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DE10141635A1 - Programmgesteuertes Haushaltgerät - Google Patents

Programmgesteuertes Haushaltgerät

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Publication number
DE10141635A1
DE10141635A1 DE10141635A DE10141635A DE10141635A1 DE 10141635 A1 DE10141635 A1 DE 10141635A1 DE 10141635 A DE10141635 A DE 10141635A DE 10141635 A DE10141635 A DE 10141635A DE 10141635 A1 DE10141635 A1 DE 10141635A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handle
dispenser
washing machine
control panel
handle element
Prior art date
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Granted
Application number
DE10141635A
Other languages
English (en)
Other versions
DE10141635B4 (de
Inventor
Johannes Geyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7696557&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE10141635(A1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH filed Critical BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
Priority to DE10141635A priority Critical patent/DE10141635B4/de
Publication of DE10141635A1 publication Critical patent/DE10141635A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE10141635B4 publication Critical patent/DE10141635B4/de
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Revoked legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/02Devices for adding soap or other washing agents
    • DTEXTILES; PAPER
    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F39/00Details of washing machines not specific to a single type of machines covered by groups D06F9/00 - D06F27/00 
    • D06F39/12Casings; Tubs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Detail Structures Of Washing Machines And Dryers (AREA)

Abstract

Das Griffelement 6 ist ein Einzelteil, das in die Blende 5 der Einspülschale eingesetzt und mit dieser verbunden ist. Im Griffelement können Zeichen, Marken, Begriffe oder Namen vorzugsweise in dreidimensionaler Form eingebracht sein. Das Griffelement 6 kann sich bzgl. Farbe, Oberfläche, Material oder Form von der Blende 5 der Einspülschale abheben und als Standardteil, kennzeichnendes Stilelement, z. B. für Marken oder Typenreihen usw., eingesetzt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Frontblende mit einem Griffelement für Haushaltgeräte, insbesondere für Einspülschalen von Frontlader-Waschmaschinen.
  • Einspülschalen für frontbeschickbare Waschmaschinen sind in vielfacher Ausbildung im Einsatz und in zahlreichen Varianten beschrieben worden, zum Beispiel in DE 37 35 140 A1, DE 80 02 829 U1 und DE 82 32 458 U1. Solche Einspülschalen sind in der Regel im oberen Bereich der Waschmaschine angeordnet neben dem Bedienfeld, das der Aufnahme von Funktions- und Bedienelementen dient.
  • Einspülschalen des Standes der Technik sind als kastenförmige Schubladen ausgebildet. Sie besitzen Kammern oder Gefache zur Aufnahme der flüssigen oder pulverförmigen Waschmittel, die während des Wäschepflegeprogramms ausgespült werden.
  • Solche Einspülschalen sind im Gehäuse der Waschmaschine waagerecht nach vorn herausschiebbar angebracht. Durch ein System von Führungsleisten und Nuten kann die Einspülschale nahezu spielfrei geführt werden.
  • Der frontseitige Abschluß von Einspülschalen wird regelmäßig von einem Blendenteil gebildet, das bei eingeschobener Einspülschale mit der Bedienblende der Waschmaschine flächenbündig abschließt.
  • Zur Beschickung der Einspülschale mit Pflegemitteln wird diese von der Bedienperson waagerecht nach vorn herausgezogen. Zur Unterstützung ihrer Handhabung ist die Einspülschale mit einem Griffelement versehen. Dieses kann integraler Bestandteil der Einspülschale sein und wird dann einstückig mit ihr gefertigt. Zumeist ist das Griffelement aber ein von vorn auf den Schalenkörper per Rastung oder Verschraubung anbringbares Einzelteil. Die Frontfläche des Griffelementes kann vorspringend oder nach außen oder nach innen vor- oder zurückgewölbt ausgebildet sein. Die spezielle Form des Griffelements hat keine funktionelle Bedeutung.
  • In der DE 80 02 829 U1 ist ein lösbar an der Vorderseite des Schalenkörpers befestigter Handgriff beschrieben, der als Einzelteil gefertigt ist. Zur Zusammensetzung des Griffelements mit der Einspülschale sind Kupplungselemente und Führungsnasen vorgesehen, die ein schnelles und müheloses Fügen ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges ermöglichen.
  • Nach Maßgabe des genannten Gebrauchsmusters nimmt der Griff die gesamte sichtbare Front der Einspülschale ein, d. h. der Griff bildet gleichzeitig die Schubladenblende.
  • Damit ist die Dimensionierung des Griffs abhängig von der Größe der Einspülschale, was in nachteiliger Weise dazu führen kann, dass für jeden speziellen Einschub ein gesondert gefertigter Griff erforderlich ist. Für Hersteller mit einem umfangreichen Typensortiment würde damit der Aufwand in der Produktion und der Lagerhaltung in erheblichem Maße steigen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Griffelement zu schaffen, das unabhängig vom speziellen Einsatzfall verwendbar ist. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, den üblichen Funktionsumfang des Griffelements zu erweitern, ohne dass damit ein erheblich größerer Fertigungsaufwand verbunden ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die im Hauptanspruch aufgeführten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäße Griffelement ist Einzelteil in die Blende der Einspülschale eingesetzt und am Griffelement sind Zeichen, Marken, Begriffe oder Namen vorzugsweise dreidimensional angebracht. Dadurch wird nur ein Teil der Blende von vorn durch das Griffelement abgedeckt. Durch Verwendung unterschiedlicher Materialien, Formen, Farben oder Oberflächenstrukturen können für viele unterschiedliche Gerätetypen eines Herstellers mit zwar immer gleichen Frontblenden der Einspülschalen aber unterschiedlichen Griffelementen entsprechend unterschiedliche visuelle Wirkungen auf Kunden erzielt werden.
  • Die Dimensionierung des Griffelements ist unabhängig vom speziellen Einzelfall, sie ist lediglich daran gebunden, dass die Funktionen Greifen und Bewegen erfüllt werden. Damit ist das Griffelement in einheitlicher Weise auch für andere Einschübe geeignet wie beispielsweise den Kondensatbehälter eines Kondensations- Wäschetrockners. Darüber hinaus ist das Griffelement als Standardteil einsetzbar auch für andere Haushaltgeräte mit Einschüben oder Türen, die durch Greifen betätigt werden.
  • Die Funktion des Griffelements ergibt sich in sinnfälliger Weise allein schon durch seine besondere Gestaltung und seine vielgestaltige Verwendung in gleicher Form. Ein Hinweis auf Funktionen des Griffelements ist nicht erforderlich.
  • Durch die hervorgehobene Ausbildung des Griffelements ist dieses, wie in Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, besonders geeignet zur Aufnahme von Markennamen, Zeichen und Begriffen. Diese Zeichen mit überwiegend werblichem Charakter werden von Kunden durch ihre sehr unterschiedliche Ausprägung als inhaltlich abweichend von anderen Zeichen wahrgenommen, insbesondere von den funktionell bedingten Zeichen auf der Bedienblende. Dies gilt insbesondere für die bevorzugte dreidimensionale Ausbildung der Zeichen. Damit können zusätzliche Informationen, Hinweise oder Botschaften an den Kunden übermittelt werden, ohne dass dadurch die Wahrnehmung der für die Bedienung und der Waschmaschine notwendigen Schriftzeichen und Symbole eingeschränkt wird.
  • Damit ist das gleiche Griffelement auch für andere Einschübe als Einspülschalen einsetzbar sowie für andere Haushaltgeräte mit Einschüben oder Türen, die durch Greifen und Bewegen zu betätigen sind.
  • Durch die Auswechselbarkeit des Griffelements ist nicht nur ein Rationalisierungseffekt erzielbar, der sich daraus ergibt, dass nunmehr Großteile, an denen vor Anwendung der Erfindung das typisch unterschiedliche Griffelement zur Differenzierung des Großteiles fest verbunden war, in unterschiedlicher Formgebung hergestellt, vorgehalten und montiert werden mussten, nunmehr einheitlich für alle unterschiedlichen Typen sein dürfen. Lediglich das Griffelement muss die Differenzierung enthalten.
  • Die Hervorhebung eines solchen Funktionselements ist aber auch geeignet, einen generellen Hinweis an die Bedienpersonen zum "Greifen" zu geben. Das Griffelement hat somit die Funktion eines Standardbauteiles, es ist auch geeignet, als kennzeichnendes Stilelement zu dienen beispielsweise für eine Marke oder eine Typenreihe.
  • Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • Fig. 1 eine Bedienblende einer Waschmaschine mit Einspülschale in Frontansicht und
  • Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch Blende der Einspülschale und das Griffelement.
  • Die Bedienblende 3 mit Einspülschale einer Waschmaschine enthält zwei Reihen von Schaltflächen 1, zwei Tastschalter 2 und ein Anzeigedisplay 4. Die Anzeigen im Display 4 geben der Bedienperson Aufschluss über die Funktionen, die mit den Schaltelementen aktiviert werden können. Der Inhalt der Anzeige ist möglichst prägnant und sehr kurz gefasst, um einerseits die Bedienblende nicht mit zu vielen Schriftzeichen zu überfrachten und andererseits der Bedienperson eine leicht deutbare Information zu geben.
  • Links neben den Bedienelementen 1 und 2 ist die Einspülschale angeordnet (nicht näher dargestellt). Die Einspülschale ist nach vorn herausziehbar und kann mit Pflegemitteln entsprechend dem gewählten Pflegeprogramm beschickt werden.
  • Die sichtbare Frontblende 5 liegt bei eingeschobener Einspülschale in einer Ebene mit der Bedienblende 3. Farbe und Form beider Blenden sind gleich, wodurch optisch ein geschlossenes und übersichtliches Bild erzeugt wird.
  • Auf die Blende 5 der Einspülschale ist das Griffelement 6 aufgesetzt. Das Griffelement 6 ist ein gesondert gefertigtes Spritzgussteil, das aus dem gleichen Kunststoff oder einem anderen Material bestehen kann wie die Blende 5 der Einspülschale. Sie kann sich aber von dieser auch bzgl. der Form und der Farbgestaltung deutlich absetzen.
  • Das Griffelement 6 ist in der Grundform einem Rechteck ähnlich. Im oberen und seitlichen Randbereich fügt sich das Griffelement 6 flächenbündig in die Blende 5 ein.
  • Der untere Rand des Griffelements 6 ist nach vorn ausgewölbt. Die Stärke der Auswölbung und deren Breite sind so dimensioniert, dass man mit den Fingern einer Hand das Griffelement 6 leicht hintergreifen und die Einspülschale horizontal bewegen kann.
  • An den beiden Seiten und der Oberkante des Griffelements 6 sind nicht näher dargestellte Rastungen vorgesehen, die in Gegenrasten der Blende 5 in der Art eingreifen, dass durch eine erste Montagebewegung in Schubrichtung die Rastelemente zueinander positioniert und durch eine zweite Montagebewegung, etwa senkrecht nach oben ausgeführt, eine hartelastische Verbindung von Griffelement 6 und Blende 5 hergestellt wird.
  • Durch diese vorteilhafte Ausbildung ist die Rastung in Zugrichtung der Einspülschale nicht ohne weiteres lösbar, bei sachgemäßer Bedienung der Einspülschale kann ein Lösen der Verbindung von Einspülschale und Griffelement nahezu ausgeschlossen werden.
  • Im oberen Bereich des Griffelements 6 ist durch vertieft angebrachte Zeichen der Firmenname eingebracht. Dieser Schriftzug kann in einfacher Weise mit der Herstellung des Griffelements durch entsprechende Ausbildung des Spritzwerkzeugs erzeugt werden. Ein zusätzlicher Arbeitsgang ist nicht erforderlich. Der erhöhte Aufwand für die Herstellung der Schrift in der vorgeschlagenen Form besteht in der nur einmalig auszuführenden speziellen Gestaltung des Spritzwerkzeuges.
  • Die Größe der eingebrachten Schriftzeichen, aber insbesondere ihre Dreidimensionalität, lässt den jeweiligen Namen besonders deutlich hervortreten. Dadurch und durch die abweichende Farbgebung des Griffelements 6 erschließt sich der besondere Inhalt der Schriftzeichen von selbst. Verwechselungen mit anderen Zeichen können ausgeschlossen werden.
  • In Ausgestaltung der Erfindung kann das in Form, Farbe und Abmessung gleiche Griffelement bei Waschmaschinen oder bei Kondenstations-Trocknern für den Kondensatsammelbehälter eingesetzt werden. Dadurch sind beide durch Angreifen waagerecht verschiebbaren Funktionsteile der Waschmaschine und des Trockners mit demselben Griff ausgerüstet.

Claims (5)

1. Frontblende mit einem Griffelement für Haushaltgeräte, insbesondere für Einspülschalen von Frontlader-Waschmaschinen, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (6) als Einzelteil in die Blende (5) der Einspülschale eingesetzt ist.
2. Frontblende nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Griffelement (6) Zeichen, Marken, Begriffe oder Namen vorzugsweise dreidimensional angebracht sind.
3. Frontblende nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (6) sich in mindestens einer Eigenschaft bzgl. Farbe, Oberfläche, Material oder Form von der Blende (5) der Einspülschale unterscheidet.
4. Frontblende nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (6) mit der Blende (5) stabil verrastet, verschraubt oder verklebt ist.
5. Frontblende nach Anspruch 1 und 2 für einen Kondensations- Wäschetrockner, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffelement (6) in die Blende eines Kondensatsammelbehälters eingesetzt ist.
DE10141635A 2001-08-24 2001-08-24 Frontblende mit einem Griffelement für Haushaltgerät Revoked DE10141635B4 (de)

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