DE10140714A1 - Tülle - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Tülle zur Führung zumindest eines Kabels durch eine Wand, wobei die Tülle über einen Schlitz in eine Aussparung in der Wand einbringbar ist und einen Träger, der mit der Wand an zumindest zwei Punkten verbindbar ist, sowie zumindest einen Schacht zur Kabelführung umfaßt, wobei der Träger zumindest ein Verbindungsglied zum Angreifen an die Wand im Bereich der Aussparung, auf der dem Schlitz gegenüberliegenden Seite der Aussparung in der Wand, und zumindest zwei Verbindungsstellen zum Arretieren einer Verbindung zwischen der Tülle und der Wand im Bereich des Schlitzes auf der dem Verbindungsglied gegenüberliegenden Seite des Trägers, wobei eine Verbindungsstelle auf jeder Seite des Schlitzes anordbar ist, aufweist, und der Schacht mit zumindest einer ersten Dichtlippe zum Dichten einer Verbindung der Tülle mit der Wand verbunden ist, wobei der Träger aus einem ersten Material ausgebildet ist, der Schacht samt erster Dichtlippe aus einem zweiten Material ausgebildet ist und das erste Material fester sowie bieesteifer als das zweite Material ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Tülle zur Führung zumindest eines Kabels durch eine Wand, wobei die Tülle über einen Schlitz in eine Aussparung in der Wand einbringbar ist und einen Träger, der mit der Wand an zumindest zwei Punkten verbindbar ist, sowie zumindest einen Schacht zur Kabelführung umfaßt.
- Insbesondere in der Automobilbranche erfolgen Kabeldurchführungen häufig durch Ausschnittslöcher in Trennwänden zwischen einem Fahrzeuginnenraum und einem Motorraum bzw. einem Naßbereich und einem Trockenbereich. Hierzu ist zum Beispiel aus der DE 198 25 036 A1 eine spritzwasserdichte Kabelstrangdurchführung, eine sogenannte Tülle, bekannt, die einen Träger domartiger Struktur mit einem Außenflansch und ein Kabelrohr umfaßt. Der Außenflansch ist dabei mittels zweier Schrauben und einer PU-Schaumraupe an einer Trennwand in einem Ausschnittsloch befestigbar. Die domartige Struktur bietet zudem zusätzliche Reservekabelauslässe.
- Seit geraumer Zeit sehen neue Konzepte in der Automobilindustrie eine geschlitzte Montageplatte im Bereich einer Trennwand vor, in die ein Kabelstrang seitlich eingelegt werden kann. Solch eine Kabeldurchführung hat sich als weniger aufwendig und sicherer in der Kabelverarbeitung im Vergleich zu dem vorab geschilderten Verfahren erwiesen. Da die geschlitzten Montageplatten jedoch eine geringere Biegesteifigkeit und Festigkeit aufweisen, als herkömmliche Trennwände mit Ausschnittslöchern, sind die bislang aus dem Stand der Technik bekannten Tüllen zur Kabeldurchführung unpraktikabel. Zur Zeit kommen meist Tüllen zum Einsatz, die über komplexe Verschraubungen mit einer geschlitzten Montageplatte verbindbar sind. Dabei sind 3 bis 5 Verschraubungspunkte üblich.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die gattungsgemäße Tülle derart weiterzuentwickeln, daß sie die Nachteile des Stands der Technik überwindet. Insbesondere soll die Tülle die Festigkeit und Biegesteifigkeit einer geschlitzten Montageplatte bei gleichzeitig einfachem Aufbau sowie schneller Montierbarkeit sicherstellen. Ferner soll die Dichtigkeit der Tülle auf der geschlitzten Montageplatte gesteigert werden.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Träger zumindest ein Verbindungsglied zum Angreifen an die Wand im Bereich der Aussparung, auf der dem Schlitz gegenüberliegenden Seite der Aussparung in der Wand, und zumindest zwei Verbindungsstellen zum Arretieren einer Verbindung zwischen der Tülle und der Wand im Bereich des Schlitzes auf der dem Verbindungsglied gegenüberliegenden Seite des Trägers, wobei eine Verbindungsstelle auf jeder Seite des Schlitzes anordbar ist, aufweist, und der Schacht mit zumindest einer ersten Dichtlippe zum Dichten einer Verbindung der Tülle mit der Wand verbunden ist, wobei der Träger aus einem ersten Material ausgebildet ist, der Schacht samt erster Dichtlippe aus einem zweiten Material ausgebildet ist und das erste Material fester sowie biegesteifer als das zweite Material ist.
- Dabei kann vorgesehen sein, daß das erste Material Kunststoff umfaßt, vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Polyamid besteht, und/oder das zweite Material ein Gummi ist.
- Ferner kann eine erfindungsgemäße Ausführungsform gekennzeichnet sein durch Verbundstellen zwischen dem ersten Material und dem zweiten Material, die Öffnungen in dem ersten Material, in die das zweite Material eingeflossen ist, umfassen.
- Weiterhin kann eine erfindungsgemäße Tülle dadurch gekennzeichnet sein, daß die erste Dichtlippe um zumindest einen Teil des Umfangs der Tülle verläuft, und der Träger im Bereich des Verlaufs der ersten Dichtlippe zwischen der ersten Dichtlippe und dem Schacht angeordnet ist.
- Auch wird mit der Erfindung vorgeschlagen, daß auf einen Teil des Trägers, der über den Schlitz der Wand anzuordnen ist, Klebematerial, wie in Form einer Kleberaupe, anbringbar ist, und in diesem Teil keine erste Dichtlippe angeordnet ist.
- Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Verbindungsglied eine Einhak-, Einschnapp- und/oder Einrastverbindung der Tülle mit der Wand ermöglicht, so daß im Falle nur eines Verbindungsglieds ein Einschwenken der Tülle in die Aussparung der Wand um einen Drehpunkt und im Falle mehrerer Verbindungsglieder ein Eindrücken der Tülle in die Aussparung der Wand durchführbar ist, wobei das Verbindungsglied vorzugsweise als Einhängehaken oder Klipp ausgebildet ist.
- Bevorzugt ist gemäß der Erfindung, daß nur zwei Verbindungsstellen vorgesehen sind, vorzugsweise im Bereich des Klebematerials.
- Ferner kann vorgesehen sein, daß die Verbindungsstellen jeweils einen Bolzen entweder in dem Träger oder in der Wand und eine hierzu komplementäre Ausnehmung in der Wand bzw. dem Träger umfassen, wobei vorzugsweise ein Gewindebolzen in dem Träger und eine Bohrung in der Wand oder ein Gewinde- oder Schweißbolzen auf der Wand und eine Buchse oder Bohrung an dem Träger ausgeformt sind.
- Dabei kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß jede Ausnehmung im wesentlichen oval zum Einschwenken des dazugehörigen Bolzens ausgebildet ist.
- Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet durch zumindest eine zweite Dichtlippe im Bereich jeder Verbindungsstellen.
- Ferner ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß jede Verbindungsstelle in einer Flucht mit dem Verbindungsglied angeordnet ist.
- Mit der Erfindung wird auch vorgeschlagen, daß in dem Schacht zumindest eine mit einer Verschlußkappe verschließbare Öffnung, vorzugsweise in einer domartigen Struktur, als Reservekabelauslaß ausgebildet ist.
- Der Schacht kann sich von dem Träger aus verjüngen.
- Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung zeichnen sich durch ein Innenteil, das in den Schacht zwecks Zentrierung des Kabels und akustischer Abdichtung der Tülle einführbar ist, aus.
- Dabei ist vorgesehen, daß das Innenteil aus einem dritten Material, vorzugsweise umfassend einen Gummi oder einen Polyurethanschaum, ausgebildet ist.
- Erfindungsgemäß wird auch vorgeschlagen, daß das Innenteil in dem Schacht über eine Befestigungslippe, vorzugsweise auf der dem verjüngten Ende des Schachts gegenüberliegenden Seite des Schachts, haltbar ist.
- Auch ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Innenteil quer zum Kabel im wesentlichen ringförmig und/oder im wesentlichen längs zum Kabel einen Schlitz zum Ein- bzw. Ausführen des Kabels aufweist.
- Weiterhin wird vorgeschlagen, daß das Innenteil zumindest eine dritte Dichtlippe zum Angreifen an das Kabel und/oder zumindest eine vierte Dichtlippe zum Angreifen an den Schacht aufweist.
- Zudem kann vorgesehen sein, daß eine Vielzahl von dritten und/oder vierten Dichtlippen zur Anpassung an unterschiedliche Kabelbemaßungen sowie -mengen und/oder akustischen Abstimmungen ausgeformt sind.
- Die Erfindung liefert auch eine Stirnwandtülle zum Einbau in eine Stirnwand eines Kraftfahrzeugs in Form einer erfindungsgemäßen Tülle.
- Der Erfindung liegt somit die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß eine Wand in Form einer geschlitzten Montageplatte durch Anbringung einer Tülle eine Festigkeit und Biegesteifigkeit erhält, die herkömmlichen Crash-Anforderungen aus der Automobilbranche Genüge leisten. Zu diesem Zwecke umfaßt die Tülle ein Hartelement als Träger, das mit einem Verbindungsglied, wie in Form eines Einhängehakens auf der dem Schlitz der Montageplatte in der Einbausituation gegenüberliegenden Seite, und zwei Verbindungsstellen, wie in Form von zwei Gewindebolzen in dem Träger, auf der dem Einhängehaken gegenüberliegenden Seite, mit jeweils einem Gewindebolzen auf jeder Seite des Schlitzes, ausgestattet ist. Dabei wird die Dichtigkeit der Anordnung der Tülle auf der Montageplatte durch den Einsatz von Dichtlippen als Bestandteil eines Weichelements, das ebenfalls einen Schacht zur Kabelführung umfaßt, gewährleistet. Kommen lediglich zwei Verbindungsstellen zum Einsatz, wie erfindungsgemäß bevorzugt, so ist die Montage äußerst schnell und einfach unter Materialeinsparung, jedoch ohne Verlust an Festigkeit und Biegesteifigkeit möglich.
- Die beiden Elemente der Tülle sind vorzugsweise an Verbundstellen fest miteinander verbunden, nämlich durch Einfließen des Weichelements, vorzugsweise in Form von Gummi, in Bohrkanäle in dem zweiten Material, vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Polyamid. Dies sorgt für eine weitere Festigkeitssteigerung.
- Die Verbindungsstellen liegen vorzugsweise in einer Flucht mit dem Verbindungsglied, was ein Einschwenken der Tülle in die Aussparung der Wand ohne große Betätigungskräfte ermöglicht.
- Erfindungsgemäß ist ferner die Option für zusätzliche Kabel dadurch gegeben, daß in dem Schacht weitere domartige, verschließbare Strukturen vorgesehen sein können.
- Die Haftung einer Kleberaupe zwischen der Tülle und der Montageplatte wird zudem durch eine Freifläche des Hartelements des Trägers gewährleistet, auf der kein Weichelement vorgesehen ist, also insbesondere keine Dichtlippe verläuft. Diese Freifläche befindet sich in der Verbausituation im Bereich des Schlitzes der Montageplatte.
- Besonders bevorzugt ist bei einer erfindungsgemäßen Tülle der Einsatz eines zusätzlichen Innenteils in der Tülle, das nicht nur zum Führen von Kabeln sondern auch zur akustischen Abdichtung dient. Dieses Innenteil kann nachträglich in die Tülle eingedrückt werden und dichtet über Dichtlippen Kabelstränge mit verschiedenen Konturen und verschiedenen Durchmessern ab.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, in der zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von schematischen Zeichnungen im einzelnen erläutert werden. Dabei zeigt:
- Fig. 1 eine Schnittansicht einer ersten erfindungsgemäßen Stirnwandtülle in einer Stirnwand;
- Fig. 2 eine vergrößerte Teilansicht aus Fig. 1;
- Fig. 3 eine Draufsicht auf die Stirnwand von Fig. 1 von oben;
- Fig. 4 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Tülle von Fig. 1 von oben; und
- Fig. 5 eine Schnittansicht einer zweiten erfindungsgemäßen Tülle, mit Durchbruch.
- Unter Berücksichtigung der Fig. 1 bis 4 werden im Folgenden die konstruktiven Merkmale einer ersten erfindungsgemäßen Stirnflächentülle 1 dargelegt.
- Wie Fig. 1 zu entnehmen ist, weist die Stirnflächentülle 1 im wesentlichen zwei Elemente auf:
- Das erste Element bildet dabei ein Weichelement 2, das bevorzugt aus Gummi gefertigt ist und in dem der eigentliche Kabelstrang oder Kabelbaum (nicht dargestellt) in einem sich verjüngend ausgebauten Schacht 3 mit ovalem oder kreisförmigem Querschnitt geführt und abgedichtet wird. Seitlich neben dem Schacht 3 zur Aufnahme des Kabelbaumes finden sich weitere kurze Kabelführungen, Dome 4 genannt, die an ihren oberen Enden durch Verschlußkappen 5 verschlossen sind und einer eventuellen späteren werkstatt- oder kundenseitigen Kabelnachrüstung dienen. Diese Dome 4 können in ihren Abmessungen untereinander variieren, das heißt Durchmesser und Höhe sowie Wandstärke können voneinander abweichen, um ein breites Spektrum an Kabelmaßen zu berücksichtigen. An dem äußersten Rand der Stirnflächentülle 1, in der Peripherie des Weichelementes 2, befindet sich ein zumindest bereichsweise umlaufend ausgeformtes Dichtelement 6, das an seiner Oberseite 7 zwei Dichtlippen 8aufweist, wie auch der Detailansicht der Fig. 2 sowie der Draufsicht der Fig. 4 zu entnehmen ist.
- Das zweite Element bildet ein Hartelement 9, das bevorzugt aus einem glasfaserverstärkten Polyamid hergestellt ist und der Verbesserung der Festigkeit und Biegesteifigkeit nach Einbau der Stirnflächentülle 1 in eine Stirnwand 10 dient. Hierzu verläuft das Hartelement 9 großteils zwischen dem Schacht 3 und den Domen 4 einerseits und dem Dichtelement 6 andererseits. Der Materialschluß zwischen dem Weichelement 2 und dem Hartelement 9 wird an Verbundstellen 11 durch kleine Bohrkanäle 12 in dem Hartelement 9 erzielt, in denen ein mechanischer Verbund mit dem Polyamid des Hartelements 9 durch Einspritzen von Gummi des Weichelements 2 erfolgt.
- Dem Hartelement 9 ist an einer Seite ein Einhängehaken 13 mit einer Vertiefung 14 zur Aufnahme der Stirnwand 10 angeformt. Dem Einhängehaken 13 gegenüberliegend befindet sich ein Teller 15 mit einer Freifläche 16, siehe Fig. 4. Wie später erläutert, soll diese Freifläche 16 mit einer Kleberaupe (nicht dargestellt) benetzt werden und muß daher frei vom Weichelement 2, dem Gummi, sein. Der Freifläche 16 angegliedert sind einander gegenüberliegend zwei Vorsprünge 17 mit je einer Bohrung 18, wobei die Bohrungen 18 oval oder kreisförmig ausgebildet sein können und ebenfalls von Dichtlippen 8' umschlossen sind.
- Der Stirnflächentülle 1 eingepaßt ist zudem eine Akustikscheibe 19, die der Schalldämpfung und zugleich der Zentrierung des Kabelstranges in der Stirnflächentüllenmitte dient. Zu diesem Zwecke ist die Akustikscheibe bevorzugt aus EPDM oder PU-Schaum hergestellt, und zeigt eine sich wiederholende Anordnung aus Dichtlippen 8a. Die Gestaltung der inneren Kabelführung der Akustikscheibe 19 in Form dieser Dichtlippen ermöglicht eine variable Anpassung an diverse Kabeldurchmesser und zeichnet sich zudem durch eine hervorragende Schalldämpfung aus. Die Akustikscheibe 19 kann optional geschlitzt sein, so daß sie auch nach Einbau der Stirnflächentülle 1 mit dem Kabelbaum in die Stirnwand 10 eingefügt werden kann. Die konische Ausgestaltung der Akustikscheibenoberseite 20 dient einem bequemen Einfügen der Akustikscheibe 19 in die Stirnflächentülle 1, die ihrerseits zur Positionierung der Akustikscheibe 19 an ihrer Unterseite 21 eine Befestigungslippe 22 aufweist. Beim Einschieben der Akustikscheibe 19 in die Unterseite 21 der Stirnflächentülle 1 wird die Befestigungslippe 22 überdehnt und nach einer entsprechenden Einschubstrecke wieder freigegeben, woraufhin sie einen unteren Positionierungsabschluß für die Akustikscheibe 19 bietet.
- Um im weiteren den Einbau eines Kabelbaumes mit der erfindungsgemäßen Stirnflächentülle 1 in eine Stirnwand 10 zu beschreiben, wird zunächst auf Fig. 3 verwiesen. Fig. 3 zeigt einen Ausschnitt aus einer Stirnwand 10, bei der es sich beispielsweise um ein Metallblech, das einen Fahrzeuginnenraum von einem Motorraum (beides nicht dargestellt) trennt, handeln kann. Die Stirnwand 10 weist eine Abschlußkante 23 auf, von der ein Schlitz 24, dessen Breite S im Vergleich zur Breite des zu installierenden Kabelbaumes etwas überbemaßt ist, zu einer im wesentlichen kreisförmigen Aussparung 26 führt. Zudem sind in der Stirnwand 10 zwei Gewindebolzen 27 integriert, deren Abstand B identisch dem der Bohrungen 18 in der Stirnflächentülle 1 ist.
- Der Kabelbaum wird durch die Stirnflächentülle 1 mit zum Beispiel bereits integrierter Akustikscheibe 19 gefädelt. Anschließend wird die Stirnflächentülle 1 durch den in der Stirnwand 10 angebrachten Schlitz 24 geführt, wobei die Stirnflächentülle 1 von unten, das heißt mit dem Schacht 3 nach oben weisend, durch die Aussparung 26 geschoben und zeitgleich der Einhängehaken 13 auf die der Abschlußkante 23 gegenüberliegenden Seite der Stirnwand 10 geführt wird und dort nach Anschlag einen Drehpunkt 28 definiert, um den die Stirnflächentülle 1 in ihre Arretierungsposition zur Verschraubung nach oben gedreht wird. Zur Vereinfachung des Einschwenkens der Bohrungen 18 in der Stirnflächentülle 1 auf die Gewindebolzen 27 sind die Bohrungen 18 oval ausgestaltet. Nach Anschlag des Tellers 15 mit der Freifläche 16 auf der Stirnwandunterseite 29 kann die Stirnflächentülle 1 mit zusätzlichen Muttern (nicht dargestellt) an den Gewindebolzen 27 festgeschraubt werden. Dabei können die Bohrungen 18 mit Metallbuchsen ausgelegt sein. Alternativ kann auch das Hartelement 9 der Stirnflächentülle 1 mit Gewindebolzen und die Stirnwand 10 entsprechend mit ovalen Bohrlöchern versehen sein. Das Einpassen erfordert hierbei wenig Kraftaufwand, da der Einhängehaken 13 und die Verschraubungspunkte in einer Ebene liegen.
- Die Dichtung gegen Spritzwasser erfolgt einerseits nach Einbau der Stirnflächentülle 1 durch die Dichtlippen 8, 8'. Hierzu ist das Dichtelement 6 vorzugsweise so ausgestaltet, daß die Distanz zwischen der Oberseite 7 des Dichtelementes 6 zur Unterkante 31 des Einhängehakens 13 der Materialstärke der Stirnwand 10 in etwa entspricht. Die flexiblen Dichtlippen 8 werden hierdurch beim Einbau der Stirnflächentülle 1 in die Stirnwand 10 verformt und durch das vorhandene Hartelement 9 gegen die Stirnwand 10 gepreßt. In Fig. 2 ist die ursprüngliche Form der Dichtlippen 8 vor dem Einbau in die Stirnwand 10 perforiert angedeutet. Andererseits wird eine Dichtwirkung durch eine Verklebung der Freifläche 16 der Stirnflächentülle 1 mit der Stirnwand 10 mittels einer Kleberaupe erzielt. Die Stirnwand 10 weist hierzu eine Kleberaupenanlegefläche 32 auf, deren Klebebreite K maximal der Freiflächenbreite F entspricht. Zudem ist selbstverständlich die Freiflächenlänge H größer als die Schlitzbreite S ausgebildet. Die Verklebung bewirkt zusätzlich eine größere Steifigkeit der Stirnwand 10.
- Fig. 5 zeigt nun eine alternative Ausführungsform in Form der zweiten erfindungsgemäßen Stirnflächentülle 1', die wiederum ein Weichelement 2' mit einem Schacht 3' und Domen 4', die mittels Verschlußkappen 5' verschlossen dargestellt sind, ein Dichtelement 6' und ein Hartelement 9' umfaßt. Jedoch sind bei der zweiten erfindungsgemäßen Stirnflächentülle 1' neben in dem Hartelement 9' angebrachten und mit Muttern 30' verschraubten Gewindebolzen 27' zur Arretierung der Stirnflächentülle 1', insbesondere im Bereich des Dichtelementes 6', Klippse 33' vorgesehen. Zwecks Einbringung der Stirnflächentülle 1' in die Stirnwand 10' wird dieselbe mit dem Schacht 3' in Fig. 5 nach oben weisend von unten in die Stirnwand 10' eingeschoben, bis die Klippse 33' für einen ersten Halt sorgen, der dann durch Festdrehen der Muttern 30' arretiert wird.
- Zudem zeichnet sich die zweite Stirnflächentülle 1' dadurch aus, daß sie eine Akustikscheibe 19' in ihrem Weichelement 2' beherbergt, die zusätzlich zu den Dichtlippen 8'a im Bereich eines einzuführenden, nicht dargestellten Kabelstrangs ebenfalls Dichtlippen 8'b auf der Seite des Weichelements 2' aufweist, was einer weiteren Dämpfung dient. Zur Fixierung der Akustikscheibe 19' ist auch bei der zweiten Stirnflächentülle 1' im Bereich der Unterseite 21' eine Befestigungslippe 22' vorgesehen.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Ansprüchen sowie in den Zeichnungen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein. Bezugszeichenliste 1, 1' Stirnflächentülle
2, 2' Weichelement
3, 3' Schacht
4, 4' Dom
5, 5' Verschlußkappe
6, 6' Dichtelement
7 Oberseite
8, 8', 8a, 8'a, 8'b Dichtlippe
9, 9' Hartelement
10, 10' Stirnwand
11 Verbundstelle
12 Bohrkanal
13 Einhängehaken
14 Vertiefung
15 Teller
16 Freifläche
17 Vorsprung
18 Bohrung
19, 19' Akustikscheibe
20, 20' Akustikscheibenoberseite
21, 21' Unterseite
22, 22' Befestigungslippe
23 Abschlußkante
24 Schlitz
26 Aussparung
27, 27' Gewindebolzen
28 Drehpunkt
29 Stirnwandunterseite
30' Mutter
32 Kleberaupenanlegefläche
33' Klipp
B Abstand
S Schlitzbreite
K Klebebreite
F Freiflächenbreite
H Freiflächenlänge
Claims (20)
1. Tülle (1, 1') zur Führung zumindest eines Kabels durch eine Wand (10, 10'), wobei die
Tülle (1, 1') über einen Schlitz (24) in eine Aussparung (26) in der Wand (10, 10')
einbringbar ist und einen Träger (9, 9', 15, 17), der mit der Wand (10, 10') an zumindest
zwei Punkten (18, 27, 27') verbindbar ist, sowie zumindest einen Schacht (3, 3') zur
Kabelführung umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (9, 9', 15, 17) zumindest ein Verbindungsglied (13, 33') zum Angreifen an die Wand (10, 10') im Bereich der Aussparung (26), auf der dem Schlitz (24) gegenüberliegenden Seite der Aussparung (26) in der Wand (10, 10'), und zumindest zwei Verbindungsstellen (18, 27, 27') zum Arretieren einer Verbindung zwischen der Tülle (1, 1') und der Wand (10, 10') im Bereich des Schlitzes (24) auf der dem Verbindungsglied (13, 33') gegenüberliegenden Seite des Trägers (9, 9', 15, 17), wobei eine Verbindungsstelle (18, 27, 27') auf jeder Seite des Schlitzes (24) anordbar ist, aufweist, und
der Schacht (3, 3') mit zumindest einer ersten Dichtlippe (8) zum Dichten einer Verbindung der Tülle (1, 1') mit der Wand (10, 10') verbunden ist, wobei
der Träger (9, 9', 15, 17) aus einem ersten Material ausgebildet ist, der Schacht (3, 3') samt erster Dichtlippe (8) aus einem zweiten Material ausgebildet ist und das erste Material fester sowie biegesteifer als das zweite Material ist.
der Träger (9, 9', 15, 17) zumindest ein Verbindungsglied (13, 33') zum Angreifen an die Wand (10, 10') im Bereich der Aussparung (26), auf der dem Schlitz (24) gegenüberliegenden Seite der Aussparung (26) in der Wand (10, 10'), und zumindest zwei Verbindungsstellen (18, 27, 27') zum Arretieren einer Verbindung zwischen der Tülle (1, 1') und der Wand (10, 10') im Bereich des Schlitzes (24) auf der dem Verbindungsglied (13, 33') gegenüberliegenden Seite des Trägers (9, 9', 15, 17), wobei eine Verbindungsstelle (18, 27, 27') auf jeder Seite des Schlitzes (24) anordbar ist, aufweist, und
der Schacht (3, 3') mit zumindest einer ersten Dichtlippe (8) zum Dichten einer Verbindung der Tülle (1, 1') mit der Wand (10, 10') verbunden ist, wobei
der Träger (9, 9', 15, 17) aus einem ersten Material ausgebildet ist, der Schacht (3, 3') samt erster Dichtlippe (8) aus einem zweiten Material ausgebildet ist und das erste Material fester sowie biegesteifer als das zweite Material ist.
2. Tülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Material Kunststoff umfaßt, vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Polyamid besteht, und/oder
das zweite Material ein Gummi ist.
das erste Material Kunststoff umfaßt, vorzugsweise aus glasfaserverstärktem Polyamid besteht, und/oder
das zweite Material ein Gummi ist.
3. Tülle nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch
Verbundstellen (11) zwischen dem ersten Material und dem zweiten Material, die
Öffnungen (12) in dem ersten Material, in die das zweite Material eingeflossen ist,
umfassen.
4. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Dichtlippe (8) um zumindest einen Teil des Umfangs der Tülle (1, 1') verläuft, und
der Träger (9, 9') im Bereich des Verlaufs der ersten Dichtlippe (8) zwischen der ersten Dichtlippe (8) und dem Schacht (3, 3') angeordnet ist.
die erste Dichtlippe (8) um zumindest einen Teil des Umfangs der Tülle (1, 1') verläuft, und
der Träger (9, 9') im Bereich des Verlaufs der ersten Dichtlippe (8) zwischen der ersten Dichtlippe (8) und dem Schacht (3, 3') angeordnet ist.
5. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
auf einen Teil (16) des Trägers (9, 9', 15, 17), der über den Schlitz (24) der Wand (10,
10') anzuordnen ist, Klebematerial, wie in Form einer Kleberaupe, anbringbar ist, und
in diesem Teil (16) keine erste Dichtlippe (8) angeordnet ist.
6. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verbindungsglied (13, 33') eine Einhak-, Einschnapp- und/oder Einrastverbindung
der Tülle (1, 1') mit der Wand (10, 10') ermöglicht, so daß im Falle nur eines
Verbindungsglieds (13) ein Einschwenken der Tülle (1) in die Aussparung (26) der Wand
(10) um einen Drehpunkt (28) und im Falle mehrerer Verbindungsglieder (33') ein
Eindrücken der Tülle (1') in die Aussparung der Wand (10') durchführbar ist, wobei
das Verbindungsglied (13, 33') vorzugsweise als Einhängehaken (13) oder Klipp (33')
ausgebildet ist.
7. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
nur zwei Verbindungsstellen (18, 27, 27') vorgesehen sind, vorzugsweise im Bereich
(32) des Klebematerials.
8. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verbindungsstellen (18, 27, 27') jeweils einen Bolzen (27, 27') entweder in dem
Träger (9, 9', 15, 17) oder in der Wand (10, 10') und eine hierzu komplementäre
Ausnehmung (18) in der Wand (10, 10') bzw. dem Träger (9, 9', 15, 17) umfassen, wobei
vorzugsweise ein Gewindebolzen (27') in dem Träger (9') und eine Bohrung in der
Wand (10') oder ein Gewinde- oder Schweißbolzen (27) auf der Wand (10) und eine
Buchse oder Bohrung (18) an dem Träger (9, 15, 17) ausgeformt sind.
9. Tülle nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Ausnehmung (18) im wesentlichen oval zum Einschwenken des dazugehörigen
Bolzens (27, 27') ausgebildet ist.
10. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
zumindest einer zweiten Dichtlippe (8') im Bereich jeder Verbindungsstellen (18, 27,
27').
11. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Verbindungsstelle (18, 27, 27') in einer Flucht mit dem Verbindungsglied (13,
33') angeordnet ist.
12. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Schacht (3, 3') zumindest eine mit einer Verschlußkappe (5, 5') verschließbare
Öffnung, vorzugsweise in einer domartigen Struktur (4, 4'), als Reservekabelauslaß
ausgebildet ist.
13. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
sich der Schacht (3, 3') von dem Träger (9, 9') aus verjüngt.
14. Tülle nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
ein Innenteil (19, 19'), das in den Schacht (3, 3') zwecks Zentrierung des Kabels und
akustischer Abdichtung der Tülle (1, 1') einführbar ist.
15. Tülle nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
das Innenteil (19, 19') aus einem dritten Material, vorzugsweise umfassend einen
Gummi oder einen Polyurethanschaum, ausgebildet ist.
16. Tülle nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Innenteil (19, 19') in dem Schacht (3, 3') über eine Befestigungslippe (22, 22'),
vorzugsweise auf der dem verjüngten Ende des Schachts (3, 3') gegenüberliegenden
Seite des Schachts (3, 3'), haltbar ist.
17. Tülle nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Innenteil (19, 19') quer zum Kabel im wesentlichen ringförmig und/oder im
wesentlichen längs zum Kabel einen Schlitz zum Ein- bzw. Ausführen des Kabels
aufweist.
18. Tülle nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
das Innenteil (19, 19') zumindest eine dritte Dichtlippe (8a, 8'a) zum Angreifen an das
Kabel und/oder zumindest eine vierte Dichtlippe (8'b) zum Angreifen an den Schacht
(3') aufweist.
19. Tülle nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Vielzahl von dritten und/oder vierten Dichtlippen (8a, 8'a, 8'b) zur Anpassung an
unterschiedliche Kabelbemaßungen sowie -mengen und/oder akustischen
Abstimmungen ausgeformt sind.
20. Stirnwandtülle zum Einbau in eine Stirnwand eines Kraftfahrzeugs in Form einer Tülle
nach einem der vorangehenden Ansprüche.
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