DE10140707A1 - Installationseinrichtung für Leuchten - Google Patents
Installationseinrichtung für LeuchtenInfo
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Abstract
Installationseinrichtung für Leuchten, umfassend mindestens eine an einer Decke oder Wand eines Raumes anbringbare Kanaleinheit (1), durch die Versorgungsleitungen für Leuchten oder andere Installationselemente hindurchgeführt und abgegriffen werden können, wobei die Kanaleinheit (1) ein langgestreckten Profilteil (Grundprofil 2, Seitenprofil 3) aufweist und wobei die Installationseinrichtung weiterhin eine Anbringeinheit (21) umfasst, die in einer in Längsrichtung des Profilteils (Grundprofil 2, Seitenprofil 3) wählbaren Position an der Kanaleinheit (1) anbringbar ist und zur Halterung von Installationselementen dienen kann.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Installationseinrichtung für Leuchten umfassend mindestens eine an einer Decke oder Wand eines Raumes anbringbare Kanaleinheit, durch die Versorgungsleitungen für Leuchten oder andere Installationselemente hindurchgeführt und abgegriffen werden können, wobei die Kanaleinheit ein langgestrecktes Profilteil aufweist.
- Eine Installationseinrichtung der vorgenannten Art ist aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 720 264 A2 bekannt. Bei der darin beschriebenen Installationseinrichtung sind beispielsweise zwei Kanaleinheiten an der Decke eines Raumes vermittels einer Seilabhängung angebracht. Durch die Kanaleinheiten erstrecken sich Versorgungsleitungen für Leuchten sowie weitere Versorgungsleitungen für Installationselemente wie beispielsweise Ventilatoren. Die Kanaleinheit ist nach unten geöffnet, wobei in diese Öffnung ein langgestrecktes Befestigungsmittel eingebracht und festgelegt werden kann. Dieses langgestreckte Befestigungsmittel trägt Installationsmittel wie Vorschaltgeräte und Anschlussklemmen. An der Unterseite des Befestigungsmittels können an vorgegebenen Stellen Leuchten beziehungsweise Ventilatoren befestigt werden.
- Diese aus dem Stand der Technik bekannte Installationseinrichtung weist insbesondere aufgrund der vorgenannten Gestaltung der Befestigungsmittel einen ausgesprochen komplizierten Aufbau auf. Weiterhin sind die Art der Befestigung sowie die Orte der Befestigung verschiedener Installationselemente durch die Gestaltung der Installationsmittel vorgegeben, so dass die Installationseinrichtung wenig Spielraum für die Anpassung an lokale Gegebenheiten bietet.
- Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung einer Installationseinrichtung der eingangs genannten Art, die flexibler gestaltet beziehungsweise flexibler einsetzbar ist.
- Dies wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1, 6 und 12 erreicht.
- Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ist vorgesehen, dass die Installationseinrichtung weiterhin eine Anbringeinheit umfasst, die in einer in Längsrichtung des Profilteils wählbaren Position an der Kanaleinheit anbringbar ist und zur Halterung von Installationselementen dienen kann. Durch das Vorsehen einer Anbringeinheit, die an beliebigen von dem Benutzer vorgebbaren Orten an der Kanaleinheit anbringbar ist, wird die Anpassbarkeit der Installationseinrichtung an lokale Gegebenheiten wesentlich erhöht. Insbesondere kann die Anbringeinheit nachträglich, d. h. nach erfolgter Montage der Installationseinrichtung und auch schon nach längerer Benutzung der Installationseinrichtung an der Kanaleinheit an einer beliebigen Stelle angebracht werden.
- Vorzugsweise können als Installationselemente Leuchten, Notlichtbausteine, Rauchmelder, Bewegungsmelder, Lautsprecher, Steckdosen oder dergleichen Verwendung finden. Aufgrund der Tatsache, dass beliebige Typen von Installationselementen beispielsweise im Bereich der Anbringeinheit angeordnet werden können, lässt sich die erfindungsgemäße Installationseinrichtung vielseitig einsetzen.
- Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass das langgestreckte Profilteil ein an der Decke oder Wand eines Raumes befestigtes Grundprofil sowie sich von diesem weg erstreckende Seitenprofile aufweist. Hierbei kann das Grundprofil beispielsweise direkt an der Decke oder der Wand eines Raumes angeschraubt oder auf andere Art befestigt sein. Erfindungsgemäß besteht durchaus die Möglichkeit, die Kanaleinheit mittels Pendelrohren oder Drahtseilen oder ähnlichen Mitteln von der Decke eines Raumes abzuhängen.
- Vorteilhafterweise ist der von dem Grundprofil und den Seitenprofilen begrenzte Raum auf der von der Decke beziehungsweise Wand des Raumes abgewandten Seite von einer Abdeckung verschlossen, die insbesondere vermittels Rastelementen mit den Seitenprofilen verbindbar ist. Die Abdeckung dient zum einen zur Kaschierung der durch die Kanaleinheit hindurchgeführten Versorgungsleitungen. Zum anderen lässt sich die Abdeckung aufgrund ihrer Befestigung vermittels Rastelementen von dem Monteur vor Ort schnell und einfach lösen, so dass der Zugriff auf die Versorgungsleitungen beziehungsweise entsprechende Anschlussmöglichkeiten oder Befestigungsmöglichkeiten gegeben ist.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Anbringeinheit topfförmig ausgeführt und kann das Profilteil zumindest abschnittsweise umgreifen. Insbesondere kann hierbei die Anbringeinheit in ihren Seiten Ausnehmungen für den Hindurchtritt des Profilteils aufweisen. Durch diese Gestaltung ergibt sich ein optisch ansprechendes Äußeres der Installationseinrichtung im Bereich der Anbringeinheit. Insbesondere kann hierbei die Anbringeinheit auch zur Verbindung zweier aneinanderstoßender Kanaleinheiten dienen. Diese Verbindung zwischen zwei oder auch mehreren Kanaleinheiten kann dabei von der Anbringeinheit kaschiert werden.
- Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Anbringeinheit derart gestaltet ist, dass sie den Kreuzungspunkt zweier oder mehrerer Kanaleinheiten umgeben kann. Aufgrund dieser Gestaltung beziehungsweise auch aufgrund der vorgenannten passgenauen Ausnehmungen für den Hindurchtritt des Profilteils verleiht die Anbringeinheit damit den Kanaleinheiten und damit der gesamten Installationseinrichtung eine verbesserte mechanische Stabilität.
- Erfindungsgemäß kann vorgesehen sein, dass die Anbringeinheit auf der von dem Grundprofil abgewandten Seite Öffnungen für die Hindurchführung von Kabeln beziehungsweise für die Hindurchführung von Befestigungsmitteln für Installationselemente aufweist. Diese Installationselemente können dann beispielsweise mit den vorgenannten Befestigungsmitteln an der von dem Grundprofil abgewandten Seite der Anbringeinheit befestigt werden, so dass sämtliche Anschlusselemente durch die Anbringeinheit kaschiert werden.
- Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Abdeckung im Bereich einer aufgebrachten Anbringeinheit zumindest abschnittsweise entfernt ist. Insbesondere kann dabei die Abdeckung von beiden Seiten ein Stück weit unter die Anbringeinheit ragen, so dass zwar unter der Abdeckeinheit der in dem Profilteil vorhandene Raum für den Zugriff zu Anschlussklemmen oder dergleichen gegeben ist, gleichzeitig aber von außen ein ansprechender Gesamteindruck entsteht, der keine Versorgungsleitungen oder Anschlüsse oder dergleichen sichtbar werden lässt.
- Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 6 ist vorgesehen, dass auf mindestens einer Innenseite des Profilteils schienenartige Aufnahmen für die Aufnahme von Befestigungselementen ausgebildet sind, mittels denen Installationselemente an dem Profilteil befestigt werden können. Durch derartige schienenartige Aufnahmen und Befestigungselemente ergibt sich eine sehr variable Befestigungsmöglichkeit von Installationselementen.
- Insbesondere kann hierbei vorgesehen sein, dass die Befestigungselemente im Vergleich zu der Kanaleinheit relativ kurz ausgebildet sind und in Längsrichtung der Kanaleinheit beziehungsweise des Profilteils verschiebbar sind. Der Monteur vor Ort kann somit durch Verschieben der Befestigungselemente in den schienenartigen Aufnahmen die exakte Position, an der bestimmte Installationselemente anbringen will, auf einfachste Art und Weise bestimmen.
- Hierbei können die schienenartigen Aufnahmen durch sich von dem Grundprofil und/oder den Seitenprofilen nach innen erstreckenden Haltevorsprüngen gebildet sind, von denen insbesondere jeweils zwei benachbarte Haltevorsprünge einander zugewandte Enden für die Ausbildung der schienenartigen Aufnahmen aufweisen. Diese vorgenannten Haltevorsprünge, die sich beispielsweise über die gesamte Länge des oder der Profilteile erstrecken können, stellen eine sehr einfache Realisierung der schienenartigen Aufnahmen dar.
- Das Befestigungselement kann insbesondere mit mindestens einer Gewindebohrung versehen sein, in die eine Schraube für die Befestigung von Installationselementen oder dergleichen eingeschraubt werden kann. Durch eine derartige Gestaltung der Befestigungselemente wird die Variabilität der Befestigungsmöglichkeit weiter erhöht.
- Beispielsweise können vermittels der Befestigungselemente Anschlussklemmen und/oder Leuchtenhalterungen an den Befestigungselementen angebracht werden. Insbesondere können in regelmäßigen Abständen Anschlussklemmen angebracht werden, die beispielsweise durch fünfpolige Versorgungsleitungen miteinander verbunden sind. An jeder dieser Anschlussklemmen sind somit genügend Abzweigstellen vorhanden, um beispielsweise eine separate Versorgungsleitung zu einer anzubringenden Leuchte zu verlegen.
- Es kann vorgesehen sein, dass Leuchten an der Kanaleinheit entweder vermittels Abhängmitteln in Form von seilähnlichen Abhängmitteln oder in Form eines Pendelrohres angebracht werden können oder aber das Leuchten an der Kanaleinheit direkt beispielsweise durch Verschrauben angebracht werden können. Die Abhängung kann beispielsweise dadurch geschehen, dass Leuchtenhalterungen vermittels den Befestigungselementen an beispielsweise dem Grundprofil befestigt werden. An diesen Leuchtenhalterungen können dann die vorgenannten Abhängmittel angebracht werden. Das direkte Verschrauben der Leuchten an der Kanaleinheit kann beispielsweise an der Abdeckung erfolgen. Alternativ dazu können Leuchten jedoch auch direkt an der Anbringeinheit befestigt werden. Die Abdeckung kann dabei durchaus stabil genug gefertigt sein, um Leuchten oder auch andere Installationselemente wie beispielsweise Steckdosen oder dergleichen zu tragen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Profilteil, nämlich das Grundprofil und das Seitenprofil, sowie die Abdeckung als Aluminiumstrangpressteile ausgeführt sind. Auf diese Weise ergibt sich zum einen ein sehr leichter aber auch mechanisch stabiler Aufbau der Kanaleinheit.
- Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 12 ist vorgesehen, dass in die Kanaleinheit eine Stromschiene für die Anbringung von Leuchten integriert ist. Bei der Stromschiene kann es sich beispielsweise um eine Hochvolt- oder um eine Niedervoltstromschiene handeln. Vermittels einer derartigen Stromschiene können an beliebigen Stellen in Längsrichtung der Kanaleinheit Leuchten positioniert werden. Insbesondere kann auch der Benutzer vor Ort die Leuchten jederzeit in eine gewünschte Position verschieben. Durch diese Gestaltung ergibt sich eine ausgesprochen variable Installationseinrichtung.
- Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Stromschiene vermittels mindestens eines der Befestigungselemente an mindestens einer der schienenartigen Aufnahmen befestigt ist. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass auch die Stromschiene selbst mit einfachen Mitteln an einer von dem Benutzer gewünschten Position an der Kanaleinheit befestigt wird.
- Erfindungsgemäß besteht durchaus auch die Möglichkeit in das Profilteil, beispielsweise in das Grundprofil, Leuchten und/oder Leuchtenelemente einzubauen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
- Fig. 1a eine Draufsicht auf eine Kanaleinheit einer erfindungsgemäßen Installationseinrichtung;
- Fig. 1b einen Schnitt gemäß den Pfeilen Ib-Ib;
- Fig. 2a eine Draufsicht auf eine Kanaleinheit gemäß Fig. 1 mit einer Anbringeinheit;
- Fig. 2b einen Schnitt gemäß den Pfeilen IIb-IIb in Fig. 2a;
- Fig. 3 einen Querschnitt durch eine Kanaleinheit gemäß Fig. 1 mit Anschlussklemmen;
- Fig. 4 einen Querschnitt durch eine Kanaleinheit gemäß Fig. 1 mit einer Leuchtenhalterung;
- Fig. 5 einen Querschnitt durch eine alternative Ausführungsform einer Kanaleinheit.
- Eine erfindungsgemäße Installationseinrichtung für Leuchten umfasst insbesondere eine Kanaleinheit 1, die aus Fig. 1a und Fig. 1b deutlich ersichtlich ist. Die Kanaleinheit 1 besteht im wesentlichen aus einem stranggepressten Aluminiumprofil mit einem Grundprofil 2 sowie sich einstückig von diesem weg erstreckenden Seitenprofilen 3. Das Grundprofil 2 und die Seitenprofile 3 können im Querschnitt die in Fig. 1b dargestellte Form eines Trapezes mit gekrümmten Seiten aufweisen. Die Endpunkte der beiden Seitenprofile 3 sind voneinander beabstandet, so dass in Längsrichtung der Kanaleinheit 1 eine sich längs erstreckende Ausnehmung 4 entsteht, die beispielsweise von einer Abdeckung 5 (siehe dazu Fig. 3 und Fig. 4) verschlossen werden kann. Die Abdeckung 5 kann ebenfalls als Aluminiumteil ausgeführt sein und beispielsweise mit Rastelementen 6 versehen sein, die mit entsprechenden Rastelementen 7 an den Seitenprofilen 3 zur rastenden Verbindung der Abdeckung 5 mit der Kanaleinheit 1 zusammenwirken können.
- Aus Fig. 1b, Fig. 2b, Fig. 3 und Fig. 4 ist ersichtlich, dass sowohl das Grundprofil 2 als auch die Seitenprofile 3 auf ihrer Innenseite Haltevorsprünge 8 aufweisen, die jeweils von den Seitenprofilen 3 beziehungsweise von dem Grundprofil 2 nach innen in das Kanalelement 1 hineinragen und mit derart umgebogenen beziehungsweise auf benachbarte Haltevorsprünge 8 zulaufenden Enden versehen sind, dass als Versorgungsleitungen dienende Kabel 9 von ihnen zumindest teilweise umgriffen werden können. Die Haltevorsprünge 8 erstrecken sich zusammen mit dem Grundprofil 2 beziehungsweise den Seitenprofilen 3 in Längsrichtung der Kanaleinheit, vorzugsweise über deren gesamte Länge. Im mittleren Bereich des Grundprofils 2 sind insgesamt drei Gruppen von Haltevorsprüngen 10 vorgesehen, von denen jeweils zwei einander zugewandte Enden aufweisen, so dass drei schienenartige Aufnahmen 11 für Befestigungselemente 12 gebildet werden. Bei den Befestigungselementen 12 handelt es sich um relativ kurze in die schienenartigen Aufnahmen 11 einschiebbare Teile. Die Befestigungselemente 12 können in den schienenartigen Aufnahmen 11 von dem Monteur vor Ort an die gewünschte Stelle geschoben werden.
- Bei der Ausführungsvariante in Fig. 1b dient ein derartiges Befestigungselement 12 beispielsweise dazu, eine Stromschiene 13, insbesondere eine Hochvoltstromschiene, an der mittleren der drei schienenartigen Aufnahmen 11 des Grundprofils 2 vermittels einer Schraube 14 zu befestigen. Die Befestigungselemente 12 weisen dazu für Schrauben 14 geeignete Gewindebohrungen auf. Je nach Länge der Kanaleinheit 1 können in regelmäßigen Abständen derartige Befestigungselemente 12 zur Befestigung der Stromschiene 13 angeordnet sein. In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel ist die Stromschiene 13 seitlich von einer Kaschierung 15umgeben, die ebenfalls zwischen die beiden Seitenprofile 3 vermittels der vorgenannten Rastelemente 6, 7 geclipst werden kann.
- Aus Fig. 3 sind Anschlussklemmen 16 ersichtlich, die vermittels zweier Befestigungselemente 12 an den beiden äußeren Haltevorsprüngen 10 beziehungsweise den beiden äußeren schienenartigen Aufnahmen 11 des Grundprofils 2 befestigt sind. Die Anschlussklemmen können von sich in Längsrichtung der Kanaleinheit erstreckenden beispielsweise fünfpoligen Leitungen kontaktiert werden. Aufgrund der vielfältigen Anschlussmöglichkeiten an den Anschlussklemmen 16 können an diesen Stellen Abzweigungen zu beliebigen Verbrauchern realisiert werden. Bei diesen Verbrauchern kann es sich beispielsweise um Leuchten handeln.
- Aus Fig. 4 ist eine Leuchtenhalterung 17 ersichtlich, die vermittels Schrauben 14 an Befestigungselementen 12 angebracht ist, die von den Haltevorsprüngen 10 der äußeren schienenartigen Aufnahmen 11 des Grundprofils 2 umgriffen sind. Von der Leuchtenhalterung 17 erstreckt sich ein Abhängmittel 18 nach unten in Fig. 4. Bei dem Abhängmittel kann es sich beispielsweise um ein typisches seilähnliches Abhängmittel oder aber auch um ein Pendelrohr oder dergleichen für die Halterung einer Leuchte handeln. Für eine derartige Abhängung einer Leuchte ist die Kanaleinheit 1 mit ihrem Grundprofil 2 an der Decke eines Raumes befestigt.
- Die Anbringung der Kanaleinheit 1 an der Decke beziehungsweise an der Wand eines Raumes kann beispielsweise durch zwei Gruppen von zusätzlichen Haltevorsprüngen 19 realisiert werden, die von dem Grundprofil 2 nach außen ragen und in dem seitlichen Bereich des Grundprofils, insbesondere außerhalb des Bereichs der nach innen ragenden Haltevorsprüngen 10 angeordnet sind. Jeweils zwei der Haltevorsprünge 19 weisen einander zugewandte Enden auf, so dass zwei schienenartige Aufnahmen 20 auf der Außenseite des Grundprofils 2 entstehen. In diese schienenartigen Aufnahmen 20 können ebenfalls geeignete Befestigungselemente eingebracht werden, die zur Befestigung an der Decke oder der Wand eines Raumes dienen.
- Bei der in Fig. 5 abgebildeten Kanaleinheit sind die an der Außenseite des Grundprofils angebrachten schienenartigen Aufnahmen 26 etwas in das Innere der Kanaleinheit zurückversetzt, indem in dem Grundprofil eine Auswölbung 27 nach innen gebildet ist. Durch diese Maßnahme wird gegenüber den Ausführungsformen gemäß Fig. 1 bis Fig. 4 eine größere Tiefe der schienenartigen Aufnahme 26 geschaffen, so dass größere Befestigungselemente in die schienenartige Aufnahme 26 eingebracht werden können. Dadurch eignet sich diese Ausführungsform insbesondere für die abgehängte Anbringung der Kanaleinheit an der Decke eines Raumes. Diese Abhängung kann mittels Pendelrohren oder Drahtseilen oder ähnlichen Mitteln erfolgen.
- Anstelle der Abhängung einer Leuchte vermittels der aus Fig. 4 ersichtlichen Abhängmittel 18 kann eine Leuchte auch direkt beispielsweise auf die Abdeckung 5 geschraubt werden. Unter Umständen muss dann die Leuchtenabdeckung 5 Öffnungen für die Hindurchführung von längeren Schrauben oder dergleichen aufweisen, die zur besseren Halterung der Leuchten in die Befestigungselemente 12 eingreifen können.
- Aus Fig. 2 ist eine an einer Kanaleinheit 1 angebrachte Anbringeinheit 21 ersichtlich. Die Anbringeinheit 21 weist im wesentlichen eine topfförmige Form auf, mit einem kreisförmigen Umriss (siehe Fig. 2a) und einem rechteckigem Querschnitt (siehe Fig. 2b), wobei der durch die Anbringeinheit 21 gebildete Topf nach oben in Fig. 2b, d. h. bei Deckenanbringung der Kanaleinheit 1 nach oben geöffnet ist. Die Anbringeinheit 21 weist eine zentrale Öffnung 22 für die Hindurchführung einer Schraube 14 auf. Die Schraube 14 ist, wie bei den vorgenannten Ausführungsbeispielen, in eine Gewindebohrung in einem Befestigungselement 12 eingeschraubt, das zur Befestigung an den schienenartigen Aufnahmen 11 des Grundprofils 2 dient. Die Schraube 14 kann im vorliegenden Fall mit einem Senkkopf ausgestattet sein, wobei die Öffnung 22 entsprechend zur Aufnahme des Senkkopfes geeignet sein kann.
- Die Anbringeinheit 21 weist zusätzlich Öffnungen 23, 24 für die Hindurchführung von Kabeln beziehungsweise für die Hindurchführung von Befestigungsmitteln wie Schrauben oder dergleichen auf.
- In Fig. 2a ist angedeutet, dass die Abdeckung 5 nur bis kurz unter den in Fig. 2a oberen beziehungsweise unteren Rand, d. h. von der Seite gesehen bis kurz hinter den linken beziehungsweise rechten Rand der Anbringeinheit 21 ragt. Beispielsweise von dem Monteur vor Ort kann ein entsprechend großes Loch in die Abdeckung 5 geschnitten werden, so dass vor dem Aufsetzen der Anbringeinheit 21 das Innere der Kanaleinheit 1 in dem Aufsetzbereich für den Monteur zugänglich ist. In diesem Bereich können entsprechende Kabel für an der Anbringeinheit 21 anzubringende Installationselemente aus der Kanaleinheit 1 herausgeführt werden. Diese Kabel können dann durch die Öffnungen 23 aus der Anbringeinheit 21 herausgeführt werden. Gleiches gilt für entsprechende Befestigungsmittel für die Installationselemente.
- Bei den Installationselementen kann es sich neben Leuchten vor allem auch um Notlichtbausteine, Rauchmelder, Bewegungsmelder, Lautsprecher, Steckdosen oder ähnliche Geräte handeln. Die Verwendung einer derartigen Anbringeinheit 21 erlaubt somit dem Benutzer an jeder beliebigen Stelle der erfindungsgemäßen Installationseinrichtung beziehungsweise der von dieser umfassten Kanaleinheit 1 nachträglich Installationen von gewünschten Elementen vorzusehen.
- Weiterhin kann eine Anbringeinheit 21 auch zur mechanischen Stabilisierung von Kreuzungspunkten zweier oder mehrerer Kanaleinheiten 1 dienen. In die entsprechenden Seiten 25 der Anbringeinheit 21 müssen dann Ausnehmungen geschnitten werden, die dem Querschnitt der Kanaleinheiten entsprechen. Dies kann vorzugsweise werksseitig geschehen, so dass Anbringeinheiten 21 für eine Kanaleinheit 1, für zwei sich unter einem 90°-Winkel kreuzende Kanaleinheiten 1 oder für sich unter einem anderen Winkel kreuzende Kanaleinheiten 1 oder dergleichen vorgesehen werden können. Aufgrund der entsprechenden Ausnehmungen in den Seitenteilen 25 erhöht eine derartig auf beispielsweise einen Kreuzungspunkt von Kanaleinheiten 1 aufgesetzte Anbringeinheit 21 die mechanische Stabilität der gesamten Installationseinrichtung.
- Durch die Kanaleinheiten 1 können beliebige Arten von Versorgungsleitungen hindurchgeführt werden. Es kann sich hierbei nicht nur um Spannungsversorgungen für Leuchten handeln. Es besteht erfindungsgemäß durchaus die Möglichkeit auch Datenleitungen für Computernetzwerke oder andere Informationssysteme, Telefonleitungen, Anschlusskabel für Lautsprecher oder dergleichen hindurchzuführen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, durch die Kanaleinheit 1 Leitungen nur hindurchzuführen und nicht abzugreifen. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, beispielsweise im Bereich von Anbringeinheiten 21 Steckdosen beispielsweise für eine 230 V-Versorgung vorzusehen.
- Die Kanaleinheiten 1 sind sowohl für die Anbringung an der Wand als auch für die Anbringung an der Decke eines Raumes geeignet. Es besteht, wie bei sämtlichen Kabelkanalsystemen die Möglichkeit, Winkelstücke vorzusehen, die den Übergang von einer Decke zu einer Wand ermöglichen. Derartige Winkelstücke können natürlich auch für Wand-Wandführungen in der Ecke eines Raumes verwendet werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit an der Decke eines Raumes beziehungsweise an der Wand eines Raumes Winkelstücke für Richtungsänderungen der Führung der Kanaleinheiten 1 vorzusehen.
Claims (22)
1. Installationseinrichtung für Leuchten umfassend
mindestens eine an einer Decke oder Wand eines Raumes
anbringbare Kanaleinheit (1), durch die
Versorgungsleitungen für Leuchten oder andere
Installationselemente hindurchgeführt und abgegriffen
werden können, wobei die Kanaleinheit (1) ein
langgestrecktes Profilteil (Grundprofil 2, Seitenprofil
3) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die
Installationseinrichtung weiterhin eine Anbringeinheit
(21) umfasst, die in einer in Längsrichtung des
Profilteils (Grundprofil 2, Seitenprofil 3) wählbaren
Position an der Kanaleinheit (1) anbringbar ist und zur
Halterung von Installationselementen dienen kann.
2. Installationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass als Installationselemente Leuchten,
Notlichtbausteine, Rauchmelder, Bewegungsmelder,
Lautsprecher, Steckdosen oder dergleichen Verwendung
finden können.
3. Installationseinrichtung nach einem Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass das langgestreckte
Profilteil ein an der Decke oder Wand eines Raumes
anbringbares Grundprofil (2) sowie sich von diesem weg
erstreckende Seitenprofile (3) aufweist.
4. Installationseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der von dem Grundprofil (2) und den
Seitenprofilen (3) begrenzte Raum (Ausnehmung 4) auf der
von der Decke beziehungsweise Wand des Raumes
abgewandten Seite von einer Abdeckung (5) verschlossen
ist, die insbesondere vermittels Rastelementen (6, 7)
mit den Seitenprofilen (3) verbindbar ist.
5. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, dass das Profilteil
(Grundprofil 2, Seitenprofil 3) und die Abdeckung (5)
als Aluminium-Strangpressteil ausgeführt sind.
6. Installationseinrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens einer
Innenseite des Profilteils (Grundprofil 2, Seitenprofil
3) schienenartige Aufnahmen (11) für die Aufnahme von
Befestigungselementen (12) ausgebildet sind, mittels
denen Installationselemente an dem Profilteil
(Grundprofil 2, Seitenprofil 3) befestigt werden können.
7. Installationseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (12) im
Vergleich zu der Kanaleinheit (1) relativ kurz
ausgebildet sind und in Längsrichtung der Kanaleinheit
(1) beziehungsweise des Profilteils (Grundprofil 2,
Seitenprofil 3) verschiebbar sind.
8. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder
7, dadurch gekennzeichnet, dass die schienenartigen
Aufnahmen (11) durch sich von dem Grundprofil (2)
und/oder den Seitenprofilen (3) nach innen erstreckenden
Haltevorsprüngen (8, 10) gebildet sind, von denen
insbesondere jeweils zwei benachbarte Haltevorsprünge
(8, 10) einander zugewandte Enden für die Ausbildung der
schienenartigen Aufnahmen (11) aufweisen.
9. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement
(12) mit mindestens einer Gewindebohrung versehen ist,
in die eine Schraube (14) für die Befestigung von
Installationselementen oder dergleichen eingeschraubt
werden kann.
10. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis
9, dadurch gekennzeichnet, dass vermittels der
Befestigungselemente Anschlussklemmen (16) und/oder
Leuchtenhalterungen (17) an den Befestigungselementen
angebracht werden können.
11. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass Leuchten an der
Kanaleinheit (1) entweder vermittels Abhängmitteln in
Form von seilähnlichen Abhängmitteln oder in Form eines
Pendelrohres angebracht werden können oder aber dass
Leuchten an der Kanaleinheit (1) direkt beispielsweise
durch Verschrauben angebracht werden können.
12. Installationseinrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 oder nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass in die Kanaleinheit (1)
eine Stromschiene (13) für die Anbringung von Leuchten
integriert ist.
13. Installationseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, dass es sich bei der Stromschiene (13)
um eine Hochvolt- oder eine Niedervoltstromschiene
handelt.
14. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 12
oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromschiene
(13) vermittels mindestens eines der
Befestigungselemente (12) an mindestens einer der
schienenartigen Aufnahmen (11) befestigt ist.
15. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbringeinheit (21)
topfförmig ausgeführt ist und das Profilteil
(Grundprofil 2, Seitenprofil 3) zumindest
abschnittsweise umgreifen kann.
16. Installationseinrichtung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Anbringeinheit (21) in ihren
Seiten (25) Ausnehmungen für den Hindurchtritt des
Profilteils (Grundprofil 2, Seitenprofil 3) aufweist.
17. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbringeinheit (21)
derart gestaltet sein kann, dass sie den Kreuzungspunkt
zweier oder mehrerer Kanaleinheiten (1) umgeben kann.
18. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbringeinheit (21)
auf der von dem Grundprofil (2) abgewandten Seite
Öffnungen (23, 24) für die Hindurchführung von Kabeln
beziehungsweise für die Hindurchführung von
Befestigungsmitteln für Installationselemente aufweist.
19. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
18, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbringeinheit
vermittels mindestens einer Schraube (14) mit einem
Befestigungselement (12) an einer schienenartigen
Aufnahme (11) des Grundprofils (2) festgelegt werden
kann.
20. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (5) im
Bereich einer aufgebrachten Anbringeinheit (21)
zumindest abschnittsweise entfernt ist.
21. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
20, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanaleinheit (1)
mittels Pendelrohren oder Drahtseilen oder ähnlichen
Mitteln von der Decke eines Raumes abgehängt ist.
22. Installationseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
21, dadurch gekennzeichnet, dass in das Profilteil
(Grundprofil 2, Seitenprofil 3), beispielsweise in das
Grundprofil (2), Leuchten und/oder Leuchtenelemente
eingebaut sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001140707 DE10140707A1 (de) | 2001-08-24 | 2001-08-24 | Installationseinrichtung für Leuchten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001140707 DE10140707A1 (de) | 2001-08-24 | 2001-08-24 | Installationseinrichtung für Leuchten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10140707A1 true DE10140707A1 (de) | 2003-03-06 |
Family
ID=7695979
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001140707 Withdrawn DE10140707A1 (de) | 2001-08-24 | 2001-08-24 | Installationseinrichtung für Leuchten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10140707A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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