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DE10139002A1 - Einbauleuchte - Google Patents

Einbauleuchte

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DE10139002A1
DE10139002A1 DE10139002A DE10139002A DE10139002A1 DE 10139002 A1 DE10139002 A1 DE 10139002A1 DE 10139002 A DE10139002 A DE 10139002A DE 10139002 A DE10139002 A DE 10139002A DE 10139002 A1 DE10139002 A1 DE 10139002A1
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light
prism
recessed
reflector
lamp
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Bega Gantenbrink Leuchten KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine überrollbare Bodeneinbauleuchte (1) mit einem eine Kappe (4) und ein Erdeinbaugehäuse (3) umfassenden Gehäuse (2), das wenigstens einen sich in Umfangsrichtung der Kappe erstreckenden Lichtaustrittsschlitz (5) aufweist, mit einer im Gehäuse (2) angeordneten Lichtquelle (17), wobei die Lichtquelle (17) unterhalb des Lichtaustrittsschlitzes (5) angeordnet ist, dass ein erster Reflektor (18) bereitgestellt ist, der das von der Lichtquelle (17) ausgestrahlte Licht nach oben reflektiert und dass oberhalb des ersten Reflektors (18) ein zweiter Reflektor (8) angeordnet ist, welcher das von dem ersten Reflektor (18) reflektierte Licht so umlenkt, dass es im Wesentlichen horizontal aus dem Lichtaustrittsschlitz (5) austritt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine überrollbare Einbauleuchte mit einem eine Kappe und ein Einbaugehäuse umfassenden Gehäuse, das wenigstens einen sich in Umfangsrichtung der Kappe erstreckenden Lichtaustrittsschlitz aufweist, und mit einer im Gehäuse angeordneten Lichtquelle.
  • Eine entsprechende überrollbare Bodeneinbauleuchte der Anmelderin, die insbesondere zum Ausleuchten von Parkplätzen geeignet ist, ist z. B. unter der Bezeichnung 8710 bekannt (vgl. Firma BEGA, Hauptkatalog 25, 1994 bis 1997, Teil 2, insbesondere Seite 50). Bei dieser bekannten Leuchte wird gezielt der die Bodeneinbauleuchte umgebene Boden ausgeleuchtet. Dies wird dadurch erreicht, dass sich in Umfangsrichtung des Randes einer Kappe der Einbauleuchte ein Lichtaustrittsschlitz erstreckt und dass die Lichtquelle etwa auf der gleichen Höhe wie der Lichtaustrittsschlitz angeordnet ist. Die Kappe schließt dabei zwecks einer guten Überrollbarkeit oder Übergehbarkeit der Einbauleuchte bündig mit einem Erdeinbaugehäuse, das niveaugleich im Untergrund festgesetzt ist, ab. Von entscheidender Bedeutung ist bei dieser bekannten Einbauleuchte, dass die Lichtquelle etwa auf gleicher Höhe wie der Lichtaustrittsschlitz angeordnet ist, da bei einer relativ zum Lichtaustrittsschlitz tiefer angeordneten Lichtquelle das Licht unter einem Winkel schräg nach oben austreten würde. Zwar ermöglicht diese Bauweise eine gute Ausleuchtung des umgebenen Bodenbereichs, gleichzeitig wird die Bodenleuchte jedoch konstruktionsbedingt relativ hoch und kann daher eine Stolperfalle für Passanten darstellen.
  • Des weiteren sind Bodeneinbauleuchten aus Befeuerungsanlagen in Landebahnen auf Flughäfen bekannt. Die Leuchten sind hierbei bündig mit der Erdoberfläche installiert und die Glühlampe sitzt unter der Flurhöhe. Das Licht wird über schräge Flächen nach oben in Richtung der anfliegenden Flugzeuge geführt. Die Leuchten dienen damit zur Anflugbeleuchtung. Die Befeuerungsanlagen geben ihr Licht folglich in einem Winkel zur Einbaufläche ab und dienen somit nicht zur Beleuchtung der Landebahn.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Bodeneinbauleuchte der eingangs genannten Art derart zu verbessern, dass unter Beibehaltung einer gleichmäßigen Ausleuchtung des umgebenden Bodenbereichs eine geringere Bauhöhe erreicht wird.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass bei einer Bodeneinbauleuchte der eingangs genannten Art die Lichtquelle unterhalb des Lichtaustrittsschlitzes angeordnet ist, dass ein erster Reflektor bereitgestellt ist, der das von der Lichtquelle ausgestrahlte Licht nach oben reflektiert und dass oberhalb des ersten Reflektors ein zweiter Reflektor angeordnet ist, welcher das von dem ersten Reflektor reflektierte Licht so umlenkt, dass es im wesentlichen horizontal aus dem Lichtaustrittsschlitz austritt.
  • Diese Lösung ist einfach und hat den Vorteil, da die Lampe unterhalb der Bodenebene platziert ist, dass der über dem Boden angeordnete Deckelbereich der Leuchte sehr flach gehalten werden kann, so dass es keine nennenswerten Bodenerhebungen und Stolperfallen gibt. Diese Bauweise trägt darüber hinaus auch zu einer besseren Überrollbarkeit bei. Durch die Reflektion und Umlenkung der Lichtstrahlen mittels der erfindungsgemäßen Anordnung der zwei Reflektoren ist es möglich die die Bodeneinbauleuchte umgebende Bodenfläche gleichmäßig auszuleuchten. Die erfindungsgemäße Einbauleuchte zeichnet sich ferner insbesondere durch ein blendfreies Licht aus, das somit zu der Sicherheit der Kraftfahrzeugfahrer beiträgt.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Reflektor unterhalb der Lichtquelle angeordnet ist, und diese umgibt. Von Vorteil kann es dabei sein, wenn der Reflektor konkav ausgebildet ist. Durch diese Anordnung des Reflektors, ist es möglich, das von der Lichtquelle ausgestrahlte Licht, effektiv und gezielt über den Reflektor auf den zweiten Reflektor zu richten, so dass ein maximaler Anteil der Lichtstrahlen zu der Beleuchtung des Bodenbereichs beiträgt.
  • Hierbei kann es sich als günstig erweisen, wenn der zweite Reflektor oberhalb der Lichtquelle vor dem wenigstens einen Lichtaustrittsschlitz angeordnet ist. Durch diese Anordnung der Lichtquelle und der Reflektoren vereinfacht sich der Aufbau innerhalb des Gehäuses, wobei sehr gute Lichtausbeuteresultate erzielt werden.
  • Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, das der zweite Reflektor als Prisma ausgebildet ist. Ein Prisma ist hierbei einfach zu fertigen und erfüllt sämtliche an den zweiten Reflektor gestellte Vorraussetzungen. Hierbei kann das Prisma so ausgebildet werden, dass es gleichzeitig als Abdichtung der Leucht dient.
  • Ferner kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn sich das Prisma bis in den Lichtaustrittsschlitz erstreckt. Hierdurch kann eine Abdichtung der Bodeneinbauleuchte gegen äußere Umwelteinflüsse erzielt werden. Diese Abdichtung kann durch die Bereitstellung eines Dichtungsmaterials noch erhöht werden.
  • Weiterhin kann es sich als geeignet erweisen, wenn der als Prisma ausgebildete zweite Reflektor im Querschnitt viereckig ausgebildet ist, wobei die von dem Lichtaustrittsschlitz abgewandte Seite zu einem oberen ende des Lichtaustrittsschlitzes geneigt ist. Der von dem ersten Reflektor reflektierte Lichtstrahl dringt in das Prisma ein, wird an der geneigten Seite umgelenkt und tritt anschließend durch den Lichtaustrittsschlitz aus der Bodeneinbauleuchte aus. Die genannte Form erweist sich hierbei als besonders zweckmäßig in der Herstellung wie auch der Handhabung.
  • Als besonders vorteilhaft kann es sich hierbei erweisen, dass die von dem Lichtaustrittsschlitz abgewandte Seite unter einem Winkel von 45° bezogen auf die Leuchtenachse geneigt ist. Dieser Neigungswinkel erweist sich als besonders günstig zum Erzielen einer gleichmäßigen Lichtverteilung. Gleichzeitig wird hierdurch sichergestellt, dass das umgelenkte Licht mit einem Winkel von 90° zu der Leuchtenachse aus der Bodeneinbauleuchte austritt.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann die geneigte Seite das Prisma mit leichter konkaver Wölbung ausgebildet sein. Diese Ausführungsform vereinfacht insbesondere die Herstellung des Prismas und führt gleichzeitig zu guten Ergebnissen hinsichtlich der Leuchtkraft der Bodeneinbauleuchte.
  • Auch kann es von Vorteil sein, wenn an einem unteren Ende der dem Lichtaustrittsschlitz zugewandten Seite des als Prisma ausgebildeten zweiten Reflektors ein Vorsprung ausgebildet ist. Dadurch können sich je nach Gestaltung der Bodeneinbauleuchte fertigungstechnische Vorteile insbesondere hinsichtlich des Einbaus und der Positionierung des Prismas ergeben.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung kann das Prisma, welche den zweiten Reflektor darstellt, in Aufsicht ringförmig ausgebildet werden. Diese Ausführungsform erweist sich insbesondere dann als günstig, wenn mehr als eine Lichtaustrittsöffnung vorhanden ist, da nicht vor jeder Lichtaustrittsöffnung ein einzelnes Prisma angeordnet und befestigt werden muss, sondern ein einziges Prisma in die Bodeneinbauleuchte eingesetzt wird, die dann vor allen Lichtaustrittsöffnungen angeordnet ist.
  • Hierbei kann auch von Vorteil sein, wenn das Prisma, welche den zweiten Reflektor darstellt, in Aufsicht kreisförmig ausgebildet ist, wobei ein mittlerer Bereich im Querschnitt als schmale Scheibe ausgebildet ist, von der sich aus die geneigten Flächen des Prismas erstrecken. Auch dadurch lässt sich der Einbau des Prismas stark vereinfachen, da das Prisma lediglich in die Bodeneinbauleuchte eingelegt werden muss. Gleichzeitig wird die Wartung der Bodeneinbauleuchte einfacher und bequemer in der Durchführung.
  • Vorteilhafterweise kann die Kontaktfläche zwischen dem Prisma und dem Erdeinbaugehäuse mit einer Dichtung versehen sein. Auf diese Weise wird eine wirkungsvolle Abdichtung des Erdeinbaugehäuses, in dem sich das Beleuchtungsmittel sowie die Anschlüsse etc. befinden, erzielt. Die Kappe übernimmt in diesem Fall nur noch die Aufgabe als Überrollschutz zu dienen, wohingegen das Prisma gleichzeitig Leuchtenabschluss ist.
  • Als günstig kann es sich hierbei erweisen, wenn die der Lichtquelle zugewandten Seite des Prismas leicht konvex ausgebildet ist. Auch dieses Merkmal wirkt sich insbesondere günstig hinsichtlich der Herstellung aus.
  • Ferner kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn das Prisma rotationssymmetrisch aufgebaut ist. Hierdurch kann der Einbau bzw. ein Ersetzten des Prismas in die Bodeneinbauleuchte besonders einfach ausgeführt werden, da keine speziellen Parameter oder Ausrichtungen des Prismas eingehalten werden müssen, sondern diese nur eingesetzt werden muss.
  • Auch kann von Vorteil sein, wenn die dem Lichtaustrittsschlitz zugewandte Seite des Prismas nach oben leicht geneigt ausgebildet ist. Auf diese Weise ist es möglich die genaue Ausrichtung des Lichtstrahles noch zu korrigieren.
  • Es kann sich auch als günstig erweisen, wenn das Prisma, welche den zweiten Reflektor darstellt, aus Glas hergestellt wird. Dieser Werkstoff hat sich hinsichtlich seiner optischen und mechanischen Eigenschaften als besonders geeignet herausgestellt.
  • Von Vorteil kann es dabei sein, wenn zwischen dem Prisma und der Lichtquelle eine Blende angeordnet ist, die etwas größer als die Lichtquelle ausgebildet ist. Durch die Anordnung einer Blende, wird verhindert, dass ein Teil der Lichtstrahlen einfach nach oben abgestrahlt wird, d. h. dass die Lichtstrahlen nicht von dem Reflektor reflektiert werden, und damit nicht zu der Helligkeit der Leuchte beitragen.
  • Eine besonders gleichmäßige Ausleuchtung kann hierbei erzielt werden, wenn sich die Blende nach unten, in die von dem Prisma abgewandte Richtung erstreckt und einen vorbestimmten Bereich der Lichtquelle ringsherum abdeckt. Auch auf diese Weise kann der Teil der Leuchtkraft, der nicht zur Beleuchtung beiträgt, möglichst gering gehalten werden.
  • Von Vorteil kann es ferner sein, wenn dass vom Reflektor reflektierte Licht im wesentlichen senkrecht zur Leuchtachse reflektiert wird.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann der Lichtaustrittsschlitz durch eine transparente Abdeckungen, vorzugsweise aus Glas, verschlossen sein. Dadurch wird ein Wetterschutz der Lampe realisieren. Gleichzeitig ist es möglich, die von dem Prisma abgelenkten Lichtstrahlen, sofern notwendig, nochmals umzulenken, so dass das Licht in einem Winkel von 90° zu der Leuchtenachse ausstrahlt.
  • Bei dieser Ausführungsform kann bevorzugt sein, dass zwischen der Abdeckung und dem Prisma ein Luftspalt mit vorbestimmter Breite vorhanden ist. Durch diesen Spalt können kleinere Abweichungen hinsichtlich der Maßgenauigkeit des Prismas wie auch der Abdeckung aufgefangen werden.
  • Hierbei kann vorgesehen sein, dass die Bodeneinbauleuchte zwei oder - mehrere Lichtaustrittsschlitze aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, den Boden gezielt in bestimmten Bereichen auszuleuchten.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann der Lichtaustrittsschlitz ringförmig ausgebildet sein. Dadurch lässt sich eine gleichmäßige rundum Beleuchtung des umgebenden Bodenbereichs erzielen.
  • Von Vorteil kann es ferner sein, dass das Gehäuse im Querschnitt im wesentlichen symmetrisch ausgestaltet ist, wobei die Leuchtenachse die Symmetrieachse ist. Dann lässt sich das Gehäuse zu mindestens teilweise z. B. durch Drehbearbeitung herstellen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass zwischen der Kappe und dem Erdeinbaugehäuse eine den Vorsprung des Prismas umgebende Dichtung angeordnet ist. Auch diese Ausführungsform dient wiederum der besseren Abdichtung des Gehäuses und bietet gleichzeitig eine Schutz des Prismas, da dieses äußeren über die Kappe ausgeübten Belastungen nicht mehr direkt ausgesetzt ist, sondern diese durch die Dichtung abgefangen werden.
  • Auch kann es von Vorteil sein, wenn die Kappe im wesentlichen kugelkalottenförmig ist. Dadurch vereinfacht sich einerseits die Herstellung der Kappe und andererseits hat sich diese Form der Oberfläche insbesondere im Hinblick auf die Überrollbarkeit sowie das Übergehen bewährt.
  • Als günstig hat sich hierbei erwiesen, wenn das Gehäuse und vorzugsweise auch der Rahmen aus Metall oder Aluminium gefertigt ist. Auf diese Weise lässt sich auch die Überrollbarkeit der Bodeneinbauleuchte gewährleisten.
  • Nachfolgend wird die Erfindung aufgrund eines Ausführungsbeispieles näher erläutert.
  • Es zeigt:
  • Fig. 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Bodeneinbauleuchte in einer Querschnittansicht, und
  • Fig. 2 das in der in Fig. 1 dargestellten Bodeneinbauleuchte eingesetzte Prisma in Aufsicht.
  • In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Bodeneinbauleuchte 1 in einer Querschnittsansicht dargestellt. Die Bodeneinbauleuchte 1 weist ein Gehäuse 2 auf, welches sich zusammensetzt aus einem im wesentlichen rechteckigen Erdeinbaugehäuse 3 und einer im wesentlichen kugelkalottenförmigen Kappe 4. Sowohl das Gehäuse wie auch der Deckel sind symmetrisch, bezogen auf die Leuchtenachse, aufgebaut. Die Leuchtenachse stellt hierbei gleichzeitig die Symmetrieachse des Gehäuses 2 dar. Im eingebauten Zustand ist das Erdeinbaugehäuse in den Boden eingelassen und die Kappe 4 befindet sich oberhalb des Bodens, d. h. sichtbar auf der Strasse oder dergleichen.
  • In dem unteren dem Erdeinbaugehäuse 3 zugewandten Ende der Kappe 4 ist eine sich rings um die Kappe herum erstreckende Öffnungen ausgebildet, welche den Lichtaustrittsschlitz bildet. Hierbei ist das dem Erdeinbaugehäuse 3 zugewandte Ende der Kappe 4 mit einem sehr viel größeren Querschnitt als der des Erdeinbaugehäuses ausgebildet, so dass die Unterseite 6 der Kappe gleichzeitig eine Auflagefläche auf dem Boden oder dergleichen bildet. Wie ferner aus der Figur deutlich wird, ist der Randbereich des Kappe 4, in welchem der Lichtaustrittsschlitz 5 ausgebildet ist, dicker ausgebildet, als der Rest der Kappe, wobei der im Inneren angeordnete Anfangsbereich des Lichtaustrittschlitzes 5 in etwa mit dem Querschnitt des Erdeinbaugehäuses 3 übereinstimmt.
  • Im Lichtaustrittsschlitz 5 ist ein Linsenring 7 eingesetzt, dessen nach außen gewandte Seite die Rundung der Kappe aufweist und dessen ins Innere der Kappe 4 gerichtete Fläche plan ausgebildet ist. Sowohl der obere Rand als auch der untere Rand des Linsenringes 7 werden von der Kappe 4 eingefasst.
  • Im Inneren der Kappe 4 ist ferner ein Prisma 8 solchermaßen positioniert, dass sie sich im wesentlichen parallel zu der Unterseite 6 der Kappe 4 erstreckt und vor dem Lichtaustrittsschlitz 5 angeordnet ist. Das Prisma 8 ist hierbei rotationssymmetrisch aufgebaut, wobei die Leuchtachse den Mittelpunkt des Prismas definiert. Das Prisma ist vorzugsweise aus Glas hergestellt und dient als zweiter Reflektor, um das Licht umzulenken, so dass es im wesentlichen horizontal aus dem Lichtaustrittsschlitz 5 austritt.
  • Im einzelnen setzt sich das Prisma 8 zusammen, aus einem mittleren Bereich 9, welcher im wesentlichen als dünne Scheibe ausgebildet ist, und einem zu dem Lichtaustrittsschlitz 5 hin verbreiternden Prismenbereich 10. Der mittlere Bereich 9 des Prismas ist hierbei ungefähr auf der gleichen Höhe wie der untere Rand der in dem Lichtaustrittsschlitz 5 eingesetzte Linsering 7 angeordnet. Von diesen mittleren Bereich 9 aus, erstreckt sich eine obere Innenwand 11 des Prismenbereichs 10 unter einem Winkel von ungefähr 45° nach oben in das Kappeninnere, wobei die obere Innenwand 11 etwas oberhalb des Lichtaustrittsschlitzes 5 endet. Auf diese Weise bildet sich an der der Kappe 4 zugewandten Seite des Prismas 8 eine trichterförmige Ausnehmung, bei welcher die Scheibe 9 den Boden bildet. Von dieser auf den Kappenrand zugeneigten Prismenseite 11 aus, erstreckt sich ein kurzes Stück parallel zu der Deckelunterseite und bildet eine Seitenfläche 12, auf weicher die Kappe 4 aufliegt, und gleichzeitig die Position des Prismas 8 in der Kappe 4 bestimmt.
  • Auf der dem Erdeinbaugehäuse 3 zugewandten Seite 13 des Prismas erstreckt sich der Prismenbereich 10 lediglich unter einer leichten Neigung ungefähr bis zu dem Innenrand des Erdeinbaugehäuses 3 und bildet auch hier eine trichterförmige Öffnung, wiederum mit der Scheibe 9 als Mittelpunkt.
  • Die sich jeweils nach oben und unten erstreckenden Seiten 11, beziehungsweise die Seite 12, und 13 des Prismas, sind durch die dem Lichtaustrittsschlitz 5 zugewandte Prismenseite 14 miteinanderverbunden. Die Prismenseite 14 ist im wesentlichen plan ausgebildet und erstreckt sich unter Einbehaltung eines schmalen Luftspaltes im wesentlichen parallel zu der ins Kappeninnere gerichteten Seite des Linsenringes 7. Durch diesen Spalt ist es möglich Maßungenauigkeiten, die bei der Fertigung auftreten können, aufzufangen.
  • An dem unteren Ende der Prismenseite 14, d. h. der dem Erdeinbaugehäuse 3 zugewandten Seite des Prismas 8, ist in Verlängerung der Seitenfläche 13 ein Vorsprung 15 ausgebildet. Der Vorsprung 15 ist hierbei etwa so dimensioniert, dass er querschnittsgleich mit dem Erdeinbaugehäuse 3 ausgebildet ist, so dass das Prisma 8 mittels des Vorsprunges 15 auf dem Erdeinbaugehäuse 3 aufliegt. Gleichzeitig liegt auf der von dem Erdeinbaugehäuse 3 abgewandten Seite des Vorsprungs 15 die Kappe 4 auf. Hierbei kann zwischen der Kappe 4 und dem Erdeinbaugehäuse 3 eine den Vorsprung 15 umgebende Dichtung 16 vorgesehen sein, die einerseits einen besseren Wetterschutz der Lampe gewährleistet, andererseits einen Schutz für das Prisma 8 darstellt.
  • Im Bereich des Erdeinbaugehäuses 3 ist die Lichtquelle 17 mittig, d. h. mittig bezogen auf die Leuchtenachse, angeordnet, wobei die Lichtquelle unterhalb des mittleren Bereichs 9 des Prismas 8 angeordnet ist. Bei der Lichtquelle 17 handelt es sich um einen Halogenbrenner bekannter Bauart, es sind jedoch auch andere Leuchtmittel möglich. Die Lichtquelle 17 erstreckt sich der Länge nach in dem Unterteil 3.
  • Ein Teil der Lampe, d. h. der Bereich, in welchem sich die Lichtquelle 17 befindet, ist von einem Reflektor 18 umgeben. Der Reflektor ist konkav ausgebildet und umschließt die Lichtquelle kreisförmig und erstreckt sich bis zu den Rahmen des Erdeinbaugehäuses 3 kann hierbei unterhalb des Vorsprungs 15 des Prismas befestigt sein.
  • Oberhalb der Lichtquelle 17 ist eine Blende 19 vorgesehen, die etwas größer als der mittlere Bereich 9 des Prismas 8 ausgebildet ist, und sich teilweise nach unten erstreckt, so dass die Lichtquelle 17 zu einem Teil in dem oberen Bereich, d. h. dem dem Prisma 8 zugewandten Bereich durch die Blende abgeschirmt wird.
  • Ferner ist dem Erdeinbaugehäuse 3 unterhalb der Lichtquelle 17 noch die Fassung 20 der Lichtquelle, sowie ein Transformator 21 angeordnet.
  • Nachfolgend wird die Wirkungs- und Funktionsweise der Erfindung anhand der Ausführungsform näher erläutert:
    Im eingebauten Zustand der Bodeneinbauleuchte 1 befindet sich das Erdeinbaugehäuse 3 in der Erde. Lediglich die Kappe 4 ragt über den Boden hervor.
  • Bei eingeschalteter Lampe tritt Licht durch den Lichtaustrittsschlitz 5 aus, wobei das Licht gezielt horizontal zum Boden austritt.
  • Die von der Lichtquelle austretende Lichtstrahlen fallen hierbei zunächst auf den Reflektor 18 und werden von diesem senkrecht zur Leuchtenachse auf das Prisma 8 geworfen, treten in das Prisma 8 ein und werden an der geneigten Fläche 11 des Prismas umgelenkt und treten aus der Fläche 14 des Prismas 8 aus und durchdringen die Lichtaustrittsöffnung 4.
  • Durch die Blende 19 wird der Teil der Lichtstrahlen, welcher nicht so von dem Reflektor 18, umgelenkt würde, dass er senkrecht zur Leuchtenachse reflektiert wird abgeschirmt.
  • Obwohl die obige Einbauleuchte als Bodeneinbauleuchte beschrieben wurde, kann sie auch als Wand- oder Deckeneinbauleuchte ausgebildet sein.

Claims (28)

1. Einbauleuchte (1) mit einem eine Kappe (4) und ein Einbaugehäuse (3) umfassenden Gehäuse (2), das wenigstens einen sich in Umfangsrichtung der Kappe erstreckenden Lichtaustrittsschlitz (5) aufweist, und mit einer im Gehäuse (2) angeordneten Lichtquelle (17), dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (17) unterhalb des Lichtaustrittsschlitzes (5) angeordnet ist, dass ein erster Reflektor (18) bereitgestellt ist, der das von der Lichtquelle (17) ausgestrahlte Licht nach oben reflektiert und dass oberhalb des ersten Reflektors (18) ein zweiter Reflektor (8) angeordnet ist, welcher das von dem ersten Reflektor (18) reflektierte Licht so umlenkt, dass es im wesentlichen horizontal aus dem Lichtaustrittsschlitz (5) austritt.
2. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Reflektor (18) unterhalb der Lichtquelle (17) angeordnet ist und diese umgibt.
3. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1-2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Reflektor (18) konkav ausgebildet ist.
4. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Reflektor (8) oberhalb der Lichtquelle (17) vor dem wenigstens einen Lichtaustrittsschlitz (5) angeordnet ist.
5. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als zweiter Reflektor (8) ein Prisma vorgesehen ist.
6. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Prisma bis in den Lichtaustrittsschlitz (5) erstreckt.
7. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Prisma im Querschnitt viereckig ausgebildet ist, wobei die von dem Lichtaustrittsschlitz (5) abgewandte Seite (11) zu einem oberen Ende des Lichtaustrittsschlitzes geneigt ist.
8. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Lichtaustrittsschlitz (5) abgewandte Seite (11) des Prismas unter einem Winkel von 45° bezogen auf die Leuchtenachse geneigt ist.
9. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung der Seite (11) des Prismas mit leichter konkaver Wölbung ausgebildet ist.
10. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an einem unteren Ende der dem Lichtaustrittsschlitz (5) zugewandten Seite (14) des Prismas ein Vorsprung (15) ausgebildet ist.
11. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Prisma als Prismenring ausgebildet ist.
12. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Prisma kreisförmig ausgebildet ist, wobei ein mittlerer Bereich (9) des Prismas im Querschnitt als schmale Scheibe ausgebildet ist von der aus sich die geneigten Seiten (10, 11) des Prismas erstrecken.
13. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche zwischen dem Prisma und dem Erdeinbaugehäuse (3) mit einer Dichtung versehen ist.
14. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die der Lichtquelle (17) zugewandte Seite (13) des Prismas leicht konvex ausgebildet ist.
15. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Prisma rotationssymmetrisch aufgebaut ist.
16. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Lichtaustrittsschlitz (5) zugewandte Seite (14) des Prismas nach oben hin leicht geneigt ausgebildet ist.
17. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Prisma aus Glas hergestellt ist.
18. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem zweiten Reflektor (8) und der Lichtquelle (17) eine Blende (19) angeordnet ist, die etwas größer als die Lichtquelle (17) ausgebildet ist.
19. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Blende (19) nach unten, von dem zweiten Reflektor (8) abgewandt erstreckt und einen vorbestimmten Bereich der Lichtquelle (17) ringsherum abdeckt.
20. Einbauleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtaustrittsschlitz (5) durch eine transparente Abdeckung (7), vorzugsweise aus Glas, verschlossen ist.
21. Einbauleuchte (1) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Abdeckung (20) und dem zweiten Reflektor (8) ein Luftspalt mit vorbestimmter Breite vorhanden ist.
22. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehrere Lichtaustrittsschlitze (5) vorgesehen sind.
23. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtaustrittsschlitz (5) ringförmig ausgebildet ist.
24. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) im Querschnitt im wesentlichen symmetrisch gestaltet ist, wobei die Leuchtenachse die Symmetrieachse ist.
25. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Kappe (4) und dem Erdeinbaugehäuse (3) eine den Vorsprung (15) des Prismas umgebende Dichtung (16) angeordnet ist.
26. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (4) im wesentlichen kugelkalottenförmig ausgebildet ist.
27. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 9 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (15) des Prismas im wesentlichen so groß wie das Erdeinbaugehäuse (3) ausgebildet ist.
28. Einbauleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) aus Metall oder Aluminium gefertigt ist.
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