DE10138248C1 - Aktive Kopfstütze mit Verriegelungseinrichtung - Google Patents
Aktive Kopfstütze mit VerriegelungseinrichtungInfo
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Abstract
Eine Kopfstütze für Kraftfahrzeugsitze mit einer einen Antrieb aufweisenden Bewegungseinrichtung zum über den von der Bewegungseinrichtung erzeugten Vorschub bewirkten Heranführen der Kopfanlagefläche der Kopfstütze an den Kopf des im Kraftfahrzeug sitzenden Insassen ist dadurch gekennzeichnet, daß am Ende des Vorschubes die Kopfanlagefläche (12) der Kopfstütze (10) entgegen der Vorschubrichtung unter Beaufschlagung einer Energieabsorptionseinrichtung in ihre Ausgangsstellung rückführbar ist, und daß als in Vorschubrichtung wirkende Rücklaufsperre eine längs einer eine Lastverzahnung (17) aufweisenden Führung (13) bewegliche Verriegelungseinheit vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für Kraftfahrzeugsitze
mit einer einen Antrieb aufweisenden Bewegungseinrichtung zum
über den von der Bewegungseinrichtung erzeugten Vorschub
bewirkten Heranführen der Kopfanlagefläche der Kopfstütze an
den Kopf des im Kraftfahrzeug sitzenden Insassen.
Eine Kopfstütze mit den vorgenannten Merkmalen ist in der
DE 199 23 909 A1 beschrieben. Die Kopfstütze ist zweiteilig
mit einem feststehend angeordneten Hauptkörper und einem
relativ zum Hauptkörper beweglich angeordneten, die
Kopfanlagefläche aufweisenden Kopfanlageteil ausgebildet,
wobei zwischen Hauptkörper und Kopfanlageteil ein
mechanischer Federspeicher angeordnet ist, dessen Auslösung
dazu führt, daß aufgrund des von dem Federspeicher als
Antrieb bewirkten Vorschubes des Kopfanlageteils die
Kopfanlagefläche näher an den Kopf des auf den Sitz
sitzenden Fahrzeuginsassen gebracht wird. Es sind
Vorkehrungen dafür getroffen, daß nach Auslösung des
Antriebes für den Vorschub und nach Ausschöpfung des
Vorschubweges eine Rücklaufsperre wirksam wird und eine
Rückbewegung des Kopfanlegeteils in dessen Ausgangsstellung
ausgeschlossen ist. Mit der bekannten Kopfstütze ist der
Nachteil verbunden, daß nach dem Vorschub des die
Kopfanlagefläche aufweisenden Teils der Kopfstütze ein
Rückfedern des Kopfes zu einem harten Anschlagen des Kopfes
an der Kopfanlagefläche der Kopfstütze führen kann, womit
ein entsprechendes Verletzungsrisiko für den
Fahrzeuginsassen einhergeht.
Weiterhin ist in der DE 199 51 966 A1 eine Kopfstütze
beschrieben, deren Kopfanlageteil ebenfalls bei einem Crash
zum Kopf des Insassen verlagert, jedoch in der verlagerten
Position durch einen Arretierstift in einer Verzahnung
festgelegt ist. Damit jedoch bildet der nach vorne verlager
te Kopfanlageteil ein unmittelbares Widerlager für ein im
Crashablauf auftretendes Rückfedern des Kopfes des
Fahrzeuginsassen, was ebenfalls zu Verletzungen führen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
gattungsgemäße Kopfstütze derart zu verbessern, daß im
Anschluß an den Vorschub der Kopfanlagefläche das
Verletzungsrisiko des Fahrzeuginsassen gemindert ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1;
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß am Ende
des Vorschubes die Kopfanlagefläche der Kopfstütze entgegen
der Vorschubrichtung unter Beaufschlagung einer
Energieabsorptionseinrichtung in ihre Ausgangsstellung
rückführbar ist, und daß als in Vorschubrichtung wirkende
Rücklaufsperre eine längs einer eine Lastverzahnung
aufweisenden Führung bewegliche Verriegelungseinheit
vorgesehen ist, deren mit der Lastverzahnung als
Rücklaufsperre zusammenwirkender Lastriegel während des
Vorschubs der Verriegelungseinheit über einen mit einer an
der Führung zusätzlich ausgebildeten Steuerverzahnung
zusammenwirkenden Steuerriegel außer Eingriff mit der
Lastverzahnung gehalten wird, wobei der Steuerriegel am
Ende des Vorschubes der Verriegelungseinheit durch deren
Bewegungsumkehr an der Steuerverzahnung festgehalten wird
und sich von dem Lastriegel löst.
Die Erfindung beinhaltet somit den Gedanken, hinsichtlich
der Bewegung des die Kopfanlagefläche tragenden Teils der
Kopfstütze eine Bewegungsumkehr zuzulassen, wobei die
Rückbewegung bei der bekannten Kopfstütze durch eine
Rücklaufsperre blockiert ist. Bei der erfindungsgemäßen
Kopfstütze dagegen hat die Rücklaufsperre die Aufgabe,
während der gedämpften Rückbewegung der Kopfstütze einen
erneuten Vorschub zu verhindern. Da die in Vorschubrichtung
wirkende Rücklaufsperre jedoch den Vorschub des die
Kopfanlagefläche tragenden Teils der Kopfstütze im
Auslösefall verhindern würde, wird die Rücklaufsperre
während des Vorschubes durch den Steuerriegel außer
Funktion gehalten und erst bei Bewegungsumkehr durch das
Lösen des Steuerriegels von dem Lastriegel in Funktion
gesetzt.
Der mit der Erfindung verbundene Vorteil liegt zunächst in
der gedämpften Rückbewegung des die Kopfanlagefläche
tragenden Teils der Kopfstütze, wobei die
Bewegungseinrichtung sowohl für den Vorschub des
betreffenden Kopfstützenteils als auch für die Rückbewegung
einfach aufgebaut und in seiner Funktion sicher ist.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Freilaufrichtungen von Lastverzahnung
und Steuerverzahnung an der Führung um 180° versetzt
gegeneinander ausgebildet sind.
Zweckmäßig ist nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung, daß der Lastriegel an dem die Kopfanlagefläche
aufweisenden Teil der Kopfstütze schwenkbar gelagert und in
Richtung eines Eingriffs mit der Lastverzahnung der Führung
vorgespannt ist.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist der
Steuerriegel an dem Lastriegel mittels einer
Steckverbindung gehalten
Die Erfindung ist anwendbar auf die beiden grundsätzlich
bekannten Bauarten von Kopfstützen, nämlich auf
Kopfstützen, bei denen die gesamte, an der
Kopfstützenhalterung gehalterte Kopfstütze beweglich
angeordnet ist und somit durch die Bewegung der Kopfstütze
die Kopfanlagefläche an den Kopf des auf dem Sitz sitzenden
Fahrzeuginsassen gebracht wird, wobei in diesem Fall die
Bewegungseinrichtung mit Rücklaufsperre im Inneren der
Kopfstütze angeordnet ist.
Die Erfindung ist ebenfalls anwendbar bei der aus der
gattungsbildenden Schrift bekannten zweigeteilten
Kopfstütze mit einem die Kopfanlagefläche aufweisenden
ersten Teil und einem an der Kopfstützenhalterung
befestigten zweiten Teil, wobei die Bewegungseinrichtung
mit Rücklaufsperre zwischen erstem Teil und zweitem Teil
der Kopfstütze angeordnet ist.
Hinsichtlich der Ausbildung der Energieabsorptions
einrichtung bei der Rückbewegung der Kopfstütze kann
vorgesehen sein, daß die Energieabsorptionseinrichtung als
gesonderter Federspeicher ausgebildet ist.
Soweit nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung der
Antrieb für den Vorschub der Verriegelungseinrichtung aus
wenigstens einer gespannten Feder besteht, kann in
zweckmäßiger Weise vorgesehen sein, daß die Feder nach
ihrer mindestens teilweisen Entspannung als
Energieabsorptionseinrichtung bei der Rückbewegung des die
Kopfanlagefläche aufweisenden Teils der Kopfstütze wirkt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Kopfstütze in Seitenansicht in ihrer
Ausgangsstellung,
Fig. 2 die Kopfstütze gemäß Fig. 1 nach Auslösung mit
vorgeschobener Kopfanlagefläche während ihrer
Rückbewegung,
Fig. 3 in einer Einzeldarstellung die Führungsschiene
mit Lastriegel und Steuerriegel in einer
schematischen Darstellung vor Auslösung der
Kopfstützenbewegung,
Fig. 4 den Gegenstand der Fig. 3 in einer Rückansicht,
Fig. 5 den Gegenstand der Fig. 3 in der entsprechend der
Fig. 2 obersten Position der Kopfstütze vor
Beginn der Rückbewegung,
Fig. 6 den Gegenstand der Fig. 5 während der
Rückbewegung der Kopfstütze.
Wie sich aus Fig. 1 ergibt, ist eine Kopfstütze 10 an einer
Kopfstützenhalterung 11 beweglich angeordnet, wobei die
Kopfstützenhalterung 11 in einer nicht dargestellten Weise
fest mit einem Fahrzeugsitz verbunden ist. Die Kopfstütze
10 weist eine Kopfanlagefläche 12 auf, und hinsichtlich
dieser Kopfanlagefläche 12 besteht die Forderung, im
Auslösefall die Kopfanlagefläche 12 in Richtung des Pfeils
25 zu bewegen, um die Kopfanlagefläche 12 näher an die
Kopfposition des auf dem Sitz sitzenden Insassen zu
bringen. Die Kopfstütze 10 ist hierzu an einem
Kopfstützenträger 15 befestigt, der seinerseits von einem
als Scherengelenk ausgebildeten Gelenkgetriebe 14 an einer
Führung 13 derart bewegbar ist, daß die von dem
Gelenkgetriebe 14 nach Freigabe einer nicht dargestellten
als Antrieb wirkenden Feder ausgeführte Antriebsbewegung zu
einem linearen Vorschub des Kopfstützenträgers 15 längs der
Führung 13 führt. Die jeweils unterschiedliche Stellung von
Gelenkgetriebe 14 und Kopfstützenträger 15 vor Auslösung
bzw. am Ende des Vorschubweges ergibt sich aus einem
Vergleich der Fig. 1 und 2. Insoweit zählt die
Bewegungseinrichtung zur Erzeugung des Vorschubes nicht zum
Gegenstand der Erfindung, und sie kann daher in
unterschiedlicher Weise ausgebildet sein.
An dem Kopfstützenträger 15 ist, wie sich im einzelnen aus
den Fig. 3 bis 6 entnehmen läßt, ein Lastriegel 16
drehbar gelagert und mittels einer nicht dargestellten
Feder in Eingriff mit einer an der Führung 13 ausgebildeten
Lastverzahnung 17 vorgespannt. Die an der Führung 13
ausgebildete Lastverzahnung 17 ist dabei hinsichtlich ihrer
Freilaufrichtung so ausgebildet, daß der Lastriegel 16 in
der mit dem Pfeil 26 angedeuteten Vorschubrichtung des
Kopfstützenträgers 15 an der Führung 13 durch den
Verzahnungseingriff blockiert würde.
Dieser Eingriff wird verhindert durch einen an dem
Lastriegel 16 mittels einer Steckverbindung festgelegten
Steuerriegel 18, der seinerseits mit einer ebenfalls an der
Führung 13 ausgebildeten Steuerverzahnung 19 zusammenwirkt,
die eine mit der Vorschubrichtung (Pfeil 26)
gleichgerichtete Freilaufrichtung aufweist. Somit kann
während des Vorschubes (Pfeil 26) der Kopfstützenträger 15
längs der Führung 13 bis an deren oberes Ende gleiten, weil
durch den über die Steuerverzahnung 19 hinweggehenden
Steuerriegel 18 der Lastriegel 16 außer Eingriff mit der
Lastverzahnung 17 der Führung 13 gehalten wird.
Kommt es am oberen Ende der Führung 13 nach Ausschöpfen des
Vorschubes (Pfeil 26) oder schon vorher nach einem nur
teilweisen Vorschub aufgrund einer von dem Kopf des
Insassen gegen die Kopfanlagefläche 12 ausgeübten Drucks zu
einer Rückbewegung (Pfeil 27) der Kopfstütze 10 bzw. des
sie tragenden Kopfstützenträgers 15 längs der Führung 13,
so wird durch die entgegen der Vorschubrichtung wirkende
Steuerverzahnung 19 der Steuerriegel 18 festgelegt und an
dieser Rückbewegung gehindert und kommt aufgrund seiner
lösbaren Steckverbindung von dem Lastriegel 16 frei. Damit
tritt die durch die Federbelastung des Lastriegels 16
gebildete und in Vorschubrichtung (Pfeil 26) wirksame
Rücklaufsperre in Funktion, indem bei der Rückbewegung
(Fig. 6) des Kopfstützenträgers (15) in Richtung des Pfeils
27 der Lastriegel 16 über die eine gleichgerichte
Freilaufrichtung aufweisende Lastverzahnung 17 hinweggeht,
jedoch bei einem Nachlassen der auf die Kopfanlagefläche 12
einwirkenden und damit die Rückbewegung antreibenden Kraft
den Kopfstützenträger 15 gegen eine erneute Bewegung in
Vorschubrichtung (Pfeil 26) durch Eingriff in die
Lastverzahnung 17 sperrt.
Claims (8)
1. Kopfstütze für Kraftfahrzeugsitze mit einer einen
Antrieb aufweisenden Bewegungseinrichtung zum über den
von der Bewegungseinrichtung erzeugten Vorschub
bewirkten Heranführen der Kopfanlagefläche der
Kopfstütze an den Kopf des im Kraftfahrzeug sitzenden
Insassen, dadurch gekennzeichnet, daß am Ende des
Vorschubes die Kopfanlagefläche (12) der Kopfstütze (10)
entgegen der Vorschubrichtung unter Beaufschlagung einer
Energieabsorptionseinrichtung in ihre Ausgangsstellung
rückführbar ist, und daß als in Vorschubrichtung
wirkende Rücklaufsperre eine längs einer eine
Lastverzahnung (17) aufweisenden Führung (13) bewegliche
Verriegelungseinheit vorgesehen ist, deren mit der
Lastverzahnung (17) als Rücklaufsperre zusammenwirkender
Lastriegel (16) während des Vorschubs der
Verriegelungseinheit über einen mit einer an der Führung
(13) zusätzlich ausgebildeten Steuerverzahnung (19)
zusammenwirkenden Steuerriegel (18) außer Eingriff mit
der Lastverzahnung (17) gehalten wird, wobei der
Steuerriegel (18) am Ende des Vorschubes der
Verriegelungseinheit durch deren Bewegungsumkehr an der
Steuerverzahnung (19) festgehalten wird und sich von dem
Lastriegel (16) löst.
2. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Freilaufrichtungen von Lastverzahnung (17) und
Steuerverzahnung (19) an der Führung (13) um 180°
versetzt gegeneinander ausgebildet sind.
3. Kopfstütze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lastriegel (16) an dem die
Kopfanlagefläche (12) aufweisenden Teil der Kopfstütze
(10) schwenkbar gelagert und in Richtung eines Eingriffs
mit der Lastverzahnung (17) der Führung (13) vorgespannt
ist.
4. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steuerriegel (18) an dem
Lastriegel (16) mittels einer Steckverbindung gehalten
ist.
5. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfstütze (10) an der
Kopfstützenhalterung (11) beweglich angeordnet und die
Bewegungseinrichtung mit Rücklaufsperre im Inneren der
Kopfstütze (10) angeordnet ist.
6. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kopfstütze (10) zweigeteilt ist
mit einem die Kopfanlagefläche (12) aufweisenden ersten
Teil und einem an der Kopfstützenhalterung (11)
befestigten zweiten Teil, wobei die Bewegungseinrichtung
mit Rücklaufsperre zwischen erstem Teil und zweitem Teil
der Kopfstütze (10) angeordnet ist.
7. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Energieabsorptionseinrichtung
als gesonderter Federspeicher ausgebildet ist.
8. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antrieb für den Vorschub der
Verriegelungseinrichtung aus wenigstens einer gespannten
Feder besteht und die Feder nach ihrer mindestens
teilweisen Entspannung als Energieabsorptionseinrichtung
bei der Rückbewegung des die Kopfanlagefläche (12)
aufweisenden Teils der Kopfstütze (10) wirkt.
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Legal Events
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| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
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Effective date: 20150303 |