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DE10138726A1 - Rohrmanschette in brandabschnittsbegrenzenden Bauteilen - Google Patents

Rohrmanschette in brandabschnittsbegrenzenden Bauteilen

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DE10138726A1
DE10138726A1 DE10138726A DE10138726A DE10138726A1 DE 10138726 A1 DE10138726 A1 DE 10138726A1 DE 10138726 A DE10138726 A DE 10138726A DE 10138726 A DE10138726 A DE 10138726A DE 10138726 A1 DE10138726 A1 DE 10138726A1
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longitudinal strip
strip
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DE10138726A
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Armin Zuell
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C2/00Fire prevention or containment
    • A62C2/06Physical fire-barriers
    • A62C2/065Physical fire-barriers having as the main closure device materials, whose characteristics undergo an irreversible change under high temperatures, e.g. intumescent

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Abstract

Bei einer Rohrmanschette (16.1) zum Abschotten von durch Wände und Decken hindurchführenden Rohren ist ein unter Hitzewirkung ausdehnbares, feuerfestes Blähmaterial (36) auf ihrer Innenseite vorhanden. Die Manschette ist eine folienartige oder bandartige Flachmaterialbahn. Das Blähmaterial (36) ist auf einem ersten Längsstreifen (32) des Bandes vorhanden. Ein benachbarter zweiter Längsstreifen (22) weist eine Klebeschicht (26) auf seiner Innenseite auf, die mit einer abziehbaren Schutzschicht (44) geschützt ist.

Description

TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft eine Rohrmanschette zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren. Diese Wände oder Decken stellen brandabschnittsbegrenzende Bauteile dar.
STAND DER TECHNIK
Aus der EP 0 711 945 A1 ist eine derartige Rohrmanschette bekannt. Diese Rohrmanschette besteht aus zwei Rohrhälften, die mittels Längsstegen, die an ihren freien Längskanten nach außen oder innen abgewinkelt sind, aneinander befestigt wie beispielsweise miteinander verschraubt werden. Auf der Innenseite der beiden Rohrhälften ist ein sich unter Hitzewirkung ausdehnendes Blähmaterial vorhanden. Der untere Rand der Rohrhälften ist nach innen umgebogen und dient als unteres Auflager für das Blähmaterial. Auf der Außenseite der Rohrhälften ist ein Kunststoffmaterial vorhanden, das sich im Brandfall unter Hitzeeinwirkung auflöst und so die Hitzeeinwirkung durch den Rohrmantel hindurch auf das Blähmaterial erleichtert. Zum Einbauen in eine Decke wird diese Rohrmanschette auf einer Schalungskonstruktion abgestützt, die das durch die Öffnung in der Decke hindurchragende Rohr umfasst. In ihrem in einen Wand- oder Deckendurchbruch fertig eingebauten Zustand wird die Manschette in der Wand- oder Deckenöffnung durch eine Ausmörtelung des restlichen Öffnungsbereiches in ihrer Anlage an dem Rohr gehalten. Eine solche Manschette hat sich trotz ihrer relativ aufwendigen Konstruktion in der Praxis bewährt.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Rohrmanschette anzugeben.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
Durch den Verzicht auf das recht steife metallische Material lässt sich die Rohrmanschette wirtschaftlich günstig herstellen. Die problemlos in beliebigen Längen herstellbare Rohrmanschette kann in der vom Kunden jeweils gewünschten Länge auch in aufgerolltem Zustand dem Kunden geliefert werden. Nach Entrollen und gegebenenfalls Ablängen der Manschette in der jeweils gewünschten Länge kann die Rohrmanschette dann durch bloßes Abziehen der ihre innere Klebeschicht schützenden Schutzfolie ohne aufwendige Montagehilfsmittel unmittelbar auf das in dem Wand- oder Deckendurchbruch befindliche Rohr befestigt wie insbesondere angeklebt werden.
Eine ganz einfach aufgebaute derartige Rohrmanschette besitzt beispielsweise lediglich zwei Längsstreifen. In dem einen Längsstreifen sind die vorzugsweise in quaderförmig geformten Stücken mit gegenseitigem Abstand auf einer beispielsweise Aluminiumfolie aufgeklebten Blähmaterial­ stücke vorhanden. Der restliche Längsstreifen der im geschilderten Beispielsfall aus Aluminium oder aluminiumka­ schiertem Kunststoff bestehenden Flachmaterialbahn dient zum Ankleben an dem abzuschottenden Rohr. Dieser Längsstreifen ist mit einer Klebeschicht versehen, die ihrerseits mit einer Schutzfolie versehen ist. Zum Ankleben der Rohr­ manschette ist lediglich diese Schutzfolie abzuziehen. Infolge der stückig vorhandenen Blähmaterialkörper kann die Rohrmanschette auch leicht aufgerollt werden. Auf einer Rolle kann eine beliebig lange Flachmaterialbahn aufgerollt vorhanden sein, so dass aus einem Rollenkörper entsprechend viele einzelne Rohrmanschetten "abgetrennt" werden können. Bei der Bestellung eines solchen Rollenkörpers braucht daher der Umfang der abzuschottenden Rohre nicht berücksichtigt zu werden. Die Lagerhaltung beim Anwender von solchen Rohr­ manschetten und auch der Herstellungsaufwand vereinfacht sich dadurch erheblich.
Die Blähmaterialstücke werden vorzugsweise ebenfalls auf die Flachmaterialbahn aufgeklebt.
Das Aufkleben und damit das Herstellen der verschiedenen Klebeschichten kann durch ein doppelseitig klebendes Band verwirklicht werden. Dieses doppelt klebende Band kann dann beispielsweise auf einen Längsstreifen der Flachmaterialbahn aufgeklebt werden. Auf die "gegenüberliegende" Bandseite können dann die Blähmaterialstücke aufgeklebt werden. Dadurch sind dann indirekt die Blähmaterialstücke an dem Flachmaterialband angeklebt. Auch auf dem anderen Längs­ streifen, der zum Ankleben der Rohrmanschette an dem Rohr dient, kann ein solches doppelseitiges Klebeband aufgebracht sein, das dann aber - wie vorstehend erwähnt - mit einer zusätzlichen Schutzfolie abgedeckt ist. Es ist auch möglich, diese beiden doppelseitig klebenden Bänder durch ein einziges derartiges Band zu verwirklichen und dann eine Schwächungslinie wie beispielsweise eine Perforationslinie vorzusehen, um die beiden Längsstreifen auszubilden, d. h. den Längsstreifen zum Ankleben der Blähmaterialstücke von dem Längsstreifen, mit dem die Rohrmanschette an einem Rohr angeklebt werden soll, voneinander zu trennen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf die Innenseite eines Abschnittes einer erfindungsgemäßen Rohrmanschette und
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Deckendurchbruch, durch den ein mit der erfindungsgemäßen Rohrmanschette umhülltes Rohr hindurchführt.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
In der Öffnung 10 einer Decke 12 eines Gebäudes führt im vorliegenden Fall senkrecht ein Kunststoffrohr 14 hindurch. Das Kunststoffrohr 14 ist im Bereich der Öffnung 10 von einer Rohrmanschette 16 umgeben. Der Zwischenraum zwischen der Rohrmanschette 16 und der Decke 12 ist mit einem Mörtel 18 ausgefüllt. In dem in Fig. 2 dargestellten, eingebauten Zustand wird die Rohrmanschette 16 auf ihrer Außenseite von dem Mörtel 18 eingehüllt.
Die Rohrmanschette 16 ist mit ihrem oberen Längsstreifen 22 an dem Rohr 14 angeklebt, wie noch im Zusammenhang mit Fig. 1 näher beschrieben wird.
In Fig. 1 ist ein Längsabschnitt 16.1 der in Fig. 2 dar­ gestellten Rohrmanschette 16 dargestellt. Durch Ablängen eines entsprechend langen Längsabschnittes 16.1 von einer endlosen Flachmaterialbahn, die beispielsweise auch aufgerollt vorhanden sein kann, wird die für das jeweilige Kunststoffrohr 14 passende Rohrmanschette 16 abgetrennt.
Die Rohrmanschette 16 bzw. der Längsabschnitt 16.1 besteht im vorliegenden Beispielsfall aus einer Alu-Folie 24. Die Alu-Folie 24 ist mit Klebeschichten 26, 28 versehen. Die Klebeschicht 26 ist im Bereich des ersten Längsstreifens 22 und die Klebeschicht 28 in dem dazu benachbarten zweiten Längsstreifen 32 vorhanden. Die beiden Klebeschichten 26, 28 können eine gemeinsame Klebeschicht bilden. Es ist allerdings auch möglich, die beiden Klebeschichten 26, 28 getrennt voneinander auf die Alu-Folie 24 aufzubringen.
Die Klebeschicht 26 und auch die Klebeschicht 28 können beispielsweise durch ein doppelseitiges klebendes Klebeband verwirklicht werden. Mit seiner Außenseite ist dann dieses Klebeband auf dem entsprechenden ersten und/oder zweiten Längsstreifen 22, 32 aufgeklebt. Die andere Klebeseite dieses doppelseitig klebenden Klebebandes stellt dann die auf der Innenseite der Manschette 16 bzw. 16.1 sichtbare Klebeschicht dar, die der Klebeschicht 26 beziehungsweise 28 der Fig. 1 enspricht.
In dem Längsstreifen 32 sind quaderförmige Blähmaterial­ körper 36 aufgeklebt vorhanden. Diese Körper 36 besitzen einen gegenseitigen Abstand 38, der kleiner ist als ihre sich in Längsrichtung (Pfeil 40) erstreckende Breite 42. Dadurch können mehrere derartige Rohrmanschetten beispiels­ weise übereinandergelegt werden, ohne dass die Körper 36 in die Spalte 38 so weit eindringen können, dass sie mit der Klebeschicht 26 in Kontakt kommen. Die quaderförmige, beabstandete Anordnung der Körper 36 ermöglicht ein leichtes Aufrollen der Rohrmanschette 16 zu dem eingangs bereits erwähnten Rollenkörper.
Im Bereich des anderen Längsstreifens 22 sind die quader­ förmigen Materialkörper 36 nicht vorhanden. Die dort vorhandene Klebeschicht 26 ist durch eine Schutzfolie 44 abgedeckt. Diese Schutzfolie 44 wird vor Ort, d. h. bei der Montage der Rohrmanschette 16, abgezogen. Die Rohrmanschette 16 kann dann mit ihrer Klebeschicht 26 beziehungsweise mit dem oberen Bereich dieser Klebeschicht 26 an dem Kunststoff­ rohr 14 angeklebt werden, so wie dies der Fig. 2 zu entnehmen ist. Die Anbringung und Lagefixierung der Rohr­ manschette 16 in der Öffnung einer Decke 12 ist damit wünschenswert einfach und schnell zu bewerkstelligen. Nach ihrem Ankleben an dem Kunststoffrohr 14 kann dann der restliche Bereich der Öffnung 10 in der Decke 12 durch Mörtel 18 ausgefüllt werden.
Im Brandfall dringt im vorliegenden Fall von der Unterseite 50 der Rohrmanschette 16 die im Brandfall erzeugte Hitze sehr schnell in die Blähmaterialkörper 36 hinein mit der Folge, dass die Blähmaterialkörper 36 sich sehr schnell ausdehnen, und zwar aufgrund ihres rückseitig vorhandenen Mörtels 18 in Richtung des Kunststoffrohres 14. Das Kunststoffrohr 14 wird also beim Ausdehnen der Blähmaterial­ körper 36 sehr schnell zusammengequetscht und dadurch verschlossen werden.

Claims (12)

1. Rohrmanschette (16) zum Abschotten von durch Wände oder Decken (12) hindurchführenden Rohren (14),
mit einem unter Hitzewirkung ausdehnbaren, feuerfesten Blähmaterial (36) auf der Innenseite der Manschette (16), dadurch gekennzeichnet, dass
die Manschette (16) eine folienartige oder bandartige Flachmaterialbahn ist,
das Blähmaterial (36) auf einem ersten Längsstreifen (32) des Bandes vorhanden ist,
ein benachbarter zweiter Längsstreifen (22) eine Klebeschicht (26) auf seiner Innenseite aufweist,
diese Klebeschicht (26) mit einer abziehbaren Schutzschicht (4) geschützt ist.
2. Manschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Längsstreifen (22) an den ersten Längsstreifen (32) längsseitig angrenzt.
3. Manschette nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachmaterialbahn in die zwei Längsstreifen (22, 32) längs aufgeteilt ist.
4. Manschette nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachmaterialbahn eine Aluminiumfolie (24) oder eine mit Aluminium beschichtete Folie ist.
5. Manschette nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blähmaterial (36) in einer Mehrzahl von einzelnen Materialkörpern vorhanden ist.
6. Manschette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialkörper quaderförmig geformt sind.
7. Manschette nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialkörper mit gegenseitigem etwa gleich großen Abstand (38) parallel zueinander angeordnet sind.
8. Manschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstände (38) zwischen einander benachbarten Bläh­ materialkörpern (36) kleiner ist als die Breite (42) oder Länge dieser Blähmaterialkörper in einer zur Flachmate­ rialbahn parallelen Ebene.
9. Manschette nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass 7 das Blähmaterial auf der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist.
10. Manschette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Klebeschicht (26) auf der Innenseite des zweiten Längsstreifens (22) die auf der Innenseite eines doppelseitig klebenden Bandes vorhandene Klebeschicht ist,
dieses Band mit seiner auf der Außenseite vorhandenen Klebeschicht auf den zweiten Längsstreifen aufgeklebt ist.
11. Manschette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
die Klebeschicht (28), mit der das Blähmaterial (36) auf der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist, die auf der Innen- und Außenseite eines doppelseitig klebenden Bandes vorhandenen Klebeschichten sind,
dieses Band mit seiner auf der Außenseite vorhandenen Klebeschicht auf der Innenseite des ersten Längsstreifens der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist,
dieses Band mit seiner auf der Innenseite vorhandenen Klebeschicht auf der Außenseite des Blähmaterials aufgeklebt ist.
12. Manschette nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das doppelseitig klebende Band zumindest im Bereich des Blähmaterials, vorzugsweise durchgängig auf dem zweiten Längsstreifen vorhanden ist.
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