DE10138726A1 - Rohrmanschette in brandabschnittsbegrenzenden Bauteilen - Google Patents
Rohrmanschette in brandabschnittsbegrenzenden BauteilenInfo
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Abstract
Bei einer Rohrmanschette (16.1) zum Abschotten von durch Wände und Decken hindurchführenden Rohren ist ein unter Hitzewirkung ausdehnbares, feuerfestes Blähmaterial (36) auf ihrer Innenseite vorhanden. Die Manschette ist eine folienartige oder bandartige Flachmaterialbahn. Das Blähmaterial (36) ist auf einem ersten Längsstreifen (32) des Bandes vorhanden. Ein benachbarter zweiter Längsstreifen (22) weist eine Klebeschicht (26) auf seiner Innenseite auf, die mit einer abziehbaren Schutzschicht (44) geschützt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Rohrmanschette zum Abschotten
von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren. Diese
Wände oder Decken stellen brandabschnittsbegrenzende
Bauteile dar.
Aus der EP 0 711 945 A1 ist eine derartige Rohrmanschette
bekannt. Diese Rohrmanschette besteht aus zwei Rohrhälften,
die mittels Längsstegen, die an ihren freien Längskanten
nach außen oder innen abgewinkelt sind, aneinander befestigt
wie beispielsweise miteinander verschraubt werden. Auf der
Innenseite der beiden Rohrhälften ist ein sich unter
Hitzewirkung ausdehnendes Blähmaterial vorhanden. Der untere
Rand der Rohrhälften ist nach innen umgebogen und dient als
unteres Auflager für das Blähmaterial. Auf der Außenseite
der Rohrhälften ist ein Kunststoffmaterial vorhanden, das
sich im Brandfall unter Hitzeeinwirkung auflöst und so die
Hitzeeinwirkung durch den Rohrmantel hindurch auf das
Blähmaterial erleichtert. Zum Einbauen in eine Decke wird
diese Rohrmanschette auf einer Schalungskonstruktion
abgestützt, die das durch die Öffnung in der Decke
hindurchragende Rohr umfasst. In ihrem in einen Wand- oder
Deckendurchbruch fertig eingebauten Zustand wird die
Manschette in der Wand- oder Deckenöffnung durch eine
Ausmörtelung des restlichen Öffnungsbereiches in ihrer
Anlage an dem Rohr gehalten. Eine solche Manschette hat sich
trotz ihrer relativ aufwendigen Konstruktion in der Praxis
bewährt.
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte
Rohrmanschette anzugeben.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs
gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden
weiteren Ansprüchen.
Durch den Verzicht auf das recht steife metallische Material
lässt sich die Rohrmanschette wirtschaftlich günstig
herstellen. Die problemlos in beliebigen Längen herstellbare
Rohrmanschette kann in der vom Kunden jeweils gewünschten
Länge auch in aufgerolltem Zustand dem Kunden geliefert
werden. Nach Entrollen und gegebenenfalls Ablängen der
Manschette in der jeweils gewünschten Länge kann die
Rohrmanschette dann durch bloßes Abziehen der ihre innere
Klebeschicht schützenden Schutzfolie ohne aufwendige
Montagehilfsmittel unmittelbar auf das in dem Wand- oder
Deckendurchbruch befindliche Rohr befestigt wie insbesondere
angeklebt werden.
Eine ganz einfach aufgebaute derartige Rohrmanschette
besitzt beispielsweise lediglich zwei Längsstreifen. In dem
einen Längsstreifen sind die vorzugsweise in quaderförmig
geformten Stücken mit gegenseitigem Abstand auf einer
beispielsweise Aluminiumfolie aufgeklebten Blähmaterial
stücke vorhanden. Der restliche Längsstreifen der im
geschilderten Beispielsfall aus Aluminium oder aluminiumka
schiertem Kunststoff bestehenden Flachmaterialbahn dient zum
Ankleben an dem abzuschottenden Rohr. Dieser Längsstreifen
ist mit einer Klebeschicht versehen, die ihrerseits mit
einer Schutzfolie versehen ist. Zum Ankleben der Rohr
manschette ist lediglich diese Schutzfolie abzuziehen.
Infolge der stückig vorhandenen Blähmaterialkörper kann die
Rohrmanschette auch leicht aufgerollt werden. Auf einer
Rolle kann eine beliebig lange Flachmaterialbahn aufgerollt
vorhanden sein, so dass aus einem Rollenkörper entsprechend
viele einzelne Rohrmanschetten "abgetrennt" werden können.
Bei der Bestellung eines solchen Rollenkörpers braucht daher
der Umfang der abzuschottenden Rohre nicht berücksichtigt zu
werden. Die Lagerhaltung beim Anwender von solchen Rohr
manschetten und auch der Herstellungsaufwand vereinfacht
sich dadurch erheblich.
Die Blähmaterialstücke werden vorzugsweise ebenfalls auf die
Flachmaterialbahn aufgeklebt.
Das Aufkleben und damit das Herstellen der verschiedenen
Klebeschichten kann durch ein doppelseitig klebendes Band
verwirklicht werden. Dieses doppelt klebende Band kann dann
beispielsweise auf einen Längsstreifen der Flachmaterialbahn
aufgeklebt werden. Auf die "gegenüberliegende" Bandseite
können dann die Blähmaterialstücke aufgeklebt werden.
Dadurch sind dann indirekt die Blähmaterialstücke an dem
Flachmaterialband angeklebt. Auch auf dem anderen Längs
streifen, der zum Ankleben der Rohrmanschette an dem Rohr
dient, kann ein solches doppelseitiges Klebeband aufgebracht
sein, das dann aber - wie vorstehend erwähnt - mit einer
zusätzlichen Schutzfolie abgedeckt ist. Es ist auch möglich,
diese beiden doppelseitig klebenden Bänder durch ein
einziges derartiges Band zu verwirklichen und dann eine
Schwächungslinie wie beispielsweise eine Perforationslinie
vorzusehen, um die beiden Längsstreifen auszubilden, d. h.
den Längsstreifen zum Ankleben der Blähmaterialstücke von
dem Längsstreifen, mit dem die Rohrmanschette an einem Rohr
angeklebt werden soll, voneinander zu trennen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den
Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem
nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf die Innenseite
eines Abschnittes einer erfindungsgemäßen
Rohrmanschette und
Fig. 2 einen Schnitt durch einen Deckendurchbruch, durch den
ein mit der erfindungsgemäßen Rohrmanschette
umhülltes Rohr hindurchführt.
In der Öffnung 10 einer Decke 12 eines Gebäudes führt im
vorliegenden Fall senkrecht ein Kunststoffrohr 14 hindurch.
Das Kunststoffrohr 14 ist im Bereich der Öffnung 10 von
einer Rohrmanschette 16 umgeben. Der Zwischenraum zwischen
der Rohrmanschette 16 und der Decke 12 ist mit einem Mörtel
18 ausgefüllt. In dem in Fig. 2 dargestellten, eingebauten
Zustand wird die Rohrmanschette 16 auf ihrer Außenseite von
dem Mörtel 18 eingehüllt.
Die Rohrmanschette 16 ist mit ihrem oberen Längsstreifen 22
an dem Rohr 14 angeklebt, wie noch im Zusammenhang mit Fig.
1 näher beschrieben wird.
In Fig. 1 ist ein Längsabschnitt 16.1 der in Fig. 2 dar
gestellten Rohrmanschette 16 dargestellt. Durch Ablängen
eines entsprechend langen Längsabschnittes 16.1 von einer
endlosen Flachmaterialbahn, die beispielsweise auch
aufgerollt vorhanden sein kann, wird die für das jeweilige
Kunststoffrohr 14 passende Rohrmanschette 16 abgetrennt.
Die Rohrmanschette 16 bzw. der Längsabschnitt 16.1 besteht
im vorliegenden Beispielsfall aus einer Alu-Folie 24. Die
Alu-Folie 24 ist mit Klebeschichten 26, 28 versehen. Die
Klebeschicht 26 ist im Bereich des ersten Längsstreifens 22
und die Klebeschicht 28 in dem dazu benachbarten zweiten
Längsstreifen 32 vorhanden. Die beiden Klebeschichten 26, 28
können eine gemeinsame Klebeschicht bilden. Es ist
allerdings auch möglich, die beiden Klebeschichten 26, 28
getrennt voneinander auf die Alu-Folie 24 aufzubringen.
Die Klebeschicht 26 und auch die Klebeschicht 28 können
beispielsweise durch ein doppelseitiges klebendes Klebeband
verwirklicht werden. Mit seiner Außenseite ist dann dieses
Klebeband auf dem entsprechenden ersten und/oder zweiten
Längsstreifen 22, 32 aufgeklebt. Die andere Klebeseite
dieses doppelseitig klebenden Klebebandes stellt dann die
auf der Innenseite der Manschette 16 bzw. 16.1 sichtbare
Klebeschicht dar, die der Klebeschicht 26 beziehungsweise 28
der Fig. 1 enspricht.
In dem Längsstreifen 32 sind quaderförmige Blähmaterial
körper 36 aufgeklebt vorhanden. Diese Körper 36 besitzen
einen gegenseitigen Abstand 38, der kleiner ist als ihre
sich in Längsrichtung (Pfeil 40) erstreckende Breite 42.
Dadurch können mehrere derartige Rohrmanschetten beispiels
weise übereinandergelegt werden, ohne dass die Körper 36 in
die Spalte 38 so weit eindringen können, dass sie mit der
Klebeschicht 26 in Kontakt kommen. Die quaderförmige,
beabstandete Anordnung der Körper 36 ermöglicht ein leichtes
Aufrollen der Rohrmanschette 16 zu dem eingangs bereits
erwähnten Rollenkörper.
Im Bereich des anderen Längsstreifens 22 sind die quader
förmigen Materialkörper 36 nicht vorhanden. Die dort
vorhandene Klebeschicht 26 ist durch eine Schutzfolie 44
abgedeckt. Diese Schutzfolie 44 wird vor Ort, d. h. bei der
Montage der Rohrmanschette 16, abgezogen. Die Rohrmanschette
16 kann dann mit ihrer Klebeschicht 26 beziehungsweise mit
dem oberen Bereich dieser Klebeschicht 26 an dem Kunststoff
rohr 14 angeklebt werden, so wie dies der Fig. 2 zu
entnehmen ist. Die Anbringung und Lagefixierung der Rohr
manschette 16 in der Öffnung einer Decke 12 ist damit
wünschenswert einfach und schnell zu bewerkstelligen. Nach
ihrem Ankleben an dem Kunststoffrohr 14 kann dann der
restliche Bereich der Öffnung 10 in der Decke 12 durch
Mörtel 18 ausgefüllt werden.
Im Brandfall dringt im vorliegenden Fall von der Unterseite
50 der Rohrmanschette 16 die im Brandfall erzeugte Hitze
sehr schnell in die Blähmaterialkörper 36 hinein mit der
Folge, dass die Blähmaterialkörper 36 sich sehr schnell
ausdehnen, und zwar aufgrund ihres rückseitig vorhandenen
Mörtels 18 in Richtung des Kunststoffrohres 14. Das
Kunststoffrohr 14 wird also beim Ausdehnen der Blähmaterial
körper 36 sehr schnell zusammengequetscht und dadurch
verschlossen werden.
Claims (12)
1. Rohrmanschette (16) zum Abschotten von durch Wände oder
Decken (12) hindurchführenden Rohren (14),
mit einem unter Hitzewirkung ausdehnbaren, feuerfesten Blähmaterial (36) auf der Innenseite der Manschette (16), dadurch gekennzeichnet, dass
die Manschette (16) eine folienartige oder bandartige Flachmaterialbahn ist,
das Blähmaterial (36) auf einem ersten Längsstreifen (32) des Bandes vorhanden ist,
ein benachbarter zweiter Längsstreifen (22) eine Klebeschicht (26) auf seiner Innenseite aufweist,
diese Klebeschicht (26) mit einer abziehbaren Schutzschicht (4) geschützt ist.
mit einem unter Hitzewirkung ausdehnbaren, feuerfesten Blähmaterial (36) auf der Innenseite der Manschette (16), dadurch gekennzeichnet, dass
die Manschette (16) eine folienartige oder bandartige Flachmaterialbahn ist,
das Blähmaterial (36) auf einem ersten Längsstreifen (32) des Bandes vorhanden ist,
ein benachbarter zweiter Längsstreifen (22) eine Klebeschicht (26) auf seiner Innenseite aufweist,
diese Klebeschicht (26) mit einer abziehbaren Schutzschicht (4) geschützt ist.
2. Manschette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der zweite Längsstreifen (22) an den ersten
Längsstreifen (32) längsseitig angrenzt.
3. Manschette nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Flachmaterialbahn in die zwei Längsstreifen (22,
32) längs aufgeteilt ist.
4. Manschette nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Flachmaterialbahn eine Aluminiumfolie (24) oder
eine mit Aluminium beschichtete Folie ist.
5. Manschette nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Blähmaterial (36) in einer Mehrzahl von einzelnen
Materialkörpern vorhanden ist.
6. Manschette nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Materialkörper quaderförmig geformt sind.
7. Manschette nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Materialkörper mit gegenseitigem etwa gleich großen
Abstand (38) parallel zueinander angeordnet sind.
8. Manschette nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Abstände (38) zwischen einander benachbarten Bläh
materialkörpern (36) kleiner ist als die Breite (42) oder
Länge dieser Blähmaterialkörper in einer zur Flachmate
rialbahn parallelen Ebene.
9. Manschette nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
7 das Blähmaterial auf der Flachmaterialbahn aufgeklebt
ist.
10. Manschette nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Klebeschicht (26) auf der Innenseite des zweiten Längsstreifens (22) die auf der Innenseite eines doppelseitig klebenden Bandes vorhandene Klebeschicht ist,
dieses Band mit seiner auf der Außenseite vorhandenen Klebeschicht auf den zweiten Längsstreifen aufgeklebt ist.
die Klebeschicht (26) auf der Innenseite des zweiten Längsstreifens (22) die auf der Innenseite eines doppelseitig klebenden Bandes vorhandene Klebeschicht ist,
dieses Band mit seiner auf der Außenseite vorhandenen Klebeschicht auf den zweiten Längsstreifen aufgeklebt ist.
11. Manschette nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Klebeschicht (28), mit der das Blähmaterial (36) auf der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist, die auf der Innen- und Außenseite eines doppelseitig klebenden Bandes vorhandenen Klebeschichten sind,
dieses Band mit seiner auf der Außenseite vorhandenen Klebeschicht auf der Innenseite des ersten Längsstreifens der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist,
dieses Band mit seiner auf der Innenseite vorhandenen Klebeschicht auf der Außenseite des Blähmaterials aufgeklebt ist.
die Klebeschicht (28), mit der das Blähmaterial (36) auf der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist, die auf der Innen- und Außenseite eines doppelseitig klebenden Bandes vorhandenen Klebeschichten sind,
dieses Band mit seiner auf der Außenseite vorhandenen Klebeschicht auf der Innenseite des ersten Längsstreifens der Flachmaterialbahn aufgeklebt ist,
dieses Band mit seiner auf der Innenseite vorhandenen Klebeschicht auf der Außenseite des Blähmaterials aufgeklebt ist.
12. Manschette nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass
das doppelseitig klebende Band zumindest im Bereich des
Blähmaterials, vorzugsweise durchgängig auf dem zweiten
Längsstreifen vorhanden ist.
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