DE10137787A1 - Verfahren und Anordnung zur Kommunikation in einem drahtlosen Kommunikationsnetz - Google Patents
Verfahren und Anordnung zur Kommunikation in einem drahtlosen KommunikationsnetzInfo
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Abstract
Der Erfindung, die ein Verfahren und eine Anordnung zur Kommunikation in einem drahtlosen Kommunikationsnetz betrifft, bei dem ein tragbares Kommunikationsgerät während einer Verbindung mit einer stationären Kommunikationseinrichtung und an dem transportablen Kommunikationsgerät Kommunikationsinformationen, die über den Kommunikationskanal empfangen werden, ausgegeben werden, liegt die Aufgabe zugrunde, die Darstellung der empfangenen Kommunikationsinformationen zu verbessern. DOLLAR A Dies wird dadurch gelöst, dass die Kommunikationsinformationen in Form von digitalisierten Video- und Audioinformationen übertragen werden und dass das transportable Kommunikationsgerät mit einer zweiten stationären Kommunikationseinrichtung verbunden wird, an der die Kommunikationsinformationen zumindest teilweise gesandt und dort ausgegeben werden.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kommunikation in einem drahtlosen Kommunikationsnetz, bei dem ein tragbares Kommunikationsgerät während einer Verbindung mit einer stationären Kommunikationseinrichtung über einen ersten drahtlosen Kommunikationskanal, der Bestandteil eines ersten Kommunikationsnetzes ist und der eine erste Informationsbreite aufweist, verbunden wird. An dem transportablen Kommunikationsgerät werden Kommunikationsinformationen, die über den Kommunikationskanal empfangen werden, ausgegeben.
- Die Erfindung betrifft auch eine Anordnung zur Kommunikation in einem drahtlosen Kommunikationsnetz mit einem transportablen Kommunikationsgerät, das eine erste Sende- und Empfangseinheit und mindestens eine erste Informationsausgabeeinheit aufweist, und mit einer ersten stationären Kommunikationseinrichtung, die Bestandteil eines ersten Kommunikationsnetzes ist und die eine zweite Sende- und Empfangseinheit aufweist, die mit der ersten Sende- und Empfangseinheit korrespondiert.
- Die eingangs genannte Anordnung und das zugehörige Verfahren ist aus den allgemein bekannten Funktelefonnetzen bekannt. Hierbei wird ein tragbares Kommunikationsgerät während einer Verbindung mit einer stationären Kommunikationseinrichtung, z. B. einem Umsetzer, über einen ersten drahtlosen Kommunikationskanal, der Bestandteil des Funktelefonnetzes ist, verbunden. Die dabei realisierte Informationsbreite ist ausreichend, Sprach-, Video- oder Textinformationen zu übertragen. An dem tragbaren Kommunikationsgerät werden Kommunikationsinformationen, die über den Kommunikationskanal empfangen werden, d. h. Sprach-, Video- und Textinformation, ausgegeben.
- Für die unabhängigere Handhabung eines Funktelefons oder eines ähnlichen Kommunikationsgerätes ist es unter der Markenbezeichnung "Bluetooth" bekannt, dass die Kommunikationsinformationen auf drahtlosem Wege an ein zweites leichteres tragbares Kommunikationsgerät übertragen werden, das beispielsweise am Kopf getragen werden kann. Dadurch wird es möglich, ein Telefongespräch unabhängig von dem Funktelefon zu führen.
- Weiterhin sind zum Ersatz von verdrahteten lokalen Netzwerken (LAN = local area network) bekannt, ein drahtloses lokales Netzwerk (W-LAN = wireless local area network) durch feste drahtlose Zugänge (FWA = fixed wireless access) aufzubauen. Hierbei werden Kommunikationsinformationen im µ- Wellenbereich zwischen Kommunikationsgeräten übertragen. Eine Kopplung des lokalen Netzwerkes mit einem weiteren Netzwerk, etwa einem drahtlosen globalen Netzwerk (W-WAN = wireless wide area network) ist nicht bekannt. Auch hat das FWA- Verfahren den Nachteil einer relativ geringen Bandbreite und der Notwendigkeit einer quasi-Sichtverbindung zwischen den Netzteilnehmern.
- Mit zunehmender Gestaltung von W-WAN, insbesondere durch Einsatz neuer Codiertechniken, wird es möglich, neben Audioauch Video-Informationen zu übertragen. Diese Video- Informationen können in einem Display angezeigt werden. Somit sind beispielsweise Videokonferenzen über das Handy möglich. Nachteilig ist in diesen Fällen allerdings, dass die Displays - bedingt durch die Baugröße des Handys - zumeist recht klein und auch mit einer geringen Auflösung versehen sind. Damit wird die Darstellung von Videoinformationen schwer erkennbar.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht nunmehr darin, die Darstellung der empfangenen Kommunikationsinformationen zu verbessern.
- Diese Aufgabe wird verfahrensseitig dadurch gelöst, dass die Kommunikationsinformationen in Form von digitalisierten Video- und Audioinformationen mit einer ersten Informationsbreite übertragen werden. Das transportable Kommunikationsgerät wird über einen zweiten drahtlosen Kommunikationskanal, der eine zweite Informationsbreite aufweist, mit einer zweiten stationären Kommunikationseinrichtung verbunden. An die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung wird die Kommunikationsinformationen zumindest teilweise gesandt und dort ausgegeben. Dabei ist die zweite Informationsbreite mindestens gleich der ersten Informationsbreite.
- Zum einen ist es möglich, Daten erheblichen Umfanges in Kommunikationsnetzen, die z. B. nach dem CDMA (code division multiple access) arbeiten, mit einer sehr großen Bandbreite zu übertragen. Diese Information kann wegen der Informationsfülle auf dem transportablen Kommunikationsgerät nicht oder nur unvollständig zur Ausgabe gebracht werden. Werden beispielsweise Videoübertragungen an ein Handy vorgenommen, so werden diese auf dem relativen kleinen Display des Handy nur mangelhaft wiedergegeben. Dadurch, dass das transportable Kommunikationsgerät mit der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung verbunden ist, kann nun beispielsweise diese Videoinformation von dem Handy auf einem großen Bildschirm zur Anzeige gebracht werden. Da die zweite Informationsbreite mindestens gleich der ersten Informationsbreite ist, wird die volle Information zur Ausgabe gebracht.
- In einer Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass die Kommunikationsinformation aus Audio- und Videoinformation besteht und dass an die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung die Audio- und/oder die Videoinformation gesandt und dort ausgegeben wird.
- Hierbei besteht die Möglichkeit, zwischen den Ausgabearten Audio, Video, Video und Audio zu unterscheiden. Somit wird beispielsweise auch die Wiedergabe von Filmen mit Stereo- Surround-Vertonung möglich.
- In einer weitere Ausgestaltung des Verfahrens ist vorgesehen, dass der zweite Kommunikationskanal Bestandteil eines zweiten Kommunikationsnetzes ist.
- Bei bestehenden LAN kann es zweckmäßig sein, die empfangene Kommunikationsinformation direkt in das Netz einzuspeisen. Bei drahtgebunden LAN kann dies dadurch erfolgen, dass die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung ebenfalls ein Teilnehmer in dem LAN ist. Somit kann die drahtlos von dem transportablen Kommunikationsgerät auf dem zweiten Kommunikationskanal gesendete Information von der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung empfangen und an das LAN weitergegeben werden.
- Das gleiche Verfahren kann natürlich auch bei W-LAN realisiert werden. Hier ist es aber auch möglich, dass das transportable Kommunikationsgerät direkt Teilnehmer in dem W-LAN wird und die Kommunikationsinformation über das W-LAN an die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung gegeben wird.
- Das Verfahren wird auch dadurch fortgebildet, dass die zweite Informationsbreite gleich oder größer als die erste Informationsbreite ist und dass die empfangene Kommunikationsinformation in dem transportablen Kommunikationsgerät auf ein Übertragungsformat des zweiten Kommunikationskanals umgesetzt wird.
- Damit wird Kommunikationsinformation in dem transportablen Kommunikationsgerät aufbereitet. Hier sind verschiedene Betriebsweisen möglich. So kann das transportable Kommunikationsgerät beispielsweise Daten, die mit einer geringen ersten Datenbreite ankommen, zwischenspeichern und mit einer größeren zweiten Datenbreite weitersenden. Auch ist die Umsetzung der Kommunikationsinformation zweckmäßig, da sich in aller Regel die Protokolle des ersten und des zweiten Kommunikationskanals unterscheiden werden. Somit wird das gesamte Verfahren eben auch für solche unterschiedlichen Protokolle nutzbar.
- Es ist weiterhin möglich, das Verfahrens so auszugestalten, dass die Verbindung des transportablen Kommunikationsgerätes mit der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung automatisch dann aufgebaut wird, wenn das transportable Kommunikationsgerät in die Reichweite der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung gelangt.
- Hierdurch erfolgt eine automatische Umschaltung von des Betriebes auf dem ersten Kommunikationskanal auf einem Betrieb im ersten und zweiten Kommunikationskanal. Hat beispielsweise ein Handy eine Videokonferenzverbindung aufgebaut, so kann der Nutzer in den Wirkungsbereich des zweiten Kommunikationskanals gehen und dort dann bei Fortbestehen der Kommunikationsverbindung die Videokonferenz auf einem großen Monitor, wie z. B. auf einem wandmontierten Plasma-Bildschirm, weiterverfolgen.
- Anordnungsseitig wird die erfindungsgemäße Aufgabenstellung dadurch gelöst, dass eine zweite stationäre Kommunikationseinrichtung vorgesehen ist, die eine zweite Informationsausgabeeinheit und eine Empfangseinheit aufweist, und dass das transportable Kommunikationsgerät mit einer Sendeeinheit, die mit der Empfangseinheit korrespondiert, und mit einem Interface zwischen der zweiten Sende- und Empfangseinheit und der Sendeeinheit versehen ist.
- Neben der ersten Sende- und Empfangseinheit weist das transportablen Kommunikationsgerät zumindest auch eine zusätzliche Sendeeinheit auf. Über das Interface wird dann die Kommunikationsinformation, die auf dem ersten Kommunikationskanal empfangen wurde an die Sendeeinheit gegeben, die dann die Kommunikationsinformation an die Empfangseinheit in der stationären Kommunikationseinrichtung sendet. Diese kann dann z. B. zusätzlich zu der Ausgabe auf der ersten Informationsausgabeeinheit auf der zweiten Informationsausgabeeinheit ausgegeben werden.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Anordnung ist vorgesehen, in dem transportablen Kommunikationsgerät eine erste W-LAN-Schnittstelle zu integrieren, die mit einer zweiten W- LAN-Schnittstelle in der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung kommuniziert.
- Solche W-LAN-Schnittstellen sind in einer Größe zu realisieren, die sich physisch sehr gut in ein kleineres transportables Kommunikationsgerät integrieren lassen. Auch bestehen keine Probleme bei der Bereitstellung der erforderlichen Energie.
- Die erfindungsgemäße Anordnung kann dadurch weitergebildet werden, dass die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung Bestandteil eines zweiten Kommunikationsnetzes ist.
- Damit kann das transportable Kommunikationsgerät selbst Teilnehmer, z. B. in einem W-LAN werden.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die erste Informationsausgabeeinheit einen ersten Bildschirm und die zweite Informationsausgabeeinheit einen zweiten Bildschirm enthält, wobei der zweite Bildschirm größer als der erste Bildschirm ist.
- Damit wird die Wiedergabe von Videoinformationen erheblich erleichtert.
- Schließlich wird die Anordnung dadurch weitergebildet, die Sendeeinheit Bestandteil einer dritten Sende- und Empfangseinheit und die Empfangseinheit Bestandteil einer vierten Sende- und Empfangseinheit ist.
- Durch diese Ausgestaltung wird es möglich, dass der zweite Kommunikationskanal nicht nur zur Weitergabe von Kommunikationsinformation an die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung genutzt wird, sondern auch umgekehrt. So können beispielsweise in einem Konferenzraum Mikrofone installiert sein, über die die Spracheingabe erfolgt, die dann über den zweiten Kommunikationskanal an das transportable Kommunikationsgerät weitergeleitet wird.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert werden. Die zugehörige Zeichnung zeigt eine Prinzipdarstellung der Erfindung.
- In dem Ausführungsbeispiel ist das transportable Kommunikationsgerät 1 als Handy ausgebildet. Das transportable Kommunikationsgerät 1 steht mit einer ersten stationären Kommunikationseinrichtung 2 über einen ersten Kommunikationskanal 3 verbunden. Die erste stationäre Kommunikationseinrichtung 2 ist ein Mitglied eines ersten Kommunikationsnetzes 4, in diesem Falle ein als W-WAN aufgebautes Funktelefonnetz.
- Zwischen der ersten stationären Kommunikationseinrichtung 2 und dem transportable Kommunikationsgerät 1 ist eine Videokonferenz geschalten, d. h. es werden Audio- und Videodaten über den ersten Kommunikationskanal 3 ausgetauscht. Hierzu steht eine erste Sende- und Empfangseinheit 5 in der ersten stationären Kommunikationseinrichtung 2 in Verbindung mit einer zweiten Sende- und Empfangseinheit 6 in dem transportable Kommunikationsgerät 1. Dabei wird die Videoinformation auf einer ersten Informationsausgabeeinheit 7 in dem transportable Kommunikationsgerät 1 angezeigt, allerdings in einer wenig zufriedenstellenden Größe und Qualität.
- In dem transportable Kommunikationsgerät 1 ist ebenfalls eine Sendeeinheit 8 angeordnet. Diese ist über ein Interface 9 mit der zweiten Sende- und Empfangseinheit 6 verbunden. Dadurch können Kommunikationsinformationen, die von der zweiten Sende- und Empfangseinheit 6 empfangen werden, an die Sendeeinheit 8 weitergeleitet werden.
- In der Anordnung ist auch eine zweiten stationären Kommunikationseinrichtung 10 vorgesehen. Diese ist mit einer Empfangseinheit 11 versehen.
- Die Sendeeinheit 8 sendet nun die Kommunikationsinformation über einen zweiten Kommunikationskanal 12 an die Empfangseinheit 11. Dabei werden die Kommunikationsinformationen in dem Interface 9 auf Format konvertiert, das dem Protokoll in dem zweiten Kommunikationskanal 12 entspricht.
- In der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung 10 ist eine zweite Informationsausgabeeinheit 13 angeordnet. Auf dieser werden dann die Kommunikationsinformationen in einer besseren Größe und Qualität ausgegeben. Bei dieser zweiten Informationsausgabeeinheit 10 handelt es sich um einen großen an der Wand befestigten Plasmabildschirm mit einem Stereo-Audio-Wiedergabesystem. Die Empfangseinheit 11 ist in der zweiten stationären Kommunikationseinrichtung 10 hierzu mit der Empfangseinheit 11 in geeigneter Weise verbunden.
- Die zweite stationäre Kommunikationseinrichtung 10 ist Bestandteil eines zweiten Kommunikationsnetzes 14, in Form eines W-LAN. Dabei baut sich die Verbindung in dem zweiten Kommunikationskanal 12 automatisch dann auf, wenn das transportable Kommunikationsgerät 1 in den Empfangsbereich des zweiten Kommunikationsnetzes 14 kommt. Damit kann eine Person, während die Verbindung über den ersten Kommunikationskanal 3 aufgebaut wird, in den Empfangsbereich des zweiten Kommunikationsnetzes 14 treten, um somit die Videokonferenz in wesentlich besserer Qualität verfolgen zu können. Bezugszeichenliste 1 tranportables Kommunikationsgerät
2 erste stationäre Kommunikationseinrichtung
3 erster Kommunikationskanal
4 erstes Kommunikationsnetz
5 erste Sende- und Empfangseinheit
6 zweite Sende- und Empfangseinheit
7 erste Informationsausgabeeinheit
8 Sendeeinheit
9 Interface
10 zweite stationäre Kommunikationseinrichtung
11 Empfangseinheit
12 zweiter Kommunikationskanal
13 zweite Informationsausgabeeinheit
14 zweites Kommunikationsnetz
Claims (10)
1. Verfahren zur Kommunikation in einem drahtlosen
Kommunikationsnetz, bei dem ein tragbares Kommunikationsgerät
während einer Verbindung mit einer stationären
Kommunikationseinrichtung über einen ersten drahtlosen
Kommunikationskanal, der Bestandteil eines ersten
Kommunikationsnetzes ist und der eine erste Informationsbreite
aufweist, verbunden wird und an dem transportablen
Kommunikationsgerät Kommunikationsinformationen, die über den
Kommunikationskanal empfangen werden, ausgegeben werden,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Kommunikationsinformationen in Form von digitalisierten Video- und
Audioinformationen mit einer ersten Informationsbreite
übertragen werden und dass das transportable
Kommunikationsgerät (1) über einen zweiten drahtlosen
Kommunikationskanal (12), der eine zweite Informationsbreite aufweist,
mit einer zweiten stationären Kommunikationseinrichtung
(10) verbunden wird, an das die
Kommunikationsinformationen zumindest teilweise gesendet und an der zweiten
Kommunikationseinrichtung (10) ausgegeben werden, wobei
die zweite Informationsbreite mindestens gleich der
ersten Informationsbreite ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kommunikationsinformation aus Audio- und
Videoinformation besteht und dass an die zweite stationäre
Kommunikationseinrichtung (10) die Audio- und/oder die
Videoinformation gesandt und dort ausgegeben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der zweite Kommunikationskanal (12)
Bestandteil eines zweiten Kommunikationsnetzes (14) ist.
4. verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die zweite Informationsbreite gleich oder größer als die
erste Informationsbreite ist und dass die empfangene
Kommunikationsinformation in dem transportablen
Kommunikationsgerät (1) auf ein Übertragungsformat des zweiten
Kommunikationskanals (12) umgesetzt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verbindung des transportablen
Kommunikationsgerätes (1) mit der zweiten stationären
Kommunikationseinrichtung (10) automatisch dann
aufgebaut wird, wenn das transportable Kommunikationsgerät
(1) in die Reichweite der zweiten stationären
Kommunikationseinrichtung (10) gelangt.
6. Anordnung zur Kommunikation in einem drahtlosen
Kommunikationsnetz mit einem transportablen
Kommunikationsgerät, das eine erste Sende- und Empfangseinheit und
mindestens eine erste Informationsausgabeeinheit aufweist,
und mit einer ersten stationären
Kommunikationseinrichtung, die Bestandteil eines ersten Kommunikationsnetzes
ist und die eine zweite Sende- und Empfangseinheit
aufweist, die mit der ersten Sende- und Empfangseinheit
korrespondiert, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite
stationäre Kommunikationseinrichtung (10) vorgesehen
ist, die eine zweite Informationsausgabeeinheit (13) und
eine Empfangseinheit (11) aufweist, dass das
transportable Kommunikationsgerät mit einer Sendeeinheit (8),
die mit der Empfangseinheit (11) korrespondiert, und mit
einem Interface (9) zwischen der zweiten Sende- und
Empfangseinheit (6) und der Sendeeinheit (8) versehen ist.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
in dem transportablen Kommunikationsgerät (1) eine erste
W-LAN-Schnittstelle integriert ist, die mit einer
zweiten W-LAN-Schnittstelle in der zweiten stationären
Kommunikationseinrichtung (10) kommuniziert.
8. Anordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die zweite stationäre
Kommunikationseinrichtung (10) Bestandteil eines zweiten Kommunikationsnetzes
(14) ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste
Informationsausgabeeinheit (7) einen ersten Bildschirm und die zweite
Informationsausgabeeinheit (13) einen zweiten Bildschirm
enthält, wobei der zweite Bildschirm größer als der
erste Bildschirm ist.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass die Sendeeinheit (8) Bestandteil
einer dritten Sende- und Empfangseinheit und die
Empfangseinheit (11) Bestandteil einer vierten Sende- und
Empfangseinheit ist.
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