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DE10136600A1 - Mischbrett - Google Patents

Mischbrett

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DE10136600A1
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    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44DPAINTING OR ARTISTIC DRAWING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PRESERVING PAINTINGS; SURFACE TREATMENT TO OBTAIN SPECIAL ARTISTIC SURFACE EFFECTS OR FINISHES
    • B44D3/00Accessories or implements for use in connection with painting or artistic drawing, not otherwise provided for; Methods or devices for colour determination, selection, or synthesis, e.g. use of colour tables
    • B44D3/06Implements for stirring or mixing paints

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  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Motorcycle And Bicycle Frame (AREA)
  • Preparation Of Clay, And Manufacture Of Mixtures Containing Clay Or Cement (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Mischbrett, bestehend aus einer Fläche zum Aufbringen einer Masse, insbesondere einer Spachtelmasse, und einem Handgriff. DOLLAR A Um ein Mischbrett zu schaffen, das in ergonomischer Hinsicht so ausgebildet ist, dass auch ein längeres Arbeiten mit dem Mischbrett möglich ist, wird im Rahmen der Erfindung vorgeschlagen, dass der Handgriff an der Unterseite des Mischbrettes mit einem im wesentlichen L-förmigen Querschnitt ausgebildet ist. DOLLAR A Hierdurch wird es möglich, das Mischbrett mit zwei Fingern, die seitlich in den Griff eingeführt werden, zu halten, wodurch aufgrund der natürlichen Schließtendenz das Mischbrett ohne schnelle Ermüdung gehalten werden kann. DOLLAR A Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass der Handgriff einen T-förmigen Querschnitt aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Mischbrett, bestehend aus einer Fläche zum Aufbringen einer Masse, insbesondere einer Spachtelmasse, und einem Handgriff.
Derartige Mischbretter sind beispielsweise aus der US 1,865,885 bekannt, bei der der Handgriff als zylindrischer Stab in der Mitte der Fläche angeordnet ist. Bei einem derartigen Mischbrett wird der Handgriff umfaßt, was jedoch bei längerer Benutzung und insbesondere beim Mischen der Stoffe auf dem Brett zu einer starken Beanspruchung des Handgelenkes und der Unterarmsehnen und somit zu einer Ermüdung der Hand führt.
Ein entsprechendes Mischbrett ist auch in der EP 0 141 482 A3 beschrieben, wobei bei diesem Mischbrett, welches rechteckig ausgebildet ist, eine Seitenkante entgegen der Richtung des Handgriffes nach oben gezogen ist.
Aus der DE 296 19 285 U1 ist eine ergonomische Mischplatte mit einer Daumenmulde zum Festhalten der Mischplatte und Vertiefungen zur Aufnahme von Substanzen bekannt.
Die DE 5 08 758 C beschreibt einen Malerspachtel, der an seiner Unterseite einen Daumenring aufweist, durch den der Daumen gesteckt wird, während die Finger der Hand auf der gegenüberliegenden Spachtelseite aufliegen. Ebenso ist in dieser Schrift ein Riemen beschrieben, in den gesamte Hand einschließlich Daumen eingesteckt werden kann.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Mischbrett zu schaffen, das in ergonomischer Hinsicht so ausgebildet ist, dass auch ein längeres Arbeiten mit dem Mischbrett möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Handgriff an der Unterseite des Mischbrettes mit einem im wesentlichen L-förmigen Querschnitt ausgebildet ist.
Hierdurch wird es möglich, das Mischbrett mit zwei Fingern, die seitlich in den Griff eingeführt werden, zu halten, wodurch aufgrund der natürlichen Schließtendenz das Mischbrett ohne schnelle Ermüdung gehalten werden kann.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass der Handgriff einen T-förmigen Querschnitt aufweist.
Es ist zweckmäßig, dass der Handgriff im wesentlichen in der Mitte der Fläche angeordnet ist.
Hierdurch wird eine symmetrische Gewichtsverteilung erreicht.
Eine Weiterbildung der Erfindung besteht darin, dass konzentrisch um den Handgriff herum Greifrillen, -noppen oder -löcher ausgebildet sind.
Dies ermöglicht es, alternativ zu der oben beschriebenen Art, das Mischbrett zu halten, das Mischbrett auf der nach oben gewandten Handfläche abzustützen und durch Eingriff der Finger in die Greifrillen, -noppen oder -löcher zu sichern und ermöglicht so einen Wechsel zwischen zwei grundlegend verschiedenen Halteweisen.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass in einer Achse die Enden des T-förmigen Handgriffes mit der Unterseite der Fläche verbunden sind.
Hierdurch werden in einer Achse zwei parallele Durchgrifflöcher für die Finger geschaffen, die einen sicheren Halt des Mischbrettes gewährleisten.
Es ist vorteilhaft, dass in den Handgriff ein Magnet integriert ist.
Dies ermöglicht das vorübergehende Fixieren des Mischbrettes auf einer metallischen Fläche, z. B. einer Autokarosserie.
Eine Ausbildung der Erfindung besteht darin, dass die Fläche nach oben weisende seitliche Kanten aufweist.
Hierdurch ist es möglich, auf der Fläche flüssige Substanzen zuzubereiten bzw. für die Verwendung bereitzuhalten.
Eine vorteilhafte Ausbildung der Erfindung besteht darin, dass die Fläche mit einem lösbaren Bezug versehen ist.
Dieser Bezug, der an der Fläche befestigt sein kann, z. B. über ein Klettband, kann nach Gebrauch einfach entsorgt werden, so dass die Fläche nicht gereinigt werden muß. Ebenso ist es möglich, mehrere Schichten solcher Bezüge übereinander anzuordnen und nach Gebrauch den jeweils oberen zu entsorgen.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch, dass auf der Oberseite der Fläche Vertiefungen vorgesehen sind.
In diesen Vertiefungen können unterschiedliche Substanzen zur Verwendung zubereitet oder bereit gehalten werden.
Es ist vorteilhaft, dass auf der Oberseite der Fläche Einrastelemente für die Aufnahme von Behältern vorgesehen sind.
Dies ermöglicht es, schnell die Fläche mit zu verarbeitendem Material zu bestücken bzw. dieses auszutauschen.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch eine Wandhalterung für ein erfindungsgemäßes Mischbrett, wobei eine parallel zu einer Wand angeordnete und von dieser beabstandete Fläche vorgesehen ist, die einseitig einen Schlitz aufweist, in den der dünnere Teil des Handgriffes des Mischbrettes einführbar ist, wobei der Schlitz schmaler als der größte Durchmesser des Handgriffes ist.
Schließlich liegt auch eine Mischstation für ein erfindungsgemäßes Mischbrett im Rahmen der Erfindung, wobei ein nach oben offener Kasten vorgesehen ist, der an seiner Oberseite eine Aussparung zur Aufnahme eines Mischbrettes aufweist.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1a, b und c ein erfindungsgemäßes Mischbrett in Seitenansicht, geschnittener Darstellung und Ansicht der Unterseite,
Fig. 1d und e eine andere Ausführung eines derartigen Mischbrettes in Ansicht der Unterseite und in geschnittener Darstellung,
Fig. 2a, b, c ein anderes erfindungsgemäßes Mischbrett in Seitenansicht, geschnittener Darstellung und Ansicht der Unterseite,
Fig. 2d eine Variante zu Fig. 2c,
Fig. 3a und b ein weiteres erfindungsgemäßes Mischbrett in Seitenansicht, und Ansicht der Unterseite,
Fig. 4a und b eine Wandhalterung für ein erfindungsgemäßes Mischbrett in Draufsicht und Seitenansicht,
Fig. 5a und b eine Mischstation, in die ein erfindungsgemäßes Mischbrett einlegbar ist.
Die erfindungsgemäßen Mischbretter gemäß den Fig. 1 bis 3 weisen jeweils eine Fläche 1 beliebiger Form (rund, eckig, etc.) zum Aufbringen einer Masse auf, deren seitliche Kanten 2 nach oben weisen können, um das Zubereiten von Massen aus Pulver und Wasser sowie das Bereithalten flüssiger oder zähflüssiger Massen zu ermöglichen.
Die Fläche 1 kann mit einem möglichst flüssigkeitsdichten Bezug versehen sein, der beispielsweise über Klettband mit der Fläche 1 verbindbar ist und der nach Benutzung von der Fläche 1 abgezogen und der Entsorgung zugeführt wird. Ebenso ist es möglich, mehrere übereinander angeordnete lösbare Bezüge auf der Fläche 1 vorzusehen und wie bei einem Papierblock jeweils den obersten, benutzten Bezug abzuziehen und zu entsorgen.
Alternativ ist es möglich, dass die Fläche 1 aus biegbarem Material, z. B. Kunststoff, besteht, so dass nach Eintrocknen der Masse diese durch Biegen der Fläche 1 die Masse von der Fläche 1 entfernt werden kann.
Auf der Oberseite der Fläche 1 können Vertiefungen vorgesehen sein, die zum Zubereiten oder Bereithalten verschiedener Massen dienen oder es können darauf Einrastelemente ihr die Aufnahme von Behältern angeordnet sein.
Wie aus den Fig. 1a, b und 2a, b deutlich hervorgeht, ist in der Mitte der Fläche 1 an deren Unterseite ein Handgriff 3 angeordnet, der einen L-förmigen (Fig. 1d, e) (oder als Unterfall des L-förmigen einen T-förmigen, Fig. 1a, b, c, 2a, b) Querschnitt aufweist. Um den Handgriff 3 herum sind konzentrische Greifrillen 4 (Fig. 1c), oder Greifnoppen bzw. Greiflöcher 5 (Fig. 2c, Fig. 2d) angeordnet, die zum Sichern mit den Fingern des auf der nach oben gerichteten Handfläche mit dem Handgriff 3 abgestützten Mischbrettes dienen und aufgerauht oder besandet sein können. Die Unterseite der Fläche 1 kann eine Rundung 10 aufweisen, die zur ergonomischen Aufnahme der Handinnenfläche dient. Der Handgriff 3 kann mit einem Magneten versehen sein, um ein sicheres Abstellen des Mischbrettes auf metallischen Gegenständen, z. B. Kraftfahrzeugkarosserien, zu ermöglichen.
Wie aus Fig. 3a und b hervorgeht, ist es auch möglich, in einer Achse die Enden des T- förmigen Handgriffes 3 mit der Unterseite der Fläche 1 zu verbinden, so dass in dieser Achse Eingrifföffnungen 6 für zwei Finger vorliegen. Im Mittenbereich des Handgriffes 3 kann dann zwischen den Eingrifföffnungen 6 eine Ausnehmung 7 vorgesehen sein.
Diese Variante hat zudem den Vorteil, dass der Handgriff 3 einen rechteckigen Querschnitt aufweist, was es beispielsweise ermöglicht, das Mischbrett in einen Schraubstock einzuspannen.
Zum Aufbewahren des erfindungsgemäßen Mischbrettes eignet sich die in Fig. 4a und b dargestellte Wandhalterung, die eine parallel zu einer Wand angeordnete und von dieser beabstandete Ebene 8 aufweist, die an ihrer Oberseite einen Schlitz 9 aufweist, in den der schmalere, senkrecht zur Fläche 1 angeordnete Teil des Handgriffs 3 des Mischbrettes einführbar ist, der breitere, parallel zur Fläche 1 angeordnete Teil jedoch nicht. Auf diese Weise kann das Mischbrett in dem Schlitz 9 gesichert werden.
Wie in den Fig. 5a und b dargestellt, kann das erfindungsgemäße Mischbrett in eine entsprechende Aussparung einer kastenförmigen Mischstation 11 eingelegt werden, in der die benötigten Stoffe aufbewahrt werden können. Diese Mischstation kann seitliche Handgriffe 12 aufweisen sowie Taschen 13 zur Aufbewahrung von Spachteln, etc. Durch die Öffnung 14 in der Mischstation 11 kann das Mischbrett leicht wieder aufgenommen werden. Mit einer derartigen Mischstation 11 kann der Kraftaufwand beim Mischen deutlich reduziert werden, da das Mischbrett nicht mehr gehalten werden muß.

Claims (13)

1. Mischbrett, bestehend aus einer Fläche zum Aufbringen einer Masse, insbesondere einer Spachtelmasse, und einem Handgriff, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (3) an der Unterseite des Mischbrettes mit einem im wesentlichen L-förmigen Querschnitt ausgebildet ist.
2. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (3) einen im wesentlichen T-förmigen Querschnitt aufweist.
3. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff (3) im wesentlichen in der Mitte der Fläche (1) angeordnet ist.
4. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vorzugsweise konzentrisch um den Handgriff herum Greifrillen (4) oder Greiflöcher (5) ausgebildet sind.
5. Mischbrett gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Achse die Enden des T-förmigen Handgriffes (3) mit der Unterseite der Fläche (1) verbunden sind.
6. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den Handgriff (3) ein Magnet integriert ist.
7. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche (1) nach oben weisende seitliche Kanten (2) aufweist.
8. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche (1) aus biegbarem Material besteht.
9. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche (1) mit einem lösbaren Bezug versehen ist.
10. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite der Fläche (1) Vertiefungen vorgesehen sind.
11. Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Oberseite der Fläche (1) Einrastelemente für die Aufnahme von Behältern vorgesehen sind.
12. Wandhalterung für ein Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine parallel zu einer Wand angeordnete und von dieser beabstandete Ebene (8) vorgesehen ist, die einseitig einen Schlitz (9) aufweist, in den der dünnere Teil des Handgriffs (3) des Mischbrettes einführbar ist, wobei der Schlitz (9) schmaler als der größte Durchmesser des Handgriffes (3) ist.
13. Mischstation für ein Mischbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein nach oben offener Kasten vorgesehen ist, der an seiner Oberseite eine Aussparung zur Aufnahme eines Mischbrettes aufweist.
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