DE10134358A1 - Verwendung einer Elektrolumineszenzfolie - Google Patents
Verwendung einer ElektrolumineszenzfolieInfo
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Abstract
Die Erfindung lehrt die neuartige Verwendung einer an sich bekannten Elektrolumineszenzfolie als selbstleuchtendes Hinweisschild in einer Autowaschanlage. Dadurch wird gegenüber dem auf Glühlampen und Leuchtstoffröhren als Lichtquellen basierenden Stand der Technik eine Reihe von Vorteilen erzielt. Die Folie kann mehrere bei Stromzufuhr in jeweils unterschiedlichen Farben leuchtende Felder aufweisen und im leuchtenden Zustand eine vom nichtleuchtenden Zustand abweichende Farbe annehmen. Die Oberfläche der Folie kann mit einer transparenten Schutzschicht oder Schutzfolie versehen sein. Es ist möglich, die Folie auf eine gewölbte Oberfläche aufzubringen und dabei der Form dieser Oberfläche anzupassen. Durch intermittierende Ansteuerung läßt sich ebenso wie bei herkömmlichen Leuchtmitteln ein Blinkbetrieb realisieren.
Description
- Die Erfindung betrifft die Verwendung einer Elektrolumineszenzfolie als selbstleuchtendes Hinweisschild.
- In heutigen Autowaschanlagen befinden sich zahlreiche Hinweisschilder, die dem Benutzer vor, während und nach dem Waschvorgang verschiedene Informationen anzeigen und in der Regel eine Beleuchtungseinrichtung umfassen, um die Information unabhängig von den Lichtverhältnissen der Umgebung deutlich erkennbar zu machen und/oder durch Beleuchtung eines aus einer Vielzahl von nebeneinander angeordneten Schildern eine Auswahlinformation anzuzeigen. Ferner ist es üblich, zumindest einen Teil der Schilder im Blinkbetrieb leuchten zu lassen, um die Aufmerksamkeit eines Betrachters gezielt auf ein bestimmtes Schild zu lenken oder einen werbewirksamen Lichteffekt zu erzielen.
- Beispielsweise sind üblicherweise an der Einfahrt einer Waschstraße die verschiedenen Waschprogramme, zwischen denen gewählt werden kann, auf einer Tafel oder auf mehreren getrennten Schildern aufgeführt. In der Regel wird dem Benutzer sodann das von ihm ausgewählte Programm auf einer weiteren Tafel oder Schilderreihe angezeigt. An verschiedenen Stationen, insbesondere an solchen, deren Funktion nicht unmittelbar ersichtlich ist, wie z. B. Unterbodenwäsche oder Wachsbeschichtung, wird dem Benutzer die Funktion der jeweiligen Station angezeigt. Schließlich befindet sich an der Ausfahrt zumeist eine Art Ampel, die dem Benutzer signalisiert, wann das Transportsystem sein Fahrzeug freigegeben hat und er losfahren soll. Die Ausstattung mit leuchtenden Hinweisschildern beschränkt sich aber keineswegs auf Waschstraßen, sondern ist auch bei solchen Waschanlagen vorzufinden, bei denen das Fahrzeug steht und sich die Waschvorrichtungen entlang des Fahrzeugs bewegen.
- Die Beleuchtung der Hinweisschilder in Autowaschanlagen ist in vielerlei Hinsicht problematisch. So sind die als Leuchtmittel bisher ausschließlich verwendeten Glühlampen und Leuchtstoffröhren empfindlich gegenüber mechanischer Beanspruchung. Stöße und Vibrationen, die beim Betrieb einer Autowaschanlage in vielen Bereichen nicht zu vermeiden sind, können den Ausfall verursachen und tragen in jedem Fall zu einer Verkürzung der Lebensdauer bei. Nachteilig ist ferner die Wärmeentwicklung, die von den genannten Leuchtmitteln ausgeht, da letztere zum Schutz vor Spritzwasser und Feuchtigkeit stets in geschlossenen Gehäusen untergebracht werden müssen. Die Wärmeentwicklung kann bei Überhitzung des Leuchtmittels zu einer Verformung oder Verfärbung des Gehäuses und im Extremfall sogar zu einem Brand führen. Des weiteren erfordert es die Baugröße der herkömmlichen Leuchtmittel, entweder ein Gehäuse entsprechender Tiefe auf der Oberfläche des Anlagenteils, an dem ein beleuchtetes Schild angebracht werden soll, aufzusetzen, oder in dem Anlagenteil einen Einbauraum entsprechender Größe vorzusehen. Was den Blinkbetrieb anbelangt, so sind gerade Leuchtstoffröhren, die Glühlampen hinsichtlich des Wirkungsgrades und der Gleichmäßigkeit der Lichtverteilung überlegen sind, dafür schlecht geeignet, indem eine aufwendige Beschaltung benötigt wird und sich die Lebensdauer verringert. Schließlich stehen in manchen Ländern sogar gesetzliche Sicherheitsvorschriften der Verwendung solcher Leuchtmittel zur Beleuchtung von Hinweisschildern in Autowaschanlagen entgegen.
- Es besteht daher die Aufgabe, eine neue Art der Realisierung eines leuchtenden Hinweisschildes aufzuzeigen, die sich besonders für den Einsatz in einer Autowaschanlage eignet und die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß als selbstleuchtendes Hinweisschild in einer Autowaschanlage eine Elektrolumineszenzfolie verwendet wird. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Bei einer Elektrolumineszenzfolie handelt es sich im wesentlichen um einen flachen Kondensator mit einer transparenten oberen Elektrode und einem Dielektrikum, in dem Partikel eines elektrolumineszenten Materials, wie z. B. Zinksulfid, eingebettet sind. Durch das Anlegen einer Wechselspannung wird das elektrolumineszente Material zur Emission von Licht angeregt, dessen Farbe durch Beimengung von Fremdatomen (Dotierung) über den gesamten Spektralbereich des sichtbaren Lichtes variiert werden kann. Elektrolumineszenzfolien sind als solche Stand der Technik und bedürfen daher hier keiner näheren Erläuterung. Ihr Aufbau und ihre Herstellung ist in zahlreichen Schriften dokumentiert, von denen beispielhaft die DE 197 17 740 A1 genannt sei.
- Anwendung finden Elektrolumineszenzfolien heute noch nahezu ausschließlich im militärischen Bereich, in der Luftfahrzeugtechnik, sowie zur Hinterleuchtung von Flüssigkristallanzeigen. Die vorliegende Erfindung beruht auf der überraschenden Erkenntnis, daß solche Folien auch auf dem weit von allen bisher bekannten Anwendungen entfernten Gebiet der Autowaschanlagen vorteilhaft eingesetzt werden können. Dabei überwindet die Erfindung das Vorurteil, daß sich Elektrolumineszenzfolien wegen der ausgeprägten Hygroskopie von Zinksulfid, dem bevorzugten elektrolumineszenten Material, nicht für den Einsatz in feuchter Umgebung, wie sie eine Autowaschanlage darstellt, eignet. Es kommt hinzu, daß das in Autowaschanlagen umherspritzende Wasser nicht rein, sondern mit Chemikalien versetzt ist und insofern eine potentiell korrosive Wirkung auf die Folie zu befürchten wäre.
- Gegenüber dem bislang ausschließlich auf Glühlampen und Leuchtstoffröhren als Lichtquellen basierenden Stand der Technik bietet eine Elektrolumineszenzfolie eine ganze Reihe von Vorteilen, die bereits bei der Herstellung des Schildes beginnen: Durch den internen Aufbau der Folie lassen sich verschiedene Farben auf einer geschlossenen Fläche realisieren, beispielsweise ein Symbol in einer ersten Farbe auf einem Hintergrund in einer zweiten Farbe. Hierdurch erübrigt sich das Aufbringen von Symbolen auf die Oberfläche im Siebdruck, wie es bei herkömmlichen Hinweisschildern nötig ist, so daß sich beim Auflaminieren einer Schutzfolie auf die Oberfläche keine Kompatibilitätsprobleme ergeben können. Aufgrund der geringen Dicke der Folie in der Größenordnung von nur einem Millimeter benötigt ein Schild aus Elektrolumineszenzfolie weder einen Einbauraum, noch ein Gehäuse und kann aufgrund der Biegsamkeit der Folie auch auf gewölbten Oberflächen so angeordnet werden, daß seine Form der Wölbung der Oberfläche angepaßt ist.
- Im Betrieb ist bei einer mechanischen Beschädigung der Folie die Funktion des unbeschädigten Bereiches weiterhin gewährleistet, so daß bei einer nur punktuellen Beschädigung kein Austausch der gesamten Folie nötig ist. Eine Elektrolumineszenzfolie kann im leuchtenden Zustand eine völlig andere Farbe annehmen als im inaktiven Zustand, wodurch ein optischer Effekt erzielt wird, der bei herkömmlichen Leuchtschildern nicht möglich ist. Weitere Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Lichtquellen sind ein geringerer Energieverbrauch und eine geringere Eigenerwärmung. Schließlich sorgt ein Blinkbetrieb, der bei herkömmlichen Lichtquellen der Lebensdauer abträglich ist, bei einer Elektrolumineszenzfolie gerade im Gegenteil für eine Erhöhung der Lebensdauer und erfordert anders als bei Leuchtstoffröhren keinen besonderen Schaltungsaufwand.
- Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der einzigen Zeichnung (Fig. 1) beschrieben. Diese zeigt schematisch eine Vorderansicht einer Portalwaschanlage 1, von deren Funktionseinheiten nur eine Horizontalbürste 2 und zwei Vertikalbürsten 3 und 4 angedeutet sind. Es versteht sich von selbst, daß heutige Portalwaschanlagen üblicherweise etliche weitere Funktionseinheiten, wie beispielsweise Spritzdüsen zum Aufspritzen der Reinigungsflüssigkeit auf das Fahrzeug, oder ein Gebläse zur Trocknung nach der Reinigung aufweisen. Auf eine detailliertere Darstellung wurde aber verzichtet, da die funktionalen Einzelheiten der Anlage für die Erfindung nicht von Bedeutung sind und der Aufbau und die grundlegende Funktionsweise einer Autowaschanlage heute jedermann bekannt sind.
- Wie Fig. 1 zeigt, sind an den beiden vertikalen Säulen des Portals Reihen 5 und 6 von jeweils drei Schildern angeordnet. Diese Schilder sind dazu bestimmt, dem Benutzer der Waschanlage, der sich bei einer Portalwaschanlage üblicherweise während des Waschvorganges nicht in seinem Fahrzeug aufhält, sondern den Vorgang von außerhalb der Anlage beobachtet, den Fortschritt des Waschvorganges anzuzeigen. Dies geschieht dadurch, daß von den Schildern jeweils dasjenige leuchtet, welches symbolisch die von der Anlage gerade ausgeführte Funktion darstellt. Beispielsweise symbolisiert das mittlere Schild der rechten Reihe 6 die Unterbodenwäsche und das untere Schild der linken Reihe 5 die Oberflächenbeschichtung mit Wachs.
- Erfindungsgemäß sind die Schilder beider Reihen 5 und 6 jeweils als Elektroluminiszenzfolien ausgebildet, was keine wesentliche Änderung an der Portalwaschanlage 1 als solche erfordert. Im Gegenteil wird durch die flache Bauform der Folien gegenüber einer Realisierung in herkömmlicher Technik sogar Raum gespart. Die Betriebsspannung der Folien liegt typischerweise in der Größenordnung von 100 V bei einer Frequenz in der Größenordnung von 100 bis 1000 Hz, was keinen allzu hohen schaltungstechnischen Aufwand erfordert, was insbesondere, anders als bei Leuchtstoffröhren, auch für die Realisierung eines Blinkbetriebes gilt.
- Wie bereits eingangs erwähnt, besteht im Hinblick auf die Problematik der Ausstattung mit leuchtenden Schildern kein grundsätzlicher Unterschied zwischen den verschiedenen Arten von Autowaschanlagen. Die Erfindung ist daher ebenso gut in Waschstraßen einsetzbar.
Claims (6)
1. Verwendung einer Elektrolumineszenzfolie als selbstleuchtendes Hinweisschild
in einer Autowaschanlage.
2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie mehrere
bei Stromzufuhr in jeweils unterschiedlichen Farben leuchtende Felder
aufweist.
3. Verwendung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie im
leuchtenden Zustand eine vom nichtleuchtenden Zustand abweichende Farbe
aufweist.
4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberfläche der Folie mit einer transparenten Schutzschicht oder Schutzfolie
versehen ist.
5. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Folie auf eine gewölbte Oberfläche aufgebracht und dabei der Form dieser
Oberfläche angepaßt wird.
6. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
durch intermittierende Ansteuerung der Folie ein Blinkbetrieb realisiert wird.
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| DE2001134358 DE10134358A1 (de) | 2001-07-14 | 2001-07-14 | Verwendung einer Elektrolumineszenzfolie |
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| DE10134358A1 true DE10134358A1 (de) | 2003-01-23 |
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ID=7691843
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| DE2001134358 Ceased DE10134358A1 (de) | 2001-07-14 | 2001-07-14 | Verwendung einer Elektrolumineszenzfolie |
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2001
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