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DE10133065A1 - Druckmeßgerät - Google Patents

Druckmeßgerät

Info

Publication number
DE10133065A1
DE10133065A1 DE2001133065 DE10133065A DE10133065A1 DE 10133065 A1 DE10133065 A1 DE 10133065A1 DE 2001133065 DE2001133065 DE 2001133065 DE 10133065 A DE10133065 A DE 10133065A DE 10133065 A1 DE10133065 A1 DE 10133065A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pressure measuring
pressure
flange
flanges
valve
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE2001133065
Other languages
English (en)
Inventor
Ralf Nuernberger
Bernd Roskopf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Endress and Hauser SE and Co KG
Original Assignee
Endress and Hauser SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Endress and Hauser SE and Co KG filed Critical Endress and Hauser SE and Co KG
Priority to DE2001133065 priority Critical patent/DE10133065A1/de
Publication of DE10133065A1 publication Critical patent/DE10133065A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01LMEASURING FORCE, STRESS, TORQUE, WORK, MECHANICAL POWER, MECHANICAL EFFICIENCY, OR FLUID PRESSURE
    • G01L19/00Details of, or accessories for, apparatus for measuring steady or quasi-steady pressure of a fluent medium insofar as such details or accessories are not special to particular types of pressure gauges
    • G01L19/0007Fluidic connecting means

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Measuring Fluid Pressure (AREA)

Abstract

Es ist ein kostengünstig herstellbares Druckmeßgerät angegeben mit einem zylindrischen Gehäuse (1), einer in dem Gehäuse (1) angeordneten Druckmeßzelle (3), zwei endseitig das Gehäuse (1) verschließende Seitenflansche (7), zwischen denen die Druckmeßzelle (3) eingespannt ist, an die an einer einzigen Seitenfläche ein Flansch (17) angeformt ist, der eine Bohrung (19) für einen Prozeßanschluß (21) aufweist, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle (3) bildet, der zwei Sacklochbohrungen (23) aufweist, die dazu dienen, den Flansch (17) auf einem Gegenflansch zu befestigen, und welche Seitenflansche (7) jeweils eine einzige weitere Bohrung (25, 33) aufweisen, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle (3) bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Druckmeßgerät.
  • In der Druckmeßtechnik werden Absolut-, Relativ- und Differenzdruckmeßgeräte verwendet. Bei Absolutdruckmeßgeräten wird ein zu messender Druck absolut, d. h. als Druckunterschied gegenüber einem Vakuum erfaßt. Mit einem Relativdruckmeßgerät wird ein zu messender Druck in Form eines Druckunterschiedes gegenüber einem Referenzdruck, z. B. einem Druck, der dort herrscht, wo sich das Druckmeßgerät befindet, aufgenommen. Bei den meisten Anwendungen ist dies der Atmosphärendruck am Einsatzort. Es wird also beim Absolutdruckmeßgerät ein zu messender Druck bezogen auf einen festen Bezugsdruck, den Vakuumdruck, und beim Relativdruckmeßgerät ein zu messender Druck bezogen auf einen variablen Bezugsdruck, z. B. den Umgebungsdruck, erfaßt. Mit einem Differenzdruckmeßgerät wird eine Differenz zwischen einem ersten und einem zweiten an dem Meßgerät anliegenden Druck erfaßt.
  • Druckmeßgeräte weisen eine Meßzelle, z. B. eine keramische Druckmeßzelle oder eine metallische Druckmeßzelle auf. Die Druckmeßzelle ist in ein Gehäuse eingespannt und an dem Gehäuse sind Anschlüsse vorgesehen, über die das Druckmeßgerät an einem Meßort zu befestigen ist und/oder ein Medium dessen Druck zu messen ist, der Meßzelle zugeführt ist.
  • Das Gehäuse und die Anschlüsse sind in der Regel sehr teuer und aufwendig in der Herstellung, da sie unter Umständen sehr hohen Drücken standhalten müssen. Schließlich müssen die Druckmeßgeräte nicht nur einem Prozeßdruck, für den sie ausgelegt sind, standhalten, sondern dürfen auch in einem, z. B. durch einen Unfall oder eine Fehlbedienung erzeugten, Überlastfall kein Sicherheitsrisiko darstellen.
  • Am deutlichsten ist dies bei handelsüblichen Differenzdruckmeßgeräten zu sehen. Differenzdruckmeßgeräte weisen heute üblicherweise eine von einem zylindrischen Gehäuse umgebene Druckmeßzelle auf, die zwischen zwei Seitenflanschen eingespannt ist. Die Seitenflansche verschließen die beiden Seiten das Gehäuses.
  • Jeder Seitenflansch weist an zwei einander gegenüberliegenden Stirnflächen einen Druckanschluß auf. Diese Druckanschlüsse sind gemäß einem in der Industrie üblichen Standard als vorstehende Flansche ausgebildet, die eine ovale Stirnfläche haben. Im Zentrum des Ovals ist eine Bohrung angeordnet, die durch den Seitenflansch hindurch zur Druckmeßzelle führt. Die Bohrungen sind genormt und weisen ein Innengewinde auf, in das ein Prozeßanschluß, z. B. eine Rohrverschraubung, eingeschraubt wird.
  • Ober- und unterhalb dieser Bohrung ist jeweils eine Sacklochbohrung mit Innengewinde vorgesehen, die zur Befestigung des Druckmeßgeräts auf einem Gegenflansch dient. Das Druckmeßgerät kann z. B. an einen Ventilblock angeflanscht werden.
  • Die Seitenflansche werden üblicher Weise aus einem Stahl oder Edelstahl gefertigt. Bei einem Differenzdruckaufnehmer, wie er oben beschrieben ist, werden die vier ovalen Stirnflächen behandelt, d. h. plan gemacht, und es müssen die vier Bohrungen für die Prozeßanschlüsse und die acht Sacklochbohrungen mit den jeweiligen Innengewinden aus dem vollen Material herausgearbeitet werden. Diese Arbeitsgänge und natürlich die verhältnismäßig große erforderliche Materialmenge machen die Seitenflansche sehr teuer.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung ein Druckmeßgerät anzugeben, das kostengünstig herstellbar ist.
  • Hierzu besteht die Erfindung in einem Druckmeßgerät mit
    • - einem zylindrischen Gehäuse,
    • - einer in dem Gehäuse angeordneten Druckmeßzelle,
    • - zwei endseitig das Gehäuse verschließende Seitenflansche,
    • - zwischen denen die Druckmeßzelle eingespannt ist,
    • - an die an einer einzigen Seitenfläche ein Flansch angeformt ist,
    • - der eine Bohrung für einen Prozeßanschluß aufweist, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle bildet,
    • - der zwei Sacklochbohrungen aufweist,
    • - die dazu dienen, den Flansch auf einem Gegenflansch zu befestigen, und
    • - welche Seitenflansche jeweils eine einzige weitere Bohrung aufweisen, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle bildet.
  • Gemäß einer Weiterbildung dient die weitere Bohrung zur Aufnahme eines Ventils oder eines zweiten Prozeßanschlusses.
  • Gemäß einer Ausgestaltung mündet die weitere Bohrung an einer druckmeßzellen-abgewandten Grundfläche jedes Seitenflansches.
  • Gemäß einer anderen Ausgestaltung mündet die weitere Bohrung an einer Seitenfläche jedes Seitenflansches.
  • Gemäß ein er Ausgestaltung ist die weitere Bohrung Bestandteil des Ventils und es ist eine Ventilschraube vorgesehen, die direkt in die Bohrung einschraubbar ist, wobei das Ventil bei vollständig eingeschraubter Ventilschraube geschlossen und bei gelöster Ventilschraube geöffnet ist.
  • Gemäß einer Weiterbildung ist an das zylindrische Gehäuse senkrecht zu einer Zylinderlängsachse des Gehäuses ein Gerätehals angeformt, auf dem ein Meßgerätgehäuse montiert ist, und der Gerätehals nimmt eine vor einer Endmontage ausgewählte Lage ein, die durch Drehung des Gerätehalses um einen spitzen Winkel um die Zylinderlängsachse ausgehend von einer Normalposition erreicht wurde.
  • Gemäß einer Ausgestaltung weisen die Seitenflansche neben der Seitenfläche, an die der Flansch angeformt ist, drei weitere Seitenflächen auf. Eine Flächennormale auf einer Seitenfläche ist senkrecht zu einer Flächennormale auf eine unmittelbar benachbarte Seitenfläche, und der Gerätehals verläuft parallel zu einer der Flächennormalen auf einer der drei weiteren Seitenflächen, wobei vor einer Endmontage des Druckmeßgeräts die Flächennormale aus den drei Flächennormalen auf den drei weiteren Seitenflächen auswählbar ist.
  • Die Erfindung und weitere Vorteile werden nun anhand der Figuren der Zeichnung, in denen zwei Ausführungsbeispiele dargestellt sind, näher erläutert. Gleiche Elemente sind in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Fig. 1 zeigt eine Ansicht eines Differenzdruckmeßgeräts;
  • Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch das Differenzdruckmeßgerät, das zwei Prozeßanschlüsse und zwei seitlich angeordnete Ventile aufweist;
  • Fig. 3 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht des Differenzdruckmeßgeräts von Fig. 2;
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch ein Differenzdruckmeßgerät, das zwei Prozeßanschlüsse und zwei den Prozeßanschlüssen gegenüberliegend angeordnete Ventile aufweist;
  • Fig. 5 zeigt eine Ansicht eines Differenzdruckmeßgeräts, bei dem der Gerätehals gegenüber einer Flächennormale auf die angrenzenden Seitenflächen der Seitenflansche gedreht ist; und
  • Fig. 6 zeigt eine Ansicht eines Differenzdruckmeßgeräts, bei dem der Gerätehals gegenüber einer anderen Flächennormale auf die angrenzenden Seitenflächen der Seitenflansche gedreht ist.
  • Fig. 1 zeigt eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Druckmeßgeräts. Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch dieses Druckmeßgerät. Es handelt sich um ein Differenzdruckmeßgerät mit einem zylindrischen Gehäuse 1. In dem zylindrischen Gehäuse 1 ist eine Druckmeßzelle 3, z. B. eine handelsübliche metallische oder keramische Differenzdruckmeßzelle, angeordnet. Die Druckmeßzelle 3 ist zylindrisch und weist an deren kreisförmigen Stirnflächen eine erste und eine zweite druckempfindliche Membran 5 auf. Eine druckabhängige Auslenkung der Membranen 5 wird durch elektromechanische Wandler erfaßt und in ein elektrisches Ausgangsignal umgewandelt.
  • Als elektromechanische Wandler eignen sich z. B. üblicherweise in Verbindung mit metallischen Druckmeßzellen eingesetzte Meßbrücken, die auf einer Meßmembran angeordnete piezoresisitive Elemente aufweisen. Ein auf die erste Membran 5 einwirkender erster Druck wird durch einen Druckmittler, in der Regel eine in einer dünnen Rohrleitung vorgesehene möglichst inkompressible Flüssigkeit, auf eine erste Seite der Meßmembran übertragen und ein auf die zweite Membran 5 einwirkender zweiter Druck wird analog auf eine zweite Seite der Meßmembran übertragen. Eine von einem Differenzdruck abhängige Auslenkung der Meßmembran führt zu einer Widerstandsänderung der piezoresistiven Elemente, die während einer Messung erfaßt und in ein dem Differenzdruck entsprechendes elektrisches Signal umgewandelt wird, das zu einer weiteren Verarbeitung und/oder Auswertung zur Verfügung steht.
  • Das Gehäuse 1 ist endseitig von zwei Seitenflanschen 7 verschlossen. Fig. 3 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines der Seitenflansche 7. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Seitenflansche 7 massive aus Stahl oder Edelstahl bestehende Scheiben mit quadratischen Grundflächen. Die Druckmeßzelle 3 ist zwischen den beiden Seitenflanschen 7 eingespannt. Hierzu sind vier Bolzen 9 mit zugehörigen Muttern 11 vorgesehen, die jeweils durch in den vier Ecken der beiden Seitenflanschen 7 angeordnete Bohrungen durchgeführt sind. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel befinden sich die Bolzenköpfe links vom linken Seitenflansch 7 und die Muttern 11 sind rechts vom rechten Seitenflansch 7 auf die Bolzen 9 aufgeschraubt.
  • Durch diese Verschraubung wird das Gehäuse 1 und die Druckmeßzelle 3 zwischen den beiden Seitenflanschen 7 eingespannt. Zwischen einem äußeren druckunempfindlichen Rand jeder Membran 5 der Druckmeßzelle 3 und dem daran angrenzenden Seitenflansch 7 ist jeweils eine Dichtung 13, z. B. ein O-Ring aus einem Elastomer, vorgesehen. Die Dichtungen 13 sind ebenfalls durch die zuvor beschriebene Verschraubung eingespannt.
  • An einer einzigen Seitenfläche 15 jedes Seitenflansches 7 ist jeweils ein Flansch 17 angeformt. Die Flansche 17 sind vorzugsweise nach einem in der Druckmeßtechnik üblichen Standard ausgebildet. Die Flansche 17 weisen jeweils eine Bohrung 19 für einen in Fig. 2 dargestellten Prozeßanschluß 21 auf. Als Prozeßanschluß 21 eignen sich z. B. Rohrverschraubungen, an die in der Industrie übliche Druckleitungen anschließbar sind. Die Bohrungen 19 führen durch die Seitenflansche 7 hindurch zur Druckmeßzelle 3. Sie bilden eine Verbindung zur Druckmeßzelle 3, durch die hindurch ein Medium, dessen Druck es zu messen gilt, auf die druckempfindliche Membran 5 einwirken kann. Die Flansche 17 weisen eine ovale Stirnfläche auf, in deren Mitte die Bohrungen 19 münden. Jeder Flansch 17 weist zwei Sacklochbohrungen 23 auf, von denen eine oberhalb und eine unterhalb der Bohrung 19 angeordnet ist. Die Sacklochbohrungen 23 dienen dazu, den Flansch 17 auf einem, hier nicht dargestellten, Gegenflansch zu befestigen. Ein solcher Gegenflansch kann z. B. Bestandteil einer Ventilbatterie sein.
  • Jeder Seitenflansch 7 weist jeweils eine einzige weitere Bohrung 25 auf, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle 3 bildet. Die Bohrungen 25 dienen bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel zur Aufnahme eines Ventils 27. Die Ventile 27 umfassen jeweils eine Ventilhülse 29, die unmittelbar in die Bohrung 25 eingeschraubt ist, und eine Ventilschraube 31, die in die Ventilhülse 29 eingeschraubt ist. Durch Öffnen bzw. Schließen der Ventilschrauben 31 werden die Ventile 27 geöffnet bzw. geschlossen.
  • Die Bohrungen 25 sind an deren nach außen weisenden Endabschnitt identisch zu den Bohrungen 19 für die Prozeßanschlüsse 21 ausgebildet. Die Bohrungen 25 können daher anstelle eines Ventils bei Bedarf auch einen Prozeßanschluß aufnehmen. Dies ist z. B. dann erforderlich, wenn das Druckmeßgerät mit dem Flansch 17 auf einem Gegenflansch befestigt werden soll und der Gegenflansch keinen Platz für einen Prozeßanschluß bietet.
  • Dies bietet den Vorteil, daß mit nur zwei standardmäßig ausgebildeten Flanschen 17 die gleiche Funktionalität gegeben ist, wie bei herkömmlichen, in der Beschreibungseinleitung beschriebenen Druckmeßgeräten, die vier solche Flansche aufweisen. Die Tatsache, daß bei dem erfindungsgemäßen Druckmeßgerät nur an einer Seite Sacklochbohrungen 23 zur Befestigung vorgesehen sind, bleibt ohne Auswirkung auf die Funktionalität, da ein Druckmeßgerät ohnehin nur an einer Seite befestigt wird. An welcher Seite hierzu Sacklochbohrungen 23 vorgesehen sind ist aufgrund der Symmetrie des Druckmeßgeräts beliebig. Die erfindungsgemäßen Druckmeßgeräte weisen daher im Fall der hier beschriebenen Differenzdruckmeßgeräte zwei Flansche und vier Sacklochbohrungen weniger auf als herkömmliche Differenzdruckmeßgeräte und sind daher entsprechend kostengünstiger herstellbar.
  • Bei dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel münden die weiteren Bohrungen 25 an einer Druckmeßzellen abgewandten nahezu quadratischen Grundfläche jedes Seitenflansches 7. Die Position der Mündung ist so gewählt, daß eine gerade Bohrung direkt zu der jeweiligen Membran 5 der Druckmeßzelle 3 führt. Damit kann diese weitere Bohrung 25 in einem einzigen Arbeitsschritt erstellt werden, während bei herkömmlichen Bohrungen, die in einer Stirnfläche des Flanschs münden, zwei Teilbohrungen erforderlich sind, von denen eine von der Stirnfläche des Flanschs in den Seitenflansch 7 hinein führt und eine weitere eine Verbindung senkrecht zu der ersten Teilbohrung in Richtung der Druckmeßzelle 3 bildet.
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Druckmeßgeräts. Aufgrund der großen Übereinstimmung zu dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel sind lediglich die Unterschiede in der Figur dargestellt und nachfolgend beschrieben. Das Druckmeßgerät weist an jedem Seitenflansch 7 eine einzige weitere Bohrung 33 auf, die zur Aufnahme eines Ventils dient. Sie mündet an einer dem Flansch 17 gegenüber liegenden Seitenfläche jedes Seitenflansches 7. Die weitere Bohrung 33 weist einen gegenüber den weiteren Bohrungen 25geringeren Innendurchmesser auf und ist Bestandteil des Ventils. Es ist eine Ventilschraube 35 vorgesehen, die direkt in die weitere Bohrung 33 einschraubbar ist. Die Ausbildung eines solchen integrierten Ventils ist kostengünstiger als der Einbau eines kompletten Ventils in eine Bohrung. Das durch die Bohrung 33 und die Ventilschraube 35 gebildete Ventil ist bei vollständig eingeschraubter Ventilschraube 35 geschlossen und bei gelöster Ventilschraube 35 geöffnet.
  • Bei beiden zuvor beschriebenen Druckmeßgeräten ist an das zylindrische Gehäuse 1 senkrecht zu einer Zylinderlängsachse des Gehäuses 1 ein Gerätehals 37 angeformt. Dieser ist in Fig. 1 dargestellt. Auf dem Gerätehals 37 ist ein Meßgerätgehäuse 39 montiert. In dem Meßgerätgehäuse 39 ist z. B. eine Vorortelektronik zur weiteren Verarbeitung der vom elektromechanischen Wandler im Betrieb erzeugten Signale angeordnet. Ebenso kann eine Anzeige 41 vorgesehen sein, die es ermöglicht, z. B. aktuelle Meßdaten oder ähnliche Daten vor Ort abzulesen. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Druckmeßgerät hierzu einen Deckel 43 mit einem Sichtfenster auf, durch das hindurch die darunter befindliche Anzeige 41 sichtbar ist.
  • Damit die Anzeige 41 abhängig von den räumlichen Gegebenheiten am Einbauort des Druckmeßgeräts möglichst gut sichtbar ist, nimmt der Gerätehals 37 eine vor einer Endmontage ausgewählte Lage ein, die durch Drehung des Gerätehalses 37 um einen spitzen Winkel um die Zylinderlängsachse ausgehend von einer Normalposition N erreicht wurde. Zwei Beispiele hierfür sind in den Fig. 5 und 6 dargestellt. In der Normalposition verliefe die Längsachse des Gerätehalses 37 parallel zu einer Flächennormale der beiden Seitenflächen der Seitenflansche 7, zwischen denen er sich befindet. Die Einspannung des Gehäuses 1 erlaubt eine Auslenkung des Gerätehalses 37 um einen spitzen Winkel um die Zylinderlängsachse. Der maximale Wert für diesen spitzen Winkel ist dann erreicht, wenn der Gerätehals 37 einen der Bolzen 9 berührt.
  • Die Seitenflansche 7 weisen neben der Seitenfläche, an die der Flansch 17 angeformt ist, drei weitere Seitenflächen auf. Eine Flächennormale auf einer Seitenfläche ist senkrecht zu einer Flächennormale auf eine unmittelbar benachbarte Seitenfläche. Diese Geometrie bietet den Vorteil, daß der Gerätehals 37 parallel zu einer der Flächennormalen auf einer der drei weiteren Seitenflächen verläuft, wobei vor einer Endmontage des Druckmeßgeräts die Flächennormale aus den drei Flächennormalen auf den drei weiteren Seitenflächen auswählbar ist. Die drei Flächennormalen sind in Fig. 6 mit N1, N2 und N3 gekennzeichnet. Diese drei Orientierungen des Gerätehalses 37 sind bei den erfindungsgemäßen Druckmeßgeräten möglich, da nur an einer einzigen Seitenfläche der Flansch 17 angeformt ist. Alle anderen Seitenflächen sind frei. Auch bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel sind drei Seitenflächen frei, sofern der Gerätehals 37 dünn und lang genug ist, damit die Ventilschrauben 35 von außen zugänglich bleiben. Dies ist in der Regel der Fall, da für die meisten Medien sehr kleine Ventilschrauben mit geringer Schraubtiefe ausreichend sind. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, kann der Gerätehals 37 nur dann parallel zu der Flächennormale auf die Seitenfläche an der das Ventil vorgesehen ist angeordnet werden, wenn die Ventilschraube 35 aufgrund der Anwendung immer in der gleichen Position bleiben kann.
  • Selbstverständlich muß der Gerätehals 37 nicht exakt parallel zu einer der drei Flächennormalen verlaufen, sondern kann auch, wie zuvor beschrieben, um einen spitzen Winkel um die Zylinderlängsachse von der durch die Flächennormalen definierten Normalposition verdreht angeordnet sein.
  • Diese Wahlmöglichkeiten bieten eine große Vielzahl von möglichen Einbauvarianten, die es ermöglichen bei vielen verschiedenen räumlichen Gegebenheiten am Meßort eine optimale Ablesbarkeit der Anzeige 41 zu gewährleisten. Es muß lediglich vor der Endmontage die entsprechende Flächennormale und der gewünschte Winkel eingestellt werden. Anschließend können die Bolzen 9 moniert und die Muttern 11 festgezogen werden.

Claims (7)

1. Druckmeßgerät mit
einem zylindrischen Gehäuse (1),
einer in dem Gehäuse (1) angeordneten Druckmeßzelle (3),
zwei endseitig das Gehäuse (1) verschließende Seitenflansche (7),
zwischen denen die Druckmeßzelle (3) eingespannt ist,
an die an einer einzigen Seitenfläche ein Flansch (17) angeformt ist,
der eine Bohrung (19) für einen Prozeßanschluß (21) aufweist, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle (3) bildet,
der zwei Sacklochbohrungen (23) aufweist,
die dazu dienen, den Flansch (17) auf einem Gegenflansch zu befestigen, und
welche Seitenflansche (7) jeweils eine einzige weitere Bohrung (25, 33) aufweisen, die eine Verbindung zur Druckmeßzelle (3) bildet.
2. Druckmeßgerät nach Anspruch 1, bei dem die weitere Bohrung (25, 33) zur Aufnahme eines Ventils (27, 35) oder eines zweiten Prozeßanschlusses dient.
3. Druckmeßgerät nach Anspruch 1, bei dem die weitere Bohrung (25) an einer druckmeßzellen- abgewandten Grundfläche jedes Seitenflansches (7) mündet.
4. Druckmeßgerät nach Anspruch 1, bei dem die weitere Bohrung (33) an einer Seitenfläche jedes Seitenflansches (7) mündet.
5. Druckmeßgerät nach Anspruch 4, bei dem die weitere Bohrung (33) Bestandteil des Ventils ist und eine Ventilschraube (35) vorgesehen ist, die direkt in die Bohrung (33) einschraubbar ist, wobei das Ventil bei vollständig eingeschraubter Ventilschraube (35) geschlossen und bei gelöster Ventilschraube (35) geöffnet ist.
6. Druckmeßgerät nach Anspruch 1, bei dem
an das zylindrische Gehäuse (1) senkrecht zu einer Zylinderlängsachse des Gehäuses (1) ein Gerätehals (37) angeformt ist, auf dem ein Meßgerätgehäuse (39) montiert ist, und
der Gerätehals (37) eine vor einer Endmontage ausgewählte Lage einnimmt, die durch Drehung des Gerätehalses (37) um einen spitzen Winkel um die Zylinderlängsachse ausgehend von einer Normalposition (N) erreicht wurde.
7. Druckmeßgerät nach Anspruch 3 oder 5, bei dem
die Seitenflansche (7) neben der Seitenfläche, an die der Flansch (17) angeformt ist, drei weitere Seitenflächen aufweisen,
eine Flächennormale auf einer Seitenfläche senkrecht zu einer Flächennormale auf eine unmittelbar benachbarte Seitenfläche ist, und
der Gerätehals (37) parallel zu einer der Flächennormalen auf einer der drei weiteren Seitenflächen verläuft,
wobei vor einer Endmontage des Druckmeßgeräts die Flächennormale aus den drei Flächennormalen auf den drei weiteren Seitenflächen auswählbar ist.
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