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DE10133475B4 - Verfahren zur Herstellung einer Vorform zum Ziehen einer Glasfaser - Google Patents

Verfahren zur Herstellung einer Vorform zum Ziehen einer Glasfaser Download PDF

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DE10133475B4 DE2001133475 DE10133475A DE10133475B4 DE 10133475 B4 DE10133475 B4 DE 10133475B4 DE 2001133475 DE2001133475 DE 2001133475 DE 10133475 A DE10133475 A DE 10133475A DE 10133475 B4 DE10133475 B4 DE 10133475B4
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Abstract

Verfahren zur Herstellung einer Vorform zum Ziehen einer Glasfaser, bei welchem zunächst ein Rohr aus einem Mantelglas hergestellt wird und bei welchem anschließend Kernglas mit einer gegenüber dem Mantelglas höheren Brechzahl in geschmolzenem, fließfähigem Zustand in das erwärmte Rohr bis zur vollständigen Füllung des Hohlraums desselben eingefüllt und danach abgekühlt wird, dadurch gekennzeichnet,
– daß zum Einfüllen des geschmolzenen Kernglases (18) zunächst ein Unterdruck im Hohlraum des Rohres (17) erzeugt wird,
– daß dann das geschmolzene Kernglas (18) in das Rohr (17) eingefüllt wird und
– daß unmittelbar nach vollständiger Füllung des Hohlraums des Rohres (17) ein Druck von mindestens 4 bar auf das in das Rohr (17) eingefüllte, noch weiche Kernglas (18) aufgebracht und zumindest so lange gehalten wird, bis das Kernglas (18) auf eine der Temperatur des Rohres (17) entsprechende Temperatur abgekühlt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ( DE 39 32 120 A1 ).
  • Derartige Vorformen sind zur Herstellung für als Lichtwellenleiter (LWL) verwendbare Glasfasern bekannt. Sie haben beispielsweise einen Durchmesser von etwa 2 cm und eine Länge von etwa 10 cm. Die Vorformen werden zur Anpassung an spätere Anwendungsfälle durch Dotieren mit unterschiedlichen Stoffen mit unterschiedlichen Brechzahlprofilen vorgefertigt. Aus einer Vorform wird in vertikaler oder horizontaler Arbeitsweise eine Glasfaser gezogen, indem unter kontinuierlichem Vorschub ein Ende der Vorform in schmelzflüssigen Zustand gebracht und gehalten wird. Die gegenüber der Vorform wesentlich dünnere Glasfaser hat das gleiche Brechzahlprofil wie die Vorform, aus der sie gezogen wird. Für die Herstellung brauchbarer Vorformen sind zahlreiche Verfahren bekannt.
  • Ein solches Verfahren zur Herstellung einer Vorform für Fluoridglasfasern geht beispielsweise aus der EP 0 326 401 A2 hervor. Bei diesem Verfahren werden ein Mantelglas in ein zylindrisches Rohr und ein Kernglas in einen inneren Tiegel eingefüllt. Beide Gläser werden dann mittels Hochfrequenz in den schmelzflüssigen Zustand gebracht. Das Mantelglas wird anschließend von außen nach und nach abgekühlt. Nach vorgegebener Zeit ist das Mantelglas bis zu einer vorgegebenen Wandstärke abgekühlt. Der noch schmelzflüssige Kern wird abschließend entfernt. In den dadurch entstehenden Hohlraum wird das Kernglas eingefüllt. Nach ausreichender Kühlzeit wird die Vorform aus dem zylindrischen Rohr entnommen.
  • Die EP 0 761 616 A2 zeigt ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer Vorform für optische Fasern, bei dem zunächst ein Rohr aus einem Mantelglas zu einem Röhrchen mit wesentlich verkleinertem Durchmesser kollabiert wird. In das Röhrchen wird ein Kernglas eingebracht, beispielsweise durch Anwendung eines Vakuums. Die so gewonnene Vorform wird anschließend weiter im Durchmesser reduziert und nach Abkühlung auf Länge geschnitten.
  • In der EP 0 814 063 A1 ist ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung einer Vorform für Fluoridglasfasern beschrieben. Es wird hier Mantelglas in den zylindrischen Innenraum eines Tiegels eingefüllt, der mit vertikaler Achse angeordnet ist. In eine oberhalb des Innenraums befindliche, ebenfalls zylindrische Erweiterung wird danach ein Kernglas eingebracht. Der Tiegel wird dann verschlossen und mit horizontaler Achse in Rotation versetzt. Im Mantelglas wird dadurch ein zylindrischer Hohlraum erzeugt, der durch Abkühlung des Mantelglases erhalten bleibt. In den Hohlraum fließt bei wieder vertikaler Achse des Tiegels das Kernglas, das im schmelzflüssigen Zustand gehalten wurde. Nach Abkühlung wird die Vorform aus dem Tiegel entnommen.
  • Ein weiteres Verfahren zur Herstellung einer Vorform für Fluoridglasfasern geht aus der US 5 160 521 hervor. Hier wird in einem Werkzeug mit zylindrischem Hohlraum durch Rotation ein Rohr aus Mantelglas erzeugt, das auf einer Seite durch einen Boden verschlossen ist. In den Boden wird danach ein Durchgangsloch eingebracht. Das Werkzeug mit darin befindlichem Rohr aus Mantelglas wird anschließend mit seiner offenen Seite von oben in einen Tiegel mit geschmolzenem Kernglas eingesetzt und unter Anwendung von Druck nach unten bewegt. Das Kernglas dringt dadurch aufsteigend in das Rohr aus Mantelglas ein und füllt dessen Hohlraum aus. Im Rohr aus Mantelglas enthaltene Luft kann durch das Durchgangsloch entweichen. Nach Abkühlung wird die fertige Vorform aus dem Werkzeug entnommen.
  • Auch die WO 92/00923 A1 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Vorform für Fluoridglasfasern, und zwar in einer Schutzgasatmosphäre. Mantelglas wird bei diesem Verfahren in ein mit vertikaler Achse angeordnetes, rohrförmiges Werkzeug eingefüllt. Das Werkzeug wird dann in eine horizontale Position gekippt und in Rotation versetzt. Nach Abkühlung des auf diese Weise erzeugten Rohres aus Mantelglas wird das Werkzeug wieder in seine vertikale Position gebracht. Ein Kernglas wird danach in das Rohr aus Mantelglas eingefüllt. Nach weiterer Abkühlung kann die Vorform aus dem Werkzeug entnommen werden.
  • Das Verfahren nach der eingangs erwähnten DE 39 32 120 A1 bezieht sich auf die Herstellung von Vorformen für hochwertige Glasfasern aus Schwermetallfluoridgläsern. Entsprechende Glasfasern eignen sich besonders als dotierte LWL für Faserlaser und Faserverstärker oder Sensoranwendungen. Bei diesem bekannten, als „Suction Casting" bezeichneten Verfahren wird zur Herstellung einer Vorform ein zylindrischer Behälter zum größten Teil mit einer Schmelze aus einem Mantelglas gefüllt, die anschließend abkühlt, kontrahiert und erstarrt. Dabei bildet sich entlang der Längsachse des erstarrenden Mantelglases ein Hohlraum. In den Hohlraum wird Schmelze aus Kernglas gefüllt, und zwar unter der Wirkung des äußeren Luftdrucks und durch deren Eigengewicht. Bei diesem Verfahren ist die Fließgeschwindigkeit der Schmelze aus dem Kernglas niedrig. Außerdem kann die Schmelze durch Berührung der kühleren Wandung des Rohres erstarren und den Hohlraum blockieren, bevor derselbe vollständig gefüllt ist. Um das zu vermeiden, wird das Rohr vor dem Einfüllen des Kernglases erwärmt. Durch die den Hohlraum des Rohres nach und nach füllende Schmelze des Kernmaterials werden Luftblasen mitgeführt. Durch die Kontraktion des beim Abkühlen erstarrenden Glases entstehen außerdem Vakuumblasen, die ebenso wie die Luftblasen in der fertigen Vorform verbleiben. Sie wirken sich insbesondere im Grenzbereich vom Kernglas zum Mantelglas störend auf die Übertragungseigenschaften einer aus einer derartigen Vorform gezogenen Glasfaser aus.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs geschilderte Verfahren so weiterzubilden, daß auf einfache Weise eine blasenfreie Vorform hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird entsprechend den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Mit diesem Verfahren kann der Hohlraum des Rohres aus dem Mantelglas sehr schnell vollständig mit schmelzflüssigem Kernglas gefüllt werden. Dafür sorgt der vorher im Rohr erzeugte Unterdruck. Unmittelbar nach Beendigung des Füllvorgangs wird auf das dann noch weiche Kernglas ein Überdruck von mindestens 4 bar aufgebracht, durch welchen im Kernglas vorhandene Blasen (Luftblasen und Vakuumblasen) vollständig zusammengedrückt werden. Gleichzeitig wird das Kernmaterial an die Innenfläche des aus dem Mantelglas bestehenden Rohres gedrückt, so daß an der kritischen Grenzfläche von Kern und Mantel der Vorform gar keine Gaseinschlüsse vorhanden sind. Es ist mit diesem Verfahren durch das gezielte Zusammenwirken von Unterdruck und Überdruck also sichergestellt, daß in der fertigen Vorform keine störenden Einschlüsse vorhanden sind.
  • Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand der Zeichnungen als Ausführungsbeispiel erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 in schematischer Darstellung eine Anordnung zum Ziehen einer Glasfaser aus einer Vorform.
  • 2 ebenfalls schematisch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung.
  • 3 und 4 die Vorrichtung nach 2 während der Herstellung einer Vorform in zwei unterschiedlichen Positionen.
  • In 1 ist eine Vorform V zur Herstellung einer Glasfaser G dargestellt, die durch Dotierung unterschiedlicher Stoffe ein vorgegebenes Brechzahlprofil hat. Die Vorform V ist in einer nur schematisch angedeuteten Aufnahme 1 gehalten. Sie wird kontinuierlich in Richtung des Pfeiles 2 bewegt. An ihrem hier unteren Ende wird die Vorform V durch Wärmezufuhr, die durch Pfeile 3 und 4 angedeutet ist, in den schmelzflüssigen Zustand gebracht. Es wird dadurch zunächst ein Tropfen aus geschmolzenem Glas erzeugt, an dem in Richtung des Pfeiles 5 gezogen wird. Die dadurch entstehende Glasfaser G kann auf eine Spule 6 aufgewickelt werden. In 1 ist eine Anordnung mit vertikaler Arbeitsweise dargestellt. Die Glasfaser G könnte auch in horizontaler Arbeitsweise aus der Vorform V gezogen werden.
  • Zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung, mit dem eine Vorform V für eine Glasfaser G hergestellt wird, kann eine aus den 2 bis 4 ersichtliche Vorrichtung 7 verwendet werden. Die Vorrichtung 7 besteht aus einer beispielsweise elektrisch beheizbaren Aufnahme 8, die einen Hohlraum 9 für eine herzustellende Vorform V und eine gehäuseartige Erweiterung 10 aufweist, in welcher ein für geschmolzenes Kernglas bestimmter Behälter 11 angeordnet werden kann. In die Erweiterung 10 ragt eine Rohrleitung 12 hinein. Die Aufnahme 8 ist mittels eines Deckels 13 hermetisch dicht verschließbar, der ein Sichtfenster haben kann. In der Rohrleitung 12 befindet sich ein Ventil 14, durch welches dieselbe wahlweise an eine Evakuiereinrichtung 15 oder einen Druckerzeuger 16 anschließbar ist.
  • Das Verfahren nach der Erfindung arbeitet beispielsweise wie folgt:
    In den Hohlraum 9 der Aufnahme 8 wird ein vorgefertigtes Rohr 17 aus Mantelglas eingesetzt, das entsprechend der zeichnerischen Darstellung einseitig verschlossen sein kann. Es hat einen Hohlraum zur Aufnahme von Kernglas, der einen Durchmesser von 3 mm bis 6 mm haben kann. Das Rohr 17 wird durch Beheizung der Aufnahme 8 auf eine Temperatur von etwa 260 °C erwärmt. In die Erweiterung 10 wird dann der Behälter 11 mit geschmolzenem Kernglas 18 eingesetzt. Das Kernglas 18 wird in einem Schmelzofen so weit erwärmt und einer Vakuumbehandlung unterzogen, daß eventuell vorhandene Gasblasen ausgetrieben werden. Es wird bei einer Temperatur von etwa 650 °C aus dem Schmelzofen entnommen und in dem Behälter 11 in die Erweiterung 10 der Aufnahme 8 gebracht.
  • Danach wird die Aufnahme 8 mit dem Deckel 13 hermetisch dicht verschlossen. Ihre Hohlräume werden anschließend mittels der Evakuiereinrichtung 15 über die Rohrleitung 12 evakuiert, und zwar auf einen Druck von maximal 1 mbar. Der Druck liegt in bevorzugter Ausführungsform unter diesem Wert. Das dadurch in der Aufnahme 8 entstehende Vakuum wird langsam angesetzt, mit einer Zeitdauer von etwa 2,5 min, nach denen der gewünschte Unterdruck erreicht ist. Nach dieser Zeit ist das geschmolzene Kernglas 18 auf etwa 440 °C abgekühlt.
  • Zu diesem Zeitpunkt wird die Aufnahme 8 entsprechend dem in 4 eingezeichneten Pfeil 19 geschwenkt und in die aus 4 ersichtliche Position gebracht. Das geschmolzene Kernglas 18 fließt dadurch in den Hohlraum des Rohres 17 und füllt denselben schnell aus. Das kann durch das Sichtfenster des Deckels 13 kontrolliert werden. Sofort, nachdem der Hohlraum des Rohres 17 mit Kernglas 18 gefüllt ist, wird die Rohrleitung 10 auf den Druckerzeuger 16 umgeschaltet, und es wird ein Druck von beispielsweise 5 bar auf das noch weiche Kernglas 18 aufgebracht. Dieser Druck wird mindestens so lange gehalten, bis das Kernglas 18 sich auf seine Umgebungstemperatur abgekühlt hat, also auf die 260 °C des Rohres 17. Der Druck kann jedoch auch länger aufrecht erhalten werden. Die Beheizung der Aufnahme 8 wird dann unterbrochen. Die fertige Vorform V kann nach ausreichender Abkühlung aus der Aufnahme 8 entnommen werden.
  • Der nach dem Füllen des Hohlraums des Rohres 17 auf das noch weiche Kernglas 18 ausgeübte Druck soll mindestens 4 bar betragen. Bei einem geringeren Druck kann es zur Blasenbildung kommen. Ein maximaler Druck von 7 bar ist für die Vermeidung von Einschlüssen in der fertigen Vorform V ausreichend. Höhere Drücke könnten auch angewendet werden. Die Aufnahme 8 müßte entsprechend dimensioniert werden.
  • Das Verfahren nach der Erfindung wird in bevorzugter Ausführungsform für Schwermetallfluoridgläser eingesetzt. Die oben angegebenen Temperaturen gelten für das die Bestandteile Zirconium, Barium, Lanthan, Aluminium und Natrium aufweisende Standardglas ZBLAN. Für andere Gläser und insbesondere andere Fluoridgläser gelten andere Temperaturen, die jedoch in der gleichen Größenordnung wie die oben angegebenen Temperaturen liegen.

Claims (3)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Vorform zum Ziehen einer Glasfaser, bei welchem zunächst ein Rohr aus einem Mantelglas hergestellt wird und bei welchem anschließend Kernglas mit einer gegenüber dem Mantelglas höheren Brechzahl in geschmolzenem, fließfähigem Zustand in das erwärmte Rohr bis zur vollständigen Füllung des Hohlraums desselben eingefüllt und danach abgekühlt wird, dadurch gekennzeichnet, – daß zum Einfüllen des geschmolzenen Kernglases (18) zunächst ein Unterdruck im Hohlraum des Rohres (17) erzeugt wird, – daß dann das geschmolzene Kernglas (18) in das Rohr (17) eingefüllt wird und – daß unmittelbar nach vollständiger Füllung des Hohlraums des Rohres (17) ein Druck von mindestens 4 bar auf das in das Rohr (17) eingefüllte, noch weiche Kernglas (18) aufgebracht und zumindest so lange gehalten wird, bis das Kernglas (18) auf eine der Temperatur des Rohres (17) entsprechende Temperatur abgekühlt ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (17) auf einen Druck von maximal 1 mbar evakuiert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf das in das Rohr (17) eingefüllte, noch weiche Kernglas (18) ein Druck aufgebracht wird, der zwischen 4 bar und 7 bar liegt.
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