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DE10131694A1 - Kabelausziehöffnung - Google Patents

Kabelausziehöffnung

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DE10131694A1
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Wolfgang Kemmerzell
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Abstract

Durch die Erfindung wird ein Staubsauger mit einer Gehäusekappe (1) geschaffen, bei dem ein Stecker (4) an einem Kabel (3) bei der Montage durch eine große Öffnung (20) von innen durchgesteckt wird, wobei das Kabel (3) während des Montagevorgangs nach dem Durchstecken des Steckers (4) durch einen schmalen Schlitz (21) in einen Kabellaufbereich (22) gezogen wird. Der Kabellaufbereich (22) ist dabei so gestaltet, dass der Stecker (4) an der Gehäusekappe (1) anschlägt. Die Öffnung (20) wird bei der Montage der Gehäusekappe (1) auf ein Unterteil des Staubsaugers durch ein bereits in dem Unterteil montiertes Bauteil, wie das Bedienungselement, verschlossen. Dabei übernimmt dieses Bauteil auch die Zusatzfunktion, die Gehäusekappe (1) zu verschließen. Durch diese Konstruktion wird der Einsatz eines separaten Verschlussteils für die Öffnung (20) nach der Montage des Kabels (3) und des Steckers (4) vermieden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Staubsauger mit einem eine Gehäusekappe aufweisenden Gehäuse und einer in der Gehäusekappe angeordneten Kabelausziehöffnung, aus der ein endseitig einen Stecker aufweisendes elektrisches Kabel herausziehbar ist.
  • Derartige Staubsauger sind bereits bekannt.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, einen Staubsauger zu schaffen, der sich auf eine Weise montieren lässt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Staubsauger der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass die Kabelausziehöffnung eine Ausnehmung in der Gehäusekappe aufweist, die größer als eine Kontur des Steckers aufweist und dass die Ausnehmung von einem das Zurückziehen des Steckers in das Innere des Staubsaugers behindernden Element verschlossen ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Kabelausziehöffnung lässt sich zunächst während der Herstellung des Staubsaugers der Stecker durch die Öffnung in der Gehäusekappe von innen hindurchstecken und anschließend wird die Öffnung soweit durch ein Element verschlossen, dass der Stecker nicht in das Innere des Staubsaugers hineingezogen wird, dass aber ein Herausziehen und Hineinziehen des Kabels aus dem Staubsauger heraus bzw. in den Staubsauger hinein möglich ist.
  • Dadurch wird ein einfach herstellbarer Staubsauger geschaffen, bei dem ein mit einer Kabeltrommel oder einem sonstigen Kabelspeicher verbundenes und endseitig einen fest verbundenen Stecker aufweisendes Kabel leicht in dem Staubsauger eingebracht werden kann. Das Zusammenstecken der einzelnen Bestandteile des Staubsaugers wird erheblich erleichtert.
  • Unter Kontur des Steckers ist dabei jede Projektionsfläche zu verstehen, die je nach gewählter Raumrichtung frei sein muss, um den Stecker durch die Gehäusekappe hindurchzuführen. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Insbesondere ist die Kontur der Durchmesser des Steckers senkrecht zur Richtung der Kontaktstifte, also in Zugrichtung des Kabels, oder eine in der Mittelachse des Steckers liegende Ebene.
  • Vorteilhaft nimmt das Element einen ringförmig das Kabel umgebenden oder zusammen mit einer Gehäusewandung das Kabel seitlich begrenzenden Bereich ein. Insbesondere ein über ein Filmscharnier angespritztes Verschlussteil ist hierfür geeignet. Der über das Filmscharnier angebundene Gehäuseklappenbereich wird nach dem Einziehen des Kabels bei der Herstellung umgeklappt, dass die große Öffnung verschlossen ist, aber das Kabel selber noch durch den verbleibenden offenen Bereich hindurchziehbar ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung besteht darin, dass die Kabelausziehöffnung seitlich eines Kabellaufbereichs einen Schlitz aufweist, der mit einer Öffnung verbunden ist, die einen größeren Durchmesser als der Stecker aufweist und die durch das Element verschlossen ist, wobei der Kabellaufbereich und der Schlitz eine lichte Weite haben, die ein Hindurchbewegen des Steckers verhindern.
  • Hierbei ist besonders vorteilhaft, dass der Schlitz sich von der Öffnung zu dem Kabellaufbereich verjüngt.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass der Schlitz sich auf eine Weite verjüngt, die kleiner als der Durchmesser des Kabels ist und dass der Schlitz beim Hindurchdrücken des Kabels von der Seite der Öffnung durch das Kabel elastisch aufweitbar ist.
  • Besonders geeignet ist ein Staubsauger, bei der Schlitz eine nach innen weisende Wandung aufweist. Durch die Wandung wird verhindert, dass das Kabel beim Einspulen auf die Kabeltrommel aus dem Kabellaufbereich in die Öffnung gezogen wird.
  • Vorteilhaft ist ein Staubsauger, bei dem das Element wenigstens teilweise von einem Anzeigemittel oder einem Betätigungsmittel gebildet ist.
  • Ebenso lässt sich mit Vorteil ein Staubsauger einsetzen, bei dem der Kabellaufbereich eine Auslaufschräge aufweist.
  • Die Erfindung bezieht sich ebenfalls auf ein Verfahren zum Herstellen eines Staubsaugers, gemäß dem durch die Kabelausziehöffnung der Stecker und anschließend das Kabel von innen nach außen herausgezogen werden und dass dann die Kabelausziehöffnung bis auf eine derartige Weite verkleinert wird, die ein Zurückziehen des Steckers in das Innere des Staubsaugers verhindert.
  • Nachstehend wird die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 und 2 eine Gehäusekappe, durch die ein Kabel hindurchgeführt ist, und
  • Fig. 3 die Gehäusekappe mit einer nach innen weisenden Wandung.
  • Eine Gehäusekappe 1 für einen Staubsauger hat eine im wesentlichen konvexe Form und weist eine Kabelausziehöffnung 2 auf, um ein elektrisches Kabel 3 zusammen mit einem endseitig an dem Kabel 3 befestigten Stecker 4 aus dem Inneren des Staubsaugers, d. h. dem Bereich, der die Kabeltrommel aufnimmt, nach außen zu ziehen.
  • Die Kabelausziehöffnung 2 weist eine Öffnung 20, einen Schlitz 21 und einen Kabellaufbereich 22 auf. Zunächst wird bei der Herstellung das Kabel 3 zusammen mit dem Stecker 4 aus dem Innenbereich des Staubsaugers durch die Öffnung 20 hindurchgeführt. Hierzu hat die Öffnung 20 einen Seitenrand, der ein bequemes Einfädeln oder Einziehen des Steckers 4 ermöglicht. Wenn der Stecker 4 in Längsrichtung des Kabels 3 hindurchgezogen werden soll, hat die Öffnung eine den Durchmesser eines Kunststoff-Ringkörpers 40 des Steckers 4 einschließende Kontur.
  • Nachdem der Stecker 4 durch die Öffnung 20 hindurchgezogen worden ist, wird das Kabel 3 durch den Schlitz 21 hindurch in den Kabellaufbereich 22 hineingezogen, der nur für das Kabel 3 nach innen durchlässig ist, damit das Kabel 3 während der bestimmungsgemäßen Benutzung des Staubsaugers durch einen Gebraucher stets nur aus dem Kabellaufbereich 22 aus dem Staubsauger herausgezogen wird und nach Beendigung des Staubsaugens anschließend nur in dem Kabellaufbereich in den Staubsauger zurückgeführt wird, ohne dass der Stecker 4 in das Innere des Staubsaugers hineingezogen werden kann.
  • Der Kabellaufbereich 22 hat zur besseren Handhabung des Kabels 3 eine Auslaufschräge 221, auf der im eingezogenen Zustand des Kabels 3 der Stecker 4 aufliegt, so dass er leicht durch den Benutzer gegriffen werden kann.
  • Die Öffnung 20 nimmt ein Anzeigeelement, das einen bestimmten Zustand des Staubsaugers anzeigt, wie z. B. den Füllgrad des Staubbeutels, oder ein Bedienungselement 5 (Fig. 2) auf, beispielsweise den Ein-/Aus-Schalter, der zusätzlich auch zur Leistungseinstellung dienen kann.
  • Um ein Herausziehen des Kabels 4 aus dem Kabellaufbereich 22 zu verhindern, ist der Schlitz 21 mit einer eine Lippe bildenden Wandung 210 (Fig. 3) ausgestattet. Die Wandung 210 geht vorzugsweise über in eine Wandung 222 des Kabellaufbereichs 22 und eine Wandung 201 der Öffnung 20. Die Wandung 201 dient zur seitlichen Halterung des Bedienungselements 5. Die Wandung 222 dient zur besseren Führung des Kabels 4.
  • Ein Bereich 6 (Fig. 3) ragt über die konvexe Fläche der Gehäusekappe 1 hinaus und ist stärker konvex als diese ausgebildet. Der Bereich 6 dient ebenfalls dazu, das Herausziehen und das Einziehen des Kabels 4 zu erleichtern.
  • Durch die Erfindung wird ein Staubsauger mit einer Gehäusekappe 1 geschaffen, bei dem ein Stecker 4 an einem Kabel 3 bei der Montage durch eine große Öffnung 20 von innen durchgesteckt wird, wobei das Kabel 3 während des Montagevorgangs nach dem Durchstecken des Steckers 4 durch einen schmalen Schlitz 21 in einen Kabellaufbereich 22 gezogen wird. Der Kabellaufbereich 22 ist dabei so gestaltet, dass der Stecker 4 an der Gehäusekappe 1 anschlägt. Die Öffnung 20 wird bei der Montage der Gehäusekappe 1 auf ein Unterteil des Staubsaugers durch ein bereits in dem Unterteil montiertes Bauteil, wie das Bedienungselement 5 verschlossen. Dabei übernimmt dieses Bauteil auch die Zusatzfunktion, die Gehäusekappe 1 zu verschließen. Durch diese Konstruktion wird der Einsatz eines separaten Verschlussteils für die Öffnung 20 nach der Montage des Kabels 3 und des Steckers 4 vermieden.
  • Alternativ lässt sich anstelle des Verschlussteils auch ein über ein Filmscharnier fest angespritztes Verschlussteil einsetzen. Dieses Verschlussteil wird nach dem Durchziehen des Steckers umgeklappt; damit ist die Öffnung 20 verschlossen.

Claims (11)

1. Staubsauger mit einem eine Gehäusekappe (1) aufweisenden Gehäuse und einer in der Gehäusekappe (1) angeordneten Kabelausziehöffnung (2), aus der ein endseitig einen Stecker (4) aufweisendes elektrisches Kabel (3) herausziehbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelausziehöffnung (2) eine Ausnehmung in der Gehäusekappe (1) aufweist, die größer als eine Kontur des Steckers (4) aufweist und dass die Ausnehmung von einem das Zurückziehen des Steckers (4) in das Innere des Staubsaugers behindernden Element verschlossen ist.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Element einen ringförmig das Kabel (3) umgebenden oder zusammen mit einer Gehäusewandung (201) das Kabel (3) seitlich begrenzenden Bereich einnimmt.
3. Staubsauger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Element ein über ein Filmscharnier angespritztes Verschlussteil ist.
4. Staubsauger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelausziehöffnung (2) seitlich eines Kabellaufbereichs (22) einen Schlitz (21) aufweist, der mit einer Öffnung (20) verbunden ist, die einen größeren Durchmesser als der Stecker (4) aufweist und die durch das Element verschlossen ist, wobei der Kabellaufbereich (22) und der Schlitz (21) eine lichte Weite haben, die ein Hindurchbewegen des Steckers (4) verhindern.
5. Staubsauger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (21) sich von der Öffnung (20) zu dem Kabellaufbereich (22) verjüngt.
6. Staubsauger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (21) sich auf eine Weite verjüngt, die kleiner als der Durchmesser des Kabels (3) ist und dass der Schlitz (21) beim Hindurchdrücken des Kabels (3) von der Seite der Öffnung (20) durch das Kabel (3) elastisch aufweitbar ist.
7. Staubsauger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitz (21) eine nach innen weisende Wandung (210) aufweist.
8. Staubsauger nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Element wenigstens teilweise von einem Bedienungselement (5) gebildet ist.
9. Staubsauger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Bedienungselement (5) ein Anzeigemittel oder einem Betätigungsmittel ist.
10. Staubsauger nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabellaufbereich (22) eine Auslaufschräge (221) aufweist.
11. Verfahren zum Herstellen eines Staubsaugers nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Kabelausziehöffnung (2) der Stecker (4) und anschließend das Kabel (3) von innen nach außen herausgezogen werden und dass dann die Kabelausziehöffnung (2) bis auf eine derartige Weite verkleinert wird, die ein Zurückziehen des Steckers (4) in das Innere des Staubsaugers verhindert.
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