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DE10130703A1 - Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fortbewegungsmittel - Google Patents

Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fortbewegungsmittel

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DE10130703A1
DE10130703A1 DE10130703A DE10130703A DE10130703A1 DE 10130703 A1 DE10130703 A1 DE 10130703A1 DE 10130703 A DE10130703 A DE 10130703A DE 10130703 A DE10130703 A DE 10130703A DE 10130703 A1 DE10130703 A1 DE 10130703A1
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Gerhard Birth
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Publication date
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Abstract

Es wird eine Anzeigevorrichtung, insbesondere für einen Pkw, vorgeschlagen, die einen flachen Bildschirm (1) sowie Positionierungsmittel umfasst, mit welchen der Bildschirm (1) aus einer Betrachtungsposition in wenigstens eine weitere Position bringbar ist. Erfindungsgemäß sind die Positionierungsmittel dazu ausgelegt, bei einer Bewegung des Bildschirms (1) aus der Betrachtungsposition in die wenigstens eine weitere Position neben einer translatorischen Bewegung in Bildschirmebene den Bildschirm (1) auch senkrecht zur Bildschirmebene zu bewegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fortbewegungsmittel, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Anzeigevorrichtungen der einleitend bezeichnenden Art sind in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt geworden.
  • Beispielsweise werden im Fluggastbereich von Flugzeugen ausklappbare flache Bildschirme eingesetzt, auf welchen die Fluggäste im ausgeklappten Betrachtungszustand des Schirms Spielfilme oder die Flugroute verfolgen können.
  • In Pkws steht für das Ausklappen eines flachen Bildschirms in der Regel der notwendige Platz nicht zur Verfügung. Es sind daher andere Lösungsansätze notwendig, um vergleichsweise großflächige flache Bildschirme platzökonomisch unterbringen zu können.
  • Bei einer anderen Ausführungsform wird im Cockpit eines Pkws ein in vertikaler Richtung ausfahrbarer flacher Bildschirm, insbesondere zur Anzeige von Informationen zu einem Navigationssystem genutzt.
  • Um einen aus dem Armaturenbrett ausfahrbaren flachen Bildschirm einsetzen zu können, ist zunächst eine entsprechende Einbautiefe erforderlich. Darüber hinaus stellt ein solcher Bildschirm im ausgefahrenen Zustand einen abstehenden harten, kantigen Gegenstand dar, der im "Crashfall" das Verletzungsrisiko für Fahrzeuginsassen erhöht.
  • Häufig werden flache Bildschirme in einem Pkw in der Mittelkonsole untergebracht. Hierdurch wird jedoch der Platz für andere wichtige Instrumente oder Anzeigen blockiert.
  • Aufgabe und Vorteile der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anzeigevorrichtung der einleitend bezeichnenden Art bereitzustellen, die sich platzökonomisch und optisch ansprechend einsetzen lässt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
  • Die Erfindung geht von einer Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fortbewegungsmittel, z. B. einen Pkw aus, die einen flachen Bildschirm, z. B. einen Flüssigkristallbildschirm, sowie Positionierungsmittel umfasst, mit welchen der flache Bildschirm aus seiner Betrachtungsposition in wenigstens eine weitere Position bringbar ist. Der Kern der Erfindung liegt nun darin, dass die Positionierungsmittel dazu ausgelegt sind, bei der Bewegung des Bildschirms aus der Betrachtungsposition in die wenigstens eine weitere Position neben einer translatorischen Bewegung in der Bildschirmebene den Bildschirm auch senkrecht zur Bildschirmebene zu bewegen. Durch die translatorische Bewegung eines z. B. in einer Mittelkonsole angeordneten Bildschirms, der vorzugsweise vollständig von einer Abdeckklappe eines Gehäuses umgeben ist, bietet sich die Möglichkeit, den Bildschirm nach oben oder unten zu bewegen, um hinter dem Bildschirm liegende, z. B. Eingabe- oder Einführelement für Daten- und Tonträger, bei Bedarf bedienen bzw. freigeben zu können. Darüber hinaus nutzt die Erfindung jedoch die Erkenntnis, dass durch eine zusätzliche Bewegungsmöglichkeit senkrecht zur Bildschirmebene ein flacher Bildschirm besonders elegant in einem dem Bildschirm vollständig umgebenden Gehäuse untergebracht werden kann. Für den Fall, dass ein flacher Bildschirm nur in seiner Bildschirmebene relativ zu einer abdeckenden Kappe verschiebbar ist, ist ein Rahmen auf der Sichtseite der Bildschirmoberfläche erforderlich, der über die Ränder der Kappe in den Sichtbereich des Bildschirms hineinreicht, um einen allzu großen Spalt zwischen Bildschirmoberfläche und Kappenberandung zu vermeiden. Die Sichtbarkeit eines solchen Rahmens ist in der Betrachtungsposition (Normalstellung) unter optischen Gesichtspunkten nicht unbedingt wünschenswert. Wird hingegen der Bildschirm, um diesen in die Betrachtungsposition zu bringen, z. B. im letzten Positionierabschnitt senkrecht zur Bildschirmebene bewegt bzw. wird das Display für einen Verschiebevorgang zunächst aus der Betrachtungsposition zurückgesetzt, steht auch für einen hinter der Kappe befindlichen Rahmen genügend Platz zur Verfügung, den Bildschirm nach oben oder unten zu bewegen. In der Betrachtungsposition liegt der Bildschirm durch diese Vorgehensweise unmittelbar mit der Bildschirmoberfläche hinter dem Gehäuse, was den optischen Eindruck vermittelt, der Bildschirm wäre fest hinter dem Gehäuse montiert.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung umfassen die Positionierungsmittel für die Bewegung des Bildschirms eine Zwangsführung. Eine Zwangsführung kann z. B. in Form einer Kulissenführung realisiert werden. Vorzugsweise ist der Bildschirm auf einem Träger installiert, der sich in einer Kulisse geführt entsprechend bewegen lässt. Auf diese Weise werden die Verfahrmöglichkeiten des Bildschirms genau vorgegeben, was eine Steuerung bzw. Überwachung des Verschiebevorgangs vereinfacht.
  • In einer außerdem besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Positionierungsmittel einen Schlitten auf, der sich bei der Bewegung des Bildschirms in einer Ebene bewegt und der mit dem Bildschirm über elastische Verbindungsmittel in Verbindung steht. Das hat den Vorteil, dass sich ein z. B. elektromotorisch über Zahnstangen angetriebener Schlitten immer stets nur in einer Ebene bewegt, jedoch der Bildschirm neben einer Bewegung in dieser oder dazu parallelen Ebene dennoch eine Bewegung senkrecht dazu ausführen kann, also z. B. bei einem Positioniervorgang eine Kurvenbahn ermöglicht wird. Die sich ändernden Abstände zwischen Bildschirm und Schlitten können durch die elastischen Verbindungsmittel ausgeglichen werden. Im Hinblick auf den Antrieb des Schlittens, der sich immer exakt in einer Ebene bewegt, ergibt sich zusätzlich der Vorteil, das sich Endpositionen oder bestimmte dazwischenliegende Positionen gegebenenfalls auch die Betrachtungsposition durch entsprechende positionsgebende Mittel einfach und vergleichsweise exakt bestimmen lassen, wobei die elastische Verbindung zum Bildschirm zusätzlich einen Ausgleich von Positionierungenauigkeiten erlaubt.
  • Um eine exakte und spielfreie Führung und Halterung des Bildschirms zu gewährleisten, was insbesondere bei den ständig auftretenden Vibrationen in einem Pkw erforderlich ist, wird darüber hinaus vorgeschlagen, dass die Verbindungsmittel den Bildschirm in Bezug auf den Schlitten vorspannen. Zum Beispiel wirkt ständig eine sich anziehende oder sich abstoßende Kraft zwischen dem Bildschirm und dem Schlitten. Vorzugsweise drücken die Verbindungsmittel, insbesondere in der Betrachtungsposition den Bildschirm vom Schlitten weg in entsprechende Lagerstellen, z. B. einer Kulissenführung, so dass dieser hinter dem Displayausschnitt eines Gehäuses mit definiertem, vergleichsweise geringem Spalt zwischen Gehäuse und Bildschirmoberfläche positionierbar ist. Eine direkte Berührung zwischen Gehäuse und Bildechirmoberfläche, z. B. Glasoberfläche, soll vermieden werden, um die Entstehung von Interferenzerscheinurgen, wie z. B. Newtonsche Ringe, auf dem Bildschirm zu verhindern.
  • Im Hinblick auf einen einfachen Aufbau ist es im Weiteren bevorzugt, wenn der Schlitten in einer Kulisse geführt ist, z. B. in Form eines linearen Schlitzes. Vorzugsweise ist die Kulissenführung des Schlittens und die Kulissenführung des Bildschirms in jeweils einer Ebene an gegenüberliegenden Randbereichen des Bildschirms ausgebildet, die parallel zur Hauptbewegungsrichtung des Bildschirms verläuft. Beispielsweise lässt sich die Kulissenführung fertigungstechnisch einfach als seitlich angeordnetes Blechteil ausführen. Damit lassen sich in vorteilhafter Weise zum einen die positionsbestimmenden Konturen von Lagerstellen in einem Teil zusammenfassen und zum anderen können die auftretenden Kräfte von dem vergleichsweise formstabilen Blechteil aufgenommen werden.
  • Im Weiteren ist es besonders bevorzugt, wenn die Verbindungsmittel wenigstens ein Federelement umfassen, das einerseits mit dem Schlitten und andererseits mit dem Bildschirm, z. B. über den Bildschirmträger, in Verbindung steht. Zum Beispiel ist das Display an jeweils zwei gegenüberliegenden Ecken über jeweils eine Feder, d. h. insgesamt vier Federn, mit dem Schlitten elastisch verbunden.
  • Bei einer überdies bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das wenigstens eine Federelement am Schlitten und an einem Haltemittel des Bildschirms derart festgelegt, dass zwischen Schlitten und Haltemittel das Federelement sowohl auf Biegung als auch auf Torsion vorspannbar ist. Durch die Biegespannung wird vorzugsweise zwischen Schlitten und Bildschirm eine Grundvorspannung aufgebaut. Verkleinert sich der Abstand zwischen dem Bildschirm und dem Schlitten durch eine entsprechende Führung während eines Verschiebevorgangs des Displays, was normalerweise eine deutliche Erhöhung der Biegespannung verursachen würde, findet vorteilhafterweise eine Umgewichtung in Richtung eines Aufbaus einer Torsionsspannung statt, die vorzugsweise so bemessen sein sollte, dass die Kräfte zwischen Schlitten und Bildschirm unabhängig vom Abstand keinen großen Schwankungen unterliegen.
  • Ein solches Verhalten des Federelements lässt sich in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung dadurch erzielen, dass sich das Federelement am Schlitten im Wesentlichen in der Bewegungsebene des Schlittens bzw. einer dazu parallelen Ebene erstreckt und im Bereich des Halteelements in einer davon abweichenden Richtung ausgebildet ist.
  • Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnungen dargestellt und unter Angabe weiterer Vorteile und Einzelheiten näher erläutert.
  • Es zeigen
  • Fig. 1a-3a in perspektivischer, schematischer Darstellung einen unter einer Abdeckkappe angeordneten flachen Bildschirm in unterschiedlichen Positionen,
  • Fig. 1b-3b entsprechende dreidimensionale Darstellungen von der Rückseite, aus denen konstruktive Details der Bildschirmpositionierung ersichtlich sind und
  • Fig. 4 einen Ausschnitt der konstruktiven Lösung gemäß Fig. 1b, der in detaillierter Weise die rechte untere Ecke der Anordnung darstellt.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • Fig. 1a zeigt die Normalstellung, d. h. Betrachtungsposition eines flachen Bildschirms 1 (im Folgenden mit Display bezeichnet) im Ausschnitt 21 einer Abdeckkappe 22, die z. B. in einer Mittelkonsole eines Pkws angeordnet ist, und das Display 1 bis auf den aktiven Bereich abdeckt. In der Betrachtungsposition gemäß Fig. 1a liegt die Oberfläche des aktiven Bereichs des Displays unmittelbar mit definiertem Abstand hinter dem Rand 23 des Ausschnitts 21 der Abdeckkappe 22.
  • Die Mechanik, die es erlaubt, das Display 1 nach oben und nach unten zu verschieben, obwohl hinter der Abdeckkappe 22 Elemente am Display 1 vorhanden sind, die über die Oberfläche des aktiven Bereichs des Displays senkrecht dazu vorstehen, wird in den Fig. 1b bis 3b sowie in der Fig. 4 veranschaulicht.
  • Fig. 2a zeigt eine Position des Displays 1 im Ausschnitt 21 der Abdeckkappe 22, bei welcher das Display 1 derart nach oben verschoben ist, dass die Einschuböffnung (nicht dargestellt) eines CD-Players durch einen entsprechenden Schlitz 24 in einem Displayrahmen 5, der mit dem Display vor die Einschuböffnung vorführt, freigegeben wird. In Fig. 2b ist die entsprechende Rückansicht dargestellt.
  • Fig. 3a zeigt eine Position des Displays 1, bei welcher durch eine entsprechende Öffnung 25 in einem Displayträger 2, der ebenfalls zusammen mit dem Display 1 mitverschoben wird, die Beschickung eines dahinterliegenden, z. B. Kassettenrekorders ermöglicht wird. Die entsprechende Rückansicht bei dieser Verschiebeposition des Displays 1 zeigt Fig. 3b.
  • Der Displayträger 2, auf welchem das Display 1 montiert ist, wird mit insgesamt vier Führungsrollen 9, die auf jeweils einem verjüngten Absatz 8 eines Bolzens 4 sitzen, in zwei oben- und gegenüberliegend angeordneten Kulissenschlitzen 17 sowie zwei unten- und gegenüberliegend angeordneten Kulissenschlitzen 18 zwangsgeführt. Die Kulissenschlitze 17 und 18 sind jeweils in gegenüberliegenden flachen Rahmenteilen 26, 27 ausgebildet. Die Rahmenteile 26, 27 weisen Befestigungslaschen 28 zur Anbringung, z. B. an Konstruktionselementen einer Mittelkonsole auf.
  • Das Display 1 ist über insgesamt vier, jeweils zwei gegenüberliegend angeordnete Laschen 3 am Displayträger 2 befestigt, welche durch eine zweifache Abwinklung um 90° das Display 1 umgreifen (s. hierzu insbesondere Fig. 4).
  • In den Laschen 3 sind die Bolzen 4 eingenietet, auf denen der Displayrahmen 5, welcher insbesondere den Einschubschlitz 24 besitzt, angebracht ist.
  • Die bis jetzt beschriebenen Elemente umfassen somit ein Display 1, das auf einem Displayträger 2 in Kulissen 17, 18 an Rahmenteilen 26, 27 verschiebbar angeordnet und von einem Displayrahmen 5 umgeben ist.
  • Hinter dem Displayträger 2 ist ein Trägerblech 10 (im folgenden mit Schlitten bezeichnet) in einer Ebene verschiebbar in den Rahmenteilen 26 und 27 montiert. Hierzu körnen in gegenüberliegend angeordneten Kulissenschlitzen 16, die in den Rahmenteilen 26, 27 hinter den Kulissenschlitzen 17, 18 liegen, am Schlitten 10 vorstehende Führungszungen 15 gleiten.
  • Auf der Rückseite des Schlittens 10 sind an den gegenüberliegenden vertikalen Rändern Zahnstangen 12 integriert, über welche der Schlitten 10 in vertikaler Richtung angetrieben werden kann. Damit dieses ohne Verkippen, d. h. Verkanten des Displays zwischen den Rahmenteilen 26, 27 erfolgen kann, ist ein Antrieb über eine Kurzschlussachse (Welle 13) mit zwei in die Zahnstange eingreifenden Zahnräder 14 vorgesehen. Die Welle 13 mit Zahnrädern 14 kann z. B. über einen Motor (nicht dargestellt) zur Verschiebung des Schlittens 10 angetrieben werden.
  • Dreht sich die Kurzschlusswelle 13, führt der Schlitten 10 mit den seitlich herausstehenden Führungszungen 15 in den Kulissenschlitzen 16 eine geradlinige Bewegung, z. B. Auf- oder Abbewegung durch.
  • Der Schlitten 10 ist mit dem Displayträger 2 über jeweils zwei am unteren und oberen in der Bilddarstellung vertikalen Rand angeordnete Torsionsfedern 7 verbunden.
  • Hierzu ist jeweils ein abgewinkeltes Erde einer Torsionsfeder 7 am Schlitten 10 über Haltenasen 30, 31 festgelegt. Das jeweils andere Ende der Torsionsfeder 4 weist eine senkrecht zur Displayebene abgekröpfte Öse 6 auf, die jeweils von einem im Displayträger 2 angeordneten Bolzen 4 durchdrungen wird (s. hierzu insbesondere Fig. 4).
  • Die Torsionsfedern 7 stellen somit eine elastische Kopplung zwischen dem Schlitten 10 und dem Displayträger 2 in einer Art Vierschwingenaufhängung dar.
  • Das hat zur Folge, dass sich eine Bewegung des Schlittens 10 durch die Torsionsfedern 7 auf den Displayträger 2 überträgt.
  • Die Kulissenschlitze 17, 18 auf beiden Seiten der Rahmenteile 26, 27 besitzen jeweils eine Nase 19, die für die Führungsrollen 9 eine Einrastposition in der Normalstellung (mittlere Betrachtungsposition) des Displays definieren.
  • Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Position des Displays 1 bei in den Nasen 19 liegenden Führungsrollen 9 des Displayträgers 2 über einen relativ großen Bewegungsbereich des Schlittens die Dichtbleibposition unverändert bleibt, was vergleichsweise große Schalt- und Positioniertoleranzen von Schaltelementen zur Positionierung des Schlittens 10 erlaubt, und zum anderen die Masse des Displays 1 mit daran angebauten Bauteilen (z. B. Displayträger 2 und Displayrahmen 5) nicht ständig durch ein Getriebe gehalten werden muss, sondern diese Aufgabe direkt durch die Führung erledigt wird.
  • Die Normalstellung des Displays 1 ist in den Fig. 1a, 1b und Fig. 4 dargestellt.
  • In dieser Normalstellung des Displays 1 befindet sich der Schlitten 10 in einer Position hinter dem Displayträger 2, bei der die Symmetrieachse der Bolzen 4 mit einer Lagerstelle 20 fluchtet, an welcher jede Torsionsfeder 7 am Schlitten 10 drehbar festgelegt ist, bevor sich diese weiter in Richtung Öse 6 erstreckt. Das heißt, in dieser Stellung ist die Verbindungslinie der beiden Drehpunkte, die jeweils durch einen Bolzen 4 am Displayträger 2 und das jeweilige Drehlager 20 am Schlitten 10 für die Torsionsfeder definiert sind, im Wesentlichen im rechten Winkel zur Bewegungsrichtung des Schlittens ausgerichtet.
  • In dieser Position wirkt die jeweilige Torsionsfeder 7 als reine Biegefeder, indem der Bereich zwischen der jeweiligen Lagerstelle 20 und der jeweiligen Öse 6 (s. Fig. 4) so zusagen aus der Betrachtungsebene herausgebogen ist, weil die wirksame Länge der nach vorne zeigenden Öse 6 größer ist als dies für den Abstand von Displayträger 2 und Schlitten 10 in den jeweiligen Kulissenschlitzen für eine spannungsfreie Verbindung erforderlich wäre.
  • Um den unteren Medienschacht für einen CD-Player (nicht dargestellt) freizugeben, wird der Schlitten 10 nach oben bewegt. Dadurch wird die Biegespannung in der jeweiligen Torsionsfeder 7 zunächst abgebaut, da sich die wirksame Länge der Öse 6 durch Verdrehen um die Achse des Bolzens verkürzt. Gleichzeitig baut sich jedoch eine Torsionsspannung in der Feder auf.
  • Durch dieses Verdrehen der Öse 6 der Torsionsfedern 7, die damit wie eine Art Parallelschwingen wirken, wird der Displayträger nach hinten gezogen, bis die Rollen in ihren Kulissenschlitzen 17, 18 aus der Nase 19 abheben und sich entlang der verbleibenden Kulissenschlitzabschnitte bewegen.
  • Durch die Verdrehung der Torsionsfedern 7 wird erreicht, dass sowohl der Displayträger 2 als auch der Schlitten 10 ständig unter einer Vorspannung in den Kulissenschlitzen 16, 17, 18 liegen und damit ein Klappern bei Vibration vermieden werden kann.
  • Des Weiteren bewirkt die Federspannung, dass der Displayträger 2 beim Zurückfahren in die Normalstellung über die Führungsrollen 9 in der jeweiligen Nase 19 des Kulissenschlitzes gefangen wird, bevor der Schlitten die Grundposition erreicht, wobei der Schlitten weiter in seine Grundposition fährt und dabei die Torsionsfedern 7 bei sich aufbauender Biegespannung die Torsionsspannung abbauen. Dadurch wird der Displayträger 2 federnd nach vorne gedrückt und dort klapperfrei fixiert.
  • Für den Fall, dass der obere Medienschacht für den Kassettenrecorder (nicht dargestellt) freigegeben werden soll, wird der Schlitten nach unten bewegt und zieht den Displayträger durch die sich verkippenden Ösen 6 nach hinten, so dass die Führungsrollen die Nase 19 der jeweiligen Kulisse verlassen und im daran anschließenden Kulissenschlitzabschnitt sich weiter bewegen können. Die Umgewichtung von Biegespannung in Torsionsspannung gleicht dem bereits oben beschriebenen Fall, wenn das Display 1 nach oben verschoben wird.
  • Durch die Wahl der Federelemente (Torsionsfedern 7) in der Art von Parallelschwingen ist es möglich, das Display 1 in begrenztem Maße einer Kurve folgen zu lassen, während der antreibende Schlitten 10 eine rein translatorische Bewegung in einer Ebene ausführt.
  • Damit die Mechanik beim Erreichen der Endanschläge bzw. eines Hindernisses nicht überlastet bzw. zerstört wird, sollte das antreibende Getriebe mit einer Stromabschaltung oder einer Rutschkupplung ausgestattet werden.
  • Vorzugsweise ist die Stromabschaltung oder Kupplung so bemessen, dass eine Bewegung des Displays problemlos möglich ist, jedoch eine Verletzungsgefahr durch z. B. Einklemmen der Finger sicher vermieden wird.
  • Um die jeweiligen Zielpositionen zu erreichen, sind vorzugsweise entsprechende elektrische Schaltelemente vorgesehen. Ebenfalls sollten eventuell erforderliche Nachlaufzeiten bei der Auslegung der Steuerelektronik berücksichtigt werden, damit die mechanischen Anschläge sicher erreicht werden können.
  • Ein weiterer Vorteil der elastischen Verbindung von Schlitten 10 und Displayträger 2 über Torsionsfedern 7 besteht auch darin, dass größere Fertigungstoleranzen ausgeglichen werden können.
  • Ferner ist es möglich, durch eine einfache Kulissenführung und einfaches Ein- und Ausschalten oder Umpolen eines Antriebsmotors drei definierte Stellungen für ein Display anzufahren, wobei die Schaltschwellen und Positioniertoleranzen der elektrischen Schaltelemente in einem weiten Bereich keine Rolle spielen.

Claims (8)

1. Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fortbewegungsmittel, die einen flachen Bildschirm (1) sowie Positionierungsmittel umfasst, mit welchen der flache Bildschirm (1) aus einer Betrachtungsposition in wenigstens eine weitere Position bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungsmittel dazu ausgelegt sind, bei der Bewegung des Bildschirms aus der Betrachtungsposition in die wenigstens eine weitere Position neben einer translatorischen Bewegung in Bildschirmebene den Bildschirm (1) auch senkrecht zur Bildschirmebene zu bewegen.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungsmittel für eine Bewegung des Bildschirms (1) eine Zwangsführung (9, 17, 18, 19) umfassen.
3. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionierungsmittel einen Schlitten (10) aufweisen, der sich bei der Bewegung des Bildschirms (1) in einer Ebene bewegt und der mit dem Bildschirm (1) über elastische Verbindungsmittel (7) in Verbindung steht.
4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel (7) den Bildschirm (1) in Bezug auf den Schlitten (10) vorspannen.
5. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (10) in einer Kulisse (16) geführt ist.
6. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel wenigstens ein Federelement (7) umfassen, das einerseits mit dem Schlitten (10) und andererseits mit dem Bildschirm (1), vorzugsweise über einen Bildschirmträger (2) in Verbindung steht.
7. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Federelement. (7) am Schlitten (10) und an Haltemitteln (4, 2) des Bildschirms (1) derart festgelegt ist, dass zwischen Schlitten (10) und Haltemittel (4) das Federelement (7) sowohl auf Biegung als auch auf Torsion vorspannbar ist.
8. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Federelement (7) am Schlitten (1C) im Wesentlichen in der Bewegungsebene des Schlittens (10) bzw. einer dazu parallelen Ebene erstreckt und im Bereich der Haltemittel (4) in einer davon abweichenden Richtung ausgebildet ist.
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