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Die Erfindung betrifft eine Spinnvorrichtung mit einer Auflösewalze zum Auflösen wenigstens eines
Faserbandes zu Einzelfasern, mit einer in unmittelbarer Nähe der Auflösewalze angeordneten und
in Bewegungsrichtung der Einzelfasern angetriebenen luftdurchlässigen Sammelfläche zum
Übernehmen der Einzelfasern in Form eines Faserschleiers, mit einer von der Sammelfläche
abgedeckten und mittels zweier Seitenkanten von einer der Breite des Faserschleiers
entsprechenden Anfangsbreite zu einem schmalen Saugschlitz in Bewegungsrichtung der
Sammelfläche sich verjüngenden Saugöffnung zum Verdichten des Faserschleiers zu einem
schmalen Faserverband, mit einer am Endbereich der Saugöffnung vorgesehenen Klemmstelle
zum Klemmen des verdichteten Faserverbandes sowie mit einer der Klemmstelle folgenden
Dralldüse zum Drehen des Faserverbandes zu einem Faden.
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Eine Spinnvorrichtung dieser Art ist durch die DE 197 46 602 A1 Stand der Technik. Diese
Spinnvorrichtung arbeitet mit einer besaugten Auflösewalze, wobei die Besaugung den Zweck hat,
die Oberflächengeschwindigkeit der Auflösewalze niedrig zu halten, damit die Einzelfasern beim
Auskämmen aus dem wenigstens einen Faserband nicht zu sehr beschleunigt werden.
Anderenfalls bestünde nämlich die Gefahr, dass die Endgeschwindigkeit des ersponnenen Fadens
ins Uferlose steigt, da bei der bekannten Spinnvorrichtung das Fasermaterial während des
Spinnvorganges sukzessive beschleunigt wird. Die Auflösewalze übergibt die Einzelfasern mit
relativ niedriger Geschwindigkeit an eine etwas schneller laufende Sammelfläche in Form einer
luftdurchlässigen besaugten Transportwalze, deren zugeordnete Saugöffnung sich in
Bewegungsrichtung der Sammelfläche derart verjüngt, dass die Einzelfasern sich seitlich
verschieben und der ursprüngliche Faserschleier zu einem luntenähnlichan Faserverband
zusammengefasst wird. Während dieser gesamten Prozedur gibt es nirgendwo eine Stauchung
des Fasermaterials. Spätestens an der Klemmstelle ist der Verdichtungsprozess beendet, und
danach wird dem Faserverband zum Erzeugen eines Fadens der Spinndrall mittels einer Dralldüse
erteilt. Es entsteht ein Faden, der einen ähnlichen Charakter aufweist, wie dies beim so genannten
Luftspinnen der Fall ist.
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Die Sammelfläche ist bei der bekannten Spinnvorrichtung, wie erwähnt, als Transportwalze
ausgebildet, der gegebenenfalls noch eine Verzugswalze nachgeordnet ist. Die Transportwalze
muss einen relativ großen Durchmesser aufweisen, damit die Verjüngung des Saugbereichs nicht
zu spontan erfolgt. Dies führt baulich zu recht großen Abmessungen, wobei die Geometrie zudem
weitgehend vorgegeben ist. Außerdem divergieren die Umfangsflächen der Auflösewalze und der
Transportwalze voneinander, so dass die an die Transportwalze zu übergebenden Einzelfasern
eine wenn auch geringe Umlenkung ihrer Bewegungsrichtung erfahren und außerdem relativ
wenig Zeit haben, sich aus der Garnitur der Auflösewalze herauszulösen und ihren neuen Platz auf
der Sammelfläche zu finden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die bekannte Spinnvorrichtung unter Beibehaltung
ihrer grundsätzlichen Vorteile baulich zu vereinfachen und die von der Auflösewalze an die
Sammelfläche zu übergebenden Einzelfasern in guter Streckung ohne drastische
Richtungsänderung zu übergeben, wobei für diesen Vorgang eine ausreichende Zeit zur
Verfügung stehen soll.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Sammelfläche durch die Außenseite eines
Transportbandes gebildet ist, welches einen Teilbereich des Umfanges der Auflösewalze umhüllt.
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Dank dieser Umhüllung sind der Umfang der Auflösewalze und die Außenseite des
Transportbandes über eine gewisse, durch den genannten Teilbereich gebildetete Wegstrecke
gleichlaufend, so dass die zu übergebenden Einzelfasern während der Bildung des Faserschleiers
keine wesentliche Richtungsänderung erleiden, wobei dank der genannten Wegstrecke eine
ausreichende Zeit für die Übergabe der Einzelfasern an die Sammelfläche zur Verfügung steht.
Die Umhüllung kann mehr oder weniger groß sein und richtet sich nach den spinntechnischen
Anforderungen. Als Transportbänder können beispielsweise Siebbänder Verwendung finden, wie
sie heute teilweise beim so genannten Kompakt- oder Verdichtungsspinnen Verwendung finden.
Die Geometrie sollte so sein, dass der ersponnene Faden nach oben abgezogen wird, weil bei
einer solchen Ausführung die Auflösewalze in eine günstige Position kommt und beim Auskämmen
des Faserbandes herausgeschlagener Schmutz nach unten in einem Kanal oder einem
Schmutzabtransportband abgeführt werden kann.
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Die Länge des Teilbereiches, längs welchem das Transportband den Umfang der Auflösewalze
umhüllt, sollte ungefähr der mittleren Faserlänge entsprechen. Dadurch können auch solche
Einzelfasern, die nicht eindeutig in den Gassen der Garnitur der Auflösewalze liegen, ihren neuen
Platz auf der besaugten Sammelfläche finden. Zweckmäßig kann die Länge der Umhüllung
veränderbar sein, so dass sie dem Spinnstapel angepasst werden kann.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist die Auflösewalze mit Randborden versehen, an denen sich das
Transportband abstützt. Zur sicheren Abstützung sollten diese Randborde nicht zu schmal gewählt
werden. Die Randborde haben einen etwas größeren Durchmesser als die Zahngarnitur, so dass
die Zähne dem Transportband nicht schaden können. Eine möglichst dichte Anstellung des
Transportbandes an die Zahngarnitur ist auf der anderen Seite jedoch wichtig.
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Da die Drallerteilung mittels einer Luftdüse geschieht, braucht man zum Erspinnen des Fadens
kein reines offenes Ende. Man darf den Faserschleier somit schmaler halten, als wenn keine
Klemmstelle vorhanden wäre. Dies bedeutet, dass die Arbeitsbreite der Auflösewalze nicht zu groß
gewählt zu werden braucht.
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Für den Fall, dass die Umhüllung der Auflösewalze durch das Transportband sehr groß gewählt
wird, ist es gegebenenfalls möglich, den Antrieb des Transportbandes von den Randborden der
Auflösewalze abzuleiten.
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Vorteilhaft ist dem Transportband im Bereich der Dralldüse eine als Antriebswalze ausgebildete
vordere Umlenkwalze zugeordnet. Man lässt das Transportband zweckmäßig um einige Prozente
schneller laufen als die Umfangsgeschwindigkeit der Auflösewalze. Ein kleiner Schlupf ist an
dieser Stelle ohne Belang. Das umhüllende Transportband wird auf Grund der angetriebenen
vorderen Umlenkwalze mit seiner eigentlichen Sammelfläche gezogen. Da sich die Luftdüse in der
Nähe der angetriebenen Umlenkwalze befindet, kann jeglicher Schlupf vernachlässigt werden.
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Als Beispiel sei angegeben, dass man, wenn die Auflösewalze eine Umfangsgeschwindigkeit von
etwa 400 m pro Minute aufweist, das Transportband eine Laufgeschwindigkeit von etwa 410 m pro
Minute haben sollte.
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Weiterhin kann vorgesehen sein, dass dem Transportband eine als Steuerwalze ausgebildete
hintere Umlenkwalze zugeordnet ist. Diese Umlenkwalze kann hierfür eine ganz geringfügige
Balligkeit erhalten. Die Position des Transportbandes, welches als sehr dünnes Siebband
ausgebildet sein kann, lässt sich in seitlicher Richtung durch vorzugsweise optische Sensoren
kontrollieren. Diese Sensoren können mit einem Mikroprozessor zusammenarbeiten, welcher die
hintere Umlenkwalze in ihrer Lage immer derart verändert, dass ein seitliches Weglaufen des
Transportbandes sicher verhindert wird.
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In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die eine Seitenkante der
Saugöffnung in Bewegungsrichtung des Transportbandes und die andere Seitenkante unter einem
spitzen Winkel dazu angeordnet ist. Die schräg verlaufende Seitenkante dient als so genannte
Raffkante, an welcher der Fasern beim Verdichten etwas eingerollt werden. An derjenigen
Seitenkante der Saugöffnung, die in Bewegungsrichtung des Transportbandes verläuft, werden die
Einzelfasern hingegen nicht eingerollt, da die von der Bewegung der Sammelfläche herrührende
Querbewegung hier fehlt. Dadurch ergibt sich ein Einrollen der Einzelfasern beim Verdichten nur in
einer einzigen Drehrichtung, und zwar umso intensiver, je mehr der Faserschleier zu einem
schmalen und luntenähnlichen Faserverband verdichtet wird. Der verdichtete Faserverband hat
somit bei Erreichen der Klemmstelle und vor dem Erteilen seiner Spinndrehung bereits einen sehr
einheitlichen vorgedrehten Charakter, auch wenn es sich bei dieser Vordrehung nur um einen so
genannten Falschdrall handelt. Dabei liegt die Vordrehung insbesondere in der Seele des
Faserverbandes, also genau dort, wo bei einer Drallerteilung durch eine Dralldüse die Drehung
bekanntermaßen nicht zur Gänze hingelangt.
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Weiterhin kann bevorzugt vorgesehen sein, dass dem Transportband zwischen der Auflösewalze
und der Klemmstelle eine den Faserverband berührungslos abdeckende Abschirmung zugeordnet
ist. Eine solche Abschirmung hält störende Luftströmungen vom Verdichtungsbereich des
Faserverbandes fern, so dass die Verdichtung ungestört erfolgen kann.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels.
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Es zeigen:
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Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht durch eine Spinnvorrichtung nach der Erfindung,
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Fig. 2 eine Ansicht in Richtung der Pfeile II der Fig. 1, wobei einige Bauteile weggelassen sind.
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Die Spinnvorrichtung nach Fig. 1 und 2 enthält eine Zuführeinrichtung 1, der wenigstens ein
Faserband 2 zugeführt wird. Der Zuführeinrichtung 1 folgt eine Auflöseeinrichtung 3, die das
wenigstens eine Faserband 2 zu Einzelfasern 4 auflöst. Die Einzelfasern 4 werden anschließend
an eine luftdurchlässige Sammelfläche 5 übergeben, die durch die Außenseite eines in
Bewegungsrichtung A umlaufenden Transportbandes 6 gebildet ist. Auf der Sammelfläche 5
werden die aufgelösten Einzelfasern 4 in Form eines breiten Faserschleiers 7 aufgenommen und
in noch zu beschreibender Weise zu einem Faserverband 8 seitlich verdichtet.
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Der verdichtete Faserverband 8 wird an einer Klemmstelle 9 durch eine Klemmwalze 10 an die
Sammelfläche 5 leicht angedrückt. Unmittelbar danach folgt eine Dralldüse 11, in welcher die
Drehung des zu erspinnenden Fadens 12 erzeugt wird. Der Faden 12 wird in Abzugsrichtung B
von einem nicht dargestellten Abzugswalzenpaar abgezogen.
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Die Zuführeinrichtung 1 enthält eine Zuführwalze 13, die in Drehrichtung C angetrieben ist. Der
Zuführwalze 13 ist ein Zuführtisch 14 zugeordnet, der um eine nicht dargestellte Schwenkachse
verschwenkbar und durch den Druck einer ebenfalls nicht dargestellten Belastungsfeder gegen die
Zuführwalze 13 angedrückt ist. Der Zuführwalze 13 ist ein Einlauftrichter 15 vorgeordnet, der,
sofern mehrere Faserbänder 2 zugeführt werden, vorteilhaft mehrere Einlaufkanäle aufweist.
Alternativ ist auch eine Breitbandvorlage des Fasermaterials möglich.
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Die Auflöseeinrichtung 3 enthält eine Auflösewalze 16, die gleichsinnig mit der Zuführwalze 13 in
Drehrichtung D angetrieben ist. Der Umfang der Auflösewalze 16 weist eine Zahngarnitur 17 auf,
deren Zähne an ihren Zahnbrüsten vorteilhaft einen negativen Brustwinkel aufweisen.
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Die Auflösewalze 16 hat eine Arbeitsbreite, die der Breite des zugeführten Faserbandes 2 oder der
zugeführten Faserbänder 2 entspricht.
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Im Innern der Auflösewalze 16 befindet sich eine Saugeinrichtung, die an eine nicht dargestellte
Unterdruckquelle angeschlossen ist. Durch eine am Umfang der Auflösewalze 16 vorhandene
Perforation 18 wird gegen das aufzulösende Faserband 2 ein Saugzug erzeugt, der das
Faserband 2 tief in die Zahngarnitur 17 hereinzieht, selbst wenn die Auflösewalze 16 mit relativ
geringer Geschwindigkeit von beispielsweise 2500 m pro Minute angetrieben ist. Der Saugbereich
19 erstreckt über einen Winkelbereich von etwa 180°, also so weit, wie die Einzelfasern 4 auf dem
Umfang der Auflösewalze 16 transportiert werden sollen.
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Die Arbeitsbreite des Transportbandes 6 entspricht der Breite des übernommenen Faserschleiers
7.
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Das Transportband 6 ist mit einer feinen Perforation versehen, die einen von außen nach innen
wirkenden Saugzug zulässt. Vorteilhaft ist das Transportband 6 zu diesem Zwecke als gewebtes
Siebband ausgebildet. Der Saugbereich 20 beginnt etwa dort, wo der Saugbereich 19 der
Auflösewalze 16 endet. Die dem Saugbereich 20 des Transportbandes 6 zugehörige Saugöffnung
21 weist Seitenkanten 22 und 23 auf, die in Fig. 2 gestrichelt dargestellt sind, woraus ersichtlich
ist, dass sich der Saugbereich 20 in Bewegungsrichtung A des Transportbandes 6 verjüngt. Die
Seitenkanten 22 und 23 der Saugöffnung 21 bilden somit Mittel zum Verdichten der Einzelfasern 4
quer zu ihrer Bewegungsrichtung zu einem luntenähnlichen Faserverband 8.
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Die Klemmwalze 10 definiert mit dem Transportband 6 die schon erwähnte Klemmstelle 9 für den
verdichteten Faserverband 8. Der Saugbereich 20 hat den zunächst ausgebreiteten Faserschleier
7 quer zu seiner Bewegungsrichtung zu dem Faserverband 8 verdichtet, wie er etwa den
Verhältnissen bei einem klassischen Streckwerk entspricht, so dass der verdichtete Faserverband
8 in dieser Form in die Dralldüse 11 einlaufen kann, wie es durch das so genannte Luftspinnen
bekannt ist. Dadurch wird der Faserverband 8 zu dem Faden 12 verdreht.
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Das der Dralldüse 11 nachfolgende nicht dargestellte Abzugswalzenpaar liefert den ersponnenen
Faden 12 in Abzugsrichtung zu einer ebenfalls nicht dargestellten Aufspuleinrichtung, wo der
Faden 12 auf eine Kreuzspule aufgewickelt wird.
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Die geometrische Anordnung der Spinnvorrichtung ist derart, dass die Sammelfläche 5 des
Transportbandes 6 dem Umfang der Auflösewalze 16 so dicht benachbart ist, dass die
Einzelfasern 4 am Ende des Saugbereichs 19 problemlos als Faserschleier 7 an die Sammelfläche
5 übergeben werden können. Die Umfangsgeschwindigkeit des Transportbandes 6 ist etwas
größer, als es der momentanen Geschwindigkeit der ankommenden Einzelfasern 4 entspricht.
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Sowohl die Arbeitsbreite der Auflösewalze 16 als auch die Arbeitsbreite des Transportbandes 6
sind so gewählt, dass entweder ein relativ breites Faserband 2 oder aber mehrere normale
Faserbänder 2 oder auch eine Breitbandvorlage zugeführt werden können. Vorzugsweise ist dabei
vorgesehen, dass der Faserschleier 7 in seiner Breite diejenige Anzahl von Einzelfasern 4 enthält,
die in etwa der Anzahl der im Querschnitt des Fadens 12 vorhandenen Fasern entspricht.
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Das Transportband 6 soll ausreichend lang sein, damit die Verjüngung des Saugbereiches 20 nicht
zu spontan erfolgen muss.
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Dank ihrer Perforation 18 kann die Umfangsgeschwindigkeit der Auflösewalze 16 kleiner sein als
bei denjenigen Auflösewalzen, wie sie beispielsweise beim Offenend-Rotorspinnen verwendet
werden. Da das Ende des Faserbandes 2, der so genannte Faserbart, tief in die Zahngarnitur 17
hineingezogen wird, erfolgt ein intensives Auskämmen. Wegen des vorzugsweise negativen
Brustwinkels der Zähne werden die Einzelfasern 4 am Ende des Saugbereichs 19 sehr schnell an
die Sammelfläche 5 übergeben, da ein negativer Brustwinkel das Bestreben hat, die
transportierten Einzelfasern 4 nach außen abzugeben.
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Die Umfangsgeschwindigkeit des Transportbandes 6 ist, wie bereits erwähnt, etwas größer als die
Geschwindigkeit der durch die Auflösewalze 16 beschleunigten Einzelfasern 4. Die
Umfangsgeschwindigkeit des nicht dargestellten Abzugswalzenpaares ist wiederum etwas größer
als die Umfangsgeschwindigkeit des Transportbandes 6. Dies bedeutet, dass die Einzelfasern 4
während des gesamten Spinnvorganges ständig etwas beschleunigt werden, was einer
Parallellage der Einzelfasern 4 zugute kommt.
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Der auf der Sammelfläche 5 abgelegte Faserschleier 7 ist mit seiner Anfangsbreite zunächst noch
recht breit, wird aber auf dem Transportband 6 durch den sich verjüngenden Saugbereich 20
sukzessive seitlich eingeengt und so weitgehend verdichtet, dass er problemlos in die Dralldüse 11
eintreten kann.
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Die Seitenkanten 22 und 23 der Saugöffnung 21 laufen derart V-förmig aufeinander zu, dass beide
Seitenkanten 22 und 23 einen spitzen Winkel zueinander aufweisen. Die Anfangsbreite der
Saugöffnung 21 definiert die Arbeitsbreite des Transportbandes 6 bzw. der Sammelfläche 5 und
entspricht zunächst der Anfangsbreite des von der Auflösewalze 16 abgenommenen
Faserschleiers 7. Der Endbereich der Saugöffnung 21 ist nur noch ein relativ schmaler Saugschlitz
24, der an den zu verdichtenden Faserverband 8 angepasst ist.
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Beim einleitend genannten Stand der Technik ist die Sammelfläche 5 praktisch nur an einem
einzigen Punkt der Auflösewalze 16 dicht benachbart, so dass den von der Auflösewalze 16 an die
Sammelfläche 5 zu übergebenden Einzelfasern 4 nur relativ wenig Zeit verbleibt, ihren neuen Platz
in der Spinnvorrichtung zu finden. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird hier Abhilfe geschaffen,
indem das Transportband 6 mit seiner Außenseite über einen gewissen Teilbereich 25 den
Umfang der Auflösewalze 16 umhüllt. Dadurch ist zum einen die Bewegungsrichtung A des
Transportbandes 6 derjenigen der Auflösewalze 16 momentan gleich, während zum anderen auf
Grund der teilweisen Umhüllung relativ viel Zeit verbleibt, dass die Einzelfasern 4 aus der
Zahngarnitur 17 der Auflösewalze 16 herausgenommen und an die Sammelfläche 5 übergeben
werden können. Der Teilbereich 25 kann dabei bevorzugt etwa der mittleren Stapellänge der
Einzelfasern 4 entsprechen.
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Wie insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich, sind die Randborde 26 und 27 der Auflösewalze 16 so
breit ausgeführt, dass das Transportband 6 daran gut abgestützt wird. Der Durchmesser der
Randborde 26 und 27 ist dabei etwas größer als der Außendurchmesser der Zahngarnitur 17.
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In der Nähe der Dralldüse 11 ist für das Transportband 6 eine angetriebene vordere Umlenkwalze
28 vorgesehen, deren Umfangsgeschwindigkeit geringfügig größer ist als die
Umfangsgeschwindigkeit der Auflösewalze 16. Die vordere Umlenkwalze 28 ist in Antriebsrichtung
E angetrieben. Räumlich hinter und unterhalb der Auflösewalze 16 umschlingt das Transportband
6 eine hintere Umlenkwalze 29, die vorteilhaft als Steuerwalze ausgebildet ist.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist die eine Seitenkante 22 der Saugöffnung 21 in Bewegungsrichtung
A des Transportbandes 6 und die andere Seitenkante 23 unter einem spitzen Winkel dazu
angeordnet. Die eigentliche Verdichtung findet somit im Wesentlichen unter der Wirkung der
schräg verlaufenden Seitenkante 23 statt, wobei die Einzelfasern 4 während des
Verdichtungsvorganges an der Seitenkante 23 zu einem leichten Falschdrall etwas eingerollt
werden. An der in Bewegungsrichtung A des Transportbandes 6 verlaufenden anderen
Seitenkante 22 findet hingegen kein Einrollen statt.
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Selbstverständlich könnten beide Seitenkanten 22 und 23 schräg zur Bewegungsrichtung A des
Transportbandes 6 verlaufen, was jedoch den kleinen Nachteil hätte, dass dann an den
Seitenkanten 22 und 23 die Einzelfasern 4 in entgegengesetzten Richtungen eingerollt würden.
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Wie weiter aus Fig. 1 ersichtlich, ist dem Transportband 6 zwischen der Auflösewalze 16 und der
Klemmstelle 9 eine den Faserverband 8 berührungslos abdeckende Abschirmung 30 zugeordnet.
Diese Abschirmung 30 sollte nach Möglichkeit den gesamten besaugten Bereich des
Transportbandes 6 abdecken. Damit wird Sorge getragen, dass an dieser Stelle keine störende
Falschluft den Verdichtungsvorgang beeinträchtigen kann.
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Unmittelbar hinter den Zuführtisch 14 befindet sich, wie aus Fig. 1 hervorgeht, eine an sich
bekannte Schmutzausscheidung 31, in der aus dem auszukämmenden Faserband 2Schmutzbestandteile abgeschieden werden, bevor der Faserschleier 7 auf der Sammelfläche 5
abgefegt wird. Diese Schmutzausscheidung 31 im Zusammenhang mit einer Auflösewalze 16 ist
ein entscheidender Vorteil, der beim normalen Luftspinnen, für welches klassische Streckwerke
verwendet werden, nicht möglich ist.
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Auf der dem Saugbereich 20 abgewandten Seite des Transportbandes 6 ist gemäß Fig. 1 noch
eine in Drehrichtung F angetriebene Reinigungswalze 32 vorgesehen, deren Bewegungsrichtung
derjenigen des Transportbandes 6 gegenläufig ist. Dadurch können an der Außenseite des
Transportbandes 6 etwa anhaftende Faserablagerungen, die den Spinnvorgang stören könnten,
abgestreift werden. Selbstverständlich ist es möglich, eine vergleichbare Reinigungswalze auch
innerhalb der Schlaufe des Transportbandes 6 vorzusehen oder aber die Reinigungswalze 32
durch Saug- oder Blasdüsen zu ersetzen oder zu unterstützen.