DE10129925A1 - Umhüllung für eine Verpackung - Google Patents
Umhüllung für eine VerpackungInfo
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Abstract
Bei einer Umhüllung (1) für eine Verpackung (2), insbesondere für eine Tabakwarenschachtel oder für eine Flasche (2a) bzw. Dose (2b) für Alkoholika, mit einer Mantelfläche, wird eine ästhetisch nicht abstoßende Verpackung (2) dadurch erreicht, dass die Mantelfläche mindestens einen ersten undurchsichtigen Bereich (4) aufweist, durch den die Verpackung (2) nicht erkennbar ist, und mindestens einen zweiten durchsichtigen Bereich (5) aufweist, durch den die Verpackung (2) erkennbar ist.
Description
- Die Erfindung geht aus von einer Umhüllung für eine Verpackung mit den gattungsbildenden Merkmalen des Anspruchs 1.
- Eine gewisse vorgegebene Anzahl von Zigaretten wird zum Verkauf in Schachteln zusammengefasst. Auf diesen Schachteln ist es in einigen Staaten Pflicht, neben dem Hersteller und der bzw. den Marken der jeweiligen Zigaretten, anzugeben, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist und wieviel Schadstoffe eine Zigarette dieser Sorte enthält. Darüber hinaus liegt ein Entwurf zur Abschreckung in der EU vor, die Folgen des Rauchens noch drastischer zu verdeutlichen, indem Photos von Raucherbeinen und Raucherlungen auf der Verpackung angebracht werden müssen. Dies ist ästhetisch eher unschön anzusehen, da ein Raucher die Zigarettenschachtel meist vor sich auf den Tisch legt, um gewohnheitsmäßig möglichst einfach und schnell an eine neue Zigarette gelangen zu können. Dabei müssen er und die ihn umgebenden Menschen ständig diese Photos sehen, welche auf einige Raucher abschreckend wirken können. Begegnet werden kann dem beispielsweise dadurch, dass die Zigaretten vom Raucher nach dem Kauf aus der Originalverpackung herausgenommen und in eine Metalldose oder eine Holzschachtel umgefüllt werden. Dabei stellt sich jedoch das Problem, dass ständig ein solches Behältnis mitgeführt und aufgefüllt werden muss, was sehr aufwendig und umständlich ist, insbesondere auf Reisen. Solche Behältnisse sind außerdem recht teuer.
- Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, die einfach aufgebaut ist und problemlos überall mitgenommen werden kann, wobei gleichzeitig ein ästhetisch ungestörter Genuss des Rauchens möglich ist, ohne dass eine Abschreckung durch vom Raucher unerwünschte Darstellungen auf der Verpackung erfolgt.
- Dasselbe Problem ergibt sich auch beim Genuss von Alkoholika, falls ähnliche Photos, beispielsweise von Fettlebern, auf den Flaschenlabeln per Gesetz aufzubringen sind.
- Vorteile der Erfindung
- Eine erfindungsgemäße Umhüllung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat dem gegenüber den Vorteil, dass die Verpackung, sei es bspw. eine Tabakwarenschachtel, wie eine Zigarettenschachtel, oder eine Flasche bzw. Dose, weiter verwendet werden kann, ohne dass deren Inhalt, bspw. die Zigaretten oder der Alkohol, umverpackt werden müssen. Die abschreckenden Photos und Hinweise auf die Gesundheitsschädlichkeit werden durch die ersten Bereiche abgedeckt, jedoch bleiben die Marke und der Hersteller weiterhin durch die zweiten Bereiche erkennbar. Eine solche Umhüllung ist sehr preiswert herzustellen und kann problemlos ständig mit sich geführt werden. Liegt bspw. eine Zigarettenschachtel mit einer erfindungsgemäßen Umhüllung auf dem Tisch, dann müssen nicht ständig die ästhetisch unschönen Photos und Warnhinweise angesehen werden. Dieser Zwang beschränkt sich nur auf den kurzen Zeitraum zwischen dem Kauf der Zigarettenschachtel und dem Anlegen der Umhüllung um die Verpackung. Durch die sehr einfache Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Umhüllung ist es problemlos möglich, dass eine große Anzahl von verschiedenen Umhüllungen angeboten werden kann, die jeweils auf die einzelnen Zigarettensorten bzgl. der Anordnung der ersten und zweiten Bereiche individuell angepasst sind. Damit wird für jede Sorte eine hundertprozentige Abdeckung der abschreckenden Photos und Gesundheitshinweise erreicht.
- Bevorzugt ist die Umhüllung so ausgebildet, dass mindestens einer der zweiten Bereiche als Öffnung oder aus durchsichtigem Material ausgebildet ist. Dies stellt sehr einfach herstellbare Ausgestaltungen des zweiten Bereichs dar, wobei insbesondere die Ausbildung als Öffnung sehr einfach und preiswert realisierbar ist. Unter einer Öffnung wird hier eine Durchbrechung verstanden, so dass im zweiten Bereich kein Material vorhanden ist. Dies kann bspw. durch Ausstanzen aus einem massiven, undurchsichtigen ersten Bereich erfolgen. Als durchsichtiges Material kann bspw. eine Plastikfolie, Keramik, Gummi oder auch Latex verwendet werden. Die Verwendung einer durchsichtigen Plastikfolie hat den Vorteil, dass der erste undurchsichtige Bereich ebenfalls durch dieselbe Plastikfolie gebildet werden kann, die lediglich im ersten Bereich bedruckt ist, so dass sie dort undurchsichtig ist. Die Verwendung von Materialien ist keinesfalls auf die genannten beschränkt.
- Vorteilhaft ist es, wenn mindestens einer der ersten Bereiche aus Papier, Pappe, Kunststoff oder gleichwertigem Material besteht. Solche Umhüllungen sind zum Einen sehr einfach und preiswert herzustellen, da die Ausgangsmaterialien sehr preiswert und leicht zu verarbeiten sind, und zum Anderen leicht zu transportieren, so dass der Raucher die Umhüllung problemlos mit sich führen kann, wenn er bspw. gerade keine Zigarettenschachtel bei sich hat. Des weiteren können solche Umhüllungen einfach und gut entsorgt werden.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Mantelfläche aus einem dehnbaren Material besteht. Damit ist es möglich, dass die Umhüllung geringfügig kleiner ist als die Verpackung und nach dem Anbringen an ihr wie eine zweite Haut form- und reibschlüssig mit dieser verbunden ist. Ein Verrutschen der Umhüllung entlang der Verpackung ist damit so gut wie ausgeschlossen. Besonderes wichtig ist dies bei Glasflaschen, da bei einem Verrutschen der Umhüllung entlang dieser die Gefahr bestehen könnte, dass die Flasche aus der Umhüllung herausrutscht und infolge eines Sturzes zu Bruch geht.
- Weiterhin ist es vorteilhaft wenn, die Mantelfläche im Wesentlichen die gleiche Form aufweist wie die zu umhüllende Verpackung und nur geringfügig größer ist als diese. Damit ist ein Formschluß der Umhüllung mit der Verpackung gegeben. Dies wird in besonders vorteilhafter Weise bei einer Verpackung in Form einer Zigarettenschachtel dadurch ermöglicht, dass sie vier oder fünf Flächen einer Schachtel oder Kiste für Tabakwaren, insbesondere einer Zigarettenschachtel, zumindest teilweise umhüllt, wobei sie auf diese aufschiebbar ist. Das Aufschieben ist eine besonders einfache Methode des Anbringens der Umhüllung an der Verpackung.
- Insbesondere ist eine Umhüllung für eine Flasche besonders vorteilhaft so ausgestaltet, dass zumindest ein Teil ihrer Mantelfläche zylinderförmig ausgebildet ist, so dass die Seitenwand einer Flasche oder einer Dose von diesem Teil eng anliegend zumindest teilweise umhüllbar ist. Dadurch wird ein Formschluss bei den meisten Bierflaschen und bei einer Großzahl von Flaschen für Alkoholika erreicht.
- Besonders vorteilhaft ist es, wenn der erste Bereich einstückig ausgebildet ist. Dadurch ist es möglich, die Umhüllung besonders einfach und preiswert herzustellen, da nur ein einziges Teil benötigt wird, wenn der zweite Bereich als Öffnung ausgebildet ist. Dasselbe gilt, wenn der erste und zweite Bereich aus einer Kunststofffolie ausgebildet sind, wobei diese im zweiten Bereich durchsichtig und im ersten Bereich undurchsichtig, bspw. bedruckt, ist.
- Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn zwei Enden des ersten Bereichs über einen Klebestreifen miteinander verbunden sind. Dadurch ist es möglich, die Umhüllung wie eine Banderole um die Verpackung zu legen und dann mittels des Klebestreifens in ihrer Größe genau auf die jeweilige Verpackung einzustellen. Somit wird gewährleistet, dass ein Verrutschen der Umhüllung an der Verpackung kaum möglich ist. Es entfällt dann auch die Notwendigkeit, dass für jede nicht genormte Verpackungsgröße eine spezielle Umhüllung zur Verfügung gestellt werden muss.
- Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn der erste Bereich mindestens einen Überlappungsbereich aufweist, an dem zwei seiner Enden miteinander verbunden sind. Dadurch kann eine in sich geschlossene Umhüllung, die die Verpackung zumindest entlang eines Umfangs derselben umschließt, besonders einfach hergestellt werden.
- Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn an der Innenfläche der Mantelfläche an einem der ersten Bereiche eine Haftschicht angeordnet ist, die ein Verrutschen der Umhüllung auf der Verpackung verhindert. Dadurch ist es auch bei einer Umhüllung, die nicht formschlüssig an der Verpackung anliegt möglich, dass sie rutschfest mit dieser verbunden ist. Dies ist insbesondere bei Verpackungen in Form von Glasflaschen wichtig, da ein Verrutschen der Umhüllung sehr schnell zu einem Herunterfallen und Zerspringen der Flasche führen könnte. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Haftschicht im Überlappungsbereich angeordnet ist.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Umhüllung zusammenfaltbar ist. Dadurch kann sie noch einfacher überall mitgenommen werden, da sie weniger Platz wegnimmt. Darüber hinaus ist auch der Transport vom Hersteller der Umhüllungen zum Abnehmer im zusammengefalteten Zustand bedeutend platzsparender, so dass pro Ladung bedeutend mehr Umhüllungen transportiert werden können, was ökonomisch sehr vorteilhaft ist.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn mindestens ein erster Bereich mit einem Aufdruck, insbesondere mit Werbung, Informationen, Bildern und/ oder Spielen, bedruckt ist. Dadurch ist es möglich, dass der erste Bereich eine Zusatzfunktion erfüllt und sehr individuell gestaltet werden kann.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Umhüllung als Schutzhülle gegen mechanische Zerstörung, Nässe und/ oder Wärme ausgebildet ist. Dadurch kann die mit der Umhüllung versehene Verpackung bei einer großen Anzahl von Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, bspw. beim Schwimmen oder Tauchen, ebenso im Beruf, bspw. in einem Stahlwerk, wo hohe Temperaturen herrschen.
- Die genannten Anwendungsmöglichkeiten sind lediglich exemplarisch angegeben, ohne dass diese beschränkend wären. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachstehenden Beschreibung an Hand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
- Die Figuren zeigen:
- Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer nicht dehnbaren Umhüllung mit vier Seiten und eine Zigarettenschachtel im nicht aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 2 das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 im aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel einer dehnbaren Umhüllung mit vier Seiten und eine Zigarettenschachtel, im nicht aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 4 ein drittes Ausführungsbeispiel einer nicht dehnbaren Umhüllung mit fünf Seiten und eine Zigarettenschachtel im nicht aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 5 das Ausführungsbeispiel der Fig. 4 im aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 6 ein viertes Ausführungsbeispiel einer nicht dehnbaren Umhüllung mit anderer Aufteilung von undurchsichtigen und durchsichtigen Bereichen,
- Fig. 7 ein fünftes Ausführungsbeispiel einer seitlich offenen Umhüllung und einen Klebestreifen,
- Fig. 8 das Ausführungsbeispiel der Fig. 7 mit aufgeklebtem Klebestreifen,
- Fig. 9 ein sechstes Ausführungsbeispiel mit integriertem Klebestreifen und bedrucktem ersten Bereich,
- Fig. 10 ein siebentes Ausführungsbeispiel im zusammengefalteten Zustand,
- Fig. 11 ein achtes Ausführungsbeispiel zur vollständigen Umhüllung der Verpackung und eine Zigarettenschachtel im nicht umhüllten Zustand,
- Fig. 12 das Ausführungsbeispiel der Fig. 11 mit vollständig umhüllter Zigarettenschachtel,
- Fig. 13 ein neuntes Ausführungsbeispiel einer Umhüllung für eine Flasche und dazu eine Flasche im nicht aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 14 das Ausführungsbeispiel der Fig. 13 im aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 15 ein zehntes Ausführungsbeispiel einer Umhüllung für eine Dose mit einer Dose im aufgeschobenen Zustand,
- Fig. 16 ein elftes Ausführungsbeispiel einer Umhüllung, die eine Haftschicht aufweist, in einem nicht geschlossenen Zustand und
- Fig. 17 das Ausführungsbeispiel der Fig. 16 im geschlossenen Zustand.
- In Fig. 1 ist eine quaderförmige Verpackung 2 in Form einer Zigarettenschachtel mit zwei Label-Bereichen 3, 3a dargestellt, die von einer Umhüllung 1 nicht überdeckt werden sollen. Bei den Label-Bereichen 3, 3a handelt es sich in der Regel um die Marke der Zigarette. Auf die weitere Ausgestaltung wird hier nicht eingegangen, da diese hinlänglich bekannt ist und für die Erfindung nicht von Bedeutung ist.
- Die Umhüllung 1 ist ebenfalls quaderförmig ausgebildet, wobei sie jedoch nur vier Flächen 6, 7, 8 und 9 aufweist, die zusammen einen entlang eines Umfangs geschlossenen Körper bilden. Die sich in Fig. 1 oben und unten befindenden Flächen sind körperlich nicht vorhanden sondern als Durchbrechungen 10, 11 ausgebildet. Zwischen diesen Durchbrechungen 10, 11 erstreckt sich somit ein Kanal. Die Umhüllung 1 weist einen ersten undurchsichtigen Bereich 4 auf, der sich über den größten Teil sowohl der ersten Fläche 6 als auch der dritten Fläche 8 erstreckt sowie die zweite Fläche 7 und die vierte Fläche 9 ganz ausmacht. Auf der ersten und dritten Fläche 6, 8 ist jeweils ein zweiter durchsichtiger Bereich 5, 5a angeordnet, der jeweils als Öffnung ausgebildet ist.
- Der erste undurchsichtige Bereich 4 ist aus einem nicht dehnbaren Material ausgebildet, z. B. aus Papier, Pappe, Karton, Kunststoff oder einem keramischen Material. Zwei Enden des Bereichs 4 sind in einem seitlichen Überlappungsbereich 12, der hier beispielhaft auf der zweiten Fläche 7 angeordnet ist, miteinander verbunden, um die oben genannte Quaderform der Umhüllung zu erreichen. Dies geschieht je nach dem fur den ersten Bereich 4 verwendeten Material, bspw. durch verkleben, vernieten, verschweißen oder ein sonstiges, für das jeweilige Material geeignetes Verfahren.
- Die Umhüllung 1 wird entlang einer Aufschieberichtung A, die von den beiden den Kanal bildenden Durchbrechungen 10, 11 definiert wird, auf die Zigarettenverpackung 2 aufgeschoben.
- Im Folgenden werden gleiche bzw. gleichwirkende Teile mit den gleichen Bezugszeichen benannt.
- In Fig. 2 ist die auf die Zigarettenverpackung 2 aufgeschobene Umhüllung 1 dargestellt. Die Umhüllung 1 ist dabei nur unwesentlich größer ausgebildet als die Zigarettenschachtel 2, so dass zwischen diesen beiden ständig ein Reibschluss vorhanden ist, der ein unbeabsichtigtes Verrutschen der Umhüllung 1 auf der Zigarettenschachtel 2 verhindert. Die eng anliegende Umhüllung 1 wird gegen eine Kraft so weit auf die Zigarettenschachtel 2 aufgeschoben, bis die zweiten durchsichtigen Bereiche 5, 5a über den Label- Bereichen 3, 3a liegen. Damit bleibt die auf der Zigarettenschachtel 2 aufgedruckte Marke und Sorte der Zigaretten erkennbar. Dagegen werden die unter dem ersten Bereich 4 liegenden Flächen der Zigarettenschachtel 2 verdeckt. Eventuell darauf abgebildete abstoßende Darstellungen oder Warnhinweise werden dem Betrachter entzogen, so dass eine solche umhüllte Zigarettenschachtel 2 ästhetisch problemlos offen auf den Tisch gelegt werden kann.
- In Fig. 3 wird eine elastische Umhüllung 1 dargestellt. Im folgenden wird zur Vermeidung von Wiederholungen lediglich auf die Unterschiede zum vorstehenden Ausführungsbeispiel eingegangen.
- Diese Umhüllung 1 ist sowohl entlang einer ersten Dehnrichtung D1, die parallel zur ersten Fläche 6 verläuft, als auch entlang einer zweiten Dehnrichtung D2, die parallel zur zweiten Fläche 7 verläuft, dehnbar. Das Aufschieben auf die Zigarettenschachtel 2 erfolgt ebenfalls entlang der Aufschieberichtung A, wobei gleichzeitig eine Dehnung der Umhüllung 1 entlang der beiden Dehnrichtungen D1, D2 erfolgt. Sobald die Umhüllung 1 an der gewünschten Stelle auf der Zigarettenschachtel 2 angeordnet ist und die zweiten durchsichtigen Bereiche 5, 5a über den Label-Bereichen 3, 3a liegen, wird die Dehnung aufgehoben. Dadurch zieht sich die Umhüllung 1 entlang den beiden Dehnrichtungen D 1 und D2 wieder zusammen und schmiegt sich eng an die Zigarettenschachtel 2 an. Somit tritt zum Reibschluss noch ein Formschluss hinzu, was zu einer äußerst großen Sicherheit gegen Verrutschen der Umhüllung 1 führt.
- In Fig. 4 und 5 ist eine Umhüllung 1 dargestellt, die nicht nur vier Flächen 6, 7, 8, 9 aufweist, sondern darüber hinaus an ihrer Unterseite eine fünfte Fläche 11a aufweist. Wie im ersten Ausführungsbeispiel besteht der erste undurchsichtige Bereich 4 aus einem unelastischen Material. Neben dem seitlichen Überlappungsbereich 12 weist diese Umhüllung 1 an ihrer fünften Fläche 11a einen unteren Überlappungsbereich 13 auf. Auch hier werden zwei Enden der Umhüllung 1 miteinander verbunden, bspw. durch Verkleben. Der große Vorteil bei dieser fünfseitigen Ausführung ist, dass durch die fünfte Seite 11a beim Aufschieben der Umhüllung 1 auf die Zigarettenschachtel 2 entlang der Aufschieberichtung A ein Anschlag ausgebildet ist. Die zweiten durchsichtigen Bereiche 5, 5a sind so angeordnet, dass sie in der Anschlagposition der Umhüllung 1über den Label-Bereichen 3, 3a liegen. Dies ist besonders bei Label-Bereichen 3, 3a mit komplizierten Umrissen äußerst vorteilhaft, da dadurch automatisch eine exakte Positionierung der Umhüllung 1 auf der Zigarettenschachtel 2 erfolgt.
- In Fig. 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Umhüllung 1 dargestellt. Diese ist prinzipiell wie die in Fig. 1 beschriebene Umhüllung 1 ausgestaltet, wobei der Unterschied in der Aufteilung zwischen erstem undurchsichtigen Bereich 4 und zweitem durchsichtigem Bereich 5 liegt. Der gesamte obere Bereich ist als zweiter durchsichtiger Bereich 5 ausgestaltet, wohingegen der gesamte untere Bereich als erster undurchsichtiger Bereich 4 ausgebildet ist. Der zweite durchsichtige Bereich 5 ist hier aus durchsichtigem Material und nicht als Öffnung ausgebildet. Bspw. lässt sich dafür eine Kunststofffolie verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der untere Bereich, der undurchsichtig ist, einstückig mit dem oberen Bereich ausgebildet werden kann und lediglich bedruckt ist. Damit lässt sich eine erfindungsgemäße Umhüllung sehr einfach und preiswert herstellen. Eine solche Ausgestaltung ist natürlich in keiner Weise auf diese Form der Verteilung zwischen durchsichtigem Bereich 5 und undurchsichtigem Bereich 4 beschränkt. Auch die oben beschriebenen Ausgestaltungen können einstückig als Kunststofffolie mit körperlich vorhandenem zweiten undurchsichtigem Bereich 5 ausgeführt sein.
- In den Fig. 7 und 8 ist eine Umhüllung 1 dargestellt, deren dritte Fläche 7 zwei sich nicht überlappende Laschen 14 und 15 aufweist. Ansonsten ist die Umhüllung I prinzipiell gleich aufgebaut wie das oben zu den Fig. 1 und 2 beschriebenen Ausführungsbeispiel. Die Umhüllung 1 wird zu einem entlang eines Umfangs geschlossenen Körper zusammengefügt, indem die beiden Laschen 14, 15 mittels eines Klebestreifens 16 verbunden werden. Dadurch erhält man die in Fig. 8 dargestellte Ausführungsform. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass die Umhüllung 1 um eine Verpackung (nicht gezeigt) gelegt werden kann und anschließend an deren Größe angepaßt werden kann. Sie kann somit individuell an verschiedene Verpackungen unterschiedlicher Größe angepasst werden.
- Die in Fig. 9 dargestellte Umhüllung 1 ist der in den Fig. 7 und 8 dargestellten sehr ähnlich. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, dass die erste Lasche 14 an sich als Klebestreifen 16 ausgebildet ist. Das Schließen der Umhüllung 1 geschieht wie oben beschrieben, indem die Umhüllung 1 zuerst um eine Verpackung gelegt wird und anschließend der Klebestreifen 16 mit der zweiten Lasche 15 verbunden wird. Auch hier kann eine individuelle Einstellung der Größe der Umhüllung 1 erfolgen. Des Weiteren ist im ersten undurchsichtigen Bereich 4 ein Aufdruck 16a vorhanden. Dies können bspw. Werbung, Informationen, Bilder und/ oder auch Spiele sein. Dadurch ist eine sehr individuelle Ausgestaltung der Umhüllung 1 möglich.
- Die in Fig. 10 dargestellte Umhüllung 1 weist als Besonderheit auf, dass sie zusammenfaltbar ist. Dies ist dadurch möglich, dass die Kanten zwischen den vier Flächen 6, 7, 8, 9 als Schwenkachsen ausgebildet sind, so dass die vier Flächen 6, 7, 8, 9 zueinander bewegt werden können. In Fig. 10 ist die erste Fläche 6 auf die dritte Fläche 8 geklappt. Die zweite Fläche 7 und die vierte Fläche 9 verhalten sich dabei der Geometrie der Umhüllung 1 entsprechend. Insgesamt ergibt sich dadurch eine extrem flache Umhüllung 1, die sehr gut transportiert werden kann. Gleichzeitig können in einem vorgegebenen Volumen eine viel größere Anzahl von Umhüllungen 1 angeordnet werden. Somit wird auch Lagerkapazität eingespart.
- In Fig. 11 und 12 ist eine Umhüllung 1 gezeigt, die die Zigarettenschachtel 2 vollständig umhüllt. Dazu weist die Umhüllung 1 an ihrer Oberseite vier Verschluss-Laschen 17, 18, 19, 20 auf, die so gefaltet werden können, dass sie sich in einem oberen Überlappungsbereich 13a überlappen. Nach dem Aufschieben entlang der Aufschieberichtung A auf die Zigarettenschachtel 2, werden die Verschluss-Laschen 17, 18, 19, 20 verschlossen, wobei dies mit geeigneten lösbaren Verbindungsmitteln (nicht gezeigt) geschieht, damit sie sich nicht mehr ungewollt lösen. Darüber hinaus ist der zweite Bereich 5 nicht als Öffnung ausgebildet, sondern mit einer Kunststofffolie 5b versehen. Dadurch wird die Zigarettenschachtel 2 im eingehüllten Zustand der Fig. 12 vollständig von der Umwelt abgeschottet. Dies ermöglicht es, diese mit zu Freizeitaktivitäten, wie bspw. zum Schwimmen, oder in heiße Umgebungen mitzunehmen, ohne dass eine Zerstörung der Zigarettenschachtel 2 zu befürchten ist. Außerdem wird ein guter Schutz der Zigarettenschachtel 2 gegen mechanische Beschädigung gewährleistet. Die jeweiligen erzielbaren Vorteile hängen von dem Material der Umhüllung 1 ab.
- In den Fig. 13 und 14 ist eine Umhüllung 1 für eine Flasche 2a dargestellt. Diese ist prinzipiell gleich aufgebaut, wie die oben genannten Umhüllungen 1 für Zigarettenschachteln 2, wobei der signifikante Unterschied in der Form der Umhüllung 1 liegt, die hier rund ausgestaltet ist. Außerdem ist hier eine Aufteilung des ersten undurchsichtigen Bereichs 4 in einen oberen Bereich 4a und einen unteren Bereich 4b vorgenommen, wobei diese beiden Bereiche 4a, 4b nur mittelbar über den zweiten durchsichtigen Bereich 5 verbunden sind. Dies bedeutet, dass der zweite durchsichtige Bereich 5 in dieser beispielhaften Ausführung durchgehend entlang des Umfangs ausgebildet ist. Er ist, wie jener der Fig. 11 und 12 körperlich vorhanden. Hierbei kann bspw. eine Kunststofffolie, eine Gummischicht, Latex oder ein keramischer Stoff verwendet werden. Das Aufschieben der Umhüllung 1 geschieht wie bei den anderen Ausführungsbeispielen entlang der Aufschieberichtung A.
- In Fig. 15 ist eine auf eine Dose 2b aufgeschobene Umhüllung 1 dargestellt. Diese ist prinzipiell gleich ausgebildet wie die in den Fig. 13 und 14 dargestellte. Der Unterschied besteht jedoch in der Anordnung des ersten undurchsichtigen Bereichs 4 und des zweiten durchsichtigen Bereichs 5. Der zweite durchsichtige Bereich 5 ist oberhalb des ersten undurchsichtigen Bereichs 4 angeordnet, wie dies in dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel gezeigt ist. Die Umhüllung 1 ist hier einstückig und durchgängig, d. h. ohne Überlappungsbereich, ausgebildet. Sie ist aus einem elastischen Material, wobei dieses grundsätzlich durchsichtig ist. Der erste undurchsichtige Bereich 4 entweder eingefärbt oder bedruckt. Durch die Elastizität schmiegt sich die Umhüllung 1 sehr gut an die Dose 2b an, so dass diese nicht unbeabsichtigt aus der Umhüllung 1 herausrutschen kann.
- In den Fig. 16 und 17 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Umhüllung 1 dargestellt, das sehr gut geeignet ist, ein Herausrutschen einer Flasche 2a oder einer Dose 2b (beide nicht gezeigt) zu verhindern. In Fig. 16 ist die Innenfläche der noch nicht zusammengefügten Umhüllung 1 zu sehen. Der erste undurchsichtige Bereich 4 und der seitlich angebrachte Überlappungsbereich 12 sind jeweils als Haftschicht 21, 22 ausgebildet. Dabei handelt es sich um eine Schicht, die einen höheren Reibungskoeffizienten in Verbindung mit der zu umhüllenden Verpackung aufweist als die oben beschriebenen Materialien. Dies führt dazu, dass eine solche Umhüllung 1 sehr gut an der Verpackung haftet und es nicht zu einem ungewollten Verrutschen der Umhüllung 1 kommt. Dies erhöht die Sicherheit, dass bspw. eine Glasflasche 2a nicht aus der Umhüllung 1 herausfallen und beim Aufschlagen auf den Boden zerspringen kann. Als Material für die Haftschichten 21, 22 kommt bspw. Gummi in Betracht.
- Es bleibt festzuhalten, dass die oben beschriebenen Ausgestaltungen nicht zwingend in den genannten Kombinationen gebraucht werden müssen. Es sind auch Kombinationen möglich, die durch Austauschen oder Ändern der Form des zweiten durchsichtigen Bereichs 5, Verwendung einer Haftschicht 21, 22 bei allen anderen Beispielen oder der Verwendung von körperlichen zweiten Bereichen 5 anstatt Öffnungen entstehen. Ebenso kann der erste undurchsichtige Bereich 4 beinahe beliebig gestaltet sein sowie mit oder ohne Aufdruck bzw. Färbung versehen sein. Außerdem ist ein Verwendung eines dehnbaren Materials beinahe in allen Fällen möglich. Darüber hinaus ist auch eine Variation der Kombination der zu umhüllenden Verpackung 2, 2a 2b und der Umhüllung 1 mit einhergehender Anpassung der Umhüllung 1 denkbar. Bezugszeichenliste 1 Umhüllung
2 Verpackung, insbesondere Zigarettenschachtel
2a Flasche
2b Dose
3, 3a Label-Bereich
4 erster undurchsichtiger Bereich
4a oberer undurchsichtiger Bereich
4b unterer undurchsichtiger Bereich
5, 5a zweiter durchsichtiger Bereich
5b Kunstofffolie
6 erste Fläche
7 zweite Fläche
8 dritte Fläche
9 vierte Fläche
10 erste Durchbrechung
11 zweite Durchbrechung
11a fünfte Fläche
12 seitlicher Überlappungsbereich
13 unterer Überlappungsbereich
13a oberer Überlappungsbereich
14 erste Lasche
15 zweite Lasche
16 Klebestreifen
16a Aufdruck
17 erste Verschluss-Lasche
18 zweite Verschluss-Lasche
19 dritte Verschluss-Lasche
20 vierte Verschluss-Lasche
21, 22 Haftschicht
A Aufschieberichtung
D1 erste Dehnrichtung
D2 zweite Dehnrichtung
Claims (15)
1. Umhüllung (1) für eine Verpackung (2), insbesondere für eine Tabakwarenschachtel oder
für eine Flasche (2a) bzw. Dose (2b) für Alkoholika, mit einer Mantelfläche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Mantelfläche mindestens einen ersten undurchsichtigen Bereich (4)
aufweist, durch den die Verpackung (2) nicht erkennbar ist, und mindestens einen zweiten
durchsichtigen Bereich (5, 5a) aufweist, durch den die Verpackung (2) erkennbar ist.
2. Umhüllung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der
zweiten Bereiche (5, 5a) als Öffnung oder aus durchsichtigem Material ausgebildet ist.
3. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens einer der ersten Bereiche (4) aus Papier, Pappe, Karton, Kunststoff oder
gleichwertigem Material besteht.
4. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Mantelfläche aus einem dehnbaren Material besteht.
5. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die Mantelfläche im Wesentlichen die gleiche Form aufweist wie die zu umhüllende
Verpackung (2) und nur geringfügig größer ist als diese.
6. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
sie vier oder fünf Flächen (6, 7, 8, 9, 11a) einer Schachtel oder Kiste für Tabakwaren,
insbesondere einer Zigarettenschachtel, zumindest teilweise umhüllt, wobei sie auf diese
aufschiebbar ist.
7. Umhüllung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest ein Teil ihrer Mantelfläche zylinderförmig ausgebildet ist, so dass die Seitenwand einer
Flasche (2a) oder einer Dose (2b) von diesem Teil eng anliegend zumindest teilweise
umhüllbar ist.
8. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der erste Bereich (4) einstückig ausgebildet ist.
9. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
zwei Enden des ersten Bereichs (4) über einen Klebestreifen (16) miteinander verbunden
sind.
10. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
der erste Bereich (4) mindestens einen Überlappungsbereich (12, 13, 14) aufweist, an dem
zwei seiner Enden miteinander verbunden sind.
11. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
an der Innenfläche der Mantelfläche an einem der ersten Bereiche (4) eine Haftschicht (21,
22) angeordnet ist, die ein Verrutschen der Umhüllung (1) auf der Verpackung (2)
verhindert.
12. Umhüllung (1) nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die
Haftschicht (21, 22) im Überlappungsbereich (12, 13) angeordnet ist.
13. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
sie zusammenfaltbar ist.
14. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein erster Bereich (4) mit einem Aufdruck (16a), insbesondere mit Werbung,
Informationen, Bildern und/ oder Spielen, bedruckt ist.
15. Umhüllung (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
sie als Schutzhülle gegen mechanische Zerstörung, Nässe und/ oder Wärme ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001129925 DE10129925A1 (de) | 2001-06-21 | 2001-06-21 | Umhüllung für eine Verpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001129925 DE10129925A1 (de) | 2001-06-21 | 2001-06-21 | Umhüllung für eine Verpackung |
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| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10129925A1 true DE10129925A1 (de) | 2003-01-02 |
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Family Applications (1)
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| DE (1) | DE10129925A1 (de) |
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