DE10128711A1 - Etikettenfolie mit verbesserter Haftfähigkeit - Google Patents
Etikettenfolie mit verbesserter HaftfähigkeitInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft die Verwendung einer biaxial orientierten Polyolefinfolie als Etikettenfolie. Die Folie besteht aus einer Basisschicht und mindestens einer Deckschicht. Diese Deckschicht enthält als Hauptkomponente ein Copolymers oder Terpolymers aus einem Alken und ungesättigten Carbonsäuren bzw. deren Estern besteht und geringe Mengen eines Zusatzstoffes. Die Deckschicht zeigt eine gute und vielfältige Haftfestigkeit gegenüber verschiedenen polymeren Materialien aus denen Behälter geformt werden, wobei keine Kleber, Haftvermittler, Beschichtungen etc. nach der Folienherstellung in einem separaten Arbeitsschritt aufgebracht werden müssen.
Description
Die Erfindung betrifft die Verwendung einer Folie aus thermoplastischen
Kunststoffen für Etiketten mit verbesserter Haftung gegen verschiedene Materialien,
die Etiketten selbst, als auch Verfahren zur Herstellung der Etiketten.
Lebensmittel und andere Packgüter werden häufig in steif-wandigen Behältern
verpackt, die bereits bei der Herstellung mit einem Etikett nach dem "In-Mould
Labeling" oder "IML-Verfahren" versehen werden. Hierbei wird, meist von einem
Roboter, ein Etikett so in die geöffnete Form eingelegt, daß die bedruckte (Außen-
Seite) des Etiketts an der Formwand anliegt, die unbedruckte (Innen-Seite) dem zu
formenden Behälter zugewandt ist. Ein glattes faltenfreies Anliegen des Etiketts in
der Form wird beispielsweise durch ein Vakuum erzielt, das an feine
Entlüftungsbohrungen angelegt wird, wobei die Bohrungen vom Etikett weitgehend
verschlossen werden. Oder elektrostatische Kräfte zwischen dem elektrostatisch
geladenen Etikett und der geerdeten Form sorgen für das glatte Anliegen des
Etiketts.
Der Vorzug des IML-Verfahrens liegt darin, daß die Druckqualität der separat
hergestellten Etiketten wesentlich besser ist als die direkte Bedruckung der
Behälter. Die Aufbringung des Etiketts beim Formen des Behälters ist kostengünstig
und effektiv. Man benötigt keine Kleber, keine beschichteten Trägerfolien oder
-papiere und spart somit die Entsorgung von Abfall und Reststoffen. Das In-Mould-
Etikettierverfahren läßt sich mit verschiedenen Herstellverfahren für Behälter
kombinieren. Varianten des IML-Verfahrens wurden z. B. für Spritzguß,
Dünnwandspritzguß, Blasformen sowie das Tiefziehen oder Thermoformen und das
Spritzstreckblasen von Behältnissen vorgeschlagen oder bereits entwickelt.
Des weiteren sind Verfahren zur Etikettierung von Behältern nach deren Herstellung
oder nach deren Befüllung bekannt, wie z. B. die Rundum-Etikettierung, Patch-
Labeling, Selbstklebeetiketten sowie das "Thermolabeling".
Thermolabeling umfaßt alle Verfahren bei denen ein Etikett unter Einwirkung von
Wärme auf ein Behältnis aufgebracht wird. Beispielsweise kann der bereits
geformte Behälter in einem geeigneten Verfahren erhitzt und das Etikett mit Druck
oder mit Hilfe von Bürsten oder Walzen so an die Behälterwandung angedrückt
werden, daß es anschließend mit dem Behälter fest verbunden ist.
Sowohl beim In-Mould-Etikettieren als auch beim Thermolabeling ist eine
blasenfreie Applikation des Etiketts eine wichtige und zugleich problematische
Anforderung. Um dies zu erreichen wird häufig die innere, d. h. die dem Behältnis
zugewandte Oberfläche der Etikettenfolie strukturiert oder aufgerauht, damit der
Austritt von Luft aus dem Spalt zwischen Etikett und Behälterwand erleichtert wird.
Das Etikett wird bei einfachen Etikettenformen meist in Rollenform zugeführt und an
der Maschine, in der der Behälter ausgeformt wird, zugeschnitten (Cut in place).
Dieses Verfahren bietet sich insbesondere bei einfachen, z. B. rechteckigen
Zuschnitten der Etiketten an, wie sie insbesondere in der Wrap-Around-Labelling-
(WAL) und Patch-Etikettierung von im wesentlichen zylinderförmigen Behältern und
Flaschen zum Einsatz kommen.
Bei komplexeren Umrissen wird das Etikett häufig vorab zugeschnitten, in
Magazinen gestapelt, später an der Etikettiermaschine vom Stapel vereinzelt und in
die Form eingelegt (Cut & stack-Verfahren). Dabei werden die Etiketten z. B.
zunächst nach dem sogenannten Bogenoffset-Verfahren oder anderen geeigneten
Verfahren bedruckt und unmittelbar nach dem Druckvorgang auf ihre endgültige
Form zugeschnitten. Sowohl die unbedruckten wie die bedruckten Bogen und
Etiketten müssen sich in den einzelnen Verfahrensschritten Bogenzuschnitt, Druck,
Etikettenzuschnitt und Zuführung zur Etikettierung problemlos verarbeiten lassen.
Der Bogen und das Etikett werden gestapelt und entstapelt. Dabei müssen die
Folien leicht gegeneinander gleiten und sie dürfen sich nicht elektrostatisch
aufladen. Neben der Ausrüstung der Etikettenfolie mit Gleitmittel und Antistatika ist
daher eine entsprechende Strukturierung der Folienoberfläche erforderlich.
Für die Herstellung der Behälter werden unterschiedliche Materialien wie z. B.
Polypropylen (PP), Polyethylen hoher bzw. niedriger Dichte (HD-PE bzw. LD-PE
oder LLD-PE, Polystyrol (PS), Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylenterephthalat PET;
Polycarbonat (PC) und in Einzelfällen auch Mischungen solcher Polymerer
eingesetzt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die
Etikettenmaterialien hinsichtlich Festigkeit, Dehnbarkeit, Steifigkeit, Glanz/Mattheit
und Haftung auf der Behälterwandung. Aus Kostengründen werden biaxial
orientierte Polypropylenfolien (boPP-Folien) bevorzugt eingesetzt, wobei diese
Anwendungen derzeit auf Behälter aus Polypropylen und Polyethylen beschränkt
sind.
Die herkömmlichen boPP-Etiketten haften, auch bei erhöhten Temperaturen, auf
den übrigen genannten Behältermaterialien schlecht. Es ist nicht möglich Etiketten
aus boPP-Folie auf Behälter aus PET, PS, PC oder PVC mittels In-Mould- oder
Thermolabelling-Verfahren aufzubringen. Insbesondere ist es bisher nicht gelungen,
boPP-Folien im Spritzguß-IML-Verfahren auf Polystyrol zum Einsatz zu bringen.
Ebensowenig gelingt es, Etikettenfolien aus boPP-Folien im Thermolabeling-
Verfahren auf PET-Flaschen einzusetzen. Hier müssen entsprechende Kleber zur
Anheftung des Etiketts appliziert werden. Trotz umfangreicher Versuche
verschiedene Behältermaterialien und verschiedene Etikettenmaterialien mit den
diversen bekannten Etikettierverfahren zu kombinieren, bleibt die Auswahl der
erfolgreichen Kombinationen sehr beschränkt. Der direkte Einsatz von boPP-Folien
im IML- oder dem Thermolabeling-Verfahren für die Etikettierung von Behältern, die
nicht aus PP oder PE bestehen, ist bis jetzt nicht möglich. Für die Haftung von
boPP-Etiketten auf PS, PET, PC, PVC etc. sind Kleber, Beschichtungen, Lacke
oder ähnliche Hilfsmittel erforderlich, welche nachträglich, d. h. nach der Herstellung
der Folie, in einem zusätzlich Verarbeitungsschritt aufgebracht werden müssen.
Dies verteuert zum einen das Etikett und hat manchmal nachteiligen Einfluß auf die
übrigen Gebrauchseigenschaften.
Aus der britischen Anmeldung GB 2 223 446 ist eine boPP-Folie bekannt, die aus
mindestens zwei Schichten besteht, wobei die vergleichsweise dünnere Schicht aus
einem Blend aus einem Material, das eine geringe Siegelnahtfestigkeit gegen PVDC
aufweist, und einem Material, das aus einem Copolymer aus einem Alken und einer
ungesättigten einbasigen Säure bzw. deren Ester besteht. In bevorzugten
Ausführungsformen kommen als Materialien mit einer niedrigen Siegelnahtfestigkeit
gegen PVDC Polyethylene hoher und niedriger Dichte in Betracht, als Copolymere
solche des Ethylens mit Acrylsäureestern, wobei diese Copolymere in besonders
bevorzugten Ausführungsformen ungesättigte zweibasige Säuren oder deren
Anhydride wie z. B. Maleinsäureanhydrid als weitere Monomere enthalten können.
Entsprechende Co- bzw. Terpolymere wurden in der EP 0 065 898 beschrieben.
Bei der Nacharbeitung der britischen Anmeldung GB 2 223 446 wurde festgestellt,
daß das dort beschriebene Verfahren unter Verwendung der dort angegebenen
Rezepturen in einem hohen und für die industrielle Praxis unerträglichen Maße zu
Ablagerungen auf den Heiz- und Streckwalzen des Längsstreckwerks einer
sequentiellen BOPP-Anlage führt. Variationen im Rahmen der offenbarten Lehre
erbrachten keinen oder nur einen geringfügigen Vorteil bzgl. Menge und
Geschwindigkeit des aufgebauten Walzenbelags oder andere
Gebrauchseigenschaften wurden nachteilig beeinflußt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, eine biaxial orientierte
Polyolefinfolie zur Verfügung zu stellen, die kostengünstig ist und als Etikettenfolie
vielfältig eingesetzt werden kann. Die Folie soll insbesondere mittels IML- oder des
Thermolabeling-Verfahren auf Behältnisse aus verschiedenen Materialien, wie z. B.
PP, PE PET, PS, PC, PVC etc. aufzubringen sein und eine gute Haftung aufweisen.
Natürlich ist es erforderlich, daß sich die Folie ohne Bildung von Ablagerungen auf
den Walzen des Längsstreckwerks herstellen läßt. Darüber hinaus sollen die
anderen wichtigen Gebrauchseigenschaften und die Optik der Folie, bzw. des
daraus hergestellten Etiketts nicht nachteilig beeinflußt werden. Insbesondere soll
die Folie einseitig bedruckbar sein und im Verarbeitungsprozeß gut zu stapeln und
zu entstapeln sein.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Verwendung einer mehrschichtige biaxial
orientierte Polyolefinfolie aus einer Basisschicht und mindestens einer inneren
Deckschicht, wobei diese innere Deckschicht mindestens 70 Gew.-% eines Co- oder
Terpolymeren, welches mindestens aus Olefin und ungesättigter Carbonsäure
oder deren Estern oder deren Anhydride aufgebaut ist, und höchstens 30 Gew.-%
eines Zusatzstoffes enthält, wobei sich die Angaben in Gew.-% jeweils auf das
Gewicht der ersten Deckschicht beziehen. Die Unteransprüche geben bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung an.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurde überraschenderweise gefunden, daß
die innere Deckschicht aus den genannten Co- und Terpolymeren I eine
hervorragende Haftung gegenüber den verschiedensten Polymer-Materialien, aus
denen üblicherweise Behälter geformt werden, aufweist. Damit kann erstmals ein
Material zur Verfügung gestellt werden, welches überraschenderweise zur
Etikettierung von Behälter aus PP oder PE und PVC oder PET oder PC oder PS
nach Thermolabelling- oder dem In-Mould-Verfahren gleichermaßen erfolgreich
eingesetzt werden kann. Dabei wurde gefunden, daß eine geringe Menge eines
Zusatzstoffes in der inneren Deckschicht aus Co- oder Terpolymer I
Walzenablagerungen bei der Herstellung der Folie wirksam verhindert und
gleichzeitig die gewünschten guten und vielfältigen Hafteigenschaften der Folie
beim Einsatz als IML oder Thermolabelling-Etikett nicht beeinträchtigt werden.
Insbesondere wurde festgestellt, daß eine Deckschicht, welche nur aus dem Co-
oder Terpolymer I aufgebaut ist, bei der Herstellung der Folie derartig auf den
Walzen verklebt oder Ablagerungen bildet, daß eine Handhabung des Materials im
Herstellprozeß der Folie nahezu unmöglich ist.
Überraschenderweise zeigt die Folie bei ihrer Verwendung als Etikett im InMould-
und Thermolabellingverfahren hervorragende Hafteigenschaften, nicht nur
gegenüber Behältnissen aus PP und PE. Die Folie läßt sich auch als Etikett
hervorragend auf Behälter aus PS, PVC, PC und PET aufbringen, ohne daß
zusätzlich Kleber, Lacke, Beschichtungen oder sonstige Hilfsstoffe erforderlich sind.
Bei der erfindungsgemäßen Verwendung als Etikettenfolie im IML- oder im
Thermolabeling-Verfahren wird eine sehr gut Haftung zwischen Etikett und
Behältnis gefunden. Damit wird erstmals ein Material zur Verfügung gestellt,
welches in einer bisher noch nicht möglichen Breite für verschiedenste
Behältermaterialien eingesetzt werden kann. Dies hat auch erhebliche logistische
Vorteile.
Auf Grund dieser besonderen Hafteigenschaften kann diese Folie nicht nur zur
Etikettierung der Behältnisse aus PP, PE, PS, PVC, PC und PET verwendet werden,
sondern auch in einer speziellen Anwendung als Deckelfolie für Behältnissen aus
PP, PE, PS, PVC, PC und PET. Als Behältnisse kommen beliebig geformte Behälter
in Frage, wie z. B. Becher, Schalen, Abformteile usw. Es wurde gefunden, daß die
innere Deckschicht eine sehr gute Haftung auch als Deckel aufweist und die
Behälter gut verschließt und dadurch gegen Kontamination zuverlässig schützt.
Gleichzeitig läßt sich die Folie rückstandfrei vom Behälter abziehen, wenn das
Packgut entnommen werden soll. Bekannte Deckelfolien nach dem Stand der
Technik hinterlassen nach dem Abziehen vom Behältnis häufig fetzenartige
weiße Häutchen am Rand, bzw. im Siegel- oder Prägebereich des Behälters auf
den die Folie aufgeschweißt wurde. Diese Folienreste die dann am Behälterrand
hängen stören gegebenenfalls die Entnahme des Packguts, können vom
Verbraucher nicht ohne weiteres identifiziert werden und sind daher nicht
akzeptabel. Als weiterer Vorteil wurde gefunden, daß die Aufbringung der
Deckelfolie bei Temperaturen von < 100°C, vorzugsweise 70 bis < 100°C
erfolgen kann und bereits bei diesen Temperaturen die gute Haftung erzielt
wird. Dadurch bleiben der Behälterrand und/oder die Zwischenstege formstabil.
Des weiteren wurde gefunden, daß die Folie mit ihrer inneren Deckschicht auch
hervorragende Hafteigenschaften gegenüber Oberflächen aus Papier, Holz,
Metall, beispielsweise Aluminium oder Weißblech, aufweist. Auf Grund dieser
Hafteigenschaften kann die Folie für weitere Anwendungen vorteilhaft
eingesetzt werden.
Die Folie kann für Laminierungen und Kaschierung mit anderen flächigen
Substraten eingesetzt werden. Beispielsweise läßt sich die Folie mit ihrer
inneren Oberfläche hervorragend gegen Papier, Aluminium und andere
thermoplastische Folien laminieren. Des weiteren zeigt die Folie auf der
Oberfläche der inneren Deckschicht eine erhöhte Haftung gegenüber
Kaltsiegelklebern, Druckfarben und diversen Beschichtungen, die nach der
Herstellung der Folie aufgebracht werden. In einer weiteren Anwendung zeigt
die Folie eine verbesserte Haftung bei Metallisierung mittels
Vakuumbedampfung.
Für diese guten Hafteigenschaften ist der Aufbau und die Zusammensetzung der
inneren Deckschicht der Folie wesentlich. Diese innere Deckschicht ist beim
Etikettieren dem Behältnis zugewandt und bildet die Verbindung zwischen Behälter
und Etikett. Für entsprechende Anwendungen als Deckelfolie ist beim Aufbringen
des Deckels die innere Deckschicht dem Behältnis zugewandt und bildet die
Verbindung zwischen Deckelfolie und Behältnis.
Die innere Deckschicht ist im Sinne der vorliegenden Erfindung diejenige
Deckschicht, welche beim Etikettieren dem Behältnis zugewandt ist und beim
Etikettieren die Verbindung zwischen dem Behälter und dem Etikett bildet. Aufbau
und Zusammensetzung der inneren Deckschicht sind wesentlich für die guten und
vielfältigen Hafteigenschaften des Etiketts. Es wurde gefunden, daß die Oberfläche
der inneren Deckschicht eine erhöhte Oberflächenrauheit aufweist, welche beim
Etikettierprozeß das Entstapeln erleichtert und eine blasenfreie Applikation
unterstützt. Überraschenderweise werden die guten und vielfältigen
Hafteigenschaften durch diese Oberflächenrauheit nicht beeinträchtigt.
Die innere Deckschicht enthält als erfindungswesentliche Bestandteile ein Co- oder
Terpolymer I aus einem Olefin und einer ungesättigten Carbonsäuren oder deren
Ester oder deren Anhydride und einen Zusatzstoff. Gegebenenfalls enthält die
innere Deckschicht zusätzlich Antiblockmittel. Im allgemeinen enthält die innere
Deckschicht mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise 80 bis 99,5 Gew.-%,
insbesondere 85 bis 99 Gew.-% des Co- oder Terpolymeren I und höchstens 30
Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 20 Gew.-%, insbesondere 1 bis 15 Gew.-% des
Zusatzstoff, jeweils bezogen auf das Gewicht der inneren Deckschicht.
Geeignete Co- oder Terpolymere I sind aus Olefinen und ungesättigten
Carbonsäuren oder deren Ester oder deren Anhydride als Monomere aufgebaut.
Olefine sind beispielsweise Ethylen, Propylen oder Buten-1, ggf. auch höhere
Homologe wie z. B. Hexen oder Octen. Ungesättigte Carbonsäuren umfassen
ungesättigte Mono- und Dicarbonsäuren sowie deren Ester oder Anhydride. Als
ungesättigte Carbonsäuren sind Acrylsäure oder Methacrylsäure sowie deren Ester
bevorzugt. Grundsätzlich kann das Co- oder Terpolymere I aus verschiedenen
Olefinen und verschiedenen ungesättigten Carbonsäuren oder deren
Ester/Anhydriden, aufgebaut sein. Besonders vorteilhaft sind Copolymere I aus
Ethylen und Acrylsäureester.
Terpolymere I sind im allgemeinen aus drei verschiedenen Monomeren (a), (b) und
(c) aufgebaut. Zu den Monomeren (a) gehören die vorstehend genannten Olefine,
die Monomere (b) sind ungesättigte Carbonsäuren oder deren Ester, Monomere (c)
sind von (b) verschiedene Carbonsäureester oder Carbonsäureanhydride. Als
Monomer (c) sind ungesättigte Monocarbonsäureester, beispielsweise
Glycidylmethacrylat, oder ungesättigte Dicarbonsäuren oder deren Anhydrid, wie
beispielsweise Maleinsäure oder Maleinsäureanhydrid bevorzugt. Besonders
vorteilhaft sind Terpolymere aus (a) Ethylen, (b) Acrylsäure oder Methacrylsäure
oder deren Ester und (c) Glycidylmethacrylat oder Maleinsäureanhydrid.
Die Ester der beschriebenen ungesättigten Carbonsäuren leiten sich von einem
oder mehreren niederen Alkoholen ab. Geeignet sind beispielsweise Methyl-, Ethyl-,
n-Propyl-, i-Propyl-, n-Butyl-, i-Butyl-, sec-Butyl- oder tert.-Butyl-Ester.
Die Zusammensetzung der Co- oder Terpolymeren I aus den jeweiligen Monomeren
kann innerhalb der nachstehend beschriebenen Grenzen variieren. Copolymere I
enthalten im allgemeinen mindestens 60 Gew.-%, vorzugsweise 70 bis 97 Gew.-%
Olefin, vorzugsweise Ethylen und höchstens 40 Gew.-%, vorzugsweise 3 bis
30 Gew.-% ungesättigte Carbonsäuren oder deren Estern, vorzugsweise Acrylsäure
oder Methacrylsäure oder deren Ester. Terpolymere I enthalten im allgemeinen
- a) 65 bis 96 Gew.-%, vorzugsweise 72 bis 93 Gew.-% Olefin, vorzugsweise Ethylen und
- b) 3 bis 34 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 26 Gew.-% ungesättigte Carbonsäuren oder deren Estern, vorzugsweise Acrylsäure oder Methacrylsäure oder deren Ester und
- c) 1 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 8 Gew.-% von (b) verschiedene ungesättigte Mono- oder Dicarbonsäuren oder deren Ester oder deren Anhydrid, vorzugsweise Maleinsäureanhydrid oder Glycidylmethacrylat.
Die vorstehend beschriebenen Co- oder Terpolymeren (der inneren Deckschicht
haben im allgemeinen einen Schmelzpunkt von 40 bis 120°C, vorzugsweise 60 bis
100°C. Der Vicatpunkt (nach DIN 53 460) liegt vorzugsweise im Bereich von 30 bis
90°C. Der Schmelzindex beträgt im allgemeinen 0,1 bis 20 g/10 min (190°C, 21,6 N),
vorzugsweise 0,1 bis 15 g/10 min.
Als weitere wesentliche Komponente enthält die innere Deckschicht einen
Zusatzstoff in einer Menge von 1 bis 30 Gew.-% bezogen auf das Gewicht der
inneren Deckschicht, vorzugsweise ein Wachs, vorzugsweise Polyethylenwachse
oder Paraffine. Polyethylenwachse sind niedrigmolekulare Polymere, die im
wesentlichen aus Ethyleneinheiten aufgebaut und teil- oder hochkristallin sind. Die
Polymerketten aus den Ethyleneinheiten sind langgestreckte Moleküle, die
verzweigt sein können, wobei kürzere Seitenketten überwiegen. Im allgemeinen
werden Polyethylenwachse durch direkte Polymerisation des Ethylens,
gegebenenfalls unter Einsatz von Reglern, oder durch Depolymerisation von
Polyethylenen mit höheren Molmassen hergestellt. Vorzugsweise haben die
Polyethylenwachse ein mittleres Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 200 bis
5000, vorzugsweise von 400 bis 2000, besonders bevorzugt 400 bis 1000 und
vorzugsweise eine Molekulargewichtsverteilung (Polydispersität) Mw/Mn von unter
3, vorzugsweise 1 bis 2. Der Schmelzpunkt liegt im allgemeinen im Bereich von 70
bis 150°C, vorzugsweise 80 bis 100°C.
Paraffine umfassen makrokristalline Paraffine (Paraffinwachse) und mikrokristalline
Paraffine (Mikrowachse). Die makrokristallinen Paraffine werden aus den
Vakuumdestillatfraktionen bei der Verarbeitung von Schmierölen gewonnen. Die
mikrokristallinen Paraffine stammen aus den Rückständen der Vakuumdestillation
und den Sedimenten paraffinischer Rohöle (Ausscheidungsparaffine). Die
makrokristallinen Paraffine bestehen überwiegend aus n-Paraffinen, die zusätzlich
je nach Raffinationsgrad iso-Paraffine, Naphtene und Alkylaromaten enthalten. Die
mikrokristallinen Paraffine bestehen aus einem Gemisch von Kohlenwasserstoffe,
die bei Raumtemperatur vorwiegend fest sind. Anders als bei den makrokristallinen
Paraffinen sind die iso-Paraffine und naphtenische Paraffine vorherrschend. Die
mikrokristallinen Paraffine zeichnen sich durch das Vorhandensein von
kristallisationshemmenden, stark verzweigten iso-Paraffinen und Naphtenen aus.
Für die Zwecke der Erfindung sind Paraffine mit einem Schmelzpunkt von 60 bis
100°C, vorzugsweise 60 bis 85°C besonders geeignet.
In einer weiteren Ausführungsform kann die innere Deckschicht als Zusatzstoff eine
oder mehrere andere Komponente enthalten, welche die Ablagerungen bei der
Folienherstellung in gleicher Weise wie das Wachs verhindert oder verhindern. Der
Anteil an derartigen Zusatzstoffe liegt im allgemeinen zwischen 2 und 30 Gew.-%,
vorzugsweise 3 bis 20 Gew.-%, insbesondere 3 bis 10 Gew.-%, wobei sich der
Anteil an Co- oder Terpolymer I in der Zusammensetzung der inneren Deckschicht
entsprechend reduziert. Geeignete Zusatzstoffe dieser Art sind Polyolefine,
Polystyrol, Polyester, Polyamide, Kohlenwasserstoffharze.
Als Polyolefine sind besonders solche ohne Carbonsäuremonomere geeignet.
Besonders bevorzugt sind Polyolefine, welche nachstehend als Co- und
Terpolymere II im Zusammenhang mit der äußeren Deckschicht beschrieben sind,
insbesondere Propylenpolymere oder Polyethylene. Geeignete Polyethylene sind
sowohl lineare als auch verzweigte Polyethylene, beispielsweise MDPE, VLDPE,
LLDPE, LDPE oder HDPE.
Als Kohlenwasserstoffharze sind natürliche oder synthetische Harze mit einem
Erweichungspunkt von 80-180°C, wie z. B. Kohlenwasserstoffharze, Ketonharze,
Kolophonium, Dammarharze, Polyamidharze sowie aliphatische und aromatische
Kohlenwasserstoffharze geeignet.
Beim In-Mould- bzw. Thermolabeling ist es für eine blasenfreie Applikation des
Etiketts besonders wünschenswert, daß die innere Oberfläche der Etikettenfolie
zwecks Erleichterung des Austritts der Luft aus dem Spalt zwischen Etikett und
Behälterwand entsprechend strukturiert ist. Es wurde gefunden, daß die
Abmischung der Co- und Terpolymeren I mit Polyethylenen als Zusatzstoff zu einer
rauhen Oberfläche der inneren Deckschicht beiträgt, welche sich günstig auf die
"Entlüftung" beim Etikettieren auswirkt. Derartige PE-haltigen Zusammensetzungen
der inneren Deckschicht sind daher hinsichtlich der Optik des aufgebrachten
Etiketts besonders vorteilhaft.
Gegebenenfalls kann die innere Deckschicht auch Mischungen der vorstehend
genannten Zusatzstoffe enthalten, wobei insbesondere Mischungen aus Wachs und
Polyethylen bevorzugt sind. Dabei sind Kombinationen von 1-10 Gew.-% Wachs
und 1-10 Gew.-% Polyolefin, insbesondere Copolymere II oder Polyethylene
(jeweils bezogen auf das Gewicht der Deckschicht) hinsichtlich der Ablagerungen
bei der Folienherstellung besonders vorteilhaft, ohne die Hafteigenschaften des
Etikettes zu mindern.
Neben üblichen Etikettenanwendungen spielt der Oberflächenschutz von
Gebrauchsgegenständen eine wichtige Rolle. Auf kratzempfindliche und leicht
zerbrechliche Materialien, wie z. B. Glas, wird zum Transport eine Schutzfolie
aufgebracht, die sich später wieder problemlos entfernen läßt. Dazu ist ein gewisses
Haftvermögen der Folie gegenüber dem zu schützenden Material erforderlich, damit
die Schutzfolie nicht vorzeitig abfällt. Gleichzeitig, darf die Haftung aber auch nicht
zu groß sein, daß ein spurenfreies Entfernen ermöglicht wird. Es wurde gefunden,
daß für diese Anwendungen Ausführungsformen mit Copolymer als Zusatzstoff,
insbesondere Propylencopolymer, wie beispielsweise Propylen-Ethylen-Copolymere
mit einem C2 Gehalt von 2 bis 10 Gew.-% besonders vorteilhaft sind, wobei für
diesen Zweck der Gehalt an Copolymer bis zu 50 Gew.-%, bezogen auf das
Gewicht der Deckschicht, erhöht werden kann.
Die innere Deckschicht kann zusätzlich übliche Additive wie Neutralisationsmittel,
Stabilisatoren, Antistatika, Antiblockmittel und/oder Gleitmittel in jeweils wirksamen
Mengen enthalten. Die nachstehenden Angaben in Gew.-% beziehen sich jeweils
auf das Gewicht der inneren Deckschicht. Insbesondere sind Ausführungsformen
bevorzugt, die zusätzlich Antiblockmittel in der inneren Deckschicht enthalten. Es
wurde gefunden, daß das Antiblockmittel zur Verringerung der Ablagerungen (pick
off) bei der Herstellung der Folie beiträgt.
Geeignete Antiblockmittel sind anorganische Zusatzstoffe wie Siliciumdioxid,
Calciumcarbonat, Magnesiumsilicat, Aluminiumsilicat, Calciumphosphat und
dergleichen und/oder unverträgliche organische Polymerisate wie Polyamide,
Polyester, Polycarbonate und dergleichen oder vernetzte Polymere wie vernetztes
Polymethylmethacrylat oder vernetzte Siliconöle. Siliciumdioxid und
Calciumcarbonat sind bevorzugt. Die mittlere Teilchengröße liegt zwischen 1 und
6 µm, insbesondere 2 und 5 µm. Die wirksame Menge an Antiblockmittel liegt im
Bereich von 0,1 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise 0,5 bis 3 Gew.-%, insbesondere 0,8
bis 2 Gew.-%.
Gleitmittel sind höhere aliphatische Säureamide, höhere aliphatische Säureester
und Metallseifen sowie Polydimethylsiloxane. Die wirksame Menge an Gleitmittel
liegt im Bereich von 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 1 Gew.-% bezogen
auf die innere Deckschicht. Besonders geeignet ist der Zusatz von 0,01 bis
0,3 Gew.-% aliphatischer Säureamide, wie Erucasäureamid oder 0,02 bis 0,5 Gew.-%
von Polydimethylsiloxanen, insbesondere Polydimethylsiloxane mit einer Viskosität
von 5 000 bis 1 000 000 mm2/s.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Oberfläche der inneren Deckschicht
Corona-, Plasma- oder Flamm-behandelt. Es wurde gefunden, daß eine derartige
Oberflächenbehandlung, insbesondere die Coronabehandlung die Haftfestigkeit der
inneren Deckschicht gegenüber den verschiedenen Polymer-Materialien verbessert.
Die Dicke der inneren Deckschicht ist im allgemeinen größer als 0,3 µm und liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 5 µm, insbesondere 1 bis 3 µm.
Erfindungsgemäß weisen Folien, die mit der oben beschriebenen inneren
Deckschicht im IML-Verfahren oder nach dem Thermolabelling-Verfahren auf ein
Behältnis aufgebracht werden sehr gute Haftfestigkeiten nicht nur gegenüber PP
und PE-Behältern auf. Auch die Haftfestigkeiten gegenüber PVC-, PS- und PET-
Behältern sind hervorragend. Bei Anwendung im Thermolabeling-Verfahren wird bei
Temperaturen der Behälterwandung von 130°C und bei einem Siegeldruck von
10 N/cm2 und bei 0,5 sec Anpreßzeit, eine Haftfestigkeit < 0,5 N/15 mm, in der Regel
< 1,0 N/15 mm erzielt.
Die vorstehend beschriebene innere Deckschicht mit der erfindungsgemäßen
Zusammensetzung kann vorteilhaft auf transparenten oder opaken Basisschichten
aufgebracht werden. "Opake Folie" bedeutet im Sinne der vorliegenden Erfindung
eine undurchsichtige Folie, deren Lichtdurchlässigkeit (ASTM-D 1003-77)
höchstens 70%, vorzugsweise höchstens 50%, beträgt.
Die Basisschicht der Folie enthält für transparente Ausführungsformen im
allgemeinen mindestens 85 Gew.-%, vorzugsweise 90 bis < 100 Gew.-%,
insbesondere 95 bis 99 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Basisschicht, eines
Polyolefins. Polyolefine sind beispielsweise Polyethylene, Polypropylene,
Polybutylene oder Mischpolymerisate aus Olefinen mit zwei bis acht C-Atomen,
worunter Polyethylene und Polypropylene bevorzugt sind.
Im allgemeinen enthält das Propylenpolymer mindestens 90 Gew.-%, vorzugsweise
94 bis 100 Gew.-%, insbesondere 98 bis < 100 Gew.-%, Propylen. Der
entsprechende Comonomergehalt von höchstens 10 Gew.-% bzw. 0 bis 6 Gew.-%
bzw. 0 bis 2 Gew.-% besteht, wenn vorhanden, im allgemeinen aus Ethylen. Die
Angaben in Gew.-% beziehen sich jeweils auf das Propylenpolymere.
Bevorzugt sind isotaktische Propylenhomopolymere mit einem Schmelzpunkt von
140 bis 170°C, vorzugsweise von 150 bis 165°C, und einen Schmelzflußindex
(Messung DIN 53 735 bei 21,6 N Belastung und 230°C) von 1,0 bis 10 g/10 min.
vorzugsweise von 1,5 bis 6,5 g/10 min. Der n-heptanlösliche Anteil des Polymeren
beträgt im allgemeinen 0,5 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 2 bis 5 Gew.-% bezogen
auf das Ausgangspolymere. Die Molekulargewichtsverteilung des
Propylenpolymeren kann variieren. Das Verhältnis des Gewichtsmittels Mw zum
Zahlenmittel Mn liegt im allgemeinen zwischen 1 und 15, vorzugsweise bei 2 bis 10,
ganz besonders bevorzugt bei 2 bis 6. Eine derartig enge
Molekulargewichtsverteilung des Propylenhomopolymeren der Basisschicht erreicht
man beispielsweise durch dessen peroxidischen Abbau oder durch Herstellung des
Polypropylens mittels geeigneter Metallocenkatalysatoren.
In einer bevorzugten Ausführungsformen ist die Basisschicht durch Zusatz von
Füllstoffen opak. Im allgemeinen enthält die Basisschicht in dieser Ausführungsform
mindestens 70 Gew.-%, vorzugsweise 75 bis 99 Gew.-%, insbesondere 80 bis
98 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Basisschicht, der vorstehend
beschriebenen Polyolefine bzw. Propylenpolymeren, wobei ebenfalls die
beschriebenen Propylenhomopolymere bevorzugt sind.
Die opake Basisschicht enthält Füllstoffe in einer Menge von maximal 30 Gew.-%,
vorzugsweise 1 bis 25 Gew.-%, insbesondere 2 bis 20 Gew.-%, bezogen auf das
Gewicht der Basisschicht. Füllstoffe sind im Sinne der vorliegenden Erfindung
Pigmente und/oder vakuoleniniziierende Teilchen.
Pigmente sind im Sinne der vorliegenden Erfindung unverträgliche Teilchen, die im
wesentlichen nicht zur Vakuolenbildung beim Verstrecken der Folie führen. Die
färbende Wirkung der Pigmente wird durch die Teilchen selbst verursacht.
"Pigmente" haben im allgemeinen einen mittleren Teilchendurchmesser von 0,01 bis
maximal 1 µm, vorzugsweise 0,01 bis 0,7 µm, insbesondere 0,01 bis 0,4 µm.
Pigmente umfassen sowohl sogenannte "Weißpigmente", welche die Folien weiß
einfärben, als auch "Buntpigmente", welche der Folie eine bunte oder schwarze
Farbe verleihen. Übliche Pigmente sind Materialien wie z. B. Aluminiumoxid,
Aluminiumsulfat, Bariumsulfat, Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Silicate wie
Aluminiumsilicat (Kaolinton) und Magnesiumsilicat (Talkum), Siliciumdioxid und
Titandioxid, worunter Weißpigmente wie Calciumcarbonat, Siliciumdioxid,
Titandioxid und Bariumsulfat bevorzugt eingesetzt werden.
Die Titandioxidteilchen bestehen im allgemeinen zu mindestens 95 Gew.-% aus
Rutil und werden bevorzugt mit einem Überzug aus anorganischen Oxiden und/oder
aus organische Verbindungen mit polaren und unpolaren Gruppen eingesetzt.
Derartige Beschichtungen des TiO2 sind im Stand der Technik bekannt.
Im Sinne der vorliegenden Erfindung sind "vakuoleniniziierende Füllstoffe" feste
Teilchen die mit der Polymermatrix unverträglich sind und beim Verstrecken der
Folien zur Bildung von vakuolenartigen Hohlräumen führen, wobei Größe, Art und
Anzahl der Vakuolen von der Größe und der Menge der festen Teilchen und den
Streckbedingungen wie Streckverhältnis und Strecktemperatur abhängig sind. Die
Vakuolen reduzieren die Dichte und geben den Folien ein charakteristisches
perlmuttartiges, opakes Aussehen, welches durch Lichtstreuung an den
Grenzflächen "Vakuole/Polymermatrix" entsteht. Die Lichtstreuung an den festen
Teilchen selbst trägt zur Opazität der Folie im allgemeinen vergleichsweise wenig
bei. In der Regel haben die vakuoleninizüerenden Füllstoffe eine Mindestgröße von
1 µm, um zu einer effektiven, d. h. opak machenden Menge an Vakuolen zu führen.
Im allgemeinen beträgt der mittlere Teilchendurchmesser der Teilchen 1 bis 6 µm,
vorzugsweise 1,5 bis 5 µm. Der chemische Charakter der Teilchen spielt eine
untergeordnete Rolle, sofern Unverträglichkeit vorliegt.
Übliche vakuoleniniziierende Füllstoffe sind anorganische und/oder organische, mit
Polypropylen unverträgliche Materialien wie Aluminiumoxid, Aluminiumsulfat,
Bariumsulfat, Calciumcarbonat, Magnesiumcarbonat, Silicate wie Aluminiumsilicat
(Kaolinton) und Magnesiumsilicat (Talkum) und Siliciumdioxid, worunter
Calciumcarbonat und Siliciumdioxid bevorzugt eingesetzt werden. Als organische
Füllstoffe kommen die üblicherweise verwendeten, mit dem Polymeren der
Basisschicht unverträglichen Polymeren in Frage, insbesondere solche wie HDPE,
Copolymere von cyclischen Olefinen wie Norbornen oder Tetracyclododecen mit
Ethylen oder Propen, Polyester, Polystyrole, Polyamide, halogenierte organische
Polymere, wobei Polyester wie beispielsweise Polybutylenterephthalate bevorzugt
sind. "Unverträgliche Materialien bzw. unverträgliche Polymere" im Sinne der
vorliegenden Erfindung bedeutet, daß das Material bzw. das Polymere in der Folie
als separates Teilchen bzw. als separate Phase vorliegt.
Die opake Basisschicht enthält Pigmente in einer Menge von 0,5 bis 10 Gew.-%,
vorzugsweise 1 bis 8 Gew.-%, insbesondere 1 bis 5 Gew.-%. Vakuoleniniziierende
Füllstoffe sind in einer Menge von 0,5 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 1 bis 15 Gew.-%,
insbesondere 1 bis 10 Gew.-% enthalten. Die Angaben beziehen sich auf das
Gewicht der Basisschicht.
Die Dichte der Folie kann je nach Zusammensetzung der Basisschicht in einem
Bereich von 0,4 bis 1,1 g/cm3 variieren. Dabei tragen Vakuolen zu einer
Erniedrigung der Dichte bei, wohingegen Pigmente, wie z. B. TiO2 auf Grund seines
höheren spezifischen Gewichts die Dichte der Folie erhöht. Vorzugsweise beträgt
die Dichte der Folie 0,5 bis 0,95 g/cm3.
Zusätzlich kann die Basisschicht, sowohl in einer transparenten, als auch in einer
opaken Ausführungsform übliche Additive wie Neutralisationsmittel, Stabilisatoren,
Antistatika und/oder Gleitmittel in jeweils wirksamen Mengen enthalten. Die
nachstehenden Angaben in Gew.-% beziehen sich jeweils auf das Gewicht der
Basisschicht.
Bevorzugte Antistatika sind Glycerinmonostearate, Alkali-alkansulfonate,
polyethermodifizierte, d. h. ethoxylierte und/oder propoxylierte Polydiorganosiloxane
(Polydialkylsiloxane, Polyalkylphenylsiloxane und dergleichen) und/oder die im
wesentlichen geradkettigen und gesättigten aliphatischen, tertiären Amine mit einem
aliphatischen Rest mit 10 bis 20 Kohlenstoffatomen, die mit ω-Hydroxy-(C1-C4)-alkyl-
Gruppen substituiert sind, wobei N,N-bis-(2-hydroxyethyl)-alkylamine mit 10 bis 20
Kohlenstoffatomen, vorzugsweise 12 bis 18 Kohlenstoffatomen, im Alkylrest
besonders geeignet sind. Die wirksame Menge an Antistatikum liegt im Bereich von
0,05 bis 0,5 Gew.-%.
Gleitmittel sind höhere aliphatische Säureamide, höhere aliphatische Säureester,
Wachse und Metallseifen sowie Polydimethylsiloxane. Die wirksame Menge an
Gleitmittel liegt im Bereich von 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise 0,02 bis 1 Gew.-%.
Besonders geeignet ist der Zusatz von höheren aliphatischen Säureamiden im
Bereich von 0,01 bis 0,25 Gew.-% in der Basisschicht. Ein insbesondere geeignete
aliphatische Säureamide sind Erucasäureamid und Stearylamid. Der Zusatz von
Polydimethylsiloxanen ist im Bereich von 0,02 bis 2,0 Gew.-% bevorzugt,
insbesondere Polydimethylsiloxane mit einer Viskosität von 5 000 bis
1 000 000 mm2/s.
Als Stabilisatoren können die üblichen stabilisierend wirkenden Verbindungen für
Ethylen-, Propylen- und andere α-Olefinpolymere eingesetzt werden. Deren
Zusatzmenge liegt zwischen 0,05 und 2 Gew.-%. Besonders geeignet sind pheno
lische und phosphitische Stabilisatoren wie Tris 2,6-dimethylphenylphosphit.
Phenolische Stabilisatoren mit einer Molmasse von mehr als 500 g/mol werden
bevorzugt, insbesondere Tris-2,6-dimethylphenylphosphit, Pentaerythrityl-Tetrakis-
3-(3,5-di-Tertiärbutyl-4-Hydroxy-phenyl)-Propionat oder 1,3,5-Trimethyl-2,4,6-
tris(3,5-di-Tertiärbutyl-4-Hydroxybenzyl)benzol. Dabei werden phenolische
Stabilisatoren allein in einer Menge von 0,1 bis 0,6 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis
0,3 Gew.-%, phenolische und phosphitische Stabilisatoren im Verhältnis 1 : 4 bis 2 : 1
und in einer Gesamtmenge von 0,1 bis 0,4 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis
0,25 Gew.-% eingesetzt.
Neutralisationsmittel sind vorzugsweise Dihydrotalcit, Calciumstearat und/oder
Calciumcarbonat einer mittleren Teilchengröße von höchstens 0,7 µm, einer
absoluten Teilchengröße von kleiner 10 µm und einer spezifischen Oberfläche von
mindestens 40 m2/g. Im allgemeinen werde 0,02 bis 0,1 Gew.-% zugesetzt.
Für zweischichtige Ausführungsformen, welche nur eine innere Deckschicht
aufweisen, ist es bevorzugt, daß die äußere Oberfläche der Basisschicht mittels
Corona-, Plasma oder Flamme oberflächenbehandelt wird.
Die erfindungsgemäße Polyolefinfolie weist vorzugsweise eine zweite, äußere
Deckschicht auf, welche eine gute Haftung gegenüber üblichen Druckfarben,
Klebern, sowie Beschichtungen und/oder Lacken zeigt. Diese äußere Deckschicht
der Folie ist vorzugsweise auf der gegenüberliegenden Oberfläche der Basisschicht
aufgebracht und wird nachstehend "äußere Deckschicht" genannt. Zur weiteren
Verbesserung der Haftung von Druckfarben, Klebern und Beschichtungen ist es
bevorzugt eine Corona-, Plasma- oder Flammbehandlung der Oberfläche der
äußeren Deckschicht durchzuführen.
Die äußere Deckschicht ist im allgemeinen aus Polymeren aus Olefinen mit 2 bis 10
Kohlenstoffatomen aufgebaut. Die äußere Deckschicht enthält im allgemeinen 95
bis 100 Gew.-% Polyolefin, vorzugsweise 98 bis < 100 Gew.-% Polyolefin, jeweils
bezogen auf das Gewicht der Deckschichten.
Beispiele für geeignete olefinische Polymere der Deckschichten sind Propylen
homopolymere, Co- oder Terpolymere II aus Ethylen- Propylen und/oder
Butyleneinheiten oder Mischungen aus den genannten Polymeren. Diese Co- oder
Terpolymere II enthalten keine Carbonsäuremonomeren (bzw. Ester davon). Es sind
Polyolefine. Hierunter sind bevorzugte Polymerisate
statistische Ethylen-Propylen-Copolymere mit einem Ethylengehalt von 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 2,5 bis 8 Gew.-%, oder
statistische Propylen-Butylen-1-Copolymere mit einem Butylengehalt von 2 bis 25 Gew.-%, bevorzugt 4 bis 20 Gew.-%, oder
statistische Ethylen-Propylen-Butylen-1-Terpolymere mit einem Ethylengehalt von 1 bis 10 Gew.-% und einem Butylen-1-Gehalt von 2 bis 20 Gew.-%, oder
eine Mischung oder ein Blend aus Ethylen-Propylen-Butylen-1-Terpolymeren und Propylen-Butylen-1-Copolymeren mit einem Ethylengehalt von 0,1 bis 7 Gew.-% und einem Propylengehalt von 50 bis 90 Gew.-% und einem Butylen-1-Gehalt von 10 bis 40 Gew.-%. Die Angaben in Gew.-% beziehen sich jeweils auf das Gewicht des Polymeren.
statistische Ethylen-Propylen-Copolymere mit einem Ethylengehalt von 1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 2,5 bis 8 Gew.-%, oder
statistische Propylen-Butylen-1-Copolymere mit einem Butylengehalt von 2 bis 25 Gew.-%, bevorzugt 4 bis 20 Gew.-%, oder
statistische Ethylen-Propylen-Butylen-1-Terpolymere mit einem Ethylengehalt von 1 bis 10 Gew.-% und einem Butylen-1-Gehalt von 2 bis 20 Gew.-%, oder
eine Mischung oder ein Blend aus Ethylen-Propylen-Butylen-1-Terpolymeren und Propylen-Butylen-1-Copolymeren mit einem Ethylengehalt von 0,1 bis 7 Gew.-% und einem Propylengehalt von 50 bis 90 Gew.-% und einem Butylen-1-Gehalt von 10 bis 40 Gew.-%. Die Angaben in Gew.-% beziehen sich jeweils auf das Gewicht des Polymeren.
Die in der äußeren Deckschicht eingesetzten vorstehend beschriebenen Co-
und/oder Terpolymeren II weisen im allgemeinen einen Schmelzflußindex von 1,5
bis 30 g/10 min, vorzugsweise von 3 bis 15 g/10 min, auf. Der Schmelzpunkt liegt im
Bereich von 120 bis 145°C. Das vorstehend beschriebene Blend aus Co- und
Terpolymeren II hat einen Schmelzflußindex von 5 bis 9 g/10 min und einen
Schmelzpunkt von 120 bis 150°C. Alle vorstehend angegebenen
Schmelzflußindices werden bei 230°C und einer Kraft von 21,6 N (DIN 53 735)
gemessen. Gegebenenfalls können alle vorstehend beschriebenen
Deckschichtpolymeren peroxidisch oder auch thermooxidativ abgebaut sein, wobei
der Abbaufaktor im allgemeinen in einem Bereich von 1 bis 15, vorzugsweise 1 bis 8
liegt.
Gegebenenfalls können der äußeren Deckschichten die vorstehend beschriebenen
Additive wie Antistatika, Neutralisationsmittel, Gleitmittel und/oder Stabilisatoren,
sowie gegebenenfalls zusätzlich Antiblockmittel zugesetzt werden. Die Angaben in
Gew.-% beziehen sich dann entsprechend auf das Gewicht der Deckschicht.
Geeignete Antiblockmittel sind bereits im Zusammenhang mit der inneren
Deckschicht beschrieben. Diese Antiblockmittel sind auch für die äußere
Deckschicht geeignet. Die bevorzugte Menge an Antiblockmittel liegt für die äußere
Deckschicht im Bereich von 0,1 bis 2 Gew.-%, vorzugsweise 0,1 bis 0,8 Gew.-%.
Die Dicke der äußeren Deckschicht ist im allgemeinen größer als 0,1 µm und liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 5 µm, insbesondere 0,3 bis 2 µm.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird die Oberfläche der äußeren
Deckschicht Corona-, Plasma- oder Flamm-behandelt. Diese Behandlung dient
dazu, die Folienoberfläche für eine anschließende Dekoration und Bedruckung
vorzubereiten, d. h. die Benetzbarkeit mit und Haftung von Druckfarben und
sonstigen Dekorationsmitteln zu gewährleisten.
Die erfindungsgemäße Folie umfaßt mindestens die vorstehend beschriebene
Basisschicht und die innere Deckschicht, aus Co- oder Terpolymer I und
Zusatzstoff. Gegebenenfalls ist auf der gegenüberliegenden Oberfläche eine zweite,
äußere Deckschicht aufgebracht. Gegebenenfalls kann/können auch einseitig eine
oder beidseitig Zwischenschichten zwischen der Basis- und der/den Deck
schicht/en vorhanden sein.
Die Zwischenschichten kann/können aus den für die Basisschicht bzw. für die
Deckschichten beschriebenen olefinischen Polymeren, vorzugsweise Propylen
polymeren aufgebaut sein. Die Zwischenschichten kann/können die für die
einzelnen Schichten beschriebenen üblichen Additive wie Antistatika,
Neutralisationsmittel, Gleitmittel und/oder Stabilisatoren enthalten. In einer weiteren
Ausführungsform kann derjenigen Zwischenschicht, welche zwischen der
Basisschicht und der inneren Deckschicht angeordnet ist, ebenfalls ein Zusatzstoff
wie vorstehend für die innere Deckschicht beschrieben zugefügt werden. Als
Zusatzstoffe sind ebenfalls die beschriebenen Polyolefine, Polystryrol, Polyester,
Polyamide, Kohlenwasserstoff und Wachs bevorzugt. Der Gehalt an Zusatzstoff in
der Zwischenschicht beträgt maximal 30 Gew.-% und liegt vorzugsweise im Bereich
von 0,5 bis 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Gewicht der Zwischenschicht. Die
Dicke dieser Zwischenschicht ist größer als 0,5 µm und liegt vorzugsweise im
Bereich von 0,6 bis 6 µm, insbesondere 1 bis 4 µm.
Unter den möglichen geeigneten Additiven sind höhere aliphatische Säureamide
höhere aliphatische Säureester, wie z. B. Erucasäureamid und/oder Polysiloxan, wie
Polydimethylsiloxane besonders geeignete, wobei diese Additive in üblichen oder
auch leicht erhöhten Mengen eingesetzt werden. Beispielsweise können bis zu
5 Gew.-% ESA oder PDMS in die Zwischenschicht eingearbeitet werden.
Gegebenenfalls kann die Zwischenschicht zusätzlich die für die Deckschichten
beschriebenen Antiblockmittel enthalten, um zusätzlich zur Oberflächenrauheit
beizutragen.
Die Zwischenschicht, die in einer bevorzugten Ausführungsform zwischen der
äußeren Deckschicht und der Basisschicht aufgebracht sein kann (nachstehend
äußere Zwischenschicht), trägt zu einem hohen Glanz auf der Außenseite des
Etiketts bei, insbesondere ungefüllte äußere Zwischenschichten aus
Propylenhomopolymer. Für Ausführungsformen bei denen ein weißes oder opakes
Erscheinungsbild (hohe Deckkraft) des Etiketts gewünscht ist enthält die äußere
Zwischenschicht vakuoleniniziierenden Füllstoffen und/oder Pigmente,
insbesondere TiO2. Die Dicke dieser äußeren Zwischenschicht ist größer als 0,3 µm
und liegt vorzugsweise im Bereich von 1,0 bis 15 µm, insbesondere 1,5 bis 10 µm.
Die Gesamtdicke der erfindungsgemäßen Etikettenfolie kann innerhalb weiter
Grenzen variieren und richtet sich nach dem beabsichtigten Einsatz. Sie beträgt
vorzugsweise 15 bis 150 µm, insbesondere 20 bis 100 µm, vorzugsweise 25 bis
90 µm. Dabei macht die Basisschicht etwa 40 bis 99% der Gesamtfoliendicke aus.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsge
mäßen Polyolefinfolie nach dem an sich bekannten Coextrusionsverfahren. Im
Rahmen dieses Verfahrens werden die den einzelnen Schichten der Folie
entsprechenden Schmelzen gleichzeitig und gemeinsam durch eine Flachdüse coextru
diert, die so erhaltene Folie zur Verfestigung auf einer oder mehreren Walzen abgezo
gen, die mehrschichtige Folie anschließend gestreckt (orientiert), die gestreckte Folie
thermofixiert und gegebenenfalls an der zur Behandlung vorgesehenen
Oberflächenschicht plasma- corona- oder flammbehandelt.
Eine biaxiale Streckung (Orientierung) wird sequentiell oder simultan durchgeführt. Die
sequentielle Streckung wird im allgemeinen aufeinanderfolgend durchgeführt, wobei die
aufeinanderfolgende biaxiale Streckung, bei der zuerst längs (in Maschinenrichtung)
und dann quer (senkrecht zur Maschinenrichtung) gestreckt wird, bevorzugt ist. Die
weitere Beschreibung der Folienherstellung erfolgt am Beispiel einer
Flachfolienextrusion mit anschließender sequentialer Streckung.
Zunächst wird wie beim Extrusionsverfahren üblich das Polymere bzw. die Poly
mermischung der einzelnen Schichten in einem Extruder komprimiert und verflüssigt,
wobei die gegebenenfalls zugesetzten Additive bereits im Polymer bzw. in der
Polymermischung enthalten sein können. Die Schmelzen werden dann gleichzeitig
durch eine Flachdüse (Breitschlitzdüse) gepreßt, und die ausgepreßte mehrschichtige
Folie wird auf einer oder mehreren Abzugswalzen bei einer Temperatur von 10 bis
100°C, vorzugsweise 10 bis 50°C, abgezogen, wobei sie abkühlt und sich verfestigt.
Die so erhaltene Folie wird dann längs und quer zur Extrusionsrichtung gestreckt, was
zu einer Orientierung der Molekülketten führt. Das Längsstrecken wird man vorzugs
weise bei einer Temperatur von 70 bis 130°C, vorzugsweise 80 bis 110°C, zweckmä
ßigerweise mit Hilfe zweier entsprechend dem angestrebten Streckverhältnis
verschieden schnellaufender Walzen durchführen und das Querstrecken vorzugsweise
bei einer Temperatur von 120 bis 180°C mit Hilfe eines entsprechenden Kluppenrah
mens. Die Längsstreckverhältnisse liegen im Bereich von 3 bis 8 vorzugsweise 4 bis 6.
Die Querstreckverhältnisse liegen im Bereich von 5 bis 10, vorzugsweise 7 bis 9.
Grundsätzlich ist es für die Längsstreckung einer Folie mittels Walzen erforderlich die
Folie durch den Walzenkontakt auf eine Mindesttemperatur zu erwärmen, damit eine
gleichmäßige Verstreckung möglich ist. Im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung wurde gefunden, daß die Deckschichten aus Co- oder Terpolymeren I
verstärkt dazu neigen auf den Walzen des Längsstreckwerks zu verkleben. Es zeigte
sich, daß eine Folie deren Deckschicht nur aus Co- oder Terpolymere I besteht im
üblichen Stenterprozeß nicht mittels Walzen in Längsrichtung verstreckt werden kann.
Sind die Temperaturen zu hoch führen Ablagerungen auf den Längsstreckwalzen zu
optischen Defekten. Bei niedrigeren Temperaturen kommt es zu Streckbögen und
Abrissen. Es konnte kein geeigneter Temperaturbereich gefunden werden, in dem die
Folie im Produktionsmaßstab herstellbar ist.
Überraschenderweise werden durch die beschriebenen Zusatzstoffe in der Deckschicht
die Klebeneigung des Deckschichtrohstoffs und die Ablagerungen auf den
Längsstreckwalzen deutlich verringert. So konnte ein Temperaturbereich gefunden
werden der die Herstellung der Folie im Produktionsmaßstab erlaubt. Es wurde
gefunden, daß durch den Zusatz der Wachse, Polyethylene oder anderer Zusatzstoffe
eine Längsstreckung bei einer Temperatur im Bereich des Schmelzpunktes des
jeweiligen Deckschichtrohstoffs möglich ist. Bevorzugt wird eine Temperatur im
Bereich von 10°C, vorzugsweise 5°C, ober- oder unterhalb des Schmelzpunktes des
Co- oder Terpolymeren I gewählt.
An die Streckung der Folie schließt sich ihre Thermofixierung (Wärmebehandlung) an,
wobei die Folie etwa 0,1 bis 10 s lang bei einer Temperatur von 100 bis 160°C
gehalten wird. Anschließend wird die Folie in üblicher Weise mit einer
Aufwickeleinrichtung aufgewickelt.
Bevorzugt wird/werden nach der biaxialen Streckung eine oder beide Oberfläche/n der
Folie nach einer der bekannten Methoden plasma-, corona- oder flammbehandelt. Die
Behandlungsintensität liegt im allgemeinen im Bereich von 35 bis 50 mN/m,
vorzugsweise 37 bis 45 mN/m.
Bei der Coronabehandlung wird zweckmäßigerweise so vorgegangen, daß die Folie
zwischen zwei als Elektroden dienenden Leiterelementen hindurchgeführt wird,
wobei zwischen den Elektroden eine so hohe Spannung, meist Wechselspannung
(etwa 5 bis 20 kV und 5 bis 30 kHz), angelegt ist, daß Sprüh- oder
Coronaentladungen stattfinden können. Durch die Sprüh- oder Coronaentladung
wird die Luft oberhalb der Folienoberfläche ionisiert und reagiert mit den Molekülen
der Folienoberfläche, so daß polare Einlagerungen in der im Wesentlichen unpo
laren Polymermatrix entstehen.
Die Oberflächenbehandlung wie z. B. Corona-Behandlung kann sowohl sofort bei
der Herstellung der Etikettenfolie wie auch zu einem späteren Zeitpunkt, z. B.
unmittelbar vor dem Etikettiervorgang, erfolgen.
Erfindungsgemäß wird die Etikettenfolie in verschiedenen Verfahren für die Etikettierung
von Behältern aus Kunststoffen eingesetzt, insbesondere für das In-Mould und
Themolabelling Verfahren, wobei keine Kleber- oder Haftvermittler, Beschichtungen
oder ähnliche Hilfsmittel nach der Folienherstellung in einem separaten
Arbeitsschritt aufgebracht werden müssen.
Des weiteren wurde gefunden, daß die Etiketten auch auf anderen Materialien wie
beispielsweise Glas, Aluminium, Holz oder Weißblech sehr gut haften, wobei bei
diesen Materialien die Etikettierung mittels Thermolabelling geeignet ist.
Die zu etikettierenden Behälter aus thermopolastischem Polymer können nach den
verschiedensten Verfahren und aus den verschiedensten Materialien hergestellt
sein oder hergestellt werden. Dabei können die Behälter sowohl massiv-wandig wie
auch geschäumt-wandig sein. Letztere können aus granulatförmigen Vorprodukten,
die entsprechende Treibmittel enthalten, in der Form geschäumt werden oder aus
geschäumten Platten durch Tiefziehen ausgeformt werden. Je nach den
Anforderungen an den Behälter und dem Verfahren zu seiner Herstellung kommen
so unterschiedliche Materialien wie Polypropylen (PP), Polyethylen hoher bzw.
niedriger Dichte (HD-PE bzw. LD-PE oder LLD-PE), Polystyrol (PS), Polyvinylchlorid
(PVC), Polyethylenterephthalat (PET), deren Copolymere und andere Polymere, in
Einzelfällen auch Mischungen solcher Polymerer zur Herstellung der Behälter zum
Einsatz. Verfahren zur Herstellung der Behälter sind beispielsweise Spritzguß,
Dünnwandspritzguß, Blasformen, Tiefziehen, Thermoformen oder
Spritzstreckblasen.
Die Etikettierung der Behälter aus thermoplastischem Polymer mit der
erfindungsgemäßen Etikettenfolie kann nach dem IML-Verfahren erfolgen und dabei
mit allen genannten gängigen Verfahren zur Herstellung von Behältern kombiniert
werden. Allen Varianten oder Kombinationen ist dabei gemeinsam, daß das Etikett
vor der Formung oder Herstellung des Behälters zugeschnitten (Cut-in-place oder
Cut) und derart in die Form eingelegt wird, daß die bedruckten Außenseite
des Etiketts mit der Form in Kontakt steht und später die Sichtseite des Behälters
bildet. Die Innenseite des Etiketts ist dem Behälter zugewendet. Bei der Formung
oder Herstellung des Behälters verbindet sich die innere Oberfläche des Etikett
unter Einwirkung von Druck und Temperatur mit dem Behälter.
Die bei der Formgebung oder Herstellung des Behälters aus thermoplastischem
Polymer anzuwendenden Temperaturen und Drücke richten sich nach den
Eigenschaften der eingesetzten Formmassen und nach den Erfordernissen des
gewählten Verfahrens zur Herstellung oder Formung des Behälters. Diese
Bedingungen sind in den Grundzügen in verschiedenen Handbüchern der
Kunststoffverarbeitung (u. a. "Kunststoff-Taschenbuch", herausgegeben von Hj.
Saechtling, Hanser-Verlag München-Wien) sowie in den Empfehlungen der
Hersteller der entsprechenden Formmassen beschrieben.
Die Etikettenfolie kann auch erfindungsgemäß zur Etikettierung von Behältern nach
dem Thermolabelling-Verfahren eingesetzt werden. Thermolabelling ist im Sinne
der vorliegenden Erfindung ein Etikettierverfahren, bei welchem das Etikett unter
Einwirkung von Wärme (ohne zusätzliche Hilfsstoffe) auf ein vorher, d. h. in einem
separaten Arbeitsschritt, hergestellten Behältnis aufgebracht wird. Eine
überraschende Vielzahl von Behältermaterialien können etikettiert werden,
beispielsweise Glas, Metall wie z. B. Weißblech oder Aluminium oder auch
thermoplastische Polymere, die vorstehend für das In-Mould label Verfahren
beschrieben wurden.
Erfindungsgemäß ist es nicht erforderlich, das Etikett auf der Innenseite zusätzlich
mit Haft- und Hilfsstoffen, Klebern oder Beschichtungen zu versehen. Es genügt die
Einwirkung von Wärme und gegebenenfalls zusätzlich Druck, um das Etikett mit
seiner inneren Deckschicht auf die Oberfläche der Behälterwand zu applizieren.
Dabei kann entweder das Etikett und/oder der bereits ausgeformte Behälter in
einem separaten Verfahrensschritt, nach Behälterherstellung, aber vor der
Applikation des Etiketts auf einen geeigneten Temperaturbereich erhitzt werden,
wobei der Behälter bei diesen Temperaturen möglichst formstabil bleiben sollte. Der
geeignete Temperaturbereich richtet sich nach dem Material des Behälters und
beträgt beispielsweise für PP 90 bis 140°C, für PE-HD 70 bis 120°C, für PE-LD
und -LLD 60 bis 115°C, für PET 130 bis 170°C, für PC 110 bis 145°C, für Hart-
PVC 70 bis 130°C, für Weich-PVC je nach Einstellung 50 bis 120°C und für PS 70
bis 95°C ermittelt. Bevorzugt wird bei der Etikettierung mit der erfindungsgemäßen
Etikettenfolie für PP ein Temperaturbereich von 95 bis 130°C eingehalten, für PE-HD
von 75 bis 115°C, für PE-LD und -LLD von 65 bis 105°C, für PET von 135 bis
165°C, für PC von 120 bis 140°C, für Hart-PVC von 80 bis 125°C, für Weich-PVC
je nach Einstellung von 60 bis 120°C und für PS von 75 bis 90°C.
Hilfreich kann die zusätzliche Anwendung eines geeigneten Anpreßdrucks
zusammen mit der Einwirkung von Wärme sein. Dabei kann der Druck vollflächig
auf das Etikett einwirken, in dem beispielsweise entsprechende "Siegelwerkzeuge"
oder Stempel das Etikett flach auf den Behälter aufdrücken. Dies setzt eine flache
Behälterform im Bereich des aufzubringenden Etiketts voraus. Gegebenenfalls
können Walzen oder Bürsten über das Etikett geführten werden und so das Etikett
über seine gesamte Fläche andrücken. Dies ist insbesondere bei runden
Behälterformen vorteilhaft. Der Anpreßdruck kann innerhalb weiter Grenzen
variieren und ist von dem Verfahren und der Behältnisform abhängig.
Insbesondere bei Behältern mit dünnen und flachen Wänden werden solche
Verfahrensvarianten bevorzugt, bei denen die Behälterwandung durch einen
entsprechenden Gegendruck stabilisiert wird. Bei Bechern und Schalen kommen
hierfür an der Innenwand anliegende Matrizen oder Gegenwalzen, sowie
besonders bei Flaschen, auch Luft-Überdruck in Betracht.
Gegebenenfalls kann das Etikett auch nur auf einer Teilfläche mit der
Behälterwandung (Patch labeling) verbunden werden. Bei dieser Variante wird ein
Kleber vollflächig auf das Etikett appliziert, das anschließend auf die
Behälterwandung aufgebracht wird. Bei der erfindungsgemäßen Etikettenfolie
entfällt der Kleberauftrag. Auf ein Behältnis können so ein oder mehrere Etiketten
aufgebracht werden.
Eine weitere Variante der nachträglichen Behälteretikettierung ist die
Rundumetikettierung, bei welcher das Etikett in Form eines Streifens um den
Behälter herumgewickelt und lediglich an den Enden des Streifens mit der
Behälterwandung bzw. mit dem Etikett selbst durch Applikation eines
Schmelzeklebers, der für die Haftung des Etikettes zum Behältnis bzw. des Etikettes
gegen sich selbst sorgt, verbunden wird. Bei der erfindungsgemäßen Folie entfällt
der Kleberauftrag. Es genügt die Erwärmung im Bereich des Streifens, welcher
gegen den Behälter bzw. gegen die Folie haftet.
Je nach der gewählten Verfahrensvariante kann es vorteilhaft sein, auch oder nur
die Etikettenfolie vor der Applikation zu erhitzen. In diesen Fällen liegt der
bevorzugte Temperaturbereich der inneren Folienoberfläche bei 70 bis 130°C,
besonders bevorzugt bei 80 bis 125°C. Überraschenderweise sind nur sehr
niedrige Temperaturen erforderlich um mittels Thermolabelling eine gute Haftung
des Etiketts zu erzeugen.
Je nach dem verwendeten Druckverfahren, dem Verfahren zur Herstellung der
Behälter und der maschinellen Ausstattung am Ort der Etikettenapplikation können
die Etiketten nach dem "Cut-in-Place"-Verfahren oder nach dem "Cut & Stack"-
Verfahren zugeführt werden.
In einer weiteren Anwendung kann die Etikettenfolie auch als Bestandteil eines
Laminats eingesetzt werden, welches seinerseits in der beschriebenen Weise als
In-Mould oder Thermolabelling-Etikett verwendet werden kann. Die
erfindungsgemäßen Etikettenfolien bildet dann die Innenseite des Laminates, so
daß erfindungsgemäß die innere Oberfläche der Etikettenfolie in gleicher Weise
dem Behältnis zugewandt ist und die gute Haftung auf dem Behälter sicherstellt.
Typischerweise kommen auf der Außenseite des Etiketts mehr oder weniger dünne,
transparente Folien, insbesondere transparente BOPP-Folien zum Einsatz. Dabei
befindet sich das Druckbild zwischen der inneren und der äußeren Folie. Die beiden
Folien werden dabei mit einem geeigneten Kleber miteinander verklebt.
Zur Charakterisierung der Rohstoffe und der Folien wurden die folgenden Meß
methoden benutzt:
Der Schmelzflußindex wurde nach DIN 53 735 bei 21,6 N Belastung und 230°C
gemessen.
DSC-Messung, Maximum der Schmelzkurve, Aufheizgeschwindigkeit 20°C/min.
Die Trübung der Folie wurde nach ASTM-D 1003-52 gemessen.
Der Glanz wurde nach DIN 67 530 bestimmt. Gemessen wurde der Reflektorwert als
optische Kenngröße für die Oberfläche einer Folie. Angelehnt an die Normen
ASTM-D 523-78 und ISO 2813 wurde der Einstrahlwinkel mit 60° oder 85°
eingestellt. Ein Lichtstrahl trifft unter dem eingestellten Einstrahlwinkel auf die
ebene Prüffläche und wird von dieser reflektiert bzw. gestreut. Die auf den
photoelektronischen Empfänger auffallenden Lichtstrahlen werden als proportionale
elektrische Größe angezeigt. Der Meßwert ist dimensionslos und muß mit dem
Einstrahlwinkel angegeben werden.
Die Oberflächenspannung wurde mittels der sogenannten Tintenmethode
(DIN 53 364) bestimmt.
Die coronabehandelten Folien wurden 14 Tage nach ihrer Produktion (Kurzzeit
beurteilung) bzw. 6 Monate nach ihrer Produktion (Langzeitbeurteilung) bedruckt.
Die Farbhaftung wurde mittels Klebebandtest beurteilt. Konnte mittels Klebeband
wenig Farbe abgelöst werden, so wurde die Farbhaftung mit mäßig und bei
deutlicher Farbablösung mit schlecht beurteilt.
Als Maß für die Rauheit der Innenseiten der Folien wurden die Rauheitswerte Rz
der Folien wurden in Anlehnung an DIN 4768 Teil 1 und DIN 4777 sowie DIN 4772
und 4774 mittels eines Perthometer Typ S8P der Firma Feinprüf Perthen GmbH,
Göttingen, nach dem Tastschnitt-Verfahren gemessen. Der Meßkopf, ein
Einkufentastsystem gemäß DIN 4772, war mit einer Tastspitze mit dem Radius 5 µm
und einem Flankenwinkel von 90° bei einer Auflagekraft von 0,8 bis 1,12 mN sowie
einer Gleitkufe mit Radius 25 mm in Gleitrichtung ausgestattet. Der vertikale
Meßbereich wurde auf 62,5 µm, die Taststrecke auf 5,6 mm und der Cut-off des RC-
Filters gemäß DIN 4768/1 auf 0,25 mm eingestellt.
Es wurde durch Coextrusion und anschließende stufenweise Orientierung in Längs-
und Querrichtung wurde eine transparente dreischichtige Folie bestehend aus der
Basisschicht B, einer inneren Deckschicht A und einer äußeren Deckschicht C mit
einer Gesamtdicke von 60 µm hergestellt. Die Deckschicht A hatte eine Dicke von
2,0 µm und die Deckschicht C eine Dicke von 0,7 µm. Die Schichten waren wie folgt
zusammengesetzt:
99,64 Gew.-% Propylenhomopolymer mit einem Schmelzpunkt von 165°C und
einem Schmelzflußindex von 3,4 g/10 min und einem Kettenisotaxie
index von 94%
0,10 Gew.-% Erucasäureamid (Gleitmittel)
0,10 Gew.-% Armostat 300 (Antistatikum)
0,03 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaCO3
0,10 Gew.-% Erucasäureamid (Gleitmittel)
0,10 Gew.-% Armostat 300 (Antistatikum)
0,03 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaCO3
)
0,13 Gew.-% Stabilisator (Irganox)
0,13 Gew.-% Stabilisator (Irganox)
94,5 Gew.-% Terpolymer aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid
mit einem Ethylengehalt von 91 Gew.-% Ethylacrylestergehalt von
5 Gew.-% und einem Maleinsäureanhydridgehalt von 4 Gew.-%
bezogen auf das Terpolymer. Der Schmelzflußindex betrug
5,0 g/10 min (bei 190°C, 21,6 N).
0,5 Gew.-% SiO2
0,5 Gew.-% SiO2
als Antiblockmittel mit einer mittleren Teilchengröße von 4 µm
5,0 Gew.-% Polyethylen-Wachs mit einem Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 2000
5,0 Gew.-% Polyethylen-Wachs mit einem Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 2000
99,54 Gew.-% statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem
Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von
6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer
0,22 Gew.-% SiO2
0,22 Gew.-% SiO2
als Antiblockmittel mit einer mittleren Teilchengröße von 4 µm
0,20 Gew.-% Stabilisator (Irganox 1010/Irgafos 168)
0,04 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaStearat)
0,20 Gew.-% Stabilisator (Irganox 1010/Irgafos 168)
0,04 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaStearat)
Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen Verfahrensschritten waren:
Extrusion:
Temperaturen
Basisschicht B: 260°C
Deckschicht A: 230°C
Deckschicht C: 240°C
Temperatur der Abzugswalze: 20°C
Temperaturen
Basisschicht B: 260°C
Deckschicht A: 230°C
Deckschicht C: 240°C
Temperatur der Abzugswalze: 20°C
Längsstreckung:
Temperatur: 100°C
Längsstreckverhältnis: 1 : 4,5
Temperatur: 100°C
Längsstreckverhältnis: 1 : 4,5
Querstreckung:
Temperatur: 165°C
Querstreckverhältnis: 1 : 9
Temperatur: 165°C
Querstreckverhältnis: 1 : 9
Fixierung:
Temperatur: 140°C
Konvergenz: 10%
Temperatur: 140°C
Konvergenz: 10%
Druckvorbehandlung:
Deckschicht A; Corona 10000 V/10000 Hz
Deckschicht C: Corona 10000 V/10000 Hz
Deckschicht A; Corona 10000 V/10000 Hz
Deckschicht C: Corona 10000 V/10000 Hz
Bei dem Querstreckverhältnis von 1 : 9 handelt es sich um einen Effektivwert. Dieser
Effektivwert berechnet sich aus der Endfolienbreite B, reduziert um die zweifache
Säumstreifenbreite b, dividiert durch die Breite der längsgestreckten Folie C,
ebenfalls um die zweifache Säumstreifenbreite b reduziert.
Es wurde eine dreischichtige Folie, wie in Beispiel 1 beschrieben, hergestellt. Im
Unterschied zu Beispiel 1 wurde in die Basisschicht zusätzlich 5,1 Gew.-%
Calciumcarbonat (Kreide) mit einem mittleren Teilchendurchmesser von 2 µm als
vakuoleninitierende Teilchen (Kreide) eingearbeitet. Der Polypropylengehalt wurde
entsprechend reduziert. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen
Verfahrensschritten waren wie in Beispiel 1. Die Folie war opak. Zusätzlich wurde
die Zusammensetzung der Deckschicht A wie folgt geändert:
92,5 Gew.-% Terpolymer aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid
mit einem Ethylengehalt von 91 Gew.-% Ethylacrylestergehalt von
5 Gew.-% und einem Maleinsäureanhydridgehalt von 4 Gew.-%
bezogen auf das Terpolymer. Der Schmelzflußindex betrug
5,0 g/10 min [bei 190°C, 21,6N]
0,5 Gew.-% SiO2
0,5 Gew.-% SiO2
als Antiblockmittel mit einer mittleren Teilchengröße von 4 µm
2,0 Gew.-% Polyethylen-Wachs mit einem Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 2000
5,0 Gew.-% HDPE mit einem MFI von 15 g/10 min (190°C/2,16 kg) und einem Schmelzpunkt von 133°C (DSC@10°C/min).
2,0 Gew.-% Polyethylen-Wachs mit einem Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 2000
5,0 Gew.-% HDPE mit einem MFI von 15 g/10 min (190°C/2,16 kg) und einem Schmelzpunkt von 133°C (DSC@10°C/min).
Die Folie wurde zusätzlich zu den nachstehend beschriebenen Etikettier
anwendungen als Deckelfolie verwendet und auf Joghurtbecher aus Polystyrol,
sowie auf ein Abformteil aus Polypropylen aufgebracht. Die Folie zeigte auf beiden
Behältern eine gute Haftung und ließ sich anschließend problemlos und
rückstandfrei entfernen. Die gute Haftung konnte bereits bei Temperaturen von ca.
80°C erreicht werden. Dadurch blieb der Siegelrand des Jogurtbechers zuverlässig
formstabil.
Es wurde eine dreischichtige Folie, wie in Beispiel 2 beschrieben, hergestellt. Im
Unterschied zu Beispiel 2 wurde in die Basisschicht zusätzlich 2,8 Gew.-%
Titandioxid (Rutil) als Pigment eingearbeitet. Der Polypropylengehalt wurde
entsprechend reduziert. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen
Verfahrensschritten waren wie in Beispiel 2. Die Folie war weiß-opak. Zusätzlich
wurde die Zusammensetzung der Deckschicht A wie folgt geändert:
89,5 Gew.-% Terpolymer aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid
mit einem Ethylengehalt von 91 Gew.-% Ethylacrylestergehalt von
5 Gew.-% und einem Maleinsäureanhydridgehalt von 4 Gew.-%
bezogen auf das Terpolymer. Der Schmelzflußindex betrug
5,0 g/10 min [bei 190°C, 21,6N]
0,5 Gew.-% SiO2
0,5 Gew.-% SiO2
als Antiblockmittel mit einer mittleren Teilchengröße von 4 µm
10,0 Gew.-% HDPE mit einem MFI von 15 g/10 min (190°C/2,16 kg) und einem Schmelzpunkt von 133°C (DSC@10°C/min).
10,0 Gew.-% HDPE mit einem MFI von 15 g/10 min (190°C/2,16 kg) und einem Schmelzpunkt von 133°C (DSC@10°C/min).
Es wurde eine Folie wie in Beispiel 3 beschrieben, jedoch mit einer zusätzlichen
Zwischenschicht, hergestellt. Die Zwischenschicht D wurde zwischen der
Basisschicht B und der Deckschicht C angebracht und war aus reinem
Propylenhomopolymer mit einem Schmelzpunkt von 165°C und einem
Schmelzflußindex von 3,4 g/10 min und einem Kettenisotaxie-Index von 94%
aufgebaut. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen Verfahrensschritten
waren wie in Beispiel 3. Zusätzlich wurde die Zusammensetzung der Deckschicht A
wie folgt geändert:
89,5 Gew.-% Terpolymer aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid
mit einem Ethylengehalt von 91 Gew.-% Ethylacrylestergehalt von
5 Gew.-% und einem Maleinsäureanhydridgehalt von 4 Gew.-%
bezogen auf das Terpolymer. Der Schmelzflußindex betrug
5,0 g/10 min [bei 190°C, 21,6 N)
0,5 Gew.-% SiO2
0,5 Gew.-% SiO2
als Antiblockmittel mit einer mittleren Teilchengröße von 4 µm
10,0 Gew.-% statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von 6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer.
10,0 Gew.-% statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von 6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer.
Es wurde eine Folie wie in Beispiel 4 beschrieben, jedoch mit einer zweiten
Zwischenschicht E auf der gegenüberliegenden Seite, hergestellt. Zusätzlich wurde
die Zusammensetzung der Deckschicht A wie folgt geändert:
87,5 Gew.-% Terpolymer aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid
mit einem Ethylengehalt von 91 Gew.-% Ethylacrylestergehalt von
5 Gew.-% und einem Maleinsäureanhydridgehalt von 4 Gew.-%
bezogen auf das Terpolymer. Der Schmelzflußindex betrug
5,0 g/10 min [bei 190°C, 21,6N]
0,5 Gew.-% SiO2
0,5 Gew.-% SiO2
als Antiblockmittel mit einer mittleren Teilchengröße von 4 µm
2,0 Gew.-% Polyethylen-Wachs mit einem Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 2000
10,0 Gew.-% statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von 6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer.
2,0 Gew.-% Polyethylen-Wachs mit einem Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) von 2000
10,0 Gew.-% statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von 6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer.
Die Zwischenschichten D und E besaßen folgende Zusammensetzungen:
90,58 Gew.-% Propylenhomopolymer mit einem Schmelzpunkt von 165°C und
einem Schmelzflußindex von 3,4 g/10 min und einem Kettenisotaxie-
Index von 94%
9,0 Gew.-% Titandioxid (Rutil) als Pigment
0,12 Gew.-% Erucasäureamid
0,14 Gew.-% Armostat 300
0,03 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaCO3
9,0 Gew.-% Titandioxid (Rutil) als Pigment
0,12 Gew.-% Erucasäureamid
0,14 Gew.-% Armostat 300
0,03 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaCO3
)
0,13 Gew.-% Stabiliator (Irganox)
0,13 Gew.-% Stabiliator (Irganox)
97,58 Gew.-% statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem
Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von
6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer
2,0 Gew.-% Polydimethylsiloxan (PDMS) mit einer Viskosität von 30 000 mm2
2,0 Gew.-% Polydimethylsiloxan (PDMS) mit einer Viskosität von 30 000 mm2
/s
0,18 Gew.-% Erucasäureamid
0,20 Gew.-% Stabilisator (Irganox 1010/Irgafos 168)
0,04 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaStearat)
0,18 Gew.-% Erucasäureamid
0,20 Gew.-% Stabilisator (Irganox 1010/Irgafos 168)
0,04 Gew.-% Neutralisationsmittel (CaStearat)
Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen Verfahrensschritten waren wie in
Beispiel 2.
Es wurde eine transparente dreischichtige Folie, wie in Beispiel 1 beschrieben
hergestellt. Im Unterschied zu Beispiel 1 wurde in der inneren Deckschicht A das
Terpolymer aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid durch ein
statistisches Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem Schmelzflußindex von
6,0 g/10 min und einem Ethylengehalt von 6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer
ersetzt. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen Verfahrensschritten waren
wie in Beispiel 1.
Es wurde eine dreischichtige opake Folie, wie in Beispiel 2 beschrieben hergestellt.
Im Unterschied zu Beispiel 2 wurde in der inneren Deckschicht A das Terpolymer
aus Ethylen, Ethylacrylester und Maleinsäureanhydrid durch ein statistisches
Copolymer aus Ethylen und Propylen mit einem Schmelzflußindex von 6,0 g/10 min
und einem Ethylengehalt von 6 Gew.-% bezogen auf das Copolymer ersetzt. Die
Herstellungsbedingungen in den einzelnen Verfahrensschritten waren wie in
Beispiel 2.
Es wurde eine dreischichtige weiß-opake Folie, wie in Beispiel 3 beschrieben
hergestellt. Im Unterschied zu Beispiel 3 wurde der HDPE-Gehalt der inneren
Deckschicht A auf 50 Gew.-% erhöht. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen
Verfahrensschritten waren wie in Beispiel 3.
Es wurde eine vierschichtige weiß-opake Folie, wie in Beispiel 4 beschrieben
hergestellt. Im Unterschied zu Beispiel 3 wurde der Copolymergehalt der inneren
Deckschicht A auf 50 Gew.-% erhöht. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen
Verfahrensschritten waren wie in Beispiel 4.
Es wurde eine fünfschichtige weiß-opake Folie, wie in Beispiel 5 beschrieben
hergestellt. Im Unterschied zu Beispiel 3 wurde der Copolymergehalt der inneren
Deckschicht A auf 25 Gew.-% erhöht. Die Herstellungsbedingungen in den einzelnen
Verfahrensschritten waren wie in Beispiel 5.
Es wurde versucht, eine dreischichtige weiß-opake Folie, wie in Beispiel 1
beschrieben, herzustellen. Im Unterschied zu Beispiel 1 wurde auf Zusatz von
Polyethylenwachs und Sylobloc verzichtet. Die Herstellungsbedingungen in den
einzelnen Verfahrensschritten waren wie in Beispiel 1. Auf Grund von massiven
Ablagerungen auf den Walzen der Längsstreckung konnte keine Folie hergestellt
werden.
Die Folien nach den Beispielen und Vergleichsbeispielen wurden in In-Mould und
Thermolabelling Verfahren eingesetzt und hinsichtlich ihrer Hafteigenschaften
verglichen. Für die In-Mould Testreihe wurden verschiedene Behältermaterialien bei
den jeweiligen für das Polymere üblichen Verarbeitungstemperaturen in eine
Behälterform gespritzt. Vor dem eigentlich Spritzvorgang wurde eine Folie gemäß
den Beispielen und den Vergleichsbeispielen derart in die Behälterform eingelegt,
daß die Innenseite der Folie dem zu formenden Behältnis zugewandt war. Nach der
Herstellung des etikettierten Behälters wurde die Haftfestigkeit des jeweiligen
Etiketts geprüft. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 1 zusammengefaßt.
Für die Thermolabelling Testreihe wurden Behältnisse aus verschiedenen
Polymeren eingesetzt. In Einzelfällen, wie z. B. beim Glasbehälter wurde da
Behältnis leicht vorgewärmt (ca. 50-60°C). Ein entsprechender Folienzuschnitt
wurde auf den jeweiligen Behälter unter Einwirkung eines manuellen Anpreßdrucks
bei einer Temperatur von 120 bis 130°C mittels eines Handsiegelkolbens
aufgebügelt. Nach Abkühlung des auf diese Weise etikettierten Behälters auf
Raumtemperatur wurden die Haftfestigkeiten untersucht. Die Ergebnisse sind in
Tabelle 2 zusammengefaßt.
Claims (35)
1. Verwendung einer mehrschichtigen coextrudierten Polyolefinfolie aus
einer Basisschicht und mindestens einer inneren Deckschicht, wobei die
Basisschicht und die innere Deckschicht gemeinsam und gleichzeitig durch
eine Mehrschichtdüse extrudiert und anschließend zusammen biaxial
verstreckt werden, dadurch gekennzeichnet, daß diese innere Deckschicht
mindestens 70 Gew.-% eines Co- oder Terpolymeren, welches mindestens
aus Olefin und ungesättigter Carbonsäure oder deren Estern oder deren
Anhydrid aufgebaut ist, und höchstens 30 Gew.-% eines Zusatzstoffes enthält,
wobei sich die Angaben in Gew.-% jeweils auf das Gewicht der inneren
Deckschicht beziehen.
2. Etikettenfolie gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Zusatzstoff ein Wachs ist, vorzugsweise ein Polyethylenwachs oder ein
makrokristallines Paraffin (Paraffinwachs) oder eine mikrokristallines Wachs
(Mikrowachs) ist und ein mittleres Molekulargewicht Mn (Zahlenmittel) Mn von
200 bis 5000, vorzugsweise 200 bis 1000 und das Wachs einen Schmelzpunkt
von 70 bis 120°C aufweist.
3. Etikettenfolie gemäß Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wachs ein Polyethylenwachs mit einem Verhältnis von Gewichtsmittel
zu Zahlenmittel Mw/Mn von 1 bis 2 ist und daß das Wachs in einer Menge von
0,5 bis 30 Gew.-% bezogen auf das Gewicht der Schicht enthalten ist.
4. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzstoff ein Polyolefin, ein
Kohlenwasserstoffharz, Polystyrol, Polyester oder Polyamid, vorzugsweise ein
ein Propylen-Co- oder Terpolymer, ein lineares und verzweigtes Polyethylen
niedriger (LLDPE, LDPE), mittlerer oder hoher (HDPE) Dichte ist.
5. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die innere Deckschicht 70 bis 99,5 Gew.-% des
Co- oder Terpolymeren I enthält.
6. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Copolymer I mehr als 65 Gew.-%
Olefineinheiten, vorzugsweise Ethyleneinheiten und höchstens 35 Gew.-%
ungesättigte Monocarbonsäureeinheiten oder deren Estern, vorzugsweise
Acrylsäure oder Methacrylsäure oder deren Ester enthält.
7. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Terpolymer I
- a) 65 bis 96 Gew.-% Olefin, vorzugsweise Ethylen und
- b) 3 bis 34 Gew.-% ungesättigte Carbonsäuren oder deren Estern, vorzugsweise Acrylsäure oder Methacrylsäure oder deren Ester und
- c) 1 bis 10 Gew.-% einer von (b) verschiedene ungesättigte Mono- oder Dicarbonsäuren oder deren Ester oder deren Anhydrid, vorzugsweise Maleinsäureanhydrid oder Glycidylmethacrylat.
8. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das die ungesättigte Carbonsäureeinheit, (b) ein
Acrylsäureester ist, vorzugsweise ein Acrylsäuremethyl, -ethyl-, -n-Propyl-,
-i-Propyl-, n-Butyl-, i-Butyl-, sec-Butyl- oder tert.-Butylester ist.
9. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die innere Deckschicht Antiblockmittel,
vorzugsweise 1 bis 5 Gew.-%, enthält.
10. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die innere Deckschicht ein Gleitmittel,
vorzugsweise Erucasäureamid und/oder Polydimethylsiloxan enthält.
11. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die innere Deckschicht eine Mischung aus zwei
oder mehreren der Zusatzstoffe enthält, vorzugsweise Wachs in einer Menge
von 1 bis 10 Gew.-% und HDPE in einer Menge von 1 bis 20 Gew.-%.
12. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die innere Deckschicht Corona-, Plasma oder
Flamm-behandelt ist.
13. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Folie auf der der inneren Deckschicht
gegenüberliegenden Seite der Basisschicht eine weitere äußere Deckschicht
aufweist, welche aus Co- und/oder Terpolymeren II aufgebaut ist.
14. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der äußeren Deckschicht
Corona-, Plasma- oder Flamm-behandelt ist.
15. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Deckschicht Antiblockmittel,
vorzugsweise SiO2, enthält.
16. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß ein- oder beidseitige Zwischenschicht/en aus
olefinischen Polymeren zwischen der Basis- und der/den Deckschichten
angebracht ist/sind.
17. Etikettenfolie gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
diejenige Zwischenschicht, welche unterhalb der inneren Deckschicht
angebracht ist Zusatzstoffe, vorzugsweise Wachse, Kohlenwasserstoffharz,
Polystyrol, Polyester oder Polyamid, lineares oder verzweigtes Polyethylen
niedriger (LLDPE, LDPE), mittlerer oder hoher (HDPE) Dichte, und
gegebenenfalls Gleitmittel, Antistatika und/oder Antiblockmittel enthält.
18. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der Folie 15 bis 150 µm, insbesondere
25 bis 90 µm beträgt, wobei die Basisschicht etwa 40 bis 60% der
Gesamtdicke ausmacht.
19. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisschicht 70 bis 99 Gew.-% eines
Propylenpolymeren, vorzugsweise Propylenhomopolymer, enthält.
20. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisschicht opak ist und
vakuoleninitierende Füllstoffe und gegebenenfalls Pigmente enthält.
21. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die opake Basisschicht 0,5 bis 30 Gew.-%
vakuoleninitierende Füllstoffe und/oder 1 bis 10 Gew.-% Pigmente enthält.
22. Etikettenfolie gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisschicht Gleitmittel und/oder
Antistatikum, vorzugsweise tertiäres aliphatisches Amin, enthält.
23. Verfahren zur Herstellung eines etikettierten Behältnisses, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Etikettenfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 21
mittels In Mould- oder Thermolabelling-Verfahren auf ein Behältnis aufgebracht
wird und die innere Deckschicht dem Behältnis zugewandt ist und die
gegenüberliegende Oberfläche die Sichtseite des Behälters bildet.
24. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß auf die
Oberfläche der inneren Deckschicht der Etikettenfolie kein Kleber, keine
Haftschicht und keine Beschichtung nach der Herstellung der Etikettenfolie und
vor dem Etikettieren des Behälters aufgebracht wird.
25. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis
aus thermoplastischem Kunststoff, vorzugsweise PP, PE, PS, PET PVC oder
PC ist.
26. Verfahren nach Anspruch 22, 23 und/oder 24, dadurch gekennzeichnet,
daß Etikettierverfahren Thermolabelling ist und das Etikett mit seiner inneren
Deckschicht bei einer Temperatur von über 50°C, wobei der Behälter und/oder
das Etikett erwärmt werden, auf einen geformten Behälter aufgebracht wird,
wobei das Etikett mittels Druck, Walzen oder Bürsten appliziert wird.
27. Etikettierter Behälter hergestellt nach einem der Verfahren 22 bis 25.
28. Verfahren zur Etikettierung, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Etikettenfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 26 mittels Thermolabelling-
Verfahren auf eine Oberfläche aus Holz, Keramik, Metall, vorzugsweise
Aluminium, Weißblech oder Glas aufgebracht wird.
29. Verfahren zur Herstellung eines mehrschichtigen Verbundes, dadurch
gekennzeichnet, daß die Etikettenfolie gegen eine weiteren Folien aus
thermoplastischem Polymer oder gegen ein Substrat aus Papier, Holz, oder
Metall laminiert oder kaschiert wird.
30. Verwendung einer Folie nach Anspruch 1 zur Bedruckung, Beschichtung
mit Kaltsiegelkleberbeschichtungen oder zur Metallisierung.
31. Verfahren, dadurch gekennzeichnet, daß eine biaxial orientierte
Polyolefinfolie aus einer Basisschicht und mindestens einer inneren
Deckschicht, dadurch gekennzeichnet, daß diese innere Deckschicht
mindestens 50 Gew.-% eines Co- oder Terpolymeren I, welches mindestens
aus Olefin und ungesättigter Carbonsäure oder deren Estern oder deren
Anhydrid aufgebaut ist, und höchstens 50 Gew.-% eines Zusatzstoffes enthält,
wobei sich die Angaben in Gew.-% jeweils auf das Gewicht der ersten
Deckschicht beziehen mit ihrer inneren Deckschicht mittels Thermolabelling als
abziehbare Schutzfolie auf eine Oberfläche aus Weißblech, Holz, Glas oder
Metall, vorzugsweise Aluminium aufgebracht wird.
32. Verwendung einer mehrschichtige biaxial orientierte Polyolefinfolie aus
einer Basisschicht und mindestens einer inneren Deckschicht, dadurch
gekennzeichnet, daß diese innere Deckschicht mindestens 70 Gew.-% eines
Co- oder Terpolymeren, welches mindestens aus Olefin und ungesättigter
Carbonsäure oder deren Estern oder deren Anhydrid aufgebaut ist, und
höchstens 30 Gew.-% eines Zusatzstoffes enthält, wobei sich die Angaben in
Gew.-% jeweils auf das Gewicht der inneren Deckschicht beziehen als
Deckelfolie.
33. Verwendung nach Anspruch 31 als Deckelfolie auf Behältnissen aus PS,
PP, PE, PET, PVC, PC Metall oder Weißblech.
34. Verwendung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß
die Deckelfolie bei einer Temperatur von mindestens 70°C, vorzugsweise 80
bis 100°C auf den Behälter aufgebracht wird.
35. Verfahren zur Herstellung einer Polyolefinfolie nach dem
Coextrusionsverfahren bei welchem die den einzelnen Schichten der Folie
entsprechenden Schmelzen gleichzeitig und gemeinsam durch eine Flachdüse
coextrudiert, die so erhaltene Folie zur Verfestigung auf einer oder mehreren
Walzen abgezogen, die mehrschichtige Folie anschließend gestreckt, die
gestreckte Folie thermofixiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie eine
Deckschicht aufweist, welche mindestens 70 Gew.-% eines Co- oder
Terpolymeren, welches mindestens aus Olefin und ungesättigter
Carbonsäure oder deren Estern oder deren Anhydrid aufgebaut ist, und
höchstens 30 Gew.-% eines Zusatzstoffes enthält, wobei sich die Angaben in
Gew.-% jeweils auf das Gewicht der inneren Deckschicht beziehen und die
Längstreckung der Folie mittels erwärmter Walzen erfolgt und die Temperatur
bei der Längsstreckung in einem Bereich von 10°C ober- oder unterhalb des
Schmelzpunktes des Co- oder Terpolymeren varriert.
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2001
- 2001-06-13 DE DE10128711A patent/DE10128711A1/de not_active Withdrawn
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