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DE10128595A1 - Stirnseitengeländer - Google Patents

Stirnseitengeländer

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Publication number
DE10128595A1
DE10128595A1 DE10128595A DE10128595A DE10128595A1 DE 10128595 A1 DE10128595 A1 DE 10128595A1 DE 10128595 A DE10128595 A DE 10128595A DE 10128595 A DE10128595 A DE 10128595A DE 10128595 A1 DE10128595 A1 DE 10128595A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handling
railing
handling part
base part
scaffold
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10128595A
Other languages
English (en)
Inventor
Artur Schwoerer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Peri GmbH
Original Assignee
Peri GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Peri GmbH filed Critical Peri GmbH
Priority to DE10128595A priority Critical patent/DE10128595A1/de
Priority to DE20113041U priority patent/DE20113041U1/de
Priority to AU2002320853A priority patent/AU2002320853A1/en
Priority to EP02754663A priority patent/EP1395722A2/de
Priority to PCT/EP2002/006468 priority patent/WO2002101177A2/de
Publication of DE10128595A1 publication Critical patent/DE10128595A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • E04G5/14Railings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G5/00Component parts or accessories for scaffolds
    • E04G5/14Railings
    • E04G5/144Railings specific for the lateral, i.e. short side of a scaffold

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Steps, Ramps, And Handrails (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Stirnseitengeländer zum sicheren Abschluß einer Stirnseite eines begehbaren Gerüsts, insbesondere eines Fassadengerüsts. Dieses Stirnseitengeländer besitzt ein Grundteil, das mit einem Handhabungsteil verbunden ist, welches bezüglich des Grundteils bewegbar ist zwischen einer Gebrauchsstellung und einer Handhabungsstellung für die Handhabung des Stirnseitengeländers bei seiner Montage oder Demontage. Die Erfindung betrifft ferner ein entsprechendes Verfahren zum Anbringen eines Stirnseitengeländers an eine Stirnseite eines Gerüsts.

Description

Die Erfindung betrifft ein Stirnseitengeländer zum sichernden Abschluß einer Stirnseite eines begehbaren Gerüsts, insbesondere eines Fassaden­ gerüsts, wobei das Stirnseitengeländer zumindest ein Grundteil aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Anbringen eines derarti­ gen Stirnseitengeländers an ein begehbares Gerüst.
Fassadengerüste werden entlang der Fassade eines Gebäudes aufgestellt, um dort Außenarbeiten, beispielsweise einen Anstrich vornehmen zu kön­ nen. Das Aufstellen des Gerüsts erfolgt üblicherweise ebenenweise, von unten nach oben. Eine Gerüstebene enthält beispielsweise Belagtafeln, die als Bodenplatten zum Begehen der Gerüstebene dienen, sowie Vertikal­ holme, an denen die Belagtafeln direkt oder über horizontale Belagriegel eingehängt werden. Außerdem sind für jede Gerüstebene Seitengeländer und Stirnseitengeländer vorgesehen, die den Monteur oder Arbeiter gegen ein Abstürzen sichern sollen.
Ein derartiges Stirnseitengeländer besitzt üblicherweise ein Grundteil, das eine horizontale Verbindung zwischen den beiden Vertikalholmen der Ge­ rüststirnseite bildet. Das Grundteil ist ferner mit Befestigungselementen versehen, die eine Befestigung des Grundteils an dem Gerüst ermöglichen.
Die Befestigung des bekannten Stirnseitengeländers erfolgt nach dem Ein­ setzen der Belagtafel der betreffenden Gerüstebene, und zwar von dieser Belagtafel aus. Diese Vorgehensweise birgt eine Absturzgefahr für den Monteur, und sie erfordert deswegen mitunter zusätzliche Sicherungs­ maßnahmen. Entsprechendes gilt für die Demontage des Gerüsts, die in umgekehrter Reihenfolge erfolgt.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die Unfallgefahr während des Anbrin­ gens oder der Demontage eines Stirnseitengeländers in wirtschaftlich gün­ stiger Weise zu verringern.
Diese Aufgabe wird für ein Stirnseitengeländer der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das Grundteil mit einem Handhabungsteil ver­ bunden ist, das bezüglich des Grundteils bewegbar ist zwischen einer Ge­ brauchsstellung und einer Handhabungsstellung für die Handhabung des Stirnseitengeländers bei seiner Montage und/oder Demontage.
Erfindungsgemäß ist also ein bewegliches Handhabungsteil vorgesehen, das Teil des Stirnseitengeländers ist und das ein Anbringen oder Demon­ tieren des Stirnseitengeländers an bzw. von der Stirnseite des Gerüsts aus sicherer Entfernung ermöglicht. Das Stirnseitengeländer kann also mit dem Gerüst verbunden oder von diesem gelöst werden, indem es an dem in der Handhabungsstellung befindlichen Handhabungsteil gefaßt und mittels des Handhabungsteils geführt wird.
Demgegenüber kann das Handhabungsteil, sobald das Grundteil am Ge­ rüst befestigt ist, in die Gebrauchsstellung für den Gebrauch des am Ge­ rüst montierten Stirnseitengeländers überführt werden. In der Ge­ brauchsstellung behindert das Handhabungsteil also die bestimmungs­ gemäße Nutzung des Gerüsts nicht, oder es übernimmt sogar zusätzliche Sicherungsfunktionen.
Auf diese Weise ermöglicht die Erfindung eine sogenannte vorlaufende Montage des Stirnseitengeländers, nämlich eine Montage von einer unte­ ren Gerüstebene aus, und zwar ohne das Erfordernis von separaten Hilfsmitteln oder Werkzeugen.
Diese Montage bzw. Demontage des Stirnseitengeländers aus sicherer Entfernung funktioniert besonders gut, wenn das Handhabungsteil in der Handhabungsstellung eine Verlängerung des Grundteils bildet, und zwar in beliebiger Richtung, beispielsweise parallel, senkrecht oder schräg zu der Erstreckungsebene des Grundteils. Insbesondere kann das Handha­ bungsteil eine zumindest im wesentlichen nach unten gerichtete Verlänge­ rung des Grundteils bilden, um die erläuterte Montage bzw. Demontage von einer unteren Gerüstebene aus zu begünstigen.
Sofern im Zusammenhang mit der Erfindung Richtungsangaben wie "unten" oder "horizontal" verwendet werden, beziehen diese sich auf die Lage des an dem Gerüst montierten Stirnseitengeländers.
Die Erfindung findet bevorzugte Anwendung bei Fassadengerüsten. Je­ doch ist ein Einsatz bei allen Arten von begehbaren Gerüsten möglich, beispielsweise auch bei Arbeitsbühnen, Gerüstbrücken oder Gerüsttribü­ nen.
Entsprechend der vorstehenden Erläuterungen wird die Aufgabe der Er­ findung für ein Verfahren zum Anbringen eines Stirnseitengeländers mit Grundteil an eine Gerüststirnseite dadurch gelöst, daß zuerst das Grundteil insbesondere nach unten verlängert wird, indem ein mit dem Grundteil verbundenes Handhabungsteil in eine Handhabungsstellung bewegt wird, daß ferner mit Hilfe des Handhabungsteils das Grundteil an dem Gerüst angebracht wird, und daß danach das Handhabungsteil in eine Gebrauchsstellung überführt wird.
Für die Bewegung des Handhabungsteils relativ zum Grundteil ist vor­ zugsweise eine Schwenkbewegung vorgesehen, insbesondere um einen Schwenkwinkel zwischen 90° und 180°. Alternativ hierzu ist auch eine Li­ nearbewegung des Handhabungsteils relativ zum Grundteil möglich, bei­ spielsweise aufgrund einer Schienen- oder Teleskopverbindung.
Auch die Kombination einer Schwenkbewegung mit einer Linearbewegung ist möglich, um ein zumindest temporäres Fixieren des Handhabungsteils in der Handhabungsstellung bzw. der Gebrauchsstellung zu ermöglichen. Dabei kann die zusätzliche Linearbewegung, wie nachfolgend noch erläu­ tert wird, in im wesentlichen vertikale Richtung gerichtet sein, oder zu­ sätzlich zu der Schwenkbewegung des Handhabungsteils kann eine quer zu der Schwenkebene und/oder horizontal verlaufende Arretierungsbewe­ gung vorgesehen sein.
Ein temporäres Fixieren des Handhabungsteils ist auch möglich, indem zusätzlich zu einer Linearbewegung des Handhabungsteils eine im we­ sentlichen lineare Arretierungsbewegung relativ zu dem Grundteil vorge­ sehen ist, die quer zu der Linearbewegung und insbesondere horizontal gerichtet ist. Beispielsweise kann ein Fixieren des Handhabungsteils rela­ tiv zu dem Grundteil nach der Art eines Bajonettverschlusses vorgesehen sein.
Eine Fixiereinrichtung für ein derartiges Fixieren des Handhabungsteils in der Handhabungsstellung hat den Vorteil, daß das Handhabungsteil in der Handhabungsstellung eine feste Relativlage zu dem Grundteil ein­ nimmt, um ein sicheres und störungsfreies Montieren bzw. Demontieren des Stirnseitengeländers zu ermöglichen.
Eine Fixiereinrichtung, die alternativ oder zusätzlich ein Fixieren des Handhabungsteils in der Gebrauchsstellung zuläßt, bewirkt, daß bei montiertem Stirnseitengeländer das Handhabungsteil keine Gefahren­ quelle durch unerwünschtes Lösen aus der Gebrauchsstellung bilden kann oder daß das Handhabungsteil sogar zusätzliche Sicherungsfunk­ tionen an der Stirnseite des Geländers übernehmen kann.
Außerdem ist es bevorzugt, wenn an dem Grundteil oder dem Handha­ bungsteil wenigstens eine Halteeinrichtung vorgesehen ist, um das Stirn­ seitengeländer an dem Gerüst befestigen zu können. Im Hinblick auf die Sicherungsfunktion ist hierbei am wichtigsten die Befestigung in Richtung der Außenseite der Gerüststirnseite. Vorzugsweise ist auch eine Sicherung gegen eine seitliche Bewegung entlang der Gerüststirnseite und gegen eine Vertikalbewegung des Stirnseitengeländers vorgesehen.
Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, daß das Grundteil des am Ge­ rüst montierten Stirnseitengeländers als sichernder Abschluß der Gerüst­ stirnseite vorgesehen ist. Dies entspricht der üblichen Funktion des Grundteils. Alternativ oder zusätzlich ist es jedoch möglich, daß das Handhabungsteil des montierten Stirnseitengeländers, und zwar in seiner Gebrauchsstellung, die erforderliche Sicherungsfunktion übernimmt. Mit anderen Worten ist es also möglich, daß die für die Sicherungsfunktion üblicherweise vorgesehenen horizontalen Geländerabschnitte des Stirn­ seitengeländers entweder nur am Grundteil, oder nur am Handhabungs­ teil, oder teils am Grundteil und teils am Handhabungsteil vorgesehen sind, wie nachfolgend noch erläutert wird.
Weiterhin ist es bevorzugt, wenn das Handhabungsteil in seiner Ge­ brauchsstellung zumindest auf Höhe der Unterseite des am Gerüst mon­ tierten Grundteils angeordnet ist. In diesem Fall ist nämlich regelmäßig gewährleistet, daß sich das Handhabungsteil oberhalb der horizontalen Lageebene desjenigen Belags befindet, dessen Stirnseite durch das Stirn­ seitengeländer gesichert werden soll. Mit anderen Worten kann nach der Montage des Grundteils und nach dem Überführen des Handhabungsteils in die Gebrauchsstellung der Belag der zugeordneten Gerüstebene von der nächsttieferen Ebene aus in das Gerüst eingesetzt werden, ohne daß das Handhabungsteil den benötigten Raum für den Belag versperrt.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Un­ teransprüchen genannt.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert; in diesen zeigen:
Fig. 1 bis 6 ein erfindungsgemäßes Stirnseitengeländer mit Grundteil und Handhabungsteil in Gebrauchsstellung in einer Perspektivansicht, Vorderansicht, Seitenan­ sicht, Mittenquerschnittsansicht entlang der Ebene IV- IV gemäß Fig. 2, Draufsicht bzw. Detailansicht des Be­ reichs VI gemäß Fig. 2,
Fig. 7a und 7b das Ansetzen des Stirnseitengeländers an einem Ge­ rüst in einer Perspektivansicht bzw. in einer Detailan­ sicht der Verbindung zwischen dem Handhabungsteil und dem Grundteil,
Fig. 8a und 8b das an dem Gerüst eingesetzte Stirnseitengeländer, wobei das Handhabungsteil sich noch in Handha­ bungsstellung befindet, in einer Perspektivansicht bzw. in einer Seitenansicht,
Fig. 9 und 10 jeweils eine Detailansicht der Verbindung zwischen Handhabungsteil und Grundteil während des Überfüh­ rens des Handhabungsteils von der Handhabungs­ stellung in die Gebrauchsstellung,
Fig. 11a und 11b das an dem Gerüst befestigte Stirnseitengeländer, wo­ bei das Handhabungsteil sich in Gebrauchsstellung befindet, in einer Perspektivansicht bzw. in einer De­ tailansicht der Verbindung zwischen Handhabungsteil und Grundteil,
Fig. 12a und 12b eine Seitenansicht bzw. eine teilweise aufgebrochene seitliche Perspektivansicht des Stirnseitengeländers, während es am Gerüst befestigt und durch eine Be­ lagtafel zusätzlich gesichert ist, und
Fig. 13a und 13b eine alternative Ausführungsform des Stirnseitenge­ länders während des Anbringens bzw. nach Befesti­ gung an einem Gerüst, jeweils in Perspektivansicht.
Das in den Fig. 1 bis 6 gezeigte Stirnseitengeländer besitzt ein Grundteil 11 und ein Handhabungsteil 13. Das Grundteil 11 weist einen horizonta­ len Geländerabschnitt 15 auf, der über zwei vertikale Verbindungsab­ schnitte 17 mit einem horizontalen, als Bordbrett ausgebildeten Basisab­ schnitt 19 verbunden ist. Das Grundteil 11 besitzt somit im wesentlichen die Form eines rechteckigen Rahmens.
Das Handhabungsteil 13 weist einen horizontalen Griffabschnitt 21 und zwei hieran anschließende, in der dargestellten Gebrauchsstellung vertikal verlaufende Verlängerungsabschnitte 23 auf, so daß das Handhabungsteil 13 im wesentlichen einen U-förmigen Bügel bildet.
Das Grundteil 11 und das Handhabungsteil 13 sind über zwei Gelenke dauerhaft miteinander verbunden, wobei das U-förmige Handhabungsteil 13 an seinen beiden freien Enden durch das Grundteil 11 von außen um­ griffen wird. Jedes Gelenk besitzt seitens des Grundteils 11 einen seitlich nach innen gerichteten Drehzapfen 25 und seitens des Handhabungsteils 13 ein Langloch 27, das den jeweiligen Drehzapfen 25 umgreift. Die beiden Drehzapfen 25 definieren für das Handhabungsteil 13 eine gemeinsame Schwenkachse. Wie insbesondere aus der Detailansicht gemäß Fig. 6 her­ vorgeht, ist jeder Drehzapfen 25 mit einem verbreiterten Zapfenkopf 29 versehen, so daß das Handhabungsteil 13 bezüglich eines seitlichen Lö­ sens von dem Grundteil 11 gesichert ist.
Um das Handhabungsteil 13 in der gezeigten Gebrauchsstellung und in einer Handhabungsstellung gegen eine unerwünschte Schwenkbewegung sichern zu können, ist eine Fixiereinrichtung vorgesehen. Diese weist sei­ tens des Handhabungsteils 13 ein Paar entlang einer gemeinsamen Längsachse angeordneter Fixierzapfen 31 sowie seitens des Grundteils 11 ein entsprechendes Paar Kulissen 33 auf. Die Kulissen 33 verlaufen verti­ kal entlang des Basisabschnitts 19 senkrecht zu dessen Erstreckungs­ ebene. Sie besitzen jeweils einen vertikalen oberen Aufnahmeschlitz 35 und einen bezüglich der Vertikalen leicht geneigten unteren Aufnahme­ schlitz 37.
An den Kulissen 33 sind die genannten Drehzapfen 25 angeordnet. Au­ ßerdem ist an den Kulissen 33, und zwar auf deren dem Basisabschnitt 19 abgewandten Stirnseite auf halber Höhe, jeweils ein Stützabsatz 39 ausgebildet. Ferner sind die Kulissen 33 im oberen Bereich ihrer dem Ba­ sisabschnitt 19 zugewandten Rückseite zu einem Begrenzungsanschlag 40 verlängert (vgl. Fig. 3 sowie Fig. 7b und Fig. 10).
Die seitlich nach außen ragenden Fixierzapfen 31 sind jeweils im Bereich des freien Endes eines Verlängerungsabschnitts 23 des Handhabungsteils 13 angeordnet, und zwar in Verlängerung des jeweiligen Langlochs 27. Dies geht insbesondere aus Fig. 4 hervor, die eine Mittenquerschnittsan­ sicht entlang der in Fig. 2 markierten Ebene IV-IV darstellt.
Die Fixierzapfen 31 sind ebenfalls jeweils mit einem Zapfenkopf 41 verse­ hen, und sie ragen ausgehend von dem Handhabungsteil 13 jeweils derge­ stalt in die Erstreckungsebene der zugeordneten Kulisse 33, daß sie wahlweise in den unteren Aufnahmeschlitz 37, an den Stützabsatz 39 oder - wie in den Fig. 1 bis 6 gezeigt - in den oberen Aufnahmeschlitz 35 einführbar sind. Diese Eingriffe entsprechen, wie nachfolgend noch er­ läutert wird, der Handhabungsstellung, einer Zwischenlagerungsstellung bzw. der Gebrauchsstellung des Handhabungsteils 13.
An dem Stirnseitengeländer, und zwar an dem Grundteil 11, sind mehrere Halteeinrichtungen vorgesehen, die eine Befestigung des Stirnseitengelän­ ders an einem Gerüst ermöglichen.
Bei diesen Halteeinrichtungen handelt es sich zum einen um zwei Einfä­ delklammern 43, die in einem oberen Bereich des Grundteils 11 paarweise an dessen Außenseite angeordnet sind.
Zum anderen sind an dem Basisabschnitt 19 des Grundteils 11 zwei im Profil im wesentlichen kreisbogenförmige Anschlagzungen 45 vorgesehen, die jeweils seitlich über den Basisabschnitt 19 hinausragen.
Ferner weist der Basisabschnitt 19 als zusätzliche Halteeinrichtung an seiner Unterseite eine Eingriffsleiste 47 mit einer Abkragung 49 auf. Au­ ßerdem sind - bezüglich der Darstellung gemäß Fig. 1 - an der Rückseite des Basisabschnitts 19 zwei seitliche Stützflügel 50 vorgesehen.
Nachfolgend wird anhand der Fig. 7 bis 12 das Anbringen und Fixieren des Stirnseitengeländers gemäß Fig. 1 bis 6 an einem Gerüst erläutert.
Zunächst wird das Handhabungsteil 13 in die Handhabungsstellung ge­ bracht, in der es eine nach schräg unten gerichtete Verlängerung des Grundteils 11 bildet. Diese Handhabungsstellung ist aus der Detailansicht gemäß Fig. 7b ersichtlich, die hinsichtlich der gezeigten Perspektive - je­ doch nicht hinsichtlich der Stellung des Handhabungsteils 13 - der Mit­ tenquerschnittsansicht gemäß Fig. 4 entspricht. Um das Handhabungsteil 13 in der Handhabungsstellung temporär zu fixieren, befinden sich die Fixierzapfen 31 des Handhabungsteils 13 innerhalb der unteren Aufnah­ meschlitze 37 des Grundteils 11, und die Drehzapfen 25 des Grundteils 11 liegen an demjenigen Ende des jeweiligen Langlochs 27 an, das dem Griffabschnitt 21 des Handhabungsteils 13 zugewandt ist.
Falls in dieser Handhabungsstellung das Stirnseitengeländer an dem Handhabungsteil 13 gefaßt und mit schräg nach oben gerichtetem Grundteil 11 gehalten wird, bleiben die Fixierzapfen 31 aufgrund des Ei­ gengewichts des Grundteils 11 sicher in den unteren Aufnahmeschlitzen 37 gefangen, so daß das Grundteil 11 seine Relativlage zu dem Handha­ bungsteil 13 stabil beibehält.
Wie aus Fig. 7a ersichtlich, wird das Stirnseitengeländer ausgehend von dieser Handhabungsstellung mit schräg nach oben gerichtetem Grundteil 11 über die beiden Einfädelklammern 43 in zwei die Stirnseite eines Ge­ rüsts bildende Vertikalholme 51 eingesetzt.
Für dieses Befestigen des Stirnseitengeländers wird dieses an dem Griff­ abschnitt 21 und/oder den Verlängerungsabschnitten 23 des Handha­ bungsteils 13 gehalten. Die dabei durch das Handhabungsteil 13 gebildete Verlängerung des Grundteils 11 ermöglicht es, den Befestigungsschritt von einer Gerüstebene 53 aus durchzuführen, die unterhalb derjenigen Gerüstebene 55 liegt; deren Stirnseite letztlich durch das gerade einge­ setzte Stirnseitengeländer gesichert werden soll. Die untere Gerüstebene 53 ist indes bereits durch eine frühere Befestigung eines - nicht darge­ stellten - Stirnseitengeländers gesichert worden, so daß für den Monteur des in Fig. 7a gezeigten Stirnseitengeländers keine Absturzgefahr besteht.
Ausgehend von der in Fig. 7a gezeigten Lage des bereits an den Vertikal­ holmen 51 eingehängten Stirnseitengeländers wird dieses als nächstes entlang der Schwenkrichtung 57 verschwenkt, bis das Grundteil 11 eine vertikale Lage zwischen den beiden Vertikalholmen 51 einnimmt und die beiden Anschlagzungen 45 an den Vertikalholmen 51 anliegen und diese teilweise umgreifen.
Danach wird das Grundteil 11 - immer noch mittels des Handhabungs­ teils 13 - entlang der Absenkrichtung 59 vertikal nach unten geführt, bis die Eingriffsleiste 47 an der Unterseite des Basisabschnitts 19 in einen die beiden Vertikalholme 51 verbindenden Belagriegel 61 eingreift, und bis die beiden Stützflügel 50 des Grundteils 11 an dem Belagriegel 61 aufliegen.
Der somit erreichte Zustand ist in den Fig. 8a und 8b gezeigt. Das Grundteil 11 ist zu diesem Zeitpunkt bereits gegen ein unbeabsichtigtes Lösen aus dem Gerüst gesichert: Eine Bewegung des Grundteils 11 in Richtung seiner Vorder- oder Rückseite wird zum einen durch die die Ver­ tikalholme 51 umgreifenden Einfädelklammern 43, und zum anderen durch den Eingriff der Eingriffsleiste 47 in den Belagriegel 61 verhindert (vgl. Fig. 8b). Eine Bewegung des Unterseite des Grundteils 11 nach au­ ßen wird zusätzlich durch die Anschlagzungen 45 unterbunden.
Auch eine seitliche Bewegung des Grundteils 11 innerhalb der Stirnseiten­ ebene wird durch die Einfädelklammern 43, den Paßsitz des Basisab­ schnitts 19 zwischen den Vertikalholmen 51 des Gerüsts sowie durch ein seitliches Umgreifen der Eingriffsleiste 47 innerhalb des Belagriegels 61 verhindert. In vertikaler Richtung schließlich liegt das Grundteil 11 auf­ grund seines Eigengewichts über die Stützflügel 50 an dem Belagriegel 61 auf.
Aufgrund der bislang beschriebenen Befestigungsschritte befindet sich das Handhabungsteil 13 immer noch in der Handhabungsstellung, und es ist aufgrund des Eingriffs der Fixierzapfen 31 in die unteren Aufnahme­ schlitze 37 noch bezüglich einer Schwenkbewegung relativ zu dem Grundteil 11 fixiert. Die Relativlage des Handhabungsteils 13 zu den Ku­ lissen 33 des Grundteils 11 entspricht also noch der in Fig. 7b gezeigten Position.
Diese Fixierung kann nun gelöst werden, indem das Handhabungsteil 13 bezüglich der durch die Drehzapfen 25 gebildete Achse in radialer Rich­ tung 63 schräg nach unten bewegt wird. Das Ergebnis dieser Freigabebe­ wegung ist aus Fig. 9 ersichtlich. Die Fixierzapfen 31 befinden sich nun außerhalb der unteren Aufnahmeschlitze 37, und die Drehzapfen 25 lie­ gen nun an dem jeweils gegenüberliegenden Ende der Langlöcher 27 an.
Das Handhabungsteil 13 wird anschließend - immer noch von der unteren Gerüstebene 53 aus - an Bereichen der Verlängerungsabschnitte 23 ge­ griffen, die nahe der Langlöcher 27 und somit nahe der durch die Dreh­ zapfen 25 gebildeten Schwenkachse liegen. Nach diesem Umgreifen wird das Handhabungsteil 13 entlang einer Kreisbahn 65 nach oben geworfen oder geschwenkt, bis es zum einen mit dem Griffabschnitt 21 an den Ver­ bindungsabschnitten 17 des Grundteils 11 anschlägt (vgl. Fig. 11a) und zum anderen mit den Fixierzapfen 31 an den Begrenzungsanschlägen 40 anschlägt (vgl. Fig. 10). Das Handhabungsteil 13 nimmt somit eine verti­ kale Lage parallel zu dem Grundteil 11 ein.
Eine derartige Bedienung des Handhabungsteils 13 von der unteren Ge­ rüstebene 53 aus ist selbstverständlich um so einfacher, je niedriger die durch die Drehzapfen 25 und die Langlöcher 27 gebildeten Schwenkge­ lenke angeordnet sind.
Nachdem das Handhabungsteil 13 auf die beschriebene Weise nach oben geworfen oder geschwenkt worden ist, befinden sich die Fixierzapfen 31 genau oberhalb der oberen Aufnahmeschlitze 35 der Kulissen 33, wie aus Fig. 10 ersichtlich. Nun wird das Handhabungsteil 13 in vertikaler Rich­ tung 67 herabgelassen, so daß die Fixierzapfen 31 in Eingriff mit den obe­ ren Aufnahmeschlitzen 35 gelangen, wie aus Fig. 1 1b ersichtlich. Dieses Herablassen des Handhabungsteils 13 erfolgt in der Praxis - infolge der vorherigen Wurf bzw. Schwenkbewegung und des nachfolgenden An­ schlagens des Handhabungsteils 13 an dem Grundteil 11 - aufgrund der Schwerkraft ohne weiteres aktives Zutun des Monteurs.
Das Handhabungsteil 13 befindet sich nun in seiner Gebrauchsstellung, in der es aufgrund des Zusammenwirkens der Fixierzapfen 31 mit den oberen Aufnahmeschlitzen 35 gegen ein unerwünschtes Schwenken in Richtung der Innenseite des Gerüsts gesichert ist. Dieser Zustand ist in Fig. 11a gezeigt. Das Grundteil 11 und das in seine Gebrauchsstellung überführte Handhabungsteil 13 bilden somit einen vollständigen und si­ cheren Abschluß der Stirnseite des Gerüsts, noch bevor die betreffende Gerüstebene überhaupt für einen Monteur oder einen Arbeiter zugänglich ist (sogenannte vorlaufende Montage des Stirnseitengeländers).
Ein derartiger Zugang zu der - bereits gesicherten - Stirnseite des Gerüsts wird erst ermöglicht, indem nun - ebenfalls von der unteren Gerüstebene 53 aus - Belagtafeln 69 in den das Stirnseitengeländer tragenden Belag­ riegel 61 eingesetzt werden, wie aus den Fig. 12a und 12b ersichtlich.
Derartige Belagtafeln 69 können auf bekannte Weise, beispielsweise durch Sicherungszungen 71, gegen ein unbeabsichtigtes vertikales Abheben aus dem betreffenden Belagriegel 61 gesichert sein. In diesem Fall ist es von besonderem Vorteil, wenn die Belagtafel 69 zusätzlich einen Sicherungs­ vorsprung 73 aufweist, der die in den betreffenden Belagriegel 61 einge­ führte Abkragung 49 des Grundteils 11 nach oben verriegelt. Auf diese Weise ist das Stirnseitengeländer nämlich - zusätzlich zu der durch sein Eigengewicht bewirkten Befestigung - gegen ein unerwünschtes Herauslö­ sen aus dem Belagriegel 61 vertikal nach oben gesichert.
Zu dem anhand der Fig. 1 bis 12 erläuterten Stirnseitengeländer ist noch anzumerken, daß der Griffabschnitt 21 des Handhabungsteils 13 in der Gebrauchsstellung des Handhabungsteils 13 zusätzlich als Geländerab­ schnitt dient (vgl. Fig. 11a). Somit bilden bei diesem Stirnseitengeländer sowohl das montierte Grundteil als auch das in Gebrauchsstellung be­ findliche Handhabungsteil einen sichernden Abschluß der Gerüststirn­ seite, und zwar jeweils auf unterschiedlicher Höhe.
Das Handhabungsteil 13 ist dabei gegen ein weiteres Verschwenken über die Gerüststirnseite hinaus gesichert, indem die Fixierzapfen 31 innerhalb der oberen Aufnahmeschlitze 35 gefangen sind. Diese Sicherung nach au­ ßen bleibt selbst dann gewährleistet, wenn das Handhabungsteil 13 aus der Gebrauchsstellung vertikal nach oben bewegt wird, da in diesem Fall eine Bewegung der Fixierzapfen 31 nach außen durch die Begrenzungsan­ schläge 40 begrenzt ist. Eine besonders zuverlässige Sicherung ergibt sich überdies dadurch, daß die Außenbreite des Handhabungsteils 13 größer ist als die lichte Breite des Grundteils 11 und die Verbindungsabschnitte 17 des Grundteils 11 das Handhabungsteil 13 somit gegen eine weitere Schwenkbewegung sperren.
Ferner sind noch die Vorteile der durch die Fixierzapfen 31 und die Auf­ nahmeschlitze 35, 37 gebildeten Fixiereinrichtung hervorzuheben. Die er­ läuterte Ausgestaltung der Kulissen 33 und ihr Zusammenwirken mit den Fixierzapfen 31 erweisen sich als unempfindlich gegenüber auch groben Verschmutzungen.
Weiterhin ist zu dem erläuterten Stirnseitengeländer zu bemerken, daß sein Einsatz nicht das Vorhandensein der in den Fig. 7a, 8a, 8b, 11a, 12a und 12b gezeigten Rosetten an den Vertikalholmen 51 voraussetzt. Viel­ mehr kann das erfindungsgemäße Stirnseitengeländer ohne weiteres auch an einem Gerüst ohne Rosetten, insbesondere an einem sogenannten Rahmengerüst befestigt werden.
Das erläuterte Stirnseitengeländer ermöglicht ebenfalls eine besonders si­ chere Demontage des Gerüsts, nämlich indem die vorstehend im Zusam­ menhang mit der Montage des Stirnseitengeländers erläuterten Schritte in umgekehrter Reihenfolge vollzogen werden. Insbesondere ist es möglich, das Stirnseitengeländer von der jeweils nächstunteren Gerüstebene 53, die ihrerseits noch durch ein Stirnseitengeländer gesichert ist, abzubauen.
Schließlich ist anzumerken, daß für das Anbringen des Stirnseitengelän­ ders gemäß Fig. 1 bis 12 der Stützabsatz 39 an den Kulissen 33 folgende alternative Vorgehensweise ermöglicht: Das im Zusammenhang mit den Fig. 8a bis 10 erläuterte Hochschwenken des Handhabungsteils 13 kann in zwei Stufen erfolgen. Zunächst wird das Handhabungsteil 13 in eine horizontale Lage gebracht, von der aus es horizontal in Richtung des Grundteils 11 verschoben wird, so daß die Fixierzapfen 31 auf den Stütz­ absätzen 39 zu liegen kommen. Das Handhabungsteil 13 ist somit in einer Zwischenlagerungsstellung temporär fixiert.
Da das Handhabungsteil 13 sich in dieser Zwischenlagerungsstellung be­ reits oberhalb der horizontalen Lageebene derjenigen Belagtafel befindet, deren Stirnseite durch das Stirnseitengeländer gesichert werden soll, kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt die betreffende Belagtafel 69 von der unte­ ren Gerüstebene 53 aus montiert werden. Dadurch wird die neue Ge­ rüstebene 55 vervollständigt und begehbar, so daß von dieser oberen Ge­ rüstebene 55 aus das Handhabungsteil 13 erfaßt, aus der Zwischenlage­ rungsstellung gebracht und in die vertikale Gebrauchsstellung ge­ schwenkt werden kann.
Diese alternative Vorgehensweise hat den Vorteil, daß das Handhabungs­ teil 13 von der unteren Gerüstebene 53 aus noch nicht vollständig in die vertikale Gebrauchsstellung hochgeschwenkt werden muß. Es besteht auch während des endgültigen Hochschwenkens des Handhabungsteils 13 insofern keine Gefahr für den Monteur, als die Stirnseite der oberen Gerüstebene 55 bereits durch den Geländerabschnitt 15 des Grundteils 11 gesichert ist.
Fig. 13a und 13b zeigen schließlich eine alternative Ausgestaltung des er­ findungsgemäßen Stirnseitengeländers. Gleiche oder gleichartige Teile wie bei dem vorstehend beschriebenen Stirnseitengeländer sind hier mit den­ selben Bezugszeichen gekennzeichnet.
Bei dem Stirnseitengeländer gemäß Fig. 13a und 13b besteht ein Grund­ teil 11 aus einem Basisabschnitt 19, der mit einem Paar seitlicher Einfä­ delklammern 43 sowie mit zwei Kulissen 33 jeweils mit oberem Aufnah­ meschlitz 35, unterem Aufnahmeschlitz 37, Stützabsatz 39 und Drehzap­ fen 25 versehen ist.
An die Kulissen 33 des Grundteils 11 ist ein Handhabungsteil 13 ange­ lenkt. Dieses weist an zwei Verlängerungsabschnitten 23 jeweils einen Fi­ xierzapfen 31 und ein Langloch 27 auf. Zusätzlich besitzt das Handha­ bungsteil 13 einen die beiden Verlängerungsabschnitte 23 verbindenden horizontalen Griffabschnitt 21, zwei daran anschließende weitere Verlän­ gerungsabschnitte 75 sowie einen die weiteren Verlängerungsabschnitte 75 verbindenden, horizontalen Geländerabschnitt 77. An den beiden Au­ ßenseiten des Handhabungsteils 13, etwa auf Höhe des Geländerab­ schnitts 77, sind zwei Anschlagzungen 45 vorgesehen.
Die Montage des Stirnseitengeländers gemäß Fig. 13a und 13b an einem Gerüst erfolgt in gleicher Weise wie im Zusammenhang mit den Fig. 7 bis 12 erläutert: Zunächst wird das Handhabungsteil 13 relativ zu dem Grundteil 11 in eine Handhabungsstellung gebracht, in der die Fixierzap­ fen 31 in die unteren Aufnahmeschlitze 37 eingreifen. Das Handha­ bungsteil 13 wird beispielsweise an den weiteren Verlängerungsabschnit­ ten 75 gegriffen und von einer unteren Gerüstebene 53 aus mit dem Grundteil 11 in die Vertikalholme 51 und den Belagriegel 61 der Gerüst­ stirnseite eingehängt, wie in Fig. 13a gezeigt.
Anschließend wird, durch kurze Radialbewegung des Handhabungsteils 13 nach unten, die Fixierung der Handhabungsstellung gelöst, und das Handhabungsteil 13 wird nach oben geschwenkt, bis die Anschlagzungen 45 an den Vertikalholmen 51 des Gerüsts anliegen. Das Handhabungsteil 13 wird anschließend abgesenkt, so daß die Fixierzapfen 31 nun in die oberen Aufnahmeschlitze 35 der Kulissen 33 des Grundteils 11 eingreifen.
Wie aus Fig. 13b ersichtlich, befindet sich das Handhabungsteil 13 nun in Gebrauchsstellung, und es ist gegen ein unbeabsichtigtes Verschwenken über die Stirnseitenebene des Gerüsts hinaus durch die Anschlagzungen 45 gesichert. Der Eingriff der Fixierzapfen 31 in die oberen Aufnahme­ schlitze 35 verhindert ein unbeabsichtigtes Zurückschwenken des Hand­ habungsteils 13 zur Innenseite des Gerüsts hin. Zur Sicherung gegen ein derartiges Zurückschwenken können zusätzlich oder alternativ zu den Anschlagzungen 45 Fixiereinrichtungen vorgesehen sein, die die Vertikal­ holme 51 des Gerüsts vollständig umgreifen, beispielsweise Befestigungs­ schellen der bekannten Art.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 13a und 13b sind also sowohl der untere Griff- bzw. Geländerabschnitt 21 als auch der obere Geländerab­ schnitt 77 seitens des Handhabungsteils 13 gebildet, während seitens des Grundteils 11 zur Sicherung der Gerüststirnseite lediglich der horizontale Basisabschnitt 19 vorgesehen ist. Diese Ausgestaltung bringt gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 12 eine gewisse Materialersparnis, erschwert jedoch aufgrund des höheren Gewichts des Handhabungsteils 13 die Handhabung.
Bezugszeichenliste
11
Grundteil
13
Handhabungsteil
15
Geländerabschnitt
17
Verbindungsabschnitt
19
Basisabschnitt
21
Griffabschnitt
23
Verlängerungsabschnitt
25
Drehzapfen
27
Langloch
29
Zapfenkopf
31
Fixierzapfen
33
Kulisse
35
oberer Aufnahmeschlitz
37
unterer Aufnahmeschlitz
39
Stützabsatz
40
Begrenzungsanschlag
41
Zapfenkopf
43
Einfädelklammer
45
Anschlagzunge
47
Eingriffsleiste
49
Abkragung
50
Stützflügel
51
Vertikalholm
53
untere Gerüstebene
55
obere Gerüstebene
57
Schwenkrichtung
59
Absenkrichtung
61
Belagriegel
63
radiale Freigaberichtung
65
Kreisbahn
67
Absenkrichtung
69
Belagtafel
71
Sicherungszunge
73
Sicherungsvorsprung
75
weiterer Verlängerungsabschnitt
77
Geländerabschnitt

Claims (31)

1. Stirnseitengeländer zum sichernden Abschluß einer Stirnseite eines begehbaren Gerüsts, insbesondere eines Fassadengerüsts, mit einem Grundteil (11), dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (11) mit einem Handhabungsteil (13) verbunden ist, das bezüglich des Grundteils bewegbar ist zwischen einer Ge­ brauchsstellung und einer Handhabungsstellung für die Handha­ bung des Stirnseitengeländers bei seiner Montage oder Demontage.
2. Stirnseitengeländer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungsteil (13) in der Handhabungsstellung eine insbesondere nach unten gerichtete Verlängerung des Grundteils (11) bildet.
3. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das an dem Gerüst befestigte Grundteil (11) als sichernder Ab­ schluß der Gerüststirnseite vorgesehen ist.
4. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das an dem Gerüst befestigte Handhabungsteil (13) in der Ge­ brauchsstellung als sichernder Abschluß der Gerüststirnseite vorge­ sehen ist.
5. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei an dem Gerüst befestigtem Stirnseitengeländer das Hand­ habungsteil (13) in der Gebrauchsstellung oberhalb der Oberseite des Belags (69) der zugeordneten Gerüstebene (55) angeordnet ist.
6. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich das an dem Gerüst befestigte Handhabungsteil (13) in der Gebrauchsstellung zumindest im wesentlichen innerhalb der Stirn­ seitenebene des Gerüsts befindet.
7. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (11) mit dem Handhabungsteil (13) dauerhaft verbunden ist.
8. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungsteil (13) zwischen der Handhabungsstellung und der Gebrauchsstellung schwenkbar ist.
9. Stirnseitengeländer nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Schwenkwinkel zwischen ca. 90° und ca. 180° vorgesehen ist.
10. Stirnseitengeländer nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungsteil (13) zusätzlich radial bezüglich der Schwenkachse bewegbar ist.
11. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (11) und das Handhabungsteil (13) über wenig­ stens ein, vorzugsweise zwei Gelenke (25, 27) miteinander verbun­ den sind.
12. Stirnseitengeländer nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (25, 27) an der Unterseite des Grundteils (11) ange­ ordnet ist.
13. Stirnseitengeländer nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk seitens des Grundteils (11) einen Drehzapfen (25) und seitens des Handhabungsteils (13) ein den Drehzapfen umgrei­ fendes Langloch (27) aufweist, oder umgekehrt.
14. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren des Handhabungsteils (13) in der Handhabungs­ stellung und/oder in der Gebrauchsstellung wenigstens eine Fi­ xiereinrichtung (31, 33, 35, 37) vorgesehen ist.
15. Stirnseitengeländer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtung seitens des Handhabungsteils (13) wenig­ stens einen Fixierzapfen (31) und seitens des Grundteils (11) wenig­ stens einen entsprechenden Aufnahmeschlitz (35, 37) aufweist, oder umgekehrt.
16. Stirnseitengeländer nach einem der Ansprüche 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Fixierzapfen (31) sowie zwei Kulissen (33) mit jeweils zwei Aufnahmeschlitzen (35, 37) für die Handhabungsstellung bzw. die Gebrauchsstellung des Handhabungsteils (13) vorgesehen sind.
17. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Handhabungsteil (13) wenigstens
einen insbesondere horizontalen Griffabschnitt (21), und/oder
einen Verlängerungsabschnitt (23), und/oder
einen insbesondere horizontalen Geländerabschnitt (77) aufweist,
wobei der Griffabschnitt (21) in der Gebrauchsstellung des Handha­ bungsteils (13) insbesondere als Geländerabschnitt bzw. als zusätz­ licher Geländerabschnitt vorgesehen ist.
18. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungsteil (13) einen im wesentlichen U-förmigen Bügel bildet.
19. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Grundteil (11) wenigstens
einen insbesondere horizontalen Geländerabschnitt (15) und/oder
einen insbesondere horizontalen und/oder als Bordbrett ausgebil­ deten Basisabschnitt (19), und/oder
einen insbesondere vertikalen Verbindungsabschnitt (17) aufweist.
20. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (11) im wesentlichen die Form eines rechteckigen Rahmens besitzt.
21. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (11) und/oder das Handhabungsteil (13) wenig­ stens eine Halteeinrichtung (43, 45, 47, 49, 50) zur Befestigung des Stirnseitengeländers an dem Gerüst aufweist.
22. Stirnseitengeländer nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Halteeinrichtungen (43, 45, 47, 49, 50) vorgesehen sind, die vorzugsweise paarweise seitlich an dem Grundteil (11) und/ oder dem Handhabungsteil (13) angeordnet sind.
23. Stirnseitengeländer nach einem der Ansprüche 21 und 22, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Halteeinrichtung
eine seitliche Einfädelklammer (43) zum Umgreifen eines Vertikal­ holms (51) des Gerüsts, und/oder
eine seitliche Anschlagzunge (45) zum teilweisen Umgreifen eines Vertikalholms (51) des Gerüsts, und/oder
ein Eingriffselement (47) zum Eingriff in einen Belagriegel (61), und/oder
an der Unterseite des Grundteils (11) ein Fixierelement (49) auf­ weist, das durch nachfolgendes Einsetzen eines Belags (69) in das Gerüst verriegelbar ist, insbesondere gegen eine nach oben ge­ richtete Bewegung des Grundteils (11).
24. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundteil (11) in das Gerüst, insbesondere in einen Belag­ riegel (61) und/ oder an einem oder mehreren Vertikalholmen (51) des Gerüsts, vertikal nach unten einsetzbar oder einhängbar ist.
25. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenbreite des Handhabungsteils (13) größer ist als die lichte Breite des Grundteils (11).
26. Stirnseitengeländer nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungsteil (13) ferner in eine Zwischenlagerungs­ stellung bewegbar und in dieser fixierbar ist, wobei das Handhabungsteil in der Zwischenlagerungsstellung vor­ zugsweise oberhalb der horizontalen Lageebene desjenigen Belags (69) angeordnet ist, dessen Stirnseite durch das Geländer gesichert werden soll.
27. Stirnseitengeländer nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß zum Fixieren des Handhabungsteils (13) in der Zwischenlage­ rungsstellung seitens des Handhabungsteils wenigstens ein Fixier­ zapfen (31) und seitens des Grundteils (11) wenigstens ein entspre­ chender Stützabsatz (39) vorgesehen ist, oder umgekehrt.
28. Verfahren zum Anbringen eines Stirnseitengeländers an eine Stirn­ seite eines begehbaren Gerüsts, insbesondere eines Fassadenge­ rüsts,
wobei das Stirnseitengeländer ein Grundteil (11) aufweist und ins­ besondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß zuerst das Grundteil (11) insbesondere nach unten verlängert wird, indem ein mit dem Grundteil verbundenes Handhabungsteil (13) in eine Handhabungsstellung bewegt wird,
daß mit Hilfe des Handhabungsteils (13) das Grundteil (11) an dem Gerüst angebracht wird, und
daß danach das Handhabungsteil (13) in eine Gebrauchsstellung überführt wird.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß für das Anbringen des Grundteils (11) an dem Gerüst das Handhabungsteil (13) in der Handhabungsstellung temporär fixiert wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 und 29, dadurch gekennzeichnet, daß zum Überführen in die Gebrauchsstellung das Handhabungsteil (13) nach oben geschwenkt wird.
31. Verfahren nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß das Handhabungsteil (13) in der Gebrauchsstellung fixiert wird.
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Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ES2224899A1 (es) * 2004-10-20 2005-03-01 Ingenieria De Encofrados Y Servicios, S.L. Cierre lateral para andamio de fachada.
FR2908804A1 (fr) * 2006-11-16 2008-05-23 Comabi Snc Garde-corps d'echafaudage a montage en securite
WO2011062483A3 (en) * 2009-11-20 2011-08-11 Harsco Infrastructure B.V. Scaffolding and guard rail for application therein
FR2990225A1 (fr) * 2012-05-07 2013-11-08 Cdh Group Garde-corps d'extremite et ensemble comprenant une structure de travail et un garde-corps du type precite
FR3010432A1 (fr) * 2013-09-09 2015-03-13 Cdh Group Structure de securite, du genre echafaudage, pour le travail en elevation
DE102019106025A1 (de) * 2019-03-08 2020-09-10 Peri Gmbh Stirnseitengeländer, Gerüst mit einem solchen Stirnseitengeländer und Verfahren zum Absichern der Stirnseite eines Gerüsts

Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29505701U1 (de) * 1995-04-01 1995-06-29 Thyssen Hünnebeck GmbH, 40885 Ratingen Geländer für Lauf- und Arbeitsbühnen
DE29902904U1 (de) * 1999-02-18 1999-05-12 Günter Rux GmbH, 58135 Hagen Gerüst-Seitenschutz

Family Cites Families (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2256998A1 (en) * 1974-01-04 1975-08-01 Albret Soc Nouv D Unit-construction scaffolding assembly - has ladders and platforms detachably hinged on cross-members
DE4405978A1 (de) * 1994-02-24 1995-08-31 Peri Gmbh Baugerüst mit Geländer
DE19633092A1 (de) * 1996-08-16 1998-02-19 Peri Gmbh Zerlegbares Fassadengerüst

Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29505701U1 (de) * 1995-04-01 1995-06-29 Thyssen Hünnebeck GmbH, 40885 Ratingen Geländer für Lauf- und Arbeitsbühnen
DE29902904U1 (de) * 1999-02-18 1999-05-12 Günter Rux GmbH, 58135 Hagen Gerüst-Seitenschutz

Cited By (10)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
ES2224899A1 (es) * 2004-10-20 2005-03-01 Ingenieria De Encofrados Y Servicios, S.L. Cierre lateral para andamio de fachada.
EP1650377A2 (de) 2004-10-20 2006-04-26 Ingenieria de Encofrados y Servicios, S.L. Seitliches Schutzelement für Fassadengerüst
EP1650377A3 (de) * 2004-10-20 2007-05-23 Ingenieria de Encofrados y Servicios, S.L. Seitliches Schutzelement für Fassadengerüst
FR2908804A1 (fr) * 2006-11-16 2008-05-23 Comabi Snc Garde-corps d'echafaudage a montage en securite
ES2319490A1 (es) * 2006-11-16 2009-05-07 Comabi Barandilla de proteccion corporal, de montaje de seguridad, en andamios.
ES2319490B1 (es) * 2006-11-16 2010-03-16 Comabi Barandilla de proteccion corporal, de montaje de seguridad, en andamios.
WO2011062483A3 (en) * 2009-11-20 2011-08-11 Harsco Infrastructure B.V. Scaffolding and guard rail for application therein
FR2990225A1 (fr) * 2012-05-07 2013-11-08 Cdh Group Garde-corps d'extremite et ensemble comprenant une structure de travail et un garde-corps du type precite
FR3010432A1 (fr) * 2013-09-09 2015-03-13 Cdh Group Structure de securite, du genre echafaudage, pour le travail en elevation
DE102019106025A1 (de) * 2019-03-08 2020-09-10 Peri Gmbh Stirnseitengeländer, Gerüst mit einem solchen Stirnseitengeländer und Verfahren zum Absichern der Stirnseite eines Gerüsts

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