DE10127987A1 - Balkenförmige Stahl-Beton-Verbundkonstruktion, insbesondere Verbundbrücke - Google Patents
Balkenförmige Stahl-Beton-Verbundkonstruktion, insbesondere VerbundbrückeInfo
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Abstract
Eine balkenförmige Stahl-Beton-Verbundkonstruktion, insbesondere eine Verbundbrücke (1), besteht aus mindestens einem Längsträger (2) aus Stahl und einer Fahrbahnplatte (3) sowie im Auflagerbereich (A) gegebenenfalls Auflagerquerträger (11) aus Stahl- oder Spannbeton. Der mindestens eine Längsträger (2) ist als Hohlkasten mit einem Bodenblech (2a), zwei Seitenwänden (2b) und einem Deckblech (2c) ausgebildet. Die feldseitig an die Auflagerbereiche (A) anschließenden Bereiche (K) des Längsträgers (2) stellen Kämpfer aus Stahlbeton dar, welche die Bildung von von der Fahrbahnplatte (3) zu den Lagern (9) hin gerichteten Druckkräften ermöglichen. Zu diesem Zweck kann das Deckblech (2c) des Hohlkastens (2) in den Kämpferbereichen (K) gegen das Deckblech (9) hin schräg zum Bodenblech (2a) verlaufen. Der Stahlbeton übernimmt so als räumliche Druckstrebe den wesentlichen Teil der Schubkraft am Auflager, wodurch das Druckaufnahmevermögen des Betons bei gleichzeitiger Minimierung von Material und Arbeitsaufwand für die Stahlkonstruktion vorteilhaft genutzt wird.
Description
Die Erfindung betrifft eine balkenförmige Stahl-Beton-Verbundkonstruktion,
insbesondere eine Verbundbrücke, mit mindestens einem Längsträger aus Stahl
und einer Fahrbahnplatte sowie gegebenenfalls Auflagerquerträgern aus Stahl-
oder Spannbeton.
Beim Neubau, Ausbau und bei der Verbreiterung zweibahniger Bundesfernstraßen
müssen zahlreiche kreuzende Straßen, Wege und Gewässer überführt werden.
Zudem müssen oft bei älteren Brückenbauwerken im Rahmen von Sanierungs-
und Instandsetzungsarbeiten die Überbauten durch neue ersetzt werden. Bei
Spannweiten zwischen 20 und 40 m werden hierzu vorgespannte
Plattenbalkenbrücken als Überbautragwerke bevorzugt. Zu ihrer Herstellung sind
in der Regel Lehrgerüste erforderlich.
Daneben wird auch die Verbundbauweise mit Stahlträgern als Längstragglieder
und einer Stahlbetonplatte als Fahrbahntafel und zugleich Quertragglied
angewandt. Bei der Verbundbauweise werden die Baustoffe Stahl und Beton
entsprechend ihren Eigenschaften gezielt eingesetzt; die kraftschlüssige
Verbindung zwischen beiden Werkstoffen wird in der Regel durch besondere
Verbundmittel, hauptsächlich auf die Stahlteile aufgeschweißte Kopfbolzendübel,
herbeigeführt.
Wenn die Stahllängsträger so ausgebildet sind, dass sie im Bauzustand, also noch
ohne Verbundwirkung, das Fahrbahngewicht tragen können, gewährt die
Verbundbauweise auch den Vorteil, dass auf ein Lehrgerüst verzichtet werden
kann. Die Fahrbahntafel wird in diesem Fall mittels eines Schalwagens oder
mittels an den Stahlträgern befestigter Schalungen betoniert. Bei der
Verbundbauweise werden im wesentlichen der Biegezug im Feldbereich, der
Biegedruck im Stützenbereich und der Schub den Stahlträgern zugewiesen; diese
sind daher in ihrer Dimensionierung den unterschiedlichen Beanspruchungen
anzupassen.
Als Stahllängsträger werden gewalzte oder geschweißte I-Träger, bei
Großbrücken auch Fachwerkträger, oder Hohlkästen eingesetzt. Werden
Querträger über den Endauflagern oder gegebenenfalls an einer Mittelstütze
angeordnet, dann schließen in der Regel die Stahlträger über Kopfplatten an den
Seitenwänden der Querträger an; die Einleitung der Querkräfte erfolgt bei
Querträgern aus Stahl durch Schraubverbindungen. Daneben sind auch schon
Querträger aus Stahlbeton bekannt; bei diesen erfolgt die Einleitung der
Querkräfte über Kopfbolzendübel, die - je nach Variante - entweder an den
Kopfplatten oder an den Stahlträgerstegen angeschweißt sind.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Möglichkeiten
zu finden, um die bei der Verbundbauweise angestrebte Ausnutzung der
Werkstoffe entsprechend ihren Festigkeiten noch zu steigern und so zu einer noch
wirtschaftlicheren Bauweise zu kommen.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, bei Verbundkonstruktionen,
insbesondere Verbundbrücken, bei denen der bzw. die Längsträger als
Stahlhohlkasten ausgebildet sind, den im Feldbereich nur die Fahrbahnplatte
bildenden Stahlbeton schon vor dem Stützbereich, also bereits vor etwaigen
Auflager- oder Stützenquerträgern, bis zu den Lagern herunterzuführen. Der
Stahlbeton übernimmt dann dort als räumliche Druckstrebe den wesentlichen Teil
der Schubkraft, über einer etwaigen Mittelstütze auch die Druckkraft des
Untergurtes. Damit wird das Druckaufnahmevermögen des Betons vorteilhaft
genutzt bei gleichzeitiger Minimierung von Material und Arbeitsaufwand für die
Stahlkonstruktion.
Bei Durchlaufträgern besteht noch der Vorteil, einen Teil der Durchlaufwirkung
schon im Bauzustand herzustellen, nämlich dadurch, dass der Teil der Bewehrung
im Stützenbereich schon vorweg eingebaut und mit der Stahlkonstruktion
verbunden wird.
Da auf diese Weise der Kraftschluss zwischen zwei beispielsweise über einer
Mittelstütze zusammenstoßenden Stahlträgern über die erfindungsgemäße
Kämpferausbildung erzielt wird, entfallen auf der Baustelle aufwendige
Schweißarbeiten, weil für die Stahlträger keine kraftschlüssige Verbindung
hergestellt zu werden braucht. Insbesondere bei Mehrfeldbrücken wird dadurch
erreicht, dass die vorgefertigten Stahlhohlkästen ohne Stahlbautätigkeit auf der
Baustelle nur auf den Lagern abgelegt zu werden brauchen und dass nach
Abdichtung der Stoßfuge und den Schalungs- und Bewehrungsarbeiten direkt
betoniert werden kann. Auf der Baustele ist somit nur noch das Gewerk
"Stahlbeton" tätig; das Gewerk "Stahlbau" kann vollständig in der Werkstatt
ausgeführt werden und wird dadurch zur reinen Materiallieferung.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine zweifeldrige Verbundbrücke nach der
Erfindung,
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Längsschnitt durch den Verbundträger im Bereich eines
Endauflagers,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch den Verbundträger über der Mittelstütze,
Fig. 5 die Draufsicht auf die Darstellung der Fig. 4 vor dem Betonieren und
Fig. 6 einen Querschnitt im Kämpferbereich sowie die
Fig. 7 bis 10 zwei weitere Ausführungsformen der Bewehrungsführung im
Stützenbereich jeweils im Längs- und Querschnitt.
In den Fig. 1 und 2 ist die Erfindung an einer zweifeldrigen
Verbundbrückenkonstruktion gezeigt. Der Längsschnitt gemäß Fig. 1 lässt einen
Brückenüberbau 1 erkennen, der aus Stahllängsträgern 2 und einer
Betonfahrbahnplatte 3 besteht. Der Überbau 1 erstreckt sich zwischen zwei
Widerlagern 4 und einer Mittelstütze 5, die in an sich bekannter Weise ausgebildet
sein können. In Fig. 1 ist im Brückenfeld zwischen Widerlager 4 und Mittelstütze 5
eine Hilfsstütze 6 angedeutet, die lediglich für den Bauzustand dient und weiter
unten noch beschrieben werden wird.
Wie der Querschnitt durch die Brückenkonstruktion entlang der Linie II-II gemäß
Fig. 2 zeigt, umfasst der Brückenüberbau 1 zwei Stahllängsträger 2, die jeweils als
Hohlkasten aus einem Bodenblech 2a, zwei Seitenwänden 2b und einem
Deckblech 2c bestehen. Die Betonfahrbahnplatte 3 besteht im dargestellten
Ausführungsbeispiel aus Stahlbeton-Fertigteilplatten, und zwar zwei äußeren
Fertigteilplatten 3a und einer inneren Fertigteilplatte 3b sowie der
Ortbetonergänzung 3c. Die Fertigteilplatten 3a und 3b dienen als Schalung für den
Ortbeton und beteiligen sich im Endzustand an der Tragwirkung. Die
Betonfahrbahnplatte 3 wird ergänzt durch einen Fahrbahnbelag 7 sowie
Gehwegkappen 8.
Der Brückenüberbau 1 liegt an den Widerlagern 4 und an der Mittelstütze 5 auf
zentralen Lagern 9 auf; die in Fig. 2 dargestellten Hilfslager 10 dienen nur dem
Bauzustand.
Die den Kern der Erfindung ausmachende Kämpferausbildung der
Betonkonstruktion kann anhand der Fig. 3 bis 5 erläutert werden. Die Fig. 3 und 4
zeigen Längsschnitte durch diese Kämpferausbildung, und zwar Fig. 3 im Bereich
eines Endauflagers, z. B. am Widerlager 4, und Fig. 4 im Bereich der Mittelstütze
5.
Wie schon in Fig. 2 angedeutet ist und Fig. 3 erkennen lässt, umfasst der
Brückenüberbau 1 im Bereich eines Endauflagers mit der Auflagerlinie A einen
Querträger 11 aus Stahlbeton. Erfindungsgemäß ist ein Bereich K feldseits vor
dem Querträger als Kämpferbereich ausgebildet. Dies ist im dargestellten
Ausführungsbeispiel dadurch erreicht, dass das Deckblech 2c des Hohlkastens 2
schräg (2d) zum Auflagerbereich hin zum Bodenblech 2a heruntergezogen ist. Die
Seitenwände 2b laufen gewissermaßen als Schalung für den Kämpferbereich K
durch bis zum Querträger 11, das Bodenblech 2a läuft durch bis über das Lager 9.
Damit erstreckt sich die Betonkonstruktion von der Ortbetonplatte 3 über diesen
Kämpferbereich K bis zu dem Querträger 11.
Zugleich ist der Hohlkasten 2 an dem Knickpunkt 12 durch ein vertikales
Stahlblech 2e als Schott ausgesteift, das über das Deckblech 2c hinaus in die
Fahrbahnplatte 3 hineinreicht und dort beidseits mit Kopfbolzendübeln 13 besetzt
ist. Zusätzlich sind in diesem Bereich der Druckkraftumlenkung zusätzliche
Längsbewehrungsstäbe 14 angeordnet; die Schubkräfte werden durch vertikale
Bügel 15 aufgenommen. Die übrige Bewehrung der Fahrbahnplatte und des
Querträgers sowie die Spaltzugbewehrung sind nicht dargestellt. Schließlich sind
die beiden Seitenwände 2b des Hohlkastens 2 in diesem Bereich durch
Winkelstäbe 16 ausgesteift (Fig. 6); zur Erhöhung der Verbundwirkung sind
Kopfbolzendübel 17 angeordnet.
Durch diese Kämpferausbildung im Bereich K, die nicht unbedingt die
Schrägführung 2d des Deckblechs 2c voraussetzt, wird eine räumliche Wirkung
des Tragsystems erzielt, wodurch in diesen Bereichen diagonal gerichtete
Druckkräfte auftreten, deren horizontale Komponente durch zusätzliche Mittel zur
Druckabstützung aufgenommen werden, beispielsweise vom Bodenblech 2a
winkelförmig aufragende Widerlager 18. Diese können aus Winkelstücken aus
Stahl bestehen, die auf das Bodenblech 2a aufgeschweißt sind.
Eine im Prinzip gleiche Ausbildung erfährt der Auflagerbereich über der
Mittelstütze 5, der in Fig. 4 im Längsschnitt dargestellt ist. Hier sind zu beiden
Seiten der Auflagerlinie L Kämpferbereiche K der vorbeschriebenen Art
angeordnet. Die Ausbildung eines Querträgers ist über der Mittelstütze 5 nicht
erforderlich, wenn auch nicht ausgeschlossen, so dass die Seitenwände 2b und
das Bodenblech 2a der Hohlkästen 2 bis zur Auflagerlinie L durchlaufen können.
Durch die erfindungsgemäße Kämpferausbildung werden alle Kräfte aus den
Längsträgern 2 in die Kämpferbereiche übertragen, so dass die Längsträger 2 im
eigentlichen Stützbereich spannungslos sind.
Dies schafft die Voraussetzung für eine Vereinfachung des Bauablaufs durch die
Anordnung zusätzlicher Lagerkörper 10 zu beiden Seiten der zentralen Lager 9.
Diese Situation zeigt Fig. 5, die den Montagestoß zweier Längsträger 2 über der
Mittelstütze erkennen lässt. Bei dem in Fig. 5 rechts dargestellten Hohlkasten 2
läuft das Bodenblech 2a mit einem zentralen Teil 19 bis über das Lager 9 durch,
während der in der Darstellung linke Hohlkasten 2' in diesem Bereich eine
Ausklinkung 20 aufweist. Beide Träger 2 und 2' liegen im Bauzustand auf den
beiden äußeren Lagerkörpern 10 auf, die nach Fertigstellung des Überbaus
entfernt werden. Eine kraftschlüssige Verbindung ist zwischen den
Hohlkastenträgern 2 und 2' nicht erforderlich; sie wird durch die
Stahlbetonkonstruktion bewirkt. Lediglich die Stoßfuge zwischen den beiden
Trägern 2 und 2' wird durch ein Fugenblech 21 abgedeckt.
Einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Verbundträger im
Auflagerbereich zeigt Fig. 6. Hier sind sowohl das über das Deckblech 2c
hinausragende Schott 2e zu erkennen, als auch die Streben 16 und die auf die
Seitenwände 2b aufgeschweißten Kopfbolzendübel 17. Des gleichen sind im
Bereich der Fahrbahnplatte 3 die Kopfbolzendübel 13 zu erkennen, wie auch die
durch das Schott 2e hindurchgeführten Längsbewehrungsstäbe 14 und die Bügel
15. Auch hier ist auf die Darstellung der Platten- und Spaltzugbewehrung
verzichtet.
Anhand Fig. 6 kann auch eine Möglichkeit zur Herstellung der Brücke erläutert
werden. Die Hohlkastenträger 2 sind seitlich am Übergang der Seitenwände 2b
zum Deckblech 2c mit seitlichen Ansätzen 22, 23 versehen, auf welche die
Fertigteilplatten 3a bzw. 3b aufgelegt werden können. Der Einsatz industriell
vorgefertigter Großflächenplattenelemente und die fertigungs- und
montagegerechte Durchbildung der Stahlkonstruktion, die dank der
erfindungsgemäß ausgebildeten Kämpferbereiche keine Verbindung der
Stahlträger im Stützenbereich erfordert, ermöglicht in Verbindung mit den zugleich
Schalungs- und Tragfunktion erfüllenden Großflächenplattenelementen eine kurze
Bauzeit (eine Zwischenunterstützung 6 je Feld kann hilfreich sein), eine
Minimierung des Schalungsaufwandes und damit eine Minimierung lohnintensiver
Tätigkeiten auf der Baustelle, d. h. niedrige Herstellungskosten. Die kurze Bauzeit
bringt zugleich den Vorteil einer geringen Verkehrsbeeinträchtigung.
Anhand der Fig. 7 bis 10 können noch zwei Varianten einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung erläutert werden. Dabei stellen die Fig. 7 und 9
jeweils schematische Längsschnitte einer Verbundkonstruktion über einer
Mittelstütze und die Fig. 8 und 10 jeweils Querschnitte hierzu dar.
Vorteilhafterweise werden bei der Herstellung einer erfindungsgemäßen
Verbundkonstruktion die Kämpferbereiche unmittelbar nach dem Verlegen der
Hohlkastenträger aus Stahl bewehrt und bis etwa auf die Höhe der Oberkante des
Deckbleches der Hohlkästen auch betoniert, bevor die Schalungs-, Bewehrungs-
und Betonarbeiten in den Feldbereichen der Brücke beginnen. Dabei besteht die
Möglichkeit, dort, wo eine Durchlaufwirkung erzielt werden soll, also oberhalb
einer Mittelstütze, Zugglieder 24, insbesondere in Form von Bewehrungsstäben in
Längsrichtung des Tragwerks oberhalb des vorweg betonierten Kämpferbereichs
25 zu verlegen und diese kraftschlüssig mit den vertikalen Schottblechen 2e zu
verbinden. Diese Verbindung kann in der Weise erfolgen, dass die Zugglieder 24
in kammartige Ausnehmungen 26 in den Schottblechen 2e eingelegt und an ihren
Enden mittels gängiger Verankerungsmittel 27, zum Beispiel Muttern, gegenüber
den Endschotten 2e festgelegt werden. Die Zugglieder 24 sind zweckmäßig ein
Teil der ohnehin erforderlichen Bewehrung des Tragwerks, die an dieser Stelle in
der nachzubetonierenden Fahrbahnplatte liegt.
Die Längsbewehrungsstäbe 24, für die zweckmäßigerweise Gewindestäbe
verwendet werden, decken die Zugkräfte des Stützmomentes ab, das sich aus
den nachfolgenden Montagelasten, also aus den Schalungselementen, aus
Bewehrung und Frischbeton der Brückenfahrbahnplatte infolge der sich
einstellenden Durchlaufwirkung der Brückenträger aufbaut.
Der Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass bereits in einem frühzeitigen
Bauzustand eine Durchlaufwirkung der Brückenhauptträger hergestellt wird, und
zwar allein mit den Mitteln des Stahlbetonbaus ohne Inanspruchnahme
stahlbaulicher Mittel. Die erfindungsgemäß aus der Trennung der Gewerke
Stahlbetonbau und Stahlbau resultierenden Vorteile sind weiter oben schon
beschrieben worden. Die durch diese Ausführung sich einstellende
Durchlaufwirkung verteilt die für die Bemessung maßgeblichen Biegemomente in
den Brückenhauptträgern gleichmäßiger über die Brückenlänge als bei
Einfeldträgern und wirkt dadurch materialsparend. Außerdem kann gegebenenfalls
auf die im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebene Zwischenunterstützung
verzichtet werden.
Während die Fig. 7 und 8 im Längs- und Querschnitt die Anordnung der
Längsstäbe 24 oberhalb des Kämpferbetons 25 beschreiben, wobei diese
Längsstäbe an den Enden durch Verankerungsmittel 27 allein gegenüber den
Schottblechen 2e verankert sind, die hierzu gegebenenfalls durch Rippen oder
dergleichen verstärkt werden können, zeigen die Fig. 9 und 10 ebenfalls im Längs-
und Querschnitt eines Stützenbereichs die Anordnung von Längsstäben 24a
innerhalb des Kämpferbetons 25a. Die Längsstäbe 24a sind hier durch
Verankerungsmittel 27a gegenüber den Schottblechen 2e fixiert. Diese
Ausführung hat den Vorteil der Einbettung der Längsstäbe 24a in den
Kämpferbeton 25a und damit der Abstützung der über die Schottbleche 2e
eingetragenen Zugkräfte gegen den Beton, hat allerdings den Nachteil einer
geringfügigen Verringerung des Hebelarms der inneren Kräfte infolge der tieferen
Lage der Längsstäbe 24a.
Die im Zusammenhang mit den Fig. 3 bis 6 beschriebenen sonstigen Einbauteile
wie Kopfbolzen, Dübel, weitere Bewehrung, Winkelstäbe usw. sind in den Fig. 7
bis 10 der Übersichtlichkeit der Darstellung halber weggelassen worden.
Claims (14)
1. Balkenförmige Stahl-Beton-Verbundkonstruktion, insbesondere
Verbundbrücke, mit mindestens einem Längsträger aus Stahl und einer
Fahrbahnplatte sowie im Auflagerbereich gegebenenfalls Auflagerquerträgern
aus Stahl- oder Spannbeton, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens
eine Längsträger (2) als Hohlkasten mit einem Bodenblech (2a), zwei
Seitenwänden (2b) und einem Deckblech (2c) ausgebildet ist und dass die
feldseitig an die Auflagerbereiche anschließenden Bereiche (K) des
mindestens einen Längsträgers (2) als Kämpfer aus Stahlbeton ausgebildet
sind, welche die Bildung von von der Fahrbahnplatte (3) zu den Lagern (9) hin
gerichteten Druckkräften ermöglichen.
2. Verbundkonstruktion gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Deckblech (2c) des Hohlkastens (2) in den als Kämpfer ausgebildeten
Bereichen (K) gegen das Auflager hin schräg zum Bodenblech (2a) verläuft
und dort mit diesem verbunden ist.
3. Verbundkonstruktion nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Seitenwände (2b) des Hohlkastens (2) sich bis zum Auflagerbereich hin
erstrecken.
4. Verbundkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, dass am Kämpferansatz ein den Hohlkasten (2)
aussteifendes vertikal verlaufendes Blech (2e) angeordnet ist.
5. Verbundkonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das
Blech (2e) nach oben über das Deckblech (2c) des Hohlkastens (2) in die
Betonplatte (3) hinausragt.
6. Verbundkonstruktion nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest der in die Betonplatte (3) hineinragende Teil des Blechs (2e)
beidseits mit den Verbund verstärkenden Mitteln, z. B. Kopfbolzendübeln (13),
versehen ist.
7. Verbundkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitenwände (2b) des Hohlkastens (2) in den als
Kämpfer ausgebildeten Bereichen (K) mit den Verbund verstärkenden Mitteln,
z. B. Kopfbolzendübeln (17), versehen sind.
8. Verbundkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass die Seitenwände (2b) des Hohlkastens (2) in den als
Kämpfer ausgebildeten Bereichen (K) durch Querstreben (16) ausgesteift sind.
9. Verbundkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass im Endauflagerbereich das Bodenblech (2a) des
Hohlkastens (2) über das Auflager durchläuft und dort mit Mitteln zur
Aufnahme der schräg gerichteten Druckkräfte aus dem Kämpferbereich (K)
versehen ist.
10. Verbundkonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem
Bodenblech (2a) winkelförmig aufragende Widerlager (18) angeordnet sind.
11. Verbundkonstruktion nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass
im Stützenbereich in der Zugzone in Längsrichtung des Tragwerks verlaufende
Bewehrungselemente (24, 24a) vorgesehen sind, die kraftschlüssig mit den
vertikal verlaufenden Blechen (2e) verbunden sind.
12. Verbundkonstruktion nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Bewehrungselemente (24, 24a) einen Teil der zur Aufnahme der negativen
Biegemomente bestimmten Bewehrungselemente darstellen.
13. Verbundkonstruktion nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bewehrungselemente (24) in den Bereichen der vertikalen Bleche
(2e) angeordnet sind, die über das Deckblech (2c) des Hohlkastens (2)
hinausragen.
14. Verbundkonstruktion nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bewehrungselemente (24a) in die Kämpferelemente (25a) aus
Stahlbeton eingebettet sind.
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2001
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