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Schutzhülle für Kranke Die Erfindung bezieht sich auf Schutzhüllen,
wie sie bei der Beförderung von Schwerverletzten oder Kranken, vor allem während
der kalten Jahreszeit, zur Verwendung kommen. Es sind Schutzhüllen dieser Art bekannt,
die zugleich als Beförderungsmittel dienen und die diesem Verwendungszweck entsprechend
mehr oder weniger kompliziert ausgestaltet sind. Das nicht unerhebliche Gewicht
eines menschlichten Körpers erfordert die Verwendung besonders widerstandsfähiger
Werkstoffe, und zwar sowohl für den den Körper des zu Transportierenden umhüllenden,
z. B. aus einem ebenen Stoffzuschnitt bestehenden Teil, als auch besonders für die
Traggriffe oder Aufhängeösen und die ihrer Befestigung an der Hülle dienenden Mittel.
Die bekannten Tragevorrichtungen sind infolgedessen ausnahmslos aus einem besonders
dauerhaften und imprägnierten Gewebe hergestellt, besitzen meist ein starres Grundbrett,
das als Unterlage für den Körper dient, und sind zudem mit Riemen oder Gurten verstehen,
die dile Trage- und Aufhängeschlaufen halten. Die Verschnürung der Hülle erfolgt
durchweg durch Gurte oder Riemen, geldgentli,ch werden auch zusätzlich teure Reißverschlüsse
benutzt. Alle bekannten Tragevorrichzungen bilden zudem in Gebrauchsstellung einen
.thlraum, in dem der Verletzte oder Kranke untererbracht ist, und erlauben infolge
ihres Aufbaues nicht, den Kranken dicht und infolgedessen gegen Kilte geschützt
in die Stoffbahn des Gerätes einzuhüllen.
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Demgegenüber bildet den Gegenstand der Erfindung imine Hülle in Form
eines ebenen Zuschnittes, auf dessen Mittelteil der Kranke gelegt wird und an dessen
Unterseite Schnüre oder ähnliche Mittel beiifestigt sind, die oberhalb der über
den Patienten geschlagenen Seitenteile der Hülle miteinander verbunde werden. Die
Hülle bietet dem Kranken oder Verletzten einen zuverlässigen Schutz gegen Witterungseinfiüsse,
dient jedoch nicht zugleich auch als ein Beförderungsmittel. Als solches kann vielmehr
5jede geeignete Vorrichtung, z. B. eine fabrik- oder Ebehelfsmäßig hergestellte
Bahre verwendet werden.
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Infolge des Fehlens von Tragmi tteln läßt sich die den Gegenstand
der Erfindung bildende Hülle auf einfache und billige Weise herstellen sowie ohne
nennenswerte Raumheanspruchung befördern und aufbewahren.
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' Dadurch ist eine möglichst weitgehende Verbreitung derartiger Hüllen
und ihre Bereithaltung an allen Stellen, die für die Beförderung von Kranken und
Verletzten zu entfernter gelegenen Verbandsplätzen oder Krankenanstalten in Betracht
kommen, erleichtert. Weiter erlaubt der geringe Preis der Hülle, sie nach einmaligem
Gebrauch, der meist Beschmutzung oder Infektion der Hülle zur Folge hat, zu vernichten.
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Auf diese Weise ist dafür Sorge getragen, daß stets hygienisch einwandfreie
Hüllen in Benutzung genommen werden.
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Um unter Vermeidung der Nachteile der bekannten Transportmittel alle
diese Vorteile zu erreichen, besteht die Hülle gemäß der Erfindung aus ein- oder
mehrschichtigem Papier oder papierähnlichem Werkstoff.
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Bei einer mehrschichtigen Hülle können zwischen die verschiedenen
Schichten Wärmeisolierstoffe, wie Wattin, Zellstoff usw., eingelegt sein.
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Die Schutzhülle kann nach der Erfindung weiter durch eine gesonderte,
aus gleichem Werkstoff gefertigte Kopfhaube ergänzt werden, so daß der Patient ganz
und gar von einem isolierenden Papierschutz umgeben werden kann.
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Die Erfindung sei nachstehend unter Bezugnahme auf das in der Zeichnung
dargestellte Ausführungsbeispiel näher erläutert: Fig. 1 zeigt in verkleinertem
Maßstab den flach ausgebreiteten Zuschnitt, Fig. 2 und 3 eine Haube nach der Erfindung
während der Anwendung, perspektivisch von vorn und von der Seite.
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Die Schutzhülle wird gemäß Fig. t von einem aus Kraftpapier hergestellten
Zuschnitt B, C, D, E gebildet.
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In der Mitte des Zuschnittes befindet sich ein besonderer Feuchtigkeitss,chutz,
z. B. ein Teerpapierstreifen F, der ebenso wie der Zuschnitt selbst ein-oder mehrschichtig
sein kann. Eine Auflage aus Teerpapier kann entweder auf beiden Seiten des Zuschnitts
angebracht sein oder nur auf einer Seite; sie ist mit dem Zuschnitt in beliebiger,
zweckmäßiger Weise verbunden, z. B. durch mit Schnüren aufgeheftete Pappknöpfe 6.
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Der der Zeichnung entsprechende Zuschnitt wird zum Gebrauch auf einer
geeigneten Unterlage, z.B. einer Tragbare, ausgebreitet. Etwa zur Verfügung stehende
Decken werden darübergelegt. Der Patient wird nun so auf seinen Platz gelegt, daß
der Hinterkopf in dem am oberen Rand des Formstückes angeordneten Halsausschnitt
A liegt. Darauf wird die gegebenenfalls zur Anwendung kommende, in Fig. 2 und 3
dargestellte Haube über den Kopf des Patienten gestreift. Solange sie nicht verwendet
wird, kann die Haube, ebenso, wie das Formstück, flach zusammengefaltet werden.
Sie ist aus zwei gleichartigen Hälften 8, 8 zusammengesetzt. Diese hängen zweckmäßig
nur an ihren hinteren und oberen Kanten zusammen, während ihre Vorderkanten 9 voneinander
getrennt sind. In Fig. 2 ist mit gestrichelten Linien der Kopf des Patienten bei
geschlossener Haube angedeutet.
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Der Halsteil der Haube reicht bis zu den Schultern des Patienten und
ist unterhalb des Kinnes durch ein Zugband 10 oder eine andere geeignete Verschlußvorrichtung
zusammengehalten, während ein zweites, oberhalb des Mundes des Patienten befindliches
Band 11 od. dgl. zum Schließen des von der Haube über dem Gesicht gebildeten Spaltes
dient. Die Schnur 11 ist z. B. mit einem Ende an dem auf der einen Hälfte vorhandenen
Pappknopf 12 befestigt, und ihr anderes Ende kann um den auf der anderen Hälfte
vorhandenen Pappknopf 13 gewickelt werden. Auf diese Weise bleiben nur der Mund
und die Nasenöffnungen des Patienten unbedeckt. Nach Anlegen der Kopfhaut werden
die Decken so um den Patienten geschlagen, daß die unteren Kanten der Kopfhaube
von ihnen überdeckt werden. Dies geschieht dadurch, daß zunächst beiderseits des
Halsausschnittes A befindliche Zipfel B dicht um den Hals des Patienten kreuzweise
über die Brust hinabgezogen werden. Dann wird der rechte lange Kantenteil C auf
die rechte Schulter und die rechte Körperhälfte und der am Fußende bsefind liche
Kastenteil D dicht über die Füße des Patienten geschlagen. Darauf wird der andere
längs verlaufende Kantenteil E des Zuschnitts über den Patienten gelegt und schließlich
die so entstandene Packung mit den an den Pappknöpfen 7 befestigten Schnüren zusammengebunden.
Zweckmäßig werden zunächst alle vier seitlich befindlichen Schnüre 1, 1, 2, 2, 3,
3, 4, 4 über dem Patienten paarweise verknüpft und schließlich die beiden an den
Schulterstellen befindlichen Schnüre 5 an der obersten, fertig verknoteten Schnur
(Schnurpaar 1, 1) und die am Fußende befindliche Schnur 6 entsprechend an der über
den Beinen verknoteten Schnur (Schnurpaar 4, 4) befestigt.
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Beim Fehlen von Decken kann man bei Frostwetter mehrere übereinandergelegte
Zu schnitte verwenden.
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Falls die Hülle ganz und sauber geblieben ist, kann sie natürlich
mehrfach benutzt werden.
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Zwecks Lagerung kann der Zuschnitt zu einer Rolle aufgewickelt werden;
dabei werden vorteilhaft alle Schnurpaare mit losen Zugknoten zusammengebunden,
mit Ausnahme der Schnurpaare 1,1 und 5, 5, die man frei an den Seiten her aushängen
läßt. Das Rollen beginnt am Fußende. Die fertige, dicht gewickelte Rolle wird mit
den neben dem Halsausschnitt A befindlichen Schnüren 5 umbunden und mit den auf
den Seiten verbliebenen Schnüren 1 wie ein Postpaket kreuzweise vers chnürt. Bei
Verwendung gewöhnlichen Kraftpapiers kann man auch die Anwendung von Teerpapier
dadurch vermeiden, daß man das Papier
auf andere Weise ganz oder teilweise feuchtigkeits
abstoßend oder -undurchlässig macht, z. B. durch Tränken oder überstreichen mit
einer Bitumenisoliermasse. Bitumenisolierung und Teerpapier haben zudem den Vorteil,
daß wegen ihres Geruches Ungeziefer nicht in die Schutzhülle eindringt und sich
dort auch nicht vermehrt. Die Verwendung wasserdichten Papiers macht die Hülle zugleich
abwaschbar.
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Ein wasserdichter Schutz bietet ferner den Vorteil, daß Blut nicht
durchdringt und bis zur Wunde heran zu Eis gefrieren kann; ebenso kann auch Schnee,
der möglicherweise infolge der Körperwärme des Patienten schmilzt, die Schutzhülle
nicht durchweichen und dann zu Eis gefrieren.
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Das für den Zuschnitt zur Anwendung gelangende Papiermaterial kann
auch gekreppt sein, wodurch es seine Steifigkeit verliert und sich leichter dicht
an die Körperform des Patienten anschmiegt.