DE10124610A1 - Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung, und Anordnung aus Steckverbinder und elektrischen Leitung - Google Patents
Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung, und Anordnung aus Steckverbinder und elektrischen LeitungInfo
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Abstract
Ein Steckverbinder mit einer Mehrzahl an Kontaktelementen (200), die jeweils einen Steckbereich (210) und einen Anschlußbereich (220, 221, 222, 223, 224) aufweisen, und mit einem die Kontaktelemente (200) aufnehmenden Gehäuse (300) ermöglicht auf vergleichsweise einfache und kostengünstige Weise eine verläßliche Kontaktierung einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen (110) aufweisenden elektrischen Leitung (100). DOLLAR A Grund hierfür ist, daß das Gehäuse (300) aus mehreren Gehäusesegmenten (310) zusammengesetzt ist, in denen jeweils ein Kontaktelement (200) angeordnet ist, und daß der Steckbereich (210) eines Kontaktelements (200) mit einer bestimmten Anzahl an Kontaktabschnitten (215) versehen ist, wobei die Anzahl der Kontaktabschnitte (215) auf die Breite einer in dem jeweiligen Gehäusesegment (311, 312, 313, 314) zu kontaktierenden Kontaktstelle (111, 112, 113, 114) der elektrischen Leitung (100) abstimmbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer
unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung,
mit einer Mehrzahl an Kontaktelementen, die jeweils einen Steckbereich und
einen Anschlußbereich aufweisen, und mit einem die Kontaktelemente
aufnehmenden Gehäuse. Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine Anordnung,
die einen solchen Steckverbinder und eine Kontaktstellen aufweisende elektrische
Leitung aufweist.
Unter einem Steckverbinder im oben genannten Sinne werden Bauelemente
verstanden, die gestatteten, eine elektrische Leitung anzuschließen, und dazu
bestimmt sind, eine elektrische Verbindungen herzustellen und/oder zu trennen.
Solche Steckverbinder sind in den verschiedensten Ausführungsformen für eine
Vielzahl von Anwendungen bekannt. Sie werden üblicherweise in großen
Stückzahlen gefertigt und unterliegen in Hinsicht auf ihre jeweilige Verwendung
den unterschiedlichsten Anforderungen, wie etwa eine einfache und
kostengünstige Fertigung, große Haltekräfte oder eine zuverlässige
Kontaktierung.
Als elektrische Leitung finden anstelle konfektionierter Leitungsbündel zunehmend
häufiger Flachbandleitungen Anwendung, die aus einer flexiblen Folie bestehen.
Solche, auch als "flex foil" bezeichnete Folienleiter weisen elektrische Leiter auf,
die sich entweder innerhalb isolierender Folienschichten oder auf einer
Trägerfolie, etwa als aufgedruckte Leiterbahnen, befinden. Zum Kontaktieren der
Folienleiter ist es bekannt, die Folie mit Kontaktelementen, beispielsweise
Kontaktstiften, zu durchdringen. Daneben kann der Folienleiter an seiner
Oberfläche auch mit flächigen Kontaktstellen versehen sein, die eine annährend
ebene Kontaktierung der einzelnen Leiter gestatten. Entsprechend den zu
leitenden elektrischen Strömen können die einzelnen Leiter und danach die
Kontaktstellen eines Folienleiters unterschiedlich ausgebildet sein, indem sie sich
beispielsweise in ihrer Breite oder ihrer Dicke unterscheiden. Darüber hinaus
können die einzelnen Leiter beziehungsweise die Kontaktstellen unterschiedliche
Abstände voneinander haben. Letzteres ergibt sich zum Beispiel dann, wenn
mittels ein und desselben Folienleiters Signale verschiedener Frequenzen parallel
übertragen werden sollen. Denn in diesem Fall sind bestimmte Mindestabstände
einzuhalten, um eine gegenseitige Beeinflussung der Signale zu vermeiden.
Der jeweiligen Anwendung entsprechend können Folienleiter demnach individuell
ausgestaltet sein. Zum Kontaktieren eines Folienleiters werden daher
Steckverbinder in den verschiedensten Ausgestaltungen benötigt. Dies gilt um so
mehr als für Steckverbinder diverse Anschlußtechniken, zum Beispiel
Schraubverbindungen, Lötverbindungen oder lötfreie Verbindungen nach IEC 352
beziehungsweise DIN EN 60352, wie etwa Crimp-, Klammer-, Wickel-, Einpreß-,
Schneid-, Federklemm- und Durchdringverbindungen, Anwendung finden. Die
Fertigung zahlreicher ungleicher Steckverbinder ist aufwendig und ebenso wie die
Bevorratung derselben in wirtschaftlicher Hinsicht unbefriedigend.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Steckverbinder zu schaffen, mit
dem sich auf vergleichsweise einfache und kostengünstige Weise eine verläßliche
Kontaktierung einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden
elektrischen Leitung erzielen läßt.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist in Übereinstimmung mit Anspruch 1 bei einem
Steckverbinder mit den eingangs genannten Merkmalen erfindungsgemäß
vorgesehen, daß das Gehäuse aus mehreren Gehäusesegmenten
zusammengesetzt ist, in denen jeweils ein Kontaktelement angeordnet ist, und
daß der Steckbereich eines Kontaktelements mit einer bestimmten Anzahl an
Kontaktabschnitten versehen ist, wobei die Anzahl der Kontaktabschnitte auf die
Breite einer in dem jeweiligen Gehäusesegment zu kontaktierenden Kontaktstelle
der elektrischen Leitung abstimmbar ist.
Ein solchermaßen ausgebildeter Steckverbinder macht sich die Erkenntnis zu
eigen, daß sich eine verläßliche Kontaktierung einer unterschiedlich ausgebildete
Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung auf vergleichsweise einfache
und kostengünstige Weise dann erreichen läßt, wenn der Steckverbinder modular
aufgebaut ist. Denn durch einen modularen Aufbau läßt sich ein individuellen
Anforderungen entsprechender Steckverbinder ohne größeren Aufwand
bedarfsgerecht zusammenstellen. Erfindungsgemäß ergibt sich der modulare
Aufbau dadurch, daß das Gehäuse aus mehreren Gehäusesegmenten
zusammengesetzt ist, in denen jeweils ein Kontaktelement angeordnet ist. Auf
diese Weise können die einzelnen Gehäusesegmente als eigenständige
Baueinheiten vorgefertigt und entsprechend der Anzahl der Kontaktstellen einer
zu kontaktierenden elektrischen Leitung zusammengesetzt werden. Dabei ist es
ohne weiteres möglich, Kontaktelemente mit unterschiedlichen Steck- und/oder
Anschlußbereichen vorzusehen, um den jeweiligen Anforderungen Rechnung zu
tragen.
Zu dem modularen Aufbau des erfindungsgemäßen Steckverbinders trägt ferner
bei, daß der Steckbereich eines Kontaktelements mit einer bestimmten Anzahl an
Kontaktabschnitten versehen ist. Denn eine solche Ausgestaltung ermöglicht auf
in fertigungstechnischer Hinsicht günstige Weise, die Anzahl der
Kontaktabschnitte auf die Breite einer in dem jeweiligen Gehäusesegment zu
kontaktierenden Kontaktstelle der elektrischen Leitung abzustimmen. Dies ist für
eine zuverlässige Kontaktierung unerläßlich.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Steckverbinders stellen die
Gegenstände der Unteransprüche dar. So ist es etwa in Hinsicht auf eine einfache
Fertigung der Kontaktelemente besonders vorteilhaft, die Kontaktabschnitte in
einem vorgegebenen Rastermaß voneinander zu beabstanden. Denn auf diese
Weise läßt sich der Steckbereich der Kontaktelemente besonders einfach auf die
zu kontaktierenden Kontaktstellen einer elektrischen Leitung angleichen. Grund
hierfür ist zum einen, daß die Kontaktstellen regelmäßig in einem bestimmten
Rastermaß, etwa nach DIN 40 801, angeordnet sind, und zum anderen, daß sich
durch das Rastermaß eine günstig zu fertigende gleichmäßige Anordnung der
Kontaktabschnitte ergibt. Bevorzugt ist dabei ein Rastermaß von 0,5 mm, 0,635 mm
(0,025"), 1,0 mm, 1,25 mm, 1,27 mm (0,05"), 2,0 mm, 2,5 mm, 2,54 mm
(0,1"), 5,0 mm, 5,08 mm oder ein jeweiliges Vielfaches davon vorgesehen.
Zweckmäßigerweise ist der Steckbereich der Kontaktelemente als Federkontakt
ausgebildet, so daß eine zuverlässige Kontaktierung flächig ausgebildeter
Kontaktstellen sichergestellt ist. Zweckmäßig ist ferner, hinsichtlich der gängigen
Anschlußtechniken für Steckverbinder den Anschlußbereich der Kontaktelemente
als Schneidklemme, Crimphülse oder Lötanschluß auszubilden. Alternativ kann in
diesem Zusammenhang der Anschlußbereich der Kontaktelemente auch als
Steckstift ausgebildet sein. In diesem Fall ist es aus fertigungs- und
montagetechnischen Gründen von Vorteil, den Anschlußbereich der
Kontaktelemente in einer Stiftwanne anzuordnen, die an dem Gehäuse
beispielsweise durch Verrasten befestigt ist.
In einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Steckverbinders sind
die Gehäusesegmente lösbar miteinander verbunden, so daß sich das Gehäuse
einfach montieren und, beispielsweise für ein Recycling, auch bequem
demontieren läßt. Um einen widerstandsfähige Verbindung der einzelnen
Gehäusesegmente zu erreichen, sind die Gehäusesegmente dabei mit einander
entsprechenden Führungsnuten und Führungsfedern, die vorzugsweise einen
schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen, versehen. Eine solche
Ausgestaltung bietet zudem den Vorteil, daß das aus den einzelnen
Gehäusesegmenten zusammengesetzte Gehäuse verhältnismäßig steif ist,
wodurch sich eine im Stand der Technik häufig im Zusammenhang mit vieladrigen
Leitungen zu beobachtende mittige Durchbiegung der Steckverbinder vermeiden
läßt.
Vorteilhafterweise sind die Gehäusesegmente jeweils mit einem Schlitz versehen,
in den ein die jeweilige Kontaktstelle aufweisender Endabschnitt der zu
kontaktierenden elektrischen Leitung einführbar ist. Eine solche Ausgestaltung
trägt zu einer einfach auszugestaltenen Kontakthalterung, das heißt eine
Einrichtung, durch welche die Kontaktelemente gehalten werden, in den als
Kontaktträger dienenden Gehäusesegmenten bei und gewährleistet eine
zuverlässige Kontaktierung der Kontaktstellen durch den Steckbereich der
Kontaktelemente, und zwar vor allem dann, wenn der Steckbereich vorzugsweise
als Federkontakt ausgebildet ist. Bevorzugt ist der Schlitz dabei durchgehend
ausgebildet.
Alternativ kann es aber auch günstig sein, wenn der Schlitz an zumindest einer
Seite der Gehäusesegmente geschlossen ist. Dies bietet sich insbesondere für .
Gehäusesegmente an, die an den Enden des Gehäuses angeordnet sind, so daß
die in dem Schlitz aufgenommene elektrische Leitung eine seitliche Führung
erfährt, wenn wenigstens ein endseitiges Gehäusesegment die geschlossene
Seite aufweist. Gleichwohl können auch ein oder mehrere der mittig angeordneten
Gehäusesegmente einen seitlich geschlossenen Schlitz aufweisen. In diesem Fall
ist es jedoch erforderlich, daß die elektrische Leitung mit entsprechenden
Aussparungen versehen ist, in welche die geschlossenen Seiten der
Gehäusesegmente eingreifen. Auf diese Weise läßt sich die elektrische Leitung
bequem in bezug auf das Gehäuse zentrieren, wodurch ein einfaches Einführen
der elektrischen Leitung in den Schlitz des Steckverbinders gewährleistet ist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Steckverbinders sind die Gehäusesegmente jeweils mit einem Klemmstück
versehen, das zumindest teilweise in dem jeweiligen Schlitz der
Gehäusesegmente angeordnet ist. Ein solches Klemmstück dient dazu, eine
elektrische Leitung in dem Schlitz der Gehäusesegmente an den Steckbereich der
Kontaktelemente heranzuführen und einzuklemmen. Dies kommt vor allem dann
zum Tragen, wenn der Steckverbinder als Nullkraft- oder ZIF-Steckverbinder (Zero
Insertion Force) Anwendung finden soll. Denn in diesem Fall muß der
Steckverbinder im Unterschied zu etwa LIF-Steckverbindern (Low Insertion Force)
derart ausgestaltet sein, daß während eines Steck- beziehungsweise
Ziehvorganges keine nennenswerten Druck- oder Zugkräfte auftreten. Das
Klemmstück erlaubt, den Abstand zwischen dem Steckbereich der
Kontaktelemente und einer diesem gegenüberliegenden Wandung der
Gehäusesegmente ausreichend groß zu dimensionieren, so daß sich die
elektrische Leitung widerstandslos in den Schlitz einführen läßt.
Eine bevorzugte konstruktive Ausgestaltung des Klemmstücks besteht darin,
dieses im Querschnitt U-förmig auszubilden, wobei ein erster Schenkel des
Klemmstücks in den Schlitz ragend und ein zweiter Schenkel des Klemmstücks an
der Unterseite eines Gehäusesegments angeordnet ist und wobei der zweite
Schenkel des Klemmstücks mit einer Öffnung versehenen ist, mittels der das
Klemmstück formschlüssig an der Unterseite des Gehäusesegments festlegbar
ist. Um ein verhältnismäßig einfaches Festlegen der Klemmstücke und damit eine
praxisgerechte Montage sicherzustellen, ist es von Vorteil, die Gehäusesegmente .
an ihrer Unterseite jeweils mit wenigstens einem Nocken zu versehen. Durch das
Eingreifen des Nockens in die an einem der Schenkel der Klemmstücke
vorgesehene Öffnung ergibt sich ein sicherer und zuverlässiger Formschluß.
Werden mehrere Nocken hintereinander angeordnet, ist es zudem möglich,
unterschiedliche Raststellungen für die Klemmstücke vorzusehen, um etwa ein
und dasselbe Klemmstück für verschieden dick ausgebildete elektrische
Leitungen verwenden zu können.
Als Weiterbildung des erfindungsgemäßen Steckverbinders wird ferner
vorgeschlagen, die Gehäusesegmente und/oder die Klemmstücke mit
unterschiedlichen Farben zu versehen, um eine farbliche Codierung zu erreichen,
die eine Vertauschbarkeit verhindert.
Zur Lösung der obigen Aufgabe ist außerdem in Übereinstimmung mit Anspruch
17 bei einer Anordnung mit einem Steckverbinder, der mit einer Mehrzahl an
Kontaktelementen, die jeweils einen Steckbereich und einen Anschlußbereich
aufweisen, und einem die Kontaktelemente aufnehmenden Gehäuse versehen ist,
und mit einer elektrischen Leitung erfindungsgemäß vorgesehen, daß das
Gehäuse des Steckverbinders aus mehreren Gehäusesegmenten
zusammengesetzt ist, in denen jeweils ein Kontaktelement angeordnet ist, und
daß der Steckbereich eines Kontaktelements mit einer bestimmten Anzahl an
Kontaktabschnitten versehen ist, wobei die Anzahl der Kontaktabschnitte auf die
Breite einer in dem jeweiligen Gehäusesegment zu kontaktierenden Kontaktstelle
der elektrischen Leitung abgestimmt ist. Einer solchen Anordnung kommen die im
Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Steckverbinder oben erörterten
Vorteile zugute.
In Weiterbildung der erfindungsgemäße Anordnung wird überdies vorgeschlagen,
die elektrische Leitung als unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen
aufweisende Flachbandleitung, vorzugsweise als Folienleiter, auszugestalten.
Schließlich wird vorgeschlagen, daß die Anordnung einen Steckverbinder mit den
Merkmalen nach einem der Ansprüche 2 bis 16 aufweist.
Einzelheiten und weitere Vorteile der Gegenstände der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von sechs bevorzugten
Ausführungsbeispielen. In den zugehörigen Zeichnungen veranschaulichen im
einzelnen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines elektrischen Folienleiters;
Fig. 2a eine perspektivische Ansicht von Kontaktelementen, deren
Steckbereich als Federkontakt und deren Anschlußbereich als
Schneidklemme ausgebildet ist;
Fig. 2b eine perspektivische Ansicht von Kontaktelementen, deren
Steckbereich als Federkontakt und deren Anschlußbereich als
Crimphülse ausgebildet ist;
Fig. 2c eine perspektivische Ansicht von Kontaktelementen, deren
Steckbereich als Federkontakt und deren Anschlußbereich als
Lötanschluß ausgebildet ist;
Fig. 2d eine perspektivische Ansicht von Kontaktelementen gemäß Fig. 2c;
Fig. 2e eine perspektivische Ansicht von Kontaktelementen, deren
Steckbereich als Federkontakt und deren Anschlußbereich als
Steckstift ausgebildet ist;
Fig. 3a eine Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Steckverbinders
nach einer ersten Ausführungsform;
Fig. 3b eine perspektivische Ansicht des Steckverbinders gemäß Fig. 3a;
Fig. 4a eine Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Steckverbinders
nach einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 4b eine perspektivische Ansicht des Steckverbinders gemäß Fig. 4a bei
Kontaktierung des Folienleiters gemäß Fig. 1;
Fig. 4c eine perspektivische Ansicht eines Gehäusesegments des
Steckverbinders gemäß Fig. 4a;
Fig. 4d eine weitere Explosionsdarstellung des Steckverbinders gemäß Fig. 4a;
Fig. 4e eine perspektivische Ansicht des Steckverbinders gemäß Fig. 4a bei
Kontaktierung einer Leiterplatte;
Fig. 4f eine weitere perspektivische Ansicht gemäß Fig. 4e;
Fig. 5a eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders
nach einer dritten Ausführungsform;
Fig. 5b eine Explosionsdarstellung des Steckverbinders gemäß Fig. 5a;
Fig. 5c eine perspektivische Ansicht eines Gehäusesegments des
Steckverbinders gemäß Fig. 5a;
Fig. 6a eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders
nach einer vierten Ausführungsform;
Fig. 6b eine perspektivische Ansicht einer Stiftwanne des Steckverbinders
gemäß Fig. 6a;
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Gehäusesegments. des
erfindungsgemäßen Steckverbinders nach einer fünften
Ausführungsform und
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Steckverbinders
nach einer sechsten Ausführungsform.
In Fig. 1 ist eine als flexibler Folienleiter 100 ausgebildete Flachbandleitung
dargestellt. Der Folienleiter 100 weist zwischen isolierenden Schichten
eingebettete elektrische Leiter auf, die an einem Endabschnitt des Folienleiters
100 in auf dessen Oberseite 101 angeordnete flächige Kontaktstellen 110
münden. Die Kontaktstellen 110 sind in verschiedenen Rastermaßen r
voneinander beabstandet und zudem unterschiedlich breit ausgebildet.
Die Fig. 2a bis 2e zeigen Kontaktelemente 200, die an einem Ende einen
Steckbereich für die Kontaktierung der Kontaktstellen 110 des Folienleiters 100
und an dem anderen Ende einen Anschlußbereich für die elektrische Verbindung
mit etwa einer anderen elektrischen Leitung, einer Leiterplatte oder einem
sonstigen elektrischen Bauteil aufweisen. Der Steckbereich ist bei allen
Kontaktelementen 200 nach den Fig. 2a bis 2e als Federkontakt 210 ausgebildet,
der sich aus einer vorgegebenen Anzahl an Kontaktabschnitten 215
zusammensetzt. Die Anzahl der Kontaktabschnitte 215 richtet sich nach der Breite
der Kontaktstellen 110 eines zu kontaktierenden Folienleiters. Danach kann der
Steckbereich auch nur einen einzigen Kontaktabschnitt 215 aufweisen, wie die
Fig. 2a bis 2d zu erkennen geben. Bei einem mehrere Kontaktabschnitte 215
aufweisenden Steckbereich sind die Kontaktabschnitte 215 in einem bestimmten
Rastermaß, beispielsweise 2,5 mm, voneinander beabstandet. Dies ermöglicht,
die Kontaktelemente 200 in kostengünstiger Weise als Bandware zu fertigen, bei
der die für einen Steckbereich geforderte Anzahl an Kontaktabschnitten 215 durch
entsprechendes Ablängen erreicht wird.
Der Anschlußbereich der Kontaktelemente 200 kann in Hinsicht auf die
vorgesehene Anschlußtechnik verschieden ausgebildet sein. So weisen die
Kontaktelemente 200 nach Fig. 2a einen als Schneidklemme 220 ausgebildeten
Anschlußbereich, die Kontaktelemente 200 nach Fig. 2b einen als offene
Crimphülse 221 ausgebildeten Anschlußbereich, die Kontaktelemente 200 nach
den Fig. 2c und 2d jeweils einen als Lötanschluß 222, 223 ausgebildeten
Anschlußbereich und die Kontaktelemente 200 nach Fig. 2e einen als Steckstift
224 ausgebildeten Anschlußbereich auf. Die in den Fig. 2c und 2d gezeigten
Lötanschlüsse 222, 223 unterscheiden sich in der Ausgestaltung der
Lötanschlußstifte. Je nach Anwendung können diese vertikal, horizontal oder
abgewinkelt ausgebildet sein. Die horizontale oder abgewinkelte Ausbildung
eignet sich zum Beispiel für die weit verbreitete SMT (Surface Mounted
Technology), bei der oberflächenmontierbare Bauelemente, allgemein als SMD
(Surface Mounted Devices) bezeichnet, mit lötfähigen Kontaktelementen direkt auf
Verbindungsstellen, sogenannten Lötpads, an der Oberfläche etwa einer
Leiterplatte appliziert werden.
In den Fig. 3a und 3b ist eine erste Ausführungsform eines Steckverbinders zum
Kontaktieren des Folienleiters 100 dargestellt. Der Steckverbinder weist ein
Gehäuse 300 auf, das sich aus vier lösbar zusammengesteckten
Gehäusesegmenten 311 bis 314 zusammensetzt. Wie insbesondere aus Fig. 3a
ersichtlich, ist in den Gehäusesegmenten 311 bis 314 jeweils ein Kontaktelement
200 in der Ausgestaltung nach Fig. 2c angeordnet. Die Größe der die einzelnen
Kontaktelemente 200 zugleich voneinander isolierenden Gehäusesegmente 311
bis 314 richtet sich nach der Anzahl der Kontaktabschnitte 215 der jeweiligen
Steckbereiche 211 bis 214 der Kontaktelemente 200.
Die Gehäusesegmente 311 bis 314 weisen jeweils einen Schlitz 318 auf, der bei
den beiden mittleren Gehäusesegmenten 312 und 313 durchgehend ausgebildet
und bei den beiden äußeren Gehäusesegmenten 311 und 314 an der jeweils
außen liegenden Seite geschlossen ist. In den Schlitz 318 ist der in Fig. 3a von
seiner Unterseite 102 und in Fig. 3b von seiner Oberseite 101 gezeigte
Endabschnitt des Folienleiters 100 einschiebbar, der durch die geschlossenen
Seiten der äußeren Gehäusesegmente 311 und 314 eine seitliche Führung
erfährt. Der Endabschnitt des Folienleiters 100 ist an seiner Oberseite 101 mit
Kontaktstellen 111 bis 114 versehen, auf deren jeweilige Breite der in den
zugeordneten Gehäusesegmenten 311 bis 314 jeweils befindliche Steckbereich
211 bis 214 der Kontaktelemente 200 angepaßt ist. Auf diese Weise findet in dem
Schlitz 318 des Gehäuses 300 eine zuverlässige Kontaktierung der Kontaktstellen
111 bis 114 des Folienleiters 100 durch den entsprechenden Steckbereich 211 bis
214 der Kontaktelemente 200 statt. Um eine eindeutige Zuordnung der
Kontaktstellen 111 bis 114 zu den jeweiligen Steckbereichen 211 bis 214 der
Kontaktelemente 200 zu gewährleisten, können die einzelnen Gehäusesegmente
311 bis 314 farblich codiert sein.
Die in den Fig. 4a bis 4f gezeigte zweite Ausführungsform eines Steckverbinders
zum Kontaktieren des Folienleiters 100 ist als ZIF-Steckverbinder ausgebildet.
Dies bedeutet, daß der Schlitz 318 eine solche Höhe aufweist, daß der Folienleiter
100 widerstandslos eingeschoben werden kann. Um eine verläßliche
Kontaktierung der Kontaktstellen 111 bis 114 des Folienleiters durch die .
jeweiligen Steckbereiche 211 bis 214 der Kontaktelemente 200 sicherzustellen, ist
für jedes Gehäusesegment 311 bis 314 ein entsprechendes Klemmstück 321 bis
324 vorgesehen, das, nachdem der Folienleiter 100 in den Schlitz 318 eingeführt
worden ist, ebenfalls in den Schlitz 318 eingesetzt wird, um die jeweiligen
Kontaktstellen 111 bis 114 des Folienleiters 100 von dessen Unterseite 102 her
an den entsprechenden Steckbereich 211 bis 214 der Kontaktelemente 200 zu
drücken und dadurch den Folienleiter 100 in dem Schlitz 318 einzuklemmen.
Wie besonders deutlich in Fig. 4c zu erkennen, ist das Klemmstück 320 im
Querschnitt U-förmig ausgebildet. Ein erster Schenkel des Klemmstücks 320 ragt
in den Schlitz 320, wohingegen ein zweiter Schenkel des Klemmstücks 320 mit
einer Öffnung 325 versehen ist. In die Öffnung 325 greifen zwei an der Unterseite
des Gehäusesegments 310 angeordnete Nocken 315 ein, so daß das
Klemmstück 320 formschlüssig an der Unterseite des Gehäusesegments 310
festgelegt wird. Das Klemmstück 320 ist in Fig. 4c in einer ersten Raststellung
gezeigt, bei dem nur einer der beiden Nocken 315 in die Öffnung 325 des
Klemmstücks 320 eingreift. Diese erste Raststellung dient vorliegend lediglich
dazu, das Klemmstück 320 an dem Gehäusesegment 310 unverlierbar zu halten.
Ein widerstandsloses Einführen des Folienleiters 100 in den Schlitz 318 ist in
dieser Raststellung noch möglich. Erst in der in Fig. 4b gezeigten zweiten
Raststellung, bei der beide Nocken 315 in die Öffnung 325 eingreifen, wird der
Folienleiter 100 in dem Schlitz 318 eingeklemmt. Der erste Schenkel des
Klemmstücks 320 und der Schlitz 318 können allerdings auch so ausgestaltet
werden, daß in Abhängigkeit der Dicke des zu kontaktierenden Folienleiters 100
bereits in der ersten Raststellung ein Einklemmen des Folienleiters 100 bewirkt
wird.
Die Fig. 4a bis 4d lassen ferner deutlich erkennen, daß die Gehäusesegmente
311 bis 314 beziehungsweise 310 jeweils an einer Seite mit Führungsnuten 316
und an der gegenüberliegenden Seite mit entsprechend ausgebildeten
Führungsfedern 317 versehen sind. Die Führungsnuten 316 und die
Führungsfedern 317 dienen dazu, die einzelnen Gehäusesegmente 310
miteinander zu verbinden, indem jeweils die Führungsfedern 317 eines
Gehäusesegments 310 in die entsprechenden Führungsnuten 316 eines
benachbarten Gehäusesegments 310 eingreifen. Die Führungsnuten 316 und die
Führungsfedern 317 sind im Querschnitt schwalbenschwanzförmig ausgebildet.
Dies gewährleistet einen sicheren Formschluß zwischen den einzelnen
Gehäusesegmenten 310 und eine insgesamt steife Ausbildung des aus den
Gehäusesegmenten 310 beziehungsweise 311 bis 314 zusammengesetzten
Gehäuses 300. Die steife Ausbildung des Gehäuses 300 verhindert auch bei
vielen Kontaktstellen 110 des Folienleiters 100 und damit bei zahlreichen
Gehäusesegmenten 310 ein mittiges Durchbiegen des Steckverbinders, wie es
häufig bei bekannten Steckverbindern vorkommt.
In den Fig. 4e und 4f ist die Kontaktierung des an den Folienleiter 100
angeschlossenen Steckverbinders mit einer Leiterplatte 400 dargestellt. Wie aus
Fig. 4f ersichtlich, weist die Leiterplatte 400 auf der dem Steckverbinder
abgewandten Seite Kontaktstellen 410 auf, die elektrisch leitend mit dem als
Lötanschluß 222 nach Fig. 2c ausgebildeten Anschlußbereich der
Kontaktelemente 200 verbunden sind. Die Kontaktierung der Leiterplatte 400
erfolgt in diesem Fall mittels der bewährten Durchstecktechnik. Wird der
Steckverbinder nicht an den Folienleiter 100 sondern an eine weitere Leiterplatte
400' angeschlossen, so ergibt sich in der gleichen Weise eine "Board-to-Board"-
Verbindung der beiden Leiteplatten 400, 400'.
Die Fig. 5a bis 5c zeigen eine dritte Ausführungsform eines Steckverbinders zum
Kontaktieren des Folienleiters 100. Im Unterschied zu den Ausführungsformen
nach den Fig. 3a und 3b sowie 4a bis 4f setzt sich das Gehäuse 300 des
Steckverbinders nach der dritten Ausführungsform aus nur zwei
Gehäusesegmenten 310 zusammen. Darüber hinaus ist der Anschlußbereich der
Kontaktelemente 200 als offene Crimphülse 221 nach Fig. 2b, das heißt als
Crimphülse, die vor dem Crimpen offen ist, ausgebildet. Zum Anschließen der
Ader 500 einer elektrischen Leitung wird die Crimphülse 221 mit Hilfe eines
Crimpwerkzeuges verformt. Die abisolierte Litze 510 der Ader 500 bildet dann mit
dem Anschlußbereich der Kontaktelemente 200 eine lötfreie elektrische
Verbindung.
In den Fig. 6a und 6b ist eine vierte Ausführungsform eines Steckverbinders zum
Kontaktieren des Folienleiters 100 gezeigt. Dieser Steckverbinder weist
Kontaktelemente 200 auf, deren Anschlußbereich als Steckstift 224 nach Fig. 2e
ausgebildet ist. Die Steckstifte 224 der Kontaktelemente 200 sind in einer
Stiftwanne 230 angeordnet, die beispielsweise durch Verrasten an dem Gehäuse
300 befestigt ist.
Bei der in Fig. 7 abgebildeten fünften Ausführungsform eines Steckverbinders
zum Kontaktieren des Folienleiters 100 ist der Anschlußbereich der
Kontaktelemente 200 als Schneidklemme 200 nach Fig. 2a ausgestaltet. Durch
Eindrücken der Ader 500 in die Schneidklemme 200 wird die Isolierhülle der Ader
500 durchschnitten und die im Inneren der Ader 500 befindliche Litze verformt.
Auf diese Weise läßt sich eine gasdichte elektrische Verbindung, eine sogenannte
IDC (Insulation Displacement Connection), erzeugen.
Die Fig. 8 schließlich zeigt eine sechste Ausführungsform eines Steckverbinders
zum Kontaktieren des Folienleiters 100. Der Anschlußbereich der
Kontaktelemente 200 ist bei dieser Ausführungsform als abgewinkelter
Lötanschluß 223, wie er auch in Fig. 2d dargestellt ist, ausgebildet. Der
Steckverbinder läßt sich somit als SMD verwenden, das durch Erwärmen der in
diesem Fall aus einer Lötzinnschicht bestehenden Kontaktstellen 410 der
Leiterplatte 400 neben der elektrischen Kontaktierung der Kontaktstellen 410 auch
die mechanische Befestigung des Steckverbinders auf der Leiterplatte 400
ermöglicht, ohne daß es notwendig ist, die Leiterplatte zu durchbohren. Auf diese
Weise lassen sich zum Beispiel nicht nur kürzere Bestückungszeiten sondern
auch erheblich höhere Packungsdichten auf der Leiterplatte 400 erzielen.
Der zuvor beschriebene Steckverbinder zeichnet sich in allen Ausführungsformen
durch seinen modularen Aufbau aus, der sich durch die zu dem Gehäuse 300
zusammengesetzten Gehäusesegmente 310 bis 314 ergibt. Zu dem modularen
Aufbau trägt ferner bei, daß in jedem Gehäusesegment 310 bis 314 ein separates
Kontaktelement 200 angeordnet ist, dessen Steckbereich 210 bis 214 auf die zu
kontaktierenden Kontaktstellen 110 bis 114 des Folienleiters 100 angepaßt ist und
dessen Anschlußbereich 220 bis 224 für diverse Anschlußtechniken ausgebildet
sein kann. Durch den modularen Aufbau läßt sich eine verhältnismäßig einfache
und kostengünstige Fertigung von individuellen Steckverbindern realisieren. So
können Gehäusesegmente 310 bis 314 mit unterschiedlichen Kontaktelementen
200 vorgefertigt und aus dieser Palette die erforderlichen Gehäusesegmente
bedarfsgerecht für unterschiedliche Kontaktanordnungen aufweisende Folienleiter
100 ausgewählt und zu einem entsprechenden Gehäuse zusammengesetzt
werden. Nicht zuletzt ermöglicht der oben beschriebene Steckverbinder ohne
zusätzlichen Aufwand auch eine "Board-to-Board"-Verbindung zweier
Leiterplatten.
100
Folienleiter
101
Oberseite
102
Unterseite
110
Kontaktstellen
111
Kontaktstelle
112
Kontaktstelle
113
Kontaktstelle
114
Kontaktstelle
200
Kontaktelement
210
Federkontakt
211
Steckbereich
212
Steckbereich
213
Steckbereich
214
Steckbereich
215
Kontaktabschnitt
220
Schneidklemme
221
Crimphülse
222
Lötanschluß
223
Lötanschluß
224
Steckstift
230
Stiftwanne
300
Gehäuse
310
Gehäusesegment
311
Gehäusesegment
312
Gehäusesegment
313
Gehäusesegment
314
Gehäusesegment
315
Nocken
316
Führungsnut
317
Führungsfeder
318
Schlitz
320
Klemmstück
321
Klemmstück
322
Klemmstück
323
Klemmstück
324
Klemmstück
325
Öffnung
400
Leiterplatte
400
' Leiterplatte
410
Kontaktstelle
500
Ader
510
Litze
r Rastermaß
r Rastermaß
Claims (18)
1. Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer unterschiedlich
ausgebildete Kontaktstellen (110) aufweisenden elektrischen Leitung (100),
mit einer Mehrzahl an Kontaktelementen (200), die jeweils einen
Steckbereich (210) und einen Anschlußbereich (220, 221, 222, 223, 224)
aufweisen, und mit einem die Kontaktelemente (200) aufnehmenden
Gehäuse (300),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (300) aus mehreren Gehäusesegmenten (310)
zusammengesetzt ist, in denen jeweils ein Kontaktelement (200) angeordnet
ist, und daß der Steckbereich (210) eines Kontaktelements (200) mit einer
bestimmten Anzahl an Kontaktabschnitten (215) versehen ist, wobei die
Anzahl der Kontaktabschnitte (215) auf die Breite einer in dem jeweiligen
Gehäusesegment (311, 312, 313, 314) zu kontaktierenden Kontaktstelle
(111, 112, 113, 114) der elektrischen Leitung (100) abstimmbar ist.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktabschnitte (215) in einem
vorgegebenen Rastermaß (r) voneinander beabstandet sind.
3. Steckverbinder nach Anspruch 2,
gekennzeichnet durch ein Rastermaß (r) von 0,5 mm, 0,635 mm (0,025"),
1,0 mm, 1,25 mm, 1,27 mm (0,05"), 2,0 mm, 2,5 mm, 2,54 mm (0,1"), 5,0 mm,
5,08 mm oder ein jeweiliges Vielfaches davon.
4. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Steckbereich (210) der Kontaktelemente
(200) als Federkontakt ausgebildet ist.
5. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich der Kontaktelemente
(200) als Schneidklemme (220), Crimphülse (221) oder Lötanschluß (222,
223) ausgebildet ist.
6. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich der Kontaktelemente
(200) als Steckstift (224) ausgebildet ist.
7. Steckverbinder nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlußbereich (224) der
Kontaktelemente (200) in einer Stiftwanne (230) angeordnet ist, die an dem
Gehäuse (300) befestigbar ist.
8. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusesegmente (310) lösbar
miteinander verbunden sind.
9. Steckverbinder nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusesegmente (310) mit einander
entsprechenden Führungsnuten (316) und Führungsfedern (317), die
vorzugsweise einen schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweisen,
versehen sind.
10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusesegmente (310) jeweils mit
einem Schlitz (318) versehen sind, in den ein die jeweilige Kontaktstelle (110)
aufweisender Endabschnitt der zu kontaktierenden elektrischen Leitung (100)
einführbar ist.
11. Steckverbinder nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (318) durchgehend ausgebildet
ist.
12. Steckverbinder nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (318) an zumindest einer Seite
der Gehäusesegmente (310, 311, 314) geschlossen ist.
13. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusesegmente (310) jeweils mit
einem Klemmstück (320) versehen sind, das zumindest teilweise in dem
jeweiligen Schlitz (318) der Gehäusesegmente (310) angeordnet ist.
14. Steckverbinder nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (320) im Querschnitt U-
förmig ausgebildet ist, wobei ein erster Schenkel des Klemmstücks (320) in
den Schlitz (318) ragend und ein zweiter Schenkel des Klemmstücks (320)
an der Unterseite eines Gehäusesegments (310) anordbar ist und wobei der
zweite Schenkel des Klemmstücks (320) mit einer Öffnung (325) versehenen
ist, mittels der das Klemmstück (320) formschlüssig an der Unterseite des
Gehäusesegments (310) festlegbar ist.
15. Steckverbinder nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusesegmente (310) an ihrer
Unterseite jeweils mit wenigstens einem Nocken (315) zum Festlegen der
Klemmstücke (320) versehen sind.
16. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusesegmente (310) und/oder die
Klemmstücke (320) mit unterschiedlichen Farben versehen sind.
17. Anordnung mit einem Steckverbinder, der mit einer Mehrzahl an
Kontaktelementen (200), die jeweils einen Steckbereich (210) und einen
Anschlußbereich (220, 221, 222, 223, 224) aufweisen, und einem die
Kontaktelemente (200) aufnehmenden Gehäuse (300) versehen ist, und mit
einer Kontaktstellen (110) aufweisenden elektrischen Leitung (100),
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (300) des Steckverbinders aus mehreren
Gehäusesegmenten (310) zusammengesetzt ist, in denen jeweils ein
Kontaktelement (200) angeordnet ist, und daß der Steckbereich (210) eines
Kontaktelements (200) mit einer bestimmten Anzahl an Kontaktabschnitten
(215) versehen ist, wobei die Anzahl der Kontaktabschnitte (215) auf die
Breite einer in dem jeweiligen Gehäusesegment (311, 312, 313, 31.4) zu
kontaktierenden Kontaktstelle (111, 112, 113, 114) der elektrischen Leitung
(100) abgestimmt ist.
18. Anordnung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Leitung (100) als
unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen (110) aufweisende
Flachbandleitung, vorzugsweise als Folienleiter, ausgestaltet ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10124610A DE10124610A1 (de) | 2001-05-21 | 2001-05-21 | Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung, und Anordnung aus Steckverbinder und elektrischen Leitung |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE10124610A DE10124610A1 (de) | 2001-05-21 | 2001-05-21 | Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung, und Anordnung aus Steckverbinder und elektrischen Leitung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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ID=7685507
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|---|---|---|---|
| DE10124610A Withdrawn DE10124610A1 (de) | 2001-05-21 | 2001-05-21 | Steckverbinder, insbesondere zum Kontaktieren einer unterschiedlich ausgebildete Kontaktstellen aufweisenden elektrischen Leitung, und Anordnung aus Steckverbinder und elektrischen Leitung |
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