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DE10121835A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Eingabe und Ablage von Banknoten - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Eingabe und Ablage von Banknoten

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Publication number
DE10121835A1
DE10121835A1 DE10121835A DE10121835A DE10121835A1 DE 10121835 A1 DE10121835 A1 DE 10121835A1 DE 10121835 A DE10121835 A DE 10121835A DE 10121835 A DE10121835 A DE 10121835A DE 10121835 A1 DE10121835 A1 DE 10121835A1
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DE
Germany
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banknotes
stacking
stack
storage surface
stacked
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10121835A
Other languages
English (en)
Inventor
Ulrich Frank
Xaver Thum
August Haeusler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
Priority to DE10121835A priority Critical patent/DE10121835A1/de
Priority to EP02727333A priority patent/EP1387806A1/de
Priority to PCT/EP2002/002048 priority patent/WO2002090217A1/de
Priority to DE50207856T priority patent/DE50207856D1/de
Priority to PCT/EP2002/004778 priority patent/WO2002090229A2/de
Priority to US10/476,604 priority patent/US7118101B2/en
Priority to AT02750869T priority patent/ATE336455T1/de
Priority to MXPA03010082A priority patent/MXPA03010082A/es
Priority to AU2002341092A priority patent/AU2002341092A1/en
Priority to EP02750869A priority patent/EP1387811B1/de
Publication of DE10121835A1 publication Critical patent/DE10121835A1/de
Priority to ZA200308089A priority patent/ZA200308089B/xx
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Eingabe und Ablage von Banknoten, wobei geprüfte Banknoten einzeln oder als Bündel in einer Stapeleinrichtung temporär gespeichert werden. DOLLAR A Um einen gesicherten Transport der Banknoten von einer Abstapelposition in eine Endkasse zu ermöglichen, werden die temporär gespeicherten Banknoten auf eine Ablagefläche beim Stapeln abgelegt, die anschließend selbst zu einer der Endkasse zugeordneten Position hin verfahren wird, so daß die Banknoten in dieser Position in der Endkasse abgelegt werden können.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Eingabe und Ablage von Banknoten, wobei geprüfte Banknoten einzeln oder als Bündel in einer Stapeleinrichtung temporär gespeichert werden.
Eine solche Vorrichtung und ein solches Verfahren sind beispielsweise aus der EP 0 613 107 B1 bekannt. Danach werden geprüfte Banknoten mittels eines Spiralfachstaplers auf einer Deckelplatte einer ersten Kassette gestapelt und temporär abgelegt. Anschließend wird üblicherweise zumindest ein Teil der in dieser als Zwischenkasse wirkenden Position befindlichen Banknoten zur Endablage hin zu einer seitlich zur ersten Kassette versetzt angeordneten zweiten Kassette transportiert. Hierzu werden die auf dem Deckel oberhalb der ersten Kassette temporär abgestapelten Banknoten mittels eines Rah­ mens von dem als Abstapelfläche dienenden Deckel der ersten Kassette seit­ lich zur zweiten Kassette hin verschoben, in die sie anschließend frei hinein­ fallen.
Allerdings hat dieses bekannte System den folgenden Nachteil. Da die Bank­ noten aus der Abstapelposition oberhalb der ersten Kassette durch den Rahmen seitlich verschoben werden, kann die von diesem ausgehende Schubkraft zu einer Deformierung und insbesondere bei der Stapelung von Banknoten unterschiedlicher Abmessung zum einen Kippen des Banknoten­ stapels beim Schieben führen. Da die Banknoten anschließend ohnehin frei in die zweite Kassette hineinfallen, ist dies bei der bekannten Vorrichtung an sich nicht problematisch.
Nachteilhaft würde es sich allerdings dann erweisen, wenn die ursprüngli­ che Stapelordnung bei der Ablage in der Endkasse beibehalten werden soll­ te. Dies ist mit der bekannten Vorrichtung nicht möglich.
Ausgehend davon ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vor­ richtung zur Eingabe und Ablage von Banknoten bereitzustellen, die bei ei­ nem einfachen Aufbau einen Transport eines Banknotenstapels zu einer Endkasse, wie z. B. einer Endkassette, erlaubt, bei dem die ursprüngliche Stapelordnung mit hoher Sicherheit erhalten bleiben kann. Zudem besteht eine weitere Aufgabe in der Bereitstellung eines zugehörigen Banknotenein­ gabe- und -ablageverfahrens.
Diese Aufgaben werden durch die Vorrichtung nach Anspruch 1 und das Verfahren nach Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den weiteren Ansprüchen definiert.
Die vorliegende Erfindung kam somit auf der Grundlage der Erkenntnis zu­ stande, daß eine einfach konstruierte Vorrichtung mit Banknoteneingabe- bzw. -ablagefunktion dann verwirklicht werden kann, wenn bei einem Transport der Banknoten von der Stapeleinrichtung hin zur Endkasse, ein Teil der Transporteinrichtung selbst Bestandteil der Stapeleinrichtung ist.
Dadurch, daß insbesondere die Ablagefläche der Stapeleinrichtung selbst, auf der die Banknoten gestapelt und temporär gespeichert werden, zur End­ kasse hin verfahren wird, ist ein gesicherter Banknotentransport möglich, weil somit zum Transport der Banknoten keine Kraft auf diese ausgeübt werden muß, sondern der Transport allein durch Verfahren der Ablageflä­ che, auf die sie vorhergehend gestapelt wurden, bewerkstelligt werden kann.
Deshalb kann die erfindungsgemäße Lösung eine Veränderung der ur­ sprünglichen Stapelreihenfolge vermeiden, wobei die Vorrichtung aufgrund des Verzichts auf ein zur Stapeleinrichtung zusätzliches Transportelement, wie z. B. den Rahmen nach EP 0 613 107 B1, zugleich einfacher konstruiert sein kann.
Besonders in den Fällen, in denen die Ablagefläche, auf der die zur Endkasse zu transportierenden Banknoten gestapelt sind, nicht ausschließlich horizon­ tal verfahren wird, bzw. sich nicht ausschließlich in einer horizontalen Posi­ tionen befindet, werden die Banknoten bevorzugt durch ein Klemmelement auf der Stapelträgereinheit der Stapeleinrichtung geklemmt festgehalten, um die Banknoten beim Transport gegen ein Verrutschen oder dergleichen zu­ sätzlich zu sichern. Hierbei ist das Klemmelement besonders bevorzugt mit der Stapelträgereinheit selbst verbunden, so daß es beim Transport zu keiner relativen Bewegung zwischen Klemmelement und Stapelträgereinheit bzw. Ablagefläche kommen kann.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Ablagefläche, nachdem sie die Banknoten in die der Endkasse zugeordnete Position trans­ portiert hat, unter den Banknoten weggeschoben, so daß die Banknoten z. B. auf einen unmittelbar darunter befindlichen angefederten Stapelboden in der Endkassette bzw. die auf diesen Boden bereits vorher aufgestapelten Bank­ noten abgelegt bzw. eingestempelt werden können.
Um das Verrutschen des Banknotenstapels beim Wegziehen der Ablageflä­ che in dieser der Endkasse zugeordneten Position zu verhindern, kann ent­ weder das Klemmelement für die weitere Fixierung sorgen, oder alternativ werden die Banknoten durch ein zusätzliches Rückhaltelement beim Weg­ ziehen der Ablagefläche in ihrer Position fixiert.
Dieses Rückhaltelement kann z. B. im Bereich der Endkassette fest und posi­ tionsunveränderlich so angebracht sein, daß der Stapel beim Wegziehen der Ablagefläche an dem Rückhaltelement in seiner gegebenen Position, z. B. unmittelbar oberhalb der Kassettenöffnung zurückgehalten wird. Alternativ kann dieses Rückhaltelement z. B. auch ein Bestandteil der Stapelträgerein­ heit selbst sein, der in der der Endkassette zugeordneten Position beispiels­ weise durch eine mechanische Sperre in seiner Rückhaltposition fixiert wird, während die Ablagefläche der Stapelträgereinheit relativ dazu verschoben wird, wodurch diese beiden Bestandteile der Stapelträgereinheit in dieser Endkassetten-Position entkoppelt werden.
Um ein besonders gesichertes Einbringen der Banknoten in eine Endkassette unter Beibehaltung der ursprünglichen Stapelreihenfolge zu ermöglichen, wird vorteilhafterweise ein Stempelelement zum Einstempeln der Bankno­ ten, die sich in der zweiten Position befinden, in die Kassette vorhanden sein.
Im folgenden werden einige weitere Ausführungsbeispiele exemplarisch unter Berücksichtigung der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert und beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 eine schematische Querschnittsansicht auf eine Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung, in einem ersten Betriebszustand;
Fig. 2 eine schematische Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 in einem zweiten Betriebszustand;
Fig. 3 eine schematische perspektivische Ansicht auf eine Stapelträgerein­ heit nach einem ersten Ausführungsbeispiel, die in der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 verwendet wird;
Fig. 4 eine schematische perspektivische Ansicht auf eine Führungseinrich­ tung, die in der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 verwendet wird;
Fig. 5 eine schematische Querschnittsansicht durch eine Stapelträgereinheit nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6 eine schematische perspektivische Ansicht des Vorrichtungsbestand­ teiles nach Fig. 5;
Fig. 7 eine schematische Querschnittsansicht auf einen Teil einer Vorrich­ tung nach einem dritten Ausführungsbeispiel;
Fig. 8 die Vorrichtung nach Fig. 7 in einer zur Darstellung nach Fig. 7 senkrechten Ansicht; und
Fig. 9 eine schematische Darstellung eines Klemmelements zur Verwen­ dung in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Ein erstes Ausführungbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in den Fig. 1-4 dargestellt. Wie insbesondere in den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, welche die Vorrichtung in zwei verschiedenen Betriebszustän­ den darstellen, weist die Vorrichtung 1 u. a. folgende Merkmale auf.
Die Vorrichtung 1 dient zum Einzahlen von Bargeld, insbesondere auch zum Eingeben und Ablegen von Banknoten. Hierzu umfaßt die Vorrichtung 1 ein Eingabefach 2 für Banknoten, das aus Vorschubrädern 3, einer Vereinzler­ walze 4 und einem Rückhalterad 5 besteht, die zum Vereinzeln der in das Fach 2 eingegebenen Banknoten dienen. Die vereinzelten Banknoten werden mittels der Rollentransportstrecke 6 durch eine Prüfeinheit 7 mit mehreren Sensormodulen 7 hindurchgeführt und zu einem Ablagebereich 9 transpor­ tiert. Die Sensormodule 7 dienen zur Überprüfung von physikalischen Ei­ genschaften der durchtransportierten Banknoten, insbesondere zur Überprü­ fung der Echtheit und der Denomination der Banknoten. Der Ablagebereich 9 besteht aus drei Stapeleinrichtungen 10a-c mit Spiralfachstaplerrad 11, in welche die einzelnen Banknoten über zugehörige Umlenkweichen in Ab­ hängigkeit von den Ergebnissen der Überprüfung zugeführt werden.
Obwohl auch andere Verwendungen denkbar sind, sei exemplarisch der Fall beschrieben, daß die oberste der drei Stapeleinrichtungen 10a zur Ausgabe von Rückweisungs-Banknoten, die in der Prüfeinheit 7 nicht erkannt wur­ den, die mittlere Stapeleinrichtung 10b zur Ablage von falschen bzw. fäl­ schungsverdächtigen Banknoten und die unterste Stapeleinrichtung 10c zur Ablage aller weiteren Banknoten verwendet wird, d. h. für Banknoten, deren Echtheit bestätigt und deren Denomination bestimmt werden konnte.
Die unterste Stapeleinrichtung 10c wirkt dabei als eine Zwischenkasse, in der echte Banknoten vor der endgültigen Ablage in einer Endkasse 16 oder der Wiederausgabe an die Bedienperson temporär gespeichert werden. Die dar­ gestellt Vorrichtung ist hierbei insbesondere auch dadurch ausgezeichnet, daß die Transporteinrichtung zwischen Zwischenkasse und Endkasse selbst ein Teil der Stapeleinrichtung 10c ist.
Die Stapeleinrichtung 10c umfaßt hierzu neben dem Spiralfachstapler 11 mit Abstreifelement 12 eine Stapelträgereinheit 13. Die Stapelträgereinheit 13, deren Konstruktion für ein erstes Ausführungsbeispiel vor allem aus der Fig. 3 zu erkennen ist, weist u. a. eine im Querschnitt L-förmig ausgestaltete Ablageplatte 14 mit Rückwand 15 auf.
Des weiteren ist die Stapelträgereinheit 13 verfahrbar ausgestaltet, so daß die in der Stapeleinrichtung 10c auf der Ablagefläche 14 gestapelten Banknoten 17 von der ersten, der Stapeleinrichtung 10c zugeordneten Position, die in der Fig. 1 dargestellt ist, in die zweite, der Endkasse 16 zugeordneten Posi­ tion transportiert werden können, die in der Fig. 2 abgebildet ist. Als End­ kasse dient beispielsweise eine Banknotenstapelkassette 16, in die die Bank­ noten mit Hilfe eines Stempels 30 eingestempelt werden können.
Der Transport- bzw. Führungsmechanismus zum geführten Verfahren der Stapelträgereinheit 13 vom Abstapelbereich zum Endkassenbereich ist insbe­ sondere aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich. Gemäß der Fig. 3 ist im Be­ reich der Rückwand 15 der etwa L-förmigen Stapelträgereinheit 13 seitlich ein Transportschlitten 18 fest angebracht. Der Antrieb des Transportschlit­ tens 18 erfolgt bei der dargestellten Ausführungsform als Zahnriemenan­ trieb, weil dies eine einfache Umlenkung der Stapelträgereinheit 13 aus der schrägen Abstapel- und Zwischenkassenposition nach Fig. 1 in die hori­ zontale Endkassenposition nach Fig. 2 ermöglicht. Die Bewegung des Transportschlittens 18 setzt sich somit aus einem Kurvenstück und einer Ge­ raden zusammen.
Zum Verschieben der Trägereinheit 13 unter der Verwendung dieses Trans­ portschlittens 18, d. h. zur Überführung der abzustapelnden Banknoten 17 von Zwischenkassenbereich 13 zur Endkasse 16, umfaßt die Führungsein­ richtung weiterhin die in der Fig. 4 dargestellte Kulissenanordnung 20, die einen über Umlenkrollen 21 geführten Zahnriemen 22 in der Form eines Endlosbandes umfaßt, wobei der Antrieb des Zahnriemens 22 durch eine Antriebswelle 23 mit zugehöriger Motorsteuerung geregelt wird. Die An­ triebswelle 23 und die Umlenkrollen 21 sind dabei in zwei parallel und beab­ standet zueinander angeordneten Führungsschienen 24 drehbar fixiert, wobei in der Fig. 4 die hintere dieser beiden Führungsschienen abgebildet ist. Laufbuchsen 19, von denen an der Vorderseite und Rückseite des Transport­ schlittens 18 jeweils drei vorhanden sind (in der Fig. 3 sind nur die vorde­ ren drei ersichtlich), greifen jeweils in die Kulissen, d. h. Aussparungen 25 der vorderen bzw. hinteren Führungsschiene 24 ein.
Damit der Rollwiderstand in der Kulisse 25 gering bleibt, werden gelagerte Führungsbuchsen 19 mit Flanschen verwendet, wobei gleichzeitig die seitli­ che Führung der Stapelträgereinheit 13 von diesen Buchsen 19 übernommen wird. Das angreifende Moment auf den Transportschlitten 18 beim Trans­ port wird dabei durch die beiden Führungsschienen 24 aufgenommen. Die Positionierung der Stapelträgereinheit 18 in der Abstapelposition nach Fig. 1 wird in der Endlage dabei zudem durch nicht dargestellte Haltebolzen übernommen.
Wie ferner aus der Fig. 3 ersichtlich ist, umfaßt die Stapelträgereinheit wei­ terhin ein an der Oberseite der Rückwand 15 angebrachtes Klemmelement 26. Das Klemmelement 26 besteht dabei insbesondere aus zwei starr mitein­ ander verbundenen Klemmfingern 26, die aus einer Ebene parallel zur Rückwand 15 um einen veränderbaren Winkelbetrag verdreht werden kön­ nen, um die auf der Ablagefläche 14 gestapelten Banknoten gegen ein Ver­ rutschen gesichert zu klemmen.
In der Fig. 3 ist das auf der Ablagefläche 14 gestapelte Banknotenbündel 17 der besseren Anschaulichkeit halber transparent dargestellt ist. Deshalb sind weiterhin die vier parallel zueinander verlaufenden linienförmigen Durch­ gangsöffnungen 27 in Ablagefläche 14 bzw. Rückwand 15 zu erkennen.
Wie nachfolgend noch genau erläutert wird, dienen diese Durchgangsöff­ nungen 27 zum Eingreifen von vier komplementär dazu angeordneten Rückhalteblechen 28, die im Bereich der Endkasse 16 starr angeordnet sind und zum Zurückhalten der Banknoten oberhalb der Endkassette 16 dienen.
Die Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 4 kann zur Durchführung einer er­ sten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens beispielswei­ se wie folgt verwendet werden.
Zu Beginn der Durchführung einer Transaktion durch eine Bedienperson befindet sich die Stapelträgereinheit 13 in der in der Fig. 1 dargestellten Position, in der die Rückwand 15 mit dem Abstreifelement 12 fluchtend aus­ gerichtet ist. Das Klemmelement 26 ist parallel zur Rückwand 15 angeordnet, um ein Abstapeln von Banknoten auf der Ablagefläche 14 zu ermöglichen.
Die Bedienperson gibt nun die in die Vorrichtung einzuzahlenden Bankno­ ten in das Eingabefach 2 ein, diese werden vereinzelt der Prüfeinrichtung 7 zugeführt und dort die Echtheit und Denomination der Banknoten be­ stimmt. Die nicht erkannten Rückweisungs-Banknoten werden anschließend in das Ausgabefach 10a und falsche bzw. fälschungsverdächtige Banknoten in das weitere Fach 10b ausgegeben.
Alle übrigen, d. h. die durch die Prüfeinrichtung 7 als echt und nach ihrer Denomination bestimmten Banknoten werden mittels des Spiralfachstaplers 11 auf die Ablageplatte 14 gestapelt abgelegt. Da die Stapelträgereinheit 13 dabei nicht horizontal, sondern um beispielsweise 60° zur Horizontalen ge­ neigt angeordnet ist, werden die Banknoten bereits bei der Ablage bündig zur Rückwand 15 gestapelt. Die in der als Zwischenkasse dienenden Stapelträgereinheit 13 temporär gespeicherten Banknoten werden in einer der bei­ den folgenden Weisen weiterverarbeitet.
Falls die Bedienperson nicht mit der endgültigen Ablage der Banknoten 17 in die Endkasse 16 einverstanden ist und den Einzahlvorgang abbrechen möch­ te, werden die Banknoten 17 aus der Zwischenkasse 13 durch eine von der Steuerungseinheit 8 automatisch entriegelte und geöffnete Deckelklappe entnommen, die in den Zeichnungen nicht dargestellt ist.
Falls die Bedienperson andererseits mit der Ablage der in der Zwischenkasse 13 gestapelten Banknoten in die Endkasse 16 einverstanden ist, bleibt die Deckelklappe verriegelt und die Stapelträgereinheit 13 wird mittels der Füh­ rungseinrichtung 20 von der in der Fig. 1 dargestellten der Stapeleinrich­ tung 10c zugeordneten Position in die der Endkasse 16 zugeordnete Position der Banknoten 17 verfahren.
Hierbei wird zuerst das Klemmelement 26 in einen klemmenden Kontakt mit den auf der Ablagefläche 14 gestapelten Banknoten 17 gedreht und an­ schließend über die Kulissenführung 25 mittels des Transportschlittens 18 die Stapelträgereinheit 13 in eine Position oberhalb der Kassette 16 verfah­ ren, wobei der Kassettendeckel 29, wie es in der Fig. 2 dargestellt ist, be­ reits seitlich weggezogen ist.
In dieser Stellung drückt der Stempel 30, der beim Transport der Trägerein­ heit 13 vorher in der obersten, vollständig eingefahrenen Position nach Fig. 1 befindlich war, von oben auf die Banknoten 17, so daß die Banknoten leicht auf die Ablagefläche 14 angedrückt werden. Anschließend wird die Stapel­ trägereinheit 13 weiter nach rechts verschoben, die Banknoten durch käm­ mendes Eingreifen der Rückhaltebleche 28 mit den Durchgangsöffnungen 27 abgestreift, so daß die Banknoten 17 oberhalb der Endkasse 16 positioniert bleiben, während die Stapelträgereinheit 13 weiter in die in der Fig. 2 dar­ gestellte Endlage verfahren wird.
Der Stempel 30 fährt nun, wie es in der Fig. 2 abgebildet ist, nach unten und drückt die Banknoten 17 in die Kassette 16 hinein. Die Grundfläche in der Kassette 16, auf der die Banknoten 17 nun gestapelt werden, wird dabei beispielsweise durch ein Stellglied geführt nach unten in der Kassette 16 ver­ schoben. Anstelle des Stellglied kann das Verschieben z. B. auch durch ein mit der Grundfläche gekoppeltes Federelement erfolgen.
Anschließend wird der Stempel in seine Ausgangsposition nach oben zu­ rückgeschoben und die Stapelträgereinheit 13 aus der in der Fig. 2 darge­ stellten Position wieder in die Lage nach Fig. 1 zurücktransportiert, so daß ein neuer Einzahlvorgang beginnen kann. Der Deckel 29 wird dabei übli­ cherweise nicht nach jedem Einzahlvorgang, sondern nur unmittelbar vor einem Kassettenwechsel oder bei einer Störung, um einen Zugriff auf die darin enthaltenen Banknoten zu verhindern, zum Schließen der Kassette 16 seitlich auf die Kassettenöffnung verschoben.
Ein zweites Ausführungsbeispiel ist exemplarisch in den Fig. 5 und 6 abgebildet, die in schematischer Weise eine Seitenansicht bzw. eine perspek­ tivische Ansicht von schräg oben auf eine Stapelträgereinheit 13' mit zuge­ hörigem Transportsystem zum Transport von abgestapelten Banknoten von der Abstapelposition in die Endkassenposition zeigen.
Diese Stapelträgereinheit 13' kann dabei z. B. in der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 anstelle des in den Fig. 3 und 4 dargestellten Transport­ systems mit Kulissenführung verwendet werden, wobei die Darstellung der Vorrichtungsbestandteile nach den Fig. 5 und 6 bei Verwendung in der Vorrichtung nach den Fig. 1 und 2 selbstverständlich seitenverkehrt zu denken ist.
Auf der rechten Seite der Fig. 5 und 6 ist jeweils eine ebenfalls etwa L- förmige Stapelträgereinheit 13' mit Ablagefläche 14' und Rückwand 15' dar­ gestellt, auf der mittels des Spiralfachstaplers 11 Banknoten temporär abge­ legt werden. Desweiteren sind auf der Oberseite der Rückwand 15' zwei starr miteinander verbundene Klemmfinger 26' drehbar befestigt, die leicht gekrümmt ausgestaltet sind, so daß das Klemmen des auf der Ablagefläche 14' gestapelten Banknotenbündels auch bei geringer Bündelhöhe einfach möglich ist.
Die Vorrichtungsbestandteile nach den Fig. 5 und 6 unterscheiden sich von denen nach den Fig. 3 und 4 weiterhin insbesondere durch die Aus­ gestaltung der Führungseinrichtung zum Verfahren der Stapelträgereinheit 13' von der in den Zeichnungen rechts dargestellten Abstapelposition in den Zeichnungen auf der linken Seite abgebildete, der Endkasse zugeordneten Position zum Einbringen der Banknoten in die Stapelkassette 16. Es sei an­ gemerkt, daß die Fig. 5 und 6 somit nicht zwei verschiedene Stapelträge­ reinheiten 13', die gleichzeitig vorhanden sind, sondern lediglich eine ein­ zelne Stapelträgereinheit 13' in zwei verschiedenen Zuständen veranschau­ licht.
Zum Überführen der Stapelträgereinheit 13' von der rechten Abstapelpositi­ on in die linke der Endkassette 16 zugeordnete Position wird die Stapelträ­ gereinheit 13' bzw. der ihr zugehörige Transportschlitten 18' auf einer Line­ arschiene 31 mit kulissenbetätigtem Schwenkaufsatz 32 aktiv hin und her bewegt.
Deshalb umfaßt der Transportschlitten 18' eine starr mit der Rückwand 15' verbundene erste Achse 33, die mit einer dazu beabstandet angebrachten zweiten Achse 34 drehbar verbunden ist. Wie insbesondere aus der Fig. 5 ersichtlich ist, kann somit durch eine mit Hilfe der Linearschiene 31 linear entlang der Linie R1 geführte Bewegung in Kombination mit der durch den kulissenbetätigten Schwenkaufsatz 32 entlang der Drehrichtung D1 schwenkförmige Verschiebung der zweiten Achse 34 ein gesicherter, zwangsgeführter Transport der Stapelträgereinheit 13' zwischen Abstapel- und Endkassenposition realisiert werden.
Ein weiterer Unterschied zur Stapelträgereinheit 13 nach den Fig. 1 bis 4 ist der, daß das Abstreifen der Banknoten in der horizontalen Position ober­ halb der Endkassette 16 nicht durch ein Eingreifen von Abstreifblechen 28 in zugehörige längsverlaufende Öffnungen 27 wie nach den Fig. 2 und 3 verwirklicht ist, sondern dadurch, daß die Ablagefläche 14' in dieser der Endkasse zugeordneten, in den Fig. 5 und 6 links dargestellten Position kämmend unterhalb der dort starr festgehaltenen Rückwand 15' seitlich nach links weggezogen wird.
Hierzu sind an der Rückseite der Rückwand 15' zwei vor allem in der Fig. 6 erkennbare Stifte 35 angebracht, die in der der Endkasse zugeordneten Po­ sition, in der sich die auf der Ablagefläche 14' gestapelten Banknoten unmit­ telbar oberhalb der Kassettenöffnung befinden, gegen die zugehörigen Rückhalteelemente 36 stoßen.
In diesem in den Fig. 5 und 6 dargestellten Zustand wird somit die Rückwand 15' und damit die bündig dazu gestapelten Banknoten 17 festgehalten, während die mit Achse 33 fest verbundene Ablagefläche 14' weiter nach links hin kämmend unter dem Banknotenbündel 17 weggezogen wird.
Ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch die Darstellungen der Fig. 7 und 8 verdeutlicht. Bei diesem Aus­ führungsbeispiel wird zum zwangsgeführten Transport der Stapelträgreein­ heit 13 ein Kettentransportsystem als Führungseinrichtung 20" verwendet. Die Verwendung eines solchen Kettentransportsystem hat den besonderen Vorteil, daß es platzsparend realisiert werden kann, weil es nicht weit über den Bereich der Stapelträgereinheit 13 hinausragen muß.
Hierzu ist die Unterseite der Ablagefläche 14 der Stapelträgereinheit 13 an zwei Endbereichen, die in einer Richtung senkrecht zur Transportrichtung T liegen, jeweils mit einem Bolzen 38 verbunden, deren radial nach außen vor­ stehende Führungsstifte 39 in ein Loch 40 einer Kette 41 eingreifen. Wie aus der Fig. 8 ersichtlich ist, ist die Kette 41 jeweils in einem formstabilen La­ gergehäuse 42 mit etwas C-förmigen Querschnitt gelagert, so daß durch die Form des Lagergehäuses 42 insbesondere in Transportrichtung T der Trans­ portweg der Stapelträgereinheit 13 fest vorgegeben werden kann.
Zum Verschieben der Kette 41 ist diese in einem Bereich, der außerhalb der Transportstrecke von der ersten zur zweiten Position liegt, mit einem Motor verbunden, der die Kette 41 zum Transport der Stapelträgereinheit 13 zwi­ schen der ersten und zweiten Position hin- bzw. herschiebt.
Vorstehend wurde bereits einige Ausführungsbeispiele beschrieben. Selbst­ verständlich sind zahlreiche Variationen denkbar, von denen ein paar exem­ plarisch nachfolgend beschrieben werden.
Bei dem dritten Ausführungsbeispiel kann die Stapelträgereinheit 13 z. B. nicht nur starr mit dem Bolzen 38 verbunden, sondern bevorzugt auch dreh­ bar um diesen gelagert sein. Dies kann dazu verwendet werden, die Stapel­ trägereinheit 13 unabhängig von dem Verlauf der Führungseinrichtung in eine z. B. für das Einbringen der Banknoten in die Endkassette exakt passen­ de Lage definiert zu verdrehen.
Während bei den vorgehend beschriebenen Ausführungsbeispielen jeweils die Höhe der Ablagefläche 14, 14' in Bezug auf die Rückwand 15, 15' fest vorgegeben war, ist die Lage, d. h. die Höhe der Ablagefläche 14' bevorzugt veränderbar. D. h., wie durch den Doppelpfeil H in der Fig. 5 angedeutet, wird die Ablagefläche 14, 14' zum Beispiel durch eine Feder passiv oder durch ein zugehöriges Stellelement aktiv in der Höhe H verschoben.
Dies hat den Vorteil, daß im Abstapelbereich 13 die Banknoten 17 immer etwa in derselben Höhenposition auf evtl. bereits vorher gestapelte Bankno­ ten aufgelegt werden, so daß ein sicheres Stapeln gewährleistet ist.
Vorstehend wurde zudem der Fall beschrieben, daß die Kassette 16 in dem Gehäuse der Vorrichtung 1 senkrecht installiert ist und damit die Banknoten zum Einstempeln in die Kassette 16 auf der Ablagefläche 14, 14' oberhalb der Kassettenöffnung horizontal orientiert sind. Beim Wegziehen der Ablageflä­ che 14, 14' in dieser Position kann es unter Umständen zu einem Verkippen des Banknotenstapels kommen, da dabei nur noch eine zunehmend geringe­ re Teilfläche des Stapels direkt auf der Ablagefläche 14, 14' ruht.
Um dies zu vermeiden, wird die Kassette bevorzugt schräg, z. B. um 10 bis 15° gegen die Horizontale geneigt in dem Gehäuse des Geldautomaten ein­ gesetzt sein, so daß die Ablagefläche 14, 14' schräg nach unten gerichtet unter den darauf gestapelten Banknoten 17 weggezogen werden kann. Dies führt zu einer Verringerung des auf die Banknoten wirkenden effektiven Drehmoments beim Wegziehen der Ablagefläche 14, 14', so daß die Gefahr eines Kippens beim Wegziehen vermindert ist.
Es sei betont, daß dieses Prinzip des schrägen Ausrichtens von Kassetten, in die z. B. Banknoten von oben eingegeben werden, auch unabhängig von den vorhergehend beschriebenen erfindungsgemäßen Systemen vorteilhaft ein­ gesetzt werden kann, um ein Verkippen beim Wegziehen einer Ablagefläche, eines Kassettendeckels oder dergleichen, beim Einbringen der Banknoten in die Kassette zu verhindern.
Weiterhin muß die Stapelträgereinheit nicht, wie es bei den vorhergehenden Beispielen der Fall war, passiv angetrieben von der Abstapel- zur Endkas­ senposition bewegt werden. Alternativ ist auch möglich, daß die Stapelträ­ gereinheit selbst eine Motorsteuerung oder dergleichen umfaßt, um die Sta­ pelträgereinheit auf einem vorgegebenen Weg aktiv angetrieben zu verfah­ ren. So könnte die Stapelträgereinheit motorangetriebene Rollen umfassen, die auf einer Führungsschiene abrollen.
Wie in der Fig. 9 abgebildet, kann das Klemmelement 26" zum Festklem­ men der auf der Ablagefläche 14 gestapelten Banknoten 17 nicht nur um eine Drehachse 43 schwenkbar gelagert sein. Es ist auch vorstellbar, daß das Klemmelement 26" zusätzlich vertikal in Richtung V verschiebbar in der Rückwand 15 der Stapelträgereinheit 13 gelagert ist, so daß nach dem Ab­ stapeln der Banknoten 17 die Klemmfinger 26" zuerst um die Achse 43 in eine Ebene parallel zu den Banknoten 17 und anschließend in Richtung V auf die Banknoten 17 gedrückt wird.
Alternativ kann das Klemmelement auch horizontal in den Stapelbereich hineinbewegt und anschließend vertikal in Richtung V auf die Banknoten 17 gedrückt werden. Diese Variationen ermöglichen einen Klemmenvorgang ohne ein Verknittern der Banknoten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung und das erfindungsgemäße Verfahren ermöglichen somit, Banknoten gesichert von einem Abstapelbereich zur Endkasse zu transportieren.

Claims (15)

1. Vorrichtung (1) zur Eingabe von Banknoten (17) und zur Ablage von allen oder zumindest einem Teil der eingegebenen Banknoten (17), mit einer Prü­ feinrichtung (7) zur Prüfung von wenigstens einer Banknoteneigenschaft von eingegebenen Banknoten (17), einer Stapeleinrichtung (10c) zum temporären Speichern von einzelnen oder mehreren Banknoten (17), die durch die Prü­ feinrichtung (7) geprüft wurden, und einer Endkasse (16) zur Ablage von in der Stapeleinrichtung (10c) temporär gespeicherten Banknoten (17), dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Stapeleinrichtung (10c) eine Stapelträge­ reinheit (13, 13') mit einer Ablagefläche (14, 14') ist, auf der Banknoten (17) abgelegt werden können, wobei die Stapelträgereinheit (13, 13') derart ver­ fahrbar ist, daß in der Stapeleinrichtung (10c) temporär gespeicherte Bank­ noten (17) von einer ersten der Stapeleinrichtung (10c) zugeordneten Positi­ on in eine zweite der Endkasse (16) zugeordneten Position transportiert werden können.
2. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ablagefläche (14, 14') eine Platte, ein Gitter oder eine Fingerstruktur umfaßt, auf der/dem die Banknoten in der Stapeleinrichtung einzeln oder als Bündel abgelegt werden können.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch ein mit der Stapelträgereinheit (13, 13') verbundenes und/ oder in Bezug auf die Stapel­ trägereinheit (13, 13') verstellbares, wie z. B. verschieb- und/oder schwenk­ bares, Klemmelement (26, 26', 26"), um die Banknoten auf der Stapelträge­ reinheit (13, 13') geklemmt zu halten.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine Steuerungsein­ richtung, die das Klemmelement (26, 26', 26") so ansteuert, daß das Klem­ melement dann in eine Banknotenklemmposition bewegt wird, nachdem alle bei einem Transportvorgang von der ersten in die zweite Position zu trans­ portierenden Banknoten in der Stapelträgereinheit (13, 13') gestapelt wur­ den.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Stempelelement (30) zum Einstempeln der in der zweiten Position befindlichen Banknoten in eine als Endkasse dienende Kassette (16).
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine mit der Ablagefläche (14, 14') verbundene Verstelleinheit, um in der ersten der Stapeleinrichtung (10c) zugeordneten Position die Lage der Ablagefläche (14, 14') in Abhängigkeit von der Anzahl der auf der Ablage­ fläche (14, 14') zu stapelnden und/oder gestapelten Banknoten zu ändern.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ablagefläche (14, 14') in der ersten und zweiten Posi­ tion zur Horizontalen geneigt ist oder in der ersten Position zur Horizonta­ len geneigt und in der zweiten Position im wesentlichen horizontal angeord­ net ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Ablagefläche (14, 14') in der zweiten Position so ver­ schoben werden kann, daß die Banknoten freigegeben werden, um eine Ab­ lage der auf der Ablagefläche (14, 14') gestapelten Banknoten in der Endkas­ se zu ermöglichen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine mit der Stapelträgereinheit (13, 13') verbundene Führungseinrich­ tung (20, 20'), um die Stapelträgereinheit (13, 13') von der ersten der Stapeleinrichtung zugeordneten Position zur zweiten der Endkasse (16) zugeord­ neten Position und/ oder von der zweiten zur ersten Position zwangsgeführt verfahren zu können.
10. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Füh­ rungseinrichtung (20, 20') eine Schienen-, Riemen-, Ketten- und/oder Kulis­ senführung (24, 25, 31, 32) umfaßt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (20, 20', 20") so antreibbar ist, daß eine antriebslose Stapelträgereinheit (13, 13') passiv verfahren wird oder die Stapelträgerein­ heit (13, 13') einen aktiven Antrieb, wie z. B. einen Motorantrieb, umfaßt, um die Stapelträgereinheit (13, 13') in einem durch die Führungseinrichtung vorgegebenen Bereich aktiv verfahren zu können.
12. Verfahren zur Eingabe von Banknoten (17) und zur Ablage von allen oder zumindest einem Teil der eingegebenen Banknoten (17) in einer End­ kasse (16), wobei nach einer Prüfung von wenigstens einer Banknoteneigen­ schaft von eingegebenen Banknoten (17) diese einzeln oder als Bündel in ei­ ner Stapeleinrichtung (10c) temporär gespeichert werden, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zur temporären Speicherung geprüfte Banknoten (17) auf einer Ablagefläche (14, 14') einer Stapelträgereinheit (13, 13') abgelegt werden, und die Stapelträgereinheit (13, 13') anschließend derart verfahren wird, daß in der Stapeleinrichtung (10c) temporär gespeicherte Banknoten (17) von ei­ ner ersten der Stapeleinrichtung (10c) zugeordneten Position in eine zweite der Endkasse (16) zugeordneten Position transportiert werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, daß die Bankno­ ten (17) dann gegen Verrutschen fixiert geklemmt werden, nachdem alle bei einem Transportvorgang von der ersten in die zweite Position zu transpor­ tierenden Banknoten in der Stapeleinrichtung (10c) gestapelt wurden.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13 dadurch gekennzeichnet, daß in der zweiten Position die Ablagefläche (14, 14') der Stapelträgereinheit (13, 13') bezüglich der darauf gestapelten Banknoten verschoben wird, damit diese anschließend in der Endkasse (16) abgelegt werden können.
15. Verfahren nach Anspruch 14 dadurch gekennzeichnet, daß beim Schritt des Verschiebens der Ablagefläche (14, 14') die Banknoten (17) durch ein Rückhalteelement (15', 28) in der zweiten Position fixiert bleiben.
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