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DE10120113A1 - Auf hydraulischem Wege betätigbares Kupplungssystem - Google Patents

Auf hydraulischem Wege betätigbares Kupplungssystem

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Publication number
DE10120113A1
DE10120113A1 DE10120113A DE10120113A DE10120113A1 DE 10120113 A1 DE10120113 A1 DE 10120113A1 DE 10120113 A DE10120113 A DE 10120113A DE 10120113 A DE10120113 A DE 10120113A DE 10120113 A1 DE10120113 A1 DE 10120113A1
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DE
Germany
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valve
hydraulic
quick
hydraulic medium
section
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Withdrawn
Application number
DE10120113A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Busold
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Sachs AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ZF Sachs AG filed Critical ZF Sachs AG
Priority to DE10120113A priority Critical patent/DE10120113A1/de
Publication of DE10120113A1 publication Critical patent/DE10120113A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Kupplungssystem, umfassend eine Kupplungseinrichtung (302) insbesondere für die Anordnung in einem Arbeitsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, sowie umfassend eine Betätigungseinrichtung (200) zur Betätigung der Kupplungseinrichtung auf hydraulischem Wege vermittels wenigstens eines hydraulischen Nehmerzylinders (202), wobei die Betätigungseinrichtung eine Hydraulikmedium-Bereitstelleinrichtung (210, 212) zum Bereitstellen von unter Druck stehendem Hydraulikmedium und eine Ventilanordnung (208, 216, 217) aufweist, unter deren Vermittlung einem dem Nehmerzylinder zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt und damit dem Nehmerzylinder Hydraulikmedium zuführbar und Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt und damit aus dem Nehmerzylinder abführbar ist. Es wird vorgeschlagen, dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Abführventil (217) aufweist, welches unter Vermittlung von aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführtem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell-Abführventil Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abzuführen, oder/und dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Zuführventil aufweist, welches unter Vermittlung von dem Hydrauliksystemabschnitt zugeführtem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell-Abführventil Hydraulikmedium dem Hydrauliksystemabschnitt zuzuführen.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kupplungssystem, umfassend eine Kupplungseinrichtung insbesondere für die Anordnung in einem Antriebs­ strang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, sowie umfas­ send eine Betätigungseinrichtung zur Betätigung der Kupplungseinrichtung auf hydraulischem Wege vermittels wenigstens eines hydraulischen Neh­ merzylinders, wobei die Betätigungseinrichtung eine Hydraulikmedium- Bereitstelleinrichtung zum Bereitstellen von unter Druck stehendem Hydrau­ likmedium und eine Ventilanordnung aufweist, unter deren Vermittlung einem dem Nehmerzylinder zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt und damit dem Nehmerzylinder Hydraulikmedium zuführbar und Hydraulikme­ dium aus dem Hydrauliksystemabschnitt und damit aus dem Nehmerzylin­ der abführbar ist.
Es bietet sich an, die Ventilanordnung mit wenigstens einem zur Steue­ rung/Regelung des Zuflusses an Hydraulikmedium in den Nehmerzylinder bzw. zur Steuerung/Regelung der Abfuhr von Hydraulikmedium aus dem Nehmerzylinder dienenden Proportionalventil auszuführen, da Proportional­ ventile verfügbar sind, die eine sehr feine Dosierung des in den Nehmer­ zylinder fließenden Hydraulikmediums bzw. des aus dem Nehmerzylinder abfließenden Hydraulikmediums erlauben und demnach ermöglichen, dass die Kupplungseinrichtung sehr feinfühlig im Sinne eines Ausrückens bzw. eines Einrückens betätigbar ist. So wurden beispielsweise herkömmliche, automatisierte Kupplungssysteme durch Proportional-Wege-/Druckventile betätigt.
Eine ändere, von der Anmelderin in einer noch nicht veröffentlichten deut­ schen Patentanmeldung vorgeschlagene Möglichkeit ist, dass die Ventil­ anordnung wenigstens ein in einer Hydraulikverbindung zwischen der Hydraulikmedium-Bereiststelleinrichtung und dem Nehmerzylinder angeord­ netes Zuführventil und wenigstens ein in einer Hydraulikverbindung zwi­ schen dem Nehmerzylinder und einer Hydraulikmediumaufnahme ange­ ordretes, gegenüber dem Zuführventil gesondertes Abführventil aufweist, die gemäß dem Ausführungsbeispiel der genannten Anmeldung elektrisch betätigbar sind und beispielsweise eine einfache Entlüftung des hydrauli­ schen Nehmerzylinders des Kupplungssystems ermöglichen und überdies den Vorteil bieten, dass Ventile einfacher Bauart, beispielsweise AN/AUS des Sitzventiltyps, zur Realisierung der Ventilanordnung verwendet werden können.
Proportionalventile oder auch Sitzventile besitzen aber regelmäßig nur eine vergleichsweise kleine Strömungsquerschnittsfläche, insbesondere wenn die Ventile für eine hohe Regelgüte ausgelegt sind. In bestimmten Fahr­ situationen kann es nötig sein, dass ein großer Volumenstrom vom hydrau­ lischen Nehmerzylinder abgeführt werden muss, etwa um im Falle einer Kupplung des NORMALERWEISE-OFFEN-Typs schnell auszukuppeln oder im Falle einer Kupplung des NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs schnell einzukuppeln, oder dass ein großer Volumenstrom zum hydrauli­ schen Nehmerzylinder zugeführt werden muss, etwa um im Falle einer Kupplung des NORMALERWEISE-OFFEN-Typs schnell einzukuppeln, oder im Falle einer Kupplung des NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs schnell auszukuppeln. Mittels der zur feinfühligen Steuerung/Regelung der Kupplungsbetätigung dienenden Ventile, lassen sich derartig große Volu­ menströme in der Regel (jedenfalls im Falle von Ventilen normaler und damit vergleichsweise kostengünstiger Bauart) nicht realisieren. Man könn­ te beispielsweise daran denken, eine gesonderte, nur zum Abführen bzw. Zuführen großer Volumenströme dienende Abführventilanordnung bzw. Zuführventilanordnung mit einer entsprechenden Ansteuerung durch eine Steuerelektronik oder einen, separaten, über ein gesondertes Schaltventil angesteuerten Schaltschieber vorzusehen. Das Vorsehen einer gesonderten Ventilanordnung zu diesem Zweck mit zugehöriger Steuerelektronik bzw. das Vorsehen eines einen Schaltschieber ansteuernden Schaltventils mit gesonderter Ansteuerung durch eine Steuerelektronik bedingt nennens­ werte Mehrkosten auf Grund des zusätzlichen Bauteilaufwands, des Erfor­ dernisses, eine entsprechend ausgelegte Steuerelektronik vorzusehen und eine zusätzliche elektrische Verbindung zwischen der Steuerelektronik einerseits und der jeweiligen Ventilanordnung bzw. dem den Schaltschieber ansteuernden Schaltventil andererseits bereitszustellen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kupplungssystem der ein­ gangs genannten Art mit einer Ventilanordnung anzugeben, die einerseits die Abfuhr oder/und Zufuhr vergleichsweise großer Volumenströme aus dem bzw. in den dem Nehmerzylinder zugeordneten Hydrauliksystemab­ schnitt ermöglicht, und andererseits kostengünstig ist und gleichwohl keinen Verzicht auf eine genaue bzw. feinfühlige hydraulische Ansteuerung der Kupplungseinrichtung erfordert.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Abführventil aufweist, welches unter Vermittlung von aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführtem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell-Abführventil Hydrau­ likmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abzuführen, oder/und dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Zuführventil aufweist, welches unter Vermittlung von dem Hydrauliksystemabschnitt zugeführtem bzw. zuzuführendem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell-Zu­ führventil Hydraulikmedium dem Hydrauliksystemabschnitt zuzuführen.
Über das Schnell-Abführventil kann im Bedarfsfall Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführt werden, wobei das Schnell-Ab­ führventil durch aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführtes Hydraulikmedium betätigbar ist. Das Hydraulikmedium kann dem Schnell-Abführ­ ventil von einem Ventil der Ventilanordnung zugeführt werden, das so­ wieso vorhanden ist und beispielsweise zum Abführen kleinerer Volumen­ ströme aus dem Hydrauliksystemabschnitt im Zuge der Steuerung/Regelung der Kupplungsbetätigung dient. In entsprechender Weise kann über das Schnell-Zuführventil im Bedarfsfall Hydraulikmedium dem Hydrauliksystem­ abschnitt zugeführt werden, wobei das Schnell-Zuführventil durch dem Hydrauliksystemabschnitt zugeführtes bzw. zuzuführendes Hydraulikme­ dium betätigbar ist. Das Hydraulikmedium kann dem Schnell-Zuführventil von einem Ventil der Ventilanordnung zugeführt werden, das sowieso vorhanden ist und beispielsweise zum Zuführen kleinerer Volumenströme in den Hydrauliksystemabschnitt im Zuge der Steuerung/Regelung der Kupp­ lungsbetätigung dient.
Es wird insbesondere daran gedacht, dass die Ventilanordnung wenigstens ein vorzugsweise elektrisch betätigbares Hydraulikventil aufweist, unter dessen Vermittlung Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt in Zuordnung zum Schnell-Abführventil abführbar ist, oder/und dass die Ventilanordnung wenigstens ein vorzugsweise elektrisch betätigbares Hydraulikventil aufweist, unter dessen Vermittlung Hydraulikmedium von der Hydraulikmedium-Bereitstelleinrichtung dem Hydrauliksystemabschnitt in Zuordnung zum Schnell-Zuführventil zuführbar ist.
Dem Schnell-Abführventil kann eine Hydraulikmediumaufnahme zugeordnet sein, in die das Schnell-Abführventil aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführtes Hydraulikmedium zuführt. Im Falle der schon angesprochenen, nur eine Möglichkeit darstellenden Auslegung der Ventilanordnung kann auch über das betreffende Hydraulikventil Hydraulikmedium aus dem Hy­ drauliksystemabschnitt abführbar und in die Hydraulikmediumaufnahme zuführbar sein, und zwar unabhängig vom momentanen Betätigungszu­ stand des Schnell-Abführventils. In entsprechender Weise kann über das betreffende Hydraulikventil Hydraulikmedium dem Hydrauliksystemabschnitt unabhängig vom Betätigungszustand des Schnell-Zuführventils zuführbar sein.
Das Schnell-Abführventil bzw. das Schnell-Zuführventil (im Folgenden werden diese Ventile auch kurz "Schnell-Ventil" genannt) kann einen effektiven Durchlass-Durchströmungsquerschnitt aufweisen, der in Ab­ hängigkeit von einem dem betreffenden Schnell-Ventil zugeführten Hydrau­ likmedium-Steuerstrom zwischen einem Minimalwert und einem Maximal­ wert verstellbar ist. Der Minimalwert entspricht vorzugsweise einem Ventil­ zustand des Schnell-Ventils, in dem durch einen den verstellbaren Durch­ lass-Strömungsquerschnitt aufweisenden Strömungsweg des betreffenden Schnell-Ventils im Wesentlichen kein Hydraulikmedium aus dem Hydraulik­ systemabschnitt abgeführt bzw. diesem zugeführt wird.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Schnell- Abführventil bzw. Schnell-Zuführventil dafür ausgelegt ist, den effektiven Durchlass-Strömungsquerschnitt so in Abhängigkeit vom Hydraulikmedium- Steuerstrom einzustellen, dass ein aus dem Hydrauliksystemabschnitt über das Schnell-Abführventil abgeführter Hydraulikmedium-Abführstrom mono­ ton oder streng monoton mit dem dem Schnell-Abführventil zugeführten Hydraulikmedium-Steuerstrom ansteigt bzw. dass ein dem Hydrauliksy­ stemabschnitt über das Schnell-Zuführventil zugeführter Hydraulikmedium- Zuführstrom monoton oder streng monoton mit dem dem Schnell-Zuführ­ ventil zugeführten Hydraulikmedium-Steuerstrom ansteigt. Das betreffende Schnell-Ventil kann speziell dafür ausgelegt sein, einen vergleichsweise kleinen "Steuerstrom" in einen vergleichsweise großen "Arbeitsstrom" umzusetzen (Servo-Prinzip).
Besonders bevorzugt ist, dass das Schnell-Abführventil bzw. Schnell-Zu­ führventil dafür ausgelegt ist, den effektiven Durchlass-Strömungsquer­ schnitt so in Abhängigkeit vom Hydraulikmedium-Steuerstrom einzustellen, dass für einen einen über Null liegenden Schwellenwert nicht übersteigenden Hydraulikmedium-Steuerstrom das Schnell-Abführventil im wesent­ lichen kein Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abführt bzw. dass für einen einen über Null liegenden Schwellenwert nicht über­ steigenden Hydraulikmedium-Steuerstrom das Schnell-Zuführventil im wesentlichen kein Hydraulikmedium dem Hydrauliksystemabschnittzuführt. Hierdurch kann beispielsweise erreicht werden, dass die normale Steue­ rung/Regelung der Kupplungsbetätigung durch Zufuhr von Hydraulikme­ dium in den Hydrauliksystemabschnitt bzw. durch Ablassen von Hydraulik­ medium aus dem Hydrauliksystemabschnitt mittels der Ventilanordnung durch das betreffende Schnell-Ventil nicht tangiert ist und kleinere Hydrau­ likmedium-Ströme ohne Einschaltung des Schnell-Abführventils beispielsw­ eise durch ein beispielsweise elektrisch betätigbares Proportionalventil oder Abführ-Ventil aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführt werden bzw. kleinere Hydraulikmedium-Ströme ohne Einschaltung des Schnell-Zuführ­ ventils beispielsweise durch das genannte Proportionalventil oder ein bei­ spielsweise elektrisch betätigbares Zuführ-Ventil dem Hydrauliksystem­ abschnitt zugeführt werden. Das Schnell-Ventil wird erst dann im Sinne einer Abfuhr bzw. Zufuhr von Hydraulikmedium aus dem bzw. in den Hy­ drauliksystemabschnitt über das betreffende Schnell-Ventil betätigt, wenn größere Volumenströme abzuführen bzw. zuzuführen sind. Dient der ver­ mittels eines wenigstens anderen Ventils der Ventilanordnung im Zuge der Steuerung/Regelung der Kupplungsbetätigung aus dem Hydrauliksystem­ abschnitt abgeführte bzw. diesem zugeführte Hydraulikmediumstrom als Hydraulikmedium-Steuerstrom, so kann durch entsprechende Einstellung des Schwellenwerts erreicht werden, dass das Schnell-Ventil im Bedarfsfall gewissermaßen automatisch im genannten Sinne betätigt wird.
Das betreffende Schnell-Ventil kann vorteilhaft wenigstens ein verstellbares Ventilelement aufweisen, dessen Stellung den effektiven Durchlass-Strö­ mungsquerschnitt bestimmt. Beispielsweise kann das Ventilelement unter der Wirkung des dem Schnell-Ventil zugeführten Hydraulikmediums gegen eine vorzugsweise elastische Rückstellkraft im Sinne einer Vergrößerung des effektiven Strömungsquerschnitts verstellbar sein. Weiterbildend wird vorgeschlagen, dass das Ventilelement unter der Wirkung von sich in einem Wechselwirkungsbereich des Schnell-Abführventils bzw. Schnell- Zuführventils stauenden Hydraulikmedium gegen die Rückstellkraft im Sinne einer Vergrößerung des effektiven Strömungsquerschnitts verstellbar ist.
Eine bevorzugte Bauform des betreffenden Schnell-Ventils weist ein als Sperrschieber ausgeführtes Ventilelement auf, das einem Hydraulikmedium- Durchgang des Schnell-Ventils zugeordnet ist. Der Sperrschieber kann einen Kolbenabschnitt aufweisen, der dem dem Schnell-Ventil zugeführten Hydraulikmedium ausgesetzt ist.
Wie schon angedeutet wurde, kann das dem betreffenden Schnell-Ventil zugeordnete Hydraulikventil als An-/Aus-Ventil ausgeführt sein. In diesem Fall kann das Hydraulikventil vorteilhaft als Sitz-Ventil ausgeführt sein. Eine andere, ebenfalls schon angedeutete Möglichkeit ist, dass das Hydraulik­ ventil als Proportionalventil ausgeführt ist und ggf. sowohl dem Schnell- Zuführventil als auch dem Schnell-Abführventil zugeordnet ist.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird für das eingangs genannte Kupplungssystem bzw. weiterbildend für ein Kupplungssystem nach dem vorstehend behandelten Erfindungsaspekt vorgeschlagen, dass mehrere Ventile der Ventilanordnung in einem gemeinsamen Gehäuse integriert sind oder/und dass wenigstens ein Ventil der Ventilanordnung mit seinem Ven­ tilgehäuse in eine Fassung eines Gehäuses eines anderen Ventils der Ventil­ anordnung eingesetzt ist oder/und dass in ein Gehäuse eines Ventils der Ventilanordnung eine Hydraulikmediumaufnahme integriert ist, die aus dem Hydraulikmediumabschnitt abgeführtes Hydraulikmedium aufnimmt.
Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird für eine Ventilanordnung mit wenigstens einem Hydraulikventil, welches zur Zufuhr oder/und zur Abfuhr von Hydraulikmedium zu bzw. von einem Hydrauliksystemabschnitt dient, vorgeschlagen, dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell- Abführventil aufweist, welches unter Vermittlung von über das Hydraulik­ ventil vom Hydrauliksystemabschnitt abgeführtem Hydraulikmedium betä­ tigbar ist, um über das Schnell-Abführventil Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abzuführen, oder/und dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Zuführventil aufweist, welches unter Vermittlung von über das Hydraulikventil dem Hydrauliksystemabschnitt zugeführtem bzw. zuzuführendem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell- Zuführventil dem Hydrauliksystemabschnitt Hydraulikmedium zuzuführen.
Die erfindungsgemäße Ventilanordnung kann entsprechend der Ventilanord­ nung gemäß dem oben behandelten, erfindungsgemäßen Kupplungssystem ausgeführt sein. Insbesondere können das Schnell-Abführventil und das Schnell-Zuführventil entsprechend den entsprechenden Ventilen des erfin­ dungsgemäßen Kupplungssystems ausgeführt sein und beispielsweise jeweils einen Sperrschieber aufweisen. Die Merkmale der Ventilanordnung des erfindungsgemäßen Kupplungssystems können ohne weiteres auf eine erfindungsgemäße Ventilanordnung für beliebige Anwendungen, ggf. auch ohne Bezug zu Kupplungen, übertragen werden.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch einen hydraulischen Nehmerzylinder eines Kupp­ lungssystems samt einer Ventilanordnung, die ein Zuführventil und ein Abführventil umfasst.
Fig. 2 ist ein schematisches Diagramm, das zur Veranschaulichung einer aufeinander abgestimmten Betätigung des Zuführventils und des Abführventils dient.
Fig. 3 veranschaulicht eine erfindungsgemäße Weiterbildung des Kupp­ lungssystems der Fig. 1 mit einem zusätzlichen Schnell-Abführ­ ventil (Fig. 3a) oder/und einem zusätzlichen Schnell-Zuführventil (Fig. 3b).
Fig. 4 zeigt in einer schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kupplungssystems mit einer hydraulisch betätigbaren Doppelkupplung.
Fig. 5 zeigt schematisch ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfin­ dungsgemäßen Kupplungssystems samt einer erfindungsgemäßen Ventilanordnung, die ein Proportionalventil und ein Schnell-Abführ­ ventil umfasst.
Fig. 6 zeigt ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Ventilanordnung mit einem teilgeschnitten dargestellten Schnell-Abführventil in der Art eines hydraulisch betätigbaren Sperrschiebers.
Fig. 7 zeigt in einer teilgeschnittenen Darstellung eine in einem Antriebs­ strang eines Kraftfahrzeugs zwischen einem Getriebe und einer Antriebseinheit angeordnete Doppelkupplung mit zwei Lamellen- Kupplungsanordnungen, die Bestandteil eines erfindungsgemäßen Kupplungssystems sein könnte, etwa des Kupplungssystems der Fig. 4.
Fig. 1 zeigt eine Betätigungseinrichtung für die Betätigung einer Kraftfahr­ zeug-Reibungskupplung (nicht im Einzelnen dargestellt) vermittels eines hydraulischen Nehmerzylinders 202, der einen Betätigungskolben 204 aufweist. Die Art und Weise, wie der Betätigungskolben mit zugeordneten Kupplungskomponenten zusammenwirkt, ist im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ohne Interesse. Es kann sich bei der Kupplung um eine Kupplung des NORMALERWEISE-OFFEN-Typs oder des NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs handeln. Eine Rückstellfederanordnung ist bei 206 symbolhaft angedeutet, die im Falle einer Kupplung des NORMALER­ WEISE-OFFEN-Typs die Kupplung ausrückt bzw. im Falle einer Kupplung des NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs die Kupplung einrückt.
Der hydraulische Nehmerzylinder 202 ist über ein Zuführventil 208 an einer Hydraulikdrucköl bereitstellenden Hydraulikpumpe 210 angeschlosen, die von einem Motor 212 angetrieben wird. Die Hydraulikpumpe 210 saugt Hydrauliköl aus einem Reservoir 214 an. Es kann ein Hydrospeicher 215 vorgesehen sein, der kurzfristige Druck/Volumenspitzen bereitstellen kann und so ermöglicht, dass die Pumpe 210 schwächer ausgelegt werden kann. Ferner ist ein derartiger Hydrospeicher vorteilhaft, da er Druckstöße abdämpft. Der hydraulische Nehmerzylinder 202 ist ferner über ein Abführ­ ventil 216 an einem Reservoir 218 angeschlossen. Die Reservoire 214, 218 können von einem gemeinsamen Reservoir (Ölsumpf) gebildet sein.
Das Zuführventil 208 dient zur Steuerung/Regelung des Ölzuflusses von der Pumpe 210 zum Nehmerzylinder 202. Das Abführventil 216 dient zur Steuerung/Regelung des Abflusses von Öl aus dem hydraulischen Nehmer­ zylinder 202 in das Reservoir 218. Beim in Fig. 1 gezeigten Ausführungs­ beispiel sind das Zuführventil 208 und das Abführventil 216 jeweils von einem AN/AUS-Ventil (ON/OFF-Ventil) gebildet. Die beiden AN/AUS-Ventile können vom NORMALERWEISE-OFFEN-Typ oder vom NORMALERWEISE- GESCHLOSSEN-Typ sein. Es ist auch möglich, dass eines der beiden Ven­ tile vom NORMALERWEISE-OFFEN-Typ und das andere vom NORMALER­ WEISE-GESCHLOSSEN-Typ ist.
Ist das kleinste mittels dem Zuführventil bzw. dem Abführventil dosierbare Volumeninkrement bzw. Volumendekrement, also das in Richtung zum Nehmerzylinder durchgelassene Ölvolumen bzw. in Richtung zum Reservoir 218 durchgelassene Ölvolumen zu groß, als für die gewünschte Betätigung der Kupplung an sich erforderlich ist (dies würde zu einem zu großen Druckanstieg bzw. Abfall und dementsprechend zu einem zu starken Aus­ rücken bzw. Einrücken der Kupplung führen), kann durch kombinierte Betätigung beider Ventils erreicht werden, dass dem hydraulischen Neh­ merzylinder das richtige Ölvolumen zugeführt wird bzw. das richtige Ölvo­ lumen aus dem Nehmerzylinder abgelassen wird. Soll beispielsweise dem hydraulischen Nehmerzylinder das Ölvolumen Vsoll zugeführt werden, und ist dies Soll-Volumen kleiner als das von dem Zuführventil 208 minimal dosierbare Volumen Vmin (minimales Durchlassvolumen Vmin des Zuführ­ ventils 208), so kann über das Zuführventil 208 beispielsweise das Ge­ samtvolumen V0 = V1 + Vsoll zugeführt werden und über das Abführventil 216 hierauf abgestimmt das Volumen V1 zum Reservoir 218 abgelassen werden, um dem hydraulischen Nehmerzylinder 202 im Endeffekt genau das Soll-Volumen Vsoll zuzuführen. Das über das Abführventil 216 abzufüh­ rende Teilvolumen V1 muss mindestens gleich dem minimal dosierbaren Volumen Vmin des Abführventils 216 sein. Ohne Beschränkung der All­ gemeinheit kann hier angenommen werden, dass das Zuführventil 208 und das Abführventil 216 das gleiche minimal dosierbare Durchlassvolumen Vmin aufweisen. In diesem Fall muss über das Zuführventil 208 mindestens das Volumen V0 = Vmin + Vsoll zugeführt werden, von dem das Teilvolumen Vmin über das Abführventil 216 zum Reservoir 218 abgelassen wird.
In entsprechender Weise kann durch kombinierte Betätigung der Ventile 208 und 216 ein Sollvolumen Vsoll aus dem hydraulischen Nehmerzylinder 202 abgelassen werden, das kleiner als das vom Abführventil 216 minimal dosierbare Volumen Vmin (minimales Durchlassvolumen Vmin des Abführ­ ventils 216) ist. Hierzu wird über das Zuführventil 208 ein Ölvolumen V1 zugeführt und hierauf abgestimmt über das Abführventil 216 ein Ölvolumen V0 = V1 + Vsoll abgelassen. Das über das Zuführventil 208 zugeführte Ölvolumen muss mindestens gleich dem minimalen Durchlassvolumen Vmin des Zuführventils 208 sein. Geht man wiederum davon aus, dass die beiden Ventile 208 und 216 das gleiche minimale Durchlassvolumen Vmin dosieren können, so muss über das Abführventil 216 mindestens das Volumen V0 = Vmin + Vsoll abgelassen werden, von dem das Teilvolumen Vmin dem über das Zuführventil 208 zugeführten Volumen entspricht. Aus dem hydraulischen Nehmerzylinder 202 wird dann insgesamt nur das Sollvolumen Vsoll abgelassen.
Die vorstehend erläuterte kombinierte Betätigung des Zuführventils und des Abführventils ist im Diagramm der Fig. 2 beispielhaft veranschaulicht. Um dem hydraulischen Nehmerzylinder das Soll-Volumen Vsoll zuzuführen, das kleiner ist als das minimale Durchlassvolumen Vmin des Zuführventils 208, wird gemäß Diagrammteil 1 über das Zuführventil 208 das Gesamtvolumen V0 zugeführt und über das Abführventil 216 das Teilvolumen V1, beispiels­ weise das minimale Durchlassvolumen Vmin, abgelassen. In entsprechender Weise wird zum Ablassen (Abführen) des Soll-Volumens Vsoll, das kleiner ist als das minimale Durchlassvolumen des Abführventils 216, gemäß Dia­ grammteil 2 über das Zuführventil 208 das Volumen V1, beispielswiese das minimale Durchlassvolumen Vmin, zugeführt und über das Abführventil 216 das Gesamtvolumen V0 abgelassen.
Um einen gewünschten Druck bzw. eine gewünschte Einrückung/Aus­ rückung der Kupplung einzustellen, können die Ventile 208 und 216 in Abhängigkeit von dem Messergebnis eines Drucksensors 220 oder/und in Abhängigkeit von dem Messergebnis eines Wegsensors 222 betätigt wer­ den. Im Falle einer linearen Federkennlinie der Rückstellfeder 206 ist der vom Wegsensor 222 gemessene Weg im Wesentlichen proportional zum Druck.
Zur Gewährleistung einer guten Regelbarkeit/Steuerbarkeit der Kupplungs­ betätigung kann ein ggf. auch als Pulsationsdämpfer bezeichenbarer Hydro­ dämpfer 224 (beispielsweise umfassend einen federbelasteten Kolben, eine Metallbalgfeder oder dergleichen) parallel zum hydraulischen Nehmerzylin­ der 202 angeschlossen sein. Durch einen derartigen Hydrodämpfer werden Druckspitzen im Hydrauliksystem abgedämpft.
Vorzugsweise sind die Ventile 208 und 216 als Sitzventile ausgeführt, die gegenüber üblicherweise verwendeten Proportional- oder Servoventilen eine stark reduzierte Leckage aufweisen. Dies ermöglicht, dass die Druckver­ sorgungseinheit 210, 212 in einer Art Bereitschaftsmodus (Stand by-Mo­ dus) geschaltet werden kann, wenn die Ventile 208, 216 während eines längeren Halten-Betriebszustands des Nehmerzylinders 202 geschlossen sind. Auf diese Weise lässt sich der Energieverbrauch des Gesamtsystems reduzieren. Eine Reduktion des Energieverbrauchs des Gesamtsystems ergibt sich auch schon daraus, dass beim Ausführungsbeispiel AN/AUS- Ventile verwendet werden, die im Gegensatz zu üblichen Proportional- oder Servoventilen keine wesentlichen Steuerölverluste aufweisen.
Die Verwendung wenigstens eines Zuführventils und wenigstens eines demgegenüber gesonderten Abführventil bietet den besonderen Vorteil, dass bei der Erstbefüllung des Hydrauliksystems mit Hydrauliköl oder nach Reparaturarbeiten vermittels dieser Ventile eine einfache Entlüftung des Hydrauliksystems einschließlich des hydraulischen Nehmerzylinders 202 möglich ist. Zur Entlüftung werden beide Ventile geöffnet, so dass das Hydrauliksystem für einen gewissen Zeitraum andauernd von Öl durch­ flossen wird und der sich ergebende Ölstrom den Nehmerzylinder 202 entlüftet. Hierbei ist es nicht erforderlich, dass auch der Nehmerzylinder 202 selbst von einem Ölstrom durchflossen wird, sondern es reicht, wenn nur eine Zuleitung zum Nehmerzylinder existiert und der Ölstrom gewisser­ maßen am Nehmerzylinder vorbeigeleitet wird. Insbesondere für eine der­ artige Anschlusssituation des Nehmerzylinders ist es zweckmäßig, durch entsprechende Betätigung wenigstens eines der Ventile 208 und 216 oder/und der Druckversorgungseinheit 210, 212 Pulsationen des Ölvolu­ menstroms zu erzeugen, die Druckschwankungen im Nehmerzylinder hervorrufen und so die Entlüftung des Nehmerzylinders unterstützen. Im Hinblick auf eine wirkungsvolle und schnelle Entlüftung des Nehmerzylin­ ders ist es aber durchaus auch sinnvoll, den Ölvolumenstrom durch den Nehmerzylinder zu leiten, wofür den Nehmerzylinder mit zwei Anschlüssen, einen für die Zufuhr von Öl über das Zuführventil 208 in den Nehmerzylin­ der und einen für die Abfuhr von Öl aus dem Nehmerzylinder über das Abführventil 216 in das Reservoir 218, auszuführen. Diese Ausgestaltungs­ möglichkeit ist in Fig. 1 gestrichelt angedeutet.
Die erläuterte Selbstentlüftungsfunktion der Betätigungseinrichtung ist insofern besonders vorteilhaft, als dass für die Inbetriebnahme eine kosten­ aufwendige Vakuum-Befülleinrichtung verzichtet werden kann und demge­ mäß auch eine einfache Wartung in einer normal ausgestatteten Werkstatt erfolgen kann.
Bezug nehmend auf die im Zusammenhang mit dem Diagramm der Fig. 2 angesprochene kombinierte Betätigung des Zuführventils 208 und des Abführventils 216 sollen noch folgende, rein exemplarische Zahlenbeispiele gegeben werden. Das effektive Mindestzeitintervall, für das ein AN/AUS- Ventil z. B. bauartbedingt mindestens offen ist, beträgt beispielsweise 5 bis 10 ms. Diesem Zeitintervall entspricht beispielsweise (je nach Öldruck) ein typisches Mindest-Öldurchlassvolumen der Ventile von etwa 1 ml.
Für eine feinfühlige Steuerung/Regelung der Kupplungsbetätigung wird man, je nach Auslegung des Nehmerzylinders, beispielsweise Ölvolumenin­ kremente/Dekremente von etwa 10 µl dosieren müssen. Dieses minimale Soll-Volumen (Vsoll) beträgt beim hier gegebenen Zahlenbeispiel 1% des durch das Zuführventil bzw. das Abführventil alleine dosierbaren Durchlass­ volumens. Dieses für eine hinreichend feinfühlige Regelung/Steuerung der Kupplungsbetätigung benötigte Soll-Ölvolumen, das dem hydraulischen Nehmerzylinder zugeführt bzw. von diesem abgeführt wird, lässt sich auf die beschriebene Art und Weise durch kombinierte Betätigung des Zulauf- und des Ablauf-Ventils dosieren. Geht man von den vorstehend gegebenen Beispielszahlen aus, reicht hierfür ein Steuertakt von etwa 100 µs aus, auf dessen Grundlage die Ventile angesteuert werden.
Die Ventile 208 und 216 ermöglichen bei entsprechender Auslegung eine sehr feinfühlige Betätigung der dem hydraulischen Nehmerzylinder 202 zugeordneten Kraftfahrzeug-Reibungskupplung. Die maximale Durchfluss­ rate durch diese Ventile wird dann aber in der Regel auf einen Wert be­ grenzt sein, der für manche Situationen nicht ausreichen wird. Es wird beispielsweise an fahrkritische Situationen, wie etwa ein Kraftfahrzeug auf einem vereisten Untergrund gedacht, bei denen ein sehr schnelles Öffnen der Reibungskupplung erwünscht ist. Um beispielsweise solchen fahrkriti­ schen Situationen gerecht zu werden, wird nach der Erfindung vorgeschla­ gen, zusätzlich zum Abführ-Ventil 216 ein Schnell-Abführventil 217 vor­ zusehen (vgl. Fig. 3a) oder/und zusätzlich zum Zuführventil 208 ein Schnell-Zuführventil 209 vorzusehen (vgl. Fig. 3b), wobei das Schnell- Abführventil 217 bzw. das Schnell-Zuführventil 209 unter Vermittlung von mittels des Abführventils 216 bzw. des Zuführventils 208 dem betreffen­ den Ventil zugeführten Hydraulikmedium betätigbar ist. Das Schnell-Abführ­ ventil bzw. das Schnell-Zuführventil setzt dabei gewissermaßen einen kleinen hydraulischen Steuerstrom in einen großen hydraulischen Arbeits­ strom um, um unter Vermittlung des hydraulischen Nehmerzylinders 202 die Reibungskupplung wesentlich schneller im Sinne eines Einrückens oder Ausrückens zu betätigen, als dies alleine auf der Grundlage des Zuführ­ ventils 208 bzw. des Abführventils 216 möglich wäre. Je nachdem, ob es sich bei der Reibungskupplung um eine Kupplung des NORMALERWEISE- OFFEN-Typs oder NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs handelt, können die Ventile 209 und 216 auch als Not-Öffnungsventil bzw. Not-Schließven­ til bezeichnet werden. Betreffend Fig. 3b sei angemerkt, dass diese nur einen Ausschnitt des erfindungsgemäßen Hydrauliksystems zeigt. Je nach­ dem, ob auch ein Schnell-Abführventil vorgesehen ist oder nicht, kann das Hydrauliksystem ansonsten entsprechend Fig. 3a bzw. entsprechend Fig. 1 ausgeführt sein.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 kann vorgesehen sein, dass die Zufuhr bzw. Abfuhr von Hydraulikmedium zum bzw. vom dem hydraulischen Nehmerzylinder 202 zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt im Rahmen des normalen Regelns bzw. Steuerns der Kupplungsbetätigung alleine unter Vermittlung der beispielsweise von einer elektronischen Steu­ ereinheit ECU angesteuerten Ventile 208 und 216 erfolgt, wobei allerdings das betreffende Hydraulikmedium durch einen in das Ventil 209 bzw. 217 integrierten oder an diesem vorbei geführten Strömungsweg 211 bzw. 219 geführt wird. Der Strömungsweg weist eine, beispielsweise von einer Drossel oder einer Blende gebildete Rückstau-Stelle 213 bzw. 221 auf, so dass im Falle einer Zufuhr bzw. Abfuhr von Hydraulikmedium über den Strömungsweg 211 bzw. 219 ein Druckanstieg an einem Steuereingang 215 bzw. 223 des betreffenden Schnell-Ventils auftritt. Anstelle einer speziellen Rückstaustelle 213 bzw. 221 kann auch der ganze Strömung­ weg 211 bzw. 219 einen derartigen Strömungsquerschnitt aufweisen, dass es im Falle der Führung von Hydraulikmedium über den betreffenden Weg zu einem entsprechenden Druckanstieg am Steuereingang 215 bzw. 223 kommt. Das Ventil 209 bzw. das Ventil 217 ist vorzugsweise derart ausge­ legt, dass der am Steuereingang 215 bzw. 223 anliegende Hydraulikdruck erst einen Schwellenwert übersteigen muss, bevor sich das betreffende Schnell-Ventil öffnet und dann Hydraulikmedium durchlässt. Man könnte daran denken, die Ventile 209 und 217 als An-/Aus-Ventile auszuführen, so dass nach Überschreitung der Druckschwelle das betreffende Ventil vollständig aufmacht und die Kupplung dementsprechend mit maximaler Geschwindigkeit geöffnet bzw. geschlossen wird. Demgegenüber ist es aber bevorzugt, dass durch den am Steuereingang 215 bzw. 223 anliegen­ den Hydraulikdruck ein effektiver Strömungs-Querschnitt des betreffenden Schnell-Ventils 209 bzw. 217 steuerbar ist. Bevorzugt ist, dass der durch das Schnell-Ventil 209 bzw. 217 durchgelassene Hydraulikmedium-Volu­ menstrom monoton oder - höchst vorzugsweise - streng monoton mit dem vom Zuführventil 208 bzw. Abführventil 216 im zeitlichen Mittel oder pro Zeiteinheit durchgelassenen Hydraulikmedium-Volumenstrom ansteigt.
Gegenüber dem System der Fig. 1 weist das System der Fig. 3 zusätzlich einen Drucksensor 230 auf, der zur Erfassung des vom Speicher 215 bzw. von der Pumpe 210 bereitgestellten Hydraulikdrucks dient. Die Drucksenso­ ren 220 und 230 sind ebenso wie die Ventile 208 bzw. 216 durch gestri­ chelt dargestellte elekrische Leitungen mit der elektronischen Steuereinheit ECU verbunden. Die elektronische Steuereinheit betätigt die Ventile 208 und 216 in Abhängigkeit von einer einen Soll-Betätigungszustand der Reibungskupplung angebenden Führungsgröße. Besonders bevorzugt ist, dass eine Regelung des den hydraulischen Nehmerzylinder 202 beaufschla­ genden Hydraulikdrucks vorgesehen ist, die auf Grundlage des vom Sensor 220 abgegebenen Messsignals erfolgen kann. Die Hydraulikpumpe 210 ist in Reihe mit einem Saugfilter 332 und einem Druckfilter 334 geschaltet.
Fig. 4 zeigt ein Beispiel eines erfindungsgemäßen Kupplungssystems 300 mit einer Doppelkupplung 302, die eine radial innere Kupplungsanordnung 304 und eine radial äußere Kupplungsanordnung 306 aufweist. Die beiden Kupplungsanordnungen sind jeweils nur durch ein schematisch angedeute­ tes Lamellenpaket 308 bzw. 310 repräsentiert und dienen dazu, auf an sich bekannte Art und Weise eine Motorabtriebswelle 312 oder dergleichen mit einer zugeordneten Getriebeeingangswelle 314 bzw. 316 eines Lastschalt­ getriebes oder dergleichen zur Momentenübertragung zu verbinden. Die radial innere Kupplungsanordnung 304 ist beispielsweise den Getriebegän­ gen 1, 3 und 5 und die radial äußere Kupplungsanordnung 306 ist bei­ spielsweise den Getriebegängen 2, 4 und 6 zugeordnet. Die Getriebeein­ gangswellen 314 und 316 sind als koaxial geschachtelte Hohlwellen ausge­ führt. Über einen darin ausgebildeten Ölkanal 318 kann mittels einer Kühl­ ölpumpe 320 Kühlöl aus einem Ölsumpf 322 den Lamellenpaketen 308 und 310 zugeführt werden.
In die Doppelkupplung 302 sind zwei hydraulische Nehmerzylinder inte­ griert, die jeweils einen einem der beiden Lamellenpakete zugeordneten Betätigungskolben aufweisen und dazu dienen, das jeweilige Lamellenpaket gegen die Wirkung einer auf den Kolben wirkenden Rückstellfederanord­ nung einzuspannen (Kupplungsanordnung des NORMALERWEISE-OFFEN- Typs) oder das Lamellenpaket von der einspannenden Einwirkung einer Einkuppelfederanordnung zum Auskuppeln zu entlasten (Kupplungsanord­ nung des NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs).
Dem hydraulischen Nehmerzylinder der radial äußeren Kupplungsanordnung 306 sind ein Zuführventil 208a und ein Abführventil 216a zugeordnet, die über eine Ölleitungsanordnung, eine nicht dargestellte Drehverbindung und einen in den geschachtelten Getriebeeingangswellen ausgebildeten Ölkanal an dem hydraulischen Nehmerzylinder angeschlossen sind. In entsprechen­ der Weise ist dem hydraulischen Nehmerzylinder der radial inneren Kupp­ lungsanordnung 304 ein Zuführventil 208b und ein Abführventil 216b zugeordnet, die über eine Ölleitungsanordnung, eine nicht dargestellte Drehverbindung und einen zwischen den geschachtelten Getriebeeingangs­ wellen ausgebildeten Ölkanal am betreffenden hydraulischen Nehmerzylin­ der angeschlossen sind. Die Zuführventile 208a und 208b dienen dazu, dem jeweiligen hydraulischen Nehmerzylinder Drucköl von der Öl aus dem Reservoir 322 ansaugenden Druckölpumpe 210 zuzuführen. Die Abführ­ ventile 216a und 216b dienen dazu, Öl aus dem jeweiligen hydraulischen Nehmerzylinder zum Reservoir 322 abzulassen. In der im Zusammenhang mit Fig. 1 und 2 erläuterten Weise können das Zuführventil 208a und das Abführventil 216a in Kombination betätigt werden, um ein Soll-Volumenin­ krement bzw. Soll-Volumendekrement einzustellen. In gleicher Weise können das Zuführventil 208b und das Abführventil 216b in Kombination betätigt werden, um ein Soll-Volumeninkrement bzw. Soll-Volumendekre­ ment einzustellen. Ferner ermöglichen die Zuführ- und Abführventile, die hydraulischen Nehmerzylinder der Doppelkupplung auf einfache Weise zu entlüften. Die Betätigung der Ventile zur Einstellung der Soll-Volumenin­ kremente bzw. Soll-Volumendekremente bzw. zur Entlüftung des Nehmer­ zylinders erfolgt vorteilhaft durch eine entsprechend ausgefegte, die Ventile ansteuernde Steuer/Regel-Einheit (nicht dargestellt), die auf Grundlage eines Mikroprozessors realisiert sein kann.
In Fig. 4 ist nur ein erfindungsgemäßes Schnell-Abführventil 217b darge­ stellt, das auf die in Zusammenhang mit Fig. 3a erläuterte Weise unter Vermittlung des Abführventils 216b betätigbar ist. In entsprechender Weise kann auch dem Abführventil 216a ein Schnell-Abführventil zugeordnet sein. Ferner ist es möglich, dass dem Zuführ-Ventil 208a oder/und dem Zuführ- Ventil 208b jeweils ein entsprechendes Schnell-Zuführventil zugeordnet ist.
Fig. 5 unterscheidet sich vom Ausführungsbeispiel der Fig. 3a alleine da­ durch, dass anstelle der beiden Ventile 208 und 216 ein 3-2-Wege-Propor­ tionalventil 240 (z. B. ein Druck- oder Wegregelvenil) vorgesehen ist (alter­ nativ könnten auch mehrere 3-2-Wege-Proportionalventile, ggf. Druck- oder Wegregelventile, vorgesehen sein), das in Abhängigkeit von der Ansteue­ rung durch die elektronische Steuereinheit ECU einerseits Hydraulikmedium dem hydraulischen Nehmerzylinder 202 zur Kupplungsbetätigung zuführt und andererseits Hydraulikmedium zur gegenläufigen Kupplungsbetätigung vom hydraulischen Nehmerzylinder abführt, letzteres unter der anhand von Fig. 3a erläuterten Einwirkung auf das Schnell-Abführventil 217. Zusätzlich oder alternativ könnte auch ein Schnell-Zuführventil in der in Fig. 3b ge­ zeigten Zuordnung vorgesehen sein, auf das das vom Proportionalventil 240 dem Nehmerzylinder zugeführte Hydraulikmedium in der oben erläuter­ ten Art und Weise wirkt.
Fig. 6 zeigt in der Teilfigur 6a und der das Detail B vergrößert darstellenden Teilfigur 6b eine erfindungsgemäße Ventilanordnung 400, die ein Schnell- Abführventil 217, ein Abführventil 216 und ein Zuführventil 208 aufweist. Ein als Ventilgehäuse und Ventilhalter dienender Körper 402 weist eine Aufnahme 404 für das Abführventil 216, eine Aufnahme 406 für das Zuführventil 208 und eine Aufnahme 208 für einen Drucksensor 220 auf. 408 bezeichnet einen Anschluss für eine zum hydraulischen Nehmerzylinder der zugeordneten Kupplung führende Hydraulikleitung. 410 bezeichnet einen Anschluss für eine zu einer Hydraulikpumpe führende, Hydrauliköl aus dem Reservoir 214 bzw. 218 ansaugende Hydraulikpumpe. Der An­ schluss 412 dient zum Anschließen der Druckseite der Hydraulikpumpe bzw. eines zugeordneten Druckspeichers.
Das ggf. auch als Not-Betätigungsventil bezeichenbare Schnell-Abführventil 217 weist einen in dem Gehäuse 402 verschiebbar angeordneten Schieber 420 auf, der an einem Ende mit einem Kolben 422 ausgeführt ist. Vom Abführventil 216 durchgelassenes Hydrauliköl passiert den Kolben 422 und fließt dann durch eine Blende oder Drossel 424 in das Reservoir 214 bzw. 218. Je nach vom Ventil 216 durchgelassener Hydraulikölmenge, stellt sich stromaufwärts der von der Blende bzw. Drossel gebildeten Rückstaustelle 424 ein Hydraulikdruck ein, der auf den Kolben 422 wirkt. Der Kolben 422 wird durch eine Feder 426 in Richtung auf eine Schließstellung vorge­ spannt, in der der Schieber 420 einen Hydrauliköldurchgang 430 ver­ schließt. Steigt der auf den Kolben 422 wirkende Druck bei weiterer Öff­ nung des Abführventils 216 an, so wird der Kolben samt dem Schieber 420 entgegen der Wirkung der Feder 426 in Richtung auf eine maximale Öffnungsstellung bewegt, so dass nach Überwindung eines Totgangs 432 der Durchlass 430 zuerst gering und dann stärker geöffnet wird (je nach auf den Kolben wirkendem Druck), so dass unter Umgehung des Abführ­ ventils 216 und der Rückstaustelle 424 direkt über den Anschluss 408 und den Durchlass 430 Hydrauliköl aus dem dem hydraulischen Nehmerzylin­ der zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt in das Reservoir 214 bzw 218 abgeführt wird und die Kupplung sehr schnell einrückt bzw. ausrückt.
Der schon angesprochene Totweg 432 dient dazu, dass im Rahmen der normalen Steuerung/Regelung der Kupplungsbetätigung kleinere Volumen­ mengen über das Abführventil 216 gesteuert bzw. geregelt aus dem hy­ draulischen Nehmerzylinder abgeführt werden können, beispielsweise wenn kleinere Drehmomentänderungen im Normalbetrieb einzustellen sind. Diese Steuerung/Regelung wird also durch das Schnell-Abführventil 417 nicht gestört. Anstelle eines Totwegs kann auch eine entsprechende Totfunktion durch Abstimmung der Federvorspannung der Feder 426 einerseits und des Strömungsquerschnitts der Rückstaustelle 424 andererseits erreicht wer­ den. In Abhängigkeit vom über das Abführventil 216 abgeführten Hydrau­ likmediumstrom einerseits und dem effektiven Strömungsquerschnitt der Rückstaustelle 424 andererseits, stellt sich ein auf den Kolben 422 wirken­ der Hydrauliköldruck ein, der den Kolben 422 samt dem Schieber 420 erst dann entgegen der Wirkung der Vorspannfeder 426 bewegt, wenn die Vorspannkraft der Feder 426 überwunden wird.
Der Kolben 422 ist mit einer Dichtung 440 ausgeführt, die den Kolben 422 gegen eine Zylinderfläche des Gehäuses 402 abdichtet, so dass kein Öl in den die Feder 426 enthaltenden Kolbenraum eindringen und damit die Bewegung des Kolbens 422 blockieren kann. Zusätzlich kann, wie in Fig. 6a zu erkennen, ein Abfluss aus dem Kolbenraum in das Reservoir 214 bzw. 218 vorgesehen sein.
An einem mittels eines Sprengrings 442 gesicherten Deckels 444 ist ge­ mäß dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Anschlagzapfen 446 vorgese­ hen, der die Bewegung des Kolbens 422 begrenzt und damit ein Verkanten des Schiebers 420 verhindert. Der Deckel 444 kann mit einer Dichtung 446 ausgeführt sein.
Dem Schieber 420 sind, wie in Fig. 6b zu erkennen, bevorzugt mehrere Dichtungen 450, 452 und 456 zugeordnet, die im Gehäuse oder am Schie­ ber selbst angebracht sein können. Die Dichtung 452 dichtet den das auf den Kolben 422 wirkende Steueröl führenden Ölkanal gegenüber dem Durchlass 430 ab. Die Dichtungen 450 und 456 dichten den Durchlass 430 gegenüber dem Reservoir 214 bzw. 218 ab, wenn der Schieber 420 in seiner Schließstellung ist. Die Dichtungen könnten auch als Sitzdichtungen (Metall auf Metall) ausgeführt sein.
Auch bei einer Ventilanordnung entsprechend Fig. 6 könnten die beiden vorzugsweise als An-/Aus-Ventile ausgeführten Ventile 208 und 216 durch ein oder mehrere 3-2-Proportional-Wegeventile (insbesondere 3-2-Wege- Druck- oder Wegeventile) ersetzt sein.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass der Erfindungsgedanke sowohl auf Kupplungen des NORMALERWEISE-OFFEN-Typs als auch auf Kupplungen des NORMALERWEISE-GESCHLOSSEN-Typs anwendbar ist. Die gezeigten Ventilanordnungen lassen sich grundsätzlich auch zum Steuern großer Volumenströme im Zusammenhang mit anderen Anwendungen einsetzen, beispielsweise zur Steuerung des Kühlölstroms einer Nasslauf-Kupplung. Ferner sollte noch darauf hingewiesen werden, dass es nicht zwingend ist, dass die verschiedenen Ventile der erfindungsgemäßen Ventilanordnung in ein gemeinsames Gehäuse integriert bzw. von einem gemeinsamen Ge­ häuse gehalten sind. Die verschiedenen Ventile könnten also auch geson­ dert gehalten und über Hydraulikölleitungen miteinander verbunden sein.
Ein Beispiel einer Mehrfach-Kupplungseinrichtung, die als Teil eines erfin­ dungsgemäßen Kupplungssystems eingesetzt werden kann, wird im Fol­ genden anhand der Fig. 7 näher erläutert. Es handelt sich speziell um eine Doppel-Kupplungseinrichtung, kurz Doppelkupplung.
Fig. 7 zeigt eine in einem Antriebsstrang 10 zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe angeordnete Doppelkupplung 12. Von der Antriebsein­ heit, beispielsweise eine Brennkraftmaschine, ist in Fig. 7 nur eine Ab­ triebswelle 14, ggf. Kurbelwelle 14, mit einem zur Ankopplung eines nicht dargestellten Torsionsschwingungsdämpfers dienenden Koppelende 16 dargestellt. Das Getriebe ist in Fig. 7 durch einen eine Getriebegehäuse­ glocke 18 begrenzenden Getriebegehäuseabschnitt 20 und zwei Getrie­ beeingangswellen 22 und 24 repräsentiert, die beide als Hohlwellen ausge­ bildet sind, wobei die Getriebeeingangswelle 22 sich im Wesentlichen koaxial zur Getriebeeingangswelle 24 durch diese hindurch erstreckt. Im Inneren der Getriebeeingangswelle 22 ist eine Pumpenantriebswelle an­ geordnet, die zum Antrieb einer getriebeseitigen, in Fig. 7 nicht dargestell­ ten Ölpumpe (etwa die Ölpumpe 220) dient, wie noch näher erläutert wird. Ist wenigstens eine elektromotorisch angetriebene Ölpumpe vorgesehen, kann auf die Pumpenantriebswelle verzichtet werden.
Die Doppelkupplung 12 ist in die Getriebegehäuseglocke 18 aufgenommen, wobei der Glockeninnenraum in Richtung zur Antriebseinheit durch einen Deckel 28 verschlossen ist, der in eine Glockengehäuseöffnung eingepresst ist oder/und darin durch einen Sprengring 30 gesichert ist. Weist die Dop­ pelkupplung wie das in Fig. 7 gezeigte Ausführungsbeispiel, nasslaufende Reibungskupplungen, beispielsweise Lamellenkupplungen, auf, so ist es in der Regel angebracht, für einen Dichteingriff zwischen dem Deckel 28 und dem von der Getriebegehäuseglocke 18 gebildeten Kupplungsgehäuse zu sorgen, der beispielsweise mittels eines O-Rings oder eines sonstigen Dichtrings hergestellt sein kann. In Fig. 7 ist ein Dichtring 32 mit zwei Dichtlippen gezeigt.
Als Eingangsseite der Doppelkupplung 12 dient eine Kupplungsnabe 34, die aus noch näher zu erläuternden Gründen aus zwei aneinander festgelegten Ringabschnitten 36, 38 besteht. Die Kupplungsnabe 34 erstreckt sich durch eine zentrale Öffnung des Deckels 28 in Richtung zur Antriebseinheit und ist über eine Außenverzahnung 42 mit dem nicht dargestellten Tor­ sionsschwingungsdämpfer gekoppelt, so dass über diesen eine Momenten­ übertragungsverbindung zwischen dem Koppelende 16 der Kurbelwelle 14 und der Kupplungsnabe 34 besteht. Möchte man auf einen Torsions­ schwingungsdämpfer generell oder an dieser Stelle im Antriebsstrang ver­ zichten, so kann die Kopplungsnabe 34 auch unmittelbar mit dem Kop­ pelende 16 gekoppelt werden. Die Pumpenantriebswelle 26 weist an ihrem vom Getriebe fernen Ende eine Außenverzahnung 44 auf, die in eine Innen­ verzahnung 46 des Ringabschnitts 36 der Kupplungsnabe 34 eingreift, so dass sich die Pumpenantriebswelle 26 mit der Kupplungsnabe 34 mitdreht und dementsprechend die Ölpumpe antreibt, wenn der Kupplungsnabe 34 eine Drehbewegung erteilt wird, im Regelfall von der Antriebseinheit und in manchen Betriebssituationen eventuell auch vom Getriebe her über die Doppelkupplung (beispielsweise in einer durch das Stichwort "Motorbrem­ se" charakterisierte Betriebssituation).
Der Deckel 28 erstreckt sich radial zwischen einem eine Radialausnehmung 50 der Gehäuseglocke 18 begrenzenden ringförmigen Umfangswandab­ schnitt der Gehäuseglocke 18 und dem Ringabschnitt 38 der Nabe 34, wobei es vorteilhaft ist, wenn zwischen einem radial inneren Wandbereich 52 des Deckels 28 und der Nabe 34, speziell dem Ringabschnitt 38, eine Dichtungs- oder/und Drehlageranordnung 54 vorgesehen ist, speziell dann, wenn - wie beim gezeigten Ausführungsbeispiel - der Deckel 28 an der Gehäuseglocke 18 festgelegt ist und sich dementsprechend mit der Doppel­ kupplung 12 nicht mitdreht. Eine Abdichtung zwischen dem Deckel und der Nabe wird insbesondere dann erforderlich sein, wenn es sich, wie beim Ausführungsbeispiel, bei den Kupplungsanordnungen der Doppelkupplung um nasslaufende Kupplungen handelt. Eine hohe Betriebssicherheit auch im Falle von auftretenden Schwingungen und Vibrationen wird erreicht, wenn die Dichtungs- oder/und Drehlageranordnung 54 axial am Deckel 28 oder/und an der Kupplungsnabe 34 gesichert ist, etwa durch einen nach radial innen umgebogenen Endabschnitt des Deckelrands 52, wie in Fig. 7 zu erkennen ist.
An dem Ringabschnitt 38 der Nabe 34 ist ein Trägerblech 60 drehfest angebracht, das zur Drehmomentübertragung zwischen der Nabe 34 und einem Außenlamellenträger 62 einer ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 dient. Der Außenlamellenträger 62 erstreckt sich in Richtung zum Getriebe und nach radial innen zu einem Ringteil 66, an dem der Außen­ lamellenträger drehfest angebracht ist und das mittels einer Axial- und Radial-Lageranordnung 68 an den beiden Getriebeeingangswellen 22 und 24 derart gelagert ist, dass sowohl radiale als auch axiale Kräfte an den Getriebeeingangswellen abgestützt werden. Die Axial- und Radial-Lager­ anordnung 68 ermöglicht eine Relativverdrehung zwischen dem Ringteil 66 einerseits und sowohl der Getriebeeingangswelle 22 als auch der Getrie­ beeingangswelle 24 andererseits. Auf den Aufbau und die Funktionsweise der Axial- und Radial-Lageranordnung wird später noch näher eingegangen.
Am Ringteil 66 ist axial weiter in Richtung zur Antriebseinheit ein Außen­ lamellenträger 70 einer zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 drehfest angebracht, deren Lamellenpaket 74 vom Lamellenpaket 76 der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung ringartig umgeben wird. Die beiden Außen­ lamellenträger 62 und 70 sind, wie schon angedeutet, durch das Ringteil 66 drehfest miteinander verbunden und stehen gemeinsam über das mittels einer Außenverzahnung mit dem Außenlamellenträger 62 in formschlüssi­ gem Drehmomentübertragungseingriff stehende Trägerblech 60 mit der Kupplungsnabe 34 und damit - über den nicht dargestellten Torsions­ schwingungsdämpfer - mit der Kurbelwelle 14 der Antriebseinheit in Mo­ mentenübertragungsverbindung. Bezogen auf den normalen Momentenfluss von der Antriebseinheit zum Getriebe dienen die Außenlamellenträger 62 und 70 jeweils als Eingangsseite der Lamellen-Kupplungsanordnung 64 bzw. 72.
Auf der Getriebeeingangswelle 22 ist mittels einer Keilnutenverzahnung oder dergleichen ein Nabenteil 80 eines Innenlamellenträgers 82 der ersten Lamellen-Kupplungsanördnung 64 drehfest angeordnet. In entsprechender Weise ist auf der radial äußeren Getriebeeingangswelle 24 mittels einer Keilnutenverzahnung o. dgl. ein Nabenteil 84 eines Innenlamellenträger 86 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 drehfest angeordnet. Bezo­ gen auf den Regel-Momentenfluss von der Antriebseinheit in Richtung zum Getriebe dienen die Innenlamellenträger 82 und 86 als Ausgangsseite der ersten bzw. zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 bzw. 72.
Es wird noch einmal auf die radiale und axiale Lagerung des Ringteils 66 an den Getriebeeingangswellen 22 und 24 Bezug genommen. Zur radialen Lagerung des Ringteils 66 dienen zwei Radial-Lagerbaugruppen 90 und 92, die zwischen der radial äußeren Getriebeeingangswelle 24 und dem Ringteil 66 wirksam sind. Die axiale Lagerung des Ringsteils 66 erfolgt betreffend einer Abstützung in Richtung zur Antriebseinheit über das Nabenteil 84, ein Axiallager 94, das Nabenteil 80 und einen das Nabenteil 80 an der radial inneren Getriebeeingangswelle 22 axial sichernden Sprengring 96. Das Ringteil 38 der Kupplungsnabe 34 ist wiederum über ein Axiallager 68 und ein Radiallager 100 an dem Nabenteil 80 gelagert. In Richtung zum Ge­ triebe ist das Nabenteil 80 über das Axiallager 94 an einem Endabschnitt der radial äußeren Getriebeeingangswelle 24 axial abgestützt. Das Naben­ teil 84 kann unmittelbar an einem Ringanschlag o. dgl. oder einem geson­ derten Sprengring o. dgl. in Richtung zum Getriebe an der Getriebeein­ gangswelle 24 abgestützt sein. Da das Nabenteil 84 und das Ringteil 66 gegeneinander relativ-verdrehbar sind, kann zwischen diesen Komponenten ein Axiallager vorgesehen sein, sofern nicht das Lager 92 sowohl Axialla­ ger- als auch Radiallagerfunktion hat. Vom Letzteren wird in Bezug auf das Ausführungsbeispiel in Fig. 7 ausgegangen.
Große Vorteile ergeben sich daraus, wenn, wie beim gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel, die sich in radialer Richtung erstreckenden Abschnitte der Außenlamellenträger 62 und 70 auf einer axialen Seite einer sich zu einer Achse A der Doppelkupplung 12 orthogonal erstreckenden Radialebene angeordnet sind und die sich in radialer Richtung erstreckenden Abschnitte der Innenlamellenträger 82 und 86 der beiden Lamellen-Kupplungsanord­ nungen auf der anderen axialen Seite dieser Radialebene angeordnet sind. Hierdurch wird ein besonders kompakter Aufbau möglich, insbesondere dann, wenn - wie beim gezeigten Ausführungsbeispiel - Lamellenträger einer Sorte (Außenlamellenträger oder Innenlamellenträger, beim Ausfüh­ rungsbeispiel die Außenlamellenträger) drehfest miteinander verbunden sind und jeweils als Eingangsseite der betreffenden Lamellen-Kupplungsanordnung in Bezug auf den Kraftfluss von der Antriebseinheit zum Getriebe dienen.
In die Doppelkupplung 12 sind Betätigungskolben zur Betätigung der Lamel­ len-Kupplungsanordnungen integriert, im Falle des gezeigten Ausführungs­ beispiels zur Betätigung der Lamellen-Kupplungsanordnungen im Sinne eines Einrückens. Ein der ersten Lamellen-Kupplungsanordnung 64 zugeord­ neter Betätigungskolben 110 ist axial zwischen dem sich radial erstrecken­ den Abschnitt des Außenlamellenträgers 62 der ersten Lamellen-Kupp­ lungsanordnung 64 und dem sich radial erstreckenden Abschnitt des Au­ ßenlamellenträgers 70 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 angeordnet und an beiden Außenlamellenträgern sowie am Ringteil 66 mittels Dichtungen 112, 114, 116 axial verschiebbar und eine zwischen dem Außenlamellenträger 62 und dem Betätigungskolben 110 ausgebildete Druckkammer 118 sowie eine zwischen dem Betätigungskolben 110 und dem Außenlamellenträger 70 ausgebildete Fliehkraft-Druckausgleichskam­ mer 120 abdichtend geführt. Die Druckkammer 118 steht über einen in dem Ringteil 66 ausgebildeten Druckmediumkanal 122 mit einer zugeord­ neten Ventilanordnung, in Verbindung, wobei der Druckmediumskanal 122 über eine das Ringteil 66 aufnehmende, ggf. getriebefeste Anschlusshülse an der Ventilanordnung angeschlossen ist. Die Anschlusshülse und das Ringteil 66 bilden eine Drehverbindung. Zum Ringteil 66 ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass dieses für eine einfachere Herstell­ barkeit insbesondere hinsichtlich des Druckmediumkanals 122 sowie eines weiteren Druckmediumkanals zweiteilig hergestellt ist mit zwei ineinander gesteckten hülsenartigen Ringteilabschnitten, wie in Fig. 7 angedeutet ist.
Ein der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 zugeordneter Betäti­ gungskolben 130 ist axial zwischen dem Außenlamellenträger 70 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72 und einem sich im Wesentlichen radial erstreckenden und an einem vom Getriebe fernen axialen Endbereich des Ringteils 66 drehfest und fluiddicht angebrachten Wandungsteil 132 angeordnet und mittels Dichtungen 134, 136 und 138 am Außenlamellen­ träger 70, dem Wandungsteil 132 und dem Ringteil 66 axial verschiebbar und eine zwischen dem Außenlamellenträger 70 und dem Betätigungs­ kolben 130 ausgebildete Druckkammer 140 sowie eine zwischen dem Betätigungskolben 130 und dem Wandungsteil 132 ausgebildete Fliehkraft- Druckausgleichskammer 142 abdichtend geführt. Die Druckkammer 140 ist über einen weiteren (schon erwähnten) Druckmediumskanal 144 in ent­ sprechender Weise wie die Druckkammer 118 an einer zugeordneten Ventilanordnung angeschlossen. Mittels den Ventilanordnungen, die ande­ rerseits an einer Druckölquelle (etwa die Pumpe 210) und einem Reservoir (etwa das Reservoir 322) angeschlossen sind, kann an den beiden Druck­ kammern 118 und 140 wahlweise (ggf. auch gleichzeitig) ein Betätigungs­ druck angelegt werden, um die erste Lamellen-Kupplungsanordnung 64 oder/und die zweite Lamellen-Kupplungsanordnung 72 im Sinne eines Einrückens zu betätigen. Zum Rückstellen, also zum Ausrücken der Kupp­ lungen dienen Membranfedern 146, 148, von denen die dem Betätigungs­ kolben 130 zugeordnete Membranfeder 148 in der Fliehkraft-Druckaus­ gleichskammer 142 aufgenommen ist.
Die Druckkammern 118 und 140 sind, jedenfalls während normalen Be­ triebszuständen der Doppelkupplung 12, vollständig mit Druckmedium (hier Hydrauliköl) gefüllt, und der Betätigungszustand der Lamellen-Kupplungs­ anordnungen hängt an sich vom an den Druckkammern angelegten Druck­ mediumsdruck ab. Da sich aber die Außenlamellenträger 62 und 70 samt dem Ringteil 66 und dem Betätigungskolben 110 und 130 sowie dem Wandungsteil 132 im Fahrbetrieb mit der Kurbelwelle 14 mitdrehen, kommt es auch ohne Druckanlegung an den Druckkammern 118 und 140 von seiten der Drucksteuereinrichtung zu fliehkraftbedingten Druckerhöhungen in den Druckkammern, die zumindest bei größeren Drehzahlen zu einem ungewollten Einrücken oder zumindest Schleifen der Lamellen-Kupplungs­ anordnungen führen könnten. Aus diesem Grunde sind die schon erwähn­ ten Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120, 142 vorgesehen, die ein Druckausgleichsmedium aufnehmen und in denen es in entsprechender Weise zu fliehkraftbedingten Druckerhöhungen kommt, die die in den Druckkammern auftretenden fliehkraftbedingten Druckerhöhungen kom­ pensieren.
Man könnte daran denken, die Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120 und 142 permanent mit Druckausgleichsmedium, beispielsweise Öl, zu füllen, wobei man ggf. einen Volumenausgleich zur Aufnahme von im Zuge einer Betätigung der Betätigungskolben verdrängtem Druckausgleichsmedium vorsehen könnte. Bei der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform werden die Fliehkraft-Druckausgleichskammern 120, 142 jeweils erst im Betrieb des Antriebsstrangs mit Druckausgleichsmedium gefüllt, und zwar in Verbin­ dung mit der Zufuhr von Kühlfluid, beim gezeigten Ausführungsbeispiel speziell Kühlöl, zu den Lamellen-Kupplungsanordnungen 64 und 72 über einen zwischen dem Ringteil 66 und der äußeren Getriebeeingangswelle 24 ausgebildeten Ringkanal 150, dem die für das Kühlöl durchlässigen Lager 90, 92 zuzurechnen sind. Das ggf. von der Pumpe 320 bereitgestellte Kühlöl fließt von einem getriebeseitigen Anschluss zwischen dem Ringteil und der Getriebeeingangswelle 24 in Richtung zur Antriebseinheit durch das Lager 90 und das Lager 92 hindurch und strömt dann in einem Teil­ strom zwischen dem vom Getriebe fernen Endabschnitt des Ringteils 66 und dem Nabenteil 84 nach radial außen in Richtung zum Lamellenpaket 74 der zweiten Lamellen-Kupplungsanordnung 72, tritt aufgrund von Durch­ lassöffnungen im Innenlamellenträger 86 in den Bereich der Lamellen ein, strömt zwischen den Lamellen des Lamellenpakets 74 bzw. durch Reibbe­ lagnuten o. dgl. dieser Lamellen nach radial außen, tritt durch Durchlassöff­ nungen im Außenlamellenträger 70 und Durchlassöffnungen im Innenlamel­ lenträger 82 in den Bereich des Lamellenpakets 76 der ersten Lamellen- Kupplungsanordnung 64 ein, strömt zwischen den Lamellen dieses Lamel­ lenpakets bzw. durch Belagnuten o. dgl. dieser Lamellen nach radial außen und fließt dann schließlich durch Durchlassöffnungen im Außenlamellen­ träger 62 nach radial außen ab. An der Kühlölzufuhrströmung zwischen dem Ringteil 66 und der Getriebeeingangswelle 24 sind auch die Fliehkraft- Druckausgleichskammern 120, 142 angeschlossen, und zwar mittels Radialbohrungen 152, 154 im Ringteil 66. Da bei stehender Antriebseinheit das als Druckausgleichsmedium dienende Kühlöl in den Druckausgleichs­ kammern 120, 142 mangels Fliehkräften aus den Druckausgleichskammern abläuft, werden die Druckausgleichskammern jeweils wieder neu während des Betriebs des Antriebsstrangs (des Kraftfahrzeugs) gefüllt.
Da eine der Druckkammer 140 zugeordnete Druckbeaufschlagungsfläche des Betätigungskolbens 130 kleiner ist und sich überdies weniger weit nach radial außen erstreckt als eine der Druckausgleichskammer 142 zugeordnete Druckbeaufschlagungsfläche des Kolbens 130, ist in dem Wandungsteil 132 wenigstens eine Füllstandsbegrenzungsöffnung 156 ausgebildet, die einen maximalen, die erforderliche Fliehkraftkompensation ergebenden Radialfüllstand der Druckausgleichskammer 142 einstellt. Ist der maximale Füllstand erreicht, so fließt das über die Bohrung 154 zu­ geführte Kühlöl durch die Füllstandsbegrenzungsöffnung 156 ab und ver­ einigt sich mit dem zwischen dem Ringteil 66 und dem Nabenteil 84 nach radial außen tretenden Kühlölstrom. Im Falle des Kolbens 110 sind die der Druckkammer 118 und die der Druckausgleichskammer 120 zugeordneten Druckbeaufschlagungsflächen des Kolbens gleich groß und erstrecken sich im gleichen Radialbereich, so dass für die Druckausgleichskammer 120 entsprechende Füllstandsbegrenzungsmittel nicht erforderlich sind.
Der Vollständigkeit halber soll noch erwähnt werden, dass im Betrieb vorzugsweise noch weitere Kühlölströmungen auftreten. So ist in der Getriebeeingangswelle 24 wenigstens eine Radialbohrung 160 vorgesehen, über die sowie über einen Ringkanal zwischen den beiden Getriebeein­ gangswellen ein weiterer Kühlölteilstrom fließt, der sich in zwei Teilströme aufspaltet, von denen einer zwischen den beiden Nabenteilen 80 und 84 (durch das Axiallager 94) nach radial außen fließt und der andere Teilstrom zwischen dem getriebefernen Endbereich der Getriebeeingangswelle 22 und dem Nabenteil 80 sowie zwischen diesem Nabenteil 80 und dem Ring­ abschnitt 38 der Kupplungsnabe 34 (durch die Lager 98 und 100) nach radial außen strömt.
Weitere Einzelheiten der Doppelkupplung 12 gemäß dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind für den Fachmann ohne weiteres aus Fig. 7 entnehmbar. So ist die Axialbohrung im Ringabschnitt 36 der Kupplungs­ nabe 34, in der die Innenverzahnung 46 für die Pumpenantriebswelle ausgebildet ist, durch einen darin festgelegten Stopfen 180 öldicht ver­ schlossen. Das Trägerblech 60 ist am Außenlamellenträger 62 durch zwei Halteringe 172, 174 axial fixiert, von denen der Haltering 172 auch die Endlamelle 170 axial abstützt. Ein entsprechender Haltering ist auch für die Abstützung des Lamellenpakets 74 am Außenlamellenträger 70 vorgese­ hen.
Betreffend weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der Dop­ pelkupplung 12 wird auf die deutschen Patentanmeldungen 199 55 365.3 (AT 17.11.1999); 100 04 179.5, 100 04 186.8, 100 04 184.1, 100 04 189.2, 100 04 190.6, 100 04 105.7 (alle AT 01.02.2000); 100 34 730.4 (AT 17.07.2000) verwiesen, deren Offenbarung in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung einbezogen wird. Es wird hierzu darauf hinge­ wiesen, dass Fig. 7 der vorliegenden Anmeldung der Fig. 1 dieser Anmel­ dungsserie entspricht.

Claims (18)

1. Kupplungssystem, umfassend ein Kupplungseinrichturig (302) ins­ besondere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, sowie umfassend eine Betäti­ gungseinrichtung (200) zur Betätigung der Kupplungseinrichtung auf hydraulischem Wege vermittels wenigstens eines hydraulischen Nehmerzylinders (202), wobei die Betätigungseinrichtung eine Hy­ draulikmedium-Bereitstelleinrichtung (210, 212) zum Bereitstellen von unter Druck stehendem Hydraulikmedium und eine Ventilanord­ nung (208, 209, 216, 217; 216b, 217b; 240, 217) aufweist, unter deren Vermittlung einem dem Nehmerzylinder zugeordneten Hydrau­ liksystemabschnitt und damit dem Nehmerzylinder Hydraulikmedium zuführbar und Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt und damit aus dem Nehmerzylinder abführbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Abführventil (217; 217b) aufweist, welches unter Vermittlung von aus dem Hydrau­ liksystemabschnitt abgeführtem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell-Abführventil Hydraulikmedium aus dem Hydraulik­ systemabschnitt abzuführen, oder/und
dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Zuführventil (209) aufweist, welches unter Vermittlung von dem Hydrauliksystemab­ schnitt zugeführtem bzw. zuzuführendem Hydraulikmedium betätig­ bar ist, um über das Schnell-Zuführventil Hydralikmedium dem Hydrauliksystemabschnitt zuzuführen.
2. Kupplungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventilanordnung wenigstens ein vorzugsweise elektrisch betä­ tigbares Hydraulikventil (216; 216b; 240) aufweist, unter dessen Vermittlung Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt in Zuordnung zum Schnell-Abführventil (217; 217b) abführbar ist, oder/und dass die Ventilanordnung wenigstens ein vorzugsweise elektrisch betätigbares Hydraulikventil (208; 240) aufweist, unter dessen Vermittlung Hydraulikmedium von der Hydraulikmedium-Bere­ itstelleinrichtung dem Hydrauliksystemabschnitt in Zuordnung zum Schnell-Zuführventil (209) zuführbar ist.
3. Kupplungssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem Schnell-Abführventil (217; 217b) eine Hydraulikmediumauf­ nahme (214, 218) zugeordnet ist, in die das Schnell-Abführventil aus dem Hydrauliksystemabschnitt abgeführtes Hydraulikmedium zuführt.
4. Kupplungssystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass über das Hydraulikventil (216; 216b; 240) Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abführbar und unabhängig vom Betätigungszustand des Schnell-Abführventils (217; 217b) in die Hydraulikmediumaufnahme zuführbar bzw. dass über das Hydraulik­ ventil (208; 240) Hydraulikmedium dem Hydrauliksystemabschnitt unabhängig vom Betätigungszustand des Schnell-Zuführventils (209) zuführbar ist.
5. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Schnell-Abführventil (217; 217b) bzw. das Schnell-Zuführventil (209) einen effektiven Durchlass-Strömungs­ querschnitt aufweist, der in Abhängigkeit von einem dem Schnell- Abführventil bzw. Schnell-Zuführventil zugeführten Hydraulikme­ dium-Steuerstrom zwischen einem Minimalwert und einem Maximal­ wert verstellbar ist, wobei der Minimalwert vorzugsweise einem Ventilzustand des Schnell-Abführventils bzw. Schnell-Zuführventils entspricht, in dem durch einen den verstellbaren Durchlass-Strö­ mungsquerschnitt aufweisenden Strömungsweg (430) des Schnell- Abführventils im Wesentlichen kein Hydraulikmedium aus dem Hy­ drauliksystemabschnitt abgeführt wird bzw. durch einen den verstell­ baren Durchlass-Strömungsquerschnitt aufweisenden Strömungsweg des Schnell-Zuführventils im Wesentlichen kein Hydraulikmedium dem Hydrauliksystemabschnitt zugeführt wird.
6. Kupplungssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnell-Abführventil (217; 217b) bzw. Schnell-Zuführventil (209) dafür ausgelegt ist, den effektiven Durchlass-Strömungsquer­ schnitt so in Abhängigkeit vom Hydraulikmedium-Steuerstrom ein­ zustellen, dass ein aus dem Hydrauliksystemabschnitt über das Schnell-Abführventil abgeführter Hydraulikmedium-Abführstrom monoton oder streng monoton mit dem dem Schnell-Abführventil zugeführten Hydraulikmedium-Steuerstrom ansteigt bzw. dass ein dem Hydrauliksystemabschnitt über das Schnell-Zuführventil zu­ geführter Hydraulikmedium-Zuführstrom monoton oder streng mono­ ton mit dem dem Schnell-Zuführventil zugeführten Hydraulikmedium- Steuerstrom ansteigt.
7. Kupplungssystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schnell-Abführventil (217; 217b) bzw. Schnell-Zuführventil (209) dafür ausgelegt ist, den effektiven Durchlass-Strömungsquer­ schnitt so in Abhängigkeit vom Hydraulikmedium-Steuerstrom ein­ zustellen, dass für einen einen über Null liegenden Schwellenwert nicht übersteigenden Hydraulikmedium-Steuerstrom das Schnell- Abführventil im wesentlichen kein Hydraulikmedium aus dem Hy­ drauliksystemabschnitt abführt bzw. dass für einen einen über Null liegenden Schwellenwert nicht übersteigenden Hydraulikmedium- Steuerstrom das Schnell-Zuführventil im wesentlichen kein Hydrau­ likmedium dem Hydrauliksystemabschnitt zuführt.
8. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Schnell-Abführventil bzw. Schnell-Zuführ­ ventil wenigstens ein verstellbares Ventilelement (420) aufweist, dessen Stellung den effektiven Durchlass-Strömungsquerschnitt bestimmt.
9. Kupplungssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventilelement (420) unter der Wirkung des dem Schnell-Abführ­ ventil bzw. Schnell-Zuführventil zugeführten Hydraulikmediums gegen eine vorzugsweise elastische Rückstellkraft im Sinne einer Vergrößerung des effektiven Strömungsquerschnitts verstellbar ist.
10. Kupplungssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventilelement (420) unter der Wirkung von sich in einem Wechselwirkungsbereich des Schnell-Abführventils bzw. Schnell- Zuführventils stauenden Hydraulikmedium gegen die Rückstellkraft im Sinne einer Vergrößerung des effektiven Strömungsquerschnitts verstellbar ist.
11. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventilelement als Sperrschieber (420) ausgeführt ist, der einem Hydraulikmedium-Durchgang (430) des Schnell-Abführventils bzw. Schnell-Zuführventils zugeordnet ist.
12. Kupplungssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrschieber (420) einen dem dem Schnell-Abführventil bzw. Schnell-Zuführventil zugeführten Hydraulikmedium ausgesetzten Kolbenabschnitt (422) aufweist.
13. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Hydraulikventil (208 bzw. 216) als An/Aus-Ventil ausgeführt ist und vorzugsweise von der Sitz-Ventil Bauart ist.
14. Kupplungssystem nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Hydraulikventil (240) als Proportionalventil ausgeführt ist.
15. Kupplungssystem, gegebenenfalls nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend eine Kupplungseinrichtung (302) insbeson­ dere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, sowie umfassend eine Betäti­ gungseinrichtung (200) zur Betätigung der Kupplungseinrichtung auf hydraulischem Wege vermittels wenigstens eines hydraulischen Nehmerzylinders (202), wobei die Betätigungseinrichtung eine Hy­ draulikmedium-Bereitstelleinrichtung (210, 212) zum Bereitstellen von unter Druck stehendem Hydraulikmedium und eine Ventilanord­ nung (208, 216, 217) aufweist, unter deren Vermittlung einem dem Nehmerzylinder zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt und damit dem Nehmerzylinder Hydraulikmedium zuführbar und Hydraulikme­ dium aus dem Hydrauliksystemabschnitt und damit aus dem Neh­ merzylinder abführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Ventile (208, 216, 217) der Ventilanordnung in einem gemeinsamen Gehäuse integriert sind.
16. Kupplungssystem, gegebenenfalls nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend eine Kupplungseinrichtung (302) insbeson­ dere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebseinheit und einem Getriebe, sowie umfassend eine Betäti­ gungseinrichtung (200) zur Betätigung der Kupplungseinrichtung auf hydraulischem Wege vermittels wenigstens eines hydraulischen Nehmerzylinders (202), wobei die Betätigungseinrichtung eine Hy­ draulikmedium-Bereitstelleinrichtung (210, 212) zum Bereitstellen von unter Druck stehendem Hydraulikmedium und eine Ventilanord­ nung (208, 216, 217) aufweist, unter deren Vermittlung einem dem Nehmerzylinder zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt und damit dem Nehmerzylinder Hydraulikmedium zuführbar und Hydraulikme­ dium aus dem Hydrauliksystemabschnitt und damit aus dem Neh­ merzylinder abführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Ventil (208, 216) der Ventilanordnung mit seinem Ventilgehäuse in eine Fassung (404 bzw. 406) eines Gehäuses (402) eines anderen Ventils (217) der Ventilanordnung eingesetzt ist.
17. Kupplungssystem, gegebenenfalls nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend ein Kupplungseinrichtung (302) insbesondere für die Anordnung in einem Antriebsstrang zwischen einer Antriebs­ einheit und einem Getriebe, sowie umfassend eine Betätigungsein­ richtung (200) zur Betätigung der Kupplungseinrichtung auf hydrauli­ schem Wege vermittels wenigstens eines hydraulischen Nehmer­ zylinders (202), wobei die Betätigungseinrichtung eine Hydraulikme­ dium-Bereitstelleinrichtung (210, 212) zum Bereitstellen von unter Druck stehendem Hydraulikmedium und eine Ventilanordnung (208, 216, 217) aufweist, unter deren Vermittlung einem dem Nehmer­ zylinder zugeordneten Hydrauliksystemabschnitt und damit dem Nehmerzylinder Hydraulikmedium zuführbar und Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt und damit aus dem Nehmerzylin­ der abführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass in ein Gehäuse (402) eines Ventils (217) der Ventilanordnung eine Hydraulikmediumaufnahme (214, 218) integriert ist, die aus dem Hydraulikmediumabschnitt abgeführ­ tes Hydraulikmedium aufnimmt.
18. Ventilanordnung mit wenigsten einem Hydraulikventil, welches zur Zufuhr oder/und zur Abfuhr von Hydraulikmedium zu bzw. von einem Hydraulikmediumsystemabschnitt dient, insbesondere für ein Kupplungssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Abführventil (217; 217b) aufweist, welches unter Vermittlung von über das Hydrau­ likventil (216; 240) vom Hydrauliksystemabschnitt abgeführtem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell-Abführventil Hydraulikmedium aus dem Hydrauliksystemabschnitt abzuführen, oder/und
dass die Ventilanordnung wenigstens ein Schnell-Zuführventil (209) aufweist, welches unter Vermittlung von über das Hydraulikventil (208; 240) dem Hydrauliksystemabschnitt zugeführtem bzw. zuzu­ führendem Hydraulikmedium betätigbar ist, um über das Schnell- Zuführventil dem Hydrauliksystemabschnitt Hydraulikmedium zuzu­ führen.
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