DE10119182A1 - Vorrichtung und Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem RohmaterialInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial (1), insbesondere Zellstoffkochvorrichtung, mit einer Imprägniereinrichtung (2) zum Imprägnieren des Rohmaterials (1) und einem röhrenförmigen Kocher (3) mit einer um eine Längsachse (4) des Kochers (3) rotierenden ersten Förderschnecke (5), die das Rohmaterial (1) von einem Einlaß (6) zu einem Auslaß (7) des Kochers (3) befördert, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse (4) des Kochers (3) mit der Horizontalen einen spitzen Winkel zwischen 3 und 40 DEG einschließt und daß der Einlaß (6) an einem unteren Endabschnitt des Kochers (3) und der Auslaß (7) an einem oberen Endabschnitt des Kochers (3) angeordnet ist, sowie ein zugehöriges Verfahren.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial, insbesondere
einen Zellstoffkocher bzw. ein Verfahren zum Zellstoffkochen.
Zellstoffkocher, im Englischen in der Regel als "digester" bezeichnet,
können das Rohmaterial entweder chargenweise verarbeiten, sog. "batch
digesting", oder kontinuierlich beschickt und dementsprechend
kontinuierlich entleert werden. Die sog. "batch digester" verwenden in der
Regel als eigentlichen Kocher einen sich in der Vertikalen erstreckenden
Hohlkörper, in den das Rohmaterial und die Chemikalien eingefüllt werden
und nach Verschließen des Hohlkörpers Temperatur und Druck erhöht
werden, um den Zellstoff aus dem Rohmaterial herauszukochen. Auch für
"batch digester" wurden erhebliche Anstrengungen zum effektiven Einsatz
von Energie und Chemikalien unternommen. So zeigt die US 5,080,757
einen vertikalen "batch digester", bei dem die aus dem Kocher abgeführten,
in der Regel anorganischen Chemikalien teilweise in parallelen Prozessen
weiterverwendet werden. Die US 5,059,284 zeigt das Entnehmen der
Chemikalien aus dem vertikalen Kocher durch gleichzeitiges Einpumpen
von Flüssigkeit oben und unten.
Die US 5,059,281 zeigt eine verbesserte Entleerung des vertikalen "batch
digester" durch zyklisches Öffnen und Schließen des Auslaßventils.
Die US 5,015,333 zeigt die Entnahme von sog. "black liquor" oben am
Kocher durch Einpumpen von Flüssigkeit unten in den Kocher.
Die US 4,849,052 zeigt ein mehrstufiges Kochen eines vertikalen "batch
digester" mit Chemikalienaustausch. Die US 4,601,787 zeigt ein Verfahren
zum beschleunigten Aufheizen eines vertikalen "batch digester".
Kontinuierliche Kocher haben den Vorteil eines geringeren Raumbedarfs
und einer höheren Effizienz hinsichtlich der eingesetzten Energie und
Chemikalien. Bekannt sind vertikale kontinuierliche Kocher, siehe
US 5,256,255, und horizontale Kocher, siehe US 2,616,802. Beim
letztgenannten Kocher herrscht sowohl in der eigentlichen Kochzone
("intermediate zone B") als auch im Auslaßbereich ("discharge zone")
gegenüber der Atmosphäre erhöhte Temperatur und erhöhter Druck.
Insbesondere durch den im Kocher herrschenden Überdruck und den damit
verbundenen Sicherheitsanforderungen haben auch die kontinuierlichen
Kocher noch einen hohen Energie- und Raumbedarf.
Die US 2,821,476 zeigt eine Einrichtung zur Vergleichmäßigung des
Materialflusses in einem Kocher. Die US 4,564,443 und US 5,769,243
zeigen an den Kocher anschließende Einrichtungen zur weiteren
Behandlung des zelluloseangereicherten Rohmaterialbreis.
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Kochen
von zellulosehaltigem und insbesondere pflanzlichem Rohmaterial mit
einer Imprägniereinrichtung zum Imprägnieren des Rohmaterials und einem
röhrenförmigen Kocher mit einer um eine Längsachse des Kochers
rotierenden ersten Förderschnecke, die das Rohmaterial von einem Einlaß
zu einem Auslaß des Kochers befördert, wie er in "Handbook of Pulping
and Papermaking, ISBN 0-12-097362-6, Academic Press Ltd., 2. Aufl. 1996,
Seite 75 ff unter der Marke PANDIA beschrieben ist. Die jeweils horizontal
ausgerichteten Kocherröhren sind nebeneinander oder übereinander
angeordnet. Sie sind an ihren Enden miteinander verbunden und bilden
eine mäanderartige Kocherstruktur. Der in diesem Dokument ebenfalls
beschriebene kontinuierliche Kocher M & D (Messing & Durkee) schließt
mit der Horizontalen einen Winkel von 45° ein. Eine mittig angeordnete
und sich über die gesamte axiale Länge erstreckende Trennplatte
("midfeather plate") separiert den Kocher in zwei jeweils
halbkreiszylindrische Teilräume, durch die in der Art einer Rolltreppe ein
Schaufelförderer endlos umlaufend bewegt wird. Das über den
obenliegenden Einlaß eingeführte Rohmaterial wird mittels des
Schaufelförderers einmal nach unten und anschließend wieder zum
ebenfalls obenliegenden Auslaß befördert. Die Kochzeit beträgt etwa
30 Minuten.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Vorrichtung und ein
Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial
bereitzustellen, das eine hohe Ausbeute bei guter Zellstoffqualität
bereitstellt und gleichzeitig eine hohe Effizienz der eingesetzten Energie
und Chemikalien sowie einen geringen Raumbedarf hat. Das Problem ist
durch die im Anspruch 1 bestimmte Vorrichtung sowie das im
nebengeordneten Anspruch bestimmte Verfahren gelöst. Besondere
Ausführungsform der Erfindung sind in den Unteransprüchen bestimmt.
Dadurch, daß die Längsachse des Kochers mit der Horizontalen einen
spitzen Winkel zwischen 3° und 40° einschließt und daß der Einlaß an
einem unteren Endabschnitt des Kochers und der Auslaß an einem oberen
Endabschnitt des Kochers angeordnet ist, ist zum einen eine hohe Effizienz
des Kochvorgangs, insbesondere eine hohe Zellstoffausbeute, bei geringem
Energie- und Chemikalieneinsatz gewährleistet. Außerdem ist durch den
gewählten Winkel gegenüber der Horizontalen der Raumbedarf
herabgesetzt, insbesondere in der Vertikalen. Der durch Gravitation
verursachte Rücklauf der Chemikalien in Richtung Einlaß führt
insbesondere bei gleichzeitigem Betrieb der ersten Förderschnecke zu einer
homogenen Durchmischung des Rohmaterialbreis. In der Vorrichtung
herrscht im wesentlichen Atmosphären- oder Umgebungsdruck.
Die Temperierung des Rohmaterialbreis erfolgt vorzugsweise vor allem
oder ausschließlich durch die Temperatur der eingebrachten Chemikalie.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann der Kocher eine Doppelmantel-
Beheizung aufweisen, beispielsweise mittels Heizdampf, Thermalöl
und/oder Druckwasser. Die Temperatur und die Konzentration der
Chemikalien ist so zu wählen, daß die Ausbeute und/oder Qualität des aus
dem zellulosehaltigem Rohmaterial zu gewinnenden Zellstoffs den
vorgebbaren Anforderungen genügt, beispielsweise zur weiteren
Verarbeitung in der Papierindustrie. Dabei geht es unter anderem darum,
Anteile weiterer Stoffe im Rohmaterial, beispielsweise Lignin, zu reduzieren
bzw. aus dem Rohmaterial zu extrahieren.
Dadurch, daß die erste Förderschnecke auf einer zur Längsachse koaxialen
ersten Hohlwelle angeordnet ist, die erste Injektionsöffnungen aufweist zum
Injizieren von Chemikalien in einen radial sich an die Außenfläche der
ersten Hohlwelle anschließenden und axial zwischen dem Einlaß und dem
Auslaß angeordneten Reaktionsraum des Kochers, können die Chemikalien
gezielt und mit der jeweils erforderlichen Temperatur an den Stellen in das
Rohmaterial eingemischt werden, die eine energieeffiziente hohe Ausbeute
von Zellstoff hervorbringen. Insbesondere sind die Injektionsöffnungen
nahe dem oberen und/oder unteren axialen Ende des Reaktionsraumes
angeordnet oder über die gesamte axiale Länge verteilt. Die am oberen
Ende injizierten Chemikalien wandern ebenfalls teilweise unter Wirkung
der Gravitationskraft entgegen der Bewegung der ersten Förderschnecke
von oben nach unten und durchmischen sich mit dem Rohmaterialbrei.
Die am unteren Ende injizierten Chemikalien sorgen für eine frühzeitige
chemische Reaktion bereits bei Eintritt des Rohmaterialbreis in den Kocher.
Insbesondere ist dadurch die Temperatur des Rohmaterialbreis bereits bei
Eintritt in den Kocher einstellbar. Die Hohlwelle ist vorzugsweise
kreiszylindrisch. Alternativ hierzu ist die Hohlwelle jedenfalls
abschnittsweise konisch.
Dadurch, daß in der ersten Hohlwelle ein Verdrängerkörper angeordnet ist,
der vorzugsweise eine axiale Bohrung mit einer Einströmöffnung für
die Chemikalien aufweist und radiale Ausströmöffnungen 73 für
das Ausströmen der Chemikalien in die erste Hohlwelle hinein, ist der Ort
und/oder der Volumenstrom der in den Reaktionsraum injizierten
Chemikalien einstellbar. Der Verdrängerkörper stützt sich dabei
vorzugsweise über mehrere axial voneinander beabstandete und einstückig
ausgebildete Lagerringe an der Innenseite der ersten Hohlwelle ab. Er kann
beispielsweise gegenüber der ersten Hohlwelle feststehend sein oder sich
zusammen mit dieser um seine Längsachse drehen.
Dadurch, daß der Reaktionsraum im wesentlichen ringzylindrisch ist und
radial außen von einem zylindrischen Reaktionsrohr begrenzt ist, das
Austrittsöffnungen aufweist für den Austritt der Chemikalien aus dem
Reaktionsraum, sind die Chemikalien nach einer vorgebbaren Verweilzeit
aus dem Reaktionsraum entnehmbar und nach einer entsprechenden
Wiederaufbereitung, insbesondere hinsichtlich Temperatur und chemischer
Zusammensetzung, wieder dem Reaktionsraum zuführbar. Die Öffnungen
sind vorzugsweise nahe dem unteren und/oder oberen Ende des
Reaktionsraums angeordnet. Jedenfalls in diesem Bereich weist ein den
Reaktionsraum umgebender Außenmantel, vorzugsweise ein
kreiszylindrisches Außenrohr, Abführöffnungen auf, die mit einer Pumpe
verbunden sind. Diese ist mit einer am oberen Ende der Hohlwelle
angebrachten Anschlußeinrichtung zum Wiedereinführen der Chemikalien
in den Reaktionsraum verbunden.
Dadurch, daß am oberen Ende des Reaktionsraumes eine
kraftbeaufschlagbare Gegendruckeinrichtung angeordnet ist, die ein
überwindbares, aber einen Gegendruck erzeugendes Hindernis zwischen
dem Reaktionsraum und dem Auslaß des Kochers bildet, ist im
Reaktionsraum ein Staudruck aufbaubar. Die Kraftbeaufschlagung erfolgt
vorzugsweise über Pneumatikzylinder, die sich mit einem Ende an einem
Flansch des Auslasses abstützen und mit ihrem anderen Ende an der
Gegendruckplatte abstützen. Diese Platte kann auch tellerförmig
ausgebildet sein. Insbesondere ist die Gegendruckplatte auf einem
Hülsenelement angeordnet, das auf der ersten Hohlwelle gleitend
verschiebbar ist.
Vorzugsweise erstreckt sich die erste Förderschnecke vom Einlaß bis in den
Reaktionsraum, insbesondere bis an das obere Ende des Reaktionsraums,
wobei die Steigung der ersten Förderschnecke im Einlaß größer ist als im
Reaktionsraum. Dadurch ergibt sich am einlaßseitigen Ende des
Reaktionsraums eine Verdichtung des Rohmaterialbreis.
Zwischen dem Einlaß und der Imprägniereinrichtung ist vorzugsweise eine
die Füllung des Kochers mit dem Rohmaterial unterstützende
Stopfeinrichtung angeordnet. Einlaß und Imprägniereinrichtung sind über
einen sich im wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckenden Fallschacht
verbunden, in den die Stopfeinrichtung in Form einer Stopfschnecke am
einlaßseitigen Ende eintritt. Die Steigung der Stopfschnecke entspricht im
wesentlichen der Steigung der ersten Förderschnecke im Einlaßbereich. Die
Längsachse der Stopfschnecke schließt mit der Längsachse der ersten
Förderschnecke einen spitzen Winkel ein, insbesondere zwischen 50° und
60°. Die gedachte Verlängerung der Achse der Stopfschnecke schneidet die
Achse der ersten Förderschnecke nahe dem Reaktionsraum nahen Ende des
Einlasses. Der Einlaß weist an seiner Unterseite zweite Austrittsöffnungen
für den Austritt insbesondere der in der Imprägniereinrichtung
eingebrachten Chemikalien auf, die in der Regel eine geringere Temperatur
und/oder eine andere Zusammensetzung aufweisen als die im
Reaktionsraum eingesetzten Chemikalien.
Die Imprägniereinrichtung weist vorzugsweise einen rohrförmigen
Schneckenförderer mit einer auf einer zweiten Hohlwelle angeordneten
zweiten Förderschnecke auf, der einen Befüllraum über eine
Imprägnierraum mit einem Übergaberaum verbindet. Die zweite
Förderschnecke ist dabei im wesentlichen horizontal ausgerichtet. Über
einen Befüllschacht wird das zellulosehaltige Rohmaterial in den .
Befüllraum eingeschüttet. An den Übergaberaum schließt der Fallschacht
zum Einlaß des Kochers an.
Die zweite Hohlwelle weist im Abschnitt des Imprägnierraumes zweite
Injektionsöffnungen auf zum Injizieren von Chemikalien bzw. zum
Imprägnieren des Rohmaterials. Die Chemikalien sind über das
befüllraumseitige Ende der zweiten Hohlwelle einleitbar. Weitere
Öffnungen zum Einbringen von Chemikalien, gegebenenfalls auch
gasförmig oder sprühnebelförmig, sind auf der Oberseite der
Imprägniereinrichtung über dem Übergaberaum und/oder an einer
Seitenwand des Fallschachtes angeordnet.
Die Steigung der zweiten Förderschnecke ist im Abschnitt des Befüllraumes
größer als im Abschnitt des Imprägnierraumes, wodurch sich eine
Verdichtung des Rohmaterials bereits zu Beginn des Imprägnierraumes
ergibt. Die Vorrichtung ist hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe derart
ausgelegt, daß zum Kochen des insbesondere aus einjährigen Pflanzen oder
pflanzlichen Abfallprodukten bestehenden Rohmaterials Ameisensäure und
Wasserstoffperoxyd, gegebenenfalls in wässriger Lösung, einsetzbar sind.
Zu diesem Zweck sind die einzelnen mit den Chemikalien in Berührung
kommenden Teile der Vorrichtung vorzugsweise aus Stahl oder Edelstahl
gefertigt. Soweit Kunststoffteile zum Einsatz kommen, bestehen diese
vorzugsweise aus Polytetrafluorethylen (PTFE).
Das der Erfindung zugrundeliegende Problem ist auch durch ein Verfahren
zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial gelöst, bei
dem zunächst das Rohmaterial in einer Imprägniereinrichtung imprägniert
wird und dann das imprägnierte Rohmaterial in einem röhrenförmigen
Kocher mit einer um eine Längsachse des Kochers rotierenden ersten
Förderschnecke, die das Rohmaterial von einem Einlaß zu einem Auslaß
des Kochers befördert, gekocht wird, dadurch gekennzeichnet, daß
während des Kochens das Rohmaterial von unten, unter einem Winkel
zwischen 3° und 40° gegenüber der Horizontalen, nach schräg oben
befördert wird. Hinsichtlich der Vorteile gilt das Vorstehend zur
Vorrichtung Genannte. Die zum Kochen erforderlichen Chemikalien
werden über Öffnungen in einer die erste Förderschnecke tragende ersten
Hohlwelle in einen Reaktionsraum des Kochers injiziert. Über
entsprechende Auslaßöffnungen und Auffangmittel können die Chemikalien
dem Reaktionsraum entnommen werden und wieder aufbereitet werden,
insbesondere die Temperatur auf einen vorgebbaren Wert eingestellt.
Das Aufbereiten der Chemikalien umfaßt insbesondere ein Abtrennen der
löslichen Bestandteile, wie beispielsweise Lignin, Terpene oder Essigsäure.
In Abhängigkeit des Anwendungsfalls wird auch die Zusammensetzung der
Chemikalien überprüft und neu eingestellt, die anschließend dem Verfahren
wieder zugeführt werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel im
einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in den Ansprüchen und in der
Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in
beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein.
Fig. 1 zeigt eine schematische Übersicht einer Anlage zum Herstellen
von Zellstoff mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 zeigt einen vergrößerten und detailreicheren Ausschnitt der
Vorrichtung der Fig. 1 im Bereich der Imprägniereinrichtung,
Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Vorrichtung der Fig. 1
im Bereich des Kochers,
Fig. 4 zeigt ein Mittelstück eines in der ersten Hohlwelle angeordneten
Verdrängerkörpers,
Fig. 5 zeigt ein Anfangsstück des Verdrängerkörpers mit insgesamt drei
Lagerringen und einem dem oberen Ende des Reaktionsraums
zugeordneten ersten Lagerzapfen,
Fig. 6 zeigt ein Endstück des Verdrängerkörpers, mit insgesamt zwei
Lagerringen und einem dem unteren Ende des Reaktionsraums
zugeordneten zweiten Lagerzapfen, und
Fig. 7 zeigt die platzsparende Anordnung von mehreren Kochern
hintereinander.
Die Fig. 1 zeigt eine schematische Übersicht einer Anlage zum Herstellen
von Zellstoff mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial 1, mit einer
Imprägniereinrichtung 2 zum Imprägnieren des Rohmaterials 1 und einem
röhrenförmigen Kocher 3 mit einer um eine Längsachse 4 des Kochers 3
rotierenden ersten Förderschnecke 5, die das Rohmaterial 1 von einem
Einlaß 6 zu einem Auslaß 7 des Kochers 3 befördert. Die Längsachse 4
schließt mit der Horizontalen einen spitzen Winkel ein, im dargestellten
Ausführungsbeispiel von etwa 15°. Als Rohmaterial können insbesondere
sogenannte Einjahrespflanzen, wie beispielsweise Weizenstroh, Reisstroh,
Hanf, Flachs, Bagasse, Kenaf und dergleichen, oder Hölzer, wie
beispielsweise Fichte, Kiefer, Tanne, Birke, Buche, Eukalyptus und
dergleichen, eingesetzt werden.
Das Rohmaterial 1 ist über einen Befüllschacht 8 in einen Befüllraum 9 der
Imprägniereinrichtung 2 einbringbar. Eine zweite Förderschnecke 10 fördert
das Rohmaterial 1 in der Imprägniereinrichtung 2 zu einem Übergaberaum
11, an dem ein Fallschacht 12 die Imprägniereinrichtung 2 mit dem Kocher
3 verbindet. An dem kocherseitigen Ende des Fallschachts 2 ist eine
Stopfeinrichtung 13 angeordnet. Diese stopft das herunterfallende
imprägnierte Rohmaterial in den Einlaß 6 des Kochers 3. Von dort wird es
aufwärts durch einen mittleren Reaktionsraum 14 unter Überwindung einer
Gegendruckeinrichtung 15 in den oberen Auslaß 7 gefördert. Von dort fällt
es über einen weiteren Fallschacht 16 entweder in einen kaskadenförmig
nachgeschalteten weiteren Kocher 3a, 3b, . . ., 3y, 32 (Fig. 7) oder in eine
erste Weiterbehandlungseinrichtung 17, beispielsweise zum Entwässern,
Entsäuern, Entlignifizieren, Reinigen oder dergleichen, an die sich eine
zweite Weiterbehandlungseinrichtung 18 und gegebenenfalls weitere
anschließen.
Die Fig. 2 zeigt einen vergrößerten und detailreicheren Ausschnitt der
Vorrichtung der Fig. 1 im Bereich der Imprägniereinrichtung 2. Diese weist
die in einem Edelstahlrohr 19 des Schneckenförderers angeordnete zweite
Förderschnecke 10 auf, die im Abschnitt des Befüllraums 9 eine größere
Steigung aufweist als im Abschnitt des Imprägnierraumes 20. Das Verhältnis
der Steigungen beträgt vorzugsweise etwa 3 : 2. Die zweite Förderschnecke
10 ist auf einer zweiten Hohlwelle 21 angeordnet, die den Befüllraum 9,
den Imprägnierraum 20 und den Übergangsraum 11 durchsetzt. An dem
Übergangsraum-nahen Ende ist an das Rohr 19 eine zweite Antriebseinheit
22 angeflanscht, die einen in seiner Drehzahl steuerbaren zweiten
Elektromotor 23 und ein zweites Getriebe 24 aufweist.
Die Getriebeuntersetzung ist beispielsweise so gewählt, daß die
Geschwindigkeit der zweiten Hohlwelle 21 zwischen 0,1 und
1 Umdrehungen/Minute beträgt, vorzugsweise etwa
0,4 Umdrehungen/Minute. Die Verweildauer des Rohmaterials 1 im
Imprägnierraum 20 beträgt beispielsweise zwischen 15 und 90 Minuten, für
Einjahrespflanzen vorzugsweise zwischen 15 und 30 Minuten, für Hölzer
vorzugsweise zwischen 15 und 45 Minuten.
An dem befüllraumseitigen Ende ist an dem Rohr 19 der Befüllschacht 8
angeordnet, vorzugsweise angeflanscht. Die zweite Hohlwelle 21 tritt an
dem der zweiten Antriebseinheit 22 gegenüberliegenden Ende der
Imprägniereinrichtung 2 zapfenartig aus und bildet eine zweite
Anschlußeinrichtung 25 für in die Imprägniereinrichtung 2 zu injizierende
Chemikalien aus. Diese werden in der zweiten Hohlwelle 21 axial geführt
und treten über zweite Injektionsöffnungen 26 in den Imprägnierraum 20
ein. Vorzugsweise sind die zweiten Injektionsöffnungen 26 gleichmäßig
beabstandet und ihre Zahl entspricht der Zahl der Windungen der zweiten
Förderschnecke 10. Im Bereich des Übergangsraumes 11 weist die
Imprägniereinrichtung 2 oberhalb des Fallschachtes 12 eine dritte
Anschlußeinrichtung 27 zum Injizieren von Chemikalien auf. Weiterhin ist
am Umfang des Fallschachtes 12 eine vierte Anschlußeinrichtung 28 zum
Injizieren von Chemikalien angeordnet. In die Imprägniereinrichtung 2
werden vorzugsweise Ameisensäuredampf, Wasserdampf und/oder
Wasserstoffperoxid injiziert. Über die dritte Anschlußeinrichtung 27 wird
vorzugsweise die im Bereich des Einlasses 6 des Kochers 3 entnommene
und über eine erste Pumpe 29 (Fig. 1) und einen ersten Wärmetauscher 30
zum Zwecke des Temperierens geführte Chemikalie injiziert, insbesondere
das Rohmaterial 1 mit Ameisensäure dampfbesprüht. Das Injizieren der
Chemikalie in der Imprägniereinrichtung 2 dient insbesondere einer
Benetzung und Befeuchtung des Rohmaterials 1, damit dieses im
anschließenden Kocher 3 von den dort eingesetzten Chemikalien effektiver
umgewandelt werden kann.
Die Fig. 3 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Vorrichtung der Fig. 1 im
Bereich des Kochers 3. Das aus der Imprägniereinrichtung 2 über den
Fallschacht 12 zugeführte eingeweichte Rohmaterial wird mittels einer
Stopfeinrichtung 13, die an einer Seitenwand des sich in diesem Bereich
aufweitenden Fallschachtes 12 angeordnet ist, in den Kocher 3 eingestopft.
Die Stopfeinrichtung 13 weist einen dritten Elektromotor 32, ein drittes
Getriebe 33 sowie eine Stopfschnecke 34 auf.
Die Längsachse 4 des Kochers 3 schließt mit der Horizontalen einen spitzen
Winkel zwischen 3° und 40° ein, im dargestellten Ausführungsbeispiel von
etwa 15°. Mit der Stopfschneckenachse 36 schließt die Längsachse 35
ebenfalls einen spitzen Winkel zwischen 30° und 75° ein, im dargestellten
Ausführungsbeispiel von etwa 55°. Im Bereich des dem Fallschacht 12
zugeordneten Einlasses 6 des Kochers 3 besitzt die auf einer ersten
Hohlwelle 37 angeordnete erste Förderschnecke 5 eine größere Steigung
als in dem sich in Aufwärtsrichtung anschließenden Reaktionsraum 14. Das
Verhältnis der Steigung beträgt etwa 2 : 1. Die Steigung der ersten
Förderschnecke 5 im Bereich des Einlasses 6 entspricht in etwa der Steigung
der Stopfschnecke 34 oder ist geringfügig kleiner. An das untere Ende des
Einlasses 6 ist eine erste Antriebseinheit 38 angeflanscht, die einen in seiner
Geschwindigkeit regelbaren ersten Elektromotor 39 und ein erstes Getriebe
40 aufweist. Der Antrieb erfolgt über eine zapfenartig aus dem Einlaß 6
herausgeführte Verlängerung der ersten Hohlwelle 37 mit einer
Geschwindigkeit zwischen 0,1 und 1 Umdrehungen/Minute, vorzugsweise
etwa 0,4 Umdrehungen/Minute. Der Einlaß 6 ist im wesentlichen durch ein
an seinen Enden Flansche aufweisendes Einlaßrohr 41 gebildet, das an
seiner Unterseite Austrittsöffnungen 42 für den Austritt von Chemikalien
aufweist. Diese werden in einer Wanne 43 aufgefangen und sind über
einen Austrittsstutzen 44 entnehmbar und der Vorrichtung wieder
zuführbar, insbesondere der dritten Anschlußeinrichtung 27 der
Imprägniereinrichtung 2 (Fig. 2).
Durch Abstrahlen, Konvektion, Verdunsten, Besprühen über die dritte
Anschlußeinrichtung 27 und/oder sonstiges aktives Abkühlen wird
die Temperatur des bereits mit Chemikalien versetzten Rohmaterials 1 im
Bereich des Fallschachtes 12 und/oder des Einlasses 6 herabgesetzt,
beispielsweise auf etwa 25°C. Dadurch kommt es zu einem
Chemikaliendrift in das Rohmaterial 1 und das Imprägnieren des
Rohmaterials 1 mit den Chemikalien wird verbessert, was zu einer höheren
Effizienz des anschließenden Zellstoffkochens bewirkt. Am unteren Ende
des Einlasses 6 bildet sich ein Chemikaliensumpf, der zusätzlich noch
einmal zu einer Benetzung des Rohmaterials 1 mit den Chemikalien führt.
An den Einlaß 6 schließt sich der unter anderem durch das zylindrische
Reaktionsrohr 45 aus Edelstahl gebildete Reaktionsraum 14 an. Das
Reaktionsrohr 45 weist auf seiner Unterseite am unteren und oberen Ende
des Reaktionsraumes 14 Austrittsöffnungen 46 auf. Über diese können
Chemikalien aus dem Reaktionsraum 14 austreten und werden durch ein
mit dem Reaktionsrohr 45 koaxiales Außenrohr 47 aufgefangen, das nahe
seinem unteren Ende einen Anschlußstutzen 48 zur Entnahme der
Chemikalien aufweist. Die Verweildauer des zu behandelnden
Rohmaterials im Reaktionsraum 14 hängt insbesondere von der
Zusammensetzung der Chemikalien, der Temperatur und dem eingesetzten
Rohmaterial ab. Typische Verweildauern in der Kochung liegen im Bereich
zwischen 15 Minuten und 12 Stunden, für Einjahrespflanzen vorzugsweise
zwischen 60 Minuten und 2,5 Stunden, für Hölzer vorzugsweise zwischen
60 Minuten und 6 Stunden.
An den Reaktionsraum 14 schließt sich in Aufwärtsrichtung der Auslaß 7
an, der im wesentlichen aus einem beidseitig einen Flansch aufweisenden
Auslaßrohr 49 besteht, das an der Unterseite einen weiteren Fallschacht 16
aufweist. Am oberen axialen Ende ist an das Auslaßrohr 49 eine
Gegendruckeinrichtung 50 angeflanscht, die zwei Pneumatikzylinder 51
aufweist, die mit jeweils einem Ende über eine Gabelkopfverbindung 52 an
dem axial oberen Flansch des Auslaßrohres 49 festgelegt sind. Das jeweils
andere Ende der Pneumatikzylinder 51 ist über eine weitere
Gabelkopfverbindung 53 an einem Flansch 54 eines Hülsenelementes 55
festgelegt, das auf der ersten Hohlwelle 37 gleitend verschiebbar ist. An
seinem dem Reaktionsraum 14 zugewandten Ende weist das
Hülsenelement 55 einen den Reaktionsraum 14 teilweise verschließenden
Gegendruckteller 56 auf. Wenngleich das Kochen des Rohmaterialbreis im
Reaktionsraum 14 im wesentlichen unter Atmosphärendruck erfolgt, ist
durch den Gegendruckteller 56 ein Staudruck aufbaubar, der insgesamt zu
einem Auspressen der Chemikalien aus dem Rohmaterialbrei führt, bevor
dieses den Kocher 3 über den weiteren Fallschacht 16 verläßt.
Die über den Anschlußstutzen 48 entnommenen Chemikalien sind über
eine zweite Pumpe 57 (Fig. 1) und einen zweiten Wärmetauscher 58 dem
Reaktionsraum 14 über eine am oberen Ende der ersten Hohlwelle 37
angeordneten fünften Anschlußeinrichtung 59 wieder zuführbar. Hierzu
weist die erste Hohlwelle 37 am unteren und oberen Ende oder über
die gesamte axiale Länge des Reaktionsraumes 14 verteilt erste
Injektionsöffnungen 60 auf. Diese sind vorzugsweise axial gleichmäßig
beabstandet, wobei der Abstand im dargestellten Ausführungsbeispiel der
Steigung der ersten Förderschnecke 5 entspricht. Vor oder nach der zweiten
Pumpe 57 bzw. dem zweiten Wärmetauscher 58 sind dem
Chemikalienkreislauf frische, unverbrauchte und/oder wiederaufbereitete
Chemikalien aus entsprechenden Vorratsbehältern 61 zuführbar. Das
Wiederaufbereiten der Chemikalien umfaßt insbesondere ein Abtrennen der
gelösten Inhaltsstoffe, wie beispielsweise Lignin oder Terpene, die einer
Weiterverarbeitung zugeführt werden können.
In der Imprägniereinrichtung 2, im Chemikalienkreislauf und/oder im
Kocher 3 sind Temperaturmeß- und/oder Temperaturregeleinrichtungen 62
und/oder Meßeinrichtungen 63 zur Bestimmung der chemischen
Zusammensetzung der eingesetzten Chemikalien angeordnet. Diese sind
mit einer zentralen Prozeßsteuerung verbunden, die unter Berücksichtigung
der Art, Feuchte und Größe des eingefüllten Rohmaterials 1, der Steigungen
der ersten und zweiten Förderschnecke 5, 10 und den Anforderungen an
den herzustellenden Zellstoff den ersten, zweiten und dritten Elektromotor
23, 32, 39 steuern. Außerdem werden durch die zentrale Prozeßsteuerung
die mittels der Wärmetauscher 30, 58 vorgebbaren Temperatur der
eingesetzten Chemikalien geregelt.
Die Fig. 4 zeigt ein Mittelstück 75 eines in der ersten Hohlwelle 37
angeordneten Verdrängerkörpers, mittels dem der Ort und/oder der
Volumenstrom der in den Reaktionsraum 14 injizierten Chemikalien
einstellbar ist. Das Mittelstück 75 weist eine durchgehende axiale Bohrung
71 auf, über welches die Chemikalien dem Verdrängerkörper zuführbar
sind. Auf seiner Außenumfangsfläche bildet das Mittelstück 75
vorzugsweise einstückig mehrere äquidistante Lagerringe 74 aus, mittels
denen sich das Mittelstück 75 an der Innenfläche der ersten Hohlwelle 37
abstützt. Jeweils zwei Lagerringe 74 begrenzen einen im wesentlichen
kreisringzylindrischen Hohlraum 76, der über radiale Ausströmöffnungen
73 mit der axialen Bohrung 71 verbunden ist. Im Bereich der radialen
Ausströmöffnung 73 weist die Außenumfangsfläche des Verdrängerkörpers
eine im Ausführungsbeispiel umlaufende und im Querschnitt eine
Krümmung aufweisende Nut 77 auf, die der besseren Verteilung der
Chemikalien im kreisringzylindrischen Hohlraum 76 dient. Im übrigen ist
der Außenumfang des Verdrängerkörpers im Bereich zwischen zwei
Lagerringen 74 im wesentlichen zylindrisch, insbesondere kreiszylindrisch.
Alternativ hierzu kann die Außenumfangsfläche auch konisch sein,
beispielsweise mit einem Winkel von < 3°. Durch die im dargestellten
Ausführungsbeispiel insgesamt fünf Lagerringe 74 des Mittelstücks 75 sind
vier kreisringzylindrische Hohlräume 76 gebildet, über welche die in die
Bohrung 71 einströmenden Chemikalien durch jeweils korrespondierende
erste Injektionsöffnungen 60 der ersten Hohlwelle 37 in den Reaktionsraum
14 gelangen.
Die Fig. 5 zeigt ein Anfangsstück 78 des Verdrängerkörpers mit insgesamt
drei Lagerringen 74 und einem dem oberen Ende des Reaktionsraums 14
zugeordneten ersten Lagerzapfen 79. Auch das Anfangsstück 78 weist eine
axial durchgehende Bohrung 71 mit einer endseitigen Einströmöffnung 72
auf, die über entsprechende Ausströmöffnungen 73 mit den
kreisringzylindrischen Hohlräumen 76 verbunden ist. Der axiale Abstand
der Lagerringe 74 im Anfangsstück 78 ist geringfügig, beispielsweise etwa
10%, größer als der Abstand der Lagerringe 74 im Mittelstück 75. Die
axiale Länge des ersten Lagerzapfens 79 entspricht in etwa der axialen
Länge eines kreiszylindrischen Hohlraums 76. Der Durchmesser der
Ausströmöffnung 73 ist im Anfangsstück 78 geringfügig, beispielsweise
etwa 20%, kleiner als im Mittelstück 75. Die axiale Erstreckung der
umlaufenden Nut 77 entspricht jeweils in etwa dem Durchmesser der
Ausströmöffnung 73.
Die Fig. 6 zeigt ein Endstück 80 des Verdrängerkörpers, mit insgesamt zwei
Lagerringen 74 und einem dem unteren Ende des Reaktionsraums 14
zugeordneten zweiten Lagerzapfen 81. Die axiale Bohrung 71, die im
Anfangsstück 78, Mittelstück 75 und Endstück 80 vorzugsweise den
gleichen Durchmesser aufweist, ist im Endstück 80 als Sacklochbohrung
ausgeführt, die im zweiten Lagerzapfen 81 endet. Der Abstand der
Lagerringe 74 im Endstück 80 ist gegenüber dem entsprechenden Abstand
im Mittelstück 75 reduziert, beispielsweise um etwa 30%. Auch die Breite
der Lagerringe 74 ist im Endstück 80 gegenüber dem Mittelstück 75
herabgesetzt, beispielsweise um etwa 25%. Der Durchmesser der
Ausströmöffnung 73 ist demgegenüber im Endstück 80 größer als im
Mittelstück 75, beispielsweise um etwa 40%. Alternativ hierzu können die
axialen Abstände der Lagerringe 74, die Breite der Lagerringe 74 und/oder
die Durchmesser der Ausströmöffnungen 73 im Anfangsstück 78,
Mittelstück 75 und Endstück 80 identisch sein, insbesondere sind die
diesbezüglichen Darstellungen in den Fig. 4 bis 6 nicht maßstäblich.
Der Verdrängerkörper kann auch einstückig ausgeführt sein und besteht
vorzugsweise aus einem gegenüber den eingesetzten Chemikalien
ausreichend resistenten Kunststoff, beispielsweise aus Polytetrafluorethylen
(PTFE). Mit seinem ersten und zweiten Lagerzapfen 79, 81 ist der
Verdrängerkörper in dem Kocher 3 und insbesondere in der ersten
Hohlwelle 37 gelagert und kann feststehend sein oder mit einer gegenüber
der ersten Hohlwelle 37 geringeren, gleichen oder höheren
Geschwindigkeit rotieren. Die für den Verdrängerkörper erforderliche
axiale Länge kann bei Bedarf durch Aneinanderreihen von ausreichend
vielen Mittelstücken 75 erreicht werden. Der Außendurchmesser des
Verdrängerkörpers im Bereich der kreisringzylindrischen Hohlräume 76
kann über die axiale Länge des Verdrängerkörpers konstant sein oder
insbesondere in Richtung auf das Endstück 80 bzw. den zweiten
Lagerzapfen 81 variieren, insbesondere zunehmen, um die für den
jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Strömungsgeschwindigkeiten in
den ersten Injektionsöffnungen 60 und damit das Einströmen der
Chemikalien in den Reaktionsraum 14 einzustellen. Durch axiales
Verschieben des Verdrängerkörpers in der ersten Hohlwelle 37 kann
darüber hinaus Ort und Menge der in den Reaktionsraum 14
einströmenden Chemikalien gesteuert werden.
Die Fig. 7 zeigt die platzsparende Anordnung von mehreren Kochern 3, 3a,
3b, . . ., 3y, 32 hintereinander. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in der
Fig. 7 weder eine Imprägniereinrichtung 2 noch eine
Weiterbehandlungseinrichtung 17 dargestellt. Jeder der Kocher 3, 3a, 3b,
3y, 32 fördert das Rohmaterial 1 vom tiefer liegenden Einlaß 6, 6a, 6b,
6y, 62 zum höher liegenden Auslaß 7, 7a, 7b, . . ., 7y, 72. Vom Auslaß 7
des ersten Kochers 3 fällt das Rohmaterial 1 in den Einlaß 6a des zweiten
Kochers 3a usw. bis es zuletzt aus dem Auslaß 72 des letzten Kochers 32
entnehmbar und gegebenenfalls einer der Weiterbehandlungseinrichtungen
17, 18 der Fig. 1 zuführbar ist. Die Höhe einer derartigen
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum kontinuierlichen Kochen von
zellulosehaltigem Rohmaterial ist im wesentlichen durch die Höhe eines
einzelnen Kochers 3 bestimmt und somit gegenüber dem Stand der Technik
deutlich reduziert. Durch die erfindungsgemäße Zickzack-Anordnung der
einzelnen Kocher 3, 3a, 3b, . . ., 3y, 32 ist darüber hinaus auch die Breite
und Länge der Anlage verhältnismäßig gering. Der Abstand des Einlasses 6
des ersten Kochers 3 zum Einlaß 6b des übernächsten Kochers 3b ist dabei
vorzugsweise geringer als die einfache axiale Länge der vorzugsweise
identisch aufgebauten Kocher 3, 3a, 3b, . . ., 3y, 32.
Claims (19)
1. Vorrichtung zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem
Rohmaterial (1), insbesondere Zellstoffgewinnungsvorrichtung, mit
einer Imprägniereinrichtung (2) zum Imprägnieren des Rohmaterials
(1) und einem röhrenförmigen Kocher (3) mit einer um eine
Längsachse (4) des Kochers (3) rotierenden ersten Förderschnecke (5),
die das Rohmaterial (1) von einem Einlaß (6) zu einem Auslaß (7) des
Kochers (3) befördert, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse
(4) des Kochers (3) mit der Horizontalen einen spitzen Winkel
zwischen 3 und 40° einschließt und daß der Einlaß (6) an einem
unteren Endabschnitt des Kochers (3) und der Auslaß (7) an einem
oberen Endabschnitt des Kochers (3) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste
Förderschnecke (5) auf einer zur Längsachse (4) koaxialen ersten
Hohlwelle (37) angeordnet ist, die erste Injektionsöffnungen (60)
aufweist zum Injizieren von Chemikalien in einen radial sich an die
Außenfläche der ersten Hohlwelle (37) anschießenden und axial
zwischen dem Einlaß (6) und dem Auslaß (7) gebildeten
Reaktionsraum (14) des Kochers (3).
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der
ersten Hohlwelle (37) ein Verdrängerkörper angeordnet ist, mittels
dem der Ort und/oder der Volumenstrom der in den Reaktionsraum
(14) injizierten Chemikalien einstellbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Verdrängerkörper eine axiale Bohrung (71) mit einer Einströmöffnung
(72) für die Chemikalien aufweist und radiale Auströmöffnungen (73)
für das Ausströmen der Chemikalien in die erste Hohlwelle (37)
aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verdrängerkörper axial voneinander beabstandete Lagerringe (74)
aufweist, mit denen der Verdrängerkörper in Anlage an der ersten
Hohlwelle (37) ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Reaktionsraum (14) im wesentlichen
ringzylindrisch ist und radial außen von einem zylindrischen
Reaktionsrohr (45) begrenzt ist, das Austrittsöffnungen (46) aufweist
für den Austritt der Chemikalien aus dem Reaktionsraum (14).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß am oberen Ende des Reaktionsraums (14) eine
kraftbeaufschlagbare Gegendruckeinrichtung (50) angeordnet ist, die
ein überwindbares aber einen Gegendruck erzeugendes Hindernis
zwischen dem Reaktionsraum (14) und dem Auslaß (7) des Kochers
(3) bildet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gegendruckeinrichtung (50) eine auf der ersten Hohlwelle (37)
gleitend verschiebbare Gegendruckplatte (56) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Förderschnecke (5) sich vom Einlaß (6)
bis in den Reaktionsraum (14) erstreckt, und daß die Steigung der
ersten Förderschnecke (5) im Einlaß (6) größer ist als im
Reaktionsraum (14).
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Einlaß (6) und Imprägniereinrichtung
(2) eine die Füllung des Kochers (3) unterstützende Stopfeinrichtung
(13) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Imprägniereinrichtung (2) einen
rohrförmigen Schneckenförderer mit einer auf einer zweiten
Hohlwelle (21) angeordneten zweiten Förderschnecke (10) aufweist
und daß der Schneckenförderer einen Befüllraum (9) über einen
Imprägnierraum (20) mit einem Übergaberaum (11) verbindet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Hohlwelle (21) im Abschnitt des Imprägnierraums (20) zweite
Injektionsöffnungen (26) aufweist zum Injizieren von Chemikalien.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steigung der zweiten Förderschnecke (10) im Abschnitt des
Befüllraums (9) größer ist als im Abschnitt des Imprägnierraums (20).
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Kochen des Rohmaterials 1 in dem
Kocher (3) Ameisensäure und Wasserstoffperoxid einsetzbar sind.
15. Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem
Rohmaterial (1), insbesondere Zellstoffkochen, bei dem zunächst das
Rohmaterial (1) in einer Imprägniereinrichtung (2) imprägniert wird
und dann das imprägnierte Rohmaterial in einem röhrenförmigen
Kocher (3) mit einer um eine Längsachse (4) des Kochers (3)
rotierenden ersten Förderschnecke (5), die das Rohmaterial (1) von
einem Einlaß (6) zu einem Auslaß (7) des Kochers (3) befördert,
gekocht wird, dadurch gekennzeichnet, daß während des Kochens
das Rohmaterial (1) vom unten liegenden Einlaß (6), unter einem
Winkel zwischen 3 und 40° gegenüber der Horizontalen, zum oben
liegenden Auslaß (7) befördert wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die zum
Kochen erforderlichen Chemikalien über erste Injektionsöffnungen
(60) in einer die erste Förderschnecke (5) tragende ersten Hohlwelle
(37) in einen Reaktionsraum (14) des Kochers (3) injiziert werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die zum Kochen erforderlichen Chemikalien aufbereitet werden,
insbesondere die Temperatur auf einen vorgebbaren Wert eingestellt
wird, und anschließend wieder dem Verfahren zugeführt werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß in der dem Kocher (3) vorgeschalteten
Imprägniereinrichtung (2) das Rohmaterial (1) mit Ameisensäure oder
Ameisensäuredampf in Kontakt gebracht wird.
19. Verfahren der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das
imprägnierte Rohmaterial vor Eintritt in den Reaktionsraum (14)
abgekühlt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10119182A DE10119182A1 (de) | 2001-04-12 | 2001-04-12 | Vorrichtung und Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10119182A DE10119182A1 (de) | 2001-04-12 | 2001-04-12 | Vorrichtung und Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10119182A1 true DE10119182A1 (de) | 2002-10-24 |
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ID=7681971
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| DE10119182A Withdrawn DE10119182A1 (de) | 2001-04-12 | 2001-04-12 | Vorrichtung und Verfahren zum kontinuierlichen Kochen von zellulosehaltigem Rohmaterial |
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