DE10119981C1 - Anzeigevorrichtung in öffentlichen Verkehrsmitteln - Google Patents
Anzeigevorrichtung in öffentlichen VerkehrsmittelnInfo
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Abstract
Es wird eine Anzeigevorrichtung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschlagen, die wenigstens einen Projektor zur Projektion von Fahrgastinformationen auf einer in den öffentlichen Verkehrsmitteln bereits vorhandenen Fläche aufweist. Dies erspart einen hohen nachträglichen Montageaufwand, wenn Fahrgastinformationssysteme in öffentlichen Verkehrsmitteln installiert werden sollen.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Anzeigevorrichtung in
öffentlichen Verkehrsmitteln nach der Gattung des
unabhängigen Patentanspruchs.
Es ist bereits bekannt, in öffentlichen Verkehrsmitteln
Bildschirme zur Darstellung von Fahrgastinformationen bzw.
Unterhaltungsprogrammen bzw. Werbung bereitzustellen.
Aus der Offenlegungsschrift DE 197 08 764 A1 ist ein
interaktives digitales Informations- und Unterhaltungssystem
für Fahrzeuge bekannt. Bei diesem System sind mehrere
Terminals mit je einem Bildschirm und einer
Eingabeeinrichtung an einen Zentralrechner angeschlossen und
es ist vorgesehen, dass diese Terminals jeweils einem
Fahrsitz zugeordnet sind, wobei mindestens ein Bildschirm
eines Terminals in die Rücklehne eines Fahrsitzes eines
Fahrzeugs integriert ist, der sich in Sitzrichtung vor dem
Fahrsitz, dem dieses Terminal zugeordnet ist, befindet. Aus
der Offenlegungsschrift DE 199 39 972 A1 ist eine Anordnung
zur Darstellung von Video-Audio-Informationen im
Fahrgastraum eines Kraftfahrzeugs bekannt. Dabei ist eine
Projektionswand in ihrer Betriebsstellung im Bereich hinter
einer Vordersitzrückenlehne angeordnet, wobei ein Projektor
im Bereich einer rückwärtigen Sitzbanklehne angeordnet ist.
Nachteilig an diesen Vorrichtungen ist, dass sie bei einem
nachträglichen Einbau schwierig zu installieren sind.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen nachträglichen
Einbau einer Anzeigevorrichtung in öffentlichen
Verkehrsmitteln zu erleichtern.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des unabhängigen
Patentanspruchs gelöst.
Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung
hat den
Vorteil, dass eine einfache nachträgliche Installation der
Anzeigevorrichtung möglich, ist, ohne
baulich das öffentliche Verkehrsmittel wesentlich zu
verändern. Dabei können insbesondere horizontale und
vertikale, im öffentlichen Verkehrsmittel bereits vorhandene
Projektionsflächen, beispielsweise Wände, Decken von Bussen,
Bahnen, Scheiben mit hohem Reflexionsfaktor zur Projektion
genutzt werden. Temperaturbereichsgrenzen aufgrund von
Belüftungen und Heizung sind nicht mehr relevant. Darüber
hinaus ist eine Projektion einfacher und kostengünstiger als
die Installation von Bildschirmen, seien es TFT oder
Plasmabildschirme. Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung
ist insbesondere zur Erweiterung von bestehenden, aus dem
Stand der Technik bekannten Systemen geeignet. Kennzeichnend
für die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung ist, dass sie
universell unabhängig vom Einbauort ohne hohen Aufwand in
dem öffentlichen Verkehrsmittel eingebaut werden kann.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten
Maßnahmen und Weiterbildungen sind vorteilhafte
Verbesserungen der im unabhängigen Patentanspruch
angegebenen Anzeigevorrichtung in öffentlichen
Verkehrsmitteln möglich.
Besonders vorteilhaft ist, dass der Projektor die
Fahrgastinformation aus wenigstens zwei Teilbildern
zusammensetzt. Dabei kann beispielsweise der Fahrplan im
Vordergrund und Werbung im Hintergrund dargestellt werden.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass der wenigstens eine
Projektor mit einer beweglichen Optik verbunden ist, um
bewegliche Anzeigen oder animierte Formen darzustellen.
Durch die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung können
insbesondere solche Flächen zur Darstellung von
Fahrgastinformationen genutzt werden, die mit
konventionellen Systemen wie Bildschirmen nicht erreichbar
sind.
Es ist weiterhin von Vorteil, dass der wenigstens eine
Projektor an ein Videoverteilsystem angeschlossen ist, an
das auch ein Bildschirm zur Darstellung der
Fahrgastinformationen angeschlossen ist. Damit ist eine
einfache Kombination der erfindungsgemäßen
Anzeigevorrichtung mit einer aus dem Stand der Technik
bekannten Anzeigevorrichtung möglich. Schließlich ist es
auch von Vorteil, dass die Anzeigevorrichtung neben den
reinen Fahrgastinformationen auch Werbung darstellt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild der
erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
Zunehmend werden in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen
und Bahnen Fahrgastinformationen optisch dargestellt, um die
Fahrgäste über Fahrpläne auf dem Laufenden zu halten.
Darüber hinaus werden solche Anzeigevorrichtungen auch zur
Darstellung von Unterhaltungsprogrammen und/oder Werbung
eingesetzt. Erfindungsgemäß wird nun vorgeschlagen, eine
Anzeigevorrichtung derart auszubilden, dass ein Projektor
die Fahrgastinformationen auf in den öffentlichen
Verkehrsmitteln bereits vorhandenen Flächen zur Projektion
darstellt. Dabei werden in einem öffentlichen Verkehrsmittel
meist mehr als eine Projektionseinheit eingesetzt, wobei
dabei auch nur ein Projektor eingesetzt werden kann, dessen
Projektion dann über ein optisches Verteilsystem auf die
einzelnen Projektionsflächen abgebildet werden. Ein solches
optisches Verteilsystem kann beispielsweise aus Lichtleitern
gebildet werden. An den Ausgängen der Lichtleiter sind dann
Optiken zur Projektion auf die Projektionsflächen
vorgesehen, also beispielsweise Linsen. Die Linsen dienen
dann zur Aufweitung des darzustellenden Bildes.
Fig. 1 zeigt als Blockschaltbild die erfindungsgemäße
Vorrichtung. Eine Videoaufbereitung 3 erhält von einer
ersten Datenquelle Werbeinhalte 1 und von einer zweiten
Datenquelle Fahrgastinformationen 2. Die Werbeinhalte 1 als
auch die Fahrgastinformationen 2 können entweder von einem
Speichermedium wie einer Videokassette oder einer
Festplatte, magnetisch oder optisch, kommen oder sie werden
über Funk, beispielsweise über digitale Rundfunksignale wie
DAB (Digital Audio Broadcasting) empfangen und dann der
Videoaufbereitung 3 zugeführt. Die Videoaufbereitung 3
erzeugt aus den Daten von den Datenquellen 1 und 2 ein
Videosignal.
Fahrgastinformationen, wie Haltestellennamen, Abfahrtszeiten
oder Notfallinformationen und Werbeinhalte, wie Diashows
oder Filme, werden auf der selben Anzeigeeinheit
dargestellt. D. h. es muß dafür gesorgt werden, daß i. d. R.
die Werbung für aktuelle Ereignisse, wie das Bekanntgeben
der nächsten Haltestelle, unterbrochen wird oder aber
zumindest eingeblendet wird. Die Videoaufbereitung 3 ist
damit für die Zeit- und ortsrichtige Zusammenstellung eines
Videoinhaltes verantwortlich. Möglich ist dabei eine
Realisierung in Hardware in Form eines Sequenzers oder/und
in Software in Form eines Interpreters für Ablaufscripte. Da
davon auszugehen ist, daß beide Informationsquellen aus
verschiedenen Formaten (Bilder: JPG, TIFF, BMP . . . und Videos:
MPG, . . .) bestehen, ist die Konvertierung der Formate
ebenfalls eine Aufgabe der Videoaufbereitung.
Digitale Rundfunkübertragungssysteme wie DAB zeichnen sich
durch ihre Breitbandigkeit aus und sind daher für die
Übertragung von Multimediadaten bestens geeignet,
insbesondere auch deshalb, weil über diese digitalen
Rundfunkübertragungssysteme beliebige Daten und nahezu
beliebige Dateienformate übertragbar sind. Anstatt von DAB
sind auch andere digitalen Rundfunk- und
Funkübertragungssysteme hierfür geeignet. Dazu zählen DRM
(Digital Radio Mondiale), DVB (Digital Video Broadcasting)
und UMTS (Universal Mobile Telecommunication System).
Die Videoaufbereitung 3 ist an ein Videoverteilsystem 4 an
geschlossen, das ein Videosignal an eine Projektor 5 und
einen Bildschirm 8 überträgt. Der Projektor 5 und der Bild
schirm 8 sind in einem öffentlichen Verkehrsmittel angeord
net. Der Projektor 5 stellt auf einer Fläche in dem öffent
lichen Verkehrsmittel, die bereits vorhanden ist, die Wer
bung und Fahrgastinformationen als Videobild dar. Bei dem
Projektor 5 handelt es sich im einfachsten Fall um einen
Videoprojektor, wie er zur Darstellung von Filmen im Heimbe
reich verwendet wird. Dabei wird eine Videoquelle über eine
Standardschnittstelle (SVHS, FBAS, . . .) mit dem Projektor 5
verbunden und der Inhalt auf eine Leinwand oder Wand pro
jiziert. Aufgrund der i. d. R. wenig "optimalen" Projektions
flächen wird sicher die Optik des Projektors von der eines
Standardgerätes abweichen. Sowohl das darzustellende "geo
metrische Format", wie auch der hohe Anspruch an die Licht
stärke, werden hier abweichen. Dazu wird hier die Fläche 6
verwendet und in einem Feld 7 wird die Werbung und die Fahr
gastinformation dargestellt. Die Fläche 6 ist hier bei
spielsweise eine Seitenwand oder eine reflektierende
Scheibe. Linienverlaufsanzeigen können dabei beispielsweise
unter der Fahrzeugdecke oder auf Seitenholmen dargestellt
werden.
Dem Projektor 5 kann eine bewegliche Optik vorgeschaltet
werden, die das darzustellende Videosignal bewegt bzw. ani
miert. Anstatt wie hier dargestellt nur einem Projektor, sind
auch zwei, drei oder mehr Projektoren in einem Bus oder einem
Straßenbahnwagen einsetzbar. Das Videoverteilsystem 4 kann
optisch oder elektrisch ausgeführt sein. Auch der Bildschirm
8 stellt auf seiner Anzeige 7 die Werbung und die
Fahrgastinformationen dar.
Die Fahrgastinformationen 2 werden hier im Vordergrund
dargestellt, während die Werbung im Hintergrund dargestellt
wird. Überlegung bei dieser Darstellungsform ist es, daß bei
unterschiedlichen darzustellenden Quellen nicht erst eine
Zusammenführung der Inhalte errreicht werden muß, sondern
daß Inhalte (soweit sinnvoll) von verschiedenen Projektoren
auf ein und dieselbe Fläche zeitgleich projiziert werden
können. Z. B. kann der Haltestellenname, der aus einer
anderen Informationsquelle stammen kann, direkt auf eine
laufende Werbung eingeblendet werden.
Claims (5)
1. Anzeigevorrichtung in öffentlichen Verkehrsmitteln,
dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung
wenigstens einen Projektor (5) zur Projektion von
Fahrgastinformationen auf wenigstens eine in den
öffentlichen Verkehrsmitteln bereits vorhandene Fläche
(6) aufweist.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Projektor (5)
die Fahrgastinformationen aus wenigstens zwei
Teilbildern zusammensetzt.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Projektor (5)
mit einer beweglichen Optik zur Erzeugung von
beweglichen Anzeigen und/oder animierten Formen
verbindbar ist.
4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Projektor (5)
an ein Videoverteilsystem (4) angeschlossen ist, an das
auch wenigstens ein Bildschirm (8) zur Darstellung der
Fahrgastinformationen angeschlossen ist.
5. Anzeigevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Anzeigevorrichtung in den Fahrgastinformationen auch
Werbung darstellt.
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