DE10117495A1 - Tragarm - Google Patents
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Abstract
Tragarm mit flächig-planer Grundstruktur, mit kopfseitigen Verschraubungspunkten zum Anschließen einer Last, mit fußseitigen Aufnahmeelementen zum Einleiten der Last in ein Lager und mit einer einseitig einer planen Grundfläche gegenüberliegend ausgebildeten flächig-planen kopfseitigen Verstärkung der Grundstruktur, die sich von den Verschraubungspunkten, diese einschließend, bis zur lagerseitigen Lasteinleitung erstreckt und zur Verringerung der Masse des Tragarmes mit nur einseitig offenen napfartigen Ausnehmungen versehen ist, die durch Aussteifungsstege voneinander getrennt sind. Die an diesen Aussteifungsstegen auftretenden Spannungskonzentrationen können dadurch vermieden werden, dass sich die napfartigen Ausnehmungen in eine plane Grundfläche des Tragarmes hinein öffnen, die der flächig-planen kopfseitigen Verstärkung der Grundstruktur gegenüberliegt. Durch den Abbau der Spannungskonzentrationen kann der Tragarm als Druckgussteil hergestellt werden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Tragarm zum Anschließen einer Last an
einem Lager der im Oberbegriff des Anspruch 1 genannten Art.
Das Anbinden von Lasten an Lager über einen Tragarm findet
insbesondere im Kraftfahrzeugbau Verwendung. Dabei ist die Last
meistens ein Motor, ein Antriebsaggregat oder ein Getriebe, während die
Lager vor allem bei Kraftfahrzeugen, die in großer Serie zu günstigen
Preisen hergestellt werden, in aller Regel als reine Gummilager,
sogenannte Feststofflager, ausgelegt sind. In gleicher Weise dienen
solche Tragarme aber auch dem Anbinden der Lasten an
anspruchsvolleren und aufwendigeren Lagern, beispielsweise an
Hydrolagern, pneumatischen Lagern oder auch allen Varianten von
regelbaren oder stellbaren viscoelastischen Lagern. Dabei kann der
Tragarm sowohl als Bestandteil des Lagers als auch als selbständiges
Montageteil als auch als integrierter Bestandteil der zu lagernden Last
ausgelegt sein.
Im Einzelnen ist dabei der hier in Rede stehende Tragarm speziell in
Verbindung mit einem Feststofflager beschrieben. In diesem Fall ist der
Tragarm nämlich bereits in der Weise im Feststofflager integriert, dass
er als Bestandteil des Lagers von einer Zulieferfirma hergestellt und an
den Automobilhersteller als Teil, beispielsweise eines Motorlagers oder
Aggregatlagers oder auch eines Getriebelagers, ausgeliefert wird.
Ein solches einfaches Feststofflager besteht zumeist aus einer
Tragfeder aus Gummi und einem separaten Dämpfer, im einfachsten
Fall einer dämpfenden Gegenfeder, die ebenfalls als Gummipuffer
ausgebildet ist, die in einem Lagergehäuse oder einer Lagerschelle
eingespannt sind. Zwischen der Tragfeder und dem Dämpfer ist der
lasteinleitende Abschnitt des Tragarms eingefügt und lasteinleitend
angeschlossen.
An dem aus dem Lager herausragenden "kopfseitigen" Abschnitt des
Tragarmes sind mindestens eine, meistens zwei, drei oder vier
durchgehende Öffnungen ausgebildet, die als Verschraubungspunkte,
auch als Justierhilfen dem Anschließen und Fixieren der federnd zu
lagernden Last dienen.
Es ist verständlich, dass solche Tragarme speziell im Kraftfahrzeugbau
hoch beanspruchte Teile sind. Insbesondere bei Verwendung im
Zusammenhang mit Motorlagern und Aggregatlagern müssen sie die
gesamte statische und dynamische Last des Motors bzw. Aggregats
unter Fahrbetriebsbedingungen aufnehmen und in das Lager einleiten.
Diese Problemstellung verschärft sich mit der zunehmenden Masse und
den größer werdenden Drehmomenten der zu lagernden Motoren.
Zudem soll ein Tragarm, der diesen Anforderungen entspricht, möglichst
preiswert und überdies möglichst leicht sein. So kommt es dazu, dass
ein heute im Kraftfahrzeugbau anzufindender Lagerarm für
Feststofflager der beschriebenen Art, aber auch für Hydrolager oder
andere, vor allem Motorlager und Aggregatlager, aus konstruktiv
sorgfältig konturiertem und ebenso sorgfältig legiertem Aluminium
besteht. Dabei liegt trotz aller Rationalisierung der Kostenanteil solch
eines Tragarms noch immer im Bereich von 25% des Gesamtpreises
eines entsprechenden Motorlagers. Diese Kosten kommen dabei nicht
nur durch das Erfordernis der Verwendung einer hochwertigen
Aluminiumlegierung, sondern auch dadurch mit zustande, dass ein
Tragarm dieser Art zur Gewährleistung der geforderten
Sicherheitsfaktoren nach dem aufwendigen und kostenintensiven
Verfahren des Kokillengießens hergestellt werden muss.
Ausgehend von diesem landläufigen Stand der Technik liegt der
Erfindung das technische Problem zugrunde, einen Lagertragarm der
vorstehend beschriebenen Art, insbesondere einen Lagertragarm aus
Aluminium, verfügbar zu machen, der bei Einhaltung aller
Qualitätsanforderungen und Sicherheitsanforderungen ohne eine
Vergrößerung seiner Masse nach dem Aluminiumdruckgussverfahren
hergestellt werden kann.
Die Erfindung löst dieses technische Problem durch einen Tragarm, der
die im Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist.
Die Erfindung beruht auf der überraschenden Erkenntnis, dass die bei
Belastung des Tragarms, insbesondere bei dynamischer Belastung des
Tragarms, auftretenden Spannungskonzentrationen im Bereich der zur
Massenreduktion geschaffenen Aussparungen und den zwischen diesen
verbleibenden absteifenden Stegen auftretenden hohen
Spannungskonzentrationen drastisch vermindert werden können, wenn
diese freigeräumten Bereiche nicht von der den verstärkenden Aufbau
aufweisenden Seite des Tragarms her, sondern von der
gegenüberliegenden Seite her, also von der Seite her, die zumindest im
Wesentlichen als plan und eben ausgebildete Grundfläche des Tragarms
her, ausgearbeitet sind. Aufgrund dieser konstruktiven Verminderung der
im belasteten Tragarm auftretenden Spannungsspitzen und
Spannungskonzentration braucht der Tragarm nicht mehr nach dem
aufwendigen Kokillengussverfahren hergestellt zu werden, sondern ist
einer Herstellung nach dem Druckgussverfahren zugänglich.
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung ist im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispieles der
Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen sowie in Verbindung mit
dem in Fig. 1 erläuterten Stand der Technik näher beschrieben. Es
zeigen
Fig. 1 den Tragarm eines Feststofflagers nach dem Stand der
Technik zum Anschluss eines Getriebes an ein
Getriebelager;
Fig. 2 in gleicher perspektivischer Sicht wie Fig. 1 ein
Ausführungsbeispiel des Tragarms mit den Merkmalen
der Erfindung; sowie
Fig. 3 den in Fig. 2 gezeigten Tragarm mit den Merkmalen
der Erfindung in gleicher Sicht nach Rotation um seine
Längsachse um 180°.
Der in Fig. 1 in perspektivischer Draufsicht dargestellte Tragarm eines
Feststoff-Getriebelagers nach dem Stand der Technik weist eine im
Großen und Ganzen flächig-plane Grundstruktur 1 auf. Der Tragarm
weist kopfseitig (2) drei durchgehende Bohrungen 3 auf, die als
Verschraubungspunkte für eine anzuschließende Last, hier ein
Antriebsaggregat eines Kraftfahrzeugs, auf. Fußseitig (4) sind auf der
flächig-planen Grundstruktur 1 Aufnahmeelemente 5 zum Einleiten der
lastseitig einwirkenden Kräfte in ein hier nicht dargestelltes Gummilager
üblicher Bauart angeordnet.
Kopfseitig weist die flächig-plane Grundstruktur 1 eine ebenfalls plane,
flächige Verstärkung 6 auf. Diese kopfseitige flächig-plane
Verstärkung 6 der ebenfalls flächig-planen Grundstruktur 1 ist, bezogen
auf die Hauptfläche des Tragarmes, einseitig vorspringend und der im
Wesentlichen planen Grundfläche 7 gegenüberliegend konfiguriert und
erstreckt sich, bezogen auf die Längsachse des Tragarmes, von der
Spitze des Tragarmes, die Verschraubungspunkte 3 einschließend,
durchgehend bis unmittelbar an die Lastaufnahmeelemente 5 heran.
Von der Verstärkung 6 her sind zur Verringerung der Gesamtmasse des
Tragarmes nur einseitig offene, napfartige Ausnehmungen 9,
sogenannte Ausräumungen, eingebracht, zwischen denen Stege 10 zur
Aussteifung der Ausräumungen und zur Stabilisierung des kopfseitigen
Bereichs des Tragarmes stehen gelassen sind.
Diese Stege 10 bilden bekanntermaßen die problematischen
Spannungszonen der landläufigen Lagertragarme. Der landläufige Stand
der Technik weist die unterschiedlichsten Konfigurationen der
Ausräumungen 9 und der Stege 10 auf, die insgesamt dem Ziel dienen,
einen optimalen Kompromiss zwischen den Zielkonflikten, den Tragarm
einerseits so leicht wie möglich zu konstruieren, andererseits jedoch
auch hoch dauerbelastbar auszubilden. Dabei ist der Preis, der für
solche Kompromisse zur Lösung des Zielkonflikts gezahlt werden muss,
das Erfordernis, solche Träger durch Kokillenguss herzustellen.
Ein Tragarm mit den Merkmalen der Erfindung ist in der Fig. 2 gezeigt,
und zwar in der gleichen perspektivischen Sicht wie der Tragarm nach
dem Stand der Technik in Fig. 1.
Das in Fig. 2 gezeigte Ausführungsbeispiel eines Tragarmes mit den
Merkmalen der Erfindung ist in der gleichen Darstellung und gleichen
Sicht gezeichnet wie das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel nach
dem Stand der Technik. Auf der flächigen und planen Grundstruktur 1 ist
kopfseitig die im Wesentlichen ebenfalls flächig-plane Verstärkung 6
ausgebildet. Dabei ist der Begriff "flächig-plan" in der aus Fig. 2
ersichtlichen Weise im Rahmen der vorliegenden Beschreibung nicht
streng mathematisch, sondern gesamtkonzeptionell im Sinne eines
vorherrschenden Struktureindrucks zu verstehen. So soll dieser Begriff
beispielsweise Aussparungen 12 mit umfassen, die für die Aufnahme
des Kopfes eines Anschlussschraubbolzens vorgesehen sind. Auch soll
dieser Begriff ein geringes schulterförmiges Abfallen der
Verstärkungsfläche 6 zu den seitlichen Bolzenanschlüssen 3
einschließen, wie dies ebenfalls aus der Fig. 2 ersichtlich ist. Derartige
Strukturelemente, die im Wesentlichen ohnehin durch die einzuhaltende
Anschlussgeometrie vorgegeben sind, sind ohne wesentlichen
qualitativen Einfluss auf die Erfindung und beeinträchtigen auch nicht
die Wirkung der im Vorherrschenden "flächig-plane" Ausbildung der
Verstärkung 6, die im Kopfbereich des Tragarmes auf der ebenfalls in
diesem Verständnis "flächig-planen" Grundstruktur vorstehend
aufgebracht ist.
Insoweit sind also der Tragarm nach dem Stand der Technik (Fig. 1) und
der Tragarm mit den Merkmalen der Erfindung (Fig. 2) bis auf
Abstimmungskonfigurationen identisch. Der erfindungswesentliche
Unterschied zwischen beiden Tragarmen besteht jedoch darin, dass bei
dem Tragarm nach dem Stand der Technik in der aus Fig. 1
ersichtlichen Weise die massesparenden Ausnehmungen 9 von der
Oberfläche der Verstärkung 6 her in den Kopfbereich 2 des Trägers
napfartig eingebracht sind, also zur Oberfläche der Verstärkung 6 hin
offen und zur durchgehend weitgehend planen Grundfläche 7 des
Tragarmes hin geschlossen ausgebildet sind, während die funktionell
gleichen Zwecken dienenden Ausnehmungen 9 in der aus den
Fig. 2 und 3 ersichtlichen Weise bei dem Tragarm mit den
Merkmalen der Erfindung nicht von der Oberfläche der Verstärkung 6
her, sondern von der planen Grundfläche 7 her (Fig. 3) in die
Grundstruktur und durch diese hindurch in die Verstärkung 6 hinein in
den Tragarm eingebracht sind. Dies führt dazu, dass die gesamte
Oberfläche 14 der Verstärkung 6, von gegebenenfalls vorzusehenden
Durchgrifföffnungen 13 abgesehen, die anwenderseitig aus
Montagegründen erforderlich und einzubringen sind, eine in sich
geschlossene und keine großen Durchbrechungen und schmalen Stege
aufweisende Oberfläche aufweist, auf der sich die durch die Last auf
den Träger aufgebrachte Spannung nahezu homogen verteilt. Dies
bedeutet jedoch nicht, die Spannungskonzentrationen, die bei dem
Tragarm nach dem Stand der Technik auf den Stegen 10 (Fig. 1)
auftreten, bei dem Tragarm mit den Merkmalen der Erfindung (Fig. 2)
zuzulassen. Vielmehr verlaufen die Kantenflächen der Stege 10 in der
aus Fig. 3 ersichtlichen Weise praktisch plan in die insgesamt plane
Grundfläche 7 des Tragarmes ein. Dies führt wiederum dazu, dass sich
die durch Lasteinwirkung auch in den Stegen 10 bei dem Tragarm der
Erfindung auftretende Spannung auf die gesamte Oberfläche der
Grundfläche 7 aufläuft und sich auf dieser fast gleichmäßig bis an das
Lastaufnahmeelement 5' heran, das den Dämpfer anschließt, verteilen
kann. Dies führt, wie die Spannungsbilder zeigen, zu einer wesentlich
besseren Verteilung der Spannung auf größere Bereiche der plan
angrenzenden Grundfläche 7, so dass es bei einer solchen Ausbildung
des Tragarmes gemäß der Erfindung an keiner Stelle im Tragarm zu
derart kritischen Spannungskonzentrationen kommt, wie dies beim
Stand der Technik der Fall ist. Diese Auswirkung hat wiederum den
praktischen Vorteil, dass der Tragarm mit den Merkmalen der Erfindung
nicht derart kritische Spannungsbereiche und damit entsprechende
überhöhte Sicherheitsfaktoren aufweist und einhalten muss, was
wiederum den Weg zur Herstellung des Tragarms der Erfindung durch
Druckgussverfahren und mit billigeren Aluminiumlegierungen ermöglicht.
Diese Vorteile des Tragarms der Erfindung werden dabei, wie ohne
weiteres einleuchtend ist, unabhängig von der Art und der Richtung der
Belastung des Tragarms verfügbar, da in jedem Fall des Lastangriffs
und der Spannungserzeugung in den Stegen 10 diese Stegspannungen
bei dem Tragarm der Erfindung stetig und bruchfrei auf die gesamte
plane Grundfläche 7 des Tragarmes ausgeleitet werden.
Die in der Fig. 3 erkennbaren Stege 10, die zwischen den
Ausnehmungen 9 zur Versteifung und Stabilisierung des Tragarmes
ausgebildet sind, weisen eine solche Winkelausrichtung in der Ebene
der planen Grundstruktur auf, dass sie die an den
Verschraubungspunkten 3 eingeleiteten Spannungen auf möglichst
große zusammenhängende Flächen der Unterseite 7 des Tragarmes
auszulaufen ermöglichen. Neben diesen aussteifenden Stegen 10
können die Innenwandflächen der Ausnehmungen 9 zusätzlich mit
weiteren Rippungen 11 versehen sein, die einer Versteifung und einer
Feinabstimmung der Spannungsverteilung im Tragarm dienen. Selbst
wenn dabei die Feinabstimmung der Verrippung im Tragarm von
Feststofflager zu Hydrolager zu Luftlager verschieden ausfallen wird, so
bleibt doch das Grundprinzip der Auslegung des Tragarmes mit den
Merkmalen der Erfindung stets das gleiche.
Claims (5)
1. Tragarm mit flächig-planer Grundstruktur, mit kopfseitigen
Verschraubungspunkten zum Anschließen einer Last, mit fußseitigen
Aufnahmeelementen zum Einleiten der Last in ein Lager und mit einer
einseitig einer planen Grundfläche gegenüberliegend ausgebildeten flächig-
planen kopfseitigen Verstärkung der Grundstruktur, die sich von den
Verschraubungspunkten, diese einschließend, bis zur lagerseitigen
Lasteinleitung erstreckt und zur Verringerung der Masse des Tragarmes mit
nur einseitig offenen napfartigen Ausnehmungen versehen ist, die durch
Aussteifungsstege voneinander getrennt sind,
gekennzeichnet durch
eine Öffnung der napfartigen Ausnehmungen (9) in eine plane
Grundfläche (7) des Tragarmes hinein, die der flächig-planen
kopfseitigen (2) Verstärkung (6) der Grundstruktur (1) flächig
gegenüberliegt.
2. Tragarm nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
eine zusätzliche Verrippung (11) auf den Innenflächen der
Ausnehmungen (9).
3. Tragarm nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
gekennzeichnet durch
eine Winkelausrichtung der zwischen den Ausnehmungen (9)
ausgebildeten versteifenden Stege (10) in der Ebene der Grundstruktur in
der Weise, dass die Stege mit ihren Kantenflächen möglichst koplanar in
möglichst großflächig zusammenhängende Oberflächen (7) der
Grundstruktur (7) des Trägers übergehen.
4. Tragarm nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet durch
seine funktionstaugliche Herstellbarkeit als Druckgussteil.
5. Tragarm nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
hergestellt als Aluminium-Druckgussteil.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001117495 DE10117495B4 (de) | 2001-04-03 | 2001-04-03 | Tragarm |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE2001117495 DE10117495B4 (de) | 2001-04-03 | 2001-04-03 | Tragarm |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10117495A1 true DE10117495A1 (de) | 2002-11-07 |
| DE10117495B4 DE10117495B4 (de) | 2004-05-13 |
Family
ID=7680831
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001117495 Expired - Lifetime DE10117495B4 (de) | 2001-04-03 | 2001-04-03 | Tragarm |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10117495B4 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19825442A1 (de) * | 1998-04-17 | 1999-10-21 | Mannesmann Ag | Drehmomentstütze |
-
2001
- 2001-04-03 DE DE2001117495 patent/DE10117495B4/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19825442A1 (de) * | 1998-04-17 | 1999-10-21 | Mannesmann Ag | Drehmomentstütze |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10117495B4 (de) | 2004-05-13 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: ANVIS DEUTSCHLAND GMBH, 36396 STEINAU, DE |
|
| R071 | Expiry of right |