DE10116921C1 - Für eine seitliche Abstützung der angeschnallten Person eingerichtete Sicherheitsgurtanordnung - Google Patents
Für eine seitliche Abstützung der angeschnallten Person eingerichtete SicherheitsgurtanordnungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine für eine seitliche Abstützung der angeschnallten Person eingerichtete Sicherheitsgurtanordnung, bei welcher im Hüftbereich zwischen Schultergurt (16) und Beckengurt (23) über den Körper der Person (30) zusätzliche ausgeschlaufte und über fahrzeugfeste Verankerungen (20, 21) geführte Gurtabschnitte (19, 22) vorgesehen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsgurtanordnung für
quer zur Bewegungsrichtung eines Transportfahrzeuges
sitzende Personen. Da bei zu Lande, zu Wasser wie auch in
der Luft eingesetzten Mannschaftstransportfahrzeugen eine
Sitzanordnung der zu befördernden Personen quer zur
Fahrtrichtung des Transportfahrzeuges bevorzugt wird, wirkt
in einem nicht auszuschließenden Crashfall die
entsprechende Aufprallenergie seitlich auf den Körper der
Insassen. Auf eine derartige Beschleunigungsrichtung sind
herkömmliche, auf einem Dreipunktgurt basierende
Sicherheitsgurtanordnungen nicht eingerichtet, die für in
Fahrtrichtung sitzende Personen vorgesehen und für die
Abstützung bei in der Fahrtrichtung auftretenden
Beschleunigungskräften optimiert sind.
In der DE 43 03 719 A1 ist bereits ein Sicherheitssitz mit
einer integrierten Sicherheitsgurtanordnung beschrieben,
der für quer zur Fahrtrichtung des jeweiligen Fahrzeuges
sitzende Personen konzipiert ist, wobei der Sicherheitssitz
als den Körper des zu sichernden Insassen im Rücken sowie
seitlich umschließende textile Hülle ausgebildet ist, deren
Einstieg durch vier einzelne sternförmig angeordnete
Sicherheitsgurte verschlossen ist, die in einem
Zentralgurtschloß zusammengeführt sind. Soweit die
Querabstützung des Insassen insbesondere durch die
Seitenteile der textilen Hülle erfolgt, ist ein derartiger
Sicherheitssitz auf übliche Mannschaftstransportfahrzeuge
nicht übertragbar, bei denen feste Sitze eingebaut sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Sicherheitsgurtanordnung für quer zur Bewegungsrichtung
eines Transportfahrzeuges sitzende Personen zur Verfügung
zu stellen, die eine ausreichende Sicherheit bei quer auf
die angeschnallte Person einwirkenden Beschleunigungs
kräften vermittelt.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser
Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung verkörpert sich in zwei unterschiedlichen
Ausführungsformen einer ohne einen Gurtaufroller
ausgebildeten und einer mit einem Gurtaufroller versehenen
Sicherheitsgurtanordnung.
Die ohne den Einsatz eines Sicherheitsgurtaufrollers
ausgebildete Sicherheitsgurtanordnung zeichnet sich dadurch
aus, daß das Gurtzeug aus einem mit einem Ende fahrzeugfest
befestigten und an seinem anderen Ende an ein Gurtschloß
angeschlossenen Beckengurt und aus einem mit seinem einen
Ende an einem im Schulterbereich angeordneten obersten
fahrzeugfesten Verankerungspunkt befestigten und von dem
Verankerungspunkt als Schultergurtabschnitt zu dem
Gurtschloß geführten Gurtabschnitt besteht, der in dem
Gurtschloß in einen unterhalb der Schulter zu einer
unterhalb des obersten Verankerungspunktes fahrzeugfest
angebrachten ersten Öse verlaufenden oberen Quergurt
umgelenkt und von hier aus zu einer mit Abstand unterhalb
der ersten Öse fahrzeugfest angebrachten zweiten Öse
weitergeführt und in der zweiten Öse in einen zum
Gurtschloß zurücklaufenden unteren Quergurt umgelenkt ist
und nach Umschlaufung in dem Gurtschloß als Bauchgurt zu
einem im Sitzbereich fahrzeugfest angeordneten untersten
Verankerungspunkt verläuft.
Soweit die Sicherheitsgurtanordnung als einem zusätzlichen
Bestandteil mit einem Sicherheitsgurtaufroller versehen
ist, ist vorgesehen, daß das Gurtzeug aus einem mit einem
Ende fahrzeugfest befestigten und an seinem anderen Ende
ein Gurtschloß tragenden Beckengurt und aus einem von dem
auf der gleichen Körperseite wie der Beckengurt
fahrzeugfest verankerten Sicherheitsgurtaufroller
abwickelbaren Gurtabschnitt besteht, wobei der
Gurtabschnitt von dem Sicherheitsgurtaufroller durch eine
am Gurtschloß ausgebildete Öse zu einer oberhalb der auf
der gleichen Körperseite befindlichen Schulter fahrzeugfest
angeordneten ersten Schulteröse geführt und flach Umlenkung
hinter dem Nacken der Person zu einer über der anderen
Schulter fahrzeugfest angebrachten zweiten Schulteröse
weitergeführt ist und von hier aus als
Schultergurtabschnitt zu dem Gurtschloß verläuft und in dem
Gurtschloß in einen unterhalb der Schulter zu einem
unterhalb der zweiten Schulteröse fahrzeugfest angebrachten
ersten Öse verlaufenden oberen Quergurt umgelenkt ist und
von hier aus zu einer mit Abstand unterhalb der ersten Öse
fahrzeugfest angebrachten zweiten Öse weitergeführt und in
der zweiten Öse in einen zum Gurtschloß zurücklaufenden
unteren Quergurt umgelenkt ist und nach Umschlaufung in dem
Gurtschloß als Bauchgurt zu einem im Sitzbereich
fahrzeugfest angeordneten untersten Verankerungspunkt
verläuft.
In beiden Ausführungsformen ist mit der Erfindung der
Vorteil verbunden, daß aufgrund der Durchschlaufung des
jeweiligen Gurtabschnitts durch die am Gurtschloß
vorgesehenen Umlenkungen einerseits und durch die jeweils
fahrzeugfest angebrachten Ösen andererseits die im
Crashfall seitlich einwirkenden Hauptkräfte gleichmäßig auf
die als Brustgurte wirkenden Quergurte verteilt werden.
Soweit die Sicherheitsgurtanordnung zusätzlich einen
Sicherheitsgurtaufroller aufweist, übt dieser bei
angelegtem Gurtzeug in Aufwickeldrehrichtung eine
straffende Wirkung auf das Gurtzeug aus, wobei aufgrund der
einstückigen Ausbildung des Gurtzeuges und dessen
hosenträgerartigen Anordnung mit entsprechend zugeordneten
Ösen und Umlenkungen der gesamte an den Gurtaufroller
angeschlossene Gurtabschnitt gestrafft wird. Mit der einen
Sicherheitsgurtaufroller aufweisenden
Sicherheitsgurtanordnung ist zudem der Vorteil verbunden,
daß aufgrund der Anordnung des Sicherheitsgurtaufrollers
auf der gleichen Seite wie der Beckengurt und aufgrund des
Verlaufes des von dem Sicherheitsgurtaufroller abziehbaren
Gurtabschnitts über beide Schultern ein Herausdrehen der
unbelasteten Schulter aus dem Gurtzeug bei quer
einwirkender Beschleunigung vermieden ist.
Um die erforderliche Umlenkung des betreffenden
Gurtabschnittes im Bereich des Gurtschlosses zu
realisieren, ist nach Ausführungsbeispielen der Erfindung
vorgesehen, daß die Schloßzunge des Gurtschlosses einen
Schlitz zur Umlenkung des Schultergurtabschnitts in den
oberen Quergurt und einen zweiten Schlitz zur Umlenkung des
unteren Quergurts in den Bauchgurt aufweist, bzw. daß an
dem Schloßkörper des Gurtschlosses eine Durchlauföse für
den vom Sicherheitsgurtaufroller zur Schulter der
angeschnallten Person verlaufenden Gurtabschnitt
ausgebildet ist.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Sitzanordnung von in einem Transport
fahrzeug zu befördernden Personen quer zur
Fahrtrichtung des Fahrzeuges,
Fig. 2 eine mit einer erfindungsgemäßen
Sicherheitsgurtanordnung angeschnallte Person,
Fig. 3 den Gegenstand der Fig. 2 mit einer um einen
Sicherheitsgurtaufroller erweiterten
Sicherheitsgurtanordnung,
Fig. 4 die Schloßzunge eines zugeordneten Gurtschlosses
gemäß den Fig. 2 und 3 in einer
Einzeldarstellung,
Fig. 5 den Schloßkörper eines zugeordneten Gurtschlosses
gemäß den Fig. 2 und 3 in einer
Einzeldarstellung.
In der schematischen Darstellung eines Transportfahrzeuges
31 gemäß Fig. 1 sind neben dem in der Fahrtrichtung des
Fahrzeuges 31 sitzenden Fahrzeugführer 32 mehrere Personen
30 quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges 31 sitzend
angeordnet, wobei diese Personen 30 mit einem zum Stand der
Technik zählenden Dreipunkt-Sicherheitsgurt angeschnallt
sind.
Die erfindungsgemäße Ausbildung der Sicherheitsgurt
anordnung ergibt sich im einzelnen aus der Darstellung der
Fig. 2 und 3, wobei zunächst die in Fig. 2 dargestellte
Sicherheitsgurtanordnung erläutert wird, bei der kein
Sicherheitsgurtaufroller vorgesehen ist. Das in Fig. 2
dargestellte Gurtzeug weist zunächst einen Beckengurt 10
auf, der - wie durch die gestrichelte Darstellung
angedeutet - unter dem rechten Arm der dargestellten Person
30 bis zu einer im einzelnen nicht dargestellten
Befestigung am Fahrzeug für das entsprechende Ende des
Beckengurtes 10 verläuft. An seinem sichtbaren Ende ist der
Beckengurt 10 an ein Gurtschloß 12, und zwar an den
Schloßkörper 13 des Gurtschlosses 12 angeschlossen.
Auf der linken Körperhälfte weist das Gurtzeug einen mit
seinem freien Ende an einem oberhalb der linken Schulter
der dargestellten Person 30 befindlichen fahrzeugfesten
Verankerungspunkt 15 befestigten Schultergurtabschnitt 16
auf, der in seinem weiteren Verlauf zu der Schloßzunge 14
des Gurtschlosses 12 geführt und in einem zugeordneten,
quer verlaufenden Schlitz 17 umgelenkt ist und als oberer
Quergurt 19 über den Brustbereich in Richtung des Rückens
zu einer hier fahrzeugfest angeordneten oberen Öse 20
verläuft. In der oberen Öse 20 erfolgt eine Umlenkung des
oberen Quergurtes 19 zu einer mit Abstand unterhalb der
ersten Öse 19 fahrzeugfest angebrachten zweiten Öse 21,
wobei der entsprechende Gurtabschnitt nach Umlenkung in der
unteren Öse 21 als unterer Quergurt 22 zum Gurtschloß 12
zurückgeführt und hier in einem in der Schloßzunge 14
angeordneten weiteren Schlitz 18 in einen Bauchgurt 23
umgelenkt ist, der mit seinem freien Ende an einem im
Sitzbereich fahrzeugfest angeordneten untersten
Verankerungspunkt 24 befestigt ist. Die Anordnung der
beiden in der Schloßzunge 14 ausgebildeten Schlitze 17 bzw.
18 ergibt sich im einzelnen aus Fig. 4.
Aus der Darstellung wird deutlich, daß die beiden Quergurte
19 und 21 als Brustgurte wirken und den Oberkörper der
angeschnallten Person 30 gegen quer auftretende Beschleuni
gungen sichern. Da der betreffende Gurtabschnitt 16, 19,
21, 23 zwischen dem obersten Verankerungspunkt 15 und dem
untersten Verankerungspunkt 24 einstückig ausgebildet und
mehrfach umgelenkt bzw. umgeschlauft ist, paßt sich der
Gurt den Bewegungen des Oberkörpers der Person 30 bei
auftretenden Querbeschleunigungen an.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
zusätzlich zu dem zu Fig. 2 beschriebenen Gurtverlauf ein
Sicherheitsgurtaufroller 25 angeordnet, von dem das zu
Fig. 2 im einzelnen beschriebene Gurtzeug seinen Ausgang
nimmt. Auch bei dem in Fig. 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist als ein Bestandteil zunächst ein
Beckengurt 10 vorgesehen, der mit seinem einen Ende bei 11
fahrzeugfest befestigt ist und an seinem anderen Ende den
Schloßkörper 13 des zugeordneten Gurtschlosses 12 trägt.
Von dem auf der gleichen Körperseite, nämlich der rechten
Körperseite, wie der Beckengurt 10 fahrzeugfest verankerten
Sicherheitsgurtaufroller 25 ist ein Gurtabschnitt 26
abwickelbar, der durch eine an dem Schloßkörper 13
zusätzlich ausgebildete Durchlauföse 27 (vgl. Fig. 5) zu
einer oberhalb der rechten Schulter der angeschnallten
Person 30 verläuft und nach Umlenkung in einer oberhalb der
Schulter fahrzeugfest angeordneten ersten Schulteröse 28
hinter dem Nacken der angeschnallten Person zu einer
oberhalb der linken Schulter angeordneten zweiten
Schulteröse 29 weitergeführt ist; diese zweite Schulteröse
29 entspricht in ihrer Lage dem zu dem in Fig. 2
dargestellten Ausführungsbeispiel beschriebenen obersten
Verankerungspunkt 15. Von der zweiten Schulteröse 29 nimmt
der Gurt dann den gleichen Verlauf wie ab dem
Verankerungspunkt 15 zu Fig. 2 bereits beschrieben.
Aufgrund der einstückigen Weiterführung des zu Fig. 2
beschriebenen Gurtes von dem als zweite Schulteröse
29 ausgebildeten obersten Verankerungspunkt 15 hinter dem
Nacken der angeschnallten Person bis hin zu dem
entsprechend angeordneten Sicherheitsgurtaufroller 25 wirkt
die Rückholkraft des Sicherheitsgurtaufrollers 25
einschließlich einer daran eventuell angeschlossenen
Strammvorrichtung auf den gesamten angeschlossenen und
mehrfach umgelenkten bzw. umlaufenden Gurtabschnitt 26, 16,
19, 22, 23 bis zu dessen freiem, an dem untersten
Verankerungspunkt 24 befestigten Ende.
Claims (4)
1. Sicherheitsgurtanordnung für quer zur
Bewegungsrichtung eines Land-, Luft- oder
Seefahrzeuges sitzende Personen (30), bei welchem das
Gurtzeug aus einem mit einem Ende fahrzeugfest (bei
11) befestigten und an seinem anderen Ende an ein
Gurtschloß (12, 13) angeschlossenen Beckengurt (10)
und aus einem mit seinem einen Ende an einem im
Schulterbereich angeordneten obersten fahrzeugfesten
Verankerungspunkt (15) befestigten und von dem
Verankerungspunkt (15) als Schultergurtabschnitt (16)
zu dem Gurtschloß (12) geführten Gurtabschnitt
besteht, der in dem Gurtschloß (12, 14) in einen
unterhalb der Schulter zu einer unterhalb des obersten
Verankerungspunktes (15) fahrzeugfest angebrachten
ersten Öse (20) verlaufenden oberen Quergurt (19)
umgelenkt und von hier aus zu einer mit Abstand
unterhalb der ersten Öse (19) fahrzeugfest
angebrachten zweiten Öse (21) weitergeführt und in der
zweiten Öse (21) in einen zum Gurtschloß (12, 14)
zurücklaufenden unteren Quergurt (22) umgelenkt ist
und nach Umschlaufung in dem Gurtschloß (12, 14) als
Bauchgurt (23) zu einem im Sitzbereich fahrzeugfest
angeordneten untersten Verankerungspunkt (24)
verläuft.
2. Einen Sicherheitsgurtaufroller aufweisende
Sicherheitsgurtanordnung für quer zur
Bewegungsrichtung eines Land-, Luft- oder
Seefahrzeuges sitzende Personen (30), bei welchem das
Gurtzeug aus einem mit einem Ende fahrzeugfest (bei
11) befestigten und an seinem anderen Ende ein
Gurtschloß (12, 13) tragenden Beckengurt (10) und aus
einem von dem auf der gleichen Körperseite wie der
Beckengurt (10) fahrzeugfest verankerten
Sicherheitsgurtaufroller (25) abwickelbaren
Gurtabschnitt (26) besteht, wobei der Gurtabschnitt
(26) von dem Sicherheitsgurtaufroller (25) durch eine
am Gurtschloß (12, 13) ausgebildete Öse (27) zu einer
oberhalb der auf der gleichen Körperseite befindlichen
Schulter fahrzeugfest angeordneten ersten Schulteröse
(28) geführt und nach Umlenkung hinter dem Nacken der
Person (30) zu einer über der anderen Schulter
fahrzeugfest angebrachten zweiten Schulteröse (29)
weitergeführt ist und von hier aus als
Schultergurtabschnitt (16) zu dem Gurtschloß (12, 14)
verläuft und in dem Gurtschloß (12, 14) in einen
unterhalb der Schulter zu einem unterhalb der zweiten
Schulteröse (29) fahrzeugfest angebrachten ersten Öse
(20) verlaufenden oberen Quergurt (19) umgelenkt ist
und von hier aus zu einer mit Abstand unterhalb der
ersten Öse (20) fahrzeugfest angebrachten zweiten Öse
(21) weitergeführt und in der zweiten Öse (21) in
einen zum Gurtschloß (12, 14) zurücklaufenden unteren
Quergurt (22) umgelenkt ist und nach Umschlaufung in
dem Gurtschloß (12, 14) als Bauchgurt (23) zu einem im
Sitzbereich fahrzeugfest angeordneten untersten
Verankerungspunkt (24) verläuft.
3. Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei
welcher die Schloßzunge (14) des Gurtschlosses (12)
einen Schlitz (17) zur Umlenkung des
Schultergurtabschnitts (16) in den oberen Quergurt
(19) und einen zweiten Schlitz (18) zur Umlenkung des
unteren Quergurts (22) in den Bauchgurt (23) aufweist.
4. Sicherheitsgurtanordnung nach Anspruch 2 und 3, bei
welcher an dem Schloßkörper (13) des Gurtschlosses
(12) eine Durchlauföse (27) für den vom
Sicherheitsgurtaufroller (25) zur Schulter der
angeschnallten Person (30) verlaufenden Gurtabschnitt
(26) ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001116921 DE10116921C1 (de) | 2001-04-05 | 2001-04-05 | Für eine seitliche Abstützung der angeschnallten Person eingerichtete Sicherheitsgurtanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001116921 DE10116921C1 (de) | 2001-04-05 | 2001-04-05 | Für eine seitliche Abstützung der angeschnallten Person eingerichtete Sicherheitsgurtanordnung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10116921C1 true DE10116921C1 (de) | 2002-06-20 |
Family
ID=7680453
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|---|---|---|---|
| DE2001116921 Expired - Fee Related DE10116921C1 (de) | 2001-04-05 | 2001-04-05 | Für eine seitliche Abstützung der angeschnallten Person eingerichtete Sicherheitsgurtanordnung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10116921C1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7988196B2 (en) | 2008-09-10 | 2011-08-02 | Autoliv Asp, Inc. | Lap loop three point seatbelt system |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4303719A1 (de) * | 1993-02-09 | 1994-08-11 | Autoflug Gmbh | Textiler Sicherheitssitz |
-
2001
- 2001-04-05 DE DE2001116921 patent/DE10116921C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4303719A1 (de) * | 1993-02-09 | 1994-08-11 | Autoflug Gmbh | Textiler Sicherheitssitz |
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| US7988196B2 (en) | 2008-09-10 | 2011-08-02 | Autoliv Asp, Inc. | Lap loop three point seatbelt system |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20141101 |