Die Erfindung betrifft ein Deckenstativ für eine medizinische Leuchte.
Medizinische Leuchten werden üblicherweise mittels eines Mehrgelenk
armsystems an der Decke eines medizinischen Behandlungsraumes an
gebracht und können durch das Gelenkarmsystem sowohl in der Höhe als
auch seitlich verschwenkt werden.
Eine medizinische Leuchte der genannten Art ist aus der EP 548 589 B1
bekannt geworden. Die Aufhängung des Leuchtenkörpers besteht aus hori
zontalen- oder zur Horizontalen geneigten Armen, die durch einzelne Gelenke
miteinander verbunden sind. Auf diese Weise lässt sich der Leuchtenkörper
an einer geeigneten Stelle oberhalb eines medizinischen Behandlungstisches
positionieren.
Bei der in der EP 1087 176 A2 beschriebenen deckengestützten Operations
leuchte wird zwar durch den Einsatz eines Zwischengelenks eine höhere
Beweglichkeit der Leuchtenarme erreicht und vor allem die Problematik von
Totpunktstellungen entschärft, eine Positionierung der Leuchte ist aber
ebenso nur oberhalb eines Behandlungstisches möglich.
Nachteilig bei den bekannten Leuchten ist, dass sie sich, bedingt durch die
Länge der Arme und der Anzahl der Gelenke, nur in einem begrenzten
Bereich innerhalb des Behandlungsraumes verschwenken lassen. Bei der
üblicherweise vorliegenden Deckenbefestigung des Mehrgelenkarm
systems lassen sich normalerweise nur Positionen des Leuchtenkörpers
oberhalb des Behandlungstisches realisieren. Bei besonderen Behand
lungsformen, wie zum Beispiel der Stereotaxie, muss die Möglichkeit
bestehen, einen Patienten von beliebigen Positionen aus zu beleuchten.
Dieses lässt sich mit bekannten, für die Deckenmontage konzipierten
medizinischen Leuchten, nicht realisieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Deckenstativ für eine
medizinische Leuchte derart zu verbessern, dass sich der Leuchtenkörper
allseits eines medizinischen Behandlungstisches einfach positionieren lässt.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
Der Vorteil der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass der Befesti
gungsflansch des Tragarmsystems am Ende eines motorisch um eine Achse
verschwenkbaren Hubarmes befestigt wird und sich dadurch das
Tragarmsystem innerhalb des medizinischen Behandlungsraumes so
vorpositionieren lässt, dass von der Hubarmposition aus die endgültige
Einstellung des Leuchtenkörpers vorgenommen werden kann. Der Hubarm
besitzt zur Befestigung des Tragarmsystems an seinem Ende eine Halterung,
die bei den unterschiedlichen Positionen, die der Hubarm einnehmen kann,
parallel zu sich selbst verschoben wird, so dass der Befestigungsflansch und
das daran befindliche Tragarmsystem ebenfalls parallel zu sich selbst
verschoben werden. Durch den motorisch betätigten Hubarm, der durch einen
Antriebsmotor in seiner vorgewählten Position auch blockiert werden kann,
hat der Befestigungsflansch des Tragarmsystems immer einen festen
Bezugspunkt, von dem aus die gewünschte Position des Leuchtenkörpers
eingestellt werden kann. Die Kombination eines motorisch verschwenkbaren
und auch blockierbaren Hubarms mit einem frei positionierbaren
Tragarmsystem hat außerdem den Vorteil, dass keine über das übliche Maß
hinausgehenden Maßnahmen für den Gewichtsausgleich innerhalb des
Tragarmsystems getroffen werden müssen, so dass eine Vielzahl von
handelsüblichen, für die Deckenbefestigung ausgelegte, Tragarmsysteme
verwendet werden können. Motorisch verschwenkbare Hubarme sind zwar
aus dem Stand der Technik bekannt, jedoch wurden diese bisher nur zur
Befestigung von Behandlungs- und Überwachungsgeräten eingesetzt. Die
Kombination eines motorisch verschwenkbaren Hubarms mit einem
Tragarmsystem für einen Leuchtenkörper eröffnet die Möglichkeit, mit
vorhandenen Komponenten einen neuen Einsatzbereich
für verschwenkbare Leuchtenkörper zu schaffen. Diese für den Fachmann
überraschende Kombinationsmöglichkeit ist bisher nicht erkannt worden,
obwohl sie sich kostengünstig und ohne nennenswerten konstruktiven Ände
rungsaufwand realisieren lässt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im Unteranspruch ange
geben. Zweckmäßigerweise besteht das Tragarmsystem aus einem Hori
zontalarm mit einem gelenkig daran angebundenen Befestigungsflansch,
einem Vertikalarm und einem Schwenkarm. Dabei befindet sich ein erstes
Drehgelenk zwischen dem Horizontalarm und dem Vertikalarm und ein
zweites Drehgelenk ist zwischen dem Vertikalarm und dem Schwenkarm
angeordnet. Eine erste Schwenkachse des ersten Drehgelenks verläuft dabei
fluchtend mit dem ersten Vertikalarm und eine zweite Schwenkachse des
zweiten Drehgelenks ist senkrecht zur ersten Schwenkachse ausgerichtet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Figur gezeigt und im Fol
genden näher erläutert:
Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines motorisch
verstellbaren Deckenschwenk
systems im Längsschnitt,
Fig. 2 ausschnittsweise den Antrieb des
Deckenschwenksystems in der An
sicht A nach der Fig. 1,
Fig. 3 einen Leuchtenkörper an einem
Tragarmsystem,
Fig. 4 ein Deckenstativ nach der Er
findung in einem medizinischen
Behandlungsraum.
Fig. 1 zeigt die Seitenansicht eines Deckenschwenksystems 1 im Längs
schnitt mit einer Deckenhalterung 2 und einem gegenüber der
Deckenhalterung 2 über ein erstes Lager 3 schwenkbaren Hubarm 4. Am
freien Ende des Hubarms 4 ist mittels eines zweiten Lagers 5 eine Halterung
6 befestigt. Eine innerhalb des Hubarms 4 verlaufende Profilstrebe 5 ist über
ein drittes Lager 7 an der Deckenhalterung 2 und ein viertes Lager 8 an der
Halterung 6 befestigt. Mit dem Profilträger 4 und dem ersten Lager 3 ist ein
Schwenkhebel 10 verbunden, der in Verbindung mit einem Hubantrieb 11 zur
Höhenverstellung des Hubarmes 4 dient. Der Schwenkhebel 10 ist mittels
Befestigungsschrauben 12 an dem Hubarm 4 angebracht. Der Hubantrieb 11
besteht aus einer Halterung 13, welche mittels eines Gelenks 14 schwenkbar
an der Deckenhalterung 2 angebracht ist. An der Halterung 13 befinden sich
ein Antriebsmotor 15 und eine Spindel 16 mit einem Spindellager 17. Über
eine Spindelmutter 18 und ein Kupplungslager 26, welche zusammen ein
Kupplungselement zwischen der Spindel 16 und dem Schwenkhebel 10
bilden, ist der Schwenkhebel 10 gelenkig mit der Spindel 16 verbunden. Die
Profilstrebe 9 innerhalb des Hubarmes 4 dient im Wesentlichen zur Parallel
führung der Halterung 6. Die Profilstrebe 9 ist U-förmig, korrespondierend zur
quadratischen Querschnittsfläche des Hubarmes 4, ausgebildet und befindet
sich in der Nähe einer oberen Innenwand 28 des Hubarms 4. Durch die
parallelogrammartige Anordnung der Lager 3, 5, 7, 8 ergibt sich innerhalb des
Hubarms 4 zwischen der Profilstrebe 9 und einer unteren Innenwand 29 des
Hubarms 4 ein Hohlraum 19, der für die Unterbringung von in der Fig. 1 nicht
dargestellten Versorgungsleitungen genutzt werden kann. Wegen der U-förmigen
Kontur der Profilstrebe 9 und der schalenförmigen Anordnung der
Profilstrebe 9 innerhalb des Hubarms 4 wird die lichte Querschnittsfläche des
Hubarms 4 durch die Profilstrebe 9 nicht wesentlich reduziert. An dem vierten
Lager 8 ist eine Justierschraube 20 zur parallelen Ausrichtung der Halterung 6
angebracht, mit der im Wesentlichen die wirksame Länge der Profilstrebe 9
verändert werden kann.
Fig. 2 zeigt den Hubantrieb 11 in der Ansicht A nach der Fig. 1. Gleiche
Komponenten sind mit gleichen Bezugsziffern der Fig. 1 versehen. Die
Antriebswelle 21 des Antriebsmotors 15 ist über einen Kettenantrieb 22 mit
der Spindel 16 verbunden. Das Gelenk 14 besteht aus Gelenkbuchsen 23 an
der Halterung 13 und Buchsen 25 an der Deckenhalterung 2, wobei die
Deckenhalterung 2 in der Fig. 2 nur stückweise dargestellt ist. Durch die
Buchsen 23, 25 wird ein Gelenkbolzen 24 durchgesteckt.
Soll im Betrieb die Position des Hubarms verändert werden, wird mit dem
Antriebsmotor 15 die Spindel 16 gedreht und das Kupplungselement 18
bewegt sich längs des Pfeils 27. Hierbei vollführt die Spindelmutter 18 auf der
Spindel 16 eine rein linear translatorische Bewegung, während sich das
Kupplungslager 26 in Bezug auf das erste Lager 3 auf einer Kreisbahn
bewegt. Bei ausgeschaltetem Antriebsmotor 15 ist die Spindelmutter 18 auf
der Spindel 16 blockiert, so dass der Hubarm 4 in seiner Position verbleibt.
Fig. 3 veranschaulicht ein Tragarmsystem 30 für einen Leuchtenkörper 31,
das aus einem drehgelenkig mit einem Befestigungsflansch 32 verbundenen
Horizontalarm 33, einem Vertikalarm 34, einem ersten Drehgelenk 35
zwischen dem Horizontalarm 33 und dem Vertikalarm 34, einem Schwenkarm
36, einem zweiten Drehgelenk 37 zwischen dem Vertikalarm 34 und dem
Schwenkarm 36 sowie einer Gelenkarmverbindung 38 zwischen dem
Schwenkarm 36 und dem Leuchtenkörper 31 besteht. Das erste Drehgelenk
35 ermöglicht eine Drehung des Vertikalarms 34 gegenüber dem Horizontalarm
33 um eine fluchtend mit dem Vertikalarm 34 verlaufende erste Schwenk
achse 39. Die Bewegung des Schwenkarms 36 erfolgt demgegenüber um die
zweite Schwenkachse 40, die senkrecht zur ersten Schwenkachse 39 steht.
Der Horizontalarm 33 kann gegenüber dem Befestigungsflansch 32 um eine
dritte Schwenkachse 41 gedreht werden, die parallel zur ersten Schwenk
achse 39 verläuft.
Fig. 4 veranschaulicht in Kombination das Deckenschwenksystem 1 mit dem
Hubarm 4 und das Tragarmsystem 30 mit dem Leuchtenkörper 31 in einem
medizinischen Behandlungsraum 42. Gleiche Komponenten sind mit gleichen
Bezugsziffern der Fig. 1 bis 3 bezeichnet. Durch gestrichelte Linien sind in
der Fig. 4 verschiedene Positionen des Leuchtenkörpers 31 in Bezug auf
einen Behandlungstisch 43 veranschaulicht. Der Hubarm 4 ist dabei zur
Decke 44 hin ausgeschwenkt. Soll beispielsweise ein Behandlungsfeld unter
halb des Behandlungstisches 43 beleuchtet werden, wird der Hubarm nach
unten in Richtung des Fußbodens 45 verschwenkt, wobei sich die Halterung 6
und der Befestigungsflansch 32 des Tragarmsystems 30 auf einem Halbkreis
bogen 46 bewegen. Wenn eine entsprechende Arbeitsstellung für das
Tragarmsystem 30 mit dem Hubarm 4 erreicht ist, wird dieser blockiert und
das Tragarmsystem 30 lässt sich dann, zusammen mit dem Leuchtenkörper
31, in die endgültige Position bringen.