DE10114083C1 - Stoßverbindung eines Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder Sprossenprofil - Google Patents
Stoßverbindung eines Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder SprossenprofilInfo
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Abstract
Eine Stoßverbindung (10) eines Kämpferhohlprofils (11) mit einem Rahmen- bzw. Sprossenprofil (13) ist mit einem wesentlichen spielfrei passend in eine Kammer (12) des Kämpferhohlprofils (11) einschiebbaren und dort axial fixierbaren Verbindungsstück (25) versehen, dass mit parallelen Hakenleisten (31, 32) in parallelen hinterschnittenen Längsnuten (16, 17) des Rahmen- oder Sprossenprofils (13) festlegbar ist. Um in einfacherer Weise eine genaue Bündigkeit der aneinander liegenden Profile (13), 11) zu erreichen und ohne Weiteres eine nachträgliche Justierung des Kämpferhohlprofils (11) am Rahmen- oder Sprossenprofil (13) zuzulassen, ist vorgesehen, dass das Verbindungsstück (25) einen die parallelen Hakenleisten (31, 32) aufweisenden Schieber (27) besitzt, der in einer Nut (28) eines in der Kammer (12) des Kämpferhohlprofils (11) fixierbaren Fingers (26) des Verbindungsstücks (25) federbelastet längsbewegbar aufgenommen ist und dass der Schieber (27) und der Finger (26), deren einander gegenüberliegende Seiten mittels Keilflächen (38, 39) ineinander greifen, in Richtung der Tiefe der Nut (28) durch eine Verstellung senkrecht hierzu relativ zueinander einstellbar bewegbar sind.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Stoßverbindung
eines Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder Sprossenprofil
für beispielsweise Fenster, Türen, Trennwände, Abdeckungen und
dgl., nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, und auf einen
solcherart ausgestatteten Profilrahmen.
Bei einer derartigen aus der DE 41 08 547 C1 bekannten
Stoßverbindung wird das Verbindungsstück mit Hilfe von
Befestigungsschrauben zunächst am Rahmen- oder Sprossprofil
und danach senkrecht hierzu am Kämpferhohlprofil fixiert. Bei
einer anderen bekannten und derzeit verwendeten Stoßverbindung
ist das Verbindungsstück auf Rahmen-, Sprossenprofile und
Kämpferhohlprofile konstruktiv ausgerichtet, die zusätzlich
ein Wärmebrückenprofil besitzen, so dass das Verbindungsstück
zweigeteilt zu beiden Seiten des Wärmebrückenprofils
angeordnet ist. Beide Teile des Verbindungsstückes sind
mittels Befestigungsschrauben am Rahmen- bzw. Sprossenprofil
abgestützt und festgelegt, während die Fixierung der beiden
Einzelteile des Verbindungsstücks im Kämpferhohlprofil durch
seitlich einzutreibende Spannstifte erfolgt. Eine ähnliche mit
einem zweigeteilten Verbindungsstück versehene und einen
Verbindungsstift für das letztere verwendende Stoßverbindung
ist ferner aus dem DE 92 06 625 U1 bekannt.
In allen Fällen ist die Fixierung mittels der sich am Rahmen-
bzw. Sprossenprofil abstützenden Befestigungsschrauben nicht
hundertprozentig toleranzausgleichend und daher zu ungenau.
Eine nachträgliche Verstellung des Kämpferhohlprofils
gegenüber dem Rahmen- oder Sprossenprofil zeigt sichtbare
Abdrücke der Befestigungsschrauben der vorhergehenden
Anordnung. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass eine
nachträgliche Lageveränderung bzw. Verschiebung zur
Nachjustierung der Kämpferhohlprofile am Rahmen- bzw.
Sprossenprofil nicht ohne größeren Aufwand möglich ist, da die
Befestigungsschrauben zur Fixierung des bzw. der
Verbindungsstücke am Rahmen- bzw. Sprossenprofil nach dem
Einbringen des bzw. der Verbindungsstücke in die Kammer bzw.
Kammern des Kämpferhohlprofils nicht mehr zugänglich sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Stoßverbindung
eines Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder Sprossenprofil
für beispielsweise Fenster, Türen, Trennwände, Abdeckungen und
dgl. der eingangs genannten Art zu schaffen, die in
einfacherer Weise eine genaue Bündigkeit der
aneinanderliegenden Profile bietet und die ohne Weiteres eine
nachträgliche Justierung des Kämpferhohlprofils am Rahmen-
oder Sprossenprofil zulässt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Stoßverbindung eines
Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder Sprossenprofil für
beispielsweise Fenster, Türen, Trennwände, Abdeckungen und
dgl. der Eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen
Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, dass das
Verbindungsstück vor oder nach dem Eindringen in das
Kämpferhohlprofil in dem Rahmen- oder Sprossenprofil fixierbar
ist, da das Lösen und Festziehen des mit den Hakenleisten
versehenen Schiebers in den Längsnuten des Rahmen- oder
Hohlprofils quer zur Ausrichtung des Kämpferhohlprofils
erfolgt. Auf diese Weise kann die Stoßverbindung auch in
montiertem Zustand vom Kämpferhohlprofil am Rahmen- bzw.
Sprossenprofil gelockert, verschoben und wieder festgezogen
werden. Mit anderen Worten, eine nachträgliche Justierung der
Lage eines Kämpferhohlprofils am Rahmen- bzw. Sprossenprofil
ist ohne Weiteres möglich. Auch bei der Verwendung der
Stoßverbindung an ein Wärmebrückenprofil aufweisenden
Rahmen-, Sprossen- bzw. Kämpferprofilen ist ein einziges
Verbindungsstück ausreichend, da das Festlegen innerhalb der
Profile ohne Versatz erfolgt.
Ein einfach handzuhabendes Lösen bzw. Festziehen des
Verbindungsstück am Rahmen- bzw. Sprossenprofil, was
gleichzeitig zu einer konstruktiv einfachen Lösung führt, ist
durch die Merkmale des Anspruchs 2 und/oder 3 gegeben.
Wenn es ausreichend ist, das Verbindungsstück von einer Seite
her in die hinterschnittenen Längsnuten des Rahmen- bzw.
Sprossenprofils einzuführen, ist es zweckmäßig, den Schieber
entsprechend den Merkmalen nach Anspruch 4 auszugestalten.
Dabei ist der Schieber mit starr zueinander angeordneten
Halteleisten versehen.
Bei anderen Anwendungen ist es zweckmäßig, wenn das
Verbindungsstück an einem beliebigen Längsbereich des Rahmen-
bzw. Sprossenprofils zwischen die hinterschnittenen Längsnuten
eingesetzt werden kann. Dies erfolgt nach der DE 41 08 547 C1
beispielsweise dadurch, dass durch entsprechende konstruktive
Ausgestaltung der Halteleisten ein Einfädeln des
Verbindungsstücks durch Schrägstellen und Verdrehen möglich
ist. Dies bedeutet aber auch, dass das Verbindungsstück nur
allein und nicht in mit dem Kämpferhohlprofil bereits
montiertem Zustand eingesetzt werden kann. Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung sind zur
Vereinfachung der Einsetzbewegung des Verbindungsstücks mit
oder ohne Kämpferhohlprofil in das Rahmen- bzw. Sprossenprofil
die Merkmale nach Anspruch 5 vorgesehen. Damit ist erreicht,
dass das Verbindungsstück mit seinem Schieber ohne eine
Verdrehbewegung in die bzw. zwischen die hinterschnittenen
Längsnuten eingeklippst bzw. eingerastet werden kann. Sind
dabei die Merkmale nach Anspruch 6 und/oder 7 vorgesehen, ist
bei der Fixierung des Verbindungsstücks zwischen den
hinterschnittenen Längsnuten nicht nur eine Längsbewegung des
Schiebers sondern auch eine senkrecht verlaufende Bewegung der
beiden Schieberleisten erreicht.
Mit den Merkmalen nach Anspruch 8 und/oder 9 ist in einfacher
Weise eine Federvorspannung erreicht, die nicht nur in
Richtung der Keilflächen sondern auch in die beiden zu dieser
Diagonalen winkligen Richtungen wirkt. Mit den Merkmalen nach
Anspruch 9 ist außerdem erreicht, dass zur Bewegung sowohl des
Schiebers als auch der beiden Schieberleisten zueinander eine
einzige Schraubendruckfeder ausreichend ist.
Zur Minimierung der auf die Keilflächen wirkenden Kraft sind
gemäß eines weiteren Ausführungsbeispiels die Merkmale nach
Anspruch 10 vorgesehen.
Um nach dem Festlegen des Verbindungsstücks im Rahmen bzw.
Sprossenprofil mit Sicherheit zu erreichen, dass
Stoßverbindungen ohne zu starkes Anziehen eine ausreichende
Verschiebesicherung bieten, sind die Merkmale nach Anspruch 11
vorgesehen.
Mit dem Merkmal nach Anspruch 12 und/oder 13 ist erreicht,
dass das Verbindungsstück ohne Werkzeug an geeigneter bzw. an
der korrekten Stelle in der Kammer des Kämpferhohlprofils
eingesetzt und gehalten werden kann. Dies kann vor oder nach
der Festlegung des Verbindungsstücks am Rahmen- bzw.
Sprossenprofil erfolgen.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Profilrahmen für
verschiedenste Gegenstände, wie Fenster, Türen, Trennwände,
Abdeckungen und/oder dgl. nach dem Oberbegriff des Anspruchs
14. Bei solchen Profilrahmen ist der Einsatz der vorgenannten
Stoßverbindung besonders vorteilhaft. Sind dabei die Merkmale
nach Anspruch 15 vorgesehen, ist ein problemloses Trennen der
Verbindungen bzw. Lösen des Schiebers des Verbindungsstückes
jederzeit möglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer teilweise längs geschnittener
Darstellung eine Stoßverbindung gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung zwischen
einem Kämpferhohlprofil und einem Rahmen- bzw.
Sprossenprofil,
Fig. 2 in auseinandergezogener Darstellung die Einzelteile
der Stoßverbindung nach Fig. 1,
Fig. 3A u. 3B in zusammengebauter Schnittdarstellung gemäß Linie
III-III der Fig. 1 die Stoßverbindung in
gelöstem bzw. festgezogenem Zustand,
Fig. 4 in schematischer teilweise längsgeschnittener
Darstellung eine Stoßverbindung gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung zwischen
einem Kämpferhohlprofil und einem Rahmen- bzw.
Sprossenprofil,
Fig. 5 in auseinandergezogener Darstellung die Einzelteile
der Stoßverbindung nach Fig. 4 und
Fig. 6A u. 6B in zusammengebauter Schnittdarstellung gemäß Linie
VI-VI der Fig. 4 die Stoßverbindung in gelöstem
bwz. festgezogenem Zustand.
Die in der Zeichnung dargestellte Stoßverbindung 10 bzw 10'
dient zum Verbinden eines Kämpferhohlprofils 11 mit einem
Rahmen- oder Sprossenprofil 13, wie sie für
Rahmenkonstruktionen von Fenstern, Türen, Abdeckungen und dgl.
Verwendung finden. Es versteht sich, dass die Stoßverbindung 10, 10'
auch bei Rahmenkonstruktionen von Gewächshäusern, Wandelementen,
Fassadenbauteilen und Dächern eingesetzt werden kann. Derartige
Profile sind aus Kunststoff oder Aluminium oder dgl. hergestellt.
Die Stoßverbindung 10, 10' kann zum rechtwinkligen oder
spitzwinkligen Ansetzen eines Kämpferhohlprofils 11 an ein Rahmen-
oder Sprossenprofil 13 Verwendung finden. Es ist auch möglich, ein
endseitig entsprechend geformtes Kämpferhohlprofil nicht nur an ein
gerades sondern auch an ein gebogenes Rahmen- oder Sprossenprofil
mit Hilfe einer derartigen Stoßverbindung anzusetzen.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen wird ein
Verbindungsstück der Stoßverbindung 10 bzw 10' einen Ends in eine
Kammer 12 eines Kämpferhohlprofils 11 eingesetzt und fixiert
gehalten und andern Ends mit dem Rahmen- bzw. Sprossenprofil 13 fest
verbunden. Das Rahmen- bzw. Sprossenprofil 13 besitzt zwei
Hohlprofilteile 14 und 15, von denen das Hohlprofilteil 14 zwei
hinterschnittene längs verlaufende parallele Längsnuten 16 und 17
besitzt, zwischen die die Stoßverbindung 10 klemmend gehalten wird.
Das Hohlprofilteil 15, das über ein Wärmebrückenprofil 18 aus
beispielsweise einem glasfaserverstärkten Kunststoff mit dem
Hohlprofilteil 14 fest verbunden ist, besitzt eine verbreiterte die
Außenfläche bildende Profilabdeckung 19. Die Ausgestaltung des
Kämpferhohlprofils 11, das in den Fig. 1 und 4 nicht im
Einzelnen dargestellt ist, ist im Wesentlichen die selbe, wie
die des Rahmen- bzw. Sprossenprofils 13.
Gemäß Fig. 1 besitzt die Stoßverbindung 10 ein
Verbindungsstück 25 aus beispielsweise Kunststoff oder
Aluminium oder einem anderen metallischen Werkstoff, das einen
Ends in die Kammer 12 des Kämpferhohlprofils 11 einsteckbar
und andern Ends zwischen die beiden parallelen Längsnuten 16,
17 des Rahmen- bzw. Sprossenprofils 13 bringbar und in der
Weise verstellbar bzw. festziehbar ist, dass das
Kämpferhohlprofil 11 ohne Versatz und ohne Spiel mit dem
Rahmen- bzw. Sprossenprofil 13 in beispielsweise lotrechter
Anordnung verbindbar ist. Das Verbindungsstück 25 besitzt
einen Finger 26, dessen Außenquerschnittsabmessungen den
Innenquerschnittsabmessungen der Kammer 12 des
Kämpferhohlprofils 11 derart entsprechen, dass der Finger 26
ohne wesentliches Spiel in der Kammer 12 gehalten ist. Das
Verbindungsstück 25 besitzt außerdem einen Schieber 27, der in
einer von zwei Seiten her offenen Nut 28 des Fingers 26
bewegbar angeordnet ist und der an seinem aus der Nut 28
herausragenden Ende mit einem Schuh 29 mit zwei im Abstand
angeordneten parallelen Hakenleisten 31 und 32 versehen ist,
die in die hinterschnittenen Längsnuten 16 und 17 des Rahmen-
bzw. Sprossenprofils 13 greifen und zwischen diesen gleiten
können. Der Schieber 27 besitzt eine etwa L-förmige Gestalt,
wobei der Schuh 29 mit den Hakenleisten 31 und 32 den einen
Schenkel des U bildet während der dazu senkrechte andere
Schenkel 30 im Wesentlichen vollständig in der Nut 28 des Fingers 26
aufgenommen ist. Dieser Schenkel 30 des Schiebers 27 und der Grund
33 der Nut 28 des Fingers 26 sind an ihren einander
gegenüberliegenden Seiten mit zwei parallelen im Abstand
angeordneten Keilflächen 38 und 39 bzw. 36 und 37 versehen, die
aufeinander passen. Die eine Keilfläche 38 des Schiebers 27 ist mit
einer senkrecht zu ihr über einen Teil ihrer Länge verlaufenden
Sacklochbohrung 42 versehen, in die eine Schraubendruckfeder 43
eingesetzt und gehalten ist, die gegen die gegenüberliegende
Keilfläche 36 des Fingers 26 drückt. Die anderen Keilflächen 37 und
39 von Finger 26 und Schieber 27 sind von axial fluchtenden
Bohrungen 44 und 45 durchdrungen, von denen die Bohrung 44 in
Querrichtung des Fingers 26 als Langloch ausgebildet ist und die
jeweils außenseitig erweiternd gestuft sind und so der Aufnahme
einer Sechskantmutter 46 und einer Schraube 47 einschließlich deren
Kopf 48 dienen.
In zusammengebautem Zustand des Verbindungsstücks 25 liegen die
Keilflächen 36, 37 und 38, 39 von Finger 26 und Schieber 27 einander
gegenüber und werden bei nur lose mit der Mutter 46 verbundener
Schraube 47 durch die Druckfeder 43 auf Abstand gehalten. In diesem
Zustand besitzt die Hakenleiste 31, 32 einen bestimmten Abstand zu
den gegenüber liegenden, die Nut 28 begrenzenden Stirnseiten 49 des
Fingers 26. Dieser Abstand ist so groß, dass das Verbindungsstück 25
mit seinen Hakenleisten 31 und 32 von einer Längsseite aus in die
hinterschnittenen Längsnuten 16, 17 des Rahmen- bzw.
Sprossenprofils 13 geschoben werden kann. Mit anderen Worten,
die Begrenzungsstege der hinterschnittenen Längsnuten 16 und
17 befinden sich zwischen der Stirnseite 49 des Fingers 26 und
den Innenflächen 51 der Hakenleisten 31 und 32.
Wird die Verbindungsschraube 47 angezogen, bewegt sich der
Schieber 27 einerseits in Richtung des Pfeiles A weiter in die
Nut 28 des Fingers 26 hinein und andererseits, da die
Keilflächen 36, 37 und 38 und 39 aneinanderliegen,
gleichzeitig gemäß Pfeil B in Richtung der Tiefe der Nut 28
und damit in axialer Richtung des Verbindungsstücks 25 bzw.
des Kämpferhohlprofils 11. Dadurch verringert sich der Abstand
zwischen den Innenflächen 51 der Hakenleisten 31, 32 und den
betreffenden Stirnseiten 49 des Fingers 26, so dass gemäß
Fig. 1 eine Klemmung des Verbindungsstücks 25 in den
Längsnuten 16, 17 des Rahmen- bzw. Sprossenprofils 13 erfolgt
(vgl. Fig. 3B).
Der Finger 26 besitzt an seinem das Längsende der Nut 28
begrenzenden Endbereich eine Querbohrung 52, die etwa parallel
zur Befestigungsschraube 47 verläuft und eine in der
Querbohrung 52 einbringbare Schraubendruckfeder 53 sowie
Federdeckel 54 und 55, die die Druckfeder 53 endseitig
aufnehmen und die in der Querbohrung 52 axial bewegbar jedoch
unverlierbar gehalten sind. Die Deckel 54 und 55 sind jeweils
über einen angeformten Raststift 56 gegen die Druckfeder 53
bewegbar. Im in die Kammer 12 des Kämpferhohlprofils 11
eingeschobenen Zustand des Verbindungsstücks 25 rasten die
Raststifte 56 in Bohrungen von seitlichen Wandungen der Kammer
12, so dass das Verbindungsstück 25 im Kämpferhohlprofil 11
verrastend gehalten wird. Auf diese Weise wird beim vorstehend
beschriebenen Anziehen des Verbindungsstücks 25 das
Kämpferhohlprofil 11 an das Rahmenprofil 13 herangezogen. In
einem Abstand zu den Rastbohrungen sind in den betreffenden
Wandungen des Kämpferhohlprofils 11 zum Rahmen- bzw.
Sprossenprofil 13 hin versetzt weitere Bohrungen, hinter denen
sich der Kopf 48 der jeweiligen Verstellschraube 47 des
Verbindungsstücks 25 befindet. Mit anderen Worten, die
Verstellschraube 47 jedes Verbindungsstücks 25 kann in
montiertem Zustand der beiden Profile 11 und 13 mit Hilfe
eines Werkzeugs gelöst und festgezogen werden.
Wenn auch bei diesem Ausführungsbeispiel die
Schraubendruckfeder 43 in einer Sacklochbohrung in einer der
Keilflächen angeordnet ist, versteht es sich, dass eine
derartige Schraubendruckfeder auch winklich zu den
Keilflächen, d. h. in einer Sachklochbohrung der Innenfläche
des Schuhs 29 angeordnet sein kann.
Bei der in den Fig. 4 bis 6 dargestellten Stoßverbindung
10' ist zusätzlich eine Maßnahme vorgesehen, die es
ermöglicht, das Verbindungsstück 25' statt vom offenen Ende
her im Zuge des Rahmen- bzw. Sprossenprofils 13 zwischen die
hinterschnittenen Längsnuten 16 und 17 einzuklippsen bzw.
einzurasten, ohne das eine Verdrehung des Verbindungsstücks 25'
notwendig ist. Soweit nichts anderes beschrieben ist, ist das
Verbindungsstück 25' entsprechend dem Verbindungsstück 25
ausgestaltet, was insbesondere für den Finger 26 mit seiner Nut 28
der Verbindungsschraube 47 und der Rastanordnung 52 bis 56 gilt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel besitzt das Verbindungsstück 25'
einen zweigeteilten Schieber 27'. Der Schieber 27' besitzt zwei
Schieberleisten 61 und 62, die im Wesentlichen symetrisch zueinander
ausgestaltet sind und die in einem geringen Abstand nebeneinander in
der Nut 28 entsprechend den Pfeilen A und B (Fig. 6A) bewegbar
gehalten sind. Die dem Nutengrund 33 zugewandte Seite der
Schieberleisten 61 und 62 ist ebenfalls mit einander sich
ergänzenden Keilflächenteilen 38' und 39' versehen, was bedeutet,
dass sich die Schieberleisten 61 und 62 des Schiebers 27' genauso
bewegen, wie der Schieber 27 des Verbindungsstücks 25 der Fig. 1
bis 3. Die Schieberleisten 61 und 62, von denen jede jeweils eine
Hakenleiste 31' bzw 32' besitzt, sind an ihrer den Keilflächenteilen
38' und 39' abgewandten Oberseite mit längsverlaufenden, d. h. in
Richtung ihrer Längserstreckung verlaufenden Schrägflächen 63 bzw.
64 versehen. Zwischen den Schrägflächen 63 und 64 befindet sich ein
Keilstück 65 mit einer Innengewindebohrung 48', in die die
Verbindungskopfschraube 47 eingreifen kann. Das Keilstück 65
erstreckt sich über einen wesentlichen Längenbereich der
Schieberleisten 61, 62 innerhalb der Nut 28. Durch die
Anordnung der Schraubendruckfeder 43' teilweise zwischen und
im Wesentlichen unter den Schieberleisten 61 und 62 in
Sacklochbohrungshälften 42' ergibt sich bei Lockerung der
Verbindungschraube 47 sowohl eine Vorspannung der beiden
Schieberleisten 61 und 62 zueinander als auch der
Schieberleisten 61 und 62 zum Keilstück 65.
Das Lösen und Anziehen des Verbindungsstück 25' bzw. des
Schiebers 27' gegenüber dem Finger 26 innerhalb der
hinterschnittenen Längsnuten 16 und 17 des Rahmen- bzw.
Sprossenprofils 13 ergibt sich aus der Beschreibung
hinsichtlich des Verbindungsstücks 25 nach dem ersten
Ausführungsbeispiel. Wird die Verbindungsschraube 47
angezogen, drückt das Keilstück 65 einerseits wie beim ersten
Ausführungsbeispiel die Schieberleisten 61 und 62 zum
Nutengrund 33 und damit zu den Keilflächen 36 und 37 hin, was
eine Bewegung in Richtung der Pfeile A und B zur Folge hat.
Außerdem werden die beiden Schieberleisten 61 und 62 durch das
Keilstück 65 in Richtung des Doppelpfeils C innerhalb der
Breite der Nut 28 auseinandergedrückt, so dass sie sich in die
einander gegenüberliegenden hinterschnittenen Längsnuten 16
und 17 des Profils 13 hineinbewegen. Diese Möglichkeit, den
Außenabstand der beiden Hakenleisten 31' und 32' zu verändern,
macht es möglich, das Verbindungsstück 25 bei gelöster
Verbindungsschraube 47 im Verlaufe des Profils 13 zwischen die
beiden hinterschnittenen Längsnuten 16 und 17 einzuklippsen
bzw. einzurasten, wobei die beiden Schieberleisten 61 und 62
über das Keilstück 65 auch in dieser Richtung von der
Schraubendruckfeder 43' mittelbar beaufschlagt sind. Nach dem
Einrasten der Schieberleisten 61 und 62 über ihre Hakenleisten
31' und 32' zwischen die hinterschnittenen Längsnuten 16 und
17 des Profils 13 kann in zum ersten Ausführungsbeispiel
beschriebener Weise die Klemmung des Verbindungsstücks 25' in
dem Rahmen- bzw. Sprossenprofil 13 erfolgen.
In nicht näher dargestellter Weise können bei beiden
Ausführungsbeispielen die parallelen Hakenleisten 31, 32 sowie
31', 32' an ihren Innenflächen mit bspw. noppenartigen
Vorsprüngen zur intensiveren Reibschlußverankerung in den
Längsnuten 16, 17 versehen sein.
Claims (15)
1. Stoßverbindung (10) eines Kämpferhohlprofils (11) mit
einem Rahmen- bzw. Sprossenprofil (13) für beispielsweise
Fenster, Türen, Trennwände, Abdeckungen und dgl., mit
einem im Wesentlichen spielfrei passend in eine Kammer
(12) des Kämpferhohlprofils (11) einschiebbaren und dort
axial fixierbaren Verbindungsstück (25), das mit
parallelen Hakenleisten (31, 32) in parallelen
hinterschnittenen Längsnuten (16, 17) des Rahmen- oder
Sprossenprofils (13) festlegbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass das Verbindungsstück (25) einen die
parallelen Hakenleisten (31, 32) aufweisenden Schieber
(27) besitzt, der in einer Nut (28) eines in der Kammer
(12) des Kämpferhohlprofils (11) fixierbaren Fingers (26)
des Verbindungsstücks (25) federbelastet längsbewegbar
aufgenommen ist und dass der Schieber (27) und der Finger
(26), deren einander gegenüberliegende Seiten mittels
Keilflächen (38, 39) ineinandergreifen, in Richtung der
Tiefe der Nut (28) durch eine Verstellung senkrecht
hierzu relativ zueinander einstellbar bewegbar sind.
2. Stoßverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass senkrecht zur Bewegung in Richtung der Tiefe der Nut
(28) eine Schraubverbindung (46, 47) zwischen dem
Schieber (27) und dem Finger (26) vorgesehen ist.
3. Stoßverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schieber (27) mit einem Innengewindeelement (46)
und der Finger (26) mit einem Langloch (44) zur
Durchführung eines Außengewindeelements (47) versehen
ist.
4. Stoßverbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (27)
einstückig etwa L-förmig ist.
5. Stoßverbindung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (27') aus
mehreren gegeneinander federbelasteten Einzelteilen (61,
62) derart zusammengesetzt ist, dass in offenem Zustand
des Schiebers (27') die beiden parallelen Keilflächen
(63, 64) aufeinander zu bewegbar sind.
6. Stoßverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schieber (27') zwei im Abstand angeordnete
parallele Schieberleisten (61, 62), von denen jedes eine
der beiden Hakenleisten (31', 31') besitzt, aufweist und
dass die Schieberleisten (61, 62) ihren querverlaufenden
Keilflächen (38', 39') an der Unterseite abgewandt längs
verlaufende einander zugewandte Schrägflächen (63, 64)
aufweisen, zwischen die ein Keilstück (65) greift.
7. Stoßverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
dass das Keilstück (65) des Schiebers (27') relativ zum
Finger (26) verstellbar bewegbar ist.
8. Stoßverbindung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem
Schieber (27) und dem Finger (26) eine
Schraubendruckfeder (43) vorgesehen ist, die parallel zu
den Keilflächen (36 bis 39) angeordnet ist.
9. Stoßverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraubendruckfeder (43) zwischen den
Schieberleisten (61, 62) gehalten ist.
10. Stoßverbindung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Schieber (27)
und am Finger (26) jeweils zwei querverlaufende parallele
Keilflächen (36 bis 39) vorgesehen sind.
11. Stoßverbindung nach mindesten einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die parallelen
Hakenleisten (31, 32) an ihren Innenflächen mit
vorzugsweise noppenartigen Vorsprüngen versehen sind.
12. Stoßverbindung nach mindesten einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Finger (26)
in die Kammer (12) des Kämpferhohlprofils (11) einrastbar
ist.
13. Stoßverbindung nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet,
dass der Finger (26) an seinem der Nut (28) abgewandten
Ende ein- oder beidseitig mit federbelasteten Raststiften
(56) versehen ist.
14. Profilrahmen für Fenster, Tür, Trennwand, Abdeckung
und/oder dgl., mit Rahmen- oder Sprossenprofilen (13) und
mindestens einem Kämpferhohlprofil (11) mit einer oder
mehreren Stoßverbindungen (10) nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche.
15. Profilrahmen nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Kämpferhohlprofil (11) in der betreffenden
Kammer (12) seitliche Bohrungen (21, 22) aufweist, von
denen die eine Bohrung (21) den Raststift (56) aufnimmt
und von dem die andere mit Abstand angeordnete Bohrung
(22) einen Zugang zur Verstellschraube (47) des
Verbindungsstücks (25) definiert.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE2001114083 DE10114083C1 (de) | 2001-03-22 | 2001-03-22 | Stoßverbindung eines Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder Sprossenprofil |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001114083 DE10114083C1 (de) | 2001-03-22 | 2001-03-22 | Stoßverbindung eines Kämpferhohlprofils mit einem Rahmen- oder Sprossenprofil |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|---|
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2001
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Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4108547C1 (de) * | 1991-03-15 | 1992-06-17 | Wicona Bausysteme Gmbh & Co Kg, 7900 Ulm, De | |
| DE9206625U1 (de) * | 1992-05-15 | 1993-09-16 | Niemann, Hans Dieter, 50169 Kerpen | Verbindung für winklig aneinanderstoßende Hohlprofilstäbe |
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