DE10114890A1 - Kabelschild - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Informationsträgervorrichtung 1 zur Befestigung an länglich geformten Gegenständen, wie Kabeln 9 und Rohren, die zumindest einen flächig ausgebildeten Informationsträger 10 aufweist und die so am länglich geformten Gegenstand 9 befestigt wird, dass sie den Gegenstand an zumindest einer Stelle vollständig umgreift.
Description
Die Erfindung betrifft eine Informationsträgervorrichtung zur Befesti
gung an zylindrischen Gegenständen, insbesondere Kabeln und Rohren,
mit zumindest einem flächig ausgebildeten Informationsträger.
In der Praxis ist es vielfach erforderlich, Rohrleitungen und Kabel mit
Informationen zu versehen. Bei diesen Informationen kann es sich um
Herstellerangaben wie beispielsweise Typenangaben, Größenangaben,
Herstellerangaben oder Angaben über die Einhaltung bestimmter Güte-
bzw. Qualitätsnormen handeln. Oftmals kommt es auch vor, dass die
Notwendigkeit einer Beschriftung erst im Laufe von Verlegungsarbeiten
der Rohre bzw. Kabel oder im Rahmen der Anwendung durch den Benut
zer entsteht. So ist es beispielsweise sinnvoll, dass Rohrleitungen mit
einer Kennzeichnung versehen werden, die Auskunft darüber gibt, welche
Art von Stoffen in ihnen transportiert wird, von wo her und nach wo hin
die Rohrleitung verläuft. Auch das Anbringen einer eindeutigen Identifi
kationsnummer ist insbesondere bei komplizierten Verkabelungen oder
Rohrleitungsnetzen sinnvoll. Anhand einer solchen Identifikationsnum
mer kann die Rohrleitung leicht in einem Plan des Rohrleitungsnetzes
aufgefunden werden. Wartungs- und Reparaturarbeiten können so deutlich
vereinfacht werden.
Auch beim Verlegen von Kabeln ist es oft sinnvoll, diese mit Informatio
nen zu versehen. Bei den Informationen kann es sich beispielsweise um
Angaben für elektrische Stromversorgungsleitungen handeln, also bei
spielsweise um Angaben über die Absicherung der Leitung, Ausgangs
punkt und Zielpunkt der Leitung und Angaben über die Spannung und
eine eindeutige Identifikationsnummer. Entsprechendes gilt beispielswei
se auch für Computernetzwerkkabel, die mit relevanten Informationen
versehen werden können.
Nach dem Stand der Technik ist es üblich, die entsprechenden Beschrif
tungen direkt auf den Rohren bzw. den Kabeln vorzusehen. Diese Kenn
zeichnung findet insbesondere bei bereits ab Werk anzubringenden
Kennzeichnungen wie Typenangaben, Einhaltung von Prüf- und Quali
tätsnormen und Herstellerangaben, Verwendung. Nachteilig bei einer
direkten Beschriftung ist, dass die Beschriftung im allgemeinen sehr
klein gehalten werden muss, damit diese auf das Kabel passt. Eine ent
sprechend erschwerte Lesbarkeit ist die Folge. Darüber hinaus werden
solche Beschriftungen nur in regelmäßigen Abständen auf die Rohrleitung
angebracht, so dass es vorkommen kann, dass ein einsehbarer Bereich der
verlegten Rohrleitung bzw. des verlegten Kabels zufälligerweise keine
Kennung trägt. Darüber hinaus ist eine nachträgliche bzw. dauerhafte
Beschriftung, beispielsweise im Rahmen von Verlegearbeiten, in der
Regel nur sehr schwer durchzuführen, da eine Beschriftung auf den Rohr-
bzw. Kabeloberflächen häufig nicht hinreichend haltbar ist, (z. B. nicht
wischfest ist) und eine Beschriftung auf der gewölbten Oberfläche des
Kabels bzw. Rohrs insbesondere bei kleinen Durchmessern, oftmals
schwer fällt. Unter Umständen ist auch die zur Verfügung stehende
Oberfläche zur Aufnahme einer größeren Menge an Informationen zu
klein.
Für Rohrleitungen sind nachträglich anbringbare Klemmschilder bekannt,
bei denen plane Schilder mit einem Rohrclips zur Befestigung an einem
Rohr versehen sind. Auf dem Schild können die entsprechenden, Infor
mationen angebracht werden. Der Rohrclips besteht aus zwei einander
gegenüberstehenden Kreisbogensegmenten aus biegsamem Material, in
der Regel aus Plastik, die hinsichtlich ihres Krümmungsradius dem
Rohrdurchmesser angepasst sind. Solche Schilder können folglich durch
einfaches Drücken bzw. Ziehen an einer Rohrleitung mit dazu entspre
chendem Rohrdurchmesser befestigt bzw. von dieser wieder entfernt
werden. Nachteilig bei diesen Schildern ist, dass sie jeweils nur zusam
men mit Rohren eines bestimmten Rohrdurchmessers verwendbar sind.
Ein weiterer Nachteil ist, dass diese Schilder im Wesentlichen nur für
starre, unflexible Kabel bzw. Rohre geeignet sind. Werden sie an flexib
len Leitungen angebracht, so können sie sich insbesondere bei einer
Verbiegung des Leitung leicht von dieser lösen. Ein weiterer Nachteil
besteht darin, dass solche Schilder, bedingt durch ihre Bauart, im We
sentlichen nur für Kabel und Rohre mit kreisförmigem Querschnitt
geeignet sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Informationsträgervorrichtung vorzu
schlagen, die möglichst universell anwendbar ist, also für Rohre und
Kabel mit unterschiedlicher Form, Durchmesser und Flexibilität geeignet
ist und darüber hinaus einen möglichst einfachen Aufbau aufweist und
möglichst einfach in der Anwendung ist.
Die Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 1
gelöst.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Informationsträgervorrichtung zur
Befestigung an länglich geformten Gegenständen, wie insbesondere
Kabeln und Rohren, mit zumindest einem flächig ausgebildeten Informa
tionsträger versehen und so ausgebildet, dass die Informationsträgervor
richtung, wenn sie am länglich geformten Gegenstand befestigt ist, den
länglich geformten Gegenstand vollständig umgreift. Auf dem flächig
ausgebildeten Informationsträger können die darzustellenden Informatio
nen angebracht werden. Der flächig ausgebildete Informationsträger kann
dabei in beliebiger Weise ausgebildet sein, wie beispielsweise viereckig,
dreieckig, pfeilförmig oder rund, so dass bereits aufgrund der Formge
bung eine gewisse Information übermittelt werden kann. Durch eine
entsprechend auffällige Formgebung und Beschriftung ist auch ein
Werbeeffekt denkbar. Der flächige Informationsträger kann je nach
Anwendungsfall in unterschiedlichen Größen ausgebildet sein, um einer
seits eine gegebenenfalls sehr große Informationsmenge darstellen zu
können, andererseits den flächigen Informationsträger nicht übermäßig
groß werden zu lassen. Vorzugsweise können die unterschiedlichen
Formen und Größen in abgestuften Normgrößen zur Verfügung gestellt
werden, damit einerseits die erforderliche Flexibilität gewährleistet
werden kann, andererseits keine übermäßig große Anzahl an Informati
onsträgervorrichtungen bereitgehalten werden muss. Unabhängig von
Form und Größe des Informationsträgers kann dieser weitgehend eben
ausgeführt werden, so dass ein einfaches Beschreiben und Lesen der
Informationen gewährleistet werden kann. Dies schließt jedoch eine
beispielsweise leicht konvexe Formgebung des Informationsträgers nicht
aus. Eine solche Formgebung kann im Gegenteil beispielsweise aus
Designgründen sogar erwünscht sein.
Dadurch, dass die Informationsträgervorrichtung den länglich geformten
Gegenstand vollständig umgreift, kann die Informationsträgervorrichtung
weitgehend unabhängig von der Art und Dimensionierung des länglich
geformten Gegenstandes, an dem sie zu befestigen ist, ausgebildet wer
den. Somit ist es möglich, dass nur eine reduzierte Anzahl an unter
schiedlichen Informationsträgervorrichtungen für die in großer Zahl
vorhandenen unterschiedlich großen und unterschiedlich geformten Kabel
und Rohre vorrätig gehalten werden muss. Dies hat insbesondere bei
einem Montage-, Wartungs- bzw. Reparatureinsatz große Vorteile. Bei
spielsweise kann eine einzige Art von Informationsträgervorrichtung für
ein Wasserrohr, eine Elektroleitung und ein Computerflachbandkabel
Anwendung finden. Durch das vollständige Umgreifen des länglich
geformten Körpers kann insbesondere verhindert werden, dass die Infor
mationsträgervorrichtung unbeabsichtigt vom länglich geformten Ge
genstand, insbesondere von einem Rohr oder einem Kabel, abfallen kann.
Vorzugsweise ist zumindest ein Teil der Informationsträgervorrichtung,
wie insbesondere der Informationsträger, farbig ausgeführt. Durch eine
entsprechende Farbkodierung kann bereits eine Information übermittelt
werden. So können beispielsweise Datenleitungen blau, Stromleitungen
dagegen rot gekennzeichnet werden. Solche Farbkodierungssysteme sind
in der Technik bereits weit verbreitet.
Es ist auch möglich, dass die Informationsträgervorrichtung fest einge
prägte Informationen aufweist. Hierbei ist insbesondere an Herstelleran
gaben, Prüfnormen, Werbung oder ähnliches zu denken. Wie die Infor
mationen eingeprägt sind, ist beliebig. Es kann sich um einen Aufdruck
oder ein Einfräsen handeln. Es ist auch möglich, Informationen in Form
einer Formgebung des Informationsträgers, wie beispielsweise durch eine
Pfeilform, darzustellen.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn zumindest ein Teilbereich des
Informationsträgers eine beschreibbare Oberfläche aufweist. In diesem
Fall ist ein nachträgliches Anbringen von Informationen, insbesondere
von Informationen, die im Rahmen von Montagearbeiten, Wartungsar
beiten und Reparaturarbeiten angebracht werden sollen, auf einfache
Weise möglich. Die beschreibbare Oberfläche kann dabei je nach Erfor
dernis so ausgebildet sein, dass diese mit Folienschreibern, Kugelschrei
bern, Bleistiften oder ähnlichen üblichen Schreibgeräten beschriftet
werden kann.
Es kann sich auch als vorteilhaft erweisen, dass die Informationsträger
vorrichtung eine Halteeinrichtung für Papierschilder oder ähnliche
flächige Informationen aufweist. Bei der Halteeinrichtung ist insbesondere
an Führungsnuten, Magnete, Nägel oder Klemmschienen zu denken, so
dass beispielsweise eine Visitenkarte, ein Prüfbericht, oder ähnliches an
der Informationsträgervorrichtung bzw. am Informationsträger angebracht
werden kann. Insbesondere bei einer computergestützen Montage können
entsprechende Schilder vorab oder auch vor Ort mit einem (transportab
len) Drucker ausgedruckt werden und an der Informationsträgervorrich
tung angebracht werden.
Besonders vorteilhaft ist es ferner, wenn die Informationsträgervorrich
tung eine Schutzeinrichtung zum Schutz von Informationen, insbesondere
der auf dem Informationsträger befindlichen Informationen, aufweist.
Durch eine solche Weiterbildung kann die Information dauerhaft ge
schützt werden, so dass beispielsweise ein Verwischen oder ein Abrieb
der Information, auch in feuchten oder frei zugänglichen Umgebungen
wirksam verhindert werden kann.
Dazu kann die Schutzeinrichtung vorteilhafterweise als durchsichtige
Fenstereinrichtung ausgebildet sein. Hier ist beispielsweise an durch
sichtige Kunststoffe zu denken, die die dargestellten Information bede
cken. Bei dieser Weiterbildung können die Informationen einerseits
wirksam geschützt werden, andererseits ist ein Ablesen der Information
jederzeit möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Informationsträgervorrichtung so
ausgebildet ist, dass sie, wenn sie an einem länglich geformten Gegen
stand befestigt ist, zumindest teilweise kraftschlüssigen Kontakt zu
diesem hat. Die Informationsträgervorrichtung ist dann am länglichen
Gegenstand befestigt und wird in einer definierten Stellung gehalten. Ein
Verrutschen oder Verdrehen der Informationsträgervorrichtung, und
damit des Informationsträgers, kann somit verhindert werden.
Dabei ist es sinnvoll, dass die Informationsträgervorrichtung zumindest
teilweise flexibel ausgebildet ist. In diesem Fall kann die Informations
trägervorrichtung die kraftschlüssige Verbindung erzielen, ohne dass
besondere bzw. aufwändige Verbindungseinrichtungen erforderlich
wären. Um eine solche Flexibilität zu erzielen kann beispielsweise ein
flexibles Plastikmaterial verwendet werden.
Vorzugsweise weist die Informationsträgervorrichtung zumindest eine
Schnellbefestigungseinrichtung zur Befestigung am länglich geformten
Gegenstand auf, oder ist als solche ausgebildet. Unter Schnellbefesti
gungseinrichtung ist dabei insbesondere eine Einrichtung zu verstehen,
die mit einer reduzierten Anzahl von Handgriffen bzw. ohne Werkzeuge
am länglich geformten Gegenstand befestigt werden kann. Dadurch wird
eine besonders einfache Benutzung der Informationsträgervorrichtung
möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Informationsträgervorrichtung eine
Rutschhemmeinrichtung zur Verhinderung einer Bewegung der Informati
onsträgervorrichtung längs des länglich geformten Gegenstands aufweist.
Eine solche Rutschhemmeinrichtung kann beispielsweise aus quer zu der
Längsachse liegenden Stegen, die in das flexible Isoliermaterial eines
Kabels eingedrückt werden, erzielt werden. Die Längsachse ist dabei die
Achse, in der das Kabel verläuft, wenn die Informationsträgervorrichtung
mit diesem verbunden ist. Es sind aber auch flexible Stege oder Schürzen
aus Gummi denkbar.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung entsteht, wenn die Informati
onsträgervorrichtung so ausgebildet ist, dass diese als Befestigungsein
richtung zur Befestigung des länglich geformten Gegenstands, insbeson
dere als Zugentlastung, wirkt. Bei einer solchen Ausbildung der Informa
tionsträgervorrichtung kann diese gleichzeitig als Abhängeeinrichtung bei
der Montage oder als Zugentlastung des Kabels dienen. Somit wird eine
einfachere Montage beispielsweise eines Elektrokabels möglich.
Eine mögliche Ausbildungsweise der Informationsträgervorrichtung
besteht darin, dass diese einstückig ausgebildet ist. In diesem Fall kann
eine besonders kostengünstige Produktion erreicht werden. Beispielsweise
kann die Informationsträgervorrichtung in einem Spritzgussverfahren
hergestellt werden. Darüber hinaus ist der Einsatz einer solchen Informa
tionsträgervorrichtung besonders einfach, da nicht mehrere Bauteile
vorrätig gehalten und zusammengefügt werden müssen.
Vorzugsweise weist die Informationsträgervorrichtung zumindest eine
Scharniereinrichtung auf. Diese kann als eigenständige Scharniereinrich
tung wie beispielsweise in Form eines Klavierbands ausgebildet sein. Es
ist aber auch möglich, dass diese, beispielsweise bei einem einstückigen
Aufbau der Informationsträgervorrichtung, einfach durch eine Verringe
rung der Materialdicke erzielt wird. In jedem Fall kann beim Vorhanden
sein einer Scharniereinrichtung die Informationsträgervorrichtung durch
ein Zusammenklappen der beiden Hälften mit dem länglich geformten
Gegenstand verbunden werden. Eine besonders einfache Befestigung der
Informationsträgervorrichtung wird so möglich.
Es ist auch möglich, dass die Informationsträgervorrichtung mehrteilig
ausgeführt ist. Diese Teile können bereits ab Werk zu einer Einheit
verbunden werden.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Teile der Informationsträgervor
richtung unabhängig voneinander handhabbar sind. Die Informationsträ
gervorrichtung wird dann erst unmittelbar bei der Montage zusammenge
setzt. Dies kann beispielsweise durch ein Zusammenstecken der Teile
erfolgen, während sich der länglich geformte Gegenstand dazwischen
befindet. Insbesondere an schwer zugänglichen Stellen kann diese Aus
führung vorteilhaft sein.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn zumindest zwei der Teile der
Informationsträgervorrichtung gleichartig ausgebildet sind. In diesem
Fall kann die Anzahl an unterschiedlichen Teilen reduziert werden.
Dadurch kann die Montage und die Lagerhaltung vereinfacht werden.
Beispielsweise kann eine Informationsträgervorrichtung aus zwei gleich
artig geformten Hälften bestehen, die durch einfaches Aneinanderpressen
miteinander verbunden werden, während sich der länglich geformte
Gegenstand zwischen den beiden Hälften befindet.
Vorzugsweise weist die Informationsträgervorrichtung zumindest eine
Clipseinrichtung auf. Mit einer solchen Bauausführung kann die Schnell
verbindungsvorrichtung besonders einfach gehandhabt werden. So kann
die Befestigung durch ein einfaches Zusammendrücken der jeweiligen
Teile bzw. Hälften durchgeführt werden. Vorzugsweise wird die aufzu
wendende Kraft so gewählt, dass der Benutzer den Verbindungsvorgang
mit der bloßen Hand, also ohne Benutzung von Werkzeugen, durchführen
kann.
Vorteilhaft kann es auch sein, dass die Informationsträgervorrichtung
zumindest eine länglich ausgebildete Verbindungseinrichtung zur form
schlüssigen Verbindung mit einer dazu korrespondierend ausgebildeten
Aufnahmeeinrichtung aufweist. So können beispielsweise zwei Hälften
durch eine Verschiebebewegung der beiden Hälften miteinander verbun
den werden bzw. voneinander gelöst werden. Es ist auch möglich, die
Verbindungseinrichtung clipsartig zu gestalten, so dass die Befestigung
durch ein Zusammendrücken erfolgen kann, während das Lösen der
beiden Hälften voneinander durch eine Verschiebebewegung erfolgt.
Prinzipiell ist es möglich, dass die Informationsträgervorrichtung so
ausgeführt ist, dass diese vom länglich geformten Gegenstand abnehmbar
ist. In diesem Fall können die Informationsträgervorrichtungen mehrfach,
auch an anderen Kabeln bzw. Rohrleitungen verwendet werden. Dies ist
beispielsweise sinnvoll, wenn Kabel umgesteckt werden. Es ist auch
denkbar, dass die Informationsträgervorrichtungen kurzfristig abgenom
men werden, damit diese einfacher beschriftet werden können.
Alternativ kann die Informationsträgervorrichtung so ausgebildet sein,
dass diese nach der Verbindung mit dem länglich geformten Gegenstand
im Wesentlichen dauerhaft mit diesem verbunden ist. Da es in diesem
Fall möglich ist, dass die dargestellten Informationen dauerhaft mit dem
länglich geformten Gegenstand verbunden bleiben, eignet sich diese
Weiterbildung besonders für Typangaben, Prüfberichte und durchgeführte
Wartungsarbeiten. Beispielsweise könnte bei einer Druckgasleitung eine
regelmäßige Inspektion auf einem dauerhaft mit dem Rohr verbundenen
Informationsträger dokumentiert werden, so dass keine Unklarheiten über
die Wartungsintervalle bzw. das Alter der Rohrleitung entstehen können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer Informationsträger
vorrichtung in geöffnetem Zustand;
Fig. 2 die mit einem Kabel verbundene, in Fig. 1 dargestellte
Informationsträgervorrichtung in geschlossenem Zu
stand;
Fig. 3 die in Fig. 2 dargestellte Informationsträgervorrich
tung in Seitenansicht;
Fig. 4 ein Teil einer zweiteiligen Ausführungsform einer In
formationsträgervorrichtung in Einzeldarstellung;
Fig. 5 die mit einem Kabel verbundene zweiteilige Informati
onsträgervorrichtung;
Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Informationsträ
gervorrichtung, die mit einem Kabel verbunden ist.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer Informationsträgervor
richtung dargestellt. Die Informationsträgervorrichtung 1 ist einstückig
ausgebildet und weist zwei Hälften 2 und 3 auf, die über ein Scharnier
band 4, das durch eine Materialverdünnung ausgebildet ist, beweglich
miteinander verbunden sind.
Die Informationsträgervorrichtung ist in einem Spritzgussverfahren
hergestellt und besteht aus einem flexiblen Kunststoffmaterial. Auf den
Innenseiten der beiden Hälften 2 und 3 sind zueinander versetzt Klemm
leisten 5 ausgebildet. Wird die Informationsträgervorrichtung 1, wie in
Fig. 2 dargestellt, an einem Kabel befestigt, so drücken die Klemmleisten
5 leicht in den flexiblen Kabelmantel des Kabels ein. Auf diese Weise
wird eine besonders feste Verbindung zwischen Informationsträgervor
richtung und Kabel erzielt. Auf der ersten Hälfte 2, die sich in Fig. 1 auf
der linken Seite befindet, sind zusätzlich in der Nähe der außenliegenden
Ecken Löcher 6 ausgebildet. Dazu korrespondierend sind auf der rechten
Hälfte 3 Rasthaken 7 ausgebildet. Knickt man die beiden Hälften 2, 3 der
Informationsträgervorrichtung 1 längs des Scharnierbands 4, so treten die
Rasthaken 7 durch die Löcher 6 hindurch. Die Rasthaken 7 sind dabei
widerhakenförmig ausgebildet wobei deren obere Enden 8 flexibel sind.
Die widerhakenförmigen Enden 8 werden somit beim Durchtritt durch das
Loch 6 zusammengebogen, spreizen sich aber nach deren Durchtritt durch
das Loch 6 wieder auf und hintergreifen den äußeren Rand des Lochs, so
dass sich eine clipsartige Verbindung ergibt.
Die Informationsträgervorrichtung 1 wird somit, wie in Fig. 2 gezeigt,
durch ein Zusammenpressen in Richtung der Pfeile A in einem Bereich,
der zwischen den Rasthaken 7 bzw. Löchern 6 und am äußeren Rand der
Informationsträgervorrichtung 1 liegt, mit einem Kabel 9 verbunden.
In Fig. 3 ist die an einem Kabel 9 befestigte Informationsträgervorrich
tung 1 aus Fig. 1 und 2 in einer weiteren Perspektive dargestellt. In
dieser Ansicht ist eine Außenfläche 10, die als Informationsträger fun
giert, zu erkennen. Im oberen Randbereich sind die widerhakenförmigen
Enden 8 der Rasthaken 7 zu erkennen. Auf der Außenfläche 10 sind zwei
Pfeile 12 fest eingeprägt. Direkt daneben liegend befinden sich zwei
beschreibbare Oberflächen 11. Diese können beispielsweise mit einem
Kugelschreiber per Hand beschriftet werden. Durch die Pfeile 12 wird ein
Bezug zwischen der Beschriftung der beschreibbaren Oberflächen 11 und
der jeweiligen Richtung zum Kabelende hin hergestellt. Somit können auf
die beschreibbaren Oberflächen 11 beispielsweise Informationen über die
an das Kabel 9 angeschlossenen Geräte niedergeschrieben werden.
In Fig. 4 und 5 ist als weiteres Ausführungsbeispiel eine zweiteilige
Informationsträgervorrichtung 14 bestehend aus zwei gleichartig ausge
bildeten Schildteilen 13 dargestellt. Das in Fig. 4 dargestellte Schildteil
13 weist eine Längsnut 1 S auf, die in Fig. 4 senkrecht zur Querschnitts
ebene verläuft. Die Längsnut 15 ist korrespondierend zu einer Eingriffs
schiene 16 im linken Bereich des Schildteils 13 ausgebildet. Wird das
Schildteil 13 mit einem weiteren, gleichartig geformten Schildteil 13
verbunden, so greift die Eingriffsschiene 16 des einen Schildteils 13 in
die Längsnut 15 des anderen Schildteils 13 formschlüssig ein. Zwei auf
diese Weise miteinander verbundenen Schildteile 13 bilden die in Fig. 5
zusammengesetzt dargestellte Informationsträgervorrichtung 14. Zwi
schen den beiden Schildteilen 13 befindet sich ein Stromkabel 17. Die
Information ist auf Außenflächen 23 der beiden Schildteile 13 des Kabel
schilds 14 angebracht.
Das in Fig. 4 dargestellte Schildteil 13 weist benachbart zum vorderen
Stirnende des Schildteils 13 einen flexiblen Steg 18 auf. Der Steg 18 ist
keilförmig ausgebildet. Wie in Fig. 5 dargestellt, wird der Steg 18 von
dem aufgenommenen Kabel 17 deformiert, so dass sich eine kraftschlüs
sige Verbindung zwischen dem Kabel 17 und dem Steg 18 und damit
zwischen dem Kabel 17 und der Informationsträgervorrichtung 14 ausbil
det. Um die Informationsträgervorrichtung 14 am Kabel 17 zu befestigen,
werden zwei Schildteile 13 unter zwischenliegender Anordnung des
Kabels 17 seitlich versetzt einander gegenüber angeordnet. Die Befesti
gung der beiden Schildteile 13 aneinander erfolgt dann durch eine Quer
bewegung der beiden Schildteile 13 aufeinander zu, bei der die Eingriffs
schienen 16 in die Längsnuten 15 des jeweils anderen Schildteils 13
eingeschoben werden.
In Fig. 6 ist eine Informationsträgervorrichtung 19 mit zwei gleichartig
geformten Schildteilen 20, die ineinander gesteckt sind, dargestellt. Jedes
Schildteil 20 weist in einander gegenüberliegenden Längsrandbereichen
eine Längsnut 21 bzw. einen Raststeg 22 auf. Der Raststeg 22 ist an
seinem oberen Rand mit einer widerhakenförmig ausgebildeten Rastleiste
26 versehen. Die Befestigung der beiden Schildteile 20 kann somit durch
einfaches Zusammendrücken der beiden Hälften erfolgen. Ein Trennen
der beiden Hälften erfolgt durch eine seitliche Querbewegung der beiden
Schildteile 13 gegeneinander. Die Information ist auf Außenflächen 24
der beiden Schildteile 20 der Informationsträgervorrichtung 19 ange
bracht.
Die in Fig. 4 bis 6 dargestellten Informationsträgervorrichtungen 14, 19
sind somit von einem Kabel 17, 25 abnehmbar und damit wieder ver
wendbar.
Claims (21)
1. Informationsträgervorrichtung zur Befestigung an länglich geformten
Gegenständen, insbesondere Kabeln und Rohren, mit zumindest einem
flächig ausgebildeten Informationsträger (10, 23, 24),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) so ausgebildet ist,
dass sie, wenn sie am länglich geformten Gegenstand (9, 17, 25) be festigt ist, diesen an zumindest einer Stelle vollständig umgreift.
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) so ausgebildet ist,
dass sie, wenn sie am länglich geformten Gegenstand (9, 17, 25) be festigt ist, diesen an zumindest einer Stelle vollständig umgreift.
2. Informationsträgervorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19),
insbesondere der Informationsträger (10, 23, 24), farbig ausgeführt
ist.
3. Informationsträgervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19), insbesondere der
Informationsträger (10), fest eingeprägte Informationen (12) aufweist.
4. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teilbereich des Informationsträgers (10) eine be
schreibbare Oberfläche (11) aufweist.
5. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) eine Halteeinrich
tung für Papierschilder oder ähnliche flächige Informationen auf
weist.
6. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) eine Schutzein
richtung zum Schutz von Informationen, insbesondere der auf dem In
formationsträger befindlichen Informationen, aufweist.
7. Informationsträgervorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schutzeinrichtung als durchsichtige Fenstereinrichtung aus
gebildet ist.
8. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) so ausgebildet ist,
dass sie, wenn sie mit dem länglich geformten Gegenstand (9, 17, 25)
verbunden ist, zumindest teilweise kraftschlüssigen Kontakt mit die
sem hat.
9. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) zumindest teilwei
se flexibel ausgebildet ist.
10. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) zumindest eine
Schnellbefestigungseinrichtung zur Befestigung am länglich geform
ten Gegenstand (9, 17, 25) aufweist oder als solche ausgebildet ist.
11. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14) eine Rutschhemmein
richtung (5, 18) zur Verhinderung einer Bewegung der Informations
trägervorrichtung längs des länglich geformten Gegenstands (9, 17)
aufweist.
12. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 14, 19) so ausgebildet ist,
dass diese als Befestigungseinrichtung zur Befestigung des länglich
geformten Gegenstands (9, 17, 25), insbesondere als Zugentlastung,
wirkt.
13. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1) einstückig ausgebildet ist.
14. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1) zumindest eine Scharnier
einrichtung (4) aufweist.
15. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (14, 19) mehrteilig ausgeführt
ist.
16. Informationsträgervorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Teile (13, 20) der Informationsträgervorrichtung (14, 19) un
abhängig voneinander handhabbar sind.
17. Informationsträgervorrichtung nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest zwei der Teile (13, 20) der Informationsträgervor
richtung (14, 19) gleichartig ausgebildet sind.
18. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1, 19) zumindest eine
Clipseinrichtung (7, 22) aufweist.
19. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (14, 19) zumindest eine läng
lich ausgebildete Verbindungseinrichtung (16, 22) zur formschlüssi
gen Verbindung mit einer dazu korrespondierend ausgebildeten Auf
nahmeeinrichtung (15, 21) aufweist.
20. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (14, 19) so ausgeführt ist,
dass diese vom länglich geformten Gegenstand (17, 25) abnehmbar
ist.
21. Informationsträgervorrichtung nach einem der vorangehenden An
sprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgervorrichtung (1) so ausgebildet ist, dass
diese nach der Verbindung mit dem länglich geformten Gegenstand
(9) im Wesentlichen dauerhaft mit diesem verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10114890A DE10114890A1 (de) | 2001-03-26 | 2001-03-26 | Kabelschild |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10114890A DE10114890A1 (de) | 2001-03-26 | 2001-03-26 | Kabelschild |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10114890A1 true DE10114890A1 (de) | 2002-10-24 |
Family
ID=7679140
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10114890A Withdrawn DE10114890A1 (de) | 2001-03-26 | 2001-03-26 | Kabelschild |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10114890A1 (de) |
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