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DE10114785A1 - Abgasreinigungseinrichtung - Google Patents

Abgasreinigungseinrichtung

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Publication number
DE10114785A1
DE10114785A1 DE10114785A DE10114785A DE10114785A1 DE 10114785 A1 DE10114785 A1 DE 10114785A1 DE 10114785 A DE10114785 A DE 10114785A DE 10114785 A DE10114785 A DE 10114785A DE 10114785 A1 DE10114785 A1 DE 10114785A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
exhaust gas
jacket
catalyst body
housing
gas purification
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10114785A
Other languages
English (en)
Inventor
Rainer Diez
Frank Buehler
Andreas Dietsche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bayerische Motoren Werke AG
Friedrich Boysen GmbH and Co KG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
Friedrich Boysen GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bayerische Motoren Werke AG, Friedrich Boysen GmbH and Co KG filed Critical Bayerische Motoren Werke AG
Priority to DE10114785A priority Critical patent/DE10114785A1/de
Publication of DE10114785A1 publication Critical patent/DE10114785A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Abgasreinigungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem in einem Gehäuse angeordneten Katalysatorkörper, welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Matrix umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten befestigten Mantel, ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen der Katalysatorkörper fest mit dem Gehäuse verbunden, insbesondere verschweißt ist. Die Erfindung besteht darin, daß der Katalysatorkörper nur an einer Stelle, insbesondere in seinem abgasstromabwärts gelegenen Endbereich, fest mit dem Gehäuse verbunden ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgasreinigungseinrichtung, insbe­ sondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem in einem Gehäuse an­ geordneten Katalysatorkörper, welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Matrix umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten befe­ stigten Mantel, ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen der Kataly­ satorkörper fest mit dem Gehäuse verbunden, insbesondere verschweißt ist.
Der Metallmantel um die Matrix wird die bei derartigen Abgasreinigungs­ einrichtungen benötigt, da die Matrix mit dem aktiven Katalysatormaterial allein nicht formstabil ist. Insbesondere bei motornahen Metallkatalysato­ ren kann dabei das Problem auftreten, daß zwischen Mantel und Matrix Spannungen entstehen, durch die sich die Matrix vom Mantel lösen kann. Diese Spannungen entstehen durch die thermische Belastung und die un­ gleiche Erwärmung von Mantel und Matrix.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgasreinigungseinrich­ tung der eingangs genannten Art anzugeben, die in dieser Hinsicht gegen­ über bekannten Abgasreinigungseinrichtungen verbessert ist. Insbesonde­ re sollen die Spannungen zwischen Mantel und Matrix des Katalysator­ körpers und dadurch die Gefahr eines Lösens der beiden voneinander ver­ ringert werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Katalysatorkörper nur an ei­ ner Stelle, insbesondere in seinem abgasstromabwärts gelegenen Endbe­ reich, fest mit dem Gehäuse verbunden ist.
Durch die feste Verbindung des Katalysatorkörpers an nur einer Stelle mit dem Gehäuse wird erreicht, daß sich der Mantel mit der Matrix ausdeh­ nen kann. Durch die nur einseitige Verbindung ist der Mantel im Gehäuse quasi schwimmend gelagert und kann der thermischen Ausdehnungsbe­ wegung der Matrix, die sich aufgrund des direkteren Kontaktes mit dem Abgas schneller erwärmt, folgen. Spannungen zwischen Mantel und Ma­ trix des Katalysatorkörpers werden dadurch reduziert. Damit wird einem Lösen der Matrix vom Mantel entgegengewirkt.
Bevorzugt ist der Mantel des Katalysatorkörpers von einem mit dem Ab­ gasstrom verbundenen, jedoch nicht durchströmten Gasraum umgeben. Durch diese Ausgestaltung wird der Kontakt zwischen Abgas und Mantel des Katalysatorkörpers verbessert, so daß sich der Mantel schneller er­ wärmt. Die dadurch verringerten Temperaturdifferenzen zwischen Mantel und Matrix führen zu einer weiteren Reduzierung von Spannungen.
Der Katalysatorkörper ist nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Er­ findung innerhalb eines fest mit dem Gehäuse verbundenen Innenrohres angeordnet und seinerseits mit dem Innenrohr fest verbunden. Der Mantel hat dadurch, abgesehen von der Matrix, keine tragende Funktion und kann daher mit einer geringeren Dicke ausgeführt werden. Beispielsweise kann die Dicke des Mantels von 1,5 mm auf ca. 1 mm oder weniger redu­ ziert werden. Um die Dicke des Mantels noch weiter reduzieren zu kön­ nen, kann ein den Mantel im Befestigungsbereich umgreifender An­ schweißring vorgesehen sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Innenrohr zur Bildung eines Isolierspaltes einen Abstand zum Gehäuse auf. In an sich bekannter Weise kann dadurch die Außentemperatur der Abgasreini­ gungseinrichtung verringert und die Erwärmung des Katalysatorkörpers beschleunigt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Katalysator­ körper zur Bildung des Gasraumes einen Abstand zum Innenrohr auf. Hierdurch wird in konstruktiv einfacher Weise der Gasraum zur Umspü­ lung des Mantels des Katalysatorkörpers mit Abgas geschaffen.
Der Gasraum ist insbesondere an seinem stromabwärts gelegenen Ende geschlossen und steht mit seinem stromauf gelegenen Ende mit dem Ab­ gasstrom in Verbindung. Das Abgas wird dadurch unmittelbar in den Gasraum geleitet, so daß die schnelle Erwärmung des Mantels besonders gut gewährleistet ist.
Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Innenrohr als Verlängerung eines im Gehäuse vorgesehenen Einlaßrohrstückes oder Auslaßrohrstückes ausgebildet. Ein separates Innenrohr kann dadurch eingespart werden, und die Abgasführung ist besonders einfach.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steht das Innenrohr auf mindestens einer Seite über dem Katalysatorkörper über. Es kann da­ durch vorteilhafterweise zur Verbindung mit einem benachbarten Abgas­ führungselement verwendet werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Mantel über ein Zwischenrohrstück mit dem Gehäuse oder dem Innenrohr verbunden.
Dies ermöglicht, eine Schweißverbindung zwischen dem Mantel des Kata­ lysatorkörpers und dem Gehäuse oder dem Innenrohr von außen herzu­ stellen. Die Matrix des Katalysatorkörpers ist dadurch vor Schweißsprit­ zern geschützt.
Besonders bevorzugt ist es, wenn das Zwischenrohrstück mit einem Ende in das Innenrohr hineingreift und mit dem Mantel verbunden ist und mit dem anderen Ende über das zugehörige Ende des Innenrohres übersteht und mit dem Innenrohr verbunden ist. Damit kann auch zwischen Innen­ rohr und Zwischenrohrstück eine Schweißverbindung von außen herge­ stellt werden, so daß auch hier die Matrix vor Schweißspritzern geschützt ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, die auch für sich bean­ sprucht wird, steht der Mantel auf mindestens einer Seite über die Matrix über. Eine Schweißverbindung zur Befestigung des Katalysatorkörpers mit dem Gehäuse kann dadurch vorteilhafterweise in einem Bereich ange­ bracht werden, in dem keine Matrix vorhanden ist. Die Gefahr einer Zer­ störung der Matrix durch den Schweißvorgang kann dadurch verringert werden. Außerdem kann das Zwischenrohrstück vorteilhafterweise in den überstehenden Abschnitt des Mantels eingreifen.
Bei einer speziellen Ausgestaltung der Erfindung sind zwei Katalysator­ körper hintereinander angeordnet, und ist zumindest der vordere Kataly­ satorkörper nur an einer Stelle mit dem Gehäuse fest verbunden. Es hat sich gezeigt, daß es genügen kann, wenn nur der vordere Katalysatorkör­ per schwimmend gelagert ist, da die Temperaturbelastung des hinteren Katalysatorkörpers aufgrund der Gasdynamik und der Strömungsvertei­ lung und damit die dort auftretenden Spannungen deutlich geringer sind.
Wenn nur der vordere Katalysatorkörper schwimmend gelagert ist, kann die Abgasreinigungseinrichtung konstruktiv vereinfacht werden.
Zur Strömungsverbindung zwischen vorderem Katalysatorkörper und hinterem Katalysatorkörper können nach Ausgestaltungen der Erfindung das Innenrohr, das Zwischenrohrstück oder der Mantel des vorderen Ka­ talysatorkörpers bis zum hinteren Katalysatorkörper geführt und mit dem Mantel des hinteren Katalysatorkörpers verbunden sein. Bevorzugt ist es dabei, wenn das Innenrohr, das Zwischenrohrstück oder der Mantel des vorderen Katalysators in einen überstehenden Abschnitt des Mantels des hinteren Katalysatorkörpers eingreifen. Dadurch kann auch hier eine Schweißverbindung in einem Bereich eingebracht werden, in dem keine Matrix vorhanden ist, und dadurch die Gefahr einer Zerstörung der Matrix durch den Schweißvorgang verringert werden.
Der Mantel und die Matrix sowie bevorzugt auch die Schweißverbindun­ gen zwischen Mantel und Gehäuse, Innenrohr und/oder Zwischenrohr­ stück und/oder zwischen Mantel des ersten Katalysatorkörpers und Mantel des zweiten Katalysatorkörpers sind bevorzugt aus demselben Material gebildet. Die Wärmedehnungen der verschiedenen Elemente kön­ nen dadurch aneinander angeglichen und so Spannungen reduziert wer­ den.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen, jeweils in schematischer Dar­ stellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erste Variante der erfindungsge­ mäßen Abgasreinigungseinrichtung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine zweite Variante der erfindungsge­ mäßen Abgasreinigungseinrichtung und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine dritte Variante der erfindungsge­ mäßen Abgasreinigungseinrichtung.
Die in Fig. 1 dargestellte Abgasreinigungseinrichtung umfaßt ein insbe­ sondere aus zwei Halbschalen gebildetes Gehäuse 1 mit einer Abgasein­ trittsöffnung 2 und einer Abgasaustrittsöffnung 3. Die Abgaseintrittsöff­ nung 2 wird durch einen Einlaßtrichter 4, die Abgasaustrittsöffnung 3 durch einen Auslaßtrichter 5 gebildet.
Im Gehäuse 1 sind in Strömungsrichtung I zwei Katalysatorkörper 6 und 7 hintereinander angeordnet, nämlich ein Vorkatalysator 6 und ein Hauptkatalysator 7. Die Katalysatorkörper 6 und 7 umfassen jeweils eine wabenartig ausgebildete, metallene Matrix 8, 9 als Träger für das Kataly­ satormaterial und einen die Matrix 8, 9 umschließenden Mantel 10, 11, ebenfalls aus Metall, bevorzugt dem selben wie die Matrix.
Der Katalysatorkörper 6 ist in einem rohrförmigen Abschnitt 12 angeord­ net, der an den Einlaßtrichter 4 anschließt und mit diesem einstückig ausgebildet ist. Der rohrförmige Abschnitt 12 weist einen Abstand zu dem Gehäuse 1 auf, so daß zwischen dem rohrförmigen Abschnitt 12 und dem Gehäuse 1 ein Isolierspalt 13 ausgebildet ist. Wie man sieht, ist der Iso­ lierspalt 13 über Öffnungen 14 zum Außenraum hin offen.
Der Mantel 10 des Katalysatorkörper 6 steht an seinem stromabwärtigen Ende über die Matrix 8 über. In diesem über die Matrix 8 überstehenden Abschnitt 15 liegen der Mantel 10 und der rohrförmige Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 aneinander an. Über eine umlaufende Schweißverbin­ dung 16 ist der Mantel 10 dabei dicht und fest mit dem rohrförmigen Ab­ schnitt 12 verbunden. Die Schweißverbindung besteht dabei bevorzugt aus demselben Material wie der Mantel 10 und die Matrix 8.
Der übrige Teil des Mantels 10 weist dagegen zum rohrförmigen Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 einen Abstand auf. Dies wird dadurch erreicht, daß der rohrförmige Abschnitt 12 in diesem Bereich einen gegenüber dem Abschnitt 15 vergrößerten Durchmesser aufweist. Auf diese Weise wird zwischen dem Mantel 10 des Katalysatorkörper 6 und dem rohrförmigen Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 ein Gasraum 17 geschaffen, der an seinem stromabwärtigen Ende geschlossen ist. Das stromaufwärtige Ende des Gasraums 17 steht dagegen über eine Ringöffnung 18 mit dem Inne­ ren des Einlaßtrichters 4 und damit mit dem Abgasstrom in Verbindung. Das stromaufwärtige Ende des Katalysatorkörpers 6 ist außerdem durch mehrere, über den Umfang des Katalysatorkörpers 6 verteilt angeordnete, im Betrieb der Abgasreinigungseinrichtung bevorzugt abbrennbare Di­ stanzstücke 19 gegenüber dem rohrförmigen Abschnitt 12 abgestützt. Da­ durch ist die Montage des Katalysatorkörpers 6 erleichtert. Auf die Di­ stanzstücke 19 kann aber auch verzichtet werden. Außerdem ist es mög­ lich, anstelle der Distanzstücke 19 ein oder mehrere den Mantel 10 ganz oder teilweise umfassende Drahtkissen vorzusehen.
Das stromabwärtige Ende des rohrförmigen Abschnitts 12 des Einlaß­ trichters 4 steht über den Katalysatorkörper 6 über und ist zur Bildung eines Zwischentrichters 20 in Abgasströmrichtung I im Durchmesser er­ weitert. Der Zwischentrichter 20 greift in einen überstehenden Abschnitt 21 des Mantels 11 des zweiten Katalysatorkörpers 7 passend ein und ist über eine umlaufende Schweißnaht 22 mit diesem dicht verbunden. An seinem stromabwärtigen Ende weist der Mantel 11 ebenfalls einen Über­ stand 23 auf, in welchen der Auslaßtrichter 5 passend eingreift. Über eine umlaufende Schweißnaht 24 ist der Auslaßtrichter 5 mit dem überstehen­ den Abschnitt 23 des Mantels 11 dicht verbunden. Der Mantel 11 des zweiten Katalysatorkörpers 7 weist somit eine tragende Funktion auf, während der Mantel 10 des ersten Katalysatorkörpers 6 abgesehen von der Matrix 8 keine tragende Funktion hat. Die tragende Funktion über­ nimmt hier vielmehr der rohrförmige Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4. Die Schweißverbindungen 22 und 24 bestehen auch hier bevorzugt aus demselben Material wie der Mantel 11 und die Matrix 9.
Die Matrix 8 und die Matrix 9 sind mit dem Mantel 10 und dem Mantel 11 jeweils verlötet. Durch die Anordnung der Schweißnaht 16 bei dem Kata­ lysatorkörper 6 im Bereich des Überstandes 15 des Mantels 10 kann die Verlötung praktisch im gesamten Bereich der Matrix 8 vorgesehen sein. Bevorzugt ist eine Verlötung insbesondere im stromaufwärtigen Endbe­ reich der Matrix 8. Beim Katalysatorkörper 7 kann die Verlötung ebenfalls annähernd über die gesamte Matrix 9 vorgesehen werden, da auch hier die Schweißverbindungen 22 und 24 des Mantels 11 in überstehenden Abschnitten 21, 23 des Mantels 11 vorgesehen sind. Aufgrund der beider­ seitigen Verschweißung des Mantels 11 ist die Verlötung jedoch insbeson­ dere im mittleren Bereich der Matrix 9 vorgesehen.
Die in Fig. 2 dargestellte Abgasreinigungseinrichtung stimmt weitgehend mit der Abgasreinigungseinrichtung von Fig. 1 überein. Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß hier der Katalysatorkörper 6 über ein se­ parates Zwischenrohrstück 25 mit dem rohrförmigen Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 verbunden ist. Das durch Erweiterung seines Durch­ messers in Abgasströmrichtung I als Zwischentrichter ausgebildete Zwi­ schenrohrstück 25 greift mit seinem stromaufwärts gelegenen Ende in den überstehenden Abschnitt 15 des Mantels 10 ein und liegt von innen an diesem an. Die Schweißverbindung 26 zwischen Mantel 10 des Katalysa­ torkörpers 6 und Zwischenrohrstück 25 kann dadurch auf der Außenseite des Mantels 10 und des Zwischenrohrstückes 25 vorgesehen sein, so daß die Matrix 8 bei der Herstellung der Schweißverbindung 26 gegen Schweißspritzer geschützt ist.
Das stromabwärtige Ende des Zwischenrohrstückes 15 liegt von innen an dem rohrförmigen Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 an, steht jedoch über dessen stromabwärtiges Ende über. Dadurch kann auch zwischen dem Zwischenrohrstück 25 und dem rohrförmigen Abschnitt 12 des Ein­ laßtrichters 4 von außen eine Schweißverbindung 27 hergestellt werden. Der überstehende Abschnitt 28 des Zwischenrohrstücks 25 greift nun passend in den überstehenden Abschnitt 21 des Mantels 11 des zweiten Katalysatorkörpers 7 und ist mit diesem über eine Schweißverbindung 22 dicht verbunden. Im übrigen stimmen die beiden Abgasreinigungsein­ richtungen miteinander überein.
Die Variante von Fig. 3 stimmt ebenfalls mit den beiden zuvor beschriebe­ nen Varianten weitgehend überein. Der Unterschied besteht im wesentli­ chen darin, daß bei der Variante von Fig. 3 der Mantel 10 des ersten Ka­ talysatorkörpers 6 bis zum zweiten Katalysatorkörper 7 verlängert ist und mit dem verlängerten Abschnitt 15 in den überstehenden Abschnitt 21 des Mantels 11 des zweiten Katalysatorkörpers 7 eingreift. Die Strö­ mungsverbindung ist nun allein durch den Mantel 10 des ersten Kataly­ satorkörpers bewirkt. Damit wird eine weitere bauliche Vereinfachung er­ reicht. Ein weiterer Unterschied zwischen der Variante von Fig. 3 und den beiden zuvor beschriebenen Varianten besteht darin, daß bei der Variante von Fig. 3 keine Distanzstücke zwischen dem Katalysatorkörper 6 und dem rohrförmigen Abschnitt 12 vorhanden sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Abgasreinigungseinrich­ tung wird die Gefahr eines Lösens der Matrix 8 vom Mantel 10 des Kataly­ satorkörpers 6 verringert. Dies wird auf konstruktiv einfache Weise da­ durch erreicht, daß der Katalysatorkörper 6 in dem rohrförmigen Ab­ schnitt 12 des Einlaßtrichters 4 schwimmend gelagert ist, in dem er nur einseitig mit diesem fest verbunden ist. Trotz unterschiedlicher Erwär­ mung kann sich der Mantel 10 dadurch mit der Matrix 8 ausdehnen, so daß die zwischen Mantel 10 und Matrix 8 auftretenden Spannungen ver­ ringert werden. Eine weitere Verringerung der Spannungen ergibt sich da­ durch, daß der Mantel 10 über den Gasraum 17 mit Abgas umspült wird, so daß seine Erwärmung derjenigen der Matrix 8 weniger hinterherhinkt. Dies kann auch dadurch gefördert werden, daß die Dicke des Mantels 10 soweit wie möglich verringert wird, beispielsweise auf 1 mm. Dies wird da­ durch ermöglicht, daß der Mantel 10 abgesehen von der Matrix 8 keine tragende Funktion ausübt.
Bezugszeichenliste
1
Gehäuse
2
Eintrittsöffnung
3
Austrittsöffnung
4
Einlaßtrichter
5
Auslaßtrichter
6
erster Katalysatorkörper
7
zweiter Katalysatorkörper
8
Matrix von
6
9
Matrix von
7
10
Mantel von
6
11
Mantel von
7
12
rohrförmiger Abschnitt
13
Isolierspalt
14
Öffnung
15
Abschnitt von
10
16
Schweißnaht
17
Gasraum
18
Ringöffnung
19
Distanzstück
20
Zwischentrichter
21
Abschnitt von
11
22
Schweißnaht
23
Abschnitt von
11
24
Schweißnaht
25
Zwischenrohrstück
26
Schweißnaht
27
Schweißnaht
28
Abschnitt von
25
I Abgasstromrichtung

Claims (15)

1. Abgasreinigungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem in einem Gehäuse (1) angeordneten Katalysator­ körper (6), welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix (8) als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Ma­ trix (8) umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten be­ festigten Mantel (10), ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen der Katalysatorkörper (6) fest mit dem Gehäuse (1) verbunden, ins­ besondere verschweißt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kataly­ satorkörper (6) nur an einer Stelle (16), insbesondere in seinem ab­ gasstromabwärts gelegenen Endbereich, fest mit dem Gehäuse (1) verbunden ist.
2. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Mantel (10) des Katalysatorkörpers (6) von einem mit dem Abgasstrom verbundenen, jedoch nicht durchströmten Gasraum (17) umgeben ist.
3. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Katalysatorkörper (6) innerhalb eines fest mit dem Gehäuse (1) verbundenen Innenrohres (12) angeordnet und seinerseits mit dem Innenrohr (12) fest verbunden ist.
4. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Innenrohr (12) zur Bildung eines Isolierspaltes (13) einen Abstand zum Gehäuse (1) aufweist.
5. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Katalysatorkörper (6) zur Bildung des Gas­ raumes (17) einen Abstand zum Innenrohr (12) aufweist.
6. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gasraum (17) an seinem stromabwärts gelegenen Ende geschlossen ist und mit seinem stromauf gelegenen Ende mit dem Abgasstrom in Verbindung steht.
7. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (12) als Verlängerung ei­ nes im Gehäuse vorgesehenen Einlaßrohrstückes (4) oder Auslaß­ rohrstückes (5) ausgebildet ist.
8. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (12) auf mindestens einer Seite über den Katalysatorkörper (6) übersteht.
9. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (10) über ein Zwischenrohrstück (25) mit dem Gehäuse (1) oder dem Innenrohr (12) verbunden ist.
10. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Zwischenrohrstück (25) mit einem Ende in das Innenrohr (12) hineingreift und mit dem Mantel (10) verbunden ist und mit dem anderen Ende (28) über das zugehörige Ende des In­ nenrohres (12) übersteht und mit dem Innenrohr (12) verbunden ist.
11. Abgasreinigungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem in einem Gehäuse (1) angeordneten Katalysator­ körper (6), welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix (8) als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Ma­ trix (8) umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten be­ festigten Mantel (10), ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen der Katalysatorkörper (6) fest mit dem Gehäuse (1) verbunden, ins­ besondere verschweißt ist, insbesondere nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (10, 11) des Katalysatorkörpers (6, 7) auf mindestens einer Seite über die Matrix (8, 9) übersteht und daß die feste Verbindung (16, 22, 24) in dem überstehenden Abschnitt (15, 21, 23) vorgesehen ist.
12. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Katalysatorkörper (6, 7) in Abgasströmrichtung (I) hintereinander angeordnet sind, und daß zumindest der vordere Katalysatorkörper (6) nur an einer Stelle (16) mit dem Gehäuse (1) fest verbunden ist.
13. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Innenrohr (12), das Zwischenrohrstück (25) oder der Mantel (10) des vorderen Katalysatorkörpers (6) bis zum hinte­ ren Katalysatorkörper (7) verlängert und mit dem Mantel (11) des hinteren Katalysatorkörpers (7) verbunden sind.
14. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Innenrohr (12), das Zwischenrohrstück (25) oder der Mantel (10) des vorderen Katalysatorkörpers (6) in einen über­ stehenden Abschnitt (21) des Mantels (11) des hinteren Katalysator­ körpers (7) eingreifen.
15. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (10, 11) und die Matrix (8, 9) sowie bevorzugt auch die Schweißverbindungen (16, 22, 26) zwischen Mantel (10, 11) und Gehäuse (1), Innenrohr (12) und/oder Zwischenrohrstück (25) und/oder zwischen Mantel (10) des ersten Katalysatorkörpers (6) und Mantel (11) des zweiten Kata­ lysatorkörpers (7) aus demselben Material gebildet sind.
DE10114785A 2000-03-31 2001-03-26 Abgasreinigungseinrichtung Withdrawn DE10114785A1 (de)

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DE10114785A DE10114785A1 (de) 2000-03-31 2001-03-26 Abgasreinigungseinrichtung

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