DE10114785A1 - Abgasreinigungseinrichtung - Google Patents
AbgasreinigungseinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Abgasreinigungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem in einem Gehäuse angeordneten Katalysatorkörper, welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Matrix umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten befestigten Mantel, ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen der Katalysatorkörper fest mit dem Gehäuse verbunden, insbesondere verschweißt ist. Die Erfindung besteht darin, daß der Katalysatorkörper nur an einer Stelle, insbesondere in seinem abgasstromabwärts gelegenen Endbereich, fest mit dem Gehäuse verbunden ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abgasreinigungseinrichtung, insbe
sondere für Kraftfahrzeuge, mit mindestens einem in einem Gehäuse an
geordneten Katalysatorkörper, welcher eine insbesondere wabenartige,
metallene Matrix als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen
die Matrix umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten befe
stigten Mantel, ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen der Kataly
satorkörper fest mit dem Gehäuse verbunden, insbesondere verschweißt
ist.
Der Metallmantel um die Matrix wird die bei derartigen Abgasreinigungs
einrichtungen benötigt, da die Matrix mit dem aktiven Katalysatormaterial
allein nicht formstabil ist. Insbesondere bei motornahen Metallkatalysato
ren kann dabei das Problem auftreten, daß zwischen Mantel und Matrix
Spannungen entstehen, durch die sich die Matrix vom Mantel lösen kann.
Diese Spannungen entstehen durch die thermische Belastung und die un
gleiche Erwärmung von Mantel und Matrix.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgasreinigungseinrich
tung der eingangs genannten Art anzugeben, die in dieser Hinsicht gegen
über bekannten Abgasreinigungseinrichtungen verbessert ist. Insbesonde
re sollen die Spannungen zwischen Mantel und Matrix des Katalysator
körpers und dadurch die Gefahr eines Lösens der beiden voneinander ver
ringert werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der Katalysatorkörper nur an ei
ner Stelle, insbesondere in seinem abgasstromabwärts gelegenen Endbe
reich, fest mit dem Gehäuse verbunden ist.
Durch die feste Verbindung des Katalysatorkörpers an nur einer Stelle mit
dem Gehäuse wird erreicht, daß sich der Mantel mit der Matrix ausdeh
nen kann. Durch die nur einseitige Verbindung ist der Mantel im Gehäuse
quasi schwimmend gelagert und kann der thermischen Ausdehnungsbe
wegung der Matrix, die sich aufgrund des direkteren Kontaktes mit dem
Abgas schneller erwärmt, folgen. Spannungen zwischen Mantel und Ma
trix des Katalysatorkörpers werden dadurch reduziert. Damit wird einem
Lösen der Matrix vom Mantel entgegengewirkt.
Bevorzugt ist der Mantel des Katalysatorkörpers von einem mit dem Ab
gasstrom verbundenen, jedoch nicht durchströmten Gasraum umgeben.
Durch diese Ausgestaltung wird der Kontakt zwischen Abgas und Mantel
des Katalysatorkörpers verbessert, so daß sich der Mantel schneller er
wärmt. Die dadurch verringerten Temperaturdifferenzen zwischen Mantel
und Matrix führen zu einer weiteren Reduzierung von Spannungen.
Der Katalysatorkörper ist nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Er
findung innerhalb eines fest mit dem Gehäuse verbundenen Innenrohres
angeordnet und seinerseits mit dem Innenrohr fest verbunden. Der Mantel
hat dadurch, abgesehen von der Matrix, keine tragende Funktion und
kann daher mit einer geringeren Dicke ausgeführt werden. Beispielsweise
kann die Dicke des Mantels von 1,5 mm auf ca. 1 mm oder weniger redu
ziert werden. Um die Dicke des Mantels noch weiter reduzieren zu kön
nen, kann ein den Mantel im Befestigungsbereich umgreifender An
schweißring vorgesehen sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Innenrohr zur
Bildung eines Isolierspaltes einen Abstand zum Gehäuse auf. In an sich
bekannter Weise kann dadurch die Außentemperatur der Abgasreini
gungseinrichtung verringert und die Erwärmung des Katalysatorkörpers
beschleunigt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Katalysator
körper zur Bildung des Gasraumes einen Abstand zum Innenrohr auf.
Hierdurch wird in konstruktiv einfacher Weise der Gasraum zur Umspü
lung des Mantels des Katalysatorkörpers mit Abgas geschaffen.
Der Gasraum ist insbesondere an seinem stromabwärts gelegenen Ende
geschlossen und steht mit seinem stromauf gelegenen Ende mit dem Ab
gasstrom in Verbindung. Das Abgas wird dadurch unmittelbar in den
Gasraum geleitet, so daß die schnelle Erwärmung des Mantels besonders
gut gewährleistet ist.
Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Innenrohr als
Verlängerung eines im Gehäuse vorgesehenen Einlaßrohrstückes oder
Auslaßrohrstückes ausgebildet. Ein separates Innenrohr kann dadurch
eingespart werden, und die Abgasführung ist besonders einfach.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steht das Innenrohr auf
mindestens einer Seite über dem Katalysatorkörper über. Es kann da
durch vorteilhafterweise zur Verbindung mit einem benachbarten Abgas
führungselement verwendet werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Mantel über ein
Zwischenrohrstück mit dem Gehäuse oder dem Innenrohr verbunden.
Dies ermöglicht, eine Schweißverbindung zwischen dem Mantel des Kata
lysatorkörpers und dem Gehäuse oder dem Innenrohr von außen herzu
stellen. Die Matrix des Katalysatorkörpers ist dadurch vor Schweißsprit
zern geschützt.
Besonders bevorzugt ist es, wenn das Zwischenrohrstück mit einem Ende
in das Innenrohr hineingreift und mit dem Mantel verbunden ist und mit
dem anderen Ende über das zugehörige Ende des Innenrohres übersteht
und mit dem Innenrohr verbunden ist. Damit kann auch zwischen Innen
rohr und Zwischenrohrstück eine Schweißverbindung von außen herge
stellt werden, so daß auch hier die Matrix vor Schweißspritzern geschützt
ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung, die auch für sich bean
sprucht wird, steht der Mantel auf mindestens einer Seite über die Matrix
über. Eine Schweißverbindung zur Befestigung des Katalysatorkörpers mit
dem Gehäuse kann dadurch vorteilhafterweise in einem Bereich ange
bracht werden, in dem keine Matrix vorhanden ist. Die Gefahr einer Zer
störung der Matrix durch den Schweißvorgang kann dadurch verringert
werden. Außerdem kann das Zwischenrohrstück vorteilhafterweise in den
überstehenden Abschnitt des Mantels eingreifen.
Bei einer speziellen Ausgestaltung der Erfindung sind zwei Katalysator
körper hintereinander angeordnet, und ist zumindest der vordere Kataly
satorkörper nur an einer Stelle mit dem Gehäuse fest verbunden. Es hat
sich gezeigt, daß es genügen kann, wenn nur der vordere Katalysatorkör
per schwimmend gelagert ist, da die Temperaturbelastung des hinteren
Katalysatorkörpers aufgrund der Gasdynamik und der Strömungsvertei
lung und damit die dort auftretenden Spannungen deutlich geringer sind.
Wenn nur der vordere Katalysatorkörper schwimmend gelagert ist, kann
die Abgasreinigungseinrichtung konstruktiv vereinfacht werden.
Zur Strömungsverbindung zwischen vorderem Katalysatorkörper und
hinterem Katalysatorkörper können nach Ausgestaltungen der Erfindung
das Innenrohr, das Zwischenrohrstück oder der Mantel des vorderen Ka
talysatorkörpers bis zum hinteren Katalysatorkörper geführt und mit dem
Mantel des hinteren Katalysatorkörpers verbunden sein. Bevorzugt ist es
dabei, wenn das Innenrohr, das Zwischenrohrstück oder der Mantel des
vorderen Katalysators in einen überstehenden Abschnitt des Mantels des
hinteren Katalysatorkörpers eingreifen. Dadurch kann auch hier eine
Schweißverbindung in einem Bereich eingebracht werden, in dem keine
Matrix vorhanden ist, und dadurch die Gefahr einer Zerstörung der Matrix
durch den Schweißvorgang verringert werden.
Der Mantel und die Matrix sowie bevorzugt auch die Schweißverbindun
gen zwischen Mantel und Gehäuse, Innenrohr und/oder Zwischenrohr
stück und/oder zwischen Mantel des ersten Katalysatorkörpers und
Mantel des zweiten Katalysatorkörpers sind bevorzugt aus demselben
Material gebildet. Die Wärmedehnungen der verschiedenen Elemente kön
nen dadurch aneinander angeglichen und so Spannungen reduziert wer
den.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und
werden nachfolgend beschrieben. Es zeigen, jeweils in schematischer Dar
stellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erste Variante der erfindungsge
mäßen Abgasreinigungseinrichtung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine zweite Variante der erfindungsge
mäßen Abgasreinigungseinrichtung und
Fig. 3 einen Längsschnitt durch eine dritte Variante der erfindungsge
mäßen Abgasreinigungseinrichtung.
Die in Fig. 1 dargestellte Abgasreinigungseinrichtung umfaßt ein insbe
sondere aus zwei Halbschalen gebildetes Gehäuse 1 mit einer Abgasein
trittsöffnung 2 und einer Abgasaustrittsöffnung 3. Die Abgaseintrittsöff
nung 2 wird durch einen Einlaßtrichter 4, die Abgasaustrittsöffnung 3
durch einen Auslaßtrichter 5 gebildet.
Im Gehäuse 1 sind in Strömungsrichtung I zwei Katalysatorkörper 6 und
7 hintereinander angeordnet, nämlich ein Vorkatalysator 6 und ein
Hauptkatalysator 7. Die Katalysatorkörper 6 und 7 umfassen jeweils eine
wabenartig ausgebildete, metallene Matrix 8, 9 als Träger für das Kataly
satormaterial und einen die Matrix 8, 9 umschließenden Mantel 10, 11,
ebenfalls aus Metall, bevorzugt dem selben wie die Matrix.
Der Katalysatorkörper 6 ist in einem rohrförmigen Abschnitt 12 angeord
net, der an den Einlaßtrichter 4 anschließt und mit diesem einstückig
ausgebildet ist. Der rohrförmige Abschnitt 12 weist einen Abstand zu dem
Gehäuse 1 auf, so daß zwischen dem rohrförmigen Abschnitt 12 und dem
Gehäuse 1 ein Isolierspalt 13 ausgebildet ist. Wie man sieht, ist der Iso
lierspalt 13 über Öffnungen 14 zum Außenraum hin offen.
Der Mantel 10 des Katalysatorkörper 6 steht an seinem stromabwärtigen
Ende über die Matrix 8 über. In diesem über die Matrix 8 überstehenden
Abschnitt 15 liegen der Mantel 10 und der rohrförmige Abschnitt 12 des
Einlaßtrichters 4 aneinander an. Über eine umlaufende Schweißverbin
dung 16 ist der Mantel 10 dabei dicht und fest mit dem rohrförmigen Ab
schnitt 12 verbunden. Die Schweißverbindung besteht dabei bevorzugt
aus demselben Material wie der Mantel 10 und die Matrix 8.
Der übrige Teil des Mantels 10 weist dagegen zum rohrförmigen Abschnitt
12 des Einlaßtrichters 4 einen Abstand auf. Dies wird dadurch erreicht,
daß der rohrförmige Abschnitt 12 in diesem Bereich einen gegenüber dem
Abschnitt 15 vergrößerten Durchmesser aufweist. Auf diese Weise wird
zwischen dem Mantel 10 des Katalysatorkörper 6 und dem rohrförmigen
Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 ein Gasraum 17 geschaffen, der an
seinem stromabwärtigen Ende geschlossen ist. Das stromaufwärtige Ende
des Gasraums 17 steht dagegen über eine Ringöffnung 18 mit dem Inne
ren des Einlaßtrichters 4 und damit mit dem Abgasstrom in Verbindung.
Das stromaufwärtige Ende des Katalysatorkörpers 6 ist außerdem durch
mehrere, über den Umfang des Katalysatorkörpers 6 verteilt angeordnete,
im Betrieb der Abgasreinigungseinrichtung bevorzugt abbrennbare Di
stanzstücke 19 gegenüber dem rohrförmigen Abschnitt 12 abgestützt. Da
durch ist die Montage des Katalysatorkörpers 6 erleichtert. Auf die Di
stanzstücke 19 kann aber auch verzichtet werden. Außerdem ist es mög
lich, anstelle der Distanzstücke 19 ein oder mehrere den Mantel 10 ganz
oder teilweise umfassende Drahtkissen vorzusehen.
Das stromabwärtige Ende des rohrförmigen Abschnitts 12 des Einlaß
trichters 4 steht über den Katalysatorkörper 6 über und ist zur Bildung
eines Zwischentrichters 20 in Abgasströmrichtung I im Durchmesser er
weitert. Der Zwischentrichter 20 greift in einen überstehenden Abschnitt
21 des Mantels 11 des zweiten Katalysatorkörpers 7 passend ein und ist
über eine umlaufende Schweißnaht 22 mit diesem dicht verbunden. An
seinem stromabwärtigen Ende weist der Mantel 11 ebenfalls einen Über
stand 23 auf, in welchen der Auslaßtrichter 5 passend eingreift. Über eine
umlaufende Schweißnaht 24 ist der Auslaßtrichter 5 mit dem überstehen
den Abschnitt 23 des Mantels 11 dicht verbunden. Der Mantel 11 des
zweiten Katalysatorkörpers 7 weist somit eine tragende Funktion auf,
während der Mantel 10 des ersten Katalysatorkörpers 6 abgesehen von
der Matrix 8 keine tragende Funktion hat. Die tragende Funktion über
nimmt hier vielmehr der rohrförmige Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4.
Die Schweißverbindungen 22 und 24 bestehen auch hier bevorzugt aus
demselben Material wie der Mantel 11 und die Matrix 9.
Die Matrix 8 und die Matrix 9 sind mit dem Mantel 10 und dem Mantel 11
jeweils verlötet. Durch die Anordnung der Schweißnaht 16 bei dem Kata
lysatorkörper 6 im Bereich des Überstandes 15 des Mantels 10 kann die
Verlötung praktisch im gesamten Bereich der Matrix 8 vorgesehen sein.
Bevorzugt ist eine Verlötung insbesondere im stromaufwärtigen Endbe
reich der Matrix 8. Beim Katalysatorkörper 7 kann die Verlötung ebenfalls
annähernd über die gesamte Matrix 9 vorgesehen werden, da auch hier
die Schweißverbindungen 22 und 24 des Mantels 11 in überstehenden
Abschnitten 21, 23 des Mantels 11 vorgesehen sind. Aufgrund der beider
seitigen Verschweißung des Mantels 11 ist die Verlötung jedoch insbeson
dere im mittleren Bereich der Matrix 9 vorgesehen.
Die in Fig. 2 dargestellte Abgasreinigungseinrichtung stimmt weitgehend
mit der Abgasreinigungseinrichtung von Fig. 1 überein. Der wesentliche
Unterschied besteht darin, daß hier der Katalysatorkörper 6 über ein se
parates Zwischenrohrstück 25 mit dem rohrförmigen Abschnitt 12 des
Einlaßtrichters 4 verbunden ist. Das durch Erweiterung seines Durch
messers in Abgasströmrichtung I als Zwischentrichter ausgebildete Zwi
schenrohrstück 25 greift mit seinem stromaufwärts gelegenen Ende in den
überstehenden Abschnitt 15 des Mantels 10 ein und liegt von innen an
diesem an. Die Schweißverbindung 26 zwischen Mantel 10 des Katalysa
torkörpers 6 und Zwischenrohrstück 25 kann dadurch auf der Außenseite
des Mantels 10 und des Zwischenrohrstückes 25 vorgesehen sein, so daß
die Matrix 8 bei der Herstellung der Schweißverbindung 26 gegen
Schweißspritzer geschützt ist.
Das stromabwärtige Ende des Zwischenrohrstückes 15 liegt von innen an
dem rohrförmigen Abschnitt 12 des Einlaßtrichters 4 an, steht jedoch
über dessen stromabwärtiges Ende über. Dadurch kann auch zwischen
dem Zwischenrohrstück 25 und dem rohrförmigen Abschnitt 12 des Ein
laßtrichters 4 von außen eine Schweißverbindung 27 hergestellt werden.
Der überstehende Abschnitt 28 des Zwischenrohrstücks 25 greift nun
passend in den überstehenden Abschnitt 21 des Mantels 11 des zweiten
Katalysatorkörpers 7 und ist mit diesem über eine Schweißverbindung 22
dicht verbunden. Im übrigen stimmen die beiden Abgasreinigungsein
richtungen miteinander überein.
Die Variante von Fig. 3 stimmt ebenfalls mit den beiden zuvor beschriebe
nen Varianten weitgehend überein. Der Unterschied besteht im wesentli
chen darin, daß bei der Variante von Fig. 3 der Mantel 10 des ersten Ka
talysatorkörpers 6 bis zum zweiten Katalysatorkörper 7 verlängert ist und
mit dem verlängerten Abschnitt 15 in den überstehenden Abschnitt 21
des Mantels 11 des zweiten Katalysatorkörpers 7 eingreift. Die Strö
mungsverbindung ist nun allein durch den Mantel 10 des ersten Kataly
satorkörpers bewirkt. Damit wird eine weitere bauliche Vereinfachung er
reicht. Ein weiterer Unterschied zwischen der Variante von Fig. 3 und den
beiden zuvor beschriebenen Varianten besteht darin, daß bei der Variante
von Fig. 3 keine Distanzstücke zwischen dem Katalysatorkörper 6 und
dem rohrförmigen Abschnitt 12 vorhanden sind.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Abgasreinigungseinrich
tung wird die Gefahr eines Lösens der Matrix 8 vom Mantel 10 des Kataly
satorkörpers 6 verringert. Dies wird auf konstruktiv einfache Weise da
durch erreicht, daß der Katalysatorkörper 6 in dem rohrförmigen Ab
schnitt 12 des Einlaßtrichters 4 schwimmend gelagert ist, in dem er nur
einseitig mit diesem fest verbunden ist. Trotz unterschiedlicher Erwär
mung kann sich der Mantel 10 dadurch mit der Matrix 8 ausdehnen, so
daß die zwischen Mantel 10 und Matrix 8 auftretenden Spannungen ver
ringert werden. Eine weitere Verringerung der Spannungen ergibt sich da
durch, daß der Mantel 10 über den Gasraum 17 mit Abgas umspült wird,
so daß seine Erwärmung derjenigen der Matrix 8 weniger hinterherhinkt.
Dies kann auch dadurch gefördert werden, daß die Dicke des Mantels 10
soweit wie möglich verringert wird, beispielsweise auf 1 mm. Dies wird da
durch ermöglicht, daß der Mantel 10 abgesehen von der Matrix 8 keine
tragende Funktion ausübt.
1
Gehäuse
2
Eintrittsöffnung
3
Austrittsöffnung
4
Einlaßtrichter
5
Auslaßtrichter
6
erster Katalysatorkörper
7
zweiter Katalysatorkörper
8
Matrix von
6
9
Matrix von
7
10
Mantel von
6
11
Mantel von
7
12
rohrförmiger Abschnitt
13
Isolierspalt
14
Öffnung
15
Abschnitt von
10
16
Schweißnaht
17
Gasraum
18
Ringöffnung
19
Distanzstück
20
Zwischentrichter
21
Abschnitt von
11
22
Schweißnaht
23
Abschnitt von
11
24
Schweißnaht
25
Zwischenrohrstück
26
Schweißnaht
27
Schweißnaht
28
Abschnitt von
25
I Abgasstromrichtung
Claims (15)
1. Abgasreinigungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit
mindestens einem in einem Gehäuse (1) angeordneten Katalysator
körper (6), welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix
(8) als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Ma
trix (8) umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten be
festigten Mantel (10), ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen
der Katalysatorkörper (6) fest mit dem Gehäuse (1) verbunden, ins
besondere verschweißt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kataly
satorkörper (6) nur an einer Stelle (16), insbesondere in seinem ab
gasstromabwärts gelegenen Endbereich, fest mit dem Gehäuse (1)
verbunden ist.
2. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Mantel (10) des Katalysatorkörpers (6) von einem
mit dem Abgasstrom verbundenen, jedoch nicht durchströmten
Gasraum (17) umgeben ist.
3. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Katalysatorkörper (6) innerhalb eines fest mit
dem Gehäuse (1) verbundenen Innenrohres (12) angeordnet und
seinerseits mit dem Innenrohr (12) fest verbunden ist.
4. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Innenrohr (12) zur Bildung eines Isolierspaltes
(13) einen Abstand zum Gehäuse (1) aufweist.
5. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Katalysatorkörper (6) zur Bildung des Gas
raumes (17) einen Abstand zum Innenrohr (12) aufweist.
6. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Gasraum (17) an seinem stromabwärts gelegenen
Ende geschlossen ist und mit seinem stromauf gelegenen Ende mit
dem Abgasstrom in Verbindung steht.
7. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (12) als Verlängerung ei
nes im Gehäuse vorgesehenen Einlaßrohrstückes (4) oder Auslaß
rohrstückes (5) ausgebildet ist.
8. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß das Innenrohr (12) auf mindestens einer
Seite über den Katalysatorkörper (6) übersteht.
9. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (10) über ein
Zwischenrohrstück (25) mit dem Gehäuse (1) oder dem Innenrohr
(12) verbunden ist.
10. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Zwischenrohrstück (25) mit einem Ende in das
Innenrohr (12) hineingreift und mit dem Mantel (10) verbunden ist
und mit dem anderen Ende (28) über das zugehörige Ende des In
nenrohres (12) übersteht und mit dem Innenrohr (12) verbunden ist.
11. Abgasreinigungseinrichtung, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit
mindestens einem in einem Gehäuse (1) angeordneten Katalysator
körper (6), welcher eine insbesondere wabenartige, metallene Matrix
(8) als Träger für das aktive Katalysatormaterial und einen die Ma
trix (8) umschließenden, an dieser insbesondere durch Verlöten be
festigten Mantel (10), ebenfalls aus Metall, aufweist, über welchen
der Katalysatorkörper (6) fest mit dem Gehäuse (1) verbunden, ins
besondere verschweißt ist, insbesondere nach einem der vorherge
henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (10,
11) des Katalysatorkörpers (6, 7) auf mindestens einer Seite über die
Matrix (8, 9) übersteht und daß die feste Verbindung (16, 22, 24) in
dem überstehenden Abschnitt (15, 21, 23) vorgesehen ist.
12. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Katalysatorkörper (6, 7)
in Abgasströmrichtung (I) hintereinander angeordnet sind, und daß
zumindest der vordere Katalysatorkörper (6) nur an einer Stelle (16)
mit dem Gehäuse (1) fest verbunden ist.
13. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Innenrohr (12), das Zwischenrohrstück (25) oder
der Mantel (10) des vorderen Katalysatorkörpers (6) bis zum hinte
ren Katalysatorkörper (7) verlängert und mit dem Mantel (11) des
hinteren Katalysatorkörpers (7) verbunden sind.
14. Abgasreinigungseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Innenrohr (12), das Zwischenrohrstück (25) oder
der Mantel (10) des vorderen Katalysatorkörpers (6) in einen über
stehenden Abschnitt (21) des Mantels (11) des hinteren Katalysator
körpers (7) eingreifen.
15. Abgasreinigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mantel (10, 11) und die
Matrix (8, 9) sowie bevorzugt auch die Schweißverbindungen (16,
22, 26) zwischen Mantel (10, 11) und Gehäuse (1), Innenrohr (12)
und/oder Zwischenrohrstück (25) und/oder zwischen Mantel (10)
des ersten Katalysatorkörpers (6) und Mantel (11) des zweiten Kata
lysatorkörpers (7) aus demselben Material gebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10114785A DE10114785A1 (de) | 2000-03-31 | 2001-03-26 | Abgasreinigungseinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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