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DE10113270A1 - Verkehrsgebühren-Erhebungssystem - Google Patents

Verkehrsgebühren-Erhebungssystem

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DE10113270A1
DE10113270A1 DE2001113270 DE10113270A DE10113270A1 DE 10113270 A1 DE10113270 A1 DE 10113270A1 DE 2001113270 DE2001113270 DE 2001113270 DE 10113270 A DE10113270 A DE 10113270A DE 10113270 A1 DE10113270 A1 DE 10113270A1
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DE
Germany
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chip card
collection system
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traffic
traffic fee
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2001113270
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English (en)
Inventor
Albert Renftle
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Individual
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Individual
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Publication date
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Priority to DE20112392U priority patent/DE20112392U1/de
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Priority to EP02753559A priority patent/EP1368790A1/de
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07BTICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
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    • G07B15/06Arrangements for road pricing or congestion charging of vehicles or vehicle users, e.g. automatic toll systems
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) mit einer in einem Kraftfahrzeug eines Benutzers vorgesehenen Erfassungsvorrichtung (4), wobei in der Erfassungsvorrichtung (4) Buchwerte transferierbar sind.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1, eine Chipkarte mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 9, eine Erfassungseinheit mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspru­ ches 13, ein Schreib-/Lesegerät mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 14, sowie ein Verfahren zur Erhebung von Verkehrsgebühren mit den Merkmalen des Ober­ begriffs des Anspruches 15.
Verkehrsgebühren-Erhebungssysteme sind im Prinzip bekannt. Gemäß dem derzeit ver­ breitetsten Verkehrsgebühren-Erhebungssystem werden die Verkehrsgebühren für die Straßennutzung an Mautstationen als Bargeld abkassiert. An den Mautstationen kann an­ stelle Bargeld auch mit einer Kreditkarte, einer zuvor aufgeladenen Geldkarte oder einer Einwegkarte mit einem bestimmten Ausgangsgeldwert, die im Prinzip einer Telefonkarte entspricht, gezahlt werden.
Ebenfalls bekannt ist aus einer Erprobungsphase ein Verkehrsgebühren-Erhebungs­ system, das mit Hilfe des Global Positioning Systems (GPS) arbeitet. Die erforderliche Elektronik, der GPS-Empfänger mit Antenne und Zusatzeinrichtung für die Verkehrsgebührenerfassung und direkte Abbuchung sind hierbei im Fahrzeug vorgesehen. Im GPS- Empfänger ist die Autobahnbeschreibung anhand ausgewählter Streckenpunkte als Ko­ ordinaten-Netz gespeichert. Während der Fahrt berechnet der GPS-Empfänger laufend die aktuellen Koordinaten und vergleicht sie mit den hinterlegten Daten. Stimmen die Koordinaten überein, so setzt sich automatisch das Verkehrsgebühren-Berechnungs­ system für den gefahrenen Autobahnabschnitt in Gang. Die Abbuchung der Verkehrsge­ bühr erfolgt mit einem integrierten Schreib-/Lesegerät von einer Wertekarte, die im Prin­ zip der oben beschriebenen Geldkarte oder Einwegkarte entspricht. Dabei kann die Geld­ kartenfunktion auch in einer EC/Kredit-Karte integriert sein. Die Verkehrsgebührenzah­ lung erfolgt direkt an den Betreiber.
Nachteilig bei einem derartigen Verkehrsgebühren-Erhebungssystem ist, daß Manipula­ tionen seitens Dritter möglich sind. Ferner ist in Deutschland derzeit der maximal auf einer Geldkarte erlaubte Betrag von DM 400,- zu niedrig, so daß Fernfahrer mit schweren Lastkraftwagen häufig Geld nachladen müßten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit und die Benutzerfreund­ lichkeit bei einem derartigen Verkehrsgebühren-Erhebungssystem zu erhöhen. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem mit den Merkmalen des Anspruches 1 und den nebengeordneten Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen bzw. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß sind bei einem Verkehrsgebühren-Erhebungssystem mit einer in einem Fahrzeug eines Benutzers (d. i. ein von einem Benutzer benutztes Fahrzeug) vorgesehenen Erfassungsvorrichtung Buchwerte in der Erfassungsvorrichtung transferierbar, d. h. es erfolgen keine Umbuchungen von anonymen Geldwerten, sondern es werden Buchwerte, welche einem Eigentümer oder entsprechend Berechtigten zugeordnet sind, in der Höhe der erhobenen und zu entrichtenden Verkehrsgebühren innerhalb der Erfassungsvorrich­ tung transferiert. Vorzugsweise erfolgt der Transfer der Buchwerte in geschlossenen Ein­ heiten, d. h. bspw. in einem mechanisch und elektromagnetisch abgeschirmenden Gehäuse, und/oder über datengesicherte Online-Verbindungen. Der Transfer von Buchwerten innerhalb einer geschlossenen Einheit bzw. über eine datengesicherte Online-Verbindung erhöht die Sicherheit und verringert die Gefahr von Manipulationen durch Dritte. Die Sicherheit bei Geldtransfers wird ferner dadurch erhöht, daß Geldwerte nur zwischen wenigstens einer Bank des Benutzers und wenigstens einer Bank des Betreibers oder der verschiedenen Betreiber des Verkehrsgebühren-Erhebungssystems erfolgen, welche auch für den normalen Zahlungsverkehr benutzt werden, bspw. für normale Überweisungen oder Umbuchungen.
Vorzugsweise kann die Erfassungsvorrichtung temporär mit einem Dienstleister, d. h. ei­ nem Rechner desselben, verbunden werden, bspw. über ein Schreib-/Lesegerät, einen direkten Anschluß oder einen mittelbaren Anschluß über eine Servicestation (Werkstatt), eine Leitung und/oder eine Online-Verbindung. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Erfassungsvorrichtung eine im Kraftfahrzeug angeordnete Erfassungseinheit und eine in die Erfassungseinheit einsteckbare, einlegbare oder sonst­ wie einführbare Chipkarte auf. Vorzugsweise erfolgt dann die Verbindung mit dem Dienstleister über ein Chipkartengerät als Schreib-/Lesegerät, in das die Chipkarte einge­ führt werden kann. Alternativ sind andere transportable Speichermedien und hierzu pas­ sende Schreib-/Lesegeräte geeignet, allerdings sollte das Speichermedium von außen nicht manipulierbar sein.
In Verbindung mit einem Überwachungssystem können Mautsünder ohne allzugroßen Aufwand verfolgt und schnell erfaßt werden, insbesondere wenn eine Zusammenarbeit, bspw. über Online-Verbindungen, mit der Polizei und dem Zoll besteht. So kann z. B. die Erfassungsvorrichtung eine Vorrichtung aufweisen, die Signale abgibt, sobald das Gutha­ ben Null oder negativ ist. Zur Erleichterung der Überwachung ist die Erfassungsvorrich­ tung mit einer Anzeige, insbesondere in Form einer dynamisch veränderlichen Kontroll­ ziffer, versehen, die zumindest zeitweise von außen sichtbar ist und vorzugsweise ihr Er­ scheinungsbild ändert, wenn das Guthaben Null oder negativ ist.
Vorzugsweise weist die o. g. Chipkarte einen internen Computer auf, der einen Buchwert, welcher in seinem Betrag den erhobenen und an einen Betreiber des Verkehrsgebühren- Erhebungssystems zu zahlenden Verkehrsgebühren entspricht, von einem dem Benutzer zugeordneten Speicher an einen Speicher überträgt, der dem Betreiber zugeordnet ist, und den Buchwertwert speichert, welcher dem Betreiber zusteht. Vorzugsweise erfolgt die Übertragung intern nach bestimmten Sicherheitskriterien auf externe Aufforderung hin, in der Regel auf Aufforderung durch die Erfassungseinheit hin. Im Falle mehrerer Betrei­ ber für verschiedene Verkehrsstreckenabschnitte wird der Buchwert zusammen mit einem Schlüssel für den Betreiber des betroffenen Steckenabschnitts übertragen und in dem Be­ treiber-Speicher gespeichert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind auf der Chipkarte gebührenpflichtige Verkehrsstrecken, insbesondere mautpflichtige Straßen, und/oder Ergänzungen und Än­ derungen hierzu gespeichert. Ferner können auf der Chipkarte Daten und/oder Program­ me zur Bestimmung der Verkehrsgebühren (d. h. Software für den internen Computer) und/oder Ergänzungen und Änderungen hierzu gespeichert sein. Es kann auch eine be­ sondere Chipkarte (Datentransferkarte) vorgesehen sein, die nur diese Daten und/oder Programme und keine Buchwerte speichert.
Vorzugsweise sind mit Hilfe des Schreib-/Lesegeräts, insbesondere eines Chipkartenge­ räts, über gesicherte Verbindungen Buchwerte von der Erfassungsvorrichtung, insbeson­ dere der Chipkarte, an die Bank des Betreibers transferierbar, vorzugsweise über den Dienstleister. Vorzugsweise sind ferner mit Hilfe des Schreib-/Lesegeräts, insbesondere eines Chipkartengeräts, Buchwerte von der Bank des Benutzers an die Erfassungsvorrich­ tung, insbesondere die Chipkarte, transferierbar, vorzugsweise über den Dienstleister. Ein Transfer von Geldwerten erfolgt ausschließlich zwischen den Banken des Benutzers und des Betreibers.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiels mit verschiedenen Varianten näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein schematisch dargestelltes Verkehrsgebühren-Erhebungssystem gemäß dem Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 den schematischen Aufbau einer beispielhaften Chipkarte, und
Fig. 3 eine schematisch dargestellte mautpflichtige Straße.
Fig. 1 zeigt stark schematisiert ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem 1 mit einer Chip­ karte 2 und einer Erfassungseinheit 3, die gemeinsam eine Erfassungsvorrichtung 4 bil­ den. In die Erfassungseinheit 3 eingesteckt ist eine weitere Chipkarte 2 dargestellt. Im unteren Teil von Fig. 1 ist ein Chipkartengerät 5 dargestellt, in das ebenfalls eine Chip­ karte 2 eingesteckt ist. Das Chipkartengerät 5 ist mittels einer datengesicherten Online- Verbindung, im folgenden als Verbindung 6 bezeichnet, mit einem Rechner eines Dienstleisters 7 verbunden. Der Rechner des Dienstleisters 7 ist seinerseits über eine da­ tengesicherte Online-Verbindung, im folgenden als Verbindung 8 bezeichnet, mit einer Bank 9 des Benutzers der Chipkarte 2 verbunden. Die Bank 9 des Benutzers ist ihrerseits über eine datengesicherte Online-Verbindung, im folgenden als Verbindung 10 bezeich­ net, mit einer Bank 11 des Betreibers des Verkehrsgebühren-Erhebungssystems 1 ver­ bunden.
Das Verkehrsgebühren-Erhebungssystem 1 funktioniert im Ausführungsbeispiel folgen­ dermaßen: Ein Benutzer eines Fahrzeuges, gemäß dem Ausführungsbeispiel eines auf bestimmten Straßen 5 mautpflichtigen Lastkraftwagens, welches aber auch ein beliebiges anderes Fahrzeug (z. B. PKW, Motorrad, Anhänger) oder zu befördernder Gegenstand (z. B. Container) sein kann, läd bspw. an einer Mautstation des Verkehrsgebühren- Erhebungssystems 1, welche ansonsten eine normale Grenzstation, Tankstelle, Gaststätte, Bank oder dergleichen sein kann, mit einem dort vorhandenen geeigneten Chipkartenge­ rät 5 die auf diesen Benutzer und vorzugsweise für diesen Lastkraftwagen ausgestellte (neue) Chipkarte 2 auf. Hierfür legt er seine Chipkarte 2 in das Chipkartengerät 5 ein.
Danach erfolgt über den Rechner des Dienstleisters 7 die Abfrage, ob Geld auf die Chip­ karte 2 geladen werden soll, gegebenenfalls von welcher Bank 9 des Benutzers das Geld zur Verfügung gestellt werden soll, und welcher Betrag. Der entsprechende Betrag wird als Buchwert in einem dem Benutzer zugeordneten Speicher 19 auf der Chipkarte 2 gut­ geschrieben. Die Abfrage erfolgt über den Rechner des Dienstleisters 7. Danach wird die Chipkarte 2 aus dem Chipkartengerät 5 entnommen.
Falls es sich bei der Chipkarte 2 um eine kombinierte Maut-EC/Kredit-Karte (mit her­ kömmlichem Chipcomputer 20, Geldkarten-Funktion 21, EC/Kredit-Karten-Funtion 22, Kreditkarten-Funktion 23 und vorzugsweise Mehrwertdienste-Funktion 24) handelt, wie in Fig. 2 dargestellt, so kann diese im Chipkartengerät 5 verbleiben oder wird nochmals in das Chipkartengerät 5 eingeführt, ansonsten wird eine EC/Kredit-Karte eingesteckt und der als Buchwert auf der Chipkarte 2 gutgeschriebene Betrag wird automatisch über den Rechner des Dienstleisters 7 von der Bank 9 des Benutzers umgebucht auf ein dem Be­ nutzer zugeordnetes Sperrkonto bei der Bank 9, so daß dieser Betrag zumindest vorläufig für weitere Zahlungen vom Konto des Benutzers nicht mehr zur Verfügung steht.
Nach diesem Laden der Chipkarte 2 wird diese in die Erfassungseinheit 3 eingesteckt, die sich vorzugsweise im Lastkraftwagen befindet, und zwar vorzugsweise im Fahrerhaus, möglicherweise aber durch ein Schloß geschützt auch außerhalb davon, beispielweise am Anhänger. Die Erfassungseinheit 3 ist vorzugsweise mit einer Statusanzeige in Form ei­ ner OLED-Anzeige (Organic Light Emitting Diodes) ausgestattet, welche dem Fahrer das aktuelle Guthaben anzeigt. Andere optische Anzeigen sind ebenfalls möglich. Ferner sind akustische Vorrichtungen zur Informationsübermittlung vorgesehen, insbesondere zur Warnung, wenn das Buchwert-Guthaben zur Neige geht oder aufgebraucht ist.
Die Erfassungseinheit 3 weist ferner eine GPS-Einheit auf und speichert eine digitalisier­ te Straßenkarte, auf der die mautpflichtigen Straßen S einschließlich der entsprechenden Verkehrsgebühren verzeichnet sind.
Beim Starten des Motors des Lastkraftwagens wird die GPS-Einheit aktiviert. Die Akti­ vierung der GPS-Einheit kann bspw. auch mit Hilfe eines Schwingungssensors erfolgen. Mit Hilfe der GPS-Einheit wird regelmäßig die Position des Lastkraftwagens bestimmt. Die Daten werden in der Erfassungseinheit 3 und mit Hilfe eines in die Chipkarte 2 inte­ grierten Computers 27 entsprechend aufbereitet. Fährt der Lastkraftwagen über eine Auf-/ Ausfahrt A auf eine mautpflichtige Straße S, so wird dies erkannt und die entsprechenden Daten werden ermittelt und gespeichert. Auf der Chipkarte 2 werden in einem hierfür vorgesehenen Speicher 26 die entsprechenden Daten, insbesondere die Verkehrsstatistik- Daten (Verkehrsstatistik-Speicher 26) anonym gespeichert. Kommt der Lastkraftwagen auf der mautpflichtigen Straße S an eine Kreuzung K oder verläßt er eine mautpflichtige Straße an einer Auf-/Ausfahrt A oder fährt er auf einen Parkplatz P, so erfolgt eine inter­ ne Umbuchung des Buchwertes, welcher der für die Straßennutzung zu zahlenden Ver­ kehrsgebühr entspricht, zwischen den Speichern 19 und 25, d. h. der im Speicher 19 ge­ speicherte, dem Benutzer zugeordnete Buchwert wird um den auf den Betreiber-Speicher 25 zu übertragenden Buchwert für die zu zahlende Gebühr verringert und der dem Be­ treiber zustehende Buchwert im Betreiber-Speicher 25 erhöht sich entsprechend. Alterna­ tiv wäre auch eine interne Umbuchung bei jeder Positionsermittlung, die eine zu zahlende Gebühr ergibt, möglich. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die interne Umbuchung aus­ schließlich zwischen den Speichern 19, 25 und ggf. 26 über den internen Computer 27, so daß keine Manipulation von außen erfolgen kann. Vorzugsweise erfolgen die internen Umbuchungen nach GMD-Sicherheitskriterien und nur auf externe Aufforderung hin. Der interne Computer 27 stellt die jeweiligen Werte für die o. g. Statusanzeige der Erfas­ sungseinheit 3 zur Verfügung.
Nähert sich während der Fahrt der Buchwert im Speicher 19, welcher dem ursprünglich verfügbaren Buchwert abzüglich der zu zahlenden Gebühr entspricht (Buchwert- Guthaben) dem Wert Null oder sinkt er darunter, so erfolgt durch die Statusanzeige eine Warnung an den Benutzer, daß sich sein Buchwert-Guthaben bald bzw. bereits im Minus befindet und er die nächste Mautstation anfahren sollte. Falls das Buchwert-Guthaben des Benutzers sich im Minus befindet, so wird der Lastkraftwagen durch ein an späterer Stelle beschriebenes Überwachungssystem erfaßt.
Nach dem Anhalten, bei dem in jedem Fall eine interne Umbuchung erfolgt, damit im Speicher 19 ein aktueller Buchwert gespeichert ist, kann der Benutzer die Chipkarte 2 der Erfassungseinheit 3 entnehmen und an der Mautstation die Chipkarte 2 in das Chipkar­ tengerät 5 einführen. Über die Verbindung 6 wird der Rechner des Dienstleisters 7 kon­ taktiert und diesem die aktuellen Buchwerte mitgeteilt, welche in den Speichern 19 und 25 der Chipkarte 2 gespeichert sind. Ferner erfolgt an den Benutzer vorzugsweise die Ab­ frage, ob nochmals Geld für die Verkehrsgebühren zur Verfügung gestellt werden soll, gegebenenfalls von welcher Bank 9 des Benutzers das Geld zur Verfügung gestellt wer­ den soll, und welcher Betrag. Der entsprechende Betrag wird zum aktuellen Buchwert addiert und als Buchwert-Guthaben im Speicher 19 auf der Chipkarte 2 gutgeschrieben. Die entsprechenden Daten werden auf dem Rechner des Dienstleisters 7 gespeichert. Fer­ ner erfolgen folgende Umbuchungsaufträge an die Bank 9 des Benutzers: a) unverzüglich oder beim nächsten Zahlungsvorgang von dem angegebenen Konto des Benutzers soll zunächst bankintern vom Konto des Benutzers auf das Sperrkonto des Benutzers der dem neu hinzugefügten Buchwert entsprechende Geldbetrag umgebucht werden und b) vom Sperrkonto des Benutzers soll an die Bank 11 des Betreibers eine Überweisung in Höhe des im Betreiber-Speicher 25 gespeicherten Buchwertes getätigt werden, wobei der Buchwert im Betreiber-Speicher 25 nach Abgabe des Überweisungsauftrags gelöscht wird. Sowohl die Umbuchung zwischen den Speichern 19 und 25 als auch die Überwei­ sung zwischen den Banken 9 und 11 erfolgen also mit eigentümerbezogenem Geld.
An dieser Stelle sei angemerkt, daß aus Sicherheitsgründen von dem bei der Bank 9 des Benuzters eingerichteten Sperrkonto aus nur Überweisungen auf das Konto bei der Bank 11 des Betreibers möglich sind. Ferner kann der Dienstleister 7 Plausibilitätsüberprüfun­ gen durchführen, beispielsweise ob der Betreiber ihm bekannt ist oder ob die Fahrstrecke, für welche die Verkehrsgebühren entrichtet werden sollen, plausibel ist, und in allen nicht-plausiblen Fällen keine Überweisungen durchführen und die Umbuchungen auf der Chipkarte 2 rückgängig machen.
Falls es sich bei der Chipkarte 2 um eine kombinierte Maut-EC/Kredit-Karte handelt, so verbleibt diese im Chipkartengerät 5 oder wird nochmals eingesteckt, ansonsten wird die entsprechende EC/Kredit-Karte der Bank 9 des Benutzers eingesteckt und die o. g. Über­ weisungen werden durchgeführt. Danach steht die EC/Kredit-Karte wieder dem normalen Zahlungsverkehr zur Verfügung.
Der Rechner des Dienstleisters 7 kann bei der Übernahme der Buchwerte von der Chip­ karte 2 auch Abrechnungskorrekturen vornehmen, bspw. Rabatte, zwischenzeitliche Ver­ kehrsgebührenanhebungen und dergleichen berücksichtigen, und gegebenenfalls zusätzli­ che Umbuchungen und Rückbuchungen zwischen den Speichern 19 und 25 durchführen oder vorschlagen.
Außer den o. g. Speichern 19, 25 und 26 kann ein Speicher 28 für den Fahrer vorgesehen sein, in dem bspw. Fahrzeiten, Fahrstrecken, aber auch die Kontonummer seiner Bank 9 gespeichert werden können. Ferner können in diesem oder einem anderen Speicher Fahr­ zeugdaten zur Bestimmung der Höhe der Verkehrsgebühren gespeichert sein, insbesonde­ re zulässiges Gesamtgewicht, wobei ggf. eine Karte für verschiedene Fahrzeuge aus­ reicht.
Neben den Buchwerten können an einer Mautstation auch weitere Daten zwischen der Chipkarte 2 und dem Rechner des Dienstleisters 7 ausgetauscht werden, wie z. B. Ver­ kehrsstatistiken aus dem Speicher 26, Fahrstrecke/Fahrtzeit des Benutzers, Verkehrsge­ bührenänderungen und Änderungen der digitalen Straßenkarte. Die neu auf die Chipkarte 2 übertragenen Daten können von dem internen Computer 27 vorbereitet und an die ent­ sprechenden Speicher 19, 25, 26 weitergeleitet werden. Ein Datenabgleich ist nach Einle­ gen der Chipkarte 2 in die Erfassungseinheit 3 möglich, so daß der hierfür benötigte Speicherplatz auf der Chipkarte 2 relativ klein gehalten werden kann und in der Erfassungseinheit 3 immer die aktuellsten Daten, insbesondere Straßendaten, Verkehrsgebüh­ rendaten und Fahrzeugdaten, vollständig gespeichert sind. Entsprechende, lernfähige Programme in der Erfassungseinheit 3 sorgen dafür, daß nicht mehr benötigte Daten ge­ löscht werden und den Speicherplatz freigeben.
Zu Software-Wartungszwecken oder dergleichen kann die Erfassungseinheit 3 eine Schnittstelle (z. B. USB) aufweisen, über die sie in einer Servicestation des Verkehrsge­ bühren-Erhebungssystems 1, bspw. einer speziell ausgerüsteten Mautstation oder einer Autowerkstatt mit entsprechender Ausstattung, mittels einer Leitungsverbindung ange­ deuteten an einen Wartungsrechner angeschlossen werden und/oder mit dem Rechner des Dienstleisters 7 verbunden werden kann. Die entsprechende Leitungsverbindung ist in Fig. 1 zwischen der Erfassungseinheit 3 und dem Dienstleister 7 angedeutet. Die Schnitt­ stelle kann auch dazu verwendet werden, Sensoren (z. B. Gewichtssensoren) im Fahrzeug an die Erfassungseinheit 3 anzuschließen.
Alternativ können für die verschiedenen Funktionen auch unterschiedliche Chipkarten 2 verwendet werden, bspw. in Form einer Datentransfer-Chipkarte, auf der die mautpflich­ tigen Straßen S mit Auf-/Ausfahrten A, daran gelegenen Tankstellen, Raststätten und Parkplätzen P mit Entfernungsangaben in digitaler Form gespeichert sind, und einer ge­ trennten Buchungs-Chipkarte für die Aktualisierung der Daten. Die Buchungs-Chipkarte ist dabei die zuvor beschriebene Chipkarte 2 mit den Speichern 19 und 25. Die Daten der Datentransfer-Chipkarte können in der Erfassungseinheit 3 abgelegt werden und mit der Buchungs-Chipkarte aktualisiert werden. Die Datentransfer-Chipkarte kann auch die fahrzeugspezifische Daten enthalten, so daß dann einen fahrzeugspezifische Datentrans­ fer-Chipkarte und eine benutzerspezifische Buchungs-Chipkarte vorliegen.
Die zuvor beschriebene Erfassungseinheit 3 ist in den Lastkraftwagen eingebaut und mit der Stromversorgung verbunden. Gemäß einer Variante des Ausführungsbeispiels ist die Erfassungseinheit 3 ein Leihgerät, das in einer Mautgrenzstation an den jeweiligen Gren­ zen eines Staates in den Lastkraftwagen genommen und bspw. an der Frontscheibe mit Saugnäpfen befestigt wird. In diesem Fall ist die Erfassungseinheit 3 mit einer vom Last­ kraftwagen unabhängigen Energieversorgung ausgestattet, bspw. mit Batterien und/oder Solarzellen, jedoch sind auch Verbindungen zur Batterie des Lastkraftwagens, bspw. über den Zigarettenanzünder, möglich.
Um Energie zu sparen, erfolgt keine beständige Positionsbestimmung mit Hilfe des GPS, sondern der zeitliche Abstand der Positionsbestimmungen ist abhängig vom räumlichen Abstand von mautpflichtigen Straßen 5 bzw. der durchschnittlichen Zeit, bis wann eine mautpflichtige Straße 5 erreicht werden könnte. Befindet sich der Lastkraftwagen auf einer mautpflichtigen Straße S. so erfolgt die Positionsbestimmung in Abhängigkeit vom Abstand zur nächsten Kreuzung K oder Auf-/Ausfahrt A bzw. der durchschnittlichen Zeit, bis wann diese erreicht werden kann. Ferner kann über einen Schwingungssensor festgestellt werden, ob das Fahrzeug sich bewegt, so daß in Stillstandszeiten, bspw. auf einem Parkplatz P oder bei einem Stau mit Stillstand, keine unnötigen Positionsbestim­ mungen durchgeführt werden.
Zur Überwachung der Verkehrsgebührenentrichtung, insbesondere beim Passieren einer Mautgrenzstation, und Erleichterung einer ggf. erforderlichen Täterverfolgung wird die Erfassungseinheit 3 an der Frontscheibe eines Fahrzeuges in der Nähe des Fahrers ange­ bracht, so daß die Erfassungseinheit 3 in einem Bereich angeordnet ist, der üblicherweise von Radarfallen und ähnlichen Verkehrsüberwachungsgeräten 40 geblitzt wird. Die Er­ fassungseinheit 3 ist nach außen mit einer vorzugsweise bistabilen FLCD-Anzeige (Ferroelectric Liquid Crystal Display) versehen. Die Daten für die FLCD-Anzeige wer­ den durch den internen Computer 27 geliefert. Zum Stromsparen kann die FLCD- Anzeige so ausgestaltet sein, daß sie nur durch einen Vorblitzsensor aktiviert wird und ansonsten keine Anzeige nach außen erfolgt. Für die manuelle Überprüfung der Deckung der Verkehrsgebühren kann die FLCD-Anzeige der Erfassungseinheit 3 auch durch einen Infrarotblitz von Hand ausgelöst werden, so daß für kurze Zeit die Anzeige nach außen erfolgt. Amtliche Gewichtsklassenplaketten sind vorzugsweise in der Nähe der Erfas­ sungseinheit 3 von außen sichtbar angeordnet.
Zur Erleichterung des Erkennens, ob der zuletzt in den Speicher 19 geladene Buchwert die bislang angefallenen Verkehrsgebühren abdeckt, erfolgt bei einer Unterschreitung der Deckung die Anzeige invertiert. Als Vorwarnung oder in einem gewissen Toleranzbe­ reich erscheint nur ein Teil der Anzeige invertiert.
Die FLCD-Anzeige ist einstellig und zeigt zur Kontrolle von Manipulationen jeweils die letzte Stelle der aktuellen Minutenzahl an. Diese hat aufgrund der GPS-Einheit eine hohe Genauigkeit, auch in GPS-Abfragepausen, aufgrund einer integrierten Echtzeituhr, so daß nur Toleranzen von ±1 in den Umschaltzeiten erforderlich sind.
Gemäß einer Variante erfolgt die Anzeige von zufällig ausgewählten Ziffern und/oder Buchstaben und/oder sonstigen Zeichen (im folgenden vereinfacht als Zufallsangaben bezeichnet), wobei für die Auswahl und Dauer der Anzeige ein variabler Schlüssel vorge­ sehen ist, bspw. ein Algorithmus, ggf. kann auch ein Zusammenhang mit der aktuellen Minutenzahl vorgesehen werden. Ebenfalls können Oktalzahlen (3 Bit) aus einem be­ stimmten Bereich des Betriebssystems als Additions- oder Multiplikationsfaktoren der aktuellen Minutenzahl verwendet werden und auch der Zeitsprung der Veränderung die­ ser Faktoren in Abhängigkeit der Ziffernfolge erfolgen, wobei immer nur die letzte Ziffer des Ergebnisses nach außen angezeigt wird, diese aber aus Toleranzgründen in den Um­ schaltzeiten der vorige oder der nachfolgende Wert sein kann.
Die Erfassungseinheit 3 kann zur Erleichterung der Überwachung und ggf. erfolgenden Täterverfolgung bspw. über Funk mit einer Zentrale zur Überwachung 41 (z. B. Polizei, Zoll, Mautgrenzstation, private Dienstleister) verbunden sein, die im Falle einer Unter­ schreitung der Deckung der zu zahlenden Verkehrsgebühren durch das Buchwert- Guthaben informiert werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Das Verkehrsgebühren-Erfassungssystem 1 funktioniert entsprechend, wenn auch mit größerem Aufwand an zu verarbeitenden Daten, wenn verschiedene Betreiber für jeweils unterschiedliche mautpflichtige Straßen S zuständig sind. Im Prinzip sind auch Staats­ grenzenübergreifende Verkehrsgebühren-Erfassungssysteme 1 möglich.
Das Verkehrsgebühren-Erhebungssystem 1 kann mit der benutzerspezifischen Chipkarte 2 auch ein Bonussystem für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrräder oder dergleichen einschließen. Eine Erweiterung der gebührenpflichtigen Verkehrsstrecken von den mautpflichtigen Straßen auf Strecken der öffentlicher Verkehrsmittel ist denkbar. Bei kleineren Beträgen sind auch Umbuchungen außerhalb geschlossener Einheiten und daten-gesicherter Online-Verbindungen denkbar. Die Erfassungseinheit 3 kann zugleich auch Teil eines Navigations-, Kommunikations- oder Multi-Media-Systems sein

Claims (15)

1. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) mit einer in einem Fahrzeug eines Benut­ zers vorgesehenen Erfassungsvorrichtung (4), dadurch gekennzeichnet, daß in der Erfassungsvorrichtung (4) Buchwerte transferierbar sind.
2. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchwerte in geschlossenen Einheiten (2, 3, 5) und/oder über datengesicher­ te Online-Verbindungen (6, 8) transferierbar sind.
3. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß Geldwerte nur zwischen wenigstens einer Bank (9) des Benutzers und wenigstens einer Bank (11) wenigstens eines Betreibers des Verkehrsgebühren- Erhebungssystems (1) transferierbar sind.
4. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (4) temporär mit einem Dienstleister (7) verbindbar ist.
5. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (4) eine im Kraftfahr­ zeug angeordnete Erfassungseinheit (3) und eine in die Erfassungseinheit (3) ein­ führbare Chipkarte (2) aufweist.
6. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verbindung mit dem Dienstleister (7) über ein als Chipkartengerät (5) ausgebildetes Schreib-/Lesegerät erfolgt, in das die Chipkarte (2) einführbar ist.
7. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) in Verbindung mit einem Überwachungssystem (40, 41) ist.
8. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (4) eine Anzeige, ins­ besondere in Form einer Kontrollziffer, aufweist, die zumindest zeitweise von au­ ßen sichtbar ist.
9. Chipkarte (2) zur Verwendung in einem Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
10. Chipkarte (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte (2) eine Vorrichtung, insbesondere einen internen Computer (27), aufweist zur gesicherten Übertragung eines Buchwertes, welcher den zu erhebenden Verkehrsgebühren ent­ spricht, von einem dem Benutzer zugeordneten Speicher (19) an einen dem Betrei­ ber des Verkehrsgebühren-Erhebungssystems (1) zugeordneten Speicher (25).
11. Chipkarte (2) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragung des Buchwertes intern auf der Chipkarte (2) nach externer Aufforderung erfolgt.
12. Chipkarte (2) nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Chipkarte (2) gebührenpflichtige Verkehrsstrecken (5) und/oder Ergänzungen und Änderungen hierzu und/oder Daten und/oder Programme zur Bestimmung der Ver­ kehrsgebühren und/oder Ergänzungen und Änderungen hierzu gespeichert sind.
13. Erfassungseinheit (3) zur Verwendung in einem Verkehrsgebühren-Erhebungs­ system (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
14. Schreib-/Lesegerät, insbesondere Chipkartengerät (5) zur Verwendung in einem Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che.
15. Verfahren zur Erhebung von Verkehrsgebühren mit einem Verkehrsgebühren- Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
DE2001113270 2001-03-16 2001-03-16 Verkehrsgebühren-Erhebungssystem Withdrawn DE10113270A1 (de)

Priority Applications (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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