DE10113270A1 - Verkehrsgebühren-Erhebungssystem - Google Patents
Verkehrsgebühren-ErhebungssystemInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) mit einer in einem Kraftfahrzeug eines Benutzers vorgesehenen Erfassungsvorrichtung (4), wobei in der Erfassungsvorrichtung (4) Buchwerte transferierbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Anspruches 1, eine Chipkarte mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruches 9, eine Erfassungseinheit mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspru
ches 13, ein Schreib-/Lesegerät mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 14,
sowie ein Verfahren zur Erhebung von Verkehrsgebühren mit den Merkmalen des Ober
begriffs des Anspruches 15.
Verkehrsgebühren-Erhebungssysteme sind im Prinzip bekannt. Gemäß dem derzeit ver
breitetsten Verkehrsgebühren-Erhebungssystem werden die Verkehrsgebühren für die
Straßennutzung an Mautstationen als Bargeld abkassiert. An den Mautstationen kann an
stelle Bargeld auch mit einer Kreditkarte, einer zuvor aufgeladenen Geldkarte oder einer
Einwegkarte mit einem bestimmten Ausgangsgeldwert, die im Prinzip einer Telefonkarte
entspricht, gezahlt werden.
Ebenfalls bekannt ist aus einer Erprobungsphase ein Verkehrsgebühren-Erhebungs
system, das mit Hilfe des Global Positioning Systems (GPS) arbeitet. Die erforderliche
Elektronik, der GPS-Empfänger mit Antenne und Zusatzeinrichtung für die Verkehrsgebührenerfassung
und direkte Abbuchung sind hierbei im Fahrzeug vorgesehen. Im GPS-
Empfänger ist die Autobahnbeschreibung anhand ausgewählter Streckenpunkte als Ko
ordinaten-Netz gespeichert. Während der Fahrt berechnet der GPS-Empfänger laufend
die aktuellen Koordinaten und vergleicht sie mit den hinterlegten Daten. Stimmen die
Koordinaten überein, so setzt sich automatisch das Verkehrsgebühren-Berechnungs
system für den gefahrenen Autobahnabschnitt in Gang. Die Abbuchung der Verkehrsge
bühr erfolgt mit einem integrierten Schreib-/Lesegerät von einer Wertekarte, die im Prin
zip der oben beschriebenen Geldkarte oder Einwegkarte entspricht. Dabei kann die Geld
kartenfunktion auch in einer EC/Kredit-Karte integriert sein. Die Verkehrsgebührenzah
lung erfolgt direkt an den Betreiber.
Nachteilig bei einem derartigen Verkehrsgebühren-Erhebungssystem ist, daß Manipula
tionen seitens Dritter möglich sind. Ferner ist in Deutschland derzeit der maximal auf
einer Geldkarte erlaubte Betrag von DM 400,- zu niedrig, so daß Fernfahrer mit schweren
Lastkraftwagen häufig Geld nachladen müßten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit und die Benutzerfreund
lichkeit bei einem derartigen Verkehrsgebühren-Erhebungssystem zu erhöhen. Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem mit den
Merkmalen des Anspruches 1 und den nebengeordneten Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte
Weiterentwicklungen bzw. Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß sind bei einem Verkehrsgebühren-Erhebungssystem mit einer in einem
Fahrzeug eines Benutzers (d. i. ein von einem Benutzer benutztes Fahrzeug) vorgesehenen
Erfassungsvorrichtung Buchwerte in der Erfassungsvorrichtung transferierbar, d. h. es
erfolgen keine Umbuchungen von anonymen Geldwerten, sondern es werden Buchwerte,
welche einem Eigentümer oder entsprechend Berechtigten zugeordnet sind, in der Höhe
der erhobenen und zu entrichtenden Verkehrsgebühren innerhalb der Erfassungsvorrich
tung transferiert. Vorzugsweise erfolgt der Transfer der Buchwerte in geschlossenen Ein
heiten, d. h. bspw. in einem mechanisch und elektromagnetisch abgeschirmenden Gehäuse,
und/oder über datengesicherte Online-Verbindungen. Der Transfer von Buchwerten
innerhalb einer geschlossenen Einheit bzw. über eine datengesicherte Online-Verbindung
erhöht die Sicherheit und verringert die Gefahr von Manipulationen durch Dritte. Die
Sicherheit bei Geldtransfers wird ferner dadurch erhöht, daß Geldwerte nur zwischen
wenigstens einer Bank des Benutzers und wenigstens einer Bank des Betreibers oder der
verschiedenen Betreiber des Verkehrsgebühren-Erhebungssystems erfolgen, welche auch
für den normalen Zahlungsverkehr benutzt werden, bspw. für normale Überweisungen
oder Umbuchungen.
Vorzugsweise kann die Erfassungsvorrichtung temporär mit einem Dienstleister, d. h. ei
nem Rechner desselben, verbunden werden, bspw. über ein Schreib-/Lesegerät, einen
direkten Anschluß oder einen mittelbaren Anschluß über eine Servicestation (Werkstatt),
eine Leitung und/oder eine Online-Verbindung. Gemäß einer besonders bevorzugten
Ausführungsform weist die Erfassungsvorrichtung eine im Kraftfahrzeug angeordnete
Erfassungseinheit und eine in die Erfassungseinheit einsteckbare, einlegbare oder sonst
wie einführbare Chipkarte auf. Vorzugsweise erfolgt dann die Verbindung mit dem
Dienstleister über ein Chipkartengerät als Schreib-/Lesegerät, in das die Chipkarte einge
führt werden kann. Alternativ sind andere transportable Speichermedien und hierzu pas
sende Schreib-/Lesegeräte geeignet, allerdings sollte das Speichermedium von außen
nicht manipulierbar sein.
In Verbindung mit einem Überwachungssystem können Mautsünder ohne allzugroßen
Aufwand verfolgt und schnell erfaßt werden, insbesondere wenn eine Zusammenarbeit,
bspw. über Online-Verbindungen, mit der Polizei und dem Zoll besteht. So kann z. B. die
Erfassungsvorrichtung eine Vorrichtung aufweisen, die Signale abgibt, sobald das Gutha
ben Null oder negativ ist. Zur Erleichterung der Überwachung ist die Erfassungsvorrich
tung mit einer Anzeige, insbesondere in Form einer dynamisch veränderlichen Kontroll
ziffer, versehen, die zumindest zeitweise von außen sichtbar ist und vorzugsweise ihr Er
scheinungsbild ändert, wenn das Guthaben Null oder negativ ist.
Vorzugsweise weist die o. g. Chipkarte einen internen Computer auf, der einen Buchwert,
welcher in seinem Betrag den erhobenen und an einen Betreiber des Verkehrsgebühren-
Erhebungssystems zu zahlenden Verkehrsgebühren entspricht, von einem dem Benutzer
zugeordneten Speicher an einen Speicher überträgt, der dem Betreiber zugeordnet ist, und
den Buchwertwert speichert, welcher dem Betreiber zusteht. Vorzugsweise erfolgt die
Übertragung intern nach bestimmten Sicherheitskriterien auf externe Aufforderung hin,
in der Regel auf Aufforderung durch die Erfassungseinheit hin. Im Falle mehrerer Betrei
ber für verschiedene Verkehrsstreckenabschnitte wird der Buchwert zusammen mit einem
Schlüssel für den Betreiber des betroffenen Steckenabschnitts übertragen und in dem Be
treiber-Speicher gespeichert.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind auf der Chipkarte gebührenpflichtige
Verkehrsstrecken, insbesondere mautpflichtige Straßen, und/oder Ergänzungen und Än
derungen hierzu gespeichert. Ferner können auf der Chipkarte Daten und/oder Program
me zur Bestimmung der Verkehrsgebühren (d. h. Software für den internen Computer)
und/oder Ergänzungen und Änderungen hierzu gespeichert sein. Es kann auch eine be
sondere Chipkarte (Datentransferkarte) vorgesehen sein, die nur diese Daten und/oder
Programme und keine Buchwerte speichert.
Vorzugsweise sind mit Hilfe des Schreib-/Lesegeräts, insbesondere eines Chipkartenge
räts, über gesicherte Verbindungen Buchwerte von der Erfassungsvorrichtung, insbeson
dere der Chipkarte, an die Bank des Betreibers transferierbar, vorzugsweise über den
Dienstleister. Vorzugsweise sind ferner mit Hilfe des Schreib-/Lesegeräts, insbesondere
eines Chipkartengeräts, Buchwerte von der Bank des Benutzers an die Erfassungsvorrich
tung, insbesondere die Chipkarte, transferierbar, vorzugsweise über den Dienstleister. Ein
Transfer von Geldwerten erfolgt ausschließlich zwischen den Banken des Benutzers und
des Betreibers.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausfüh
rungsbeispiels mit verschiedenen Varianten näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein schematisch dargestelltes Verkehrsgebühren-Erhebungssystem gemäß dem
Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 den schematischen Aufbau einer beispielhaften Chipkarte, und
Fig. 3 eine schematisch dargestellte mautpflichtige Straße.
Fig. 1 zeigt stark schematisiert ein Verkehrsgebühren-Erhebungssystem 1 mit einer Chip
karte 2 und einer Erfassungseinheit 3, die gemeinsam eine Erfassungsvorrichtung 4 bil
den. In die Erfassungseinheit 3 eingesteckt ist eine weitere Chipkarte 2 dargestellt. Im
unteren Teil von Fig. 1 ist ein Chipkartengerät 5 dargestellt, in das ebenfalls eine Chip
karte 2 eingesteckt ist. Das Chipkartengerät 5 ist mittels einer datengesicherten Online-
Verbindung, im folgenden als Verbindung 6 bezeichnet, mit einem Rechner eines
Dienstleisters 7 verbunden. Der Rechner des Dienstleisters 7 ist seinerseits über eine da
tengesicherte Online-Verbindung, im folgenden als Verbindung 8 bezeichnet, mit einer
Bank 9 des Benutzers der Chipkarte 2 verbunden. Die Bank 9 des Benutzers ist ihrerseits
über eine datengesicherte Online-Verbindung, im folgenden als Verbindung 10 bezeich
net, mit einer Bank 11 des Betreibers des Verkehrsgebühren-Erhebungssystems 1 ver
bunden.
Das Verkehrsgebühren-Erhebungssystem 1 funktioniert im Ausführungsbeispiel folgen
dermaßen: Ein Benutzer eines Fahrzeuges, gemäß dem Ausführungsbeispiel eines auf
bestimmten Straßen 5 mautpflichtigen Lastkraftwagens, welches aber auch ein beliebiges
anderes Fahrzeug (z. B. PKW, Motorrad, Anhänger) oder zu befördernder Gegenstand
(z. B. Container) sein kann, läd bspw. an einer Mautstation des Verkehrsgebühren-
Erhebungssystems 1, welche ansonsten eine normale Grenzstation, Tankstelle, Gaststätte,
Bank oder dergleichen sein kann, mit einem dort vorhandenen geeigneten Chipkartenge
rät 5 die auf diesen Benutzer und vorzugsweise für diesen Lastkraftwagen ausgestellte
(neue) Chipkarte 2 auf. Hierfür legt er seine Chipkarte 2 in das Chipkartengerät 5 ein.
Danach erfolgt über den Rechner des Dienstleisters 7 die Abfrage, ob Geld auf die Chip
karte 2 geladen werden soll, gegebenenfalls von welcher Bank 9 des Benutzers das Geld
zur Verfügung gestellt werden soll, und welcher Betrag. Der entsprechende Betrag wird
als Buchwert in einem dem Benutzer zugeordneten Speicher 19 auf der Chipkarte 2 gut
geschrieben. Die Abfrage erfolgt über den Rechner des Dienstleisters 7. Danach wird die
Chipkarte 2 aus dem Chipkartengerät 5 entnommen.
Falls es sich bei der Chipkarte 2 um eine kombinierte Maut-EC/Kredit-Karte (mit her
kömmlichem Chipcomputer 20, Geldkarten-Funktion 21, EC/Kredit-Karten-Funtion 22,
Kreditkarten-Funktion 23 und vorzugsweise Mehrwertdienste-Funktion 24) handelt, wie
in Fig. 2 dargestellt, so kann diese im Chipkartengerät 5 verbleiben oder wird nochmals
in das Chipkartengerät 5 eingeführt, ansonsten wird eine EC/Kredit-Karte eingesteckt und
der als Buchwert auf der Chipkarte 2 gutgeschriebene Betrag wird automatisch über den
Rechner des Dienstleisters 7 von der Bank 9 des Benutzers umgebucht auf ein dem Be
nutzer zugeordnetes Sperrkonto bei der Bank 9, so daß dieser Betrag zumindest vorläufig
für weitere Zahlungen vom Konto des Benutzers nicht mehr zur Verfügung steht.
Nach diesem Laden der Chipkarte 2 wird diese in die Erfassungseinheit 3 eingesteckt, die
sich vorzugsweise im Lastkraftwagen befindet, und zwar vorzugsweise im Fahrerhaus,
möglicherweise aber durch ein Schloß geschützt auch außerhalb davon, beispielweise am
Anhänger. Die Erfassungseinheit 3 ist vorzugsweise mit einer Statusanzeige in Form ei
ner OLED-Anzeige (Organic Light Emitting Diodes) ausgestattet, welche dem Fahrer das
aktuelle Guthaben anzeigt. Andere optische Anzeigen sind ebenfalls möglich. Ferner sind
akustische Vorrichtungen zur Informationsübermittlung vorgesehen, insbesondere zur
Warnung, wenn das Buchwert-Guthaben zur Neige geht oder aufgebraucht ist.
Die Erfassungseinheit 3 weist ferner eine GPS-Einheit auf und speichert eine digitalisier
te Straßenkarte, auf der die mautpflichtigen Straßen S einschließlich der entsprechenden
Verkehrsgebühren verzeichnet sind.
Beim Starten des Motors des Lastkraftwagens wird die GPS-Einheit aktiviert. Die Akti
vierung der GPS-Einheit kann bspw. auch mit Hilfe eines Schwingungssensors erfolgen.
Mit Hilfe der GPS-Einheit wird regelmäßig die Position des Lastkraftwagens bestimmt.
Die Daten werden in der Erfassungseinheit 3 und mit Hilfe eines in die Chipkarte 2 inte
grierten Computers 27 entsprechend aufbereitet. Fährt der Lastkraftwagen über eine Auf-/
Ausfahrt A auf eine mautpflichtige Straße S, so wird dies erkannt und die entsprechenden
Daten werden ermittelt und gespeichert. Auf der Chipkarte 2 werden in einem hierfür
vorgesehenen Speicher 26 die entsprechenden Daten, insbesondere die Verkehrsstatistik-
Daten (Verkehrsstatistik-Speicher 26) anonym gespeichert. Kommt der Lastkraftwagen
auf der mautpflichtigen Straße S an eine Kreuzung K oder verläßt er eine mautpflichtige
Straße an einer Auf-/Ausfahrt A oder fährt er auf einen Parkplatz P, so erfolgt eine inter
ne Umbuchung des Buchwertes, welcher der für die Straßennutzung zu zahlenden Ver
kehrsgebühr entspricht, zwischen den Speichern 19 und 25, d. h. der im Speicher 19 ge
speicherte, dem Benutzer zugeordnete Buchwert wird um den auf den Betreiber-Speicher
25 zu übertragenden Buchwert für die zu zahlende Gebühr verringert und der dem Be
treiber zustehende Buchwert im Betreiber-Speicher 25 erhöht sich entsprechend. Alterna
tiv wäre auch eine interne Umbuchung bei jeder Positionsermittlung, die eine zu zahlende
Gebühr ergibt, möglich. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die interne Umbuchung aus
schließlich zwischen den Speichern 19, 25 und ggf. 26 über den internen Computer 27, so
daß keine Manipulation von außen erfolgen kann. Vorzugsweise erfolgen die internen
Umbuchungen nach GMD-Sicherheitskriterien und nur auf externe Aufforderung hin.
Der interne Computer 27 stellt die jeweiligen Werte für die o. g. Statusanzeige der Erfas
sungseinheit 3 zur Verfügung.
Nähert sich während der Fahrt der Buchwert im Speicher 19, welcher dem ursprünglich
verfügbaren Buchwert abzüglich der zu zahlenden Gebühr entspricht (Buchwert-
Guthaben) dem Wert Null oder sinkt er darunter, so erfolgt durch die Statusanzeige eine
Warnung an den Benutzer, daß sich sein Buchwert-Guthaben bald bzw. bereits im Minus
befindet und er die nächste Mautstation anfahren sollte. Falls das Buchwert-Guthaben des
Benutzers sich im Minus befindet, so wird der Lastkraftwagen durch ein an späterer
Stelle beschriebenes Überwachungssystem erfaßt.
Nach dem Anhalten, bei dem in jedem Fall eine interne Umbuchung erfolgt, damit im
Speicher 19 ein aktueller Buchwert gespeichert ist, kann der Benutzer die Chipkarte 2 der
Erfassungseinheit 3 entnehmen und an der Mautstation die Chipkarte 2 in das Chipkar
tengerät 5 einführen. Über die Verbindung 6 wird der Rechner des Dienstleisters 7 kon
taktiert und diesem die aktuellen Buchwerte mitgeteilt, welche in den Speichern 19 und
25 der Chipkarte 2 gespeichert sind. Ferner erfolgt an den Benutzer vorzugsweise die Ab
frage, ob nochmals Geld für die Verkehrsgebühren zur Verfügung gestellt werden soll,
gegebenenfalls von welcher Bank 9 des Benutzers das Geld zur Verfügung gestellt wer
den soll, und welcher Betrag. Der entsprechende Betrag wird zum aktuellen Buchwert
addiert und als Buchwert-Guthaben im Speicher 19 auf der Chipkarte 2 gutgeschrieben.
Die entsprechenden Daten werden auf dem Rechner des Dienstleisters 7 gespeichert. Fer
ner erfolgen folgende Umbuchungsaufträge an die Bank 9 des Benutzers: a) unverzüglich
oder beim nächsten Zahlungsvorgang von dem angegebenen Konto des Benutzers soll
zunächst bankintern vom Konto des Benutzers auf das Sperrkonto des Benutzers der dem
neu hinzugefügten Buchwert entsprechende Geldbetrag umgebucht werden und b) vom
Sperrkonto des Benutzers soll an die Bank 11 des Betreibers eine Überweisung in Höhe
des im Betreiber-Speicher 25 gespeicherten Buchwertes getätigt werden, wobei der
Buchwert im Betreiber-Speicher 25 nach Abgabe des Überweisungsauftrags gelöscht
wird. Sowohl die Umbuchung zwischen den Speichern 19 und 25 als auch die Überwei
sung zwischen den Banken 9 und 11 erfolgen also mit eigentümerbezogenem Geld.
An dieser Stelle sei angemerkt, daß aus Sicherheitsgründen von dem bei der Bank 9 des
Benuzters eingerichteten Sperrkonto aus nur Überweisungen auf das Konto bei der Bank
11 des Betreibers möglich sind. Ferner kann der Dienstleister 7 Plausibilitätsüberprüfun
gen durchführen, beispielsweise ob der Betreiber ihm bekannt ist oder ob die Fahrstrecke,
für welche die Verkehrsgebühren entrichtet werden sollen, plausibel ist, und in allen
nicht-plausiblen Fällen keine Überweisungen durchführen und die Umbuchungen auf der
Chipkarte 2 rückgängig machen.
Falls es sich bei der Chipkarte 2 um eine kombinierte Maut-EC/Kredit-Karte handelt, so
verbleibt diese im Chipkartengerät 5 oder wird nochmals eingesteckt, ansonsten wird die
entsprechende EC/Kredit-Karte der Bank 9 des Benutzers eingesteckt und die o. g. Über
weisungen werden durchgeführt. Danach steht die EC/Kredit-Karte wieder dem normalen
Zahlungsverkehr zur Verfügung.
Der Rechner des Dienstleisters 7 kann bei der Übernahme der Buchwerte von der Chip
karte 2 auch Abrechnungskorrekturen vornehmen, bspw. Rabatte, zwischenzeitliche Ver
kehrsgebührenanhebungen und dergleichen berücksichtigen, und gegebenenfalls zusätzli
che Umbuchungen und Rückbuchungen zwischen den Speichern 19 und 25 durchführen
oder vorschlagen.
Außer den o. g. Speichern 19, 25 und 26 kann ein Speicher 28 für den Fahrer vorgesehen
sein, in dem bspw. Fahrzeiten, Fahrstrecken, aber auch die Kontonummer seiner Bank 9
gespeichert werden können. Ferner können in diesem oder einem anderen Speicher Fahr
zeugdaten zur Bestimmung der Höhe der Verkehrsgebühren gespeichert sein, insbesonde
re zulässiges Gesamtgewicht, wobei ggf. eine Karte für verschiedene Fahrzeuge aus
reicht.
Neben den Buchwerten können an einer Mautstation auch weitere Daten zwischen der
Chipkarte 2 und dem Rechner des Dienstleisters 7 ausgetauscht werden, wie z. B. Ver
kehrsstatistiken aus dem Speicher 26, Fahrstrecke/Fahrtzeit des Benutzers, Verkehrsge
bührenänderungen und Änderungen der digitalen Straßenkarte. Die neu auf die Chipkarte
2 übertragenen Daten können von dem internen Computer 27 vorbereitet und an die ent
sprechenden Speicher 19, 25, 26 weitergeleitet werden. Ein Datenabgleich ist nach Einle
gen der Chipkarte 2 in die Erfassungseinheit 3 möglich, so daß der hierfür benötigte
Speicherplatz auf der Chipkarte 2 relativ klein gehalten werden kann und in der Erfassungseinheit
3 immer die aktuellsten Daten, insbesondere Straßendaten, Verkehrsgebüh
rendaten und Fahrzeugdaten, vollständig gespeichert sind. Entsprechende, lernfähige
Programme in der Erfassungseinheit 3 sorgen dafür, daß nicht mehr benötigte Daten ge
löscht werden und den Speicherplatz freigeben.
Zu Software-Wartungszwecken oder dergleichen kann die Erfassungseinheit 3 eine
Schnittstelle (z. B. USB) aufweisen, über die sie in einer Servicestation des Verkehrsge
bühren-Erhebungssystems 1, bspw. einer speziell ausgerüsteten Mautstation oder einer
Autowerkstatt mit entsprechender Ausstattung, mittels einer Leitungsverbindung ange
deuteten an einen Wartungsrechner angeschlossen werden und/oder mit dem Rechner des
Dienstleisters 7 verbunden werden kann. Die entsprechende Leitungsverbindung ist in
Fig. 1 zwischen der Erfassungseinheit 3 und dem Dienstleister 7 angedeutet. Die Schnitt
stelle kann auch dazu verwendet werden, Sensoren (z. B. Gewichtssensoren) im Fahrzeug
an die Erfassungseinheit 3 anzuschließen.
Alternativ können für die verschiedenen Funktionen auch unterschiedliche Chipkarten 2
verwendet werden, bspw. in Form einer Datentransfer-Chipkarte, auf der die mautpflich
tigen Straßen S mit Auf-/Ausfahrten A, daran gelegenen Tankstellen, Raststätten und
Parkplätzen P mit Entfernungsangaben in digitaler Form gespeichert sind, und einer ge
trennten Buchungs-Chipkarte für die Aktualisierung der Daten. Die Buchungs-Chipkarte
ist dabei die zuvor beschriebene Chipkarte 2 mit den Speichern 19 und 25. Die Daten der
Datentransfer-Chipkarte können in der Erfassungseinheit 3 abgelegt werden und mit der
Buchungs-Chipkarte aktualisiert werden. Die Datentransfer-Chipkarte kann auch die
fahrzeugspezifische Daten enthalten, so daß dann einen fahrzeugspezifische Datentrans
fer-Chipkarte und eine benutzerspezifische Buchungs-Chipkarte vorliegen.
Die zuvor beschriebene Erfassungseinheit 3 ist in den Lastkraftwagen eingebaut und mit
der Stromversorgung verbunden. Gemäß einer Variante des Ausführungsbeispiels ist die
Erfassungseinheit 3 ein Leihgerät, das in einer Mautgrenzstation an den jeweiligen Gren
zen eines Staates in den Lastkraftwagen genommen und bspw. an der Frontscheibe mit
Saugnäpfen befestigt wird. In diesem Fall ist die Erfassungseinheit 3 mit einer vom Last
kraftwagen unabhängigen Energieversorgung ausgestattet, bspw. mit Batterien und/oder
Solarzellen, jedoch sind auch Verbindungen zur Batterie des Lastkraftwagens, bspw. über
den Zigarettenanzünder, möglich.
Um Energie zu sparen, erfolgt keine beständige Positionsbestimmung mit Hilfe des GPS,
sondern der zeitliche Abstand der Positionsbestimmungen ist abhängig vom räumlichen
Abstand von mautpflichtigen Straßen 5 bzw. der durchschnittlichen Zeit, bis wann eine
mautpflichtige Straße 5 erreicht werden könnte. Befindet sich der Lastkraftwagen auf
einer mautpflichtigen Straße S. so erfolgt die Positionsbestimmung in Abhängigkeit vom
Abstand zur nächsten Kreuzung K oder Auf-/Ausfahrt A bzw. der durchschnittlichen
Zeit, bis wann diese erreicht werden kann. Ferner kann über einen Schwingungssensor
festgestellt werden, ob das Fahrzeug sich bewegt, so daß in Stillstandszeiten, bspw. auf
einem Parkplatz P oder bei einem Stau mit Stillstand, keine unnötigen Positionsbestim
mungen durchgeführt werden.
Zur Überwachung der Verkehrsgebührenentrichtung, insbesondere beim Passieren einer
Mautgrenzstation, und Erleichterung einer ggf. erforderlichen Täterverfolgung wird die
Erfassungseinheit 3 an der Frontscheibe eines Fahrzeuges in der Nähe des Fahrers ange
bracht, so daß die Erfassungseinheit 3 in einem Bereich angeordnet ist, der üblicherweise
von Radarfallen und ähnlichen Verkehrsüberwachungsgeräten 40 geblitzt wird. Die Er
fassungseinheit 3 ist nach außen mit einer vorzugsweise bistabilen FLCD-Anzeige
(Ferroelectric Liquid Crystal Display) versehen. Die Daten für die FLCD-Anzeige wer
den durch den internen Computer 27 geliefert. Zum Stromsparen kann die FLCD-
Anzeige so ausgestaltet sein, daß sie nur durch einen Vorblitzsensor aktiviert wird und
ansonsten keine Anzeige nach außen erfolgt. Für die manuelle Überprüfung der Deckung
der Verkehrsgebühren kann die FLCD-Anzeige der Erfassungseinheit 3 auch durch einen
Infrarotblitz von Hand ausgelöst werden, so daß für kurze Zeit die Anzeige nach außen
erfolgt. Amtliche Gewichtsklassenplaketten sind vorzugsweise in der Nähe der Erfas
sungseinheit 3 von außen sichtbar angeordnet.
Zur Erleichterung des Erkennens, ob der zuletzt in den Speicher 19 geladene Buchwert
die bislang angefallenen Verkehrsgebühren abdeckt, erfolgt bei einer Unterschreitung der
Deckung die Anzeige invertiert. Als Vorwarnung oder in einem gewissen Toleranzbe
reich erscheint nur ein Teil der Anzeige invertiert.
Die FLCD-Anzeige ist einstellig und zeigt zur Kontrolle von Manipulationen jeweils die
letzte Stelle der aktuellen Minutenzahl an. Diese hat aufgrund der GPS-Einheit eine hohe
Genauigkeit, auch in GPS-Abfragepausen, aufgrund einer integrierten Echtzeituhr, so daß
nur Toleranzen von ±1 in den Umschaltzeiten erforderlich sind.
Gemäß einer Variante erfolgt die Anzeige von zufällig ausgewählten Ziffern und/oder
Buchstaben und/oder sonstigen Zeichen (im folgenden vereinfacht als Zufallsangaben
bezeichnet), wobei für die Auswahl und Dauer der Anzeige ein variabler Schlüssel vorge
sehen ist, bspw. ein Algorithmus, ggf. kann auch ein Zusammenhang mit der aktuellen
Minutenzahl vorgesehen werden. Ebenfalls können Oktalzahlen (3 Bit) aus einem be
stimmten Bereich des Betriebssystems als Additions- oder Multiplikationsfaktoren der
aktuellen Minutenzahl verwendet werden und auch der Zeitsprung der Veränderung die
ser Faktoren in Abhängigkeit der Ziffernfolge erfolgen, wobei immer nur die letzte Ziffer
des Ergebnisses nach außen angezeigt wird, diese aber aus Toleranzgründen in den Um
schaltzeiten der vorige oder der nachfolgende Wert sein kann.
Die Erfassungseinheit 3 kann zur Erleichterung der Überwachung und ggf. erfolgenden
Täterverfolgung bspw. über Funk mit einer Zentrale zur Überwachung 41 (z. B. Polizei,
Zoll, Mautgrenzstation, private Dienstleister) verbunden sein, die im Falle einer Unter
schreitung der Deckung der zu zahlenden Verkehrsgebühren durch das Buchwert-
Guthaben informiert werden und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Das Verkehrsgebühren-Erfassungssystem 1 funktioniert entsprechend, wenn auch mit
größerem Aufwand an zu verarbeitenden Daten, wenn verschiedene Betreiber für jeweils
unterschiedliche mautpflichtige Straßen S zuständig sind. Im Prinzip sind auch Staats
grenzenübergreifende Verkehrsgebühren-Erfassungssysteme 1 möglich.
Das Verkehrsgebühren-Erhebungssystem 1 kann mit der benutzerspezifischen Chipkarte
2 auch ein Bonussystem für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrräder oder
dergleichen einschließen. Eine Erweiterung der gebührenpflichtigen Verkehrsstrecken
von den mautpflichtigen Straßen auf Strecken der öffentlicher Verkehrsmittel ist denkbar.
Bei kleineren Beträgen sind auch Umbuchungen außerhalb geschlossener Einheiten und
daten-gesicherter Online-Verbindungen denkbar. Die Erfassungseinheit 3 kann zugleich
auch Teil eines Navigations-, Kommunikations- oder Multi-Media-Systems sein
Claims (15)
1. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) mit einer in einem Fahrzeug eines Benut
zers vorgesehenen Erfassungsvorrichtung (4), dadurch gekennzeichnet, daß in der
Erfassungsvorrichtung (4) Buchwerte transferierbar sind.
2. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Buchwerte in geschlossenen Einheiten (2, 3, 5) und/oder über datengesicher
te Online-Verbindungen (6, 8) transferierbar sind.
3. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß Geldwerte nur zwischen wenigstens einer Bank (9) des Benutzers und
wenigstens einer Bank (11) wenigstens eines Betreibers des Verkehrsgebühren-
Erhebungssystems (1) transferierbar sind.
4. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (4) temporär mit einem
Dienstleister (7) verbindbar ist.
5. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (4) eine im Kraftfahr
zeug angeordnete Erfassungseinheit (3) und eine in die Erfassungseinheit (3) ein
führbare Chipkarte (2) aufweist.
6. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Verbindung mit dem Dienstleister (7) über ein als Chipkartengerät
(5) ausgebildetes Schreib-/Lesegerät erfolgt, in das die Chipkarte (2) einführbar ist.
7. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) in
Verbindung mit einem Überwachungssystem (40, 41) ist.
8. Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsvorrichtung (4) eine Anzeige, ins
besondere in Form einer Kontrollziffer, aufweist, die zumindest zeitweise von au
ßen sichtbar ist.
9. Chipkarte (2) zur Verwendung in einem Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1)
nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
10. Chipkarte (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte (2) eine
Vorrichtung, insbesondere einen internen Computer (27), aufweist zur gesicherten
Übertragung eines Buchwertes, welcher den zu erhebenden Verkehrsgebühren ent
spricht, von einem dem Benutzer zugeordneten Speicher (19) an einen dem Betrei
ber des Verkehrsgebühren-Erhebungssystems (1) zugeordneten Speicher (25).
11. Chipkarte (2) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragung des
Buchwertes intern auf der Chipkarte (2) nach externer Aufforderung erfolgt.
12. Chipkarte (2) nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
Chipkarte (2) gebührenpflichtige Verkehrsstrecken (5) und/oder Ergänzungen und
Änderungen hierzu und/oder Daten und/oder Programme zur Bestimmung der Ver
kehrsgebühren und/oder Ergänzungen und Änderungen hierzu gespeichert sind.
13. Erfassungseinheit (3) zur Verwendung in einem Verkehrsgebühren-Erhebungs
system (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
14. Schreib-/Lesegerät, insbesondere Chipkartengerät (5) zur Verwendung in einem
Verkehrsgebühren-Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprü
che.
15. Verfahren zur Erhebung von Verkehrsgebühren mit einem Verkehrsgebühren-
Erhebungssystem (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
Priority Applications (4)
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|---|---|---|---|
| DE2001113270 DE10113270A1 (de) | 2001-03-16 | 2001-03-16 | Verkehrsgebühren-Erhebungssystem |
| DE20112392U DE20112392U1 (de) | 2001-03-16 | 2001-07-27 | Verkehrsgebühren-Erhebungssystem |
| PCT/EP2002/002219 WO2002075664A1 (de) | 2001-03-16 | 2002-03-01 | Verkehrsgebühren-erhebungssystem |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE2001113270 DE10113270A1 (de) | 2001-03-16 | 2001-03-16 | Verkehrsgebühren-Erhebungssystem |
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Family Applications (2)
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1528513A1 (de) * | 2003-10-22 | 2005-05-04 | Sanden Corporation | Ladevorrichtung für elektronisches Geld |
Families Citing this family (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102004030869A1 (de) * | 2004-06-25 | 2006-01-19 | Siemens Ag | Datenübertragung in einer Anordnung mit einem Tachographen |
| DE102005038825A1 (de) * | 2005-08-17 | 2007-03-15 | Fendt, Günter | Elektronikeinheit, zur Ermittlung einer Straßenbenutzungsgebühr und zum Überwachen der Lenkzeiten |
| DE102005041819A1 (de) * | 2005-09-02 | 2007-03-08 | Siemens Ag | Verfahren zum Austausch von Daten zwischen einem mobilen Endgerät und einem Server |
| DE102008030903B4 (de) * | 2008-06-30 | 2010-07-01 | Siemens Aktiengesellschaft | Enforcement-Verfahren und Enforcement-Einrichtung zur Kontrolle eines elektronischen Mautsystems |
| CN105447916B (zh) * | 2014-09-26 | 2017-12-19 | 上海华虹集成电路有限责任公司 | 高速公路车辆通行费支付系统 |
Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4310099A1 (de) * | 1993-03-23 | 1994-09-29 | Mannesmann Ag | Einrichtung für ein Nutzungsabrechnungssystem |
| DE4402613A1 (de) * | 1994-01-28 | 1995-08-03 | Deutsche Telekom Mobil | Verfahren und Anordnung zur Ermittlung von Nutzungsgebühren für Verkehrswege und/oder Verkehrsflächen |
| DE4425211A1 (de) * | 1994-07-16 | 1996-01-18 | Lentjes Kraftwerkstechnik | Verfahren zur Verwertung organische Bestandteile enthaltender Stoffe und Einschmelzung der anorganischen Bestandteile durch Verbrennung |
| DE19837488A1 (de) * | 1998-08-12 | 2000-02-17 | Mannesmann Ag | Abbuchungsgerät zur Abrechnung von Nutzungsgebühren |
| DE10032409A1 (de) * | 1999-07-06 | 2001-02-08 | Gsi Ges Fuer Systemtechnik Und | Vorrichtung zu flexiblen Gebührenerfassung |
-
2001
- 2001-03-16 DE DE2001113270 patent/DE10113270A1/de not_active Withdrawn
- 2001-07-27 DE DE20112392U patent/DE20112392U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE4310099A1 (de) * | 1993-03-23 | 1994-09-29 | Mannesmann Ag | Einrichtung für ein Nutzungsabrechnungssystem |
| DE4402613A1 (de) * | 1994-01-28 | 1995-08-03 | Deutsche Telekom Mobil | Verfahren und Anordnung zur Ermittlung von Nutzungsgebühren für Verkehrswege und/oder Verkehrsflächen |
| DE4425211A1 (de) * | 1994-07-16 | 1996-01-18 | Lentjes Kraftwerkstechnik | Verfahren zur Verwertung organische Bestandteile enthaltender Stoffe und Einschmelzung der anorganischen Bestandteile durch Verbrennung |
| DE19837488A1 (de) * | 1998-08-12 | 2000-02-17 | Mannesmann Ag | Abbuchungsgerät zur Abrechnung von Nutzungsgebühren |
| DE10032409A1 (de) * | 1999-07-06 | 2001-02-08 | Gsi Ges Fuer Systemtechnik Und | Vorrichtung zu flexiblen Gebührenerfassung |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1528513A1 (de) * | 2003-10-22 | 2005-05-04 | Sanden Corporation | Ladevorrichtung für elektronisches Geld |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE20112392U1 (de) | 2002-07-25 |
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