DE10113981A1 - Kraftfahrzeug mit Getriebe - Google Patents
Kraftfahrzeug mit GetriebeInfo
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Abstract
Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer Drehmomentübertragungseinrichtung, wie Kupplung, mit einer Betätigungseinrichtung, einem Getriebe mit einer Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer
Drehmomentübertragungseinrichtung mit einer Betätigungseinrichtung, einem
Getriebe mit einer Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung, bei dem die
Betätigung der Drehmomentübertragungseinrichtung und des Getriebes durch die
Steuereinrichtung automatisiert erfolgt. Zur Betätigung derartiger Getriebe erfolgt in
der Regel mittels zweier Bewegungskomponenten wie Wählkomponente und
Schaltkomponente.
Es ist bekannt, jeder dieser Wählkomponenten einen eigenen Antrieb zuzuordnen.
Die Bewegungen dieser beiden Antriebe werden in eine rotatorische und eine
translatorische Bewegung an der Schaltwelle des Getriebes unter Wandlung der
Weg- und Kraftverhältnisse umgesetzt.
Problematisch ist hier die Verbindung zwischen den Antrieben und der Schaltwelle.
Die Anforderungen an den Übertragungsweg bezüglich Weg- und Kraftver
hältnissen, Schaltgeschwindigkeit, Schaltzeit und Schaltkomfort führen zu
aufwendigen Konstruktionen, die umfangreich und kostenintensiv sind und deren
Montage aufwendig ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug mit einem
automatisierten Schaltgetriebe zu schaffen, das einen reduzierten Teileumfang
aufweist, kostengünstiger ist und mit einfachen Mitteln die Anforderungen an die
geforderten Weg- und Kraftverhältnisse, die Schaltgeschwindigkeit, die Schaltzeit
und den Schaltkomfort erfüllt. Das System soll eine einfache, kompakte, dem
Bauraum angepaßte Bauform aufweisen und einfach zu montieren sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die kinematische
Übertragungsstrecke zur Umsetzung der Bewegung des einen Antriebes in eine
Wählbewegung eine, vom Antrieb angetriebene, vorzugsweise in den Antrieb
integrierte Getriebestufe, wie Schnecke mit Schneckenrad, einen dieser
nachgeordneten Mitnehmer zum Umsetzen der rotatorischen Bewegung in eine
axiale Bewegung, ein Element zum Übertragen der axialen Bewegung auf ein
Hebelelement zur Wandlung der axialen Bewegung in eine rotatorische
Wählbewegung und die kinematische Übertragungsstrecke zur Umsetzung der
Bewegung des anderen Antriebes in eine Schaltbewegung eine, vom Antrieb
angetriebene, vorzugsweise in den Antrieb integrierte erste Getriebestufe, wie
Schnecke mit Schneckenrad, eine vorzugsweise in den Antrieb integrierte
Schaltelastizität, eine nachfolgende, beispielsweise durch ein Stirnrad und eine
Zahnstange gebildete, die rotatorische in eine translatorische Bewegung wandelnde
zweite Getriebestufe, ein Element zum verspannungsfreien Übertragen der axialen
Bewegung, sowie einen, damit verbundenen, um eine Lagereinrichtung drehbaren
Schalthebel mit verspannungsfreiem Anschluß zum Umsetzen in eine axiale
Schaltbewegung umfaßt.
Zu bevorzugende Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unter
ansprüche.
Die Betätigungseinrichtung für das Getriebe umfaßt im bevorzugten
Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Grundplatte, über die sie mit dem Getriebe
verbunden ist. Vorteilhaft trägt die Grundplatte den ersten und zweiten Antrieb.
Unter dem Begriff Grundplatte im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist nicht
notwendigerweise ein plattenförmiges Element, sondern vielmehr ein wie auch
immer ausgebildetes Element, welches wesentliche Bauteile der
Betätigungseinrichtung trägt und mit dem Getriebe direkt oder indirekt verbunden ist,
zu verstehen.
Bevorzugterweise wird die Achse des dem ersten und/oder des dem zweiten Antrieb
zugeordneten Schneckenrades zumindest unterstützend in der Grundplatte
aufgenommen. Die Aufnahme bildet eine Lagerung für die Achse.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung bildet die Grundplatte ein
Gehäuse für zumindest eine Getriebestufe der Schalt- und/oder Wählkinematik,
insbesondere für die aus Stirnrad und Zahnstange gebildete erste Getriebestufe der
Schaltkinematik.
Falls durch die Grundplatte am Getriebe ein Bereich verdeckt werden würde, der
zugänglich sein muß, ermöglicht die Grundplatte vorteilhaft einen Zugang,
beispielsweise durch Ausnehmungen. Zum Beispiel kann eine Öleinfüllschraube im
Getriebe durch ein entsprechendes Loch soweit frei gelassen sein, daß eine
Ölstandskontrolle oder ein Nachfüllen von Öl ermöglicht wird.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung ist als Gußteil ausgebildet und weist
Rippen auf. Es ist vorteilhaft, wenn die Rippen in solch einem Winkel zur
Werkzeughauptrichtung, also senkrecht zur Trennebene des Gußwerkzeuges,
verlaufen, daß zur Herstellung von Durchbrüchen durch die Rippen kein
Zusatzelement, wie etwa Schieber, Kern oder dergleichen, benötigt wird, sondern
deren Herstellung lediglich durch Gestaltung des Gußwerkzeuges erfolgen kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird zur Befestigung der Grundplatte am
Getriebe unter anderem ein Element verwendet, welches zugleich die Lagerung für
den drehbaren Schalthebel zur Übertragung der Schaltbewegung bildet. Vorteilhaft
kann dieses Element zur Lagerung des Schalthebels stift- oder bolzenförmig
ausgebildet sein und zur Befestigung der Grundplatte über einen stufen- oder
kragenförmigen Bereich zwecks Übertragung von Spannkräften verfügen.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Vorspannkraft zur
Befestigung der Grundplatte am Getriebe unter anderem ein eine Vorspannung
erzeugendes Element, wie Schraube oder Niete, verwendet, welches verliersicher
vormontiert ist. Vor der eigentlichen Montage wird dieses Element leicht lösbar bzw.
befestigbar an der vorgesehenen Stelle gehalten.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung zeigt den Mitnehmer zum Umsetzen
der rotatorischen Bewegung in eine axiale Bewegung im Übertragungsweg der
Wählbewegung als scheiben- oder hebelförmiges Element mit einer exzentrisch zur
Antriebsachse angeordneten Verbindung zum nachfolgenden
Übertragungselement.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das dem Mitnehmer
nachfolgende Element zum Übertragen der axialen Bewegung mittels
Kugelkopfverbindungen in die kinematische Strecke eingebunden, beispielsweise
um eine verspannungsfreie Kraftübertragung und Toleranzausgleich zu
ermöglichen.
Vorteilhafterweise wird das Stirnrad, welches mit der Zahnstange die zweite
Getriebestufe im Übertragungsweg der Schaltbewegung bildet, zur formschlüssigen
Kraftübertragung in eine entsprechende Ausnehmung der Schaltelastizität gesteckt.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Zahnstange
im Übertragungsweg der Schaltbewegung einen Bereich aus einem Werkstoff mit
hohem Schmelzpunkt, wie Metall, der die Verzahnung trägt und einen Bereich aus
einem Werkstoff mit niedrigerem Schmelzpunkt, wie Kunststoff, der zur Verbindung
mit dem Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen
vorgesehen ist, auf.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weist das
Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen im
Übertragungsweg der Schaltbewegung einen Bereich aus einem Werkstoff mit
höherem Schmelzpunkt, wie Metall, der zur Verbindung mit der Zahnstange
vorgesehen ist und einen Bereich aus einem Werkstoff mit niedrigerem
Schmelzpunkt, wie Kunststoff, der zur Verbindung mit dem Schalthebel vorgesehen
ist, auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Element zum verspannungsfreien
Übertragen axialer Bewegungen im Übertragungsweg der Schaltbewegung mit der
Zahnstange axial fest, aber rotatorisch um zumindest zwei Achsen relativ beweglich
angeordnet. Vorteilhaft ist diese Verbindung als Kugelkopfverbindung ausgebildet
und wird durch Eingießen bzw. -spritzen der am Element zum verspannungsfreien
Übertragen axialer Bewegungen im Übertragungsweg der Schaltbewegung
angeordneten Kugel hergestellt.
Weiterhin kann es vorteilhaft sein, die Kugel gleichzeitig mit dem die Verzahnung
tragenden Teil der Zahnstange und/oder dem zur Verbindung mit dem Schalthebel
vorgesehenen Teil des Elementes zum verspannungsfreien Übertragen axialer
Bewegungen im Übertragungsweg der Schaltbewegung einzugießen.
In einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht die Zahnstange
und/oder das Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen im
Übertragungsweg der Schaltbewegung vollständig aus Kunststoff, wobei Kunststoffe
mit unterschiedlichen Schmelzpunkten verwendet werden können.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel werden Maßnahmen ergriffen, damit das
Kugelgelenk in dem für den Betrieb vorgesehenen Temperaturbereich voll
beweglich ist. So kann es vorteilhaft sein, vor dem Einspritzvorgang der Kugelkopf
mit einem Trennmittel, wie Wachs, zu umgeben. Vorteilhaft kann es auch sein, die
Beweglichkeit zwischen Kugelkopf und -pfanne zusätzlich oder alleine durch einen
definierten Abkühlvorgang sicherzustellen.
Im Ausführungsbeispiel wird bevorzugterweise für die Kugelpfanne als Material ein
Kunststoff mit geringerem Schwindmaß beim Abkühlen verwendet.
Für die Zahnstange ist es vorteilhaft, wenn die Teilkreisebene der Verzahnung in der
Nähe der Zahnstangenachse liegt oder, besonders vorteilhaft, mit ihr zusammen
fällt.
Bei einer zu bevorzugenden Ausgestaltung der Erfindung erfolgt der Anschluß des
drehbaren Schalthebels auf ein Element zur Einleitung der Schaltbewegung auf die
Schaltwelle mittels einer Gleitsteinverbindung.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann es vorteilhaft sein, wenn das
letzte Element im Übertragungsweg der Wählbewegung vor Einleitung auf die
Schaltwelle gleichzeitig das letzte Element im Übertragungsweg der
Schaltbewegung vor Einleitung auf die Schaltwelle ist. So sind über dieses Element
Wähl- und Schaltbewegung miteinander gekoppelt.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung wird die durch die mechanische
Koppelung der Schalt- und Wählkinematik bedingte Änderung der Stellung des
Wählantriebes bei einer Schaltbewegung von der Steuereinrichtung nicht als
Positionsabweichung interpretiert.
Dies kann vorteilhaft beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die
Wählkinematik so abgestimmt ist, daß die Änderung der Stellung des Wählantriebes
bei einer Schaltbewegung zumindest sehr gering, besonders vorteilhaft minimal ist.
Weiterhin ist es von Vorteil, wenn die Änderung der Stellung des Wählantriebes bei
einer Schaltbewegung kleiner ist, als die Summe der in der Wählkinematik
vorhandenen Spiele.
Im Folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit vorteilhaften Weiter
bildungen anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 Ein Fahrzeug mit Antriebsstrang, Getriebebetätigungseinrichtung
und Steuereinrichtung in einer schematischen Darstellung,
Fig. 2 eine Explosionszeichnung der Getriebebetätigungseinrichtung,
Fig. 3 eine Getriebebetätigungseinrichtung montiert am Getriebe,
Fig. 4 eine Kinematik einer Wählstrecke,
Fig. 5 eine Kinematik einer Schaltstrecke,
Fig. 6a Verbindungs- und Lastrichtung bei einer Kugelkopfverbindung,
Fig. 6b eine Kugelkopfverbindung mit erhöhter möglicher Kraftübertragung
in Verbindungsrichtung,
Fig. 6c einen Sicherungsbügel für Kugelkopfverbindungen,
Fig. 6d eine Kugelkopfverbindung für axiale Kraftübertragung,
Fig. 7a Draufsicht eines eingespritzten Kugelkopfes,
Fig. 7b Seitenansicht eines eingespritzten Kugelkopfes,
Fig. 7c Schnitt durch einen eingespritzten Kugelkopf,
Fig. 8 Schnitt durch eine Befestigungsstelle der Grundplatte am Getriebe
und Lagerung eines Schalthebels zur Übertragung der
Schaltbewegung,
Fig. 9 ein Diagramm zur Kinematik einer Schaltstrecke,
Fig. 10 ein Diagramm zur Kinematik einer Wählstrecke,
Fig. 11 ein Diagramm zur Auswirkung der Schaltbewegung auf eine
Wählkinematik,
Fig. 12 eine Schaltelastizität in Draufsicht, zwei Schnitte,
Fig. 13 einen Faltenbalg,
Fig. 14 ein Element zur Befestigung der Grundplatte und Lagerung des
Schalthebels,
Fig. 15 ein Element zum Übertragen axialer Bewegungen im
Übertragungsweg der Wählbewegung,
Fig. 16a Anschluß eines Antriebes an eine Wählkette,
Fig. 16b Anschluß eins Antriebes an eine Schaltkette,
Fig. 17 eine Grundplatte räumlich,
Fig. 18 eine Grundplatte Seitenansicht,
Fig. 19 ein Schnitt durch die aus Zahnstange und Stößelstange gebildete
Einheit,
Fig. 20 eine Verbindungsplatte,
Fig. 21 ein Trägerelement mit Kinematik am Getriebe,
Fig. 22 ein Trägerelement mit Kinematik,
Fig. 23 Kinematik einer Wählstrecke und
Fig. 24 Kinematik einer Schaltstrecke.
Fig. 1 zeigt schematisch ein Kraftfahrzeug 1 mit einem Antriebsstrang, der einen als
Verbrennungsmotor ausgebildeten Antriebsmotor 2, eine Kupplung 4 und ein
Getriebe 6 enthält. Über eine Kardanwelle 8 und ein Differential 10 werden die
Räder 12 des Fahrzeuges 1 angetrieben. Sinngemäß kann es sich
selbstverständlich auch um ein Fahrzeug mit einer oder mehreren anderen
angetriebenen Achsen handeln.
Es ist eine Übersetzungswahleinrichtung 60, wie Wählhebel, mit Sensor 61 und eine
Steuereinrichtung 18, 44 als Blockschaltbild enthalten. Die Steuereinrichtung 18, 44
kann als Einheit oder in baulich und/oder funktionell getrennten Teilbereichen
ausgebildet sein. Falls die Steuereinrichtung 18, 44 in baulich und/oder funktionell
getrennten Teilbereichen ausgebildet ist, können diese beispielsweise über einen
CAN-Bus 54 oder eine andere elektrische Verbindung zum Datenaustausch
miteinander verbunden sein. Die Steuereinrichtung 18, 44 steuert beispielsweise die
automatisierte Betätigung des Getriebes 6 und/oder der Kupplung 4 oder des
Motors 2, wie das Motormoment, die Wahl der Getriebeübersetzung, einer
Parkstellung oder einer Neutralstellung des Getriebes oder das von der Kupplung
übertragbare Drehmoment.
Die Einrichtung zum Ändern des Übersetzungsverhältnisses des Getriebes umfaßt
zumindest einen Aktuator 48, 50 und eine Steuereinrichtung 44, wobei die
Übersetzung durch eine Ansteuerung des Aktuators 48, 50 veränderbar ist. Auch
kann die Kupplung 4 mittels des Aktuators 46 automatisiert betätigt werden.
Bereich 44 der Steuereinrichtung empfängt Signale, die den Übertragungszustand
der Kupplung 2 und das im Getriebe 6 eingestellte Übersetzungsverhältnis
wenigstens repräsentieren, sowie Signale von einem Sensor 52 für die
Abtriebsdrehzahl und einem Sensor 61 an der Übersetzungswahleinrichtung 60.
Diese Signale werden von Sensoren ermittelt, wie von einem
Gangerkennungssensor oder von einem Kupplungswegsensor.
Bereich 18 der Steuereinrichtung steuert den Verbrennungsmotor 2 über eine
Verstellung der Drosselklappe 30 und/oder der Einspritzung. Es werden Signale von
Sensoren 26 für Saugrohrdruck, 24 für Kühlwassertemperatur, 28 für
Motordrehzahl, 20 für die Stellung der Drosselklappe 22 und 16 für eine
Gaspedalbetätigung 14 empfangen.
Die Einrichtung zum Ändern des Übersetzungsverhältnisses des Getriebes umfaßt
zumindest einen Aktuator 48, 50, der beispielsweise zwei Elektromotoren umfaßt,
wobei ein Elektromotor zur Betätigung des Wählvorganges angesteuert wird und ein
zweiter Elektromotor zur Betätigung des Schaltvorganges angesteuert wird. Dazu
wird mittels der Elektromotoren entlang der Wählstrecke oder der Schaltstrecke eine
Verstellung zumindest eines getriebeseitigen Schaltelementes betätigt.
Fig. 2 zeigt eine Explosionszeichnung der Getriebebetätigungseinrichtung.
Zentrales Element ist die Grundplatte 220, auf der die Antriebe 201 für die Wähl
bewegung und 205 für die Schaltbewegung angeordnet sind. Die Befestigung des
Antriebes 201 erfolgt mittels Schrauben 223, die Befestigung des Antriebes 205
erfolgt mit den Schrauben 224. Zur Übertragung der Wählbewegung auf den
Wählarm 203 dient die Koppelstange 202. Sie ist, um Verspannungen in der
Kinematik zu vermeiden, über Kugelkopfverbindungen am Wählarm 203 und am
Mitnehmer des Antriebes 201 angelenkt.
Die Übertragung der Schaltbewegung erfolgt über das Zahnrad 207, das mit einer
Zahnstange 209 in Eingriff steht, das Verbindungselement 211 und den Schalthebel
215 auf den Wählarm 203. Zur Lagerung des Zahnrades 207 werden
Kunststofflagerbuchsen 208 verwendet.
Der Antrieb 205 umfaßt eine in Fig. 12 dargestellte und näher beschriebene
integrierte Schaltelastizität 206.
Zur Gleitlagerung der Zahnstange 209 in der Grundplatte 220 finden zwei Lager
hülsen 210 Verwendung. Ein Faltenbalg 212 dient zum Schutz der Verzahnung vor
Verschmutzung.
Als Lagerbolzen zur drehbaren Lagerung des Schalthebels 215 in der Grundplatte
220 fungiert das hohlzylindrische Element 221. Der Schalthebel 215 ist mittels einer
Lagerhülse 216 gleitgelagert. Gleichzeitig dient das hohlzylindrische Element 221
zur Verspannung der Grundplatte 220 mittels der Schraube 222 mit dem Getriebe.
Zur Anlenkung des Elementes 211 und des Gleitsteines 218 am Schalthebel 215
werden Kugelköpfe 213 und 217 verwendet. Ein Formring 214 aus Kunststoff
schützt die Kugelkopfverbindung zum Element 214 vor Verschmutzung. Der
Gleitstein 218 setzt zur verspannungsfreien Kraftübertragung im Wählarm 203 ein.
Hier dient ein Faltenbalg 219 aus Gummi zum Schutz vor Verschmutzung. Die
Kugelkopfverbindung zwischen dem Wählarm 203 und der Koppelstange 202 wird
durch den Formring 204 vor Verschmutzung geschützt.
In Fig. 3 ist die Getriebebetätigungseinrichtung montiert am Getriebe gezeigt. Das
Getriebe umfaßt ein Gehäuse 303, ein Zwischengehäuse 302 sowie einen Deckel
301. Die Grundplatte 306 ist mittels den drei Schrauben 308, 309 und 310 am
Getriebe befestigt. Die Schraube 310 dient gleichzeitig zur Verspannung des
hohlzylindrischen Elementes, welches die Lagerung für den Schalthebel 311 bildet.
Weiterhin sind in der Figur der Schalthebel 312, die Koppelstange 307 sowie die
Schaltwelle 313 dargestellt.
Die vorliegende Ansicht des Ausführungsbeispieles zeigt die Schaltwelle 313 vorne
unten liegend waagerecht, so daß eine Schaltbewegung S einer Rechts-Links-
Bewegung entspricht, eine Drehung um die waagerechte Achse einer
Wählbewegung W. Am rechten Ende der Schaltwelle greift der Schalthebel 312 an,
über den sowohl die Schaltbewegung S als auch die Wählbewegung W eingeleitet
wird, das linke Ende der Schaltwelle steht - hier nicht dargestellt - über Schaltfinger
und Schaltgabeln mit den Schaltmuffen in Verbindung.
Die Getriebebetätigungseinrichtung, umfassend unter anderem die Grundplatte 306
und die Antriebe 304 und 305, ist in dieser Ansicht vorne befestigt, derart, daß die
Längsachse der Antriebe einen Winkel 314 von etwa 45° mit der Achse der
Schaltwelle 313 bildet und der Anschluß der Antriebe über die kinematischen Ketten
an den Schalthebel 312 erfolgen kann. Ebenso bilden die Achse des Wählantriebes
304 und die Koppelstange 307 einen Winkel von ca. 45°, die Koppelstange schließt
also mit der Schaltwelle 313 in etwa einen Winkel von 90° ein.
Ebenso, wie die Achsen der Antriebe 304 und 305 parallel verlaufen, sind die
Achsen der Übertragungselemente - der Koppelstange 307 im Übertragungsweg
der Wählbewegung und der Zahnstange bzw. dem Element zum
verspannungsfreien Übertragen der axialen Bewegung 320 im Übertragungsweg
der Schaltbewegung - in etwa parallel, so daß also auch die Zahnstange bzw. das
Element zum verspannungsfreien Übertragen der axialen Bewegung 320 in etwa
senkrecht zur Schaltwelle 313 angeordnet sind.
Die Lagerung des Schalthebels 311, deren Achse durch die Schraube 310 gebildet
wird, liegt zur Schaltwellenachse senkrecht in einer Ebene, axial bezüglich der
Schaltwelle etwa auf Höhe des Schalthebels 312, so daß durch eine Drehung des
Schalthebels 311 um die mit der Schraube 310 gebildete Achse eine
Wählbewegung W der Schaltwelle 313 erreicht wird und eine axiale Bewegung der
Koppelstange 307, die mittels einer Kugelgelenkverbindung 315 mit dem
Schalthebel 312 beweglich verbunden ist, zu einer Verdrehung der Schaltwelle,
entsprechend einer Schaltbewegung S, führt.
Die Antriebe 304 und 305 umfassen die Antriebsmotoren 318 und 319, deren
Poltöpfe in der Figur dargestellt sind, sowie Bereiche 316 und 317, die je ein nach
einer Seite offenes Gehäuse für die aus einer Schnecke und einem Schneckenrad
gebildete erste Getriebestufe in der Wähl- bzw. Schaltstrecke bilden. Die Antriebe
304 und 305 sind unter Zwischenschaltung der Grundplatte 306 derart mit dem
Getriebegehäuse 303 verbunden, daß die offenen Seite der Bereiche 316 und 317
dem Getriebe zugewandt ist.
Der Schaltantrieb 305 ist dem Schalthebel 312 als zentrales Element zur
Bewegungsübertragung auf die Schaltwelle näher, als der Wählantrieb 304.
Entsprechend kürzer ist auch die kinematische Kette, was besonders in Hinblick auf
die im Vergleich zu den Wählkräften größeren Schaltkräfte vorteilhaft ist.
Die gesamte Anordnung ermöglicht eine gegenüber Schwingungen des
Verbrennungsmotors, des Getriebes und/oder des Fahrbetriebes isolierte
Befestigung der Antriebsmotoren 318 und 319.
In Fig. 4 ist die Wählkinematik dargestellt. Mit dem von der Schnecke angetrie
benen Zahnrad 408 ist eine Scheibe 401, die einen exzentrisch zur
Schneckenradachse angeordneten, als Teil einer Kugelkopfverbindung
ausgebildeten Mitnehmer 409 trägt, verbunden. Bei dem Mitnehmer 401 kann es
sich auch um ein hebelförmiges oder anders gestaltetes Element handeln, welches
geeignet ist, eine rotatorische Bewegung in eine axiale zu wandeln.
Die rotatorische Bewegung der Scheibe 401 wird in eine axiale Bewegung der
Koppelstange 402 gewandelt. Die Bewegung der Koppelstange 402 wird
verspannungsfrei über die Kugelkopfverbindung 410 auf den mit der Schaltwelle
404 verbundenen Wählarm 403 übertragen. Die Koppelstange 402 ist in Fig. 15
dargestellt und näher beschrieben.
Die Anschläge in den Endlagen der Wählrichtung werden durch Verfahren des
Stiftes 406 innerhalb der Schaltkulisse 407 realisiert. Bei einer durch den Antrieb
bewirkten Drehung der Schaltwelle 404 zur Auswahl der Schaltgasse wird
entsprechend der Stift 406 innerhalb der Schaltkulisse 407 verfahren, durch die
auch die Wählbewegung limitiert und die Lage der Gassen festgelegt wird.
Die Kinematik der Wählstrecke ist als räumliches Viergelenk ausgebildet. Vorteilhaft
werden möglichst geringe Verzerrungen erzeugt.
Bei der dargestellten Anordnung schließen die Achsen a des Schneckenrades der
ersten Getriebestufe im Übertragungsweg der Wählbewegung, die Achse ak der
Koppelstange 402 und die Achse as der Schaltstange 404 jeweils einen Winkel von
ca. 90° ein. Im kartesischen Koordinatensystem 411 liegt die Achse a etwa parallel
zu y-Achse, die Achse ak etwa parallel zur z-Achse und die Achse as etwa parallel
zur x-Achse.
Der senkrechte Abstand der Achsen a und ak ist durch den Abstand d zwischen der
Achsen a des Schneckenrades der ersten Getriebestufe im Übertragungsweg der
Wählbewegung und der Achse ae des exzentrischen Mitnehmers gegeben. Der
senkrechte Abstand zwischen den Achsen as und ak wird durch die Länge e des
Schalthebels 403 bestimmt.
Der Anschluß des einen Antriebes an die Wählkinematik ist in Fig. 16a dargestellt.
Der Antrieb 1601, der beispielsweise als Elektromotor ausgebildet sein kann, treibt
über eine Schnecke 1602 ein Schneckenrad 1603 an, das mit einem Mitnehmer
1604 in Verbindung steht. Der Mitnehmer 1604 ist scheibenförmig ausgebildet und
trägt exzentrisch zur Schneckenradachse einen Kugelkopf 1605 zur Anlenkung der
Koppelstange 402. Sinngemäß könnte auch der andere Teil der
Kugelkopfverbindung am Mitnehmer 1604 angeordnet sein.
Fig. 5 zeigt den Übertragungsweg der Schaltbewegung. Über das mit einer Achse
501 verbundene Zahnrad 502 wird die Bewegung auf die Zahnstange 503
übertragen. Zur Verbindung mit dem Schalthebel 506 ist das Element 504, welches
über eine Kugelkopfverbindung 505 mit dem Schalthebel 506 verbunden ist,
vorgesehen. Der Schalthebel 506 ist drehbar über das hohlzylindrische Element
507, welches mittels der Schraube 508 am Getriebe befestigt ist, festgelegt.
Der Schalthebel 506 ist derart ausgebildet, daß in der Kinematik der
Schaltbewegung keine oder zumindest nur geringe Verzerrungen auftreten. Bei der
Umsetzung einer axialen Bewegung in eine rotatorische bzw. umgekehrt treten
immer sinusförmige Verzerrungen auf. Durch die zweimalige Wandlung über den
Schalthebel 506 heben sich die Verzerrungen gegenseitig auf, so daß die
Bewegung der Zahnstange 503 hier vorteilhaft in eine Bewegung der Schaltwelle
511 umgesetzt werden kann.
Eine verspannungsfreie Verbindung zur Schaltwelle 511 erfolgt über den Wählarm
509. Ein mit dem Schalthebel 506 mittels Kugelkopfverbindung verbundener
Gleitstein sitzt zur Übertragung der Bewegung im Wählarm 509 ein.
Eine Schaltrastierung 512 definiert die Neutralposition beziehungsweise die
Positionen der eingelegten Gänge; die Schultern 510 in der Schaltwelle bilden
getriebeinterne Anschläge in Schaltrichtung. Auch bei der Schaltbewegung wird der
Stift 513 entsprechend in der Schaltkulisse 514 verfahren.
Die Anordnung der gesamten kinematischen Kette zur Übertragung der
Schaltbewegung ermöglicht ein weitgehend verzerrungsfreies Übertragen der
Bewegungen.
Die Umsetzung einer axialen Bewegung der Zahnstange 503 entlang der Achse c in
eine axiale Bewegung der Schaltstange 511 entlang der auf der Achse c etwa
senkrecht stehenden Achse a erfolgt über den Schalthebels 506, welcher um die auf
den Achsen a und c etwa senkrecht stehende Achse b verschwenkbar ist.
Vorteilhaft sind die beiden Schenkel 506a und 506b des Schalthebels 506
zumindest annähernd gleich lang, um Verzerrungen bei der Bewegungsübertragung
zu vermeiden. Falls eine gezielte Übersetzungs- bzw. Kraftänderung gewünscht ist,
kann es jedoch auch sinnvoll sein, wenn die Schenkel 506a und 506b
unterschiedlich lang ausgebildet sind.
Wenn mit dem Schalthebel 506, wie im vorliegenden Beispiel, keine wesentliche
Übersetzungsänderung erfolgt, ist es weiterhin vorteilhaft, bereits mit der durch das
Stirnrad 502 und die Zahnstange 503 gebildete Getriebestufe eine axiale Bewegung
zu erzeugen, deren Weg dem der Schaltwelle in Schaltrichtung zwischen den
Endlagen, beispielsweise zwischen 1. und 2. Gang, entspricht.
Der Anschluß des anderen Antriebes 1610 an die Schaltkinematik ist in Fig. 16b
dargestellt. Im vorliegenden Beispiel treibt der als Elektromotor 1610 ausgebildete
Antrieb über eine Schnecke 1611 ein Schneckenrad 1612 an, welches mit einer
Schaltelastizität 1613 in Wirkverbindung steht, an. Mit der Schaltelastizität 1613 ist
steckverbunden das Stirnrad 1614, welches mittels Gleitbuchsen 1615 auf der
Achse 1616 drehbar gelagert ist.
Die Achsen aa und ba der beiden Antriebe 1601 und 1610 stehen in etwa senkrecht
auf den Achsen ab und bb der zugeordneten Schneckenräder. Der senkrechte
Abstand der Achsen voneinander wird im Wesentlichen durch den Radius des
jeweiligen Schneckenrades bestimmt.
Fig. 6a zeigt eine bekannte Kugelkopfverbindung, gebildet aus einer
beispielsweise aus Kunststoff bestehenden Kugelpfanne 601 und einem Kugelkopf
602. Zur Verbindung von Kugelkopf 602 und Kugelpfanne 601 werden beide Teile in
Verbindungsrichtung 604 ineinandergefügt. Der Kragen 606 der Kugelpfanne 601
weist dabei einen geringfügig kleineren Durchmesser auf, als der Durchmesser der
Kugel 602. Unter Aufbringung einer gewissen Kraft in Verbindungsrichtung 604
weitet sich der Kragen 606 elastisch soweit auf, daß der Kugelkopf 602 vollständig
in die Kugelpfanne 601 einrücken kann und bietet dann durch seinen geringeren
Durchmesser eine gewisse Haltekraft für die Verbindung.
Üblicherweise liegen Verbindungsrichtung 604 und Arbeitsrichtung 605 rechtwinklig
zueinander. Bei einer Kraftübertragung, die in Arbeitsrichtung 605 erfolgt, wird die
Verbindung in Verbindungsrichtung nicht belastet, es ist nur eine geringe Haltekraft
für die Kugel 602 in der Pfanne 601 notwendig. Klar ist, daß eine Kraftübertragung
in Verbindungsrichtung 604 mit der vorliegenden Kugelkopfverbindung nicht möglich
ist, da sich Kugelkopf 602 und Kugelpfanne 601 voneinander lösen würden.
Fig. 6b zeigt eine Kugelkopfverbindung, bei der eine begrenzte Belastung auch in
Verbindungsrichtung 604 möglich ist. Dies wird dadurch erreicht, daß eine Trennung
von Kugelpfanne 610 und Kugelkopf 611 durch ein zusätzliches, beispielsweise aus
Metall gebildetes Element 612, wie es in Fig. 6c näher dargestellt ist, erschwert
wird.
Die Kugelpfanne 610 weist vorliegend keinen gegenüber dem Kugeldurchmesser im
Durchmesser verringerten Kragen auf. Die Fixierung des Kugelkopfes 611 in der
Kugelpfanne 610 erfolgt mittels des zusätzlichen, in Fig. 6c dargestellten,
Elementes 612. Es weist einen Bereich 613 auf, der unter der Kugel eingreift und
bei Belastung in Verbindungsrichtung eine Kraft aufnehmen kann. Über den Bereich
614, der bügelförmig ausgebildet ist und am Hals der Kugelpfanne 616 einsitzt, wird
diese Kraft abgestützt.
Wenn mittels der Kugelkopfverbindung zwei längliche, beispielsweise
zylinderförmige Elemente beweglich miteinander verbunden werden sollen, kann
eine solche Verbindung wie in Fig. 6d dargestellt, realisiert werden. Aus den oben
geschilderten Gründen ist eine Trennung von Arbeits- und Verbindungsrichtung
notwendig, was hier zu einer aufwendigen Konstruktion mit einer Vielzahl von
Bauelementen und einer schwierigen Montage führt. Das eine Element ist
vorliegend eine Zahnstange 621, die zur Kraftübertragung eine Verzahnung 622
aufweist. Mit ihr beweglich verbunden werden soll das Element 620, das die
Kugelpfanne 624 umfaßt. Der Kugelkopf 625 ist als eigenständiges Element
ausgebildet und über einen Träger 623 mit der Zahnstange 621 verbunden.
Eine Kraftübertragung zwischen Elementen, bei der die Verbindungsrichtung
gleichzeitig die Arbeitsrichtung ist, wird erfindungsgemäß besonders vorteilhaft mit
der in den Fig. 7a, 7b und 7c gezeigten Lösung ermöglicht. Insbesondere eignet
sich diese Lösung zur beweglichen Verbindung von zwei länglichen, beispielsweise
zylinderförmigen Elementen, die eine Belastung in axialer Richtung erfahren.
Beispielhaft ist hier die Verbindung einer Zahnstange 702 mit einer Stößelstange
701 gezeigt. Die Zahnstange weist eine Verzahnung 710, über die eine Kraft
eingeleitet werden kann, auf, die Stößelstange 701 kann zur
Bewegungsübertragung auf weitere Elemente an ihrem dem Stößel abgewandten
Ende eine Kugelpfanne 704 aufweisen.
Die Verbindung wird vorteilhaft durch eine aus einem thermisch formbaren,
insbesondere gieß- und/oder spritzbaren Material, beispielsweise einem Kunststoff,
wie PA 6.6-GF 30 oder POM-GF 30 bestehende Kugelpfanne 705 und einen aus
einem Material mit einem höheren Schmelzpunkt, wie beispielsweise Stahl,
gefertigten Kugelkopf 703 gebildet, so daß zur Herstellung der Verbindung der
Kugelkopf 703 in die Kugelpfanne 705 eingegossen werden oder mit dem die
Kugelpfanne 705 bildenden Material umspritzt werden kann.
Es kann auch Ausführungsbeispiele geben, bei denen es von Vorteil ist, wenn das
Material der Kugelpfanne 705 gegenüber dem Material das Kugelkopfes 703 einen
höheren Schmelzpunkt aufweist. In jedem Fall ist es vorteilhaft, das Bauteil, das aus
dem Material mit dem höheren Schmelzpunkt besteht, zuerst herzustellen und dann
das andere bei dessen Herstellung damit zu verbinden.
Denkbar ist auch ein Ausführungsbeispiel, bei dem es von Vorteil ist, wenn beide
Elemente 705 und 703 einen annähernd gleichen Schmelzpunkt aufweisen.
Es ist vorteilhaft, besondere Maßnahmen vorzusehen, die die volle Beweglichkeit
zwischen den Elementen in dem für den Betrieb vorgesehenen Temperaturbereich
sicherstellen. Dies kann die Aufbringung eines Trennmittels, wie beispielsweise
Wachs sein und/oder ein geeigneter definierter Abkühlvorgang und/oder ein
anderes geeignetes Verfahren und/oder Mittel sein. Auch bei Verwendung von
Materialien mit unterschiedlichen Schmelzpunkten kann die Anwendung dieser
Maßnahmen vorteilhaft oder sogar unerläßlich sein.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist das die Kugelpfanne bildende Element
705 einen Kragen 706 auf, der einen wesentlich geringeren Durchmesser d, als der
Durchmesser D des Kugelkopfes 703 aufweist. So wird eine sichere Fixierung der
beiden Elemente 703 und 705 auch bei axialer Belastung gewährleistet. Das
Verhältnis von D zu d liegt vorzugsweise im Bereich 1,1 bis 2, insbesondere ist es
ca. 1,43. Je größer die axiale Belastung ist, desto größer sollte das Verhältnis D/d
sein, wodurch klar wird, daß es auch Ausführungsbeispiele geben kann, bei denen
ein Verhältnis D/d größer 2 vorteilhaft ist.
Der Bereich 707 des Elementes 705 ist trichterförmig mit einem Winkel zur Achse a
versehen, so daß eine Relativbewegung der Elemente 705 und 709 möglich ist. In
den Endlagen des Verschwenkbereiches kann der Schaft 708 am trichterförmigen
Bereich 707 anliegen.
Mit Fig. 19 ist ein Schnitt durch die aus Zahnstange und Stößelstange gebildete
Einheit gezeigt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der die Verzahnung
tragende Teil der Zahnstange 1904 aus Metall und weist einen angegossenen
Bereich 1903 aus Kunststoff auf. Vorzugsweise gleichzeitig wird das zur Herstellung
einer Kugelkopfverbindung kugelig ausgebildete, aus Metall bestehende Ende 1908
der Stößelstange 1902 mit eingegossen, um so einen in Längsrichtung belastbare,
bewegliche Verbindung zu erhalten. Die Stößelstange 1902 weist einen aus
Kunststoff hergestellten angegossenen Bereich 1901 auf, der zusammen mit
Bereich 1903 der Zahnstange oder gegebenenfalls auch in einem eigenen
Arbeitsgang angegossen werden kann und eine bewegliche Anlenkung zum
Schalthebel ermöglicht. Zur Aufnahme eines Faltenbalges ist die Nut 1905 im
Bereich 1901 der Stößelstange ausgebildet. Die Endbereiche der Zahnstange bzw.
des Stößels sind an ihren im Kunststoff eingegossenen Enden zweckmäßig so
ausgebildet, daß die Verbindung auch unter Belastung fest ist. Beispielsweise sind
die Enden hierzu mit Ringnuten zur Bildung von Hinterschneidungen 1906 und 1907
versehen.
In Fig. 8 ist das hohlzylindrische Element 812 in Verbindung mit der Grundplatte
801 zur Befestigung am Getriebe und als Lagerung für den Schalthebel 807 gezeigt.
Die Grundplatte 801 ist dort, wo das Hohlzylindrische Element einsitzt, gabelförmig
mit zwei Schenkeln 813 und 814 ausgebildet. Im Schenkel 813 ist ein
Durchgangsloch ausgebildet, dessen Durchmesser dem Durchmesser D des in
Fig. 14 mit 1401 detailliert gezeigten Hohlzylindrischen Elementes 812 entspricht;
im Schenkel 814 ist ein Durchgangsloch mit Durchmesser d ausgebildet, so daß das
hohlzylindrische Element 1401 mit dem Bereich 1404 im Schenkel 814 und mit
anderen Endbereich im Schenkel 813 einsitzt. Die Fläche 1403 bildet einen
Anschlag, der sich an der Innenseite des Schenkels 814 abstützt und über den die
Grundplatte 801 über eine im Durchgang 1406 aufgenommene Schraube 802, über
deren Kopf 803 auf die Fläche 1402 eine Spannkraft aufgebracht wird und deren
Gewinde 804 in ein Gewinde im Getriebegehäuse eingreift, am Getriebegehäuse
verspannt werden kann.
Vorteilhaft ist es, wenn die Schraube 802 einen geringen Durchmesser bei großer
Länge aufweist, was besonders in Hinblick auf dynamische Belastungen von Vorteil
ist, da die Schraube als Dehnschraube wirkt, insbesondere beträgt das Verhältnis
von Länge zu Durchmesser etwa 10 : 1.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal ermöglicht eine verliersichere Vormontage der
Schraube 802 im hohlzylindrischen Element 812. Zwischen Schraube 802 und
hohlzylindrischem Element 812 sind Mittel vorhanden, durch die die beiden
Elemente leicht in die gewünschte Relativlage bringbar sind, diese Lage
gegebenenfalls korrigierbar ist und/oder die Elemente wieder voneinander gelöst
werden können, gleichzeitig aber diese Relativlage sicher beibehalten wird. Die
Schraube 802 kann im hohlzylindrischen Element 812 vormontiert werden, so daß
bei der Montage der gesamten, aus Grundplatte, Antrieben, kinematischen
Elementen und gegebenenfalls weiteren Elementen bestehenden, vormontierten
Getriebebetätigungseinrichtung sich die Schraube bereits verliersicher an der
vorgesehenen Stell befindet und nicht erst zugeführt werden muß. Zu diesem Zweck
kann ein Element, das eine erhöhte Reibung zwischen Schraube 802 und
hohlzylindrischem Element 812 bewirkt, beispielsweise ein auf die Schraube 802
aufgeschäumter Kunststoffring 806 vorgesehen sein, es kann auch zweckmäßig
sein, den Kunststoff innen auf das hohlzylindrische Element 812 aufzuschäumen.
Von Vorteil kann auch ein Ausführungsbeispiel sein, bei dem das eine erhöhte
Reibung zwischen Schraube 802 und hohlzylindrischem Element 812 bewirkende
Element als eigenes Element, beispielsweise als Kunststoff- oder Gummiring
ausgebildet ist, es kann auch vorteilhaft sein, mehrerer solcher Elemente zu
verwenden.
Die Fläche 1405 dient, vorteilhaft unter Verwendung einer Gleitlagerbuchse 805, zur
Lagerung des drehbaren Schalthebels 807.
Weiterhin ist in Fig. 8 ein Arm des Schalthebels 807 dargestellt, der die Verbindung
des Schalthebels 807 zum Wählarm herstellt. Mit dem Schalthebel 807 verbunden
ist ein Kugelzapfen 808. Der Kopf des Kugelzapfens 808 trägt einen beispielsweise
aus Kunststoff bestehenden Gleitstein 809, der die Kugelpfanne bildet, auf den
Kugelkopf aufgeklipst ist und der im Wählarm zur verspannungsfreien
Kraftübertragung einsitzt.
Im Kugelzapfen 808 ist eine Nut 810 ausgebildet, in der ein Faltenbalg 811 zum
Schutz der Gleitsteinverbindung einsitzen kann. Der Kugelzapfen 808 ist
beispielsweise mit dem Schalthebel 807 vernietet, indem sein Ende 815 plastisch
aufgeweitet wird. Vorteilhaft kann es sein, wenn der Kugelzapfen 808 aus einem
harten oder gehärteten Material hergestellt ist, um eine lange Lebensdauer des
Kugelkopfes zu gewährleisten, dann kann es sinnvoll sein, die Aufweitung am Ende
815 des Kugelzapfens 808 durch vertaumeln herzustellen.
Die Achse des Kugelzapfens ist vorzugsweise zur Drehachse des Schalthebels 807
parallel.
Auch der andere - hier nicht sichtbare - Arm des Schalthebels 807 nimmt vorteilhaft
eine wie oben beschriebenen Kugelzapfen zur Anlenkung auf.
Fig. 9 zeigt ein Diagramm zur Kinematik der Schaltstrecke. Der Schaltweg s_SW
ist hier gegenüber dem Drehwinkel der Ankerwelle des Schaltmotors phi_SM auf
getragen. Mit einer Drehung der Ankerwelle des Schaltmotors wird eine lineare
Änderung des Schaltweges erreicht, derart, daß mit dem Drehbereich des Schalt
motors problemlos zwischen den Endlagen des 1., 3. und 5. beziehungsweise 2., 4.
und Rückwärtsganges geschaltet werden kann.
Fig. 10 zeigt ein Diagramm zur Kinematik der Wählstrecke. Der Drehwinkel der
Schaltwelle ist hier gegenüber dem Drehwinkel der Ankerwelle des Wählmotors
aufgetragen. Die Umsetzung der Drehbewegung des Wählmotors erfolgt derart, daß
mit dem zur Verfügung stehenden Drehwinkelbereich problemlos zwischen den
Schaltgassen 1/2, 3/4 und 5/R geschaltet werden kann.
Fig. 11 zeigt die Auswirkung der Schaltbewegung auf die Wählkinematik. Bedingt
durch die Koppelung von Wähl- und Schaltbewegung am Wählarm, bewirkt eine
Schaltbewegung auch immer eine Änderung der Wählbewegung. Wie sich der
Drehwinkel am Wählhebel phi_AH mit der Schaltbewegung s_SW ändert, zeigt
Fig. 11 für die Schaltgassen 1/2, 3/4 und 5/R.
Zur Positionsbestimmung ist innerhalb der Antriebe eine inkrementale Sensorik
vorhanden. Stellt die Steuereinrichtung über die Sensorik eine Abweichung von der
Sollage fest, kann ein Nachregeln der Antriebe ausgelöst werden. Die Schwelle, ab
der ein Nachregeln ausgelöst wird ist abhängig von der in der Steuereinrichtung
eingestellten Regelhysterese und den in der kinematischen Kette vorhandenen
Spielen.
Die maximale Abweichung des Drehwinkels des Wählhebels bei einer
Schaltbewegung ist vorteilhaft geringer, als die Summe der in der Wählkette
vorhandenen Spiele. Auf diese Weise wird eine Erkennung der Abweichung durch
die in den Antrieben enthaltene Sensorik und somit das Auslösen einer
Nachregelung verhindert.
Die Kinematik sowohl der Wähl- als auch der Schaltstrecke ist so ausgelegt, daß der
Einfluß der Schaltbewegung auf die Wählstellung möglichst gering ist.
Fig. 12 zeigt die Anordnung der die Schaltelastizität bildenden Elemente. Die
Schaltelastizität wird durch zwei in einem bestimmten Winkelbereich
gegeneinander verdrehbare Teilelemente 1204 und 1205 gebildet, die elastisch
und gedämpft miteinander verbunden sind und von denen eines mit dem
Schneckenrad 1612 und das andere mit dem Stirnrad 1614, beispielsweise
mittels Verzahnungen 1207 und 1208, in kraft- und/oder formschlüssiger
Verbindung steht. Federn und Dämpfer der Schaltelastizität weisen vorteilhaft
solche Kennlinien auf, daß der Antrieb der Kinematik und den Vorgängen an der
Schaltkupplung entsprechend wirksam, beispielsweise vor den bei
Schaltvorgängen verursachten Kraftstößen, isoliert wird. Insbesondere sind im
vorliegenden Beispiel vier Federn 1210a, 1210b, 1210c und 1210d gezeigt, die
parallel geschaltet sind und deren Steifigkeiten sich demnach addieren. Um die
gewünschte Gesamtkennlinie zu erreichen, kann es vorteilhaft sein, wenn die
Federn gleiche Kennlinien aufweisen. In einem anderen Ausführungsbeispiel
kann es jedoch vorteilhaft sein, Federn mit unterschiedlichen Kennlinien zu
verwenden. Vorteilhaft ist die Verwendung von Federn mit einer linearen
Kennlinie. Falls erforderlich, kann aber auch die Verwendung progressiver oder
degressiver Federn von Vorteil sein. Die Dämpfung erfolgt im vorliegenden
Ausführungsbeispiel linear, sie kann in einem anderen Ausführungsbeispiel
jedoch auch vorteilhaft weg- und/oder frequenzabhängig erfolgen.
Mit 1201 ist ein Ausführungsbeispiel in Draufsicht gezeigt, 1202 und 1203 zeigen
Schnitte A-A und B-B. Antriebsseitig erfolgt die Kraftübertragung über die
Verzahnung 1207 auf das antriebsseitige Element 1205, welches über Federn 1210
in einem bestimmten Winkelbereich verdrehbar mit dem abtriebsseitigen Element
1204 in Verbindung steht. Im abtriebsseitigen Element 1204 ist eine Verzahnung
1208 ausgebildet, in die ein Zahnrad 1209 aufgesteckt werden kann. Das Zahnrad
1209 kann jedoch auch mit dem Element 1204 fest verbunden sein. Das ringartige
Element 1206 ist mit dem eingangsseitigen Element 1205 verbunden.
Fig. 13 zeigt den Faltenbalg 1301 zur Abdichtung der ersten Getriebestufe in der
Wählkinematik. Der Faltenbalg 1301 sitzt mit dem einen Ende 1304 in einer Nut an
der mit der Zahnstange verbundenen Stößelstange. Das andere Ende 1303 setzt in
einer Nut an der Grundplatte ein. Die Falte 1302 weist einen im Vergleich zu den
anderen Falten vergrößerten Durchmesser auf, um eine Montage zu erleichtern.
In Fig. 15 ist das Element zum Übertragen axialer Bewegungen im
Übertragungsweg der Wählbewegung dargestellt. Das Element ist gelenkig, aber
zur Übertragung axialer Bewegungen geeignet, in den Übertragungsweg
eingebunden, verwendet werden beispielsweise Kugelkopfverbindungen. Das
Element besteht aus einer Stange 1501 mit angegossenen Teilen 1502 und 1503
einer Kugelkopfverbindung. Vorliegend sind es die Pfannen, jedoch könnte es auch
vorteilhaft sein, die Kugeln anzugießen oder das Element einstückig aus nur einem
Material herzustellen.
Details zeigt der Schnitt 1504, in dem auch die Hinterschneidungen bildende
Ausbildung des Stangenendes, welches in der Kugelpfanne eingegossen ist, zu
sehen ist. Die Verbindung kann auch auf andere zweckmäßige Art hergestellt
werden. In bestimmten Fällen kann es auch zweckmäßig sein, die Verbindungsteile
1502 und 1503 gegeneinander um die Stangenachse verdrehbar oder fest in einem
bestimmten Winkel zueinander verdreht auszubilden.
Fig. 17 stellt die Grundplatte 1701 zur Befestigung der beiden Antriebe und
Festlegung am Getriebe dar. Der erste Antrieb wird mittels Schrauben, die durch die
Bohrungen 1702 in das Gehäuse des Antriebes eingeschraubt werden, befestigt,
wobei die Achse des Schneckenrades des Antriebes in der Bohrung 1703 einsitzt.
So wird eine exakte Positionierung des Antriebes auf der Grundplatte 1701
sichergestellt und zugleich die Lagerung der Achse entlastet.
Der zweite Antrieb wird mittels Schrauben, die in die Gewinde 1704 eingeschraubt
werden, befestigt, wobei die Achse des Schneckenrades des Antriebes in der
Bohrung 1705 einsitzt. Auch hier wird so eine exakte, toleranzarme Positionierung
des Antriebes auf der Grundplatte 1701 gewährleistet.
Das auf der Achse des zweiten Antriebes angeordnete Stirnrad steht mit einer
Zahnstange in Eingriff, welche in den Bohrungen 1706 und 1707 längsgeführt ist.
Für diese durch das Stirnrad und die Zahnstange gebildete Getriebestufe ist mit
dem topfförmigen Raum 1713 in der Grundplatte ein Gehäuse ausgebildet; die
Fläche 1712 bildet den Dichtsitz für das Gehäuse des Antriebes. Nach außen wird
diese Getriebestufe mittels eines Faltenbalges beispielsweise vor Schmutz
geschützt, für dessen Befestigung die Nut 1708 vorgesehen ist.
Die Festlegung der Grundplatte 1701 am Getriebe erfolgt über drei
Befestigungspunkte, von denen in der vorliegenden Ansicht nur zwei, 1709 und
1711, zu sehen sind. Besondere Bedeutung kommt dem Befestigungspunkt 1711
zu, da hier gleichzeitig der Wählhebel mittels des in den Durchgängen 1710 und
1711 gehaltenen Elementes drehbar lagernd festgelegt ist und somit die
Genauigkeit der Anordnung in besonderem Maße Einfluß auf die Kinematik des
Gesamtsystems hat.
Insbesondere gewährleistet die vorliegende Anordnung eine toleranzarme
Positionierung der Antriebe, besonders durch die mit den Bohrungen 1703 und 1705
festgelegte Achslage der Schneckenräder zur Achse des durch die Löcher 1710 und
1711 gehenden Befestigungselementes und durch die genaue Positionierung der
gesamten Grundplatte 1701 zum Anlenkpunkt an der Schaltwelle.
Die mit den Befestigungspunkten 1702 gebildete Ebene und die mit den
Befestigungspunkten 1704 gebildete Ebene sind vorteilhaft parallel und weisen
einen gewissen Abstand auf. In einem anderen Ausführungsbeispiel kann es aber
auch sinnvoll sein, wenn die Ebenen keinen Abstand aufweisen, die
Befestigungspunkte 1702 und 1704 also in einer Ebene liegen.
Eine Seitenansicht der Grundplatte 1801 ist in Fig. 18 zu sehen. 1802, 1803, 1804
und 1805 sind Gewinde zur Befestigung des Schaltantriebes, 1806 und 1807 sind
Befestigungsstellen zur Befestigung der Grundplatte 1801 am Getriebe. Bei der
Herstellung der Grundplatte 1802 als Gußteil ist lediglich für die Führung 1811 die
Verwendung eines Schiebers erforderlich, alle anderen Durchbrüche, Rippen etc.
lassen sich - trotz der nichtparallelität der Ebene 1812 zur Befestigung des einen
Antriebes und den Ebenen 1813 bzw. 1814 zur Befestigung am Getriebe - durch die
Ausgestaltung des Gußwerkzeuges unter Ausnutzung von Formschrägen
herstellen. Insbesondere die Rippen, die die Durchbrüche 1808 und 1809 enthalten,
liegen in solch einem Winkel zur Werkzeughauptrichtung, daß ihre Herstellung ohne
Schieber, Kern oder Ähnlichem möglich wird.
Unter anderem erfüllt der Steg 1810 bei der Montage die Funktion einer
Montagehilfe, indem er das durch die Durchbrüche 1808 und 1809 gesteckte
Element zur axialen Übertragung der Wählbewegung in seiner Lage hält.
Mit a ist die Achse des nicht dargestellten Schalthebels und einer Befestigungs
schraube gekennzeichnet, die vorteilhaft etwa senkrecht auf den Ebenen 1813 und
1814 zur Befestigung am Getriebe steht.
In einem Ausführungsbeispiel kann es vorteilhaft sein, die Betätigungseinrichtung
der Kupplung und die Steuereinrichtung in baulicher Einheit, jedoch getrennt von der
Betätigungseinheit des Getriebes anzuordnen.
In diesem Fall kann es zweckmäßig sein, zur Verbindung dieser Baueinheit mit dem
Getriebe eine Verbindungsplatte 2001 vorzusehen, wie sie in Fig. 20 dargestellt ist.
Die Platte 2001 weist aufgrund schwingungstechnischer Gesichtspunkte eine hohe
Steifigkeit bei geringer eigener Masse auf, um die mit ihr verbundene Baueinheit
bestmöglich gegenüber den beispielsweise vom Getriebe und/oder Antriebsmotor
und/oder durch den Fahrbetrieb angeregten Schwingungen zu dämpfen, hierzu sind
unter anderem eine Mehrzahl von Versteifungsrippen, wie 2006 und/oder ein
geeigneter Werkstoff, wie Gußaluminium, vorgesehen.
Zur Befestigung am Getriebe weist die Platte 2001 Befestigungsstellen 2005 auf, die
Baueinheit wird an den Befestigungsstellen 2004 befestigt. Weiterhin können an der
Platte 2001 Befestigungsstellen für weitere Komponenten, wie eine Ausnehmung
2002 zur Befestigung eines Vorratsbehälters für ein Betriebsfluid oder eine Bohrung
2003 zur Befestigung einer Aufnahme für eine Versorgungs- und/oder
Signalleitungen, vorgesehen sein.
Je nach Anordnung der Baueinheit am Getriebe kann es auch sinnvoll sein, die
durch die Befestigungspunkte 2004 und 2005 gebildeten Ebenen zur Befestigung
der Platte 2001 am Getriebe bzw. der Baueinheit an der Platte 2001 nicht parallel
vorzusehen um eine besseren Zugang zu Bereichen, wie Anschlußstellen für
Versorgungs- und/oder Signalleitungen, an der Baueinheit und/oder am Getriebe zu
ermöglichen.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen die Fig. 21 und 22. Ein
Trägerelement 2112, 2201 dient zur toleranzunempfindlichen aber insbesondere
bezüglich der Wählwelle 2113 und der Schaltwelle 2211 lagegenauen Befestigung
der Antriebe zur Wähl- bzw. zur Schaltbetätigung am Getriebe 2111; das
Trägerelement 2112 trägt zugleich die Elemente der Wähl- und Schaltkinematik. Zur
Befestigung der Antriebe weist das Trägerelement 2112 eine Mehrzahl von
Befestigungsstellen 2109 auf, die vorteilhaft Gewinde zur Aufnahme von
Befestigungsschrauben aufweisen, wobei es jedoch auch vorteilhaft sein kann,
wenn diese als Durchgangslöcher ausgebildet sind. Die Antriebe zur Schalt- und
Wählbetätigung weisen jeweils, wie im oben beschriebenen Ausführungsbeispiel,
eine erste durch eine Schnecke und ein Schneckenrad gebildete in den Antrieb
integrierte erste Getriebestufe auf, jeweils eine zweite Getriebestufe wird durch ein
mit dem Schneckenrad direkt oder indirekt verbundenes Stirnrad und eine
Zahnstange gebildet. Für diese zweiten Getriebestufen sind im Trägerelement 2112
gehäuseartige Bereiche 2209 und 2210 ausgebildet, in denen diese aufgenommen
sind. Die Antriebe zur Wähl- bzw. zur Schaltbetätigung sind auf dem Trägerelement
2112, 2201 in etwa parallelen Ebenen befestigt, wobei die Antriebe an ihren
Anschlußstellen geöffnet sind und mit den gehäuseartige Bereiche 2209 und 2210
dicht abschließen. Die Zahnstange zur Wählbetätigung ist in der Bohrung 2108
axialbeweglich aufgenommen, etwa rechtwinklig zu ihr verläuft in einer parallelen
Ebene eine Bohrung 2103 zur Aufnahme der Zahnstange zur Schaltbetätigung. Die
Ebene zur Befestigung des Schaltantriebes weist im vorliegenden
Ausführungsbeispiel, bedingt durch die in etwa rechtwinklige Anordnung der
Schaltwelle 2211 und der Wählwelle 2113 zueinander und der Lage des
Trägerelement 2112, 2201 hierzu, einen größeren Abstand zum Getriebegehäuse
2111 auf, als die Ebene zur Befestigung des Wählantriebes. Bei einer anderen
Anordnung Schaltwelle und Wählwelle zueinander in einem anderen
Ausführungsbeispiel kann es jedoch auch zweckmäßig sein, wenn die Ebene zur
Befestigung des Schaltantriebes einen kleineren oder gleichen Abstand zum
Getriebegehäuse 2111 aufweist. Die Befestigungsstelle 2115 dient zur Aufnahme
einer in der Befestigungsebene des Schaltantriebes oder einer parallelen Ebene
verschwenkbaren Wippe 2101, 2204 deren Hebel 2101a und 2101b vorliegend in
etwa gleich lang sind, wobei es in einem anderen Ausführungsbeispiel die Kinematik
erforderlich machen kann, den Hebel 2101a länger oder kürzer als den Hebel 2101b
auszubilden, so daß eine bestimmte Übersetzung der Bewegung bewirkt wird.
Fig. 23 zeigt die Wählkinematik der in den Fig. 21 und 22 gezeigten
beispielhaften Ausgestaltung der Erfindung. Mittels des vom Wählantrieb
angetriebenen Zahnrades 2301 ist die Zahnstange 2302 in der Bohrung 2108
bewegbar. Die Bewegung wird mittels eines Elementes zum verspannungsfreien
Übertragen einer axialen Bewegung 2104, 2208, 2303, welches mit der Zahnstange
2302 beispielsweise mittels einer wie mit den Fig. 7a, 7b, 7c und 19 gezeigten
und beschriebenen eingegossenen Kugelkopfverbindung 2306 verbunden ist, über
ein Hebelelement 2105, 2207, 2304 auf die Wählwelle 2113, 2305 übertragen,
wobei zur beweglichen Anlenkung des Elementes 2104, 2208, 2303 am
Hebelelement 2105, 2207, 2304 eine Kugelkopfverbindung 2114, 2307 vorgesehen
ist. Die Bewegungsrichtung der einzelnen Elemente bei einer Betätigung ist in der
Figur durch Pfeile angedeutet. Die Achsen a, b und c liegen jeweils in etwa
rechtwinklig zueinander, wobei in einem kartesischen Koordinatensystem 2308 die
Achse a in etwa parallel zur x-Achse, die Achse b in etwa parallel zur y-Achse und
die Achse c in etwa parallel zur z-Achse angeordnet ist. Ein Versatz des
Anlenkpunktes zwischen dem Element 2303 und dem Hebelelement 2304 zur
Achse b wird vorliegend durch das beidseitig mittels Kugelkopfverbindungen 2306
und 2307 beweglich angelenkte Element 2303 ausgeglichen.
Fig. 24 zeigt die Schaltkinematik der in den Fig. 21 und 22 gezeigten
beispielhaften Ausgestaltung der Erfindung. Mittels des vom Schaltantrieb
angetriebenen Zahnrades 2401 ist die Zahnstange 2402 in der Bohrung 2103, 2202
bewegbar. Das Element 2403 zum verspannungsfreien Übertragen axialer
Bewegungen ist ebenso wie das mit den Fig. 7a, 7b, 7c und 19 gezeigte und
beschriebene ausgeführt und ermöglicht über die Kugelkopfverbindung 2408 eine
verspannungsfreie Bewegungsübertragung auf die Wippe 2404 von der ausgehend
die Bewegung mittels eines Elementes 2405, 2205, 2102 eine Bewegung auf das
mit der Schaltwelle 2407, 2211 verbundene Hebelelement 2406, 2206 erfolgt. Die
Wippe 2404 weist zwei, vorliegend etwa gleich lange Hebel 2404a und 2404b auf,
ein Schenkel 2404c ermöglicht eine drehbare Befestigung, indem die Wippe 2404
beispielsweise mittel eines Stiftes an dem Trägerelement 2112, 2201 befestigt wird.
Bezüglich eines kartesischen Koordinatensystems 2408 liegen die Achsen a des
Zahnrades 2401 und d der Schaltwelle 2407 etwa parallel zur x-Achse, die Achsen
b der Zahnstange 2402 und c des Elementes 2405 liegen etwa parallel zur y-Achse;
die Zahnstange 2402 mit dem Element 2403, die Wippe 2404 und das Element
2405 liegen zumindest annähernd in einer Ebene und bewegen sich in dieser.
Eine Wählbewegung hat bedingt durch die Koppelung von Wähl- und
Schaltkinematik Einfluß auf den Schaltantrieb. Die Kinematik ist deshalb so
ausgelegt, daß der Einfluß auf die Wählkinematik bei einer Schaltbewegung auch in
diesem Ausführungsbeispiel so gering ist, daß die Verdrehung des Wählantriebes
bei einer vollständigen Schaltbewegung - unter Berücksichtigung der Spiele im
Übertragungsweg der Wählkinematik - unterhalb eines Inkrements der
Wählantriebsensorik liegt und diese Verdrehung somit nicht detektiert wird, wodurch
ein Nachregeln des Wählantriebes verhindert wird.
Auch mit dem in den Fig. 21 und 22 dargestellten Ausführungsbeispiel werden
bei etwas anderer Ausgestaltung mit dem Trägerelement 2112, 2201 dieselben
Vorteile erzielt, wie mit der Grundplatte 1701, 1801, gezeigt und beschrieben in den
Fig. 17 und 18.
Weiterhin bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die älteren Anmeldungen
DE 197 34 050, DE 198 04 214, DE 198 04 217, DE 198 14 126, DE 199 28 263,
DE 199 30 869 und DE 199 37 544 oder deren Nachanmeldungen, deren Inhalte
ausdrücklich zum Offenbarungsinhalt der vorliegenden Anmeldung gehören.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvor
schläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die
Anmelderin behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder
Zeichnungen offenbarte Merkmalskombination zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere
Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des
jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmalskombinationen
der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Da die Gegenstände der Unteransprüche im Hinblick auf den Stand der Technik am
Prioritätstag eigene und unabhängige Erfindungen bilden können, behält die
Anmelderin sich vor, sie zum Gegenstand unabhängiger Ansprüche oder
Teilungserklärungen zu machen. Sie können weiterhin auch selbständige
Erfindungen enthalten, die eine von den Gegenständen der vorhergehenden
Unteransprüche unabhängige Gestaltung aufweisen.
Die Ausführungsbeispiele sind nicht als Einschränkung der Erfindung zu verstehen.
Vielmehr sind im Rahmen der vorliegenden Offenbarung zahlreiche Abänderungen
und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten, Elemente und Kom
binationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder
Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen Beschreibung
und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und in den
Zeichnungen enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrensschritten für
den Fachmann im Hinblick auf die Lösung der Aufgabe entnehmbar sind und durch
kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder zu neuen Verfahrens
schritten bzw. Verfahrensschrittfolgen führen, auch soweit sie Herstell-, Prüf- und
Arbeitsverfahren betreffen.
Claims (34)
1. Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer Drehmomentübertragungseinrich
tung, wie Kupplung, mit einer Betätigungseinrichtung, einem Getriebe mit einer
Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung, wobei
- - die Betätigung der Drehmomentübertragungseinrichtung und des Getriebes durch die Steuereinrichtung oder durch eine Eingabe an die Steuereinrichtung automatisiert steuerbar erfolgt,
- - sich die Betätigung des Getriebes im Wesentlichen aus einer ersten Bewegungskomponente, wie Wählkomponente und einer zweiten Bewegungskomponente, wie Schaltkomponente, zusammensetzt,
- - die Getriebebetätigungseinrichtung einen dieser ersten und zweiten Bewegung zugeordneten ersten und zweiten Antrieb aufweist,
- - am Getriebe die eine Bewegung eine rotatorische und die andere Bewegung eine translatorische ist,
2. Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer Drehmomentübertragungseinrich
tung, wie Kupplung, mit einer Betätigungseinrichtung, einem Getriebe mit einer
Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung, wobei
- - die Betätigung der Drehmomentübertragungseinrichtung und des Getriebes durch die Steuereinrichtung oder durch eine Eingabe an die Steuereinrichtung automatisiert steuerbar erfolgt,
- - sich die Betätigung des Getriebes im Wesentlichen aus einer ersten Bewegungskomponente, wie Wählkomponente und einer zweiten Bewegungskomponente, wie Schaltkomponente, zusammensetzt,
- - die Getriebebetätigungseinrichtung einen dieser ersten und zweiten Bewegung zugeordneten ersten und zweiten Antrieb aufweist,
- - am Getriebe die eine Bewegung eine rotatorische und die andere Bewegung eine translatorische ist,
3. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungseinrichtung für das Getriebe eine Grundplatte umfaßt und über diese
mit dem Getriebe verbunden ist.
4. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundplatte den ersten und zweiten Antrieb trägt.
5. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achse des dem ersten und/oder des dem zweiten Antrieb zugeordneten
Schneckenrades zumindest unterstützend in der Grundplatte aufnehmbar ist.
6. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundplatte ein Gehäuse für zumindest eine Getriebestufe der Schalt-
und/oder Wählkinematik bildet.
7. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte Ausnehmungen aufweist, durch welche gegebenenfalls ein Zugang
zu Bereichen des Getriebes ermöglicht wird.
8. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte mit Rippen zur Verstärkung versehen ist.
9. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Grundplatte als Gußteil ausgebildet ist, welches Rippen aufweist und die Rippen
in solch einem Winkel zur Werkzeughauptrichtung verlaufen, daß die Herstellung
von Durchbrüchen durch die Rippen ohne Zusatzelement, wie Schieber oder
Kern, möglich ist.
10. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Befestigung der Grundplatte am Getriebe unter anderem ein Element
verwendet wird, das zugleich die Lagerung für den drehbaren Schalthebel zur
Übertragung der Schaltbewegung bildet.
11. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Befestigung der Grundplatte unter anderem ein eine Vorspannung erzeugendes
Element, wie Schraube oder Niete verwendet wird, welches verliersicher
vormontiert ist.
12. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mitnehmer zum Umsetzen der rotatorischen Bewegung in eine axiale Bewegung
im Übertragungsweg der Wählbewegung durch ein scheiben- oder
hebelförmiges Element mit einer exzentrisch zur Antriebsachse angeordneten
Verbindung zum nachfolgenden Übertragungselement gebildet wird.
13. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
dem Mitnehmer nachfolgende Element zum Übertragen der axialen Bewegung
mittels Kugelkopfverbindungen in die kinematische Strecke eingebunden ist.
14. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stirnrad, welches mit der Zahnstange die zweite Getriebestufe im
Übertragungsweg der Schaltbewegung bildet, zur formschlüssigen
Kraftübertragung in die Schaltelastizität einsteckbar ist.
15. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zahnstange im Übertragungsweg der Schaltbewegung einen Bereich aus einem
Werkstoff mit hohem Schmelzpunkt, wie Metall, der die Verzahnung trägt und
einen Bereich aus einem Werkstoff mit niedrigerem Schmelzpunkt, wie
Kunststoff, der zur Verbindung mit dem Element zum verspannungsfreien
Übertragen axialer Bewegungen vorgesehen ist, aufweist.
16. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen im
Übertragungsweg der Schaltbewegung einen Bereich aus einem Werkstoff mit
höherem Schmelzpunkt, wie Metall, der zur Verbindung mit der Zahnstange
vorgesehen ist und einen Bereich aus einem Werkstoff mit niedrigerem
Schmelzpunkt, wie Kunststoff, der zur Verbindung mit dem Schalthebel
vorgesehen ist, aufweist.
17. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, 14 und 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer
Bewegungen im Übertragungsweg der Schaltbewegung mit der Zahnstange
axial fest aber rotatorisch um zumindest zwei Achsen relativbeweglich
verbunden ist.
18. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen im
Übertragungsweg der Schaltbewegung und die Zahnstange mittels einer
Kugelkopfverbindung miteinander verbunden sind.
19. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 15 und 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kugelkopfverbindung durch Eingießen bzw. -spritzen der am Element
zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen im Übertragungsweg
der Schaltbewegung angeordneten Kugel hergestellt wird.
20. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 14, 15 und 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Eingießen der Kugel gleichzeitig mit dem Eingießen
des die Verzahnung tragenden Teiles der Zahnstange und/oder des zur
Verbindung mit dem Schalthebel vorgesehenen Teiles des Elementes zum
verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen im Übertragungsweg der
Schaltbewegung erfolgt.
21. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zahnstange und/oder das Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer
Bewegungen im Übertragungsweg der Schaltbewegung vollständig aus
Kunststoff besteht.
22. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
Maßnahmen ergriffen werden, damit die Verbindung zwischen Zahnstange und
dem Element zum verspannungsfreien Übertragen axialer Bewegungen in dem
für den Betrieb vorgesehenen Temperaturbereich voll beweglich ist.
23. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 18 und 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kugelkopf vor dem Einspritzvorgang mit einem Trennmittel, wie
beispielsweise Wachs, beschichtet wird.
24. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 18 und 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Beweglichkeit zwischen eingespritztem Kugelkopf und -pfanne durch
einen definierten Abkühlvorgang erreicht wird.
25. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 18 und 21 in Verbindung mit 22 oder
23, dadurch gekennzeichnet, daß das Material der Kugelpfanne ein Kunststoff
mit geringem Schwindmaß beim Abkühlen ist.
26. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Achse der Zahnstange in der Teilkreisebene der Verzahnung der
Zahnstange oder zumindest in deren Nähe liegt.
27. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
verspannungsfreie Übertragung der Schaltbewegung vom drehbaren
Schalthebel auf ein Element zur Einleitung auf die Schaltwelle mittels einer
Gleitsteinverbindung erfolgt.
28. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
letzte Element im Übertragungsweg der Wählbewegung vor Einleitung auf die
Schaltwelle gleichzeitig das letzte Element im Übertragungsweg der
Schaltbewegung vor Einleitung auf die Schaltwelle ist.
29. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 26, dadurch gekennzeichnet,
daß die durch die mechanische Koppelung der Schalt- und Wählkinematik
bedingte Änderung der Stellung des Wählantriebes bei einer Schaltbewegung
von der Steuereinrichtung nicht als Positionsabweichung interpretiert wird.
30. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1 und 28, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wählkinematik so abgestimmt ist, daß die Änderung der Stellung des
Wählantriebes bei einer Schaltbewegung zumindest sehr gering ist.
31. Kraftfahrzeug insbesondere nach Anspruch 1, 28 und 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Änderung der Stellung des Wählantriebes bei einer
Schaltbewegung kleiner ist, als die Summe der in der Wählkinematik
vorhandenen Spiele.
32. Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer Drehmomentübertragungseinrich
tung, wie Kupplung, mit einer Betätigungseinrichtung, einem Getriebe mit einer
Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung, wobei
- - die Betätigung der Drehmomentübertragungseinrichtung und des Getriebes durch die Steuereinrichtung oder durch eine Eingabe an die Steuereinrichtung automatisiert steuerbar erfolgt,
- - sich die Betätigung des Getriebes im Wesentlichen aus einer ersten Bewegungskomponente, wie Wählkomponente und einer zweiten Bewegungskomponente, wie Schaltkomponente, zusammensetzt,
- - die Getriebebetätigungseinrichtung einen dieser ersten und zweiten Bewegung zugeordneten ersten und zweiten Antrieb aufweist,
- - am Getriebe sowohl die Wählbewegung als auch die Schaltbewegung eine rotatorische Bewegung ist,
33. Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer Drehmomentübertragungseinrich
tung, wie Kupplung, mit einer Betätigungseinrichtung, einem Getriebe mit einer
Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung, wobei
- - die Betätigung der Drehmomentübertragungseinrichtung und des Getriebes durch die Steuereinrichtung oder durch eine Eingabe an die Steuereinrichtung automatisiert steuerbar erfolgt,
- - sich die Betätigung des Getriebes im Wesentlichen aus einer ersten Bewegungskomponente, wie Wählkomponente und einer zweiten Bewegungskomponente, wie Schaltkomponente, zusammensetzt,
- - die Getriebebetätigungseinrichtung einen dieser ersten und zweiten Bewegung zugeordneten ersten und zweiten Antrieb aufweist,
- - am Getriebe sowohl die Wählbewegung als auch die Schaltbewegung eine rotatorische Bewegung ist,
34. Kraftfahrzeug mit einem Antriebsmotor, einer Drehmomentübertragungseinrich
tung, wie Kupplung, mit einer Betätigungseinrichtung, einem Getriebe mit einer
Betätigungseinrichtung und einer Steuereinrichtung, wobei
- - die Betätigung der Drehmomentübertragungseinrichtung und des Getriebes durch die Steuereinrichtung automatisiert erfolgt,
- - sich die Betätigung des Getriebes im wesentlichen aus einer ersten Bewegungskomponente, wie Wählkomponente und einer zweiten Bewegungskomponente, wie Schaltkomponente, zusammensetzt,
- - die Getriebebetätigungseinrichtung einen dieser ersten und zweiten Bewegung zugeordneten ersten und zweiten Antrieb aufweist,
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