DE10113885A1 - Digitale Druck- oder Kopiermaschine - Google Patents
Digitale Druck- oder KopiermaschineInfo
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Abstract
Es wird eine digitale Druck- oder Kopiermaschine (1) zum einseitigen oder doppelseitigen Bedrucken eines Substrats (11) unter Verwendung mindestens eines Toners, mit mindestens einer Fixiereinrichtung (3) zum Fixieren des Toners auf dem Substrat (11), wobei die Fixiereinrichtung (3) mindestens eine Heizeinrichtung zum Aufschmelzen des Toners aufweist, vorgeschlagen. Die Maschine weist weiterhin mindestens eine Transportvorrichtung (17) auf, um das Substrat (11) der Heizeinrichtung zuzuführen, an der Heizeinrichtung vorbei zu führen und/oder zum Weitertransport von der Heizeinrichtung, wobei die Transportvorrichtung (17) mindestens ein mit einer Anzahl von Durchgangsöffnungen (21) versehenes, mit Unterdruck beaufschlagbares Saugband (19) aufweist. Die Maschine (1) zeichnet sich dadurch aus, dass das Saugband (19) maschig ausgebildet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine digitale Druck- oder Kopiermaschine zum einseitigen
oder doppelseitigen Bedrucken eines Substrats unter Verwendung mindestens
eines Toners, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Maschinen der hier angesprochenen Art sind bekannt. Sie arbeiten beispielsweise
nach dem elektrofotographischen Prozess, bei dem ein latentes elektrostatisches
Bild durch aufgeladene Tonerpartikel entwickelt wird. Diese werden auf ein.
Bildempfängersubstrat, im Folgenden kurz Substrat, übertragen. Danach wird das
entwickelte und auf das Substrat übertragene Bild fixiert, indem die Tonerpartikel
erhitzt und aufgeschmolzen werden. Zum Aufschmelzen der Tonerpartikel werden
häufig berührende Verfahren eingesetzt, bei denen die Tonerpartikel in
Berührungskontakt mit entsprechenden Einrichtungen, beispielsweise heißen
Rollen oder Walzen, gebracht werden. Nachteilig ist, dass in der Regel die
Verwendung von Silikonöl als Trennmittel erforderlich ist, das ein Anhaften des
angeschmolzenen Toners an der Heizeinrichtung verhindern soll. Weiterhin sind
der Aufbau, die Wartung und die Betriebskosten dieser berührend arbeitenden
Heizeinrichtungen aufwendig und somit kostenintensiv. Ferner ist die durch die
berührenden Heizeinrichtungen verursachte Fehlerrate relativ hoch. Dennoch sind
derartige Verfahrensweisen weiterhin gängig und ermöglichen eine durch
Druckbeaufschlagung in die Struktur des Substrates hineinwirkende Fixierung des
Toners.
Zum Fixieren des beispielsweise auf Papier übertragenen Toners, sind ferner
berührungslos arbeitende Heizeinrichtungen und Verfahren bekannt, bei denen
beispielsweise mit Hilfe von Wärme-/Mikrowellenstrahlung oder mit Heißluft die
Tonerpartikel aufgeschmolzen werden.
Bei den berührenden und den nicht berührenden Aufschmelzverfahren werden
beispielsweise Toner verwendet, deren Glasübergangstemperatur (TG) in einem
Bereich von 45°C bis 75°C liegt. Die Glasübergangstemperatur, in der der Toner -
ausgehend vom festen Zustand - beginnt weich zu werden, ist durch die Wahl der
Rohstoffe und durch Zugabe von bestimmten Zusätzen zu dem Toner beein
flussbar. In einer mindestens eine Heizeinrichtung aufweisenden Fixiereinrichtung
für den Toner wird sowohl der Toner als auch das Substrat selbst aufgeheizt. Um
eine gute Fixierung des Toners auf dem Substrat gewährleisten zu können, muss
die Oberflächentemperatur des Substrats im Bereich der Glasübergangs
temperatur des Toners oder darüber liegen. Der Toner erreicht beziehungsweise
überschreitet die Glasübergangstemperatur (TG) bereits im Bereich der Heizein
richtung.
Es sind Druck- und Kopiermaschinen bekannt, bei denen das Substrat doppel
seitig bedruckt wird, wobei für das Bedrucken der Vorder- und Rückseite entweder
ein und dieselbe Bilderzeugungs- und Übertragungsvorrichtung und Heizein
richtung oder jeweils eine separate Bilderzeugungs- und Übertragungsvorrichtung
sowie Heizeinrichtung verwendet werden. Zum Fixieren des Tonerbildes wird das
Substrat häufig mit Hilfe eines Transportbandes, auf dem das Substrat aufliegt, an
der mindestens einen Bilderzeugungs- und Übertragungsvorrichtung und der
zugeordneten Heizeinrichtung vorbeigeführt. Dabei wird zunächst ein erstes
Tonerbild auf eine erste Substratseite übertragen und darauf fixiert. Anschließend
wird ein zweites Tonerbild auf die zweite Substratseite übertragen und fixiert. Beim
Aufschmelzen des zweiten Tonerbildes liegt daher die erste Substratseite mit dem
darauf befindlichen, bereits fixierten ersten Tonerbild an dem Transportband an.
Nachteilig hierbei ist, dass während des Aufschmelzens des zweiten Tonerbildes
das erste Tonerbild sich soweit erwärmen kann, dass es weich wird und dazu
neigt, am Transportband festzukleben. Dies kann zu mehreren nicht gewünschten
Effekten führen: Durch das Festkleben kann es zu einem Substratstau bei der
Überführung des Substrats vom Transportband an einen nachfolgenden Teil der
Maschine kommen. Ferner kann das Aussehen des Tonerbildes sich in den
Bereichen, in denen es an dem Transportband gehaftet ist, verändern. Dies führt
zu Problemen bei der Bildqualität, beispielsweise weist das Tonerbild einen
ungleichmäßigen Glanz auf. Verstärkt werden diese unerwünschten Effekte durch
eine Druckbeaufschlagung mit einer Heizwalze beim berührenden Fixieren des
Toners.
Es sind Transportbänder bekannt, die als Saugband ausgebildet sind, also eine
Anzahl mit Unterdruck beaufschlagbare Durchgangsöffnungen aufweisen, an das
das Substrat ansaugbar ist und dadurch gehalten wird. Das bekannte Saugband
weist die gleichen Nachteile auf, wie ein Transportband mit einer geschlossenen
Stützfläche.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Maschine der eingangs genannten Art anzu
geben, bei der ein Saugband zum Transport eines Toner tragenden Substrates
vor, durch und/oder nach der Heizeinrichtung vorgesehen ist und durch das
Saugband das Aussehen und Bearbeiten des Tonerbildes nicht oder zumindest
nur vernachlässigbar verändert oder beeinträchtigt wird, insbesondere ein
doppelseitiges Bedrucken eines Substrats bei gleichzeitig hoher Qualität der auf
die Vorder- und Rückseite des Substrats aufgebrachten Tonerbilder möglich ist.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine digitale Druck- oder Kopiermaschine vorg
eschlagen, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Sie umfasst mindestens
eine Fixiereinrichtung, die zum Fixieren von auf ein Substrat übertragenen Toner
bildes dient. Das Tonerbild kann ein- oder mehrfarbig sein. Im Zusammenhang mit
der vorliegenden Erfindung wird unter einem "Tonerbild" auch eine mindestens
eine Tonerschicht aufweisende Beschichtung verstanden. Das Substrat kann
beispielsweise ein Bogen oder eine kontinuierliche Bahn sein, die beispielsweise
aus Papier oder Karton besteht. Zum Fixieren des vorzugsweise trockenen Toners
auf dem Substrat wird dieses an einer Heizeinrichtung, die Teil der Fixierein
richtung ist, vorbei geführt. Um das Substrat der Heizeinrichtung zuzuführen, an
der Heizeinrichtung vorbei zu führen und/oder zum Weitertransport von der
Heizeinrichtung an einen nachfolgenden Teil der Maschine, ist mindestens eine
Transportvorrichtung vorgesehen, die mindestens ein Saugband aufweist, das
eine Anzahl von mit Unterdruck beaufschlagbaren Durchgangsöffnungen besitzt.
Die erfindungsgemäße Druck- und oder Kopiermaschine zeichnet sich dadurch
aus, dass das Saugband maschig, vorzugsweise nach Art eines engmaschigen
Siebes oder Netzes, ausgebildet ist. Sofern das Substrat doppelseitig bedruckt
wird und auf einer ersten Substratseite bereits ein erstes Tonerbild fixiert ist, liegt
das Substrat mit seiner das bereits fixierte erste Tonerbild aufweisenden
Unterseite an dem Sieb oder Netz an, während ein zweites Tonerbild auf der
Substratoberseite aufgeschmolzen wird. Das erste Tonerbild kann sich beim
Aufschmelzen des zweiten Tonerbildes möglicherweise soweit erwärmen, dass es
gegebenenfalls weich beziehungsweise pastös, jedoch nicht flüssig wird. Aufgrund
der Unterdruckbeaufschlagung des Siebes oder Netzes wird das Substrat an das
Sieb oder Netz angezogen, so dass sich die Oberflächenstruktur des Siebes oder
Netzes in das weiche erste Tonerbild quasi einprägt. Dadurch, dass die Durch
gangsöffnungen und die Stege zwischen den Durchgangsöffnungen erfindungs
gemäß so klein sind beziehungsweise eine nur so geringe Breite aufweisen, ist die
Veränderung der Oberflächenstruktur des ersten Tonerbildes in Folge des Ein
drückens der Siebstruktur nur so gering ist, dass sie von einem Betrachter mit
bloßem Auge vorzugsweise nicht, zumindest aber kaum erkennbar ist. Durch das
erfindungsgemäße Saugband wird also die Bildqualität, insbesondere der Glanz
des während des Fixierens des zweiten Tonerbildes mit dem Saugband in Kontakt
tretenden ersten Tonerbildes im sichtbaren Bereich nicht beziehungsweise nur in
einem sehr geringen Maße verändert. Mittels des Saugbandes kann ferner eine
sichere, faltenfreie Führung des Substrats, insbesondere auch bei hohen
Transportgeschwindigkeiten, gewährleistet werden, insbesondere, wenn die
Transportstrecke vor, durch und nach der Heizeinrichtung in mehrere unabhängig
antreibbare Transportabschnitte unterteilt ist, bei denen jeweils der nachfolgende
Transportabschnitt etwas schneller als der vorhergehende Transportabschnitt
angetrieben wird und anderen, das Substrat antreibenden Organen, z. B. einer
berührenden Heizwalze, etwas voreilt. Eine sich daraus ergebende, gebremste
Relativgeschwindigkeit des Substrates gegenüber dem Saugband ist aufgrund der
erfindungsgemäßen Struktur unschädlich, insbesondere, wenn, wie nach einer
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, das Saugband als breites, endloses und
nahtloses Gewebeband ausgebildet ist, das mit besonderem Vorteil eine
homogene Temperaturverteilung im Bereich des gesamten Substrates und eine
gleichbleibende Struktur des Saugbandes in diesem Bereich gewährleistet.
In bevorzugter Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Gesamtquerschnitts
durchflußfläche der Durchgangsöffnungen größer, vorzugsweise deutlich größer,
als die Gesamtfläche der Stege zwischen den Durchgangsöffnungen ist. Dadurch
wird sichergestellt, dass der Großteil der Fläche des zweiten Tonerbildes keinen
Kontakt zum Saugband aufweist und daher vollkommen unbeeinflusst davon ist.
Vorzugsweise weisen die Durchgangsöffnungen des Siebes oder Netzes einen
Durchmesser auf, der kleiner als 1,0 mm ist. Der kleinste Durchmesser der
Durchgangsöffnungen kann einige Mikrometer betragen.
Um ein Anhaften des auf der Unterseite des Substrats befindlichen ersten Toner
bildes an dem Saugband zu vermeiden, kann zumindest die mit dem Substrat in
Kontakt kommende Oberfläche des Saugbandes mit einem Trennmaterial
beschichtet sein. Das weiche erste Tonerbild bleibt an dem Trennmaterial nicht
haften, so dass das Substrat sicher vom Saugband getrennt werden kann. Als
Trennmaterial kann beispielsweise eine Teflonbeschichtung verwendet werden.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass das gesamte Sieb oder Netz aus dem
Trennmaterial besteht. Zusätzlich oder alternativ kann das Saugband mit einer
dünnen Schicht eines "Release agents", beispielsweise Silikonöl beschichtet sein.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest die mit
dem Substrat in Kontakt kommende Oberfläche des Saugbandes mit einem
Material beschichtet ist, dass eine geringe Oberflächenenergie aufweist. Dadurch
sind die Haftkräfte des durch die Aufschmelzung des zweiten Tonerbildes weichen
ersten Tonerbildes an dem Saugband nur gering, so dass auch hier eine sichere
Trennung zwischen Saugband und Substrat möglich ist. Ein Substratstau oder
Probleme bei der Übergabe des Substrats vom Saugband an einen nachfolgenden
Teil der Maschine, beispielsweise an eine Ablage, kann daher praktisch ausge
schlossen werden. Alternativ kann selbstverständlich auch das gesamte Saugband
aus dem eine geringe Oberflächenenergie aufweisenden Material hergestellt sein.
Weiterhin wird ein Ausführungsbeispiel der Maschine bevorzugt, bei dem
mindestens eine Kühleinrichtung zur Kühlung des Saugbandes vorgesehen ist. Mit
Hilfe der Kühleinrichtung wird das Saugband soweit abgekühlt, dass das mit dem
Saugband in Kontakt kommende erste Tonerbild, dass sich auf der Unterseite des
Substrat befindet, während des Aufschmelzens des sich auf der Substratoberseite
befindlichen zweiten Tonerbildes nicht erneut aufgeschmolzen wird. Vorzugsweise
wird über das gekühlte Saugband dem ersten Tonerbild soviel Wärme entzogen,
dass die Tonerschicht des ersten Tonerbildes nicht weich wird. Dadurch bleibt die
Bildqualität des ersten Tonerbildes gänzlich unbeeinflusst vom Fixiervorgang des
zweiten Tonerbildes.
In bevorzugter Ausführungsform ist die Kühleinrichtung auf der dem Substrat
gegenüberliegenden Seite des Saugbandes angeordnet und zwar - in Substrat
transportrichtung gesehen - vor der Fixiereinrichtung oder innerhalb der Fixierein
richtung. Die Kühleinrichtung kann also beispielsweise der Heizeinrichtung gegen
überliegend angeordnet sein, so dass das Saugband unmittelbar an der Stelle in
der Fixiereinrichtung gekühlt wird, an der das zweite Tonerbild aufgeschmolzen
wird.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die mit dem Substrat
in Kontakt kommende Flachseite des Saugbandes eine definierte, in Abhängigkeit
eines gewünschten Glanzes des fixierten Toners gewählte Oberflächerauhigkeit
aufweist. Die Oberflächenstruktur des Saugbandes, die sich bei übermäßiger
Erwärmung des daran liegenden Tonerbildes in dieses einprägt, bestimmt den
Glanz des Tonerbildes. Je glatter die Oberfläche des Saugbandes ist, desto glatter
ist auch die Oberfläche des an das Saugband angesaugten Tonerbildes und desto
höher dessen Glanz. Bei dieser Ausführungsform ist das Einprägen der Ober
flächenstruktur des Saugbandes in das bereits fixierte Tonerbild also gerade
erwünscht, so dass ein definierter, gleichmäßiger und vor allem in einfacher Weise
reproduzierbarer Glanz einstellbar ist. Dadurch kann die Steuerung des Auf
schmelzvorgangs zumindest für das erste Tonerbild vereinfacht werden.
Vorzugsweise ist bei diesem Ausführungsbeispiel das Saugband von einem
elektrostatischen Saugband gebildet. Umgekehrt kann aber, falls erwünscht, das
Saugband statt dessen mit einem Antistatikelement ausgerüstet sein, um ein
Anhaften des Substrates zu vermeiden und eine Ab- und Übergabe zu
begünstigen.
Das erfindungsgemäße Saugband kann beispielsweise aus beschichtetem Metall,
beschichtetem Polyamid oder Teflon bestehen. Die Saugbandbeschichtung oder
das Material aus dem das Saugband hergestellt ist, ist vorzugsweise
verschleißfest und weist nur eine geringe Oberflächenenergie auf. Vorzugsweise
wird auf das Saugband eine dünne Schicht eines "Release agents", beispielsweise
Silikonöl aufgebracht.
Zur Einstellung einer definierten Oberflächenrauhigkeit des Saugbandes wird
dieses beispielsweise sandgestrahlt oder stoßverformt. Der Durchmesser des auf
das Saugband geschleuderten Bearbeitungsmaterials, beispielsweise des Sandes
im Falle von Sandstrahlen, bestimmt die Rauhigkeit des Saugbandes.
Ein Ausführungsbeispiel der Maschine kann vorsehen, dass die Heizeinrichtung
mindestens einen Mikrowellenresonator aufweist, durch den das Saugband
hindurchgeführt ist. Der Mikrowellenresonator beaufschlagt das auf dem Saug
band flach aufliegende Substrat mit Mikrowellenstrahlung, wodurch das sich auf
der Oberseite des Substrats befindliche Tonerbild aufgeschmolzen wird. Mittels
des Saugbandes kann eine exakte Führung des Substrats entlang des
Transportweges gewährleistet werden.
Festzuhalten bleibt noch, dass die Vorderseite des Substrats - je nach Ansicht -
sowohl die Oberseite als auch die Unterseite bilden kann, das heißt, das erste
Tonerbild kann sich auf der Vorderseite oder der Rückseite des Substrats
befinden. Das gleiche gilt entsprechend für das zweite Tonerbild.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den übrigen
Unteransprüchen.
Insbesondere kann nach einer Weiterbildung der Erfindung, für die auch
selbständiger Schutz in Anspruch genommen wird und die im vorhergehenden
schon erwähnt worden ist, das Saugband im wesentlichen aus einem Gewebe
bestehen, wobei "Gewebe" allgemein und in weitem Sinne zu verstehen ist und
insbesondere auch eine bspw. gestrickte Ware oder dergleichen umfaßt und nicht
nur eine tatsächlich gewebte Ware. Vorteilhaft ist, dass das Saugband ein Gewebe
umfaßt, das sich einheitlich über die gesamte Breite erstreckt und dadurch eine
gleichförmige Unterlage für das gesamte Substrat bildet.
Vorzugsweise ist das Gewebe des Saugbandes endlos und nahtlos als .
geschlossene Schleife gefertigt, beispielsweise als Abschnitt eines nahtlos
gefertigten Schlauches oder Strumpfes.
Das Gewebe kann bevorzugt aus Polyester bestehen und beispielsweise ein
Antistatikelement und/oder ein Aussteifungselement umfassen, die beide in Form
eines Garnes oder Schmelzfadens in das Gewebe mehr oder weniger einge
arbeitet sein können. Dabei kann ein Aussteifungselement in Quer- und/oder
Längsrichtung des Saugbandes wirken.
Eine weitere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass wenigstens ein Führungs
element am Saugband angeordnet ist, vorzugsweise zwei parallel zueinander
verlaufende Führungsrippen entlang der Randunterseiten des Saugbandes
vorhanden sind, die mit Führungsnuten in einer Antriebswelle des Saugbandes in
Eingriff stehen und ein Verrutschen des Saugbandes in Querrichtung, also in
Axialrichtung der Antriebswelle, verhindern. Die Führungsrippen können beispiels
weise aus einem gummiartigen, biegbaren Material bestehen, so daß diese den
Biegungen des Saugbandes riemenartig folgen können.
Ausführungsbeispiele, aus denen sich auch weitere erfinderische Merkmale
ergeben können, auf die aber die Erfindung in ihrem Umfang nicht beschränkt ist,
sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Ausschnittes aus einem ersten
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Druck- oder Kopiermaschine
in einem Längsschnitt,
Fig. 2 einen Ausschnitt aus einem zweiten Ausführungsbeispiel im Längsschnitt
und
Fig. 3 den Ausschnitt gemäß Fig. 2 in der Draufsicht.
Zunächst wird die Erfindung anhand der Fig. 1 näher erläutert. Diese zeigt in
schematischer Darstellung als erstes Ausführungsbeispiel einen Ausschnitt aus
einer digitalen Druck- oder Kopiermaschine 1, nämlich eine Fixiereinrichtung 3, die
zum Fixieren eines Toners auf einem Substrat 11, beispielsweise Papierbogen,
dient.
Die Fixiereinrichtung 3 weist eine Heizeinrichtung auf, die hier von einem ersten
Mikrowellenresonator 5 und einem zweiten Mikrowellenresonator 7 gebildet sind.
Die Mikrowellenresonatoren 5, 7 sind - in Transportrichtung 9 des Substrats 11
gesehen - in einem geringen Abstand hintereinander angeordnet. Der Aufbau und
die Funktion der Mikrowellenresonatoren 5, 7 ist grundsätzlich bekannt, so dass im
folgenden nur kurz darauf eingegangen wird. Die Mikrowellenresonatoren 5, 7
weisen jeweils eine schlitzförmige Öffnung 13 beziehungsweise 15 auf, durch die
der Transportweg des Substrats 11 verläuft. Innerhalb der Öffnungen 13, 15 wird
das Substrat 11 mit Mikrowellenstrahlung beaufschlagt, wodurch ein auf die
Substratoberseite übertragenes Tonerbild aufgeschmolzen wird und sich mit dem
Substrat 11 verbindet.
Um das Substrat 11 entlang des Transportweges durch die Mikrowellenreso
natoren 5, 7 hindurch zu führen, ist eine Transportvorrichtung 17 vorgesehen, die
mindestens ein Saugband 19 aufweist, dass mit einer Anzahl von Durchgangs
öffnungen 21 versehen ist. Das Saugband 19 ist erfindungsgemäß von einem
engmaschigen Sieb gebildet. Das sich vorzugsweise über die gesamte Substrat
breite erstreckende Saugband 19 ist hier als Endlosband ausgebildet und über
Führungsrollen 23, 25, 27 und 29 geführt. Die Führungsrollen 23, 25 sind so
angeordnet, dass der dazwischen befindliche Saugbandabschnitt parallel
zueinander gedachten Horizontalen verläuft. Wie aus der Figur ersichtlich, ist der
zwischen den Führungsrollen 23 und 25 befindliche Saugbandabschnitt durch die
Öffnungen 13, 15 der Mikrowellenresonatoren 5, 7 geführt.
Im Inneren der Saugbandschleife ist ein Magnetron 31 angeordnet, der zur
Versorgung der Mikrowellenresonatoren 5, 7 mit Mikrowellenstrahlung dient.
Ferner sind Saugkästen 33 und 35 vorgesehen, die den Mikrowellenresonatoren 5,
7 - in Substrattransportrichtung gesehen - vor beziehungsweise nachgeordnet
sind. Die Saugkästen 33, 35, die sich über die gesamte Breite des Saugbandes 19
erstrecken können, sind mit einer nicht dargestellten Unterdruckquelle verbunden,
mittels derer über die Durchgangsöffnungen 21 im Saugband 19 Luft zwischen
dem Substrat 11 und dem Saugband 19 abgesaugt werden kann, wie mit Pfeilen
37 angedeutet. Dadurch wird das Substrat 11 am Saugband 19 sicher gehalten.
Bei dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel ist in jeden der Mikro
wellenresonatoren 5, 7 ein Saugkasten 39 integriert, der aus einer in dem unter
halb des Transportweges des Substrats 11 befindlichen Teil des Mikrowellen
resonators angeordnete Unterdruckkammer 41 besteht, die zum Besaugen des
zwischen den Führungsrollen 23, 25 liegenden Saugbandabschnitts eine Öffnung
aufweist. Die Öffnung ist mittels einer Lochplatte 43, die beispielsweise aus Teflon
besteht, abgedeckt. Die Unterdruckkammern 41 sind über einen Verbindungskanal
45 miteinander und über einen gemeinsamen Verbindungskanal 47 mit einem
Gebläse 49 zum Beaufschlagen der Unterdruckkammern 41 mit Unterdruck
verbunden.
Zur Funktion der Fixiereinrichtung 3: Das Substrat 11 wird von einem der Fixierein
richtung 3 vorgeordneten Teil der Maschine 1 auf das Saugband 19 überführt und
auf den zwischen den Führungsrollen 23, 25 befindlichen Saugbandabschnitt eben
aufgelegt, wie in der Figur dargestellt. Das zu fixierende Tonerbild befindet sich auf
der Substratoberseite 51. Auf der Substratunterseite 53 befindet sich ein weiteres,
erstes Tonerbild, das in einem vorangegangenen Fixiervorgang bereits auf dem
Substrat 11 fixiert ist. Durch eine Verlagerung des Saugbandes 19 in Transport
richtung 9 wird das Substrat 11 nacheinander durch die schlitzförmigen Öffnungen
13, 15 der Mikrowellenresonatoren 5, 7 geführt und dabei mit Mikrowellenstrahlung
beaufschlagt, wodurch das aus der Substratoberseite 51 befindliche Tonerbild
aufgeschmolzen und fixiert wird. Im Bereich der Saugkästen 33, 35 und der
Mikrowellenresonatoren 5, 7 beziehungsweise deren Unterdruckkammern 41 wird
das Substrat 11 an das Saugband 19 angesaugt. Nachdem das Substrat 11 den
Wirkungsbereich der Mikrowellenresonatoren 5, 7 verlassen hat, wird es im
Bereich der Führungsrolle 25 von dem Saugband 19 getrennt und an einen
nachfolgenden Teil der Maschine 1 überführt. Die Besaugung des zwischen des
Führungsrollen 23, 25 befindlichen Saugbandabschnitts dient ferner auch der
Stabilisierung des Saugbandes 19.
Die in der Fig. 1 beschriebene Fixiereinrichtung 3 zeichnet sich durch einen
kompakten Aufbau auf. Bei einem anderen, nicht dargestellten Ausführungs
beispiel ist vorgesehen, dass die Heizeinrichtung zum Aufschmelzen des
Tonerbildes lediglich einen Mikrowellenresonator umfasst. Alternativ kann auch als
Heizeinrichtung eine Strahlungseinrichtung eingesetzt werden, die das Tonerbild
mit elektromagnetischer Strahlung, beispielsweise im UV-Bereich und/oder
Infrarotbereich beaufschlagt. Alternativ oder zusätzlich kann das Tonerbild auch
mit heißer Luft oder Dampf beaufschlagt werden, um es aufzuschmelzen. Denkbar
ist auch, dass die Heizeinrichtung beispielsweise mindestens eine beheizbare
Heizrolle oder -walze aufweist, die zum Aufschmelzen des Tonerbildes dieses
mechanisch kontaktiert. Auf diese Möglichkeit wird im Zusammenhang mit dem
Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 2 und 3 noch zurückgekommen werden.
Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass dem Saugband 19 eine nicht dargestellte
Kühleinrichtung zugeordnet ist, die zum Kühlen des Transportbandes dient. Die
Kühlereinrichtung kann beispielsweise im Inneren der Saugbandschleife ange
ordnet sein und das Saugband beispielsweise in seinem Rückführungsbereich
zwischen den Rollen 25, 27, 29 und 23 kühlen.
Der im Zusammenhang mit der hier vorliegenden Erfindung genannte Toner kann
ein flüssiger oder trockener Toner sein.
Bei dem zweiten, in den Fig. 2 und 3, einmal in einem Längsschnitt und einmal
in der Draufsicht, dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das mindestens eine
Saugband 19 der Transportvorrichtung 17 aus einem gewebten, maschigen
Gewebe. Gleiche bzw. entsprechende Bauelemente sind in den Fig. 2 und 3
mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1.
Die anhand der Figuren beschriebene Transportvorrichtung 17 kann sowohl der
Zuführung des Substrats zur Heizeinrichtung dienen als auch dazu, dass Substrat
an der Heizeinrichtung vorbei zu führen sowie zum Weitertransport des Substrats
an einen nachfolgenden Teil der Druck- oder Kopiermaschine 1. Aus allem wird
deutlich, dass die Transportvorrichtung 17 alternativ auch lediglich der Zuführung
des Substrat zur Heizeinrichtung dienen kann, wobei zu diesem Zweck das
mindestens eine. Saugband der Transportvorrichtung vor der Heizeinrichtung an
den Anfang der Überführungsstrecke zurückgeführt wird. Nach einer weiteren
Ausführungsvariante ist vorgesehen, dass die Transportvorrichtung das Substrat
ausschließlich an der Heizeinrichtung vorbei führt, wobei die Zuführung des
Substrats und dessen Weitertransport von der Heizeinrichtung an einen nach
folgenden Teil der Maschine mit Hilfe mindestens einer weiteren Transportvor
richtung erfolgt. Nach einer dritten Ausführungsvariante ist vorgesehen, dass die
Transportvorrichtung 17 ausschließlich zum Weitertransport des Substrats von der
Heizeinrichtung an einen nachfolgenden Teil der Maschine dient. Selbstver
ständlich kann die mindestens eine Transportvorrichtung 17 auch derart
ausgestaltet sein, dass mit deren Hilfe das Substrat 11 der Heizeinrichtung
zugeführt, an der Heizeinrichtung vorbei geführt und/oder von der Heizeinrichtung
weiter transportiert wird.
Die Verwendung des jeweiligen Saugbandes 19 und die im vorhergehenden
angedeuteten möglichen Unterteilungen der Transportstrecke können insbe
sondere auch von der Art der jeweils verwendeten Heizeinrichtung abhängig
gemacht werden.
Beispielsweise wäre es möglich, bei einer Mikrowellen-Heizeinrichtung ein
Saugband 19 gemäß des Ausführungsbeispiels aus Fig. 1 zu verwenden, um das
Substrat durch die Heizeinrichtung zu transportieren, während zum Beispiel zum
Transport und zur Überbrückung des Weges zwischen den Tonerfarbwerken bzw.
den eigentlichen Druckwerken und der Heizeinrichtung ein Transportabschnitt
gemäß des Ausführungsbeispiels aus den Fig. 2 und 3 genommen werden
könnte.
Dagegen könnte beispielsweise für den Transport vor, durch und nach einer
Heizeinrichtung mit einer berührenden, Druck ausübenden Heizwalze ein
durchgehender Transportabschnitt gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel aus
den Fig. 2 und 3 allein genommen werden. Auch andere Unterteilungen und
Kombinationen sind denkbar.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine sich über einen Transportabschnitt erstreckende
Transporteinrichtung 17 mit seitlichen Gehäuseteilen 55. Wie in dem vergrößerten
Ausschnitt lila angedeutet, ist das Saugband 19 als maschiges Gewebe mit engen
Durchgangsöffnungen 21 ausgebildet. Das Saugband 19 wird mittels einer
Antriebswelle 57 angetrieben und mittels einer Spannwelle 59 gespannt. Es läuft
endlos und nahtlos um diese Wellen 57, 59 um. Die Antriebswelle 57 wird mittels
eines Motors 61 angetrieben. Zu seiner Führung auf der Antriebswelle 57 weist
das Saugband 19 entlang seiner Randunterseiten verlaufende, erhabene
Führungsrippen 63 auf, die in nicht näher dargestellten Führungsnuten der
Antriebswelle 57 in Eingriff stehen. Den Abschluß der Transporteinrichtung 17 in
Transportrichtung 9 bildet ein Austrittsblech 65 zur Ausgabe oder Übergabe des
transportierten Substrates 11.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungs
vorschläge ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die
Anmelderin behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder
Zeichnungen offenbarte Merkmalskombination zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Aus
bildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des
jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmalskombinationen
der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Die Ausführungsbeispiele sind nicht als Einschränkung der Erfindung zu
verstehen. Vielmehr sind im Rahmen der vorliegenden Offenbarung zahlreiche
Abänderungen und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten,
Elemente und Kombinationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch
Kombination oder Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der
allgemeinen Beschreibung und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen
beschriebenen und in den Zeichnungen enthaltenen Merkmalen beziehungsweise
Elementen oder Verfahrensschritten für den Fachmann im Hinblick auf die Lösung
der Aufgabe entnehmbar sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen
Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen
führen.
1
Kopier- oder Druckmaschine
3
Fixiereinrichtung
5
1
.Mikrowellenresonator
7
2
.Mikrowellenresonator
9
Transportrichtung
11
Substrat
13
Öffnung
15
Öffnung
17
Transportvorrichtung
19
Saugband
21
Durchgangsöffnungen
23
Führungsrolle
25
Führungsrolle
27
Führungsrolle
29
Führungsrolle
31
Magnetron
33
Saugkasten
35
Saugkasten
37
Pfeil
39
Saugkasten
41
Unterdruckkammer
43
Lochplatte
45
Verbindungskanal
47
Verbindungskanal
49
Gebläse
51
Oberseite
53
Unterseite
55
Gehäuse
57
Antriebswelle
59
Spannwelle
61
Motor
63
Führungsrippe
65
Austrittsblech
Claims (22)
1. Digitale Druck- oder Kopiermaschine (1) zum einseitigen oder doppelseitigen
Bedrucken eines Substrats (11) unter Verwendung mindestens eines Toners,
mit mindestens einer Fixiereinrichtung (3) zum Fixieren des Toners auf dem
Substrat (11), wobei die Fixiereinrichtung (3) mindestens eine Heizeinrichtung
zum Aufschmelzen des Toners aufweist, und mit mindestens einer Transport
vorrichtung (17), um das Substrat (11) der Heizeinrichtung zuzuführen, an der
Heizeinrichtung vorbei zu führen und/oder zum Weitertransport von der Heiz
einrichtung, wobei die Transportvorrichtung (17) mindestens ein mit einer
Anzahl von Durchgangsöffnungen (21) versehenes, mit Unterdruck beauf
schlagbares Saugband (19) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das
Saugband (19) maschig ausgebildet ist.
2. Druck- oder Kopiermaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Gesamtquerschnittsdurchflußfläche der Durchgangsöffnungen (21)
größer, vorzugsweise deutlich größer, als die Gesamtfläche der Stege
zwischen den Durchgangsöffnungen (21) ist.
3. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnungen (21) jeweils einen
Durchmesser aufweisen, der kleiner 1,0 mm ist.
4. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die mit dem Substrat (11) in
Kontakt kommende Oberfläche des Saugbandes (19) mit einem
Trennmaterial beschichtet ist.
5. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die mit dem Substrat (11) in
Kontakt kommende Oberfläche des Saugbandes (19) mit einem Material
beschichtet ist, das eine geringe Oberflächenenergie aufweist.
6. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Haftung des Substrats am Saugband
(19) durch elektrostatische Aufladung des Substrats und/oder des Saugbandes
und/oder in Folge von Reibung zwischen Substrat und Saugband
bewirkt ist.
7. Druck- oder Kopiermaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Saugband mit einer dünnen Schicht eines Trennmittels, insbe
sondere mit Silikonöl, beschichtet ist.
8. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch mindestens eine Kühleinrichtung zur Kühlung des
Saugbandes.
9. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kühleinrichtung auf der dem Substrat
(11) gegenüberliegenden Seite des Saugbandes (19) angeordnet ist.
10. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die mit dem Substrat (11) in Kontakt
kommende Flachseite des Saugbandes (19) eine definierte, in Abhängigkeit
eines gewünschten Glanzes des fixierten Toners gewählte
Oberflächenrauhigkeit aufweist.
11. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung mindestens einen
Mikrowellenresonator (5, 7) aufweist, durch den das Saugband (19) hindurch
geführt ist.
12. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Saugband (19) im wesentlichen aus
einem Gewebe besteht.
13. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
insbesondere nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das
Saugband (19) endlos als geschlossene Schleife gefertigt ist.
14. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Saugband (19) im wesentlichen aus
Polyester gefertigt ist.
15. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Saugband (19) wenigstens ein
Antistatikelement aufweist.
16. Druck- oder Kopiermaschine nach Anspruch 12 und 15, dadurch
gekennzeichnet, dass das Antistatikelement als Garn in das Gewebe
eingearbeitet ist.
17. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Saugband (19) wenigstens ein
Aussteifungselement aufweist.
18. Druck- oder Kopiermaschine nach Anspruch 12 und 17, dadurch
gekennzeichnet, dass das Aussteifungselement ein Schmelzfaden ist.
19. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Saugband (19) wenigstens ein in
Umlaufrichtung verlaufendes Führungselement aufweist.
20. Druck- oder Kopiermaschine nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
dass als Führungselemente entlang der Randunterseiten des Saugbandes
(19) verlaufende, erhabene Führungsrippen (63) vorgesehen sind.
21. Druck- oder Kopiermaschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsrippen (63) mit Führungsnuten in einer Antriebswelle (57)
für das Saugband (19) in Eingriff bringbar sind.
22. Druck- oder Kopiermaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10 oder 12 bis
21, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung wenigstens eine
Heizwalze umfaßt, unter der das Saugband (19) schneller als mit der
Umfangsabrollgeschwindigkeit der Heizwalze bewegbar ist, wobei die
Heizwalze auf das Toner tragende Substrat (11) drückbar ist und das
Substrat (11) durch ihre Abrollbewegung in Transportrichtung (9) des
Saugbandes (19) anzutreiben derart in der Lage ist, dass das Substrat (11)
gegenüber dem Saugband (19) mit kleinerer Relativgeschwindigkeit
zurückbleibt bzw. nacheilt.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10113885A DE10113885A1 (de) | 2000-12-22 | 2001-03-21 | Digitale Druck- oder Kopiermaschine |
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|---|---|---|---|
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| DE10113885A DE10113885A1 (de) | 2000-12-22 | 2001-03-21 | Digitale Druck- oder Kopiermaschine |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10113885A1 (de) |
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2001
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