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Die
Erfindung betrifft eine optoelektronische Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bekannte
Vorrichtungen dieser Art dienen zur Erfassung von Marken mit definierten
Kontrastmustern. Insbesondere werden derartige optoelektronische
Vorrichtungen zur Detektion von Barcodes eingesetzt.
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Dabei
werden die Marken innerhalb eines vorgegebenen Lesebereichs erfasst.
Die Vorrichtung weist hierzu einen Sendelichtstrahlen emittierenden Sender
und einen Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger auf.
Zudem ist eine Ablenkeinheit vorgesehen, über welche die Sendelichtstrahlen
geführt
sind. Beispielsweise ist die Ablenkeinheit von einem rotierenden
Polygonspiegelrad gebildet, welches eine vorgegebene Anzahl von
Spiegelflächen aufweist,
an welchem die Sendelichtstrahlen reflektiert werden. Entsprechend
der Anzahl und der Ausbildung der Spiegelflächen werden die Sendelichtstrahlen
periodisch innerhalb eines vorgegebenen Winkelbereichs abgelenkt
und in einer Ebene geführt.
Die so von den Sendelichtstrahlen periodisch überstrichene Teilebene bildet
den Lesebereich der Vorrichtung.
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Liegt
eine Marke innerhalb des Lesebereichs in einem vorgegebenen Abstandsbereich,
dem sogenannten Tiefenschärfebereich,
so ist die Marke mittels der Vorrichtung erfassbar.
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Zur
Erfassung des Kontrastmusters einer Marke werden die Sendelichtstrahlen über diese Marke
geführt.
Die an der Marke reflektierten und zum Empfänger geführten Empfangslichtstrahlen weisen
eine dem Kontrastmuster der Marke entsprechende Amplitudenmodulation
auf. Die Erfassung der Marke erfolgt in einer an den Empfänger angeschlossenen
Auswerteeinheit dadurch, dass die Amplitudenmodulation des am Ausgang
des Empfängers
anstehenden Empfangssignals, welches durch die auf den Empfänger auftreffenden
Empfangslichtstrahlen generiert wird, ausgewertet wird.
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Ein
typisches Einsatzgebiet derartiger optoelektronischer Vorrichtungen
ist das Gebiet der Förder-
und Automatisierungstechnik. Dort werden Objekte auf Förderstrecken
transportiert, wobei auf die Oberflächen der Objekte Marken, insbesondere
Barcodes, aufgebracht sind. Die Marken dienen insbesondere zur Identifikation
der einzelnen Objekte.
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Mittels
der optoelektronischen Vorrichtung, die im Bereich der Förderstrecke
montiert ist, werden die Marken auf den einzelnen Objekten erfasst.
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Zusätzlich muss
eine Zuordnung der erfassten Marken zu dem jeweiligen Objekt erfolgen.
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Hierzu
können
optische Sensoren, insbesondere Lichtschranken, vorgesehen sein,
mittels derer eine Triggerung der Erfassung der Marken erfolgt.
Im einfachsten Fall ist eine einzelne Lichtschranke an der Förderstrecke
in Förderrichtung
unmittelbar vor der optoelektronischen Vorrichtung montiert.
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Dabei
wird durch ein auf der Förderstrecke transportiertes
Objekt der Strahlengang der Lichtschranke unterbrochen. Dadurch
wird in der Lichtschranke ein Triggersignal an die optoelektronische Vorrichtung
weitergegeben, anhand dessen die darauf folgende Erfassung dieser
Marke dem mit der Lichtschranke erfassten Objekt zugeordnet wird.
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Mittels
dieser Triggerung können
die Marken, die in der optoelektronischen Vorrichtung erfasst werden,
mit großer
Sicherheit den Objekten, auf welchen diese Marken angeordnet sind,
zugeordnet werden.
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Ein
weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, dass die optoelektronische
Vorrichtung, insbesondere deren Sender, ausgeschaltet bleiben kann,
solange mit der Lichtschranke kein Objekt erfasst wird. Erst wenn
das Objekt in den Strahlengang der Lichtschranke eintritt, wird
durch das Triggersignal der Lichtschranke die optoelektronische
Vorrichtung, insbesondere deren Sender eingeschaltet, damit dann
die auf diesem Objekt angeordnete Marke erfasst werden kann. Vorzugsweise
nach einem vorgegebenen Zeitintervall wird die optoelektronische Vorrichtung
beziehungsweise deren Sender wieder ausgeschaltet.
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Durch
den Intervallbetrieb der optoelektronischen Vorrichtung wird insbesondere
die Lebensdauer des Senders dieser Vorrichtung erheblich erhöht. Dies
wirkt sich insbesondere vorteilhaft bei Vorrichtungen aus, welche
einen als Laser ausgebildeten Sender aufweisen.
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Nachteilig
bei derartigen Anordnungen ist der hohe konstruktive Aufwand. Insbesondere
bedeutet der Einsatz von zusätzlichen
Sensoren, insbesondere Lichtschranken, einen erheblichen Aufwand, der
zur Triggerung der optoelektronischen Vorrichtung vorgenommen werden
muss.
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Prinzipiell
kann zur Triggerung der optoelektronischen Vorrichtung an der Förderstrecke
eine Trigger-Marke angeordnet sein. Die Trigger-Marke und die optoelektronische
Vorrichtung sind so beidseits der Förderstrecke angeordnet, dass
die Trigger-Marke von den Sendelichtstrahlen abgetastet wird, solange
in diesem Bereich kein Objekt auf der Förderstrecke liegt.
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Tritt
ein Objekt in diesen Bereich ein, wird die Trigger-Marke von dem
Objekt verdeckt, so dass es von den Sendelichtstrahlen der Vorrichtung
nicht mehr erfasst wird. Dadurch wird in der Vorrichtung intern
ein Triggersignal ausgelöst,
so dass mit der Vorrichtung die Erfassung der Marke auf dem Objekt
erfolgen kann. Zudem ist durch das Triggersignal eine eindeutige
Zuordnung der Marke zu dem Objekt gewährleistet.
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Nachteilig
hierbei ist, dass die Trigger-Marke in großem Abstand zur optoelektronischen
Vorrichtung angeordnet ist. Dementsprechend muss die Trigger-Marke eine erhebliche
Größe aufweisen,
um von der Vorrichtung erfasst werden zu können. Zudem muss die Vorrichtung
exakt relativ zur Trigger-Marke ausgerichtet werden, damit diese
sicher erfasst werden kann.
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Derartige
großflächige Trigger-Marken
stellen somit Sonderanfertigungen dar, deren Herstellung kostenintensiv
ist. Weiterhin ist deren Montage und Justage unerwünscht zeit-
und damit kostenaufwendig.
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Eine
gattungsgemäße optoelektronische Vorrichtung
und ein Verfahren zu deren Steuerung ist aus der
DE 196 81 436 T1 bekannt.
Gemäß diesem Verfahren
werden in einem ersten Verfahrensschritt mit einem geeigneten Sensor
Informationen über
den ort und die relative Bewegung eines Objektes erfasst. Mit einer
Codescanvorrichtung wird zudem ein auf diesem Objekt angeordneter
Code abgescannt. Die dabei erfassten Scandaten werden zur Dekodierung des
Codes verarbeitet. Diese Scandatenverarbeitung wird zur Optimierung
des Leserergebnisses basierend auf den Informationen über den
Ort und die Geschwindigkeit des Objekts angepasst. Diese Anpassung
kann derart erfolgen, dass bestimmte Bereiche des Scanmusters bei
der Codeerfassung ausgewählt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine möglichst einfache und kostengünstige Triggerung
für eine
optoelektronische Vorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen,
anhand derer eine Zuordnung von Marken zu vorgegebenen Objekten
möglich
ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe sind die Merkmale des Anspruchs 1 vorgesehen. Vorteilhafte
Ausführungsformen
und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
erfindungsgemäße optoelektronische Vorrichtung
weist zur Erfassung von Marken innerhalb eines Lesebereichs wenigstens
einen Sendelichtstrahlen emittierenden Sender und wenigstens einen
Empfangslichtstrahlen empfangenden Empfänger auf. Die Sendelichtstrahlen
sind dabei auf die Marken geführt.
Die von den Marken zurückreflektierten
Empfangslichtstrahlen sind auf den Empfänger geführt. Dessen Empfangssignale
sind zur Erfassung der Marken einer Auswerteeinheit zugeführt. Weiterhin
sind Mittel zur Distanzmessung vorgesehen, mittels derer das Eindringen
eines Objektes in einen Überwachungsbereich
erfassbar ist. In Abhängigkeit der
Anwesenheit eines Objektes im Überwachungsbereich
ist die Erfassung von Marken innerhalb des Lesebereiches aktiviert.
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Der
Grundgedanke der Erfindung besteht somit darin, in der optoelektronischen
Vorrichtung intern ein Triggersignal zu erzeugen, anhand dessen eine
eindeutige Zuordnung einer Marke zu einem Objekt ermöglicht wird.
Dabei sind zur Generierung des Triggersignals keine externen Einheiten
notwendig.
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Insbesondere
ist eine genaue Zuordnung von Marken auf Objekten möglich, die
auf einer Förderstrecke
transportiert werden.
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Erfindungsgemäß weist
die optoelektronische Vorrichtung Mittel zur Distanzmessung auf,
die zur Generierung des Triggersignals dienen. Dabei wird anhand
der Mittel zur Distanzmessung ein vorgegebener Überwachungsbereich erfasst.
Dringt ein Objekt in den Überwachungsbereich
ein, wird ein Triggersignal generiert, das heißt es erfolgt eine Erfassung
von Marken in einem Lesebereich. Besonders vorteilhaft sind die
Mittel zur Distanzmessung von einem Distanzsensor gebildet, dessen
Sendeelement vom Sender und dessen Empfangselement vom Empfänger der
optoelektronischen Vorrichtung gebildet ist. Die Mittel zur Distanzmessung
erfordern somit keine zusätzlichen
Bauelemente.
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Der
Lesebereich und der Überwachungsbereich
sind dabei derart gewählt,
dass eine im Lesebereich erfasste Marke eindeutig dem im Überwachungsbereich
angeordneten Objekt zugeordnet werden kann.
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Im
einfachsten Fall sind der Überwachungsbereich
und der Lesebereich identisch. Vorzugsweise kann die Vorrichtung
eine Ablenkeinheit aufweisen, mittels derer die Sendelichtstrahlen
innerhalb einer Ebene einen vorgegebenen Winkelbereich periodisch überstreichen.
Dieser Winkelbereich bildet dann zugleich den Lesebereich und den Überwachungsbereich.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung bildet
der Überwachungsbereich
nur einen Teilbereich des Lesebereichs.
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In
diesem Fall kann der Sender der Vorrichtung zur Erhöhung seiner
Lebensdauer während
vorgegebener Zeitintervalle ausgeschaltet sein, solange kein Objekt
im Überwachungsbereich
angeordnet ist. Dabei ist der Sender vorzugsweise nur dann eingeschaltet,
wenn die Sendelichtstrahlen innerhalb des Überwachungsbereichs geführt sind.
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Eine
weitere Erhöhung
der Lebensdauer kann dadurch erzielt werden, wenn der Sender alternierend
während
erster vorgegebener Abtastperioden abgeschaltet und während zweiter
vorgegebener Abtastperioden eingeschaltet ist, solange kein Objekt im Überwachungsbereich
registriert wird.
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Die
Erfindung wird im nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
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1:
Schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen optoelektronischen
Vorrichtung.
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2 – 4:
Unterschiedliche Anordnungen der optoelektronischen Vorrichtung
gemäß 1 an
einer Förderstrecke.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel
einer optoelektronischen Vorrichtung 1 zum Erfassen von Marken
innerhalb eines Lesebereichs L.
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Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel
sind die Marken von Barcodes 2 gebildet, welche eine Folge
von hellen und dunklen Linienelementen aufweisen.
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Vorzugsweise
bestehen die Linienelemente aus einer Folge von schwarzen und weißen Linienelementen.
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Die
Barcodes 2 werden innerhalb des Lesebereichs L von der
optoelektronischen Vorrichtung 1 periodisch abgetastet.
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Hierzu
weist die optoelektronische Vorrichtung 1 einen Sendelichtstrahlen 3 emittierenden
Sender 4 und einen Empfangslichtstrahlen 5 empfangenden
Empfänger 6 auf.
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Der
Sender 4 und der Empfänger 6 sind
wie die übrigen
elektrischen und optischen Komponenten der optoelektronischen Vorrichtung 1 in
einem gemeinsamen Gehäuse 7 integriert.
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Der
Sender 4 ist vorzugsweise von einer Laserdiode gebildet,
der Empfänger 6 besteht
aus einer Fotodiode oder dergleichen.
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Zur
Strahlformung der Sendelichtstrahlen 3 ist dem Sender 4 eine
Sendeoptik 8 nachgeordnet. Dem Empfänger 6 ist eine Empfangsoptik 9 vorgeordnet,
mittels derer die Empfangslichtstrahlen 5 auf den Empfänger 6 fokussiert
werden. Zur Verstärkung der
am Ausgang des Empfängers 6 anstehenden Empfangssignale
kann diesem ein nicht dargestellter Verstärker nachgeordnet sein.
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Der
Sender 4 und der Empfänger 6 sind
an eine Auswerteeinheit 10 angeschlossen. Die Auswerteeinheit 10 ist
von einem Mikrocontroller oder dergleichen gebildet.
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Zur
Erfassung der Barcodes 2 werden die Sendelichtstrahlen 3 periodisch
innerhalb des Lesebereichs L geführt.
Hierzu ist eine Ablenkeinheit vorgesehen, über welche sowohl die Sendelichtstrahlen 3 als
auch die Empfangslichtstrahlen 5 geführt sind.
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Die
Ablenkeinheit ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel von einem motorisch
getriebenen, rotierenden Polygonspiegelrad 11 gebildet.
Das Polygonspiegelrad 11 weist mehrere identische Spiegelflächen 12 auf,
wobei im vorliegenden Beispiel zehn derartiger Spiegelflächen 12 vorgesehen
sind.
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Die
Sende- 3 und Empfangslichtstrahlen 5 werden jeweils über dieselbe
Spiegelfläche 12 des Polygonspiegelrads 11 geführt. Dabei
verlaufen die Strahlachsen der auf das Polygonspiegelrad 11 auftreffenden
Sendelichtstrahlen 3 und die am Polygonspiegelrad 11 reflektierten
Empfangslichtstrahlen 5 koaxial zueinander. Die koaxiale
Strahlführung
der Sende- 3 und Empfangslichtstrahlen 5 in diesem
Bereich wird beispielsweise mittels eines Umlenkspiegels 13,
der wie in 1 dargestellt die Sendelichtstrahlen 3 ablenkt,
erreicht. Die Empfangslichtstrahlen 5, die am Polygonspiegelrad 11 reflektiert
werden, werden am Umlenkspiegel 13 vorbei zum Empfänger 6 geführt.
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Der
Sender 4, der Empfänger 6 und
das Polygonspiegelrad 11 sind in einer gemeinsamen Ebene
angeordnet, wobei die Spiegelflächen 12 vertikal zu
dieser Ebene angeordnet sind. Die Sende- 3 und Empfangslichtstrahlen 5 sind
damit ebenfalls in dieser Ebene geführt. Die Drehachse des Polygonspiegelrads 11 verläuft senkrecht
zu dieser Ebene.
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Durch
die Drehbewegung des Polygonspiegelrads 11 werden die Sendelichtstrahlen 3 periodisch
innerhalb eines Winkelbereichs abgelenkt, welcher den Lesebereich
L bildet. Die Größe des Winkelbereichs
ist durch die Anzahl der Spiegelflächen 12 des Polygonspiegelrads 11 vorgegeben.
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Die
an den Spiegelflächen 12 des
Polygonspiegelrads 11 reflektierten Sendelichtstrahlen 3 durchsetzen
ein Austrittsfenster 14 in der Frontwand des Gehäuses 7.
Die Abmessungen des Austrittsfensters 14 sind an die Größe des Winkelbereichs, der
von den Sendelichtstrahlen 3 überstrichen wird, angepasst.
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Mit
den Sendelichtstrahlen 3 wird ein im Lesebereich L angeordneter
Barcode 2 periodisch abgetastet. Die am Barcode 2 reflektierten
Empfangslichtstrahlen 5 weisen entsprechend dem Muster
der Linienelemente des Barcodes 2 eine Amplitudenmodulation
auf. Dementsprechend weisen auch die Empfangssignale am Ausgang
des Empfängers 6 anstehenden,
durch die Empfangslichtstrahlen 5 generierten Empfangssignale
eine entsprechende Amplitudenmodulation auf. Diese Amplitudenmodulation der
Empfangssignale wird in der Auswerteeinheit 10 zur Dekodierung
des jeweiligen Barcodes 2 ausgewertet.
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Die
optoelektronische Vorrichtung 1 weist zur Detektion von
Objekten innerhalb eines Überwachungsbereich
U Mittel zur Distanzmessung auf. Die Mittel zur Distanzmessung sind
von einem Distanzsensor gebildet, der ein Sendeelement und ein Empfangselement
aufweist. Die Distanzmessung kann nach dem Lichtlaufzeitverfahren
erfolgen. Im vorliegenden Fall erfolgt die Distanzmessung nach dem Phasenmessprinzip.
Hierzu emittiert das Sendeelement Sendelichtimpulse mit einem symmetrischen Puls-Pausen-Verhältnis. Das
Puls-Pausen-Verhältnis wird
dabei über
eine in der Auswerteeinheit 10 integrierte Steuereinheit
vorgegeben. Aus der Laufzeitdifferenz eines Sendelichtimpulses und
des zugehörigen,
von einem Objekt auf das Empfangselement zurückreflektierten Empfangslichtimpulses
wird in der Auswerteeinheit 10 die Objektdistanz berechnet.
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Prinzipiell
kann die optoelektronische Vorrichtung 1 neben dem Sender 4 und
dem Empfänger 6 ein
separates Sendeelement und ein separates Empfangselement aufweisen.
Im vorliegenden Fall ist das Sendeelement vom Sender 4 gebildet.
Ebenso ist das Empfangselement vom Empfänger 6 gebildet. Die
Pulsfrequenz der vom Sendeelement emittierten die Sendelichtstrahlen 3 bildenden
Sendelichtimpulse ist dabei erheblich größer als die Frequenz der Amplitudenmodulationen
der die Empfangslichtstrahlen 5 bildenden Empfangslichtimpulse,
welche durch die Kontrastmuster der zu erfassenden Marken hervorgeru fen
sind. Dadurch ist gewährleistet,
dass die Distanzmessung und die Erfassung der Marken voneinander
unbeeinflusst sind.
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Da
die Sendelichtimpulse von den Sendelichtstrahlen 3 gebildet
sind, werden diese über
das Polygonspiegelrad 11 geführt und verlaufen in derselben
Ebene in welcher der Lesebereich L liegt. Der von den Sendelichtimpulsen überstrichene Überwachungsbereich
U kann prinzipiell identisch mit dem Lesebereich L sein. Im vorliegenden
Fall bildet der Überwachungsbereich
U wie in 1 dargestellt einen Ausschnitt
des Lesebereichs L.
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Die
Erfassung der Marken innerhalb des Lesebereichs L wird in Abhängigkeit
davon aktiviert, ob ein Objekt in den Überwachungsbereich U eindringt oder
nicht.
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Hierzu
wird der Überwachungsbereich
U periodisch mit den Sendelichtimpulsen abgetastet. Solange sich
kein Objekt innerhalb des Überwachungsbereichs
U befindet, ist die Erfassung der Marken deaktiviert, das heißt in der
Auswerteeinheit 10 ist die Auswertung zum Lesen der Marken
deaktiviert.
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Sobald
ein Objekt in den Überwachungsbereich
U eindringt, wird in der Auswerteeinheit 10 ein Triggersignal
generiert. Durch dieses Triggersignal wird die Erfassung der Marken
aktiviert, das heißt
innerhalb des Lesebereichs L angeordnete Marken werden mit den Sendelichtstrahlen 3 erfasst
und anhand der durch das Kontrastmuster einer Marke den Empfangslichtstrahlen 5 aufgeprägten Amplitudenmodulation
erfolgt in der Auswerteeinheit 10 die Dekodierung der jeweiligen
Marke.
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Sollen
während
einer Abtastperiode der von der Ablenkeinheit ausgeführten Ablenkbewegung
sowohl Marken innerhalb des Lesebereichs L erfasst als auch Distanzen
von Objekten innerhalb des Überwachungsbereichs
U bestimmt werden, ist der Sender 4 während der gesamten Abtastperiode
aktiviert. Die Grenzen des innerhalb des Lesebereichs L liegenden Überwachungsbereichs
U sind in der Auswerteeinheit 10 abgespeichert. Anhand
dieser abgespeicherten Abmessungen des Überwachungsbereichs U ist gewährleistet,
dass die Distanzbestimmung von Objekten nur innerhalb des Überwachungsbereichs
U erfolgt.
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Besonders
vorteilhaft ist der Sender 4 solange kein Objekt in den Überwachungsbereich
U eindringt nur dann aktiviert, wenn die Sendelichtstrahlen 3 den Überwachungsbereich
U überstreichen.
Dadurch wird die Lebensdauer des Senders 4 erhöht. Dieser
Effekt kann dadurch auch gesteigert werden, wenn bei fehlendem Triggersignal
nicht während
jeder Abtastperiode der Sender 4 aktiviert wird. Vorteilhaft
wird der Sender 4 alternierend während einer ersten Anzahl von
Abtastperioden dauernd ausgeschaltet und während einer zweiten Anzahl
von Abtastperioden nur innerhalb des Überwachungsbereichs U eingeschaltet,
um die Distanzen von Objekten zu erfassen.
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Das
Triggersignal wird deaktiviert, sobald das Objekt den Überwachungsbereich
U wieder verläßt. Alternativ
kann die Deaktivierung auch erst dann erfolgen, wenn das Objekt
den Lesebereich L wieder verläßt. Mit
der Deaktivierung des Triggersignals wird die Erfassung der Marken
wieder deaktiviert.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
Marken definierten Objekten eindeutig zugeordnet werden.
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Ein
Beispiel hierfür
ist die Erkennung von Marken auf Objekten, die auf einer Förderstrecke 15 transportiert
werden. Verschiedene Ausführungsformen
einer derartigen Anordnung sind in den 2 – 4 dargestellt.
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Die
Förderstrecke 15 weist
ein Förderband oder
dergleichen mit einer ebenen Auflagefläche auf. Auf der Auflagefläche liegen
Objekte bildende Pakete 16 auf, die mit einer Fördergeschwindigkeit
v in Längsrichtung
der Förderstrecke 15 bewegt
werden.
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Auf
jedem Paket 16 ist als Marke ein Barcode 2 zu
dessen Identifizierung aufgebracht. Mit der optoelektronischen Vorrichtung 1 werden
die Barcodes 2 auf den einzelnen Paketen 16 erfasst.
Dabei ist die optoelektronische Vorrichtung 1 in jeder
der Anordnungen gemäß den 2 – 4 derart
orientiert, dass die Leseebene senkrecht zu den Längsachsen
der Linienelemente der Barcodes 2 auf den einzelnen Objekten
verläuft.
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Mit
der erfindungsgemäßen optoelektronischen
Vorrichtung 1 ist zudem gewährleistet, dass die erfassten
Barcodes 2 jeweils eindeutig den Paketen 16, auf
welchen die Barcodes 2 angebracht sind, zugeordnet werden
können.
Diese Zuordnung ist insbesondere auch dann gegeben, wenn eine Vielzahl von
Paketen 16 dicht hintereinander auf der Förderstrecke 15 transportiert
wird.
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2 zeigt
eine erste Anordnung mit einer Förderstrecke 15 und
einer an dieser seitlich montierten optoelektronischen Vorrichtung 1.
An den auf der Förderstrecke 15 transportierten
Paketen 16 ist jeweils einer Seitenfläche in einer bestimmten Höhe der zu
erfassende Barcode 2 angebracht. Die Vorrichtung 1 ist
so montiert, dass deren Sendelichtstrahlen 3 die Seitenfläche der
Pakete 16 mit den Barcodes 2 abtasten. Dabei verläuft die
Ebene, in welcher der Lesebereich L und der Überwachungsbereich U liegen,
parallel zur Auflagefläche
in horizontaler Richtung.
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Der Überwachungsbereich
U bildet wie in 2 dargestellt nur einen kleinen
Teilbereich des Lesebereichs L. Dabei ist der Überwachungsbereich U zu großen Distanzen
hin durch einen Maximal-Distanzwert dmax und
zu kleinen Distanzen hin durch einen Minimal-Distanzwert dmin begrenzt. Diese Werte sind so dimensioniert,
dass der Überwachungsbereich
U nur einen schmalen Bereich der Förderstrecke 15 umfasst,
welchen die Pakete 16 beim Transport auf der Förderstrecke 15 passieren
müssen.
Insbesondere sind die Werte für
dmax und dmin so
gewählt, dass
nahezu die gesamte Breite der Förderstrecke 15 von
der optoelektronischen Vorrichtung 1 erfasst wird. Die
Werte für
dmax und dmin sind
vorteilhaft in der Auswerteeinheit 10 als Parameterwerte
abgespeichert.
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Solange
sich kein Objekt im Überwachungsbereich
U befindet, ist der Sender 4 nur dann aktiviert, wenn die
Sendelichtstrahlen 3 innerhalb des Überwachungsbereichs U geführt sind.
Dringt ein Objekt in den Überwachungsbereich
U ein, so wird das Triggersignal aktiviert. Dann überstreichen
die Sendelichtstrahlen 3 den Lesebereich L zur Erfassung
der Marke.
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Sobald
das Objekt den Überwachungsbereich
U verlässt,
wird das Triggersignal wieder deaktiviert. Dann wird mit den Sendelichtstrahlen 3 wieder der Überwachungsbereich
U überstrichen,
bis das nächste
Objekt in den Überwachungsbereich
U eindringt.
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Die
Breite des Überwachungsbereichs
U ist an die Ausdehnung der Objekte in Förderrichtung angepasst. Besonders
vorteilhaft ist die Breite des Überwachungsbereichs
U geringer als die Ausdehnungen der Objekte. Damit können auch
dicht hintereinander auf der Förderstrecke 15 liegende
Objekte einzeln mit der Vorrichtung 1 erfasst und die Barcodes 2 den
Objekten, auf welchen diese angeordnet sind, sicher zugeordnet werden.
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3 zeigt
eine zweite Anordnung mit einer Förderstrecke 15 und
einer an dieser angebrachten optoelektronischen Vorrichtung 1.
Die Anordnung entspricht im Wesentlichen der Anordnung gemäß 2.
Im Unterschied zur Anordnung gemäß 2 ist
bei der Anordnung gemäß 3 die
optoelektronische Vorrichtung 1 derart orientiert, dass
der Überwachungsbereich
U und der Lesebereich L in einer vertikalen Ebene liegen. Analog
zu dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 ist
auch in diesem Fall der Überwachungsbereich
U durch einen Maximal-Distanzwert dmax und
einen Minimal-Distanzwert dmin begrenzt,
so dass der Überwachungsbereich
U auf die Breite der Förderstrecke 15 begrenzt
ist. Der Winkelbereich, über
welchen sich der Überwachungsbereich
U erstreckt, ist so gewählt,
dass der Bereich oberhalb der Förderstrecke 15 erfasst
wird. Der Lesebereich L umfasst einen größeren Winkelbereich als der Überwachungsbereich
U, wobei die Größe des Lesebereichs
L so gewählt
ist, dass die Barcodes 2 an den Seiten der Pakete 16 sicher
erfasst werden. Die Auswertung in der optoelektronischen Vorrichtung 1 erfolgt
analog zum Ausführungsbeispiel
gemäß 2.
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Da
der Überwachungsbereich
U senkrecht zur Förderrichtung
der Objekte auf der Förderstrecke 15 orientiert
ist, können
auch dicht hintereinander auf der Förderstrecke 15 liegende
Objekte sicher unterschieden werden. Entsprechend ist auch bei diesem Ausführungsbeispiel
eine eindeutige Zuordnung der Barcodes 2 zu den jeweiligen
Objekten gewährleistet.
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Eine
eindeutige Zuordnung der Marken zu den Objekten, auf welchen diese
Marken angeordnet sind, ist insbesondere auch dann gewährleistet, wenn
beispielsweise aufgrund eines Defekts oder einer Verschmutzung eine
Marke nicht lesbar ist.
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Wird
ein Objekt innerhalb des Überwachungsbereichs
U detektiert, wird in jedem Fall das Triggersignal aktiviert. Erfolgt
im darauf folgenden Lesebetrieb keine Erfassung einer Marke, so
wird dies als Fehllesung für
dieses Objekt in der optoelektronischen Vorrichtung 1 registriert.
Danach wird das Triggersignal deaktiviert, sobald das Objekt den Überwachungsbereich
U verlässt.
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Anschließend wird
von neuem der Überwachungsbereich
U abgetastet. Wird dann von neuem ein Objekt detektiert, wird das
Triggersignal von neuem aktiviert und die darauf erfasste Marke
diesem Objekt korrekt zugeordnet.
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4 zeigt
eine dritte Anordnung mit einer Förderstrecke 15 und
einer an dieser angeordneten optoelektronischen Vorrichtung 1.
Analog zum Ausführungsbeispiel
gemäß 3 ist
die Ebene, in welcher der Überwachungsbereich
U und der Lesebereich L liegen, senkrecht zur Auflagefläche der
Förderstrecke 15 orientiert.
Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel
gemäß 3 ist
die optoelektronische Vorrichtung 1 oberhalb der Förderstrecke 15 montiert.
Der Überwachungsbereich
U ist so dimensioniert, dass die Sendelichtstrahlen 3 auf
die Auflagefläche
gerichtet sind, welche den Überwachungsbereich
U begrenzen. Zu kleinen Distanzen hin ist der Überwachungsbereich U durch
den Minimal-Distanzwert dmin begrenzt, der
wiederum als Parameterwert in der Auswerteeinheit 10 abgespeichert
ist. Der Wert für
dmin ist vorzugsweise an die maximale Höhe eines Objektes
angepasst. Der Lesebereich L und der Überwachungsbereich U erstrecken
sich nahezu über
denselben Winkelbereich.
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Die
Auswertung in der optoelektronischen Vorrichtung 1 erfolgt
analog zu dem Ausführungsbeispiel
gemäß 3,
wobei im vorliegenden Fall Barcodes 2 auf den Oberseiten
der Pakete 16 erfasst werden. Auch bei dieser Ausführungsform
ist eine sichere Zuordnung der Marken zu den Objekten gewährleistet.
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- 1
- Optoelektronische
Vorrichtung
- 2
- Barcode
- 3
- Sendelichtstrahlen
- 4
- Sender
- 5
- Empfangslichtstrahlen
- 6
- Empfänger
- 7
- Gehäuse
- 8
- Sendeoptik
- 9
- Empfangsoptik
- 10
- Auswerteeinheit
- 11
- Polygonspiegelrad
- 12
- Spiegelflächen
- 13
- Umlenkspiegel
- 14
- Austrittsfenster
- 15
- Förderstrecke
- 16
- Paket
- dmin
- Minimal-Distanzwert
- dmax
- Maximal-Distanzwert
- L
- Lesebereich
- U
- Überwachungsbereich
- v
- Fördergeschwindigkeit