DE10111850A1 - Sicherheitsmerkmale - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden, zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane. DOLLAR A Die erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmale sind aus mehreren verschiedenen Komponenten, Kodiermitteln und elektrisch leitenden Schichten aufgebaut, wobei diese in unterschiedlicher Anordnung mit einem Trägersubstrat verbunden sind. Schichten an sich bekannter elektrisch leitender Polymere finden Anwendung. Diese Sicherheitsmerkmale stellen gemäß dieser Erfindung Aufreißbänder dar, welche mit einer Verpackung, beispielsweise verpresst, verklebt oder gesiegelt, verbunden sind. Diese Sicherheitsmerkmale stellen für Fälscher nicht überwindbare technologische Hürden dar.
Description
Die Erfindung betrifft Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden, zur
Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontroll
organe.
Durch Produktpiraterie und unautorisierte Produktion von diversen Markenprodukten,
beispielsweise in der Arzneimittel-, Textil- und Kosmetikindustrie sowie in der Ersatzteil
branche, erwachsen den Originalproduzenten enorme, materielle Schäden und Image-
Verluste. Bei der Produktpiraterie und unautorisierten Produktion von hochpreisigen
Konsumgütern, welche nicht der Qualität des Originals entsprechen, ist sowohl dem
Hersteller als auch einem Großteil der Verbraucher daran gelegen, die Waren auf Echtheit
prüfen zu können. Hierzu werden diese üblicherweise mit sichtbaren Sicherheitsmerkmalen
versehen.
Als Sicherheitsmerkmale werden beispielsweise Hologramme auf die Produkte
aufgebracht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Verpackungen der Produkte mit
Sicherheitsmerkmalen zu versehen. Beispielsweise werden zum Öffnen der Verpackungen
um das Verpackungsmaterial herum Fäden, Bänder oder Schnüre eingelegt. Als Sicher
heitsmerkmal sind diese sogenannten Aufreißmittel meist andersfarbig gestaltet, mit einer
fühlbaren Materialstärke ausgestattet und teilweise mit einer scharfen, spürbaren Kante
versehen. Ein Ende dieser Aufreißfäden ist meist als eine frei heraushängende, für den
Benutzer bequem greifbare Lasche ausgebildet. Auch die Gestaltung dieser Lasche -
beispielsweise deren Form, Länge oder Breite - wird als Originalitätsnachweis verwendet.
Obwohl bei nicht hochwertigen Produkten meist auf diesen Aufwand verzichtet wird und
oftmals der Aufreißfaden aus demselben Material wie die Verpackung besteht, ist immer
häufiger zu beobachten, dass die bisher angewandten Merkmale zur Kennzeichnung der
Originalität nicht ausreichen, um das Original wirksam zu schützen. Aufgrund der
fortschreitenden Entwicklung der auch für den Fälscher zugänglichen Techniken sind die
Originalitäts- und Sicherheitsmerkmale jedoch leicht nachzuahmen und herzustellen. Die
Forderung nach Erhöhung der technologischen Hürde für Fälscher wird immer größer.
In vielen Wirtschaftsbranchen erleiden die Hersteller erhebliche Verluste durch sogenannte
"graue Ware". Dabei haben die Verbraucher meist hinsichtlich der "grauen Ware" kein
besonderes Interesse an einer Echtheitsprüfung. Die Ware entspricht dem Original und ist
in der Regel zu einem wesentlich tieferen Preis erhältlich. Hier liegt das Hauptinteresse an
einer Echtheitsprüfung bei dem Hersteller. Es werden hier verdeckte und humanvisuell
nicht erkennbare Sicherheitsmerkmale bevorzugt eingesetzt. Die Verbraucher werden durch
Designänderungen nicht verunsichert. Die Unkenntnis der Art und Lage der Sicherheits
merkmale soll verhindern, dass sich der Fälscher bei der Herstellung, z. B. der Verpackung
für "graue Ware", auf die Prüftechnik und Prüfgeräte einstellen kann.
Ein generelles Problem sowohl bei der Produktpiraterie als auch bei der unautorisierten
Produktion stellt die unautorisierte Herstellung von Verpackungen und Umverpackungen
oder aber auch der Diebstahl derer, mit denen die Fälschungen oder die graue Ware
verpackt werden und damit Originalität vorgetäuscht wird, dar.
In der EP 0 317 202 wird eine Verpackung mit einem Aufreißband beschrieben, wobei
dieses zur Aufnahme magnetisch kodierter Informationen mit einem magnetisierbaren
Material beschichtet ist.
Die WO 99/43556 A1 beschreibt Aufreißfäden als Sicherheitsmerkmal für Verpackungen
mit einem oder mehreren Perforationslöchern, wobei diese beispielsweise Firmenlogos
darstellen. Weiterhin werden Aufreißfäden mit einzelnen, metallisierten Abschnitten ver
wendet, wobei sich innerhalb dieser metallisierten Abschnitte demetallisierte Zonen,
welche insbesondere Figuren oder Buchstaben darstellen, befinden und/oder die metalli
sierten Abschnitte Hologramme darstellen. Aber auch die Kombination des optisch
wirksamen Sicherheitsmerkmals mit einer elektrisch wirksamen Merkmalsfarbe zur
Kodierung von Informationen wird beschrieben.
In der DE 198 08 288 A1 wird vorgeschlagen, einzelne Abschnitte des Aufreißfadens vor
zugsweise mit einer Beschichtungsdicke von 70 nm bis 200 nm zu metallisieren und
innerhalb dieser metallisierten Abschnitte wiederum Zonen zu demetallisieren, beispiels
weise Figuren oder Buchstaben darstellend. Eine Kompatibilität zu den bisher verwendeten
Herstellungsmethoden und technologischen Herstellungsgeschwindigkeiten ist nicht
gegeben. Durch die Strukturierung mittels Masken oder anderer Abdeckungen wird keine
genügend hohe Auflösung erreicht. bzw. sind deren Nutzungsdauer zu gering.
Bekannt sind außerdem Metallisierungsbeschichtungen hergestellt durch Drucken.
Beschichtungen, hergestellt mittels metallischer Druckfarben, lassen eine höhere Auflösung
je nach Druckart, beispielsweise bei Streudrucken, zu. Die Bindemittelauswahl ermöglicht
die Einstellung der partiellen Flächenwiderstände. Die Brillanz der Oberfläche liegt unter
der durch Vakuumbeschichtungsverfahren hergestellten Oberflächen. Für Sicherheits
merkmale, realisiert durch Metallisierungen mit partiellen Flächenwiderstandsänderungen
bei gleichzeitiger, höchstmöglicher Brillanz der Oberfläche, stehen keine anwendbaren
industriellen Technologien, insbesondere Vakuumtechnologien zur Verfügung, weil die
üblichen Verarbeitungs- bzw. Herstellungsgeschwindigkeiten von ≧ 500 m/min nicht
erreicht werden.
Alle vorbeschriebenen, verschiedenen Sicherheitsmerkmale, -vorkehrungen und Techniken
werden in zunehmendem Maße von Fälschern in großen Maßstäben beherrscht und zumeist
schon industriell angewendet, so dass zunehmend auf allen Märkten Fälschungen und
"graue Ware" in Größenordnungen angeboten werden.
Aufgabe der Erfindung ist es neben der Überwindung der Nachteile aus dem Stand der
Technik, Aufreißbänder bzw. -fäden zur Identifikation der Originalität von Produkten
durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane vorzuschlagen. Aus der wahlweisen nur
dem Hersteller bzw. dem befugten Kontrollorgan bekannten Kombination von
metallisierten Flächen, Flächenbrillanz, elektrisch leitfähigen Flächen und Flächenwider
standsänderungen sind für den Fälscher nicht überwindbare, technologische Hürden vorzu
schlagen.
Eingangs der Erfindungsbeschreibung sollen nachstehend Begriffe definiert werden, wie sie
durchgehend auch in den Patentansprüchen verstanden werden.
Unter flächenhafter Metallisierung wird eine homogen metallisierte Fläche mit einer homo
genen Oberflächenbrillanz verstanden.
Unter streuhafter Metallisierung ist eine nicht homogen metallisierte Fläche oder eine
homogen metallisierte Fläche mit Demetallisierungen oder eine homogen metallisierte
Fläche mit inhomogener Oberflächenbrillanz oder eine homogen metallisierte Fläche mit
inhomogener Oberflächenbrillanz und Demetallisierungen zu verstehen.
Als Substrat bzw. Trägersubstrat wird jegliches Material bezeichnet, auf oder in welches
Kodiermittel an- oder einzubringen sind, wobei unter Material beispielsweise Kunststoff-
bzw. Metallfolie, Papier, Pappe und Textilgewebe zu verstehen ist.
Unter Kodiermittel werden im folgenden in dieser Beschreibung und in den
Patentansprüchen Mittel zur Sicherung und Kodierung verstanden mit elektrischen,
optischen oder magnetischen Wirkweisen.
Als Aufreißband werden im folgenden die verschiedenartigsten Aufreißbänder, -streifen,
-fäden und Aufreißfolien und dergleichen zusammengefasst bezeichnet.
Unter Verpackungen sind sämtliche Umhüllungen, Teilumhüllungen, Umverpackungen,
Kartonagen, Folien, Gewebe, Papier und Pappen sämtlich geeignet, um Produkte jeglicher
Art zu umhüllen, zu verstehen.
Die erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmale sind aus mehreren, verschiedenen
Komponenten, Kodiermitteln und elektrisch leitenden Schichten aufgebaut, wobei diese in
unterschiedlicher Anordnung mit einem Trägersubstrat verbunden sind. Schichten an sich
bekannter, elektrisch leitender Polymere finden Anwendung. Diese Sicherheitsmerkmale
stellen gemäß dieser Erfindung Aufreißbänder dar, welche mit einer Verpackung,
beispielsweise verpresst, verklebt oder gesiegelt, verbunden sind.
Voraussetzung für die Nutzung von elektrisch leitenden Polymerschichten in Kombination
mit einer Metallisierungsschicht ist eine deutliche Differenz zwischen den Flächenwider
ständen (≈ 100 kΩ/), insbesondere ist ein sehr hoher, elektrischer Flächenwiderstand der
Metallisierungsschicht gefordert (≈ 200 kΩ/). Die marktüblichen und angewendeten
Technologien zur Metallisierung erreichen geringe Flächenwiderstände.
Insbesondere die Beschichtung mittels elektrisch leitendem Polymer, z. B. Polyethylendio
xythiophenpolystyrolsulfonat (PEDT/PSS) in Kombination mit einer Metallisierungs
schicht ist als technologische Hürde für Fälscher zu nutzen, wobei sich das PFDT/PSS
durch einen Flächenwiderstand im Bereich von 15-100 kΩ/ auszeichnet. Auf PE-Folien
wird unter Nutzung eines Primers ein Flächenwiderstand von 50 kΩ/ erzielt.
Die Polymerschicht wird flächenhaft oder partiell aufgetragen, wobei sie vorzugsweise
flächenmoduliert oder als Streudruck appliziert wird. Auf Grund der sich partiell ändernden
Flächenwiderstände entsteht eine lesbare Kodierung. Diese wiederum lässt sich problemlos
auf unterschiedliche Art detektieren, insbesondere mittels kapazitiver Kopplung.
Vorteilhaft ist eine mögliche, maschinelle, physikalische Zweifachprüfung des elektrisch
leitenden Polymers PEDT/PSS, welche zum einen die elektrische Leitfähigkeit, zum
anderen die optische Eigenschaft, beispielsweise im IR-Bereich, detektiert. Die IR-Eigen
schaften sind mit steigender Wellenlänge (< 900 nm) sowie vom Auftragsgewicht bzw. der
Schichtdicke effektiv nutzbar. Durch Absorption und Wellenlängenänderung sind messbare
Kenngrößen gegeben. Durch diese Zweifachprüfung wird die Wahrscheinlichkeit der Iden
tifikation von Fälschungen bzw. die Fehlerrate der nicht erkannten Fälschungen oder aber
auch die Fehlerrate der echten, als Fälschung erkannten Produkte wesentlich verringert.
Eine erfindungsgemäß zu verwendende, metallisierte Fläche - insbesondere mit hoher
Brillanz, bei der davon auszugehen wäre, dass diese eine gute, elektrische Leitfähigkeit
besitzt, welche ein elektrisch leitendes Sicherheitsmerkmal beinhalten könnte oder aber
selbst über kodierte Flächenwiderstandsänderungen ein Sicherheitsmerkmal darstellt - stellt
eine weitere Hürde für einen Fälscher dar, da die Aufgabe, Funktion und Wirkungsweise
der metallisierten Fläche weder zu vermuten noch offensichtlich sind.
Im einzelnen betrifft die Erfindung Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder
bzw. -fäden, zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder
befugte Kontrollorgane. Die Aufreißbänder bestehen aus Substraten, aus flächenhaft oder
streuhaft metallisierten Applikationen mit einem definierten Flächenwiderstand und aus
elektrisch leitenden Polymeren, ebenfalls mit einem definierten Flächenwiderstand. Gemäß
der Erfindung ist der Flächenwiderstand der flächenhaft oder streuhaft metallisierten
Applikationen größer als 200 kΩ/, und der Flächenwiderstand von elektrisch leitenden
Polymeren liegt in einer Größenordnung von 15 bis 100 kΩ/. Die Differenz zwischen
den Flächenwiderständen der Applikationen und der elektrisch leitenden Polymere ist
größer als 100 kΩ/. Diese Art erfindungsgemäßer Aufreißbänder wird mit Verpackungen
verbunden.
Der Aufbau der Aufreißbänder - also die Anordnung von Substraten, elektrisch leitenden
Polymeren, flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen, Schutzschichten,
Trennmitteln und/oder Kleberschichten - wird je nach Bestimmung gewählt, wobei die
einzelnen Schichten untereinander austauschbar sind. Als Trennmittel finden vorzugsweise
silikonisierte Schichten oder aber Transferbänder bzw. -schichten Anwendung.
Je nach Verwendungszweck und angewandter Herstellungstechnologie kommen Primer
zum Einsatz, wobei die Primer sowohl als Haftvermittler dienen als auch gemäß der
Erfindung zum Glätten von aufgetragenen Substraten geeignet sind.
Die elektrisch leitenden Polymere, die flächenhaft oder streuhaft metallisierten
Applikationen, die Substrate, gegebenenfalls auch die Schutzschichten und die Primer
werden erfindungsgemäß als Kodiermittel so angeordnet, dass ihre elektrischen oder
optischen oder magnetischen Wirkweisen mittels kapazitiver Kopplung detektierbar sind,
also als Kodiermittel Anwendung finden.
Gemäß der Erfindung ist auch vorgesehen, die elektrisch leitenden Polymere partiell oder
flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert aufzutragen. Auch für diesen Fall ist eine
daraus entstehende Kodierung kapazitiv detektierbar. Ebenso partiell oder
flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert applizierte, flächenhaft oder streuhaft
metallisierte Applikationen sind als Kodierung mittels kapazitiver Kopplung detektierbar.
Gemäß der Erfindung sind die Kodiermittel der Sicherheitsmerkmale physikalisch oder
chemisch beeinflussbar. Insbesondere durch Energiezuführung in Form von sichtbarem
Licht, UV-, IR- oder Wärmestrahlung reagieren die Kodiermittel für den Prüfer
wahrnehmbar als Echtheits- bzw. Originalitätsmerkmal entweder in den Aufreißbändern
oder in Verbindung mit der Verpackung. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, Reak
tionsfarben als Kodiermittel zu verwenden, wobei die einzelnen Komponenten von
Reaktionsfarben durch Kontaktierung miteinander reagieren und somit als Echtheits- bzw.
Originalitätshinweis dienen.
Das gemäß der Erfindung einzusetzende, elektrisch leitende Polymer ist vorzugsweise ein
Polyethylendioxythiophenpolystyrolsulfonat (PEDT/PSS).
Eine besondere Ausgestaltungsform der Erfindung sieht vor, Teilbänder zu einem Aufreiß
band zusammenzufügen. Die einzelnen Teilbänder können - wie bereits beschrieben - aus
Substraten, aus flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen und aus elektrisch
leitenden Polymeren bestehen, wobei die einzelnen Teilbänder ebenfalls aus Schutz
schichten, Trennmittelschichten, Kleberschichten und einem Primer bestehen können. Die
Auswahl und Anordnung der einzelnen Schichten richtet sich nach der gewünschten
Verwendung und nach der Verarbeitungstechnologie. Unterschiedliche Flächenwiderstände
einzelner Schichten in den Teilbändern liegen auch hier im Bereich der Erfindung. Die
gleich oder mit unterschiedlichem Aufbau hergestellten Teilbänder ergeben für sich allein
oder aber nach ihrer Verbindung zu einem Aufreißband Kodierungen. Werden
Kodierungen erst durch die Zusammenfügung von Teilbändern gebildet, so ist deren pass
genaue Zusammenbringung eine wesentliche Voraussetzung.
Sämtliche Kodiermittel auf den Teilbändern und auf dem Aufreißband können auf der auf
zubringenden Fläche unterschiedlich ausgerichtet sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert und beschrieben.
Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1a Teildarstellung eines Produkts in Folienverpackung mit
Aufreißband;
Fig. 1b Schematisierte Teildarstellung eines Aufreißbandes;
Fig. 1c Schematisierte Teildarstellung eines Aufreißbandes mit
Kodierung;
Fig. 2a-2c Schematischer Schichtaufbau verschiedener Varianten
von Aufreißbändern;
Fig. 3a-3c Weitere Varianten eines schematischen Schichtaufbaus
von Aufreißbändern;
Fig. 4a-4b Warenfluss bei der Herstellung von Aufreißbändern und
"Abzweigung" im Warenfluss;
Fig. 5 Schematische Darstellung eines Zweikomponenten-
Aufreißbandes;
Fig. 6 Schematische Darstellung eines kodierten Aufreißbandes.
In Fig. 1 ist ein Produkt in Folienverpackung 2 mit Aufreißband 1, welches mit der
Folienverpackung 2 beispielsweise verpresst, verklebt oder gesiegelt ist, dargestellt. Das
Aufreißband 1 ist üblicherweise als Flachfolie ausgebildet, die stärker ist als die Folien
verpackung 2. Verwendung finden Aufreißfäden 1, die eine Dicke von ca. 30-50 µm und
eine Breite von 1 mm bis 2 mm aufweisen. Zur besseren Kenntlichmachung ist
das Aufreißband 1 häufig farblich gestaltet und hebt sich somit von der Folienverpackung 2
deutlich ab. Zum Greifen des Aufreißbandes 1 ist dieses am Anfang über die Folien
verpackung 2 hinausstehend als Lasche 3 ausgebildet.
In der Fig. 1b ist ein erfindungsgemäßes Aufreißband 1 zur Identifikation der Originalität
durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane schematisch als Teilstück dargestellt. Es
enthält im wesentlichen ein Substrat 10, eine flächen- oder streuhaft metallisierte
Applikation bzw. Applikationsschicht 13 und ein elektrisch leitendes Polymer 12 mit einem
Flächenwiderstand in der Größenordnung von 15-100 kΩ/, wobei die Differenz
zwischen dem Flächenwiderstand der flächen- oder streuhaft metallisierten Schicht 13 und
dem Flächenwiderstand des elektrisch leitenden Polymers 12 größer als 100 kΩ/ ist. Die
Schichten sind wahlweise austauschbar.
In diesem Ausführungsbeispiel ist das Substrat 10 mit einer flächenhaft metallisierten
Schicht 13 mit einem Flächenwiderstand größer als 200 kΩ/ versehen. Das humanvisuell
nicht sichtbare, elektrisch leitende Polymer 12 - hier ein Polyethylendioxythiophen
polystyrolsulfonat - gibt hier den Hersteller und das Herstellungsdatum an und ist in
Fig. 1c dargestellt.
Fig. 2a stellt eine weitere Variante des Aufreißbands 1 dar. Ein Substrat 10 ist mit einem
Primer 11 geglättet. Auf diesem befindet sich das elektrisch leitende Polymer 12, welches
wiederum, falls notwendig, mit einem Primer 11 versehen ist. Darauf folgt die metallisierte
Schicht 13 und, falls anwendungsbedingt gewünscht, eine abschließende Schutzschicht 14,
wobei auch zwischen der metallisierten Schicht 13 und der Schutzschicht 14 ein Primer 11
erforderlich sein kann. Auf der Schutzschicht 14 kann auch ein farblicher Lack - in der
Fig. 2a nicht dargestellt - zur optischen Veredelung aufgetragen sein. Es ist auch denkbar,
dass die Schutzschicht 14 aus einer solchen Lackschicht besteht. Die Lage des elektrisch
leitenden Polymers 12 kann mit der metallisierten Schicht 13 vertauscht werden. Die
verwendeten Primer 11 können jeweils auch als Haftvermittler wirken. Zusätzlich enthält
das Aufreißband 1 eine Kleberschicht 15 zur Verbindung mit der Folienverpackung 2. Wird
das Aufreißband 1 mit der Folienverpackung 2 verpresst oder gesiegelt, kann auf die
Kleberschicht 15 verzichtet werden. Da das Aufreißband 1 meist auf Rollen gewickelt wird,
ist es sinnvoll, eine Seite dessen mit einem Trennmittel 9, insbesondere einem Silikonfilm,
zu versehen. Als Trennmittel 9 kann das Aufreißband 1 auch mit einem Transferband 16
(Fig. 2c) versehen werden, wobei das Transferband 16 Justagemittel 8, beispielsweise
Perforationen, Magnetspuren oder optische Marken zum positionsgenauen Applizieren des
Aufreißbandes 1 auf der Folienverpackung 2 enthält.
In Abwandlung des Beispiels 3 ist in dieser Ausgestaltungsform - dargestellt in Fig. 2b -
das Substrat 10 beidseitig beschichtet, wobei auf der einen Seite des Substrats 10 sich ein
elektrisch leitendes Polymer 12 und auf der anderen Seite die metallisierte Schicht 13
befindet.
Eine weitere Variante zeigt Fig. 2c. Zwei Teilbänder 30; 31 werden unabhängig
voneinander hergestellt und miteinander verbunden. Die Teilbänder 30; 31 sind
beispielsweise verklebt oder verpresst oder gesiegelt und bilden zusammengefügt das
Aufreißband 1. Das eine Teilband 30 besteht neben anderen Schichten aus einem
Substrat 10 und dem elektrisch leitenden Polymer 12, und das andere Teilband 31besteht im
wesentlichen aus einem Substrat 10 und der metallisierten Schicht 13. Je nach
beabsichtigter, künftiger Verwendung und je nach technologischen Möglichkeiten sind die
wesentlichen Schichten der Teilbänder 30; 31 untereinander austauschbar, und die
Teilbänder 30; 31 sind an unterschiedlichen Stellen zusammenfügbar.
In einer weiteren Ausgestaltungsform des Aufreißbandes 1 bzw. der Teilbänder 30; 31 ist
das elektrisch leitende Polymer 12 flächenmoduliert appliziert. Die Fig. 3a verdeutlicht
den schematischen Aufbau eines Teilstücks eines Aufreißbandes 1. Auf Grund der
unterschiedlichen Auftragsstärke und der sich daraus ergebenden, sich ändernden
Flächenwiderstände entsteht eine Kodierung. In diesem Ausführungsbeispiel repräsentieren
die modulierten Flächenwiderstände eine spezifische Kodierung des Herstellers (hierzu
Fig. 3a).
Dieses Beispiel beschreibt ein Aufreißband 1 bzw. Teilbänder 30; 31 ähnlich dem in
Beispiel C beschriebenen, wobei das elektrisch leitende Polymer 12 partiell aufgetragen ist.
Wie in Fig. 3b dargestellt, ergeben die partiellen Aufträge von Polymer 12 partiell sich
ändernde Flächenwiderstände, die wiederum als Kodierungen dienen und Produktionsdaten,
wie logistische Wege, Chargen, Bestimmungsorte, Produktklassen oder Seriennummern,
darstellen können.
Variiert aus den Beispielen 6 und 7 wird anhand der Fig. 3c eine weitere Ausgestaltungs
form des Aufreißbandes 1 bzw. der Teilbänder 30; 31 vorgestellt. Das elektrisch leitende
Polymer 12 ist partiell aufgetragen, und die jeweiligen Abschnitte der partiellen Aufträge
sind flächenmoduliert appliziert. Auf Grund der sich dadurch partiell ändernden
Flächenwiderstände entsteht eine Kodierung, welche den Hersteller und das
Herstellungsdatum, und durch die flächenmodulierten Abschnitte entsteht eine Kodierung,
welche eine spezifische Kodierung des Herstellers repräsentieren.
Nach diesem Ausführungsbeispiel werden eine oder mehrere Kodierungen, kombiniert nach
den Beispielen 6, 7 und/oder 8, vorgeschlagen, wobei diese in unterschiedlichen Flächen
richtungen realisiert werden. So wird beispielsweise das elektrisch leitende Polymer 12 in
einer Flächenrichtung partiell-flächenmoduliert - siehe Beispiel 8 - aufgetragen und in einer
anderen Flächenrichtung partiell - siehe Beispiel 7 - appliziert, wobei in beiden Richtungen
unterschiedliche Kodierungen entstehen.
In einer weiteren Ausgestaltungsform des Aufreißbandes 1 bzw. der Teilbänder 30; 31 wird
ein Primer 11, wie das elektrisch leitende Polymer 12, in den Beispielen 6-9 partiell oder
flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert aufgetragen. Die dadurch entstehende
Struktur des Primerauftrags 11 überträgt sich als Masterstruktur auf die aufzubringende
Schicht aus elektrisch leitendendem Polymer 12 und/oder eine metallisierte Schicht 13. Es
entstehen Kodierungen, wie in den Beispielen 6 bis 9 beschrieben.
Fig. 4a zeigt einen üblichen Warenfluss bzw. Verteilerweg für ein Aufreißband 1. Ein
autorisierter Hersteller von Sicherheitsmerkmalen stellt das Aufreißband 1 her und liefert
dies dem Verpacker. Die Möglichkeiten für Produktpiraten oder unautorisierte
Produzenten, an dieses Aufreißband 1 zu gelangen, sind vielfältig und für den Kontrol
lierenden leider oft nicht nachvollziehbar. Gemäß der Darstellung in Fig. 4a wird das
Original-Aufreißband 1 beispielsweise während des Transports zum Verpacker
"abgezweigt".
In Fig. 4b ist in getrennter Logistik ein Warenfluss wie durch Anwendung des
erfindungsgemäßen Aufreißbandes 1, bestehend aus zwei oder mehreren Komponenten,
dargestellt. Zwei Hersteller von Fadenkomponenten stellen Teile eines Aufreißbandes 1 her
und liefern diese dem Verpacker. Diese Teilbänder 30; 31 werden vorzugsweise mit
üblichen Transferverfahren - dargestellt in Fig. 5 - erst beim Verpacker miteinander
verbunden und stellen jedes für sich Kodierungen oder durch die Kombination miteinander
Kodierungen dar. Vorteilhafterweise sollten die Teilbänder 30; 31 oder die Kombination der
Teilbänder 30; 31 kompatibel zu den üblichen Anlagen sein. Die Dicke der einzelnen Teil
bänder 30; 31 ist so zu wählen, dass die Gesamtdicke des Aufreißbands 1 die üblicherweise
verwendete Dicke von 30-50 µm nicht übersteigt.
Durch die Kombination wird eine weitaus höhere Sicherheitsstufe erreicht, da zwei
Komponenten über verschiedene Verteilerwege zum Anwender gelangen. Durch die zwei
getrennt gelieferten Komponenten entsteht eine sehr hohe Schwelle für Fälscher und
Kriminelle oder unautorisierte Produzenten und ist in Fig. 4b durch unterbrochene Pfeile
dargestellt.
Wie bereits oben erläutert, kann jedes Teilband 30; 31 für sich oder aber die Kombination
der Teilbänder 30; 31 eine Kodierung darstellen. Aus der Kombination zweier Teil
bänder 30; 31 entsteht ein kodiertes Aufreißband 1. Die Entstehung der Kodierung ist in
Fig. 6 dargestellt. Erst durch das passgenaue Zusammenbringen beider Teilbänder 30; 31
entsteht die gewünschte Kodierung, welche die Originalität des Produkts repräsentiert.
Verschiedene Kodierungsversionen sind durch gezielten Versatz beim Zusammenbringen
beider Teilbänder 30; 31 zu erzielen. Die einzelnen Kodiermittel können verschiedene,
vorzugsweise elektrische, magnetische, optische Wirkweisen besitzen. Durch ihre Anzahl,
Anordnung, Geometrie und Eigenschaften oder deren Kombination entstehen für den
Prüfer detektierbare Kodierungen. In diesem Ausführungsbeispiel stellt die Kodierung des
Teilbandes 30 den Produktionsstandort 20 und die Kodierung des Teilbandes 31 die
Produktionsdaten 21 dar.
In Abwandlung zu Beispiel 11 sind in dieser bevorzugten Ausführungsvariante die Kodie
rungen des einzelnen Teilbandes 30; 31 unvollständig und ergeben erst in Kombination ein
Aufreißband 1 mit einer entschlüsselbaren bzw. detektierbaren Kodierung. Insbesondere
können die einzelnen Teilbänder 30; 31 auch Kodiermittel besitzen, welche physikalisch
beeinflussbar sind, beispielsweise durch Energiezuführung, insbesondere in Form von
sichtbarem Licht, UV-, IR- oder Wärmestrahlung oder aber auch durch chemische
Beeinflussung. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, die einzelnen Teilbänder 30; 31
mit Komponenten einer Reaktionsfarbe zu versehen, welche bei Kontakt miteinander
reagieren.
Unter Anwendung der in den Beispielen beschriebenen Varianten wird eine Kodierung
erst durch das Verbinden eines Aufreißbandes 1 mit einer Verpackung aktiviert. Es
entsteht eine entschlüsselbare bzw. detektierbare Kodierung durch Kombination des
Aufreißbandes 1 mit Markierungen der Verpackung, beispielsweise durch die positions
genaue Verbindung des Aufreißbandes 1 mit einer Folienverpackung 2.
Die Merkmale der Erfindung gehen außer aus den hier dargelegten
Ausführungsbeispielen auch aus den Ansprüchen und den Zeichnungen hervor, wobei die
Merkmale für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen der
einzelnen Elemente vorteilhafte, schutzfähige Ausführungen darstellen, für die hier
Schutz beansprucht wird.
Claims (24)
1. Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden (1), zur Identifikation
der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane,
bestehend aus Substraten (10), aus flächenhaft oder streuhaft metallisierten
Applikationen (13) mit einem definierten Flächenwiderstand und aus elektrisch
leitenden Polymeren (12) mit einem definierten Flächenwiderstand, wobei die
Differenz zwischen den Flächenwiderständen größer als 100 kΩ/ ist und die
Aufreißbänder (1) mit Verpackungen verbunden sind.
2. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächen
widerstand der flächenhaft- oder streuhaft metallisierten Applikationen (13) größer ist
als 200 kΩ/.
3. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächen
widerstand von elektrisch leitenden Polymeren (12) in einer Größenordnung von
15-100 kΩ/ liegt.
4. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder
mehrere Substrate (10), elektrisch leitende Polymere (12) und flächenhaft oder
streuhaft metallisierte Applikationen (13) wahlweise untereinander austauschbar
angeordnet sind.
5. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreiß
bänder (1) wahlweise Schutzschichten (14), Trennmittel (9) oder Kleberschichten (15)
enthalten und diese untereinander austauschbar angeordnet sind.
6. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trenn
mittel (9) vorzugsweise eine silikonisierte Schicht oder ein Transferband (16) ist und
mit Justagemitteln (8), beispielsweise Perforationen, Magnetspuren, optischen Marken,
oder auch mit deren Kombination ausgestattet ist.
7. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreiß
bänder (1) Primer (11) enthalten, wobei die Primer (11) Substrate (10) glätten und als
Haftvermittler dienen.
8. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass elektrisch leitende Polymere (12), flächenhaft oder
streuhaft metallisierte Applikationen (13), Substrate (10), Schutzschichten (14) und
Primer (11) wahlweise als Kodiermittel angeordnet sind.
9. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel mit elektrischen und/oder optischen
und/oder magnetischen Wirkweisen ausgestattet sind.
10. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitenden Polymere (12) partiell oder
flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert appliziert sind.
11. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Flächenwiderstand der elektrisch leitenden
Polymere (12) eine lesbare, insbesondere mittels kapazitiver Kopplung detektierbare
Kodierung ist.
12. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die flächenhaft oder streuhaft metallisierten Appli
kationen (13) partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert appliziert
sind.
13. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der Flächenwiderstand der flächenhaft oder streuhaft
metallisierten Applikationen (13) eine lesbare, insbesondere mittels kapazitiver
Kopplung detektierbare Kodierung ist.
14. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel physikalisch oder chemisch
beeinflussbar sind.
15. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel durch Energiezuführung,
insbesondere in Form von sichtbarem Licht, UV-, IR- oder Wärmestrahlung als
Sicherheitsmerkmal in den Aufreißbändern (1) und/oder in Verbindung mit der
Verpackung reagieren.
16. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel aus Komponenten einer Reaktions
farbe bestehen und erst durch Kontaktierung der Komponenten miteinander
reagieren.
17. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Primer (11) partiell oder flächenmoduliert auf
getragen sind.
18. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch leitende Polymer (12) ein Polyethylen
dioxythiophenpolystyrolsulfonat (PLDT/PSS) ist.
19. Sicherheitsmerkmale vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden (1) zur Identifikation
der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane, wie in
den Ansprüchen 1 bis 18 beschrieben, bestehend aus mehreren Teilbändern (30; 31),
wobei jedes dieser Teilbänder (30; 31) aus Substraten (10), aus flächenhaft oder
streuhaft metallisierten Applikationen (13) mit einem definierten Flächenwiderstand
oder aus elektrisch leitenden Polymeren (12) mit einem definierten Flächenwiderstand
oder aus Kombinationen dieser besteht und die Differenz zwischen den Flächen
widerständen größer als 100 kΩ/ ist und die aus Teilbändern (30; 31)
zusammengefügten Aufreißbänder (1) mit Verpackungen verbunden sind.
20. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder
mehrere Substrate (10), elektrisch leitende Polymere (12), flächenhaft oder streuhaft
metallisierte Applikationen (13), Schutzschichten (14), Trennmittel (9), Justage
mittel (8), Primer (11) und Kleberschichten (15) wahlweise untereinander austauschbar
und in unterschiedlicher Anzahl in den einzelnen Teilbändern (30; 31) angeordnet sind.
21. Sicherheitsmerkmale nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass
die Teilbänder (30; 31) im Schichtaufbau so angeordnet sind, dass sie eigenständige
Kodiermittel und im miteinander verbundenen Zustand die Teilbänder (30; 31) andere,
zusammengesetzte Kodiermittel enthalten.
22. Sicherheitsmerkmale nach den Ansprüchen 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass
durch die Anzahl, Anordnung und/oder Geometrie der in den Teilbändern (30; 31)
enthaltenen Substrate (10), elektrisch leitende Polymere (12), flächenhaft oder
streuhaft metallisierten Applikationen (13) und deren passgenaue Zusammenbringung
zu Aufreißbändern (1) Kodiermittel, beispielsweise als Produktionsstandort (20) oder
als Produktionsdaten (21), angeordnet sind.
23. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, dass Komponenten einer Reaktionsfarbe in den Teilbändern (30; 31)
enthalten sind und erst durch Kontaktierung der Teilbänder (30; 31) die Kompo
nenten zu einem Kodierungsmittel miteinander reagieren.
24. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißbänder (1) und/oder die Teil
bänder (30; 31) Kodiermittel enthalten und diese in unterschiedlichen
Flächenrichtungen partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert ange
ordnet sind.
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