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DE10111850A1 - Sicherheitsmerkmale - Google Patents

Sicherheitsmerkmale

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Publication number
DE10111850A1
DE10111850A1 DE10111850A DE10111850A DE10111850A1 DE 10111850 A1 DE10111850 A1 DE 10111850A1 DE 10111850 A DE10111850 A DE 10111850A DE 10111850 A DE10111850 A DE 10111850A DE 10111850 A1 DE10111850 A1 DE 10111850A1
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DE
Germany
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security features
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electrically conductive
coding
areal
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Application number
DE10111850A
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English (en)
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DE10111850C2 (de
Inventor
Frank Puttkammer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WHD Elektronische Prueftechnik GmbH
Original Assignee
WHD Elektronische Prueftechnik GmbH
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Priority to ES02748308T priority patent/ES2247354T3/es
Priority to SK1219-2003A priority patent/SK12192003A3/sk
Priority to HR20030655A priority patent/HRP20030655A2/hr
Priority to CZ20032385A priority patent/CZ20032385A3/cs
Priority to DE50203892T priority patent/DE50203892D1/de
Priority to PL02363801A priority patent/PL363801A1/xx
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Priority to AT02748308T priority patent/ATE301591T1/de
Priority to EP02748308A priority patent/EP1387798B1/de
Priority to PCT/DE2002/000750 priority patent/WO2002070368A2/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden, zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane. DOLLAR A Die erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmale sind aus mehreren verschiedenen Komponenten, Kodiermitteln und elektrisch leitenden Schichten aufgebaut, wobei diese in unterschiedlicher Anordnung mit einem Trägersubstrat verbunden sind. Schichten an sich bekannter elektrisch leitender Polymere finden Anwendung. Diese Sicherheitsmerkmale stellen gemäß dieser Erfindung Aufreißbänder dar, welche mit einer Verpackung, beispielsweise verpresst, verklebt oder gesiegelt, verbunden sind. Diese Sicherheitsmerkmale stellen für Fälscher nicht überwindbare technologische Hürden dar.

Description

Die Erfindung betrifft Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden, zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontroll­ organe.
Durch Produktpiraterie und unautorisierte Produktion von diversen Markenprodukten, beispielsweise in der Arzneimittel-, Textil- und Kosmetikindustrie sowie in der Ersatzteil­ branche, erwachsen den Originalproduzenten enorme, materielle Schäden und Image- Verluste. Bei der Produktpiraterie und unautorisierten Produktion von hochpreisigen Konsumgütern, welche nicht der Qualität des Originals entsprechen, ist sowohl dem Hersteller als auch einem Großteil der Verbraucher daran gelegen, die Waren auf Echtheit prüfen zu können. Hierzu werden diese üblicherweise mit sichtbaren Sicherheitsmerkmalen versehen.
Als Sicherheitsmerkmale werden beispielsweise Hologramme auf die Produkte aufgebracht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Verpackungen der Produkte mit Sicherheitsmerkmalen zu versehen. Beispielsweise werden zum Öffnen der Verpackungen um das Verpackungsmaterial herum Fäden, Bänder oder Schnüre eingelegt. Als Sicher­ heitsmerkmal sind diese sogenannten Aufreißmittel meist andersfarbig gestaltet, mit einer fühlbaren Materialstärke ausgestattet und teilweise mit einer scharfen, spürbaren Kante versehen. Ein Ende dieser Aufreißfäden ist meist als eine frei heraushängende, für den Benutzer bequem greifbare Lasche ausgebildet. Auch die Gestaltung dieser Lasche - beispielsweise deren Form, Länge oder Breite - wird als Originalitätsnachweis verwendet. Obwohl bei nicht hochwertigen Produkten meist auf diesen Aufwand verzichtet wird und oftmals der Aufreißfaden aus demselben Material wie die Verpackung besteht, ist immer häufiger zu beobachten, dass die bisher angewandten Merkmale zur Kennzeichnung der Originalität nicht ausreichen, um das Original wirksam zu schützen. Aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der auch für den Fälscher zugänglichen Techniken sind die Originalitäts- und Sicherheitsmerkmale jedoch leicht nachzuahmen und herzustellen. Die Forderung nach Erhöhung der technologischen Hürde für Fälscher wird immer größer.
In vielen Wirtschaftsbranchen erleiden die Hersteller erhebliche Verluste durch sogenannte "graue Ware". Dabei haben die Verbraucher meist hinsichtlich der "grauen Ware" kein besonderes Interesse an einer Echtheitsprüfung. Die Ware entspricht dem Original und ist in der Regel zu einem wesentlich tieferen Preis erhältlich. Hier liegt das Hauptinteresse an einer Echtheitsprüfung bei dem Hersteller. Es werden hier verdeckte und humanvisuell nicht erkennbare Sicherheitsmerkmale bevorzugt eingesetzt. Die Verbraucher werden durch Designänderungen nicht verunsichert. Die Unkenntnis der Art und Lage der Sicherheits­ merkmale soll verhindern, dass sich der Fälscher bei der Herstellung, z. B. der Verpackung für "graue Ware", auf die Prüftechnik und Prüfgeräte einstellen kann.
Ein generelles Problem sowohl bei der Produktpiraterie als auch bei der unautorisierten Produktion stellt die unautorisierte Herstellung von Verpackungen und Umverpackungen oder aber auch der Diebstahl derer, mit denen die Fälschungen oder die graue Ware verpackt werden und damit Originalität vorgetäuscht wird, dar.
In der EP 0 317 202 wird eine Verpackung mit einem Aufreißband beschrieben, wobei dieses zur Aufnahme magnetisch kodierter Informationen mit einem magnetisierbaren Material beschichtet ist.
Die WO 99/43556 A1 beschreibt Aufreißfäden als Sicherheitsmerkmal für Verpackungen mit einem oder mehreren Perforationslöchern, wobei diese beispielsweise Firmenlogos darstellen. Weiterhin werden Aufreißfäden mit einzelnen, metallisierten Abschnitten ver­ wendet, wobei sich innerhalb dieser metallisierten Abschnitte demetallisierte Zonen, welche insbesondere Figuren oder Buchstaben darstellen, befinden und/oder die metalli­ sierten Abschnitte Hologramme darstellen. Aber auch die Kombination des optisch wirksamen Sicherheitsmerkmals mit einer elektrisch wirksamen Merkmalsfarbe zur Kodierung von Informationen wird beschrieben.
In der DE 198 08 288 A1 wird vorgeschlagen, einzelne Abschnitte des Aufreißfadens vor­ zugsweise mit einer Beschichtungsdicke von 70 nm bis 200 nm zu metallisieren und innerhalb dieser metallisierten Abschnitte wiederum Zonen zu demetallisieren, beispiels­ weise Figuren oder Buchstaben darstellend. Eine Kompatibilität zu den bisher verwendeten Herstellungsmethoden und technologischen Herstellungsgeschwindigkeiten ist nicht gegeben. Durch die Strukturierung mittels Masken oder anderer Abdeckungen wird keine genügend hohe Auflösung erreicht. bzw. sind deren Nutzungsdauer zu gering.
Bekannt sind außerdem Metallisierungsbeschichtungen hergestellt durch Drucken. Beschichtungen, hergestellt mittels metallischer Druckfarben, lassen eine höhere Auflösung je nach Druckart, beispielsweise bei Streudrucken, zu. Die Bindemittelauswahl ermöglicht die Einstellung der partiellen Flächenwiderstände. Die Brillanz der Oberfläche liegt unter der durch Vakuumbeschichtungsverfahren hergestellten Oberflächen. Für Sicherheits­ merkmale, realisiert durch Metallisierungen mit partiellen Flächenwiderstandsänderungen bei gleichzeitiger, höchstmöglicher Brillanz der Oberfläche, stehen keine anwendbaren industriellen Technologien, insbesondere Vakuumtechnologien zur Verfügung, weil die üblichen Verarbeitungs- bzw. Herstellungsgeschwindigkeiten von ≧ 500 m/min nicht erreicht werden.
Alle vorbeschriebenen, verschiedenen Sicherheitsmerkmale, -vorkehrungen und Techniken werden in zunehmendem Maße von Fälschern in großen Maßstäben beherrscht und zumeist schon industriell angewendet, so dass zunehmend auf allen Märkten Fälschungen und "graue Ware" in Größenordnungen angeboten werden.
Aufgabe der Erfindung ist es neben der Überwindung der Nachteile aus dem Stand der Technik, Aufreißbänder bzw. -fäden zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane vorzuschlagen. Aus der wahlweisen nur dem Hersteller bzw. dem befugten Kontrollorgan bekannten Kombination von metallisierten Flächen, Flächenbrillanz, elektrisch leitfähigen Flächen und Flächenwider­ standsänderungen sind für den Fälscher nicht überwindbare, technologische Hürden vorzu­ schlagen.
Eingangs der Erfindungsbeschreibung sollen nachstehend Begriffe definiert werden, wie sie durchgehend auch in den Patentansprüchen verstanden werden.
Unter flächenhafter Metallisierung wird eine homogen metallisierte Fläche mit einer homo­ genen Oberflächenbrillanz verstanden.
Unter streuhafter Metallisierung ist eine nicht homogen metallisierte Fläche oder eine homogen metallisierte Fläche mit Demetallisierungen oder eine homogen metallisierte Fläche mit inhomogener Oberflächenbrillanz oder eine homogen metallisierte Fläche mit inhomogener Oberflächenbrillanz und Demetallisierungen zu verstehen.
Als Substrat bzw. Trägersubstrat wird jegliches Material bezeichnet, auf oder in welches Kodiermittel an- oder einzubringen sind, wobei unter Material beispielsweise Kunststoff- bzw. Metallfolie, Papier, Pappe und Textilgewebe zu verstehen ist.
Unter Kodiermittel werden im folgenden in dieser Beschreibung und in den Patentansprüchen Mittel zur Sicherung und Kodierung verstanden mit elektrischen, optischen oder magnetischen Wirkweisen.
Als Aufreißband werden im folgenden die verschiedenartigsten Aufreißbänder, -streifen, -fäden und Aufreißfolien und dergleichen zusammengefasst bezeichnet.
Unter Verpackungen sind sämtliche Umhüllungen, Teilumhüllungen, Umverpackungen, Kartonagen, Folien, Gewebe, Papier und Pappen sämtlich geeignet, um Produkte jeglicher Art zu umhüllen, zu verstehen.
Die erfindungsgemäßen Sicherheitsmerkmale sind aus mehreren, verschiedenen Komponenten, Kodiermitteln und elektrisch leitenden Schichten aufgebaut, wobei diese in unterschiedlicher Anordnung mit einem Trägersubstrat verbunden sind. Schichten an sich bekannter, elektrisch leitender Polymere finden Anwendung. Diese Sicherheitsmerkmale stellen gemäß dieser Erfindung Aufreißbänder dar, welche mit einer Verpackung, beispielsweise verpresst, verklebt oder gesiegelt, verbunden sind.
Voraussetzung für die Nutzung von elektrisch leitenden Polymerschichten in Kombination mit einer Metallisierungsschicht ist eine deutliche Differenz zwischen den Flächenwider­ ständen (≈ 100 kΩ/), insbesondere ist ein sehr hoher, elektrischer Flächenwiderstand der Metallisierungsschicht gefordert (≈ 200 kΩ/). Die marktüblichen und angewendeten Technologien zur Metallisierung erreichen geringe Flächenwiderstände.
Insbesondere die Beschichtung mittels elektrisch leitendem Polymer, z. B. Polyethylendio­ xythiophenpolystyrolsulfonat (PEDT/PSS) in Kombination mit einer Metallisierungs­ schicht ist als technologische Hürde für Fälscher zu nutzen, wobei sich das PFDT/PSS durch einen Flächenwiderstand im Bereich von 15-100 kΩ/ auszeichnet. Auf PE-Folien wird unter Nutzung eines Primers ein Flächenwiderstand von 50 kΩ/ erzielt.
Die Polymerschicht wird flächenhaft oder partiell aufgetragen, wobei sie vorzugsweise flächenmoduliert oder als Streudruck appliziert wird. Auf Grund der sich partiell ändernden Flächenwiderstände entsteht eine lesbare Kodierung. Diese wiederum lässt sich problemlos auf unterschiedliche Art detektieren, insbesondere mittels kapazitiver Kopplung.
Vorteilhaft ist eine mögliche, maschinelle, physikalische Zweifachprüfung des elektrisch leitenden Polymers PEDT/PSS, welche zum einen die elektrische Leitfähigkeit, zum anderen die optische Eigenschaft, beispielsweise im IR-Bereich, detektiert. Die IR-Eigen­ schaften sind mit steigender Wellenlänge (< 900 nm) sowie vom Auftragsgewicht bzw. der Schichtdicke effektiv nutzbar. Durch Absorption und Wellenlängenänderung sind messbare Kenngrößen gegeben. Durch diese Zweifachprüfung wird die Wahrscheinlichkeit der Iden­ tifikation von Fälschungen bzw. die Fehlerrate der nicht erkannten Fälschungen oder aber auch die Fehlerrate der echten, als Fälschung erkannten Produkte wesentlich verringert.
Eine erfindungsgemäß zu verwendende, metallisierte Fläche - insbesondere mit hoher Brillanz, bei der davon auszugehen wäre, dass diese eine gute, elektrische Leitfähigkeit besitzt, welche ein elektrisch leitendes Sicherheitsmerkmal beinhalten könnte oder aber selbst über kodierte Flächenwiderstandsänderungen ein Sicherheitsmerkmal darstellt - stellt eine weitere Hürde für einen Fälscher dar, da die Aufgabe, Funktion und Wirkungsweise der metallisierten Fläche weder zu vermuten noch offensichtlich sind.
Im einzelnen betrifft die Erfindung Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden, zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane. Die Aufreißbänder bestehen aus Substraten, aus flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen mit einem definierten Flächenwiderstand und aus elektrisch leitenden Polymeren, ebenfalls mit einem definierten Flächenwiderstand. Gemäß der Erfindung ist der Flächenwiderstand der flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen größer als 200 kΩ/, und der Flächenwiderstand von elektrisch leitenden Polymeren liegt in einer Größenordnung von 15 bis 100 kΩ/. Die Differenz zwischen den Flächenwiderständen der Applikationen und der elektrisch leitenden Polymere ist größer als 100 kΩ/. Diese Art erfindungsgemäßer Aufreißbänder wird mit Verpackungen verbunden.
Der Aufbau der Aufreißbänder - also die Anordnung von Substraten, elektrisch leitenden Polymeren, flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen, Schutzschichten, Trennmitteln und/oder Kleberschichten - wird je nach Bestimmung gewählt, wobei die einzelnen Schichten untereinander austauschbar sind. Als Trennmittel finden vorzugsweise silikonisierte Schichten oder aber Transferbänder bzw. -schichten Anwendung.
Je nach Verwendungszweck und angewandter Herstellungstechnologie kommen Primer zum Einsatz, wobei die Primer sowohl als Haftvermittler dienen als auch gemäß der Erfindung zum Glätten von aufgetragenen Substraten geeignet sind.
Die elektrisch leitenden Polymere, die flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen, die Substrate, gegebenenfalls auch die Schutzschichten und die Primer werden erfindungsgemäß als Kodiermittel so angeordnet, dass ihre elektrischen oder optischen oder magnetischen Wirkweisen mittels kapazitiver Kopplung detektierbar sind, also als Kodiermittel Anwendung finden.
Gemäß der Erfindung ist auch vorgesehen, die elektrisch leitenden Polymere partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert aufzutragen. Auch für diesen Fall ist eine daraus entstehende Kodierung kapazitiv detektierbar. Ebenso partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert applizierte, flächenhaft oder streuhaft metallisierte Applikationen sind als Kodierung mittels kapazitiver Kopplung detektierbar. Gemäß der Erfindung sind die Kodiermittel der Sicherheitsmerkmale physikalisch oder chemisch beeinflussbar. Insbesondere durch Energiezuführung in Form von sichtbarem Licht, UV-, IR- oder Wärmestrahlung reagieren die Kodiermittel für den Prüfer wahrnehmbar als Echtheits- bzw. Originalitätsmerkmal entweder in den Aufreißbändern oder in Verbindung mit der Verpackung. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, Reak­ tionsfarben als Kodiermittel zu verwenden, wobei die einzelnen Komponenten von Reaktionsfarben durch Kontaktierung miteinander reagieren und somit als Echtheits- bzw. Originalitätshinweis dienen.
Das gemäß der Erfindung einzusetzende, elektrisch leitende Polymer ist vorzugsweise ein Polyethylendioxythiophenpolystyrolsulfonat (PEDT/PSS).
Eine besondere Ausgestaltungsform der Erfindung sieht vor, Teilbänder zu einem Aufreiß­ band zusammenzufügen. Die einzelnen Teilbänder können - wie bereits beschrieben - aus Substraten, aus flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen und aus elektrisch leitenden Polymeren bestehen, wobei die einzelnen Teilbänder ebenfalls aus Schutz­ schichten, Trennmittelschichten, Kleberschichten und einem Primer bestehen können. Die Auswahl und Anordnung der einzelnen Schichten richtet sich nach der gewünschten Verwendung und nach der Verarbeitungstechnologie. Unterschiedliche Flächenwiderstände einzelner Schichten in den Teilbändern liegen auch hier im Bereich der Erfindung. Die gleich oder mit unterschiedlichem Aufbau hergestellten Teilbänder ergeben für sich allein oder aber nach ihrer Verbindung zu einem Aufreißband Kodierungen. Werden Kodierungen erst durch die Zusammenfügung von Teilbändern gebildet, so ist deren pass­ genaue Zusammenbringung eine wesentliche Voraussetzung.
Sämtliche Kodiermittel auf den Teilbändern und auf dem Aufreißband können auf der auf­ zubringenden Fläche unterschiedlich ausgerichtet sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert und beschrieben.
Die Zeichnungen zeigen:
Fig. 1a Teildarstellung eines Produkts in Folienverpackung mit Aufreißband;
Fig. 1b Schematisierte Teildarstellung eines Aufreißbandes;
Fig. 1c Schematisierte Teildarstellung eines Aufreißbandes mit Kodierung;
Fig. 2a-2c Schematischer Schichtaufbau verschiedener Varianten von Aufreißbändern;
Fig. 3a-3c Weitere Varianten eines schematischen Schichtaufbaus von Aufreißbändern;
Fig. 4a-4b Warenfluss bei der Herstellung von Aufreißbändern und "Abzweigung" im Warenfluss;
Fig. 5 Schematische Darstellung eines Zweikomponenten- Aufreißbandes;
Fig. 6 Schematische Darstellung eines kodierten Aufreißbandes.
Beispiel 1
In Fig. 1 ist ein Produkt in Folienverpackung 2 mit Aufreißband 1, welches mit der Folienverpackung 2 beispielsweise verpresst, verklebt oder gesiegelt ist, dargestellt. Das Aufreißband 1 ist üblicherweise als Flachfolie ausgebildet, die stärker ist als die Folien­ verpackung 2. Verwendung finden Aufreißfäden 1, die eine Dicke von ca. 30-50 µm und eine Breite von 1 mm bis 2 mm aufweisen. Zur besseren Kenntlichmachung ist das Aufreißband 1 häufig farblich gestaltet und hebt sich somit von der Folienverpackung 2 deutlich ab. Zum Greifen des Aufreißbandes 1 ist dieses am Anfang über die Folien­ verpackung 2 hinausstehend als Lasche 3 ausgebildet.
In der Fig. 1b ist ein erfindungsgemäßes Aufreißband 1 zur Identifikation der Originalität durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane schematisch als Teilstück dargestellt. Es enthält im wesentlichen ein Substrat 10, eine flächen- oder streuhaft metallisierte Applikation bzw. Applikationsschicht 13 und ein elektrisch leitendes Polymer 12 mit einem Flächenwiderstand in der Größenordnung von 15-100 kΩ/, wobei die Differenz zwischen dem Flächenwiderstand der flächen- oder streuhaft metallisierten Schicht 13 und dem Flächenwiderstand des elektrisch leitenden Polymers 12 größer als 100 kΩ/ ist. Die Schichten sind wahlweise austauschbar.
Beispiel 2
In diesem Ausführungsbeispiel ist das Substrat 10 mit einer flächenhaft metallisierten Schicht 13 mit einem Flächenwiderstand größer als 200 kΩ/ versehen. Das humanvisuell nicht sichtbare, elektrisch leitende Polymer 12 - hier ein Polyethylendioxythiophen­ polystyrolsulfonat - gibt hier den Hersteller und das Herstellungsdatum an und ist in Fig. 1c dargestellt.
Beispiel 3
Fig. 2a stellt eine weitere Variante des Aufreißbands 1 dar. Ein Substrat 10 ist mit einem Primer 11 geglättet. Auf diesem befindet sich das elektrisch leitende Polymer 12, welches wiederum, falls notwendig, mit einem Primer 11 versehen ist. Darauf folgt die metallisierte Schicht 13 und, falls anwendungsbedingt gewünscht, eine abschließende Schutzschicht 14, wobei auch zwischen der metallisierten Schicht 13 und der Schutzschicht 14 ein Primer 11 erforderlich sein kann. Auf der Schutzschicht 14 kann auch ein farblicher Lack - in der Fig. 2a nicht dargestellt - zur optischen Veredelung aufgetragen sein. Es ist auch denkbar, dass die Schutzschicht 14 aus einer solchen Lackschicht besteht. Die Lage des elektrisch leitenden Polymers 12 kann mit der metallisierten Schicht 13 vertauscht werden. Die verwendeten Primer 11 können jeweils auch als Haftvermittler wirken. Zusätzlich enthält das Aufreißband 1 eine Kleberschicht 15 zur Verbindung mit der Folienverpackung 2. Wird das Aufreißband 1 mit der Folienverpackung 2 verpresst oder gesiegelt, kann auf die Kleberschicht 15 verzichtet werden. Da das Aufreißband 1 meist auf Rollen gewickelt wird, ist es sinnvoll, eine Seite dessen mit einem Trennmittel 9, insbesondere einem Silikonfilm, zu versehen. Als Trennmittel 9 kann das Aufreißband 1 auch mit einem Transferband 16 (Fig. 2c) versehen werden, wobei das Transferband 16 Justagemittel 8, beispielsweise Perforationen, Magnetspuren oder optische Marken zum positionsgenauen Applizieren des Aufreißbandes 1 auf der Folienverpackung 2 enthält.
Beispiel 4
In Abwandlung des Beispiels 3 ist in dieser Ausgestaltungsform - dargestellt in Fig. 2b - das Substrat 10 beidseitig beschichtet, wobei auf der einen Seite des Substrats 10 sich ein elektrisch leitendes Polymer 12 und auf der anderen Seite die metallisierte Schicht 13 befindet.
Beispiel 5
Eine weitere Variante zeigt Fig. 2c. Zwei Teilbänder 30; 31 werden unabhängig voneinander hergestellt und miteinander verbunden. Die Teilbänder 30; 31 sind beispielsweise verklebt oder verpresst oder gesiegelt und bilden zusammengefügt das Aufreißband 1. Das eine Teilband 30 besteht neben anderen Schichten aus einem Substrat 10 und dem elektrisch leitenden Polymer 12, und das andere Teilband 31besteht im wesentlichen aus einem Substrat 10 und der metallisierten Schicht 13. Je nach beabsichtigter, künftiger Verwendung und je nach technologischen Möglichkeiten sind die wesentlichen Schichten der Teilbänder 30; 31 untereinander austauschbar, und die Teilbänder 30; 31 sind an unterschiedlichen Stellen zusammenfügbar.
Beispiel 6
In einer weiteren Ausgestaltungsform des Aufreißbandes 1 bzw. der Teilbänder 30; 31 ist das elektrisch leitende Polymer 12 flächenmoduliert appliziert. Die Fig. 3a verdeutlicht den schematischen Aufbau eines Teilstücks eines Aufreißbandes 1. Auf Grund der unterschiedlichen Auftragsstärke und der sich daraus ergebenden, sich ändernden Flächenwiderstände entsteht eine Kodierung. In diesem Ausführungsbeispiel repräsentieren die modulierten Flächenwiderstände eine spezifische Kodierung des Herstellers (hierzu Fig. 3a).
Beispiel 7
Dieses Beispiel beschreibt ein Aufreißband 1 bzw. Teilbänder 30; 31 ähnlich dem in Beispiel C beschriebenen, wobei das elektrisch leitende Polymer 12 partiell aufgetragen ist. Wie in Fig. 3b dargestellt, ergeben die partiellen Aufträge von Polymer 12 partiell sich ändernde Flächenwiderstände, die wiederum als Kodierungen dienen und Produktionsdaten, wie logistische Wege, Chargen, Bestimmungsorte, Produktklassen oder Seriennummern, darstellen können.
Beispiel 8
Variiert aus den Beispielen 6 und 7 wird anhand der Fig. 3c eine weitere Ausgestaltungs­ form des Aufreißbandes 1 bzw. der Teilbänder 30; 31 vorgestellt. Das elektrisch leitende Polymer 12 ist partiell aufgetragen, und die jeweiligen Abschnitte der partiellen Aufträge sind flächenmoduliert appliziert. Auf Grund der sich dadurch partiell ändernden Flächenwiderstände entsteht eine Kodierung, welche den Hersteller und das Herstellungsdatum, und durch die flächenmodulierten Abschnitte entsteht eine Kodierung, welche eine spezifische Kodierung des Herstellers repräsentieren.
Beispiel 9
Nach diesem Ausführungsbeispiel werden eine oder mehrere Kodierungen, kombiniert nach den Beispielen 6, 7 und/oder 8, vorgeschlagen, wobei diese in unterschiedlichen Flächen­ richtungen realisiert werden. So wird beispielsweise das elektrisch leitende Polymer 12 in einer Flächenrichtung partiell-flächenmoduliert - siehe Beispiel 8 - aufgetragen und in einer anderen Flächenrichtung partiell - siehe Beispiel 7 - appliziert, wobei in beiden Richtungen unterschiedliche Kodierungen entstehen.
Beispiel 10
In einer weiteren Ausgestaltungsform des Aufreißbandes 1 bzw. der Teilbänder 30; 31 wird ein Primer 11, wie das elektrisch leitende Polymer 12, in den Beispielen 6-9 partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert aufgetragen. Die dadurch entstehende Struktur des Primerauftrags 11 überträgt sich als Masterstruktur auf die aufzubringende Schicht aus elektrisch leitendendem Polymer 12 und/oder eine metallisierte Schicht 13. Es entstehen Kodierungen, wie in den Beispielen 6 bis 9 beschrieben.
Beispiel 11
Fig. 4a zeigt einen üblichen Warenfluss bzw. Verteilerweg für ein Aufreißband 1. Ein autorisierter Hersteller von Sicherheitsmerkmalen stellt das Aufreißband 1 her und liefert dies dem Verpacker. Die Möglichkeiten für Produktpiraten oder unautorisierte Produzenten, an dieses Aufreißband 1 zu gelangen, sind vielfältig und für den Kontrol­ lierenden leider oft nicht nachvollziehbar. Gemäß der Darstellung in Fig. 4a wird das Original-Aufreißband 1 beispielsweise während des Transports zum Verpacker "abgezweigt".
In Fig. 4b ist in getrennter Logistik ein Warenfluss wie durch Anwendung des erfindungsgemäßen Aufreißbandes 1, bestehend aus zwei oder mehreren Komponenten, dargestellt. Zwei Hersteller von Fadenkomponenten stellen Teile eines Aufreißbandes 1 her und liefern diese dem Verpacker. Diese Teilbänder 30; 31 werden vorzugsweise mit üblichen Transferverfahren - dargestellt in Fig. 5 - erst beim Verpacker miteinander verbunden und stellen jedes für sich Kodierungen oder durch die Kombination miteinander Kodierungen dar. Vorteilhafterweise sollten die Teilbänder 30; 31 oder die Kombination der Teilbänder 30; 31 kompatibel zu den üblichen Anlagen sein. Die Dicke der einzelnen Teil­ bänder 30; 31 ist so zu wählen, dass die Gesamtdicke des Aufreißbands 1 die üblicherweise verwendete Dicke von 30-50 µm nicht übersteigt.
Durch die Kombination wird eine weitaus höhere Sicherheitsstufe erreicht, da zwei Komponenten über verschiedene Verteilerwege zum Anwender gelangen. Durch die zwei getrennt gelieferten Komponenten entsteht eine sehr hohe Schwelle für Fälscher und Kriminelle oder unautorisierte Produzenten und ist in Fig. 4b durch unterbrochene Pfeile dargestellt.
Wie bereits oben erläutert, kann jedes Teilband 30; 31 für sich oder aber die Kombination der Teilbänder 30; 31 eine Kodierung darstellen. Aus der Kombination zweier Teil­ bänder 30; 31 entsteht ein kodiertes Aufreißband 1. Die Entstehung der Kodierung ist in Fig. 6 dargestellt. Erst durch das passgenaue Zusammenbringen beider Teilbänder 30; 31 entsteht die gewünschte Kodierung, welche die Originalität des Produkts repräsentiert. Verschiedene Kodierungsversionen sind durch gezielten Versatz beim Zusammenbringen beider Teilbänder 30; 31 zu erzielen. Die einzelnen Kodiermittel können verschiedene, vorzugsweise elektrische, magnetische, optische Wirkweisen besitzen. Durch ihre Anzahl, Anordnung, Geometrie und Eigenschaften oder deren Kombination entstehen für den Prüfer detektierbare Kodierungen. In diesem Ausführungsbeispiel stellt die Kodierung des Teilbandes 30 den Produktionsstandort 20 und die Kodierung des Teilbandes 31 die Produktionsdaten 21 dar.
Beispiel 12
In Abwandlung zu Beispiel 11 sind in dieser bevorzugten Ausführungsvariante die Kodie­ rungen des einzelnen Teilbandes 30; 31 unvollständig und ergeben erst in Kombination ein Aufreißband 1 mit einer entschlüsselbaren bzw. detektierbaren Kodierung. Insbesondere können die einzelnen Teilbänder 30; 31 auch Kodiermittel besitzen, welche physikalisch beeinflussbar sind, beispielsweise durch Energiezuführung, insbesondere in Form von sichtbarem Licht, UV-, IR- oder Wärmestrahlung oder aber auch durch chemische Beeinflussung. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, die einzelnen Teilbänder 30; 31 mit Komponenten einer Reaktionsfarbe zu versehen, welche bei Kontakt miteinander reagieren.
Beispiel 13
Unter Anwendung der in den Beispielen beschriebenen Varianten wird eine Kodierung erst durch das Verbinden eines Aufreißbandes 1 mit einer Verpackung aktiviert. Es entsteht eine entschlüsselbare bzw. detektierbare Kodierung durch Kombination des Aufreißbandes 1 mit Markierungen der Verpackung, beispielsweise durch die positions­ genaue Verbindung des Aufreißbandes 1 mit einer Folienverpackung 2.
Die Merkmale der Erfindung gehen außer aus den hier dargelegten Ausführungsbeispielen auch aus den Ansprüchen und den Zeichnungen hervor, wobei die Merkmale für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen der einzelnen Elemente vorteilhafte, schutzfähige Ausführungen darstellen, für die hier Schutz beansprucht wird.

Claims (24)

1. Sicherheitsmerkmale, vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden (1), zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane, bestehend aus Substraten (10), aus flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen (13) mit einem definierten Flächenwiderstand und aus elektrisch leitenden Polymeren (12) mit einem definierten Flächenwiderstand, wobei die Differenz zwischen den Flächenwiderständen größer als 100 kΩ/ ist und die Aufreißbänder (1) mit Verpackungen verbunden sind.
2. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächen­ widerstand der flächenhaft- oder streuhaft metallisierten Applikationen (13) größer ist als 200 kΩ/.
3. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächen­ widerstand von elektrisch leitenden Polymeren (12) in einer Größenordnung von 15-100 kΩ/ liegt.
4. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Substrate (10), elektrisch leitende Polymere (12) und flächenhaft oder streuhaft metallisierte Applikationen (13) wahlweise untereinander austauschbar angeordnet sind.
5. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreiß­ bänder (1) wahlweise Schutzschichten (14), Trennmittel (9) oder Kleberschichten (15) enthalten und diese untereinander austauschbar angeordnet sind.
6. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trenn­ mittel (9) vorzugsweise eine silikonisierte Schicht oder ein Transferband (16) ist und mit Justagemitteln (8), beispielsweise Perforationen, Magnetspuren, optischen Marken, oder auch mit deren Kombination ausgestattet ist.
7. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreiß­ bänder (1) Primer (11) enthalten, wobei die Primer (11) Substrate (10) glätten und als Haftvermittler dienen.
8. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass elektrisch leitende Polymere (12), flächenhaft oder streuhaft metallisierte Applikationen (13), Substrate (10), Schutzschichten (14) und Primer (11) wahlweise als Kodiermittel angeordnet sind.
9. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel mit elektrischen und/oder optischen und/oder magnetischen Wirkweisen ausgestattet sind.
10. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch leitenden Polymere (12) partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert appliziert sind.
11. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächenwiderstand der elektrisch leitenden Polymere (12) eine lesbare, insbesondere mittels kapazitiver Kopplung detektierbare Kodierung ist.
12. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die flächenhaft oder streuhaft metallisierten Appli­ kationen (13) partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert appliziert sind.
13. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flächenwiderstand der flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen (13) eine lesbare, insbesondere mittels kapazitiver Kopplung detektierbare Kodierung ist.
14. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel physikalisch oder chemisch beeinflussbar sind.
15. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel durch Energiezuführung, insbesondere in Form von sichtbarem Licht, UV-, IR- oder Wärmestrahlung als Sicherheitsmerkmal in den Aufreißbändern (1) und/oder in Verbindung mit der Verpackung reagieren.
16. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodiermittel aus Komponenten einer Reaktions­ farbe bestehen und erst durch Kontaktierung der Komponenten miteinander reagieren.
17. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Primer (11) partiell oder flächenmoduliert auf­ getragen sind.
18. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrisch leitende Polymer (12) ein Polyethylen­ dioxythiophenpolystyrolsulfonat (PLDT/PSS) ist.
19. Sicherheitsmerkmale vorzugsweise Aufreißbänder bzw. -fäden (1) zur Identifikation der Originalität von Produkten durch den Hersteller oder befugte Kontrollorgane, wie in den Ansprüchen 1 bis 18 beschrieben, bestehend aus mehreren Teilbändern (30; 31), wobei jedes dieser Teilbänder (30; 31) aus Substraten (10), aus flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen (13) mit einem definierten Flächenwiderstand oder aus elektrisch leitenden Polymeren (12) mit einem definierten Flächenwiderstand oder aus Kombinationen dieser besteht und die Differenz zwischen den Flächen­ widerständen größer als 100 kΩ/ ist und die aus Teilbändern (30; 31) zusammengefügten Aufreißbänder (1) mit Verpackungen verbunden sind.
20. Sicherheitsmerkmale nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Substrate (10), elektrisch leitende Polymere (12), flächenhaft oder streuhaft metallisierte Applikationen (13), Schutzschichten (14), Trennmittel (9), Justage­ mittel (8), Primer (11) und Kleberschichten (15) wahlweise untereinander austauschbar und in unterschiedlicher Anzahl in den einzelnen Teilbändern (30; 31) angeordnet sind.
21. Sicherheitsmerkmale nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilbänder (30; 31) im Schichtaufbau so angeordnet sind, dass sie eigenständige Kodiermittel und im miteinander verbundenen Zustand die Teilbänder (30; 31) andere, zusammengesetzte Kodiermittel enthalten.
22. Sicherheitsmerkmale nach den Ansprüchen 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Anzahl, Anordnung und/oder Geometrie der in den Teilbändern (30; 31) enthaltenen Substrate (10), elektrisch leitende Polymere (12), flächenhaft oder streuhaft metallisierten Applikationen (13) und deren passgenaue Zusammenbringung zu Aufreißbändern (1) Kodiermittel, beispielsweise als Produktionsstandort (20) oder als Produktionsdaten (21), angeordnet sind.
23. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass Komponenten einer Reaktionsfarbe in den Teilbändern (30; 31) enthalten sind und erst durch Kontaktierung der Teilbänder (30; 31) die Kompo­ nenten zu einem Kodierungsmittel miteinander reagieren.
24. Sicherheitsmerkmale nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreißbänder (1) und/oder die Teil­ bänder (30; 31) Kodiermittel enthalten und diese in unterschiedlichen Flächenrichtungen partiell oder flächenmoduliert oder partiell-flächenmoduliert ange­ ordnet sind.
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