DE10110392A1 - Verfahren zur Herstellung von Phenolen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von PhenolenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Phenolen, bei dem der pH-Wert des Reaktionsprodukts aus der säurekatalysierten Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden vor der Produktaufarbeitung bei einer Temperatur von mindestens 100 DEG C auf einen Wert von mindestens 8 eingestellt wird. Durch diese Verfahrensmaßnahme kann der Gehalt an unerwünschten Nebenprodukten im Spaltprodukt wie Hydroxyaceton deutlich verringert werden. Es ist besonders vorteilhaft, diese Verfahrensweise in ein Verfahren zur Herstellung von Phenolen durch: DOLLAR A a) säurekatalysierte Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden und DOLLAR A b) thermische Nachbehandlung des Spaltungsprodukts aus Schritt a), wobei die Temperatur in Schritt b) höher ist als in Schritt a) und mindestens 100 DEG C beträgt, DOLLAR A zu integrieren, wobei die Einstellung auf einen pH-Wert von mindestens 8 nach der thermischen Nachbehandlung und vor Abkühlen des Spaltprodukts erfolgt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur
Herstellung von Phenolen.
Das Verfahren der säurekatalysierten Spaltung von Cumolhydroperoxid in
Phenol und Aceton ist seit langem von besonderer industrieller
Bedeutung. Bei der Herstellung von Phenol aus Cumol nach dem Hock-
Verfahren wird in einer ersten Reaktionsstufe, der so genannten
Oxidation, Cumol zu Cumolhydroperoxid (CHP) oxidiert und das CHP
anschließend in einer Vakuumdestillation, der so genannten
Konzentrierung auf 65 bis 90 Gew.-% aufkonzentriert. In einer zweiten
Reaktionsstufe, der so genannten Spaltung, wird das CHP durch Einwirken
einer Säure, zumeist Schwefelsäure, in Phenol und Aceton gespalten.
Dabei wird das bereits in der Oxidation gebildete Dimethylphenylcarbinol
(DMPC) in einer Gleichgewichtsreaktion zum Teil in α-Methylstyrol (AMS)
und Wasser gespalten, ein weiterer Teil des DMPCs reagiert mit CHP zu
Dicumylperoxid (DCP), der Rest verbleibt in dem so genannten
Spaltprodukt. Nach Neutralisation des Spaltproduktes wird dieses
Produktgemisch üblicherweise destillativ aufgearbeitet.
Ein Teil des AMS oder des DMPCs bildet in der Spaltung Hochsieder
(Dimere, Cumylphenole, Bisphenole), die in der Destillation als
Rückstand ausgeschleust werden. Das nach der Neutralisation noch
vorliegende AMS wird in der Destillation zu Cumol hydriert und zur
Oxidation zurückgeführt. In der Spaltung nicht umgesetztes DMPC gelangt
als Hochsieder in den Rückstand, zum Teil setzt es sich in den heißen
Phenolkolonnen weiter um zu AMS, aus dem wiederum hochsiedende
Nebenkomponenten entstehen. Das DCP ist bei üblichen Spalttemperaturen
(50 bis 70°C) stabil. Es zersetzt sich thermisch in den heißen
Phenolkolonnen, wobei nach unseren Erfahrungen zum Teil o-Kresole
gebildet werden. Unter Einfluss von Säure kann DCP bei Temperaturen
oberhalb 80°C dagegen in Phenol, Aceton und AMS gespalten werden. Es
liegt daher nahe, unmittelbar nach der Spaltung das restliche DMPC und
das in der Spaltung gebildete DCP vollständig umzusetzen, und zwar durch
gezielte Erhöhung der Temperatur unter Einfluss der in der Spaltung als
Katalysator verwendeten Säure. Dadurch wird DMPC weitgehend in AMS und
DCP fast vollständig in Phenol, Aceton und ebenfalls AMS umgewandelt.
Eine derartige thermische Nachbehandlung des Spaltprodukts wurde bereits
in US 2 757 209 beschrieben, wobei Temperaturen über 100°C, speziell
von 110 bis 120°C verwendet wurden. Ziel dieser thermischen
Nachbehandlung war die vollständige Dehydratisierung des DMPC zu AMS. In
US 4 358 618 wird dagegen eine thermische Nachbehandlung beschrieben,
die zum Ziel hat, das in der Spaltung gebildete DCP vollständig in
Phenol, Aceton und AMS zu überführen, wobei Temperaturen von 120 und
150°C verwendet werden. In US 5 254 751 wird eine thermische
Nachbehandlung mit gleicher Zielsetzung wie in US 4 358 618 beschrieben,
wobei hier Temperaturen von 80 bis 110°C verwendet werden. In DE 197 55 026 A1
schließlich wird die Nachbehandlung in einem
Temperaturbereich von über 150°C durchgeführt. Bei all diesen aus dem
Stand der Technik bekannten Verfahren wird das thermisch behandelte
Produkt abschließend durch einen Kühler auf üblicherweise 40°C
abgekühlt, dann neutralisiert und nach Abtrennung einer Salze
enthaltenden wässrigen Phase destillativ aufgearbeitet.
Nachteilig bei den oben beschriebenen Verfahren ist, dass sich als
Nebenprodukte Hydroxyaceton und andere Carbonylverbindungen wie Acet
aldehyd bilden, die zum einen die Aufarbeitung des Reaktionsproduktes
erschweren und zum anderen insbesondere Hydroxyaceton mit Phenol in
speziellen Phenolreinigungsverfahren zu Hochsiedern reagiert, was zu
unerwünschten Verlusten an Phenol führt. Es wäre daher wünschenswert,
den Gehalt an Hydroxyaceton und anderen Verunreinigungen in dem
Spaltprodukt zu verringern.
US 6 066 767 beschreibt ein Verfahren zur Entfernung von Hydroxyaceton
und anderer Carbonylverbindungen aus dem Produkt der Spaltung von
Cumolhydroperoxid. Hierzu wird das Reaktionsprodukt der Cumolhydroper
oxidspaltung mit einer wässrigen Salzlösung in einem Temperaturbereich
von 15-80°C zur Entfernung von unter anderem Hydroxyaceton extrahiert.
Das beladenen Extraktionsmittel wird dann anschließend in einem
separaten Reaktor mit einer Base behandelt, um Hydroxyaceton in
Kondensationsprodukte umzuwandeln. Das so behandelte Extraktionsmittel
wird in die Extraktionsstufe zurückgeführt, wobei die Kondensations
produkte bei der Extraktion in die organische Phase übergehen und dann
bei der Aufarbeitung der Phenol und Aceton enthaltenden organischen
Phase abgetrennt werden. Die Beispiele zeigen, dass trotz der apparativ
sehr aufwendigen Reinigung durch Extraktion und anschließender Umsetzung
des extrahierten Hydroxyacetons die organische Produktphase, die der
weiteren Aufarbeitung zur Isolierung von Phenol zugeführt wird, immer
noch 500-800 ppm Hydroxyaceton enthält.
Aufgabe war es daher, ein Verfahren zur Herstellung von Phenolen zur
Verfügung zu stellen, bei dem in einfacher Weise eine Reduzierung von
unerwünschten Verunreinigungen insbesondere Hydroxyaceton vor der
Produktaufarbeitung erreicht werden kann.
Diese Aufgabe wurde durch ein Verfahren zur Herstellung von Phenolen,
bei dem der pH-Wert des Reaktionsprodukts aus der säurekatalysierten
Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden vor der Produktaufarbeitung bei
einer Temperatur von mindestens 100°C auf einen Wert von mindestens 8
eingestellt wird, gelöst.
Es wurde überraschenderweise festgestellt, dass diese einfache
Verfahrensweise zu einem drastisch verringerten Gehalt an unerwünschten
Nebenprodukten insbesondere Hydroxyaceton führt, ohne dass der in dem
zitierten Stand der Technik beschriebene apparative Aufwand notwendig
ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann besonders vorteilhaft in bisher
bekannte Verfahren zur Herstellung von Phenolen durch
- a) säurekatalysierte Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden und
- b) thermische Nachbehandlung des Spaltungsprodukts aus Schritt a), wobei die Temperatur in Schritt b) höher ist als in Schritt a),
integriert werden, da hier das Reaktionsprodukt der Alkylarylhydroper
oxidspaltung bereits in der Regel mit der erforderlichen Temperatur von
mindestens 100°C anfällt und die pH-Werteinstellung vor der ansonsten
üblichen Abkühlung auf etwa 40°C in einfacher Weise erfolgen kann.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich zur säurekatalysierten
Spaltung von einem oder mehreren Alkyarylhydroperoxiden (AAHP), wie z. B.
α-Methylbenzylhydroperoxid, α-Methyl-p-methylbenzylhydroperoxid, α,α-
Dimethylbenzylhydroperoxid, auch bekannt als Isopropylbenzolhydroperoxid
oder Cumolhydroperoxid (CHP), α,α-Methylethylbenzylhydroperoxid, auch
bekannt als sek. Butylbenzolhydroperoxid, α,α-Dimethyl-p-methyl-
benzylhydroperoxid, α,α-Dimethyl-p-ethylbenzylhydroperoxid, α-Methyl-α-
phenylbenzylhydroperoxid. Insbesondere eignet sich das erfindungsgemäße
Verfahren zur säurekatalysierten Spaltung von Gemischen von
Alkyarylhydroperoxiden, die zumindest Cumolhydroperoxid (CHP) aufweisen.
Ganz besonders bevorzugt eignet sich das erfindungsgemäße Verfahren zur
Spaltung von CHP.
Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Verfahren beispielhaft anhand der
säurekatalysierten Spaltung von CHP in Phenol und Aceton beschrieben,
ohne dass das erfindungsgemäße Verfahren auf diese Ausführungsform
beschränkt sein soll.
Aus DE-A 100 21 482 ist ein Verfahren zur Herstellung von Phenol durch
- a) säurekatalysierte Spaltung von Cumolhydroperoxid und
- b) thermische Nachbehandlung des Spaltungsprodukts aus Schritt a), wobei die Temperatur in Schritt b) höher ist als in Schritt a),
bekannt, bei dem zum Erwärmen des thermisch zu behandelnden
Spaltprodukts aus Schritt a) in Schritt b) im Reaktor die Reaktionswärme
zumindest einer in diesem Reaktor ablaufenden exothermen Reaktion
genutzt wird. Vorzugsweise ist hierbei die exotherme Reaktion die
säurekatalysierte Spaltung von Cumolhydroperoxid. Dieses Verfahren kann
in einfacher Weise, wie oben beschrieben, entsprechend der vorliegenden
Erfindung modifiziert werden.
Diese Verfahrensweise hat den Vorteil, dass gegenüber herkömmlichen
Verfahren wesentlich weniger Dampf zum Erwärmen des Spaltproduktes
benötigt wird. Bei einem genügend großen Betrag an frei werdender
Reaktionswärme bei der thermischen Nachbehandlung des Spaltproduktes
kann auf den Einsatz von Dampf zum Erwärmen des Spaltproduktes völlig
verzichtet werden. Im Gegensatz zu Verfahren bzw. Vorrichtungen, bei
welchen Dampf oder andere geeignete Wärmeträger dauernd zum Erwärmen des
Spaltproduktes eingesetzt wird, tritt der Effekt des Foulings von
Wärmeübergangsaggregaten in wesentlich geringerem Ausmaß bzw. gar nicht
auf.
Die thermische Nachbehandlung von Spaltprodukt, das bei der
säurekatalysierten Spaltung von Cumolhydroperoxid in Phenol und Aceton
anfällt, hat den Zweck, den Anteil an Dimethylphenylcarbinol (DMPC) und
Dicumylperoxid (DCP) im Spaltprodukt zu verringern, da diese
Verbindungen bei der anschließenden Aufarbeitung des Spaltproduktes, bei
welcher mehrere destillative Schritte zur Stofftrennung durchgeführt
werden, mit anderen Verbindungen oder mit sich selbst zu hochsiedenden,
teerähnlichen Verbindungen weiterreagieren. Diese hochsiedenden
Verbindungen können störend in den weiteren Prozessschritten zur
Aufarbeitung von Spaltprodukt wirken. Durch die Bildung der Hochsieder
wird außerdem die Ausbeute im Gesamtprozess der Hock'schen
Phenolsynthese deutlich verringert.
Durch die thermische Behandlung bzw. Nachbehandlung von Spaltprodukt
werden das in diesem enthaltende DMPC in α-Methylstyrol (AMS) und Wasser
und das ebenfalls vorhandene DCP in Phenol, AMS und Aceton gespalten.
Das bei diesen Reaktionen entstehende AMS lässt sich bei der weiteren
Aufarbeitung des Spaltproduktes von diesem abtrennen und zu Cumol
hydrieren, welches als Ausgangsstoff in den Gesamtprozess der
Phenolherstellung rückgeführt werden kann. Auf diese Weise werden die
Ausbeuteverluste durch Bildung von Nebenprodukten verringert.
Aus oben genannten Gründen wird das thermisch nachzubehandelnde
Spaltprodukt auf eine Temperatur von über 100°C, vorzugsweise von über
115°C erwärmt. Diese thermische Nachbehandlung wird auch als Temperung
bezeichnet. Somit weist das Spaltprodukt bereits die für die
erfindungsgemäße pH-Werteinstellung notwendige Temperatur auf.
Zur thermischen Nachbehandlung des Spaltproduktes wird dieses in einen
Reaktor, vorzugsweise in einen Rohrreaktor überführt und erwärmt. Das
Erwärmen bzw. Erhitzen des Spaltproduktgemischs erfolgt durch Nutzen der
Reaktionswärme, die beim Ablauf zumindest einer exothermen Reaktion im
Spaltprodukt entsteht. Vorzugsweise ist eine der exothermen Reaktionen
die säurekatalysierte Spaltung von CHP. Da das Erwärmen des
Spaltproduktes durch Nutzung der Reaktionswärme einer exothermen
Reaktion direkt erfolgt, kann auf eine indirekte Wärmeübertragung
mittels Wärmeübertragern zur Erwärmung des Spaltproduktes unter
Umständen ganz verzichtet werden.
Auch durch die Spaltung von DMPC in AMS und Wasser, vor allem aber auch
durch die Spaltung von DCP in Phenol, Aceton und AMS wird, da es sich
ebenfalls um exotherme Reaktionen handelt, ebenfalls Reaktionswärme
frei, die einer definierten Erhöhung der Temperatur im Spaltprodukt
entspricht. Diese Temperaturdifferenz liegt je nach Anfangsgehalten an
DMPC und DCP üblicherweise zwischen 10 und 20°C. Typische
Konzentrationen an DMPC sind Konzentrationen von 0,5 bis 2 Gew.-%.
Typische Konzentrationen von DCP liegen im Bereich von 2 bis 6 Gew.-%.
Die durch diese oben genannten exothermen Reaktionen frei werdende
Wärmemenge muss bei der Berechnung der erforderlichen
Anfangskonzentration von CHP im Spaltprodukt vor der thermischen
Nachbehandlung, die zum Erwärmen des Spaltproduktes auf die gewünschte
Temperatur notwendig ist, berücksichtigt werden.
Als Anhaltspunkt zur Berechnung der notwendigen CHP-Anfangskonzentration
kann die Faustformel dienen, dass die Spaltung von einer 1 Gew.-%igen
CHP-Lösung ungefähr so viel Wärme freisetzt, wie zur Erhöhung der
Temperatur der Lösung um 6,8 bis 7,0°C notwendig ist. Eine 6 Gew.-%ige
CHP-Lösung würde also durch Spaltung des gesamten CHPs um 40,8 bis 42°C
erwärmt werden. Die Faustformel gilt für die bei der CHP-Spaltung
üblicherweise eingesetzten Lösungen. Diese weisen üblicherweise
zumindest Cumol, Phenol und Aceton aber nur geringe Mengen (von 0 bis 15 Gew.-%)
an Wasser auf. Auf Grund der höheren Wärmekapazität des Wassers
würde die Spaltung von CHP in einer Lösung bzw. Dispersion, die 99 Gew.-
% Wasser und 1 Gew.-% CHP aufweist diese Lösung nur um 3,5°C erhöhen.
Für Spaltgemische, die einen höheren Wasseranteil als üblich aufweisen,
muss deshalb der Erwärmungsfaktor neu bestimmt werden. Diese Bestimmung
kann auf eine dem Fachmann bekannte Weise in einfachen Vorversuchen
erfolgen.
Vorteilhafterweise wird das zur Erzeugung der Wärme notwendige
zusätzliche CHP nachträglich in das Spaltprodukt zugegeben, sofern es im
Spaltproduktgemisch noch nicht ausreichend vorhanden ist.
Vorzugsweise wird zur Spaltung von CHP Schwefelsäure als Katalysator
eingesetzt. Vorzugsweise weist das Spaltproduktgemisch eine
Konzentration an Schwefelsäure von 50 bis 1000 wppm auf. Es kann
vorteilhaft sein, die Säureaktivität, dass heißt die Säurestärke des
Spaltproduktes vor der thermischen Behandlung zu verändern. Die
Säurestärke ist abhängig von der Säurekonzentration und der
Konzentration an Wasser im Spaltgemisch. Je höher der Wassergehalt im
Spaltgemisch ist, desto mehr Säure muss dem Spaltgemisch zudosiert
werden, um auf die gleiche Säureaktivität zu kommen, wobei die
Wasserkonzentration bei der Berechnung der Säurestärke zum Quadrat
eingeht. So beträgt zum Beispiel die Säurestärke einer Spaltgemisch-
Lösung, die 200 wppm Schwefelsäure und 2 Gew.-% Wasser nur ein
Sechzehntel der Säurestärke einer Spaltgemisch-Lösung die 200 wppm
Schwefelsäure und 0,5 Gew.-% Wasser aufweist.
Die ideale Säurestärke und damit die ideale Zusammensetzung des
Spaltgemisches in Bezug auf Säurekonzentration und Wasserkonzentration
kann durch einfache Vorversuche ermittelt werden. Bei Spaltgemischen,
die eine Wasserkonzentration von bis zu 6 Gew.-% aufweisen, erweist sich
eine Schwefelsäurekonzentration von 100 bis 500 wppm im Spaltgemisch als
besonders vorteilhaft. Zur Erhöhung der Säurestärke wird üblicherweise
Schwefelsäure nachdosiert. Zur Senkung der Säurestärke kann dem
Spaltprodukt eine Base, wie z. B. Phenolatlauge, Ammoniak oder
Natronlauge, oder Wasser hinzugefügt werden. Vorzugsweise wird dem
Spaltprodukt Wasser hinzugefügt.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsart des erfindungsgemäßen
Verfahrens weist das thermisch zu behandelnde Spaltprodukt eine CHP-
Konzentration auf, die in Kombination mit den Konzentrationen an
weiteren Verbindungen, die exotherm reagieren, bei der Spaltreaktion
eine genau so große Wärmemenge freisetzt, dass das Spaltproduktgemisch
auf die gewünschte Temperatur für die thermische Nachbehandlung
aufgeheizt wird.
Alle in DE-A 100 21 482 beschriebenen Ausführungsformen und die dafür
geeigneten Reaktoren, können in dem erfindungsgemäßen Verfahren
ebenfalls eingesetzt werden.
Alternativ kann auch analog der in DE-A 100 51 581 beschriebenen
Verfahrensweise ein Gemisch aus einem zumindest Cumolhydroperoxid
werden, wobei dieses Gemisch in zumindest zwei Teilmengen aufgetrennt
wird und mindestens eine dieser Teilmengen der säurekatalytischen
Spaltung gemäß Schritt a) zugeführt wird und eine andere dieser
Teilmengen einer thermischen Nachbehandlung gemäß Schritt b) unterzogen
wird und der pH-Wert des Reaktionsproduktes aus Schritt b)
erfindungsgemäß eingestellt wird.
Die zumindest zwei Teilmengen des Gemisches werden vorzugsweise so
behandelt, dass eine Teilmenge zur Spaltung von Cumolhydroperoxid bei
einer Temperatur von 45 bis 99°C, vorzugsweise von 45 bis 90°C
behandelt wird und eine andere Teilmenge zur Spaltung von
Cumolhydroperoxid auf Temperaturen von über 100°C erwärmt wird. Bei der
Teilmenge, die auf Temperaturen über 100°C erwärmt wird, findet eine
Spaltung von Cumolhydroperoxid mit integrierter thermischer
Nachbehandlung statt. Vorzugsweise wird diese Teilmenge bei einer
Temperatur von über 115°C, besonders bevorzugt über 130°C und ganz
besonders bevorzugt über 150°C behandelt, wobei sich diese Temperatur
durch die in diesem Schritt ablaufende exotherme Reaktion einstellt.
Die genaue Einstellung der Gemischzusammensetzung, die der
Hochtemperaturspaltung bzw. der thermischen Nachbehandlung unterzogen
wird, um eine gewünschte Temperatur zu erhalten, ist detailliert in DE-A 100 51 581
beschrieben. Diesbezüglich wird hierauf verwiesen. Außerdem
können alle in DE-A 100 51 581 beschriebenen Ausführungsformen und die
dafür geeigneten Reaktoren auch bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der pH-Wert des Produkts aus der Cumolhydroperoxidspaltung auf
einen Wert von größer 9, vorzugsweise größer 10, besonders bevorzugt
größer 11, insbesondere im Bereich von 9-13, vorzugsweise 10-12
eingestellt wird. Innerhalb dieser bevorzugten Bereiche wird eine
besonders starke Abnahme des Hydroxyacetongehalts im Spaltprodukt
beobachtet. Die pH-Werteinstellung kann durch Zumischen einer Base zum
Spaltprodukt mittels geeigneter Apparaturen, wie z. B. einem oder
mehreren statischen Mischern, bewirkt werden.
Die pH-Werteinstellung erfolgt vorteilhafterweise mit einer Base
ausgewählt aus wässriger NaOH und wässriger Phenolatlösung. Wässrige
Phenolatlösung ist hierzu besonders geeignet, da sie ohnehin in dem
Prozess zur Herstellung von Phenol anfällt und auf diese Weise einfach
wieder zurückgeführt werden kann.
Der bevorzugte Temperaturbereich für die pH-Werteinstellung gemäß der
vorliegenden Erfindung insbesondere bei Integration des
erfindungsgemäßen Verfahrensweise in einen Prozess mit thermischer
Nachbehandlung des Spaltprodukts beträgt 100°C-160°C, vorzugsweise
110°C-150°C.
Da bei der pH-Werteinstellung durch Neutralisation der für die
Spaltreaktion benötigten Säure Salze gebildet werden, kann es je nach
Reaktionsbedingungen zweckmäßig sein, das Spaltprodukt vor der pH-
Werteinstellung mit Wasser zu sättigen. Dadurch kann das Ausfallen von
Salzen bzw. die Ablagerung von Salzkrusten auf Ausrüstungsgegenständen
vermieden werden. Durch diese Maßnahme kann das erfindungsgemäße
Verfahren besonders ökonomisch betrieben werden, da Totzeiten zur
Reinigung der Anlage von Salzablagerungen weitgehend vermieden werden
können.
Es wird angenommen, ohne dass man sich durch eine Theorie binden will,
dass das bei der Spaltreaktion gebildete Hydroxyaceton in dem
erfindungsgemäßen Temperatur- und pH-Bereich zu Kondensationsprodukten
abreagiert, die einfach aus dem Produktgemisch abgetrennt werden können.
Andererseits bewirkt die pH-Werteinstellung unmittelbar nach der
Temperung, dass säurekatalysierte Nebenreaktionen, worunter auch die
Reaktion von Hydroxyaceton mit Phenol fällt, die zu Ausbeuteverlusten an
Phenol führen, und noch während der Abkühlphase stattfinden können,
unterbunden werden. Somit führt das erfindungsgemäße Verfahren in
einfacher Weise sowohl zu einer vereinfachten Abtrennung von
Nebenprodukten als auch zu einer Verbesserung der Selektivität, da
sowohl Hydroxyaceton durch Umsetzung aus dem Spaltprodukt entfernt wird
und gleichzeitig unter anderem die unerwünschte Reaktion von
Hydroxyaceton mit Phenol unterbunden wird.
Um das erfindungsgemäße Verfahren, insbesondere die Entfernung von
Hydroxyaceton aus dem Spaltprodukt durch Umsetzung des Hydroxyacetons zu
Kondensationsprodukten, besser steuern zu können, kann es zweckmäßig
sein, das Spaltprodukt nach der pH-Werteinstellung und vor dem Abkühlen
einem Verweilzeitbehälter zuzuführen. Je nach gewählter Temperatur kann
eine Verweilzeit im Bereich von 10-3600 Sekunden eingestellt werden,
wobei mit zunehmender Temperatur des Spaltprodukts die Verweilzeit
abnimmt. Um einen optimalen Stoffaustausch zu gewährleisten, ist es
vorteilhaft, wenn im Verweilzeitbehälter die wässrige Phase in der
organischen Spaltproduktphase dispergiert bleibt. Dies kann durch eine
geeignete dem Fachmann an sich bekannte strömungstechnische
Ausgestaltung des Verweilzeitbehälters erreicht werden. So kann z. B. ein
stehender zylindrischer Apparat mit Trennblechen ausgerüstet werden,
durch die das von unten nach oben strömende Zweiphasengemisch ständig
umgelenkt wird und so einer Entmischung entgegengewirkt wird.
Gegebenenfalls können auch mehrere Apparate parallel oder in Reihe
geschaltet verwendet werden, deren Inhalt durch Pumpen über eine am
jeweiligen Apparat installierte Kreislaufleitung umgewälzt wird, so dass
eine Entmischung vermieden wird.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ist ein Phenol und Aceton
aufweisendes Gemisch erhältlich, bei dem der Gehalt an Hydroxyaceton
einen Wert von 400 wppm, vorzugsweise 300 wppm. Besonders bevorzugt 200 wppm
und ganz besonders bevorzugt 100 wppm nicht übersteigt.
Das Spaltprodukt wird nach der erfindungsgemäßen pH-Werteinstellung
abgekühlt, danach neutralisiert und aufgetrennt. Diese Schritte sind dem
Fachmann an sich bekannt und für die vorliegende Erfindung nicht
wesentlich, so dass eine genauere Beschreibung nicht notwendig ist.
Die vorliegende Erfindung soll nun anhand der Figuren weiter
verdeutlicht werden.
Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung des in OZ 5666 beschriebenen
Verfahrens mit integrierter Temperung bei der Hochtemperaturspaltung.
Über Leitung a wird ein Konzentrat, welches das zu spaltende CHP
aufweist über einen Mischer M mit dem Spaltprodukt c, aus dem Reaktor Ra
zu einem Gemisch vermischt. Über Leitung s kann, bei Einsatz eines
homogenen Katalysators, dieser in das Spaltprodukt c gegeben werden.
Eine Teilmenge des Gemisches aus dem Mischer M wird in einen ersten
Reaktor Ra, den Niedertemperaturspaltreaktor, eingespeist. Bei dem
Niedertemperaturspaltreaktor Ra kann es sich nicht nur um einen Reaktor
handeln, der z. B. als Rohrreaktor mit Rückführung oder als
rückvermischter Apparat ausgeführt sein kann, es können auch mehrere
hintereinander geschaltete Reaktoren als Niedertemperaturspaltreaktor
bezeichnet werden. Das aus dem Niedertemperaturspaltreaktor austretende
Niedertemperaturspaltprodukt wird im Falle eines Rohrreaktors über
Leitung c über den Mischer M im Kreis zurück in den
Niedertemperaturspaltreaktor gefahren. Über Leitung b' wird ein Teil des
Gemisches vor Eintritt in den Reaktor Ra in einen zweiten Spaltreaktor
Rb, den Hochtemperaturspaltreaktor gefahren, in welchem die thermische
Hochtemperaturspaltung stattfindet. Vor dem Reaktor Rb kann über eine
Leitung optional Wasser (H2O) in die Teilmenge des Gemisches gefahren
werden. Über Leitung d verlässt das Hochtemperaturspaltprodukt den
Reaktor Rb und kann einer Aufarbeitung zugeführt werden. Mittels des
Wärmetauschers W kann dem Hochtemperaturspaltprodukt Wärme entzogen
werden.
Fig. 2 zeigt eine Vorrichtung zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens. Die Vorrichtung ist im Vergleich zu der in Fig. 1
beschriebenen Vorrichtung zusätzlich mit Zuführeinrichtungen für Wasser
und eine Base vorzugsweise Phenolatlauge in der Leitung d unmittelbar in
Anschluss an den Austritt aus dem Hochtemperaturspaltreaktor versehen.
Damit wird sichergestellt, dass das Spaltprodukt bei der Temperatur mit
der es aus dem Hochtemperaturspaltreaktor austritt von mindestens 100°C
mit Wasser gesättigt und auf den erfindungsgemäßen pH-Wert eingestellt
wird. Nach erfolgter pH-Werteinstellung kann dem Spaltprodukt mittels
des Wärmetauschers W Wärme entzogen werden.
Fig. 3 zeigt eine bevorzugte Vorrichtung zur Ausführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens, bei der zwischen den Zuführeinrichtungen
für Wasser und Base und dem Wärmetauscher W zusätzlich ein
Verweilzeitbehälter VZ angeordnet ist.
Die Vorzüge des erfindungsgemäßen Verfahrens werden nun anhand von
Beispielen verdeutlicht.
In einer Vorrichtung gemäß Fig. 1 wurde ein Spaltprodukt aus 68 Gew.-%-
igem Cumolhydroperoxid hergestellt. Die Vorrichtung wurde so betrieben,
dass das Spaltprodukt bei Austritt aus dem Hochtemperaturspaltreaktor
einen Wassergehalt von 1 Gew.-% und eine Temperatur von 120°C aufweist.
Das Spaltprodukt wurde auf 40°C abgekühlt und anschließend neutralisiert
(pH = 7). Der Gehalt an Hydroxyaceton im Spaltprodukt betrug 1200 wppm.
Das Vergleichsbeispiel wurde wiederholt mit dem Unterschied, dass die
Spaltung mit einer Vorrichtung gemäß Fig. 3 durchgeführt wurde. Das
Spaltprodukt wurde unmittelbar nach Austritt aus dem Hochtemperatur
spaltreaktor mit Wasser auf einen Wassergehalt von 8 Gew.-% gesättigt
und dann durch Zugabe einer Phenolatlauge hergestellt aus 10 Gew-%-iger
NaOH auf einen pH-Wert von 10,5 eingestellt. Nach einer Verweilzeit von
10 min wurde das Spaltprodukt auf 40°C abgekühlt und anschließend
neutralisiert (pH = 7). Der Gehalt an Hydroxyaceton im Spaltprodukt betrug
360 wppm.
Beispiel 1 wurde wiederholt mit dem Unterschied, dass das Spaltprodukt
durch Zugabe einer Phenolatlauge hergestellt aus 20 Gew.-%-iger NaOH auf
einen pH-Wert von 11,0 eingestellt wurde. Der Gehalt an Hydroxyaceton im
Spaltprodukt betrug 30 wppm.
Der Vergleich zwischen den erfindungsgemäßen Beispielen und dem
Vergleichsbeispiel zeigt, dass mit vergleichsweise einfachen Maßnahmen
der Gehalt an Hydroxyaceton im Spaltprodukt deutlicht verringert werden
kann. Dadurch wird sowohl die nachfolgende Aufarbeitung vereinfacht als
auch die Produktselektivität gesteigert. Selbst in Vergleich zu der
Lehre von US 6 066 767 (Beispiel 4), bei der ein hoher apparativer
Aufwand betrieben wird, um den Hydroxyacetongehalt von 1300 wppm auf 500 wppm
zu senken, kann mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine deutlich
stärkere Absenkung des Hydroxyacetongehalts erreicht werden.
Claims (16)
1. Verfahren zur Herstellung von Phenolen, bei dem der pH-Wert des
Reaktionsprodukts aus der säurekatalysierten Spaltung von Alkyl
arylhydroperoxiden vor der Produktaufarbeitung bei einer
Temperatur von mindestens 100°C auf einen Wert von mindestens 8
eingestellt wird.
2. Verfahren zur Herstellung von Phenolen durch:
- a) säurekatalysierte Spaltung von Alkylarylhydroperoxiden und
- b) thermische Nachbehandlung des Spaltungsprodukts aus Schritt a), wobei die Temperatur in Schritt b) höher ist als in Schritt a) und mindestens 100°C beträgt,
- a) das Reaktionsprodukt aus Schritt b) vor dem Abkühlen auf einen pH-Wert von mindestens 8 eingestellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
zum Erwärmen des thermisch zu behandelnden Spaltprodukts aus
Schritt a) in Schritt b) im Reaktor die Reaktionswärme zumindest
einer in diesem Reaktor ablaufenden exothermen Reaktion genutzt
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
die in Schritt b) im Reaktor ablaufende exotherme Reaktion die
säurekatalysierte Spaltung von Alkylhydroperoxiden ist.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Gemisch aus einem zumindest ein zu spaltendes Alkylhydro
peroxid aufweisendem Konzentrat und einem Spaltprodukt aus Schritt
a) erzeugt wird dieses Gemisch in zumindest zwei Teilmengen
aufgetrennt wird und mindestens eine dieser Teilmengen einer
säurekatalytischen Spaltung gemäß Schritt a) unterzogen wird und
eine andere dieser Teilmengen einer thermischen Nachbehandlung
gemäß Schritt b) unterzogen wird.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
der pH-Wert auf einen Wert im Bereich von 9-13, vorzugsweise 10
-12 eingestellt wird.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die pH-Werteinstellung mit einer Base
ausgewählt aus wässriger NaOH und wässriger Phenolatlösung
erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die pH-Werteinstellung mit
Phenolatlösung erfolgt, die aus dem Prozess zur Herstellung von
Phenol stammt.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur bei der pH-
Werteinstellung 100°C-160°C, vorzugsweise 110°C-150°C beträgt.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionsprodukt vor der pH-
Werteinstellung mit Wasser gesättigt wird.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionsprodukt nach der pH-
Werteinstellung und vor dem Abkühlen in einen Verweilzeitbehälter
geleitet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verweilzeit 10-3600 Sekunden
beträgt.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, dass
in dem Verweilzeitbehälter die wässrige Phase in der organischen
Spaltproduktphase dispergiert bleibt.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Alkylarylhydroperoxid Cumolhydroperoxid ist.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass das Reaktionsprodukt nach der pH-
Werteinstellung abgekühlt, danach neutralisiert und aufgetrennt
wird.
16. Ein Phenol und Aceton aufweisendes Gemisch erhältlich nach einem
Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Gehalt an Hydroxyaceton
einen Wert von 400 wppm nicht übersteigt.
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