DE10110078A1 - Hydrodynamische Kupplung, Betriebsmittelversorgungssystem für eine hydrodynamische Kupplung und Anfahreinheit mit einer hydrodynamischen Kupplung - Google Patents
Hydrodynamische Kupplung, Betriebsmittelversorgungssystem für eine hydrodynamische Kupplung und Anfahreinheit mit einer hydrodynamischen KupplungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine hydrodynamische Kupplung DOLLAR A - mit zwei Schaufelrädern - einem Pumpenrad und einem Turbinenrad -, die miteinander einen torusförmigen Arbeitsraum bilden; DOLLAR A - mit einer drehfest mit dem Pumpenrad gekoppelten Pumpenradschale, welche das Turbinenrad in axialer Richtung unter Bildung eines ersten Betriebsmittelführungskanals oder -raumes umschließt; DOLLAR A - mit einem zweiten Betriebsmittelführungskanal oder -raum, welcher im Bereich des Innendurchmessers des torusförmigen Arbeitsraumes oder unterhalb dessen mündet; DOLLAR A - der erste und zweite Betriebsmittelführungskanal oder -raum sind wahlweise jeweils als Zufuhr- oder Ablaufkanal oder -raum zum oder vom torusförmigen Arbeitsraum nutzbar.
Description
Die Erfindung betrifft eine hydrodynamische Kupplung, im einzelnen mit
den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruches 1; ferner ein
Betriebsmittelversorgungssystem für eine hydrodynamische Kupplung und
eine Anfahreinheit mit einer hydrodynamischen Kupplung.
Anfahreinheiten für den Einsatz in Schaltgetrieben, automatisierten
Schaltgetrieben oder Automatgetrieben sind in einer Vielzahl von
Ausführungen bekannt. Diese umfassen in der Regel ein
hydrodynamisches Bauelement in Form eines hydrodynamischen Drehzahl-
/Drehmomentwandlers oder einer hydrodynamischen Kupplung. Bezüglich
einer möglichen Ausführung einer Anfahreinheit für den Einsatz in
Getrieben mit einer hydrodynamischen Kupplung wird auf die Druckschrift
DE 198 04 635 A1 verwiesen.
Diese offenbart eine Ausführung einer
Anfahreinheit mit geringer axialer Baulänge, umfassend ein Pumpenrad und
ein Turbinenrad, die miteinander einen torusförmigen Arbeitsraum bilden,
wobei das Pumpenrad auf der Motorabtriebsseite angeordnet ist, d. h. das
Turbinenrad ist räumlich zwischen einem Eingang der Anfahreinheit und
dem Pumpenrad angeordnet. Das Pumpenrad ist zu diesem Zweck
drehfest über ein Element, welches gleichzeitig die Pumpenradschale
bildet, mit dem Eingang bzw. mit einem mit diesem gekoppelten Antrieb
drehfest verbunden. Es ist eine Überbrückungskupplung vorgesehen,
welche parallel zur hydrodynamischen Kupplung geschaltet ist. Diese
ermöglicht eine Leistungsübertragung vom Eingang der Anfahreinheit zum
Ausgang unter Umgehung des hydrodynamischen Bauelementes. Die
Überbrückungskupplung ist dabei als separates Bauelement neben der
Einheit aus Pumpenrad und Turbinenrad angeordnet. Des weiteren umfaßt
die Anfahreinheit eine Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen,
welche in einem Durchmesserbereich angeordnet ist, der oberhalb der
radial äußeren Abmessung des torusförmigen Arbeitsraumes der
hydrodynamischen Kupplung angeordnet ist und Bestandteil der
Überbrückungskupplung ist bzw. ein Kupplungselement bildet. Anders
ausgedrückt ist die Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen im
wesentlichen im Bereich einer Ebene oder geringfügig versetzt zueinander
mit der hydrodynamischen Kupplung angeordnet. Diese Lösung baut zwar
schon relativ kurz, erfüllt jedoch hinsichtlich der erforderlichen axialen
Baulänge nicht die Erfordernisse bestimmter vorgegebener
Einbausituationen. Des weiteren ist diese Ausführung aufgrund der Vielzahl
von Funktionselementen durch eine hohe Bauteilanzahl sowie einen
enormen Montageaufwand charakterisiert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anfahreinheit der
eingangs genannten Art, umfassend eine hydrodynamische Kupplung und
eine Überbrückungskupplung, welche parallel schaltbar sind, sowie deren
Einzelelemente derart weiterzuentwicklen, daß diese durch einen sehr
geringen Bauraumbedarf in axialer Richtung sowie eine geringe
Bauteilanzahl und die Zusammenfassung von Funktionselementen
charakterisiert ist. Der konstruktive Aufwand sollte dabei möglichst gering
gehalten werden.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist durch die Merkmale der
Ansprüche 1, 4 und 11 charakterisiert. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in
den Unteransprüchen beschrieben.
Eine Hydrodynamische Kupplung mit zwei Schaufelrädern - einem
Pumpenrad und einem Turbinenrad - die miteinander einen torusförmigen
Arbeitsraum bilden, umfaßt eine drehfest mit dem Pumpenrad gekoppelte
Pumpenradschale, welche das Turbinenrad in axialer Richtung unter
Bildung eines ersten Betriebsmittelführungskanales oder -Raumes
umschließt. Ferner ist ein zweiter Betriebsmittelführungskanal oder -Raum,
welcher im Bereich des Innendurchmessers des torusförmigen
Arbeitsraumes oder unterhalb dessen mündet, vorgesehen.
Erfindungsgemäß sind der erste und zweite Betriebsmittelführungskanal-
bzw. -Raum wahlweise jeweils als Zufuhr- oder Ablaufkanal bzw. -Raum zum
torusförmigen Arbeitsraum nutzbar. Durch diese wahlweise Änderung der
Funktion der einzelnen Betriebsmittelführungskanäle bzw. -Räume kann die
Durchströmungsrichtung der hydrodynamischen Kupplung auf einfache Art
und Weise zwischen zentripetal und zentrifugal geändert werden.
Die erfindungsgemäße Lösung bildet die konstruktive Grundvoraussetzung
des Aufbaus einer hydrodynamischen Kupplung für die Schaffung einer
Anfahreinheit mit minimaler axialer Baulänge beim Einsatz in
Anfahreinheiten mit Überbrückungskupplung und Druckaufbau für die
Überbrückungskupplung über die Betriebsmittelführung der
hydrodynamischen Kupplung.
Um eine Zuführung des Betriebsmittels bei zentripetaler Durchströmung,
d. h. Durchströmung der hydrodynamischen Kupplung über den ersten
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum zum radial äußeren Bereich des
torusförmigen Arbeitsraumes im Bereich der Trennebene zwischen
Pumpen- und Turbinenrad und von dort in den sich im torusförmigen
Arbeitsraum bildenden Arbeitskreislauf zu gewährleisten, ist es erforderlich,
Pumpenrad und Turbinenrad in entsprechender Art und Weise zueinander
anzuordnen und einen Spalt zwischen ihnen so zu gestalten, daß der so
gebildete Eintrittswinkel immer eine Zufuhr in die Meridianströmung des
Arbeitskreislaufes bewirkt und nicht abströmend wirkt. Dazu sind
Pumpenrad und Turbinenrad in radialer Richtung mit Versatz ausgeführt.
Das der hydrodynamischen Kupplung zugeordnete Betriebsmittelsystem
umfaßt eine Betriebsmittelversorgungsquelle und einen ersten Anschluß zur
Kopplung mit dem ersten Betriebsmittelführungskanal oder -Raum sowie
einen zweiten Anschluß zur Kopplung mit dem zweiten
Betriebsmittelführungskanal oder Raum. Erfindungsgemäß sind Mittel zur
wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung der hydrodynamischen
Kupplung durch Zuweisung der Funktion des Zulaufes oder des Ablaufes
zu den beiden Betriebsmittelversorgungskanälen oder -Räumen
vorgesehen. Der Begriff Anschluß ist nicht nur als konstruktives Element
sondern hinsichtlich seiner Funktion als funktionales Element zu verstehen.
Gemeint ist der Übergang zwischen den Betriebsmittelführungskanälen
oder -Räumen der hydrodynamischen Kupplung und den
Verbindungsleitungen zur Betriebsmittelquelle. Dabei können einzelne
Elemente des Betriebsmittelversorgungssystems auch Bestandteil der
hydrodynamischen Kupplung sein oder nicht. Dies gilt insbesondere für die
Mittel zur wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung der
hydrodynamischen Kupplung durch Zuweisung der Funktion des Zulaufes
oder des Ablaufes zu den beiden Betriebsmittelversorgungskanälen oder
-Räumen und/oder Teile der Verbindungsleitungen zwischen
Betriebsmittelversorgungsquelle und den Betriebsmittelführungskanälen
oder Räumen.
Mit dem erfindungsgemäß gestalteten Betriebsmittelversorgungssystem
einer hydrodynamischen Kupplung kann die Durchströmungsrichtung einer
hydrodynamischen Kupplung auf einfache Art und Weise ohne bauliche
Modifikationen geändert werden. Der Grundaufbau einer
hydrodynamischen Kupplung gemäß Anspruch 1 wird beibehalten.
Bezüglich der Ausgestaltung des Betriebsmittelversorgungssystems
bestehen mehrere Möglichkeiten. Die konkrete Ausführung erfolgt
entsprechend den Erfordernissen des Einsatzfalles und liegt im Ermessen
des zuständigen Fachmannes.
In einer besonders einfachen Ausgestaltung umfassen die Mittel eine
Ventileinrichtung mit wenigstens zwei Schaltstellungen. Eine erste
Schaltstellung ist dabei durch die Kopplung zwischen Zulauf und erstem
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum und Ablauf und zweitem
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum und die zweite Schaltstellung
durch die Kopplung zwischen Zulauf und zweitem
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum und Ablauf und erstem
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum charakterisiert. Beide
Betriebsmittelführungskanäle oder -Räume sind vorzugsweise über einen
offenen Kreislauf miteinander gekoppelt.
Bei der Ausführung der hydrodynamischen Kupplung handelt es sich um
eine Strömungskupplung, d. h. ein Bauelement, welches bei
Leistungsübertragung zwischen einem Antrieb und einem Abtrieb nur eine
Drehzahlwandlung zuläßt, d. h. gegenüber einem Wandler frei von einer
Wandlung des Drehmomentes und damit zwangsweise gekoppelt der
Drehzahl ist. Diese können geregelt oder ungeregelt sein. Geregelte
hydrodynamische Kupplungen sind Kupplungen, bei denen der
Füllungsgrad während des Betriebes beliebig zwischen voller Füllung und
Entleerung verändert werden kann, wodurch die Leistungsaufnahme und
damit die Übertragungsfähigkeit der Kupplung einstellbar und beim Einsatz
in Fahrzeugen eine stufenlose lastabhängige Drehzahlregelung der
Antriebsmaschine und/oder Abtriebsseite ermöglicht wird. Die
hydrodynamische Kupplung kann dabei als Kupplung mit einem
torusförmigen Arbeitsraum, der von einem als Pumpenrad fungierenden
Primärschaufelrad und einem als Turbinenrad fungierenden
Sekundärschaufelrad gebildet wird oder als sogenannte Doppelkupplung,
d. h. mit zwei, vom Primärschaufelrad und Sekundärschaufelrad gebildeten
torusförmigen Arbeitsräumen ausgebildet sein. Die Regelbarkeit erfolgt
primär über die Änderung des Massenstromes, d. h. die Beeinflussung des
Füllungsgrades im Arbeitsraum bzw. des Betriebsmittelumlaufes im
Arbeitskreislauf. Die Steuerung- und/oder Regelung des Füllungsgrades der
hydrodynamischen Kupplung erfolgt dabei vorzugsweise über eine
Drucksteuerung. Gekoppelt mit der Füllungsgradänderung ist dabei die
Veränderung des Absolutdruckes des torusförmigen Arbeitsraumes. Daher
können Teilfüllungszustände über die Veränderung des Absolutdruckes
eingeregelt werden. Diese freie Einstellbarkeit ermöglicht es, hinsichtlich
unterschiedlicher Kriterien, beispielsweise Energieverbrauch und
Schadstoffemission, optimierte Betriebspunkte im Kennfeld der
Antriebsmaschine anzusteuern.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterentwicklung besteht die Möglichkeit, die
einzelnen Betriebsmittelführungskanäle oder Räume über einen offenen
Kreislauf miteinander zu koppeln und jedem oder zumindestens einem
Betriebsmittelführungskanal oder Raum eine steuerbare Ventileinrichtung
zuzuordnen, wobei über die Vorgabe der in den Betriebsmittelkanälen bzw.
Räumen einzustellenden Druckwerte die Strömungsrichtung und die
übertragbare Leistung in der hydrodynamischen Kupplung festgelegt
werden kann.
Die erfindungsgemäß eine hydrodynamische Kupplung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gestaltete Anfahreinheit umfaßt einen mit einem Antrieb
koppelbaren Eingang und einen mit einem Abtrieb koppelbaren Ausgang.
Zwischen dem Eingang und dem Ausgang ist die hydrodynamische
Kupplung angeordnet. Dem Pumpenrad ist dabei eine sogenannte
Pumpenradschale zugeordnet, welche drehfest mit diesem verbunden ist
und das Turbinenrad in axialer Richtung unter Bildung eines ersten
Betriebsmittelführungskanales oder -Raumes umschließt. Die
Pumpenradschale kann dabei einteilig mit dem Pumpenrad ausgeführt
sein, vorzugsweise werden jedoch mehrteilige Ausführungen verwendet,
wobei die drehfeste Verbindung über entsprechende Verbindungselemente
oder andere Kopplungsmöglichkeiten erfolgt. Ferner umfaßt die
hydrodynamische Kupplung einen zweiten Betriebsmittelführungskanal
oder -Raum, welcher im Bereich des Innendurchmessers des torusförmigen
Arbeitsraumes oder unterhalb dessen mündet. Erfindungsgemäß sind der
erste und zweite Betriebsmittelführungskanal bzw. -Raum wahlweise jeweils
als Zufuhr- oder Ablaufkanal bzw. -Raum zum torusförmigen Arbeitsraum
nutzbar. Durch diese wahlweise Änderung der Funktion der einzelnen
Betriebsmittelführungskanäle bzw. -Räume kann die
Durchströmungsrichtung der hydrodynamischen Kupplung auf einfache Art
und Weise zwischen zentripetal und zentrifugal geändert werden.
Die Anfahreinheit umfaßt des weiteren eine schaltbare Kupplung,
insbesondere eine Überbrückungskupplung, welche zur hydrodynamischen
Kupplung parallel schaltbar ist. Dies bedeutet, daß im Regelfall,
insbesondere für den Einsatz in automatisierten Schaltgetrieben, während
eines Großteils des Betriebes der Anfahreinheit die Leistungsübertragung
über nur eines der beiden Elemente - hydrodynamische Kupplung oder
Überbrückungskupplung - erfolgt. Im erstgenannten Fall erfolgt die
Leistungsübertragung über einen hydrodynamischen Leistungszweig unter
Ausnutzung der Vorteile der hydrodynamischen Leistungsübertragung,
während im zweiten Fall die Leistungsübertragung im wesentlichen
mechanisch durch die mechanische Durchkupplung erfolgt. Es besteht
dabei jedoch auch die Möglichkeit, daß beide Elemente zumindest im
Übergangsbereich, d. h. bei Umschaltung zwischen hydrodynamischem und
mechanischem Leistungszweig gemeinsam in Eingriff stehen. Dieser
gemeinsame Eingriff ist jedoch von beschränkter Dauer und sollte
bestimmte vordefinierte Zeiten nicht überschreiten. Die
Überbrückungskupplung ist als mechanische Kupplung, vorzugsweise in
Scheibenbauweise, ausgeführt.
Die Überbrückungskupplung umfaßt mindestens ein erstes
Kupplungselement in Form einer ersten Kupplungsscheibe und ein zweites
Kupplungselement in Form einer zweiten Kupplungsscheibe, die
miteinander wenigstens mittelbar, d. h. entweder direkt oder indirekt über
weitere Übertragungsmittel reibschlüssig miteinander in Wirkverbindung
bringbar sind. Dabei ist eine Integration von Bestandteilen der
Überbrückungskupplung im hydrodynamischen Bauelement vorgesehen.
Diese wird dadurch realisiert, daß ein Kupplungselement, in der Regel eine
erste Kupplungsscheibe drehfest mit dem Eingang, insbesondere der
Primärradschale verbunden ist, während die andere zweite
Kupplungsscheibe drehfest mit dem Ausgang, vorzugsweise dem
Turbinenrad verbunden ist. Den Kupplungsscheiben sind Mittel zur
Erzeugung einer Anpreßkraft und damit zur Erzeugung einer wenigstens
mittelbaren reibschlüssigen Verbindung zwischen erster Kupplungsscheibe
und zweiter Kupplungsscheibe zugeordnet.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht durch Integration der einzelnen
Elemente der Überbrückungskupplung in das Anfahrelement in Form der
hydrodynamischen Kupplung eine Ausgestaltung einer Anfahreinheit mit
sehr geringem Bauraumbedarf in axialer Richtung, da hier bereits ohnehin
vorhandene Bauelemente gleichzeitig mit der Übernahme der Funktion des
anderen Elementes betraut werden.
Die Mittel zur Erzeugung einer Anpreßkraft umfassen mindestens ein mit
Druckmittel beaufschlagbares Kolbenelement. Dieses kann separat den
Kupplungsscheiben zugeordnet werden. In einer besonders kompakten
und damit vorteilhaften Ausgestaltung wird jedoch das Turbinenrad als
Kolbenelement genutzt. Der Druckraum zur Beaufschlagung des
Kolbenelementes wird vom Turbinenrad umschlossenen Teil des
torusförmigen Arbeitsraumes gebildet. Bezüglich der konstruktiven
Ausführung zur Übernahme der Funktion eines Elementes und des
weiteren eines Elementes der Mittel zur Erzeugung einer Anpreßkraft
bestehen im wesentlichen die nachfolgend genannten Möglichkeiten:
- 1. drehfeste Kopplung des Turbinenrades mit dem Ausgang der Anfahreinheit jedoch axiale Verschiebbarkeit des Turbinenrades;
- 2. drehfeste Verbindung des Turbinenrades mit dem Ausgang der Anfahreinheit und in axialer Richtung elastische Ausführung der Kopplung zwischen Turbinenrad und Ausgang.
Im erstgenannten Fall wird die reibschlüssige Verbindung zwischen der
ersten Kupplungsscheibe und der zweiten, drehfest mit dem Turbinenrad
verbundenen Kupplungsscheibe durch die Verschiebung des
Turbinenrades gewährleistet, während im zweiten Fall lediglich eine
reversible Verformung der Verbindung zwischen Turbinenrad und Ausgang
der Anfahreinheit die Anpressung ermöglicht. Beide Lösungen sind dabei
für Ausführungen mit im entkuppelten Zustand geringem axialen Abstand
zwischen erster und zweiter Kupplungsscheibe geeignet, während die
erstgenannte Lösung auch für größere Abstände denkbar ist. Die axiale
Verschiebbarkeit des Turbinenrades erfolgt dabei in einem Bereich von 0,1
bis 2 mm.
Um eine nahezu selbsttätige Überbrückung und des weiteren eine sichere
Betriebsweise bei Leistungsübertragung über das hydrodynamische
Kupplungselement zu realisieren, bedarf es bei axialer Verschiebbarkeit des
Turbinenrades einer Gegenkraft, welche das Turbinenrad in seiner Lage
gegenüber dem Pumpenschaufelrad fixiert. Diese Gegenkraft wird
erfindungsgemäß von zum Arbeitsraum zugeführtem Betriebsmittel erzeugt,
welches entlang des Außenumfanges des Turbinenrades zwischen den
einzelnen Kupplungsscheiben der Überbrückungskupplung in den Bereich
der Trennebene zwischen Pumpenrad und Turbinenrad im Bereich des
äußeren Durchmessers des torusförmigen Arbeitsraumes geführt wird und
von dort in das Pumpenrad eingebracht wird und die hydrodynamische
Kupplung zentripetal durchströmt. Üblicherweise liegen beide
Kupplungsscheiben der schaltbaren Kupplung nahe aufeinander. Der dabei
verbleibende Spalt im 10-tel-mm Bereich dient als Drosselstelle für das
durchströmende Betriebsmittel. Durch diese Drosselstelle stellt sich eine
Druckdifferenz zwischen den Kolbenflächen ein, aus der die erforderliche
Anpreßkraft für das Öffnen und Schließen für die Überbrückung resultiert.
Dies kann im einfachsten Fall bei Ausführungen mit drehfester Verbindung
und axialer Verschiebbarkeit durch Vorspannung des Turbinenrades
realisiert werden, beispielsweise mittels mindestens einer Federeinrichtung.
Dies ist in Analogie auch bei der in axialer Richtung erfolgenden
elastischen Anbindung des Turbinenrades an den Ausgang möglich. Bei
Umschaltung vom hydrodynamischen Betrieb auf mechanischen Durchtrieb
wird die Betriebsmittelzuführung hinsichtlich ihrer Richtung geändert, d. h.
nicht mehr um den Außenumfang des Turbinenrades sondern die
Durchströmung erfolgt zentrifugal. Die zwischen den Kupplungsscheiben
durch Führung des Betriebsmittels bei zentripedaler Durchströmung
bedingte und am Turbinenrad wirksame Gegenkraft fällt weg. Das
Betriebsmittel wird nunmehr im Bereich des Innenumfanges dem
torusförmigen Arbeitsraum zugeführt und die durch das Betriebsmittel am
Turbinenrad erzeugte Druckkraft bewirkt eine Verschiebung oder
Verkippung des Turbinenrades in Richtung vom Pumpenrad weg, wobei
die mit dem Turbinenrad drehfest verbundene Kupplungsscheibe
reibschlüssig mit der mit der Pumpenradschale gekoppelten
Kupplungsscheibe in Wirkverbindung gebracht wird.
Bezüglich der Anbindung der ersten und zweiten Kupplungsscheibe an das
Turbinenrad bzw. die Pumpenradschale bestehen eine Vielzahl von
Möglichkeiten. Die räumliche Anordnung erfolgt in axialer Richtung
betrachtet neben dem torusförmigen Arbeitsraum bzw. dahinter. Die
Anordnung in radialer Richtung ist durch Außen- und Innenabmessungen
gekennzeichnet, welche vorzugsweise im Bereich zwischen dem äußeren
und dem inneren Durchmesser des torusförmigen Arbeitsraumes liegen.
Vorzugsweise sind die Reibflächen, welche von den Kupplungsscheiben
gebildet werden, parallel zur Trennebene zwischen dem Pumpenrad und
dem Turbinenrad ausgerichtet, so daß die erforderliche Anpreßkraft
möglichst gering gehalten werden kann; fertigungstechnische Toleranzen
sind ohne Probleme ausgleichbar.
Vorzugsweise erfolgt die drehfeste Kopplung mit dem Turbinenrad direkt
an der Rückseite des den Torus bildenden Teiles des Turbinenrades. Die
drehfeste Verbindung der einzelnen Kupplungsscheiben mit dem
Turbinenrad und dem Pumpenrad bzw. der Pumpenradschale kann
ebenfalls auf unterschiedliche Art und Weise realisiert werden. Denkbar
sind
- a) die einteilige Ausführung von Kupplungsscheibe und Turbinenrad und/oder Kupplungsscheibe und Pumpenradschale;
- b) Ausbildung der einzelnen Kupplungsscheiben als separate Bauelemente und drehfeste Kopplung über entsprechende Verbindungselemente mit dem Pumpenrad und/oder dem Turbinenrad.
In beiden Fällen kann die Reibfläche direkt von der Kupplungsscheibe, d. h.
im erstgenannten Fall von der Außenseite des Turbinenrades und einer
Innenfläche der Pumpenradschale und im zweiten Fall vom separaten
Bauelement gebildet werden oder aber von einem, dem Außenumfang des
Turbinenrades oder den einzelnen Kupplungsscheiben zugeordneten
Reibbelag.
Unter einem weiteren besonders vorteilhaften Aspekt der Erfindung umfaßt
die Anfahreinheit eine Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen,
insbesondere einen Torsionsschwingungsdämpfer. Dieser ist zum
hydrodynamischen Bauelement in Form der hydrodynamischen Kupplung
und zur Überbrückungskupplung vorzugsweise in Reihe angeordnet. Dies
wird dadurch erzielt, daß die Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen
zwischen dem Turbinenrad und dem Ausgang angeordnet ist. Das
bedeutet, daß das Turbinenrad mit dem Eingang der Vorrichtung zur
Dämpfung von Schwingungen gekoppelt ist oder über die reibschlüssige
Verbindung bei Überbrückung des hydrodynamischen Leistungszweiges
der Eingang der Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen mit dem
Pumpenrad über die Pumpenradschale drehfest verbunden wird. Räumlich
erfolgt die Anordnung der Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen
dabei in axialer Richtung betrachtet im wesentlichen im Bereich bzw. in
einer Ebene mit dem hydrodynamischen Bauelement. In radialer Richtung
ist die Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen innerhalb des den
Innenumfanges des den torusförmigen Arbeitsraum bildenden Teiles der
hydrodynamischen Kupplung beschreibenden Durchmessers angeordnet.
Mit dieser Ausführung wird neben einer besonders kurzen axialen Baulänge
auch der in radialer Richtung zur Verfügung stehende Bauraum optimal
ausgenutzt. Bezüglich der Ausführung der Vorrichtung zur Dämpfung von
Schwingungen bestehen keinerlei Restriktionen, d. h. jegliche Art von
Schwingungsdämpfer ist denkbar. Zum Einsatz gelangen dabei
beispielsweise Vorrichtungen zur Dämpfung von Schwingungen, welche
lediglich auf Reibdämpfung basieren oder hydraulische
Dämpfungseinrichtungen. Die Ausführung als hydraulische
Dämpfungseinrichtung umfaßt neben einem Primärteil und einem
Sekundärteil, welche drehfest miteinander zum Zwecke der
Drehmomentenübertragung koppelbar sind, und in Umfangsrichtung
gegeneinander um einen bestimmten Winkel verdrehbar sind, Mittel zur
Feder- und/oder Dämpfungskopplung zwischen dem Primärteil und dem
Sekundärteil. Die Mittel zur Dämpfungskopplung umfassen dabei mit
Hydraulikflüssigkeit füllbare Kammern, in welche Schwingungen verlagert
werden. Die Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen muß dabei
lediglich auf das Ausgangsmoment am Turbinenrad ausgelegt werden,
weshalb die Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen in radialer und
axialer Richtung sehr klein baut und in der Regel keine Vergrößerung der
durch das hydrodynamische Bauelement vorgegebenen Abmessungen der
Anfahreinheit bewirkt.
Auch andere Anordnungen der Vorrichtung zur Dämpfung von
Schwingungen sind denkbar, beispielsweise nur in einem Leistungszweig
in Reihe zur schaltbaren Kupplung vor oder hinter dieser oder zur
hydrodynamischen Kupplung.
Bezüglich der räumlichen Anordnung von Pumpenrad und Turbinenrad
bezogen auf den Eingang und den Ausgang der Anfahreinheit bestehen im
wesentlichen die zwei folgenden Möglichkeiten:
- 1. Anordnung des Pumpenrades in axialer Richtung zwischen dem Eingang der Anfahreinheit und dem Turbinenrad der hydrodynamischen Kupplung;
- 2. Anordnung des Turbinenrades der hydrodynamischen Kupplung in axialer Richtung zwischen dem Eingang der Anfahreinheit und dem Pumpenrad.
Vorzugsweise findet die letztgenannte Möglichkeit Anwendung, da in
diesem Fall trotz geringem Bauraumes die Kollisionsmöglichkeiten der
einzelnen Elemente optimal beherrscht werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich für den Einsatz in
Schaltgetrieben, insbesondere Automatgetrieben, aber auch Getrieben mit
stufenlosen Getriebeteil (CVT), beispielsweise in Form von
Zugmittelgetrieben und Toroidalgetrieben. Die Anfahreinheit kann dabei als
Baueinheit separat vormontiert handelbar sein. Die Verbindung mit dem
Getriebe erfolgt dabei durch Integration im Getriebegehäuse oder
Hintereinanderschaltung mit Schaltstufen, wobei in beiden Fällen die
Kopplung beispielsweise durch Aufstecken auf eine mit Nachschaltstufen
koppelbare Welle oder einem stufenlosen Getriebeteil realisiert werden
kann.
Unter einem weiteren Aspekt der Erfindung ist die erfindungsgemäße
Anfahreinheit sowohl für den Einsatz in Antriebssträngen in stationären
Anlagen als auch Fahrzeugen geeignet.
Die erfindungsgemäße Lösung ist nachfolgend anhand von Figuren
erläutert. Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt:
Fig. 1a und 1b verdeutlichen das Grundprinzip der erfindungsgemäßen
wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung
einer hydrodynamischen Kupplung;
Fig. 2a verdeutlicht eine vorteilhafte Ausgestaltung einer
erfindungsgemäßen Anfahreinheit;
Fig. 2b verdeutlicht ein Detail gemäß Fig. 2a;
Fig. 3 verdeutlicht eine vorteilhafte Ausgestaltung gemäß
Fig. 2a;
Fig. 4 verdeutlicht eine vorteilhafte Ausführung einer
Anfahreinheit mit gegenüber den Ausführungen gemäß
Fig. 2 und Fig. 3 mit vertauschten Schaufelrädern;
Fig. 5a und 5b verdeutlichen die beiden Durchströmungszustände
anhand einer Ausführung gemäß Fig. 2;
Fig. 6 und 7 zeigen in schematisch stark vereinfachter Darstellung
Möglichkeiten zur Realisierung einer Drucksteuerung.
Die Fig. 1a und 1b verdeutlichen in schematischer vereinfachter
Darstellung das Grundprinzip der Funktionsänderungen durch Änderung
der Durchströmung einer hydrodynamischen Kupplung 1. Diese umfaßt ein
in der Regel als Pumpenrad 2 bezeichnetes Primärrad und ein als
Sekundärrad bezeichnetes Turbinenrad 3. Beide bilden miteinander einen
torusförmigen Arbeitsraum 4, in welchem während des Betriebes der
hydrodynamischen Kupplung ein geschlossener Arbeitskreislauf 5 durch
Umwälzung des Betriebsmittels gebildet wird. Das Primärrad 2 ist drehfest
mit einer Pumpenradschale 6 gekoppelt, welches in axialer Richtung das
Turbinenrad 3 umschließt. Die Pumpenradschale 6 umschließt dabei das
Turbinenrad 3 derart, daß zwischen dem Außenumfang 7 des
Turbinenrades und der Innenkontur 8 der Pumpenradschale mindestens
ein Betriebsmittelführungskanal oder -Raum 9 zur Führung von
Betriebsmittel gebildet wird. Im einzelnen soll dieser es ermöglichen,
Betriebsmittel zwischen Turbinenrad 3 und Pumpenradschale 6 im Bereich
der radial äußeren Abmessungen 10 der hydrodynamischen Kupplung 1,
insbesondere des Primärrades 2 und des Turbinenrades 3 im Bereich einer
Trennebene 11 zwischen Pumpenrad 2 und Turbinenrad 3 von oben in
Richtung des sich im torusförmigen Arbeitsraum 4 einstellenden
Arbeitskreislaufes 5 in diesen einzubringen und eine zentripetale
Durchströmung zu gewährleisten. Des weiteren ist der hydrodynamischen
Kupplung 1 mindestens ein Betriebsmittelführungskanal oder -Raum 12
zugeordnet, welcher eine Zufuhr des Betriebsmittels zum torusförmigen
Arbeitsraum 5 in zentrifugaler Richtung ermöglicht. Bei dem
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum 12 kann es sich dabei um eine
Leitung oder speziell in der Anschlußkonstruktion ausgebildete und
eingearbeitete Kanäle handeln. Der Begriff Kanal ist hier hinsichtlich der
Funktion zu betrachten und kann auch Innenräume oder kombinierte Kanal
und Raumabschnitte mit einschließen. Insbesondere der mit 9 bezeichnete
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum liegt hier als ringförmiger
Betriebsmittel-Führungsraum vor. Des weiteren wird jeder der
Betriebsmittelführungskanäle derart gestaltet, daß diese neben der Zufuhr
von Betriebsmittel zum torusförmigen Arbeitsraum 4 auch der Abfuhr
dienen können, d. h. somit mit mindestens einem Eintritt und/oder einem
Austritt aus dem torusförmigen Arbeitsraum verbunden ist. Dabei ist es
unerheblich, in welchem Bereich das Betriebsmittel aus dem torusförmigen
Arbeitsraum 4 austritt. Erfindungsgemäß sind die beiden
Betriebsmittelführungskanäle oder -Räume 9 und 12 wahlweise als Zulauf
oder Ablauf nutzbar, so daß auch die Durchströmungsrichtung geändert
wird. Dazu sind Mittel zur wahlweisen Änderung der
Durchströmungsrichtung 13 der hydrodynamischen Kupplung 1
vorgesehen. Diese Mittel können auch als
Durchströmungsrichtungsänderungsmittel bezeichnet werden. Diese
umfassen im einfachsten Fall eine Ventileinrichtung, welche die Funktion
der beschriebenen Betriebsmittelkanäle bzw. Betriebsmittel-Führungsräume
hinsichtlich ihrer Funktion Zulauf oder Ablauf vertauscht. Die
Ventileinrichtung ist dabei im einfachsten Fall als 4/2-Wegeventileinrichtung
14 ausgeführt. Die in Fig. 1a dargestellte zweite Ventilstellung der
Ventileinrichtung 14 ist dadurch charakterisiert, daß die hydrodynamische
Kupplung 1 zentrifugal durchströmt wird. In diesem Fall wird im Bereich
des Innenumfanges 15 dem torusförmigen Arbeitsraum 4 Betriebsmittel
über die Betriebsmittelführungskanäle oder Räume 12 zugeführt. In der in
Fig. 1b dargestellten ersten Schaltstellung des 4/2-Wegeventils 14 erfolgt
die Führung des Betriebsmittels über den Betriebsmittelführungskanal oder
-Raum 9 am Außenumfang 7 des Turbinenrades 3 und von dort in den
Bereich der Trennebene 11 im Bereich der radial äußeren Abmessung 10
der hydrodynamischen Kupplung 1, in den torusförmigen Arbeitsraum 4
hinein. Die hydrodynamische Kupplung wird bei Aufbau eines Kreislaufes
dabei zentripedal durchströmt. Um eine sichere Funktionsweise zu
gewährleisten und auch Möglichkeiten der Drucksteuerung nutzen zu
können, sind beide Betriebsmittelführungskanäle oder -Räume
gegeneinander abgedichtet, d. h. druckdicht und flüssigkeitsdicht.
Die in den Fig. 1a und 1b dargestellte erfindungsgemäße
Ausgestaltung einer hydrodynamischen Kupplung 1 stellt eine notwendige
Voraussetzung zur Realisierung einer räumlich besonders platzsparenden
Anordnung einzelner Elemente einer Anfahreinheit 16 gemäß Fig. 2a dar.
Die Fig. 2a verdeutlicht dabei in schematisch stark vereinfachter
Darstellung den Grundaufbau einer erfindungsgemäß gestalteten
Anfahreinheit 16 mit einer erfindungsgemäß gestalteten hydrodynamischen
Kupplung 1. Die Anfahreinheit umfaßt einen, mit einem Antrieb koppelbaren
Eingang E und einen, mit nachgeschalteten Übersetzungsstufen oder
einem Abtrieb koppelbaren Ausgang A. Die Anfahreinheit 16 umfaßt ein
Anfahrelement in Form der hydrodynamischen Kupplung 1. Die
Anfahreinheit 16 umfaßt ferner eine parallel zum Anfahrelement schaltbare
Kupplung 17. Diese fungiert beim Einsatz in automatisierten
Schaltgetrieben und beim Einsatz in Automatgetrieben immer oder
hauptsächlich als Überbrückungskupplung 18. Unter
Überbrückungskupplung wird dabei eine schaltbare Kupplungseinrichtung
verstanden, welche in einem Antriebssystem mit mehreren
Leistungszweigen eine Leistungsübertragung unter Umgehung eines
Leistungszweiges ermöglicht. Die schaltbare Kupplung 17 umfaßt
mindestens zwei miteinander reibschlüssig in Wirkverbindung bringbare
Kupplungselemente, vorzugsweise in Form von Kupplungsscheiben - in
Kraftflußrichtung zwischen dem Eingang E und dem Ausgang A der
Anfahreinheit 1 betrachtet - eine erste Kupplungsscheibe 19, welche auch
als Kupplungseingangsscheibe bezeichnet werden kann und eine zweite
Kupplungsscheibe 20, die auch als Kupplungsausgangsscheibe bezeichnet
wird. Eine Wirkverbindung durch Reibschluß zwischen der ersten
Kupplungsscheibe 19 und der zweiten Kupplungsscheibe 20 kann dabei
direkt oder indirekt realisiert werden. Im erstgenannten Fall wird dabei die
Reibpaarung von der ersten Kupplungsscheibe 19 und der zweiten
Kupplungsscheibe 20 direkt gebildet, während im zweiten Fall weitere
Reibflächen tragende Elemente zwischengeschaltet werden. Das
Pumpenrad 2 der hydrodynamischen Kupplung 1 umfaßt eine
Pumpenradschale 6. Diese wird entweder von einem separaten
Bauelement, welches drehfest mit dem Pumpenrad 2 gekoppelt ist,
gebildet oder ist als integrale Baueinheit mit dem Pumpenrad 2 ausgeführt.
Die Pumpenradschale 6 erstreckt sich dabei in Einbaulage in axialer
Richtung im wesentlichen über die axiale Erstreckung des Turbinenrades 3
bzw. umschließt dieses zumindest teilweise auch in radialer Richtung.
Vorzugsweise erfolgt das Umschließen des Turbinenrades 3 durch die
Pumpenradschale 6 bzw. bei mehrteiliger Ausführung von deren
Einzelteilen derart, daß diese sich in radialer Richtung bis in den Bereich
des Ausganges A erstrecken. Das Turbinenrad 3 ist dabei direkt oder
indirekt, d. h. über weitere Übertragungselemente mit dem Ausgang A der
Anfahreinheit 16 verbunden. Die erste Kupplungsscheibe 19 ist dabei
drehfest mit dem Eingang E und die zweite Kupplungsscheibe 20 drehfest
mit dem Ausgang A der Anfahreinheit 16 verbunden. Im dargestellten Fall
ist die erste Kupplungsscheibe 19 drehfest mit dem Pumpenrad 3,
insbesondere der Pumpenradschale 6, gekoppelt, während die zweite
Kupplungsscheibe 20 drehfest mit dem Turbinenrad 3 verbunden ist.
Vorzugsweise erfolgt die Anordnung der schaltbaren Kupplung 17 in
radialer Richtung in Bereich der radialen Erstreckung des torusförmigen
Arbeitsraumes 4. Des weiteren sind Mittel 21 zur Erzeugung einer
Anpreßkraft zur Realisierung einer reibschlüssigen Verbindung zwischen
den einzelnen Kupplungselementen, insbesondere der ersten
Kupplungsscheibe 19 und der zweiten Kupplungsscheibe 20, vorgesehen.
Die Mittel 21 umfassen dabei vorzugsweise ein mit Druckmittel
beaufschlagbares Kolbenelement 22, wobei die Funktion des
Kolbenelementes 22 im dargestellten Fall vom Turbinenrad 3 übernommen
wird. Das Turbinenrad 3 ist zu diesem Zweck entweder, wie in der Figur
angedeutet, drehfest mit dem Ausgang A verbunden, jedoch in axialer
Richtung verschiebbar ausgeführt oder die Anbindung an den Ausgang A
erfolgt direkt drehfest, in Umfangsrichtung drehsteif und in axialer Richtung
elastisch. Erkennbar sind ferner zumindest angedeutet in schematisch
vereinfachter Darstellung die Betriebsmittel-Zuführkanäle oder -Räume 12
und 9. Unmittelbar an der hydrodynamischen Kupplung 1 angeordnet, in
der hydrodynamischen Kupplung 1 angeordnet oder dieser zugeordnet
sind die Mittel 13 zur wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung.
Im dargestellten Fall wird dafür, wie in Fig. 1 bereits beschrieben, eine
4/2-Wegeventileinrichtung 14 verwendet. Die 4/2-Wegeventileinrichtung ist
dabei mit den Betriebsmittelführungskanälen oder Räumen 9 und 12
verbunden und steuert entsprechend seiner Stellung die Betriebsmittel-
Durchströmrichtung durch die hydrodynamische Kupplung 1. Um während
des Betriebes die Funktionsweise der hydrodynamischen Kupplung 1 und
damit die Leistungsübertragung über den sich im torusförmigen
Arbeitsraum 4 einstellenden Arbeitskreislauf zu gewährleisten, erfolgt die
Betriebsmittelzufuhr zum Arbeitsraum 4 zentripedal, d. h. um den
Außenumfang 7 des Turbinenrades 3 und damit zwischen den einzelnen
Elementen der schaltbaren Kupplung 17, insbesondere der ersten
Kupplungsscheibe 19 und der zweiten Kupplungsscheibe 20 hindurch. Die
durch die Führung bei Zufuhr des Betriebsmittelstromes bedingte
Gegenkraft ermöglicht während der Leistungsübertragung in der
hydrodynamischen Kupplung 1 eine axiale Fixierung des Turbinenrades 3.
Entfällt diese Gegenkraft durch Umlenkung bzw. Änderung der Zuführung
des Betriebsmittelstromes zum Arbeitsraum 4, bewirkt das Betriebsmittel im
torusförmigen Arbeitsraum 4 aufgrund des sich im Arbeitsraum 4
aufbauenden Druckes eine Axialkraft, die nicht mehr vom Turbinenrad 3
abgestützt wird, sondern zu einer Verschiebung des Turbinenrades 3 in
axialer Richtung führt. Diese Verschiebung bewirkt dabei ein reibschlüssig
miteinander in Wirkverbindung Bringen der beiden Kupplungsscheiben der
schaltbaren Kupplungseinrichtung 17, so daß das Turbinenrad 3
mechanisch an das Pumpenrad 2 gekoppelt wird, wobei das mit einer
Druckkraft beaufschlagte Kolbenelement 22 in der hydrodynamischen
Kupplung 1 integriert ist und zwar vom Turbinenrad 3 gebildet wird. Dabei
übernimmt der die zweite Kupplungsscheibe 20 tragende Teil des
Turbinenrades 3 die Funktion des Kolbenelements 22 und das sich im
torusförmigen Arbeitsraum befindliche Betriebsmittel die Funktion der
Druckbeaufschlagung, bei einem Kolbenelement 22 die Funktion einer
Druckkammer. In diesem Funktionszustand wird die hydrodynamische
Kupplung zentrifugal durchströmt.
Bei der in der Fig. 2a dargestellten Ausführung der Anfahreinheit 16
handelt es sich um eine besonders vorteilhafte Anordnung der einzelnen
Elemente - Pumpenrad 2 und Turbinenrad 3 - der hydrodynamischen
Kupplung 1. Bei dieser sind in Kraftübertragungsrichtung zwischen dem
Eingang E und dem Ausgang A der Anfahreinheit 1 das Turbinenrad 3
räumlich in axialer Richtung hinter dem Pumpenrad bzw. neben diesem
angeordnet, während das Pumpenrad 2 räumlich zwischen dem Eingang E
und dem Turbinenrad 3 angeordnet ist. Aufgrund der Integration der Mittel
21 zur Erzeugung einer Anpreßkraft zur Realisierung einer reibschlüssigen
Verbindung der einzelnen Elemente der schaltbaren Kupplung 17, welche
im dargestellten Fall als Überbrückungskupplung fungiert, in die
hydrodynamische Kupplung 1, kann die Anzahl der erforderlichen
Bauelemente auf ein Minimum reduziert werden, da keine zusätzlichen
separaten Einrichtungen zur Erzeugung bzw. Bereitstellung der Anpreßkraft
für die einzelnen Elemente, insbesondere die erste Kupplungsscheibe 19
und die zweite Kupplungsscheibe 20, der schaltbaren Kupplung 17
erforderlich sind. Ein weiterer erheblicher Vorteil besteht aufgrund der
integrierten Ausführung in der sehr kurzen axialen Baulänge. Diese kann
bei optimierten Schaufelrädern mit der erfindungsgemäßen Lösung
gegenüber den Ausführungen im Stand der Technik noch weiter verkürzt
werden.
Unter einem weiteren Aspekt der für die Verkürzung erforderlichen axialen
Bauraumes erfolgt gemäß einer vorteilhaften Weiterentwicklung einer
Lösung gemäß Fig. 2b die Anbindung des Pumpenrades 2 an den Antrieb
E mittels Befestigungselementen 23, wobei der Antrieb hier über die
Kopplung sogenannter Flexplate 24 mit einer Kurbelwelle 25 einer im
einzelnen nicht dargestellten Antriebsmaschine erfolgt, d. h. in axialer
Richtung mit nachgiebig und in Umfangsrichtung drehsteif ausgeführten
Membranen. Zur Reduzierung der axialen Baulänge ist es des weiteren
vorgesehen, daß die Befestigungselemente 23 sich teilweise bis in den
Schaufelgrund 26 des Pumpenrades 2 erstrecken. Dies wird anhand eines
Details aus einer konstruktiven Ausführung einer Anfahreinheit 16 gemäß
Fig. 2a in der Fig. 2b verdeutlicht. Aufgrund der drehfesten Anbindung
zwischen dem Antrieb bzw. dem Eingang E und dem Pumpenrad 2 besteht
keinerlei Relativbewegung zwischen den Befestigungselementen 23 und
dem Pumpenrad 2, insbesondere dem Schaufelgrund 26 des
Pumpenrades 2. Eine Störung der während des Betriebes sich
einstellenden Meridianströmung im torusförmigen Arbeitsraum 4 bzw. eine
Beeinflussung dessen erfolgt nicht. Diese Art der Erstreckung der
Befestigungselemente 23 in den Schaufelgrund 26 ist dabei anhand eines
Ausschnittes aus der erfindungsgemäß gestalteten Anfahreinheit 16 gemäß
Fig. 2a in der Fig. 2b dargestellt.
Vorzugsweise ist gemäß Fig. 2a die zweite Kupplungsscheibe 20 an der
Rückseite, d. h. dem Außenumfang 7 des Turbinenrades 3 angeordnet. Die
Anordnung erfolgt dabei vorzugsweise parallel zur Trennebene 11 zwischen
dem Pumpenrad 2 und dem Turbinenrad 3, vorzugsweise im Bereich
zwischen den Abmessungen des inneren Durchmessers 27 und des
äußeren Durchmessers 28 des torusförmigen Arbeitsraumes 4. Dabei wird
die zweite Kupplungsscheibe 20 vorzugsweise direkt vom Turbinenrad
gebildet, wobei die Reibfläche von einem auf die Außenfläche des
Sekundärrades 3 aufgebrachten Belag erzeugt werden kann.
Unter einem weiteren Aspekt der Erfindung umfaßt die Anfahreinheit 16
gemäß Fig. 3 eine Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen 29,
insbesondere einen Torsionsschwingungsdämpfer. Dieser kann vielgestaltig
ausgeführt sein. Im einfachsten Fall ist dieser als einfache
Reibdämpfungseinrichtung ausgeführt. Es sind jedoch auch Ausführungen
mit hydraulischer Dämpfung denkbar. Bezüglich der konkreten
Ausgestaltung einer derartigen Vorrichtung zur Dämpfung von
Schwingungen 29 kann auf die aus dem Stand der Technik bekannten
Ausführungen verwiesen werden. Die konkrete Auswahl liegt dabei im
Ermessen des zuständigen Fachmannes. In besonders vorteilhafter Weise
sind dabei das hydrodynamische Bauelement, die hydrodynamische
Kupplung 1, die schaltbare Kupplung 17 und die Vorrichtung 29 zur
Dämpfung von Schwingungen in Reihe geschaltet. Die Vorrichtung zur
Dämpfung von Schwingungen 29 umfaßt dabei ein Primärteil 30, welches
drehfest mit dem Turbinenrad 3 verbunden ist und damit der zweiten
Kupplungsscheibe 20 und ein Sekundärteil 31, welches drehfest mit dem
Ausgang A gekoppelt ist. Zwischen Primärteil 30 und Sekundärteil 31 sind
Mittel zur Dämpfungs- und/oder Federkopplung vorgesehen. Die
Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen 29 ist je nach
Leistungsübertragungszweig bei der Leistungsübertragung über die
hydrodynamische Kupplung 1 zwischen der hydrodynamischen Kupplung
1, insbesondere dem Turbinenrad 3 und dem Ausgang A angeordnet, des
weiteren bei Leistungsübertragung über die schaltbare Kupplung 17
zwischen der schaltbaren Kupplung 17, insbesondere dem durch die
zweite Kupplungsscheibe 20 gebildeten Ausgang und dem Ausgang A der
Anfahreinheit 16. In beiden Fällen ist die Vorrichtung 29 zur Dämpfung von
Schwingungen dem jeweils leistungsübertragenden Element -
hydrodynamische Kupplung 1 oder schaltbare Kupplung 17 - in Reihe
nachgeschaltet. Auch bei gleichzeitigem Betrieb von hydrodynamischer
Kupplung 1 und schaltbarer Kupplung 17, d. h. Leistungsübertragung über
zwei Leistungszweige - Übertragung eines ersten Leistungsanteiles der
Gesamtleistung über die hydrodynamische Kupplung und Übertragung des
zweiten Leistungsanteiles über die schaltbare Kupplung 17 - ist der
Torsionsschwingungsdämpfer den beiden Leistungszweige in Reihe
nachgeschaltet. Der übrige Grundaufbau der Anfahreinheit entspricht dem
in der Fig. 2a beschriebenen. Für gleiche Elemente werden dabei die
gleichen Bezugszeichen verwendet.
Die Fig. 4 verdeutlicht in schematisch vereinfachter Darstellung eine
weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemäß gestalteten Anfahreinheit 16.4
mit einem Anfahrelement 17.4 in Form einer hydrodynamischen Kupplung
1.4. Die hydrodynamische Kupplung 1.4 umfaßt auch hier ein Primärrad 2.4
und ein Sekundärrad 3.4, welche miteinander einen torusförmigen
Arbeitsraum 4.4 bilden. Des weiteren ist auch hier eine schaltbare
Kupplung 17.4 vorgesehen, welche parallel zur hydrodynamischen
Kupplung schaltbar ist. Die Grundfunktion entspricht der in den Fig. 2
und 3 beschriebenen. Für gleiche Elemente werden dabei auch die
gleichen Bezugszeichen verwendet. Im Unterschied zur Ausführung gemäß
Fig. 2 und 3 ist jedoch das Turbinenrad 3.4 räumlich in axialer Richtung
betrachtet zwischen dem Eingang E und dem Pumpenrad 2.4 angeordnet,
d. h. das Pumpenrad 2.4 ist entgegen den Ausführungen der
vorangegangenen Figuren nicht auf der Motorseite, sondern auf der
Motorabtriebsseite angeordnet. Die Kopplung zwischen einem Antrieb,
insbesondere dem Eingang E der Anfahreinheit 16.4 und dem Pumpenrad
2.4 erfolgt dabei unter Umschließung des Sekundärrades 3.4 in axialer
Richtung, wobei die Anbindung des Turbinenrades 3.4 an den Abtrieb über
den Ausgang A in radialer Richtung innerhalb des Zwischenraumes der
Kopplung zwischen Eingang E und Pumpenrad 2.4 erfolgt und räumlich
betrachtet zwischen Eingang E und Ausgang A der Anfahreinheit vor der
Kopplung zwischen dem Eingang E und dem Pumpenrad 2.4.
Die Fig. 5a und 5b verdeutlichen anhand einer Ausführung gemäß Fig.
3 die Funktionsweise der erfindungsgemäß gestalteten Anfahreinheit 16.
Für gleiche Elemente werden die gleichen Bezugszeichen verwendet. Fig.
5a verdeutlicht dabei die Betriebsmittelzufuhr zum Arbeitsraum 4 während
des hydrodynamischen Betriebes, d. h. Leistungsübertragung über die
hydrodynamische Kupplung 1 um den Außenumfang 7 des Turbinenrades
3 zur Trennebene 11 zwischen Pumpen- und Turbinenrad im Bereich des
äußeren Durchmessers 28 des torusförmigen Arbeitsraumes 4 und von dort
in den Arbeitsraum 4. Die hydrodynamische Kupplung 1 wird in diesem
Zustand zentripedal durchströmt.
Die Fig. 5b verdeutlicht demgegenüber die geänderte
Betriebsmittelführung bei Umschaltung auf die schaltbare Kupplung 17 zum
Turbinenrad 3 im Bereich des Innenumfanges des Arbeitsraumes 4 zum
Zwecke des Druckaufbaus am Schaufelgrund des Turbinenrades 3 zum
inneren Durchmesser des torusförmigen Arbeitsraumes 4. In diesem
Funktionszustand wird die hydrodynamische Kupplung 1 zentrifugal
durchströmt.
Die Fig. 6 verdeutlicht anhand einer vorteilhaften Weiterentwicklung die
Möglichkeit, mittels Drucksteuerung auch die Leistungsaufnahme der
hydrodynamischen Kupplung 1 sowohl direkt als auch indirekt zu steuern.
Zu diesem Zweck sind bei einer Ausführung der Anfahreinheiten 1 gemäß
Fig. 2 und 3 den mittels einer im einzelnen nicht dargestellten Dichtung
gegeneinander abgedichteten Betriebsmittel-Führungskanälen oder
-Räumen 9 und 12 entsprechende Anschlüsse B und C zugeordnet. Die
Führung des Betriebsmittels erfolgt außerhalb des torusförmigen
Arbeitsraumes 4 zum Zwecke der Kühlung über einen offenen Kreislauf 32.
Die Änderung der Durchströmung der hydrodynamischen Kupplung 1, wie
in den Fig. 1 und 5 dargestellt, erfolgt beispielsweise ebenfalls über
eine Ventileinrichtung 14, die die Zuordnung der einzelnen Betriebsmittel-
Strömungskanäle oder Leitungen zum Zulauf und Ablauf entsprechend der
Schaltstellung festlegen. Im dargestellten Fall sind Zulauf und Ablauf jeweils
mit 33 und 34 bezeichnet, wobei deren Ankoppelung an die
Betriebsmittelführungskanäle und Räume beliebig erfolgen kann. In einer
ersten, hier nicht dargestellten Funktionsstellung I der Ventileinrichtung 14
fungiert der mit 34 dargestellte Anschluß als Zulauf und der mit 33
dargestellte Anschluß als Rücklauf. Der mit 34 dargestellte Anschluß ist
dabei mit im einzelnen nicht dargestellten Kanälen zur Führung des
Betriebsmittels um den Außenumfang 7 des Turbinenrades 3 gekoppelt. In
diesem Zustand dient der gekoppelte Betriebsmittelstrom bei Führung
zwischen den einzelnen miteinander reibschlüssig in Verbindung zu
bringenden Kupplungsscheiben 19 und 20 einer Deaktivierung der als
Überbrückungskupplung ausgeführten schaltbaren Kupplung 17. Die
hydrodynamische Kupplung 1 wird in diesem Zustand zentripedal
durchströmt. Dies bedeutet, eine Strömungsrichtung zur Mitte, in die Mitte
des im torusförmigen Arbeitsraum 4 sich einstellenden Arbeitskreislaufes
35. Der Anschluß C dient in diesem Fall dem Ablauf mit Betriebsmittel aus
dem torusförmigen Arbeitsraum 4. In der zweiten, in Fig. 6 dargestellten
Funktionsstellung II der 4/2-Wegeventileinrichtung 14 fungiert der mit B
bezeichnete Anschluß als Ablauf und der mit C bezeichnete Anschluß als
Zulauf. In diesem Fall wird das Betriebsmittel zentrifugal aus Richtung der
Rotationsachse in den torusförmigen Arbeitsraum 4 eingeführt und bewirkt
die in der Fig. 5b dargestellte Funktion. Das Turbinenrad 3 der
hydrodynamischen Kupplung 1 fungiert als Kolbenelement für die
miteinander reibschlüssig in Verbindung bringbaren Kupplungsscheiben 19
und 20 der schaltbaren Kupplung 17. Der offene Kreislauf 32 beinhaltet
einen Behälter 36. Mit diesem gekoppelt sind eine Speiseleitung 37 und
eine Rückführleitung 38, welche über die Ventileinrichtung 14 wahlweise an
die einzelnen Betriebsmittel-Führungskanäle oder -Räume 9 und 12
ankoppelbar sind. Die Speiseleitung 37 ist dem Anschluß C zugeordnet, die
Rückführleitung 38 bildet den Anschluß B. Zur Drucksteuerung ist in der
Rückführleitung 38 ein steuerbares Druckbegrenzungsventil 39 vorgesehen,
welches den Druck in der Rückführleitung 38 auf einen bestimmten Wert
begrenzen kann. Zur Versorgung mit Betriebsmittel ist des weiteren eine
Fördereinrichtung 40 vorgesehen. Damit wird es möglich, die
Leistungsübertragung auch gleichzeitig über die schaltbare Kupplung 17
und die hydrodynamische Kupplung 1 erfolgen zu lassen. Über den
Differenzdruck zwischen den beiden Anschlüssen B und C wird dabei die
Leistungsübertragung für die schaltbare Kupplung 17 direkt gesteuert und
somit indirekt auch über den hydrodynamischen Zweig, d. h. die
hydrodynamische Kupplung 1. Über den Absolutdruck kann die
Leistungsübertragung über die hydrodynamische Kupplung verändert
werden.
Eine andere Möglichkeit gemäß Fig. 7 besteht darin, dem Zulauf zum
torusförmigen Arbeitsraum 4 und dem Ablauf vom torusförmigen
Arbeitsraum 4 direkt Mittel zur Steuerung des Druckes zuzuordnen. In
diesem Fall sind der Zulauf und der Ablauf B bzw. C vom torusförmigen
Arbeitsraum 4 über eine Verbindungsleitung 41 miteinander gekoppelt,
welche über eine weitere Verbindungsleitung 42 mit einem
Betriebsmittelbehälter 43 gekoppelt ist. Die Steuerung des Füllungsgrades
im torusförmigen Arbeitsraum 4 der hydrodynamischen Kupplung 1 kann
dabei durch Änderung des Absolutdruckes pabsolut im torusförmigen
Arbeitsraum 4 erfolgen. Zu diesem Zweck sind dabei den einzelnen
Anschlüssen B und C jeweils steuerbare Ventileinrichtungen 44 und 45 zur
Steuerung der Drücke im Zulauf und Rücklauf - je nach Zuordnung der
einzelnen Anschlüsse B und C als Zufuhr- oder Ablaufleitung - zugeordnet.
Im einfachsten Fall sind diese, wie in dieser Figur dargestellt, als
unabhängig voneinander steuerbare Druckregelventileinrichtungen
ausgeführt. Die Verbindungsleitungen 41 und 42 sowie die Anschlüsse B
und C und der Betriebsmittelbehälter 43 bilden ein
Betriebsmittelversorgungssystem 46. Zur Vermeidung von Fördervorgängen
gegen den Widerstand der Ventileinrichtungen 45 und 46 ist vorzugsweise
in der Verbindungsleitung 41 ein Druckentlastungsventil 47 vorgesehen.
Mittels der Druckregelventile werden durch die in den Betriebsmittelkanälen
bzw. Räumen 9 und 12 einzustellenden Druckwerte sowohl die
Strömungsrichtung und die übertragbare Leistung in der
hydrodynamischen Kupplung festgelegt. Zusätzlich sind die über jede
Kupplung - hydrodynamische Kupplung 1 und schaltbare Kupplung 17 -
übertragbaren Leistungsanteile einzeln oder gemeinsam steuerbar. Ein
erster Leistungsanteil wird dabei bei parallelem Betrieb von
hydrodynamischer Kupplung 1 und schaltbarer Kupplung 17 über einen
ersten Leistungszweig übertragen, in welchem die hydrodynamische
Kupplung 1 angeordnet ist. Ein zweiter Leistungsanteil wird über einen
zweiten Leistungszweig übertragen, in welchem die schaltbare Kupplung
17 angeordnet ist. Die Steuerung des ersten Leistungsanteiles erfolgt über
die Steuerung des Absolutdruckes in der hydrodynamischen Kupplung 1.
Als Stellgröße diesbezüglich fungiert der am Betriebsmittelzufuhrkanal- oder
Raum 12 über den Anschluß C anliegende Druck. Die Steuerung des
zweiten Leistungsanteiles wird über den an den Anschlüssen B und C
angelegten Differenzdruck realisiert.
1
hydrodynamische Kupplung
2
Pumpenrad.
3
Turbinenrad
4
torusförmiger Arbeitsraum
5
Arbeitskreislauf
6
Pumpenradschale
7
Außenumfang des Turbinenrades
8
Innenkontur
9
Betriebsmittel-Führungskanal oder -Raum
10
radial äußere Abmessungen der hydrodynamischen Kupplung
11
Trennebene
12
Betriebsmittel-Führungskanal oder -Raum
13
Mittel zur wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung
14
4/2-Wegeventileinrichtung
15
Innenumfang
16
Anfahreinheit
17
schaltbare Kupplung
18
Überbrückungskupplung
19
erste Kupplungsscheibe
20
zweite Kupplungsscheibe
21
Mittel zur Erzeugung einer Anpreßkraft
22
Kolbenelement
23
Befestigungselemente
24
Flexplates
25
Kurbelwelle
26
Schaufelgrund
27
innerer Durchmesser
28
äußerer Durchmesser
29
Vorrichtung zur Dämpfung von Schwingungen
30
Primärteil
31
Sekundärteil
32
offenes System
33
Zulauf
34
Ablauf
35
Arbeitskreislauf
36
Behälter
37
Speiseleitung
38
Rückführleitung
39
Druckbegrenzungsventil
40
Fördereinrichtung
41
Verbindungsleitung
42
Verbindungsleitung
43
Behälter
44
Druckregelventil
45
Druckregelventil
46
Betriebsmittelversorgungssystem
47
Druckentlastungseinrichtung
A Ausgang der Anfahreinheit
B Anschluß
C Anschluß
E Eingang der Anfahreinheit
A Ausgang der Anfahreinheit
B Anschluß
C Anschluß
E Eingang der Anfahreinheit
Claims (32)
1. Hydrodynamische Kupplung (1; 1.4)
- 1. 1.1 mit zwei Schaufelrädern - einem Pumpenrad (2; 2.4) und einem Turbinenrad (3; 3.4) - die miteinander einen torusförmigen Arbeitsraum (4; 4.4) bilden;
- 2. 1.2 mit einer drehfest mit dem Pumpenrad (2; 2.4) gekoppelten Pumpenradschale (6; 6.4), welche das Turbinenrad (3; 3.4) in axialer Richtung unter Bildung eines ersten Betriebsmittelführungskanales oder -Raumes (9; 9.4) umschließt;
- 3. 1.3 mit einem zweiten Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (12; 12.4), welcher im Bereich des Innendurchmessers des torusförmigen Arbeitsraumes (6; 6.4) oder unterhalb dessen mündet;
- 4. 1.4 der erste und zweite Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (12; 12.4) sind wahlweise jeweils als Zufuhr- oder Ablaufkanal oder -Raum zum oder vom torusförmigen Arbeitsraum (4; 4.4) nutzbar.
2. Hydrodynamische Kupplung (1; 1.4) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Schaufelräder (2; 2.4; 3; 3.4)
hinsichtlich ihrer Größe mit einem geringen Versatz zueinander in
radialer Richtung ausgeführt sind.
3. Hydrodynamische Kupplung (1; 1.4) nach einem der Ansprüche 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung des zweiten
Betriebsmittelführungskanales oder -Raumes (12; 12.4) wenigstens
in der Pumpenrad- oder Turbinenradwelle erfolgt.
4. Hydrodynamische Kupplung (1; 1.4) nach einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und zweite
Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (9, 12; 9.4, 12.4) druckdicht
gegeneinander abgedichtet sind.
5. Betriebsmittelsystem (46) für eine hydrodynamische Kupplung (1;
1.4) nach einem der Ansprüche 1 bis 4;
- 1. 5.1 mit einer Betriebsmittelversorgungsquelle (40; 43; 36);
- 2. 5.2 mit einem ersten Anschluß (B) zur Kopplung mit dem ersten Betriebsmittelführungskanal oder Raum (9; 9.4);
- 3. 5.3 mit einem zweiten Anschluß (C) zur Kopplung mit dem zweiten Betriebsmittelführungskanal oder Raum (12; 12.4);
- 4. 5.4 mit Mitteln (14, 13) zur wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung der hydrodynamischen Kupplung (1; 1.4) durch Zuweisung der Funktion des Zulaufes oder des Ablaufes zu den beiden Betriebsmittelversorgungskanälen oder -Räumen (9, 12; 9.4, 12.4).
6. Betriebsmittelversorgungssystem (46) nach Anspruch 5,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 6.1 die Mittel (14) umfassen eine Ventileinrichtung (13) mit wenigstens zwei Schaltstellungen (I, II);
- 2. 6.2 eine erste Schaltstellung (I) ist durch die Kopplung zwischen Zulauf und erstem Betriebsmittelführungskanal oder Raum (9, 9.4) und Ablauf und zweitem Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (12; 12.4) charakterisiert;
- 3. 6.3 eine zweite Schaltstellung (II) ist durch die Kopplung zwischen Zulauf und zweitem Betriebsmittelführungskanal oder Raum (12; 12.4) und Ablauf und erstem Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (9; 9.4) charakterisiert.
7. Betriebsmittelversorgungssystem (46) nach Anspruch 6,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 7.1 Zulauf und Ablauf sind über einen offenen Kreislauf (32) miteinander verbunden, umfassend eine Betriebsmittelversorgungs- oder speichereinheit (36, 43);
- 2. 7.3 mit Mitteln zur Steuerung der übertragbaren Leistungsanteile über die hydrodynamische Kupplung und die schaltbare Kupplung.
8. Betriebsmittelversorgungssystem (46) nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur Steuerung der übertragbaren
Leistungsanteile über die hydrodynamische Kupplung (1; 1.4) und
die schaltbare Kupplung (17; 17.4) die Mittel (14, 14.4) zur
wahlweisen Änderung der Durchströmungsrichtung der
hydrodynamischen Kupplung durch Zuweisung der Funktion des
Zulaufes oder des Ablaufes zu den beiden Betriebsmittel
versorgungskanälen oder -Räumen (9, 12; 9.4, 12.4) jeweils eine
dem einzelnen Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (9, 12; 9.4,
12.4) und eine Ventileinrichtung (39) zur Steuerung des Druckes in
mindestens einem Betriebsmittelführungskanal bzw. -Raum,
umfassen.
9. Betriebsmittelversorgungssystem (46) nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur Steuerung der übertragbaren
Leistungsanteile und die Mittel zur wahlweisen Änderung der
Durchströmungsrichtung der hydrodynamischen Kupplung durch
Zuweisung der Funktion des Zulaufes oder des Ablaufes zu den
beiden Betriebsmittelversorgungskanälen oder -Räumen von jeweils
einer dem einzelnen Betriebsmittelführungskanal oder -Raum (9, 12;
9.4, 12.4) zugeordneten und separat steuerbaren Ventileinrichtung
(44, 45) gebildet werden.
10. Betriebsmittelversorgungseinrichtung (46) nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die steuerbaren Ventileinrichtungen (44, 45) als
Druckregelventileinrichtungen ausgeführt sind.
11. Anfahreinheit (16, 16.4)
- 1. 11.1 mit einem mit einem Antrieb koppelbaren Eingang (E) und einem mit dem Abtrieb koppelbaren Ausgang (A);
- 2. 11.2 mit einem Anfahrelement in Form einer hydrodynamischen Kupplung (1; 1.4) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4;
- 3. 11.3 mit einer schaltbaren Kupplung (17, 17.4), umfassend wenigstens zwei miteinander direkt oder indirekt über weitere Übertragungsmittel reibschlüssig in Wirkverbindung bringbare Kupplungsscheiben - eine erste Kupplungsscheibe (19) und eine zweite Kupplungsscheibe (20), die jeweils mit dem Eingang (E) und dem Ausgang (A) gekoppelt sind.
12. Anfahreinheit (16; 16.4) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (21) zur Erzeugung einer Anpreßkraft zur Realisierung
einer wenigstens mittelbaren reibschlüssigen Verbindung zwischen
erster Kupplungsscheibe (19) und zweiter Kupplungsscheibe (20)
vorgesehen sind.
13. Anfahreinheit (16; 16.4)nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kupplungsscheibe (19)
drehfest mit der Pumpenradschale (6, 6.4) und die zweite
Kupplungsscheibe (20) drehfest mit dem Turbinenrad (3; 3.4)
verbunden ist und die Mittel (21) zur Realisierung einer wenigstens
mittelbaren reibschlüssigen Verbindung zwischen erster
Kupplungsscheibe (19) und zweiter Kupplungsscheibe (20)
mindestens ein mit Druckmittel beaufschlagbares Kolbenelement
(22) umfassen.
14. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 14.1 das Turbinenrad (3, 3.4) ist drehfest jedoch in axialer Richtung verschiebbar mit dem Ausgang (A) der Anfahreinheit (16; 16.4) verbunden;
- 2. 14.2 das Kolbenelement (22) wird vom Turbinenrad (3, 3.4) gebildet;
- 3. 14.3 eine mit Druckmittel befüllbare Kammer zur Beaufschlagung des Kolbenelementes (22) wird vom torusförmigen Arbeitsraum (4, 4.4) gebildet.
15. Anfahreinheit (16; 16.4) nach Anspruch 11 bis 13, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
- 1. 15.1 das Turbinenrad (3, 3.4) ist drehfest mit dem Ausgang (A) verbunden, wobei die Kopplung drehsteif in Umfangsrichtung jedoch elastisch in axialer Richtung ausgeführt ist;
- 2. 15.2 das Kolbenelement (22) wird vom Turbinenrad (3, 3.4) gebildet;
- 3. 15.3 eine mit Druckmittel befüllbare Kammer zur Beaufschlagung des Kolbenelementes wird vom torusförmigen Arbeitsraum (4; 4.4) gebildet.
16. Anfahreinheit (16, 16.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 16.1 die erste Kupplungsscheibe (19) und/oder die zweite Kupplungsscheibe (20) sind einteilig mit der Pumpenradschale (6; 6.4) und/oder dem Turbinenrad (3, 3.4) ausgeführt;
- 2. 16.2 die Pumpenradschale (6; 6.4) und/oder das Turbinenrad (3, 3.4) sind mit einem Reibbelag beschichtet.
17. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 17.1 die erste Kupplungsscheibe (19) und/oder die zweite Kupplungsscheibe (20) sind als separates Bauelement ausgeführt, welche drehfest mit der Pumpenradschale (6; 6.4) und/oder dem Turbinenrad (3, 3.4) verbunden sind;
- 2. 17.2 die Reibfläche wird vom separaten Bauelement oder einem auf diesem aufgetragenen Reibbelag gebildet.
18. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kupplungsscheibe (20) an
der Rückseite des Turbinenrades (3; 3.4) angeordnet ist.
19. Anfahreinheit (16; 16.4) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Kupplungsscheibe (20) in radialer Richtung in einem
Bereich zwischen dem äußeren Durchmesser und dem inneren
Durchmesser des torusförmigen Arbeitsraumes (4; 4.4) angeordnet
ist.
20. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kupplungsscheibe (19) und
die zweite Kupplungsscheibe (20) parallel zur Trennebene (11)
zwischen dem Pumpenrad (2; 2.4) und dem Turbinenrad (3; 3.4)
ausgerichtet ist.
21. Anfahreinheit (16; 16.4) gekennzeichnet durch die folgenden
Merkmale:
- 1. 21.1 mit einer Vorrichtung (29; 29.4) zur Dämpfung von Schwingungen, insbesondere einem Torsionsschwingungsdämpfer;
- 2. 21.2 die Vorrichtung (29; 29.4) zur Dämpfung von Schwingungen ist in Reihe mit der hydrodynamischen Kupplung (1; 1.4) und der schaltbaren Kupplung (17; 17.4) geschaltet.
22. Anfahreinheit (16; 16.4) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (29; 29.4) zur Dämpfung von Schwingungen
zwischen dem Turbinenrad (3; 3.4) und dem Ausgang (A)
angeordnet ist.
23. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (29; 29.4) zur
Dämpfung von Schwingungen als Reibdämpfungseinrichtung
ausgeführt ist.
24. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (29; 29.4) zur
Dämpfung von Schwingungen als hydraulische
Dämpfungseinrichtung ausgeführt ist.
25. Anfahreinheit (16; 16.4) nach Anspruch 24, gekennzeichnet durch
die folgenden Merkmale:
- 1. 25.1 die Vorrichtung (29; 29.4) zur Dämpfung von Schwingungen (22) umfaßt ein Primärteil (30) und eine Sekundärteil (31), welche in Umfangsrichtung drehfest miteinander gekoppelt jedoch begrenzt gegeneinander verdrehbar sind;
- 2. 25.2 zwischen dem Primärteil (30) und dem Sekundärteil (31) sind Mittel zur Dämpfungs- und/oder Federkopplung angeordnet.
26. Anfahreinheit (6.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß das Turbinenrad (3.4) räumlich zwischen dem
Eingang (E) und dem Pumpenrad (2.4) angeordnet ist.
27. Anfahreinheit (16) nach einem der Ansprüche 11 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß das Turbinenrad (3) räumlich hinter dem
Pumpenrad (2) und das Pumpenrad (2) zwischen dem Eingang (E)
und dem Turbinenrad (3) angeordnet ist.
28. Anfahreinheit (16; 16.4) nach einem der Ansprüche 11 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß diese Bestandteile eines
Betriebsmittelversorgungssystems (46) gemäß einem der Ansprüche
5 bis 10 umfaßt.
29. Getriebebaueinheit mit einer Anfahreinheit (16; 16.4) gemäß einem
der Ansprüche 11 bis 28.
30. Getriebebaueinheit nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ausgang (A) der Anfahreinheit (16; 16.4) mit mindestens einer
Nachschaltstufe gekoppelt ist.
31. Getriebebaueinheit nach einem der Ansprüche 29 oder 30, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausgang (A) der Anfahreinheit (16; 16.4)
mit einem stufenlosen Getriebeteil gekoppelt ist.
32. Getriebebaueinheit nach einem der Ansprüche 29 oder 30, dadurch
gekennzeichnet, daß diese als Automatgetriebe ausgeführt ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8130 | Withdrawal |