DE10110604A1 - Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse - Google Patents
Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen MasseInfo
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Abstract
Lager 2 zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse, insbesondere zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in einem Kraftfahrzeug, das folgende Bestandteile enthält: DOLLAR A - einen Federkörper 4, 24, der einen gewickelten Faserverbundwerkstoff enthält DOLLAR A - mindestens zwei einander gegenüberliegende Krafteinleitungselemente 6, 8, zwischen denen der Federkörper 4, 24 eingespannt ist, wobei DOLLAR A - der Federkörper 4, 24 als Schraubenfeder 4 ausgebildet ist, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen 6, 8 eingespannt ist, dass die Krafteinleitungselemente 6, 8 jeweils am radialen Umfang der Schraubenfeder 4 angreifen.
Description
Die Erfindung betrifft ein Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse,
insbesondere zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in einem Kraftfahrzeug, das
folgende Bestandteile enthält:
- - einen Federkörper aus einem gewickelten Faserverbundwerkstoff
- - mindestens zwei einander gegenüberliegende Krafteinleitungselemente, zwischen denen der Federkörper eingespannt ist.
Derartige Lager sind an sich bekannt und werden z. B. als Motorlager in Kraftfahrzeugen
verwendet. Aus der EP 0 351 738 B1 ist ein Lager der eingangs genannten Art bekannt, bei
dem der Federkörper aus einem geschlossenen Ring besteht. In dem Federkörper verlaufen
die Fasern des Faserverbundwerkstoffes sowohl in Umfangsrichtung als auch quer zur
Umfangsrichtung des geschlossenen Ringes. Durch eine derartige Ausrichtung der Fasern
erhält der Federkörper eine hohe Steifigkeit in zwei Richtungen, die linear unabhängig
voneinander sind. Es ist jedoch festzustellen, dass der Federkörper auf Grund der
unterschiedlichen Ausrichtung der Fasern in dem Faserverbundwerkstoff aufwendig zu
fertigen ist, da lediglich die Fasern, die in Umfangsrichtung des Federkörpers verlaufen,
sich auf einfache Art und Weise wickeln lassen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass sich
der Federkörper bei höheren Belastungen (insbesondere höheren dynamischen
Belastungen), denen das Lager an sich standhalten müsste, Risse bekommt, die in
Umfangsrichtung des Federkörpers verlaufen. Durch diese Risse ändern sich die
Eigenschaften des Lagers in unvorhersehbarer Weise. Darüber hinaus kann es auf Grund
dieser Belastungen zu einer Delamination zwischen den Schichten des Federkörpers
kommen.
Aus der EP 0 459 220 A1 ist ebenfalls ein Lager der eingangs genannten Art bekannt. Bei
dem aus dieser Druckschrift bekannten Lager enthält der ringförmige Federkörper zwei
gewickelte Lagen von Faserverbundwerkstoffen, in denen die Fasern in Umfangsrichtung
des Federkörpers verlaufen. Zwischen den Wickelkörpern sind zwei Gleitfolien derart
eingewickelt, dass sie jeweils wickelkörperseitig am Laminat haften, auf den aufeinander
liegenden Folienseiten jedoch gleitend ausgebildet sind. Durch einen derartig aufgebauten
Federkörper sollen eindeutig definierte Kennwerte bezüglich der dynamischen Steifigkeit
und der Dämpfung des Federkörpers geschaffen werden. Darüber hinaus sollen diese
Kennwerte nahezu langzeitstabil sein. Es ist jedoch festzustellen, dass der Federkörper
durch die eingearbeiteten Gleitfolien einen komplizierten Aufbau aufweist. Darüber hinaus
kann es auch bei diesem Federkörper bei höheren Belastungen zu Rissen kommen, die in
Umfangsrichtung des ringförmigen Federkörpers verlaufen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Lager zur Lagerung einer
schwingungsfähigen Masse zu schaffen, das einen einfachen Aufbau aufweist und darüber
hinaus höheren Belastungen über einen langen Zeitraum weitestgehend unbeschadet
standhält.
Gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 wird die Aufgabe dadurch
gelöst, dass
- - der Federkörper als Schraubenfeder ausgebildet ist, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen eingespannt ist, dass die Krafteinleitungselemente jeweils am radialen Umfang der Schraubenfeder angreifen, oder
- - dass der Federkörper aus mindestens zwei in Umfangsrichtung geschlossenen Federelementen besteht, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen eingespannt sind, dass die Krafteinleitungselemente jeweils am radialen Umfang der Federelemente angreifen.
Die geschlossenen Federelemente sind vorzugsweise alle gleich dimensioniert und entlang
der Längsachse des Lagers gleichartig ausgerichtet.
Dadurch, dass der Federkörper aus einer Schraubenfeder oder aus mindestens zwei in
Umfangsrichtung geschlossenen Federelementen besteht, ist es möglich, die Breite der
einzelnen Wendelung der Schraubenfeder bzw. die Breite eines geschlossenen
Federelementes klein auszubilden und somit die Gefahr einer Spaltung der Schraubenfeder
bzw. der geschlossenen Federelemente in Umfangsrichtung zu verringern. Vorzugsweise
beträgt die Wanddicke der Schraubenfeder bzw. der Federelemente in radialer Richtung 1
% bis 5% des mittleren lichten Durchmessers (darunter soll das arithmetrische Mittel
zwischen dem größten und dem kleinsten lichten Durchmesser verstanden werden) der
Schraubenfeder bzw. der einzelnen Federelemente. Die Breite einer einzelnen Wendelung
der Schraubenfeder bzw. eines Federelementes beträgt vorzugsweise ca. 5% bis 60%,
besonders bevorzugt 5%-20%, des mittleren Durchmessers der Schraubenfeder bzw. der
einzelnen Federelemente.
Der Vorteil der Erfindung ist insbesondere darin zu sehen, dass der Federkörper des Lagers
auch bei höheren Belastungen nur in einer geringen Masse zu einer Rissbildung in
Umfangsrichtung oder zu einer Delamination zwischen den Schichten der Schraubenfeder
bzw. der Federelemente neigt, so dass eine gleichbleibende Funktionstüchtigkeit des
Lagers über die gesamte Lebensdauer gewährleistet ist. Die Neigung zur Spaltbildung in
Umfangsrichtung ist dann besonders gering, wenn die einzelnen Wendelungen der
Schraubenfeder bzw. die einzelnen Federelemente von geringer Breite sind. Auch in
diesem Fall besitzt das Lager in axialer Richtung der Schraubenfeder bzw. in axialer
Richtung der Federelemente eine genügend hohe Steifigkeit, da diese durch die gesamte
Schraubenfeder (in der sich die Breite der Wendelungen addieren) bzw. durch sämtliche
Federelemente (die sich in ihrer Breite addieren) geschaffen wird. Ein weiterer Vorteil der
Erfindung ist darin zu sehen, dass das Lager einen einfachen Aufbau aufweist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Krafteinleitungselemente
auf Grund ihrer einspannenden Wirkung einen Beitrag zur Steifigkeit des Lagers in axialer
Richtung der Schraubenfeder bzw. der Federelemente leisten.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 2 sind die Kraftein
leitungselemente schienenförmig ausgebildet und überspannen die gesamte Breite des
Federkörpers. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass auf Grund der
schienenförmigen Ausbildung der Beitrag der Krafteinleitungselemente zur Steifigkeit des
Lagers in axialer Richtung erhöht wird.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 3 nehmen die Fasern in dem
Faserverbundwerkstoff zur Steigungsgeraden der Schraubenfeder bzw. zur
Umfangsrichtung der geschlossenen Federelemente einen Winkel ein, der zwischen 0° und
+/-45°, vorzugsweise zwischen 0° und +/-20° liegt (wobei die jeweiligen Ränder der
angegebenen Intervalle jeweils mit umfasst sein sollen; mit dem +/- soll hier und im
Weiteren angedeutet werden, dass der entsprechende Winkel in beide Richtungen der
Steigungsgeraden gleichzeitig eingenommen werden kann). Der Vorteil dieser
Weiterbildung ist darin zu sehen, dass Faserverbundwerkstoffe, in denen die Fasern einen
Winkel in dem genannten Winkelbereich einnehmen, besonders einfach gefertigt werden
können. So können beispielsweise Faserverbundwerkstoffe, bei denen die Fasern zur
Steigungsgeraden der Schraubenfeder bzw. zur Umfangsrichtung der geschlossenen
Federelemente einen Winkel einnehmen, der zwischen 0° und +/-10° liegt, besonders
einfach auf einem Wickeldorn gefertigt werden. Wenn der Federkörper aus einer
Schraubenfeder besteht, kann dies dadurch geschehen, dass der Wickeldorn eine Nut in
Form der Schraubenfeder enthält, in dem die einzelnen Fasern gewickelt werden. Nach
Aushärtung des Kunststoffes, mit dem die einzelnen Fasern des Faserverbundwerkstoffes
getränkt sind, kann eine in der Nut des Wickeldorns gefertigte Schraubenfeder von dem
Wickeldorn "abgeschraubt" werden. Eine derartig gefertigte Schraubenfeder weist eine
geringe Neigung zur Spaltbildung in Umfangsrichtung der Schraubenfeder auf, da die
einzelnen Wendelungen der Schraubenfeder eine geringe Breite aufweisen und die
einzelnen Fasern allseitig von Kunstharz umgeben sind und keine angeschnittenen Fasern
an den Rändern enthalten sind. Einzelne in Umfangsrichtung geschlossene Federelemente
für einen Federkörper können dadurch gefertigt werden, dass ein "Rohr" aus
Faserverbundwerkstoff auf einem Wickeldorn gewickelt wird, von dem die einzelnen
Federelemente abgestochen werden. Alternativ ist es möglich, die einzelnen Federelemente
ebenfalls in entsprechenden Nuten eines Wickeldorns zu wickeln und diese nach der
Aushärtung des Kunstharzes, mit dem die Fasern des Faserverbundwerkstoffes getränkt
sind, aus den Nuten herauszunehmen (dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die
Positivanteile des Wickeldorns, die die Nuten begrenzen, versenkbar oder abnehmbar sind;
nach der Versenkung oder Abnahme können die einzelnen Federelemente vom
verbleibenden Wickeldorn abgezogen werden). Die Fertigung der Federelemente in den
Nuten eines Wickeldorns hat den Vorteil, dass die Fasern in dem Verbundwerkstoff,
insbesondere auch die Fasern am Rand der Federelemente, allseitig von Kunstharz
umgeben sind und keine angeschnittenen Fasern an den Rändern enthalten sind. Dadurch
wird eine hohe Haltbarkeit der Federelemente erreicht, da sie an ihren Rändern nicht zum
Aufspalten neigen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 4 ist der von der Schraubenfeder
bzw. den Federelementen umfasste Raum zumindest teilweise von einem Elastomerkörper
ausgefüllt. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Elastomerkörper
die in das Lager eingeleiteten Schwingungen dämpft und darüber hinaus als
Anschlagpuffer dient, wenn das Lager stark zusammengedrückt wird. Ein weiterer Vorteil
der Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Elastomerkörper zur Steifigkeit des Lagers
in allen drei Raumrichtungen beiträgt. Der Elastomerkörper weist z. B. eine Shorehärte von
65 bis 85, vorzugsweise von 70 bis 75, auf.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 5 ist der Elastomerkörper derart
ausgebildet, dass der Federkörper durch ihn vorgespannt wird. Dazu kann z. B. ein
Elastomerkörper verwendet werden, dessen mittlerer Durchmesser größer ist als der
mittlere lichte Durchmesser des Federkörpers. In diesem Fall wird der Elastomerkörper vor
dem Einbringen in den Federkörper zusammengepresst, so dass er sich im Federkörper
radial ausdehnt und so die Vorspannung, d. h. eine nach radial außen gerichtete Kraft,
erzeugt. Im Idealfall wird der Elastomerkörper so dimensioniert, dass die durch ihn
erzeugte Vorspannung die statische Gewichtskraft der Masse, die gelagert werden soll,
kompensiert wird. In diesem Fall ist das Lager frei von Lastspannungen. Vorzugsweise
wird das Vorspannungsprinzip bei Federkörpern verwandt, die einen ovalen, elliptischen
oder stadionförmigen Querschnitt aufweisen, da in diesem Fall mit dem Elastomerkörper
besonders einfach eine Vorspannung erzeugt werden kann (weist der Federkörper z. B.
einen elliptischen Querschnitt auf, so kann man einen Elastomerkörper verwenden, der
ebenfalls einen elliptischen Querschnitt aufweist und gegenüber dem Federkörper um 90°
verdreht wird).
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 6 ist der Elastomerkörper als
Schlauchabschnitt oder als massiver Zylinder ausgebildet. Vorzugsweise weist der
Schlauchabschnitt eine Wandstärke auf, die mindestens drei- bis fünfmal so groß ist wie
die Wandstärke einer einzelnen Wicklung der Schraubenfeder bzw. der einzelnen
Federelemente des Federkörpers. In diesem Fall ist gewährleistet, dass der
Schlauchabschnitt eine spürbare Dämpfungsfunktion übernimmt. Der Vorteil dieser
Weiterbildung ist darin zu sehen, dass Schlauchabschnitte als preiswerte Standardbauteile
zur Verfügung stehen und massive Zylinder einfach und preiswert gefertigt werden
können.
Der Elastomerkörper kann an der Schraubenfeder bzw. an den einzelnen Federelementen
des Federkörpers angeklebt werden. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach
Anspruch 7 ist jedoch eine Außenwand des Elastomerkörpers über einen Reibschluss mit
der radial inneren Oberfläche der Schraubenfeder bzw. der Federelemente befestigt. Der
Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass ein Reibschluss einfach und
kostengünstig erstellt werden kann und der Elastomerkörper dennoch sicher befestigt ist.
Zur Erzeugung des Reibschlusses wird z. B. ein Elastomerkörper, der einen Durchmesser
hat, der zumindest geringfügig größer ist als der lichte Durchmesser der Schraubenfeder
bzw. der Federelemente, radial verpresst und dann in das Innere der Schraubenfeder bzw.
der einzelnen Federelemente eingeführt. Danach wird der Elastomerkörper losgelassen, so
dass er sich radial entspannt und es zu einem Reibschluss zwischen der inneren Oberfläche
der Schraubenfeder bzw. der Federelemente und dem Elastomerkörper kommt.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 8 enthält der Schlauchabschnitt
Festigkeitsträger. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der
Schlauchabschnitt dann eine erhöhte Ring- und Schubsteifigkeit aufweist. Darüber hinaus
erhält der Schlauchabschnitt eine höhere Festigkeit.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 9 nehmen die Festigkeitsträger
in dem Schlauchabschnitt einen Winkel von +/-40° bis +/-50° zur Umfangsrichtung der
Schraubenfeder bzw. der geschlossenen Federelemente ein. Der Vorteil dieser
Weiterbildung ist darin zu sehen, dass das Lager dann eine erhöhte Schubsteifigkeit
aufweist.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 10 enthält der Schlauchabschnitt
Festigkeitsträger, die in seine Umfangsrichtung verlaufen. Der Vorteil dieser
Weiterbildung ist darin zu sehen, dass dadurch die Ringsteifigkeit des Lagers erhöht wird.
Dies wird insbesondere dann erreicht, wenn die Festigkeitsträger nahe der radial inneren
und äußeren Randzone des Schlauchabschnittes liegen.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 11 ist der Federkörper in einen
schlauchförmigen Mantel aus Elastomer eingebettet. Der Mantel, in den der Federkörper
eingebettet ist, kann zusätzlich oder alternativ zu dem Elastomerkörper gemäß Anspruch 4
vorhanden sein. Ein Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Mantel zur
Dämpfung der in den Federkörper eingeleiteten Schwingungen beiträgt. Ein weiterer
Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass der Mantel den Federkörper vor
Schlagbeanspruchungen schützt. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das
erfindungsgemäße Lager als Motorlager in einem Kraftfahrzeug eingesetzt wird, da in
diesem Fall das Lager durch Steinschlag etc. beschädigt werden könnte. Ein weiterer
Vorteil der Weiterbildung ist schließlich darin zu sehen, dass der Mantel, in den der
Federkörper eingebettet ist, einen Zusammenhalt des Federkörpers gewährleistet. Sollte es
also innerhalb des Federkörpers zu einer Spaltbildung kommen, so führen diese nicht so
schnell zu einer Schwächung oder Zerstörung des Lagers. Zur Herstellung des Mantels
kann der Federkörper in eine entsprechende Gießform eingebracht und mit einem
Elastomer umgossen werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung nach Anspruch 12 sind die Fasern in dem
Faserverbundwerkstoff als Roving ausgebildet. Der Vorteil dieser Weiterbildung ist darin
zu sehen, dass in einem Roving viele einzelne Fasern zusammengefasst sind, so dass dieser
einfach gewickelt werden kann.
Gemäß einer Weiterbildung nach Anspruch 13 sind die Fasern in dem
Faserverbundwerkstoff als Flechtband ausgebildet. Ein Vorteil dieser Weiterbildung ist
darin zu sehen, dass ein Flechtband ein in sich geschlossenes Gebilde darstellt und somit
keine einzelnen Fäden aus dem Flechtband herausragen oder bei der Herstellung des
Federkörpers verarbeitet werden müssen. Ein weiterer Vorteil dieser Erfindung ist darin zu
sehen, das die einzelnen Fasern in dem Flechtband einen Winkel zur Längsrichtung des
Flechtbandes aufweisen. Wird das Flechtband also zur Wicklung der Schraubenfeder bzw.
zur Wicklung der einzelnen geschlossenen Federelemente verwendet, so weisen die
einzelnen Fasern zur Steigungsgeraden der Schraubenfeder bzw. zur Umfangsrichtung der
geschlossenen Federelemente einen Winkel auf. Mit Hilfe eines Flechtbandes ist also die
Realisierung eines entsprechenden Winkels, der zwischen 0° und +/-45° liegt, einfach
möglich. Ein weiterer Vorteil dieser Weiterbildung ist darin zu sehen, dass mit Hilfe eines
Flechtbandes auf einfache Art und Weise eine große Wandstärke der Schraubenfeder bzw.
der einzelnen geschlossenen Federelemente erzeugt werden kann, da das Flechtband selbst
eine relativ große Dicke aufweist.
Ausführungsbeispiele und weitere Vorteile der Erfindung werden im Zusammenhang mit
den nachstehenden Figuren erläutert, darin zeigen:
Fig. 1 ein Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in schematischer
Darstellung,
Fig. 2 einen Querschnitt durch Fig. 1,
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein Lager,
Fig. 4 ein Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in schematischer
Darstellung,
Fig. 5 ein Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in schematischer
Darstellung.
Fig. 1 zeigt ein Lager 2 zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in schematischer
Darstellung. Das Lager 2 enthält einen Federkörper in Form einer Schraubenfeder 4, die
einen gewickelten Faserverbundwerkstoff enthält. Die Wanddicke d liegt zwischen 1%
und 5% und die Breite B jeder einzelnen Wendelung der Schraubenfeder 4 liegt zwischen
5% und 60% des mittleren lichten Durchmessers der Schraubenfeder 4. Die
Schraubenfeder 4 ist derart zwischen zwei einander gegenüberliegenden
Krafteinleitungselementen 6, 8 eingespannt, dass die Krafteinleitungselemente 6, 8 jeweils
am radialen Umfang der Schraubenfeder angreifen. Die Krafteinleitungselemente 6, 8 sind
schienenförmig ausgebildet und überspannen die gesamte Breite der Schraubenfeder 4. Sie
können aus einem Faserverbundwerkstoff oder aus jeweils zwei Metallschienen mit
Elastomereinlagen bestehen, zwischen denen die Schraubenfeder 4 liegt (s. auch Fig. 2).
Die Krafteinleitungselemente 6, 8 sind mit Gewindezapfen 10, 12 versehen. Wenn das
Lager als Motorlager in einem Kraftfahrzeug verwendet wird, kann der Gewindezapfen 10
am Motor und der Gewindezapfen 12 an der Karosserie des Kraftfahrzeuges befestigt
werden.
Die verstärkenden Fasern in dem Faserverbundwerkstoff der Schraubenfeder 4 können als
Glasfasern, Kohlenstofffasern, Aramid oder Naturfasern ausgebildet sein, während als
Matrixmaterialien für den Faserverbundwerkstoff aushärtbare Duroplaste oder
Thermoplaste verwendet werden können. Das gleiche gilt auch für die anderen gezeigten
Ausführungsbeispiele.
Die Fasern in dem Faserverbundwerkstoff nehmen zur Steigungsgeraden 14 der
Schraubenfeder einen Winkel ein, der zwischen 0° und +/-45°, vorzugsweise zwischen 0°
und +/-20° liegt (wobei die jeweiligen Intervallgrenzen mit erfasst sein sollen). Am linken
Rand der Fig. 1 ist die Schraubenfeder 4 aufgebrochen dargestellt und dort sind Fasern
gezeigt, die zur Steigungsgeraden 14 der Schraubenfeder einen Winkel von 0° einnehmen.
Die Alternative, dass die Fasern zu der Steigungsgeraden 14 der Schraubenfeder 4 einen
Winkel einnehmen, der zwischen 0° und +/-45° liegt, ist am rechten Rand der Fig. 1 im
aufgebrochenen Bereich der Schraubenfeder 4 gezeigt. Bei der zuletzt genannten
alternativen Ausführung sind die Fasern bevorzugt als Flechtband ausgebildet. Es ist
ebenfalls möglich, dass die Schraubenfeder 4 sowohl Fasern enthält, die zur
Steigungsgeraden 14 einen Winkel von 0° einnehmen, als auch (in einer anderen
Wickellage) Fasern (z. B. in Form eines Flechtbandes), die zur Steigungsgeraden 14 einen
Winkel einnehmen, der zwischen 0° und 45° liegt. Entsprechendes gilt für die anderen
gezeigten Ausführungsbeispiele.
Der von der Schraubenfeder 4 umfasste Raum ist teilweise von einem Elastomerkörper in
Form eines Schlauchabschnittes 16 ausgefüllt, der über einen Reibschluss mit der radial
inneren Oberfläche der Schraubenfeder 4 befestigt ist. Der Schlauchabschnitt 16 enthält
Festigkeitsträger 18, die einen Winkel von +/-40° bis +/-50° zur Umfangsrichtung der
Schraubenfeder einnehmen und die Schubsteifigkeit des Lagers erhöhen. Alternativ oder
zusätzlich enthält der Schlauchabschnitt 16 Festigkeitsträger 30, die in seine
Umfangsrichtung verlaufen und die Ringsteifigkeit des Lagers erhöhen.
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt entlang der in der Fig. 1 eingezeichneten Linie II/II. Der
Fig. 2 ist zu entnehmen, dass die Wandstärke des Schlauchabschnittes 16 deutlich größer
ist (bevorzugt mindestens 3 bis 5 mal so groß; in diesem Fall ist sichergestellt, dass der
Schlauchabschnitt 16 die in das Lager 2 eingeleiteten Schwingungen spürbar dämpft) als
die Wandstärke einer einzelnen Wendelung der Schraubenfeder 4, und dass die
Festigkeitsträger 30 nahe der radial inneren und äußeren Randzone des Schlauch
abschnittes 16 liegen.
Die Schraubenfeder 4 kann einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, wie es in der Fig.
2 gezeigt ist. Alternativ kann der Querschnitt der Schraubenfeder 4 oval, elliptisch oder
stadionförmig (s. Fig. 3) ausgebildet sein. Der von der Schraubenfeder 4 umfasste Raum
kann anstelle des Schlauchabschnittes 16 auch mit einem massiven Zylinder ausgefüllt
sein.
Das Krafteinleitungselement 6 besteht aus zwei einander gegenüberliegenden
Metallschienen 20a und 20b, die jeweils eine Elastomereinlage 22a, 22b aufweisen.
Zwischen den Elastomereinlagen 22a und 22b wird die Schraubenfeder 4 derart
hindurchgeführt, dass sie zwischen den Metallschienen 20a, 20b eingespannt ist. Am
rechten und linken Rand der Schraubenfeder 4 sind die beiden Metallschienen 20a, 20b
miteinander verbunden, so dass eine dauerhafte sichere Einspannung der Schraubenfeder 4
gewährleistet ist. Das Krafteinleitungselement 8 ist genauso aufgebaut wie das
Krafteinleitungselement 6.
Fig. 4 zeigt ein Lager 2, bei dem der Federkörper aus mehreren in Umfangsrichtung
geschlossene gleich dimensionierten Federelementen 24 besteht, die derart zwischen zwei
einander gegenüberliegenden Krafteinleitungselementen 6, 8 eingespannt sind, dass die
Krafteinleitungselemente 6, 8 jeweils am radialen Umfang der Federelemente 24 angreifen.
Die Krafteinleitungselemente sind schienenförmig ausgebildet und überspannen die
gesamte Breite der Schraubenfeder 4. Die in Umfangsrichtung geschlossenen
Federelemente 24 können als ringförmige oval, elliptisch, kreis- oder stadionförmig
ausgebildet sein. Die Wanddicke d jedes Federelementes 24 liegt zwischen 1% und 5%
und die Breite B jedes Federelementes 24 liegt zwischen 5% und 60% des mittleren
lichten Durchmessers der Federelemente 24.
Die einzelnen Federelemente bestehen aus einem gewickelten Faserverbundwerkstoff,
dessen Fasern zur Umfangsrichtung eines geschlossenen Federelementes 24 einen Winkel
einnehmen, der zwischen 0° und +/-45°, vorzugsweise zwischen 0° und +/-20°, liegt. Das
linke Federelement 24 ist in einem Bereich aufgebrochen dargestellt, in diesem
Federelement 24 nehmen die Fasern zur Umfangsrichtung des Federelementes einen
Winkel von 0° ein. Das rechte Federelement 24 ist in einem Bereich ebenfalls
aufgebrochen dargestellt, in diesem Federelement nehmen die Fasern einen Winkel zur
Umfangsrichtung des Federelementes ein, der zwischen 0° und +/-45° liegt. Ein derartiges
Federelement kann beispielsweise durch Aufwickeln eines Flechtbandes, in dem die
Fasern einen entsprechenden Winkel einnehmen, hergestellt werden. Vorzugsweise weisen
die Fasern in jedem Federelement 24 den gleichen Winkel zur Umfangsrichtung der
Federelemente 24 auf, um gleiche Steifigkeiten und Federeigenschaften der Federelemente
24 sicherzustellen.
Der von den Federelementen 24 umfasste Raum ist von einem Elastomerkörper ausgefüllt,
der als massiver Zylinder 26 ausgebildet ist und der über einen Reibschluss an der radial
inneren Oberfläche der Federelemente 24 befestigt ist und mit dem eine Vorspannung der
Federelemente 24 aufgebaut werden kann. Alternativ kann der Elastomerkörper auch als
Schlauchabschnitt 16 ausgebildet sein, so wie es im Zusammenhang mit den Fig. 1 und
2 erläutert worden ist.
Fig. 5 zeigt ein Lager 2 zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse in schematischer
Darstellung, das weitestgehend dem in der Fig. 1 gezeigten Lager entspricht. Ein
Unterschied ist lediglich darin zu sehen, dass in das Innere des Lagers 2 kein
Schlauchabschnitt 16 eingebracht ist, sondern dass die Schraubenfeder 4 in einen
schlauchförmigen Mantel 28 aus Elastomer eingebettet ist. Die Wandstärke des
schlauchförmigen Mantels 28 ist deutlich größer als die Wandstärke einer einzelnen
Wendelung der Schraubenfeder 4, bevorzugt ist die Wandstärke des schlauchförmigen
Mantels 28 mindestens drei- bis fünfmal so groß wie die Wandstärke einer einzelnen
Wendelung der Schraubenfeder 4. In diesem Fall ist sichergestellt, dass der
schlauchförmige Mantel 28 die in das Lager 2 eingeleiteten Schwingungen spürbar dämpft.
Ein entsprechender schlauchförmiger Mantel 28 kann auch bei den anderen gezeigten
Ausführungsbeispielen vorgesehen werden.
(ist Teil der Beschreibung)
2
Lager
4
Schraubenfeder
6
,
8
Krafteinleitungselement
10
,
12
Gewindezapfen
14
Steigungsgerade
16
Schlauchabschnitt
18
Festigkeitsträger
20
a,
20
b Metallschiene
22
a,
22
b Elastomereinlage
24
Federelement
26
massiver Zylinder
28
schlauchförmiger Mantel
30
Festigkeitsträger
Claims (13)
1. Lager (2) zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse, insbesondere zur Lagerung
einer schwingungsfähigen Masse in einem Kraftfahrzeug, das folgende Bestandteile
enthält:
einen Federkörper (4, 24), der einen gewickelten Faserverbundwerkstoff enthält
mindestens zwei einander gegenüberliegende Krafteinleitungselemente (6, 8), zwischen denen der Federkörper (4, 24) eingespannt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Federkörper (4, 24) als Schraubenfeder (4) ausgebildet ist, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen (6, 8) eingespannt ist, dass die Krafteinleitungselemente (6, 8) jeweils am radialen Umfang der Schraubenfeder (4) angreifen, oder
dass der Federkörper (4, 24) aus mindestens zwei in Umfangsrichtung geschlossenen Federelementen (24) besteht, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen (6, 8) eingespannt sind, dass die Krafteinleitungselemente (6, 8) jeweils am radialen Umfang der Federelemente (24) angreifen.
einen Federkörper (4, 24), der einen gewickelten Faserverbundwerkstoff enthält
mindestens zwei einander gegenüberliegende Krafteinleitungselemente (6, 8), zwischen denen der Federkörper (4, 24) eingespannt ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Federkörper (4, 24) als Schraubenfeder (4) ausgebildet ist, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen (6, 8) eingespannt ist, dass die Krafteinleitungselemente (6, 8) jeweils am radialen Umfang der Schraubenfeder (4) angreifen, oder
dass der Federkörper (4, 24) aus mindestens zwei in Umfangsrichtung geschlossenen Federelementen (24) besteht, die derart zwischen den Krafteinleitungselementen (6, 8) eingespannt sind, dass die Krafteinleitungselemente (6, 8) jeweils am radialen Umfang der Federelemente (24) angreifen.
2. Lager (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Krafteinleitungselemente
(6, 8) schienenförmig ausgebildet sind und die gesamte Breite des Federkörpers (4, 24)
überspannen.
3. Lager (2) nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern
in dem Faserverbundwerkstoff zur Steigungsgeraden (14) der Schraubenfeder (4) bzw.
zur Umfangsrichtung der geschlossenen Federelemente (24) einen Winkel einnehmen,
der zwischen 0° und +/-45°, vorzugsweise zwischen 0° und +/-20°, liegt.
4. Lager (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der von der
Schraubenfeder (4) bzw. von den Federelementen (24) umfasste Raum zumindest
teiweise von einem Elastomerkörper (16, 26) ausgefüllt ist.
5. Lager (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Elastomerkörper (16, 26) derart ausgebildet ist, dass durch ihn der Federkörper (4, 24)
vorgespannt wird.
6. Lager (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der
Elastomerkörper (16, 26) als Schlauchabschnitt (16) oder als massiver Zylinder (26)
ausgebildet ist.
7. Lager (2) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine
Außenwand des Elastomerkörpers (16, 26) über einen Reibschluß an der radial inneren
Oberfläche der Schraubenfeder (4) bzw. der Federelemente (24) befestigt ist.
8. Lager (2) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schlauchabschnitt (16) Festigkeitsträger (18) enthält.
9. Lager (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Festigkeitsträger (18) in
dem Schlauchabschnitt (16) einen anderen Winkel von +/-40° bis +/-50° zur
Umfangsrichtung bzw. Schraubenfeder (4) bzw. der geschlossenen Federelemente (24)
einnehmen.
10. Lager (2) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der
Schlauchabschnitt (16) Festigkeitsträger (30) enthält, die in seiner Umfangsrichtung
verlaufen.
11. Lager (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Federkörper (4, 24) in einen schlauchförmigen Mantel (28) aus Elastomer eingebettet
ist.
12. Lager (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern
in dem Faserverbundwerkstoff als Roving ausgebildet sind.
13. Lager (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern
in dem Faserverbundwerkstoff als Flechtband ausgebildet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001110604 DE10110604A1 (de) | 2001-03-06 | 2001-03-06 | Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001110604 DE10110604A1 (de) | 2001-03-06 | 2001-03-06 | Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10110604A1 true DE10110604A1 (de) | 2002-10-02 |
Family
ID=7676396
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001110604 Withdrawn DE10110604A1 (de) | 2001-03-06 | 2001-03-06 | Lager zur Lagerung einer schwingungsfähigen Masse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10110604A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102009020948B4 (de) * | 2008-07-08 | 2013-07-18 | Stabilus Gmbh | Kolben-Zylinderaggregat |
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- 2001-03-06 DE DE2001110604 patent/DE10110604A1/de not_active Withdrawn
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