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DE10109592C2 - Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes - Google Patents

Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes

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Description

Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes, mit einer Lichtquelle und einem dieser nachgeschalteten Lichtmischstab, der einen Lichtführungsbereich mit einer Lichteintrittsfläche und einer Lichtaustrittsfläche aufweist.
Die Lichtquelle einer solchen Anordnung umfaßt beispielsweise einen Ellipsoidreflektor, in dessen erstem Brennpunkt ein Gasentladungsbrenner angeordnet ist, so daß das von diesem abgegebene Licht in den zweiten Brennpunkt des Ellipsoidreflektors übertragen wird. Dieses zum zweiten Brennpunkt übertragene Licht wird über die Eintrittsfläche in den Lichtführungsbereich eingekoppelt und in diesem bis zur Lichtaustrittsfläche geführt, um dort das leuchtende Feld zu erzeugen. Eine Erhöhung des Strahlungsflusses in der Lichtaustrittsfläche kann man dadurch erreichen, daß der Strahlungsfluß des Brenners möglichst optimal in den zweiten Brennpunkt übertragen und von dort möglichst vollständig in den Lichtführungsbereich eingekoppelt wird.
Aus der JP 63-293547 A ist eine Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes mit mehreren Lichtquellen bekannt, die jeweils einen Brenner und einen Reflektor mit zwei Brennpunkten ausweisen, wobei bei jeder Lichtquelle der Reflektor das Licht des jeweiligen Brenners im zweiten Brennpunkt bündelt. Die Lichtquellen sind so angeordnet, daß die zweiten Brennpunkte im Fokus eines Parabolspiegels zusammenfallen, so daß die am Parabolspiegel reflektierten Lichtstrahlenbündel in parallele Lichtstrahlenbündel umgewandelt werden, die voneinander beabstandet sind. Diese beabstandeten parallelen Lichtstrahlenbündel werden mittels eines Prismas zu einem gemeinsamen parallelen Lichtstrahlenbündel zusammengefaßt.
Die DE 11 85 473 B1 zeigt eine Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes mit einer Lichtquelle, deren Licht auf einen Lichtmischstab gerichtet wird, der einen Lichtführungsbereich mit einer Lichteintrittsfläche und einer Lichtaustrittsfläche ausweist und das Licht der Lichtquelle von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche führt. Die Lichtquelle weist einen Brenner, einen Kugelspiegel, der einen Teil des Lichts des Brenners in den Lichtmischstab reflektiert, sowie einen elliptischen Ringspiegel auf, der einen anderen Teil des Lichts des Brenners in den Lichtmischstab reflektiert, wobei der zweite Brennpunkt des elliptischen Ringspiegels zwischen der Lichteintrittsfläche und der Lichtaustrittsfläche des Lichtmischstabs liegt.
In der nachveröffentlichten DE 199 41 272 A1 ist eine Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes beschrieben, die eine erste und eine zweite Lichtquelle aufweist, deren Licht auf einen Lichtmischstab gerichtet wird, der einen Lichtführungsbereich mit einer Lichteintrittsfläche und einer Lichtaustrittsfläche aufweist und das Licht der Lichtquellen von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche führt. Die Lichtquellen weisen jeweils einen Brenner und einen parabolischen Reflektor auf, der das Licht des Brenners reflektiert, um ein paralleles Strahlenbündel zu erzeugen, das jeweils mittels einem System aus mindestens zwei Zylinderlinsen in einer Richtung komprimiert wird. Die komprimierten Strahlenbündel werden mittels weiterer optischer Elemente in den Lichtmischstab eingekoppelt.
Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes bereitzustellen, die platzsparend ist und mit der das leuchtende Feld mit hoher Leuchtdichte bei guter Gleichmäßigkeit erzeugbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes gelöst, die einen Lichtmischstab, der einen Lichtführungsbereich mit einer Lichteintrittsfläche und einer Lichtaustrittsfläche aufweist, sowie eine erste und mindestens eine weitere Lichtquelle umfaßt, deren Licht auf den Lichtmischstab gerichtet wird und von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche geführt wird, um in der Lichtaustrittsfläche das leuchtende Feld zu erzeugen, wobei die Lichtquellen jeweils einen Brenner und einen Reflektor mit zwei Brennpunkten aufweisen, bei jeder Lichtquelle der Brenner im ersten Brennpunkt des zugeordneten Reflektors angeordnet ist, bei jeder Lichtquelle der Reflektor das Licht des jeweiligen Brenners im zweiten Brennpunkt bündelt und wobei die zweiten Brennpunkte in der Lichteintrittsfläche des Lichtmischstabes liegen.
Durch den Einsatz der zweiten Lichtquelle kann der über die Lichteintrittsfläche eingekoppelte Strahlungsfluß und somit auch der aus der Lichtaustrittsfläche austretende Strahlungsfluß erhöht werden. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung kann in der Lichtaustrittsfläche ein gleichmäßig leuchtendes Feld erzeugt werden.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist bei der erfindungsgemäßen Anordnung die Lichteintrittsfläche kleiner als die Lichtaustrittsfläche und nimmt die Querschnittsfläche des Lichtführungsbereiches von der Lichteintrittsfläche bis zur Lichtaustrittsfläche hin zu, so daß sich der Lichtführungsbereich entlang der Lichtausbreitungsrichtung erweitert. Bevorzugt kann dabei die Form der Querschnittsfläche beibehalten (wobei bei z. B. einer rechteckigen Querschnittsform sich das Seitenverhältnis ändern kann) und die Erweiterung des Lichtführungsbereiches so gewählt werden, daß der Aperturwinkel des aus der Austrittsfläche austretenden Lichtstrahlenbündels kleiner ist als der Aperturwinkel des durch die beiden Lichtstrahlenbündel von zwei Lichtquellen gebildeten gemeinsamen Lichtstrahlenbündels, in der Ebene, in der die zwei Lichtquellen nebeneinander angeordnet sind, wobei beide Aperturwinkel in derselben Ebene gemessen werden. Damit führt eine unerwünschte Erhöhung des Aperturwinkels des in die Lichteintrittsfläche eingekoppelten Lichtes nicht zu einer Erhöhung des Aperturwinkels des aus der Lichtaustrittsfläche austretenden Lichtstrahlenbündels. Der Strahlungsfluß in der Lichtaustrittsfläche kann daher vorteilhaft erhöht werden, ohne daß der Aperturwinkel des austretenden Lichtstrahlenbündels im Vergleich zu einer Anordnung mit nur einer Lichtquelle vergrößert wird, so daß auch ein dieser Anordnung nachfolgendes optisches System nicht verändert werden muß und mit einem erhöhten Strahlungsfluß beaufschlagt werden kann.
Wenn die Austrittsapertur am Lichtmischstab in der Ebene der aneinander gesetzten Lichtquellen, die bei einem Lichtführungsbereich mit konstantem Querschnitt ungefähr der Summe der Aperturen der beiden Lichtstrahlenbündel in der Lichteintrittsfläche ist, gleich der Ein- und Austrittsapertur in der dazu senkrechten Ebene sein soll, dürfen bei z. B. einer rechteckigen Querschnittsfläche des Lichtführungsbereiches nur die den Lichtführungsbereich begrenzenden, reflektierenden Flächen in der Ebene senkrecht zu der vergrößerten Apertur geneigt werden. Damit wird der Querschnitt von der Lichteintrittsfläche bis zur Lichtaustrittsfläche hin verändert und die Querschnittsfläche nimmt zu. Wenn auch die anderen beiden reflektierenden Flächen geneigt werden, wird sich senkrecht dazu die Austrittsapertur verkleinern, wenn die beiden anderen reflektierenden Flächen in Richtung von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche divergieren, oder vergrößern, wenn die beiden anderen reflektierenden Flächen konvergieren. Durch die Wahl des Verlaufes der reflektierenden Flächen kann man somit die Austrittsapertur gezielt einstellen.
Vorteilhaft kann der Lichtführungsbereich des Lichtmischstabes bei der Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes durch sich von der Lichteintrittsfläche bis zur Lichtaustrittsfläche hin divergent erstreckende, reflektierende Flächen begrenzt sein. Dadurch kann vorteilhaft der Aperturwinkel des aus der Lichtaustrittsfläche austretenden Lichts im Vergleich zu dem des in die Lichteintrittsfläche eingekoppelten Lichts verringert werden. Dabei ist der Lichtführungsbereich insbesondere aus einem für das Licht transparenten Material gebildet oder als Hohlabschnitt ausgebildet. Wenn der Lichtführungsbereich aus dem für das Licht transparenten Material gebildet ist, erfolgt die Reflexion bevorzugt mittels Totalreflexion an den Seitenflächen des Lichtführungsbereiches, so daß die Verluste im Lichtmischstab äußerst gering sind. Wenn der Lichtführungsbereich als Hohlabschnitt ausgebildet ist, sind auch die Lichteintritts- und Lichtaustrittsfläche Hohlquerschnittsflächen und keine Materialgrenzflächen, so daß sich auf der Lichteintritts- und Lichtaustrittsfläche keine Beschläge oder Verschmutzungen bilden können, die beispielsweise die Gleichmäßigkeit des Strahlungsflusses durch die Lichtaustrittsfläche verringern könnten. Die Neigung der reflektierenden Flächen zur Längsmittelachse des Lichtführungsbereichs wird so gewählt, daß in der Lichtaustrittsfläche eine gewünschte Aperturwinkelverteilung vorliegt. Insbesondere werden die Flächen, die senkrecht auf einer Ebene stehen, in der der Aperturwinkel des in die Lichteintrittsfläche einfallenden Lichtes groß ist, stärker geneigt als zu dieser Ebene parallele Fläche, wobei die Neigung der senkrecht auf dieser Ebene stehenden Fläche um so stärker eingestellt wird, je größer der Aperturwinkel ist und je mehr dieser Aperturwinkel in der Lichtaustrittsfläche reduziert werden soll.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung sind die umhüllenden Flächen von zwei Lichtstrahlenbündeln jeweils Kegelmantelflächen und sind die zwei die Lichtstrahlenbündel erzeugenden Lichtquellen in einer Bezugsebene so nebeneinander angeordnet, daß sich die Kegelmantelflächen entlang einer in der Bezugsebene liegenden Kontaktlinie berühren, wodurch die Anordnung sehr kompakt ausgebildet werden kann. Die Lichtquellen können so angeordnet werden, daß jeweils der Querschnitt der konvergierenden Lichtstrahlenbündel mit der kleinsten Fläche in der Lichteintrittsfläche liegt. Dabei ist die Größe der Lichteintrittsfläche bevorzugt so gewählt, daß die entsprechenden Querschnittsflächen der beiden Lichtstrahlenbündel vollständig innerhalb der Lichteineintrittsfläche liegen, wodurch der gesamte Strahlungsfluß der beiden Lichtstrahlenbündel in den Lichtführungsbereich eingekoppelt werden kann.
Vorteilhaft ist bei der erfindungsgemäßen Anordnung der Lichtführungsbereich mit einem rechteckigen Querschnitt gebildet und durch vier sich von der Lichteintrittsfläche bis zur Lichtaustrittsfläche hin erstreckende, reflektierende Flächen begrenzt, von denen die sich gegenüberliegende erste und dritte Fläche senkrecht zur Bezugsebene ausgerichtet sind und in Richtung von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche divergieren. Dabei können sich die sich gegenüberliegende zweite und vierte Fläche parallel erstrecken oder sie können in Richtung von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche divergieren, wobei dann deren Divergenzwinkel kleiner als der der ersten und dritten Fläche gewählt werden kann. Die Ausrichtung der reflektierenden Fläche kann somit so gewählt werden, daß die Aperturwinkelverteilung des aus der Austrittsfläche austretenden Lichtes möglichst gleichmäßig ist. Der Divergenzwinkel der sich gegenüberliegenden Flächen wird bevorzugt um so größer gewählt, je größer der Aperturwinkel des in die Lichteintrittsfläche einfallenden Lichtes in eine Ebene senkrecht zu den reflektierenden Flächen ist und um so mehr die Austrittsapertur verringert werden soll.
Eine bevorzugte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Anordnung besteht darin, daß eine dritte Lichtquelle, die ein konvergierendes Lichtstrahlenbündel abgibt, oberhalb der Bezugsebene angeordnet ist. Insbesondere kann auch noch eine vierte Lichtquelle, die wiederum ein konvergierendes Lichtstrahlenbündel abgibt, vorgesehen sein, die unterhalb der Bezugsebene angeordnet ist. Wenn der Lichtführungsbereich den oben beschriebenen rechteckigen Querschnitt aufweist, ist es vorteilhaft, wenn sowohl die sich gegenüberliegende zweite und vierte Fläche als auch die sich gegenüberliegende erste und dritte Fläche in Richtung von der Lichteintrittsfläche zur Lichtaustrittsfläche hin divergieren. Es können auch noch weitere Lichtquellen vorgesehen werden, wobei dann die Form des Lichtführungsbereiches so gewählt wird, daß die gewünschte Austrittsapertur gegeben ist.
Da die Lichtquellen jeweils einen Brenner und einen Reflektor (der bevorzugt rotationssymmetrisch ist) mit zwei Brennpunkten aufweisen und der Brenner im ersten Brennpunkt angeordnet ist und durch den Reflektor in den den zweiten Brennpunkt, der in der Lichteintrittsfläche liegt, abgebildet wird, wird sichergestellt, daß der maximal mögliche Strahlungsfluß von dem Brenner zur Lichteintrittsfläche geführt wird.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anordnung sind die Reflektoren als Ellipsoidreflektoren ausgebildet. Durch die Verwendung dieser Reflektoren wird die Größe des in den zweiten Brennpunkt übertragenen Lichtstrahlenbündels klein gehalten, wodurch auch die Lichteintrittsfläche klein sein kann.
Vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Anordnung dadurch weitergebildet werden, daß die Lichtstrahlenbündel der Lichtquellen jeweils rotationssymmetrisch sind, wodurch auch die Reflektoren rotationssymmetrisch ausgebildet werden können, was deren Herstellung erleichtert.
Die erfindungsgemäße Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes kann bevorzugt bei einer Vorrichtung zum Erzeugen und Projizieren eines Bildes verwendet werden, wobei die Vorrichtung eine Projektionsoptik, ein bildgebendes Element und eine Zwischenoptik aufweist, die das leuchtende Feld des Lichtmischstabes auf das bildgebende Element abbildet, das unter Steuerung einer Ansteuereinheit das Bild aufgrund vorgegebener Bilddaten erzeugt. Die Projektionsoptik projiziert dann das erzeugte Bild auf eine Projektionsfläche. Dabei kann mittels der erfindungsgemäßen Anordnung vorteilhaft der Strahlungsfluß in der Lichtaustrittsfläche erhöht werden, so daß die Lichtstärke der Vorrichtung zum Erzeugen und Projizieren eines Bildes erhöht werden kann, wobei gleichzeitig die Apertur des aus der Lichtaustrittsfläche austretenden Lichtstrahlenbündels (durch den sich erweiternden Lichtführungsbereich) auf einen gewünschten Wert eingestellt werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend im Prinzip beispielshalber anhand der Figuren noch näher erläutert.
Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Erzeugen und Projizieren eines Bildes, die die erfindungsgemäße Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes umfaßt, und
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der erfindungsgemäßen Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes von Fig. 1 mit eingezeichneten Strahlenverläufen.
Die erfindungsgemäße Anordnung 1 zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes umfaßt zwei identisch ausgebildete Lichtquellen 2, 3 und einen diesen nachgeschalteten Lichtmischstab 4. Da die Lichtquellen 2 und 3 identisch aufgebaut sind, wird im folgenden nur der Aufbau der Lichtquelle 2 im Detail beschrieben. Die Lichtquelle 2 enthält einen Ellipsoidreflektor 5, der zwei Brennpunkte aufweist, einen lichterzeugenden Brenner 6 (z. B. Gasentladungsbrenner), der im ersten Brennpunkt des Ellipsoidreflektors 5 angeordnet ist, so daß die vom Brenner 6 abgegebene Strahlung in den zweiten Brennpunkt des Ellipsoidreflektors 5 übertragen wird, und zwei im Ellipsoidreflektor 5 angeordnete Abschattungselemente 7, 8. Der Ellipsoidreflektor 5 und die Abschattungselemente 7, 8 sind so ausgebildet und angeordnet, daß die Lichtquelle 2 ein konvergierendes Lichtstrahlenbündel 9 abgibt, das in der Zeichenebene einen vorbestimmten Aperturwinkel α aufweist. Die Aperturstrahlen des Lichtstrahlenbündels 9, von denen in der Schnittdarstellung von Fig. 1 nur die beiden Aperturstrahlen 10 und 11 ersichtlich sind, bilden somit einen Aperturkegel 12 des Ellipsoidreflektors 5, wobei der halbe Öffnungswinkel dieses Aperturkegels 12 der Aperturwinkel α ist.
Der in der erfindungsgemäßen Anordnung 1 zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes enthaltene geradlinige Lichtmischstab 4 umfaßt einen einen Hohlquerschnitt aufweisenden Lichtführungsbereich, der durch vier verspiegelte Seitenflächen 13, 14 (von denen in den Figuren nur zwei gezeigt sind) begrenzt ist, die sich von einer Lichteintrittsfläche 15 des Lichtmischstabes 4 zu seiner Lichtaustrittsfläche 16 erstrecken.
Die Querschnittsform des Lichtführungsbereiches ist rechteckig, wobei die beiden Seitenflächen 13, 14 gegenüber der Längsmittelachse 17 des Lichtführungsbereiches geneigt und die restlichen beiden Seitenflächen zueinander parallel angeordnet sind, so daß sich die Querschnittsfläche des Lichtführungsbereiches von der Lichteintrittsfläche 15 bis hin zur Lichtaustrittsfläche 16 vergrößert. Die Lichteintritts- und Lichtaustrittsfläche 15 und 16 sind die Hohlquerschnittsflächen an den beiden Längsenden des Lichtmischstabes 4.
Die Lichtquellen 2 und 3 und der Lichtmischstab 4 sind so angeordnet, daß sich die beiden Aperturkegel 12 der Lichtquellen 2 und 3 entlang einer in der Zeichenebene liegenden Verbindungslinie (deren Verlängerung mit der Längsmittelachse 17 zusammenfällt) berühren und daß die zweiten Brennpunkte der Ellipsoidreflektoren 5 der beiden Lichtquellen 2 und 3 in der Lichteintrittsfläche 15 liegen.
Da die Brenner 6 eine räumliche Ausdehnung vorbestimmter Größe, die konstruktionsbedingt ist, aufweisen, weist aufgrund der durch den Reflektor 5 bedingten Abbildung des Brenners 6 in den zweiten Fokus das Lichtstrahlungsbündel 9 im zweiten Fokus eine vorbestimmte Größe bzw. Durchmesser auf. Die Größe der Lichteintrittsfläche 15 ist so gewählt, daß sie größer ist als der jeweilige Lichtstrahlenbündeldurchmesser im zweiten Brennpunkt des Ellipsoidreflektors 5, so daß der gesamte, in den zweiten Fokus abgebildete Strahlungsfluß über die Lichteintrittsfläche 15 in den Lichtführungsbereich des Lichtmischstabes 4 eingekoppelt werden kann.
Das in den Lichtmischstab 4 eingekoppelte Licht geht entweder direkt durch ihn hindurch oder wird an seinen Seitenflächen 13, 14 ein oder mehrmals reflektiert und tritt dann durch die Lichtaustrittsfläche 16 aus dem Lichtmischstab 4 aus, so daß das leuchtende Feld in der Lichtaustrittsfläche 16 erzeugt wird, wobei der Strahlungsfluß in der Lichtaustrittsfläche 16 dadurch viel gleichmäßiger verteilt ist als in der Lichteintrittsfläche 15 (wie dies in Fig. 2 auch anhand der eingezeichneten Strahlenverläufen deutlich entnehmbar ist). Das aus der Lichtaustrittsfläche 16 austretende Lichtstrahlenbündel 18 weist einen Aperturwinkel β (halber Öffnungswinkel des Aperturkegels des austretenden Lichstrahlenbündels 18) auf, der kleiner ist als der in der Zeichenebene liegende Aperturwinkel γ (zwei mal α) des aus den beiden Lichtstrahlenbündel 9 der beiden Lichtquellen 2, 3 kombinierten Lichtstrahlenbündels. Dies ergibt sich, weil beim Lichtmischstab 4 die Kondensorkonstante der Lichteintrittsfläche 15 gleich zur Kondensorkonstante der Lichtaustrittsfläche 16 ist und die Lichteintrittsfläche 15 kleiner ist als die Lichtaustrittsfläche 16. Die Kondensorkonstante der Lichteintrittsfläche 15 bezogen auf die Zeichenebene ist nämlich gleich dem Produkt aus sinγ (Sinus des Aperturwinkels) mit der Länge der durch die Zeichenebene geschnittenen Strecke der Lichteintrittsfläche 15. Die Kondensorkonstante der Lichtaustrittsfläche 16 bezogen auf die Zeichenebene ist entsprechend festgelegt. Man kann auch von der dreidimensionalen Kondensorkonstante ausgehen, die gleich dem Produkt der Fläche (Lichteintritts- bzw. Lichtaustrittsfläche 15, 16) mit dem entsprechenden Raumwinkel (2π(1 - cosδ), wobei δ = Aperturwinkel) ist.
Der Anordnung 1 zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes ist bei einer Vorrichtung zum Erzeugen und Projizieren eines Bildes (wie in der schematischen Darstellung in Fig. 1 ersichtlich ist) eine Abbildungsoptik 19 nachgeschaltet, die das von dem leuchtenden Feld ausgehende Lichtstrahlenbündel 18 auf ein bildgebendes Element 20 abbildet. Das bildgebende Element 20 kann beispielsweise eine Kippspiegelmatrix oder ein LCD-Modul sein und wird von einer Ansteuereinheit (nicht gezeigt) angesteuert, um das Bild aufgrund vorgegebener Bilddaten zu erzeugen. Das mittels des bildgebenden Elementes 20 erzeugte Bild wird dann durch eine Projektionsoptik 21 auf eine Projektionsfläche 22 projiziert.
Aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung 1 zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes kann einerseits der gewünschte Aperturwinkel β des Lichtstrahlenbündels 18 eingestellt werden und andererseits kann der Strahlungsfluß in der Lichtaustrittsfläche 16 des Lichtmischstabes 4 wesentlich erhöht werden im Vergleich zu einem Fall, bei dem das Licht nur einer Lichtquelle in den Lichtmischstab 4 eingekoppelt wird.
Der Lichtmischstab 4 kann auch als Vollmischstab ausgebildet werden. In diesem Fall besteht der Lichtmischstab 4 aus einem für das Licht transparenten Material, wie zum Beispiel Glas. Die Reflexion an den Seitenflächen erfolgt bevorzugt mittels Totalreflexion. Die Seitenflächen können jedoch auch verspiegelt sein.

Claims (11)

1. Anordnung zum Erzeugen eines leuchtenden Feldes, mit einem Lichtmischstab (4), der einen Lichtführungsbereich mit einer Lichteintrittsfläche (15) und einer Lichtaustrittsfläche (16) aufweist, sowie mit einer ersten und mindestens einer weiteren Lichtquelle (2, 3), deren Licht auf den Lichtmischstab gerichtet wird und von der Lichteintrittsfläche (15) zur Lichtaustrittsfläche (16) geführt wird, um in der Lichtaustrittsfläche das leuchtende Feld zu erzeugen, wobei
die Lichtquellen jeweils einen Brenner (6) und einen Reflektor (5) mit zwei Brennpunkten aufweisen,
bei jeder Lichtquelle der Brenner (6) im ersten Brennpunkt des zugeordneten Reflektors (5) angeordnet ist,
bei jeder Lichtquelle der Reflektor (5) das Licht des jeweiligen Brenners (6) im zweiten Brennpunkt bündelt und wobei
die zweiten Brennpunkte in der Lichteintrittsfläche (15) des Lichtmischstabes (4) liegen.
2. Anordnung nach Anspruch 1, bei der die Lichteintrittsfläche (15) kleiner ist als die Lichtaustrittsfläche (16) und die Querschnittsfläche des Lichtführungsbereiches von der Lichteintrittsfläche (15) bis zur Lichtaustrittsfläche (16) hin zunimmt.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die umhüllenden Flächen von zwei Lichtstrahlenbündeln (9) jeweils Kegelmantelflächen sind, wobei die zwei die Lichtstrahlenbündel erzeugenden Lichtquellen (2, 3) in einer Bezugsebene so nebeneinander angeordnet sind, daß sich die Kegelmantelflächen berühren.
4. Anordnung nach Anspruch 3, bei der der Lichtführungsbereich durch vier sich von der Lichteintrittsfläche (15) bis zur Lichtaustrittsfläche (16) erstreckende, reflektierende Flächen (13, 14) begrenzt ist, von denen die sich gegenüberliegende erste und dritte Fläche (13, 14) senkrecht zur Bezugsebene ausgerichtet sind und in Richtung von der Lichteintrittsfläche (15) zur Lichtaustrittsfläche (16) divergieren.
5. Anordnung nach Anspruch 4, bei der die sich gegenüberliegende zweite und vierte Fläche in Richtung von der Lichteintrittsfläche (15) zur Lichtaustrittsfläche (16) divergieren, wobei deren Divergenzwinkel kleiner ist als der der ersten und dritten Fläche (13, 14).
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, bei der eine dritte Lichtquelle, die ein konvergierendes Lichtstrahlenbündel abgibt, oberhalb der Bezugsebene angeordnet ist.
7. Anordnung nach Anspruch 6, bei der eine vierte Lichtquelle, die ein konvergierendes Lichtstrahlenbündel abgibt, unterhalb der Bezugsebene angeordnet ist.
8. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Lichtführungsbereich durch sich von der Lichteintrittsfläche (15) bis zur Lichtaustrittsfläche (16) divergent erstreckende, reflektierende Flächen (13, 14) begrenzt ist.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei der die Reflektoren (5) als Ellipsoidreflektoren ausgebildet sind.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der die Lichtstrahlenbündel (9) der Lichtquellen (2, 3) jeweils rotationssymmetrisch sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der der Lichtführungsbereich aus einem für das Licht transparenten Material oder als Hohlabschnitt gebildet ist.
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