DE10108189C2 - Lagesicherungsverfahren und damit gesicherte Bolzen- und Gehäuseanordnung - Google Patents
Lagesicherungsverfahren und damit gesicherte Bolzen- und GehäuseanordnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Lagesicherungsverfahren und eine
damit gesicherte Bolzen- und Gehäuseanordnung gemäß den
Oberbegriffen von Anspruch 1 und Anspruch 10.
Die Merkmale dieser Oberbegriffe sind aus dem DE-GM 17 77 114
bekannt.
Der Begriff "Bolzen" wird bei der Beschreibung der Erfindung
als Oberbegriff verwendet, welcher in einer Gehäusebohrung
nicht drehbare Bolzen und Achsen sowie in einer Gehäusebohrung
drehbar angeordnete Bolzen und Wellen umfasst. Diese können
massiv oder hohl sein. Insbesondere betrifft die Erfindung die
axiale Sicherung solcher Bolzen in einem Lagergehäuse,
Getriebegehäuse, Motorgehäuse oder Generatorgehäuse. Besonders
vorteilhaft ist die Erfindung dort, wo zur Anbringung von
axialen Sicherungsmitteln wenig Raum vorhanden ist. Eine
bevorzugte Anwendung der Erfindung betrifft beispielsweise
Planetengetriebe und hier insbesondere die axiale Befestigung
von Lagerbolzen in einem Planetenträger, wobei die Bolzen die
Träger von Planetenrädern sind.
Beim Stand der Technik werden zur axialen Sicherung von Bolzen
(Bolzen, Wellen und Achsen) Sicherungselemente wie
beispielsweise Sicherungsringe, Sprengringe und dergleichen
lose Elemente verwendet. Beispielsweise zeigt die DE-A-26 52 652
ein Planetengetriebe mit Planetenrad-Bolzen in Bohrungen
eines Planetenträgers. Die Sicherung der Bolzen gegen axiales
Verschieben erfolgt durch Drahtringe, die in einer Ringnut der
Bolzen angeordnet sind. Die Bolzen werden zusammen mit ihren
Drahtringen in die Bohrungen des Planetenträgers eingepresst,
bis die Drahtringe in einer Bohrungserweiterung verschwinden.
Anschließend wird ein sich über alle Bolzen erstreckendes
Sicherungsblech auf die Bolzen und auf einen Zapfen des
Planetenträgers aufgeschoben. Anschließend wird das
Sicherungsblech durch Verstemmen des Zapfen fixiert.
Die DE 35 01 400 C1 zeigt ein Planetengetriebe mit hohlen
Planetenrad-Bolzen, deren Enden axial geschlitzt sind und
durch eine in sie eingesetzte Kugel radial gegen die
Bohrungswand des Planetenträgers gepresst werden.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine
axiale Lagesicherung eines Bolzens in einer Gehäusebohrung zu
schaffen, welche keine losen Sicherungselemente wie
Sicherungsringe oder Sprengringe benötigt und durch welche der
Montageaufwand von Getrieben, wie insbesondere
Planetengetriebe, oder der Montageaufwand für Lager oder für
Verbrennungsmotoren oder für elektrische Maschinen (Motor,
Generator), wesentlich reduziert wird. Gleichzeitig sollen
Qualitätsminderungen durch nicht korrekt montierte
Sicherungselemente vermieden werden.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die
kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 bzw. von Anspruch 10
gelöst.
Durch die Erfindung ergeben sich insbesondere folgende
Vorteile: Es sind keine zusätzlichen Sicherungselemente zur
Axialsicherung von Bolzen (Bolzen, Wellen, Achsen) in
Bohrungen mehr erforderlich. Der Montageaufwand von Getrieben,
Lagern, Motoren, Maschinen usw. wird wesentlich reduziert. Die
Gefahr von Qualitätsreduzierungen durch nicht korrekt
montierte Sicherungselemente wird vermieden.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen
enthalten.
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen
anhand einer bevorzugten Ausführungsform als Beispiel
beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
Fig. 1 einen axialen Halbschnitt einer Bolzen- und
Gehäuseanordnung nach der Erfindung im unteren
Figurenteil vor der axialen Lagesicherung und im oberen
Figurenteil nach der axialen Lagesicherung eines Bolzens
in einer Bohrung eines Gehäuses,
Fig. 2 eine Stirnansicht eines Verstemmstempels von Fig. 1 von
rechts gesehen in Richtung eines Pfeiles II von Fig. 1,
Fig. 3 einen vollständigen Axialschnitt der in Fig. 1 im
oberen Teil dargestellten Bolzen- und Gehäuseanordnung
nach der Erfindung.
Die in den Zeichnungen gezeigte Bolzen- und Gehäuseanordnung
enthält eine axiale Lagesicherung 2 eines Bolzens 4 in einer
Bohrung 6 eines Gehäuses 8. Das Gehäuse 8 ist beispielsweise
ein Planetenträger eines Planetengetriebes. Der Bolzen 4 ist
beispielsweise ein vom Planetenträger 8 getragener
Planetenrad-Lagerbolzen für ein Planetenrad.
Die Lagesicherung 2 ist dadurch gebildet, dass von dem
Gehäusematerial der Gehäusebohrung 6 mindestens ein Teil als
Verstemmmarke 10 radial in eine Ausnehmumg 12 im Außenumfang
des Bolzens 4 verstemmt ist durch einen axialen Verstemmdruck
auf die Gehäusestirnseite 14 an dem radial an die Bohrung 6
angrenzenden stirnseitigen Bohrungsrand 16 und eine dadurch
entstandene axiale Materialverstemmung des Gehäusematerials 8.
"Verstemmen" bedeutet hier eine plastische Materialverformung.
Die Ausnehmung 12 im Bolzen 4 ist axial beidseitig von
Bolzenmaterial begrenzt und die mindestens eine Verstemmmarke
10 erstreckt sich radial zwischen die beiden axialen
Ausnehmungsbegrenzungen 18 und 20, sodass der Bolzen 4 in
beiden Axialrichtungen von der mindestens einen Verstemmmarke
10 axial gesichert wird.
Ein als Planetenträger dienendes Gehäuse 8 kann eine oder
mehrere solcher Bohrungen 6 mit je einem Planetenrad-Bolzen 4
enthalten.
Die Ausnehmung 12 ist vorzugsweise eine im Bolzen 4 gebildete
Umfangsnut. Der Nutgrund ist vorzugsweise rund ausgebildet.
Dies erleichtert die Verteilung des Materials des Gehäuses 8
in Form der Verstemmmarke 10 in der Nut 12. Die Nuttiefe kann
sehr klein sein, beispielsweise im Bereich zwischen 0,5 mm und
1 mm liegen. Auch die Breite der Nut braucht nicht groß zu
sein. Sie kann beispielsweise zwischen 1 mm und 4 mm liegen.
Die Ausnehmung 12 kann von der Verstemmmarke 10 im
Längsschnitt gesehen vollständig oder nur teilweise ausgefüllt
sein. Der Bolzen 4 kann in der Bohrung 6 frei drehbar
angeordnet oder darin einen Presssitz bilden. Wenn der Bolzen
4 auch nach dem Bilden und Verstemmen der Verstemmmarke 10
frei drehbar sein soll, muss die Verstemmmarke 10 in der
Ausnehmung 12 Spielraum haben.
Zum axial spielfreien Sichern des Bolzens 4 in dem Gehäuse 8
wird von der Verstemmmarke 10 die ganze axiale Breite der
Ausnehmung 12 des Bolzens 4 ausgefüllt.
Theoretisch genügt um den gesamten Bolzenumfang herum eine
Verstemmarke 10. Je mehr Verstemmmarken 10 vorgesehen werden,
desto größer ist die Sicherheit der Lagefixierung und desto
größer können axiale Kräfte zwischen dem Bolzen 4 und dem
Gehäuse 8 auftreten, ohne dass der Bolzen 4 in der
Gehäusebohrung 6 axial locker wird.
Vorzugsweise wird während der axialen Verstemmbewegung des
Gehäusematerials des Gehäuses 8 auch der Bolzen 4 in der
gleichen axialen Richtung 22 wie das Verstemmmaterial 24 des
Gehäuses 8 bewegt. Dadurch wird erreicht, dass die Ausnehmung
12 nicht nur einseitig, sondern beidseitig mit Material aus
dem Gehäuse 8 gefüllt wird. Damit wird eine unerwünschte
axiale Deplazierung des Bolzens 4 in der Bohrung 6 während des
Verstemmvorganges und auch danach vermieden.
Vorzugsweise wird der Bolzen 4 gleichzeitig und mit der
gleichen Geschwindigkeit axial bewegt wie das Material 24 des
Gehäuses 8, während dieses Material 24 mittels eines
Verstemmstempels 15 axial verstemmt wird, mindestens während
eines Teiles der axialen Verstemmtiefe 26. Gemäß der
bevorzugten Ausführungsform wird der Bolzen 4 gleichzeitig mit
der Verstemmung des Gehäusematerials 24 des Gehäuses 8 um die
gleiche axiale Länge 28 und in gleicher axialer Richtung
bewegt wie das axial verstemmte Gehäusematerial 24, sodass die
axiale Bewegungsstrecke 28 des Bolzens 4 gleich groß ist wie
die Verstemmtiefe 26 Gehäusematerials 24, durch welches die
radial in die Ausnehmung 12 sich erstreckende Verstemmmarke 10
gebildet wird. Wenn die axiale Verschiebung 28 des Bolzens 4
ungefähr gleich groß ist wie die Verstemmtiefe 26 und ungefähr
während der gleichen Zeitperiode und ungefähr der gleichen
Geschwindigkeit erfolgt wie das axiale Verstemmen des
Gehäusematerials 24 des Gehäuses 8, dann füllt sich die
Ausnehmung 12 nicht nur einseitig, sondern im Wesentlichen
axial beidseitig mit Material (Verstemmmarke 10) aus dem
Gehäuse 8. Ferner ist hierdurch der Bolzen 4 im Bereich der
Verstemmtiefe 26 frei von Gehäusematerial 24.
Diese axiale Verschiebung des Bolzens 4 erfolgt vorzugsweise
mit dem gleichen Verstemmstempel 15, mit welchem auch das
Gehäusematerial 24 des Gehäuses 8 verstemmt wird. Hierfür hat
der Verstemmstempel 15 eine der Anzahl der Verstemmmarken 10
entsprechende Anzahl von axial nach vorne gegen das Gehäuse 8
ragende Verstemmnasen 30 und eine dem Bolzen 4 axial
gegenüberliegende stirnseitige Druckfläche 32, die gegen eine
Stirnfläche 34 des Bolzens 4 drückbar ist. Die
Stempeldruckfläche 32 ist gegenüber den vorderen Enden der
Verstemmnasen 30 axial um eine Strecke 36 so weit
zurückgesetzt, wie der Bolzen 4 auf der Verstemmseite bzw.
Stirnseite 14 des Gehäuses 8 vor dem Verstemmvorgang axial
hinausragt, wie das im unteren Teil von Fig. 1 gezeigt ist,
wobei die Verstemmnasen 30 an der Stirnseite 14 ohne sie zu
verstemmen anliegt und die Stempeldruckfläche 32 an der
Bolzenstirnseite 34 anliegt.
Aus dem Gehäuse 8 wird vorzugsweise nicht um den gesamten
Umfang der Bohrung 6 Gehäusematerial 24 in die Ausnehmung 12
hineinverstemmt, sondern nur segmentweise auf kleinen
Umfangsabschnitten, welche in Umfangsrichtung Abstand
voneinander haben, wie dies beispielsweise durch sechs
Verstemmnasen 30 des Verstemmstempels 15 in Fig. 2 gezeigt
ist.
Claims (17)
1. Lagesicherungsverfahren zur axialen Lagesicherung eines
Bolzens (4) in einer Gehäusebohrung (6), insbesondere eines
Planetenrad-Lagerbolzens in einem Planetenträger, wobei von
dem Gehäusematerial (24) der Gehäusebohrung (6) mindestens
eine Verstemmmarke (10) radial in eine Ausnehmung (12) im
Außenumfang des Bolzens (4) verstemmt wird durch einen
axialen Verstemmdruck mittels eines separaten
Verstemmstempels (15) auf die Gehäusestirnseite (14) an dem
radial an die Gehäusebohrung (6) angrenzenden stirnseitigen
Bohrungsrand (16) und eine dadurch gebildete axiale und
radiale Materialverstemmung des Gehäusematerials, wobei die
Ausnehmung (12) im Bolzen (4) axial beidseitig von
Bolzenmaterial begrenzt ist und die mindestens eine
Verstemmmarke (10) sich zwischen den beiden
Ausnehmungsbegrenzungen (18, 20) radial in die Ausnehmung
(12) erstreckt, sodass der Bolzen (4) in beiden axialen
Richtungen von der mindestens einen Verstemmmarke (10)
axial gesichert wird
dadurch gekennzeichnet,
dass während der axialen Verstemmbewegung des
Gehäusematerials (24) auch der Bolzen (4) in der gleichen
axialen Richtung wie das Verstemmmaterial (24) des Gehäuses
(8) bewegt wird.
2. Lagesicherungsverfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die mindestens eine Verstemmmarke (10) um den Umfang
der Gehäusebohrung (6) herum nur partiell an einem
Umfangsteilbereich gebildet wird.
3. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstemmmarke (10) über die ganze axiale Breite
der Ausnehmung des Bolzens sich erstreckend ausgebildet
wird.
4. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass um den Umfang des Bolzens (4) verteilt zwei oder mehr
Verstemmmarken (10) des Gehäuses (8) in die Ausnehmung (12)
oder je in eine Ausnehmung des Bolzens verstemmt werden.
5. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Bolzen (4) gleichzeitig und mit der gleichen
Geschwindigkeit axial bewegt wird wie das Material des
Gehäuses (8), mindestens während eines Teiles der axialen
Verstemmtiefe (26) des Gehäusematerials (24).
6. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Bolzen (4) gleichzeitig mit der Verstemmung des
Gehäusematerials um die gleiche axiale Strecke (28) und in
gleicher axialer Richtung bewegt wird wie die axiale
Materialverstemmung (24) des Gehäuses (8), sodass die
axiale Bewegungsstrecke (28) des Bolzens (4) gleich groß
ist wie die axiale Verstemmtiefe (26).
7. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verstemmen des Materials des Gehäuses (8) mit
einem Verstemmstempel (15) erfolgt, der eine der Anzahl der
Verstemmmarken (10) entsprechende Anzahl von axial nach
vorne gegen das Gehäuse ragenden Verstemmnasen (30)
aufweist.
8. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass das axiale Bewegen des Bolzens (4) mittels des
Verstemmstempels (15) erfolgt und dieser hierfür eine dem
Bolzen (4) axial zugewandte und axial andrückbare
stirnseiteige Druckfläche (32) aufweist.
9. Lagesicherungsverfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Bolzen (4) in die Gehäusebohrung (6) eingepresst
wird und darin einen Presssitz bildet.
10. Bolzen- und Gehäuseanordnung mit einer axialen
Lagesicherung (2) eines Bolzens (4) in einer Gehäusebohrung
(6), insbesondere eines Planetenrad-Lagerbolzens in einem
Planetenträger (8), wobei von dem Gehäusematerial der
Gehäusebohrung (6) mindestens eine Verstemmmarke (10)
radial in eine Ausnehmung (12) im Außenumfang des Bolzens
(4) verstemmt ist durch einen axialen Verstemmdruck mittels
eines separaten Verstemmstempels auf die Gehäusestirnseite
(14) an dem radial an die Gehäusestirnseite (14)
angrenzenden stirnseitigen Bohrungsrand (16) und eine
dadurch entstandene axiale und radiale Materialverstemmung
des Gehäusematerials, und wobei die Ausnehmung (12) im
Bolzen (4) axial beidseitig von Bolzenmaterial begrenzt ist
und die mindestens eine Verstemmmarke (10) sich zwischen
den beiden Ausnehmungsbegrenzungen (18, 20) radial in die
Ausnehmung (12) erstreckt, sodass der Bolzen (4) in beiden
Axialrichtungen von der mindestens einen Verstemmmarke
axial gesichert ist,
erhalten dadurch,
dass während der axialen Verstemmbewegung des
Gehäusematerials (24) auch der Bolzen (4) in der gleichen
axialen Richtung wie das Verstemmmaterial (24) des Gehäuses
(8) bewegt wurde.
11. Bolzen- und Gehäuseanordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die mindestens eine Verstemmmarke (10) um den Umfang
der Gehäusebohrung (6) herum nur partiell an einem
Umfangsteilbereich gebildet ist.
12. Bolzen- und Gehäuseanordnung nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Verstemmmarke (10) in die Ausnehmung des Bolzens
(4) axial beidseitig eingreift.
13. Bolzen- und Gehäuseanordnung nach einem der Ansprüche 10
bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass um den Umfang des Bolzens (4) verteilt zwei oder mehr
Verstemmmarken (10) des Gehäuses (8) in die Ausnehmung (12)
oder je in eine Ausnehmung des Bolzens (4) verstemmt sind.
14. Bolzen- und Gehäuseanordnung nach einem der Ansprüche 10
bis 13,
erhalten dadurch,
dass der Bolzen (4) gleichzeitig und mit gleicher
Geschwindigkeit axial mitbewegt wurde wie das
Gehäusematerial (24) axial verstemmt wurde, mindestens
während eines Teiles der axialen Verstemmtiefe (26) des
Gehäusematerials.
15. Bolzen- und Gehäuseanordnung nach einem der Ansprüche 10
bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Bolzen (4) in die Gehäusebohrung (6) eingepresst
ist und darin einen Presssitz bildet.
16. Verstemmstempel zur Durchführung eines
Lagesicherungsverfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet durch,
eine der Anzahl der Verstemmmarken (10) entsprechende
Anzahl von axial nach vorne gegen das Gehäuse (8) ragenden
Verstemmnasen (30).
17. Verstemmstempel nach Anspruch 16,
gekennzeichnet durch,
eine stirnseitige Druckfläche (32), mit welcher er axial
gegen den Bolzen (4) drücken und ihn dabei in der
Gehäusebohrung (6) axial bewegen kann gleichzeitig mit der
Verstemmung des Gehäusematerials (24), mindestens während
eines Teils der axialen Verstemmtiefe (26) des
Gehäusematerials (24).
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| DE2001108189 DE10108189C2 (de) | 2001-02-21 | 2001-02-21 | Lagesicherungsverfahren und damit gesicherte Bolzen- und Gehäuseanordnung |
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