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DE10108137A1 - Anzeigeelement mit einer Deckplatte - Google Patents

Anzeigeelement mit einer Deckplatte

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Publication number
DE10108137A1
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DE
Germany
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plate
display
display element
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Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10108137A
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Sprungala
Matthias Huehnlein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HUEHNLEIN ANETTE
Original Assignee
HUEHNLEIN ANETTE
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Filing date
Publication date
Application filed by HUEHNLEIN ANETTE filed Critical HUEHNLEIN ANETTE
Priority to DE10108137A priority Critical patent/DE10108137A1/de
Publication of DE10108137A1 publication Critical patent/DE10108137A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07CTIME OR ATTENDANCE REGISTERS; REGISTERING OR INDICATING THE WORKING OF MACHINES; GENERATING RANDOM NUMBERS; VOTING OR LOTTERY APPARATUS; ARRANGEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS FOR CHECKING NOT PROVIDED FOR ELSEWHERE
    • G07C1/00Registering, indicating or recording the time of events or elapsed time, e.g. time-recorders for work people
    • G07C1/30Parking meters
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F11/00Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position
    • G09F11/02Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position the display elements being secured to rotating members, e.g. drums, spindles
    • G09F11/04Indicating arrangements for variable information in which the complete information is permanently attached to a movable support which brings it to the display position the display elements being secured to rotating members, e.g. drums, spindles the elements being secured to rotating discs

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Um die Kommunikation zwischen zwei Personen zu erleichtern, schlägt die Erfindung ein Anzeigeelement mit einer Deckplatte, die ein Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte, die mehrere Informationsfelder aufweist, vor, wobei die Anzeigeplatte relativ zu der Deckplatte derart gelagert ist, dass verschiedene Informationsfelder alternativ in dem Fentser anordenbar sind.

Description

Die Erfindung betrifft ein Anzeigeelement mit einer Deckplatte, die ein Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte, die mehrere Informationsfelder aufweist.
Bei dem alltäglichen Umgang mit einem Kraftfahrzeug kommt es immer wieder zu Situationen, in denen das Kraftfahrzeug von einem Fahrzeug­ führer für einen kurzen Zeitraum abgestellt werden muss, wobei jedoch häufig kein entsprechender Parkplatz in der augenblicklichen Situation zur Verfügung steht. Gerade in der heutigen Zeit mit allein in Deutschland fast annähernd 50 Millionen Kraftfahrzeugen, ist insbesondere in den Städten die Fläche zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges knapp bemessen. Hieraus resultiert nicht selten, dass ein Fahrzeug kurzzeitig dort abgestellt und von seinem Fahrzeugführer alleine hinterlassen wird, wo es im Grunde den fließenden Verkehr nicht gefährdet, aber ein parkendes Kraft­ fahrzeug kurzzeitig zustellt. Beispielsweise wird ein Fahrzeug kurzzeitig wegen eines Defektes von seinem hilfesuchenden Fahrzeugführer zurück­ gelassen.
In einer solchen Situation haben beide Fahrzeugführer, weder derjenige der sein Fahrzeug kurzzeitig verlässt, noch derjenige, der zu seinem zu­ erst abgestellten Fahrzeug zurückkehrt, nur bedingt die Möglichkeit, den anderen Fahrzeugführer kurzfristig über die jeweilige temporäre Situation zu unterrichten.
Für den Fahrzeugführer, der sein Kraftfahrzeug kurzzeitig abstellen muss oder möchte, besteht meist nur die Möglichkeit, dem anderen Verkehrsteilnehmer eine entsprechende Nachricht zu übermitteln, in dem er einen handschriftlich geschriebenen Zettel mit einem entsprechenden Hinweis beispielsweise hinter der Windschutzscheibe seines Pkws legt.
Oft gibt es aber Situationen, bei denen weder ein Stück Papier noch ein Schreibgerät zur Hand ist, sodass ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ver­ lässt, ohne einem Dritten eine entsprechende Mitteilung zu hinterlassen. Hierbei ist häufig zu beobachten, dass unmittelbar nach dem Abstellen des Fahrzeuges die Person des zugestellten Fahrzeuges an seinem Fahrzeug eintrifft und wegfahren möchte, dies jedoch wegen des kurzzeitig abge­ stellten Fahrzeuges nicht möglich ist.
Gerade in einer Gesellschaft, in welcher der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle spielt, und nahezu alles und jedes unmittelbar jeder Zeit zur Verfü­ gung steht, kommt es nicht selten vor, dass die betroffene Person sich durch den Kurzzeitparker angegriffen fühlt, aber in dieser konkreten Situ­ ation keine Möglichkeit hat, mit dem anderen Verkehrsteilnehmer unmit­ telbar Kontakt aufzunehmen. Öfters kommt es beim Zurückkehren des Kurzzeitparkers zu konfliktträchtigen Szenen, die nicht selten unkontrol­ liert eskalieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kommunikationshilfe be­ reit zu stellen, mit welcher eine Information an Dritte übermittelt wird.
Die genannte Aufgabe wird gelöst von einem Anzeigeelement mit einer Deckplatte, die ein Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte, die mehre­ re Informationsfelder aufweist, wobei die Anzeigeplatte relativ zu der Deckplatte derart gelagert ist, dass verschiedene Informationsfelder alter­ nativ in den Fenstern anordenbar sind.
Auf der Deckplatte können situationsspezifische Abbildungen aufgebracht sein, sodass das Anzeigeelement eine eindeutige Information an seinen Betrachter übermittelt. Beispielsweise, dass der Fahrer augenblicklich zu einem abgestellten Fahrzeug zurückkehrt.
Die Deckplatte hat hierbei ein Fenster, in dem jeweils ein Informations­ feld angezeigt wird. Dieses ist vorzugsweise durch eine Materialausneh­ mung an der Deckplatte oder durch ein transparentes Feld an der Deck­ platte realisiert. Das Fenster erlaubt es, dem Benutzer gezielt jeweils eine bestimmte Information sichtbar zu machen, sodass einem Betrachter diese Information zugänglich gemacht wird. Beispielsweise enthält ein Informa­ tionsfeld Informationen darüber, wann der Fahrzeugführer wieder zu­ rückkehrt oder dass das Fahrzeug defekt ist, aber ein Pannendienst schon benachrichtigt ist.
Hierbei ist das Anzeigeelement vorzugsweise aus Pappe hergestellt, wo­ durch sein Gewicht sehr gering ist und problemlos in einem Kraftfahr­ zeug mitzuführen ist. Ist eine robustere Ausführung des Anzeigeelementes gewünscht, kann das Anzeigeelement aber auch aus anderen Werkstoffen hergestellt werden. Beispielsweise eignet sich hierzu recycelter Kunst­ stoff.
Besonders vorteilhaft ist es, dass die Deckplatte eine relativ große Ober­ fläche bietet, auf der eine Information, beispielsweise in Form einer Wer­ bung, aufgebracht werden kann. Der durch die einfache Konstruktion re­ lativ niedrige Herstellungspreis, verbunden mit einer hohen Stückzahl, sowie der Möglichkeit zum Aufbringen einer Werbung auf dem Element, ermöglicht es, dass das Anzeigeelement für den Verbraucher kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.
Weiter vorteilhaft ist es, wenn die Anzeigeplatte drehbar zu der Deckplat­ te gelagert ist. Somit können unterschiedliche Informationsfelder auf der Anzeigeplatte leicht in den Bereich des Fensters der Deckplatte gedreht werden und so einem Informationssuchenden angezeigt werden. Es ist aber ebenfalls möglich, dass die Anzeigeplatte linear verlagerbar zu der Deckplatte gelagert ist, sodass die Anzeigeplatte translatorisch bewegt wird und nicht rotatorisch. Auch hierbei können jeweils unterschiedliche Informationsfelder in einem Fenster angezeigt werden.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die Anzeigeplatte dezentral be­ wegbar relativ zur Deckplatte gelagert ist. Durch eine derartige Lagerung rotiert die Anzeigeplatte gleichbleibend zu der Deckplatte, sodass jeweils ein Informationsfeld gleichmäßig in dem Fenster der Deckplatte angeord­ net werden kann. Ist die Lagerung hierbei dezentral auf der Halbierenden der Deckplatte näher in dem Bereich des Fensters angeordnet, ist vorteil­ hafter Weise die Eingrifftiefe an dem Fenster zum Verstellen der Informationsfelder reduziert. Hierdurch ist die Anzeigeplatte durch einen Benutzer leichter zu verstellen.
Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Anzeigeplatte fünf bis zehn, vorzugsweise acht Informationsfelder aufweist. Dies ist besonders vor­ teilhaft bei einer drehbaren Anzeigeplatte, da bei dieser Aufteilung die Informationsfelder groß genug sind, um eine entsprechende Informati­ onsmenge darauf zu platzieren.
Vorteilhaft ist es, wenn die Informationsfelder die Größe des Fensters aufweisen. Hierdurch lässt sich der durch das Fenster frei gegebene sichtbare Bereich der Anzeigeplatte optimal ausnutzen, sodass der maxi­ mal verfügbare Informationsgehalt, der in dem Fenster gezeigt werden kann, einen Benutzer zur Verfügung gestellt wird.
Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Anzeigeplatte diskrete Informa­ tionsfelder aufweist. Hierbei haben die Informationsfelder keinen kontinu­ ierlichen Verlauf einer Informationsreihe beziehungsweise einer informa­ tionsserie, sondern jedes Informationsfeld gibt für sich, getrennt von den übrigen Informationsfeldern, einen Informationsinhalt wieder.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Anzeigeplatte in der Mitte eine Ma­ terialausnehmung aufweist. Diese Materialausnehmung ist vorzugsweise kreisrund, sodass beispielsweise ein ebenfalls kreisrundes Element der Deckplatte in dieser Materialausnehmung angeordnet ist. Hierdurch ent­ steht eine zentrische Lagerung der Anzeigeplatte an der Deckplatte.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Anzeigeplatte an Ihrer Mantelfläche gezackt ist. Durch diese Ausgestaltung ist die Anzei­ geplatte auf ihrer Mantelfläche besonders griffig, sodass diese beispiels­ weise mittels einer einfachen Fingerbewegung leicht aus ihrer ruhenden Position heraus in eine weitere Position verstellt werden kann.
Es ist ebenfalls möglich, dass die Anzeigeplatte austauschbare Informati­ onsfelder aufweist. Dies ist vorteilhaft, wenn das Anzeigeelement bei­ spielsweise aus einem langlebigen Material hergestellt ist und das Anzei­ geelement für die Benutzung in einem langen Anwendungszeitraum aus­ gelegt ist. Durch die austauschbaren Informationsfelder sind nicht mehr aktuelle Informationen eines Informationsfeldes leicht entfernbar und durch neue Informationen ersetzbar, ohne direkt das gesamte Anzeige­ element entsorgen zu müssen. Es ist weiter möglich, dass die komplette Anzeigeplatte eines Anzeigeelementes ausgetauscht wird, wenn weitere Informationsfelder genutzt werden sollen.
Es ist weiter nach der Erfindung vorgeschlagen, dass die Anzeigeplatte wenigstens ein beschreibbares Informationsfeld aufweist. Dies ist vorteil­ haft, da der Benutzer benutzerspezifische Informationen, wie beispiels­ weise eine Mobiltelefonnummer oder einen Namen bzw. eine Hausnum­ mer auf die Anzeigeplatte aufbringen kann. Hierbei ist es vorteilhaft, wenn die Anzeigeplatte diskrete Informationsfelder aufweist, welche bei­ spielsweise individuell gestaltet werden können.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Anzeige­ element eine zweite Deckplatte aufweist, wobei die beiden Deckplatten partiell miteinander verbunden, vorzugsweise partiell miteinander ver­ klebt sind. Hierbei befindet sich die Anzeigeplatte in einer Art Sandwitch zwischen den beiden Deckplatten. Hat auch die zweite Deckplatte ein Fenster, ist es möglich, die Anzeigeplatte beidseitig mit Informationsfel­ dern zu versehen. Hierdurch erhöht sich vorteilhafter Weise die Anzahl der Informationsmöglichkeiten. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn die beiden Deckplatten beispielsweise an ihren äußeren Rändern mitein­ ander verbunden sind, sodass sie eine geschlossene Hülle für die Anzei­ geplatte bilden. Um die Anzeigeplatte besser zu zentrieren, ist es vorteil­ haft, wenn die beiden Deckplatten in ihrer Mitte mittels eines weiteren Elements, vorzugsweise mittels einer Mittelplatte miteinander verbunden sind. Vorzugsweise ist dieses Element bzw. diese Mittelplatte kreisrund ausgebildet, sodass es in die Materialausnehmung der Anzeigeplatte ein­ gefügt werden kann.
Es ist vorteilhaft, wenn die Anzeigeplatte an einer Mittelplatte gelagert ist, wobei die Mittelplatte zwischen den beiden Deckplatten angeordnet ist. Hierbei wird durch das Hinzufügen der Mittelplatte zwischen den bei­ den Deckplatten ein Raum zwischen den beiden Deckplatten geschaffen, in dem die Anzeigeplatte platziert wird.
Vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Anzeigeplatte an ihrer Mantelfläche in einer Materialausnehmung der Mittelplatte gelagert ist. Hierbei weist die Mittelplatte eine derart ausgestaltete Materialausnehmung auf, dass in die­ ser die Anzeigeplatte platziert werden kann. Die in der Materialausneh­ mung der Mittelplatte platzierte Anzeigeplatte erhält hierdurch eine Lage­ rung, wobei sie rotatorisch um ihre Mittelachse bewegt werden kann. Beispielsweise ist der Rand der Mittelplatte sichelförmig ausgebildet, so­ dass die Anzeigeplatte dezentral an der Mittelplatte gelagert ist. Dies hat den Vorteil, dass die Anzeigeplatte in einem Randbereich, vorzugsweise in dem Randbereich des Fensters des Anzeigeelements angeordnet ist, sodass die Anzeigeplatte durch ihre Nähe zum Rand während der Ein­ stellphase leichter bedienbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Anzeigeplatte in ihrer Materialaus­ nehmung an der Mittelplatte gelagert ist. Hierbei sind die beiden Deck­ platten beispielsweise in dem Bereich der Mittelplatte beziehungsweise mittels der Mittelplatte miteinander verklebt. Vorzugsweise weist hierbei die Mantelfläche der Mittelplatte eine kreisrunde Form auf, sodass diese Mittelplatte in die Materialausnehmung, welche vorzugsweise ebenfalls kreisrund ausgebildet ist, angeordnet werden kann. Somit ist die Anzeige­ platte an der Mittelplatte gelagert.
Bei den beiden vorhergehend beschriebenen Lagerungen, ist es besonders vorteilhaft, dass die Lagerungen aus dem selben Material realisiert sind, wie das Anzeigeelement selbst.
Es wurde gefunden, dass es vorteilhaft ist, wenn das Anzeigeelement ei­ nem Durchmesser von weniger als 200 mm, vorzugsweise einem Durch­ messer von 150 mm aufweist. Diese Dimensionierung erlaubt es, das An­ zeigeelement leicht in einem Kraftfahrzeug mitzuführen. Auch hat es sich gezeigt, dass durch diese Abmessungen genügend große Informationsfel­ der realisiert sind, sodass eine entsprechend große Information im Bereich der Informationsfelder platziert werden kann.
Hierbei erscheint ein Durchmesser von vorzugsweise 150 mm gut geeig­ net, eine genügend große Oberfläche der Deckplatte zu schaffen, auf wel­ cher sich beispielsweise Werbung vorteilhaft platzieren lässt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Anzeigeplatte einen kleineren Durchmesser aufweist als die Deckplatte. Hierdurch wird die Anzeige­ platte vollständig von einer Deckplatte oder den beiden Deckplatten auf­ genommen bzw. überdeckt, wobei die Deckplatten vorzugsweise einen genügend großen Randbereich aufweisen, in welchem sie beispielsweise zu einer Schutzhülle für die Anzeigeplatte verklebt werden können.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Anzeigeelement eine Dicke zwi­ schen 1 mm und 3 mm aufweist. Hierdurch wird das Anzeigeelement ge­ nügend steif, sodass es ausreichend widerstandsfähig gegen eine Beschädi­ gung ist. Es ist aber gleichzeitig auch noch flexibel genug, um beispiels­ weise in einem beengten Stauraum leicht gebogen zu werden.
Es ist weiter nach der Erfindung vorgeschlagen, dass das Anzeigeelement wenigstens temporär witterungsbeständig ist. Sollte das Anzeigeelement einmal nass bzw. feucht werden, weil es beispielsweise kurzzeitig Regen ausgesetzt ist, ist es vorteilhaft, wenn das Anzeigeelement eine gewisse Witterungsbeständigkeit aufweist. Das Anzeigeelement kann auch kom­ plett aus einem Kunststoff hergestellt sein, so dass es beispielsweise bes­ sere Alterungseigenschaften als Pappe erhält. Im übrigen sind eine Viel­ zahl von Materialien zur Herstellung eines Anzeigeelementes möglich. Dies ist beispielsweise für Motorradfahrer interessant, die das Anzeige­ element nicht in einer geschützten Fahrgastzelle unterbringen können.
Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn das Anzeigeelement eine Adhäsionsfolie aufweist. Mittels der Adhäsionsfolie lässt sich das Anzeigeelement bei­ spielsweise an der Innenseite einer Glasscheibe des Fahrzeuges befesti­ gen. So ist es vorteilhafter in dem Sichtbereich des Betrachters ange­ bracht. Es ist ebenfalls möglich, das Anzeigeelement mittels der Adhäsi­ onsfolie auf einer Ablagefläche des Fahrzeuges zu platzieren, sodass es beispielsweise bei der Fahrt auf seinem angestammten Platz liegen bleibt.
Letztlich wird vorgeschlagen, dass das Anzeigeelement ein Leuchtmittel aufweist. Um von einem Informationssuchenden besser entdeckt zu wer­ den, ist es vorteilhaft, wenn das Anzeigeelement ein Leuchtmittel auf­ weist, beispielsweise in Form einer blinkenden Diode. So ist das Anzei­ geelement leichter von einem Betrachter auszumachen, da ein veränderli­ ches visuelles Signal die Aufmerksamkeit einer Person besser auf sich zieht als lediglich ein statisches Signal. Die Sichtbarkeit bei Nacht wird beispielsweise durch einen fluoreszierenden Oberflächenbereich erhöht.
Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Erläuterung anliegender Zeichnungen beschrieben, in welcher beispielhaft der Aufbau eines Anzeigeelementes dargestellt ist.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Deckplatte,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Mittelplatte,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Anzeigeplatte,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Deckplatte,
Fig. 5 schematisch den Aufbau eines Anzeigeelementes in einer Sei­ tenansicht,
Fig. 6 den schematischen Aufbau eines Anzeigeelementes in einer Draufsicht,
Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel einer Deckplatte in einer Draufsicht,
Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel einer Anzeigeplatte in einer Drauf­ sicht,
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine weitere Deckplatte mit einer Mittelplatte und
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine weitere Anzeigeplatte mit einer Ma­ terialausnehmung.
Die in Fig. 1 gezeigte Deckplatte 1 hat an ihrer rechten Seite ein Fens­ ter, wobei das Fenster durch eine Materialausnehmung 2 realisiert ist. Die Materialausnehmung 2 ermöglicht es, jeweils ein Informationsfeld 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 für einen Betrachter sichtbar zu machen.
Die in Fig. 2 gezeigte Mittelplatte 3 weist in einem inneren Bereich eine kreisrunde Materialausnehmung 4 auf. Im rechten Randbereich der Mit­ telplatte 3 ist eine weitere Materialausnehmung 5 angeordnet.
In der Darstellung nach Fig. 3 ist eine Anzeigeplatte 6 dargestellt, die an ihrem Rand 7 gezackt ist. Die Anzeigeplatte 6 weist eine Vielzahl von Informationsfeldern 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 auf.
Fig. 4 zeigt eine weitere Deckplatte 16, wobei die Deckplatte 16 eben­ falls auf ihrer rechten Seite eine Materialausnehmung 17 hat.
Die Fig. 5 zeigt prinzipiell den Aufbau eines Anzeigeelementes. Hierbei wird die Anzeigeplatte 6 in die Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3 gelegt, sodass das Anzeigeelement 6 in der Mittelplatte 3 angeordnet ist. Die Mittelplatte 3 wird mit der Deckplatte 1 sowie mit der Deckplatte 16 verklebt. Die Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3 ermöglicht es der Anzeigeplatte 6 zwischen den beiden Deckplatten 1 und 16 zu rotieren, da die Materialausnehmung 4 einen Hohlraum schafft, in dem die Anzeige­ platte 6 angeordnet ist.
Fig. 6 zeigt ein Anzeigeelement 18 ohne Deckblatt 16. Hierbei befindet sich die Anzeigeplatte 6 in dem Bereich der Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3, wobei der Rand der Materialausnehmung 4 durch die ge­ stichelte Linie 19 dargestellt ist. Die Mittelplatte 3 ist von der Deckplatte 1 mit deren Materialausnehmung 2 überlagert, so dass lediglich ein Teil der Anzeigeplatte 6 in der Materialausnehmung 2 sichtbar ist.
Die Anzeigeplatte 6 hat hierbei verschiedene Informationsfelder 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15. Durch die Lagerung der Anzeigeplatte 6 in der Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3 kann die Anzeigeplatte 6 in Pfeilrichtung 20 um ihren Achsmittelpunkt rotieren. Hierbei werden die unterschiedlichen Informationsfelder 8 bis 15 in den Bereich der Materi­ alausnehmung 2, die das Fenster der Deckplatte 1 bildet, verlagert.
Die Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Anzeigeelements 21 und hat auf seiner Oberfläche 22 eine eindeutige Information aufgebracht. Das Anzeigeelement 21 weist an seiner rechten Seite eine Materialausneh­ mung 22 auf, welche ein Fenster bildet, in dem eine Anzeigeplatte 23 sichtbar ist. Die Anzeigeplatte 23 enthält im Bereich der Materialausneh­ mung 22 keine Informationen, sondern zeigt ein leeres, beschriftbares In­ formationsfeld.
In der Fig. 8 ist eine weitere Anzeigeplatte 24 abgebildet, wobei die An­ zeigeplatte 24 sechs Informationsfelder aufweist. Hierbei haben die In­ formationsfelder unterschiedliche Informationen.
In der Fig. 9 ist eine Deckplatte 25 abgebildet, welche eine Materialaus­ nehmung 26 aufweist, sodass durch die Materialausnehmung 26 ein Fens­ ter gebildet wird. An der Deckplatte 25 ist eine Mittelplatte 27 angeord­ net, wobei die Umfangsfläche der Mittelplatte 27 kreisrund ist. Die kreis­ runde Mittelplatte 27 ist hierbei mittig auf der Deckplatte 25 aufgeklebt.
Die Fig. 10 zeigt ein Anzeigeelement 28 mit einer Materialausnehmung 29, wobei die Materialausnehmung 29 eine kreisrunde Grenzfläche 30 zu der Anzeigeplatte 28 aufweist. Die Materialausnehmung 29 ist mit ihrer Grenzfläche 30 derart gestaltet, dass in ihr die Mittelplatte 27 bewegbar angeordnet werden kann, wobei die Anzeigeplatte 28 drehbar um ihre Mittelachse an der Mittelplatte 27 gelagert ist.

Claims (20)

1. Anzeigeelement (18; 21) mit einer Deckplatte (1; 16; 25), die ein Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28), die meh­ rere Informationsfelder (8 bis 15) aufweist, wobei die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) relativ zu der Deckplatte (1; 16; 25) derart gelagert ist, dass verschiedene Informationsfelder (8 bis 15) alternativ in dem Fenster anordenbar sind.
2. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) drehbar zu der Deckplat­ te (1; 16; 25) gelagert ist.
3. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) dezentral bewegbar rela­ tiv zur Deckplatte (1; 16; 25) gelagert ist.
4. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) fünf bis zehn, vorzugsweise acht Informationsfelder (8 bis 15) aufweist.
5. Anzeigeelement (18; 21) nach dem Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Informationsfelder (8 bis 15) die Abmessung des Fensters aufweisen.
6. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) diskrete Informationsfelder (8 bis 15) aufweist.
7. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) in der Mitte eine Materialausnehmung (29) aufweist.
8. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) an ih­ rer Mantelfläche (7) gezackt ist.
9. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) aus­ tauschbare Informationsfelder (8 bis 15) aufweist.
10. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) we­ nigstens ein beschreibbares Informationsfeld (8 bis 15) aufweist.
11. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) eine zweite Deckplatte (1; 16; 25) aufweist, wobei die beiden Deckplat­ ten (1; 16; 25) partiell miteinander verbunden, vorzugsweise par­ tiell verklebt sind.
12. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) an einer Mittelplatte (3; 27) gelagert ist, wobei die Mittelplatte (3; 27) zwischen den beiden Deckplatten (1; 16; 25) angeordnet ist.
13. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) an ihrer Mantelfläche (7) an einer Materialausnehmung (4) der Mittelplatte (3; 27) gelagert ist.
14. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) in ihrer Materialaus­ nehmung (29) an der Mittelplatte (3; 27) gelagert ist.
15. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) einen Durchmesser von weniger als 200 mm, vorzugsweise einem Durch­ messer von etwa 150 mm aufweist.
16. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) einen kleineren Durchmesser aufweist als die Deckplatte (1; 16; 25).
17. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da­ durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) eine Di­ cke zwischen 1 mm und 3 mm aufweist.
18. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, da­ durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) wenigs­ tens temporär witterungsbeständig ist, insbesondere gegen Nässe.
19. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) eine Adhäsionsfolie aufweist.
20. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, da­ durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) ein Leuchtmittel aufweist.
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