DE10108137A1 - Anzeigeelement mit einer Deckplatte - Google Patents
Anzeigeelement mit einer DeckplatteInfo
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Abstract
Um die Kommunikation zwischen zwei Personen zu erleichtern, schlägt die Erfindung ein Anzeigeelement mit einer Deckplatte, die ein Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte, die mehrere Informationsfelder aufweist, vor, wobei die Anzeigeplatte relativ zu der Deckplatte derart gelagert ist, dass verschiedene Informationsfelder alternativ in dem Fentser anordenbar sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Anzeigeelement mit einer Deckplatte, die ein
Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte, die mehrere Informationsfelder
aufweist.
Bei dem alltäglichen Umgang mit einem Kraftfahrzeug kommt es immer
wieder zu Situationen, in denen das Kraftfahrzeug von einem Fahrzeug
führer für einen kurzen Zeitraum abgestellt werden muss, wobei jedoch
häufig kein entsprechender Parkplatz in der augenblicklichen Situation zur
Verfügung steht. Gerade in der heutigen Zeit mit allein in Deutschland
fast annähernd 50 Millionen Kraftfahrzeugen, ist insbesondere in den
Städten die Fläche zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges knapp bemessen.
Hieraus resultiert nicht selten, dass ein Fahrzeug kurzzeitig dort abgestellt
und von seinem Fahrzeugführer alleine hinterlassen wird, wo es im
Grunde den fließenden Verkehr nicht gefährdet, aber ein parkendes Kraft
fahrzeug kurzzeitig zustellt. Beispielsweise wird ein Fahrzeug kurzzeitig
wegen eines Defektes von seinem hilfesuchenden Fahrzeugführer zurück
gelassen.
In einer solchen Situation haben beide Fahrzeugführer, weder derjenige
der sein Fahrzeug kurzzeitig verlässt, noch derjenige, der zu seinem zu
erst abgestellten Fahrzeug zurückkehrt, nur bedingt die Möglichkeit, den
anderen Fahrzeugführer kurzfristig über die jeweilige temporäre Situation
zu unterrichten.
Für den Fahrzeugführer, der sein Kraftfahrzeug kurzzeitig abstellen muss
oder möchte, besteht meist nur die Möglichkeit, dem anderen
Verkehrsteilnehmer eine entsprechende Nachricht zu übermitteln, in dem
er einen handschriftlich geschriebenen Zettel mit einem entsprechenden
Hinweis beispielsweise hinter der Windschutzscheibe seines Pkws legt.
Oft gibt es aber Situationen, bei denen weder ein Stück Papier noch ein
Schreibgerät zur Hand ist, sodass ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ver
lässt, ohne einem Dritten eine entsprechende Mitteilung zu hinterlassen.
Hierbei ist häufig zu beobachten, dass unmittelbar nach dem Abstellen des
Fahrzeuges die Person des zugestellten Fahrzeuges an seinem Fahrzeug
eintrifft und wegfahren möchte, dies jedoch wegen des kurzzeitig abge
stellten Fahrzeuges nicht möglich ist.
Gerade in einer Gesellschaft, in welcher der Faktor Zeit eine wesentliche
Rolle spielt, und nahezu alles und jedes unmittelbar jeder Zeit zur Verfü
gung steht, kommt es nicht selten vor, dass die betroffene Person sich
durch den Kurzzeitparker angegriffen fühlt, aber in dieser konkreten Situ
ation keine Möglichkeit hat, mit dem anderen Verkehrsteilnehmer unmit
telbar Kontakt aufzunehmen. Öfters kommt es beim Zurückkehren des
Kurzzeitparkers zu konfliktträchtigen Szenen, die nicht selten unkontrol
liert eskalieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kommunikationshilfe be
reit zu stellen, mit welcher eine Information an Dritte übermittelt wird.
Die genannte Aufgabe wird gelöst von einem Anzeigeelement mit einer
Deckplatte, die ein Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte, die mehre
re Informationsfelder aufweist, wobei die Anzeigeplatte relativ zu der
Deckplatte derart gelagert ist, dass verschiedene Informationsfelder alter
nativ in den Fenstern anordenbar sind.
Auf der Deckplatte können situationsspezifische Abbildungen aufgebracht
sein, sodass das Anzeigeelement eine eindeutige Information an seinen
Betrachter übermittelt. Beispielsweise, dass der Fahrer augenblicklich zu
einem abgestellten Fahrzeug zurückkehrt.
Die Deckplatte hat hierbei ein Fenster, in dem jeweils ein Informations
feld angezeigt wird. Dieses ist vorzugsweise durch eine Materialausneh
mung an der Deckplatte oder durch ein transparentes Feld an der Deck
platte realisiert. Das Fenster erlaubt es, dem Benutzer gezielt jeweils eine
bestimmte Information sichtbar zu machen, sodass einem Betrachter diese
Information zugänglich gemacht wird. Beispielsweise enthält ein Informa
tionsfeld Informationen darüber, wann der Fahrzeugführer wieder zu
rückkehrt oder dass das Fahrzeug defekt ist, aber ein Pannendienst schon
benachrichtigt ist.
Hierbei ist das Anzeigeelement vorzugsweise aus Pappe hergestellt, wo
durch sein Gewicht sehr gering ist und problemlos in einem Kraftfahr
zeug mitzuführen ist. Ist eine robustere Ausführung des Anzeigeelementes
gewünscht, kann das Anzeigeelement aber auch aus anderen Werkstoffen
hergestellt werden. Beispielsweise eignet sich hierzu recycelter Kunst
stoff.
Besonders vorteilhaft ist es, dass die Deckplatte eine relativ große Ober
fläche bietet, auf der eine Information, beispielsweise in Form einer Wer
bung, aufgebracht werden kann. Der durch die einfache Konstruktion re
lativ niedrige Herstellungspreis, verbunden mit einer hohen Stückzahl,
sowie der Möglichkeit zum Aufbringen einer Werbung auf dem Element,
ermöglicht es, dass das Anzeigeelement für den Verbraucher kostenlos
zur Verfügung gestellt werden kann.
Weiter vorteilhaft ist es, wenn die Anzeigeplatte drehbar zu der Deckplat
te gelagert ist. Somit können unterschiedliche Informationsfelder auf der
Anzeigeplatte leicht in den Bereich des Fensters der Deckplatte gedreht
werden und so einem Informationssuchenden angezeigt werden. Es ist
aber ebenfalls möglich, dass die Anzeigeplatte linear verlagerbar zu der
Deckplatte gelagert ist, sodass die Anzeigeplatte translatorisch bewegt
wird und nicht rotatorisch. Auch hierbei können jeweils unterschiedliche
Informationsfelder in einem Fenster angezeigt werden.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die Anzeigeplatte dezentral be
wegbar relativ zur Deckplatte gelagert ist. Durch eine derartige Lagerung
rotiert die Anzeigeplatte gleichbleibend zu der Deckplatte, sodass jeweils
ein Informationsfeld gleichmäßig in dem Fenster der Deckplatte angeord
net werden kann. Ist die Lagerung hierbei dezentral auf der Halbierenden
der Deckplatte näher in dem Bereich des Fensters angeordnet, ist vorteil
hafter Weise die Eingrifftiefe an dem Fenster zum Verstellen der
Informationsfelder reduziert. Hierdurch ist die Anzeigeplatte durch einen
Benutzer leichter zu verstellen.
Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Anzeigeplatte fünf bis zehn,
vorzugsweise acht Informationsfelder aufweist. Dies ist besonders vor
teilhaft bei einer drehbaren Anzeigeplatte, da bei dieser Aufteilung die
Informationsfelder groß genug sind, um eine entsprechende Informati
onsmenge darauf zu platzieren.
Vorteilhaft ist es, wenn die Informationsfelder die Größe des Fensters
aufweisen. Hierdurch lässt sich der durch das Fenster frei gegebene
sichtbare Bereich der Anzeigeplatte optimal ausnutzen, sodass der maxi
mal verfügbare Informationsgehalt, der in dem Fenster gezeigt werden
kann, einen Benutzer zur Verfügung gestellt wird.
Eine Ausführungsform sieht vor, dass die Anzeigeplatte diskrete Informa
tionsfelder aufweist. Hierbei haben die Informationsfelder keinen kontinu
ierlichen Verlauf einer Informationsreihe beziehungsweise einer informa
tionsserie, sondern jedes Informationsfeld gibt für sich, getrennt von den
übrigen Informationsfeldern, einen Informationsinhalt wieder.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Anzeigeplatte in der Mitte eine Ma
terialausnehmung aufweist. Diese Materialausnehmung ist vorzugsweise
kreisrund, sodass beispielsweise ein ebenfalls kreisrundes Element der
Deckplatte in dieser Materialausnehmung angeordnet ist. Hierdurch ent
steht eine zentrische Lagerung der Anzeigeplatte an der Deckplatte.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Anzeigeplatte an
Ihrer Mantelfläche gezackt ist. Durch diese Ausgestaltung ist die Anzei
geplatte auf ihrer Mantelfläche besonders griffig, sodass diese beispiels
weise mittels einer einfachen Fingerbewegung leicht aus ihrer ruhenden
Position heraus in eine weitere Position verstellt werden kann.
Es ist ebenfalls möglich, dass die Anzeigeplatte austauschbare Informati
onsfelder aufweist. Dies ist vorteilhaft, wenn das Anzeigeelement bei
spielsweise aus einem langlebigen Material hergestellt ist und das Anzei
geelement für die Benutzung in einem langen Anwendungszeitraum aus
gelegt ist. Durch die austauschbaren Informationsfelder sind nicht mehr
aktuelle Informationen eines Informationsfeldes leicht entfernbar und
durch neue Informationen ersetzbar, ohne direkt das gesamte Anzeige
element entsorgen zu müssen. Es ist weiter möglich, dass die komplette
Anzeigeplatte eines Anzeigeelementes ausgetauscht wird, wenn weitere
Informationsfelder genutzt werden sollen.
Es ist weiter nach der Erfindung vorgeschlagen, dass die Anzeigeplatte
wenigstens ein beschreibbares Informationsfeld aufweist. Dies ist vorteil
haft, da der Benutzer benutzerspezifische Informationen, wie beispiels
weise eine Mobiltelefonnummer oder einen Namen bzw. eine Hausnum
mer auf die Anzeigeplatte aufbringen kann. Hierbei ist es vorteilhaft,
wenn die Anzeigeplatte diskrete Informationsfelder aufweist, welche bei
spielsweise individuell gestaltet werden können.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Anzeige
element eine zweite Deckplatte aufweist, wobei die beiden Deckplatten
partiell miteinander verbunden, vorzugsweise partiell miteinander ver
klebt sind. Hierbei befindet sich die Anzeigeplatte in einer Art Sandwitch
zwischen den beiden Deckplatten. Hat auch die zweite Deckplatte ein
Fenster, ist es möglich, die Anzeigeplatte beidseitig mit Informationsfel
dern zu versehen. Hierdurch erhöht sich vorteilhafter Weise die Anzahl
der Informationsmöglichkeiten. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, wenn
die beiden Deckplatten beispielsweise an ihren äußeren Rändern mitein
ander verbunden sind, sodass sie eine geschlossene Hülle für die Anzei
geplatte bilden. Um die Anzeigeplatte besser zu zentrieren, ist es vorteil
haft, wenn die beiden Deckplatten in ihrer Mitte mittels eines weiteren
Elements, vorzugsweise mittels einer Mittelplatte miteinander verbunden
sind. Vorzugsweise ist dieses Element bzw. diese Mittelplatte kreisrund
ausgebildet, sodass es in die Materialausnehmung der Anzeigeplatte ein
gefügt werden kann.
Es ist vorteilhaft, wenn die Anzeigeplatte an einer Mittelplatte gelagert
ist, wobei die Mittelplatte zwischen den beiden Deckplatten angeordnet
ist. Hierbei wird durch das Hinzufügen der Mittelplatte zwischen den bei
den Deckplatten ein Raum zwischen den beiden Deckplatten geschaffen,
in dem die Anzeigeplatte platziert wird.
Vorteilhaft ist es hierbei, wenn die Anzeigeplatte an ihrer Mantelfläche in
einer Materialausnehmung der Mittelplatte gelagert ist. Hierbei weist die
Mittelplatte eine derart ausgestaltete Materialausnehmung auf, dass in die
ser die Anzeigeplatte platziert werden kann. Die in der Materialausneh
mung der Mittelplatte platzierte Anzeigeplatte erhält hierdurch eine Lage
rung, wobei sie rotatorisch um ihre Mittelachse bewegt werden kann.
Beispielsweise ist der Rand der Mittelplatte sichelförmig ausgebildet, so
dass die Anzeigeplatte dezentral an der Mittelplatte gelagert ist. Dies hat
den Vorteil, dass die Anzeigeplatte in einem Randbereich, vorzugsweise
in dem Randbereich des Fensters des Anzeigeelements angeordnet ist,
sodass die Anzeigeplatte durch ihre Nähe zum Rand während der Ein
stellphase leichter bedienbar ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Anzeigeplatte in ihrer Materialaus
nehmung an der Mittelplatte gelagert ist. Hierbei sind die beiden Deck
platten beispielsweise in dem Bereich der Mittelplatte beziehungsweise
mittels der Mittelplatte miteinander verklebt. Vorzugsweise weist hierbei
die Mantelfläche der Mittelplatte eine kreisrunde Form auf, sodass diese
Mittelplatte in die Materialausnehmung, welche vorzugsweise ebenfalls
kreisrund ausgebildet ist, angeordnet werden kann. Somit ist die Anzeige
platte an der Mittelplatte gelagert.
Bei den beiden vorhergehend beschriebenen Lagerungen, ist es besonders
vorteilhaft, dass die Lagerungen aus dem selben Material realisiert sind,
wie das Anzeigeelement selbst.
Es wurde gefunden, dass es vorteilhaft ist, wenn das Anzeigeelement ei
nem Durchmesser von weniger als 200 mm, vorzugsweise einem Durch
messer von 150 mm aufweist. Diese Dimensionierung erlaubt es, das An
zeigeelement leicht in einem Kraftfahrzeug mitzuführen. Auch hat es sich
gezeigt, dass durch diese Abmessungen genügend große Informationsfel
der realisiert sind, sodass eine entsprechend große Information im Bereich
der Informationsfelder platziert werden kann.
Hierbei erscheint ein Durchmesser von vorzugsweise 150 mm gut geeig
net, eine genügend große Oberfläche der Deckplatte zu schaffen, auf wel
cher sich beispielsweise Werbung vorteilhaft platzieren lässt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Anzeigeplatte einen kleineren
Durchmesser aufweist als die Deckplatte. Hierdurch wird die Anzeige
platte vollständig von einer Deckplatte oder den beiden Deckplatten auf
genommen bzw. überdeckt, wobei die Deckplatten vorzugsweise einen
genügend großen Randbereich aufweisen, in welchem sie beispielsweise
zu einer Schutzhülle für die Anzeigeplatte verklebt werden können.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Anzeigeelement eine Dicke zwi
schen 1 mm und 3 mm aufweist. Hierdurch wird das Anzeigeelement ge
nügend steif, sodass es ausreichend widerstandsfähig gegen eine Beschädi
gung ist. Es ist aber gleichzeitig auch noch flexibel genug, um beispiels
weise in einem beengten Stauraum leicht gebogen zu werden.
Es ist weiter nach der Erfindung vorgeschlagen, dass das Anzeigeelement
wenigstens temporär witterungsbeständig ist. Sollte das Anzeigeelement
einmal nass bzw. feucht werden, weil es beispielsweise kurzzeitig Regen
ausgesetzt ist, ist es vorteilhaft, wenn das Anzeigeelement eine gewisse
Witterungsbeständigkeit aufweist. Das Anzeigeelement kann auch kom
plett aus einem Kunststoff hergestellt sein, so dass es beispielsweise bes
sere Alterungseigenschaften als Pappe erhält. Im übrigen sind eine Viel
zahl von Materialien zur Herstellung eines Anzeigeelementes möglich.
Dies ist beispielsweise für Motorradfahrer interessant, die das Anzeige
element nicht in einer geschützten Fahrgastzelle unterbringen können.
Vorteilhaft ist es ebenfalls, wenn das Anzeigeelement eine Adhäsionsfolie
aufweist. Mittels der Adhäsionsfolie lässt sich das Anzeigeelement bei
spielsweise an der Innenseite einer Glasscheibe des Fahrzeuges befesti
gen. So ist es vorteilhafter in dem Sichtbereich des Betrachters ange
bracht. Es ist ebenfalls möglich, das Anzeigeelement mittels der Adhäsi
onsfolie auf einer Ablagefläche des Fahrzeuges zu platzieren, sodass es
beispielsweise bei der Fahrt auf seinem angestammten Platz liegen bleibt.
Letztlich wird vorgeschlagen, dass das Anzeigeelement ein Leuchtmittel
aufweist. Um von einem Informationssuchenden besser entdeckt zu wer
den, ist es vorteilhaft, wenn das Anzeigeelement ein Leuchtmittel auf
weist, beispielsweise in Form einer blinkenden Diode. So ist das Anzei
geelement leichter von einem Betrachter auszumachen, da ein veränderli
ches visuelles Signal die Aufmerksamkeit einer Person besser auf sich
zieht als lediglich ein statisches Signal. Die Sichtbarkeit bei Nacht wird
beispielsweise durch einen fluoreszierenden Oberflächenbereich erhöht.
Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden
anhand nachfolgender Erläuterung anliegender Zeichnungen beschrieben,
in welcher beispielhaft der Aufbau eines Anzeigeelementes dargestellt ist.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Deckplatte,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Mittelplatte,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Anzeigeplatte,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Deckplatte,
Fig. 5 schematisch den Aufbau eines Anzeigeelementes in einer Sei
tenansicht,
Fig. 6 den schematischen Aufbau eines Anzeigeelementes in einer
Draufsicht,
Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel einer Deckplatte in einer Draufsicht,
Fig. 8 ein Ausführungsbeispiel einer Anzeigeplatte in einer Drauf
sicht,
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine weitere Deckplatte mit einer
Mittelplatte und
Fig. 10 eine Draufsicht auf eine weitere Anzeigeplatte mit einer Ma
terialausnehmung.
Die in Fig. 1 gezeigte Deckplatte 1 hat an ihrer rechten Seite ein Fens
ter, wobei das Fenster durch eine Materialausnehmung 2 realisiert ist.
Die Materialausnehmung 2 ermöglicht es, jeweils ein Informationsfeld 8,
9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 für einen Betrachter sichtbar zu machen.
Die in Fig. 2 gezeigte Mittelplatte 3 weist in einem inneren Bereich eine
kreisrunde Materialausnehmung 4 auf. Im rechten Randbereich der Mit
telplatte 3 ist eine weitere Materialausnehmung 5 angeordnet.
In der Darstellung nach Fig. 3 ist eine Anzeigeplatte 6 dargestellt, die an
ihrem Rand 7 gezackt ist. Die Anzeigeplatte 6 weist eine Vielzahl von
Informationsfeldern 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 auf.
Fig. 4 zeigt eine weitere Deckplatte 16, wobei die Deckplatte 16 eben
falls auf ihrer rechten Seite eine Materialausnehmung 17 hat.
Die Fig. 5 zeigt prinzipiell den Aufbau eines Anzeigeelementes. Hierbei
wird die Anzeigeplatte 6 in die Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3
gelegt, sodass das Anzeigeelement 6 in der Mittelplatte 3 angeordnet ist.
Die Mittelplatte 3 wird mit der Deckplatte 1 sowie mit der Deckplatte 16
verklebt. Die Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3 ermöglicht es der
Anzeigeplatte 6 zwischen den beiden Deckplatten 1 und 16 zu rotieren, da
die Materialausnehmung 4 einen Hohlraum schafft, in dem die Anzeige
platte 6 angeordnet ist.
Fig. 6 zeigt ein Anzeigeelement 18 ohne Deckblatt 16. Hierbei befindet
sich die Anzeigeplatte 6 in dem Bereich der Materialausnehmung 4 der
Mittelplatte 3, wobei der Rand der Materialausnehmung 4 durch die ge
stichelte Linie 19 dargestellt ist. Die Mittelplatte 3 ist von der Deckplatte
1 mit deren Materialausnehmung 2 überlagert, so dass lediglich ein Teil
der Anzeigeplatte 6 in der Materialausnehmung 2 sichtbar ist.
Die Anzeigeplatte 6 hat hierbei verschiedene Informationsfelder 8, 9, 10,
11, 12, 13, 14 und 15. Durch die Lagerung der Anzeigeplatte 6 in der
Materialausnehmung 4 der Mittelplatte 3 kann die Anzeigeplatte 6 in
Pfeilrichtung 20 um ihren Achsmittelpunkt rotieren. Hierbei werden die
unterschiedlichen Informationsfelder 8 bis 15 in den Bereich der Materi
alausnehmung 2, die das Fenster der Deckplatte 1 bildet, verlagert.
Die Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Anzeigeelements 21 und
hat auf seiner Oberfläche 22 eine eindeutige Information aufgebracht. Das
Anzeigeelement 21 weist an seiner rechten Seite eine Materialausneh
mung 22 auf, welche ein Fenster bildet, in dem eine Anzeigeplatte 23
sichtbar ist. Die Anzeigeplatte 23 enthält im Bereich der Materialausneh
mung 22 keine Informationen, sondern zeigt ein leeres, beschriftbares In
formationsfeld.
In der Fig. 8 ist eine weitere Anzeigeplatte 24 abgebildet, wobei die An
zeigeplatte 24 sechs Informationsfelder aufweist. Hierbei haben die In
formationsfelder unterschiedliche Informationen.
In der Fig. 9 ist eine Deckplatte 25 abgebildet, welche eine Materialaus
nehmung 26 aufweist, sodass durch die Materialausnehmung 26 ein Fens
ter gebildet wird. An der Deckplatte 25 ist eine Mittelplatte 27 angeord
net, wobei die Umfangsfläche der Mittelplatte 27 kreisrund ist. Die kreis
runde Mittelplatte 27 ist hierbei mittig auf der Deckplatte 25 aufgeklebt.
Die Fig. 10 zeigt ein Anzeigeelement 28 mit einer Materialausnehmung
29, wobei die Materialausnehmung 29 eine kreisrunde Grenzfläche 30 zu
der Anzeigeplatte 28 aufweist. Die Materialausnehmung 29 ist mit ihrer
Grenzfläche 30 derart gestaltet, dass in ihr die Mittelplatte 27 bewegbar
angeordnet werden kann, wobei die Anzeigeplatte 28 drehbar um ihre
Mittelachse an der Mittelplatte 27 gelagert ist.
Claims (20)
1. Anzeigeelement (18; 21) mit einer Deckplatte (1; 16; 25), die ein
Fenster aufweist, und einer Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28), die meh
rere Informationsfelder (8 bis 15) aufweist, wobei die Anzeigeplatte
(6; 23; 24; 28) relativ zu der Deckplatte (1; 16; 25) derart gelagert
ist, dass verschiedene Informationsfelder (8 bis 15) alternativ in
dem Fenster anordenbar sind.
2. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) drehbar zu der Deckplat
te (1; 16; 25) gelagert ist.
3. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) dezentral bewegbar rela
tiv zur Deckplatte (1; 16; 25) gelagert ist.
4. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) fünf
bis zehn, vorzugsweise acht Informationsfelder (8 bis 15) aufweist.
5. Anzeigeelement (18; 21) nach dem Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Informationsfelder (8 bis 15) die Abmessung des
Fensters aufweisen.
6. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28)
diskrete Informationsfelder (8 bis 15) aufweist.
7. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) in der
Mitte eine Materialausnehmung (29) aufweist.
8. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) an ih
rer Mantelfläche (7) gezackt ist.
9. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) aus
tauschbare Informationsfelder (8 bis 15) aufweist.
10. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) we
nigstens ein beschreibbares Informationsfeld (8 bis 15) aufweist.
11. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da
durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) eine
zweite Deckplatte (1; 16; 25) aufweist, wobei die beiden Deckplat
ten (1; 16; 25) partiell miteinander verbunden, vorzugsweise par
tiell verklebt sind.
12. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) an
einer Mittelplatte (3; 27) gelagert ist, wobei die Mittelplatte (3; 27)
zwischen den beiden Deckplatten (1; 16; 25) angeordnet ist.
13. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) an ihrer Mantelfläche (7)
an einer Materialausnehmung (4) der Mittelplatte (3; 27) gelagert
ist.
14. Anzeigeelement (18; 21) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) in ihrer Materialaus
nehmung (29) an der Mittelplatte (3; 27) gelagert ist.
15. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da
durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) einen
Durchmesser von weniger als 200 mm, vorzugsweise einem Durch
messer von etwa 150 mm aufweist.
16. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da
durch gekennzeichnet, dass die Anzeigeplatte (6; 23; 24; 28) einen
kleineren Durchmesser aufweist als die Deckplatte (1; 16; 25).
17. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, da
durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) eine Di
cke zwischen 1 mm und 3 mm aufweist.
18. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, da
durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) wenigs
tens temporär witterungsbeständig ist, insbesondere gegen Nässe.
19. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, da
durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) eine
Adhäsionsfolie aufweist.
20. Anzeigeelement (18; 21) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, da
durch gekennzeichnet, dass das Anzeigeelement (18; 21) ein
Leuchtmittel aufweist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE10108137A DE10108137A1 (de) | 2000-10-20 | 2001-02-20 | Anzeigeelement mit einer Deckplatte |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE10052301 | 2000-10-20 | ||
| DE10108137A DE10108137A1 (de) | 2000-10-20 | 2001-02-20 | Anzeigeelement mit einer Deckplatte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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ID=7660616
Family Applications (1)
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| Country | Link |
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