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DE10108803C1 - Antrieb für eine Seiltrommel eines Hebezeugs - Google Patents

Antrieb für eine Seiltrommel eines Hebezeugs

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DE10108803C1
DE10108803C1 DE10108803A DE10108803A DE10108803C1 DE 10108803 C1 DE10108803 C1 DE 10108803C1 DE 10108803 A DE10108803 A DE 10108803A DE 10108803 A DE10108803 A DE 10108803A DE 10108803 C1 DE10108803 C1 DE 10108803C1
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DE
Germany
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cable drum
frame
drive
drum
cable
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DE10108803A
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Rolf Gressner
Joern Haase
Wilhelm Hesse
Christoph Pasmann
Klaus Juergen Winter
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Demag Cranes and Components GmbH
Original Assignee
Atecs Mannesmann GmbH
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Publication date
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    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66DCAPSTANS; WINCHES; TACKLES, e.g. PULLEY BLOCKS; HOISTS
    • B66D1/00Rope, cable, or chain winding mechanisms; Capstans
    • B66D1/02Driving gear
    • B66D1/14Power transmissions between power sources and drums or barrels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66DCAPSTANS; WINCHES; TACKLES, e.g. PULLEY BLOCKS; HOISTS
    • B66D1/00Rope, cable, or chain winding mechanisms; Capstans
    • B66D1/28Other constructional details

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Antrieb für eine Seiltrommel eines Hebezeugs, mit einem Antriebsmotor und einem nachgeschalteten in einem Getriebegehäuse angeordneten Getriebe, das über eine Abtriebswelle mit der Seiltrommel verbunden ist, wobei der Antriebsmotor, das Getriebe und die Seiltrommel auf einem gemeinsamen Rahmen angeordnet sind und wobei die Abtriebswelle an ihrem der Seiltrommel zugewandten freien Ende einen Flansch trägt, der an der Stirnseite der Seiltrommel lösbar befestigt ist. Um Zusatzbeanspruchungen des Antriebs aufgrund von Taumelbewegungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, dass das Getriebegehäuse (12) lediglich auf der der Seiltrommel (2) zugewandten Seite an dem biegesteif ausgebildeten Rahmen (9) frei aufliegend abgestützt sowie zusätzlich über eine Drehmomentstütze (15) mit dem Rahmen (9) drehfest verbunden ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Antrieb für eine Seiltrommel eines Hebezeuges gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE 196 33 832 C2 ist ein Seilzug mit einem Antrieb für eine Seiltrommel bekannt, die von einem Antriebsmotor angetrieben wird, dem ein Getriebe nachgeschaltet ist. Das Getriebe ist über eine Abtriebswelle mit der Seiltrommel verbunden, wobei die Abtriebswelle an ihrem der Seiltrommel zugewandten freien Ende einen Flansch trägt, der an der Stirnseite der Seiltrommel lösbar befestigt ist. Der Flansch wird hierzu in einen Aufnahmesitz eingesteckt und mittels einer Anzahl von Schrauben mit der Seiltrommel verschraubt, die radial zur Seiltrommel verlaufen. Die Abtriebswelle mit dem Flansch ist einstückig ausgebildet. Der einen Rahmen aufweisende Antrieb ist über eine fest mit dem Rahmen verbundene Platte am Getriebe festgeschraubt, und zwar auf der Seite, die der Seiltrommel zugewandt ist.
Nachteilig ist bei diesem Antrieb, dass bei Belastung auftretende Verformungen des Rahmens zu Taumelbewegungen der Abtriebswelle bezogen auf die Seiltrommellängsachse führen, was mit unerwünschten Beanspruchungen der Seiltrommel, des Getriebes und der Trommellagerung verbunden ist.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, bei auf einem Rahmen angeordnetem Antrieb mit Seiltrommel die Zusatzbeanspruchungen aufgrund von Taumelbewegungen zu vermeiden.
Die Lösung dieser Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gegeben. Durch die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche ist der Antrieb in vorteilhafter Weise weiter ausgestaltet.
Die Lösung sieht vor, dass bei einem biegesteifen Rahmen das Getriebegehäuse lediglich auf der der Seiltrommel zugewandten Seite am Rahmen frei aufliegend abgestützt sowie zusätzlich über eine Drehmomentstütze mit dem Rahmen drehfest verbunden ist. Das Getriebe ist also nicht mehr starr mit dem Rahmen verbunden. Auf diese Weise wird erreicht, dass Verformungen des Rahmens bei großen Lasten, die auch bei biegesteifen Rahmen auftreten, keine Taumelbewegungen der Abtriebswelle bezogen auf die Seiltrommellängsachse führen, insbesondere im Bereich der Verbindung von Abtriebswelle und Seiltrommel. Damit sind diese unkalkulierbaren Beanspruchungen beseitigt. Als zusätzlicher Vorteil ergibt sich eine kurzbauende Ausführung des Antriebs.
Mit der Erfindung wird weiter vorgeschlagen, dass der Flansch an der Stirnseite der Seiltrommel mittels parallel zur Abtriebswelle und zur Seiltrommellängsachse verlaufender Schrauben an der Seiltrommel befestigt ist. Diese Art der Befestigung hat den Vorteil, dass bei einem Antrieb auf der Grundlage eines Baukastensystems an jedes Getriebe zumindest zwei unterschiedlich dimensionierte Seiltrommeln anbaubar sind. Dies senkt die Zahl der bereitzustellenden Getriebe erheblich.
Eine sehr stabile und gleichmäßige Verbindung zwischen Flansch und Seiltrommel wird erzielt, wenn alle Schrauben den gleichen radialen Abstand von der Seiltrommellängsachse aufweisen und im gleichen Winkelabstand voneinander angeordnet sind.
Konstruktiv vereinfachend ist es, wenn der Flansch unter Zwischenschaltung eines an der Seiltrommel angeschweißten Zwischenrings an der Seiltrommel angeschraubt ist. Dieser Zwischenring ist insbesondere bei einem Baukastensystem von Vorteil, da die Bohrung für die Schrauben vor dem Anschweißen an die Seiltrommel angepasst an den jeweiligen Flanschdurchmesser hergestellt werden können.
Zweckmäßigerweise dient der Zwischenring gleichzeitig als seitliche Seilablaufsicherung, wozu er über das auf der Seiltrommel aufgewickelte Seil hinaus radial nach außen ragt.
Um ein Abheben des Getriebegehäuses auf der am Rahmen abgestützten Seite zu vermeiden, ist eine Abhebsicherung in Form eines gebogenen Bügels vorgesehen, so dass nur innerhalb eines vorgegebenen Spiels ein Abheben von der Abstützung möglich ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilgeschnittene Ansicht eines Antriebs in schematischer Darstellung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Antrieb gemäß Fig. 1,
Fig. 3 den Antrieb gemäß Fig. 1 mit weiteren Einzelheiten und
Fig. 4 eine Ansicht des Antriebs gemäß Fig. 3 in Richtung der Sichtlinie IV-IV gesehen
Fig. 1 zeigt einen Antrieb 1 für eine Seiltrommel 2, z. B. eines Hebezeugs. Bei dem Hebezeug handelt es sich um einen Seilzug, dessen Seil 3 auf die Seiltrommel 2 auf- und abwickelbar ist. Der Antrieb 1 umfasst ein Getriebe 4, das von einem angeflanschten Antriebsmotor 5 (s. Fig. 2) angetrieben wird. Das Getriebe 4 weist zur Änderung des Übersetzungsverhältnisses mehrere miteinander kämmende Zahnräder 6 auf. Eines der Zahnräder 6 sitzt drehfest auf einer Abtriebswelle 7, die mit der Seiltrommel 2 drehfest verbunden ist. Auf der dem Getriebe 4 gegenüberliegenden Seite ist die Seiltrommel 2 über ein Stehlager 8 an einem Rahmen 9 frei drehbar abgestützt.
Wie Fig. 1 erkennen lässt, erfolgt die Drehlagerung der Seiltrommel 2 auf der Getriebeseite über Getriebedrehlager 10, 11. Zur Abstützung des Getriebes 4 und der Seiltrommel 2 am Rahmen 9 liegt das Getriebegehäuse 12 mit seinem Getriebedeckel 13 über eine Nabenlagerstütze 14 am Rahmen 9 auf. Der Getriebedeckel 13 ist hierbei frei aufliegend am Rahmen 9 abgestützt. Ansonsten ist das Getriebe 4 nur noch über eine Drehmomentenstütze 15 mit dem Rahmen 9 drehfest verbunden.
Fig. 2 zeigt den Antrieb 1 mit der Seiltrommel 2 von oben gesehen. Wie Fig. 2 zeigt, ist der Antriebsmotor 5 an das Getriebe 4 angeflanscht.
Fig. 3 zeigt weitere Einzelheiten des Antriebs gemäß Fig. 1 in einer teilgeschnittenen Darstellung. So ist Fig. 3 entnehmbar, dass die Abtriebswelle 7 einen Flansch 7a trägt, der unter Zwischenschaltung eines an der Seiltrommel 2 angeschweißten Zwischenrings 16 an der Seiltrommel 2 mittels Schrauben 17 angeschraubt ist. Der Zwischenring 16 ragt mit seinem Teil 16a über das, auf der Seiltrommel 2 aufgewickelte Seil 3 radial nach außen, wobei es als seitliche Seilablaufsicherung dient. Die Schrauben 17 verlaufen parallel zur Abtriebswelle 7 und zur Seiltrommellängsachse 18. Die Schrauben 17 sind im gleichen radialen Abstand von der Seiltrommellängsachse 18 und im gleichen Winkelabstand zueinander angeordnet.
Fig. 4 zeigt den Antrieb gemäß Fig. 3 in Richtung der Sichtlinie IV-IV gesehen. Zur Vermeidung des Abhebens des Getriebes 4 von der Nabenlagerstütze 14 bei stoßartiger Belastung des Antriebs 1 ist ein gebogener Bügel 19 vorgesehen, der als Abhebsicherung wirksam ist. Der Bügel 19 belässt einen Ringspalt zwischen dem Getriebedeckel 13 und seiner Innenfläche 20, so dass bei den üblichen Verformungen des starren Rahmens 9 bei großen Lasten ein Ausgleich an der Nabenlagerstütze 14 erfolgen kann. Dieser selbsttätige Ausgleich führt dazu, dass im Bereich der Nabenlagerstütze 14 keine Taumelbewegungen der Abtriebswelle 7 bezogen auf die Seiltrommellängsachse 18 auftreten.
Bezugszeichenliste
1
Antrieb
2
Seiltrommel
3
Seil
4
Getriebe
5
Antriebsmotor
6
Zahnrad
7
Abtriebswelle
7
a Flansch
8
Stehlager
9
Rahmen
10
Getriebedrehlager
11
Getriebedrehlager
12
Getriebegehäuse
13
Getriebedeckel
14
Nabenlagerstütze
15
Drehmomentstütze,
16
Zwischenring
16
a Teil
17
Schraube
18
Seiltrommellängsachse
19
Bügel
20
Innenfläche

Claims (6)

1. Antrieb für eine Seiltrommel eines Hebezeugs,
mit einem Antriebsmotor und einem nachgeschalteten in einem Getriebegehäuse angeordneten Getriebe,
das über eine Abtriebswelle mit der Seiltrommel verbunden ist,
wobei der Antriebsmotor, das Getriebe und die Seiltrommel auf einem gemeinsamen Rahmen angeordnet sind und
wobei die Abtriebswelle an ihrem der Seiltrommel zugewandten freien Ende einen Flansch trägt, der an der Stirnseite der Seiltrommel lösbar befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Rahmen (9) biegesteif ausgebildet und das Getriebegehäuse (12) lediglich auf der der Seiltrommel (2) zugewandten Seite am Rahmen (9) frei aufliegend abgestützt sowie zusätzlich über eine Drehmomentenstütze (15) mit dem Rahmen (9) drehfest verbunden ist.
2. Antrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (7a) an der Stirnseite der Seiltrommel (2) mittels parallel zur Abtriebswelle (7) und zur Seiltrommellängsachse (18) verlaufender Schrauben (17) an der Seiltrommel (2) befestigt ist.
3. Antrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrauben (17) den gleichen radialen Abstand von der Seiltrommellängsachse (18) aufweisen und im gleichen Winkelabstand zueinander angeordnet sind.
4. Antrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (7a) unter Zwischenschaltung eines an der Seiltrommel (2) angeschweißten Zwischenrings (16) an der Seiltrommel (2) angeschraubt ist.
5. Antrieb nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenring (16) als seitliche Seilablaufsicherung über das auf der Seiltrommel (2) aufgewickelte Seil (3) hinaus radial nach außen ragt.
6. Antrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebegehäuse (12) auf der am Rahmen (9) abgestützten Seite eine Abhebesicherung in Form eines Bügels (19) aufweist.
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