DE10107670A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verdrillen von mindestens zwei Einzelleitungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Verdrillen von mindestens zwei EinzelleitungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verdrillen von mindestens zwei Einzelleitungen (3, 4, 5) zu einem verdrillten Kabelstrang (10). Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die einzelnen Leitungsenden (6, 7, 8) von den miteinander zu verdrillenden Einzelleitungen (3, 4, 5) durch jeweilige Spannklemmen (21, 22, 23) in einem Kabelhaltekopf (2) hindurchgeführt und in jeweilige Spannbacken (11, 12, 13) in einem Verdrillkopf (1) festgeklemmt. Daraufhin werden die Spannklemmen (21, 22, 23) im Kabelhaltekopf (2) derart betätigt, dass sie einen Haltedruck auf die jeweilige Einzelleitung (3, 4, 5) ausüben, der ein Durchziehen der Einzelleitungen (3, 4, 5) durch die Spannklemmen (21, 22, 23) im Wesentlichen ohne Beschädigung der Einzelleitungen (3, 4, 5) erlaubt. Sodann wird der Verdrillkopf (1) unter Beibehaltung des Haltedrucks vom Kabelhaltekopf (2) weg verfahren und zwar soweit, bis die Einzelleitungen (3, 4, 5) auf die gewünschte Länge gespannt sind. Nun werden die Spannklemmen (21, 22, 23) im Kabelhaltekopf (2) so betätigt, dass sie einen Festklemmdruck auf die jeweilige Einzelleitung (3, 4, 5) ausüben, der höher ist als der Haltedruck, so dass ein sicheres Klemmen der Einzelleitungen (3, 4, 5) beim nachfolgenden Verdrillen gewährleistet ist. Schließlich werden die jetzt beidseitig festgeklemmten Einzelleitungen (3, 4, 5) zu einem Kabelstrang (10) verdrillt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Verdrillen von mindestens zwei Einzelleitungen zu einem
verdrillten Kabelstrang.
Verdrillte Leitungen finden vielfach Anwendung für die
unterschiedlichsten Zwecke, bei denen eine elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) gewünscht ist. Ein Einsatzgebiet ist die
Verwendung von solchen Leitungen im Automobilbau für z. B.
Lautsprecher- oder Airbagleitungen. Bisher sind die
verdrillten Leitungen immer von Leitungsherstellern endlos
verdrillt und in Fässern aufgewickelt verkauft worden. Bei
solchen endlosen Verdrillvorgängen sind die Kabeltrommeln mit
den "endlosen" Einzelleitungen am Verdrillkopf drehbar
befestigt und rotieren mit diesem um die Verdrillachse. Die
verdrillten Leitungen werden dann für den entsprechenden
Einsatzzweck auf Länge geschnitten, die Enden teilweise wieder
aufgedrillt und mit entsprechenden Einrichtungen wie z. B.
Kontaktanschlüssen, Anschlagteilen, Einzeladerabdichtungen
usw. bestückt. Diese Vorgänge sind sehr arbeits- und deshalb
kostenintensiv. Des Weiteren muss der Lagerbestand von
verdrillten Leitungen relativ hoch sein, da diese mit
verschiedenen Durchmessern, Verdrillsteigungen, Anzahl von
Einzelleitungen, verschiedenen Farbkombinationen der
Einzelleitungen usw. für die entsprechenden Einsatzzwecke
hergestellt werden.
Aus der DE 18 38 249 U1 ist bereits eine Vorrichtung zum
Verdrillen elektrischer Leitungsdrähte abgepasster Länge
bekannt. Diese umfasst einen rotierenden Halter zum Fassen der
einen Enden der zu verdrillenden, abgepassten Leitungsdrähte,
vorzugsweise mittels Schnellspannvorrichtung, und einen ihm
axial gegenüberstehenden, nicht rotierenden, aber axial zum
rotierenden Halter nachgiebigen Halter mit Spannvorrichtung
für die anderen Enden der Drähte. Die Spannvorrichtungen des
stillstehenden Halters sind frei um die Drahtachsen drehbar.
Durch eine solche Vorrichtung werden die oben beschriebenen
Nachteile im wesentlichen beseitigt. Allerdings kann der
manuelle Arbeitsaufwand bezüglich des gesamten
Verdrillvorgangs, einschließlich Einlegen der Leitungen,
verringert werden.
Ein entsprechendes Verfahren sowie eine zur Durchführung
geeignete Vorrichtung ist in der DE 196 31 770 C2 offenbart.
Das hierin beschriebene Verfahren zum Verdrillen mindestens
zweier Leitungen umfasst das Einspannen der einen
Leitungsenden von auf eine bestimmte Länge abgelenkten
Einzelleitungen in jeweils eine separate, im wesentlichen
parallel zu einer Verdrillachse drehbaren
Entdrillspannaufnahme. Nach dem Klemmen der einen
Leitungsenden erfolgt das Einziehen der Leitungen in eine
Verdrillvorrichtung, in dem die Entdrillspannaufnahmen von den
Verdrillspannaufnahmen entlang der Verdrillachse um eine
bestimmte Länge mittels eines Linearantriebs wegbewegt werden.
Daraufhin werden die anderen Leitungsenden der Einzelleitungen
in jeweils separaten Verdrillspannaufnahmen eingespannt, die
gemeinsam um die Verdrillachse drehbar angeordnet sind. Es ist
außerdem ein Drillschiff zwischen den im wesentlichen
gespannten Leitungen angeordnet, und das Drehen der
Verdrillspannaufnahmen gemeinsam um die Verdrillachse und ein
gleichläufiges Drehen der Entdrillspannaufnahmen jeweils um
die Leitungsachse der jeweiligen Leitungen führt zum
gewünschten Verdrillen der Einzelleitungen. Dieses Verfahren
hat den Vorteil, dass Einzelleitungen vor der Verdrillung auf
eine bestimmte Länge abgelenkt, eventuell abisoliert und mit
verschiedenen Bauelementen versehen werden können. Die
eventuell mit Anbauteilen versehenen Enden der Leitungen
werden dann in die entsprechenden Spannaufnahmen eingelegt und
festgeklemmt, wobei bevorzugt jeder Spannaufnahme ein
Leitungsende zugeordnet ist. Die Verdrillspannaufnahmen und
das Drillschiff sorgen dann für die Verdrillung der
Einzelleitungen, während die Entdrillspannaufnahmen im
wesentlichen parallel zur Verdrillachse angeordnet verbleiben
können.
Hier ist es also möglich, die benötigten Leitungspaarungen
entsprechend den Wünschen des Kabelkonfektionärs aus
Standardleitungen herzustellen. Es sind keine Probleme beim
entdrillen, glätten, abspulen aus den Fässern, schneiden,
ablängen, abisolieren, anschlagen und bei der Dichtungsmontage
vorhanden. Dadurch ist eine gute Prozess-Sicherheit und gute
Qualität der verdrillten Leitungen gegeben. Durch den
Entdrill-Vorgang beim Verdrillen wird das Einbringen von
Torsionsbelastungen an den Enden der Einzelleitungen
verhindert.
Diese bekannten Vorrichtungen sind aber noch
verbesserungsfähig, so ist insbesondere die Ein-Mann-Bedienung
einer derartigen Vorrichtung noch nicht optimiert. Darüber
hinaus sind die Vorrichtungen technisch relativ aufwendig.
Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem besteht
darin, ein Verfahren zum Verdrillen von mindestens zwei
Einzelleitungen bereitzustellen, das eine einfache und
problemlose Ein-Mann-Bedienung erlaubt und darüber hinaus aber
auch Fehlschläge beim Spannen der Einzelleitungen vor dem
eigentlichen Verdrillvorgang verhindert.
Dieses technische Problem wird durch ein Verfahren mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ein erfindungsgemäßes
Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Leitungsenden
von Einzelleitungen durch jeweils eine zugehörige Spannklemme
in einem Kabelhaltekopf hindurchgeführt werden. Die durch die
Spannklemme hindurchgeführten Leitungsenden der
Einzelleitungen werden dann in einem hinter dem Kabelhaltekopf
angeordneten Verdrillkopf in jeweiligen Spannbacken
festgeklemmt. Die Spannklemmen im Kabelhaltekopf werden
daraufhin mit einem Haltedruck beaufschlagt. Dieser Haltedruck
ist so hoch, dass beim Verfahren des Verdrillkopfs weg vom
Kabelhaltekopf die Leitungen durch die Spannklemmen hindurch
gezogen werden können, jeweils aber eine Reibung erzeugt wird,
so dass gewährleistet ist, dass die einzelnen Leitungen
ständig straff gezogen sind. Dadurch wird ein Überschlagen
einer ansonsten unter Umständen "losen" oder "durchhängenden"
Einzelleitung über eine andere Einzelleitung verhindert, was
zu Fehlschlägen beim nachfolgenden Verdrillen führen würde.
Sind alle zu verdrillenden Einzelleitungen auf die gewünschte
Länge gespannt, indem der Verdrillkopf um die dazu
erforderliche Distanz verfahren wurde, so erfolgt das
Beaufschlagen der Spannklemmen im Kabelhaltekopf mit einem
gegenüber dem Haltdruck höheren Festklemmdruck. Dieser
Festklemmdruck gewährleistet ein sicheres Klemmen der
Einzelleitungen beim nachfolgenden Verdrillvorgang. Das
eigentliche Verdrillen erfolgt dann durch Drehen des
Verdrillkopfs oder durch Drehen des Kabelhaltekopfs um eine
Verdrillachse.
Die entsprechende Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich durch einen
speziellen Kabelhaltekopf aus, in dem eine der Anzahl an zu
verdrillenden Einzelleitungen entsprechende Anzahl an
Spannklemmen vorhanden ist. Die Spannklemmen sind mit einem
vorbestimmten Haltedruck und einem Festklemmdruck
beaufschlagbar. Wie bereits zuvor erläutert, ist der
Haltedruck niedriger als der Festklemmdruck. Ersterer dient
dazu, dass ein Durchziehen der Einzelleitungen unter
Überwindung der Reibkraft noch möglich ist, jedoch ohne dass
wesentliche Beschädigungen der Einzelleitungen auftreten. Nach
dem Spannen der Einzelleitungen wird dann der Festklemmdruck
auf die Spannklemmen aufgebracht, der ein Festhalten bzw.
Festklemmen der Einzelleitungen ohne ein Durchrutschen der
Einzelleitungen erlaubt.
Ein Verdrillkopf weist eine der Anzahl der Einzelleitungen
entsprechende Anzahl an Spannbacken auf, die mit einem
vorbestimmten Festklemmdruck beaufschlagt sind, um die
Leitungsenden der einzelnen Leitungen festzuhalten. Der
Verdrillkopf ist um eine Verdrillachse verdrehbar und in
Längsrichtung der Verdrillachse verfahrbar. Grundsätzlich ist
es aber auch möglich, den Verdrillkopf nicht drehbar
vorzusehen und hierfür den Kabelhaltekopf drehbar
auszugestalten. Es wäre in diesem Fall aber zweckmäßig, den
Kabelhaltekopf gegenüber dem Verdrillkopf verfahrbar
vorzusehen.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, erstmals dafür zu
sorgen, dass während des Verfahrens des Verdrillkopfs zum
Festlegen der endgültigen Länge des herzustellenden
Kabelstrangs aus mehreren Einzelleitungen Fehlschläge etc.
vermieden werden, indem die Einzelleitungen beim
"Ablängvorgang", d. h. während des Durchziehens durch die
Spannklemmen im Kabelhaltekopf, mit einer definierten
Reibkraft, die zu keiner Beschädigung der Einzelleitung führt,
beaufschlagt und währenddessen gespannt werden. Durch die
definierte Reibkraft wird also ein unkontrolliertes Hin- und
Herbewegen einer Einzelleitung zwischen dem sich ständig
weiter vom Kabelhaltekopf wegbewegenden Verdrillkopf und dem
Kabelhaltekopf vermieden. Erst nachdem die endgültige Länge
der Einzelleitungen erreicht ist, wird der Haltedruck auf den
höheren Festklemmdruck erhöht.
Zur noch besseren Vermeidung von Fehlschlägen beim Spannen der
Einzelleitungen auf die vorbestimmte Länge durch Verfahren des
Verdrillkopfs längs der Verdrillachse wird vorzugsweise der
Verdrillkopf um eine vorbestimmte Anzahl an Umdrehungen
gedreht. Durch diese Maßnahme wird in Kombination mit dem
definierten "Durchrutschen lassen" der Einzelleitungen während
des Verfahrens des Verdrillkopfs die Sicherheit im Hinblick
auf Fehlschläge weiter erhöht. Unter Umständen ist es auch
möglich, dieses definierte Verdrillen der Einzelleitungen
während des Verfahrens des Verdrillkopfs zum Erreichen der
vorbestimmten Länge der Einzelleitungen für den Kabelstrang
ohne das "Durchrutschen lassen" auszuführen.
Durch die vorbestimmten Halte- und Festklemmdrücke an den
Spannklemmen im Kabelhaltekopf ist eine hervorragende Ein-
Mann-Bedienung möglich. So können von der Bedienperson in
einem Arbeitsgang zwei Einzelleitungen durch die Spannklemmen
hindurchgeführt und beispielsweise durch Betätigung eines
Fußschalters im Verdrillkopf festgeklemmt werden. Daraufhin
wird, bei drei zu verdrillenden Leitungen, eine weitere
Leitung ergriffen und durch die verbleibende Spannklemme
hindurchgeführt und durch nochmaliges Betätigen des
Fußschalters ebenfalls im Verdrillkopf festgeklemmt.
Bei beispielsweise fünf zu verdrillenden Leitungen erfolgt das
Einbringen in den Verdrillkopf zuerst paarweise und die fünfte
Leitung wird dann in einem letzten Arbeitsgang eingebracht und
festgeklemmt.
Allgemein gilt, dass mit dem Festklemmen des letzten
Leitungsendes im Verdrillkopf vorzugsweise auch gleichzeitig
das Aufbringen der Haltekraft auf die Spannklemmen im
Kabelhaltekopf und dann das Wegfahren des Verdrillkopfs vom
Kabelhaltekopf bis auf die gewünschte Einzelleitungslänge
erfolgt. Hierzu ist eine entsprechende Steuerung vorzusehen.
Vorzugsweise werden die Leitungsenden in die Spannbacken im
Verdrillkopf soweit eingeführt, bis sie an einen jeweiligen
Anschlag im Verdrillkopf anstoßen. Damit ist eine definierte
Endlage der Leitungsenden im Verdrillkopf gewährleistet und
ein äußerst genaues Herstellen eines verdrillten Kabelstrangs
aus Einzelleitungen mit den gewünschten Parametern wie
Schlaglänge, Schlagdichte, Gesamtlänge etc. möglich. Durch
unterschiedliche Anordnung der Anschläge ist es auch möglich,
unterschiedlich großen Anschlagteilen an den Einzelleitungen
gerecht zu werden.
Die präzise Einhaltung der gewünschten Verdrillparameter, wie
sie beispielsweise zuvor genannt sind, ist dann möglich, wenn
nach dem eigentlichen Verdrillen der Einzelleitungen zu einem
Kabelstrang ein Entdrillvorgang durchgeführt wird, bei dem der
Verdrillkopf um eine Anzahl von Umdrehungen zurückgedreht
wird, so dass die durch das Verdrillen eingebrachten
Spannungen gemindert werden und ein ungewünschtes Aufdrillen
vermieden wird. Die Anzahl der Umdrehungen, um die der
Verdrillkopf definiert zurückgedreht wird, hängt insbesondere
von den verwendeten Einzelleitungen und den zuvor genannten
Verdrillparametern ab.
Es wird insbesondere bevorzugt, dass die Spannbacken im
Verdrillkopf durch Betätigung eines Fußschalters in eine
Klemmstellung überführt werden. Durch die Verwendung eines
Fußschalters ist es für eine Bedienperson äußerst einfach und
schnell möglich, die mit zwei Händen eingebrachten
Einzelleitungen im Verdrillkopf festzuklemmen. Bei mehr als
zwei Einzelleitungen, die im Verdrillkopf zu befestigen sind,
wird es bevorzugt, dass durch den Fußschalter jeweils nur so
viele Spannbacken in eine Klemmstellung überführt werden, wie
Einzelleitungen in einem Arbeitsgang von einer Bedienperson
eingebracht werden können. Das sind normalerweise zwei.
Dementsprechend ist es bevorzugt, dass bei Betätigung des
Fußschalters zwei Spannbacken in die Klemmstellung überführt
werden, bei nochmaliger Betätigung des Fußschalters weitere
zwei Spannbacken in die Klemmstellung überführt werden, usw.
Ist dann beispielsweise noch eine Einzelleitung einzubringen,
so wird bei nochmaliger Betätigung des Fußschalters die letzte
Spannbacke in die Klemmstellung überführt. Bei einem Verfahren
zum Verdrillen von drei Leitungen bedeutet dies, dass bei
einer erstmaligen Betätigung des Fußschalters zwei Spannbacken
in die Klemmstellung überführt werden, so dass die hierin
eingebrachten Leitungsenden festgeklemmt werden und, nachdem
die Bedienperson die dritte Einzelleitung in die verbleibende
Spannbacke eingeführt hat, durch weitere Betätigung des
Fußschalters dieses Ende ebenfalls geklemmt wird, wobei die
zuvor geklemmten Spannbacken in der Klemmstellung verbleiben.
Vorzugsweise ist die Steuerung derart ausgelegt, dass mit
Schließen der letzten Spannbacke auch die Spannklemmen im
Kabelhaltekopf mit dem zuvor genannten Haltedruck beaufschlagt
werden und sobald dieser Haltedruck erreicht ist, das
Verfahren des Verdrillkopfs bis auf die gewünschte Länge der
Einzelleitungen bzw. des herzustellenden Kabelstrangs erfolgt.
Zur Verringerung des erforderlichen Bauraums und zur
Vereinfachung der Ansteuerung wie auch zur Verringerung der
Kosten ist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
vorgesehen, die Spannklemmen im Kabelhaltekopf mit einem
gemeinsamen Aktuator zu koppeln. Es ist hierdurch erstmals
möglich, die Spannklemmen ohne großen Aufwand mit der gleichen
Halte- oder Festklemmkraft zu beaufschlagen. Durch die
gemeinsame Beaufschlagung der Spannklemmen mittels eines
gemeinsamen Aktuators ist auch gewährleistet, dass die
Haltekraft wie auch die Festklemmkraft für jede Einzelleitung
identisch ist.
Vorzugsweise ist als Aktuator ein Pneumatikzylinder
vorgesehen. Ein solcher Aktuator ist äußerst kostengünstig und
einfach anzusteuern und auch problemlos zu betreiben. Unter
Umständen ist es auch möglich, einen Hydraulikzylinder oder
andere übliche Aktuatoren einzusetzen.
Eine einfachere und äußerst unkomplizierte Handhabung der
bevorrateten Leitungen, die zu verdrillen sind, ist gegeben,
wenn bei einer bevorzugten Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung eine oder mehrere
Kabelvorratsschienen längs der Vorrichtung angeordnet sind.
Nachdem bisher neben einer entsprechenden Vorrichtung die
einzelnen Einzelleitungen hängend aufbewahrt wurden, war es
teilweise äußerst umständlich die Einzelleitungen in den
Verdrillautomat einzubringen. Durch die längs der Vorrichtung
angeordnete Kabelvorratsschiene, die auch für jede
Einzelleitung separat ausgebildet sein kann, ist jetzt eine
räumlich äußerst kompakte wie auch für eine Bedienperson
äußerst nützliche Anordnung und Zugänglichmachung der
Einzelleitungen möglich. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn
die Kabelvorratsschiene bzw. die mehreren Schienen zumindest
mit dem zugänglichen Ende im Bereich der Höhe des
Kabelhaltekopfs längs der Vorrichtung angeordnet sind.
Vorzugsweise ist auch noch eine Kurvenführung vorhanden, so
dass Einzelleitungen in der Kabelvorratsschiene bis
unmittelbar vor den Kabelhaltekopf geführt liegen und von dort
von der Bedienperson ohne weiteres durch die Spannklemmen im
Kabelhaltekopf hindurch im Verdrillkopf einbringbar sind.
Aus vorgenannten Gründen ist es vorteilhaft, wenn eine
Steuereinrichtung vorhanden ist, mit der der Verdrillkopf so
betreibbar ist, dass er während des Verfahrens längs der
Verdrillachse um eine vorbestimmte Anzahl von Umdrehungen in
Verdrillrichtung dreht.
Zur Vermeidung und Abbau von durch den Verdrillvorgang
eingebrachten Spannungen ist es weiter bevorzugt, die
Steuereinrichtung so auszubilden, dass der Verdrillkopf um
eine bestimmte Anzahl von Umdrehungen in der Entdrillrichtung
dreht, so dass die Eigenspannungen herausgenommen werden und
ein undefiniertes Aufdrillen des verdrillten Kabelstrangs
unterbleibt.
Eine Vorrichtung der vorgenannten Art ist insbesondere für das
Verdrillen von drei Einzelleitungen zweckdienlich, so dass
entsprechend im Kabelhaltekopf drei Spannklemmen und
entsprechend im Verdrillkopf drei Spannbacken vorhanden sind.
Es sind aber selbstverständlich auch zwei oder mehr als drei
Einzelleitungen verdrillbar, indem eine entsprechende Anzahl
von Spannklemmen und Spannbacken vorgesehen wird.
Es sei abschließend noch angemerkt, dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung ohne oder mit Drillschiff gemäß dem Stand der
Technik betrieben werden kann. Zur Vereinfachung der
Konstruktion wird der Betrieb ohne Drillschiff bevorzugt.
Ferner ist es möglich, Entdrillaufnahmen gemäß dem Stand der
Technik vorzusehen. Es hat sich aber herausgestellt, dass
derartige Aufnahmen zur Herstellung akzeptabler Kabelstränge
nicht unbedingt notwendig sind. Daher werden aus Kostengründen
vorzugsweise die Entdrillspannaufnahmen weggelassen.
Ansonsten kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung wie eine
Vorrichtung nach dem eingangs genannten Stand der Technik
ausgebildet sein. Insbesondere ist eine Gegendrucksteuerung
wie bei der Ausführung gemäß der WO 98/06155 zum Ausgleich der
beim Verdrillvorgang auftretenden Kabelstrangverkürzung
zweckmäßig.
Außerdem ist hervorzuheben, dass die Begriffe Spannbacke und
Spannklemme gegeneinander austauschbar sind. Die
unterschiedliche Begriffswahl soll lediglich die Zuordnung zu
dem Kabelhaltekopf bzw. dem Verdrillkopf erleichtern.
Im folgenden ist zur weiteren Erläuterung und zum besseren
Verständnis ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben
und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1a-1c jeweils eine Draufsicht auf einen Verdrillkopf
und einen Kabelhaltekopf in unterschiedlichen
Verfahrenstufen,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Vorrichtung mit daran angeordnetem
Einzelleitungsvorratselement,
Fig. 3 eine Schnittansicht durch einen Verdrillkopf einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 4 eine Vorderansicht des Verdrillkopfs von Fig. 3,
Fig. 5 eine Schnittansicht durch einen Kabelhaltekopf einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung umfasst im Wesentlichen
einen Verdrillkopf 1 und einen Kabelhaltekopf 2, wie sie
schematisch in den Fig. 1a-1c dargestellt sind. Der
Kabelhaltekopf 2 wiederum enthält im vorliegenden
Ausführungsbeispiel drei Spannklemmen 21, 22, 23 die jeweils
aus zwei oder mehr relativ aufeinander zu und voneinander
wegbewegbaren Klemmelementen bestehen. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist der Kabelhaltekopf 2 ortsfest
angeordnet. Demgegenüber ist der Verdrillkopf 1 in
Längsrichtung, d. h. in Richtung einer Verdrillachse 14
motorisch verschiebbar.
Der Verdrillkopf 1 umfasst wiederum mehrere Spannbacken 11, 12
und 13 (die Spannbacke 13 ist hier nicht ersichtlich). Jeweils
eine Spannbacke ist beweglich. Die Anzahl der Spannbacken 11,
12, 13 entspricht der Anzahl an Spannklemmen 21, 22, 23.
Anhand der Fig. 1a-1c wird nun nachfolgend eine
beispielhafte Ausführungsform des eröffnungsgemäßen Verfahrens
näher beschrieben. Zuerst werden zwei Leitungsenden 15, 16 in
der Fig. 1a von der rechten Seite her durch die Spannklemmen
21, 23 im Kabelhaltekopf 2 hindurchgeführt und in die
Spannbacken 11, 12 soweit eingeführt, bis sie auf einen hier
nicht gezeigten Anschlag anstoßen. Daraufhin wird ein hier
nicht gezeigter Fußschalter von der Bedienperson betätigt,
wodurch über eine Steuerung die Spannbacken 11, 12 in eine
Schließstellung verfahren werden, so dass die zugehörigen
Leitungsenden 15, 16 der Einzelleitungen 3, 5 unverrückbar im
Verdrillkopf 1 festgeklemmt werden. Die Bedienperson nimmt nun
das Ende 17 der Einzelleitung 4 und steckt es durch die
Spannklemme 22 im Kabelhaltekopf 2 hindurch in die zugehörige
Spannbacke 13 im Verdrillkopf 1. Wiederum wird der Fußschalter
betätigt, worauf sich die Spannbacke 13 schließt und das
hierin steckende Leitungsende 17 festklemmt.
Sobald die Schließstellung aller Spannbacken 11, 12, 13 des
Verdrillkopfs 1 erreicht ist, werden die Spannklemmen 21, 22,
23 im Kabelhaltekopf 2 in eine erste Stellung gebracht, in der
sie auf die hierin durchgeführten Einzelleitungen 3, 4, 5 eine
Haltekraft aufbringen, die ein "Durchrutschen" der
Einzelleitungen 3, 4, 5 zulässt, jedoch eine gewisse Reibung
erzeugt.
Daraufhin wird der Verdrillkopf 1 mittels eines hier nicht
dargestellten Motors vom Kabelhaltekopf 2 weggefahren, wodurch
die Einzelleitungen 3, 4, 5 zwischen dem Verdrillkopf 1 und
dem Kabelhaltekopf 2 gespannt werden, die Leitungen aber
ständig nachgezogen werden, wie es durch die Bezugsziffern 6,
7, 8, die hier schematisch die sich fortsetzenden
Einzelleitungen darstellen, angedeutet ist. Dieser Zustand
entspricht der Darstellung gemäß der Fig. 1b.
Wenn nun die Endstellung, d. h. die gewünschte Länge des zu
wickelnden Kabelstrangs 10 mit gewisser Überlänge aufgrund der
noch zu erfolgenden Verdrillung erreicht ist, werden die
Spannklemmen 21, 22, 23 in eine zweite Stellung gebracht, in
der sie eine Festklemmkraft auf die darin befindlichen
Einzelleitungen 3, 4, 5 erzeugen, die kein Durchrutschen mehr
erlaubt. Daraufhin wird der Verdrillkopf 1 in Drehung
versetzt, so dass bei Drehung um die Verdrillachse 14 ein
verdrillter Kabelstrang 10 erzeugt wird. Aufgrund der
Verdrillung der Einzelleitungen 3, 4, 5 verkürzt sich der
Abstand zwischen dem Kabelhaltekopf 2 und dem Verdrillkopf 1,
so dass sich der Kabelhaltekopf 2 eine gewisse Wegstrecke
zurück in Richtung des Verdrillkopfs 1 bewegt (unter
definierter Aufbringung einer Gegenkraft), wie es aus dem
Stand der Technik an sich bekannt ist.
Sobald die gewünschte Verdrillung des Kabelstrangs 10 erreicht
ist, wird zur definierten Entspannung des Kabelstrangs der
Verdrillkopf 1 um die Verdrillachse 14 in entgegengesetzter
Richtung um einen gewissen Winkelbetrag oder um eine
vorbestimmte Anzahl von Umdrehungen zurückgedreht. Daraufhin
werden die Spannbacken 11, 12, 13 wie auch die Spannklemmen
21, 22, 23 in eine offene Stellung überführt und der
hergestellte Kabelstrang 10 ausgeworfen.
Alternativ kann beim Verfahren des Verdrillkopfs 1 weg vom
Kabelhaltekopf 2 gemäß der Darstellung in der Fig. 1b der
Verdrillkopf 1 auch schon um eine oder mehrere Umdrehungen in
Verdrillrichtung verdreht werden, um eine noch bessere
Sicherung gegen Fehlschläge der Einzelleitungen 3, 4, 5 beim
Erzielen der zu verdrillenden Endlänge der Einzelleitungen 3,
4, 5 zu erhöhen.
In der Fig. 2 ist äußerst schematisch der Verdrillkopf 1 und
der Kabelhaltekopf 2 dargestellt, hier in der Anfangsstellung
zum Einlegen der Einzelleitungsenden 15, 16, 17 der
Einzelleitungen 3, 4, 5. Der Verdrillkopf 1 ist hier auf einer
Schiene 20 verfahrbar montiert, die parallel zur Verdrillachse
14 verläuft. Auf einer Seite der Schiene 20 ist ein
Kabelvorratsspeicher 30 angeordnet, der aus einzelnen
Leitungsbevorratungsschienen 31, 32, 33 besteht. Diese sind
jeweils U-förmig ausgebildet, um die darin bevorrateten
Einzelleitungen 3, 4, 5 voneinander getrennt aufzunehmen. Jede
der Schienen 31, 32, 33 verläuft kurvenförmig zu einer Platte
40 am Kabelhaltekopf 2 und endet dort. So sind die
Leitungsenden der Einzelleitungen 3, 4, 5 in den jeweiligen
Schienen 31, 32, 33 für eine Bedienperson problemlos
ergreifbar und durch den Kabelhaltekopf 2 hindurch in den
Verdrillkopf 1 einzulegen.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 3 + 4, die schematisiert einen
Längsschnitt eines Verdrillkopfs 1 bzw. eine Vorderansicht des
Verdrillkopfs 1 zeigen, wird der Verdrillkopf 1 näher
beschrieben. Der Verdrillkopf 1 umfasst ein Kopfteil 53, an
dem die drei Spannbacken 11, 12, 13 in einem Abstand von 120°
zueinander um die Verdrillachse 14 gleichmäßig voneinander
beabstandet angeordnet sind. Jede Spannbacke 11, 12, 13
besteht aus einem Hebelarm 41, der um eine Schwenkachse 42
verschwenkbar gelagert ist. Am vorderen Ende des Hebelarms 41
ist jeweils ein Greifelement 50 beweglich angebracht, das in
ein weiteres feststehendes Greifelement 52 eingreift. Zwischen
dem Greifelement 52 und dem Greifelement 50 ist dann, wie in
der Fig. 4 ersichtlich, eine Einzelleitung einklemmbar.
Der Hebelarm 41 einer Spannbacke 11 ist am dem Greifelement 50
gegenüberliegenden Ende gelenkig mit einem Zwischenteil 43
verbunden. Das Zwischenteil 43 ist wiederum gelenkig mit einem
Schiebeelement 46 verbunden. Somit ist über Gelenke 44 und 45
der Hebelarm 11 zweiseitig gelenkig mit dem Schiebeelement 46
verbunden. Das Schiebeelement 46 ist im Kopfteil 53
verschiebbar gelagert und über ein doppeltes Wellengelenk 47
mit einem Verschiebestößel 48 eines Pneumatikzylinders 49
gekoppelt. Das Kopfteil 53 mit dem zuvor beschriebenen
Mechanismus zum Öffnen und Schließen der Spannbacken 11, 12,
13 ist durch Rillenkugellager 63 in einem Gehäuseteil 54 um
die Verdrillachse 14 drehbar gelagert.
Eine Zahnscheibe 61 ist mit dem Kopfteil 53 drehfest und
konzentrisch mit der Verdrillachse 14 montiert. Um diese
Zahnscheibe 61 läuft ein Zahnriemen 60, der wiederum um eine
Zahnscheibe 62 geführt ist, die drehfest mit einem
Antriebsmotor 55 montiert ist. Durch den Motor 55 wird über
den Zahnriemen das Kopfteil 53 um die Verdrillachse 14
gedreht. Die gesamte Anordnung, ist durch eine verschiebbare
Führung entlang einer hier nicht gezeigten Schiene in Richtung
der Verdrillachse 14 verschiebbar, wie es in der Fig. 2
angedeutet ist.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 5, die schematisiert einen
Querschnitt eines Kabelhaltekopfs 2 zeigt, wird nachfolgend
der Aufbau und die Funktionsweise des Kabelhaltekopfs 2
erläutert. Der Kabelhaltekopf 2 umfasst einen
Spannbackenhalter 86, an dem gleichmäßig verteilt drei
festmontierte Spannbackenwangen 85 angebracht sind. Wie in der
Fig. 5 angedeutet, kommen in diesen Spannbackenwangen 85 die
Einzelleitungen 3, 4, 5 zum Liegen. Jeder Spannbackenwange 85
ist eine verschiebbar gelagerte Spannbacke 81, 82, 83
zugeordnet, die wiederum als Gegenstück zur Spannbackenwange
85 eine entsprechende Spannbackenwange 84 hat, um
Einzelleitungen 3, 4, 5 jeweils fest zu fixieren, bzw. mit
einer definierten Haltekraft verschiebbar zu halten, so dass
noch ein Durchrutschen in Richtung der Verdrillachse 14
möglich ist. Jedes Verschiebestück 81, 82, 83 ist verschiebbar
gelagert und über ein Drehgelenk 88 mit einer Pneumatikeinheit
90 bzw. 91 verbunden. In der vorliegenden Ausführungsform sind
die zwei Verschiebestücke 82 und 83, die die "unteren"
Einzelleitungen 3, 5 ergreifen sollen, über ein gemeinsames
Verbindungselement 89 mit einem einzigen Pneumatikzylinder 91
gekoppelt. Das andere Verschiebestück 81 ist mit einem
separaten Pneumatikzylinder 90 gekoppelt. Die ganze Einheit
ist auf der bereits in der Fig. 2 angedeuteten Platte 40
montiert.
Eine Bedienperson ergreift nun die auf oder im Bereich der
Platte 40 liegenden Enden zweier Einzelleitungen 3, 5 und
führt sie in den zwischen den Spannbackenwangen 85, 86 und den
Gegenstücken 83, 84 verbleibenden Freiraum ein und führt sie
weiter zum Verdrillkopf, in dem sie festgeklemmt werden. Dann
wird eine weitere Einzelleitung 4 von der Bedienperson
ergriffen und durch die obere Spannbackenwange 85
hindurchgeführt und wiederum im Verdrillkopf 1 festgeklemmt.
Daraufhin werden die Pneumatikzylinder 90, 91 so betätigt,
dass eine Haltekraft auf die Einzelleitungen 3, 4, 5
aufgebracht wird. Die Einstellung der Haltekraft und der
Festklemmkraft kann über die Vorspannung der Federn 87
erfolgen. Ist der Verdrillkopf 1 in seiner endgültigen
Position, in der die Einzelleitungen 3, 4, 5 ihre vorbestimmte
Länge aufweisen, so wird durch weitere Betätigung der
Pneumatikzylinder 90, 91 der Festklemmdruck auf die
Einzelleitungen 3, 4, 5 aufgebracht und die bereits zuvor
beschriebene Verdrillung durchgeführt.
Claims (13)
1. Verfahren zum Verdrillen von mindestens zwei
Einzelleitungen (3, 4, 5) zu einem verdrillten
Kabelstrang (10), mit folgenden Schritten:
- a) Hindurchführen der einen Leitungsenden (6, 7, 8) von Einzelleitungen (3, 4, 5) durch zugehörige Spannklemmen (21, 22, 23) in einem Kabelhaltekopf (2),
- b) Festklemmen der durch die Spannklemmen (21, 22, 23) hindurchgeführten Leitungsenden (6, 7, 8) in jeweiligen Spannbacken (11, 12, 13) in einem Verdrillkopf (1),
- c) Beaufschlagen der Spannklemmen (21, 22, 23) im Kabelhaltekopf (2) mit einem Haltedruck, der ein Durchziehen der Einzelleitungen (3, 4, 5) durch die Spannklemmen (21, 22, 23) im Wesentlichen ohne Beschädigung der Einzelleitungen (3, 4, 5) erlaubt,
- d) Verfahren des Verdrillkopfes (1) unter Beibehaltung des Haltedrucks soweit, bis die Einzelleitungen (3, 4, 5) auf die gewünschte Länge gespannt sind,
- e) Beaufschlagen der Spannklemmen (21, 22, 23) im Kabelhaltekopf (2) mit einem Festklemmdruck, der höher ist als der Haltedruck, so dass ein sicheres Klemmen der Einzelleitungen (3, 4, 5) beim nachfolgenden Verdrillen gewährleistet ist,
- f) Verdrillen der nunmehr beidseitig festgeklemmten Einzelleitungen (3, 4, 5) zu einem verdrillten Kabelstrang (10).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
beim Verfahren des Verdrillkopfes (1) gemäß
Verfahrensschritt d) der Verdrillkopf (1) eine
vorbestimmte Anzahl an Umdrehungen ausführt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass in einem Arbeitsgang zwei Leitungsenden (6, 7, 8)
von zwei Einzelleitungen (3, 4, 5) durch zugehörige
Spannklemmen (21, 22, 23) in dem Kabelhaltekopf (2)
hindurchgeführt werden und dann in den jeweils separaten
Spannbacken (11, 12, 13) in dem Verdrillkopf (1)
festgeklemmt werden.
4. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Leitungsenden (6, 7, 8)
in die Spannbacken (11, 12, 13) im Verdrillkopf (1)
soweit eingeführt werden, bis sie an einen jeweiligen
Anschlag im Verdrillkopf (1) anstoßen.
5. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Verdrillen der
Einzelleitungen (3, 4, 5) zu einem Kabelstrang (10) ein
Entdrillvorgang durchgeführt wird, bei dem der
Verdrillkopf (1) um eine Anzahl von Umdrehungen
zurückgedreht wird.
6. Verfahren nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Spannbacken (11, 12, 13)
im Verdrillkopf (1) durch Betätigung eines Fußschalters
in eine Klemmstellung überführt werden.
7. Vorrichtung zum Verdrillen von mindestens zwei
Einzelleitungen (3, 4, 5) zu einem verdrillten
Kabelstrang (10), mit:
- a) einem Verdrillkopf (1), in dem mindestens zwei Spannbacken (11, 12, 13) vorhanden sind, die mit einem vorbestimmten Festklemmdruck beaufschlagbar sind, um die Leitungsenden (6, 7, 8) der Einzelleitungen (3, 4, 5) festzuhalten, wobei der Verdrillkopf (1) um eine Verdrillachse (14) verdrehbar und in Längsrichtung der Verdrillachse (14) verfahrbar ist, und
- b) einem Kabelhaltekopf (2), in dem eine der Anzahl an Spannbacken (11, 12, 13) entsprechende Anzahl an Spannklemmen (21, 22, 23) vorhanden ist, die zum Ausüben eines vorbestimmten Haltedrucks und eines höheren Festklemmdrucks ausgebildet sind, so dass beim Beaufschlagen der Einzelleitungen (3, 4, 5) mit dem Haltedruck noch ein Durchziehen derselben durch die Spannklemmen (21, 22, 23) im Wesentlichen ohne Beschädigung zugelassen ist, dagegen beim Beaufschlagen mit dem Festklemmdruck ein Festklemmen ohne Durchrutschen der Einzelleitungen (3, 4, 5) gegeben ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die Spannklemmen (22, 23) im Kabelhaltekopf (2) mit einem
gemeinsamen Aktuator (91) gekoppelt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
der Aktuator ein Pneumatikzylinder (91) ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7-9, dadurch
gekennzeichnet, dass eine oder mehrere
Kabelvorratsschienen (30) längs der Vorrichtung
angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7-10, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung vorhanden
ist, mit der der Verdrillkopf (1) so betreibbar ist, dass
er während des Verfahrens längs der Verdrillachse (14) um
eine vorbestimmte Anzahl von Umdrehungen in
Verdrillrichtung dreht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7-11, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Steuereinrichtung vorhanden
ist, mit der der Verdrillkopf (1) so betreibbar ist, dass
er nach dem Verdrillvorgang um eine bestimmte Anzahl von
Umdrehungen in Entdrillrichtung dreht.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7-12, dadurch
gekennzeichnet, dass im Kabelhaltekopf (2) drei
Spannklemmen (21, 22, 23) und entsprechend im
Verdrillkopf (1) drei Spannbacken (11, 12, 13) vorhanden
sind.
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