DE10105941A1 - System und Verfahren zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Dokument - Google Patents
System und Verfahren zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten DokumentInfo
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Abstract
Eine automatische Dateinamenzuweisungslogik weist einen Dateinamen und eine Erweiterung einem gescannten Bild automatisch zu, wodurch der Bedarf beseitigt wird, daß der Benutzer durch Interaktion den Dateinamen zuweist. Die automatische Dateinamenzuweisungslogik bestimmt zusammen mit einer Dokumentanalyse- und Verarbeitungslogik den geeigneten Dateinamen, unter dem das gescannte Dokument gespeichert werden soll, indem ein vordefinierter Bereich innerhalb des Dokuments nach einem Dateinamen und einer Erweiterung durchsucht wird. Ein Benutzer kann den Bereich vorher auswählen oder der Bereich kann ein Standardbereich sein, der auf alle gescannten Dokumente angewendet wird, wenn die automatische Dateinamenzuweisungslogik nicht anders angewiesen wird. Alternativ dazu wird nach dem Vorhandensein einer Notation bzw. Notiz, wie beispielsweise einer "POST- DOLLAR I1-Notiz auf einer Seite gesucht, und wenn diese entdeckt wird, wird die Information, die in der Notation enthalten ist (der gewünschte Dateiname und die Erweiterung) zu dem Namen, unter dem die automatische Dateinamenzuweisungslogik das Dokument speichert.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf
elektronische Scanvorrichtungen bzw. Abtastvorrichtungen,
und insbesondere auf ein System und ein Verfahren zum auto
matischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten
bzw. abgetasteten Dokument.
Scannvorrichtungen sind in vielen Anwendungen verwendbar,
bei denen es wünschenswert ist, ein Bild von einer gedruck
ten Form in eine elektronische Form überzuführen. Scanner,
die in der Lage sind, eine Seite zu lesen und in ein elek
tronisches Format umzuwandeln, sind schon seit einiger Zeit
verfügbar. Typischerweise wird ein Scanner eine Seite elek
tronisch lesen bzw. einlesen und die Information für eine
spätere Darstellung und Verwendung elektronisch speichern.
Nach dem Scannen bzw. Abtasten wird die elektronische Ver
sion des gescannten Dokuments typischerweise auf einer
Computerdiskette unter Verwendung eines Dateinamens gespei
chert. Typischerweise wird der Dateiname von dem Benutzer
abgefragt, was eine Interaktion zwischen dem Benutzer und
der Scanner-Software erfordert. Alternativ dazu und um ein
Fragen bzw. Abfragen des Benutzers zu vermeiden, kann ein
Standarddateiname mit einer einzigartigen Nummer für jedes
gescannte Dokument verwendet werden. Beispielsweise kann
die Scanner-Software den Dateinamen "scan1.jpg" dem ersten
gescannten Dokument und den Dateinamen "scan2.jpg" dem
nächsten Dokument, usw. zuweisen. Eine weitere Art und
Weise, in der die Dateinamen den gescannten Dokumenten
zugewiesen worden sind, besteht darin, den Benutzer zu
fragen, wie das Dokument verarbeitet werden soll, bei
spielsweise als ein Word-(.doc)-Dokument, als eine Bitmap
in einem JPEG-(.jpg)-Format oder als ein Textdokument als
ebener Text (.txt). Noch eine weitere Art und Weise, in der
ein Dateiname zugewiesen werden kann, besteht darin, ein
Standard-"Datei Speichern Unter"-Dialogfeld zu verwenden.
Unglücklicherweise verwenden all die bestehenden Verfahren
zum Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Dokument
entweder eine Interaktion zwischen dem Benutzer und der
Software oder werden einen Dateinamen zuweisen, der nicht
beschreibend bezüglich des Inhalts des gescannten Bildes
ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin,
ein System und ein Verfahren zum automatischen Zuweisen
eines Dateinamens zu schaffen, in denen ein Dateiname, der
bezüglich des gescannten Bildes beschreibend ist, automa
tisch erzeugt wird und bei geringer oder gar keiner Inter
aktion seitens des Benutzers auf das Dokument angewendet
wird.
Diese Aufgabe wird durch ein System gemäß Anspruch 1, durch
ein Verfahren gemäß Anspruch 9 und durch ein computerlesba
res Medium gemäß Anspruch 17 gelöst. Vorteilhafte Ausge
staltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprü
che.
Bezüglich der Architektur kann die vorliegende Erfindung
als ein System zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens
zu einem gescannten Bild konzeptionsmäßig verwirklicht
werden. Das System umfaßt einen Scanner, eine Dokumentana
lyse- und Verarbeitungssoftwarekomponente in Verbindung
bzw. Kommunikationsverbindung mit dem Scanner, und eine
automatische Dateinamenzuweisungslogik in Verbindung bzw.
Kommunikationsverbindung mit der Dokumentanalyse- und Ver
arbeitungssoftwarekomponente. Die automatische Dateinamen
zuweisungslogik ist ausgeführt bzw. konfiguriert, um einen
Bereich in einem gescannten Bild zu erfassen, wobei der
Bereich eine Dateinameninformation umfaßt, und um einen
Dateinamen dem gescannten Bild auf der Grundlage der erfaß
ten Dateinameninformation zuzuweisen.
Die vorliegende Erfindung kann ferner als ein Verfahren zum
automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescann
ten Bild konzeptionsmäßig verwirklicht werden, wobei das
Verfahren folgende Schritte aufweist: Scannen bzw. Erfassen
eines Bildes in einem Scanner, Erfassen eines Bereichs in
dem gescannten Bild, wobei der Bereich eine Dateinamenin
formation umfaßt, und Zuweisen eines Dateinamens dem ge
scannten Bild auf der Grundlage der erfaßten Dateinamenin
formation.
Die Erfindung hat zahlreiche Vorteile, von denen ein paar
im folgenden nur als Beispiele beschrieben werden.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie ermög
licht, daß die Scannersoftware einem gescannten Dokument
automatisch einen Dateinamen zuweist, ohne einen Benutzer
zu fragen bzw. abzufragen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie
eine Stapelverarbeitungsgeschwindigkeit verbessert, indem
der Bedarf beseitigt wird, daß ein Benutzer den gescannten
Dokumenten Dateinamen zuweist, und indem der Bedarf besei
tigt wird, daß ein Benutzer einen Dateinamen erneut zu
weist, nachdem die Software einen Dateinamen willkürlich
zuweist, der nicht beschreibend bezüglich des Inhalts des
gescannten Dokuments ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie
ermöglicht, daß der Benutzer bestimmt, ob eine Handschrift
bzw. Handgeschriebenes auf einem vorbestimmten Abschnitt
eines gescannten Dokuments, oder ob eine Notierung bzw.
Notation auf dem gescannten Dokument die Grundlage für die
automatische Dateinamenzuweisung liefern wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß ein
Benutzer das Format anzeigen bzw. angeben kann, unter dem
das Dokument zu speichern ist, indem er eine gewünschte
Dateinamenerweiterung anzeigt bzw. angibt, mit der das
Dokument zu verarbeiten ist, wie beispielsweise ".rtf",
".jpg", usw.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie
einfach im Design bzw. in der Auslegung ist und in einem
Massenumfang für eine kommerzielle Produktion leicht imple
mentierbar ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden dem
Fachmann bei dem Studium der folgenden Zeichnungen und der
ausführlichen Beschreibung offensichtlich. Diese zusätzli
chen Merkmale und Vorteile sollen hierin in dem Umfang der
vorliegenden Erfindung umfaßt sein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Zeich
nungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Scanner- und
Computersystems, in dem die automatische Datei
namenzuweisungslogik der vorliegenden Erfindung
vorgesehen ist;
Fig. 2 eine schematische Ansicht, die die Benutzer
schnittstelle und die Analyse- und Verarbei
tungslogik von Fig. 1 darstellt, in der die Lo
gik der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist;
Fig. 3 bis 5 Ablaufdiagramme, die den Betrieb der automati
schen Dateinamenzuweisungslogik der Fig. 1 und 2
gemeinsam veranschaulichen;
Fig. 6 eine graphische Darstellung eines Ausführungs
beispiels der automatischen Dateinamenzuwei
sungslogik der Fig. 1 und 2; und
Fig. 7 eine graphische Darstellung eines alternativen
Ausführungsbeispiels der automatischen Dateina
menzuweisungslogik der Fig. 1 und 2.
Die Komponenten innerhalb der Zeichnungen sind nicht not
wendigerweise maßstabsgetreu relativ zueinander bemessen.
Anstatt dessen wird Wert auf eine klare Veranschaulichung
der Prinzipien der vorliegenden Erfindung gelegt.
Die automatische Dateinamenzuweisungslogik der vorliegenden
Erfindung kann in einer Software, Hardware oder einer Kom
bination von diesen implementiert bzw. verwirklicht werden.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bzw. in bevorzug
ten Ausführungsbeispielen ist die automatische Dateinamen
zuweisungslogik in einer Software oder Firmware implemen
tiert, die in einem Speicher gespeichert ist und die durch
ein geeignetes Befehlsausführungssystem (Mikroprozessor)
ausgeführt wird. Wenn sie in einer Hardware implementiert
wird, wie es in einem alternativen Ausführungsbeispiel
ausgeführt ist, kann die automatische Dateinamenzuweisungs
logik mit einer beliebigen oder einer Kombination der fol
genden Technologien, die im Stand der Technik wohl bekannt
sind, implementiert werden: einer diskreten Logikschaltung
oder diskrete Logikschaltungen mit Logikgattern bzw. Logik
elementen zum Implementieren von Logikfunktionen bezüglich
Datensignalen, einer anwendungsspezifischen integrierten
Schaltung mit geeigneten Logikgattern bzw. Logikelementen,
einer programmierbaren Logikanordnung oder programmierbaren
Logikanordnungen (PGA), einer frei programmierbaren logi
schen Anordnung (FPGA) usw.
Ferner kann die automatische Dateinamenzuweisungssoftware,
die eine geordnete Liste von ausführbaren Befehlen zum
implementieren von logischen Funktionen aufweist, in einem
beliebigen computerlesbaren Medium zur Verwendung durch
oder in Verbindung mit einem Befehlsausführungssystem,
einem -Gerät oder einer -Vorrichtung, wie beispielsweise
einem computerbasierten System, einem einen Prozessor bein
haltenden System oder einem anderen System, das die Befehle
von dem Befehlsausführungssystem, dem -Gerät oder der -Vor
richtung holen und die Befehle ausführen kann, ausgeführt
sein.
Im Zusammenhang mit diesem Dokument kann ein "computerles
bares Medium" eine beliebige Einrichtung bzw. ein beliebi
ges Mittel sein, das das Programm zur Verwendung durch oder
in Verbindung mit dem Befehlsausführungssystem, dem -Gerät
oder der -Vorrichtung beinhalten, speichern, kommunizieren
bzw. übertragen, verbreiten oder transportieren kann. Das
computerlesbare Medium kann beispielsweise, ohne Beschrän
kung hierauf, ein elektronisches, magnetisches, optisches,
elektromagnetisches, infrarotmäßiges oder halbleitermäßiges
System, ein jeweiliges Gerät, eine jeweilige Vorrichtung
oder jeweiliges Verbreitungsmedium sein. Spezifischere
Beispiele (eine nicht erschöpfende Liste) des computerles
baren Mediums würde folgende Medien umfassen: eine elektri
sche Verbindung (elektronisch) mit einem oder mehreren
Drähten bzw. Leitungen, eine tragbare Computerdiskette
(magnetisch), einen Direktzugriffsspeicher (RAM) (magne
tisch), einen Nur-Lese-Speicher (ROM) (magnetisch), einen
überschreibbaren programmierbaren Nur-Lese-Speicher (EPROM
oder Flash-Speicher) (magnetisch), eine optische Faser bzw.
einen Lichtwellenleiter (optisch) und einen tragbaren Kom
paktplatten-Nur-Lese-Speicher (CDROM) (optisch). Es sei
bemerkt, daß das computerlesbare Medium sogar ein Papier
oder anderes geeignetes Medium sein könnte, auf dem das
Programm gedruckt ist, wenn das Programm elektronisch er
faßt werden kann, nämlich beispielsweise durch optisches
Scannen des Papiers oder des anderen Mediums, dann durch
Kompilieren, Interpretieren oder anderes Verarbeiten in
einer geeigneten Weise, falls notwendig, und dann durch
Speichern in einem Computerspeicher.
Während die automatische Dateinamenzuweisungslogik im fol
genden mit Bezug auf die Erkennung von Text veranschaulicht
werden wird, ist die automatische Dateinamenzuweisungslogik
ferner für ein automatisches Erkennen beliebiger anderer
Attribute eines gescannten Bildes verwendbar, wie bei
spielsweise, ohne Beschränkung hierauf, für Zeichnungen,
Photographien, Gleichungen, Graphiken, Strichvorlagen bzw.
Lineart, usw.
Es sei nun auf Fig. 1 verwiesen, in der eine schematische
Ansicht eines beispielhaften Scanner- und Computersystems
100 dargestellt ist, in dem die automatische Dateinamenzu
weisungslogik 110 der vorliegenden Erfindung vorgesehen
ist.
Zur Veranschaulichung scannt der Scanner 11 ein Dokument,
das sich in ihm befindet, in Zusammenarbeit mit einem Com
puter 12. Der Computer 12 kann ein beliebiger Allzweckcom
puter sein, der in der Lage ist, eine Verbindung mit der
Software herzustellen, die es ermöglicht, daß der Scanner
11 funktioniert, und die Software auszuführen. Zur Veran
schaulichung ist der Computer 12 ein Personalcomputer,
wobei der Computer 12 jedoch ein beliebiger Computer sein
kann, der mit dem Scanner 11 kommunizieren bzw. in Verbin
dung treten kann. Ein gescanntes Bild wird durch ein Daten
erfassungselement 14, das sich in dem Computer 12 befindet,
erfaßt. Die gescannten Bilddaten werden dann in einem Di
rektzugriffsspeicher (RAM) 16 gespeichert. Der RAM 16 kom
muniziert mit einer Analyse- und Verarbeitungslogik 17,
einer Benutzerschnittstelle 13 und einem Mikroprozessor
(uP) 25 über einen Bus 24.
Die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 zusammen mit einer
automatischen Dateinamenzuweisungslogik 110 ist zur Veran
schaulichung die Logik, die in Verbindung mit dem Scanner
11 arbeitet, um den Bereich des gescannten Bildes zu be
stimmen, innerhalb dem eine Untersuchung nach einem Zeichen
bzw. Hinweis bezüglich des Dateinamens durchgeführt wird,
der dem Bild zuzuweisen ist. Alternativ dazu kann die Ana
lyse- und Verarbeitungslogik 17 zusammen mit der automati
schen Dateinamenzuweisungslogik 110 das Bild nach einer
Aufzeichnung bzw. Notation untersuchen, wie beispielsweise
nach der Anwesenheit einer "POST-IT®"-Notiz auf dem Doku
ment. Diese Notizen werden im allgemeinen mit einem leicht
entfernbaren Klebemittel an Dokumente geheftet. Wenn eine
Notation auf dem gescannten Dokument erfaßt wird, wird die
Logik jede Schrift bzw. jedes Schriftbild, das auf der
Notation vorhanden ist, analysieren und dem gespeicherten
Dokument automatisch einen Dateinamen zuweisen, nämlich auf
der Grundlage des Inhalts der Schrift bzw. des Schrift
bilds, wie es ausführlicher unten beschrieben werden wird.
Alle Identifizierungselemente eines gescannten Bildes, wie
beispielsweise Typ, Ort und Statistik des gescannten Bil
des, werden von einem Datenerfassungselement 14 erfaßt und
als erfaßte Daten in einem RAM 16 gespeichert. Ferner ist
die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 in Verbindung mit
einem Mikroprozessor uP 25 die zugrundeliegende Verarbei
tungsmaschine, die die gescannten Bilddaten hält bzw. ver
waltet. Die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 umfaßt die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110, die unten aus
führlicher mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben werden wird.
Die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 ist in der
Analyse- und Verarbeitungslogik 17 vorgesehen, die über
einen Bus 24 und eine Verbindung bzw. Verbindungsleitung 28
mit dem Datenmanager bzw. der Datenverwaltungseinrichtung
21 kommuniziert bzw. in Verbindung steht. Die Datenverwal
tungseinrichtung 21 steht über die Verbindungsleitung 28
mit dem Bus 24 in Verbindung, um auf die Daten, die in dem
RAM 16 gespeichert sind, Zugriff zu nehmen, um den Voran
sichtscannvorgang oder andere Nachanalyseaufgaben durchzu
führen. Voransichtsscannen bzw. Scannen zur Voransicht ist
ein Merkmal von vielen Scannerprogrammen und ermöglicht es,
daß einem Benutzer das gescannte Bild auf einem Computer
bildschirm vor dem Scannen zur Voransicht bereitgestellt
wird. Die vorliegende Erfindung basiert nicht auf dem Vor
ansichtscannvorgang. In der Tat kann der Voransichtscann
vorgang in einigen Anwendungen weggelassen werden, bei
spielsweise, wenn eine Stapelverarbeitung durchgeführt
wird. Nachanalyseaufgaben können beispielsweise ein Druc
ken, Faxen, eine optische Zeichenerkennung usw. umfassen.
In einem speziellen Ausführungsbeispiel ermöglicht es die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110, daß die Analy
se- und Verarbeitungslogik 17 einen vorbestimmten Abschnitt
oder einen Bereich eines gescannten Bildes erkennt, in dem
ein Benutzer einen gewünschten Dateinamen, und vielleicht
eine gewünschte Dateinamenerweiterung angegeben bzw. ange
zeigt hat. Beispielsweise kann ein Benutzer die Scanner
software anweisen, den oberen rechten Abschnitt eines ge
scannten Bildes nach einem Dateinamen zu untersuchen, unter
dem der Benutzer es wünscht, daß das gescannte Dokument
gespeichert wird.
Typischerweise wird die Scanneranalyse- und Verarbeitungs
logik das gescannte Dokument in verschiedene Gebiete bzw.
Bereiche teilen, abhängig von der Information bzw. den
Informationen, die in dem Dokument enthalten sind. Wenn
beispielsweise angenommen wird, daß sowohl Text als auch
eine Photographie in dem Dokument vorhanden ist, erkennt
die Scanneranalyse- und Verarbeitungslogik die zwei unter
schiedlichen Arten von Informationen (Text und eine Photo
graphie) und ordnet jede der verschiedenen Arten von Infor
mationen einem Bereich zu. Der Text ist ein Bereich und die
Photographie ist ein weiterer Bereich. Alternativ dazu kann
ein Benutzer den Scanner beeinflussen bzw. bedienen und den
verschiedenen Arten von Informationen verschiedene Bereiche
zuordnen. Die Technologie, die verwendet wird, um verschie
dene Bereiche zu definieren und zuzuweisen, wird nicht
ausführlich beschrieben werden. Viele andere Arten von
Informationen können in einem Dokument vorhanden sein und
einem Bereich zugeordnet werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ermöglicht die auto
matische Dateinamenzuweisungslogik 110, daß die Analyse-
und Verarbeitungslogik 17 die Anwesenheit bzw. das Vorhan
densein einer Aufzeichnung oder Notation auf dem Dokument
erkennt. Wenn eine Notation erfaßt wird, dann wird die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 die Notation
bezüglich einer Schrift bzw. einem Schriftbild analysieren
und diese Information verwenden, um dem gescannten Dokument
den Dateinamen zuzuweisen.
Indem ein Benutzer einen speziellen Abschnitt des gescann
ten Dokuments der Analyse- und Verarbeitungslogik 17 angibt
bzw. anzeigt, kann er gemäß einem Aspekt der Erfindung
einen Bereich von Interesse anzeigen, indem er mit der
Software in Interaktion tritt und eine Maus und einen Zei
ger verwendet, um eine graphische Begrenzungslinie bzw.
einen Begrenzungskasten ("bounding box") um einen Abschnitt
des gescannten Bildes zu ziehen, den der Benutzer der Soft
ware zu analysieren wünscht. Dann könnte der Benutzer den
gewünschten Dateinamen in dem Bereich auf die Seite schrei
ben, bevor sie gescannt wird. Alternativ dazu könnte der
Benutzer einen Begrenzungskasten ziehen und das oben er
wähnte Bereichsauswahlverfahren verwenden, um den Bereich
von Interesse als "Dateinamen" einzugeben bzw. einzuordnen.
Nach dem Scannen analysiert die Software den zuvor ange
zeigten Bereich von Interesse nach einem handgeschriebenen
Text und weist einen Dateinamen entsprechend dem handge
schriebenen Text dem Dokument zu.
Auf ähnliche Weise kann die Analyse- und Verarbeitungslogik
17 zusammen mit der automatischen Dateizuweisungslogik 110
eine Farb- und Farbtonerkennungstechnik ("color and hue
recognition technique") verwenden, um eine Notation auf der
Seite zu lokalisieren. Jegliche Schrift auf der Notation
bzw. Notiz würde dann verwendet werden, um einen Dateinamen
zu bestimmen und diesen dem gescannten Dokument automatisch
zuzuweisen.
Ferner ist in dem Computer 12 eine Benutzerschnittstelle 13
vorgesehen, die auf veranschaulichende Weise einen Voran
sichtsscannblock 18 umfaßt. Das Voransichtsscannen 18 er
möglicht es, daß ein Benutzer eines Scanners das zu scan
nende Dokument vor einem endgültigen Scannen oder sonst vor
einem Senden der angemessenen gescannten Datenbereiche zu
nachfolgenden Bestimmungen bzw. Zielen (Anwendungen, Spei
cherung, usw.) ansieht. Das Voransichtsscannen 18 gibt das
gescannte Bild an einer Verbindungsleitung 32 zur Ausgabe
an einen Benutzer auf der Anzeige 19 aus.
Fig. 2 zeigt eine schematische Ansicht, die die Benutzer
schnittstelle 13 und die Analyse- und Verarbeitungslogik 17
von Fig. 1 veranschaulicht, in der die automatische Datei
namenzuweisungslogik 110 der vorliegenden Erfindung vorge
sehen ist. Die Benutzerschnittstelle 13 umfaßt ein Voran
sichtsscannelement 18 und eine Benutzersteuerung 34. Die
Benutzersteuerung 34 kann beliebige verfügbare Mittel bzw.
Einrichtungen oder Verfahren zum Interagieren mit dem Com
puter aufweisen, und umfaßt im allgemeinen eine Maus, eine
Schreibnadel bzw. einen Lichtgriffel ("stylus") oder eine
Computertastatur. Die Benutzersteuerung 34 kann verwendet
werden, um den Bereich der gescannten Seite zu kommunizie
ren bzw. zu übertragen, in dem der Benutzer den Dateinamen
geschrieben oder sonst wie angegeben hat, unter dem das
Dokument gespeichert werden soll. Wie es oben diskutiert
worden ist, kann in einigen Anwendungen, wie beispielsweise
einer Stapelverarbeitung, der Voransichtsscannvorgang und
jegliche Benutzerinteraktion weggelassen werden, indem der
Bereich auf der Seite vordefiniert wird, in dem die Analy
se- und Verarbeitungslogik 17 nach der Dateinameninformati
on suchen soll.
Die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 ist inner
halb der Analyse- und Verarbeitungslogik 17 vorgesehen und
beinhaltet die Logik, die notwendig ist, um zu ermöglichen,
daß ein Scanner einen Dateinamen zu einem gescannten Bild
automatisch zuordnet. Die automatische Dateinamenzuwei
sungslogik 110 umfaßt eine Analysecodeeinrichtung 120,
einen Bereichsmanager bzw. eine Bereichsverwaltungseinrich
tung 125 und eine Dokumentverarbeitungscodeeinrichtung 130.
Wenn ein Bereich auf einem gescannten Bild durch einen
Benutzer als der Bereich vordefiniert ist, in dem sich ein
Dateiname befindet, dann kommuniziert die Analysecodeein
richtung 120 über eine Verbindungsleitung 121 mit der Be
reichsverwaltungseinrichtung, um mittels bzw. anhand der
Bereichsverwaltungseinrichtung 125 den Ort auf dem Bild zu
bestimmen, der nach dem Dateinamen untersucht werden soll.
Wenn einmal der richtige Bereich untersucht wird und ein
Dateiname entdeckt wird, verwendet die Analyse- und Verar
beitungslogik eine Handschrifterfassungslogik 145, um eine
Handschrift bzw. Handgeschriebenes in dem ausgewählten
Bereich zu erfassen. Ist die Handschrift einmal erfaßt,
wird eine Handschrifterkennungslogik 140 verwendet, um die
Handschrift zu analysieren, so daß ein Dateiname dem ausge
wählten Bereich entnommen werden kann und als der Dateiname
für das gescannte Bild automatisch zugewiesen werden kann.
Wenn eine Erweiterung in der Handschrift vorgesehen ist,
wird auch die Erweiterung zugewiesen werden. Alternativ
dazu kann eine Standarderweiterung ("default extension")
zugewiesen werden, wenn keine Erweiterung in der analysier
ten Handschrift vorhanden ist.
Wenn der Scanner von einem Benutzer derart konfiguriert
ist, daß er das gescannte Bild nach einer Notation absucht,
so verwendet die Analysecodeeinrichtung 120 eine Notati
onserfassungslogik 150, um die Anwesenheit bzw. das Vorhan
densein der Notation zu erfassen. Die Notationserfassungs
logik 150 umfaßt eine Farberkennungslogik 135, die das
Vorhandensein einer Farbe erkennen kann, wie beispielsweise
die Farbe einer Notation. Ist die Notation erfaßt, verwen
det die Dokumentverarbeitungscodeeinrichtung 130 eine Hand
schrifterkennungslogik 140, um den Dateinamen von bzw. aus
der Notation zu lesen und das Dokument in dem geeigneten
Format unter Verwendung des erfaßten Dateinamens zu spei
chern. Die Notation kann von dem gescannten Bild vor einer
Darstellung gegenüber dem Benutzer weggelassen werden.
Die Benutzerschnittstelle 13 kommuniziert über einen Bus 24
mit der Analyse- und Verarbeitungslogik 17. Wenn der Benut
zer es wünscht, zeigt das Voransichtsscannelement 18 die
Dateinameninformation, die von der automatischen Dateina
menzuweisungslogik 110 erfaßt wird, auf der Anzeige 19 an.
Wird das Dokument einmal auf der Anzeige 19 während des
Voransichtsscannvorgangs 18 angezeigt, hat der Benutzer
eine Gelegenheit, den automatisch zugewiesenen Dateinamen
und den Erweiterungsnamen zu bestätigen und anzunehmen oder
zurückzuweisen und einen anderen bzw. verschiedenen Datei
namen und eine andere Erweiterung zuzuweisen.
Die Fig. 3 bis 5 zeigen Ablaufdiagramme, die gemeinsam den
Betrieb der automatischen Dateinamenzuweisungslogik der
Fig. 1 und 2 veranschaulichen.
Die Ablaufdiagramme der Fig. 3 bis 5 zeigen die Architektur
bzw. den Aufbau, die Funktionalität und den Betrieb einer
möglichen Implementierung bzw. Realisierung der automati
schen Dateinamenzuweisungssoftware der Fig. 1 und 2. Dies
bezüglich stellt jeder Block ein Modul, Segment oder einen
Abschnitt eines Codes dar, die einen oder mehrere ausführ
bare Anweisungen zur Implementierung der spezifischen Lo
gikfunktion bzw. Logikfunktionen aufweisen. Es sei festzu
stellen, daß in bestimmten alternativen Implementierungen
die in den Blöcken angegebenen Funktionen nicht in der
Reihenfolge auftreten können, wie sie in den Fig. 3 bis 5
angegeben ist. Beispielsweise können zwei Blöcke, die in
den Fig. 3 bis 5 nacheinander gezeigt sind, tatsächlich
gleichzeitig ausgeführt werden oder die Blöcke können
manchmal in der umgekehrten Reihenfolge ausgeführt werden,
abhängig von der vorgesehenen Funktionalität, wie es im
folgenden weiter ausgeführt werden wird.
Es sei auf Fig. 3 verwiesen, in der in Block 201 und an
sprechend auf eine Benutzereingabe die Analyse- und Verar
beitungslogik 17 (S/W = Software) den Standarddokumenttyp
einstellt. Der Standarddokumenttyp gibt die Erweiterung an,
die einem gescannten Bild von der Software zugewiesen wird,
wenn keine anderen Anweisungen von dem Benutzer erhalten
werden. Der Standarddokumenttyp kann beispielsweise eine
".doc"-Erweiterung haben, was auf ein Dokument von einem
"Microsoft-Word"-Typ hinweist. Alternativ dazu kann, wie es
unten diskutiert werden soll, der Dokumenttyp (Erweiterung)
von der automatischen Dateinamenzuweisungslogik 110 auf der
Grundlage des erfaßten Dateinamens bestimmt werden.
In Block 202 und ansprechend auf eine Benutzereingabe
stellt die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 einen vorbe
stimmten Bereich des gescannten Dokuments ein, in dem nach
dem Dateinamen gesucht werden soll. Der vorbestimmte Be
reich auf dem Dokument kann sich überall auf dem Dokument
befinden, wobei der vorbestimmte Bereich des Dokuments, in
dem nach dem Dateinamen gesucht werden soll, zum Zwecke der
Veranschaulichung und wie es bezüglich Fig. 6 beschrieben
wird, der obere rechte Abschnitt einer Seite sein wird.
Dieser Schritt kann entweder durch eine Benutzereingabe
(d. h. ein Benutzer wählt einen vorbestimmten Bereich auf einer
gescannten Seite durch Verwendung einer Maus und eines
Zeigers aus) eingestellt werden oder kann durch die Analy
se- und Verarbeitungslogik 17 vorbestimmt werden.
In Block 204 und ansprechend auf eine Benutzereingabe wird
die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 eingestellt, um den
Inhalt der Notation oder der Handschrift in dem vorbestimm
ten Bereich des Dokuments, von denen der Dateiname erhalten
wurde, vor der Darstellung gegenüber dem Benutzer entfernt.
Die Schritte gemäß den Blöcken 201, 202 und 204 können
automatisch durchgeführt werden oder können durch die Ana
lyse- und Verarbeitungslogik 17 als Standardeinstellungen
eingestellt sein.
In Block 206 wird bestimmt, ob sich ein Dokument auf dem
Scanner befindet. Wenn kein Dokument da ist, das gescannt
werden soll, endet das Verfahren. Wenn es in Block 206
bestimmt wird, daß ein Dokument da ist, das gescannt werden
soll, wird in Block 207 eine Seite gescannt.
In Block 208 wird bestimmt, ob es weitere bzw. zusätzliche
Seiten gibt, die gescannt werden sollen. Wenn dies der Fall
ist, wird mit dem Scannen in Block 207 fortgefahren. Ist es
einmal in Block 208 bestimmt, daß es keine weiteren Seiten
gibt, die gescannt werden sollen, so wird in Block 209
bestimmt, ob zumindest eine Notation auf dem Dokument vor
handen war. Wie es in diesem Ausführungsbeispiel verwendet
wird, kann eine Notation die oben beschriebene "POST-IT®"-
Notiz sein, nämlich von dem Typ, wie er häufig zum Hinter
lassen von entfernbaren Notizen verwendet wird. Dieser Typ
bzw. diese Art von Notation wird andiskutiert, weil sie
dazu neigt, eine Farbe aufzuweisen, die von der der Seite
verschieden ist, auf der sie aufgebracht ist. Beispielswei
se sind Notizen wie diese typischerweise in bemerkbaren
bzw. auffälligen Farben, wie Gelb, Grün, Pink oder Blau,
ausgeführt. Auf diese Weise ist es möglich, ihr Vorhanden
sein durch die Verwendung einer Farberkennungslogik zu
erfassen, wie beispielsweise jene, die oben mit Bezug auf
Fig. 2 beschrieben worden ist.
Es sei wiederum auf Fig. 4 verwiesen, in der es in Block
209 bestimmt wird, ob zumindest eine Notation auf dem ge
scannten Dokument vorhanden ist. Die Notationen werden
durch die Verwendung einer Notationserfassungslogik 150
(Fig. 2) erfaßt, die eine Farberkennungslogik 135 (Fig. 2)
aufweist, welche in der Analysecodeeinrichtung 120 (Fig. 2)
enthalten ist. Alternativ dazu kann eine weitere Logik, wie
beispielsweise eine Logik, die eine Form (d. h. die recht
eckigen Formen einer Notation) erkennen kann, in der Nota
tionserfassungslogik 150 vorgesehen sein. Eine Erkennung
der Farbe und die Erfassung derselben ist dem Fachmann
bekannt und wird hierin nicht im Detail erläutert werden.
Wenn es in Block 209 bestimmt wird, daß eine Notation nicht
auf dem gescannten Dokument vorhanden ist, dann wird in
Block 211 bestimmt, ob eine Handschrift in dem vorbestimm
ten Bereich des Dokuments vorhanden ist. Wie es oben mit
Bezug auf Block 202 erwähnt worden ist, kann der vorbe
stimmte Bereich des Dokuments durch den Benutzer definiert
werden oder kann durch die Analyse- und Verarbeitungslogik
17 vorbestimmt und/oder voreingestellt sein. Um zu bestim
men, ob eine Handschrift in dem vorbestimmten Bereich des
Dokuments vorhanden ist, wird die Handschrifterfassungslo
gik 145 (Fig. 2), welche in der Analysecodeeinrichtung 120
(Fig. 2) vorgesehen ist, verwendet. Die Erfassung einer
Handschrift auf gescannten Dokumenten ist einem Fachmann
ebenso bekannt und wird hierin nicht im Detail beschrieben
werden.
Wenn es in Block 211 bestimmt wird, daß eine Handschrift in
dem vorbestimmten Bereich des Dokuments vorhanden ist, dann
wird in Block 216 eine Handschrifterfassungslogik 140 (Fig.
2) verwendet, um die Schrift zu lesen und diese Schrift als
den Dateinamen dem gescannten Dokument zuzuweisen.
Wenn es in Block 211 bestimmt wird, daß keine Handschrift
in dem vorbestimmten Bereich des Dokuments vorhanden ist,
dann werden in Block 217 die ersten paar Worte des Doku
ments als der Dateiname verwendet und die Erweiterung wird
auf der Grundlage der Standardeinstellung in Block 201
angewendet.
Wenn es in Block 209 bestimmt wurde, daß zumindest eine
Notation auf dem Dokument vorhanden ist, wird in Block 212
bestimmt, ob mehr als eine Notation auf dem Dokument vor
handen ist.
Wenn es in Block 212 bestimmt wird, daß mehr als eine Nota
tion auf dem gescannten Dokument vorhanden ist, dann wird
in Block 214 die erste Notation verwendet. Um zu bestimmen,
welche Notation die erste ist, kann die automatische Datei
namenzuweisungslogik 110 unter Verwendung einer Vielfalt
von verschiedenen Regeln konfiguriert werden, mit denen
bestimmt werden soll, welche Notation die erste ist. Typi
scherweise wird die Notation, die dem oberen Ende bzw. der
oberen Seite des Dokuments am nächsten ist, als die erste
erachtet werden. Ein Benutzer des Scanners kann jedoch eine
beliebige aus einer Anzahl von verschiedenen Regeln auswäh
len, die bestimmen, welche Notation die erste sein würde.
Die automatische Dateinamenzuweisungslogik kann beispiels
weise konfiguriert sein, um zu bestimmen, daß die am mei
sten links stehende Notation die erste ist. Ferner könnte
eine Standardregel, die von einem Benutzer abgewandelt
werden könnte, falls es gewünscht wird, derart eingestellt
bzw. gesetzt werden, daß keine Interaktion zwischen dem
Benutzer und der automatischen Dateinamenzuweisungslogik
erforderlich ist.
Nachdem die erste Notation in Block 214 verwendet wird,
wird dann in Block 216 die Handschrifterkennungslogik 140
(Fig. 2) verwendet, um die Schrift auf der Notation zu
lesen und diese Schrift als den Dateinamen dem gescannten
Dokument zuzuweisen.
Wenn es in Block 212 bestimmt wird, daß es nur eine Notati
on auf dem Dokument gibt, wird in Block 216 die Handschrif
terkennungslogik 140 (Fig. 2) verwendet, um die Handschrift
auf der Notation zu lesen und diese Handschrift als den
Dateinamen dem gescannten Dokument zuzuweisen.
Es sei nun auf Fig. 5 verwiesen, in der in Block 218, wenn
einmal die Handschrift auf der Notation in Block 216 analy
siert ist, bestimmt wird, ob eine Dateierweiterung in dem
Text angegeben ist. Eine Dateinamenerweiterung könnte eine
Erweiterung sein, die von dem Benutzer angegeben wird, um
die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 über die
korrekte Erweiterung zu informieren, die auf das Dokument
anzuwenden ist. Wenn beispielsweise das gescannte Bild ein
Textdokument in einem Microsoft-Word-Format ist, könnte ein
Benutzer ".doc" als die Erweiterung schreiben. Auf diese
Weise würde die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110
wissen bzw. in der Lage sein, die ".doc"-Erweiterung zuzu
weisen und das gescannte Bild als ein Word-Dokument zu
speichern. Andere Erweiterungsnamen könnten beispielsweise
".rtf" (Rich Text Format), ".jpg" (Joint Picture Experts-
Group) oder ".txt" (für ein ausschließliches Textdokument)
sein. Die vorhergehenden Erweiterungen sind nur Beispiele,
da viele andere Dateierweiterungen zugewiesen werden kön
nen.
Wenn es in Block 218 bestimmt wird, daß keine Dateierweite
rung in dem Text angegeben ist, dann wird es in Block 219
bestimmt, ob ein voreingestellter Standarddokumenttyp vor
handen ist. Wie es oben beschrieben worden ist, wird, wenn
die Analyse- und Verarbeitungslogik 110 einen Standarddoku
menttyp in Block 201 einstellt bzw. setzt, dieser Standard
dokumenttyp dann als die Erweiterung zu dem Dateinamen in
Block 221 angewendet. Wenn es in Block 219 bestimmt wird,
daß kein voreingestellter Standarddokumenttyp vorhanden
war, dann wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik
110 in Block 222 eine geeignete Dateierweiterung bestimmen
und diese auf das Dokument anwenden. Wenn das Dokument
beispielsweise nur ein Bild enthält, wird die automatische
Dateinamenzuweisungslogik 110 eine ".jpg"-Erweiterung zu
weisen. Wenn das Dokument nur einen Text enthält, wird die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 eine ".doc"-
Erweiterung zuweisen. Wenn das Dokument ein Bild und einen
Text enthält, wird die automatische Dateinamenzuweisungslo
gik 110 eine ".doc"-Erweiterung oder eine ".txt"-
Erweiterung zuweisen.
Wenn es in Block 218 bestimmt wird, daß eine Dateinamener
weiterung in dem Text angegeben ist, dann wird in Block 223
die Erweiterung dem Dateinamen zugewiesen, unter dem das
Dokument gespeichert wird.
In Block 224 wird bestimmt, ob die Analyse- und Verarbei
tungslogik 17 in Block 204 eingestellt wurde, um die Nota
tion oder die Handschrift in dem vorbestimmten Bereich zu
entfernen. In dem Fall einer derartigen Einstellung führt
die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 in Block 226 eine
Verarbeitung bezüglich des Dokuments durch, um die Notation
oder die Handschrift in dem vorbestimmten Bereich vor einer
Darstellung gegenüber dem Benutzer zu entfernen. Danach
wird das Dokument in Block 227 unter Verwendung des angege
benen Dateinamens und der Erweiterung, die den Dokumenttyp
angibt, gespeichert.
Wenn es in Block 224 bestimmt wurde, daß die Analyse- und
Verarbeitungslogik 17 in Block 204 eingestellt wurde, um
die Notation oder die Handschrift in dem vorbestimmten
Bereich nicht zu entfernen, dann wird das Dokument in Block
227 unter Verwendung des angegebenen Dateinamens und der
Erweiterung, die den Dokumenttyp angibt, gespeichert. Nach
dem Block 227 kehrt das Verfahren zum Block 206 von Fig. 3
zurück.
Fig. 6 zeigt eine graphische Darstellung eines Ausführungs
beispiels der automatischen Dateinamenzuweisungslogik 110
der Fig. 1 und 2. Fig. 6 stellt eine Beispielseite 250 dar,
auf der ein Text 251 gedruckt, geschrieben oder sonst wie
aufgebracht ist. Ferner befindet sich auf der Seite 250 ein
Begrenzungskasten 255. Der Begrenzungskasten 255 kann von
einem Benutzer des Scanners unter Verwendung einer Maus und
eines Zeigers angegeben werden, um den gewünschten Bereich
anzugeben bzw. anzuzeigen, oder kann von der Analyse- und
Verarbeitungslogik 17 vorbestimmt sein. Der Begrenzungska
sten 255 schließt ein Gebiet 257 ein, innerhalb dem die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 und die Hand
schrifterkennungslogik 140 eine Analyse vornehmen werden,
um zu bestimmen, ob irgendeine Handschrift vorhanden ist.
In dem in Fig. 6 gezeigten Beispiel ist eine Schrift 258
innerhalb des Gebiets 257 vorhanden. Die Handschrift 258
umfaßt den Text "my letter" ("mein Brief"), der von der
Erweiterung ".rtf" gefolgt wird. Indem sie das Gebiet 257
durchsucht und den Text 258 erkennt, wird die automatische
Dateinamenzuweisungslogik 110 den Text und die Erweiterung
"my letter.rtf" als den Dateinamen verwenden, unter dem das
Dokument 250 automatisch gespeichert werden wird. Weil
ferner die Erweiterungsbezeichnung ".rtf" ebenso in dem
Gebiet 257 vorhanden ist, wird die automatische Dateinamen
zuweisungslogik 110 das Dokument in einem "Rich-Text-
Format" speichern. Auf diese Weise ist keine Interaktion
bzw. kein Eingriff seitens des Benutzers erforderlich, wenn
das Dokument einmal gescannt ist. Alternativ dazu werden,
wenn kein Begrenzungskasten ausgewählt wurde, die ersten
paar Wörter des Dokuments als der Dateiname verwendet,
unter dem das gescannte Dokument gespeichert wird.
Fig. 7 zeigt eine graphische Darstellung eines alternativen
Ausführungsbeispiels der automatischen Dateinamenzuwei
sungslogik 110 der Fig. 1 und 2. Eine Seite 260 weist ein
Bild 261 auf und weist ferner Notationen 265 und 266 auf.
Bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel ist die Regel
derart eingestellt bzw. gesetzt, daß die Notation, die sich
am nächsten zu dem "oberen Ende" der Seite befindet, die
erste ist. Deshalb ist die Notation 265 die erste Notation.
Wie es in Fig. 7 dargestellt ist, umfaßt die Notation 265
die Schrift bzw. den Schriftzug "house1.jpg" ("Haus1.jpg").
Wenn die Seite 260 gescannt ist, wird die Notationserken
nungslogik 150 (Fig. 2) die Notationen 265 und 266 erfas
sen. Die Notation 265 wird bestimmt werden, die erste Nota
tion zu sein, und wird deshalb diejenige sein, welche die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 analysiert, um
den Dateinamen automatisch zuzuweisen. Wenn die Notati
onserkennungslogik 150 (Fig. 2) einmal die Notation 265
erfaßt, wird die Handschrifterkennungslogik 140 (Fig. 2)
die Schrift bzw. den Schriftzug analysieren und dem ge
scannten Dokument den Namen "house1" und die Erweiterung
".jpg" zuweisen, wenn es gespeichert wird.
Wären in den Beispielen der Fig. 6 und 7 die Erweiterungen
".rtf" und ".jpg" in dem analysierten Gebiet 257 (Fig. 6)
oder der Notation 265 (Fig. 7) weggelassen worden, dann
würde die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 be
stimmen, ob ein Standarddokumenttyp eingestellt ist. Wenn
ein Standarddokumenttyp eingestellt ist, dann wird die
automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 die entsprechen
de Erweiterung zuweisen. Bei Nichtvorhandensein eines Stan
darddokumenttyps würde die automatische Dateinamenzuwei
sungslogik 110 die am besten geeignete Erweiterung dem
Namen zuweisen.
Es wird für den Fachmann offensichtlich sein, daß viele
Modifikationen und Abwandlungen bezüglich der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung, wie sie
oben ausgeführt ist, durchgeführt werden können, ohne im
wesentlichen von den Prinzipien der vorliegenden Erfindung
abzuweichen. Beispielsweise können das System und Verfahren
zur automatischen Dateinamenzuweisung unter Verwendung
verschiedenartiger Scan- bzw. Abtast- und Berechnungspro
dukte implementiert werden und können implementiert werden,
um zwischen Mehrfachgebiettypen in dem selben Bild zu un
terscheiden. Ferner kann das System und Verfahren zur auto
matischen Dateinamenzuweisung unter Verwendung eines belie
bigen Verfahrens zum Unterscheiden zwischen Gebieten, die
eine Farbe aufweisen und die keine Farbe aufweisen, imple
mentiert werden. Alle derartigen Modifikationen und Abwand
lungen sollen in dem Umfang der vorliegenden Erfindung
liegen, wie sie in den folgenden Ansprüchen definiert ist.
Offenbart ist eine automatische Dateinamenzuweisungslogik,
die einen Dateinamen und eine Erweiterung einem gescannten
Bild automatisch zuweist, wodurch der Bedarf beseitigt
wird, daß der Benutzer durch Interaktion den Dateinamen
zuweist. Die automatische Dateinamenzuweisungslogik be
stimmt zusammen mit einer Dokumentanalyse- und Verarbei
tungslogik den geeigneten Dateinamen, unter dem das ge
scannte Dokument gespeichert werden soll, indem ein vorde
finierter Bereich innerhalb des Dokuments nach einem Datei
namen und einer Erweiterung durchsucht wird. Ein Benutzer
kann den Bereich vorher auswählen oder der Bereich kann ein
Standardbereich sein, der auf alle gescannten Dokumente
angewendet wird, wenn die automatische Dateinamenzuwei
sungslogik nicht anders angewiesen wird. Alternativ dazu
wird nach dem Vorhandensein einer Notation bzw. Notiz, wie
beispielsweise einer "POST-IT®"-Notiz auf einer Seite ge
sucht, und wenn diese entdeckt wird, wird die Information,
die in der Notation enthalten ist (der gewünschte Dateiname
und die Erweiterung) zu dem Namen, unter dem die automati
sche Dateinamenzuweisungslogik das Dokument speichert.
Claims (21)
1. System (100) zum automatischen Zuweisen eines Dateina
mens zu einem gescannten Bild (250), wobei das System
folgende Merkmale aufweist:
einen Scanner (11);
eine Dokumentanalyse- und Verarbeitungssoftwarekompo nente (17) in Kommunikationsverbindung mit dem Scanner (11); und
eine automatische Dateinamenzuweisungslogik (110) in Kommunikationsverbindung mit der Dokumentanalyse- und Verarbeitungssoftwarekomponente (17), wobei die auto matische Dateinamenzuweisungslogik (110) konfiguriert ist, um in einem gescannten Bild (250) einen Bereich (257) zu erfassen, der eine Dateinameninformation (258) aufweist, und um dem gescannten Bild (250) einen Dateinamen auf der Grundlage der Dateinameninformation (258) zuzuweisen.
einen Scanner (11);
eine Dokumentanalyse- und Verarbeitungssoftwarekompo nente (17) in Kommunikationsverbindung mit dem Scanner (11); und
eine automatische Dateinamenzuweisungslogik (110) in Kommunikationsverbindung mit der Dokumentanalyse- und Verarbeitungssoftwarekomponente (17), wobei die auto matische Dateinamenzuweisungslogik (110) konfiguriert ist, um in einem gescannten Bild (250) einen Bereich (257) zu erfassen, der eine Dateinameninformation (258) aufweist, und um dem gescannten Bild (250) einen Dateinamen auf der Grundlage der Dateinameninformation (258) zuzuweisen.
2. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Bereich (257) ein
vordefinierter Bereich in dem gescannten Bild (250)
ist.
3. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Bereich (257)
durch eine Notationserfassungslogik (150) bestimmt
wird, die eine Farberkennungslogik (135) aufweist,
welche konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem
gescannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation
(265) eine Farbe aufweist, die zu einer Farbe des ge
scannten Bildes (260) verschieden ist.
4. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Bereich (257)
durch Kennzeichnen des Bereichs als ein Dateinamentyp
bestimmt wird.
5. System gemäß Anspruch 1, bei dem die Dateinameninfor
mation (258) eine Dateierweiterung aufweist.
6. System gemäß Anspruch 3, bei dem die Notation (265)
die Dateinameninformation (258) aufweist.
7. System gemäß Anspruch 2 oder 3, das ferner eine Hand
schrifterkennungslogik (140) aufweist, die konfigu
riert ist, um die Dateinameninformation (258) zu er
kennen.
8. Verfahren (200) zum automatischen Zuweisen eines Da
teinamens zu einem gescannten Bild (250), wobei das
Verfahren folgende Schritte aufweist:
Scannen eines Bildes (250) in einem Scanner (11);
Erfassen eines Bereichs (257) in dem gescannten Bild (250), wobei der Bereich (257) eine Dateinameninforma tion (258) aufweist; und
Zuweisen eines Dateinamens zu dem gescannten Bild (250) auf der Grundlage der Dateinameninformation (258).
Scannen eines Bildes (250) in einem Scanner (11);
Erfassen eines Bereichs (257) in dem gescannten Bild (250), wobei der Bereich (257) eine Dateinameninforma tion (258) aufweist; und
Zuweisen eines Dateinamens zu dem gescannten Bild (250) auf der Grundlage der Dateinameninformation (258).
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden
Schritt aufweist:
Vordefinieren des Bereichs (257) in dem gescannten Bild.
Vordefinieren des Bereichs (257) in dem gescannten Bild.
10. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden
Schritt aufweist:
Bestimmen des Bereichs (257) unter Verwendung einer Notationserfassungslogik (150), die konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem gescannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation (265) eine Farbe auf weist, die zu einer Farbe des gescannten Bildes (260) verschieden ist.
Bestimmen des Bereichs (257) unter Verwendung einer Notationserfassungslogik (150), die konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem gescannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation (265) eine Farbe auf weist, die zu einer Farbe des gescannten Bildes (260) verschieden ist.
11. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden
Schritt aufweist:
Bestimmen des Bereichs (257) durch Kennzeichnen des Bereichs als einen Dateinamentyp.
Bestimmen des Bereichs (257) durch Kennzeichnen des Bereichs als einen Dateinamentyp.
12. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden
Schritt aufweist:
Einschließen einer Dateierweiterung in der Dateina meninformation (258).
Einschließen einer Dateierweiterung in der Dateina meninformation (258).
13. Verfahren gemäß Anspruch 10, das ferner folgenden
Schritt aufweist:
Einschließen der Dateinameninformation (258) in der Notation (265).
Einschließen der Dateinameninformation (258) in der Notation (265).
14. Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10, das ferner folgen
den Schritt aufweist:
Erkennen der Dateinameninformation (258) unter Verwen dung einer Handschrifterkennungslogik (140).
Erkennen der Dateinameninformation (258) unter Verwen dung einer Handschrifterkennungslogik (140).
15. Computerlesbares Medium, das ein Programm zum automa
tischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten
Bild (250) aufweist, wobei das Programm eine Logik
(17) aufweist, das konfiguriert ist, um folgende
Schritte durchzuführen:
Scannen eines Bildes (250) in einem Scanner (11);
Erfassen eines Bereichs (257) in dem gescannten Bild (250), wobei der Bereich (257) eine Dateinameninforma tion (258) aufweist; und
Zuweisen eines Dateinamens zu dem gescannten Bild (250) auf der Grundlage der Dateinameninformation (258).
Scannen eines Bildes (250) in einem Scanner (11);
Erfassen eines Bereichs (257) in dem gescannten Bild (250), wobei der Bereich (257) eine Dateinameninforma tion (258) aufweist; und
Zuweisen eines Dateinamens zu dem gescannten Bild (250) auf der Grundlage der Dateinameninformation (258).
16. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das
Programm ferner eine Logik (17) aufweist, die konfigu
riert ist, um einen Schritt des Vordefinierens des Be
reichs (257) in dem gescannten Bild (250) durchzufüh
ren.
17. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das
Programm ferner eine Logik (110, 120, 135, 150) auf
weist, die konfiguriert ist, um einen Schritt des Be
stimmens des Bereichs (257) unter Verwendung einer No
tationserkennungslogik (135, 150) durchzuführen, die
konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem ge
scannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation
(265) eine Farbe aufweist, die zu einer Farbe des ge
scannten Bildes (260) verschieden ist.
18. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das
Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfi
guriert ist, um einen Schritt des Bestimmens des Be
reichs (257) durch Kennzeichnen des Bereichs als einen
Dateinamentyp durchzuführen.
19. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das
Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfi
guriert ist, um einen Schritt des Einschließens einer
Dateierweiterung in der Dateinameninformation (258)
durchzuführen.
20. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 17, bei dem das
Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfi
guriert ist, um einen Schritt des Einschließens der
Dateinameninformation (258) in der Notation (265)
durchzuführen.
21. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 16 oder 17, bei
dem das Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die
konfiguriert ist, um einen Schritt des Erkennens der
Dateinameninformation (258) unter Verwendung einer
Handschrifterkennungslogik (140) durchzuführen.
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