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DE10105941A1 - System und Verfahren zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Dokument - Google Patents

System und Verfahren zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Dokument

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Publication number
DE10105941A1
DE10105941A1 DE10105941A DE10105941A DE10105941A1 DE 10105941 A1 DE10105941 A1 DE 10105941A1 DE 10105941 A DE10105941 A DE 10105941A DE 10105941 A DE10105941 A DE 10105941A DE 10105941 A1 DE10105941 A1 DE 10105941A1
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DE
Germany
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file name
logic
area
notation
scanned image
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10105941A
Other languages
English (en)
Inventor
Julie T Dawe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HP Inc
Original Assignee
Hewlett Packard Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hewlett Packard Co filed Critical Hewlett Packard Co
Publication of DE10105941A1 publication Critical patent/DE10105941A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q10/00Administration; Management
    • G06Q10/10Office automation; Time management
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06VIMAGE OR VIDEO RECOGNITION OR UNDERSTANDING
    • G06V30/00Character recognition; Recognising digital ink; Document-oriented image-based pattern recognition
    • G06V30/10Character recognition
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    • GPHYSICS
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Abstract

Eine automatische Dateinamenzuweisungslogik weist einen Dateinamen und eine Erweiterung einem gescannten Bild automatisch zu, wodurch der Bedarf beseitigt wird, daß der Benutzer durch Interaktion den Dateinamen zuweist. Die automatische Dateinamenzuweisungslogik bestimmt zusammen mit einer Dokumentanalyse- und Verarbeitungslogik den geeigneten Dateinamen, unter dem das gescannte Dokument gespeichert werden soll, indem ein vordefinierter Bereich innerhalb des Dokuments nach einem Dateinamen und einer Erweiterung durchsucht wird. Ein Benutzer kann den Bereich vorher auswählen oder der Bereich kann ein Standardbereich sein, der auf alle gescannten Dokumente angewendet wird, wenn die automatische Dateinamenzuweisungslogik nicht anders angewiesen wird. Alternativ dazu wird nach dem Vorhandensein einer Notation bzw. Notiz, wie beispielsweise einer "POST- DOLLAR I1-Notiz auf einer Seite gesucht, und wenn diese entdeckt wird, wird die Information, die in der Notation enthalten ist (der gewünschte Dateiname und die Erweiterung) zu dem Namen, unter dem die automatische Dateinamenzuweisungslogik das Dokument speichert.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich im allgemeinen auf elektronische Scanvorrichtungen bzw. Abtastvorrichtungen, und insbesondere auf ein System und ein Verfahren zum auto­ matischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten bzw. abgetasteten Dokument.
Scannvorrichtungen sind in vielen Anwendungen verwendbar, bei denen es wünschenswert ist, ein Bild von einer gedruck­ ten Form in eine elektronische Form überzuführen. Scanner, die in der Lage sind, eine Seite zu lesen und in ein elek­ tronisches Format umzuwandeln, sind schon seit einiger Zeit verfügbar. Typischerweise wird ein Scanner eine Seite elek­ tronisch lesen bzw. einlesen und die Information für eine spätere Darstellung und Verwendung elektronisch speichern.
Nach dem Scannen bzw. Abtasten wird die elektronische Ver­ sion des gescannten Dokuments typischerweise auf einer Computerdiskette unter Verwendung eines Dateinamens gespei­ chert. Typischerweise wird der Dateiname von dem Benutzer abgefragt, was eine Interaktion zwischen dem Benutzer und der Scanner-Software erfordert. Alternativ dazu und um ein Fragen bzw. Abfragen des Benutzers zu vermeiden, kann ein Standarddateiname mit einer einzigartigen Nummer für jedes gescannte Dokument verwendet werden. Beispielsweise kann die Scanner-Software den Dateinamen "scan1.jpg" dem ersten gescannten Dokument und den Dateinamen "scan2.jpg" dem nächsten Dokument, usw. zuweisen. Eine weitere Art und Weise, in der die Dateinamen den gescannten Dokumenten zugewiesen worden sind, besteht darin, den Benutzer zu fragen, wie das Dokument verarbeitet werden soll, bei­ spielsweise als ein Word-(.doc)-Dokument, als eine Bitmap in einem JPEG-(.jpg)-Format oder als ein Textdokument als ebener Text (.txt). Noch eine weitere Art und Weise, in der ein Dateiname zugewiesen werden kann, besteht darin, ein Standard-"Datei Speichern Unter"-Dialogfeld zu verwenden.
Unglücklicherweise verwenden all die bestehenden Verfahren zum Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Dokument entweder eine Interaktion zwischen dem Benutzer und der Software oder werden einen Dateinamen zuweisen, der nicht beschreibend bezüglich des Inhalts des gescannten Bildes ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, ein System und ein Verfahren zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu schaffen, in denen ein Dateiname, der bezüglich des gescannten Bildes beschreibend ist, automa­ tisch erzeugt wird und bei geringer oder gar keiner Inter­ aktion seitens des Benutzers auf das Dokument angewendet wird.
Diese Aufgabe wird durch ein System gemäß Anspruch 1, durch ein Verfahren gemäß Anspruch 9 und durch ein computerlesba­ res Medium gemäß Anspruch 17 gelöst. Vorteilhafte Ausge­ staltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprü­ che.
Bezüglich der Architektur kann die vorliegende Erfindung als ein System zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Bild konzeptionsmäßig verwirklicht werden. Das System umfaßt einen Scanner, eine Dokumentana­ lyse- und Verarbeitungssoftwarekomponente in Verbindung bzw. Kommunikationsverbindung mit dem Scanner, und eine automatische Dateinamenzuweisungslogik in Verbindung bzw. Kommunikationsverbindung mit der Dokumentanalyse- und Ver­ arbeitungssoftwarekomponente. Die automatische Dateinamen­ zuweisungslogik ist ausgeführt bzw. konfiguriert, um einen Bereich in einem gescannten Bild zu erfassen, wobei der Bereich eine Dateinameninformation umfaßt, und um einen Dateinamen dem gescannten Bild auf der Grundlage der erfaß­ ten Dateinameninformation zuzuweisen.
Die vorliegende Erfindung kann ferner als ein Verfahren zum automatischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescann­ ten Bild konzeptionsmäßig verwirklicht werden, wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist: Scannen bzw. Erfassen eines Bildes in einem Scanner, Erfassen eines Bereichs in dem gescannten Bild, wobei der Bereich eine Dateinamenin­ formation umfaßt, und Zuweisen eines Dateinamens dem ge­ scannten Bild auf der Grundlage der erfaßten Dateinamenin­ formation.
Die Erfindung hat zahlreiche Vorteile, von denen ein paar im folgenden nur als Beispiele beschrieben werden.
Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie ermög­ licht, daß die Scannersoftware einem gescannten Dokument automatisch einen Dateinamen zuweist, ohne einen Benutzer zu fragen bzw. abzufragen.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie eine Stapelverarbeitungsgeschwindigkeit verbessert, indem der Bedarf beseitigt wird, daß ein Benutzer den gescannten Dokumenten Dateinamen zuweist, und indem der Bedarf besei­ tigt wird, daß ein Benutzer einen Dateinamen erneut zu­ weist, nachdem die Software einen Dateinamen willkürlich zuweist, der nicht beschreibend bezüglich des Inhalts des gescannten Dokuments ist.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie ermöglicht, daß der Benutzer bestimmt, ob eine Handschrift bzw. Handgeschriebenes auf einem vorbestimmten Abschnitt eines gescannten Dokuments, oder ob eine Notierung bzw. Notation auf dem gescannten Dokument die Grundlage für die automatische Dateinamenzuweisung liefern wird.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß ein Benutzer das Format anzeigen bzw. angeben kann, unter dem das Dokument zu speichern ist, indem er eine gewünschte Dateinamenerweiterung anzeigt bzw. angibt, mit der das Dokument zu verarbeiten ist, wie beispielsweise ".rtf", ".jpg", usw.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie einfach im Design bzw. in der Auslegung ist und in einem Massenumfang für eine kommerzielle Produktion leicht imple­ mentierbar ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden dem Fachmann bei dem Studium der folgenden Zeichnungen und der ausführlichen Beschreibung offensichtlich. Diese zusätzli­ chen Merkmale und Vorteile sollen hierin in dem Umfang der vorliegenden Erfindung umfaßt sein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Zeich­ nungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Scanner- und Computersystems, in dem die automatische Datei­ namenzuweisungslogik der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist;
Fig. 2 eine schematische Ansicht, die die Benutzer­ schnittstelle und die Analyse- und Verarbei­ tungslogik von Fig. 1 darstellt, in der die Lo­ gik der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist;
Fig. 3 bis 5 Ablaufdiagramme, die den Betrieb der automati­ schen Dateinamenzuweisungslogik der Fig. 1 und 2 gemeinsam veranschaulichen;
Fig. 6 eine graphische Darstellung eines Ausführungs­ beispiels der automatischen Dateinamenzuwei­ sungslogik der Fig. 1 und 2; und
Fig. 7 eine graphische Darstellung eines alternativen Ausführungsbeispiels der automatischen Dateina­ menzuweisungslogik der Fig. 1 und 2.
Die Komponenten innerhalb der Zeichnungen sind nicht not­ wendigerweise maßstabsgetreu relativ zueinander bemessen. Anstatt dessen wird Wert auf eine klare Veranschaulichung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung gelegt.
Die automatische Dateinamenzuweisungslogik der vorliegenden Erfindung kann in einer Software, Hardware oder einer Kom­ bination von diesen implementiert bzw. verwirklicht werden. In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel bzw. in bevorzug­ ten Ausführungsbeispielen ist die automatische Dateinamen­ zuweisungslogik in einer Software oder Firmware implemen­ tiert, die in einem Speicher gespeichert ist und die durch ein geeignetes Befehlsausführungssystem (Mikroprozessor) ausgeführt wird. Wenn sie in einer Hardware implementiert wird, wie es in einem alternativen Ausführungsbeispiel ausgeführt ist, kann die automatische Dateinamenzuweisungs­ logik mit einer beliebigen oder einer Kombination der fol­ genden Technologien, die im Stand der Technik wohl bekannt sind, implementiert werden: einer diskreten Logikschaltung oder diskrete Logikschaltungen mit Logikgattern bzw. Logik­ elementen zum Implementieren von Logikfunktionen bezüglich Datensignalen, einer anwendungsspezifischen integrierten Schaltung mit geeigneten Logikgattern bzw. Logikelementen, einer programmierbaren Logikanordnung oder programmierbaren Logikanordnungen (PGA), einer frei programmierbaren logi­ schen Anordnung (FPGA) usw.
Ferner kann die automatische Dateinamenzuweisungssoftware, die eine geordnete Liste von ausführbaren Befehlen zum implementieren von logischen Funktionen aufweist, in einem beliebigen computerlesbaren Medium zur Verwendung durch oder in Verbindung mit einem Befehlsausführungssystem, einem -Gerät oder einer -Vorrichtung, wie beispielsweise einem computerbasierten System, einem einen Prozessor bein­ haltenden System oder einem anderen System, das die Befehle von dem Befehlsausführungssystem, dem -Gerät oder der -Vor­ richtung holen und die Befehle ausführen kann, ausgeführt sein.
Im Zusammenhang mit diesem Dokument kann ein "computerles­ bares Medium" eine beliebige Einrichtung bzw. ein beliebi­ ges Mittel sein, das das Programm zur Verwendung durch oder in Verbindung mit dem Befehlsausführungssystem, dem -Gerät oder der -Vorrichtung beinhalten, speichern, kommunizieren bzw. übertragen, verbreiten oder transportieren kann. Das computerlesbare Medium kann beispielsweise, ohne Beschrän­ kung hierauf, ein elektronisches, magnetisches, optisches, elektromagnetisches, infrarotmäßiges oder halbleitermäßiges System, ein jeweiliges Gerät, eine jeweilige Vorrichtung oder jeweiliges Verbreitungsmedium sein. Spezifischere Beispiele (eine nicht erschöpfende Liste) des computerles­ baren Mediums würde folgende Medien umfassen: eine elektri­ sche Verbindung (elektronisch) mit einem oder mehreren Drähten bzw. Leitungen, eine tragbare Computerdiskette (magnetisch), einen Direktzugriffsspeicher (RAM) (magne­ tisch), einen Nur-Lese-Speicher (ROM) (magnetisch), einen überschreibbaren programmierbaren Nur-Lese-Speicher (EPROM oder Flash-Speicher) (magnetisch), eine optische Faser bzw. einen Lichtwellenleiter (optisch) und einen tragbaren Kom­ paktplatten-Nur-Lese-Speicher (CDROM) (optisch). Es sei bemerkt, daß das computerlesbare Medium sogar ein Papier oder anderes geeignetes Medium sein könnte, auf dem das Programm gedruckt ist, wenn das Programm elektronisch er­ faßt werden kann, nämlich beispielsweise durch optisches Scannen des Papiers oder des anderen Mediums, dann durch Kompilieren, Interpretieren oder anderes Verarbeiten in einer geeigneten Weise, falls notwendig, und dann durch Speichern in einem Computerspeicher.
Während die automatische Dateinamenzuweisungslogik im fol­ genden mit Bezug auf die Erkennung von Text veranschaulicht werden wird, ist die automatische Dateinamenzuweisungslogik ferner für ein automatisches Erkennen beliebiger anderer Attribute eines gescannten Bildes verwendbar, wie bei­ spielsweise, ohne Beschränkung hierauf, für Zeichnungen, Photographien, Gleichungen, Graphiken, Strichvorlagen bzw. Lineart, usw.
Es sei nun auf Fig. 1 verwiesen, in der eine schematische Ansicht eines beispielhaften Scanner- und Computersystems 100 dargestellt ist, in dem die automatische Dateinamenzu­ weisungslogik 110 der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist.
Zur Veranschaulichung scannt der Scanner 11 ein Dokument, das sich in ihm befindet, in Zusammenarbeit mit einem Com­ puter 12. Der Computer 12 kann ein beliebiger Allzweckcom­ puter sein, der in der Lage ist, eine Verbindung mit der Software herzustellen, die es ermöglicht, daß der Scanner 11 funktioniert, und die Software auszuführen. Zur Veran­ schaulichung ist der Computer 12 ein Personalcomputer, wobei der Computer 12 jedoch ein beliebiger Computer sein kann, der mit dem Scanner 11 kommunizieren bzw. in Verbin­ dung treten kann. Ein gescanntes Bild wird durch ein Daten­ erfassungselement 14, das sich in dem Computer 12 befindet, erfaßt. Die gescannten Bilddaten werden dann in einem Di­ rektzugriffsspeicher (RAM) 16 gespeichert. Der RAM 16 kom­ muniziert mit einer Analyse- und Verarbeitungslogik 17, einer Benutzerschnittstelle 13 und einem Mikroprozessor (uP) 25 über einen Bus 24.
Die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 zusammen mit einer automatischen Dateinamenzuweisungslogik 110 ist zur Veran­ schaulichung die Logik, die in Verbindung mit dem Scanner 11 arbeitet, um den Bereich des gescannten Bildes zu be­ stimmen, innerhalb dem eine Untersuchung nach einem Zeichen bzw. Hinweis bezüglich des Dateinamens durchgeführt wird, der dem Bild zuzuweisen ist. Alternativ dazu kann die Ana­ lyse- und Verarbeitungslogik 17 zusammen mit der automati­ schen Dateinamenzuweisungslogik 110 das Bild nach einer Aufzeichnung bzw. Notation untersuchen, wie beispielsweise nach der Anwesenheit einer "POST-IT®"-Notiz auf dem Doku­ ment. Diese Notizen werden im allgemeinen mit einem leicht entfernbaren Klebemittel an Dokumente geheftet. Wenn eine Notation auf dem gescannten Dokument erfaßt wird, wird die Logik jede Schrift bzw. jedes Schriftbild, das auf der Notation vorhanden ist, analysieren und dem gespeicherten Dokument automatisch einen Dateinamen zuweisen, nämlich auf der Grundlage des Inhalts der Schrift bzw. des Schrift­ bilds, wie es ausführlicher unten beschrieben werden wird.
Alle Identifizierungselemente eines gescannten Bildes, wie beispielsweise Typ, Ort und Statistik des gescannten Bil­ des, werden von einem Datenerfassungselement 14 erfaßt und als erfaßte Daten in einem RAM 16 gespeichert. Ferner ist die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 in Verbindung mit einem Mikroprozessor uP 25 die zugrundeliegende Verarbei­ tungsmaschine, die die gescannten Bilddaten hält bzw. ver­ waltet. Die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 umfaßt die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110, die unten aus­ führlicher mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben werden wird. Die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 ist in der Analyse- und Verarbeitungslogik 17 vorgesehen, die über einen Bus 24 und eine Verbindung bzw. Verbindungsleitung 28 mit dem Datenmanager bzw. der Datenverwaltungseinrichtung 21 kommuniziert bzw. in Verbindung steht. Die Datenverwal­ tungseinrichtung 21 steht über die Verbindungsleitung 28 mit dem Bus 24 in Verbindung, um auf die Daten, die in dem RAM 16 gespeichert sind, Zugriff zu nehmen, um den Voran­ sichtscannvorgang oder andere Nachanalyseaufgaben durchzu­ führen. Voransichtsscannen bzw. Scannen zur Voransicht ist ein Merkmal von vielen Scannerprogrammen und ermöglicht es, daß einem Benutzer das gescannte Bild auf einem Computer­ bildschirm vor dem Scannen zur Voransicht bereitgestellt wird. Die vorliegende Erfindung basiert nicht auf dem Vor­ ansichtscannvorgang. In der Tat kann der Voransichtscann­ vorgang in einigen Anwendungen weggelassen werden, bei­ spielsweise, wenn eine Stapelverarbeitung durchgeführt wird. Nachanalyseaufgaben können beispielsweise ein Druc­ ken, Faxen, eine optische Zeichenerkennung usw. umfassen.
In einem speziellen Ausführungsbeispiel ermöglicht es die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110, daß die Analy­ se- und Verarbeitungslogik 17 einen vorbestimmten Abschnitt oder einen Bereich eines gescannten Bildes erkennt, in dem ein Benutzer einen gewünschten Dateinamen, und vielleicht eine gewünschte Dateinamenerweiterung angegeben bzw. ange­ zeigt hat. Beispielsweise kann ein Benutzer die Scanner­ software anweisen, den oberen rechten Abschnitt eines ge­ scannten Bildes nach einem Dateinamen zu untersuchen, unter dem der Benutzer es wünscht, daß das gescannte Dokument gespeichert wird.
Typischerweise wird die Scanneranalyse- und Verarbeitungs­ logik das gescannte Dokument in verschiedene Gebiete bzw. Bereiche teilen, abhängig von der Information bzw. den Informationen, die in dem Dokument enthalten sind. Wenn beispielsweise angenommen wird, daß sowohl Text als auch eine Photographie in dem Dokument vorhanden ist, erkennt die Scanneranalyse- und Verarbeitungslogik die zwei unter­ schiedlichen Arten von Informationen (Text und eine Photo­ graphie) und ordnet jede der verschiedenen Arten von Infor­ mationen einem Bereich zu. Der Text ist ein Bereich und die Photographie ist ein weiterer Bereich. Alternativ dazu kann ein Benutzer den Scanner beeinflussen bzw. bedienen und den verschiedenen Arten von Informationen verschiedene Bereiche zuordnen. Die Technologie, die verwendet wird, um verschie­ dene Bereiche zu definieren und zuzuweisen, wird nicht ausführlich beschrieben werden. Viele andere Arten von Informationen können in einem Dokument vorhanden sein und einem Bereich zugeordnet werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel ermöglicht die auto­ matische Dateinamenzuweisungslogik 110, daß die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 die Anwesenheit bzw. das Vorhan­ densein einer Aufzeichnung oder Notation auf dem Dokument erkennt. Wenn eine Notation erfaßt wird, dann wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 die Notation bezüglich einer Schrift bzw. einem Schriftbild analysieren und diese Information verwenden, um dem gescannten Dokument den Dateinamen zuzuweisen.
Indem ein Benutzer einen speziellen Abschnitt des gescann­ ten Dokuments der Analyse- und Verarbeitungslogik 17 angibt bzw. anzeigt, kann er gemäß einem Aspekt der Erfindung einen Bereich von Interesse anzeigen, indem er mit der Software in Interaktion tritt und eine Maus und einen Zei­ ger verwendet, um eine graphische Begrenzungslinie bzw. einen Begrenzungskasten ("bounding box") um einen Abschnitt des gescannten Bildes zu ziehen, den der Benutzer der Soft­ ware zu analysieren wünscht. Dann könnte der Benutzer den gewünschten Dateinamen in dem Bereich auf die Seite schrei­ ben, bevor sie gescannt wird. Alternativ dazu könnte der Benutzer einen Begrenzungskasten ziehen und das oben er­ wähnte Bereichsauswahlverfahren verwenden, um den Bereich von Interesse als "Dateinamen" einzugeben bzw. einzuordnen. Nach dem Scannen analysiert die Software den zuvor ange­ zeigten Bereich von Interesse nach einem handgeschriebenen Text und weist einen Dateinamen entsprechend dem handge­ schriebenen Text dem Dokument zu.
Auf ähnliche Weise kann die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 zusammen mit der automatischen Dateizuweisungslogik 110 eine Farb- und Farbtonerkennungstechnik ("color and hue recognition technique") verwenden, um eine Notation auf der Seite zu lokalisieren. Jegliche Schrift auf der Notation bzw. Notiz würde dann verwendet werden, um einen Dateinamen zu bestimmen und diesen dem gescannten Dokument automatisch zuzuweisen.
Ferner ist in dem Computer 12 eine Benutzerschnittstelle 13 vorgesehen, die auf veranschaulichende Weise einen Voran­ sichtsscannblock 18 umfaßt. Das Voransichtsscannen 18 er­ möglicht es, daß ein Benutzer eines Scanners das zu scan­ nende Dokument vor einem endgültigen Scannen oder sonst vor einem Senden der angemessenen gescannten Datenbereiche zu nachfolgenden Bestimmungen bzw. Zielen (Anwendungen, Spei­ cherung, usw.) ansieht. Das Voransichtsscannen 18 gibt das gescannte Bild an einer Verbindungsleitung 32 zur Ausgabe an einen Benutzer auf der Anzeige 19 aus.
Fig. 2 zeigt eine schematische Ansicht, die die Benutzer­ schnittstelle 13 und die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 von Fig. 1 veranschaulicht, in der die automatische Datei­ namenzuweisungslogik 110 der vorliegenden Erfindung vorge­ sehen ist. Die Benutzerschnittstelle 13 umfaßt ein Voran­ sichtsscannelement 18 und eine Benutzersteuerung 34. Die Benutzersteuerung 34 kann beliebige verfügbare Mittel bzw. Einrichtungen oder Verfahren zum Interagieren mit dem Com­ puter aufweisen, und umfaßt im allgemeinen eine Maus, eine Schreibnadel bzw. einen Lichtgriffel ("stylus") oder eine Computertastatur. Die Benutzersteuerung 34 kann verwendet werden, um den Bereich der gescannten Seite zu kommunizie­ ren bzw. zu übertragen, in dem der Benutzer den Dateinamen geschrieben oder sonst wie angegeben hat, unter dem das Dokument gespeichert werden soll. Wie es oben diskutiert worden ist, kann in einigen Anwendungen, wie beispielsweise einer Stapelverarbeitung, der Voransichtsscannvorgang und jegliche Benutzerinteraktion weggelassen werden, indem der Bereich auf der Seite vordefiniert wird, in dem die Analy­ se- und Verarbeitungslogik 17 nach der Dateinameninformati­ on suchen soll.
Die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 ist inner­ halb der Analyse- und Verarbeitungslogik 17 vorgesehen und beinhaltet die Logik, die notwendig ist, um zu ermöglichen, daß ein Scanner einen Dateinamen zu einem gescannten Bild automatisch zuordnet. Die automatische Dateinamenzuwei­ sungslogik 110 umfaßt eine Analysecodeeinrichtung 120, einen Bereichsmanager bzw. eine Bereichsverwaltungseinrich­ tung 125 und eine Dokumentverarbeitungscodeeinrichtung 130.
Wenn ein Bereich auf einem gescannten Bild durch einen Benutzer als der Bereich vordefiniert ist, in dem sich ein Dateiname befindet, dann kommuniziert die Analysecodeein­ richtung 120 über eine Verbindungsleitung 121 mit der Be­ reichsverwaltungseinrichtung, um mittels bzw. anhand der Bereichsverwaltungseinrichtung 125 den Ort auf dem Bild zu bestimmen, der nach dem Dateinamen untersucht werden soll. Wenn einmal der richtige Bereich untersucht wird und ein Dateiname entdeckt wird, verwendet die Analyse- und Verar­ beitungslogik eine Handschrifterfassungslogik 145, um eine Handschrift bzw. Handgeschriebenes in dem ausgewählten Bereich zu erfassen. Ist die Handschrift einmal erfaßt, wird eine Handschrifterkennungslogik 140 verwendet, um die Handschrift zu analysieren, so daß ein Dateiname dem ausge­ wählten Bereich entnommen werden kann und als der Dateiname für das gescannte Bild automatisch zugewiesen werden kann. Wenn eine Erweiterung in der Handschrift vorgesehen ist, wird auch die Erweiterung zugewiesen werden. Alternativ dazu kann eine Standarderweiterung ("default extension") zugewiesen werden, wenn keine Erweiterung in der analysier­ ten Handschrift vorhanden ist.
Wenn der Scanner von einem Benutzer derart konfiguriert ist, daß er das gescannte Bild nach einer Notation absucht, so verwendet die Analysecodeeinrichtung 120 eine Notati­ onserfassungslogik 150, um die Anwesenheit bzw. das Vorhan­ densein der Notation zu erfassen. Die Notationserfassungs­ logik 150 umfaßt eine Farberkennungslogik 135, die das Vorhandensein einer Farbe erkennen kann, wie beispielsweise die Farbe einer Notation. Ist die Notation erfaßt, verwen­ det die Dokumentverarbeitungscodeeinrichtung 130 eine Hand­ schrifterkennungslogik 140, um den Dateinamen von bzw. aus der Notation zu lesen und das Dokument in dem geeigneten Format unter Verwendung des erfaßten Dateinamens zu spei­ chern. Die Notation kann von dem gescannten Bild vor einer Darstellung gegenüber dem Benutzer weggelassen werden.
Die Benutzerschnittstelle 13 kommuniziert über einen Bus 24 mit der Analyse- und Verarbeitungslogik 17. Wenn der Benut­ zer es wünscht, zeigt das Voransichtsscannelement 18 die Dateinameninformation, die von der automatischen Dateina­ menzuweisungslogik 110 erfaßt wird, auf der Anzeige 19 an. Wird das Dokument einmal auf der Anzeige 19 während des Voransichtsscannvorgangs 18 angezeigt, hat der Benutzer eine Gelegenheit, den automatisch zugewiesenen Dateinamen und den Erweiterungsnamen zu bestätigen und anzunehmen oder zurückzuweisen und einen anderen bzw. verschiedenen Datei­ namen und eine andere Erweiterung zuzuweisen.
Die Fig. 3 bis 5 zeigen Ablaufdiagramme, die gemeinsam den Betrieb der automatischen Dateinamenzuweisungslogik der Fig. 1 und 2 veranschaulichen.
Die Ablaufdiagramme der Fig. 3 bis 5 zeigen die Architektur bzw. den Aufbau, die Funktionalität und den Betrieb einer möglichen Implementierung bzw. Realisierung der automati­ schen Dateinamenzuweisungssoftware der Fig. 1 und 2. Dies­ bezüglich stellt jeder Block ein Modul, Segment oder einen Abschnitt eines Codes dar, die einen oder mehrere ausführ­ bare Anweisungen zur Implementierung der spezifischen Lo­ gikfunktion bzw. Logikfunktionen aufweisen. Es sei festzu­ stellen, daß in bestimmten alternativen Implementierungen die in den Blöcken angegebenen Funktionen nicht in der Reihenfolge auftreten können, wie sie in den Fig. 3 bis 5 angegeben ist. Beispielsweise können zwei Blöcke, die in den Fig. 3 bis 5 nacheinander gezeigt sind, tatsächlich gleichzeitig ausgeführt werden oder die Blöcke können manchmal in der umgekehrten Reihenfolge ausgeführt werden, abhängig von der vorgesehenen Funktionalität, wie es im folgenden weiter ausgeführt werden wird.
Es sei auf Fig. 3 verwiesen, in der in Block 201 und an­ sprechend auf eine Benutzereingabe die Analyse- und Verar­ beitungslogik 17 (S/W = Software) den Standarddokumenttyp einstellt. Der Standarddokumenttyp gibt die Erweiterung an, die einem gescannten Bild von der Software zugewiesen wird, wenn keine anderen Anweisungen von dem Benutzer erhalten werden. Der Standarddokumenttyp kann beispielsweise eine ".doc"-Erweiterung haben, was auf ein Dokument von einem "Microsoft-Word"-Typ hinweist. Alternativ dazu kann, wie es unten diskutiert werden soll, der Dokumenttyp (Erweiterung) von der automatischen Dateinamenzuweisungslogik 110 auf der Grundlage des erfaßten Dateinamens bestimmt werden.
In Block 202 und ansprechend auf eine Benutzereingabe stellt die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 einen vorbe­ stimmten Bereich des gescannten Dokuments ein, in dem nach dem Dateinamen gesucht werden soll. Der vorbestimmte Be­ reich auf dem Dokument kann sich überall auf dem Dokument befinden, wobei der vorbestimmte Bereich des Dokuments, in dem nach dem Dateinamen gesucht werden soll, zum Zwecke der Veranschaulichung und wie es bezüglich Fig. 6 beschrieben wird, der obere rechte Abschnitt einer Seite sein wird. Dieser Schritt kann entweder durch eine Benutzereingabe (d. h. ein Benutzer wählt einen vorbestimmten Bereich auf einer gescannten Seite durch Verwendung einer Maus und eines Zeigers aus) eingestellt werden oder kann durch die Analy­ se- und Verarbeitungslogik 17 vorbestimmt werden.
In Block 204 und ansprechend auf eine Benutzereingabe wird die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 eingestellt, um den Inhalt der Notation oder der Handschrift in dem vorbestimm­ ten Bereich des Dokuments, von denen der Dateiname erhalten wurde, vor der Darstellung gegenüber dem Benutzer entfernt.
Die Schritte gemäß den Blöcken 201, 202 und 204 können automatisch durchgeführt werden oder können durch die Ana­ lyse- und Verarbeitungslogik 17 als Standardeinstellungen eingestellt sein.
In Block 206 wird bestimmt, ob sich ein Dokument auf dem Scanner befindet. Wenn kein Dokument da ist, das gescannt werden soll, endet das Verfahren. Wenn es in Block 206 bestimmt wird, daß ein Dokument da ist, das gescannt werden soll, wird in Block 207 eine Seite gescannt.
In Block 208 wird bestimmt, ob es weitere bzw. zusätzliche Seiten gibt, die gescannt werden sollen. Wenn dies der Fall ist, wird mit dem Scannen in Block 207 fortgefahren. Ist es einmal in Block 208 bestimmt, daß es keine weiteren Seiten gibt, die gescannt werden sollen, so wird in Block 209 bestimmt, ob zumindest eine Notation auf dem Dokument vor­ handen war. Wie es in diesem Ausführungsbeispiel verwendet wird, kann eine Notation die oben beschriebene "POST-IT®"- Notiz sein, nämlich von dem Typ, wie er häufig zum Hinter­ lassen von entfernbaren Notizen verwendet wird. Dieser Typ bzw. diese Art von Notation wird andiskutiert, weil sie dazu neigt, eine Farbe aufzuweisen, die von der der Seite verschieden ist, auf der sie aufgebracht ist. Beispielswei­ se sind Notizen wie diese typischerweise in bemerkbaren bzw. auffälligen Farben, wie Gelb, Grün, Pink oder Blau, ausgeführt. Auf diese Weise ist es möglich, ihr Vorhanden­ sein durch die Verwendung einer Farberkennungslogik zu erfassen, wie beispielsweise jene, die oben mit Bezug auf Fig. 2 beschrieben worden ist.
Es sei wiederum auf Fig. 4 verwiesen, in der es in Block 209 bestimmt wird, ob zumindest eine Notation auf dem ge­ scannten Dokument vorhanden ist. Die Notationen werden durch die Verwendung einer Notationserfassungslogik 150 (Fig. 2) erfaßt, die eine Farberkennungslogik 135 (Fig. 2) aufweist, welche in der Analysecodeeinrichtung 120 (Fig. 2) enthalten ist. Alternativ dazu kann eine weitere Logik, wie beispielsweise eine Logik, die eine Form (d. h. die recht­ eckigen Formen einer Notation) erkennen kann, in der Nota­ tionserfassungslogik 150 vorgesehen sein. Eine Erkennung der Farbe und die Erfassung derselben ist dem Fachmann bekannt und wird hierin nicht im Detail erläutert werden.
Wenn es in Block 209 bestimmt wird, daß eine Notation nicht auf dem gescannten Dokument vorhanden ist, dann wird in Block 211 bestimmt, ob eine Handschrift in dem vorbestimm­ ten Bereich des Dokuments vorhanden ist. Wie es oben mit Bezug auf Block 202 erwähnt worden ist, kann der vorbe­ stimmte Bereich des Dokuments durch den Benutzer definiert werden oder kann durch die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 vorbestimmt und/oder voreingestellt sein. Um zu bestim­ men, ob eine Handschrift in dem vorbestimmten Bereich des Dokuments vorhanden ist, wird die Handschrifterfassungslo­ gik 145 (Fig. 2), welche in der Analysecodeeinrichtung 120 (Fig. 2) vorgesehen ist, verwendet. Die Erfassung einer Handschrift auf gescannten Dokumenten ist einem Fachmann ebenso bekannt und wird hierin nicht im Detail beschrieben werden.
Wenn es in Block 211 bestimmt wird, daß eine Handschrift in dem vorbestimmten Bereich des Dokuments vorhanden ist, dann wird in Block 216 eine Handschrifterfassungslogik 140 (Fig. 2) verwendet, um die Schrift zu lesen und diese Schrift als den Dateinamen dem gescannten Dokument zuzuweisen.
Wenn es in Block 211 bestimmt wird, daß keine Handschrift in dem vorbestimmten Bereich des Dokuments vorhanden ist, dann werden in Block 217 die ersten paar Worte des Doku­ ments als der Dateiname verwendet und die Erweiterung wird auf der Grundlage der Standardeinstellung in Block 201 angewendet.
Wenn es in Block 209 bestimmt wurde, daß zumindest eine Notation auf dem Dokument vorhanden ist, wird in Block 212 bestimmt, ob mehr als eine Notation auf dem Dokument vor­ handen ist.
Wenn es in Block 212 bestimmt wird, daß mehr als eine Nota­ tion auf dem gescannten Dokument vorhanden ist, dann wird in Block 214 die erste Notation verwendet. Um zu bestimmen, welche Notation die erste ist, kann die automatische Datei­ namenzuweisungslogik 110 unter Verwendung einer Vielfalt von verschiedenen Regeln konfiguriert werden, mit denen bestimmt werden soll, welche Notation die erste ist. Typi­ scherweise wird die Notation, die dem oberen Ende bzw. der oberen Seite des Dokuments am nächsten ist, als die erste erachtet werden. Ein Benutzer des Scanners kann jedoch eine beliebige aus einer Anzahl von verschiedenen Regeln auswäh­ len, die bestimmen, welche Notation die erste sein würde. Die automatische Dateinamenzuweisungslogik kann beispiels­ weise konfiguriert sein, um zu bestimmen, daß die am mei­ sten links stehende Notation die erste ist. Ferner könnte eine Standardregel, die von einem Benutzer abgewandelt werden könnte, falls es gewünscht wird, derart eingestellt bzw. gesetzt werden, daß keine Interaktion zwischen dem Benutzer und der automatischen Dateinamenzuweisungslogik erforderlich ist.
Nachdem die erste Notation in Block 214 verwendet wird, wird dann in Block 216 die Handschrifterkennungslogik 140 (Fig. 2) verwendet, um die Schrift auf der Notation zu lesen und diese Schrift als den Dateinamen dem gescannten Dokument zuzuweisen.
Wenn es in Block 212 bestimmt wird, daß es nur eine Notati­ on auf dem Dokument gibt, wird in Block 216 die Handschrif­ terkennungslogik 140 (Fig. 2) verwendet, um die Handschrift auf der Notation zu lesen und diese Handschrift als den Dateinamen dem gescannten Dokument zuzuweisen.
Es sei nun auf Fig. 5 verwiesen, in der in Block 218, wenn einmal die Handschrift auf der Notation in Block 216 analy­ siert ist, bestimmt wird, ob eine Dateierweiterung in dem Text angegeben ist. Eine Dateinamenerweiterung könnte eine Erweiterung sein, die von dem Benutzer angegeben wird, um die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 über die korrekte Erweiterung zu informieren, die auf das Dokument anzuwenden ist. Wenn beispielsweise das gescannte Bild ein Textdokument in einem Microsoft-Word-Format ist, könnte ein Benutzer ".doc" als die Erweiterung schreiben. Auf diese Weise würde die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 wissen bzw. in der Lage sein, die ".doc"-Erweiterung zuzu­ weisen und das gescannte Bild als ein Word-Dokument zu speichern. Andere Erweiterungsnamen könnten beispielsweise ".rtf" (Rich Text Format), ".jpg" (Joint Picture Experts- Group) oder ".txt" (für ein ausschließliches Textdokument) sein. Die vorhergehenden Erweiterungen sind nur Beispiele, da viele andere Dateierweiterungen zugewiesen werden kön­ nen.
Wenn es in Block 218 bestimmt wird, daß keine Dateierweite­ rung in dem Text angegeben ist, dann wird es in Block 219 bestimmt, ob ein voreingestellter Standarddokumenttyp vor­ handen ist. Wie es oben beschrieben worden ist, wird, wenn die Analyse- und Verarbeitungslogik 110 einen Standarddoku­ menttyp in Block 201 einstellt bzw. setzt, dieser Standard­ dokumenttyp dann als die Erweiterung zu dem Dateinamen in Block 221 angewendet. Wenn es in Block 219 bestimmt wird, daß kein voreingestellter Standarddokumenttyp vorhanden war, dann wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 in Block 222 eine geeignete Dateierweiterung bestimmen und diese auf das Dokument anwenden. Wenn das Dokument beispielsweise nur ein Bild enthält, wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 eine ".jpg"-Erweiterung zu­ weisen. Wenn das Dokument nur einen Text enthält, wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 eine ".doc"- Erweiterung zuweisen. Wenn das Dokument ein Bild und einen Text enthält, wird die automatische Dateinamenzuweisungslo­ gik 110 eine ".doc"-Erweiterung oder eine ".txt"- Erweiterung zuweisen.
Wenn es in Block 218 bestimmt wird, daß eine Dateinamener­ weiterung in dem Text angegeben ist, dann wird in Block 223 die Erweiterung dem Dateinamen zugewiesen, unter dem das Dokument gespeichert wird.
In Block 224 wird bestimmt, ob die Analyse- und Verarbei­ tungslogik 17 in Block 204 eingestellt wurde, um die Nota­ tion oder die Handschrift in dem vorbestimmten Bereich zu entfernen. In dem Fall einer derartigen Einstellung führt die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 in Block 226 eine Verarbeitung bezüglich des Dokuments durch, um die Notation oder die Handschrift in dem vorbestimmten Bereich vor einer Darstellung gegenüber dem Benutzer zu entfernen. Danach wird das Dokument in Block 227 unter Verwendung des angege­ benen Dateinamens und der Erweiterung, die den Dokumenttyp angibt, gespeichert.
Wenn es in Block 224 bestimmt wurde, daß die Analyse- und Verarbeitungslogik 17 in Block 204 eingestellt wurde, um die Notation oder die Handschrift in dem vorbestimmten Bereich nicht zu entfernen, dann wird das Dokument in Block 227 unter Verwendung des angegebenen Dateinamens und der Erweiterung, die den Dokumenttyp angibt, gespeichert. Nach dem Block 227 kehrt das Verfahren zum Block 206 von Fig. 3 zurück.
Fig. 6 zeigt eine graphische Darstellung eines Ausführungs­ beispiels der automatischen Dateinamenzuweisungslogik 110 der Fig. 1 und 2. Fig. 6 stellt eine Beispielseite 250 dar, auf der ein Text 251 gedruckt, geschrieben oder sonst wie aufgebracht ist. Ferner befindet sich auf der Seite 250 ein Begrenzungskasten 255. Der Begrenzungskasten 255 kann von einem Benutzer des Scanners unter Verwendung einer Maus und eines Zeigers angegeben werden, um den gewünschten Bereich anzugeben bzw. anzuzeigen, oder kann von der Analyse- und Verarbeitungslogik 17 vorbestimmt sein. Der Begrenzungska­ sten 255 schließt ein Gebiet 257 ein, innerhalb dem die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 und die Hand­ schrifterkennungslogik 140 eine Analyse vornehmen werden, um zu bestimmen, ob irgendeine Handschrift vorhanden ist. In dem in Fig. 6 gezeigten Beispiel ist eine Schrift 258 innerhalb des Gebiets 257 vorhanden. Die Handschrift 258 umfaßt den Text "my letter" ("mein Brief"), der von der Erweiterung ".rtf" gefolgt wird. Indem sie das Gebiet 257 durchsucht und den Text 258 erkennt, wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 den Text und die Erweiterung "my letter.rtf" als den Dateinamen verwenden, unter dem das Dokument 250 automatisch gespeichert werden wird. Weil ferner die Erweiterungsbezeichnung ".rtf" ebenso in dem Gebiet 257 vorhanden ist, wird die automatische Dateinamen­ zuweisungslogik 110 das Dokument in einem "Rich-Text- Format" speichern. Auf diese Weise ist keine Interaktion bzw. kein Eingriff seitens des Benutzers erforderlich, wenn das Dokument einmal gescannt ist. Alternativ dazu werden, wenn kein Begrenzungskasten ausgewählt wurde, die ersten paar Wörter des Dokuments als der Dateiname verwendet, unter dem das gescannte Dokument gespeichert wird.
Fig. 7 zeigt eine graphische Darstellung eines alternativen Ausführungsbeispiels der automatischen Dateinamenzuwei­ sungslogik 110 der Fig. 1 und 2. Eine Seite 260 weist ein Bild 261 auf und weist ferner Notationen 265 und 266 auf. Bei diesem speziellen Ausführungsbeispiel ist die Regel derart eingestellt bzw. gesetzt, daß die Notation, die sich am nächsten zu dem "oberen Ende" der Seite befindet, die erste ist. Deshalb ist die Notation 265 die erste Notation. Wie es in Fig. 7 dargestellt ist, umfaßt die Notation 265 die Schrift bzw. den Schriftzug "house1.jpg" ("Haus1.jpg"). Wenn die Seite 260 gescannt ist, wird die Notationserken­ nungslogik 150 (Fig. 2) die Notationen 265 und 266 erfas­ sen. Die Notation 265 wird bestimmt werden, die erste Nota­ tion zu sein, und wird deshalb diejenige sein, welche die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 analysiert, um den Dateinamen automatisch zuzuweisen. Wenn die Notati­ onserkennungslogik 150 (Fig. 2) einmal die Notation 265 erfaßt, wird die Handschrifterkennungslogik 140 (Fig. 2) die Schrift bzw. den Schriftzug analysieren und dem ge­ scannten Dokument den Namen "house1" und die Erweiterung ".jpg" zuweisen, wenn es gespeichert wird.
Wären in den Beispielen der Fig. 6 und 7 die Erweiterungen ".rtf" und ".jpg" in dem analysierten Gebiet 257 (Fig. 6) oder der Notation 265 (Fig. 7) weggelassen worden, dann würde die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 be­ stimmen, ob ein Standarddokumenttyp eingestellt ist. Wenn ein Standarddokumenttyp eingestellt ist, dann wird die automatische Dateinamenzuweisungslogik 110 die entsprechen­ de Erweiterung zuweisen. Bei Nichtvorhandensein eines Stan­ darddokumenttyps würde die automatische Dateinamenzuwei­ sungslogik 110 die am besten geeignete Erweiterung dem Namen zuweisen.
Es wird für den Fachmann offensichtlich sein, daß viele Modifikationen und Abwandlungen bezüglich der bevorzugten Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung, wie sie oben ausgeführt ist, durchgeführt werden können, ohne im wesentlichen von den Prinzipien der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Beispielsweise können das System und Verfahren zur automatischen Dateinamenzuweisung unter Verwendung verschiedenartiger Scan- bzw. Abtast- und Berechnungspro­ dukte implementiert werden und können implementiert werden, um zwischen Mehrfachgebiettypen in dem selben Bild zu un­ terscheiden. Ferner kann das System und Verfahren zur auto­ matischen Dateinamenzuweisung unter Verwendung eines belie­ bigen Verfahrens zum Unterscheiden zwischen Gebieten, die eine Farbe aufweisen und die keine Farbe aufweisen, imple­ mentiert werden. Alle derartigen Modifikationen und Abwand­ lungen sollen in dem Umfang der vorliegenden Erfindung liegen, wie sie in den folgenden Ansprüchen definiert ist.
Offenbart ist eine automatische Dateinamenzuweisungslogik, die einen Dateinamen und eine Erweiterung einem gescannten Bild automatisch zuweist, wodurch der Bedarf beseitigt wird, daß der Benutzer durch Interaktion den Dateinamen zuweist. Die automatische Dateinamenzuweisungslogik be­ stimmt zusammen mit einer Dokumentanalyse- und Verarbei­ tungslogik den geeigneten Dateinamen, unter dem das ge­ scannte Dokument gespeichert werden soll, indem ein vorde­ finierter Bereich innerhalb des Dokuments nach einem Datei­ namen und einer Erweiterung durchsucht wird. Ein Benutzer kann den Bereich vorher auswählen oder der Bereich kann ein Standardbereich sein, der auf alle gescannten Dokumente angewendet wird, wenn die automatische Dateinamenzuwei­ sungslogik nicht anders angewiesen wird. Alternativ dazu wird nach dem Vorhandensein einer Notation bzw. Notiz, wie beispielsweise einer "POST-IT®"-Notiz auf einer Seite ge­ sucht, und wenn diese entdeckt wird, wird die Information, die in der Notation enthalten ist (der gewünschte Dateiname und die Erweiterung) zu dem Namen, unter dem die automati­ sche Dateinamenzuweisungslogik das Dokument speichert.

Claims (21)

1. System (100) zum automatischen Zuweisen eines Dateina­ mens zu einem gescannten Bild (250), wobei das System folgende Merkmale aufweist:
einen Scanner (11);
eine Dokumentanalyse- und Verarbeitungssoftwarekompo­ nente (17) in Kommunikationsverbindung mit dem Scanner (11); und
eine automatische Dateinamenzuweisungslogik (110) in Kommunikationsverbindung mit der Dokumentanalyse- und Verarbeitungssoftwarekomponente (17), wobei die auto­ matische Dateinamenzuweisungslogik (110) konfiguriert ist, um in einem gescannten Bild (250) einen Bereich (257) zu erfassen, der eine Dateinameninformation (258) aufweist, und um dem gescannten Bild (250) einen Dateinamen auf der Grundlage der Dateinameninformation (258) zuzuweisen.
2. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Bereich (257) ein vordefinierter Bereich in dem gescannten Bild (250) ist.
3. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Bereich (257) durch eine Notationserfassungslogik (150) bestimmt wird, die eine Farberkennungslogik (135) aufweist, welche konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem gescannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation (265) eine Farbe aufweist, die zu einer Farbe des ge­ scannten Bildes (260) verschieden ist.
4. System gemäß Anspruch 1, bei dem der Bereich (257) durch Kennzeichnen des Bereichs als ein Dateinamentyp bestimmt wird.
5. System gemäß Anspruch 1, bei dem die Dateinameninfor­ mation (258) eine Dateierweiterung aufweist.
6. System gemäß Anspruch 3, bei dem die Notation (265) die Dateinameninformation (258) aufweist.
7. System gemäß Anspruch 2 oder 3, das ferner eine Hand­ schrifterkennungslogik (140) aufweist, die konfigu­ riert ist, um die Dateinameninformation (258) zu er­ kennen.
8. Verfahren (200) zum automatischen Zuweisen eines Da­ teinamens zu einem gescannten Bild (250), wobei das Verfahren folgende Schritte aufweist:
Scannen eines Bildes (250) in einem Scanner (11);
Erfassen eines Bereichs (257) in dem gescannten Bild (250), wobei der Bereich (257) eine Dateinameninforma­ tion (258) aufweist; und
Zuweisen eines Dateinamens zu dem gescannten Bild (250) auf der Grundlage der Dateinameninformation (258).
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden Schritt aufweist:
Vordefinieren des Bereichs (257) in dem gescannten Bild.
10. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden Schritt aufweist:
Bestimmen des Bereichs (257) unter Verwendung einer Notationserfassungslogik (150), die konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem gescannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation (265) eine Farbe auf­ weist, die zu einer Farbe des gescannten Bildes (260) verschieden ist.
11. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden Schritt aufweist:
Bestimmen des Bereichs (257) durch Kennzeichnen des Bereichs als einen Dateinamentyp.
12. Verfahren gemäß Anspruch 8, das ferner folgenden Schritt aufweist:
Einschließen einer Dateierweiterung in der Dateina­ meninformation (258).
13. Verfahren gemäß Anspruch 10, das ferner folgenden Schritt aufweist:
Einschließen der Dateinameninformation (258) in der Notation (265).
14. Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10, das ferner folgen­ den Schritt aufweist:
Erkennen der Dateinameninformation (258) unter Verwen­ dung einer Handschrifterkennungslogik (140).
15. Computerlesbares Medium, das ein Programm zum automa­ tischen Zuweisen eines Dateinamens zu einem gescannten Bild (250) aufweist, wobei das Programm eine Logik (17) aufweist, das konfiguriert ist, um folgende Schritte durchzuführen:
Scannen eines Bildes (250) in einem Scanner (11);
Erfassen eines Bereichs (257) in dem gescannten Bild (250), wobei der Bereich (257) eine Dateinameninforma­ tion (258) aufweist; und
Zuweisen eines Dateinamens zu dem gescannten Bild (250) auf der Grundlage der Dateinameninformation (258).
16. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das Programm ferner eine Logik (17) aufweist, die konfigu­ riert ist, um einen Schritt des Vordefinierens des Be­ reichs (257) in dem gescannten Bild (250) durchzufüh­ ren.
17. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das Programm ferner eine Logik (110, 120, 135, 150) auf­ weist, die konfiguriert ist, um einen Schritt des Be­ stimmens des Bereichs (257) unter Verwendung einer No­ tationserkennungslogik (135, 150) durchzuführen, die konfiguriert ist, um eine Notation (265) in dem ge­ scannten Bild (260) zu erkennen, wobei die Notation (265) eine Farbe aufweist, die zu einer Farbe des ge­ scannten Bildes (260) verschieden ist.
18. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfi­ guriert ist, um einen Schritt des Bestimmens des Be­ reichs (257) durch Kennzeichnen des Bereichs als einen Dateinamentyp durchzuführen.
19. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 15, bei dem das Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfi­ guriert ist, um einen Schritt des Einschließens einer Dateierweiterung in der Dateinameninformation (258) durchzuführen.
20. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 17, bei dem das Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfi­ guriert ist, um einen Schritt des Einschließens der Dateinameninformation (258) in der Notation (265) durchzuführen.
21. Computerlesbares Medium gemäß Anspruch 16 oder 17, bei dem das Programm ferner eine Logik (110) aufweist, die konfiguriert ist, um einen Schritt des Erkennens der Dateinameninformation (258) unter Verwendung einer Handschrifterkennungslogik (140) durchzuführen.
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