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DE10105594A1 - Träger, bedruckbare Folie, Kit und Verfahren zur Herstellung einer Identifikationskarte - Google Patents

Träger, bedruckbare Folie, Kit und Verfahren zur Herstellung einer Identifikationskarte

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Publication number
DE10105594A1
DE10105594A1 DE10105594A DE10105594A DE10105594A1 DE 10105594 A1 DE10105594 A1 DE 10105594A1 DE 10105594 A DE10105594 A DE 10105594A DE 10105594 A DE10105594 A DE 10105594A DE 10105594 A1 DE10105594 A1 DE 10105594A1
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DE
Germany
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carrier
card
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printable
film
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Pending
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DE10105594A
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English (en)
Inventor
Reinhard Koenig
Klaus Finder
Ralf Koenig
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KOENIG KG CLAUS
CLAUS KOENIG KG
Original Assignee
KOENIG KG CLAUS
CLAUS KOENIG KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by KOENIG KG CLAUS, CLAUS KOENIG KG filed Critical KOENIG KG CLAUS
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Priority to DE20121395U priority patent/DE20121395U1/de
Publication of DE10105594A1 publication Critical patent/DE10105594A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen zur Herstellung einer Identifikationskarte, gebildet aus einer einseitig mit einer ersten druckempfindlichen Klebstoffschicht (4) versehenen rechteckigen Trägerkarte (3), wobei die erste Klebstoffschicht (4) mit einem abziehbaren Abdeckmittel (1) bedeckt ist und wobei das Abdeckmittel (1) mittels eines im wesentlichen parallel zu einer der Kanten der Trägerkarte (3) verlaufenden Schnitts (2) in zwei Abschnitte (A, B) geteilt ist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Träger, eine bedruckbare Folie, einen Kit und ein Verfahren zur Herstellung einer Identifika­ tionskarte.
Nach dem Stand der Technik sind als Identifikationskarten z. B. Scheckkarten, Ausweiskarten, Zugangskarten für Betriebe und andere Einrichtungen bekannt. Solche Identifikationskar­ ten bestehen aus einem üblicherweise aus Kunststoff herge­ stellten Träger, welcher mittels Siebdruckverfahren bedruckt ist. Der Träger kann des weiteren mit einem Magnetstreifen und/oder einem Chip versehen sein, in dem Identifikations­ merkmale gespeichert sind.
Die Herstellung herkömmlicher Identifikationskarten, insbe­ sondere das Bedrucken mittels Siebdruck, ist teuer. Kleinse­ rien derartiger Identifikationskarten werden daher meist ohne Aufdruck benutzt. Aus vielerlei Gründen wäre es wünschens­ wert, auch Kleinserien von Identifikationskarten kostengün­ stig mit einem Aufdruck zu versehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere eine Identi­ fikationskarte angegeben werden, die einfach und kostengün­ stig mit einem Aufdruck versehen werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 9, 16 und 17 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche 2 bis 8, 10 bis 15 und 18 bis 21.
Nach Maßgabe der Erfindung wird ein Träger zur Herstellung einer Identifikationskarte vorgeschlagen, gebildet aus einer einseitig mit einer ersten druckempfindlichen Klebstoff­ schicht versehenen rechteckigen Trägerkarte, wobei die erste Klebstoffschicht mit einem abziehbaren Abdeckmittel bedeckt ist, und wobei das Abdeckmittel mittels eines im wesentlichen parallel zu einer der Kanten der Trägerkarte verlaufenden Schnitts in zwei Abschnitte geteilt ist. - Der vorgeschlagene Träger eignet sich hervorragend zur Aufnahme eines Druckträ­ gers. Beim Anbringen eines korrespondierend zur Größe der Trägerkarte ausgebildeten Druckträger tritt in der Praxis das Problem auf, diesen paßgenau an der Trägerkarte anzubringen. Indem das Abdeckmittel mittels eines im wesentlichen parallel zu einer der Kanten der Trägerkarte verlaufenden Schnitts in zwei Abschnitte geteilt ist, ist es möglich, zunächst einen der Abschnitte abzuziehen. Die bedruckte Schicht kann dann paßgenau an die Trägerkarte angelegt und am freigelegten Ab­ schnitt der ersten Klebstoffschicht fixiert werden.
Nach einem Ausgestaltungsmerkmal ist vorgesehen, daß die Trä­ gerkarte eine Dicke von mindestens 200 µm aufweist. Derartige Trägerkarten haben sich in der Praxis als ausreichend robust erwiesen. Die Trägerkarte ist zweckmäßigerweise im Scheckkar­ tenformat ausgeführt. Sie kann aus einem der folgenden Mate­ rialien hergestellt sein: PVC, Polypropylen, Polyester, Kar­ ton.
Von herstellungstechnischem Vorteil ist es, daß die erste Klebstoffschicht Bestandteil einer auf die Trägerkarte aufge­ brachten doppelseitigen Klebefolie ist. Die doppelseitige Klebefolie kann eine beidseitig mit einem druckempfindlichen Kleber beschichtete Polyesterfolie sein. Es ist auch möglich, einen trägerlosen Transferkleber zu verwenden.
Das Abdeckmittel kann aus Papier oder einer Kunststoffolie hergestellt sein, welches/e mit einem Trennmittel, vorzugs­ weise Silikon versehen ist. Das Abdeckmittel hat den Zweck, die Klebstoffschicht vor dem Anhaften von Verunreinigungen zu schützen.
Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, das Abdeckmittel in pa­ ralleler Anordnung zur Längskante der Trägerkarte in einen breiten ersten und einen schmalen zweiten Abschnitt zu tei­ len. Weiter ist es zweckmäßig, den schmalen Streifen in einer Breite von etwa 3 bis 15 mm auszuführen. Das erleichtert das Justieren des Druckträgers gegenüber der Trägerkarte.
Nach weiterer Maßgabe der Erfindung ist eine bedruckbare Fo­ lie zum Aufbringen auf den erfindungsgemäßen Träger vorgese­ hen, welche aus einer Trägerschicht gebildet ist, die auf ei­ ne zweite druckempfindliche Klebstoffschicht aufgebracht ist, wobei auf die zweite Klebstoffschicht ein abziehbarer Druck­ träger aufgebracht ist. - Die vorgeschlagene bedruckbare Fo­ lie eignet sich zum Bedrucken mittels Tintenstrahldrucker, Laserdrucker, Kopierer oder Thermotransferdrucker. Der Druck kann ohne großen Aufwand mittels eines herkömmlichen Perso­ nalcomputers einfach und kostengünstig hergestellt werden.
Der Druckträger ist zweckmäßigerweise gebildet aus einer wei­ teren Trägerfolie, die mit einer bedruckbaren Schicht verse­ hen ist. Der Druckträger kann mittels Stanzung in korrespon­ dierend zur Größe der Trägerkarte ausgebildete Druckträger­ elemente unterteilt sein. Zweckmäßigerweise sind bis zu acht Druckträgerelemente auf der, vorzugsweise aus Papier oder ei­ ner Kunststoffolie hergestellten, Trägerschicht aufgenommen. Die Trägerschicht ist vorteilhafterweise in einem herkömmli­ chen Standardformat, insbesondere DIN A4, hergestellt. Die bedruckbare Schicht ist insbesondere so ausgeführt, daß sie mittels eines Tintenstrahldruckers, Laserdruckers, Kopierers oder Thermotransferdruckers bedruckbar ist.
Nach einem weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltungs­ merkmal ist die Druckfolie transparent ausgebildet.
Weiter beansprucht wird ein Kit enthaltend mindestens einen erfindungsgemäßen Träger und mindestens eine erfindungsgemäße bedruckbaren Folie.
Nach weiterer Maßgabe der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung einer Identifikationskarte mit folgenden Schrit­ ten vorgeschlagen:
  • a) Bedrucken eines Druckträgers mit einem vorgegeben Mu­ ster,
  • b) Abziehen eines ersten Abschnitts eines Abdeckmittels von einer Trägerkarte,
  • c) paßgenaues Anlegen des Druckträgers an die Trägerkarte, wobei die Trägerkarte und der Druckträger kantenseitig auf einer gemeinsamen ebenen Unterlage abgestützt wer­ den,
  • d) Fixieren des Druckträgers am abdeckungsfreien Abschnitt einer auf der Trägerkarte vorgesehenen der ersten Kleb­ stoffschicht,
  • e) Abziehen eines zweiten Abschnitts des Abdeckmittels und
  • f) vollständiges Fixieren des Druckträgers auf der Träger­ karte.
Mit den vorgenannten Verfahrensschritten ist es möglich, auf einfache Weise, insbesondere ohne Herziehung weiterer Hilfs­ mittel, den Druckträger paßgenau auf der Trägerkarte anzu­ bringen.
Von besonderem Vorteil hat es sich erwiesen, den Druckträger transparent auszubilden und mit dem Spiegelbild des Musters zu bedrucken. In diesem Fall kann der Druckträger mit seiner bedruckten Seite auf der Trägerkarte angebracht werden. Die bedruckte Schicht des Druckträgers ist nach außen durch die, vorzugsweise durchsichtig ausgeführte, Trägerfolie geschützt. Der Druckträger kann Bestandteil einer bedruckbaren Folie sein, wie sie oben beschrieben worden ist. Die oben erwähnte vorrichtungsseitigen Merkmale gelten auch für das Verfahren.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen mit einem Abdeckmittel versehenen Träger,
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht des Trägers und
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine bedruckbare Folie,
Fig. 4 eine schematische Schnittansicht der bedruckbaren Folie,
Fig. 5 das Anbringen eines Druckträgers an einer Träger­ karte.
In Fig. 1 ist eine Draufsicht auf einen Träger zur Herstel­ lung einer Identifikationskarte gezeigt. Der Träger ist ein­ seitig mit einem abziehbaren Abdeckmittel 1 versehen, welches mittels eines parallel zur Längskante des Trägers ausgeführ­ ten Schnitts 2 in zwei Abschnitte A und B unterteilt ist. Von Vorteil ist es, einen Abschnitt schmaler als den anderen Ab­ schnitt auszuführen. Der hier gezeigte zweite Abschnitt B kann eine Breite von 3 bis 15 mm aufweisen.
In Fig. 2 ist eine schematische Schnittansicht des Trägers gezeigt. Er ist gebildet aus einer Trägerkarte 3. Dabei kann es sich um einen nach dem Stand der Technik bekannten Rohling zur Herstellung von Scheckkarten und dgl. handeln. Die Trä­ gerkarte 3 ist zweckmäßigerweise aus PVC, Polypropylen, Po­ lyethylen, Polyester oder Karton hergestellt. Sie ist be­ schichtet mit einer ersten Klebstoffschicht 4. Diese kann aus einem herkömmlichen druckempfindlichen Kleber hergestellt sein. Mit 1 ist das Abdeckmittel bezeichnet. Es handelt sich dabei ebenfalls um ein herkömmliches Material, z. B. silikoni­ siertes Papier oder eine silikonisierte Kunststoffolie.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine bedruckbare Folie. Die bedruckbare Folie weist acht rechteckige Druckträgerelemente 5 auf, welche z. B. durch Ausstanzen hergestellt sind. Die Druckträgerelemente 5 können von einer Trägerschicht abgezo­ gen werden. Die bedruckbare Folie ist an der mit den Ausstan­ zungen versehenen Seite mit einer bedruckbaren Schicht verse­ hen. Es handelt sich dabei um eine nach dem Stand der Technik bekannte Schicht, welche mittels Tintenstrahldruckern, Laserdruckern, Kopierern oder Thermotransferdruckers bedruckbar ist.
Bei der in Fig. 4 gezeigten schematischen Querschnittsansicht der bedruckbaren Folie ist mit dem Bezugszeichen 6 eine Trä­ gerschicht bezeichnet. Die Trägerschicht 6 kann z. B. aus Hart-PVC hergestellt sein. Die Dicke der Trägerschicht 6 kann 12 bis 150 µm betragen. Auf der Trägerschicht 6 aufgebracht ist eine zweite Klebstoffschicht 7. Die zweite Klebstoff­ schicht 7 kann z. B. aus einem druckempfindlichen Dispersions­ kleber auf Latexbasis hergestellt sein. Bei der zweiten Kleb­ stoffschicht 7 kann es sich aber auch um eine doppelseitige Klebefolie handeln. Eine solche Klebefolie besteht z. B. aus einer Polyesterfolie, welche beidseitig mit einem druckemp­ findlichen Kleber beschichtet ist. Auf der zweiten Klebstoff­ schicht aufgebracht ist ein mit dem Bezugszeichen 8 bezeich­ neter Druckträger, welcher vorzugsweise aus einer Trägerfolie 9 und einer bedruckbaren Beschichtung 10 besteht. Die Träger­ folie 9 ist an der zweiten Klebstoffschicht 7 fixiert. Die bedruckbare Beschichtung 10 ist so ausgeführt, daß darauf ein Druck mittels Tintenstrahldrucker, Laserdrucker, Kopierer oder Thermotransferdrucker aufgebracht werden kann. Die be­ druckbare Beschichtung 10 ist zweckmäßigerweise transparent, die Trägerfolie 9 vorteilhafterweise durchsichtig, ausgebil­ det.
Fig. 5 zeigt schematisch die Herstellung der erfindungsgemä­ ßen Identifikationskarte. Es wird zunächst die bedruckbare Beschichtung 10 des Druckträgers 8 mit einem Aufdruck verse­ hen. Der Aufdruck kann z. B. mittels eines Tintenstrahldruc­ kers hergestellt werden. Zweckmäßigerweise erfolgt der Auf­ druck in spiegelbildlicher Art und Weise. Dann wird der so hergestellte Druckträger 8 von der Trägerschicht 6 abgezogen.
Anschließend wird der zweite Abschnitt B des Abdeckmittels 1 vom Träger abgezogen. Der Druckträger 8 wird dann mit seiner bedruckten Seite paßgenau an die Trägerkarte 3 angelegt. Dazu können sowohl die Trägerkarte 3 als auch der Druckträger 8 kantenseitig auf eine ebene Unterlage, z. B. einen Tisch ge­ stellt und paßgenau gegeneinander geführt werden. Sobald eine paßgenaue Orientierung der Trägerkarte 3 mit dem Druckträger 8 hergestellt ist, wird dieser am abdeckungsfreien Abschnitt B der ersten Klebstoffschicht 4 fixiert. Anschließend wird der erste Abschnitt A des Abdeckmittels 1 von der ersten Klebstoffschicht 4 abgezogen. Der Druckträger 8 kann dann einfach und schnell auf der Trägerkarte 3 fixiert werden. Die Fixierung ist paßgenau. Es wird insbesondere auch ein Ein­ schluß von Luftblasen vermieden, weil der Druckträger 8 von einer Längskante zur anderen Längskante der Trägerkarte 3 aufgeklebt werden kann.
Im aufgeklebten Zustand wird die äußere Schicht der herge­ stellten Identifikationskarte durch die Trägerfolie 9 des Druckträgers 8 gebildet. Diese ist zweckmäßigerweise aus transparentem PVC, Polyester oder anderer Transparentfolie hergestellt. Sie ist feuchtigkeitsabweisend und schützt me­ chanisch die darunterliegende bedruckte Beschichtung 10.
Mittels des vorgeschlagenen Verfahrens, des beschriebenen Trägers und der bedruckbaren Folie kann auf einfache und ko­ stengünstige Weise eine Trägerkarte mit einem Aufdruck verse­ hen werden. Die hergestellte Identifikationskarte ist ästhe­ tisch ansprechend und robust.

Claims (21)

1. Träger zur Herstellung einer Identifikationskarte, ge­ bildet aus einer einseitig mit einer ersten druckempfindli­ chen Klebstoffschicht (4) versehenen rechteckigen Trägerkarte (3), wobei die erste Klebstoffschicht (4) mit einem abziehba­ ren Abdeckmittel (1) bedeckt ist und wobei das Abdeckmittel (1) mittels eines im wesentlichen parallel zu einer der Kan­ ten der Trägerkarte (3) verlaufenden Schnitts (2) in zwei Ab­ schnitte (A, B) geteilt ist.
2. Träger nach Anspruch 1, wobei die Trägerkarte (3) eine Dicke von mindestens 200 µm aufweist.
3. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Trägerkarte (3) im Scheckkartenformat ausgeführt ist.
4. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Trägerkarte (3) aus einem der folgenden Materialien her­ gestellt ist: PVC, Polypropylen, Polyester, Polyethylen, Kar­ ton.
5. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Klebstoffschicht (4) Bestandteil einer auf die Trä­ gerkarte (3) aufgebrachten doppelseitigen Klebefolie oder ein Transferkleber ist.
6. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die doppelseitige Klebefolie eine beidseitig mit einem druck­ empfindlichen Kleber beschichtete Polyesterfolie ist.
7. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Abdeckmittel (1) aus Papier oder einer Kunststoffolie hergestellt ist, welches/e mit einem Trennmittel, vorzugswei­ se Silikon, versehenen ist.
8. Träger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Abdeckmittel (1) in paralleler Anordnung zur Längskante der Trägerkarte (3) in einen breiten ersten Abschnitt (A) und schmalen zweiten Abschnitt (B) geteilt ist.
9. Bedruckbare Folie zum Aufbringen auf den Träger nach ei­ nem der vorhergehenden Ansprüche, gebildet aus einer Träger­ schicht (6), auf die eine zweite druckempfindliche Klebstoff­ schicht (7) aufgebracht ist, wobei auf die zweite Klebstoff­ schicht ein abziehbarer Druckträger (8) aufgebracht ist.
10. Bedruckbare Folie nach Anspruch 9, wobei der Druckträger (8) aus einer Trägerfolie (9) hergestellt ist, die mit einer bedruckbaren Schicht (10) versehen ist.
11. Bedruckbare Folie nach Anspruch nach Anspruch 9 oder 10, wobei der Druckträger (8) mittels Stanzung in korrespondie­ rend zur Größe der Trägerkarte (3) ausgebildete Druckträger­ elemente (5) unterteilt ist.
12. Bedruckbare Folie nach Anspruch 11, wobei acht Druckträ­ gerelemente (5) auf der, vorzugsweise aus Papier oder einer Kunststoffolie hergestellten, Trägerschicht (6) aufgenommen sind.
13. Bedruckbare Folie nach einem der Ansprüche 9 bis 12, wo­ bei die Trägerschicht (6) in einem herkömmlichen Standardfor­ mat, insbesondere DIN A4, hergestellt ist.
14. Bedruckbare Folie nach einem der Ansprüche 9 bis 13, wo­ bei die bedruckbare Schicht (10) mittels Tintenstrahldrucker, Laserdrucker, Kopierer oder Thermotransferdrucker bedruckbar ist.
15. Bedruckbare Folie nach einem der Ansprüche 9 bis 14, wo­ bei der Druckträger (8) transparent ausgebildet ist.
16. Kit enthaltend mindestens einen Träger nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und mindestens eine bedruckbare Folie nach einem der Ansprüche 9 bis 15.
17. Verfahren zur Herstellung einer Identifikationskarte mit folgenden Schritten:
  • a) Bedrucken eines Druckträgers (8) mit einem vorgegeben Muster,
  • b) Abziehen eines ersten Abschnitts (B) eines Abdeckmittels (1) von einer Trägerkarte (3),
  • c) paßgenaues Anlegen des Druckträgers (8) an die Träger­ karte (3), wobei die Trägerkarte (3) und der Druckträger (8) kantenseitig auf einer gemeinsamen ebenen Unterlage abge­ stützt werden,
  • d) Fixieren des Druckträgers (8) am abdeckungsfreien Ab­ schnitt einer auf der Trägerkarte (3) vorgesehenen ersten Klebstoffschicht (4),
  • e) Abziehen eines zweiten Abschnitts (A) der Abdeckmittels (1) und
  • f) Vollständiges Fixieren des Druckträgers (8) auf der Trä­ gerkarte (3).
18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Druckträger (8) transparent ausgebildet ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 oder 18, wobei der Druckträger (8) mit dem Spiegelbild des Musters bedruckt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 19, wobei der Druckträger (8) mit seiner bedruckten Seite an der Trägerkar­ te (3) angebracht wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 20, wobei der Druckträger (8) Bestandteil einer bedruckbaren Folie nach ei­ nem der Ansprüche 9 bis 15 ist.
DE10105594A 2001-01-26 2001-02-06 Träger, bedruckbare Folie, Kit und Verfahren zur Herstellung einer Identifikationskarte Pending DE10105594A1 (de)

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