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DE10104154C1 - Holzschneidevorrichtung - Google Patents

Holzschneidevorrichtung

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Publication number
DE10104154C1
DE10104154C1 DE2001104154 DE10104154A DE10104154C1 DE 10104154 C1 DE10104154 C1 DE 10104154C1 DE 2001104154 DE2001104154 DE 2001104154 DE 10104154 A DE10104154 A DE 10104154A DE 10104154 C1 DE10104154 C1 DE 10104154C1
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DE
Germany
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rotation
axis
cutting
guide surface
carrier
Prior art date
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Application number
DE2001104154
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English (en)
Inventor
Engelbert Vodermair
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Individual
Original Assignee
Individual
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • B23D47/00Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts
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    • B27B5/16Saw benches
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Abstract

Die vorliegende Erfindung offenbart eine Sägevorrichtung oder Schneidevorrichtung mit einem, zwei, drei, vier oder mehreren Schneideeinrichtungen (1) und einer oder mehreren Zuführvorrichtungen (3) zur Zuführung von Schnittgut (4) in die mindestens eine Schneideeinrichtung (1), wobei diese Zuführvorrichtung (3) mindestens eine rotativ angetriebene Trägerwelle (5) umfaßt, welche im wesentlichen rechtwinklig zur Schneidrichtung der mindestens einen Schneideeinrichtung (1) ausgerichtet ist und wobei die Schneideeinrichtung (1) zur Sicherstellung eines vollständigen Abschnittes des Schnittgutes (4) zumindest etwas in Aussparungen (11) der Trägerwelle (5) eingreift und die Trägerwelle (5) ein, zwei, drei, vier oder mehrere Transportträger (6) zur Aufnahme und zum Transport des Schnittgutes (4) durch die Schneideeinrichtung (1) trägt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schneidevorrich­ tung oder Sägevorrichtung, insbesondere für Holz, mit ei­ ner oder mehreren Schneideeinrichtungen und einer oder mehreren Zuführvorrichtungen mit den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik ist eine Maschinensäge mit einem rotierenden, kreisförmigen Sägeblatt bekannt, bei welcher das unzersägte Schnittgut zunächst auf einen Schiebetisch aufgelegt wird. Schiebt man den Schiebetisch vom Benutzer weg nach hinten, kommt das zu zersägende Schnittgut mit dem ortsfest rotierenden Sägeblatt in Kontakt und wird hierbei zersägt.
Diese Maschinensäge ist in vielerlei Hinsicht nachteilig:
Bei den bekannten Maschinensägen muß jeder Schnitt separat und einzeln durchgeführt werden. Zum Zersägen eines länge­ ren Schnitt gutes sind dort demnach zahlreiche einzelne Sä­ gevorgänge und damit eintönige, zeitintensive und mühsame Arbeitsschritte erforderlich.
Von besonderem Nachteil ist im Falle der bekannten Maschi­ nensäge mit kreisrundem Sägeblatt und Schiebetisch ferner, daß während des Sägevorganges beim Nachhintenschieben des Schiebetisches das rotierende Sägeblatt frei wird. Die freie Zugänglichkeit des hochtourig rotierenden Säge­ blattes begründet einerseits eine erhebliche Verletzungs­ gefahr beispielsweise durch ein unbeabsichtigtes Hineingreifen oder Abrutschen. Hierdurch wird jährlich eine Vielzahl von Arbeitsunfällen verursacht, welche häufig mit dem Verlust von Körpergliedern einhergehen.
Andererseits führt das Freiwerden des rotierenden Säge­ blattes im Falle eines Nachhintenschiebens des Schiebeti­ sches zu einem beachtlichen Verletzungsrisiko aufgrund ei­ nes unkontrollierten Herumschleuderns von scharfkantigen Holzstücken, die sich durch ein Verklemmen - beispielsweise beim verkanteten Zersägen von Holz - an dem Sägeblatt fest­ gesetzt haben.
Aus der US 42 59 886 A ist eine Säge mit mehreren Säge­ blättern und mehreren Zuführeinrichtungen bekannt, welche eine Trägerwelle umfaßt, die senkrecht zu den Sägeblättern verläuft, wobei die Sägeblätter etwas in Aussparungen der Trägerwelle eingreifen und die Trägerwelle mehrere Trans­ portträger beziehungsweise -finger zur Aufnahme des Schnittgutes trägt.
Die DE 39 17 748 A1 offenbart zum Fördern des Schnittgutes Transportfinger mit einer keilförmigen Öffnung.
Gemäß der DE 33 14 175 C1 können mehrere Kettensägen zum Einsatz kommen.
Die Verwendung einer Transporttrommel mit L-förmigen Transportfingern folgt aus der DE-GM 17 69 186.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereit­ stellung einer Holzschneidevorrichtung, welche den für das mehrfache Sägen eines Schnittgutes erforderlichen Arbeits­ aufwand erheblich verringert und insbesondere zum mehrfa­ chen Zersägen eines Schnittgutes lediglich einen einzigen Zuführvorgang zur Schneideeinrichtung erfordert und somit ein besonders schnelles, einfaches und müheloses Zersägen beispielsweise von abgelängtem Schnittgut erlaubt, und bei welcher während des Sägevorganges die Schneideeinrichtung stets abgedeckt bleibt, so daß Verletzungsrisiken durch ein unbeabsichtigtes Hineingreifen oder Abrutschen einer­ seits sowie durch ein unkontrolliertes Herumschleudern von an der Schneideeinrichtung festgeklemmten Holzstücken an­ dererseits ausgeschlossen werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemä­ ßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Pa­ tentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Besonders be­ vorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteran­ sprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, teilweise geschnittene Seiten­ ansicht einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung;
Fig. 2 eine schematische, teilweise geschnittene Vorder­ ansicht einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung;
Fig. 3 eine schematische, teilweise geschnittene Seiten­ ansicht einer erfindungsgemäßen Zuführvorrichtung für Schnittgut;
Fig. 4 einen schematischen Querschnitt durch eine erfin­ dungsgemäße Förderschnecke mit seitlichen Führungsberei­ chen;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht einer erfindungs­ gemäßen Förderschnecke.
Wie bereits aus Fig. 1 hervorgeht, umfaßt die erfindungs­ gemäße Schneidevorrichtung eine, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht oder mehrere vorzugsweise im wesentli­ chen gleichzeitig wirkende Schneideeinrichtungen (1). Sofern die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Zersägen von Brennholz verwendet wird, sind diese Schneideeinrichtungen beispielsweise im Bereich von ca. 20 cm bis 40 cm horizon­ tal voneinander beabstandet.
Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße Schneidevorrich­ tung ferner eine oder mehrere Zuführvorrichtungen (3) zur Zuführung von Schnittgut (4) in die mindestens eine Schneideeinrichtung (1).
In der Regel umfaßt die mindestens eine Zuführvorrichtung (3) mindestens eine rotativ angetriebene Trägerwelle (5). Vorzugsweise ist die rotativ angetriebene Trägerwelle (5) im wesentlichen rechtwinklig zur Schneidrichtung der min­ destens einen Schneideeinrichtung (1) ausgerichtet.
Zur Sicherstellung eines vollständigen Abschnittes des Schnittgutes (4) kann die Schneideeinrichtung (1) zumin­ dest etwas in Aussparungen (11) der Trägerwelle (5) ein­ greifen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungs­ gemäßen Holzschneidevorrichtung kann die Trägerwelle (5) ein, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht oder meh­ rere Transportträger (6) zur Aufnahme und/oder zum Trans­ port des Schnittgutes (4) durch die Schneideeinrichtung (1) tragen.
Durch ihre Drehbewegung der Trägerwelle (5) erzwingen die daran angebrachten Transportträger (6) den Schnitt des auf ihnen aufliegenden Schnittgutes (4).
Vorzugsweise sind die Transportträger (6) im wesentlichen äquidistant auf der Trägerwelle (5) und derart vorgesehen, daß der nächste Schneidvorgang erst dann einsetzt, wenn der vorhergehende Schneidvorgang abgeschlossen ist und die abgeschnittenen Holzstücke den Wirkungsbereich der Schnei­ deeinrichtung verlassen haben. Dadurch wird eine Überla­ stung der erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung durch ei­ nen gleichzeitigen Schnitt mehrerer starker Holzstücke (4) ausgeschlossen.
In der Regel sind die Transportträger (6) glatt und nach vorne aufweitend ausgestaltet. Holzstücke können sich so­ mit kaum zwischen den Transportträgern (6) verkeilen.
Sollte dies dennoch der Fall sein, kann durch eine gegebe­ nenfalls hinter der Trägerwelle (5) angebrachte Klappe (22) ein Ausklinken der Zuführvorrichtung (3) bewirkt wer­ den.
Der oder die Transportträger (6) können beispielsweise im wesentlichen fingerförmig sein und im Querschnitt bei­ spielsweise die Form eines zur Seite geneigten Buchstabens C oder eines Buchstabens L aufweisen.
Im Falle einer L-förmigen Ausgestaltung des Transportträ­ gers (6) weist der hakenförmige untere Schenkel (9) vor­ zugsweise nach außen und in die Drehrichtung der Träger­ welle (5).
Der Kopf des beispielsweise L-förmigen Transportträgers (6) kann an der Trägerwelle (5) starr oder schwenkbar an­ gebracht sein, wobei der Winkel a zwischen der Tangente (7) der Trägerwelle (5) und dem Ansatzschenkel (8) des Transportträgers (6) im Bereich von 20° bis 85°, vorzugs­ weise von 25° bis 80° und insbesondere von 30° bis 70° liegt.
Um sicherzustellen, daß das Schnittgut (4) durch einen oder mehrere Transportträger (6) möglichst frühzeitig festgeklemmt wird und dadurch in seiner Position gesichert einem besonders leichtgängigen Schnitt zuführbar ist, han­ delt es sich bei dem Winkel a in der Regel um einen spit­ zen Winkel.
In der Regel umfaßt die Schneideeinrichtung (1) eine, zwei, drei, vier, fünf oder mehrere rotativ angetriebene Kreissägeblätter (2) und/oder Kettensägen, welche in glei­ che Richtung laufen oder gegenläufig sind.
Bei dem zu zersägenden Schnittgut (4) kann es sich bei­ spielweise um abgelängte Holzscheite, Äste, Schnittholz sowie um Kunststoff- oder Metallstäbe in regelmäßiger oder unregelmäßiger Form handeln.
In der Regel weist die Trägerwelle (5) im wesentlichen ei­ ne kreisrunde, ovale, mehreckige, polygonale, quadrati­ sche, rechteckige, sechseckige, siebeneckige, achteckige, neuneckige, zehneckige, elfeckige oder zwölfeckige Quer­ schnittsfläche auf und kann hohl oder massiv ausgestaltet sein.
Zur Vermeidung des Einwirkens von Querkräften auf die min­ destens eine Schneideeinrichtung (1) liegen die Transport­ träger (6) - bei Betrachtung eines Querschnittes durch die Trägerwelle (5) - vorzugsweise im wesentlichen fluchtend hintereinander.
Die fluchtend hintereinander liegenden Transportträger (6) können beispielsweise im wesentlichen lediglich durch schmale Aussparungen (12) für die Schneideeinrichtungen (1) voneinander vollständig oder teilweise getrennt sein.
In der Regel ist die Antriebswelle (13) der Schneideein­ richtung (1) im wesentlichen parallel zur Trägerwelle (5) der Zuführvorrichtung (3) ausgerichtet.
Zur Beschickung der Zuführvorrichtung (3) ist stromauf­ wärts vor der Zuführvorrichtung (3) eine schrägstehende, in Richtung der Aufnahmeöffnung der Zuführvorrichtung (3) geneigte Führungsfläche (13) vorgesehen.
Diese geneigte Führungsfläche (13) ist bei seitlicher Be­ trachtung im wesentlichen L-förmig ausgebildet, wobei der untere Schenkel (14) dieser Führungsfläche (13) im wesent­ lichen in Richtung der Trägerwelle (5) nach oben weist.
Bei seitlicher Betrachtung der Vorrichtung ist der untere Schenkel (14) der Führungsfläche (13) im wesentlichen zu­ mindest etwas unterhalb der Achse (21) der Trägerwelle (5) sowie in Drehrichtung der Trägerwelle (5) nach der nach unten weisenden Senkrechten (6-Uhr-Position) sowie unter­ halb der Waagerechten (3-Uhr-Position) vorgesehen.
Die Anbringung einer derartigen in Richtung der Einführ­ öffnung der Zuführvorrichtung (3) geneigten Führungsfläche (13) führt zu dem Vorteil, daß das Schnittgut (4) alleine aufgrund der Schwerkraft in die Zuführvorrichtung (3) ein­ bringbar ist und bis zum unteren hakenförmigen Schenkel (14) der Führungsfläche (13) automatisch rutscht.
Der untere hakenförmige Schenkel (14) der Führungsfläche (13) ist unterhalb der Achse (21) der Trägerwelle (5) an­ geordnet. Aufgrund dieser Maßnahme werden die auf dem ha­ kenförmigen Schenkel (14) der Führungsfläche (13) anlie­ genden Holzscheite (4) von den Transportträgern (6) nicht nur nach oben geführt, sondern gleichzeitig etwas zurück in den spitzen Winkelbereich a zwischen der Tangente (7) der Trägerwelle (5) und dem Ansatzschenkel (8) des Trans­ portträgers (6) gedrückt.
Insbesondere das Zurückdrücken in die Winkelbereiche a der Transportträger (6) führt zu einer besonders sicheren Auf­ nahme der Holzstücke (4) und bewirkt, daß die in der Abla­ ge liegenden Holzscheite (4) besser parallel nach unten rutschen.
Sowohl der untere hakenförmige Schenkel (14) als auch der Führungsbereich (15) der Führungsfläche (13) weisen Aus­ sparungen für den Durchtritt eines oder mehrerer Trans­ portträger (6) auf.
Vorzugsweise greifen die Transportträger (6) nur so weit in diese Aussparungen der Führungsfläche (13) ein, daß bei gleichzeitiger Auflage von mehreren Schnittgütern (4) auf der Führungsfläche (13) jeweils nur ein einzelnes Schnitt­ gut innerhalb eines festlegbaren Dickenbereiches aufgenom­ men wird.
Das Schnittgut (4) kann nach dem Schneidvorgang beispiels­ weise über eine oder mehrere Förderschnecken (16), Förder­ bänder, Rutschen oder Rüttelflächen aus der erfindungsge­ mäßen Holzschneidevorrichtung horizontal, steigend oder abfallend transportabel sein.
Fig. 5 zeigt, daß im Falle einer Förderschnecke (16) der Abstand (18) zwischen den Gängen (17) der Förderschnecke (16) vorzugsweise mindestens etwas größer als die Hälfte der Länge des geschnittenen Schnittgutes (4) und zumindest etwas kürzer als die Länge des geschnittenen Schnittgutes (4) ist.
Fig. 1 zeigt, daß gegebenenfalls oberhalb der Förder­ schnecke (16) ein oder mehrere im Querschnitt im wesentli­ chen V-förmig auf die Förderschnecke hin ausgerichtete und in der Draufsicht im wesentlichen parallel zur Förder­ schnecke (16) verlaufende Leitflächen (22) zur Heranfüh­ rung des von der Schneideeinrichtung (1) geschnittenen Schnittgutes (4) vorgesehen sein können.
Diese Leitflächen (22) sind beispielweise starr oder um eine untere Drehachse (23) und/oder um eine obere Drehach­ se (24) zumindest teilweise schwenkbar montiert.
Insbesondere für den Fall, daß sich ein geschnittenes Schnittgut (4) an einem sich nach unten drehenden Trans­ portträger (6) festklemmt, können eine oder mehrere in den Umfang der Transportträger (6) vollständig oder teilweise eingreifende Leitflächen (22) der Förderschnecke (16) bei­ spielsweise um eine untere Drehachse (23) schwenkbar aus­ gestaltet sein. Durch diese Schwenkbewegung kann bei­ spielsweise der Haltemechanismus für die Zuführvorrichtung (3) gelöst werden und diese beispielsweise um eine bei­ spielsweise seitliche Drehachse (19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1) ausschwenken.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungs­ gemäßen Schneidevorrichtung kann die gesamte Zuführvor­ richtung (3) beispielsweise um eine Drehachse (19) aus dem Wirkungsbereich der Schneidvorrichtung (1) vollständig oder teilweise nach unten oder nach oben herausschwenkbar sein.
Zu diesem Zwecke können die Schwerkraft ausgleichende Ein­ richtungen vorgesehen sein, welche beispielweise eine kontrollierte Absenkung der Zuführvorrichtung (3) gegebe­ nenfalls um die Drehachse (19) nach unten gestatten. Verklemmte, zu große oder zu unförmige Holzscheite können beispielsweise in heruntergeschwenkter Stellung der Zu­ führvorrichtung (3) besonders einfach und gefahrlos von der Bedienerseite nach vorne entnommen werden.
Insbesondere bei Störungen kann durch die Gestaltung und Verkettung der Sicherheitseinrichtungen untereinander si­ chergestellt werden, daß die Zuführvorrichtung (3) automa­ tisch nach unten schwenkt und der Betrieb der Zuführvor­ richtung (3) dann unterbrochen ist.
Der Betrieb der gesamten erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dann nur in geschlossenem, hochgeschwenktem Zustand der Zuführvorrichtung (3) möglich.
Insbesondere Fig. 3 zeigt, daß die Drehachse (19) der Zu­ führvorrichtung (3) beispielsweise exzentrisch zur Achse (21) der Trägerwelle (5) auf der der schrägen Führungsflä­ che (13) gegenüberliegenden Seite und damit hinter der Trägerwelle (5) vorgesehen sein kann.
Insbesondere den Fig. 1 und 3 ist zu entnehmen, daß im wesentlichen oberhalb der Trägerwelle (5) der Zuführvor­ richtung (3) eine beispielsweise gekrümmte Abdeckung (2C) vorgesehen sein kann.
Diese Abdeckung (20) kann unter anderem dazu dienen, daß die Schneideeinheiten (2) das angesägte Schnittgut (4) nicht aus der Zuführvorrichtung (3) herausreißen und gege­ benenfalls in den Späneraum (28) schleudern. Außerdem kann auch diese Abdeckung (20) gegebenenfalls nach dem Absenken der Zuführvorrichtung (3) ein unbeabsichtigtes Hineingrei­ fen des Bedienungspersonals in die darüberliegende, noch laufende Schneideeinrichtung (1) verhindern.
Der Krümmungsradius dieser Abdeckung (20) ist vorzugsweise zumindest etwas größer als der Abstand zwischen der Achse (21) der Trägerwelle (5) und dem hakenförmigen Schenkel (9) des Transportträgers (6).
In der Regel weist diese Abdeckung (20) einen oder mehrere im wesentlichen schlitzförmige Aussparungen für die voll­ ständige oder abschnittsweise Durchführung der mindestens einen Schneideeinrichtung (1) auf.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungs­ gemäßen Holzschneidevorrichtung kann oberhalb des Füh­ rungsbereichs (15) der Führungsfläche (13) der Zuführvor­ richtung (3) eine Leitfläche (25) starr oder um eine obere (26) und/oder untere Drehachse schwenkbar angebracht sein.
In der Regel ist diese Leitfläche (25) im wesentlichen parallel zur schrägen Führungsfläche (13) ausgerichtet. Vorzugsweise ist die Leitfläche (25) von der schrägen Füh­ rungsfläche (13) im Bereich von 5 cm bis 50 cm beabstan­ det.
Durch die Wahl dieses Abstandes kann beispielsweise eine Vorauswahl des Querschnittes des zu zersägenden Schnittgu­ tes (4) erfolgen.
Die Leitfläche (25) ragt in der Regel im wesentlichen na­ hezu bis zum äußeren Radius der hakenförmigen Schenkel (9) der Transportträger (6) in Richtung der Trägerwelle (5). Vorzugsweise wird im Falle einer Schwenkbewegung der obe­ ren Leitfläche (25) um die obere Drehachse (26) oder die untere Drehachse der Haltemechanismus (z. B. Verriegelung) der Zuführvorrichtung (3) gelöst, wodurch diese beispiels­ weise um eine gegebenenfalls seitliche Drehachse (19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1) vollständig oder teilweise ausschwenken kann.
Vorzugsweise ist auch die Schneideeinrichtung (1) oberhalb und/oder außerhalb der Abdeckung (20) der Zuführvorrich­ tung (3) mittels einer Abdeckung (27) und/oder einer starr oder um eine Drehachse (29) schwenkbar angebrachten, ein- oder mehrschaligen Späneführung (28) im wesentlichen voll­ ständig und dicht abgedeckt.
Im Falle einer Öffnung der Abdeckung (27) und/oder der Späneführung (28) kann beispielsweise der Haltemechanismus für die Zuführvorrichtung (3) gelöst werden und diese um eine gegebenenfalls seitliche Drehachse (19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1) voll­ ständig oder teilweise ausschwenken.
Insbesondere Fig. 3 zeigt, daß die Trägerwelle (5) der Zuführvorrichtung (3) auf einer oder beiden Stirnseiten mittelbar oder unmittelbar ein Antriebsrad (29) tragen kann, welches vorzugsweise als Druckrolle oder als Zahnrad ausgebildet ist. In der Regel wird dieses Antriebsrad (29) durch ein gegenläufig rotativ angetriebenes Treibrad (30) nur in betriebsbereiter, beispielsweise nach oben einge­ schwenkter und verriegelter Stellung der Zuführvorrichtung (3) rotativ angetrieben.
Beim Absenken der Zuführvorrichtung (3) im Störungsfalle kann die Antriebsreibung der Druckrollen gegebenenfalls unterbrochen werden, wodurch eine weitere Drehbewegung der Trägerwelle (5) vermieden wird.
Die Bedienperson kann daher sofort nach dem Absenken der Zuführvorrichtung (3) - trotz weiterlaufender Schneideein­ richtung (1) - die Trägerwelle (5) in die für die Entnahme günstigste Stellung drehen und die Zuführvorrichtung (3) gefahrlos entleeren.
Durch die meist sehr geringe Drehzahl der Druckrollen (29, 30) kann die Antriebsreibung durch das Schließen bezie­ hungsweise Anheben der Zuführvorrichtung (3) mühelos und schnell wieder herbeigeführt werden, ohne daß hierfür der Antrieb der hochtourig laufenden Schneideeinrichtung (1) angehalten werden muß.
Ein bedeutender Vorteil der erfindungsgemäßen Holzschnei­ devorrichtung ist ferner in deren kompakten Abmessungen zu sehen.
Die erfindungsgemäße Schneideeinrichtung kann beispiels­ weise problemlos von einem Traktor über die 3-Punkt- Aufhängung getragen und vorzugsweise stirnseitig - ohne Umlenkung der Antriebsdrehrichtung - über die Zapfwelle be­ trieben werden. Selbstverständlich ist auch ein Antrieb mittels eines Elektro- oder Verbrennungsmotors möglich. Die Gesamtmaße der erfindungsgemäßen Holzschneidevorrich­ tung entsprechen etwa dem 1,3-fachen handelsüblicher Tisch- oder Wippkreissägen bei mehrfacher Durchsatzlei­ stung.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß mit der erfindungs­ gemäßen Schneidevorrichtung der für das mehrfache Zersägen eines Schnittgutes erforderliche Arbeitsaufwand erheblich verringert wird.
Schließlich werden erfindungsgemäß in einem einzigen Zu­ führ- und Schneidevorgang mehrere Schnitte gleichzeitig ausgeführt.
Mit der erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung ist somit erstmals ein besonders schnelles, einfaches und müheloses mehrfaches Zersägen von Schnittgut möglich.
Aufgrund der im wesentlichen vollständigen und allseitigen Abdeckung der Zuführvorrichtung (3) sowie der Schneideein­ richtung (1) und der im wesentlichen dichten Verbindung zwischen Zuführvorrichtung (3) und Schneideeinrichtung (1) sind im Falle der erfindungsgemäßen Holzschneidevorrich­ tung Verletzungsrisiken oder andere Gefahren durch ein un­ kontrolliertes Herumschleudern von an der Schneideeinrich­ tung festgeklemmten Holzstücken ausgeschlossen.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Holzschneide­ vorrichtung liegt ferner darin, daß die Abdeckung der Schneideeinrichtung (1) während des Sägevorganges die Sä­ geblätter oder Kettensägen niemals frei zugänglich macht.
Auch die Abdeckung der Zuführvorrichtung (3) legt die Zu­ führvorrichtung (3) während des Betriebs nicht frei.
Verletzungsrisiken oder andere Gefahren durch ein unbeab­ sichtigtes Hereingreifen oder Abrutschen in die Schneide­ einrichtung (1) oder die Zuführvorrichtung (3) sind im Falle der erfindungsgemäßen Holzschneidevorrichtung folg­ lich ausgeschlossen.
Durch die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung wird ferner die bei den Sägen des Standes der Technik erforderliche Vielzahl von Schnitten und die daraus resultierende Eintö­ nigkeit des Arbeitsvorganges vermieden und sogar noch zu­ sätzlich das Problem der technisch bedingten ungenügenden Abdeckungsmöglichkeiten des Gefahrenbereichs handelsübli­ cher Wipp- oder Tischkreissägen umgangen.
Auf diese Weise wird jährlich eine Vielzahl von Arbeitsun­ fällen vermieden, welche häufig mit dem Verlust von Kör­ pergliedern verbunden sind.

Claims (17)

1. Sägevorrichtung oder Schneidevorrichtung mit einem, zwei, drei, vier oder mehreren Schneideeinrichtungen (1) und einer oder mehreren Zuführvorrichtungen (3) zur Zufüh­ rung von Schnittgut (4) in die mindestens eine Schneide­ einrichtung (1), wobei diese Zuführvorrichtung (3) minde­ stens eine rotativ angetriebene Trägerwelle (5) umfaßt, welche im wesentlichen rechtwinklig zur Schneidrichtung der mindestens einen Schneideeinrichtung (1) ausgerichtet ist und wobei die Schneideeinrichtung (1) zur Sicherstel­ lung eines vollständigen Abschnittes des Schnittgutes (4) zumindest etwas in Aussparungen (11) der Trägerwelle (5) eingreift und die Trägerwelle (5) ein, zwei, drei, vier oder mehrere Transportträger (6) zur Aufnahme und zum Transport des Schnittgutes (4) durch die Schneideeinrich­ tung (1) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beschic­ kung der Zuführvorrichtung (3) stromaufwärts vor der Zu­ führvorrichtung (3) eine schrägstehende, in Richtung der Aufnahmeöffnung der Zuführvorrichtung (3) geneigte Füh­ rungsfläche (13) vorgesehen ist, welche bei seitlicher Be­ trachtung im wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, wobei der untere Schenkel (14) der Führungsfläche (13) im we­ sentlichen in Richtung der Trägerwelle (5) nach oben weist und - bei seitlicher Betrachtung der Vorrichtung - im we­ sentlichen zumindest etwas unterhalb der Achse (21) der Trägerwelle (5) sowie in Drehrichtung der Trägerwelle (5) nach der nach unten weisenden Senkrechten (6-Uhr-Position) sowie unterhalb der Waagerechten (3-Uhr-Position) vorgese­ hen ist und wobei sowohl der untere hakenförmige Schenkel (14) als auch der Führungsbereich (15) der Führungsfläche (13) Aussparungen für den Durchtritt eines oder mehrerer Transportträger (6) aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportträger (6) im Querschnitt die Form eines zur Seite geneigten Buchstabens C oder eines Buchstabens L aufweisen, wobei im Falle einer L-förmigen Ausgestaltung der hakenförmige untere Schenkel (9) nach außen und in die Drehrichtung der Trägerwelle (5) weist und der Kopf (10) des L-förmigen Transportträgers (6) an der Trägerwelle (5) starr oder schwenkbar angebracht ist, wobei der Winkel a zwischen der Tangente (7) der Trägerwelle (5) und dem An­ satzschenkel (8) des Transportträgers (6) im Bereich von 20° bis 85° liegt.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideein­ richtung (1) eine, zwei, drei, vier, fünf oder mehrere ro­ tativ angetriebene im wesentlichen gleichzeitig wirkende Kreissägeblätter (2) und/oder Kettensägen umfaßt, welche in gleiche Richtung laufen oder gegenläufig sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem zu zersägenden Schnittgut (4) um abgelängte Holzscheite, Äste oder Schnittholz in regelmäßiger oder unregelmäßiger Form handelt.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerwelle (5) im wesentlichen eine kreisrunde, ovale, mehreckige, poly­ gonale, quadratische, rechteckige, sechseckige, siebenec­ kige, achteckige, neuneckige, zehneckige, elfeckige oder zwölfeckige Querschnittsfläche aufweist und hohl oder mas­ siv ausgestaltet ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Vermeidung des Einwirkens von Querkräften auf die mindestens eine Schnei­ deeinrichtung (1) die Transportträger (6) - bei Betrachtung eines Querschnittes durch die Trägerwelle (5) - im wesent­ lichen fluchtend hintereinander liegen, wobei die fluch­ tend hintereinander liegenden Transportträger (6) im we­ sentlichen lediglich durch schmale Aussparungen (12) für die Schneideeinrichtungen (1) voneinander getrennt sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (13) der Schneideeinrichtung (1) im wesentlichen parallel zur Trägerwelle (5) der Zuführvorrichtung (3) ausgerichtet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel a ein spitzer Winkel ist um sicherzustellen, daß das Schnittgut (4) durch einen oder mehrere Transportträger (6) möglichst frühzeitig festgeklemmt wird und dadurch in seiner Positi­ on gesichert einem besonders leichtgängigen Schnitt zu­ führbar ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schnittgut (4) nach dem Schneidvorgang über eine oder mehrere Förder­ schnecken (16), Förderbänder, Rutschen oder Rüttelflächen aus der Holzschneidevorrichtung transportabel ist, wobei im Falle einer Förderschnecke (16) der Abstand (18) zwischen den Gängen (17) der Förderschnecke (16) mindestens etwas größer als die Hälfte der Länge des geschnittenen Schnittgutes (4) ist und zumindest etwas kürzer ist als die Länge des geschnittenen Schnittgutes (4).
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Förderschnecke (16) eine oder mehrere im Querschnitt im wesentlichen V-förmig auf die Förderschnecke (16) hin aus­ gerichtete und in der Draufsicht im wesentlichen parallel zur Förderschnecke (16) vorgesehene Leitflächen (22) zur Heranführung des von der Schneideeinrichtung (1) geschnit­ tenen Schnittgutes (4) vorgesehen sind, welche starr oder um eine untere Drehachse (23) und/oder eine obere Drehach­ se (24) zumindest teilweise schwenkbar montiert sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführvor­ richtung (3) um eine Drehachse (19) aus dem Wirkungsbe­ reich der Schneidvorrichtung (1) vollständig oder teilwei­ se herausschwenkbar ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (19) der Zuführvorrichtung (3) auf der der schrägen Füh­ rungsfläche (13) gegenüberliegenden Seite hinter der Trä­ gerwelle (5) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen oberhalb der Trägerwelle (5) eine gekrümmte Abdeckung (20) vorgesehen ist, deren Krümmungsradius zumindest etwas grö­ ßer als der Abstand zwischen der Achse (21) der Trägerwel­ le (5) und dem hakenförmigen Schenkel (9) des Transportträgers (6) ist, wobei diese Abdeckung (20) eine oder meh­ rere im wesentlichen schlitzförmige Aussparungen für die Durchführung der mindestens einen Schneideeinrichtung (1) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle einer Verklemmung des geschnittenen Schnittgutes (4) an einem sich nach unten drehenden Transportträger (6) eine in den Umfang der Transportträger (6) vollständig oder teilweise eingreifende Leitfläche (22) der Förderschnecke (16) um eine untere Drehachse (23) schwenkbar ist, wobei durch diese Schwenkbewegung der Haltemechanismus für die Zuführ­ vorrichtung (3) gelöst wird und diese um ihre Drehachse (19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideein­ richtung (1) ausschwenkt.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des Führungsbereiches (15) der Führungsfläche (13) der Zuführ­ vorrichtung (3) eine Leitfläche (25) starr oder um eine obere (26) und/oder untere Drehachse schwenkbar angebracht ist, welche im wesentlichen parallel zur schrägen Füh­ rungsfläche (13) ausgerichtet ist, hiervon im Bereich von 5 cm bis 50 cm beabstandet ist und im wesentlichen nahezu bis zum äußeren Radius der hakenförmigen Schenkel (9) der Transportträger (6) in Richtung der Trägerwelle (5) ragt, wobei im Falle einer Schwenkbewegung der Leitfläche (25) um die obere Drehachse (26) oder die untere Drehachse der Haltemechanismus für die Zuführvorrichtung (3) gelöst wird und diese um ihre Drehachse (19) nach unten aus dem Wir­ kungsbereich der Schneideeinrichtung (1) ausschwenkt.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideeinrichtung (1) oberhalb und/oder außerhalb der Abdeckung (20) der Zuführvorrichtung (3) mittels einer Abdeckung (27) und/oder einer starr oder um eine Drehachse (29) schwenkbar angebrachte, ein- oder mehrschalige Spänefüh­ rung (28) im wesentlichen vollständig und dicht abgedeckt ist, wobei im Falle einer Öffnung der Abdeckung (27) und/oder der Späneführung (28) der Haltemechanismus für die Zuführvorrichtung (3) gelöst wird und diese um ihre Drehachse (19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1) ausschwenkt.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerwelle (5) der Zuführvorrichtung (3) auf einer oder beiden Stirn­ seiten mittelbar oder unmittelbar ein Antriebsrad (29) trägt, welches als Druckrolle oder als Zahnrad ausgebildet ist, wobei dieses Antriebsrad (29) durch ein gegenläufig rotativ angetriebenes Treibrad (30) in betriebsbereiter Stellung der Zuführvorrichtung (3) antreibbar ist.
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