DE10104154C1 - Holzschneidevorrichtung - Google Patents
HolzschneidevorrichtungInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung offenbart eine Sägevorrichtung oder Schneidevorrichtung mit einem, zwei, drei, vier oder mehreren Schneideeinrichtungen (1) und einer oder mehreren Zuführvorrichtungen (3) zur Zuführung von Schnittgut (4) in die mindestens eine Schneideeinrichtung (1), wobei diese Zuführvorrichtung (3) mindestens eine rotativ angetriebene Trägerwelle (5) umfaßt, welche im wesentlichen rechtwinklig zur Schneidrichtung der mindestens einen Schneideeinrichtung (1) ausgerichtet ist und wobei die Schneideeinrichtung (1) zur Sicherstellung eines vollständigen Abschnittes des Schnittgutes (4) zumindest etwas in Aussparungen (11) der Trägerwelle (5) eingreift und die Trägerwelle (5) ein, zwei, drei, vier oder mehrere Transportträger (6) zur Aufnahme und zum Transport des Schnittgutes (4) durch die Schneideeinrichtung (1) trägt.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schneidevorrich
tung oder Sägevorrichtung, insbesondere für Holz, mit ei
ner oder mehreren Schneideeinrichtungen und einer oder
mehreren Zuführvorrichtungen mit den im Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
Aus dem Stand der Technik ist eine Maschinensäge mit einem
rotierenden, kreisförmigen Sägeblatt bekannt, bei welcher
das unzersägte Schnittgut zunächst auf einen Schiebetisch
aufgelegt wird. Schiebt man den Schiebetisch vom Benutzer
weg nach hinten, kommt das zu zersägende Schnittgut mit
dem ortsfest rotierenden Sägeblatt in Kontakt und wird
hierbei zersägt.
Diese Maschinensäge ist in vielerlei Hinsicht nachteilig:
Bei den bekannten Maschinensägen muß jeder Schnitt separat und einzeln durchgeführt werden. Zum Zersägen eines länge ren Schnitt gutes sind dort demnach zahlreiche einzelne Sä gevorgänge und damit eintönige, zeitintensive und mühsame Arbeitsschritte erforderlich.
Bei den bekannten Maschinensägen muß jeder Schnitt separat und einzeln durchgeführt werden. Zum Zersägen eines länge ren Schnitt gutes sind dort demnach zahlreiche einzelne Sä gevorgänge und damit eintönige, zeitintensive und mühsame Arbeitsschritte erforderlich.
Von besonderem Nachteil ist im Falle der bekannten Maschi
nensäge mit kreisrundem Sägeblatt und Schiebetisch ferner,
daß während des Sägevorganges beim Nachhintenschieben des
Schiebetisches das rotierende Sägeblatt frei wird.
Die freie Zugänglichkeit des hochtourig rotierenden Säge
blattes begründet einerseits eine erhebliche Verletzungs
gefahr beispielsweise durch ein unbeabsichtigtes Hineingreifen
oder Abrutschen. Hierdurch wird jährlich eine
Vielzahl von Arbeitsunfällen verursacht, welche häufig mit
dem Verlust von Körpergliedern einhergehen.
Andererseits führt das Freiwerden des rotierenden Säge
blattes im Falle eines Nachhintenschiebens des Schiebeti
sches zu einem beachtlichen Verletzungsrisiko aufgrund ei
nes unkontrollierten Herumschleuderns von scharfkantigen
Holzstücken, die sich durch ein Verklemmen - beispielsweise
beim verkanteten Zersägen von Holz - an dem Sägeblatt fest
gesetzt haben.
Aus der US 42 59 886 A ist eine Säge mit mehreren Säge
blättern und mehreren Zuführeinrichtungen bekannt, welche
eine Trägerwelle umfaßt, die senkrecht zu den Sägeblättern
verläuft, wobei die Sägeblätter etwas in Aussparungen der
Trägerwelle eingreifen und die Trägerwelle mehrere Trans
portträger beziehungsweise -finger zur Aufnahme des
Schnittgutes trägt.
Die DE 39 17 748 A1 offenbart zum Fördern des Schnittgutes
Transportfinger mit einer keilförmigen Öffnung.
Gemäß der DE 33 14 175 C1 können mehrere Kettensägen zum
Einsatz kommen.
Die Verwendung einer Transporttrommel mit L-förmigen
Transportfingern folgt aus der DE-GM 17 69 186.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereit
stellung einer Holzschneidevorrichtung, welche den für das
mehrfache Sägen eines Schnittgutes erforderlichen Arbeits
aufwand erheblich verringert und insbesondere zum mehrfa
chen Zersägen eines Schnittgutes lediglich einen einzigen
Zuführvorgang zur Schneideeinrichtung erfordert und somit
ein besonders schnelles, einfaches und müheloses Zersägen
beispielsweise von abgelängtem Schnittgut erlaubt, und bei
welcher während des Sägevorganges die Schneideeinrichtung
stets abgedeckt bleibt, so daß Verletzungsrisiken durch
ein unbeabsichtigtes Hineingreifen oder Abrutschen einer
seits sowie durch ein unkontrolliertes Herumschleudern von
an der Schneideeinrichtung festgeklemmten Holzstücken an
dererseits ausgeschlossen werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemä
ßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Pa
tentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Besonders be
vorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der
Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, teilweise geschnittene Seiten
ansicht einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung;
Fig. 2 eine schematische, teilweise geschnittene Vorder
ansicht einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung;
Fig. 3 eine schematische, teilweise geschnittene Seiten
ansicht einer erfindungsgemäßen Zuführvorrichtung für
Schnittgut;
Fig. 4 einen schematischen Querschnitt durch eine erfin
dungsgemäße Förderschnecke mit seitlichen Führungsberei
chen;
Fig. 5 eine schematische Seitenansicht einer erfindungs
gemäßen Förderschnecke.
Wie bereits aus Fig. 1 hervorgeht, umfaßt die erfindungs
gemäße Schneidevorrichtung eine, zwei, drei, vier, fünf,
sechs, sieben, acht oder mehrere vorzugsweise im wesentli
chen gleichzeitig wirkende Schneideeinrichtungen (1).
Sofern die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Zersägen von
Brennholz verwendet wird, sind diese Schneideeinrichtungen
beispielsweise im Bereich von ca. 20 cm bis 40 cm horizon
tal voneinander beabstandet.
Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße Schneidevorrich
tung ferner eine oder mehrere Zuführvorrichtungen (3) zur
Zuführung von Schnittgut (4) in die mindestens eine
Schneideeinrichtung (1).
In der Regel umfaßt die mindestens eine Zuführvorrichtung
(3) mindestens eine rotativ angetriebene Trägerwelle (5).
Vorzugsweise ist die rotativ angetriebene Trägerwelle (5)
im wesentlichen rechtwinklig zur Schneidrichtung der min
destens einen Schneideeinrichtung (1) ausgerichtet.
Zur Sicherstellung eines vollständigen Abschnittes des
Schnittgutes (4) kann die Schneideeinrichtung (1) zumin
dest etwas in Aussparungen (11) der Trägerwelle (5) ein
greifen.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungs
gemäßen Holzschneidevorrichtung kann die Trägerwelle (5)
ein, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht oder meh
rere Transportträger (6) zur Aufnahme und/oder zum Trans
port des Schnittgutes (4) durch die Schneideeinrichtung
(1) tragen.
Durch ihre Drehbewegung der Trägerwelle (5) erzwingen die
daran angebrachten Transportträger (6) den Schnitt des auf
ihnen aufliegenden Schnittgutes (4).
Vorzugsweise sind die Transportträger (6) im wesentlichen
äquidistant auf der Trägerwelle (5) und derart vorgesehen,
daß der nächste Schneidvorgang erst dann einsetzt, wenn
der vorhergehende Schneidvorgang abgeschlossen ist und die
abgeschnittenen Holzstücke den Wirkungsbereich der Schnei
deeinrichtung verlassen haben. Dadurch wird eine Überla
stung der erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung durch ei
nen gleichzeitigen Schnitt mehrerer starker Holzstücke (4)
ausgeschlossen.
In der Regel sind die Transportträger (6) glatt und nach
vorne aufweitend ausgestaltet. Holzstücke können sich so
mit kaum zwischen den Transportträgern (6) verkeilen.
Sollte dies dennoch der Fall sein, kann durch eine gegebe
nenfalls hinter der Trägerwelle (5) angebrachte Klappe
(22) ein Ausklinken der Zuführvorrichtung (3) bewirkt wer
den.
Der oder die Transportträger (6) können beispielsweise im
wesentlichen fingerförmig sein und im Querschnitt bei
spielsweise die Form eines zur Seite geneigten Buchstabens
C oder eines Buchstabens L aufweisen.
Im Falle einer L-förmigen Ausgestaltung des Transportträ
gers (6) weist der hakenförmige untere Schenkel (9) vor
zugsweise nach außen und in die Drehrichtung der Träger
welle (5).
Der Kopf des beispielsweise L-förmigen Transportträgers
(6) kann an der Trägerwelle (5) starr oder schwenkbar an
gebracht sein, wobei der Winkel a zwischen der Tangente
(7) der Trägerwelle (5) und dem Ansatzschenkel (8) des
Transportträgers (6) im Bereich von 20° bis 85°, vorzugs
weise von 25° bis 80° und insbesondere von 30° bis 70°
liegt.
Um sicherzustellen, daß das Schnittgut (4) durch einen
oder mehrere Transportträger (6) möglichst frühzeitig
festgeklemmt wird und dadurch in seiner Position gesichert
einem besonders leichtgängigen Schnitt zuführbar ist, han
delt es sich bei dem Winkel a in der Regel um einen spit
zen Winkel.
In der Regel umfaßt die Schneideeinrichtung (1) eine,
zwei, drei, vier, fünf oder mehrere rotativ angetriebene
Kreissägeblätter (2) und/oder Kettensägen, welche in glei
che Richtung laufen oder gegenläufig sind.
Bei dem zu zersägenden Schnittgut (4) kann es sich bei
spielweise um abgelängte Holzscheite, Äste, Schnittholz
sowie um Kunststoff- oder Metallstäbe in regelmäßiger oder
unregelmäßiger Form handeln.
In der Regel weist die Trägerwelle (5) im wesentlichen ei
ne kreisrunde, ovale, mehreckige, polygonale, quadrati
sche, rechteckige, sechseckige, siebeneckige, achteckige,
neuneckige, zehneckige, elfeckige oder zwölfeckige Quer
schnittsfläche auf und kann hohl oder massiv ausgestaltet
sein.
Zur Vermeidung des Einwirkens von Querkräften auf die min
destens eine Schneideeinrichtung (1) liegen die Transport
träger (6) - bei Betrachtung eines Querschnittes durch die
Trägerwelle (5) - vorzugsweise im wesentlichen fluchtend
hintereinander.
Die fluchtend hintereinander liegenden Transportträger (6)
können beispielsweise im wesentlichen lediglich durch
schmale Aussparungen (12) für die Schneideeinrichtungen
(1) voneinander vollständig oder teilweise getrennt sein.
In der Regel ist die Antriebswelle (13) der Schneideein
richtung (1) im wesentlichen parallel zur Trägerwelle (5)
der Zuführvorrichtung (3) ausgerichtet.
Zur Beschickung der Zuführvorrichtung (3) ist stromauf
wärts vor der Zuführvorrichtung (3) eine schrägstehende,
in Richtung der Aufnahmeöffnung der Zuführvorrichtung (3)
geneigte Führungsfläche (13) vorgesehen.
Diese geneigte Führungsfläche (13) ist bei seitlicher Be
trachtung im wesentlichen L-förmig ausgebildet, wobei der
untere Schenkel (14) dieser Führungsfläche (13) im wesent
lichen in Richtung der Trägerwelle (5) nach oben weist.
Bei seitlicher Betrachtung der Vorrichtung ist der untere
Schenkel (14) der Führungsfläche (13) im wesentlichen zu
mindest etwas unterhalb der Achse (21) der Trägerwelle (5)
sowie in Drehrichtung der Trägerwelle (5) nach der nach
unten weisenden Senkrechten (6-Uhr-Position) sowie unter
halb der Waagerechten (3-Uhr-Position) vorgesehen.
Die Anbringung einer derartigen in Richtung der Einführ
öffnung der Zuführvorrichtung (3) geneigten Führungsfläche
(13) führt zu dem Vorteil, daß das Schnittgut (4) alleine
aufgrund der Schwerkraft in die Zuführvorrichtung (3) ein
bringbar ist und bis zum unteren hakenförmigen Schenkel
(14) der Führungsfläche (13) automatisch rutscht.
Der untere hakenförmige Schenkel (14) der Führungsfläche
(13) ist unterhalb der Achse (21) der Trägerwelle (5) an
geordnet. Aufgrund dieser Maßnahme werden die auf dem ha
kenförmigen Schenkel (14) der Führungsfläche (13) anlie
genden Holzscheite (4) von den Transportträgern (6) nicht
nur nach oben geführt, sondern gleichzeitig etwas zurück
in den spitzen Winkelbereich a zwischen der Tangente (7)
der Trägerwelle (5) und dem Ansatzschenkel (8) des Trans
portträgers (6) gedrückt.
Insbesondere das Zurückdrücken in die Winkelbereiche a der
Transportträger (6) führt zu einer besonders sicheren Auf
nahme der Holzstücke (4) und bewirkt, daß die in der Abla
ge liegenden Holzscheite (4) besser parallel nach unten
rutschen.
Sowohl der untere hakenförmige Schenkel (14) als auch der
Führungsbereich (15) der Führungsfläche (13) weisen Aus
sparungen für den Durchtritt eines oder mehrerer Trans
portträger (6) auf.
Vorzugsweise greifen die Transportträger (6) nur so weit
in diese Aussparungen der Führungsfläche (13) ein, daß bei
gleichzeitiger Auflage von mehreren Schnittgütern (4) auf
der Führungsfläche (13) jeweils nur ein einzelnes Schnitt
gut innerhalb eines festlegbaren Dickenbereiches aufgenom
men wird.
Das Schnittgut (4) kann nach dem Schneidvorgang beispiels
weise über eine oder mehrere Förderschnecken (16), Förder
bänder, Rutschen oder Rüttelflächen aus der erfindungsge
mäßen Holzschneidevorrichtung horizontal, steigend oder
abfallend transportabel sein.
Fig. 5 zeigt, daß im Falle einer Förderschnecke (16) der
Abstand (18) zwischen den Gängen (17) der Förderschnecke
(16) vorzugsweise mindestens etwas größer als die Hälfte
der Länge des geschnittenen Schnittgutes (4) und zumindest
etwas kürzer als die Länge des geschnittenen Schnittgutes
(4) ist.
Fig. 1 zeigt, daß gegebenenfalls oberhalb der Förder
schnecke (16) ein oder mehrere im Querschnitt im wesentli
chen V-förmig auf die Förderschnecke hin ausgerichtete und
in der Draufsicht im wesentlichen parallel zur Förder
schnecke (16) verlaufende Leitflächen (22) zur Heranfüh
rung des von der Schneideeinrichtung (1) geschnittenen
Schnittgutes (4) vorgesehen sein können.
Diese Leitflächen (22) sind beispielweise starr oder um
eine untere Drehachse (23) und/oder um eine obere Drehach
se (24) zumindest teilweise schwenkbar montiert.
Insbesondere für den Fall, daß sich ein geschnittenes
Schnittgut (4) an einem sich nach unten drehenden Trans
portträger (6) festklemmt, können eine oder mehrere in den
Umfang der Transportträger (6) vollständig oder teilweise
eingreifende Leitflächen (22) der Förderschnecke (16) bei
spielsweise um eine untere Drehachse (23) schwenkbar aus
gestaltet sein. Durch diese Schwenkbewegung kann bei
spielsweise der Haltemechanismus für die Zuführvorrichtung
(3) gelöst werden und diese beispielsweise um eine bei
spielsweise seitliche Drehachse (19) nach unten aus dem
Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1) ausschwenken.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungs
gemäßen Schneidevorrichtung kann die gesamte Zuführvor
richtung (3) beispielsweise um eine Drehachse (19) aus dem
Wirkungsbereich der Schneidvorrichtung (1) vollständig
oder teilweise nach unten oder nach oben herausschwenkbar
sein.
Zu diesem Zwecke können die Schwerkraft ausgleichende Ein
richtungen vorgesehen sein, welche beispielweise eine
kontrollierte Absenkung der Zuführvorrichtung (3) gegebe
nenfalls um die Drehachse (19) nach unten gestatten.
Verklemmte, zu große oder zu unförmige Holzscheite können
beispielsweise in heruntergeschwenkter Stellung der Zu
führvorrichtung (3) besonders einfach und gefahrlos von
der Bedienerseite nach vorne entnommen werden.
Insbesondere bei Störungen kann durch die Gestaltung und
Verkettung der Sicherheitseinrichtungen untereinander si
chergestellt werden, daß die Zuführvorrichtung (3) automa
tisch nach unten schwenkt und der Betrieb der Zuführvor
richtung (3) dann unterbrochen ist.
Der Betrieb der gesamten erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
dann nur in geschlossenem, hochgeschwenktem Zustand der
Zuführvorrichtung (3) möglich.
Insbesondere Fig. 3 zeigt, daß die Drehachse (19) der Zu
führvorrichtung (3) beispielsweise exzentrisch zur Achse
(21) der Trägerwelle (5) auf der der schrägen Führungsflä
che (13) gegenüberliegenden Seite und damit hinter der
Trägerwelle (5) vorgesehen sein kann.
Insbesondere den Fig. 1 und 3 ist zu entnehmen, daß im
wesentlichen oberhalb der Trägerwelle (5) der Zuführvor
richtung (3) eine beispielsweise gekrümmte Abdeckung (2C)
vorgesehen sein kann.
Diese Abdeckung (20) kann unter anderem dazu dienen, daß
die Schneideeinheiten (2) das angesägte Schnittgut (4)
nicht aus der Zuführvorrichtung (3) herausreißen und gege
benenfalls in den Späneraum (28) schleudern. Außerdem kann
auch diese Abdeckung (20) gegebenenfalls nach dem Absenken
der Zuführvorrichtung (3) ein unbeabsichtigtes Hineingrei
fen des Bedienungspersonals in die darüberliegende, noch
laufende Schneideeinrichtung (1) verhindern.
Der Krümmungsradius dieser Abdeckung (20) ist vorzugsweise
zumindest etwas größer als der Abstand zwischen der Achse
(21) der Trägerwelle (5) und dem hakenförmigen Schenkel
(9) des Transportträgers (6).
In der Regel weist diese Abdeckung (20) einen oder mehrere
im wesentlichen schlitzförmige Aussparungen für die voll
ständige oder abschnittsweise Durchführung der mindestens
einen Schneideeinrichtung (1) auf.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen der erfindungs
gemäßen Holzschneidevorrichtung kann oberhalb des Füh
rungsbereichs (15) der Führungsfläche (13) der Zuführvor
richtung (3) eine Leitfläche (25) starr oder um eine obere
(26) und/oder untere Drehachse schwenkbar angebracht sein.
In der Regel ist diese Leitfläche (25) im wesentlichen
parallel zur schrägen Führungsfläche (13) ausgerichtet.
Vorzugsweise ist die Leitfläche (25) von der schrägen Füh
rungsfläche (13) im Bereich von 5 cm bis 50 cm beabstan
det.
Durch die Wahl dieses Abstandes kann beispielsweise eine
Vorauswahl des Querschnittes des zu zersägenden Schnittgu
tes (4) erfolgen.
Die Leitfläche (25) ragt in der Regel im wesentlichen na
hezu bis zum äußeren Radius der hakenförmigen Schenkel (9)
der Transportträger (6) in Richtung der Trägerwelle (5).
Vorzugsweise wird im Falle einer Schwenkbewegung der obe
ren Leitfläche (25) um die obere Drehachse (26) oder die
untere Drehachse der Haltemechanismus (z. B. Verriegelung)
der Zuführvorrichtung (3) gelöst, wodurch diese beispiels
weise um eine gegebenenfalls seitliche Drehachse (19) nach
unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1)
vollständig oder teilweise ausschwenken kann.
Vorzugsweise ist auch die Schneideeinrichtung (1) oberhalb
und/oder außerhalb der Abdeckung (20) der Zuführvorrich
tung (3) mittels einer Abdeckung (27) und/oder einer starr
oder um eine Drehachse (29) schwenkbar angebrachten, ein-
oder mehrschaligen Späneführung (28) im wesentlichen voll
ständig und dicht abgedeckt.
Im Falle einer Öffnung der Abdeckung (27) und/oder der
Späneführung (28) kann beispielsweise der Haltemechanismus
für die Zuführvorrichtung (3) gelöst werden und diese um
eine gegebenenfalls seitliche Drehachse (19) nach unten
aus dem Wirkungsbereich der Schneideeinrichtung (1) voll
ständig oder teilweise ausschwenken.
Insbesondere Fig. 3 zeigt, daß die Trägerwelle (5) der
Zuführvorrichtung (3) auf einer oder beiden Stirnseiten
mittelbar oder unmittelbar ein Antriebsrad (29) tragen
kann, welches vorzugsweise als Druckrolle oder als Zahnrad
ausgebildet ist. In der Regel wird dieses Antriebsrad (29)
durch ein gegenläufig rotativ angetriebenes Treibrad (30)
nur in betriebsbereiter, beispielsweise nach oben einge
schwenkter und verriegelter Stellung der Zuführvorrichtung
(3) rotativ angetrieben.
Beim Absenken der Zuführvorrichtung (3) im Störungsfalle
kann die Antriebsreibung der Druckrollen gegebenenfalls
unterbrochen werden, wodurch eine weitere Drehbewegung der
Trägerwelle (5) vermieden wird.
Die Bedienperson kann daher sofort nach dem Absenken der
Zuführvorrichtung (3) - trotz weiterlaufender Schneideein
richtung (1) - die Trägerwelle (5) in die für die Entnahme
günstigste Stellung drehen und die Zuführvorrichtung (3)
gefahrlos entleeren.
Durch die meist sehr geringe Drehzahl der Druckrollen (29,
30) kann die Antriebsreibung durch das Schließen bezie
hungsweise Anheben der Zuführvorrichtung (3) mühelos und
schnell wieder herbeigeführt werden, ohne daß hierfür der
Antrieb der hochtourig laufenden Schneideeinrichtung (1)
angehalten werden muß.
Ein bedeutender Vorteil der erfindungsgemäßen Holzschnei
devorrichtung ist ferner in deren kompakten Abmessungen zu
sehen.
Die erfindungsgemäße Schneideeinrichtung kann beispiels
weise problemlos von einem Traktor über die 3-Punkt-
Aufhängung getragen und vorzugsweise stirnseitig - ohne
Umlenkung der Antriebsdrehrichtung - über die Zapfwelle be
trieben werden. Selbstverständlich ist auch ein Antrieb
mittels eines Elektro- oder Verbrennungsmotors möglich.
Die Gesamtmaße der erfindungsgemäßen Holzschneidevorrich
tung entsprechen etwa dem 1,3-fachen handelsüblicher
Tisch- oder Wippkreissägen bei mehrfacher Durchsatzlei
stung.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß mit der erfindungs
gemäßen Schneidevorrichtung der für das mehrfache Zersägen
eines Schnittgutes erforderliche Arbeitsaufwand erheblich
verringert wird.
Schließlich werden erfindungsgemäß in einem einzigen Zu
führ- und Schneidevorgang mehrere Schnitte gleichzeitig
ausgeführt.
Mit der erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung ist somit
erstmals ein besonders schnelles, einfaches und müheloses
mehrfaches Zersägen von Schnittgut möglich.
Aufgrund der im wesentlichen vollständigen und allseitigen
Abdeckung der Zuführvorrichtung (3) sowie der Schneideein
richtung (1) und der im wesentlichen dichten Verbindung
zwischen Zuführvorrichtung (3) und Schneideeinrichtung (1)
sind im Falle der erfindungsgemäßen Holzschneidevorrich
tung Verletzungsrisiken oder andere Gefahren durch ein un
kontrolliertes Herumschleudern von an der Schneideeinrich
tung festgeklemmten Holzstücken ausgeschlossen.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Holzschneide
vorrichtung liegt ferner darin, daß die Abdeckung der
Schneideeinrichtung (1) während des Sägevorganges die Sä
geblätter oder Kettensägen niemals frei zugänglich macht.
Auch die Abdeckung der Zuführvorrichtung (3) legt die Zu
führvorrichtung (3) während des Betriebs nicht frei.
Verletzungsrisiken oder andere Gefahren durch ein unbeab
sichtigtes Hereingreifen oder Abrutschen in die Schneide
einrichtung (1) oder die Zuführvorrichtung (3) sind im
Falle der erfindungsgemäßen Holzschneidevorrichtung folg
lich ausgeschlossen.
Durch die erfindungsgemäße Schneidvorrichtung wird ferner
die bei den Sägen des Standes der Technik erforderliche
Vielzahl von Schnitten und die daraus resultierende Eintö
nigkeit des Arbeitsvorganges vermieden und sogar noch zu
sätzlich das Problem der technisch bedingten ungenügenden
Abdeckungsmöglichkeiten des Gefahrenbereichs handelsübli
cher Wipp- oder Tischkreissägen umgangen.
Auf diese Weise wird jährlich eine Vielzahl von Arbeitsun
fällen vermieden, welche häufig mit dem Verlust von Kör
pergliedern verbunden sind.
Claims (17)
1. Sägevorrichtung oder Schneidevorrichtung mit einem,
zwei, drei, vier oder mehreren Schneideeinrichtungen (1)
und einer oder mehreren Zuführvorrichtungen (3) zur Zufüh
rung von Schnittgut (4) in die mindestens eine Schneide
einrichtung (1), wobei diese Zuführvorrichtung (3) minde
stens eine rotativ angetriebene Trägerwelle (5) umfaßt,
welche im wesentlichen rechtwinklig zur Schneidrichtung
der mindestens einen Schneideeinrichtung (1) ausgerichtet
ist und wobei die Schneideeinrichtung (1) zur Sicherstel
lung eines vollständigen Abschnittes des Schnittgutes (4)
zumindest etwas in Aussparungen (11) der Trägerwelle (5)
eingreift und die Trägerwelle (5) ein, zwei, drei, vier
oder mehrere Transportträger (6) zur Aufnahme und zum
Transport des Schnittgutes (4) durch die Schneideeinrich
tung (1) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beschic
kung der Zuführvorrichtung (3) stromaufwärts vor der Zu
führvorrichtung (3) eine schrägstehende, in Richtung der
Aufnahmeöffnung der Zuführvorrichtung (3) geneigte Füh
rungsfläche (13) vorgesehen ist, welche bei seitlicher Be
trachtung im wesentlichen L-förmig ausgebildet ist, wobei
der untere Schenkel (14) der Führungsfläche (13) im we
sentlichen in Richtung der Trägerwelle (5) nach oben weist
und - bei seitlicher Betrachtung der Vorrichtung - im we
sentlichen zumindest etwas unterhalb der Achse (21) der
Trägerwelle (5) sowie in Drehrichtung der Trägerwelle (5)
nach der nach unten weisenden Senkrechten (6-Uhr-Position)
sowie unterhalb der Waagerechten (3-Uhr-Position) vorgese
hen ist und wobei sowohl der untere hakenförmige Schenkel
(14) als auch der Führungsbereich (15) der Führungsfläche
(13) Aussparungen für den Durchtritt eines oder mehrerer
Transportträger (6) aufweisen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportträger (6) im Querschnitt die Form eines
zur Seite geneigten Buchstabens C oder eines Buchstabens L
aufweisen, wobei im Falle einer L-förmigen Ausgestaltung
der hakenförmige untere Schenkel (9) nach außen und in die
Drehrichtung der Trägerwelle (5) weist und der Kopf (10)
des L-förmigen Transportträgers (6) an der Trägerwelle (5)
starr oder schwenkbar angebracht ist, wobei der Winkel a
zwischen der Tangente (7) der Trägerwelle (5) und dem An
satzschenkel (8) des Transportträgers (6) im Bereich von
20° bis 85° liegt.
3. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideein
richtung (1) eine, zwei, drei, vier, fünf oder mehrere ro
tativ angetriebene im wesentlichen gleichzeitig wirkende
Kreissägeblätter (2) und/oder Kettensägen umfaßt, welche
in gleiche Richtung laufen oder gegenläufig sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem zu
zersägenden Schnittgut (4) um abgelängte Holzscheite, Äste
oder Schnittholz in regelmäßiger oder unregelmäßiger Form
handelt.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerwelle (5)
im wesentlichen eine kreisrunde, ovale, mehreckige, poly
gonale, quadratische, rechteckige, sechseckige, siebenec
kige, achteckige, neuneckige, zehneckige, elfeckige oder
zwölfeckige Querschnittsfläche aufweist und hohl oder mas
siv ausgestaltet ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Vermeidung des
Einwirkens von Querkräften auf die mindestens eine Schnei
deeinrichtung (1) die Transportträger (6) - bei Betrachtung
eines Querschnittes durch die Trägerwelle (5) - im wesent
lichen fluchtend hintereinander liegen, wobei die fluch
tend hintereinander liegenden Transportträger (6) im we
sentlichen lediglich durch schmale Aussparungen (12) für
die Schneideeinrichtungen (1) voneinander getrennt sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle
(13) der Schneideeinrichtung (1) im wesentlichen parallel
zur Trägerwelle (5) der Zuführvorrichtung (3) ausgerichtet
ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel a ein
spitzer Winkel ist um sicherzustellen, daß das Schnittgut
(4) durch einen oder mehrere Transportträger (6) möglichst
frühzeitig festgeklemmt wird und dadurch in seiner Positi
on gesichert einem besonders leichtgängigen Schnitt zu
führbar ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schnittgut (4)
nach dem Schneidvorgang über eine oder mehrere Förder
schnecken (16), Förderbänder, Rutschen oder Rüttelflächen
aus der Holzschneidevorrichtung transportabel ist, wobei
im Falle einer Förderschnecke (16) der Abstand (18) zwischen
den Gängen (17) der Förderschnecke (16) mindestens
etwas größer als die Hälfte der Länge des geschnittenen
Schnittgutes (4) ist und zumindest etwas kürzer ist als
die Länge des geschnittenen Schnittgutes (4).
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der
Förderschnecke (16) eine oder mehrere im Querschnitt im
wesentlichen V-förmig auf die Förderschnecke (16) hin aus
gerichtete und in der Draufsicht im wesentlichen parallel
zur Förderschnecke (16) vorgesehene Leitflächen (22) zur
Heranführung des von der Schneideeinrichtung (1) geschnit
tenen Schnittgutes (4) vorgesehen sind, welche starr oder
um eine untere Drehachse (23) und/oder eine obere Drehach
se (24) zumindest teilweise schwenkbar montiert sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführvor
richtung (3) um eine Drehachse (19) aus dem Wirkungsbe
reich der Schneidvorrichtung (1) vollständig oder teilwei
se herausschwenkbar ist.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse
(19) der Zuführvorrichtung (3) auf der der schrägen Füh
rungsfläche (13) gegenüberliegenden Seite hinter der Trä
gerwelle (5) vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen
oberhalb der Trägerwelle (5) eine gekrümmte Abdeckung (20)
vorgesehen ist, deren Krümmungsradius zumindest etwas grö
ßer als der Abstand zwischen der Achse (21) der Trägerwel
le (5) und dem hakenförmigen Schenkel (9) des Transportträgers
(6) ist, wobei diese Abdeckung (20) eine oder meh
rere im wesentlichen schlitzförmige Aussparungen für die
Durchführung der mindestens einen Schneideeinrichtung (1)
aufweist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle einer
Verklemmung des geschnittenen Schnittgutes (4) an einem
sich nach unten drehenden Transportträger (6) eine in den
Umfang der Transportträger (6) vollständig oder teilweise
eingreifende Leitfläche (22) der Förderschnecke (16) um
eine untere Drehachse (23) schwenkbar ist, wobei durch
diese Schwenkbewegung der Haltemechanismus für die Zuführ
vorrichtung (3) gelöst wird und diese um ihre Drehachse
(19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der Schneideein
richtung (1) ausschwenkt.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb des
Führungsbereiches (15) der Führungsfläche (13) der Zuführ
vorrichtung (3) eine Leitfläche (25) starr oder um eine
obere (26) und/oder untere Drehachse schwenkbar angebracht
ist, welche im wesentlichen parallel zur schrägen Füh
rungsfläche (13) ausgerichtet ist, hiervon im Bereich von
5 cm bis 50 cm beabstandet ist und im wesentlichen nahezu
bis zum äußeren Radius der hakenförmigen Schenkel (9) der
Transportträger (6) in Richtung der Trägerwelle (5) ragt,
wobei im Falle einer Schwenkbewegung der Leitfläche (25)
um die obere Drehachse (26) oder die untere Drehachse der
Haltemechanismus für die Zuführvorrichtung (3) gelöst wird
und diese um ihre Drehachse (19) nach unten aus dem Wir
kungsbereich der Schneideeinrichtung (1) ausschwenkt.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideeinrichtung
(1) oberhalb und/oder außerhalb der Abdeckung
(20) der Zuführvorrichtung (3) mittels einer Abdeckung
(27) und/oder einer starr oder um eine Drehachse (29)
schwenkbar angebrachte, ein- oder mehrschalige Spänefüh
rung (28) im wesentlichen vollständig und dicht abgedeckt
ist, wobei im Falle einer Öffnung der Abdeckung (27)
und/oder der Späneführung (28) der Haltemechanismus für
die Zuführvorrichtung (3) gelöst wird und diese um ihre
Drehachse (19) nach unten aus dem Wirkungsbereich der
Schneideeinrichtung (1) ausschwenkt.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehen
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerwelle
(5) der Zuführvorrichtung (3) auf einer oder beiden Stirn
seiten mittelbar oder unmittelbar ein Antriebsrad (29)
trägt, welches als Druckrolle oder als Zahnrad ausgebildet
ist, wobei dieses Antriebsrad (29) durch ein gegenläufig
rotativ angetriebenes Treibrad (30) in betriebsbereiter
Stellung der Zuführvorrichtung (3) antreibbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001104154 DE10104154C1 (de) | 2001-01-30 | 2001-01-30 | Holzschneidevorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001104154 DE10104154C1 (de) | 2001-01-30 | 2001-01-30 | Holzschneidevorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10104154C1 true DE10104154C1 (de) | 2002-07-25 |
Family
ID=7672237
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001104154 Expired - Fee Related DE10104154C1 (de) | 2001-01-30 | 2001-01-30 | Holzschneidevorrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10104154C1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7399450B2 (en) | 2004-03-16 | 2008-07-15 | Sebastian Zimmer | Cyclone layer reactor |
| DE202005021709U1 (de) | 2005-12-30 | 2009-06-25 | Huber, Christian | Vorrichtung zum Sägen von Holz |
| EP3067117A1 (de) | 2015-03-12 | 2016-09-14 | Biotech Umwelttechnik GmbH | Anordnung zum zerkleinern von werkstücken |
Citations (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE1769186U (de) * | 1958-03-01 | 1958-06-26 | Michael Weinig K G Spezialfabr | Ablaengsaegemaschine mit mechanischem vorschub durch spanntrommel. |
| US4259886A (en) * | 1979-06-20 | 1981-04-07 | Seid Bobby P | Wood cutter and loader |
| DE3314175C1 (de) * | 1983-04-19 | 1984-08-16 | Josef Aigner KG, 8223 Traunreut | Verfahren und Vorrichtung zum Ablängen von Holz |
| DE3917748A1 (de) * | 1989-05-31 | 1990-12-06 | Posch Landmaschinenbau | Vorrichtung zum ablaengen von schnittgut |
-
2001
- 2001-01-30 DE DE2001104154 patent/DE10104154C1/de not_active Expired - Fee Related
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