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DE10103159A1 - Fahrzeugsitz - Google Patents

Fahrzeugsitz

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DE10103159A1
DE10103159A1 DE2001103159 DE10103159A DE10103159A1 DE 10103159 A1 DE10103159 A1 DE 10103159A1 DE 2001103159 DE2001103159 DE 2001103159 DE 10103159 A DE10103159 A DE 10103159A DE 10103159 A1 DE10103159 A1 DE 10103159A1
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seat
vehicle seat
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pads
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DE2001103159
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Publication of DE10103159A1 publication Critical patent/DE10103159A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/70Upholstery springs ; Upholstery
    • B60N2/72Attachment or adjustment thereof
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/58Seat coverings

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Fahrzeugsitz mit auf Gurten (3.1, 3.2, 3.3 usw.) liegenden, gleichdick geschnittenen, offenporigen Schaumstoffpolstern, gekennzeichnet durch Aufteilung in 1 Mittenpolster (5) und 2 Seitenpolster (6.1, 6.2), wobei der Sitzbezug (7) in die beiden Spalte zwischen die Polster gezogen ist und dort durch anthropometrisch geformte Spannleisten (8.1, 8.2) mittels Zugfedern (9) gespannt ist. Gleiche Bausweise für Sitz und Rückenlehne. Vorteile: Sehr gutes Mikroklima, gleichmäßige Druckverteilung.

Description

Die Erfindung betrifft einen Sitz insbesondere für Kraftfahrzeuge.
Dieser besteht heutzutage aus je einem wannenförmigen Gestell (oder einem Rahmen mit aus Federn bestehendem Boden) für den Sitz und die Rückenlehne, ausgefüllt mit je einem formgeschäumten Polster, das mit einem Polsterbezug abgedeckt ist.
Bei allen Vorteilen dieser Bauweise ist jedoch deren Mikroklima unvorteilhaft, da die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit der formgeschäumten Polster wegen ihrer geschlossenporigen Zellstruktur und ihrer geschlossenen Oberflächenhaut völlig unzureichend ist. Mit zusätzlichen offenporigen Polsterschichten zwischen Polsterbezug und Polsterschaum und/oder Luftkanälen sind Verbesserungen möglich, aber der Diffusionswiderstand solcher Sitze ist für ein günstiges Mikroklima nach wie vor zu groß.
Ein zweiter Nachteil heutiger Fahrzeugsitze ist die ungleichmäßige Druckverteilung auf der Sitzfläche, aber auch auf der Rückenfläche. Ursache dafür ist die fehlende anthropometrische Gestaltung dieser Flächen sowie die vom Formschäumprozeß der Polster stammende Ungleichmäßigkeit der Stauchhärte.
Insbesondere für den Rehabilitationsbereich (Rollstühle) sind diese beiden Nachteile bereits mit der Deutschen Patentanmeldung 199 45 379.9 dadurch gelöst worden, dass anstelle der starren Sitz- und Rückenlehnenflächen mit formgeschäumten Polstern Gurte verwendet werden, die mit gleichdick geschnittenem, offenporigem Polsterschaum einen geringen Diffusionswiderstand bewirken und die sich selbsttätig der individuellen Körperform anpassen, wodurch eine gleichmäßige Druckverteilung begünstigt wird. Allerdings fehlen hier Vorschläge über die für Fahrzeugsitze besonders wichtigen Verbindungselemente zwischen Gestell und Polster sowie Polster und Polsterbezug.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, den auf Gurten liegenden gleichdick geschnittenen, offenporigen Polsterschaum zuverlässig und kostengünstig mit dem Sitzgestell und mit dem Polsterbezug zu verbinden, um die Vorzüge der Deutschen Patentanmeldung 199 45 379.9 auch für Fahrzeugsitze anwenden zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 das Schema eines mit Gurten und Medianstütze ausgestatteten Fahrzeug­ sitz-Gestells ohne Polsterung,
Fig. 2 die Befestigung offener Gurtenden an den Seitenrändern des Sitz- und des Rückenlehnengestells,
Fig. 3 die Befestigung schlaufenförmig vernähter Gurtenden an den Seitenrändern des Sitz- und des Rückenlehnengestells,
Fig. 4 den Querschnitt einer Sitzfläche, bei der alle Sitzbänder an den Längs­ seiten und in Sitzmitte miteinander verbunden sind und die als 1 Teil z. B. im Spritzgießverfahren hergestellt ist,
Fig. 5 den Frontalschnitt des gepolsterten Sitzes und
Fig. 6 den Horizontalschnitt der gepolsterten Rückenlehne einschließlich eines verstellbaren Lendenbauschs.
In Fig. 1 ist ein wie üblich aus Blech gezogenes Sitzgestell (1) schematisch dargestellt, an dessen nach außen umgebogenen Seitenrändern (2) Sitzgurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) mit Abstand voneinander befestigt sind, die in Längsmitte des Sitzes von einer am Sitzgestell (1) befestigten Medianstütze (4) unterstützt sind, die einem medianen Gesäßprofil nachgebildet ist (z. B. dem 95. Perzentil des weiblichen Gesäßes). In gleicher Weise sind die Rückengurte (13.1, 13.2, 13.3 usw.) an den Seitenrändern (12) des Rückenlehnengestells (11) befestigt.
In Fig. 2 ist eine bevorzugte Befestigung der Gurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) am Seitenrand (2) des Sitzgestells (1) genauer dargestellt: die Gurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) umschlingen einen Keder (30) und enden U-förmig umgebogen an der Kante (2.1) des Seitenrandes (2). Durch diese Anordnung werden die Gurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) durch ihre eigenen Enden vor der scharfen Kante (2.1) des Seitenrandes (2) geschützt. Fig. 3 zeigt die gleiche Situation. Nur sind die Enden der Gurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) durch eine Naht (31) schlaufenförmig zusammen­ genäht, was die Montage der Gurte erleichtert. Nach der Montage wird der Seitenrand (2) partiell angequetscht, um eine Verschiebung der Gurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) zu verhindern.
In Fig. 4 ist die bereits in der Deutschen Patentanmeldung 199 45 379.9 erwähnte Zusammenfassung aller Sitzgurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) zu einer einzigen, z. B. im Spritzgießverfahren hergestellten Sitzfläche (3) dargestellt, wobei alle Sitzgurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) außen mit Längsstäben (3.10) verbunden sind und in Sitzmitte mit um die Medianstütze (4) klammernden Leisten (3.11). Diese Sitzfläche (3) kann bequem durch Einschieben in die beiden Seitenränder (2) des Sitzgestells (1) montiert werden und durch partielles Einquetschen der Seitenränder (2) gesichert werden. In ähnlicher Weise kann auch eine Rückenfläche einteilig als Spritzgießteil eingesetzt werden. Gegenüber den gewebten Sitzgurten (3.1, 3.2, 3.3 usw.) und Rückengurten (13.1, 13.2, 13.3 usw.) sind die im Spritzgießverfahren erzeugten Gurte der Sitzfläche (3) und der Rückenfläche allerdings steifer, passen sich weniger gut an die individuelle Körperform an und beeinträchtigen somit die Gleichmäßigkeit der Druckverteilung. Dem kann abgeholfen werden, wenn alle gewebten Gurte mit Längsstäben (3.10) und Leisten (3.11) im Spritzgießverfahren miteinander verbunden werden.
In Fig. 5 ist das bereits in Fig. 1 perspektivisch dargestellte Sitzgestell (1) im Frontalschnitt gezeigt. Auf den Sitzgurten (3.1, 3.2, 3.3 usw.) liegt das offenporige, gleichdick geschnittene Mittenpolster (5) und die beiden offenporigen, gleichdick geschnittenen Seitenpolster (6.1, 6.2). Darüber ist der Sitzbezug (7) gespannt, der zwischen Mittenpolster (5) und Seitenpolstern (6.1, 6.2) eingezogen ist und somit Taschen (7.1, 7.2) bildet, in die Spannprofile (8) eingeschoben sind, die mit am Sitzgestell (1) verankerten Zugfedern (9) nach unten gezogen werden. Ähnlich wie die Medianstütze (4) besitzen auch die Spannprofile (8) eine anthropometrische Form, die sich z. B. aus dem 15 cm neben dem Medianschnitt liegenden Sagittal­ schnitt des 95. Perzentil des weiblichen Gesäßes ergibt. Hierdurch wird dem Sitzbezug (7) in die gewünschte dreidimensional geformte Sitzmulde gezwungen. Die Lage und die Profilhöhe der Spannprofile (8) ist derart bemessen, dass auch bei maximaler Eindrücktiefe (z. B. 40%) des Mittenpolsters (5) noch kein Aufsitzen des Gesäßes auf den Spannprofilen (8) erfolgt. Im einfachsten Fall ist eine Zugfeder (9) pro Spannprofil (8.1, 8.2) ausreichend; sicherer sind zwei Zugfedern (9). Bei mehreren Zugfedern (9) kann eventuell auf das Spannprofil verzichtet werden, indem die Zugfedern (9) direkt in die Tasche (7.1) des Sitzbezuges (7) eingehakt werden. Schließlich ist der Sitzbezug (7) wie üblich an allen 4 Seiten des Sitzgestells (1) z. B. an dessen Widerhaken (10) befestigt.
Anstelle einer einbahnigen Ausführung des Polsterbezuges (7) kann auch eine dreibahnige Ausführung durch Zusammennähen an den Taschen (7.1) vorge­ zogen werden, um die Seitenpolster (6.1, 6.2) farbig vom Mittenpolster (5) abzusetzen und/oder um das Mittenpolster (5) mit einem dehnbaren Sitzbezug auszustatten und die Seitenpolster (6.1, 6.2) mit einem nichtdehnbaren Sitzbezug. Erwähnenswert ist noch, dass die Aufteilung in Mittenpolster (5) und Seitenpolster (6.1, 6.2) die Möglichkeit schafft, das Mittenpolster (5) zwecks gleichmäßigerer Sitzdruckverteilung weicher (d. h. mit geringerer Stauchhärte) auszulegen als die dem Seitenhalt dienenden Seitenpolster (6.1, 6.2). Schließlich kann das Mittenpolster (5) auch noch in zwei oder drei Einzelpolster quergeteilt werden und der Sitzbezug (7) durch querliegende anthropometrisch geformte Spannprofile zusätzlich gespannt werden.
In praktisch gleicher Technik ist in Fig. 6 ist das Rückenlehnengestell (11) im Querschnitt dargestellt, mit an den Seitenrändern (12) befestigten Rückengurten (13.1, 13.2, 13.3 usw.), dem Mittenpolster (15), den Seitenpolstern (16.1, 16.2) und mit dem Rückenlehnenbezug (17). Allerdings sind die Mittenpolster (15) und die Seitenpolster (16.1, 16.2) wegen der geringeren Druckbelastung dünner als die entsprechenden Polster des Sitzes. Deshalb liegen die anthropometrisch geformten Spannprofile (18) für die Rückenlehne hinter den Rückengurten (13.1, 13.2, 13.3 usw.) in Laschen (17.1 usw.), die an den Rückenbezug (17) so angenäht sind, dass sie zwischen die Rückengurte (13.1, 13.2, 13.3 usw.) passen. Die Spannprofile (18.1, 18.2) werden mit Zugfedern (19) nach hinten gezogen. Außen ist der Rückenbezug (17) z. B. an Widerhaken (20) des Rückenlehnen­ gestells (11) befestigt.
Wegen der geringeren Dicke des Mittenpolsters (15) gegenüber dem Mittenpolster (5) des Sitzes ist die Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit und damit das Mikro­ klima dieser Rückenlehne noch günstiger als diejenige des Sitzes. Daher wäre es kontraproduktiv, die heutzutage übliche elektropneumatische Lendenbausch­ verstellung anzuwenden, weil hierbei der ganze Lendenbereich durch ein völlig undurchlässiges Luftkissen abgedeckt wird. Etwas besser ist die bei Fahrzeug­ sitzen bekannte Schukra-Lendenabstützung. Noch günstiger ist eine biegsame Lendenplatte (21), die hinter den Rückengurten (13.1, 13.2, 13.3 usw.) liegt und die einen Lochanteil von mindestens 50% ihrer Gesamtfläche besitzt. Sie ist mit dem Seil (22) mit der einen Seite des Rückenlehnengestells (11) verbunden und kann mit dem Bowdenzug (23) so gestrafft werden, dass eine Vorwölbung im Lendenbereich erreicht wird. Durch einen zweiten, senkrecht in Lehnenmitte wirkenden Bowdenzug (24) kann eine Höhenveränderung der Lendenplatte (21) gegen die Kraft einer Gegenfeder (25) bewirkt werden. Beide Bowdenzüge (23, 24) können in bekannter Weise elektrisch, aber auch manuell über 2 Drehspindeln oder 2 Rasthebel oder über einen einrastenden Joystick betätigt werden.

Claims (6)

1. Fahrzeugsitz mit einer anthropometrisch geformten Sitzfläche, die aus am Sitzgestell (1) befestigten Gurten (3.1, 3.2, 3.3 usw.) und einer Medianstütze (4) besteht und die mit gleichdick geschnittenem, offenporigem Schaumstoff gepol­ stert ist, dadurch gekennzeichnet, dass
  • a) das Sitzpolster in 1 Mittenpolster (5) und 2 Seitenpolster (6.1, 6.2) aufgeteilt ist,
  • b) der Polsterbezug (7) in die beiden Spalte zwischen Mittenpolster (5) und Seitenpolstern (6.1, 6.2) eingezogen ist und dort direkt mit Zugfedern (9) straff gezogen ist oder über im Einzug (7.1) des Polsterbezuges (7) oder in Schlaufen (17.1 usw.) steckende, anthropometrisch geformte Spannprofile (8) mittels der Zugfedern (9) straff gezogen ist und
  • c) der Polsterbezug (7) in bekannter Weise außen am Sitzgestell befestigt ist.
2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenlehne in gleicher Weise wie der Sitz aufgebaut ist mit 1 Mittenpolster (15), 2 Seitenpolstern (16.1, 16.2), dem Rückenbezug (17), 2 Spannprofilen (18.1, 18.2) und Zugfedern (19).
3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Enden der Gurte (3.1, 3.2, 3.3 usw.) bzw. der Gurte (13.1, 13.2, 13.3 usw.) so um einen Keder (30) und um die scharfe Kante des Seitenrandes (2) gebogen sind, dass diese Enden als Kantenschutz ihrer eigenen Gurte wirken.
4. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stauchhärte der Seitenpolster (6.1, 6.2) bzw. (16.1, 16.2) gegenüber der Stauchhärte der Mittenpolster (5) bzw. (15) unterschiedlich ist.
5. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Sitzbezuges (7) und des Rückenlehnenbezuges (17) über den Mittenpolstern (5) bzw. (15) und über den Seitenpolstern (6.1, 6.2,) bzw. (16.1, 16.2) unterschiedlich ist.
6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass hinter den Rückenlehnengurten (13.1 usw.) eine Lendenplatte mit großem Lochanteil (21) angeordnet ist, die über Seile oder Bowdenzüge (23, 24) in Höhe und Vorwölbung einstellbar ist.
DE2001103159 2001-01-24 2001-01-24 Fahrzeugsitz Withdrawn DE10103159A1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP1616749A3 (de) * 2004-07-13 2009-12-23 Seat, S.A. Kraftfahrzeugsitz
FR3149257A1 (fr) * 2023-05-30 2024-12-06 Faurecia Sièges d'Automobile Elément de siège de véhicule, notamment automobile

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EP1616749A3 (de) * 2004-07-13 2009-12-23 Seat, S.A. Kraftfahrzeugsitz
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