DE10103575A1 - Maschine,vorzugsweise Strömungsmaschine, z.B. Pumpe, Rührwerk oder dergleichen - Google Patents
Maschine,vorzugsweise Strömungsmaschine, z.B. Pumpe, Rührwerk oder dergleichenInfo
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Abstract
Es wird eine Strömungsmaschine, an Beispiel eines Rührwerks und einer Pumpe beschrieben, wobei als mediumseitige Dichtung eine Gleitringdichtung (10) vorgesehen ist, die in einer koaxialen Ausnehmung (7) der Radnabe (6) angeordnet ist. Zur Verhinderung von Partikelablagerungen und Verzopfungen im Bereich der Dichtung ist vorgesehen, daß die Nabe (6) in eine topfförmige Gehäuseausnehmung (3) des Dichtungsgehäuses unter Ausbildung eines konischen Ringspalts (9) eingreift, wobei an der Außenseite der Nabe (6) eine Spiraleinrichtung (10) angeformt ist, so daß beim Drehen der Nabe eine Strömung erzeugt wird, die einer Ablagerung von Partikeln und Fasern in dem Ringspalt und damit auch an der Dichtung entgegenwirkt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Maschine, vorzugsweise Strömungsmaschine, z. B.
Pumpe, Rührwerk oder dergleichen mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruchs 1 sowie ein Rad, als Laufrad oder Propeller ausgebildet, mit den
Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 24.
Aus der EP 0 252 037 B1 ist eine Dichtungseinrichtung für ein Rührwerk oder
eine Pumpe bekannt, die bereits eine im Bereich eines Ringspalts zwischen der
Nabe des angetriebenen Rads und einer Gehäuseaufnahme eine
Spiraleinrichtung vorsieht, um einer Artikelablagerung in dem Ringspalt durch
Erzeugung einer aus dem Ringspalt gerichteten Strömung entgegenzuwirken.
Die Spiraleinrichtung ist bei dieser bekannten Einrichtung dadurch ausgebildet,
daß in der Innenwandung der Gehäuseaufnahme und in der Außenwandung
der in die Gehäuseaufnahme eingreifenden Nabe eine spiralförmige
Oberflächenstruktur ausgeformt ist. Der Ringspalt ist als zylindrischer Ringspalt
zwischen diesen einander gegenüberliegenden konzentrischen,
gewissermaßen mit Außen- und Innengewinde versehenen Wandungen
ausgebildet. Bei Drehung der Nabe in der Gehäuseaufnahme entsteht in dem
Ringspalt eine nach außen gerichtete Strömung, mit der Partikel nach außen
transportiert werden sollen. Am oberen Rand der Gehäuseaufnahme ist eine
Schneideinrichtung ausgebildet, indem an dem ringförmigen Rand der
Gehäuseaufnahme und an der Nabe Schneidkanten ausgebildet sind, die bei
Drehung der Nabe miteinander zusammenwirken und die Partikel möglichst
stark verkleinern sollen. Diese Einrichtung ist konstruktiv relativ aufwendig, da
sie eine Bearbeitung jeweils mehrerer miteinander zusammenwirkender,
besonders bearbeiteter Flächen vorsieht. Es können Störungen im Betrieb
auftreten, insbesondere, wenn größere Mengen an größeren Partikeln
vorhanden sind, denn einerseits wird durch die Zerkleinerung der Partikel die
Menge an in dem Ringspalt sedimentierbarem Material erhöht und andererseits
können im Bereich der Schneideinrichtung selbst Verstopfungen eintreten,
insbesondere wenn einmal ein gewisser Verschleiß der Schneideinrichtungen
eingetreten ist.
Aus der US 6 053 500 A ist eine andere Dichtungseinrichtung für eine Welle
eines Pumpenlaufrads bekannt. Bei dieser Einrichtung ist im Bereich der
Innenwandung der Gehäuseausnehmung, in die die Nabe des Pumpenrads
eingreift, ein gehäusefest in der Gehäusewandung der Ausnehmung
ausgeformter Schraubengang vorgesehen, um einer Partikelablagerung
entgegenzuwirken. Bei Drehung der Nabe in der Gehäuseausnehmung entsteht
eine Strömung in der Gehäuseausnehmung, mit der Partikel in gewissen
Maßen außen mitgenommen werden.
Aus der EP 0 542 530 B1 ist eine Dichtung für eine Welle vorgesehen, bei der
das Dichtungselement selbst spiralförmige Struktur aufweist und dadurch bei
der Drehung der Welle eine im Bereich der Dichtung nach außen gerichtete
Strömung erzeugt wird, wodurch einer Ablagerung von Partikeln in gewissem
Umfang entgegengewirkt wird.
Aus der EP 0 879 977 A2 ist eine weitere Dichtungseinrichtung für eine Welle
bekannt, bei der das aus polymerem Werkstoff bestehende Dichtungselement
Dichtlippen mit unterschiedlich steilem Kegelwinkel aufweisen, welche mit der
umfangsseitigem Dichtfläche auf der Welle zusammenwirken, wobei die Welle
in diesem Bereich wendelförmig verlaufenden Nuten mit Nuttiefe weniger als
15 µm aufweist, um zur Schmierung der Dichtkanten während der Drehung der
Welle Schmiermittel in den Dichtungsbereich zurück zu transportieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschine der eingangs
genannten Art im Bereich der Dichtung und Lagerung der Welle so auszubilden,
daß eine Ablagerung von Partikeln im Bereich der mediumseitigen Dichtung der
Welle auf konstruktiv einfache Weise mit möglichst hoher Funktionssicherheit
entgegen gewirkt wird. Es werden dabei auch Ausführungen angestrebt, mit
denen einem Umwickeln der Nabe mit in dem Medium eventuell enthaltenen
faserigen Bestandteilen entgegengewirkt wird. Ferner liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, ein Rad, vorzugsweise als Propeller oder Laufrad einer
solchen Maschine ausgebildet, zu schaffen, das einer Ablagerung von Partikeln
in seinem Lager und einem Umwickeln der Nabe entgegenwirkt.
Diese Aufgabe löst die Erfindung mit einer Maschine gemäß Anspruch 1 sowie
einer Maschine gemäß Anspruch 11 sowie mit einem Rad, das als Laufrad oder
Propeller gemäß Anspruch 24 oder Anspruch 25 ausgebildet ist.
Durch Ausgestaltung des Ringspalts mit zum Austritt hin zunehmendem
Außendurchmesser wird eine konische Ausbildung des Ringspalts erhalten.
Diese verstärkt die bei der Drehung der Nabe aufgrund der Spiraleinrichtung
erzeugte Strömung im Ringspalt im Sinne einer ausgeprägten nach außen
gerichteten vorzugsweise spiralförmigen Strömung. Durch zunehmenden
Querschnitt des Ringspalts wird die nach außen gerichtete Strömung ebenfalls
verstärkt und einer Verstopfung des Ringspalts entgegengewirkt.
Die Spiraleinrichtung ist drehfest mit der Nabe ausgebildet, vorzugsweise als
spiralförmig an der Außenwandung der Nabe verlaufende Erhöhungen oder
Vertiefungen. Die spiralförmigen Erhöhungen oder Vertiefungen können sich als
zusammenhängende kontinuierlichen Spiralen um die Nabe erstrecken, sie
können aber auch als unterbrochene Spiralabschnitte nur bereichsweise
ausgebildet sein. Bei bevorzugten Ausführungen sind die spiral- oder
schraubenförmigen Ausformungen unmittelbar in der Außenwand der Nabe
ausgeformt, gewissermaßen als spiral- oder schraubenförmige
Oberflächenstrukturierung in Art eines Außengewindes. Die Innenwandung der
topfförmigen Gehäuseausnehmung, in die die derart ausgestaltete Nabe unter
Ausbildung des Ringspaltes eingreift, kann als vorzugsweise konische oder
kegelförmige Innenfläche ausgebildet sein. Auf eine mit der nabenseitigen
Spiraleinrichtung zusammenwirkende Spiraleinrichtung im Bereich der
Innenwandung der Gehäuseausnehmung - muß aber nicht - kann verzichtet
werden, wodurch sich fertigungstechnische Vorteile ergeben. Auch auf eine
Schneideinrichtung im Bereich des Ringspalts kann verzichtet werden, denn mit
den obengenannten Maßnahmen wird im Bereich des Ringspalts eine
besonders starke und effektive nach außen gerichtete Strömung erzeugt, die
den Abtransport auch relativ großer Partikel und insbesondere von Fasern
sicherstellt.
Abgesehen davon wird die Ablagerung von Partikeln im Ringspalt auch durch
eine besondere Anordnung und Ausgestaltung der Dichtung verhindert. Die
Radnabe kann hierzu eine an der vom Rad abgewandten Stirnseite hin offene
koaxiale Ausnehmung aufweisen, in der zumindest ein Teil der Dichtung
angeordnet ist. Die Dichtung kann einen eine gehäuseseitige Dichtfläche
aufweisenden gehäusefesten Gleitring aufweisen, der im Bereich einer von der
Welle durchsetzten Gehäuseöffnung angeordnet ist. Als weiteren Bestandteil
kann die Dichtung einen mit der Welle bzw. Nabe drehfesten Gleitring
aufweisen, der innerhalb der Ausnehmung der Nabe angeordnet ist. Er kann mit
einem eine Wellen- oder nabenseitige Dichtfläche aufweisenden elastischen
Dichtelement zusammenwirken, das ebenfalls innerhalb der Ausnehmung der
Nabe angeordnet ist. Der Ringspalt, der zwischen der Außenwandung der Nabe
und der Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung ausgebildet ist,
ist somit zwar in unmittelbarer Nähe der Dichtung ausgebildet, jedoch mit
radialem und/oder axialem Abstand der Dichtung angeordnet, denn der
Ringspalt befindet sich an der Außenseite der Nabe, während die Dichtung
weitgehend innerhalb der inneren koaxialen Ausnehmung der Nabe angeordnet
ist. Somit wird einerseits die Bildung von Ablagerungen von Partikeln durch die
Strömung im Ringspalt verhindert und andererseits wird aufgrund der
geschützten Anordnung der Dichtung innerhalb der Ausnehmung in der Nabe
erreicht, daß die Dichtung für eine Ablagerung von Partikeln nicht zugänglich
bzw. nicht umströmt ist und aufgrund der besonderen Ausgestaltung mit
Gleitringen auch die Gefahr von Beschädigung der Dichtung durch eventuelle
Ablagerungen reduziert wird. Der gehäusefeste Gleitring und/oder der mit der
Welle bzw. der Nabe drehfeste Gleitring kann aus keramischem Material, z. B.
Siliciumcarbid ausgebildet sein. Mit diesem Material ergeben sich besonders
gute Gleit- und Dichtungseigenschaften und besondere Robustheit gegen
Beschädigungen durch Partikelablagerungen und Verzopfungen.
Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen ist vorgesehen, daß die Ausnehmung
in der Nabe sich von der vom Rad abgewandten Stirnseite der Nabe entlang
der Hälfte oder einem Drittel der axialen Länge der Nabe erstreckt. Damit wird
ausreichend Bauraum für die Dichtung erhalten.
Bei bevorzugten Ausführungen, die eine besonders starke Strömung im
Ringspalt erbringen, ist vorgesehen, daß die Spiraleinrichtung sich an der
Außenseite der Nabe von dem vom Rad abgewandten Stirnende der Radnabe
bis zur Unterseite des Rads hin oder bis in eine Position mit vorzugsweise
geringem axialem Abstand von der Unterseite des Rads hin erstreckt. Als
günstig für die wirkungsvolle Strömung im Ringspalt erweist sich, wenn die
Spiraleinrichtung sich zunächst über die gesamte axiale Länge des
Außenumfangs des Nabenabschnitts erstreckt, der in die topfförmige
Gehäuseausnehmung eingreift und mit der Innenwandung der
Gehäuseausnehmung unmittelbar den Ringspalt bildet. Durch eine Fortsetzung
der Spiraleinrichtung an der Außenseite der Nabe bis hin zur Unterseite des
Rads hin kann hierbei den Abtransport der Partikel vom Bereich des Austritts
des Ringspalts verstärken und somit Verstopfungen des Ringspalts vorbeugen.
Eine besonders effektive Strömung kann erreicht werden, wenn die
Spiraleinrichtung in die Arbeitsflächen des Rads, vorzugsweise in die
Radschaufeln übergehend ausgebildet ist.
Bei bevorzugten Ausführungen des Propellers kann die Nabe des Propellers in
dem Bereich, wo die Propellerflügel angeformt sind, eine Verdickung des
Nabenaußendurchmessers aufweisen, so daß zwischen diesem Nabenbereich,
in dem die Propellerflügel angeordnet sind, und den daran anschließenden
Nabenbereich, der von den Propellerflügeln entfernt ist, ein Übergangsbereich
ausgebildet ist, der abgeschrägt, abgestuft oder abgerundet sein kann. Die
Verdickung der Nabe ist insbesondere bei Ausführungsbeispielen von
Propellern mit mehr als zwei Flügeln vorgesehen, z. B. bei einem dreiflügligem
Propeller. Bei zweiflügligen Propellern kann auf die Verdickung der Nabe meist
verzichtet werden. Die Verdickung ist bei Propellern mit mehreren Flügeln
erforderlich oder zumindest zweckmäßig, um die Anformung der Propellerflügel
am Außenumfang der Nabe unterzubringen. Insbesondere aus
Fertigungsgründen wird die Verdickung bei Propellern mit relativ großem
Durchmesser im wesentlichen kugelförmig ausgebildet, bei Propellern mit
kleinerem Durchmesser kann die Verdickung als zylinderförmiger Abschnitt
ausgebildet sein.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im nachfolgenden
anhand der Figuren näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Schnittansicht eines Rührwerks im Bereich des Propellers
und des Dichtungsgehäuses;
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Schnittansicht eines Rührwerks mit
größerem Propeller;
Fig. 3 eine Schnittansicht einer Pumpe im Bereich des Laufrads und des
Dichtungsgehäuses.
Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 handelt es sich um ein Tauchrührwerk
zum Einsatz unter Wasser, z. B. in Klärbecken. Das Rührwerk weist ein ortsfest
unter Wasser anordenbares Gehäuse 1 auf. In Fig. 1 ist der obere Abschnitt
des Gehäuses 1 im Bereich des Dichtungsgehäuses 2 gezeigt. In dem
Dichtungsgehäuse 2 ist eine topfförmige Gehäuseausnehmung 3 ausgebildet,
durch die die motorisch angetriebene Welle 4 hindurchkragt. An dem
durchgreifenden freien Ende der Welle 4 ist ein Propeller 5 drehfest
angeordnet. Die Propellernabe 6 greift dabei in die topfförmige
Gehäuseausnehmung 3 ein. Sie verläuft koaxial mit der topfförmigen
Ausnehmung 3 unter Ausbildung eines ringspaltförmigen Raums zwischen der
Innenwandung der Gehäuseausnehmung 3 und der Außenwandung der Nabe
6.
Die Unterseite des Propellers 5, d. h. der untere Rand der Propellerblätter ist mit
Abstand a oberhalb des oberen freien Rands der topfförmigen
Gehäuseausnehmung 3 angeordnet. Die Nabe 6 erstreckt sich auf der vom
Propeller abgewandten Seite in die topfförmige Ausnehmung 3 hinein und reicht
bis zum Bereich des Bodens der Gehäuseausnehmung 3. Das vom Propeller
abgewandte Stirnende der Nabe 3 ist dabei mit geringem Abstand, Abstand b,
vom Grund der Gehäuseausnehmung 3 angeordnet.
In der Nabe 6 ist an dem vom Propeller 5 abgewandten Stirnende eine koaxiale
zylindrische Ausnehmung 7 angeordnet, die einen topfförmigen Aufnahmeraum
bildet, in den eine auf der Welle 4 angeordnete Dichtung 8 eingreift. Im
gesamten Raum außerhalb des Gehäuses 1 und somit auch in der
Gehäuseausnehmung 3 und in der Ausnehmung 7 der Nabe 6 ist das Medium,
vorzugsweise Wasser, in dem das Rührwerk, das als Tauchrührwerk
ausgebildet ist, steht und das von dem Rührwerk durch Rühren mittels des
Propellers 5 bewegt wird.
Die Dichtung 8 bildet eine mediumseitige Abdichtung zwischen dem Gehäuse,
d. h. zwischen dem Dichtungsgehäuse 2 und Nabe 3 und Welle 4. Die Dichtung
ist als Gleitringdichtung ausgebildet. Sie weist einen Gleitring 81 auf, der in
einer in einem abgestuften Rand am Grund der Gehäuseausnehmung 7
angeordneten Winkelmanschette 82 unter Ausbildung einer gehäuseseitigen
Dichtfläche gehäusefest angeordnet ist. Der Gleitring 81 ist aus keramischem
Material ausgebildet, z. B. Siliciumcarbid. Er umgibt die Welle 4, verbleibt jedoch
bei Drehung der Welle 4 gehäusefest, so daß also die Welle 4 in dem
feststehenden Gleitring 81 gleitend dreht. Auf dem Gleitring 81 stützt sich ein
Gleitring 83 ist ab, der ebenfalls die Welle 4 umgibt. Der innere Durchmesser
des Gleitrings 83 ist jedoch deutlich größer als der Innendurchmesser des
Gleitrings 81 und als der Außendurchmesser der Welle 4. Der Gleitring 83 ist
aus entsprechendem Material wie der Gleitring 81, d. h. ebenfalls aus
keramischem Material, z. B. Siliciumcarbid. Der Gleitring 83 ist drehfest mit der
Nabe 6 verbunden. Als Verbindungselement ist ein Gummibalg 84 vorgesehen,
der auf der Welle 4 gelagert und sich mit seinem einen Stirnende an dem
Gleitring 83 und sich mit seinem anderen Stirnende an der inneren Grundfläche
der Ausnehmung 7 in der Nabe unter Ausbildung einer nabenseitigen
Dichtfläche abstützt. Der Gummibalg 84 wird dabei von einer den Gummibalg
umgebenden Schraubenfeder 85 axial gespannt, so daß er mit seinem einen
Ende dicht und drehfest an die Grundfläche in der Ausnehmung 7 der Nabe 3
gepreßt wird und sein anderes Stirnende an den Gleitring 83 axial angepreßt
wird.
Die Nabe 6 ist so ausgebildet, daß sie sich zu ihrem von dem Propeller 5
abgewandten Stirnende hin verjüngt, so daß die Außenseite der Nabe 6, d. h.
die Außenwandung der Nabe 6 im ,wesentlichen konisch ist. Ebenfalls konisch
ist die Innenwandung der topfförmigen Ausnehmung 3.
Der zwischen der Außenseite der Nabe 6 und der Innenwandung der
topfförmigen Gehäuseausformung 3 gebildete Ringspalt 9 erweitert sich zum
oberen Austrittsende hin. Sowohl der Außendurchmesser als auch der
Innendurchmesser des Ringspalts nehmen über den Verlauf des Ringspalts 9
von innen nach außen hin zu. Dabei nimmt der Außendurchmesser stärker zu
als der Innendurchmesser. Der jeweilige Zuwachs ist gleichmäßig,
vorzugsweise konstant, über den Verlauf von innen nach außen, so daß der
Querschnitt des Ringspalts in axialer Richtung von innen nach außen also
kontinuierlich zunimmt.
In Fig. 1 ist der Konuswinkel α der Nabe 6, der Konuswinkel γ der topfförmigen
Gehäuseausnehmung 3 und der Konuswinkel β der konischen Erweiterung des
Ringspalts 9 eingezeichnet. Der Winkel α ist der Winkel, den die zentrale Achse
A der Nabe 6 mit der Außenwandung der Nabe 6 bildet, wobei die Schenkel
des Winkels α in einer Schnittebene liegen, in der die Achse A liegt. Der Winkel
α liegt bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel bei 1°. Der Winkel γ
ist der Winkel, der die mit der zentralen Achse A der Nabe 6 fluchtende zentrale
Achse der Gehäuseausnehmung 3 mit der Innenwandung der
Gehäuseausnehmung 3 bildet, wobei die Schenkel des Winkels γ in einer
Schnittebene liegen, in der die Achse A liegt. Der Winkel γ liegt bei dem in Fig.
1 dargestellten Ausführungsbeispiel bei 2°. Der Winkel β ist der Winkel der
konischen Erweiterung des Ringspalts 9, wobei der Winkel β zwischen der
Außenwandung der Nabe 6 und der Innenwandung der Gehäuseausnehmung 3
gebildet ist, wobei die Schenkel des Winkels β in einer Schnittebene liegen, in
der die Achse A liegt. Der Winkel β liegt bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel bei 2°.
Bei abgewandelten Ausführungsbeispielen, die vom Grundsatz her den
konstruktiven Aufbau wie das Ausführungsbeispiel in Fig. 1 aufweisen, können
die Winkel α, γ und β andere Werte haben. Der Winkel α kann einen Wert
aufweisen, der im Bereich zwischen 0,5° bis 10° liegt. Der Winkel γ kann einen
Wert aufweisen, der im Bereich zwischen 1° bis 13° liegt und der Winkel β kann
einen Wert aufweisen, der im Bereich zwischen 0,5° und 3° liegt.
Auf der konischen Außenwandung der Nabe 6 ist eine spiralförmige Erhebung
10 ausgebildet, die sich, die Nabe spiral- oder schraubenartig umgebend, von
dem vom Propeller abgewandten Stirnende der Nabe bis zur Unterseite des
Propellers 5 erstreckt. Diese sich spiralförmig um die äußere Umfangsfläche
der Nabe 6 erstreckende Erhebung 10 ist als eine im Querschnitt im
wesentlichen rechteckige Erhebung gegenüber der Nabenaußenwandung
ausgebildet. Die radiale Höhe y der Erhebung nimmt entlang ihres Verlaufs
zum Propeller hin zu, so daß zwischen der radialen Außenseite der Erhebung
und der Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung 3 ein im
wesentlichen konstanter Spalt mit radialer Breite x gebildet wird.
Demgegenüber nimmt, wie bereits erwähnt, die Querschnittbreite q des
Ringspalts zwischen der Außenwandung der Nabe 6 und der Innenwandung
der topfförmigen Gehäuseausnehmung mit dem Winkel β in axialer Richtung
nach außen hin zu, weil die Innenwandung der Ausnehmung 3 stärker konisch
ist als die Konizität der Außenwandung der Nabe 6 ist. Die Konizität der
spiralförmigen Ausformung 10 ist gleich wie die Konizität der Innenwandung der
topfförmigen Ausnehmung 3 des Gehäuses, d. h. jeweils mit Konuswinkel γ, so
daß im Bereich der spiralförmigen Ausformung jeweils die lichte Spaltbreite x
zur Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung 3, wie oben erwähnt,
konstant ist.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die Querschnittsbreite
q des ringförmigen Spalts 9 ausgangsseitig bei 3,5 mm. Die radiale Höhe y der
spiralförmigen Ausformung 10 liegt ausgangsseitig, d. h. im Bereich des
Ausgangs des Ringspalts 9 bei mindestens 3 mm. Im bodenseitigen Bereich
des Ringspalts 9 ist die radiale Höhe y entsprechend geringer. Der Abstand x
ist über die gesamte axiale Länge des Ringspalts 9 konstant und liegt bei
maximal 0,5 mm.
Bei abgewandelten Ausführungsbeispielen, die vom Grundsatz her gleichen
konstruktiven Aufbau wie das Ausführungsbeispiel in Fig. 1 aufweisen, kann der
Abstand x in einem Bereich von 0,2 mm bis 3 mm liegen und zwar
vorzugsweise konstant bei einem ausgewählten Wert in diesem Bereich. Die
radiale Höhe y der spiralförmigen Ausnehmung 10 kann im Bereich von 2 mm
bis 10 mm liegen. Vorzugsweise ist auch bei diesen abgewandelten
Ausführungsbeispielen vorgesehen, daß die radiale Höhe y zum Propeller hin
zunimmt, d. h. im propellernahen Bereich ihre maximale Höhe aufweist. Die
Querschnittsbreite q des ringförmigen Spalts 9 kann bei diesem
abgewandeltem Ausführungsbeispiel in einen Bereich zwischen 2,2 mm bis 13 mm
liegen. Auch bei diesen abgewandelten Ausführungsbeispielen ist diese
Querschnittsbreite q des ringförmigen Spalts 9 vorzugsweise nicht konstant
über die axiale Erstreckung des Spalts, sondern die Querschnittsbreite q nimmt
zum Propeller hin, d. h. zum Ausgang des Spalts 9 hin unter Ausbildung des
Winkels β zu.
Die spiralförmige Ausformung 10 in Verbindung mit dem Ringspalt 9 bildet eine
Strömungsleiteinrichtung, die bei Drehung des Propellers 5 mit der Nabe eine
von der Dichtung 8 weggerichtete Strömung in der topfförmigen
Gehäuseausformung 3 erzeugt, mit der eine Ablagerung von Partikeln in dem
Medium im Bereich der Dichtung bzw. im Bereich des Grunds der topfförmigen
Gehäuseausformung 3 entgegen gewirkt wird. D. h. die in dem Spalt 9 drehende
Nabe mit der spiralförmigen Ausformung 10 erzeugt eine nach dem Prinzip
einer Schneckenpumpe fördernde Wirkung, die das Medium mitsamt der
eventuellen Ablagerungen aus dem Ringspalt 9 herausfördert.
Die Welle 4 ist mit einem in Fig. 1 nicht dargestellten Elektro-Motor,
gegebenenfalls über ein zwischengeschaltetes Getriebe, antriebsmäßig
verbunden. Die Welle 4 kann hierbei auch unmittelbar als die
Motorabtriebswelle ausgebildet sein. Der nicht dargestellte Motor ist in dem
Gehäuse in einem Abschnitt gelagert, der als sogenanntes Motorgehäuse 15
ausgebildet ist. Der obere Abschnitt dieses Motorgehäuses 15 ist in Fig. 1
gezeigt. In dem Motorgehäuse 15 ist ein Drehlager 16 abgestützt, in dem die
das Lager hindurchgreifende Welle 4 drehgelagert ist. Zur Abdichtung der Welle
4 zwischen dem Motorgehäuse 15 und dem übrigen Gehäuse, d. h. dem
Dichtungsgehäuse 2 ist eine Gleitringdichtung 18 vorhanden. Die
Gleitringdichtung 18 ist gleich aufgebaut wie die Gleitringdichtung 8. Sie weist
einen mit dem Motorgehäuse über eine Winkelmanschette 182 drehfest
angeordneten keramischen Gleitring 181 und einen mit der Welle 4 drehfesten
keramischen Gleitring 183 auf, der über einen mit der Welle 4 drehfesten
Gummibalg 184 mittels einer den Gummibalg 184 umgebenden
Schraubenfeder 185 beaufschlagt ist. Der Gummibalg 184 mit der
Schraubenfeder 185 stützt sich axial an zwei Ringscheiben 186 ab, die an
einem in einer radialen Nut 187 aufgenommenen Sprengring 188 ihrerseits
axial abgestützt sind.
In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel eines Rührwerks mit größerem Propeller
dargestellt. Das Rührwerk ist gleich aufgebaut wie bei dem Ausführungsbeispiel
in Fig. 1, wobei jedoch der Propeller 5 größer dimensioniert ist und anders
geformt ist hinsichtlich Größe und Form der Propellerblätter und hinsichtlich
Durchmesser und Ausgestaltung der Nabe 6. Die Nabe 6 weist zwei axial
hintereinander angeordnete Abschnitte unterschiedlicher Konizität auf. Der
Konuswinkel α zwischen der zentralen Achse A und der Außenwandung der
Nabe 6 ist in diesen beiden Abschnitten also unterschiedlich groß und zwar in
dem vom Propeller entfernten Abschnitt 61 liegt dieser Winkel α1 bei 2° und in
dem axial daran anschließenden propellernahen Abschnitt 62 liegt der Winkel
α2 bei 9°. Entsprechend ist die topfförmige Gehäuseausnehmung 3
ausgebildet. Sie weist einen bodennahen Abschnitt 31 auf, der geringere
Konizität als der ausgangsseitige Abschnitt 32 besitzt. Der Konuswinkel γ1 des
bodenseitigen Abschnitts 31 liegt bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 2 bei 3°.
Der Konuswinkel γ2 des axial daran anschließenden Abschnitts 32, der sich bis
zum Ausgang der topfförmigen Ausformung 3 erstreckt, beträgt bei dem
dargestellten Ausführungsbeispiel 10°. Es ergibt sich damit, daß der zwischen
der Außenwandung der Nabe 6 und der Innenwandung der
Gehäuseausnehmung 10 ausgebildete ringförmige Spalt 9 ebenfalls zwei axial
hintereinander angeordnete Abschnitte 91, 92 aufweist. Sie nehmen jeweils
zum Propeller hin zu und zwar der Abschnitt 91 des Ringspalts 9 mit dem
Winkel β1 und der Abschnitt 92 mit dem Winkel β2. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die Winkel β1 und β2 jeweils gleich. Sie liegen bei 1°.
Die radiale Höhe y der spiralförmigen Ausformung 10 liegt im Bereich des
Ausgangs des ringförmigen Spalts 9 bei 4 mm. In entsprechender Weise wie
bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 nimmt die radiale Höhe y vom
propellerfernen Ende zum propellernahen Ende hin zu. Diese Zunahme ist so
dimensioniert, daß die radiale Breite x des lichten Spalts zwischen der
Außenseite der spiralförmigen Erhebung 10 und der Innenwandung der
Gehäuseausnehmung 3 über die gesamte axiale Erstreckung des ringförmigen
Spalts 9 konstant ist. Im Falle des Ausführungsbeispiels in Fig. 2 ist dieser
Abstand x konstant 1 mm.
Bei abgewandelten Ausführungsbeispielen, die den im Prinzip gleichen
konstruktiven Aufbau wie das Ausführungsbeispiel in Fig. 2 aufweisen, können
die Konuswinkel α1 und α2 der Nabe 6 und die Konuswinkel γ1 und γ2 der
Gehäuseausnehmung 3 andere Werte aufweisen. Der Konuswinkel α1 liegt bei
diesen Ausführungsbeispielen vorzugsweise bei einem Wert zwischen 0,5° bis
10° und der Konuswinkel α2 jeweils größer und zwar bei einem Wert bis zu 15°.
Der Konuswinkel γ1 der Gehäuseausformung 3 liegt vorzugsweise in einem
Bereich von 1° bis 13° und der Konuswinkel γ2 entsprechend größer
vorzugsweise in einem Bereich bis 18°. Die radiale Breite q des Ringspalts 9
kann bei diesen Ausführungsbeispielen vorzugsweise 2,2 mm bis 13 mm
liegen. Die radiale Höhe y der spiralförmigen Erhebung 10 kann vorzugsweise
im Bereich zwischen 2 mm bis 10 mm liegen und zwar vorzugsweise ebenfalls
zum Propeller hin zunehmend. Der Abstand x zwischen der Außenseite der
spiralförmigen Erhebung 10 und der Innenwandung der Gehäuseausformung 3
ist auch bei diesen abgewandelten Ausführungsbeispielen vorzugsweise
konstant. Dieser konstante Abstand x liegt vorzugsweise bei Werten zwischen
0,2 mm bis 3 mm.
Bei abgewandelten Ausführungsbeispielen kann die Außenwandung der Nabe
6 auch nicht konisch, d. h. z. B. zylindrisch ausgebildet sein. Es kann im
Unterschied zu den Ausführungsbeispielen in Fig. 1 und 2, bei dem die
Innenwandung der topfförmigen Ausnehmung 3 bzw. der beiden axialen
Abschnitte 31, 32 der topfförmigen Gehäuseausnehmung 3 des Gehäuses als
Wandung ohne irgendwelche Erhöhungen oder Vertiefungen ausgebildet ist,
auch vorgesehen sein, daß eine spiralförmige Ausformung auch auf der
Innenfläche der topfförmigen Ausnehmung 3 ausgebildet ist. Ferner können
alternativ oder zusätzlich zu den spiralförmigen Erhebungen auf der
Außenwandung der Nabe bzw. auf der Innenwandung der topfförmigen
Ausnehmung als spiralförmige Ausformungen auch entsprechende Nuten der
betreffenden Wandung ausgebildet sein.
Bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 3 handelt es sich um eine Pumpe und zwar
um eine Tauchpumpe, die also ebenfalls unter Wasser angeordnet wird. Sie
weist eine motorisch angetriebene Welle 40 auf, auf deren antriebsseitigem
freien Ende ein Laufrad 50 mit Nabe 60 drehfest angeordnet ist. Die Welle 40
ist in entsprechender Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 eine
topfförmige Ausformung 30 eines Dichtungsgehäuses durchgreifend im
Gehäuse 10 der Pumpe gelagert. Zwischen der Innenwandung der topfförmigen
Ausformung 30 und der Außenseite der Nabe 60 ist ebenfalls ein sich konisch
erweiternder Ringspaltraum 90 ausgebildet, wobei auf der Außenseite der Nabe
60 ebenfalls eine sich entlang der Nabe spiralförmig erstreckende Erhebung
100 ausgebildet ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Konizität der
Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung 30 stärker als die
Konizität der Nabe 60 und die radiale Höhe der spiralförmigen Erhebung 100
nimmt ebenfalls während ihres spiralförmigen Verlaufs vom Stirnende der Nabe
zur Unterseite des Laufrads 50 hin zu, weist also gleiche Konizität wie die
Innenwandung der Gehäuseausformung 30 auf, so daß der Spaltbereich
zwischen der radialen Außenseite der Erhöhung 100 und der Innenwandung
der topfförmigen Ausformung 30 konstant verbleibt, wobei jedoch der übrige
lichte Querschnitt des ringförmigen Spaltraums zum Austrittsende hin, d. h. in
Richtung zum Laufrad 50 hin zunimmt.
Die spiralförmige Ausformung 100 im Außenumfang der Nabe 60 bewirkt bei
Drehung der Welle 40 mit dem Laufrad 50 mit Nabe 60 eine von der Dichtung
80 weggerichtete Strömung im Ringspalt 90, die aus dem Ringspalt 90
hinausführt, wodurch eine Ablagerung von Partikeln in dem Medium im Bereich
der Dichtung 80 entgegengewirkt wird.
Die topfförmige Gehäuseausformung 60 kann mit in Förderrichtung laufenden
gehäuseseitigen Nuten versehen sein, die das Herausfördern der Fremdkörper
dahingehend unterstützen, daß sie das Mitdrehen derselben auf der Nabe
verhindern. Diese Nuten sind vorzugsweise axial gerichtet, d. h. parallel zur
Radnabe. Es können mehrere solche Nuten vorgesehen sein, vorzugsweise
gleichmäßig über den Umfang verteilt, z. B. 4 Naben jeweils zueinander um 90°
versetzt. Es kann aber auch nur eine solche Nut vorgesehen sein, axial oder
spiralförmig verlaufend.
Es sind auch abgewandelte Ausführungsbeispiele vorgesehen, bei denen es
sich um Pumpen handelt, bei denen als Pumpenaggregat ein Rührwerk,
beispielsweise mit dem Aufbau der in Fig. 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiele, eingesetzt wird. Es handelt sich um sogenannte
Rezirkulationspumpen. Das zum Einsatz kommende Rührwerk ist hierbei so
angeordnet, daß der Propeller 5 in einem Pumpengehäuse angeordnet ist, in
dessen Innenraum der Propeller 5 hineinragt. Der Innenraum des
Pumpengehäuses ist von dem Pumpenmedium ausgefüllt, wobei im
Pumpeninnenraum auf der einen Seite die Zuleitung und auf der anderen Seite
die druckseitige Ableitung mündet. Bei Drehung des Propellers 5 wird eine
Pumpwirkung erzeugt, wodurch das Pumpenmedium aus der saugseitigen
Zuleitung in die druckseitige Ableitung gefördert wird. Die Leistung einer
derartig aufgebauten Rezirkulationspumpe unterscheidet sich von einer Pumpe
mit Laufrad, wie sie z. B. in Fig. 3 dargestellt ist, darin, daß sie relativ geringe
Förderhöhe erbringt, jedoch relativ hohe Volumenströme fördert. Bei derart
aufgebauten Rezirkulationspumpen mit Propeller handelt es sich vorzugsweise
um Ausführungen als Tauchpumpen, die also in grundsätzlich gleicher
Anordnung eingesetzt werden, wie die in Fig. 3 dargestellte Tauchpumpe.
Claims (40)
1. Maschine, vorzugsweise Strömungsmaschine, z. B. Pumpe, Rührwerk
oder dergleichen,
mit einem stationären Gehäuse (1, 2, 20),
mit einer in dem Gehäuse gelagerten, motorisch angetriebenen Welle (4, 40) mit einem vorzugsweise drehfest verbundenen, ein fluides Medium bewegenden Rad, insbesondere Laufrad (50), Propeller (5) oder dergleichen,
wobei die Welle (4, 40) eine topfförmige Gehäuseausnehmung (3, 30) koaxial durchgreift und das am freien Ende der Welle (4, 40) angeordnete Rad (5, 50) außerhalb des Gehäuses (2, 20) angeordnet ist und dabei die auf der Welle (4, 40) angeordnete Nabe (6, 60) des Rads in die topfförmige Gehäuseausnehmung (3, 30) eingreift unter Ausbildung eines ringförmigen Spalts (9, 90) zwischen der Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30) und der Außenwandung der Nabe (6, 60), mit einer die Welle (4, 40) und/oder die Nabe (6, 60) und das Gehäuse zum Medium hin abdichtenden Dichtung (8, 80) und einer im Bereich der Nabe (6, 60) drehfest mit dieser angeordneten Spiraleinrichtung (10, 100), um zur Verhinderung einer Ablagerung von Partikeln eine in dem ringförmigen Spalt (9, 90) aus diesem herausgerichtete Strömung zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser und/oder der Querschnitt des ringförmigen Spalts (9, 90) zwischen der Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30) und der Außenwandung der Radnabe (6, 60) in seinem Verlauf zu dem Rad (5, 50) hin zunehmend ausgebildet ist bzw. sind.
mit einem stationären Gehäuse (1, 2, 20),
mit einer in dem Gehäuse gelagerten, motorisch angetriebenen Welle (4, 40) mit einem vorzugsweise drehfest verbundenen, ein fluides Medium bewegenden Rad, insbesondere Laufrad (50), Propeller (5) oder dergleichen,
wobei die Welle (4, 40) eine topfförmige Gehäuseausnehmung (3, 30) koaxial durchgreift und das am freien Ende der Welle (4, 40) angeordnete Rad (5, 50) außerhalb des Gehäuses (2, 20) angeordnet ist und dabei die auf der Welle (4, 40) angeordnete Nabe (6, 60) des Rads in die topfförmige Gehäuseausnehmung (3, 30) eingreift unter Ausbildung eines ringförmigen Spalts (9, 90) zwischen der Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30) und der Außenwandung der Nabe (6, 60), mit einer die Welle (4, 40) und/oder die Nabe (6, 60) und das Gehäuse zum Medium hin abdichtenden Dichtung (8, 80) und einer im Bereich der Nabe (6, 60) drehfest mit dieser angeordneten Spiraleinrichtung (10, 100), um zur Verhinderung einer Ablagerung von Partikeln eine in dem ringförmigen Spalt (9, 90) aus diesem herausgerichtete Strömung zu erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß der Außendurchmesser und/oder der Querschnitt des ringförmigen Spalts (9, 90) zwischen der Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30) und der Außenwandung der Radnabe (6, 60) in seinem Verlauf zu dem Rad (5, 50) hin zunehmend ausgebildet ist bzw. sind.
2. Maschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) sich an der Außenseite der Radnabe
(6, 60) von dem vom Rad (5, 50) abgewandten Stirnende der Radnabe (6,
60) bis zur Unterseite des Rads (5, 50) hin oder bis in eine Position mit
axialem Abstand von der Unterseite des Rads (5, 50) hin erstreckt,
vorzugsweise jeweils über die gesamte axiale Länge des ringförmigen
Spalts (9, 90).
3. Maschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) in die Arbeitsfläche des Rads (5, 50),
vorzugsweise Radschaufeln oder dergleichen übergehend ausgebildet ist.
4. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) einstückig mit der Radnabe (6, 60)
ausgebildet ist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) als ein auf oder im Bereich der
Radnabe (6, 60) angeordneter separater Körper ausgebildet ist.
6. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) durch eine spiralförmig verlaufende Nut und/oder spiralförmige verlaufende Erhebung (10, 100) in der äußeren Umfangsfläche der Radnabe (6, 60) ausgebildet ist, vorzugsweise als spiralförmige Profilierung der Außenwandung der Radnabe,
wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß die radiale Höhe der Erhebung (10, 100) auf einem in die topfförmige Gehäuseausformung (3, 30) eintauchenden Abschnitt in einen Größenbereich von 2 mm bis 10 mm liegt, insbesondere in einem Größenbereich um 3 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 30 bis 50 mm oder im Größenbereich von 4 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 50 bis 90 mm.
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) durch eine spiralförmig verlaufende Nut und/oder spiralförmige verlaufende Erhebung (10, 100) in der äußeren Umfangsfläche der Radnabe (6, 60) ausgebildet ist, vorzugsweise als spiralförmige Profilierung der Außenwandung der Radnabe,
wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß die radiale Höhe der Erhebung (10, 100) auf einem in die topfförmige Gehäuseausformung (3, 30) eintauchenden Abschnitt in einen Größenbereich von 2 mm bis 10 mm liegt, insbesondere in einem Größenbereich um 3 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 30 bis 50 mm oder im Größenbereich von 4 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 50 bis 90 mm.
7. Maschine nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die radiale Höhe der spiralförmig verlaufenden Erhebung (10, 100)
während ihres Verlaufs zum Rad (5, 50) hin zunehmend ausgebildet ist.
8. Maschine nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die radiale Außenwand der spiralförmig verlaufenden Erhebung (10, 100) während ihres Verlaufs konstanten Abstand zur Innenwandung der topfförmigen Ausnehmung (3, 30) des Gehäuses (2, 20) aufweist,
wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß der Abstand (x) im Größenbereich von 0,2 bis 3 mm liegt, insbesondere bei 0,5 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 90 mm oder bei 1 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 170 mm.
daß die radiale Außenwand der spiralförmig verlaufenden Erhebung (10, 100) während ihres Verlaufs konstanten Abstand zur Innenwandung der topfförmigen Ausnehmung (3, 30) des Gehäuses (2, 20) aufweist,
wobei vorzugsweise vorgesehen ist, daß der Abstand (x) im Größenbereich von 0,2 bis 3 mm liegt, insbesondere bei 0,5 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 90 mm oder bei 1 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 170 mm.
9. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenwandung der Radnabe (6, 60) zylinderförmig oder konisch
ausgebildet ist.
10. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenwandung der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30)
zylinderförmig oder konisch ausgebildet ist.
11. Maschine nach den Ansprüchen 9 und 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der Radnabe (6, 60) bestimmender Konuswinkel (α)
kleiner ist als ein die Konizität der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3,
30) bestimmender Konuswinkel (γ).
12. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der Radnabe (6, 60) bestimmender Konuswinkel (α)
auf verschiedenen axialen Abschnitten (61, 62) der Radnabe (6, 60)
unterschiedlich groß ausgebildet ist.
13. Maschine nach einem der Ansprüche 11 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30)
bestimmender Konuswinkel (γ) auf verschiedenen axialen Abschnitten
(31, 32) der topfförmigen Gehäuseausformung (3, 30) unterschiedlich
groß ausgebildet ist, vorzugsweise in Abhängigkeit von dem die Konizität
der Radnabe (6, 60) bestimmenden Konuswinkel (α), z. B. unter
Ausbildung eines sich kontinuierlich erweiternden Spalts (9, 90, β) zu
gewährleisten.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der Radnabe (6, 60) bestimmender Konuswinkel (α)
im Bereich zwischen 0,5° bis 10°, vorzugsweise bei 1°, liegt insbesondere
bei einem Durchmesser der Radnabe (6, 60) von 30 bis 50 mm.
15. Maschine nach einem der Ansprüche 9 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der topfförmigen Gehäuseausnehmung (3, 30)
bestimmender Konuswinkel (γ) im Bereich zwischen 1° bis 13°,
vorzugsweise bei 2° liegt, insbesondere bei einem
Querschnittsdurchmesser der topfförmigen Gehäuseausformung (3, 30)
von 50 bis 90 mm.
16. Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, vorzugsweise i. V. mit
einem der vorangehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß die Radnabe (6, 60) eine an der vom Rad (5, 50) abgewandten Stirnseite hin offene koaxiale Ausnehmung (7, 70) aufweist, in der zumindest ein Teil der Dichtung angeordnet ist,
wobei die Dichtung (8, 80) einen eine gehäuseseitige Dichtfläche aufweisenden gehäusefesten Gleitring (81, 181) aufweist, der im Bereich einer von der Welle (4, 40) durchsetzten Gehäuseöffnung angeordnet ist, und
wobei die Dichtung einen eine wellenseitige und/oder nabenseitige Dichtfläche aufweisenden mit der Welle (4, 40) bzw. Nabe (6, 60) drehfesten Gleitring (83, 183) aufweist, der innerhalb der Ausnehmung (7, 70) der Nabe (6, 60) angeordnet ist und/oder mit einem eine wellenseitige und/oder nabenseitige Dichtfläche aufweisenden elastischem Dichtelement (84, 184) zusammenwirkt, das innerhalb der Ausnehmung (7, 70) der Nabe (6, 60) angeordnet ist.
daß die Radnabe (6, 60) eine an der vom Rad (5, 50) abgewandten Stirnseite hin offene koaxiale Ausnehmung (7, 70) aufweist, in der zumindest ein Teil der Dichtung angeordnet ist,
wobei die Dichtung (8, 80) einen eine gehäuseseitige Dichtfläche aufweisenden gehäusefesten Gleitring (81, 181) aufweist, der im Bereich einer von der Welle (4, 40) durchsetzten Gehäuseöffnung angeordnet ist, und
wobei die Dichtung einen eine wellenseitige und/oder nabenseitige Dichtfläche aufweisenden mit der Welle (4, 40) bzw. Nabe (6, 60) drehfesten Gleitring (83, 183) aufweist, der innerhalb der Ausnehmung (7, 70) der Nabe (6, 60) angeordnet ist und/oder mit einem eine wellenseitige und/oder nabenseitige Dichtfläche aufweisenden elastischem Dichtelement (84, 184) zusammenwirkt, das innerhalb der Ausnehmung (7, 70) der Nabe (6, 60) angeordnet ist.
17. Maschine nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Dichtelement (84, 184) als elastischer Balg,
vorzugsweise Gummibalg (8, 84), ausgebildet ist, der sich mit einem Ende
an dem mit der Welle (4, 40) bzw. Nabe (6, 60) drehfesten Gleitring (83,
183) abstützt und mit seinem anderen Ende an der Nabe (6, 60) und/oder
der Welle (4, 40), vorzugsweise im Bereich des inneren Stirnendes der
Ausformung (7, 70) der Nabe (6, 60), abstützt.
18. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das elastische Dichtelement (84, 184) über eine Feder (85, 185) in
Dichtungsstellung beaufschlagt ist, wobei vorzugsweise vorgesehen ist,
daß die Feder als eine das elastische Dichtelement (84, 184) umgebende
Schraubendruckfeder (85, 185) ausgebildet ist.
19. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtung (8, 80) als Gleitringdichtung (8, 80) ausgebildet ist.
20. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
vorzugsweise nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß der gehäusefeste Gleitring (81, 181) und/oder der mit der Welle (4,
40) und/oder Nabe (6, 60) drehfeste Gleitring (83, 183) aus keramischem
Material, vorzugsweise Siliciumcarbid, ausgebildet ist bzw. sind.
21. Maschine nach einem der Ansprüche 16 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (7, 70) der Nabe (6, 60) als topfförmige
Ausnehmung (7, 70) mit im wesentlichen konstantem Querschnitt
ausgebildet ist.
22. Maschine nach einem der Ansprüche 16 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (7, 70) der Nabe (6, 60) sich von der vom Rand
abgewandten Stirnseite der Nabe (6, 60) entlang der Hälfte oder einem
Drittel der axialen Länge der Nabe (6, 60) erstreckt.
23. Maschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nabe (6, 60) im wesentlichen mit ihrer gesamten axialen Länge in
die topfförmige Ausnehmung (3, 30) des Gehäuses (2, 20) eingreifend
ausgebildet ist.
24. Rad, als Laufrad (50) oder Propeller (5) ausgebildet, vorzugsweise zum
Einsatz in einer Strömungsmaschine, z. B. Pumpe, Rührwerk oder
dergleichen,
mit Propellerflügeln bzw. Laufradschaufeln und mit einer Radnabe,
vorzugsweise im Eingriff in eine topfförmige Gehäuseausnehmung (3, 30),
insbesondere eines Dichtungsgehäuses (2) der Strömungsmaschine,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Radnabe (6, 60) einstückig mit den Propellerflügeln bzw.
Laufradschaufeln verbunden ist und auf ihrer Außenwandung eine
Spiraleinrichtung (10) aufweist.
25. Rad, als Laufrad (50) oder Propeller (5) ausgebildet, vorzugsweise zum
Einsatz in einer Strömungsmaschine, z. B. Pumpe, Rührwerk oder
dergleichen,
mit Propellerflügeln bzw. Laufradschaufeln und mit einer Radnabe,
vorzugsweise im Eingriff in eine topfförmige Gehäuseausnehmung (3, 30),
insbesondere eines Dichtungsgehäuses (2) der Strömungsmaschine,
vorzugsweise nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) sich an der Außenseite der Radnabe
(6, 60) von einer von den Propellerflügeln bzw. Radschaufeln entfernten
Position auf der Radnabe, vorzugsweise von dem von den
Propellerflügeln bzw. Radschaufeln entferntem Stirnende der Radnabe (6,
60) bis zur Unterseite der Propellerflügel bzw. Radschaufeln hin erstreckt.
26. Rad nach Anspruch 24 oder 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) in die Arbeitsfläche der Propellerflügel
bzw. Radschaufeln übergehend ausgebildet ist.
27. Rad nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) sich an der Außenseite der Radnabe
(6, 60) von einer von den Propellerflügeln bzw. Radschaufeln entfernten
Position auf der Radnabe, vorzugsweise von dem von den
Propellerflügeln bzw. Radschaufeln entfernten Stirnende der Radnabe (6,
60), bis in eine Position auf der Radnabe (6, 60) mit axialem Abstand von
der Unterseite der Propellerflügel bzw. Radschaufeln hin erstreckt.
28. Rad nach einem der Ansprüche 24 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) einstückig mit der Radnabe (6, 60)
ausgebildet ist.
29. Rad nach einem der Ansprüche 24 bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) als ein auf oder im Bereich der
Radnabe (6, 60) angeordneter separater Körper ausgebildet ist,
vorzugsweise als Teil einer gegossenen Radnabe (6, 60) oder als separat
eingebrachtes Teil aus einem verschleißfesten Werkstoff.
30. Rad nach einem der Ansprüche 24 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiraleinrichtung (10, 100) durch eine spiralförmig verlaufende
Nut und/oder spiralförmig verlaufende Erhebung (10, 100) in der äußeren
Umfangsfläche der Radnabe (6, 60) ausgebildet ist, vorzugsweise als
spiralförmige Profilierung der Außenwandung der Radnabe (6, 60), wobei
vorzugsweise vorgesehen ist, daß die radiale Höhe (y) der Erhebung (10,
100) in einem Größenbereich von 2 mm bis 10 mm liegt, insbesondere in
einem Größenbereich um 3 mm, vorzugsweise bei einem Durchmesser
der Radnabe von 30 bis 50 mm oder in einem Größenbereich von 4 mm,
vorzugsweise bei einem Durchmesser der Radnabe von 50 bis 90 mm.
31. Rad nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß die radiale Höhe (y) der spiralförmigen verlaufenden Erhebung (10,
100) während ihres Verlaufs zu den Propellerflügeln bzw. Radschaufeln
hin zunehmend groß ausgebildet ist.
32. Rad nach einem der Ansprüche 24 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenwandung der Radnabe (6, 60) zylinderförmig oder konisch
ausgebildet ist.
33. Rad nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der Radnabe (6, 60) bestimmender Konuswinkel (α)
auf verschiedenen axialen Abschnitten (61, 62) der Radnabe (6, 60)
unterschiedlich groß ausgebildet ist.
34. Rad nach Anspruch 32 oder 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein die Konizität der Radnabe (6, 60) bestimmender Konuswinkel (α)
im Bereich zwischen 0,5° bis 10°, vorzugsweise bei 1° liegt.
35. Rad nach einem der Ansprüche 24 bis 34,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Radnabe (6, 60) an ihrem von den Propellerflügeln bzw.
Radschaufeln entfernten Stirnende eine nach außen offene koaxiale
Ausnehmung, vorzugsweise zur drehfesten Aufnahme eines Wellenendes
und/oder zur Aufnahme einer Dichtungseinrichtung aufweist.
36. Rad nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß die koaxiale Ausnehmung als Stufenausnehmung ausgebildet ist mit
einem koaxialen inneren Abschnitt zur drehfesten Aufnahme der Welle
und einem koaxialen äußeren Abschnitt mit größerem Durchmesser zur
Aufnahme der Dichtungseinrichtung.
37. Rad nach einem der Ansprüche 24 bis 36,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Radnabe (6, 60) in dem Bereich, in dem die Propellerflügel
angeordnet, vorzugsweise angeformt, sind, eine Verdickung des
Nabenaußendurchmessers aufweist.
38. Rad nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verdickung der Radnabe als ein verdickter axialer Abschnitt der
Radnabe ausgebildet ist, der im wesentlichen kugelförmig oder
zylinderförmig ausgebildet ist.
39. Rad nach Anspruch 37 oder 38,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Verdickung bzw. dem verdickten Abschnitt der Radnabe
(6, 60) und dem daran anschließenden axialen Abschnitt der Radnabe (6,
60) ein Übergangsbereich ausgebildet ist, der abgeschrägt oder
abgerundet oder stufenförmig ausgebildet ist.
40. Radnabe nach einem der Ansprüche 37 bis 39,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Radnabe im Bereich der Verdickung bzw. des verdickten axialen
Abschnitts ihren größten Außendurchmesser aufweist.
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| DE10103575A DE10103575B4 (de) | 2000-12-05 | 2001-01-27 | Strömungsarbeitsmaschine, z.B. Pumpe oder Rührwerk |
| US09/994,478 US6612805B2 (en) | 2000-12-05 | 2001-11-27 | Hydrodynamic machine |
| JP2001371724A JP2002228012A (ja) | 2000-12-05 | 2001-12-05 | 機械及びホイール |
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