DE10103503A1 - Endoluminales expandierbares Implantat mit integrierter Sensorik - Google Patents
Endoluminales expandierbares Implantat mit integrierter SensorikInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein endoluminales expandierbares Implantat mit integrierter Sensorik, insbesondere einen Stent. Der Stentkörper ist an seinem Innen- oder Außenumfang von einer flexiblen und dehnbaren Folie zumindest zum größten Teil umschlossen. In der Folie sind arrayförmig eine Vielzahl von Elektroden, ein gedünnter Halbleiterchip mit integrierter Elektronik sowie Leiterbahnen zur Verbindung der integrierten Elektronik mit den Elektroden angeordnet. Die integrierte Elektronik ist zur Ansteuerung der Elektroden für die Aufnahme von Impedanzspektren ausgebildet, um über die Fläche der Folie räumlich aufgelöste Impedanzspektren zu erhalten. Leiterbahnen, die eine elektrische Verbindung quer zur Längsachse des Implantatkörpers auf der Folie herstellen, sind aus einem dehnbaren Material gebildet und/oder verlaufen mäanderförmig. DOLLAR A Das Implantat lässt sich in herkömmlicher Form implantieren und expandieren und liefert Proliferationsparameter zur sicheren Risikostratifizierung.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein endo
luminales expandierbares Implantat, insbesondere einen
Stent, aus einem zylinderförmigen, radial expandier
baren Implantatkörper, der an seinem Innen- oder
Außenumfang von einer flexiblen Folie zumindest zum
größten Teil umschlossen ist, in der Sensorelemente und
ein gedünnter Halbleiterchip mit integrierter
Elektronik sowie Leiterbahnen zur Verbindung der
integrierten Elektronik mit den Sensorelementen
angeordnet sind. Das Implantat kann insbesondere als
Stent ausgebildet sein, dessen integrierte Sensorik
Daten zur Risikostratifizierung, zur Therapiekontrolle
sowie gegebenenfalls zur Steuerung einer kontrollierten
Wirkstofffreisetzung im Körper liefert.
Zur Behandlung von Stenosen bei Patienten mit
einer koronaren Herzkrankheit wird die perkutane
transluminale koronare Ballonangloplastie (PTCA)
angewendet. Bei dieser Technik wird ein expandierbarer
Ballon in das Gefäß eingeführt und dort für einen
bestimmten Zeitraum aufgeblasen, so dass er das Gefäß
an dieser Stelle aufweitet. Eine wesentliche Limitation
der PTCA liegt im Auftreten einer Rezidivstenose in
einem Zeitraum von 3-6 Monaten nach der Intervention.
Das Auftreten einer Rezidivstenose ist im Wesentlichen
durch die folgenden Faktoren bedingt.
Schon sehr früh nach der Ballondilatation führen
die in der Gefäßwand vorliegenden elastischen Fasen
eine Rückstellbewegung durch, die das initial erreichte
Gefäßlumen reduzieren. Durch den Mechanismus der
Ballondilatation kommt es auch zu einer schweren
Schädigung der endothelialen Zellschicht, was eine
Demaskierung der subendothelial lokalisierten Gefäß
wandstrukturen bewirkt. Thrombozytäre Adhäsion,
thrombozytäre Aggregation, weitere Thrombozyten
aktivierung und Thrombusbildung sind Folgeerscheinungen
dieser Gefäßwandverletzung. Aktivierte Thrombozyten
führen durch eine Freisetzung von Wachstumsfaktoren zu
einer Aktivierung proliferationsaktiver Zellsysteme,
können andererseits aber auch durch die Förderung einer
Thrombusbildung in einer Frühkomplikation der PTCA, dem
thrombotischen Gefäßverschluss, resultieren.
Die durch die Aufdehnung des Ballons bedingte
Kompression und Dissektion des stenosierenden Plaques
führt zu einer Proliferation glatter Muskelzellen in
der Media. Diese glatten Muskelzellen migrieren von der
Media in die Intima und bewirken mehrere Wochen nach
initialer Ballonaufdehnung einen weiteren, sogenannten
späten Lumenverlust.
Zur Herabsetzung der unerwünschten Rückstell
bewegung der Gefäßwand werden Gefäßprothesen (Stents)
entweder nach vorheriger Ballonaufdehnung des Gefäßes
oder direkt über einen Ballondilatationskatheter
implantiert. Der Stent besteht aus einem zylinder
förmigen, radial expandierbaren Implantationskörper,
der nach der Implantation und gegebenenfalls
anschließenden radialen Expansion das aufgeweitete
Gefäßlumen stützt. Die Reduktion der Inzidenz einer
Restenose nach Stentimplantation wird im Wesentlichen
durch einen zusätzlichen Lumengewinn erklärt. Nach der
Stentimplantation kommt es zu einer erneuten Endo
thelialisation des dilatierten und gestenteten Gefäß
segments, die in Abhängigkeit von der Stentlänge nach
ca. vier Wochen abgeschlossen ist. Parallel zu dieser
Endothelauskleidung des Gefäßlumens induziert der
implantierte Stent einen Proliferationsreiz auf die
Gefäßwand und führt in diesem Bereich zu einer
Lumenreduktion, was bei einem Teil der behandelten
Patienten zu einer fokalen oder diffusen, die ganze
Stentlänge betreffend In-Stent Stenose führen kann.
Aufgrund nicht invasiver Parameter ist es zur Zeit
nicht möglich, eine sichere Risikostratifizierung
vorzunehmen, die eine individuelle Voraussagbarkeit für
die Entwicklung einer Restenose nach Stentimplantation
zulässt.
Aus dem Stand der Technik sind derzeit lediglich
Stents mit integrierter Sensorik bekannt, die zur
Messung von Durchflussparametern ausgebildet sind. Die
über die Sensorik erfassten Messwerte werden drahtlos
zu einem Empfänger außerhalb des Gefäßes, in dem der
Stent implantiert ist, oder außerhalb des Körpers
übertragen.
So zeigt die US 6,053,873 einen derartigen Stent
mit integrierter Elektronik und Sensoren zur Durch
flussmessung. Um den Stent ist eine elastische Spule
gelegt, die als Antenne zur Datenübertragung und zur
Energieaufnahme für den Betrieb der Elektronik dient.
Die Druckschrift zeigt eine Ausführungsform eines
Stents, bei der die Impedanz des durch das Stentlumen
fliessenden Blutes erfasst und zur Bestimmung des
Durchflusses herangezogen wird. Für diese Impedanz
messung sind mehrere axial beabstandet angeordnete
Elektrodenpaare aus jeweils gegenüber liegenden
Elektroden zusammen mit der Elektronik in einem dünnen
flexiblen Film angeordnet, der am Stent befestigt ist.
Der Stent der US 6,053,873 lässt sich jedoch nicht
für die sichere Risikostratifizierung einsetzen, da
hierfür die Kenntnis der Proliferationsparameter
notwendig ist. Diese lassen sich aus den gemessenen
Durchflussparametern nicht zuverlässig bestimmen.
Die US 5,967,986 beschreibt ebenfalls einen Stent
mit integrierter Elektronik sowie Sensoren zur Messung
verschiedener physikalischer oder biologischer
Parameter, insbesondere zur Durchflussmessung. In einer
Ausgestaltung verlaufen über die Länge des Stents
anähernd helixförmig zwei Elektroden in konstantem
Abstand, über die Gewebewachstum im Stent erfasst
werden kann. Die Sensoren bzw. Elektroden sowie die
zugehörige Elektronik sind auf einem dünnen flexiblen
Film angeordnet, der den Stent an seiner Innenfläche
zum größten Teil umschließt.
Auch mit dem Stent dieser Druckschrift können
keine zuverlässigen Proliferationsparameter nach der
Implantation gewonnen werden, die für eine sichere
Risikostratifizierung ausreichen. Weiterhin besteht bei
diesem wie auch bei dem Stent der vorgenannten
Druckschrift das Problem, dass eine Expansion des
Stents nach der Implantation zu einer Beschädigung der
integrierten Sensorik führen kann.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein endoluminales
expandierbares Implantat mit integrierter Sensorik,
insbesondere einen Stent, anzugeben, das eine sichere
Risikostratifizierung nach der Implantation ermöglicht.
Die Aufgabe wird mit dem Implantat gemäß Patent
anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des
Implantats sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das vorliegende endoluminale expandierbare
Implantat, im Folgenden gemäß der bevorzugten
Ausführungsform auch als Stent bezeichnet, besteht in
bekannter Weise aus einem zylinderförmigen, radial
expandierbaren Implantatkörper. Der Aufbau eines
derartigen Implantatkörpers ist dem Fachmann bekannt.
Der Implantatkörper ist an seinem Innen- oder
Außenumfang von einer dünnen und flexiblen ersten Folie
zumindest zum größten Teil umschlossen. In der Folie
sind Sensorelemente, ein gedünnter Halbleiterchip mit
integrierter Elektronik sowie Leiterbahnen zur
Verbindung der integrierten Elektronik mit den
Sensorelementen angeordnet. Die Folie ist in geeigneter
Weise am Implantatkörper befestigt. Beim vorliegenden
Implantat ist die erste Folie mit den integrierten
Sensorelementen und dem Halbleiterchip dehnbar ausge
staltet, so dass sie einer radialen Expansion des
Implantats jederzeit folgen kann. Die Sensorelemente
werden durch eine Vielzahl von über die Folienfläche
arrayförmig verteilt angeordneten ersten Elektroden
gebildet. Die integrierte Elektronik ist zur
Ansteuerung der ersten Elektroden für die Aufnahme von
Impedanzspektren zwischen den bzw. jeweils einzelnen
der ersten Elektroden ausgebildet, um über die Fläche
der ersten Folie - und somit den Innen- oder Außen
umfang des Implantats - räumlich aufgelöste Impedanz
spektren zu erhalten. Weiterhin sind gegebenenfalls
Leiterbahnen, die eine elektrische Verbindung quer zur
Längsachse bzw. axialen Richtung des Implantatkörpers
auf der ersten Folie herstellen, aus einem dehnbaren
Material gebildet und/oder verlaufen mäanderförmig.
Sind die Elektroden sowie der zumindest eine Halb
leiterchip derart angeordnet, dass keine elektrischen
Verbindungen quer zur Längsachse des Implantatkörpers
auf der ersten Folie erforderlich sind, so ist die
letztgenannte Maßnahme selbstverständlich nicht
erforderlich.
Bei diesem Implantat, das vorzugsweise als Stent
ausgebildet ist, werden somit eine Vielzahl von
Elektroden derart auf der ersten Folie angeordnet, dass
sie mit dem Gewebe- oder Plaquematerial, das die Innen-
oder Außenwand des Stents umgibt, elektrischen Kontakt
haben. Die Elektroden sind elektrisch mit der
Elektronik des Halbleiterchips verbunden, die die
Elektroden zur Erfassung der räumlich aufgelösten
Impedanzspektren ansteuert. Zusätzlich ist die
Elektronik vorzugsweise zur Auswertung und/oder
Übertragung der erfassten Messdaten an einen externen
Empfänger ausgebildet. Um die räumliche Verteilung der
Gewebe- und Plaqueparameter im bzw. um den Stent zu
bestimmen, werden jeweils die Impedanzspektren an
unterschiedlichen Stellen des Stents zwischen dort
angeordneten Elektroden aufgenommen. Aus den
Impedanzspektren eines Elektrodenpaares lassen sich die
Parameter des Gewebes bzw. Plaquematerials ermitteln,
das sich zwischen den Elektroden befindet. Aus der
Gesamtheit der aufgenommenen Impedanzspektren lässt
sich die räumliche Verteilung dieser Parameter
bestimmen. Je nach Ausbildung und Anwendungsfall des
vorliegenden Implantates können die Stromeinspeisung
und die Spannungsmessungen zur Aufnahme der Impedanz
spektren über die gleichen oder über unterschiedliche
Elektroden erfolgen, so dass Zwei-, Drei- oder Vier-
Elektrodenanordnungen eingesetzt werden können.
Durch die dehnbare Ausgestaltung der flexiblen und
dünnen ersten Folie sowie der geeigneten Ausgestaltung
der Leiterbahnen zur Verbindung der einzelnen
elektrischen Komponenten auf der Folie untereinander
treten keinerlei Probleme bei der Expansion des Stents
nach dessen Implantation auf. Die Folie wird entweder
um den Innenumfang oder den Außenumfang des Stents
gelegt und dort befestigt. Die Folie kann den Stent
hierbei vollständig umschließen oder lediglich zu einem
größeren Teil. Durch diese Anordnung und die dünne
Ausgestaltung der Folie kann der Stent mit Sensorik wie
ein herkömmlicher Stent radial expandiert und implan
tiert werden. Aufgrund der geringen Dicke der Folie
wird weder der Gesamtdurchmesser noch das Lumen des
Implantates durch die Sensorik wesentlich verändert.
Das erfindungsgemäße Implantat ermöglicht in
vorteilhafter Weise die Erfassung der räumlichen
Verteilung von Gewebe- und Plaqueparametern im und um
den Stent nach dessen Implantation sowie deren zeit
liche Änderung. Dadurch lassen sich relevante Parameter
für eine Risikostratifizierung, eine Therapiekontrolle
oder für eine kontrollierte Wirkstofffreisetzung
bereitstellen. Der Stent lässt sich in herkömmlicher
Weise implantieren und innerhalb des Gefäßes
expandieren, ohne die elektronischen Komponenten sowie
die Messeigenschaften hierdurch zu gefährden.
In einer bevorzugten Ausführungsform des
vorliegenden Implantats ist eine zweite dünne Folie
vorgesehen, die gegebenenfalls über eine dünne
Zwischenschicht an der ersten Folie anliegt. Die zweite
Folie ist ebenso wie die erste Folie elastisch und
dehnbar ausgestaltet. Die zweite Folie trägt ein
Kondensatorarray sowie Leiterbahnen zur Verbindung der
Kondensatoren des Kondensatorarrays untereinander und
verbindet das Kondensatorarray über eine elektrische
Kontaktierung zur ersten Folie zur Energieversorgung
mit der Elektronik des Halbleiterchips. Die Leiter
bahnen auf der zweiten Folie, die eine elektrische
Verbindung quer, insbesondere senkrecht, zur Längsachse
des Implantatkörpers herstellen, sind aus einem dehn
baren Material gebildet und/oder verlaufen mäander
förmig. Durch diese zweite Folie mit dem Kondensator
array wird ein Energiespeicher zur Verfügung gestellt,
der die gegebenenfalls drahtlos von einer externen
Energiequelle übertragene oder durch interne Energie
wandlung gewonnene Energie speichert und bei Bedarf der
Elektronik des Halbleiterchips zur Verfügung stellt.
Die zweite Folie ist hierzu wie die erste Folie
elektrisch isolierend ausgebildet und trägt eine
Vielzahl von Mikrokondensatoren, die durch die
Leiterbahnen miteinander verbunden sind. Das Implantat
mit den beiden Folien unterscheidet sich in seinen
Abmessungen aufgrund der geringen Dicke der Folien nur
unwesentlich von einem herkömmlichen Implantat ohne
integrierte Sensorik. Durch ein derartiges Kondensatorarray,
dessen Kondensatoren über die volle Innen- bzw.
Außenfläche des Stents verteilt sind, wird eine hohe
Speicherkapazität ermöglicht, ohne das Lumen des Stents
merklich zu verringern. Andererseits ermöglicht dieser
Energiespeicher einen zuverlässigen Betrieb der
integrierten Elektronik. Durch die dehnbare Ausge
staltung der zweiten Folie sowie die Dehnbarkeit der
Leiterbahnen aufgrund des besonderen Materials oder
mäanderförmigen Verlaufs lässt sich der Stent in
üblicher Weise nach der Implantation expandieren.
Die in der zweiten Folie angeordneten elektrischen
Komponenten, d. h. das Kondensatorarray sowie die
Leiterbahnen, können zum gleichen Zweck auch direkt in
der ersten Folie integriert und gegenüber den anderen
Komponenten der ersten Folie entsprechend elektrisch
isoliert sein. In einer derartigen Ausgestaltung ist
keine separate zweite Folie, sondern lediglich ein
schichtartiger Aufbau der ersten Folie erforderlich.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
besteht die Substratfolie (erste Folie) des Elektroden
arrays aus einem piezoelektrischen Material. Beidseitig
dieser Folie sind zweite Elektroden, beispielsweise als
entsprechend strukturierte Elektrodenschicht,
angeordnet. Diese Elektroden werden durch eine
Isolationsschicht von den darauf befindlichen ersten
Elektroden, den Sensorelementen, getrennt. Durch diese
Ausgestaltung lässt sich eine kontinuierliche Strom
versorgung und somit ein kontinuierliches Monitoring
unabhängig von externen Energiequellen realisieren.
Durch Druckänderungen im Inneren des Stents, beispiels
weise durch den Pulsschlag, wird die piezoelektrische
Folie gedehnt, so dass eine Änderung der Spannung
zwischen den zweiten Elektroden der beiden Folienseiten
resultiert. Die gewandelte Energie wird nach einer
AC/DC-Wandlung im Kondensatorarray gespeichert oder
dient direkt der Energieversorgung der Halbleiter
elektronik. Die Energieverwaltung erfolgt in diesem
Falle ebenfalls durch die im Halbleiterchip integrierte
Elektronik. Die zweiten Elektroden, die sich senkrecht
zur Längsachse des Implantatkörpers, d. h. in Dehnungs
richtung, erstrecken, sind wiederum entweder dehnbar
ausgestaltet und/oder verlaufen in dieser Richtung
mäanderförmig.
Vorzugsweise sind die ersten Elektroden derart auf
der ersten Folie angeordnet, dass sie nach der bestim
mungsgemäßen Expansion des Stents äquidistant sind.
Dies ermöglicht eine vereinfachte Auswertung der
Messdaten hinsichtlich der räumlichen Verteilung der
Gewebeparameter. Dem Fachmann sind die Zusammenhänge
zur Ableitung dieser Parameter aus den spektralen
Impedanzmessungen bekannt. Diese resultieren daher,
dass biologische Gewebe charakteristische elektrische
und dielektrische Eigenschaften aufweisen, die über die
Impedanzspektroskopie bestimmt werden können.
Vorzugsweise wird ein Halbleiterchip mit einer
annähernd rechteckigen Form auf die erste Folie
aufgebracht bzw. in diese integriert, der eine größere
Längs- als Querausdehnung aufweist. Der Halbleiterchip
wird derart auf der Folie orientiert, dass seine
Längsachse annähernd parallel zur Längsachse des
Implantatkörpers verläuft. Hierdurch wird eine
Beanspruchung des Halbleiterchips durch die Dehnung der
Folie quer zur axialen Richtung minimiert.
Gegebenenfalls kann die Dehnbarkeit dieser Folie im
Bereich des Halbleiterchips zusätzlich verringert sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
liegen sämtliche Elektroden jeweils auf parallel zur
Längsachse des Implantatkörpers verlaufenden geraden
Linien auf der Folie, wobei für jede der Linien ein
eigener Halbleiterchip mit integrierter Elektronik zur
Ansteuerung der Elektroden auf der jeweiligen Linie
vorgesehen ist. In diesem Falle ist keine elektrische
Verbindung zwischen den einzelnen elektrischen
Komponenten auf der Folie in Dehnungsrichtung, d. h.
quer zur Längsachse des Implantats erforderlich.
Sämtliche Leiterbahnen verlaufen parallel zur
Längsachse des Implantats, so dass die elektrischen
Komponenten durch eine Dehnung der Folie aufgrund der
Expansion des Implantats nicht beansprucht werden.
Die Elektronik ist vorzugsweise zur Auswertung
und/oder Übertragung von Messdaten an eine externe
Einheit ausgebildet. Hierzu ist eine Sende- und
Empfangsspule helix- oder doppelhelixförmig um den
Implantatkörper gewickelt und mit der Elektronik
verbunden. Die Elektronik kann weiterhin Ausgänge zur
Steuerung eines gegebenenfalls am Implantatkörper
angeordneten Mikrosystems zur Wirkstofffreisetzung
aufweisen. Ein derartiges Mikrosystem zur Wirkstoff
freisetzung ist in der parallelen deutschen Patent
anmeldung 100 63 612.8 offenbart, deren Ausgestal
tungsmerkmale vorzugsweise auch bei dem vorliegenden
Implantat verwirklicht sind. Die Elektronik beinhaltet
hierbei ein Programm, das die Wirkstofffreisetzung in
Abhängigkeit von den gemessenen Parametern steuert.
Das Mikrosystem der 100 63 612.8, das über einem
vorzugsweise im Implantat integrierten Wirkstoff
reservoir angeordnet wird, besteht aus einem dünnen
Trägersubstrat, das aus einem für den Wirkstoff
undurchlässigen Material besteht und eine oder mehrere
Durchgangsöffnungen für den Wirkstoff aufweist. Im
Bereich der Durchgangsöffnungen sind mehrere Elektroden
angeordnet, die über eine in das Trägersubstrat
integrierte Elektronik oder direkt über die Elektronik
in der vorliegenden ersten Folie angesteuert werden.
Die Durchgangsöffnungen sind als Mikrospalte und/oder
Mikrokanäle mit jeweils beidseitig angeordneten
Elektroden ausgebildet und auf einer Seite des Träger
substrates von einer Schicht aus einem elektroporösen
Material überdeckt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform des vor
liegenden Implantats ist ein zweiter Stentkörper
koaxial um den ersten Stentkörper angeordnet, wobei die
erste und gegebenenfalls zweite Folie zwischen den
beiden Stentkörpern liegen. Der innere Stentkörper ist
hierbei derart expandiert, dass er gegen den äußeren
Stentkörper gepresst wird, so dass das gesamte System
unter mechanischer Spannung steht.
Um das Eindringen von Gewebe in den Stent zu
ermöglichen, sind die erste und gegebenenfalls zweite
Folie vorzugsweise perforiert ausgeführt. Weiterhin
können diese Folien mit einer Schicht versehen sein,
die unter Zugspannung steht, so dass sich die Folien
jederzeit aufgrund der Zugspannung an die Oberfläche
des Implantatkörpers anlegen. Es versteht sich von
selbst, dass die Richtung der Zugspannung hierfür
geeignet gewählt sein muss, je nachdem, ob die Folie am
Innen- oder am Außenumfang des Stentkörpers angelegt
wird. Selbstverständlich können auch weitete Sensor
elemente auf der ersten Folie angeordnet und mit der
Elektronik verbunden sein, um gegebenenfalls weitere
biologische oder physikalische Parameter erfassen zu
können.
Das vorliegende Implantat wird nachfolgend anhand
von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit den
Zeichnungen ohne Beschränkung des allgemeinen
Erfindungsgedankens nochmals erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Darstellung eines
Stents mit integrierter Sensorik zur
Erfassung der räumlichen Verteilung von
Gewebe- und Plaqueparametern gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer
flexiblen, dehnbaren Folie mit einem
Elektrodenarray und integriertem
Schaltkreis (nicht maßstabsgetreu);
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer
flexiblen und dehnbaren Folie mit einem
dehnbaren Kondensatorarray;
Fig. 4 ein Blockschaltbild des integrierten
Schaltkreises gemäß einer Ausführungs
form der vorliegenden Erfindung;
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines
Stents gemäß einer weiteren Ausführungs
form der vorliegenden Erfindung;
Fig. 6a ein Beispiel für eine piezoelektrische
Folie zur Energiewandlung in Draufsicht;
Fig. 6b eine schematische Schnittdarstellung
einer Sensorstruktur mit einer piezo
elektrischen Folie gemäß der Fig. 6a
als Substratmaterial;
Fig. 7 ein Beispiel für eine Anordnung der
Elektroden, Leiterbahnen und ICs auf
einer dehnbaren Folie; und
Fig. 8 ein Beispiel für einen Stent mit
aufgebrachtem Sensorsystem, das unter
Eigenspannung steht, vor und nach
radialer Stentexpansion.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Darstellung einer
möglichen Ausführungsform eines Stents mit integrierter
Sensorik zur kontinuierlichen Erfassung der räumlichen
Verteilung von Gewebe- und Plaqueparametern nach einer
Implantation des Stents. Der Stent weist einen radial
expandierbaren zylinderförmigen Stentkörper 1 auf, an
dessen Außenfläche in diesem Beispiel eine dehnbare,
flexible dünne Folie 2 anliegt, die ein Elektroden
array, einen integrierten Schaltkreis und Leiterbahnen
trägt. Auf dieser ersten Folie 2 ist eine zweite
flexible und dehnbare Folie 3 aufgebracht, die ein
Mikrokondensatorarray mit Leiterbahnen zur ent
sprechenden Verschaltung der einzelnen Kondensatoren
trägt. In der Figur sind sehr gut die einzelnen
Elektroden 4 des Elektrodenarrays der Folie 2 zu
erkennen, die mit in den Stent hineinwachsendem Gewebe
in Kontakt kommen. Der Stent selbst ist in üblicher
Weise aufgebaut und besteht beispielsweise aus einem
Drahtgeflecht. Die beiden Folien 2 und 3 umschließen
den Stentkörper 1 in diesem Beispiel beinahe voll
ständig. Die Befestigung am Stentkörper sowie die
Verbindung zwischen den Folien kann über dem Fachmann
bekannte Klebemittel erfolgen.
Bei einer radialen Expansion des in der Fig. 1
dargestellten Stents dehnen sich die beiden
aufgebrachten Folien in gleicher Weise wie der Stent,
ohne die elektrischen Komponenten, die in bzw. auf den
Folien integriert sind, zu beschädigen.
Zur Herstellung eines flexiblen, elastischen
Elektrodenarrays, d. h. der ersten Folie 2 mit dem
Elektrodenarray der Elektroden 4, werden auf einer
Elastomerfolie 2 Metallschichten für die Elektroden 4
und Leiterbahnen 5 abgeschieden und strukturiert. Ein
ultradünner flexibler Siliziumchip 6 wird in Halb
leitertechnologie hergestellt und durch eine bekannte
Verbindungstechnik für flexible Chips auf flexible
Substrate mit der Elastomerfolie 2 verbunden. Der Chip
6 ist als schmales Rechteck ausgeführt und wird
vorzugsweise so auf das Elektrodensubstrat 2 aufge
bracht, dass die Kanten der schmalen Seiten des Recht
ecks in der Richtung liegen, in die das Elektroden
substrat 2 bei Expansion des Stentkörpers 1 gedehnt
wird.
Techniken zum Verbinden eines gedünnten Halb
leiterchips mit einer Folie sind beispielsweise aus
Aschbrenner et al., Concepts for Ultra Thin Packaging
Technologies, Proceedings. 4th International Conference
on Adhesive Joining and Coating Technology in
Electronics Manufacturing, 2000, Seiten 16-19,
bekannt.
Fig. 2 zeigt in schematischer Darstellung ein
Beispiel für ein auf einer Folie 2 aufgebrachtes
Elektrodenarray mit zugehörigen Leiterbahnen 5 und dem
Halbleiterchip 6. Die Folie 2 ist eine zumindest in
einer Richtung (durch die Pfeile angedeutet) dehnbare,
elastische und elektrisch nicht leitende Elastomer
folie. Auf der Folie sind die freigelegten Elektroden 4
des Elektrodenarrays zu erkennen, die über Leiterbahnen
5 mit dem Halbleiterchip 6 verbunden sind, der die
Ansteuerung der Elektroden übernimmt. Um die Kräfte auf
die elektrischen Verbindungen zwischen dem Elektroden
array und dem Halbleiterchip 6 während und nach der
Stentexpansion zu minimieren, kann die Dehnbarkeit der
Folie 2 in dem Bereich, in dem sich der Chip 6
befindet, herabgesetzt werden. Dies kann je nach
Elastomermaterial beispielsweise durch lokale Licht-
oder Wärmebehandlung (z. B. mittels Laser) erreicht
werden.
Die Elektroden 4 sind so angeordnet, dass sie nach
Stentexpansion äquidistant sind. Weiterhin sind die
Leiterbahnen 5, in Bereichen, in denen sie sich in
Dehnungsrichtung der Folie 2 erstrecken, mäanderförmig
ausgeführt. Dieser mäanderförmige Verlauf der Leiter
bahnen 5 ermöglicht das Dehnen der Folie 2 in der
angegebenen Richtung, ohne dass die Leiterbahnen S
hierdurch beschädigt oder unterbrochen werden. Der
mäanderförmige Verlauf ermöglicht somit eine elastische
elektrische Verbindung der Elektroden 4 mit dem
Halbleiterchip 6. In der Figur sind weiterhin
Anschlüsse 7 für ein System zur Wirkstofffreisetzung
sowie Anschlüsse 8 zur Energieversorgung des
Halbleiterchips 6 zu erkennen. Der Halbleiterchip 6
weist eine Elektronik bzw. einen integrierten Schalt
kreis (IC) auf, der die Elektroden 4 des Elektroden
arrays zur impedanzspektroskopischen Messung ansteuert.
Die Ansteuerung erfolgt hierbei derart, dass eine
räumlich aufgelöste Messung der Impedanz in Abhängig
keit von der Wellenlänge erzielt wird.
Ein Beispiel für ein Blockschaltbild des inte
grierten Schaltkreises ist in Fig. 4 dargestellt. Die
Elektroden 4, die sich auf einer Linie (hier als
Längsachse 1. .m bezeichnet) parallel zur Längsachse des
Stentkörpers befinden sind jeweils mit einem
Multiplexer verbunden. Die Multiplexer verbinden
jeweils zwei benachbarte Elektroden 4 einer Längsachse
mit Impedanzanalysatoren, die Impedanzspektren für die
Elektrodenpaare ermitteln. Die Impedanzspektren werden
über eine Steuerschaltung entweder in einen Speicher,
der sich auf dem Chip 6 befindet, geschrieben oder
telemetrisch an eine Empfangseinheit außerhalb des
Gefäßes gesendet. Durch eine Analyseschaltung können
aus den Impedanzspektren Ereignisse ermittelt werden,
bei denen Steuersignale an ein System zur kontrol
lierten Wirkstofffreisetzung gegeben werden. Dem
Schaltkreis wird die Energie induktiv von einer
externen Energiequelle und/oder von Energiewandlern,
die sich am Stent befinden, zugeführt. Die Energie wird
in einem Kondensatorarray zwischengespeichert. Für den
Betrieb des Schaltkreises wird dem Kondensatorarray
Energie entnommen. Die Energieverwaltung übernimmt
hierbei ein Powermanagementmodul, das im Halbleiterchip
6 integriert ist.
Fig. 3 zeigt ein Beispiel für eine Folie 3 mit
einem Array aus metallisierten Filmkondensatoren 9. Die
Folie 3 besteht wiederum aus einem Elastomersubstrat,
auf dem die Filmkondensatoren 9 durch kombiniertes
Abscheiden und Strukturieren von Metall- und Polymer
schichten erzeugt werden. Konzepte zur Abscheidung von
Materialien zur Herstellung monolithischer Film
kondensatoren werden beispielsweise in Rzad et al.,
Advanced Materials for High Energy Density Capacitors,
IEEE 35 th International Power Sources Symposium, 1992,
beschrieben.
Die einzelnen Filmkondensatoren 9 sind in diesem
Beispiel über Leiterbahnen 10 aus einem elastischen,
elektrisch leitfähigen Material, vorzugsweise einem
Polymermaterial, miteinander verbunden bzw. ver
schaltet. Die Anschlüsse 11 des Kondensatorarrays
werden mit den Anschlüssen für die Energiespeicherung
auf der Folie 2 mit dem Elektrodenarray verbunden.
Danach werden die Folien 2, 3 für Elektroden- und
Kondensatorarray gemeinsam um den Stentkörper 1 gelegt.
Um den Stent mit dem Sensorsystem wird doppelhelix
förmig ein dünner Draht gewickelt, wodurch eine Sende-
und Empfangsspule gebildet wird. Die Enden der Spule
werden mit den entsprechenden Eingängen am Halbleiter
chip 6 verbunden.
Zum Fixieren des Sensorsystems und der Spule kann
koaxial ein zweiter Stent über dem System angeordnet
werden, wie dies als weiteres Ausführungsbeispiel in
Fig. 5 dargestellt ist. Der innere Stentkörper 1 wird
hierbei soweit radial expandiert, dass er gegen den
zweiten Stentkörper 12 gepresst wird, so dass die
Komponenten unter mechanischer Spannung stehen.
Fig. 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine
besondere Ausgestaltung der elastischen Folie 2 mit dem
Elektrodenarray. Als Substratmaterial dieser Folie wird
im vorliegenden Beispiel eine piezoelektrische Folie 13
eingesetzt, die beidseitig mit Elektrodenstrukturen 14
versehen ist. Der Verlauf dieser Elektrodenstrukturen
in Dehnungsrichtung der Folie ist wiederum mäander
förmig ausgeführt, um die Elastizität dieser Elektroden
sicherzustellen. Auf der rechten Seite der Fig. 6a,
die die piezoelektrische Folie 13 mit den aufgebrachten
Elektroden 14 in Draufsicht zeigt, sind schließlich
noch die Anschlussflächen der Rückseite 15 sowie der
Vorderseite 16 zu erkennen. Über diese Anschlussflächen
wird der Kontakt zu dem (nicht dargestellten) auf der
Folie 13 aufgebrachten Halbleiterchip 6 hergestellt.
In Fig. 6b ist die Folie 13 mit den Elektroden 4
zur Gewebecharakterisierung, die das Elektrodenarray
bilden, in Schnittansicht zu erkennen. Zwischen diesen
Elektroden 4 und dem piezoelektrischen Substratmaterial
13 mit den aufgebrachten Elektrodenstrukturen 14 ist
eine Passivierungsschicht 17 zur Isolation vorgesehen.
Die Anschlüsse 15, 16 der Elektrodenstruktur 14 sind
mit der Powermanagementeinheit des Halbleiterchips 6
verbunden, die die Energieversorgung für den
Halbleiterchip regelt. Aufgrund einer Dehnung und/oder
Kompression dieser Folie 13 am Stent wird über den
piezoelektrischen Effekt eine Spannung an den
Elektroden 14 erzeugt, mit der der Halbleiterchip 6
betrieben und/oder das Kondensatorarray aufgeladen
werden können. Durch diesen integrierten piezo
elektrischen Energiewandler kann die Sensorik über
längere Zeit unabhängig von äußeren Energiequellen
betrieben werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel wird jeweils
für die Elektroden 4, die sich auf einer Linie bzw.
Achse parallel zur Längsachse des Stentkörpers 1
befinden, zur Ansteuerung und Datenerfassung ein
separater integrierter Schaltkreis (6a-6d) verwendet.
Durch diese Anordnung kann auf dehnbare Leiterbahnen
innerhalb der Elektrodenstruktur verzichtet oder deren
Anzahl reduziert werden. Die ICs (6a-6d) jeder Achse
sind beispielsweise mit einer gemeinsamen Sende- und
Empfangsspule verbunden und kommunizieren mit einer
externen Einheit. Fig. 7 zeigt hierbei eine
Ausführungsform, bei der keine getrennten Folien für
das Elektrodenarray und das Kondensatorarray vorgesehen
sind. Die Elektroden des Elektrodenarrays sind vielmehr
auf der gleichen Folie 2 angeordnet wie das Konden
satorarray. Selbstverständlich sind die Leiterbahnen 10
des Kondensatorarrays gegenüber den Elektroden 4 und
Leiterbahnen 5 des Elektrodenarrays durch eine
entsprechende Zwischenschicht isoliert. Die Dehnung der
Folie bei einer Expansion des Stents erfolgt in diesem
Beispiel senkrecht zum Verlauf der in der Figur
dargestellten Leiterbahnen 5.
Fig. 8 zeigt schließlich schematisch ein Beispiel
eines Stents, bei dem das Sensorsystem 18, bestehend
aus der Folie 2 mit dem Elektrodenarray sowie
gegebenenfalls einer weiteren Folie mit dem Konden
satorarray, mit einer Schicht versehen ist, die unter
Zugspannung steht. Diese Schicht wird bei der
Herstellung des Elektrodenarrays auf der Folie 2
abgeschieden. Durch diese Zugspannung nimmt die Folie
selbst eine Manschettenform an. Die Manschette wird
aufgeweitet oder zusammengedrückt und um einen
Stentkörper 1 gelegt bzw. in einen Stentkörper 1
eingeschoben. Im Beispiel der Fig. 8a ist eine über
den Stentkörper 1 geschobene Manschette 18 (Sensor
system) zu erkennen. Das Sensorsystem sitzt aufgrund
seiner Eigenspannung auf dem Stentkörper fest. Beim
Anbringen der Manschette am Innenumfang des Stent
körpers muss selbstverständlich die aufgebrachte
Schicht eine Spannung nach außen bewirken. Bei radialer
Expansion des Stents weitet sich die Manschette auf,
wie dies in Teilabbildung b der Fig. 8 zu erkennen
ist. Aufgrund der Eigenspannung liegt die Manschette
jedoch weiterhin sicher am Stentkörper an. Die
Elektroden sind in diesem Sensorsystem so angeordnet,
dass sie im aufgeweiteten Zustand die gewünschte
Position haben.
Selbstverständlich können neben Elektroden auch
andere Detektoren zur Gewebe- oder Plaque
charakterisierung auf der oder den Folien angeordnet
werden. Ebenso ist die Anordnung zusätzlicher Sensoren
für andere biologische oder physikalische Parameter
möglich. In diesem Fall muss die Elektronik des
Halbleiterchips entsprechend an die Messaufgaben
angepasst sein.
Auch wenn in den vorangehenden Ausführungsbei
spielen jeweils einzelne Aspekte der möglichen
Ausgestaltungen des Elektrodenarrays sowie des Konden
satorarrays und der zugrundeliegenden Substratfolien
angeführt sind, ist dem Fachmann verständlich, dass
diese einzelnen Ausgestaltungen beliebig miteinander
kombinierbar sind. So können beispielsweise sowohl
Kondensatorarray und Elektrodenarray auf einer
gemeinsamen Folie angeordnet sein, die zusätzlich aus
einem piezoelektrischen Material mit entsprechenden
Elektroden zur Abnahme der Spannung bestehen kann.
Ebenso lassen sich die piezoelektrische Folie, eine
Folie für das Elektrodenarray sowie eine Folie für das
Kondensatorarray getrennt voneinander einsetzen. Die
Anordnung der Elektroden des Elektrodenarrays ist nicht
auf bestimmte Muster oder Abstände beschränkt. Diese
hängen vielmehr von der gewünschten räumlichen
Auflösung ab. Weiterhin kann die Verschaltung der
einzelnen Elektroden zur Aufnahme der Impedanzspektren
auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, wie dies
dem Fachmann bekannt ist. So eignen sich sowohl
Zweipol-, Dreipol- als auch Vierpolanordnungen für eine
derartige Aufgabe.
1
Stentkörper
2
erste dehnbare Folie
3
zweite dehnbare Folie
4
erste Elektroden
5
erste Leiterbahnen
6
Halbleiterchip
7
Anschlüsse für ein System zur Wirkstoff
freisetzung
8
Anschlüsse für ein System zur Energieversorgung
9
Filmkondensator
10
zweite Leiterbahnen
11
Anschlussfläche
12
zweiter Stentkörper
13
piezoelektrische Folie
14
zweite Elektroden
15
Anschlussfläche Rückseite
16
Anschlussfläche Vorderseite
17
Passivierungsschicht
18
Sensorsystem
Claims (17)
1. Endoluminales expandierbares Implantat,
insbesondere Stent, aus einem zylinderförmigen,
radial expandierbaren Implantatkörper (1), das an
seinem Innen- oder Aussenumfang von einer dünnen
und flexiblen ersten Folie (2) zumindest zum
größten Teil umschlossen ist, in der Sensor
elemente (4) und ein gedünnter Halbleiterchip (6)
mit integrierter Elektronik sowie Leiterbahnen (5)
zur Verbindung der integrierten Elektronik mit den
Sensorelementen (4) angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Folie (2) dehnbar ausgestaltet ist,
die Sensorelemente aus einer Vielzahl von über die
Fläche der Folie verteilt angeordneten ersten
Elektroden (4) gebildet sind und die integrierte
Elektronik zur Ansteuerung der ersten Elektroden
(4) für die Aufnahme von räumlich aufgelösten
Impedanzspektren ausgebildet ist, wobei
gegebenenfalls Leiterbahnen (5), die eine
elektrische Verbindung quer zur Längsachse des
Implantatkörpers (1) auf der ersten Folie (2)
herstellen, aus einem dehnbaren Material bestehen
und/oder mäanderförmig verlaufen.
2. Implantat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine zweite Folie (3), die elastisch und
dehnbar ausgestaltet ist, gegebenfalls über eine
Zwischenschicht an der ersten Folie (2) anliegt,
wobei die zweite Folie (3) ein Kondensatorarray
und Leiterbahnen (10) zur Verbindung der
Kondensatoren (9) des Kondensatorarrays
untereinander trägt und über eine elektrische
Kontaktierung zur ersten Folie (2) das
Kondensatorarray zur Energieversorgung mit der
Elektronik des Halbleiterchips (6) verbindet,
wobei die Leiterbahnen (10) auf der zweiten Folie
(3), die eine elektrische Verbindung quer zur
Längsachse des Implantatkörpers (1) herstellen,
aus einem dehnbaren Material bestehen und/oder
mäanderförmig verlaufen.
3. Implantat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Folie (2) ein Kondensatorarray und
Leiterbahnen (10) zur Verbindung der Kondensatoren
(9) des Kondensatorarrays untereinander trägt,
wobei das Kondensatorarray zur Energieversorgung
mit der Elektronik des Halbleiterchips (6)
verbunden ist und die Leiterbahnen (10), die eine
elektrische Verbindung senkrecht zur Längsachse
des Implantatkörpers (1) herstellen, aus einem
dehnbaren Material bestehen und/oder mäanderförmig
verlaufen.
4. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Folie (2) aus einem piezo
elektrischen Material (13) mit beidseitig
angeordneten zweiten Elektroden (14) besteht, die
von einer Isolationsschicht (17) gegen die ersten
Elektroden (4) isoliert sind, wobei elektrische
Spannungen, die durch Dehnung oder Kompression der
ersten Folie (2) aufgrund des piezoelektrischen
Effektes zwischen den zweiten Elektroden (14)
anliegen, über elektrische Verbindungen zum
Aufladen des Kondensatorarrays und/oder zur
Energieversorgung des Halbleiterchips (6) genutzt
werden und zweite Elektroden (14), die sich quer
zur Längsachse des Implantatkörpers (1) auf der
ersten Folie (2) erstrecken, aus einem dehnbaren
Material bestehen und/oder mäanderförmig
verlaufen.
5. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten Elektroden (4) derart auf der
ersten Folie (2) angeordnet sind, dass sie nach
der bestimmungsgemäßen Expansion des Implantat
körpers (1) äquidistant sind.
6. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Halbleiterchip (6) eine annähernd
rechteckige Grundrissform mit größerer Längs- als
Querachse aufweist, wobei die Längsachse des
Halbleiterchips (6) annähernd parallel zur
Längsachse des Implantatkörpers (1) verläuft.
7. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Dehnbarkeit der ersten Folie (2) im
Bereich des Halbleiterchips (6) verringert ist.
8. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die ersten Elektroden (4) auf mehreren
parallel zueinander und zur Längsachse des
Implantatkörpers (1) verlaufenden Linien
angeordnet sind, wobei für jede der Linien ein
separater Halbleiterchip mit integrierter
Elektronik zur Ansteuerung der Elektroden (4) auf
der jeweiligen Linie vorgesehen ist und die
Leiterbahnen (5) zwischen den Elektroden (4) und
den Halbleiterchips nur parallel zu den Linien
verlaufen.
9. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Elektronik zur Auswertung und/oder
Übertragung von Messdaten an eine externe Einheit
ausgebildet ist.
10. Implantat nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Elektronik zumindest einen
Impedanzanalysator, einen Multiplexer, einen
Speicher, eine Sende- und Empfangseinheit sowie
ein Powermanagementmodul umfasst.
11. Implantat nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Elektronik je einen Multiplexer für
jeweils ein feste Anzahl an Elektroden (4) aus der
Vielzahl der Elektroden der ersten Folie (2)
aufweist.
12. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Sende- und Empfangsspule helix- oder
doppelhelixförmig um den Implantatkörper (1)
gewickelt und mit der Elektronik verbunden ist.
13. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Elektronik Ausgänge zur Steuerung einer
am Implantatkörper (1) angeordneten Einheit zur
Wirkstofffreisetzung aufweist.
14. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass ein weiterer zylinderförmiger und radial
expandierbarer Implantatkörper (12) koaxial über
dem ersten Implantatkörper (1) angeordnet ist,
wobei die erste (2) und gegebenenfalls zweite
Folie (3) zwischen dem ersten (1) und dem weiteren
Implantatkörper (12) liegen und der erste
Implantatkörper (1) durch Expansion gegen den
weiteren Implantatkörper (12) mechanisch verspannt
ist.
15. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste (2) und/oder zweite Folie (3)
perforiert sind.
16. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
dass die erste Folie (2) mit einer Schicht
versehen ist, die unter Zugspannung steht, so dass
sich die Folie (2) jederzeit aufgrund der
Zugspannung an die Oberfläche des Implantatkörpers
(1) anlegt.
17. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass weitere Sensorelemente auf der ersten Folie
(2) angeordnet und mit der Elektronik des
Halbleiterchips (6) verbunden sind.
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