DE10102733A1 - Einrichtung zur Überführung eines Bogens - Google Patents
Einrichtung zur Überführung eines BogensInfo
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Abstract
Es wird eine Einrichtung zur Überführung eines Bogens mittels eines Umfangsbereichs einer Walze sowie ein damit realisierbares Verfahren vorgeschlagen. Die Überführungseinrichtung (1) weist eine Lufterzeugungseinrichtung zum Aufbringen mindestens einer Luftströmung (47) auf den den Bogen aufweisenden Umfangsbereich der Walze auf. Die Überführungseinrichtung (1) zeichnet sich dadurch aus, dass die Luftströmung (47) in Drehrichtung der Walze gerichtet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Überführung eines Bogens mittels eines
Umfangsbereichs einer Walze gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Verfahren zum
Überführen eines Bogens gemäß Oberbegriff des Anspruchs 9.
Einrichtungen und Verfahren zur Überführung eines Bogens der hier angesprochenen Art
sind bekannt (DE 195 47 580 A1). Die Überführungseinrichtung ist in einer
Druckmaschine für Bogen eingesetzt, die im Schöndruck oder im Schön- und Widerdruck
betrieben werden kann, und dient dazu, die Bogen von einem ersten
Bogenführungszylinder an einen dritten Bogenführungszylinder registergenau zu
überführen. Dies wird mit Hilfe eines Umfangsbereichs einer in diesem Zusammenhang
auch als Speichertrommel bezeichneten Walze realisiert. Es hat sich gezeigt, dass bei
hohen Druckleistungen, also bei einer hohen Maschinengeschwindigkeit der am Umfang
der Walze anliegende Bogen sich zu Wellen beginnt, was die registerhaltige Bogenführung
beeinträchtigt. Ursache hierfür ist sowohl die auf den Bogen wirkende Fliehkraft als auch
eine aufgrund der Relativgeschwindigkeit zwischen der rotierenden Walze und der
stehenden Umgebungsluft über dem Bogen sich bildende Unterdruckzone. Zur
Vermeidung dieses Nachteils wird bei der bekannten Überführungseinrichtung auf den den
Bogen aufweisenden Umfangsbereich der Walze eine entgegen der Drehrichtung der
Walze gerichtete Luftströmung geblasen, die den sich wellenden Bogen auf der Walze glatt
streicht. Es hat sich gezeigt, dass auch durch diese Maßnahme eine glatte Anlage des
Bogens an der Walze nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Überführungseinrichtung und ein Verfahren der
eingangs genannten Art anzugeben, bei denen eine glatte Anlage des Bogens am Umfang
der Walze, insbesondere auch bei hohen Maschinengeschwindigkeiten, gewährleistet
werden kann.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Überführungseinrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 vorgeschlagen. Diese umfasst eine Walze, der eine Lufterzeugungseinrichtung
zugeordnet ist, mit deren Hilfe mindestens eine Luftströmung auf einen Umfangsbereich
der Walze aufbringbar ist, auf dem der zu überführende Bogen angeordnet ist. Die
Überführungseinrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass die Luftströmung in Drehrichtung
der Walze gerichtet ist. Aufgrund dieser Maßnahme kann sichergestellt werden, dass die
über dem auf dem Umfang der Walze liegenden Bogen befindliche Luft sich in die gleiche
Richtung bewegt wie der Bogen. Aufgrund der reduzierten Differenzgeschwindigkeit
zwischen dem Bogen und der sich darüber befindlichen Luft ist der Druck, in der sich
durch die Relativgeschwindigkeit zwischen Bogen und Luft bildenden Unterdruckzone so
groß, dass eine glatte Anlage des Bogens am Umfang der Walze realisierbar ist.
Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Überführungseinrichtung ist die
Geschwindigkeit der Luftströmung gleich groß wie die Geschwindigkeit des auf dem
Umfang der Walze liegenden Bogens. Die Differenzgeschwindigkeit zwischen der
Luftströmung und dem Bogen ist also Null, das heißt, die Luftströmung über dem Bogen
ist relativ zum Bogen in Ruhe, so dass sich keine Unterdruckzone über dem Bogen bildet.
Während bei bekannten Überführungseinrichtungen versucht wird, den durch die
Relativgeschwindigkeit zwischen dem Bogen und der darüber befindlichen Luft
entstandenen Unterdruck abzuschwächen, wird bei der erfindungsgemäßen
Überführungseinrichtung bereits die Ursache für die Entstehung einer Unterdruckzone über
dem Bogen ausgeräumt, so dass sich überhaupt keine Unterdruckzone ausbilden kann
beziehungsweise der Unterdruck in der Unterdruckzone nur noch so gering ist, dass ein
Abheben beziehungsweise eine wellige Anlage des Bogens am Umfang der Walze
vermieden wird.
Die Überführungseinrichtung kann in vorteilhafter Weise in einer
Bogenrotationsdruckmaschine zum Überführen von Bogen von einem Führungszylinder an
eine Wendetrommel eingesetzt werden, wo eine registerhaltige Bogenführung gefordert
wird, um eine Makulatur zu vermeiden. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Walze von
einer in dem Bereich zwischen dem Führungszylinder und der Wendetrommel
angeordneten Speichertrommel gebildet.
In bevorzugter Ausführungsform ist die Luftströmung gegenüber einer gedachten
Tangenten an dem Mantel der Walze um einen Winkel α geneigt, der größer oder gleich 0°
und kleiner 90° ist, wobei die Tangente den Auftreffpunkt einer mittleren Strömungslinie
der Luftströmung schneidet. Die Luftströmung ist also derart ausgerichtet, dass sie unter
einem spitzen Winkel αuf dem am Umfang der Walze anliegenden Bogen auftrifft oder - bei
einem Winkel α gleich 0° - parallel zur Verlagerungsrichtung des Bogens im Bereich des
Auftreffpunktes in Drehrichtung der Walze gerichtet ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel der Überführungseinrichtung ist vorgesehen, dass die
Lufterzeugungseinrichtung Druckluft oder Blasluft erzeugt. Die Geschwindigkeit der
mindestens einen in Drehrichtung der Walze gerichteten Luftströmung ist vorzugsweise an
die Laufgeschwindigkeit und das Material der Bogen anpassbar, wobei mit Druckluft
höhere Geschwindigkeiten der Luftströmung realisierbar sind, als mit Blasluft.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Lufterzeugungseinrichtung eine Luftleiteinrichtung zugeordnet ist, die die Luftströmung
ausrichtet. Die Lufterzeugungseinrichtung, die beispielsweise von einem Ventilator, einem
Kompressor oder dergleichen gebildet sein kann, bringt die Druckluft beziehungsweise
Blasluft also nicht unmittelbar auf den Bogen auf, sondern führt sie der Luftleiteinrichtung
zu. Hierdurch kann die Luftströmung präzise an eine gewünschte Stelle des
Umfangsbereichs der Walze gelenkt werden.
In bevorzugter Ausführungsform weist die Luftleiteinrichtung mindestens einen Blaskasten
mit einer oder mehreren Luftaustrittsöffnungen und/oder mindestens ein Blasrohr mit
wenigstens einer Luftaustrittsöffnung auf. Die Luftaustrittsöffnung kann kreisförmig oder
schlitzförmig ausgebildet sein. Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel erstreckt sich
der Blaskasten/das Blasrohr über die gesamte Länge der Walze, so dass der Bogen auf
seiner gesamten Breite mit mindestens einer in Drehrichtung der Walze gerichteten
Luftströmung beaufschlagbar ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, daß - in
Längsrichtung der Walze gesehen - mehrere Blaskästen und/oder Blasrohre hintereinander
angeordnet sind, wobei deren Luftaustrittsöfthungen sowohl kreisförmig als auch
schlitzförmig ausgebildet sein können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Überführungseinrichtung ergeben sich aus den
übrigen Unteransprüchen.
Zur Lösung der Aufgabe wird auch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 9
vorgeschlagen. Bei dem Verfahren wird zum Überführen eines Bogens mit Hilfe eines
Umfangsbereichs einer ersten Walze und zum positionsgenauen Zuführen des Bogens an
eine der ersten Walze nachgeordneten zweiten Walze mindestens eine Luftströmung auf
den Teil des Umfangsbereichs der Walze gerichtet, auf dem der Bogen angeordnet ist. Das
Verfahren zeichnet sich dadurch aus, dass die Luftströmung in Drehrichtung der Walze
gerichtet ist. Dadurch kann gegenüber bekannten Überführungseinrichtungen eine
geringere Differenzgeschwindigkeit zwischen dem auf der Walze aufliegenden Bogen und
der darüber befindlichen Luft sichergestellt werden, so dass die durch die nur kleine
Relativgeschwindigkeit zwischen Bogen und Luft erzeugte Unterdruckzone über dem
Bogen zumindest nur so gering ist, dass eine Wellen- oder Faltenbildung des Bogens
ausgeschlossen und eine glatte Anlage des Bogens an der Walze gewährleistet werden
kann. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Geschwindigkeit der Luftströmung
und die Geschwindigkeit des am Umfangsbereichs der Walze angeordneten Bogens gleich
groß, so daß die Bildung einer Unterdruckzone über dem Bogen verhindert werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer
Überführungseinrichtung für Bogen;
Fig. 2 eine Detaildarstellung einer in Fig. 1 dargestellten
Wendeeinrichtung und
Fig. 3 und 4 jeweils ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Überführungseinrichtung in Seitenansicht.
Die im folgenden beschriebene Einrichtung 1 ist allgemein zum Überführen von Bogen,
beispielsweise Papier- oder Kartonbogen, einsetzbar. Rein beispielhaft wird im folgenden
davon ausgegangen, dass die Überführungseinrichtung 1 in einer
Bogenrotationsdruckmaschine eingesetzt wird, die im Schöndruck und/oder im Schön- und
Widerdruck betrieben werden kann.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Wendeeinrichtung 3, die
in der nicht näher dargestellten Bogenrotationsdruckmaschine zum Wenden von Bogen
dient. Die Wendeeinrichtung 3 umfasst eine Speichertrommel 5, die eine erste
Halteeinrichtung 7 für die - in Drehrichtung der Speichertrommel 5 gesehen - Vorderkante
eines an der Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5 anliegenden Bogens 11 und eine
zweite Halteeinrichtung 13 für die Hinterkante des Bogens 11 aufweist. Ferner ist eine
dritte Halteeinrichtung 15 für die Vorderkante und eine vierte Halteeinrichtung 17 für die
Hinterkante eines nachfolgenden Bogens vorgesehen, der von einem der
Speichertrommel 5 vorgeordneten Führungszylinder 19 herangeführt wird.
Die zweite Halteeinrichtung 13 und die dritte Halteeinrichtung 15 sind - in
Umfangsrichtung der Speichertrommel 5 gesehen - in einem Abstand voneinander in einer
in die Außenmantelfläche 9 eingebrachten, randoffenen ersten Ausnehmung 21 und die
erste Halteeinrichtung 7 und die vierte Halteeinrichtung 17 in einer gegenüberliegend
angeordneten zweiten Ausnehmung 22 angeordnet. Die Ausnehmungen 21, 23 erstrecken
sich zumindest im wesentlichen über die gesamte Länge der Speichertrommel 5. Die ersten
und dritten Halteeinrichtungen 7, 15 sind hier als Klemmeinrichtungen ausgebildet, die
jeweils mehrere in einem Abstand voneinander und - in Längsrichtung der
Speichertrommel 5 gesehen - hintereinander angeordnete Greifer aufweist, die den
jeweiligen Bogen in seinem Vorderkantenbereich halten und den Bogen an der
Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5 positionsgenau fixieren. Die zweiten und
vierten Halteeinrichtungen 13, 17 sind hier von Saugeinrichtungen gebildet, die jeweils
mindestens einen Sauger, vorzugsweise mehrere in einem Abstand voneinander und - in
Längsrichtung der Speichertrommel 5 gesehen - hintereinander angeordnete Sauger
aufweist, mit deren Hilfe der jeweilige Bogen in seinem Hinterkantenbereich sicher
gehalten werden kann. Die zweiten und vierten Halteeinrichtungen 13, 17 halten den
jeweiligen Bogen auch bei hohen Maschinengeschwindigkeiten auf der Speichertrommel 5
gespannt, so dass eine registerhaltige, also positionsgenaue Übergabe des jeweiligen
Bogens an eine - in Laufrichtung der Bogen gesehen (Pfeil 23) - der Speichertrommel 5
nachgeordnete Wendetrommel 25 gewährleistet werden kann.
Die Speichertrommel 5, auf der bei diesem Ausführungsbeispiel zwei Bogen speicherbar
sind, ist zweiteilig ausgebildet, wobei die beiden Trommelhälften kammartig ausgebildet
sind und Zinken aufweisen, die ineinandergreifen, so dass eine Einstellung der Länge der
Bogen möglich ist, indem der Abstand der jeweils einem Bogen zugeordneten
Halteeinrichtungen 7, 13 beziehungsweise 15, 17 verändert wird. Die beiden
Trommelhälften sind vorzugsweise exakt gleich ausgebildet und weisen eine genau
geschliffene Außenmantelfläche auf.
Der Abstand der Wendetrommel 25 von der Speichertrommel 5 ist derart gewählt, dass
eine Außenmantelfläche 27 der Wendetrommel 25 und die Außenmantelfläche 9 der
Speichertrommel 5 in einem sehr geringen Abstand voneinander angeordnet sind. Die
Wendetrommel 25 weist eine Klemmeinrichtung 29 für die Hinterkante des zu wendenden,
auf der Speichertrommel 5 gespeicherten Bogens auf, die bei diesem Ausführungsbeispiel
mehrere in einem Abstand voneinander und - in Längsrichtung der Wendetrommel 25
gesehen - hintereinander angeordnete Greifer umfasst. Der Aufbau und die Funktion der
Klemmeinrichtung 29 ist bekannt, so dass hier nicht näher darauf eingegangen wird. In der
in Fig. 1 dargestellten Funktionsstellung hat die Klemmeinrichtung 29 die Hinterkante
eines Bogens 31 erfasst, der bereits im wesentlichen von der Außenmantelfläche 9 der
Speichertrommel 5 abgelöst ist. Ab einer bestimmten Drehstellung der Wendetrommel 25
wird die Hinterkante des Bogens 31 zur Vorderkante.
Durch das Ablösen des Bogens 31 von der Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5
und dessen Mitnahme durch die Wendetrommel 25, also beim Wegbewegen des Bogens 31
von der Speichertrommel 5 bildet sich zwischen der der Speichertrommel 5 zugewandten
Seite des Bogens 31, der Wendetrommel 25 und der Speichertrommel 5 ein Bereich 33, in
dem aufgrund der durch den Bogen mitgerissenen Luft ein Unterdruck vorliegt. Dieser
Unterdruck wirkt auf den nachfolgenden, noch auf der Speichertrommel 5 aufliegenden
Bogen 11, der dadurch unter Umständen von der Außenmantelfläche 9 der
Speichertrommel 5 abgehoben werden kann, was sich nachteilig auf eine registerhaltige
Überführung des Bogens an die Wendetrommel 25 auswirken kann.
Beim Überführen des jeweiligen Bogens vom Führungszylinder 19 an die
Wendetrommel 25 mit Hilfe eines Umfangsbereichs der Speichertrommel 5 bildet sich
insbesondere bei hohen Druckleistungen, das heißt bei einer hohen
Maschinengeschwindigkeit, unter anderem an dem Umfangsbereich der
Speichertrommel 5, an dem der Bogen am Mantel der Speichertrommel 5 anliegt, über dem
Bogen eine in Fig. 1 schraffiert dargestellte Unterdruckzone 35. Wie aus Fig. 1
ersichtlich, erstreckt sich die Unterdruckzone 35 vom Walzenspalt zwischen
Führungszylinder 19 und Speichertrommel 5 bis vor den Walzenspalt zwischen
Wendetrommel 25 und Speichertrommel 5. Die Unterdruckzone 35 bildet sich aufgrund
der Geschwindigkeitsdifferenz zwischen der im wesentlichen stehenden Umgebungsluft
und der sich mit hoher Geschwindigkeit bewegenden Außenmantelfläche 9 der
Speichertrommel 5. Der über dem auf der Außenmantelfläche 9 aufliegenden Bogen 11
wirkende Unterdruck führt dazu, dass der Bogen 11 - wie in Fig. 1 dargestellt - wellig auf
der Speichertrommel 5 liegt, beziehungsweise wie in Fig. 2 dargestellt, die Welle sich
immer mehr vergrößert, was eine registergenaue Bogenführung unmöglich macht.
Insbesondere die Überströmung des welligen Bogens führt zur Bildung der
Unterdruckzone 35. Ein örtliches Anheben des Bogens von der Speichertrommel 5 wird
durch die auf den zu überführenden Bogen wirkende Fliehkraft weiter begünstigt. Das
Abheben des Bogens ist insbesondere deshalb möglich, weil dessen Hinterkante erst beim
Passieren des Walzenspalts zwischen der Speichertrommel 5 und dem Führungszylinder 19
von den Saugern erfasst wird. Während also über dem auf der Speichertrommel 5
aufliegenden Bogen ein Unterdruck besteht, liegt bei diesem Ausführungsbeispiel der
Speichertrommel 5 in Freiräumen zwischen den Zinken der Speichertrommel 5, von denen
in der Darstellung gemäß Fig. 1 lediglich der Freiraum 37 erkennbar ist, aufgrund des auf
die in den Freiräumen befindlichen Luftteilchen wirkenden Fliehkraft ein auf die
Bogenunterseite wirkender Überdruck vor, der ebenfalls zum Abheben des Bogens
beiträgt.
Fig. 2 zeigt eine Detaildarstellung der in Fig. 1 dargestellten Speichertrommel 5 im
vergrößerten Maßstab. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so dass
insofern auf die Beschreibung zur Fig. 1 verwiesen wird. Aus Fig. 2 geht der Bogen 11
hervor, der nach dem Überführen vom Führungszylinder 19 an die Speichertrommel 5
nicht glatt an der Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5 anliegt, sondern eine relativ
kleine Welle 38 aufweist. Aufgrund der mit Pfeilen angedeuteten Überströmung der
Welle 38 durch die Umgebungsluft wird die Unterdruckbildung an der
Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5 verstärkt, was dazu führt, dass die Welle 38
sich während ihres Transports zur Wendetrommel 25 immer mehr vergrößert, also immer
höher wird.
Im folgenden wird anhand der Fig. 3 und 4 jeweils ein Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Überführungseinrichtung 1 näher erläutert. Teile, die in Fig. 1
dargestellt sind und bereits anhand von Fig. 1 erläutert wurden, sind mit gleichen
Bezugszeichen versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zur Fig. 1 verwiesen
wird.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht der Überführungseinrichtung 1, die dazu dient, einen
Bogen vom Führungszylinder 19 an die Wendetrommel 25 mit Hilfe eines
Umfangsbereichs einer Walze, die hier von der Speichertrommel 5 gebildet ist, zu
überführen. Die Überführungseinrichtung 1 umfasst eine Luftleiteinrichtung 39, die einen
Blaskasten 41 aufweist, der in einem geringen Abstand oberhalb der Speichertrommel 5
angeordnet ist. Der Blaskasten 41 erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge und
über einen Umfangsbereich der Speichertrommel 5, der bei diesem Ausführungsbeispiel
kleiner ist als die Länge des Bogens 11. Der Blaskasten ist an die Außenkontur der
Speichertrommel 5 angepasst, das bedeutet, dass eine der Speichertrommel 5 zugewandte
Bodenwand 43 des Blaskastens 41 derart gekrümmt ist, dass die Höhe des Spalts zwischen
dem Blaskasten 41 und der Speichertrommel 5 im wesentlichen konstant ist.
Der Blaskasten 41 ist mit einer in Fig. 3 nicht dargestellten Lufterzeugungseinrichtung,
zum Beispiel ein Gebläse oder ein Kompressor, verbunden und weist mehrere
Luftaustrittsöffnungen 45 auf, die sich in der Bodenwand 43 befinden. Die Luft
austrittsöffnungen 45 sind über den Umfang der Speichertrommel 5 hintereinander
angeordnet und vorzugsweise schlitzförmig ausgebildet, das heißt, die
Luftaustrittsöffnungen 45 erstrecken sich im wesentlichen über die gesamte Länge des
Blaskastens 41. Die Luftaustrittsöfffiungen 45 sind derart angeordnet beziehungsweise
ausgebildet, dass die jeweilige daraus austretende Luftströmung 47, die in Fig. 2 als Pfeil
dargestellt ist, in Drehrichtung der Speichertrommel S gerichtet ist. Die Geschwindigkeit
der Luftströmungen 47 ist vorzugsweise gleich groß wie die Umfangsgeschwindigkeit der
Speichertrommel 5 beziehungsweise die Geschwindigkeit des auf der Außenmantelfläche 9
gehaltenen Bogens 11. Die Differenzgeschwindigkeit zwischen dem auf der
Speichertrommel 5 aufliegenden Bogen 11 und der darüber befindlichen Luft ist in diesem
Fall also gleich Null, so dass sich keine Unterdruckzone 35, wie sie anhand von Fig. 1
erläutert wurde, bilden kann. Durch das Aufbringen von in Drehrichtung der
Speichertrommel 5 gerichteten Blasluft oder Druckluft kann eine glatte, das heißt falten-
und wellenfrei Anlage des Bogens an der Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5
sichergestellt werden, so dass eine registergenaue Übergabe des Bogens an die
nachfolgende Wendetrommel 25 möglich ist.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel der Überführungseinrichtung 1 ist die
Geschwindigkeit der aus der Luftaustrittsöffnung 45 austretenden Luftströmung 47 kleiner
als die Geschwindigkeit des Bogens, was dazu führt, dass sich möglicherweise über dem
auf der Speichertrommel 5 aufliegenden Bogen eine Unterdruckzone ausbildet, wie sie
beispielsweise anhand von Fig. 1 erläutert wurde, wobei der Unterdruck jedoch nur so
groß ist, dass eine glatte Anlage des Bogens an der Außenmantelfläche 9 der
Speichertrommel 5 gewährleistet werden kann.
Die aus der Luftaustrittsöffnung 45 in Richtung der Speichertrommel 5 austretende
Luftströmung ist derart gegenüber der Außenmantelfläche 9 der Speichertrommel 5
ausgerichtet, dass sie gegenüber einer gedachten, gestrichelt dargestellten Tangenten 49 um
einen Winkel α geneigt ist, der kleiner 90° und größer oder gleich 0° sein kann und der
hier circa 10° beträgt. Die Tangente 49 schneidet den Auftreffpunkt 51 einer mittleren
Strömungslinie der Luftströmung. Unter "mittlerer Strömungslinie" wird ein in der Mitte
der Luftströmung befindlicher Teilluftstrahl verstanden.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist in einem Freiraum 53 zwischen
dem Blaskasten 41 und dem zwischen dem Führungszylinder 19 und der
Speichertrommel 5 gebildeten Walzenspalt eine Blaseinrichtung 55 vorgesehen, die zwei
in Umfangsrichtung der Speichertrommel 5 hintereinander angeordnete Blasrohre 57
und 59 aufweist, die jeweils mindestens eine nicht dargestellte Luftaustrittsöffnung
aufweisen. Die Blasrohre 57, 59 sind mit einer nicht dargestellten Druckluft- oder
Blaslufterzeugungseinrichtung verbunden, so dass entgegen der Drehrichtung der
Speichertrommel 5 gerichtete, gestrichelt dargestellte Luftströme 61 geblasen werden
können, die eine glatte Anlage der Bogenhinterkante an der Speichertrommel 5
sicherstellen sollen, so dass der Bogen in Längsrichtung gespannt werden kann.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Überführungseinrichtung 1, deren
Luftleiteinrichtung 39 Blasrohre 63 bis 79 aufweist, die in Umfangsrichtung der
Speichertrommel 5 hintereinander und auf einer gedachten Kreislinie mit dem Mittelpunkt
der Speichertrommel S angeordnet sind. Die Blasrohre 63 bis 79, die oberhalb der
Speichertrommel 5 und in einem Abstand zu dieser angeordnet sind, weisen jeweils
mindestens eine in Fig. 4 nicht dargestellte Luftaustrittsöffnung auf, die sich
vorzugsweise über die gesamte Länge des jeweiligen Blasrohrs erstreckt. Aus den
Luftaustrittsöffnungen der mit einer Lufterzeugungseinrichtung verbundenen Blasrohre 63
bis 79 ist jeweils eine auf den den zu überführenden Bogen aufweisenden Umfangsbereich
der Speichertrommel 5 gerichtete Luftströmung 47 ausbringbar, die in Drehrichtung der
Speichertrommel 5 gerichtet ist.
Die aus den Blasrohren 63 bis 79 austretende Luftströmung 47 ist auch bei diesem
Ausführungsbeispiel gegenüber einer den Auftreffpunkt 51 der Luftströmung 47 auf der
Speichertrommel 5 schneidenden Tangente 49 um einen Winkel α geneigt, der größer oder
gleich 0° und kleiner 90° sein kann. Auch bei dem in Fig. 3 dargestellten
Ausfiuirungsbeispiel kann bei entsprechender Geschwindigkeit der auf die
Außenmantelfläche 9 gerichteten Luftströmungen 47 die Bildung einer Unterdruckzone
über dem Bogen infolge einer Relativbewegung zwischen der Umgebungsluft und des auf
einem Umfangsbereich der Speichertrommel 5 gehaltenen Bogens entgegengewirkt werden
kann, so dass eine registergenaue Überführung des Bogens an die Wendetrommel 25
gewährleistet werden kann.
Bei dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der Überführungseinrichtung 1 ist
der Umfangsbereich der Speichertrommel 5, mit dessen Hilfe der Bogen 11 an die
Wendetrommel 25 überführt wird, von der die Blasrohre 63 bis 79 aufweisenden
Luftleiteinrichtung 39 nicht vollständig abgedeckt, wie mit dem anhand der Fig. 2
erläuterten Blaskasten 41. Dennoch kann die über dem auf dem Umfangsbereich der
Speichertrommel 5 gehaltenen Bogen 11 befindliche Luft mit Hilfe der Blasrohre 63 bis 79
in Umfangsrichtung der Speichertrommel 5 mit gewünschter Geschwindigkeit bewegt
werden.
Den anhand der Fig. 3 und 4 beschriebenen Überführungseinrichtungen 1 ist
gemeinsam, dass die mit Hilfe des Blaskastens 41 beziehungsweise der Blasrohre 63 bis 79
auf den den Bogen aufweisenden Umfangsbereich der Speichertrommel 5 aufgebrachten
Luftströmungen 47 auch zum Abbau des sich beim Wenden eines Bogens bildenden
Unterdrucks in dem zwischen dem zu wendenden Bogen, der Wendetrommel 25 und der
Speichertrommel 5 begrenzten Bereich 33 beiträgt, da das Einströmen der zusätzlichen
Luft aus der Luftleiteinrichtung 39 durch den Walzenspalt zwischen der Speichertrommel 5
und der Wendetrommel 25 in den darunter liegenden Bereich 33 möglich ist.
Claims (9)
1. Einrichtung zur Überführung eines Bogens mittels eines Umfangsbereichs einer
Walze, mit einer Lufterzeugungseinrichtung zum Aufbringen mindestens einer
Luftströmung auf den den Bogen aufweisenden Umfangsbereich der Walze,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftströmung (47) in Drehrichtung der Walze gerichtet ist.
2. Überführungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Geschwindigkeit der Luftströmung (47) gleich groß ist wie oder kleiner ist
als die Geschwindigkeit des Bogens.
3. Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftströmung (47) gegenüber einer gedachten Tangenten (49) an dem
Mantel der Walze um einen Winkel 0° ≦ α < 90° geneigt ist, wobei die Tangente (49)
den Auftreffpunkt (51) einer mittleren Strömungslinie der Luftströmung (47)
schneidet.
4. Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Lufterzeugungseinrichtung Druckluft oder Blasluft erzeugt.
5. Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Lufterzeugungseinrichtung eine Luftleiteinrichtung (35) zugeordnet ist, die
die Luftströmung (47) ausrichtet.
6. Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftleiteinrichtung mindestens einen Blaskasten (41) mit einer
Luftaustrittsöffnung (45) oder mehreren Luftaustrittsöffnungen (45) und/oder
mindestens ein Blasrohr (63; 65; 67; 69; 71; 73; 75; 77; 79) mit wenigstens einer
Luftaustrittsöffnung aufweist.
7. Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Walze von einer Speichertrommel (5) einer Wendeeinrichtung (3) einer
Bogenrotationsdruckmaschine gebildet ist.
8. Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Speichertrommel (5) mindestens eine Halteeinrichtung für den Bogen,
vorzugsweise eine erste Halteeinrichtung (7) für die Vorderkante und eine zweite
Halteeinrichtung (13) für die Hinterkante des Bogens, aufweist.
9. Verfahren zum Überführen eines Bogens mittels eines Umfangsbereichs einer ersten
Walze und zum positionsgenauen Zuführen des Bogens an eine der ersten Walze
nachgeordneten zweiten Walze, bei dem mindestens eine Luftströmung auf den auf
einem Umfangsbereich der Walze liegenden Bogen gerichtet wird, insbesondere
unter Verwendung einer Überführungseinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Luftströmung in Drehrichtung der Walze gerichtet ist.
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